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Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen

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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />

26<br />

26<br />

2.1.5 GESTALTUNG DER NICHT ÜBERBAUTEN GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (§ 9 ABS. 4<br />

BAUGB I.V.M. § 86 ABS. 1 NR. 3 LBAUO)<br />

Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch zu gestalten und<br />

dauerhaft zu pflegen, sofern sie nicht als Betriebsfläche bzw. als Stellplatzflächen benötigt<br />

werden.<br />

Die Flächen der Baugrundstücke zwischen der straßenseitigen Baugrenze sowie der Straßenbegrenzungslinie<br />

sind zu begrünen, sofern sie nicht als Zufahrt oder zur Gebäudeerschließung<br />

benötigt werden.<br />

Befestigte, mit dem Erdboden verbundene Flächen auf den Grundstücken sind mit offenporigen<br />

Belägen (z.B. mit Rasengitter- bzw. Rasenpflastersteinen oder Pflaster mit hohem Fugenanteil)<br />

auszuführen.<br />

2.1.6 EINFRIEDUNGEN, ABGRENZUNGEN UND DEREN GESTALTUNG (§ 9 ABS. 4<br />

BAUGB I.V.M. § 86 ABS. 1 NR. 3 LBAUO)<br />

Einfriedungen sind ausschließlich in transparenter Ausführung (z.B. Maschendrahtzaun o.ä.)<br />

oder als natürliche oder geschnittene Hecke bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m zulässig.<br />

3 HINWEISE AUF SONSTIGE ZU BEACHTENDE VORSCHRIFTEN<br />

SOWIE RICHTLINIEN<br />

1. Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung<br />

und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen enthält die DIN<br />

18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenlagerung.<br />

2. Für die Bepflanzung der privaten Flächen ist der elfte Abschnitt des Nachbarrechtsgesetz<br />

für Rheinland-Pfalz 'Grenzabstände für Pflanzen' zu beachten.<br />

3. Der neunte Abschnitt des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz ‘Einfriedungen’ ist<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

4. Die Abstände zwischen Baumpflanzungen und Versorgungsleitungen sind gemäß 'Merkblatt<br />

über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen' der Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.<br />

5. Die Anforderungen an den Baugrund gemäß DIN 1054 sind zu beachten.<br />

4 ANHANG ZU DEN TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN<br />

4.1 ARTENLISTEN<br />

Über die entsprechenden Bestimmungen der planungsrechtlichen Festsetzungen sind die folgenden<br />

Artenlisten Bestandteil des Bebauungsplans.<br />

W EST-STADTPLANER<br />

W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110

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