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Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen

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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />

25<br />

25<br />

Alle Neupflanzungen sind ordnungsgemäß zu pflegen. Pflanzausfälle sind in der darauffolgenden<br />

Pflanzperiode in gleicher Qualität zu ersetzen. Die gepflanzten Bäume dürfen auch in späteren<br />

Jahren nicht eigenmächtig entfernt werden.<br />

2 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEMÄSS LANDESBAU-<br />

ORDNUNG VON RHEINLAND-PFALZ (LBAUO)<br />

2.1 ÄUSSERE GESTALTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN UND VON<br />

WERBEANLAGEN (§ 9 ABS. 4 BAUGB I.V.M. § 86 ABS. 1 NR. 1<br />

LBAUO)<br />

2.1.1 DACHFORM<br />

Die Dächer sind als Sattel- oder Pultdächer auszubilden. Die Dachneigung muss mindestens<br />

10° betragen.<br />

Flachdächer und flach geneigte Dächer sind bei Garagen und Nebenanlagen zulässigssig.<br />

2.1.2 DACHEINDECKUNG<br />

Die Eindeckung ist in dauerhaft schieferfarbigem Material vorzunehmen. Diese Festsetzung<br />

gilt auch für Flachdächer und flach geneigte Dächer. Eine Begrünung der Dachfläche ist zulässig<br />

.<br />

2.1.3 ÄÜSSERE GESTALTUNG DER GEBÄUDE<br />

Bei der Gestaltung der Außenflächen der Gebäude sind großflächige blanke Metallelemente;<br />

Kunststoffverkleidungen und grelle Farben nicht zulässig. Vorzuziehen sind gedeckte erdfarbige<br />

Anstriche·bzw. Beschichtungen.<br />

2.1.4 WERBEANLAGEN<br />

Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig.<br />

Einzeln stehende Werbeträger dürfen eine Höhe von maximal 5,00 m und eine Ansichtsfläche<br />

von 4 m² nicht überschreiten.<br />

Werbeanlagen an den Gebäuden sind 1,0 m unterhalb der Traufkante anzubringen. Auf der<br />

Fassadenfläche der Gebäude wird die Höchstgrenze von Werbeanlagen auf 10 m² begrenzt.<br />

Lichtwerbungen mit wechselndem, bewegtem oder laufendem Licht sowie Aufschüttungen für<br />

Werbeanlagen sind nicht zulässig.<br />

Darüber hinaus sind pro Grundstück bis zu zehn Fahnen mit einer maximalen Gesamtansichtsfläche<br />

von 20 m² zulässig.<br />

W EST-STADTPLANER<br />

W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110

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