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Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen

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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />

24<br />

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1.5.2 RANDLICHE EINGRÜNUNG (MAßNAHME M1)<br />

Im Ordnungsbereich M1 ist entlang der Grundstücksgrenzen eine möglichst stufig aufgebaute<br />

dichte Hecke aus heimischen standortgerechten Laubgehölzen anzulegen. Vorhandene erhaltenswerte<br />

Laubgehölze sind in die neu anzulegende Hecke zu integrieren. Es sind je 100 m² 3<br />

Laubbäume lI. Größenordnung und 10 Sträucher zu setzen; bei einer Heckenbreite' von 6,00<br />

m ist zusätzlich ein ca. 2,00 m breiter Krautsaum auf der grundstücksabgewandten Seite zu<br />

entwickeln.<br />

1.5.3 BEGRÜNUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (MAßNAHME M2)<br />

Pro 10 m² nicht überbaubarer bzw. nicht zu befestigender Grundstücksfläche ist ein Strauch<br />

und pro 100 m² nicht überbaubarer oder nicht zu befestigender Fläche zusätzlich ein Laubbaum<br />

I. oder II. Ordnung gemäß der im Anhang abgedruckten Artenliste zu pflanzen.<br />

1.5.4 STELLPLÄTZE (MAßNAHME M3)<br />

Stellplatzflächen mit mehr als sieben Pkw-Stellplätzen sind mit großkronigen hochstämmigen<br />

Laubbäumen - entsprechend der im Anhang abgedruckten Artenliste - zu überstellen. Dazu ist<br />

pro acht Stellplätze mindestens ein Laubbaum I. oder II. Ordnung gemäß der im Anhang abgedruckten<br />

Artenliste innerhalb der Stellplatzanlage zu pflanzen. Die Bäume im Bereich der<br />

Stellplatzanlage sind mit Baumscheiben zu versehen. Die Baumscheiben sind mit mindestens<br />

12 m² zu dimensionieren, wobei eine Mindestbreite von 3 m nicht unterschritten werden darf.<br />

1.5.5 FASSADENFLÄCHEN (MAßNAHME M4)<br />

Bei Neubauten sind die Fassadenansichtsflächen, die auf einer Länge von 5 m keine Fenster-,<br />

Tor- oder Türöffnungen enthalten, pro angefangene 5 m mit Kletterpflanzen gemäß der Artenliste<br />

zu bepflanzen. Bei nicht selbstklimmenden Pflanzen sind Rankgerüste als Kletterhilfe<br />

anzubringen.<br />

1.5.6 QUALITÄTSBESTIMMUNGEN DER BAUMPFLANZUNGEN<br />

Die zu pflanzenden Bäume auf der privaten Grünfläche müssen zumindest folgende Qualitätsmerkmale<br />

aufweisen:<br />

Stammumfang 14 - 16 cm,<br />

Hochstamm mit durchgehendem Leittrieb, 3 mal verpflanzt mit Ballen.<br />

Die zu pflanzenden Sträucher in den privaten Grünflächen müssen zumindest folgende Qualitätsmerkmale<br />

haben:<br />

Größe 60 - 100 cm<br />

2 x verpflanzt ohne Ballen.<br />

1.5.7 SONSTIGE GRÜNORDNUNGSMAßNAHMEN<br />

Zur Erfüllung aller Pflanzverpflichtungen sind nur Pflanzen gemäß Artenliste zu verwenden.<br />

Auch Obstbäume regionaltypischer Arten und Sorten sind möglich.<br />

Die Bepflanzung der Grundstücke ist spätestens in der Pflanzperiode durchzuführen, die der<br />

Fertigstellung der baulichen Anlagen folgt.<br />

W EST-STADTPLANER<br />

W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110

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