Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen
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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />
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1.5.2 RANDLICHE EINGRÜNUNG (MAßNAHME M1)<br />
Im Ordnungsbereich M1 ist entlang der Grundstücksgrenzen eine möglichst stufig aufgebaute<br />
dichte Hecke aus heimischen standortgerechten Laubgehölzen anzulegen. Vorhandene erhaltenswerte<br />
Laubgehölze sind in die neu anzulegende Hecke zu integrieren. Es sind je 100 m² 3<br />
Laubbäume lI. Größenordnung und 10 Sträucher zu setzen; bei einer Heckenbreite' von 6,00<br />
m ist zusätzlich ein ca. 2,00 m breiter Krautsaum auf der grundstücksabgewandten Seite zu<br />
entwickeln.<br />
1.5.3 BEGRÜNUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (MAßNAHME M2)<br />
Pro 10 m² nicht überbaubarer bzw. nicht zu befestigender Grundstücksfläche ist ein Strauch<br />
und pro 100 m² nicht überbaubarer oder nicht zu befestigender Fläche zusätzlich ein Laubbaum<br />
I. oder II. Ordnung gemäß der im Anhang abgedruckten Artenliste zu pflanzen.<br />
1.5.4 STELLPLÄTZE (MAßNAHME M3)<br />
Stellplatzflächen mit mehr als sieben Pkw-Stellplätzen sind mit großkronigen hochstämmigen<br />
Laubbäumen - entsprechend der im Anhang abgedruckten Artenliste - zu überstellen. Dazu ist<br />
pro acht Stellplätze mindestens ein Laubbaum I. oder II. Ordnung gemäß der im Anhang abgedruckten<br />
Artenliste innerhalb der Stellplatzanlage zu pflanzen. Die Bäume im Bereich der<br />
Stellplatzanlage sind mit Baumscheiben zu versehen. Die Baumscheiben sind mit mindestens<br />
12 m² zu dimensionieren, wobei eine Mindestbreite von 3 m nicht unterschritten werden darf.<br />
1.5.5 FASSADENFLÄCHEN (MAßNAHME M4)<br />
Bei Neubauten sind die Fassadenansichtsflächen, die auf einer Länge von 5 m keine Fenster-,<br />
Tor- oder Türöffnungen enthalten, pro angefangene 5 m mit Kletterpflanzen gemäß der Artenliste<br />
zu bepflanzen. Bei nicht selbstklimmenden Pflanzen sind Rankgerüste als Kletterhilfe<br />
anzubringen.<br />
1.5.6 QUALITÄTSBESTIMMUNGEN DER BAUMPFLANZUNGEN<br />
Die zu pflanzenden Bäume auf der privaten Grünfläche müssen zumindest folgende Qualitätsmerkmale<br />
aufweisen:<br />
Stammumfang 14 - 16 cm,<br />
Hochstamm mit durchgehendem Leittrieb, 3 mal verpflanzt mit Ballen.<br />
Die zu pflanzenden Sträucher in den privaten Grünflächen müssen zumindest folgende Qualitätsmerkmale<br />
haben:<br />
Größe 60 - 100 cm<br />
2 x verpflanzt ohne Ballen.<br />
1.5.7 SONSTIGE GRÜNORDNUNGSMAßNAHMEN<br />
Zur Erfüllung aller Pflanzverpflichtungen sind nur Pflanzen gemäß Artenliste zu verwenden.<br />
Auch Obstbäume regionaltypischer Arten und Sorten sind möglich.<br />
Die Bepflanzung der Grundstücke ist spätestens in der Pflanzperiode durchzuführen, die der<br />
Fertigstellung der baulichen Anlagen folgt.<br />
W EST-STADTPLANER<br />
W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110