Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen
Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen
Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />
23<br />
23<br />
1.2.3 BAUWEISE UND ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (§ 9 ABS. 1 NR. 2<br />
BAUGB IN VERBINDUNG MIT §§ 19, 20, 22 UND 23 BAUNVO)<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die überbaubaren Grundstücksflächen durch<br />
Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO bestimmt.<br />
1.2.4 FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE UND GARAGEN (§ 9 ABS. 1 NR. 4 BAUGB IN VER-<br />
BINDUNG MIT § 12 ABS. 6 BAUNVO)<br />
Garagen sind ausschließlich innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten überbaubaren<br />
Grundstücksflächen zu errichten. Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
oder auf den Betriebsflächen unterzubringen und entsprechend der Maßgabe des Abschnitts<br />
1.5.4 der textlichen Festsetzungen zu bepflanzen.<br />
1.3 VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 ABS. 1 NR. 11 BAUGB)<br />
Parallel zur Kreisstraße ist ein Ein- und Ausfahrtverbot festgesetzt.<br />
1.4 REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG (§ 9 ABS. 1 NR. 16 BAUGB<br />
I.V.M. § 9 ABS. 1 NR. 20 BAUGB UND § 2 ABS. 2 LANDESWASSER-<br />
GESETZ)<br />
Nebenanlagen wie Stellplätze, Zufahrten, Hofflächen usw. sind mit versickerungsfähigem Material<br />
zu befestigen wie wassergebundener Decke, Rasengittersteine, Schotterrasen oder vergleichbare<br />
Materialien.<br />
Das anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf den einzelnen Grundstücken zurückzuhalten,<br />
zu verwerten oder zu versickern. Dazu sind primär Rasenflächen als flache Mulden<br />
anzulegen, in die das Regenwasser geleitet wird und über die belebte Bodenzone versickern<br />
kann. Erforderlichenfalls kann unter der Mulde eine Kiespackung zur Einlagerung des zu<br />
versickernden Niederschlagswassers vorgesehen werden.<br />
Ist eine vorgenannte Versickerung nachweislich teilweise oder gar nicht möglich, soll das<br />
überschüssige Niederschlagswasser mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewässer<br />
unter Zwischenschaltung zentraler Rückhaltungen/Versickerungsanlagen mittelbar oder unmittelbar<br />
abgeleitet werden.<br />
Für die Ableitung sollten die Gräben/Rinnen so ausgebildet sein, dass auch dort Teilwassermengen<br />
versickern können.<br />
Nur wenn die oben genannten Verfahrensweisen nicht möglich sind, darf das Niederschlagswasser<br />
in andere dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden.<br />
Zusätzlich zu der Flächenversickerung wird die Sammlung der anfallenden Niederschlagswasser<br />
in Zisternen und die Verwendung als Brauchwasser (z.B. zur Gartenbewässerung)<br />
ausdrücklich empfohlen.<br />
1.5 ANPFLANZUNG VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BE-<br />
PFLANZUNGEN (§ 9 ABS. 1 NR. 25 BAUGB)<br />
1.5.1 ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN<br />
Die öffentlichen Grundstücksflächen sind als Verkehrsgrün zu gestalten und zu pflegen.<br />
W EST-STADTPLANER<br />
W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110