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Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen

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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />

21<br />

21<br />

Textfestsetzungen<br />

1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAU-<br />

GESETZBUCH (BAUGB)<br />

1.1 ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 ABS. 1 NR. 1<br />

BAUGB)<br />

1.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB)<br />

Die Eintragungen zur Art der baulichen Nutzung in die Nutzungsschablone<br />

(vgl. Planzeichnung) bedeuten:<br />

GEe = eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO in Verbindung mit § 1 Abs. 5<br />

und 6 BauNVO<br />

Allgemein zulässig sind:<br />

Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, sofern<br />

sie nicht zur Abstandsklasse I - IV gemäß Abstandsliste zum Schreiben des Ministeriums<br />

für Umwelt vom 26.02. 1992 (Az.: 10615-831.50-3) (vgl. lfd. Nrn. 1-22) gehören, 1 .<br />

Sofern Betriebe aufgrund von Lärmemissionen in der Abstandsliste aufgeführt sind,<br />

gelten - für die Beurteilung ihrer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit - die festgesetzten<br />

Schalleistungspegel.<br />

Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.<br />

Ausnahmsweise können zugelassen werden:<br />

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und<br />

Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche<br />

und Baumasse untergeordnet sind.<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />

Unzulässig sind:<br />

Tankstellen.<br />

Vergnügungsstätten<br />

Freiflächenphotovoltaikanlagen.<br />

1<br />

Hinweis:<br />

Die Abstandsliste zum Schreiben des Ministeriums für Umwelt vom 26.02. 1992 (Az.: 10615-831.50-3)<br />

(vgl. lfd. Nrn. 1-22) ist im Anhang der Textfestsetzungen abgedruckt.<br />

W EST-STADTPLANER<br />

W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110

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