Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen
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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />
21<br />
21<br />
Textfestsetzungen<br />
1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAU-<br />
GESETZBUCH (BAUGB)<br />
1.1 ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 ABS. 1 NR. 1<br />
BAUGB)<br />
1.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB)<br />
Die Eintragungen zur Art der baulichen Nutzung in die Nutzungsschablone<br />
(vgl. Planzeichnung) bedeuten:<br />
GEe = eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO in Verbindung mit § 1 Abs. 5<br />
und 6 BauNVO<br />
Allgemein zulässig sind:<br />
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, sofern<br />
sie nicht zur Abstandsklasse I - IV gemäß Abstandsliste zum Schreiben des Ministeriums<br />
für Umwelt vom 26.02. 1992 (Az.: 10615-831.50-3) (vgl. lfd. Nrn. 1-22) gehören, 1 .<br />
Sofern Betriebe aufgrund von Lärmemissionen in der Abstandsliste aufgeführt sind,<br />
gelten - für die Beurteilung ihrer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit - die festgesetzten<br />
Schalleistungspegel.<br />
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.<br />
Ausnahmsweise können zugelassen werden:<br />
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und<br />
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche<br />
und Baumasse untergeordnet sind.<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />
Unzulässig sind:<br />
Tankstellen.<br />
Vergnügungsstätten<br />
Freiflächenphotovoltaikanlagen.<br />
1<br />
Hinweis:<br />
Die Abstandsliste zum Schreiben des Ministeriums für Umwelt vom 26.02. 1992 (Az.: 10615-831.50-3)<br />
(vgl. lfd. Nrn. 1-22) ist im Anhang der Textfestsetzungen abgedruckt.<br />
W EST-STADTPLANER<br />
W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110