Ausgabe 40/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 19 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>40</strong>/<strong>2013</strong><br />
WOLLMERATH<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />
(DLR) - Mosel -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Abteilung Landentwicklung 54470 BernkastelKues,<br />
und Ländliche Bodenordnung den 25.09.<strong>2013</strong><br />
Beschleunigtes Görresstraße 10<br />
Zusammenlegungsverfahren Telefon: 06531/956-160<br />
Winkel Telefax: 06531/956-103<br />
Az.: 11029-HA.10.2 Internet: www.dlr.rlp.de<br />
E-Mail:<br />
dlr-mosel@dlr.rlp.de<br />
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich<br />
Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke)<br />
wird nach § 54 vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in<br />
der jeweils gültigen Fassung, im plan gegen Geldausgleich zu Eigentum<br />
zugeteilt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist,<br />
wird hiermit aufgefordert, beim bis spätestens zwei Wochen nach<br />
der Veröffentlichung ein schriftliches Gebot abzugeben. Es werden<br />
nur Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens als Bieter zugelassen.<br />
Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:<br />
Gemarkung Flur Flurst.<br />
Nr.<br />
Fläche<br />
m²<br />
Wert<br />
einhei<br />
ten<br />
Nutzungs<br />
art<br />
Lage<br />
Winkel 20 146 2265 158,55 Grünland Untere<br />
Brühlenbach<br />
Mindest<br />
gebot<br />
in €<br />
824,07<br />
Winkel 23 10 7676 394,20 Grünland Aßelt 1.652,16<br />
Winkel 23 15 2752 192,64 Grünland Im<br />
976,25<br />
Oberrübfeld<br />
Winkel 23 29/1 8186 639,88 Grünland, Gehölz Unterm 3.097,00<br />
Fuchsberg<br />
Winkel 23 37/1 8115 717,45 Grünland Obere<br />
Brühlenbach<br />
3.514,45<br />
Belastungen/Bemerkungen:<br />
Die Flurstücke Gemarkung Winkel, Flur 23 Nr. 10, 15, 29/1 und 37/1<br />
sind mit einem Stromleitungsrecht zu Gunsten der RWE Deutschland<br />
AG belastet.<br />
Die Belastungen wurden bei der Festlegung der Mindestgebote<br />
berücksichtigt.<br />
Angebotsvordrucke können beim angefordert werden oder sind<br />
bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Norbert<br />
Tauer, Reimelshof, 54558 Winkel sowie beim Ortsbürgermeister<br />
Herrn Jörg Prescher, Brühlenbachsweg 17, 54558 Winkel erhältlich.<br />
Ebenso liegt dort eine Übersichtskarte mit den zu verwertenden<br />
Flurstücken zur Einsichtnahme aus.<br />
Die Zuteilung erfolgt schriftlich.<br />
Für die Landzuteilung gelten die nachfolgend aufgeführten Zuteilungsbedingungen:<br />
1. Form der Gebote<br />
Die Bewerbungen um Zuteilung von Massegrundstücken<br />
sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.<br />
Sie müssen den Vor- und Zunamen des jeweiligen<br />
Bewerbers, die vollständige Anschrift, die Grundstücksbezeichnung<br />
(Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) sowie die<br />
gebotenen Geldbeträge enthalten und sie müssen von dem<br />
jeweiligen Bewerber unterschrieben sein.<br />
Für die Bewerbungen sollen Vordrucke (Bewerbungsbogen)<br />
verwendet werden; darin sind weitere Angaben zur<br />
Person und zu den betriebswirtschaftlichen Verhältnissen<br />
der Bewerber zu machen. Diese Vordrucke sowie vorbereitete<br />
Umschläge „Masselandvergabe“ sind beim Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum , Zimmer 314, beim<br />
Ortbürgermeister Herrn Jörg Prescher, Brühlenbachsweg<br />
17, 54558 Winkel und beim Vorsitzenden des Vorstandes der<br />
Teilnehmergemeinschaft, Herrn Norbert Tauer, Reimelshof,<br />
54558 Winkel erhältlich.<br />
2. Frist zur Abgabe der Gebote<br />
Die Bewerbungen müssen dem DLR Mosel bis spätestens<br />
zwei Wochen nach der Veröffentlichung zugegangen sein.<br />
Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können,<br />
müssen aber nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
3. Höhe der Gebote<br />
Gebote, die die festgesetzten Mindestpreise unterschreiten,<br />
werden nicht berücksichtigt.<br />
4. Unwiderruflichkeit der Gebote<br />
Die Bewerber können die Gebote nicht mehr widerrufen,<br />
wenn sie dem DLR Mosel zugegangen sind.<br />
Neben einem oder mehreren unwiderruflichen Geboten<br />
können ersatzweise Bewerbungen für ein oder mehrere<br />
Flurstücke eingereicht werden. Letztere sind daran zu<br />
erkennen, dass das Wort „oder“ am Anfang der Zeile vor<br />
den Flurstücksangaben im Vordruck nicht gestrichen ist.<br />
5. Auswahl unter mehreren Bewerbern<br />
Liegen Gebote mehrerer Bewerber für ein und dasselbe<br />
Massegrundstück vor, so entscheidet das DLR Mosel nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen, welchem Bewerber es zugeteilt<br />
wird. Dabei ist das Rundschreiben des Ministeriums<br />
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, und Weinbau vom<br />
19.02.1998 - 8604 - 3_420 zu beachten.<br />
6. Regelung im Zusammenlegungsplan/Nachtrag<br />
Durch den Zusammenlegungsplan wird bestimmt, wem die<br />
Massegrundstücke zu Eigentum zugeteilt werden. Außerdem<br />
wird darin die Höhe der von den Empfängern zu leistenden<br />
Geldausgleiche festgesetzt.<br />
7. Vorbehalt für den Entzug der Landzuteilungen<br />
Die Massegrundstücke werden unter dem Vorbehalt zugeteilt,<br />
dass sie den Empfängern gegen Rückerstattung der<br />
Geldausgleiche jederzeit wieder entzogen werden können,<br />
wenn dies zur Ausräumung begründeter Widersprüche<br />
gegen den Zusammenlegungsplan erforderlich ist. Die<br />
Bewerber erkennen diesen Vorbehalt an und verzichten<br />
zugleich darauf, gegen den etwaigen Entzug der ihnen zugeteilten<br />
Massegrundstücke Widerspruch einzulegen.<br />
8. Übernahme von Lasten und Beschränkungen<br />
Für Lasten und Beschränkungen, die auf den Massegrundstücken<br />
ruhen, wird im Zusammenlegungsplan kein Ausgleich<br />
gewährt. Sofern damit Wertminderungen verbunden<br />
sind, wurden sie bei der Festsetzung des Mindestpreises<br />
berücksichtigt.<br />
9. Keine Maßnahmen seitens der Teilnehmergemeinschaft auf<br />
den Massegrundstücken<br />
Die Massegrundstücke werden zugeteilt wie örtlich vorhanden.<br />
Die Teilnehmergemeinschaft führt auf den Massegrundstücken<br />
keine Maßnahmen, wie z.B. Dränung, Planierung,<br />
Untergrundlockerung und o. ä. durch.<br />
10. Zusammenlegungsbeiträge<br />
Die Empfänger der Massegrundstücke haben die anteiligen<br />
Zusammenlegungsbeiträge (§ 19 FlurbG) zu leisten.<br />
Diese sind in dem festgelegten Mindestgebot enthalten. Im<br />
Zusammenlegungsplan wird deshalb eine entsprechende<br />
Festsetzung getroffen.<br />
11. Grunderwerbsteuer<br />
Die Zuteilung der Massegrundstücke ist grunderwerbsteuerpflichtig.<br />
Dem zuständigen Finanzamt werden die<br />
Erwerber durch das DLR Mosel zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer<br />
mitgeteilt. Die Änderung des Zusammenlegungsplanes<br />
und die Berichtigung des Grundbuches können<br />
erst erfolgen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet ist.<br />
12. Besitz- und Nutzungsübergang, Fälligkeit der Geldausgleiche<br />
Der Besitz- und Nutzungsübergang erfolgt durch schriftliche<br />
Benachrichtigung durch das DLR Mosel. Die von den<br />
Empfängern der Massegrundstücke zu leistenden Geldausgleiche<br />
sind auf Anforderung an die Kasse der Teilnehmergemeinschaft<br />
zu zahlen.<br />
13. Rechtsverbindlichkeit der Zuteilungsbedingungen<br />
Die Bewerber erkennen mit der Abgabe der Gebote die<br />
Zuteilungsbedingungen als für sie rechtsverbindlich an.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Nina Lux<br />
Auszug aus der Niederschrift<br />
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des<br />
Ortsgemeinderates Wollmerath<br />
Sitzungsdatum: Montag, den 30.09.<strong>2013</strong><br />
Beginn:<br />
19:00 Uhr<br />
Ende:<br />
20:15 Uhr<br />
Ort:<br />
Gemeindehaus Wollmerath<br />
Anwesend waren:<br />
Ortsbürgermeister<br />
Herr Wolfgang Schmitz, zugleich Protokollführer<br />
1. Beigeordneter<br />
Herr Alfons Krämer<br />
Beigeordneter<br />
Herr Reinhold Theusch