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Ausgabe 40/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 19 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>40</strong>/<strong>2013</strong><br />

WOLLMERATH<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />

(DLR) - Mosel -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Abteilung Landentwicklung 54470 BernkastelKues,<br />

und Ländliche Bodenordnung den 25.09.<strong>2013</strong><br />

Beschleunigtes Görresstraße 10<br />

Zusammenlegungsverfahren Telefon: 06531/956-160<br />

Winkel Telefax: 06531/956-103<br />

Az.: 11029-HA.10.2 Internet: www.dlr.rlp.de<br />

E-Mail:<br />

dlr-mosel@dlr.rlp.de<br />

Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich<br />

Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke)<br />

wird nach § 54 vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in<br />

der jeweils gültigen Fassung, im plan gegen Geldausgleich zu Eigentum<br />

zugeteilt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist,<br />

wird hiermit aufgefordert, beim bis spätestens zwei Wochen nach<br />

der Veröffentlichung ein schriftliches Gebot abzugeben. Es werden<br />

nur Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens als Bieter zugelassen.<br />

Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:<br />

Gemarkung Flur Flurst.<br />

Nr.<br />

Fläche<br />

m²<br />

Wert<br />

einhei<br />

ten<br />

Nutzungs<br />

art<br />

Lage<br />

Winkel 20 146 2265 158,55 Grünland Untere<br />

Brühlenbach<br />

Mindest<br />

gebot<br />

in €<br />

824,07<br />

Winkel 23 10 7676 394,20 Grünland Aßelt 1.652,16<br />

Winkel 23 15 2752 192,64 Grünland Im<br />

976,25<br />

Oberrübfeld<br />

Winkel 23 29/1 8186 639,88 Grünland, Gehölz Unterm 3.097,00<br />

Fuchsberg<br />

Winkel 23 37/1 8115 717,45 Grünland Obere<br />

Brühlenbach<br />

3.514,45<br />

Belastungen/Bemerkungen:<br />

Die Flurstücke Gemarkung Winkel, Flur 23 Nr. 10, 15, 29/1 und 37/1<br />

sind mit einem Stromleitungsrecht zu Gunsten der RWE Deutschland<br />

AG belastet.<br />

Die Belastungen wurden bei der Festlegung der Mindestgebote<br />

berücksichtigt.<br />

Angebotsvordrucke können beim angefordert werden oder sind<br />

bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Norbert<br />

Tauer, Reimelshof, 54558 Winkel sowie beim Ortsbürgermeister<br />

Herrn Jörg Prescher, Brühlenbachsweg 17, 54558 Winkel erhältlich.<br />

Ebenso liegt dort eine Übersichtskarte mit den zu verwertenden<br />

Flurstücken zur Einsichtnahme aus.<br />

Die Zuteilung erfolgt schriftlich.<br />

Für die Landzuteilung gelten die nachfolgend aufgeführten Zuteilungsbedingungen:<br />

1. Form der Gebote<br />

Die Bewerbungen um Zuteilung von Massegrundstücken<br />

sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.<br />

Sie müssen den Vor- und Zunamen des jeweiligen<br />

Bewerbers, die vollständige Anschrift, die Grundstücksbezeichnung<br />

(Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) sowie die<br />

gebotenen Geldbeträge enthalten und sie müssen von dem<br />

jeweiligen Bewerber unterschrieben sein.<br />

Für die Bewerbungen sollen Vordrucke (Bewerbungsbogen)<br />

verwendet werden; darin sind weitere Angaben zur<br />

Person und zu den betriebswirtschaftlichen Verhältnissen<br />

der Bewerber zu machen. Diese Vordrucke sowie vorbereitete<br />

Umschläge „Masselandvergabe“ sind beim Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum , Zimmer 314, beim<br />

Ortbürgermeister Herrn Jörg Prescher, Brühlenbachsweg<br />

17, 54558 Winkel und beim Vorsitzenden des Vorstandes der<br />

Teilnehmergemeinschaft, Herrn Norbert Tauer, Reimelshof,<br />

54558 Winkel erhältlich.<br />

2. Frist zur Abgabe der Gebote<br />

Die Bewerbungen müssen dem DLR Mosel bis spätestens<br />

zwei Wochen nach der Veröffentlichung zugegangen sein.<br />

Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können,<br />

müssen aber nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

3. Höhe der Gebote<br />

Gebote, die die festgesetzten Mindestpreise unterschreiten,<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

4. Unwiderruflichkeit der Gebote<br />

Die Bewerber können die Gebote nicht mehr widerrufen,<br />

wenn sie dem DLR Mosel zugegangen sind.<br />

Neben einem oder mehreren unwiderruflichen Geboten<br />

können ersatzweise Bewerbungen für ein oder mehrere<br />

Flurstücke eingereicht werden. Letztere sind daran zu<br />

erkennen, dass das Wort „oder“ am Anfang der Zeile vor<br />

den Flurstücksangaben im Vordruck nicht gestrichen ist.<br />

5. Auswahl unter mehreren Bewerbern<br />

Liegen Gebote mehrerer Bewerber für ein und dasselbe<br />

Massegrundstück vor, so entscheidet das DLR Mosel nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen, welchem Bewerber es zugeteilt<br />

wird. Dabei ist das Rundschreiben des Ministeriums<br />

für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, und Weinbau vom<br />

19.02.1998 - 8604 - 3_420 zu beachten.<br />

6. Regelung im Zusammenlegungsplan/Nachtrag<br />

Durch den Zusammenlegungsplan wird bestimmt, wem die<br />

Massegrundstücke zu Eigentum zugeteilt werden. Außerdem<br />

wird darin die Höhe der von den Empfängern zu leistenden<br />

Geldausgleiche festgesetzt.<br />

7. Vorbehalt für den Entzug der Landzuteilungen<br />

Die Massegrundstücke werden unter dem Vorbehalt zugeteilt,<br />

dass sie den Empfängern gegen Rückerstattung der<br />

Geldausgleiche jederzeit wieder entzogen werden können,<br />

wenn dies zur Ausräumung begründeter Widersprüche<br />

gegen den Zusammenlegungsplan erforderlich ist. Die<br />

Bewerber erkennen diesen Vorbehalt an und verzichten<br />

zugleich darauf, gegen den etwaigen Entzug der ihnen zugeteilten<br />

Massegrundstücke Widerspruch einzulegen.<br />

8. Übernahme von Lasten und Beschränkungen<br />

Für Lasten und Beschränkungen, die auf den Massegrundstücken<br />

ruhen, wird im Zusammenlegungsplan kein Ausgleich<br />

gewährt. Sofern damit Wertminderungen verbunden<br />

sind, wurden sie bei der Festsetzung des Mindestpreises<br />

berücksichtigt.<br />

9. Keine Maßnahmen seitens der Teilnehmergemeinschaft auf<br />

den Massegrundstücken<br />

Die Massegrundstücke werden zugeteilt wie örtlich vorhanden.<br />

Die Teilnehmergemeinschaft führt auf den Massegrundstücken<br />

keine Maßnahmen, wie z.B. Dränung, Planierung,<br />

Untergrundlockerung und o. ä. durch.<br />

10. Zusammenlegungsbeiträge<br />

Die Empfänger der Massegrundstücke haben die anteiligen<br />

Zusammenlegungsbeiträge (§ 19 FlurbG) zu leisten.<br />

Diese sind in dem festgelegten Mindestgebot enthalten. Im<br />

Zusammenlegungsplan wird deshalb eine entsprechende<br />

Festsetzung getroffen.<br />

11. Grunderwerbsteuer<br />

Die Zuteilung der Massegrundstücke ist grunderwerbsteuerpflichtig.<br />

Dem zuständigen Finanzamt werden die<br />

Erwerber durch das DLR Mosel zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer<br />

mitgeteilt. Die Änderung des Zusammenlegungsplanes<br />

und die Berichtigung des Grundbuches können<br />

erst erfolgen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet ist.<br />

12. Besitz- und Nutzungsübergang, Fälligkeit der Geldausgleiche<br />

Der Besitz- und Nutzungsübergang erfolgt durch schriftliche<br />

Benachrichtigung durch das DLR Mosel. Die von den<br />

Empfängern der Massegrundstücke zu leistenden Geldausgleiche<br />

sind auf Anforderung an die Kasse der Teilnehmergemeinschaft<br />

zu zahlen.<br />

13. Rechtsverbindlichkeit der Zuteilungsbedingungen<br />

Die Bewerber erkennen mit der Abgabe der Gebote die<br />

Zuteilungsbedingungen als für sie rechtsverbindlich an.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Nina Lux<br />

Auszug aus der Niederschrift<br />

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates Wollmerath<br />

Sitzungsdatum: Montag, den 30.09.<strong>2013</strong><br />

Beginn:<br />

19:00 Uhr<br />

Ende:<br />

20:15 Uhr<br />

Ort:<br />

Gemeindehaus Wollmerath<br />

Anwesend waren:<br />

Ortsbürgermeister<br />

Herr Wolfgang Schmitz, zugleich Protokollführer<br />

1. Beigeordneter<br />

Herr Alfons Krämer<br />

Beigeordneter<br />

Herr Reinhold Theusch

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