Ausgabe 40/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>40</strong>/<strong>2013</strong><br />
gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell als<br />
Schulträger anteilig abgerechnet.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt, den Auftrag für die Malerarbeiten<br />
in den Klassenräumen an die mindestbietende Firma Brück<br />
GmbH aus Düngenheim zu einer Auftragssumme in Höhe von<br />
8.307,99 € zu vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 5: Wahl der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks <strong>Ulmen</strong> I<br />
Sachverhalt:<br />
Die 5-jährige Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk<br />
<strong>Ulmen</strong>!, der die Gemeinden Alflen, Auderath, Büchel, Filz und<br />
<strong>Ulmen</strong> umfasst, endet am 15.11.<strong>2013</strong>. Da Herr Hien nach insgesamt<br />
20-jähriger Tätigkeit in diesem Ehrenamt erklärt hat, dass er für<br />
eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht, ist eine neue<br />
Schiedsperson zu wählen.<br />
Anlässlich einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am<br />
21.05.<strong>2013</strong> wurde über die anstehende Neuwahl informiert und die<br />
betreffenden Gemeinden gebeten, geeignete Personen zu benennen.<br />
In jeweils öffentlichen Ratssitzungen wurde das Thema in der<br />
Folge aufgegriffen mit anschließender Veröffentlichung im Mitteilungsblatt<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong>.<br />
Auch bereits in öffentlicher Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates am<br />
05.06.<strong>2013</strong> erfolgte ein Hinweis auf die anstehende Neuwahl. Des<br />
Weiteren wurden anlässlich einer gemeinsamen Besprechung mit<br />
den Beigeordneten die Fraktionsvorsitzenden am 26.06.<strong>2013</strong> um<br />
entsprechende Personalvorschläge gebeten.<br />
Daraufhin wurde seitens der Fraktion FWG VG <strong>Ulmen</strong> e.V. Herr<br />
Bernhard Heep aus Gevenich, Gartenstraße 3, vorgeschlagen.<br />
Nachdem auf eigene Initiative bei der Verwaltung eine Bewerbung<br />
von Frau Elisabeth Schmitt, wohnhaft Kelberger Str. 29 a in <strong>Ulmen</strong>,<br />
der größten Gemeinde im Schiedsamtsbezirk I eingegangen ist (s.<br />
beigefügtes Schreiben), haben die übrigen Fraktionen auf einen<br />
eigenen Vorschlag verzichtet.<br />
Auch seitens der betreffenden Gemeinden wurden bis dato keine<br />
weiteren Personen benannt.<br />
Gem. § 5 Abs. 1 Schiedsamtsordnung (SchO) wird die Schiedsperson<br />
auf Vorschlag des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom Direktor des<br />
Amtsgerichtes ernannt.<br />
Vorgeschlagen werden soll ein Bürger, der im Schiedsamtsbezirk<br />
allgemeines Ansehen und Vertrauen genießt und nach seiner Persönlichkeit<br />
und seinen Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet ist.<br />
Welche besonderen Voraussetzung für die Ernennung zur Schiedsperson<br />
erfüllt sein müssen, ist in § 4 SchO sowie der hierzu erlassenen<br />
Verwaltungsvorschrift geregelt. Hiernach soll u. a. nicht<br />
zur Schiedsperson ernannt werden, wer seinen Wohnsitz nicht im<br />
Schiedsamtsbezirk hat. Herr Heep mit Wohnsitz in Gevenich erfüllt<br />
diese gesetzliche Soll-Vorschrift im Gegensatz zu Frau Schmitt<br />
nicht. Alle übrigen formalen Voraussetzungen sind nach Vorprüfung<br />
durch die Verwaltung hingegen bei beiden Bewerbern gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt zunächst die nachfolgende<br />
Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat schlägt dem Amtsgericht Cochem als<br />
neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk <strong>Ulmen</strong> I folgende<br />
Person vor:<br />
Frau Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29 a, 56766 <strong>Ulmen</strong><br />
(Hinweis: Gem. § 36 Abs 3 GemO i. V. m. VV Nr. 2 zu § <strong>40</strong> GemO<br />
ruht das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Steimers.)<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 3, Befangen 0<br />
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von<br />
Spenden gem. 94 Abs. 3 GemO<br />
Sachverhalt:<br />
Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />
Vorschriften vom 10.01.2008 wurde ein neuer § 94 Abs. 3 in die<br />
Gemeindeordnung eingefügt, der die Behandlung von Sponsoringleistungen,<br />
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />
an die Gemeinden regelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle<br />
Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt<br />
und ihre Annahme durch den Gemeinderat oder delegierten<br />
Ausschuss genehmigt werden.<br />
Folgende Spenden sind eingegangen bzw. wurden der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
für das Ferienspaßprogramm <strong>2013</strong> angeboten:<br />
• Sachspende der Backstube Müsch in Höhe von 56,00 €<br />
• Sachspende der Fa. Stickmichel in Höhe von 292,43 €<br />
• Sachspende der Metzgerei Schmitz in Höhe <strong>40</strong>,00 €<br />
• Sachspende der Löwen Apotheke in Höhe 89,48 €<br />
• Sachspende der Rochus Apotheke in Höhe 55,16 €<br />
• Sachspende der Maar Apotheke in Höhe 30,00 €<br />
• Sachspende des RWZ Markt Kelberg in Höhe 99,98 €<br />
• Geldspende des Büros Dornbach und Partner über 250,00 €<br />
• Geldspende der Fa. Bruno Klein über 150,00 €<br />
• Geldspende des Büros Küpper, Schaub und Partner über<br />
100,00 €<br />
• Geldspende von Orgasoft Kommunal über 250,00 €<br />
• Geldspende des Notariats Schäfer über 200,00 €<br />
• Geldspende der Fa. Verlag und Druck Wittich KG über 100,00 €<br />
• Geldspende der Volksbank Rhein Ahr Eifel eG über 150,00 €<br />
• Geldspende von RWE Deutschland über 500,00 €<br />
sowie<br />
• Geldspende der Volksbank Rhein Ahr Eifel eG über 300,00 €<br />
für das Kinder-Technik-Camp im Rahmen des Ferienspassprogramms<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt die oben genannten Geld- bzw.<br />
Sachspenden dankend an.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 7: Mitteilungen<br />
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:<br />
1. Die CDU-Fraktion hat den Antrag auf Überprüfung der<br />
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zur Einführung einer<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>-App oder mobilen Webseite gestellt. Die<br />
Angelegenheit soll anlässlich der nächsten <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratssitzung<br />
behandelt werden.<br />
2. Bgm. Steimers informierte darüber, dass der Bund künftig keine<br />
Mittel mehr für die Schulsozialarbeit bereitstellen wird. Der<br />
Landkreis wird an die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n herantreten und um<br />
Kostenbeteiligung bitten. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Zell, Kaisersesch<br />
und <strong>Ulmen</strong> beteiligen sich bereits jetzt an den Kosten der<br />
Schulsozialarbeit. Auch dies soll anlässlich der nächsten VG-<br />
Ratssitzung behandelt werden.<br />
3. Bürgermeister Steimers informierte über Gesundland und die<br />
von der Fa. Wachkamp durchgeführte Organisationsuntersuchung.<br />
4. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und hier insbesondere<br />
die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung<br />
hat sich aufgrund der erforderlich gewordenen<br />
vertiefenden Untersuchungen etwas hinausgezögert, so dass<br />
eine Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan voraussichtlich<br />
frühestens Ende Oktober erfolgen kann.<br />
5. Der Beigeordnete Fischer informierte über den Stand des<br />
Breitbandausbaus. Eine Abnahme erfolgt von Seiten der BIG<br />
lediglich für die Datenleitung und nicht für die ausgeführten<br />
Erdarbeiten. Sofern hier Probleme bestehen, sollten sich die<br />
Betroffenen möglichst unmittelbar mit der bauausführenden<br />
Firma in Verbindung setzen.<br />
Es folgte der nicht öffentliche Sitzungsteil.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />
Marktplatz 1, 56766 <strong>Ulmen</strong><br />
Postanschrift: Postfach 1244, 56763 <strong>Ulmen</strong><br />
Tel.: 02676/<strong>40</strong>9-0, Fax: 02676/<strong>40</strong>9-501, Vorzimmer <strong>40</strong>9-500,<br />
Abwasserwerk <strong>40</strong>9-502<br />
Öffnungszeiten der Verwaltung:<br />
Montag - Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr und<br />
14.00 bis 16 Uhr<br />
Freitag<br />
08.30 bis 13.00 Uhr<br />
Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />
Montag- Freitag<br />
08.00 - 12.30 Uhr<br />
Montag- Mittwoch<br />
14.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
14.00 - 17.00 Uhr,<br />
jeden 3. Donnerstag im Monat bis 18.00 Uhr<br />
1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr