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Ausgabe 40/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>40</strong>/<strong>2013</strong><br />

gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell als<br />

Schulträger anteilig abgerechnet.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt, den Auftrag für die Malerarbeiten<br />

in den Klassenräumen an die mindestbietende Firma Brück<br />

GmbH aus Düngenheim zu einer Auftragssumme in Höhe von<br />

8.307,99 € zu vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 5: Wahl der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks <strong>Ulmen</strong> I<br />

Sachverhalt:<br />

Die 5-jährige Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk<br />

<strong>Ulmen</strong>!, der die Gemeinden Alflen, Auderath, Büchel, Filz und<br />

<strong>Ulmen</strong> umfasst, endet am 15.11.<strong>2013</strong>. Da Herr Hien nach insgesamt<br />

20-jähriger Tätigkeit in diesem Ehrenamt erklärt hat, dass er für<br />

eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht, ist eine neue<br />

Schiedsperson zu wählen.<br />

Anlässlich einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am<br />

21.05.<strong>2013</strong> wurde über die anstehende Neuwahl informiert und die<br />

betreffenden Gemeinden gebeten, geeignete Personen zu benennen.<br />

In jeweils öffentlichen Ratssitzungen wurde das Thema in der<br />

Folge aufgegriffen mit anschließender Veröffentlichung im Mitteilungsblatt<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong>.<br />

Auch bereits in öffentlicher Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates am<br />

05.06.<strong>2013</strong> erfolgte ein Hinweis auf die anstehende Neuwahl. Des<br />

Weiteren wurden anlässlich einer gemeinsamen Besprechung mit<br />

den Beigeordneten die Fraktionsvorsitzenden am 26.06.<strong>2013</strong> um<br />

entsprechende Personalvorschläge gebeten.<br />

Daraufhin wurde seitens der Fraktion FWG VG <strong>Ulmen</strong> e.V. Herr<br />

Bernhard Heep aus Gevenich, Gartenstraße 3, vorgeschlagen.<br />

Nachdem auf eigene Initiative bei der Verwaltung eine Bewerbung<br />

von Frau Elisabeth Schmitt, wohnhaft Kelberger Str. 29 a in <strong>Ulmen</strong>,<br />

der größten Gemeinde im Schiedsamtsbezirk I eingegangen ist (s.<br />

beigefügtes Schreiben), haben die übrigen Fraktionen auf einen<br />

eigenen Vorschlag verzichtet.<br />

Auch seitens der betreffenden Gemeinden wurden bis dato keine<br />

weiteren Personen benannt.<br />

Gem. § 5 Abs. 1 Schiedsamtsordnung (SchO) wird die Schiedsperson<br />

auf Vorschlag des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom Direktor des<br />

Amtsgerichtes ernannt.<br />

Vorgeschlagen werden soll ein Bürger, der im Schiedsamtsbezirk<br />

allgemeines Ansehen und Vertrauen genießt und nach seiner Persönlichkeit<br />

und seinen Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet ist.<br />

Welche besonderen Voraussetzung für die Ernennung zur Schiedsperson<br />

erfüllt sein müssen, ist in § 4 SchO sowie der hierzu erlassenen<br />

Verwaltungsvorschrift geregelt. Hiernach soll u. a. nicht<br />

zur Schiedsperson ernannt werden, wer seinen Wohnsitz nicht im<br />

Schiedsamtsbezirk hat. Herr Heep mit Wohnsitz in Gevenich erfüllt<br />

diese gesetzliche Soll-Vorschrift im Gegensatz zu Frau Schmitt<br />

nicht. Alle übrigen formalen Voraussetzungen sind nach Vorprüfung<br />

durch die Verwaltung hingegen bei beiden Bewerbern gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt zunächst die nachfolgende<br />

Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat schlägt dem Amtsgericht Cochem als<br />

neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk <strong>Ulmen</strong> I folgende<br />

Person vor:<br />

Frau Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29 a, 56766 <strong>Ulmen</strong><br />

(Hinweis: Gem. § 36 Abs 3 GemO i. V. m. VV Nr. 2 zu § <strong>40</strong> GemO<br />

ruht das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Steimers.)<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13, Nein 0, Enthaltung 3, Befangen 0<br />

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von<br />

Spenden gem. 94 Abs. 3 GemO<br />

Sachverhalt:<br />

Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />

Vorschriften vom 10.01.2008 wurde ein neuer § 94 Abs. 3 in die<br />

Gemeindeordnung eingefügt, der die Behandlung von Sponsoringleistungen,<br />

Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />

an die Gemeinden regelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle<br />

Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt<br />

und ihre Annahme durch den Gemeinderat oder delegierten<br />

Ausschuss genehmigt werden.<br />

Folgende Spenden sind eingegangen bzw. wurden der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

für das Ferienspaßprogramm <strong>2013</strong> angeboten:<br />

• Sachspende der Backstube Müsch in Höhe von 56,00 €<br />

• Sachspende der Fa. Stickmichel in Höhe von 292,43 €<br />

• Sachspende der Metzgerei Schmitz in Höhe <strong>40</strong>,00 €<br />

• Sachspende der Löwen Apotheke in Höhe 89,48 €<br />

• Sachspende der Rochus Apotheke in Höhe 55,16 €<br />

• Sachspende der Maar Apotheke in Höhe 30,00 €<br />

• Sachspende des RWZ Markt Kelberg in Höhe 99,98 €<br />

• Geldspende des Büros Dornbach und Partner über 250,00 €<br />

• Geldspende der Fa. Bruno Klein über 150,00 €<br />

• Geldspende des Büros Küpper, Schaub und Partner über<br />

100,00 €<br />

• Geldspende von Orgasoft Kommunal über 250,00 €<br />

• Geldspende des Notariats Schäfer über 200,00 €<br />

• Geldspende der Fa. Verlag und Druck Wittich KG über 100,00 €<br />

• Geldspende der Volksbank Rhein Ahr Eifel eG über 150,00 €<br />

• Geldspende von RWE Deutschland über 500,00 €<br />

sowie<br />

• Geldspende der Volksbank Rhein Ahr Eifel eG über 300,00 €<br />

für das Kinder-Technik-Camp im Rahmen des Ferienspassprogramms<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt die oben genannten Geld- bzw.<br />

Sachspenden dankend an.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 7: Mitteilungen<br />

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:<br />

1. Die CDU-Fraktion hat den Antrag auf Überprüfung der<br />

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zur Einführung einer<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>-App oder mobilen Webseite gestellt. Die<br />

Angelegenheit soll anlässlich der nächsten <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratssitzung<br />

behandelt werden.<br />

2. Bgm. Steimers informierte darüber, dass der Bund künftig keine<br />

Mittel mehr für die Schulsozialarbeit bereitstellen wird. Der<br />

Landkreis wird an die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n herantreten und um<br />

Kostenbeteiligung bitten. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Zell, Kaisersesch<br />

und <strong>Ulmen</strong> beteiligen sich bereits jetzt an den Kosten der<br />

Schulsozialarbeit. Auch dies soll anlässlich der nächsten VG-<br />

Ratssitzung behandelt werden.<br />

3. Bürgermeister Steimers informierte über Gesundland und die<br />

von der Fa. Wachkamp durchgeführte Organisationsuntersuchung.<br />

4. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und hier insbesondere<br />

die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung<br />

hat sich aufgrund der erforderlich gewordenen<br />

vertiefenden Untersuchungen etwas hinausgezögert, so dass<br />

eine Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan voraussichtlich<br />

frühestens Ende Oktober erfolgen kann.<br />

5. Der Beigeordnete Fischer informierte über den Stand des<br />

Breitbandausbaus. Eine Abnahme erfolgt von Seiten der BIG<br />

lediglich für die Datenleitung und nicht für die ausgeführten<br />

Erdarbeiten. Sofern hier Probleme bestehen, sollten sich die<br />

Betroffenen möglichst unmittelbar mit der bauausführenden<br />

Firma in Verbindung setzen.<br />

Es folgte der nicht öffentliche Sitzungsteil.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

Marktplatz 1, 56766 <strong>Ulmen</strong><br />

Postanschrift: Postfach 1244, 56763 <strong>Ulmen</strong><br />

Tel.: 02676/<strong>40</strong>9-0, Fax: 02676/<strong>40</strong>9-501, Vorzimmer <strong>40</strong>9-500,<br />

Abwasserwerk <strong>40</strong>9-502<br />

Öffnungszeiten der Verwaltung:<br />

Montag - Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr und<br />

14.00 bis 16 Uhr<br />

Freitag<br />

08.30 bis 13.00 Uhr<br />

Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />

Montag- Freitag<br />

08.00 - 12.30 Uhr<br />

Montag- Mittwoch<br />

14.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

14.00 - 17.00 Uhr,<br />

jeden 3. Donnerstag im Monat bis 18.00 Uhr<br />

1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr

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