Ausgabe 44/2011 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 44/2011 - Verbandsgemeinde Ulmen Ausgabe 44/2011 - Verbandsgemeinde Ulmen

17.10.2014 Aufrufe

Ulmen - 8 - Ausgabe 44/2011 Jagdgenossenschaft Alflen Die Bankette entlang der Teerwege werden ab dem 10.11.2011 abgeschoben. Es werden alle Eigentümer/Pächter, die ein Grundstück entlang eines Teerweges haben gebeten, die Grenzsteine durch einen Pfahl von mindestens 80 cm Länge kenntlich zu machen. Andernfalls entfällt die Haftung für die Grenzsteine seitens der Jagdgenossenschaft. AUDERATH Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Auderath für das Haushaltsjahr 2011 vom 02.11.2011 Der Ortsgemeinderat hat am 14.06.2011 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 11.10.2011 hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 598.960,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 692.658,00 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 93.698,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 562.095,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 639.380,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 77.285,00 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 61.280,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 21.530,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 39.750,00 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 61.692,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 24.157,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 37.535,00 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 685.067,00 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 685.067,00 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für - verzinste Kredite auf 0,00 EUR § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf 0,00 EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 32,00 EUR für den zweiten Hund 45,00 EUR für jeden weiteren Hund 60,00 EUR Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert: Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten gefährlichen Hund 480,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: - entfällt - § 6 Altersteilzeit Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen. § 7 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres (noch nicht bekannt) Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt) (noch nicht bekannt) § 8 Deckungsvermerke Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO). 2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes. 5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemH- VO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 56766 Ulmen, den 02.11.2011 Ortsgemeinde Auderath gez. Krämer, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung 2011 sieht keine Kreditaufnahme vor. Eine Genehmigung der verzinsten Investitionskredite gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO entfällt daher. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt, sowie die Unterdeckung im Finanzhaushalt wurde gem. § 121 GemO beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert durch eine sparsame Mittelbewirtschaftung auf der Ausgabeseite oder/und die Erzielung von Mehreinnahmen den Fehlbedarf zurückzuführen.

Ulmen - 9 - Ausgabe 44/2011 Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11.2011 bis einschließlich 16.11.2011 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden. 56766 Ulmen, den 02.11.2011 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Druck der Chronik Auderath steht kurz bevor Hierzu müssen wir wissen, wer ein Buch oder mehrere Bücher erwerben möchte. Dazu bitte den anhängenden Bestellschein ausfüllen und bei Ortsbürgermeister Helmut Krämer oder Alois Benz abgeben. Bei telefonischer Bestellung bitte 02676-1706 oder -1301 anrufen. Das Buch wird ca. 300 Seiten Text mit Bilder und ca. 300 Bilder im Anhang haben und ca. 25,- € Kosten ✄ Bestellschein für die Chronik Auderath Vorname ......................................................................................... Name ............................................................................................... Straße .............................................................................................. Wohnort ......................................................................................... Ich bestelle .......................... Exemplare Unterschrift .................................................................................... Martinszug Bitte Terminänderung beachten. Der Martinszug findet am Samstag, 12. Nov. 2011 statt. Aufstellung des Zuges 17.30 Uhr am Kindergarten ✄ Landverpachtung Am Mittwoch, 9. November 2011 um 18.00 Uhr findet im Bürgerhaus eine Neuverpachtung von zwei Wiesenparzellen für Auderather Interessenten statt. Helmut Krämer, Ortsbürgermeister BAD BERTRICH Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Bad Bertrich-Kennfus! Wir möchten Ihnen den Landschaftstherapeutischen Park Römerkessel vorstellen! Auch wenn der Park noch nicht fertig ist, werden Dipl. Psych. Herr Schober aus München und Herr Architekt Peter Johann die Pläne bzw. bisherigen Ausführungen erklären. Wir freuen uns auf viele interessierte Bürger! Termin: Dienstag, den 15. November 2011 - 16.00 Uhr Treffpunkt: ehemaliger Minigolfplatz Mit freundlichen Grüßen Beatrix Lauxen Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge In der kommenden Woche - am 9. und 10. Nov. 2011 - führen Soldaten des Jagdbombergeschwaders 33 eine Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge durch. Rüdiger Metter, Beauftragter des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Wir gratulieren Monsignore Ottmar Dillenburg zu seinem neuen Amt: Generalpräses des Internationalen Kolpingwerkes Der Generalrat des christlichen Sozialverbands hat den gebürtigen Bad Bertricher am 27. Oktober 2011 zum neunten Nachfolger Adolph Kolpings gewählt. Er ist mithin Chef aller 450 000 Kolpingbrüder weltweit. Unsere Gemeinde ist stolz darauf, ihn aus unserer Mitte zu wissen. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Bad Bertrich Erhebung der Kurbeiträge Die Gästekarten der Pensionen und Hotelbetriebe können am Donnerstag, dem 10.11.2011, von 09:00 - 12:00 Uhr bei Herrn Johann im Gemeindezentrum, Kurfürstenstr. 32, abgerechnet werden. Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar. Gerne können Sie auch eine Email senden an: ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Ortsvorsteher von Kennfus Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419. BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324 www.beuren-eifel.de Vorbereitung Nikolausfeier Liebe Kinder, zur Vorbereitung der diesjährigen Nikolausfeier am 11. Dezember 2011 treffen wir uns am 12. November um 11.00 Uhr in der Kirche.

<strong>Ulmen</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>44</strong>/<strong>2011</strong><br />

Jagdgenossenschaft Alflen<br />

Die Bankette entlang der Teerwege werden ab dem 10.11.<strong>2011</strong> abgeschoben.<br />

Es werden alle Eigentümer/Pächter, die ein Grundstück entlang eines<br />

Teerweges haben gebeten, die Grenzsteine durch einen Pfahl<br />

von mindestens 80 cm Länge kenntlich zu machen. Andernfalls<br />

entfällt die Haftung für die Grenzsteine seitens der Jagdgenossenschaft.<br />

AUDERATH<br />

Haushaltssatzung der<br />

Ortsgemeinde Auderath<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

vom 02.11.<strong>2011</strong><br />

Der Ortsgemeinderat hat am 14.06.<strong>2011</strong> aufgrund der §§ 95 ff. der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.<br />

153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 11.10.<strong>2011</strong> hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf<br />

598.960,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 692.658,00 EUR<br />

Jahresüberschuss /<br />

Jahresfehlbetrag auf<br />

- 93.698,00 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 562.095,00 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 639.380,00 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

- 77.285,00 EUR<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />

0,00 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

0,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf<br />

61.280,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf<br />

21.530,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit<br />

39.750,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

61.692,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

24.157,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit<br />

37.535,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 685.067,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 685.067,00 EUR<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf<br />

0,00 EUR<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- verzinste Kredite auf 0,00 EUR<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt<br />

auf<br />

0,00 EUR.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den<br />

künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf<br />

0,00 EUR.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- u. forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

für den ersten Hund<br />

32,00 EUR<br />

für den zweiten Hund<br />

45,00 EUR<br />

für jeden weiteren Hund<br />

60,00 EUR<br />

Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />

Die Steuer beträgt jährlich:<br />

für den ersten gefährlichen Hund<br />

480,00 EUR<br />

für jeden weiteren gefährlichen Hund<br />

650,00 EUR<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2011</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

- entfällt -<br />

§ 6<br />

Altersteilzeit<br />

Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorvorjahres<br />

(noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorjahres<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />

(noch nicht bekannt)<br />

(noch nicht bekannt)<br />

§ 8<br />

Deckungsvermerke<br />

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />

die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit<br />

im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt<br />

ist.<br />

1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).<br />

2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />

innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16<br />

Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten<br />

innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16<br />

Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.<br />

3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten<br />

im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung<br />

von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen<br />

innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung<br />

von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />

bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.<br />

5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemH-<br />

VO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb<br />

eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, den 02.11.<strong>2011</strong><br />

Ortsgemeinde Auderath<br />

gez. Krämer, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird<br />

hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung <strong>2011</strong><br />

sieht keine Kreditaufnahme vor. Eine Genehmigung der verzinsten<br />

Investitionskredite gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 2<br />

GemO entfällt daher. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt, sowie<br />

die Unterdeckung im Finanzhaushalt wurde gem. § 121 GemO beanstandet<br />

und die Ortsgemeinde aufgefordert durch eine sparsame<br />

Mittelbewirtschaftung auf der <strong>Ausgabe</strong>seite oder/und die Erzielung<br />

von Mehreinnahmen den Fehlbedarf zurückzuführen.

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