Ausgabe 44/2011 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 12 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>44</strong>/<strong>2011</strong><br />
§ 6<br />
Altersteilzeit<br />
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Vorvorjahres<br />
(noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Vorjahres<br />
(noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />
(noch nicht bekannt)<br />
§ 8<br />
Deckungsvermerke<br />
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />
die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit<br />
im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt<br />
ist.<br />
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig<br />
deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).<br />
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />
innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16<br />
Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten<br />
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16<br />
Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.<br />
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten<br />
im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung<br />
von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen<br />
innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung<br />
von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />
bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.<br />
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemH-<br />
VO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb<br />
eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 31.10.<strong>2011</strong><br />
Ortsgemeinde Gillenbeuren<br />
gez. Rodenkirch, Ortsbürgermeister<br />
KLIDING<br />
Kriegsgräberfürsorge<br />
Die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes<br />
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist in der Zeit vom 1. Nov.<br />
<strong>2011</strong> bis 21. Nov. <strong>2011</strong>. SammlerInnen werden Sie in dieser Zeit<br />
aufsuchen und um Ihre Unterstützung bitten.<br />
gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister<br />
Martinszug<br />
Unser diesjähriger Martinszug ist am Freitag, den 11. Nov. <strong>2011</strong> um<br />
18:00 Uhr. Treffpunkt: Ortsmitte. Begleitet werden wir wiederum<br />
von unserer Feuerwehr und der Blaskapelle Beuren. Herzlichen<br />
Dank und Einladung an alle!<br />
Damit wir ein schönes Feuer abbrennen können, treffen wir uns<br />
am Samstag, den 5. Nov. <strong>2011</strong> um 9:30 im Schulhof zum Materialsammeln.<br />
Herzliche Einladung an alle!<br />
gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister<br />
LUTZERATH<br />
Jagdgenossenschaft Driesch<br />
Die Jagdgenossenschaft lädt alle Jagdgenossen am 04.12.<strong>2011</strong> um<br />
11.00 Uhr mit ihren Familienangehörigen zum Buffet und Kaffee-<br />
Nachmittag in die Alte Schule in Driesch ein.<br />
Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt.<br />
Anmeldung bei:<br />
Paul Peifer - Tel.: 02677 - 1260<br />
Jürgen Steimers - Tel.: 02677 - 643<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird<br />
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2<br />
i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde<br />
zu den Festsetzungen des Gesamtbetrages der verzinsten<br />
Investitionskredite wurde mit der Maßgabe erteilt, dass diese<br />
Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Nr.<br />
4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden. Der Fehlbedarf<br />
im Ergebnishaushalt sowie die Unterdeckung im Finanzhaushalt<br />
wurde gem. § 121 GemO beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert<br />
durch eine sparsame Mittelbewirtschaftung auf der <strong>Ausgabe</strong>seite<br />
oder/und die Erzielung von Mehreinnahmen den Fehlbedarf<br />
zurückzuführen.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11.<strong>2011</strong> bis<br />
einschließlich 16.11.<strong>2011</strong> während der Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
in <strong>Ulmen</strong>, Rathaus, Zimmer<br />
104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister<br />
eingesehen werden.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 31.10.<strong>2011</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />
gez. Steimers, Bürgermeister<br />
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),<br />
gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder<br />
Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein<br />
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande<br />
gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
Martinszug in Lutzerath am 12.11.<strong>2011</strong><br />
Liebe Kinder, sehr geehrte Eltern,<br />
zum diesjährigen Martinszug treffen wir uns am Samstag, den 12.<br />
November, um 18.00 Uhr in Lutzerath, auf der Holzgasse (Alter<br />
Marktplatz). Nach der Zugaufstellung gehen wir mit St. Martin<br />
hoch zu Ross und der Blaskapelle Immerath pünktlich um 18.00<br />
Uhr los.<br />
Der Zug geht entlang der Trierer Straße, dann einen Teil der Dauner<br />
Straße entlang und wieder zurück über die Trierer Straße in<br />
Richtung Festplatz-Martinsfeuer.<br />
In Driesch stellen wir uns ebenfalls um 18.00 Uhr in der Driescher<br />
Straße am “alten Backhaus“ auf und gehen gemeinsam mit dem<br />
Spielmannszug Lutzerath über die Römerstraße zum Seniorenwohnpark,<br />
denn ein kurzer Stop zur Begrüßung der Senioren<br />
durch St. Martin ist schon Tradition geworden, weiter geht es dann<br />
der Wenzelstraße entlang zum Martinsfeuer.<br />
Die Zugabsicherung, das Verteilen der leckeren Brezel und die Bewirtung<br />
nach dem Zug übernimmt wie in den vergangenen Jahren<br />
die Freiwillige Feuerwehr. Auch die Verteilung der Brezel für unsere<br />
Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 70. Lebensjahr übernimmt<br />
die Feuerwehr am 12.11.<strong>2011</strong> ab 13.00 Uhr.<br />
Für die bunten Fackeln und jede Mithilfe, die zum Gelingen eines<br />
feierlichen Umzuges zu Ehren des hl. Martin und zur Freude der<br />
Kinder beitragen, möchte ich mich jetzt schon herzlich bedanken.<br />
Günter Welter, Ortsbürgermeister<br />
Regelmäßige Dienstzeiten<br />
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs<br />
von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden<br />
1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.<br />
Marienhaus Lutzerath, Trierer Straße 2, Tel. 02677/226, Fax<br />
02677/910387. In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich<br />
jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer<br />
bürgernah und für Sie da!<br />
Ihr Ortsbürgermeister Günter Welter