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Ausgabe 44/2011 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 12 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>44</strong>/<strong>2011</strong><br />

§ 6<br />

Altersteilzeit<br />

Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorvorjahres<br />

(noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorjahres<br />

(noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />

(noch nicht bekannt)<br />

§ 8<br />

Deckungsvermerke<br />

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />

die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit<br />

im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt<br />

ist.<br />

1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).<br />

2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />

innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16<br />

Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten<br />

innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16<br />

Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.<br />

3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten<br />

im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung<br />

von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen<br />

innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung<br />

von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />

bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.<br />

5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemH-<br />

VO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb<br />

eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, den 31.10.<strong>2011</strong><br />

Ortsgemeinde Gillenbeuren<br />

gez. Rodenkirch, Ortsbürgermeister<br />

KLIDING<br />

Kriegsgräberfürsorge<br />

Die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes<br />

Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist in der Zeit vom 1. Nov.<br />

<strong>2011</strong> bis 21. Nov. <strong>2011</strong>. SammlerInnen werden Sie in dieser Zeit<br />

aufsuchen und um Ihre Unterstützung bitten.<br />

gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister<br />

Martinszug<br />

Unser diesjähriger Martinszug ist am Freitag, den 11. Nov. <strong>2011</strong> um<br />

18:00 Uhr. Treffpunkt: Ortsmitte. Begleitet werden wir wiederum<br />

von unserer Feuerwehr und der Blaskapelle Beuren. Herzlichen<br />

Dank und Einladung an alle!<br />

Damit wir ein schönes Feuer abbrennen können, treffen wir uns<br />

am Samstag, den 5. Nov. <strong>2011</strong> um 9:30 im Schulhof zum Materialsammeln.<br />

Herzliche Einladung an alle!<br />

gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister<br />

LUTZERATH<br />

Jagdgenossenschaft Driesch<br />

Die Jagdgenossenschaft lädt alle Jagdgenossen am 04.12.<strong>2011</strong> um<br />

11.00 Uhr mit ihren Familienangehörigen zum Buffet und Kaffee-<br />

Nachmittag in die Alte Schule in Driesch ein.<br />

Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt.<br />

Anmeldung bei:<br />

Paul Peifer - Tel.: 02677 - 1260<br />

Jürgen Steimers - Tel.: 02677 - 643<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird<br />

hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2<br />

i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde<br />

zu den Festsetzungen des Gesamtbetrages der verzinsten<br />

Investitionskredite wurde mit der Maßgabe erteilt, dass diese<br />

Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Nr.<br />

4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden. Der Fehlbedarf<br />

im Ergebnishaushalt sowie die Unterdeckung im Finanzhaushalt<br />

wurde gem. § 121 GemO beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert<br />

durch eine sparsame Mittelbewirtschaftung auf der <strong>Ausgabe</strong>seite<br />

oder/und die Erzielung von Mehreinnahmen den Fehlbedarf<br />

zurückzuführen.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11.<strong>2011</strong> bis<br />

einschließlich 16.11.<strong>2011</strong> während der Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

in <strong>Ulmen</strong>, Rathaus, Zimmer<br />

104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister<br />

eingesehen werden.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, den 31.10.<strong>2011</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

gez. Steimers, Bürgermeister<br />

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),<br />

gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder<br />

Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein<br />

Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande<br />

gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

Martinszug in Lutzerath am 12.11.<strong>2011</strong><br />

Liebe Kinder, sehr geehrte Eltern,<br />

zum diesjährigen Martinszug treffen wir uns am Samstag, den 12.<br />

November, um 18.00 Uhr in Lutzerath, auf der Holzgasse (Alter<br />

Marktplatz). Nach der Zugaufstellung gehen wir mit St. Martin<br />

hoch zu Ross und der Blaskapelle Immerath pünktlich um 18.00<br />

Uhr los.<br />

Der Zug geht entlang der Trierer Straße, dann einen Teil der Dauner<br />

Straße entlang und wieder zurück über die Trierer Straße in<br />

Richtung Festplatz-Martinsfeuer.<br />

In Driesch stellen wir uns ebenfalls um 18.00 Uhr in der Driescher<br />

Straße am “alten Backhaus“ auf und gehen gemeinsam mit dem<br />

Spielmannszug Lutzerath über die Römerstraße zum Seniorenwohnpark,<br />

denn ein kurzer Stop zur Begrüßung der Senioren<br />

durch St. Martin ist schon Tradition geworden, weiter geht es dann<br />

der Wenzelstraße entlang zum Martinsfeuer.<br />

Die Zugabsicherung, das Verteilen der leckeren Brezel und die Bewirtung<br />

nach dem Zug übernimmt wie in den vergangenen Jahren<br />

die Freiwillige Feuerwehr. Auch die Verteilung der Brezel für unsere<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 70. Lebensjahr übernimmt<br />

die Feuerwehr am 12.11.<strong>2011</strong> ab 13.00 Uhr.<br />

Für die bunten Fackeln und jede Mithilfe, die zum Gelingen eines<br />

feierlichen Umzuges zu Ehren des hl. Martin und zur Freude der<br />

Kinder beitragen, möchte ich mich jetzt schon herzlich bedanken.<br />

Günter Welter, Ortsbürgermeister<br />

Regelmäßige Dienstzeiten<br />

des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs<br />

von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden<br />

1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.<br />

Marienhaus Lutzerath, Trierer Straße 2, Tel. 02677/226, Fax<br />

02677/910387. In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich<br />

jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer<br />

bürgernah und für Sie da!<br />

Ihr Ortsbürgermeister Günter Welter

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