Ausgabe 44/2011 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>44</strong>/<strong>2011</strong><br />
tragen. Darüber hinaus werden die Vertreter des DLR auch über<br />
die von der neuen Landesregierung angedachte Änderung des<br />
Flurbereinigungsgesetzes berichten, die eine zwingende Beteiligung<br />
aller Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Einleitung<br />
eines solchen Verfahrens erforderlich machen wird. Alle interessierten<br />
Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke, aber<br />
auch alle übrigen Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung<br />
herzlich eingeladen.<br />
Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister<br />
Umfrage zur Akzeptanz<br />
erneuerbarer Energien und Bioenergien<br />
im Landkreis Cochem-Zell<br />
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell führt zu der Akzeptanz erneuerbarer<br />
Energien und Bioenergien derzeit eine Umfrage durch und<br />
ist sehr an der Meinung aller Bürgerinnen und Bürger zu dieser<br />
Thematik interessiert. Aus diesem Grunde ist diesem Mitteilungsblatt<br />
ein Fragebogen beigefügt, den ich bitte, bis spätestens<br />
23.11.<strong>2011</strong> ausgefüllt bei mir abzugeben.<br />
Um eine rege Beteiligung zu diesem sicherlich wichtigen Thema<br />
bitte ich ganz herzlich.<br />
Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister<br />
Einladung zum Seniorentag<br />
für alle ab 65 Jahre<br />
Am 20. November <strong>2011</strong> laden wir ganz herzlich mit Partner in das<br />
Bürgerhaus in Gillenbeuren ein.<br />
Wir starten um 14.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen.<br />
Der Kirchenchor sorgt für die musikalische Unterhaltung.<br />
Auf ein gemütliches Beisammensein mit Euch freuen sich der<br />
Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat der Pfarrei St. Martin Gillenbeuren<br />
Hubert Peifer,<br />
Vorsitzender Pfarrgemeinderat<br />
GILLENBEUREN<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Tel. + Fax: 02677/1599, E-Mail: rodenkirch@t-online.de<br />
Rosi Steimers<br />
Schriftführerin<br />
Grußwort zur Gillenbeurener Kirmes<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Gäste!<br />
An diesem Wochenende - vom 04. bis 07. November - feiern<br />
wie die Martinskirmes in Gillenbeuren.<br />
Der Freizeitmannschaft, die unsere Kirmes am Wochenende<br />
gestaltet, lädt alle zu der Kirmes recht herzlich ein. Sie hat ein<br />
Programm zusammengestellt, das jedem gefallen kann.<br />
Mit dem Fackelzug am Freitag um 18.00 Uhr vom Gemeindehaus<br />
zum Schmitterberg beginnt die diesjährige Kirmes. Begleitet<br />
werden wir von „St. Martin“ hoch zu Ross und der Musikkapelle<br />
Immerath. Das Verteilen der Brezel am<br />
Martinsfeuer für die Kinder aus Gillenbeuren und Schmitt und<br />
die Prämierung der selbst gebastelten Fackeln im Gemeindehaus<br />
ist nicht nur für die Kinder ein besonderes Ereignis. Der<br />
Samstagabend ist als Tanzabend für Jung und Alt geplant. Mit<br />
einem Kartenturnier am Montag klingt die Kirmes aus.<br />
Jeder aus nah und fern, aber besonders die Gillenbeurener,<br />
sind zu diesen Veranstaltungen recht herzlich eingeladen.<br />
Das Hochamt am Kirmessonntag, zum Gedenken an den St.<br />
Martin, ruft uns die Geschichte um unseren Kirchenpatron<br />
wieder in Erinnerung und sollte mit dazu beitragen, dass sich<br />
jeder an das erinnert, was St. Martin gelebt hat.<br />
Allen Gillenbeurenern wünsche ich schöne Kirmestage, den<br />
Gästen angenehme Stunden in der Verwandtschaft und in unserer<br />
Dorfgemeinschaft.<br />
Bitte den Fahnenschmuck nicht vergessen!<br />
Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister<br />
Haushaltssatzung der<br />
Ortsgemeinde Gillenbeuren<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />
vom 31.10.<strong>2011</strong><br />
Der Ortsgemeinderat hat am 03.05.<strong>2011</strong> aufgrund der §§ 95 ff. der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.<br />
153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />
Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 10.10.<strong>2011</strong> hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 186.547,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 218.677,00 EUR<br />
Jahresüberschuss /<br />
Jahresfehlbetrag auf<br />
- 32.130,00 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 174.424,00 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 196.575,00 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf<br />
- 22.151,00 EUR<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf<br />
0,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf<br />
115.856,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf<br />
2<strong>44</strong>.<strong>44</strong>9,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit<br />
- 128.593,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf<br />
152.370,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf<br />
1.626,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit<br />
+ 150.7<strong>44</strong>,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf <strong>44</strong>2.650,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf <strong>44</strong>2.650,00 EUR<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf<br />
0,00 EUR<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- verzinste Kredite auf 65.770,00 EUR<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
(Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt<br />
auf<br />
0,00 EUR.<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den<br />
künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf<br />
0,00 EUR.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- u. forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
für den ersten Hund<br />
36,00 EUR<br />
für den zweiten Hund<br />
50,00 EUR<br />
für jeden weiteren Hund<br />
60,00 EUR<br />
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />
Die Steuer beträgt jährlich:<br />
für den ersten gefährlichen Hund<br />
480,00 EUR<br />
für jeden weiteren gefährlichen Hund<br />
650,00 EUR<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2011</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
- entfällt -