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Ausgabe 44/2011 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>44</strong>/<strong>2011</strong><br />

tragen. Darüber hinaus werden die Vertreter des DLR auch über<br />

die von der neuen Landesregierung angedachte Änderung des<br />

Flurbereinigungsgesetzes berichten, die eine zwingende Beteiligung<br />

aller Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Einleitung<br />

eines solchen Verfahrens erforderlich machen wird. Alle interessierten<br />

Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke, aber<br />

auch alle übrigen Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung<br />

herzlich eingeladen.<br />

Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister<br />

Umfrage zur Akzeptanz<br />

erneuerbarer Energien und Bioenergien<br />

im Landkreis Cochem-Zell<br />

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell führt zu der Akzeptanz erneuerbarer<br />

Energien und Bioenergien derzeit eine Umfrage durch und<br />

ist sehr an der Meinung aller Bürgerinnen und Bürger zu dieser<br />

Thematik interessiert. Aus diesem Grunde ist diesem Mitteilungsblatt<br />

ein Fragebogen beigefügt, den ich bitte, bis spätestens<br />

23.11.<strong>2011</strong> ausgefüllt bei mir abzugeben.<br />

Um eine rege Beteiligung zu diesem sicherlich wichtigen Thema<br />

bitte ich ganz herzlich.<br />

Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister<br />

Einladung zum Seniorentag<br />

für alle ab 65 Jahre<br />

Am 20. November <strong>2011</strong> laden wir ganz herzlich mit Partner in das<br />

Bürgerhaus in Gillenbeuren ein.<br />

Wir starten um 14.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen.<br />

Der Kirchenchor sorgt für die musikalische Unterhaltung.<br />

Auf ein gemütliches Beisammensein mit Euch freuen sich der<br />

Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat der Pfarrei St. Martin Gillenbeuren<br />

Hubert Peifer,<br />

Vorsitzender Pfarrgemeinderat<br />

GILLENBEUREN<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Tel. + Fax: 02677/1599, E-Mail: rodenkirch@t-online.de<br />

Rosi Steimers<br />

Schriftführerin<br />

Grußwort zur Gillenbeurener Kirmes<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Gäste!<br />

An diesem Wochenende - vom 04. bis 07. November - feiern<br />

wie die Martinskirmes in Gillenbeuren.<br />

Der Freizeitmannschaft, die unsere Kirmes am Wochenende<br />

gestaltet, lädt alle zu der Kirmes recht herzlich ein. Sie hat ein<br />

Programm zusammengestellt, das jedem gefallen kann.<br />

Mit dem Fackelzug am Freitag um 18.00 Uhr vom Gemeindehaus<br />

zum Schmitterberg beginnt die diesjährige Kirmes. Begleitet<br />

werden wir von „St. Martin“ hoch zu Ross und der Musikkapelle<br />

Immerath. Das Verteilen der Brezel am<br />

Martinsfeuer für die Kinder aus Gillenbeuren und Schmitt und<br />

die Prämierung der selbst gebastelten Fackeln im Gemeindehaus<br />

ist nicht nur für die Kinder ein besonderes Ereignis. Der<br />

Samstagabend ist als Tanzabend für Jung und Alt geplant. Mit<br />

einem Kartenturnier am Montag klingt die Kirmes aus.<br />

Jeder aus nah und fern, aber besonders die Gillenbeurener,<br />

sind zu diesen Veranstaltungen recht herzlich eingeladen.<br />

Das Hochamt am Kirmessonntag, zum Gedenken an den St.<br />

Martin, ruft uns die Geschichte um unseren Kirchenpatron<br />

wieder in Erinnerung und sollte mit dazu beitragen, dass sich<br />

jeder an das erinnert, was St. Martin gelebt hat.<br />

Allen Gillenbeurenern wünsche ich schöne Kirmestage, den<br />

Gästen angenehme Stunden in der Verwandtschaft und in unserer<br />

Dorfgemeinschaft.<br />

Bitte den Fahnenschmuck nicht vergessen!<br />

Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister<br />

Haushaltssatzung der<br />

Ortsgemeinde Gillenbeuren<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

vom 31.10.<strong>2011</strong><br />

Der Ortsgemeinderat hat am 03.05.<strong>2011</strong> aufgrund der §§ 95 ff. der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.<br />

153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 10.10.<strong>2011</strong> hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 186.547,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 218.677,00 EUR<br />

Jahresüberschuss /<br />

Jahresfehlbetrag auf<br />

- 32.130,00 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 174.424,00 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 196.575,00 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

- 22.151,00 EUR<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

0,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf<br />

115.856,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf<br />

2<strong>44</strong>.<strong>44</strong>9,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit<br />

- 128.593,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

152.370,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

1.626,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit<br />

+ 150.7<strong>44</strong>,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf <strong>44</strong>2.650,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf <strong>44</strong>2.650,00 EUR<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf<br />

0,00 EUR<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- verzinste Kredite auf 65.770,00 EUR<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt<br />

auf<br />

0,00 EUR.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den<br />

künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf<br />

0,00 EUR.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- u. forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

für den ersten Hund<br />

36,00 EUR<br />

für den zweiten Hund<br />

50,00 EUR<br />

für jeden weiteren Hund<br />

60,00 EUR<br />

Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />

Die Steuer beträgt jährlich:<br />

für den ersten gefährlichen Hund<br />

480,00 EUR<br />

für jeden weiteren gefährlichen Hund<br />

650,00 EUR<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2011</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

- entfällt -

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