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Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/20<strong>12</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Sitzung des Werkausschusses<br />

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung<br />

des Werkausschusses des Abwasserwerkes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ulmen</strong> ein, die am<br />

Dienstag, den 27.03.20<strong>12</strong>, um 15:00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Rathauses,<br />

Marktplatz 1, 56766 <strong>Ulmen</strong><br />

stattfindet.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Kanalsanierungen in Bad Bertrich und OT Kennfus entsprechend<br />

Zustandsbericht<br />

2. Weiterführung der digitalen Bestands- und Zustandserfassung<br />

von Abwasserkanälen<br />

3. Optimierung KA Lutzerath; Auftragsvergabe zu Los 3 -Erneuerung<br />

Schalt- u. Steueranlagen sowie Errichtung Fernwirkanlage-<br />

4. Rückbau alte Kläranlage <strong>Ulmen</strong><br />

5. Mitteilungen -öffentlich-<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

gez.<br />

Alfred Steimers, Bürgermeister<br />

Reisepässe können abgeholt werden!<br />

Die bis zum 01.03.20<strong>12</strong> beantragten Reisepässe können bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong> abgeholt werden.<br />

Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.<br />

Vollmacht<br />

zur Abholung eines Reisepasses<br />

Ich<br />

.............................................................................................................<br />

Familienname, Vorname, Geburtsdatum<br />

wohnhaft in<br />

.............................................................................................................<br />

Ort, Straße<br />

bevollmächtige hiermit<br />

Herrn/Frau<br />

.............................................................................................................<br />

Familienname, Vorname, Geburtsdatum<br />

wohnhaft<br />

.............................................................................................................<br />

Ort, Straße<br />

ausgewiesen durch<br />

.............................................................................................................<br />

meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.<br />

.............................................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Eigenhändige Unterschrift<br />

Hinweis zur Abholung der Personalausweise<br />

Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach<br />

Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt<br />

wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann<br />

grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte<br />

dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung<br />

(Tel. 02676/409-0)<br />

Aus den Gemeinden<br />

<br />

Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro<br />

dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr<br />

im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße,<br />

Tel. 02678/953661, Fax: 953659.<br />

Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel.<br />

Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887<strong>12</strong>4,<br />

E-Mail: ortsgemeinde.alflen@web.de<br />

Dorfbefragung Anschlussbereitschaft<br />

Nahwärmenetz<br />

Liebe Alfler Mitbürger,<br />

die Dorfbefragung zur Anschlussbereitschaft an ein Nahwärmenetz<br />

soll an diesem Wochenende in die Schlussphase gehen. Viele Alfler<br />

Bürgerinnen und Bürger haben bisher bereits an dieser Befragung<br />

teilgenommen und ich danke ihnen ausdrücklich dafür.<br />

Damit wir ein möglichst aussagekräftiges Bild davon erhalten, wer<br />

im Dorf mitmachen will und wer nicht, wäre es allerdings wünschenswert,<br />

wenn möglichst alle Alfler an der Befragung teilnehmen<br />

könnten. Wir freuen uns über jeden Rückläufer der Befragungsbögen.<br />

Es ist aber auch klar, dass einige aus wichtigen Gründen die<br />

Fragebögen nicht zurückbringen können.<br />

Daher schlage ich vor, dass die Bögen bei denjenigen abgegeben<br />

werden, die sie auch verteilt haben. Es besteht auch die Möglichkeit<br />

direkt bei mir anzurufen (Tel.: 365) und ihre Entscheidung bekannt<br />

zu geben.<br />

Wichtig ist noch Folgendes:<br />

Viele haben noch immer Fragen zum Nahwärmenetz und suchen<br />

Antworten, bevor sie sich dafür oder dagegen entscheiden. Gerne<br />

stehe ich diesen Bürgern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung,<br />

bei dem vielleicht bereits wesentliche Antworten gegeben<br />

werden können.<br />

Ich bitte um Verständnis dafür, dass Ende der kommenden Woche<br />

noch telefonisch mit denjenigen Kontakt aufgenommen wird, die<br />

sich noch gar nicht geäußert haben.<br />

Abschließend teile ich bereits jetzt mit, dass am Donnerstag,<br />

<strong>12</strong>.04.20<strong>12</strong> um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle eine Informationsveranstaltung<br />

stattfindet.<br />

Dort werden die Befragungsergebnisse zum Nahwärmenetz<br />

bekannt gegeben. Außerdem stehen auf der Tagesordnung ergänzende<br />

Vorträge zu Themen rund um das Bioenergiedorf sowie eine<br />

Diskussion mit Fachleuten.<br />

Hierzu möchte ich bereits jetzt herzlich einladen.<br />

Mit freundlichen Grüßen,<br />

Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister<br />

Grenzabstände<br />

Durch die Veröffentlichung meinerseits im vorletzten Vulkan Echo<br />

gab es einige Anfragen, die ich heute, nach Rücksprache mit dem<br />

DLR, erläutern möchte.<br />

Einfriedungen entlang von Wirtschaftswegen<br />

Nach dem Landesnachbarrechtsgesetz von Rheinland - Pfalz (§ 42)<br />

ist für Einfriedungen entlang eines Wirtschaftsweges ein Abstand<br />

von 0,5 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten.<br />

Dies bedeutet, dass bei einem Wirtschaftsweg bei einer Einfriedung<br />

mit einem Zaun ein Abstand von ca. 1,5 m von der angrenzenden<br />

Bitumendecke einzuhalten ist.<br />

Grenzabstände von Bäumen entlang von Wirtschaftswegen<br />

Der § 44 Landesnachbarrechtsgesetz von Rheinland - Pfalz besagt,<br />

dass bei stark wachsenden Bäumen (z. B. Bergahorn, Eiche.....) ein<br />

Abstand von 4 m zum Wirtschaftsweg, bei Obstbäumen, die aus der<br />

Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ stammen, ein Abstand<br />

von 2 m einzuhalten ist.<br />

Pflügen entlang von Wirtschaftswegen<br />

Beim Pflügen sind die Flurstücksgrenzen einzuhalten. Hierzu weise<br />

ich darauf hin, dass die Flurstücksbreite der befestigten Wirtschaftswege<br />

mindestens fünf Meter beträgt, so dass in der Regel beidseitig<br />

rund 0,5 m unbefestigter Grasstreifen zwischen Bankette und<br />

gepflügtem Acker vorhanden sein müsste. Die Flurstücksbreite ist<br />

im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung durch Pfähle markiert.<br />

Bei den in der vorletzten <strong>Ausgabe</strong> des Vulkan Echo abgebildeten<br />

Flurstücken handelt es sich um Beispielbilder, die nicht besagen,<br />

dass hier die Bankette beschädigt wurden.<br />

Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister<br />

AUDERATH<br />

Jagdgenossenschaft Auderath<br />

Bekanntmachung<br />

Am Freitag, 13.04.20<strong>12</strong> findet im Bürgerhaus um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Auderath statt.

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