Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 13 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/20<strong>12</strong><br />
Anwesend waren:<br />
Ortsbürgermeister: Herr Otto Schneiders<br />
1. Beigeordneter: Herr Lothar Berenz<br />
Ratsmitglieder: Herr Lothar Brost, Herr Hans-Peter Schneiders,<br />
Herr Norbert Ungers, Herr Helmut Weber, Herr Hermann Wilhelmi<br />
Protokollführer: Herr Stefan Thomas<br />
Gäste: Herr Weber vom Planungsbüro West zu Top 2<br />
Abwesend waren:<br />
Es fehlten entschuldigt: Herr Peter Heinzen, Herr Dieter Kellershoff<br />
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Neustraße“ aus der Bürgerund<br />
Trägerbeteiligung<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer<br />
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB<br />
4. Mitteilungen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Öffentlicher Teil<br />
TOP 1:<br />
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung<br />
Es wurde eine Frage bezüglich der Zusammenlegung gestellt.<br />
TOP 2:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Neustraße“ aus der Bürger- und<br />
Trägerbeteiligung<br />
Sachverhalt:<br />
In seiner Sitzung am 14. Januar 2009 hat der Gemeinderat der<br />
Ortsgemeinde Weiler beschlossen, einen vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Neustraße“ aufzustellen. Hierdurch sollen die<br />
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Betrieb (Bauunternehmen<br />
mit vorhandener Halle) auf den Grundstücken Flur<br />
<strong>12</strong> Flurstücke Nrn. 44/2 und 44/3 geschaffen werden. Darüber hinaus<br />
soll der Vorhabenträger die Möglichkeit erhalten, seinen Betrieb<br />
an diesem Standort weiter zu entwickeln. Die ehemalige landwirtschaftliche<br />
Maschinenhalle auf dem Grundstück Nr. 44/3 soll eine<br />
Nutzungsänderung erfahren und für den Betrieb des Bauunternehmens<br />
genutzt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan weist<br />
für die für das Vorhaben vorgesehenen Flächen als Art der baulichen<br />
Nutzung ein Mischgebiet aus.<br />
Für den Bebauungsplanentwurf wurde inzwischen das Bürgerbeteiligungsverfahren<br />
(Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.<br />
1 BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />
nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
Über die in diesen Verfahren eingegangenen Anregungen hat der<br />
Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung<br />
zu entscheiden.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen<br />
Beschluss:<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1<br />
BauGB sind keine Anregungen zum vorliegenden Planentwurf vorgebracht<br />
worden.<br />
Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1<br />
BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung,<br />
Würdigung und Abwägung folgendes:<br />
Die Kommentierung und Auswertung kann bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> eingesehen werden.<br />
Durch die gefassten Beschlüsse werden nur geringfügige Änderungen<br />
des Planentwurfes erforderlich, die die Grundzüge der Planung<br />
nicht berühren. Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde,<br />
für die geänderten Planunterlagen die Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
sowie die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.<br />
Nach § 4 a Abs. 2 BauGB sollen die Verfahren gleichzeitig durchgeführt<br />
werden.<br />
Da für die Ortsgemeinde Weiler bereits ein Bebauungsplan mit<br />
der Bezeichnung „Neustraße“ existiert, beschließt der Gemeinderat<br />
weiterhin, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der<br />
Bezeichnung „Ergänzung Neustraße“ weiterzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 1<br />
TOP 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB<br />
Sachverhalt:<br />
Das Grundstück in der Gemarkung Weiler, Flur 17 Flurstück Nr.<br />
62, ist im Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> als<br />
Mischbaufläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich jedoch<br />
bauplanungsrechtlich im Außenbereich, so dass für eine mögliche<br />
Bebauung die Schaffung des Bauplanungsrechtes durch Einbeziehung<br />
der Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute<br />
Ortslage erforderlich wird. Dies ist durch Aufstellung und Erlass<br />
einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB möglich.<br />
Die Satzung ist in diesem Bereich mit einer geordneten städtebaulichen<br />
Entwicklung vereinbar. Die Zulässigkeit von Vorhaben,<br />
die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
unterliegen, wird nicht begründet und es bestehen keine<br />
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
Buchstabe b genannten Schutzgüter.<br />
Die einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des<br />
angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt (Wohnbebauung).<br />
Die Erschließung ist gesichert.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine Auswirkungen, evtl. Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen<br />
Beschluss:<br />
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl<br />
der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />
hält es der Gemeinderat für erforderlich, eine Ergänzungssatzung<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Durch<br />
diese Satzung werden Außenbereichsflächen des Grundstückes in<br />
der Gemarkung Weiler, Flur 17 Flurstück Nr. 62 in die im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile einbezogen. Die Abgrenzung der Fläche<br />
ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.<br />
Folgende bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen in der Satzung<br />
erfolgen:<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
MD (Dorfgebiet)<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
II-geschossig<br />
Grundflächenzahl 0,4<br />
Geschossflächenzahl 0,8<br />
Außerdem sind textliche Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen<br />
zum Ausgleich aufzunehmen. Hierzu soll festgesetzt werden,<br />
dass mind. 20 % der Grundstücksfläche zur inneren Durchgrünung<br />
mit Gehölzgruppen aus heimischen, standortgerechten Gehölzen zu<br />
bepflanzen sind. Pro 50 qm Pflanzfläche sind 1 Laubbaum II. Größenordnung<br />
bzw. 1 Obstbaum und in jedem Falle 5 Sträucher zu<br />
setzen.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong> wird beauftragt, das Verfahren<br />
zur Aufstellung der Ergänzungssatzung einzuleiten (Anwendung<br />
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3<br />
BauGB).<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 4:<br />
Mitteilungen<br />
Ortsbürgermeister Otto Schneiders informierte über folgende<br />
Punkte:<br />
1. Waldsäuberungsaktion und Entsorgung von Fallwild<br />
Der diesjährige Umwelttag ist für Freitag den 20. April 20<strong>12</strong><br />
geplant.<br />
2. Die Energiekosten bei der Nutzung der Gemeindehäuser wurden<br />
den reellen Verbrauchskosten angepasst.<br />
3. Für die Fortschreibung des längerfristigen Straßenbauprogramms<br />
wurde die K16 Richtung Lutzerath gemeldet.<br />
4. Zinsabrechnung für Liquiditätskredite 2011.<br />
Der Ortsgemeinde wurden für das Haushaltsjahr 2011 Zinsen<br />
gutgeschrieben.<br />
5. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)<br />
6. Miete und Nebenkostenerstattung der Spvgg Weiler-Gevenich<br />
an die Ortsgemeinden<br />
7. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Daun<br />
8. Förderung aus Mitteln des Goldenen Planes für das Jahr 2013.<br />
Es werden keine Mittel angemeldet.<br />
9. Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“<br />
Die Ortsgemeinde nimmt nicht teil.<br />
10. Abruf von Mitteln aus der Dorferneuerung für den Funktionsraum.<br />
11. Überprüfung des Spielplatzes durch einen Sachkundigen am 15.<br />
Dez. 2011. Mängelbericht wurde erläutert. Für die Beseitigung<br />
der Mängel ist im Haushalt 20<strong>12</strong> ein Betrag eingestellt. Notwendige<br />
Arbeiten werden von der Gemeinde Koordiniert und sollen<br />
mit einem Aufruf im Vulkan-Echo in Eigenleistung durchgeführt<br />
werden.<br />
<strong>12</strong>. Umbau der 20-kV Leitung im Brühl<br />
13. Ortsbürgermeister Schneiders informierte über die stattgefundenen<br />
Dienstbesprechungen.<br />
14. Bearbeitung der Bestandsaufnahme „DIE CHANCE für das Dorf“<br />
Es folgte der nichtöffentliche Teil.