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Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 13 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/20<strong>12</strong><br />

Anwesend waren:<br />

Ortsbürgermeister: Herr Otto Schneiders<br />

1. Beigeordneter: Herr Lothar Berenz<br />

Ratsmitglieder: Herr Lothar Brost, Herr Hans-Peter Schneiders,<br />

Herr Norbert Ungers, Herr Helmut Weber, Herr Hermann Wilhelmi<br />

Protokollführer: Herr Stefan Thomas<br />

Gäste: Herr Weber vom Planungsbüro West zu Top 2<br />

Abwesend waren:<br />

Es fehlten entschuldigt: Herr Peter Heinzen, Herr Dieter Kellershoff<br />

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Neustraße“ aus der Bürgerund<br />

Trägerbeteiligung<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer<br />

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB<br />

4. Mitteilungen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Öffentlicher Teil<br />

TOP 1:<br />

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung<br />

Es wurde eine Frage bezüglich der Zusammenlegung gestellt.<br />

TOP 2:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Neustraße“ aus der Bürger- und<br />

Trägerbeteiligung<br />

Sachverhalt:<br />

In seiner Sitzung am 14. Januar 2009 hat der Gemeinderat der<br />

Ortsgemeinde Weiler beschlossen, einen vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Neustraße“ aufzustellen. Hierdurch sollen die<br />

bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Betrieb (Bauunternehmen<br />

mit vorhandener Halle) auf den Grundstücken Flur<br />

<strong>12</strong> Flurstücke Nrn. 44/2 und 44/3 geschaffen werden. Darüber hinaus<br />

soll der Vorhabenträger die Möglichkeit erhalten, seinen Betrieb<br />

an diesem Standort weiter zu entwickeln. Die ehemalige landwirtschaftliche<br />

Maschinenhalle auf dem Grundstück Nr. 44/3 soll eine<br />

Nutzungsänderung erfahren und für den Betrieb des Bauunternehmens<br />

genutzt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan weist<br />

für die für das Vorhaben vorgesehenen Flächen als Art der baulichen<br />

Nutzung ein Mischgebiet aus.<br />

Für den Bebauungsplanentwurf wurde inzwischen das Bürgerbeteiligungsverfahren<br />

(Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.<br />

1 BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />

nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Über die in diesen Verfahren eingegangenen Anregungen hat der<br />

Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung<br />

zu entscheiden.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen<br />

Beschluss:<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1<br />

BauGB sind keine Anregungen zum vorliegenden Planentwurf vorgebracht<br />

worden.<br />

Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung,<br />

Würdigung und Abwägung folgendes:<br />

Die Kommentierung und Auswertung kann bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong> eingesehen werden.<br />

Durch die gefassten Beschlüsse werden nur geringfügige Änderungen<br />

des Planentwurfes erforderlich, die die Grundzüge der Planung<br />

nicht berühren. Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde,<br />

für die geänderten Planunterlagen die Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

sowie die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.<br />

Nach § 4 a Abs. 2 BauGB sollen die Verfahren gleichzeitig durchgeführt<br />

werden.<br />

Da für die Ortsgemeinde Weiler bereits ein Bebauungsplan mit<br />

der Bezeichnung „Neustraße“ existiert, beschließt der Gemeinderat<br />

weiterhin, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der<br />

Bezeichnung „Ergänzung Neustraße“ weiterzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 1<br />

TOP 3:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB<br />

Sachverhalt:<br />

Das Grundstück in der Gemarkung Weiler, Flur 17 Flurstück Nr.<br />

62, ist im Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> als<br />

Mischbaufläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich jedoch<br />

bauplanungsrechtlich im Außenbereich, so dass für eine mögliche<br />

Bebauung die Schaffung des Bauplanungsrechtes durch Einbeziehung<br />

der Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute<br />

Ortslage erforderlich wird. Dies ist durch Aufstellung und Erlass<br />

einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB möglich.<br />

Die Satzung ist in diesem Bereich mit einer geordneten städtebaulichen<br />

Entwicklung vereinbar. Die Zulässigkeit von Vorhaben,<br />

die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

unterliegen, wird nicht begründet und es bestehen keine<br />

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

Buchstabe b genannten Schutzgüter.<br />

Die einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des<br />

angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt (Wohnbebauung).<br />

Die Erschließung ist gesichert.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Keine Auswirkungen, evtl. Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen<br />

Beschluss:<br />

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl<br />

der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />

hält es der Gemeinderat für erforderlich, eine Ergänzungssatzung<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Durch<br />

diese Satzung werden Außenbereichsflächen des Grundstückes in<br />

der Gemarkung Weiler, Flur 17 Flurstück Nr. 62 in die im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile einbezogen. Die Abgrenzung der Fläche<br />

ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.<br />

Folgende bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen in der Satzung<br />

erfolgen:<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

MD (Dorfgebiet)<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

II-geschossig<br />

Grundflächenzahl 0,4<br />

Geschossflächenzahl 0,8<br />

Außerdem sind textliche Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen<br />

zum Ausgleich aufzunehmen. Hierzu soll festgesetzt werden,<br />

dass mind. 20 % der Grundstücksfläche zur inneren Durchgrünung<br />

mit Gehölzgruppen aus heimischen, standortgerechten Gehölzen zu<br />

bepflanzen sind. Pro 50 qm Pflanzfläche sind 1 Laubbaum II. Größenordnung<br />

bzw. 1 Obstbaum und in jedem Falle 5 Sträucher zu<br />

setzen.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong> wird beauftragt, das Verfahren<br />

zur Aufstellung der Ergänzungssatzung einzuleiten (Anwendung<br />

des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3<br />

BauGB).<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 4:<br />

Mitteilungen<br />

Ortsbürgermeister Otto Schneiders informierte über folgende<br />

Punkte:<br />

1. Waldsäuberungsaktion und Entsorgung von Fallwild<br />

Der diesjährige Umwelttag ist für Freitag den 20. April 20<strong>12</strong><br />

geplant.<br />

2. Die Energiekosten bei der Nutzung der Gemeindehäuser wurden<br />

den reellen Verbrauchskosten angepasst.<br />

3. Für die Fortschreibung des längerfristigen Straßenbauprogramms<br />

wurde die K16 Richtung Lutzerath gemeldet.<br />

4. Zinsabrechnung für Liquiditätskredite 2011.<br />

Der Ortsgemeinde wurden für das Haushaltsjahr 2011 Zinsen<br />

gutgeschrieben.<br />

5. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)<br />

6. Miete und Nebenkostenerstattung der Spvgg Weiler-Gevenich<br />

an die Ortsgemeinden<br />

7. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Daun<br />

8. Förderung aus Mitteln des Goldenen Planes für das Jahr 2013.<br />

Es werden keine Mittel angemeldet.<br />

9. Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“<br />

Die Ortsgemeinde nimmt nicht teil.<br />

10. Abruf von Mitteln aus der Dorferneuerung für den Funktionsraum.<br />

11. Überprüfung des Spielplatzes durch einen Sachkundigen am 15.<br />

Dez. 2011. Mängelbericht wurde erläutert. Für die Beseitigung<br />

der Mängel ist im Haushalt 20<strong>12</strong> ein Betrag eingestellt. Notwendige<br />

Arbeiten werden von der Gemeinde Koordiniert und sollen<br />

mit einem Aufruf im Vulkan-Echo in Eigenleistung durchgeführt<br />

werden.<br />

<strong>12</strong>. Umbau der 20-kV Leitung im Brühl<br />

13. Ortsbürgermeister Schneiders informierte über die stattgefundenen<br />

Dienstbesprechungen.<br />

14. Bearbeitung der Bestandsaufnahme „DIE CHANCE für das Dorf“<br />

Es folgte der nichtöffentliche Teil.

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