Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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Ulmen - 12 - Ausgabe 12/2012 arbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965), in der derzeit gültigen Fassung geahndet werden. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach § 21 Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I, S 2318) in der derzeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I; S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung verfolgt werden. § 5 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 56766 Ulmen, 14.03.2012 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Az.: 2.3/148-08 (Steimers) Bürgermeister Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Günther Wagner finden dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an buergermeister@stadt-ulmen.de wenden. Ostermarkt in Ulmen am 25.03.2012 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser diesjähriger Ostermarkt findet, verbunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag, in diesem Jahr am 25.03.2012 statt. Ich darf Sie heute schon einladen sich Zeit für einen Bummel über unseren Ostermarkt zu nehmen. Ihr Günther Wagner, Stadtbürgermeister Ulmener Bauernmarkt Auf dem „Alten Postplatz“ Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr Obst Honig Eier Gemüse Geflügel Südfrüchte Nudeln URSCHMITT Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151/28062997 Umwelttag Der Umweltag - gemeinsam von der Ortsgemeinde und der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt - findet am Samstag, dem 31. März 2012 statt. Alle, die mithelfen wollen, treffen sich um 10.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Mit freundlichen Grüßen Peter Jahnen, Ortsbürgermeister Tel.: 02677 - 723 E-Mail: Peter.Jahnen@online.de Jagdgenossenschaft Urschmitt Terminänderung der Generalversammlung Die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Urschmitt findet nicht am Samstag, den 24.03.2012 statt. Der neue Termin ist Samstag, den 21.04.2012. Generalversammlung Am Samstag, dem 21.04.2012, 20:00 Uhr findet, im Partyraum des Bürgerhauses Ursmadia, die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Urschmitt statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresrückblick 2. Kassenbericht und Kassenprüfung 3. Entlastung des Vorstandes 4. Neuwahl des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer 5. Genehmigung des Haushaltsplanes 2012 / 2013 6. Beratung und Beschlussfassung einer neuen Satzung 7. Ausflug 2012 8. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie oder einen anderen Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in der Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen. Der Termin für die Einsichtnahme der Niederschrift zur o.g. Versammlung, den Haushaltplan 2012 / 2013 sowie die neue Satzung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert im Mitteilungsblatt veröffentlich. Der Vorstand WAGENHAUSEN Terminankündigung - Gemeinderatssitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderates Wagenhausen findet am Montag, den 02.04.2012, um 20:15 Uhr im Gemeindehaus in Wagenhausen statt. gez. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister WEILER Ortsbürgermeister Otto Schneiders Tel. 02678/1064 o. 0151/55344678, Fax 02678/952955 E-Mail: ottoschneiders@t-online.de Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weiler Sitzungsdatum: Donnerstag, den 15.03.2012 Beginn: 18:30 Uhr, Ende: 20:40 Uhr Ort: Gemeindehaus in Weiler

Ulmen - 13 - Ausgabe 12/2012 Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Otto Schneiders 1. Beigeordneter: Herr Lothar Berenz Ratsmitglieder: Herr Lothar Brost, Herr Hans-Peter Schneiders, Herr Norbert Ungers, Herr Helmut Weber, Herr Hermann Wilhelmi Protokollführer: Herr Stefan Thomas Gäste: Herr Weber vom Planungsbüro West zu Top 2 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Peter Heinzen, Herr Dieter Kellershoff Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neustraße“ aus der Bürgerund Trägerbeteiligung 3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB 4. Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil Öffentlicher Teil TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Es wurde eine Frage bezüglich der Zusammenlegung gestellt. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neustraße“ aus der Bürger- und Trägerbeteiligung Sachverhalt: In seiner Sitzung am 14. Januar 2009 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neustraße“ aufzustellen. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Betrieb (Bauunternehmen mit vorhandener Halle) auf den Grundstücken Flur 12 Flurstücke Nrn. 44/2 und 44/3 geschaffen werden. Darüber hinaus soll der Vorhabenträger die Möglichkeit erhalten, seinen Betrieb an diesem Standort weiter zu entwickeln. Die ehemalige landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Nr. 44/3 soll eine Nutzungsänderung erfahren und für den Betrieb des Bauunternehmens genutzt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan weist für die für das Vorhaben vorgesehenen Flächen als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet aus. Für den Bebauungsplanentwurf wurde inzwischen das Bürgerbeteiligungsverfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Über die in diesen Verfahren eingegangenen Anregungen hat der Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Beschluss: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Anregungen zum vorliegenden Planentwurf vorgebracht worden. Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes: Die Kommentierung und Auswertung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eingesehen werden. Durch die gefassten Beschlüsse werden nur geringfügige Änderungen des Planentwurfes erforderlich, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde, für die geänderten Planunterlagen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Nach § 4 a Abs. 2 BauGB sollen die Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden. Da für die Ortsgemeinde Weiler bereits ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Neustraße“ existiert, beschließt der Gemeinderat weiterhin, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Ergänzung Neustraße“ weiterzuführen. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 1 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Sachverhalt: Das Grundstück in der Gemarkung Weiler, Flur 17 Flurstück Nr. 62, ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen als Mischbaufläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich jedoch bauplanungsrechtlich im Außenbereich, so dass für eine mögliche Bebauung die Schaffung des Bauplanungsrechtes durch Einbeziehung der Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage erforderlich wird. Dies ist durch Aufstellung und Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB möglich. Die Satzung ist in diesem Bereich mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht begründet und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter. Die einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt (Wohnbebauung). Die Erschließung ist gesichert. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Keine Auswirkungen, evtl. Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen Beschluss: Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung hält es der Gemeinderat für erforderlich, eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Durch diese Satzung werden Außenbereichsflächen des Grundstückes in der Gemarkung Weiler, Flur 17 Flurstück Nr. 62 in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen. Die Abgrenzung der Fläche ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Folgende bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen in der Satzung erfolgen: Art der baulichen Nutzung MD (Dorfgebiet) Maß der baulichen Nutzung II-geschossig Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,8 Außerdem sind textliche Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich aufzunehmen. Hierzu soll festgesetzt werden, dass mind. 20 % der Grundstücksfläche zur inneren Durchgrünung mit Gehölzgruppen aus heimischen, standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen sind. Pro 50 qm Pflanzfläche sind 1 Laubbaum II. Größenordnung bzw. 1 Obstbaum und in jedem Falle 5 Sträucher zu setzen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung einzuleiten (Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB). Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Mitteilungen Ortsbürgermeister Otto Schneiders informierte über folgende Punkte: 1. Waldsäuberungsaktion und Entsorgung von Fallwild Der diesjährige Umwelttag ist für Freitag den 20. April 2012 geplant. 2. Die Energiekosten bei der Nutzung der Gemeindehäuser wurden den reellen Verbrauchskosten angepasst. 3. Für die Fortschreibung des längerfristigen Straßenbauprogramms wurde die K16 Richtung Lutzerath gemeldet. 4. Zinsabrechnung für Liquiditätskredite 2011. Der Ortsgemeinde wurden für das Haushaltsjahr 2011 Zinsen gutgeschrieben. 5. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) 6. Miete und Nebenkostenerstattung der Spvgg Weiler-Gevenich an die Ortsgemeinden 7. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Daun 8. Förderung aus Mitteln des Goldenen Planes für das Jahr 2013. Es werden keine Mittel angemeldet. 9. Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Die Ortsgemeinde nimmt nicht teil. 10. Abruf von Mitteln aus der Dorferneuerung für den Funktionsraum. 11. Überprüfung des Spielplatzes durch einen Sachkundigen am 15. Dez. 2011. Mängelbericht wurde erläutert. Für die Beseitigung der Mängel ist im Haushalt 2012 ein Betrag eingestellt. Notwendige Arbeiten werden von der Gemeinde Koordiniert und sollen mit einem Aufruf im Vulkan-Echo in Eigenleistung durchgeführt werden. 12. Umbau der 20-kV Leitung im Brühl 13. Ortsbürgermeister Schneiders informierte über die stattgefundenen Dienstbesprechungen. 14. Bearbeitung der Bestandsaufnahme „DIE CHANCE für das Dorf“ Es folgte der nichtöffentliche Teil.

<strong>Ulmen</strong> - <strong>12</strong> - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/20<strong>12</strong><br />

arbeitsschutzgesetz vom <strong>12</strong>. April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965), in<br />

der derzeit gültigen Fassung geahndet werden.<br />

Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach § 21<br />

Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl.<br />

2002 Teil I, S 2318) in der derzeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden.<br />

Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni<br />

1994 (BGBl. 1994 Teil I; S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />

verfolgt werden.<br />

§ 5<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, 14.03.20<strong>12</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

Az.: 2.3/148-08<br />

(Steimers) Bürgermeister<br />

Sprechstunden des Stadtbürgermeisters<br />

Die Sprechstunden des <strong>Ulmen</strong>er Stadtbürgermeisters Günther<br />

Wagner finden<br />

dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,<br />

donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,<br />

oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der<br />

Lay 4, statt.<br />

Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an<br />

02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an<br />

buergermeister@stadt-ulmen.de wenden.<br />

Ostermarkt in <strong>Ulmen</strong><br />

am 25.03.20<strong>12</strong><br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

unser diesjähriger Ostermarkt findet, verbunden mit einem verkaufsoffenen<br />

Sonntag, in diesem Jahr am 25.03.20<strong>12</strong> statt.<br />

Ich darf Sie heute schon einladen sich Zeit für einen Bummel<br />

über unseren Ostermarkt zu nehmen.<br />

Ihr Günther Wagner, Stadtbürgermeister<br />

<strong>Ulmen</strong>er<br />

Bauernmarkt<br />

Auf dem „Alten Postplatz“<br />

Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr<br />

Obst<br />

Honig<br />

Eier<br />

Gemüse<br />

Geflügel<br />

Südfrüchte<br />

Nudeln<br />

URSCHMITT<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr<br />

im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151/28062997<br />

Umwelttag<br />

Der Umweltag - gemeinsam von der Ortsgemeinde und der Freiwilligen<br />

Feuerwehr durchgeführt - findet<br />

am Samstag, dem 31. März 20<strong>12</strong> statt.<br />

Alle, die mithelfen wollen, treffen sich um 10.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Peter Jahnen, Ortsbürgermeister<br />

Tel.: 02677 - 723<br />

E-Mail: Peter.Jahnen@online.de<br />

Jagdgenossenschaft Urschmitt<br />

Terminänderung der Generalversammlung<br />

Die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Urschmitt findet<br />

nicht am Samstag, den 24.03.20<strong>12</strong> statt.<br />

Der neue Termin ist Samstag, den 21.04.20<strong>12</strong>.<br />

Generalversammlung<br />

Am Samstag, dem 21.04.20<strong>12</strong>, 20:00 Uhr findet, im Partyraum des<br />

Bürgerhauses Ursmadia, die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Urschmitt statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen<br />

werden.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Jahresrückblick<br />

2. Kassenbericht und Kassenprüfung<br />

3. Entlastung des Vorstandes<br />

4. Neuwahl des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer<br />

5. Genehmigung des Haushaltsplanes 20<strong>12</strong> / 2013<br />

6. Beratung und Beschlussfassung einer neuen Satzung<br />

7. Ausflug 20<strong>12</strong><br />

8. Verschiedenes<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung<br />

teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch<br />

den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie oder einen anderen<br />

Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten<br />

lassen.<br />

Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen<br />

in der Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines<br />

Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen.<br />

Der Termin für die Einsichtnahme der Niederschrift zur o.g. Versammlung,<br />

den Haushaltplan 20<strong>12</strong> / 2013 sowie die neue Satzung<br />

wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert im Mitteilungsblatt<br />

veröffentlich.<br />

Der Vorstand<br />

WAGENHAUSEN<br />

Terminankündigung - Gemeinderatssitzung<br />

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Wagenhausen findet am<br />

Montag, den 02.04.20<strong>12</strong>, um 20:15 Uhr im Gemeindehaus in Wagenhausen<br />

statt.<br />

gez. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister<br />

WEILER<br />

Ortsbürgermeister Otto Schneiders<br />

Tel. 02678/1064 o. 0151/55344678, Fax 02678/952955<br />

E-Mail: ottoschneiders@t-online.de<br />

Auszug aus der Niederschrift<br />

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Weiler<br />

Sitzungsdatum: Donnerstag, den 15.03.20<strong>12</strong><br />

Beginn:<br />

18:30 Uhr, Ende: 20:40 Uhr<br />

Ort:<br />

Gemeindehaus in Weiler

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