17.10.2014 Aufrufe

Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 12/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ulmen</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/20<strong>12</strong><br />

FILZ<br />

SCHMITT<br />

Terminankündigung - Gemeinderatssitzung<br />

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Filz findet am Montag, den<br />

02.04.20<strong>12</strong>, um 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Filz statt.<br />

gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister<br />

GEVENICH<br />

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus<br />

Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 02678/1405 oder 0170/3257901<br />

www.gevenich.com<br />

Treffen der Vereinsvorstände<br />

Zur Abstimmung über die Organisation der künftigen Kirmesveranstaltungen<br />

werden alle Vereinsvorsitzenden für<br />

Donnerstag, den 29.03.20<strong>12</strong> um 20:00 Uhr<br />

ins Feuerwehrhaus<br />

eingeladen.<br />

Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister<br />

GILLENBEUREN<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Tel. + Fax: 02677/1599, E-Mail: rodenkirch@t-online.de<br />

Umwelttag in Gillenbeuren<br />

Am Samstag, dem 31. März 20<strong>12</strong> wird in Gillenbeuren wieder<br />

ein Umwelttag durchgeführt.<br />

Treffpunkt: 10.00 Uhr am Gemeindehaus<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger - ob jung oder älter - sind ganz<br />

herzlich eingeladen, bei dieser Aktion für die Umwelt mitzuhelfen.<br />

Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Jagdgenossenschaft Driesch<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Driesch<br />

Am Freitag, dem 30.3.20<strong>12</strong> um 20.00 Uhr findet die diesjährige Jahreshauptversammlung<br />

der Jagdge-nossenschaft in der Pizzeria in<br />

Driesch statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Eröffnung<br />

2. Jahresbericht des Vorsitzenden<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Neuwahl der Kassenprüfer<br />

6. Beschluss einer neuen Satzung für die Jagdgenossenschaft<br />

(Mustersatzung RLP)<br />

7. Verwendung der diesjährigen Jagdpacht<br />

8. Verschiedenes<br />

Die Niederschrift der o.g. Versammlung liegt in der Zeit vom 01.04.-<br />

15.04.20<strong>12</strong> beim Vorsitzenden aus.<br />

Regelmäßige Dienstzeiten<br />

des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von<br />

17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1.<br />

Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.<br />

Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36<br />

Tel. 02677/226, Fax 02677/910387. In dringenden Angelegenheiten<br />

können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart<br />

werden. Immer bürgernah und für Sie da!<br />

Ihr Ortsbürgermeister Günter Welter<br />

Wald- und Umwelttag in Schmitt<br />

Für Samstag, den 31. März 20<strong>12</strong> ist ein Wald- und Umwelttag geplant.<br />

Bitte den Termin vormerken - nähere Informationen folgen.<br />

ULMEN<br />

Verkehrsbeschränkung anlässlich der<br />

Veranstaltung des Ostermarktes<br />

am 25.03.20<strong>12</strong> in der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />

Aus Anlass des Ostermarktes werden folgende Straßen/Plätze<br />

gesperrt:<br />

1) Winkelstraße am 25.03.20<strong>12</strong> ab 06.00 Uhr vollständig.<br />

2) Die Straße „Alter Bahnhof“ am 25.03.20<strong>12</strong> ab 06.00 Uhr vollständig.<br />

3) Der Parkplatz zwischen Trio-Moden und dem Friseur sowie der<br />

Parkplatz hinter der ehemaligen Post am 24.03. und 25.03.20<strong>12</strong><br />

vollständig.<br />

4) Die Marktstraße ab Einmündung „In der Lay“ bis Einmündung<br />

„Alter Bahnhof“ am 25.03.20<strong>12</strong>.<br />

5) Die Winkelstraße ab Einmündung „Dechant-Fenger-Straße“ bis<br />

voraussichtlich Einmündung „Gartenstraße“.<br />

6) Die Cochemer Straße von Einmündung „In der Lay“ bis Einmündung<br />

„Burgfrieden“.<br />

7) Die Straße „Burgfrieden“ von Einmündung Marktstraße/<br />

Cochemer Straße bis Einmündung „Am Maar“.<br />

8) Die Straße „Am Maar“ von Einmündung „Burgfrieden“ bis „In<br />

der Lay“.<br />

Die Umleitung erfolgt über die Dechant-Fenger-Straße Auf dem<br />

Acker Fronweg Fronwiese und umgekehrt aus der anderen Richtung.<br />

Die Bushaltestelle in der Winkelstraße neben Trio-Moden kann<br />

wegen des Ostermarktes am 25.03.20<strong>12</strong> nicht angefahren werden.<br />

Wir bitten, alle Anlieger der gesperrten Straßen ihre Fahrzeuge<br />

rechtzeitig außerhalb der Sperrungen zu parken.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

- Örtliches Ordnungsamt -<br />

Az.: 3.3/161-02<br />

Verordnung<br />

nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz<br />

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages<br />

in der Stadt <strong>Ulmen</strong> am 25.03.20<strong>12</strong><br />

Aufgrund des § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG)<br />

vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Stadt<br />

<strong>Ulmen</strong> folgende Rechtsverordnung erlassen:<br />

§ 1<br />

Die Verkaufsstellen in der Stadt <strong>Ulmen</strong> dürfen am Sonntag,<br />

25.03.20<strong>12</strong>, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.<br />

§ 2<br />

(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes<br />

vom 6. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zur Zeit geltenden<br />

Fassung sind zu beachten.<br />

(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht<br />

beschäftigt werden.<br />

§ 3<br />

Die Inhaberin oder der Inhaber der Verkaufsstelle ist verpflichtet,<br />

ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer<br />

der am 25.03.20<strong>12</strong> beschäftigten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die<br />

Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freizeit zu führen.<br />

§ 4<br />

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 werden als Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 15 LadöffnG geahndet.<br />

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche<br />

können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugend-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!