Erläuterungsbericht Flächendarstellung - Verbandsgemeinde Ulmen
Erläuterungsbericht Flächendarstellung - Verbandsgemeinde Ulmen Erläuterungsbericht Flächendarstellung - Verbandsgemeinde Ulmen
Verbandsgemeinde Ulmen 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan Ortsgemeinde Alflen 1 Ausweisung Fläche Sportplatz und Anpassung an Bebauungsplan Schutzhütte Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Baugesetzbuch Umweltbelang Beschreibung Bewertung § 1 (6) Nr. 7a Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt § 1 (6) Nr. 7b Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes Tiere und Pflanzen Aufgrund der Außenbereichslage und den anthropogenen Vorbelastungen (intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen) weist die Potenzialfläche für einen Sportplatz keine Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt auf. ‣ geringe Empfindlichkeit ‣ kein Verlust von potentiell als Brut- bzw. Nahrungshabitat nutzbaren Flächen ‣ Unempfindlich bei Verbleib ausreichender großflächiger Nahrungshabitate Boden/ Wasser Die anthropogenen Vorbelastungen in Form der landwirtschaftlichen Nutzung bewirken bereits heute Beeinträchtigungen für die Schutzgüter. Darüberhinausgehende wesentliche Beeinträchtigungen werden nicht hervorgerufen. Luft/ Klima Keine Bedeutung für die Schutzgüter Landschaftsbild Wegen der geplanten Nutzung als Sportplatz sind Landschaftsbildbeeinträchtigungen auszuschließen. Keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Erhaltungsund Schutzzielen 0 0 WeSt Stadtplaner
Verbandsgemeinde Ulmen 7 Fortschreibung Flächennutzungsplan § 1 (6) Nr. 7c Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt § 1 (6) Nr. 7d Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter § 1 (6) Nr. 7e Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern § 1 (6) Nr. 7f Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie § 1 (6) Nr. 7g Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des wasser-, Abfall- und Immissionsrechtes § 1 (6) Nr. 7h Erhaltung der bestehenden Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden § 1 (6) Nr. 7i Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d § 1a (2) Zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen, Umnutzung von landwirtschaftlichen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen § 1a (3) Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft Keine Auswirkungen für das Schutzgut. Mit der angestrebten Ausweisung werden keine unzumutbaren Beeinträchtigungen hervorgerufen. Keine Anhaltspunkte für eine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern Keine Betroffenheit 0 Keine Betroffenheit 0 Der Landschaftsplan der VG Ulmen stellt den Bereich als landwirtschaftliche Fläche dar. Weitere Vorgaben umweltrelevanter Planungen liegen nicht vor Keine Betroffenheit, da eine entsprechende Gebietsausweisung durch Rechtsverordnung nicht vorliegt Keine Wechselwirkungen 0 Keine Betroffenheit 0 Bau einer Umkleidekabine 0 0 0 0 0 Hinweis: 0 = nicht erheblich - = erheblich WeSt Stadtplaner
- Seite 1 und 2: 2013 2009 6. Fortschreibung des Fl
- Seite 3 und 4: Verbandsgemeinde Ulmen 3 Fortschrei
- Seite 5: Verbandsgemeinde Ulmen 5 Fortschrei
- Seite 9 und 10: Verbandsgemeinde Ulmen 9 Fortschrei
- Seite 11 und 12: Verbandsgemeinde Ulmen 11 Fortschre
- Seite 13 und 14: Verbandsgemeinde Ulmen 13 Fortschre
- Seite 15 und 16: Verbandsgemeinde Ulmen 15 Fortschre
- Seite 17 und 18: Verbandsgemeinde Ulmen 17 Fortschre
- Seite 19 und 20: Verbandsgemeinde Ulmen 19 Fortschre
- Seite 21 und 22: Verbandsgemeinde Ulmen 21 Fortschre
- Seite 23 und 24: Verbandsgemeinde Ulmen 23 Fortschre
- Seite 25 und 26: Verbandsgemeinde Ulmen 25 Fortschre
- Seite 27 und 28: Verbandsgemeinde Ulmen 27 Fortschre
- Seite 29 und 30: Verbandsgemeinde Ulmen 29 Fortschre
- Seite 31 und 32: Verbandsgemeinde Ulmen 31 Fortschre
- Seite 33 und 34: Verbandsgemeinde Ulmen 33 Fortschre
- Seite 35 und 36: Verbandsgemeinde Ulmen 35 Fortschre
- Seite 37 und 38: Verbandsgemeinde Ulmen 37 Fortschre
- Seite 39 und 40: Verbandsgemeinde Ulmen 39 Fortschre
- Seite 41 und 42: Verbandsgemeinde Ulmen 41 Fortschre
- Seite 43 und 44: Verbandsgemeinde Ulmen 43 Fortschre
- Seite 45 und 46: Verbandsgemeinde Ulmen 45 Fortschre
- Seite 47 und 48: Verbandsgemeinde Ulmen 47 Fortschre
- Seite 49 und 50: Verbandsgemeinde Ulmen 49 Fortschre
- Seite 51 und 52: Verbandsgemeinde Ulmen 51 Fortschre
- Seite 53 und 54: Verbandsgemeinde Ulmen 53 Fortschre
- Seite 55 und 56: Verbandsgemeinde Ulmen 55 Fortschre
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> 6<br />
Fortschreibung Flächennutzungsplan<br />
Ortsgemeinde Alflen 1<br />
Ausweisung Fläche Sportplatz und Anpassung an Bebauungsplan Schutzhütte<br />
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose<br />
bei Durchführung der Planung<br />
Baugesetzbuch Umweltbelang Beschreibung Bewertung<br />
§ 1 (6) Nr. 7a Auswirkungen auf Tiere,<br />
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,<br />
Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die<br />
Landschaft und die biologische<br />
Vielfalt<br />
§ 1 (6) Nr. 7b Erhaltungsziele und der<br />
Schutzzweck der Gebiete von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
und der europäischen<br />
Vogelschutzgebiete im Sinn<br />
des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Aufgrund der Außenbereichslage<br />
und den anthropogenen<br />
Vorbelastungen (intensiv genutzte<br />
landwirtschaftliche Flächen) weist die<br />
Potenzialfläche für einen Sportplatz<br />
keine Bedeutung für die Tier- und<br />
Pflanzenwelt auf.<br />
‣ geringe Empfindlichkeit<br />
‣ kein Verlust von potentiell als<br />
Brut- bzw. Nahrungshabitat<br />
nutzbaren Flächen<br />
‣ Unempfindlich bei Verbleib<br />
ausreichender großflächiger<br />
Nahrungshabitate<br />
Boden/ Wasser<br />
Die anthropogenen Vorbelastungen<br />
in Form der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung bewirken bereits heute<br />
Beeinträchtigungen für die<br />
Schutzgüter. Darüberhinausgehende<br />
wesentliche Beeinträchtigungen<br />
werden nicht hervorgerufen.<br />
Luft/ Klima<br />
Keine Bedeutung für die Schutzgüter<br />
Landschaftsbild<br />
Wegen der geplanten Nutzung als<br />
Sportplatz sind Landschaftsbildbeeinträchtigungen<br />
auszuschließen.<br />
Keine Anhaltspunkte für die<br />
Beeinträchtigung von Erhaltungsund<br />
Schutzzielen<br />
0<br />
0<br />
WeSt<br />
Stadtplaner