Erläuterungsbericht Flächendarstellung - Verbandsgemeinde Ulmen

Erläuterungsbericht Flächendarstellung - Verbandsgemeinde Ulmen Erläuterungsbericht Flächendarstellung - Verbandsgemeinde Ulmen

17.10.2014 Aufrufe

Verbandsgemeinde Ulmen 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan Ortsgemeinde Alflen 1 Ausweisung Fläche Sportplatz und Anpassung an Bebauungsplan Schutzhütte Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Baugesetzbuch Umweltbelang Beschreibung Bewertung § 1 (6) Nr. 7a Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt § 1 (6) Nr. 7b Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes Tiere und Pflanzen Aufgrund der Außenbereichslage und den anthropogenen Vorbelastungen (intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen) weist die Potenzialfläche für einen Sportplatz keine Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt auf. ‣ geringe Empfindlichkeit ‣ kein Verlust von potentiell als Brut- bzw. Nahrungshabitat nutzbaren Flächen ‣ Unempfindlich bei Verbleib ausreichender großflächiger Nahrungshabitate Boden/ Wasser Die anthropogenen Vorbelastungen in Form der landwirtschaftlichen Nutzung bewirken bereits heute Beeinträchtigungen für die Schutzgüter. Darüberhinausgehende wesentliche Beeinträchtigungen werden nicht hervorgerufen. Luft/ Klima Keine Bedeutung für die Schutzgüter Landschaftsbild Wegen der geplanten Nutzung als Sportplatz sind Landschaftsbildbeeinträchtigungen auszuschließen. Keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Erhaltungsund Schutzzielen 0 0 WeSt Stadtplaner

Verbandsgemeinde Ulmen 7 Fortschreibung Flächennutzungsplan § 1 (6) Nr. 7c Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt § 1 (6) Nr. 7d Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter § 1 (6) Nr. 7e Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern § 1 (6) Nr. 7f Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie § 1 (6) Nr. 7g Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des wasser-, Abfall- und Immissionsrechtes § 1 (6) Nr. 7h Erhaltung der bestehenden Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden § 1 (6) Nr. 7i Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d § 1a (2) Zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen, Umnutzung von landwirtschaftlichen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen § 1a (3) Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft Keine Auswirkungen für das Schutzgut. Mit der angestrebten Ausweisung werden keine unzumutbaren Beeinträchtigungen hervorgerufen. Keine Anhaltspunkte für eine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern Keine Betroffenheit 0 Keine Betroffenheit 0 Der Landschaftsplan der VG Ulmen stellt den Bereich als landwirtschaftliche Fläche dar. Weitere Vorgaben umweltrelevanter Planungen liegen nicht vor Keine Betroffenheit, da eine entsprechende Gebietsausweisung durch Rechtsverordnung nicht vorliegt Keine Wechselwirkungen 0 Keine Betroffenheit 0 Bau einer Umkleidekabine 0 0 0 0 0 Hinweis: 0 = nicht erheblich - = erheblich WeSt Stadtplaner

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> 6<br />

Fortschreibung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Alflen 1<br />

Ausweisung Fläche Sportplatz und Anpassung an Bebauungsplan Schutzhütte<br />

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose<br />

bei Durchführung der Planung<br />

Baugesetzbuch Umweltbelang Beschreibung Bewertung<br />

§ 1 (6) Nr. 7a Auswirkungen auf Tiere,<br />

Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,<br />

Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die<br />

Landschaft und die biologische<br />

Vielfalt<br />

§ 1 (6) Nr. 7b Erhaltungsziele und der<br />

Schutzzweck der Gebiete von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

und der europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinn<br />

des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Aufgrund der Außenbereichslage<br />

und den anthropogenen<br />

Vorbelastungen (intensiv genutzte<br />

landwirtschaftliche Flächen) weist die<br />

Potenzialfläche für einen Sportplatz<br />

keine Bedeutung für die Tier- und<br />

Pflanzenwelt auf.<br />

‣ geringe Empfindlichkeit<br />

‣ kein Verlust von potentiell als<br />

Brut- bzw. Nahrungshabitat<br />

nutzbaren Flächen<br />

‣ Unempfindlich bei Verbleib<br />

ausreichender großflächiger<br />

Nahrungshabitate<br />

Boden/ Wasser<br />

Die anthropogenen Vorbelastungen<br />

in Form der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung bewirken bereits heute<br />

Beeinträchtigungen für die<br />

Schutzgüter. Darüberhinausgehende<br />

wesentliche Beeinträchtigungen<br />

werden nicht hervorgerufen.<br />

Luft/ Klima<br />

Keine Bedeutung für die Schutzgüter<br />

Landschaftsbild<br />

Wegen der geplanten Nutzung als<br />

Sportplatz sind Landschaftsbildbeeinträchtigungen<br />

auszuschließen.<br />

Keine Anhaltspunkte für die<br />

Beeinträchtigung von Erhaltungsund<br />

Schutzzielen<br />

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