Mutterschutz bei Arbeiten in Betrieben des Hotel ... - Unfallkasse Nord
Mutterschutz bei Arbeiten in Betrieben des Hotel ... - Unfallkasse Nord
Mutterschutz bei Arbeiten in Betrieben des Hotel ... - Unfallkasse Nord
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Kontakt<br />
Weitere Informaonen und Beratung erhalten Sie durch Mitar<strong>bei</strong>ter<strong>in</strong>nen<br />
und Mitar<strong>bei</strong>ter der<br />
Staatlichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzbehörde<br />
<strong>bei</strong> der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong><br />
Regionalbüro Kiel<br />
Seekoppelweg 5 a<br />
24113 Kiel<br />
Telefon: 0431 6407 - 0 / Fax: 0431 6407 - 250<br />
E-Mail: poststelle-ki@ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />
Regionalbüro Lübeck<br />
Schwartauer Landstraße 11<br />
23554 Lübeck<br />
Telefon: 0451 4706 - 02 / Fax: 0451 4706 - 210<br />
E-Mail: poststelle-hl@ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />
Regionalbüro Itzehoe<br />
Oelixdorfer Str. 2<br />
25524 Itzehoe<br />
Telefon: 04821 66 - 0 / Fax: 04821 66 - 2807<br />
E-Mail: poststelle-iz@ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />
Herausgeber:<br />
Staatliche Ar<strong>bei</strong>tsschutzbehörde<br />
<strong>bei</strong> der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong><br />
Seekoppelweg 5 a<br />
24113 Kiel<br />
www.ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />
Telefon: 0431 6407 - 0<br />
Telefax: 0431 6407 - 250<br />
Herstellung: Eigendruck<br />
ISSN 0935-4379<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsdatum: Januar 2014<br />
<strong>Mutterschutz</strong> <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>ten<br />
<strong>in</strong> <strong>Betrieben</strong> <strong>des</strong> <strong>Hotel</strong>und<br />
Gaststättengewerbes<br />
und <strong>bei</strong> Caterern<br />
Gefahren<br />
Pflichten<br />
Kontakte<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t der schleswigholste<strong>in</strong>ischen<br />
Lan<strong>des</strong>regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien<br />
noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im<br />
Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne<br />
zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf diese Druckschrift<br />
nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der Lan<strong>des</strong>regierung<br />
zugunsten e<strong>in</strong>zelner Gruppen verstanden werden könnte. Den<br />
Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen<br />
Mitglieder zu verwenden.
Pflichten <strong>des</strong> Ar<strong>bei</strong>tgebers:<br />
► Der Ar<strong>bei</strong>tgeber hat e<strong>in</strong>e werdende oder stillende Mutter<br />
so zu beschäftigen und ihren Ar<strong>bei</strong>tsplatz e<strong>in</strong>schließlich<br />
Masch<strong>in</strong>en, Werkzeugen und Geräten so e<strong>in</strong>zurichten,<br />
dass sie und das werdende Leben vor Gefahren für<br />
Leben und Gesundheit geschützt s<strong>in</strong>d.<br />
► Die Ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gungen sollen h<strong>in</strong>sichtlich Art, Ausmaß<br />
und Dauer e<strong>in</strong>er möglichen Gefährdung vom Ar<strong>bei</strong>tgeber,<br />
<strong>in</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>t mit Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft<br />
überprüft werden. Bei e<strong>in</strong>er nicht sicher<br />
auszuschließenden Gefährdung s<strong>in</strong>d die Ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gungen<br />
zu ändern, e<strong>in</strong> Tätigkeitswechsel zu veranlassen oder<br />
e<strong>in</strong>e Freistellung mit Durchschnittsverdienst von der beruflichen<br />
Tätigkeit auszusprechen. Für alle Betriebe wird<br />
auf die Erstattung <strong>des</strong> Ar<strong>bei</strong>tsentgel<strong>des</strong> durch die Umlagekasse<br />
UII <strong>bei</strong> den Krankenkassen h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
► Bei Ar<strong>bei</strong>ten von werdenden oder stillenden Müttern,<br />
die ständiges Stehen oder Gehen erfordern, s<strong>in</strong>d Sitzgelegenheiten<br />
zur Verfügung zu stellen. Ebenso müssen sich<br />
schwangere Frauen und stillende Mütter auch unter geeigneten<br />
Bed<strong>in</strong>gungen h<strong>in</strong>legen und ausruhen können.<br />
► Der Ar<strong>bei</strong>tgeber hat der Staatlichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzbehörde<br />
<strong>bei</strong> der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> unverzüglich die Schwangerschaft<br />
e<strong>in</strong>er Beschäftigten mitzuteilen. Alle Beschäftigten<br />
s<strong>in</strong>d zu erfassen, auch Teilzeitar<strong>bei</strong>tende und ger<strong>in</strong>gfügig<br />
Beschäftigte.<br />
Mitteilungspflicht der Schwangeren:<br />
► Die werdende Mutter soll dem Ar<strong>bei</strong>tgeber ihre<br />
Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entb<strong>in</strong>dungsterm<strong>in</strong>,<br />
so bald ihr der Zustand bekannt ist, mitteilen. Nur<br />
dann kann der Ar<strong>bei</strong>tgeber erforderliche Schutzmaßnahmen<br />
ergreifen.<br />
Beschäftigungsverbote bestehen:<br />
► wenn nach ärztlichem Zeugnis <strong>bei</strong> Fortdauer der Beschäftigung<br />
Leben oder Gesundheit von Mutter oder K<strong>in</strong>d<br />
gefährdet s<strong>in</strong>d.<br />
► wenn zwischen 22.00 und 6.00 Uhr, ab dem 5.<br />
Schwangerschaftsmonat ab 20.00 Uhr (Nachtar<strong>bei</strong>t), gear<strong>bei</strong>tet<br />
werden muss oder <strong>bei</strong> Mehrar<strong>bei</strong>t. Als Mehrar<strong>bei</strong>t<br />
für über 18-jährige Frauen gilt die Ar<strong>bei</strong>tszeit von mehr als<br />
8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden <strong>in</strong> der Doppelwoche.<br />
Ar<strong>bei</strong>tszeitunterbrechung zum Ausruhen muss möglich<br />
se<strong>in</strong><br />
► wenn häufiges erhebliches Strecken oder Beugen erforderlich<br />
s<strong>in</strong>d, z.B. an vielen Bedientheken <strong>bei</strong>m Verkauf,<br />
<strong>bei</strong> Re<strong>in</strong>igungsar<strong>bei</strong>ten; <strong>bei</strong> Zimmerdienst im <strong>Hotel</strong> oder<br />
im Küchenbereich.<br />
► wenn e<strong>in</strong>e auf engstem Raum stehende Tätigkeit über<br />
4 Stunden täglich ab dem 6. Schwangerschaftsmonat<br />
ausgeübt werden muss, z.B. im begrenzten Raum von<br />
Theken, Koch- und Bratbereich.<br />
► wenn Alle<strong>in</strong>ar<strong>bei</strong>t an e<strong>in</strong>em ständig zu besetzenden<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplatz stattf<strong>in</strong>det, z.B. im Servicebereich, an Kant<strong>in</strong>enkassen,<br />
an der Rezeption, <strong>bei</strong> Bedienung von Gästen.<br />
► wenn Lasten über 10 kg von Hand, ohne mechanische<br />
Hilfsmittel, oder von 5-10 kg mehr als 1-2 mal pro Stunde<br />
bewegt werden müssen, z.B. Transport von Waren oder<br />
Verpackungsmaterial, Bewegen von Servicewagen<br />
wenn erhöhte Unfallgefahr besteht, z.B. Tätigkeiten<br />
mit Hilfsmitteln, wie Leitern oder <strong>bei</strong> glatten Böden durch<br />
Rutsch- und Stolpergefahren.<br />
► wenn die Tätigkeiten mit chemischen Gefahrstoffen<br />
(H<strong>in</strong>weise auf Produktverpackungen und Sicherheitsdatenblättern)<br />
e<strong>in</strong>e Gefährdung der Gesundheit von Mutter<br />
oder K<strong>in</strong>d hervorrufen können, z.B. Des<strong>in</strong>fektions- oder<br />
Re<strong>in</strong>igungsmittel, aber auch Tabakrauch.<br />
Bei allen zugelassenen Ar<strong>bei</strong>ten mit Gefahrstoffen sollte<br />
das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, je nach<br />
Ar<strong>bei</strong>tsanforderung s<strong>in</strong>d dies Mund-, Nasen-, Augenschutz,<br />
Schutzhandschuhe und Schutzkittel sowie die<br />
E<strong>in</strong>haltung <strong>des</strong> Verbotes der Nahrungsaufnahme am Ar<strong>bei</strong>tsplatz<br />
und auch e<strong>in</strong>e ständige Händehygiene selbstverständlich<br />
se<strong>in</strong>.<br />
► wenn die Tätigkeiten mit physikalischen Schadfaktoren<br />
e<strong>in</strong>e Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder K<strong>in</strong>d<br />
hervorrufen können, wie <strong>bei</strong> Hitze an oder von Masch<strong>in</strong>en<br />
für mittelschwere Ar<strong>bei</strong>t im Bereich über 24°C <strong>bei</strong> über<br />
60% Luftfeuchte, z. B. an Kochstellen, Fritteusen, Spülmasch<strong>in</strong>en;<br />
<strong>bei</strong> Kälte, z.B. im Kühlraum; <strong>bei</strong> Feuchtar<strong>bei</strong>ten,<br />
wie häufiges Putzen; aber auch <strong>bei</strong> Erschütterungen<br />
durch Knet- und Rührmasch<strong>in</strong>en, Diskothekengeräusche<br />
oder Lärm über 80 dB(A).<br />
Als unangenehm empfundene E<strong>in</strong>wirkungen für die<br />
Schwangere s<strong>in</strong>d zu verändern bzw. der Ar<strong>bei</strong>tsplatz ist<br />
zu wechseln, z.B. Fließar<strong>bei</strong>t, wie z.B. taktgebundene<br />
Ar<strong>bei</strong>t an kont<strong>in</strong>uierlich laufenden Spülmasch<strong>in</strong>en, Kant<strong>in</strong>enfließbändern.