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Mutterschutz bei Arbeiten in Betrieben des Hotel ... - Unfallkasse Nord

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Kontakt<br />

Weitere Informaonen und Beratung erhalten Sie durch Mitar<strong>bei</strong>ter<strong>in</strong>nen<br />

und Mitar<strong>bei</strong>ter der<br />

Staatlichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzbehörde<br />

<strong>bei</strong> der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong><br />

Regionalbüro Kiel<br />

Seekoppelweg 5 a<br />

24113 Kiel<br />

Telefon: 0431 6407 - 0 / Fax: 0431 6407 - 250<br />

E-Mail: poststelle-ki@ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />

Regionalbüro Lübeck<br />

Schwartauer Landstraße 11<br />

23554 Lübeck<br />

Telefon: 0451 4706 - 02 / Fax: 0451 4706 - 210<br />

E-Mail: poststelle-hl@ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />

Regionalbüro Itzehoe<br />

Oelixdorfer Str. 2<br />

25524 Itzehoe<br />

Telefon: 04821 66 - 0 / Fax: 04821 66 - 2807<br />

E-Mail: poststelle-iz@ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />

Herausgeber:<br />

Staatliche Ar<strong>bei</strong>tsschutzbehörde<br />

<strong>bei</strong> der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong><br />

Seekoppelweg 5 a<br />

24113 Kiel<br />

www.ar<strong>bei</strong>tsschutz.uk-nord.de<br />

Telefon: 0431 6407 - 0<br />

Telefax: 0431 6407 - 250<br />

Herstellung: Eigendruck<br />

ISSN 0935-4379<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsdatum: Januar 2014<br />

<strong>Mutterschutz</strong> <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>ten<br />

<strong>in</strong> <strong>Betrieben</strong> <strong>des</strong> <strong>Hotel</strong>und<br />

Gaststättengewerbes<br />

und <strong>bei</strong> Caterern<br />

Gefahren<br />

Pflichten<br />

Kontakte<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t der schleswigholste<strong>in</strong>ischen<br />

Lan<strong>des</strong>regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien<br />

noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im<br />

Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne<br />

zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf diese Druckschrift<br />

nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der Lan<strong>des</strong>regierung<br />

zugunsten e<strong>in</strong>zelner Gruppen verstanden werden könnte. Den<br />

Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen<br />

Mitglieder zu verwenden.


Pflichten <strong>des</strong> Ar<strong>bei</strong>tgebers:<br />

► Der Ar<strong>bei</strong>tgeber hat e<strong>in</strong>e werdende oder stillende Mutter<br />

so zu beschäftigen und ihren Ar<strong>bei</strong>tsplatz e<strong>in</strong>schließlich<br />

Masch<strong>in</strong>en, Werkzeugen und Geräten so e<strong>in</strong>zurichten,<br />

dass sie und das werdende Leben vor Gefahren für<br />

Leben und Gesundheit geschützt s<strong>in</strong>d.<br />

► Die Ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gungen sollen h<strong>in</strong>sichtlich Art, Ausmaß<br />

und Dauer e<strong>in</strong>er möglichen Gefährdung vom Ar<strong>bei</strong>tgeber,<br />

<strong>in</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>t mit Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft<br />

überprüft werden. Bei e<strong>in</strong>er nicht sicher<br />

auszuschließenden Gefährdung s<strong>in</strong>d die Ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gungen<br />

zu ändern, e<strong>in</strong> Tätigkeitswechsel zu veranlassen oder<br />

e<strong>in</strong>e Freistellung mit Durchschnittsverdienst von der beruflichen<br />

Tätigkeit auszusprechen. Für alle Betriebe wird<br />

auf die Erstattung <strong>des</strong> Ar<strong>bei</strong>tsentgel<strong>des</strong> durch die Umlagekasse<br />

UII <strong>bei</strong> den Krankenkassen h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

► Bei Ar<strong>bei</strong>ten von werdenden oder stillenden Müttern,<br />

die ständiges Stehen oder Gehen erfordern, s<strong>in</strong>d Sitzgelegenheiten<br />

zur Verfügung zu stellen. Ebenso müssen sich<br />

schwangere Frauen und stillende Mütter auch unter geeigneten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen h<strong>in</strong>legen und ausruhen können.<br />

► Der Ar<strong>bei</strong>tgeber hat der Staatlichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzbehörde<br />

<strong>bei</strong> der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> unverzüglich die Schwangerschaft<br />

e<strong>in</strong>er Beschäftigten mitzuteilen. Alle Beschäftigten<br />

s<strong>in</strong>d zu erfassen, auch Teilzeitar<strong>bei</strong>tende und ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigte.<br />

Mitteilungspflicht der Schwangeren:<br />

► Die werdende Mutter soll dem Ar<strong>bei</strong>tgeber ihre<br />

Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entb<strong>in</strong>dungsterm<strong>in</strong>,<br />

so bald ihr der Zustand bekannt ist, mitteilen. Nur<br />

dann kann der Ar<strong>bei</strong>tgeber erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

ergreifen.<br />

Beschäftigungsverbote bestehen:<br />

► wenn nach ärztlichem Zeugnis <strong>bei</strong> Fortdauer der Beschäftigung<br />

Leben oder Gesundheit von Mutter oder K<strong>in</strong>d<br />

gefährdet s<strong>in</strong>d.<br />

► wenn zwischen 22.00 und 6.00 Uhr, ab dem 5.<br />

Schwangerschaftsmonat ab 20.00 Uhr (Nachtar<strong>bei</strong>t), gear<strong>bei</strong>tet<br />

werden muss oder <strong>bei</strong> Mehrar<strong>bei</strong>t. Als Mehrar<strong>bei</strong>t<br />

für über 18-jährige Frauen gilt die Ar<strong>bei</strong>tszeit von mehr als<br />

8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden <strong>in</strong> der Doppelwoche.<br />

Ar<strong>bei</strong>tszeitunterbrechung zum Ausruhen muss möglich<br />

se<strong>in</strong><br />

► wenn häufiges erhebliches Strecken oder Beugen erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d, z.B. an vielen Bedientheken <strong>bei</strong>m Verkauf,<br />

<strong>bei</strong> Re<strong>in</strong>igungsar<strong>bei</strong>ten; <strong>bei</strong> Zimmerdienst im <strong>Hotel</strong> oder<br />

im Küchenbereich.<br />

► wenn e<strong>in</strong>e auf engstem Raum stehende Tätigkeit über<br />

4 Stunden täglich ab dem 6. Schwangerschaftsmonat<br />

ausgeübt werden muss, z.B. im begrenzten Raum von<br />

Theken, Koch- und Bratbereich.<br />

► wenn Alle<strong>in</strong>ar<strong>bei</strong>t an e<strong>in</strong>em ständig zu besetzenden<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatz stattf<strong>in</strong>det, z.B. im Servicebereich, an Kant<strong>in</strong>enkassen,<br />

an der Rezeption, <strong>bei</strong> Bedienung von Gästen.<br />

► wenn Lasten über 10 kg von Hand, ohne mechanische<br />

Hilfsmittel, oder von 5-10 kg mehr als 1-2 mal pro Stunde<br />

bewegt werden müssen, z.B. Transport von Waren oder<br />

Verpackungsmaterial, Bewegen von Servicewagen<br />

wenn erhöhte Unfallgefahr besteht, z.B. Tätigkeiten<br />

mit Hilfsmitteln, wie Leitern oder <strong>bei</strong> glatten Böden durch<br />

Rutsch- und Stolpergefahren.<br />

► wenn die Tätigkeiten mit chemischen Gefahrstoffen<br />

(H<strong>in</strong>weise auf Produktverpackungen und Sicherheitsdatenblättern)<br />

e<strong>in</strong>e Gefährdung der Gesundheit von Mutter<br />

oder K<strong>in</strong>d hervorrufen können, z.B. Des<strong>in</strong>fektions- oder<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittel, aber auch Tabakrauch.<br />

Bei allen zugelassenen Ar<strong>bei</strong>ten mit Gefahrstoffen sollte<br />

das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, je nach<br />

Ar<strong>bei</strong>tsanforderung s<strong>in</strong>d dies Mund-, Nasen-, Augenschutz,<br />

Schutzhandschuhe und Schutzkittel sowie die<br />

E<strong>in</strong>haltung <strong>des</strong> Verbotes der Nahrungsaufnahme am Ar<strong>bei</strong>tsplatz<br />

und auch e<strong>in</strong>e ständige Händehygiene selbstverständlich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

► wenn die Tätigkeiten mit physikalischen Schadfaktoren<br />

e<strong>in</strong>e Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder K<strong>in</strong>d<br />

hervorrufen können, wie <strong>bei</strong> Hitze an oder von Masch<strong>in</strong>en<br />

für mittelschwere Ar<strong>bei</strong>t im Bereich über 24°C <strong>bei</strong> über<br />

60% Luftfeuchte, z. B. an Kochstellen, Fritteusen, Spülmasch<strong>in</strong>en;<br />

<strong>bei</strong> Kälte, z.B. im Kühlraum; <strong>bei</strong> Feuchtar<strong>bei</strong>ten,<br />

wie häufiges Putzen; aber auch <strong>bei</strong> Erschütterungen<br />

durch Knet- und Rührmasch<strong>in</strong>en, Diskothekengeräusche<br />

oder Lärm über 80 dB(A).<br />

Als unangenehm empfundene E<strong>in</strong>wirkungen für die<br />

Schwangere s<strong>in</strong>d zu verändern bzw. der Ar<strong>bei</strong>tsplatz ist<br />

zu wechseln, z.B. Fließar<strong>bei</strong>t, wie z.B. taktgebundene<br />

Ar<strong>bei</strong>t an kont<strong>in</strong>uierlich laufenden Spülmasch<strong>in</strong>en, Kant<strong>in</strong>enfließbändern.

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