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PDF-Download - Unfallkasse Nord

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Kita – UK – Steine<br />

Informationen für Erzieherinnen und Erzieher auf den<br />

Punkt gebracht: siehe auch www.uk-nord.de/publikationen<br />

1 – Kita - Innen<br />

• Fenster – viele Funktionen ... viele Gefahren<br />

• Schimmelpilze an den Wänden – unschön, giftig<br />

oder lästig<br />

• Der Fehlerstromschutzschalter – ein Lebensretter<br />

• Basteln im Gruppenraum<br />

• Der sichere Bewegungsraum<br />

• Erhöhte Spielebenen<br />

• Glasbruch - immer schlimme Folgen?<br />

• Regelmäßige Wartungsarbeiten in der Kita<br />

• Computer - früh übt sich . . .<br />

• Wickeltische - sicher und ergonomisch<br />

• Verbrennungs- und Verbrühungsunfälle vermeiden<br />

2 – Kita – Außen<br />

• Der richtige Fallschutz – die Qual der Wahl<br />

• Wartung von Spielgeräten<br />

• Vogelnestschaukeln - nicht immer ganz ungefährlich<br />

• Sonne ist schön, aber<br />

• Absicherung kleiner Baustellen<br />

• Fluchttreppen in der Kita – Spindeltreppen aber nur<br />

…<br />

© Alle Rechte der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> vorbehalten. 2012


3 – Vorkehrungen für<br />

den Notfall<br />

4 – Und das noch ...<br />

5 – Anhang<br />

• Medikamentengabe in der Kindertageseinrichtung<br />

• Vorbeugender Brandschutz<br />

• Erste Hilfe<br />

• Zeckenentfernung mit der Zecken-Card<br />

• Nutzung von Privatfahrzeugen in der Kindertageseinrichtung<br />

• Ausflüge mit privaten Pkw oder mit dem Reisebus<br />

• Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz<br />

• Die Verkehrssicherungspflicht der Heimleitung<br />

• Ergonomie für Erzieher/innen<br />

• Definitionen<br />

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1 Kita - Innen<br />

© Alle Rechte der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> vorbehalten. 2012


Fenster - viele Funktionen . . . . . . .<br />

viele Gefahren<br />

Über viele Jahrhunderte hat sich das Fenster zu einem<br />

Bauelement mit vielfältigen Funktionen entwickelt. Licht,<br />

Lüftung, Aus- und Einblickmöglichkeiten, Wärmedämmung,<br />

Schalldämmung, Verdunkelung, Verschattung<br />

(Rollladen) und Gliederung des Gebäudes gehören heute<br />

zu den wesentlichsten Aufgaben und Anforderungen an<br />

dieses Bauteil.<br />

In der Kindertageseinrichtung sind insbesondere die<br />

sicherheitsrelevanten Aspekte zu beachten, um in den<br />

vollen Genuss dieser vielen Funktionen der Fenster zu<br />

gelangen.<br />

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen aufzeigen, welche<br />

Gefahren von Fenstern ausgehen:<br />

Gefahr der Verletzung durch Glasbruch<br />

Fenster, die bis zum Boden reichen und sich im unmittelbaren<br />

Bewegungsbereich der Kinder befinden, müssen<br />

bis zu einer Höhe von mindestens 2,0 m mit Sicherheitsglas<br />

(Einscheibensicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas)<br />

verglast sein. Ein besonderes Augenmerk ist<br />

hierbei auf die Fenster in Eingangsbereichen und Treppenhäusern<br />

zu legen.<br />

Normalglas ist nur dann zulässig, wenn der Zugang zur<br />

Glasfläche z.B. mit einem mindestens 1 m hohen Geländer<br />

erschwert wird. Fenster mit einer Brüstungshöhe von<br />

mindestens 80 cm und einer Fensterbank können mit<br />

Normalglas verglast sein.<br />

In Bewegungsräumen, in denen mit Bällen (außer Softbälle)<br />

gespielt wird, müssen auch die Fenster mit Brüstung<br />

und Fensterbank mit Sicherheitsglas verglast sein.<br />

Aber auch außerhalb des KiTa-Gebäudes besteht die<br />

Gefahr der Verletzung durch Glasbruch. Grenzt direkt am<br />

Gebäude (ohne bepflanzte Schutzzone) der Spielbereich<br />

an und befinden sich Fenster im unmittelbaren Bewegungsbereich<br />

der Kinder, müssen auch die äußeren<br />

Scheiben der Fensterverglasung aus Sicherheitsglas<br />

bestehen.<br />

Gefahr des Absturzes bei Glasbruch<br />

Bei bis zum Boden reichenden Fenstern mit Absturzgefahr<br />

(über 1 m Absturzhöhe) reicht eine Verglasung aus<br />

Sicherheitsglas als Absturzsicherung normalerweise nicht<br />

aus.<br />

Zusätzlich ist ein innen oder außen angebrachtes mindestens<br />

1 m hohes Geländer oder eine äußere mindestens<br />

1 m hohe Absturzsicherung in Form von 3 waagerechten<br />

Rund- oder Vierkantrohren erforderlich.<br />

Gefahr der Verletzung durch defekte Fensterteile<br />

Um das einwandfreie Funktionieren der Fenster zu gewährleisten,<br />

ist die regelmäßige Pflege der Beschläge<br />

unerlässlich. Die Pflege bezieht sich insbesondere auf<br />

das Ölen, Nachjustieren und Ersetzen von Beschlagsteilen.<br />

Lassen sich Fenster nur mit hohem Kraftaufwand<br />

öffnen, kann das zur Folge haben, dass Beschlagsteile<br />

abreißen und sich der Fensterflügel aus seiner Verankerung<br />

löst.<br />

Oberlichtfenster sollten regelmäßig dahingehend überprüft<br />

werden, ob beim Öffnen die Flügel sicher durch den<br />

Oberlichtbeschlag (Schere) gehalten werden.<br />

Gefahr der Verletzung durch Oberlichthebel<br />

Die Hebel zum Öffnen der Oberlichtflügel dürfen sich<br />

nicht im Laufbereich der Kinder befinden, sondern müssen<br />

entweder in einer Höhe von mindestens 2 m, in Nischen<br />

oder um 90° gedreht angebracht sein. Die Verletzungsgefahr<br />

in Fluren und Garderobenbereichen ist besonders<br />

groß, zumal in den Garderobenbereichen oft auf<br />

die Sitzbänke gestiegen wird und dadurch auch höher<br />

liegende Oberlichthebel erreicht werden können.<br />

Gefahr der Verletzung durch Fensterflügel<br />

Bei Fenstern mit Dreh-Kipp-Beschlägen ist darauf zu<br />

achten, dass sie sich von den Kindern nur in Kipp-<br />

Stellung öffnen lassen (z.B. durch Anbringung einer<br />

Drehsperre). Zum Lüften müssen die Fenster in voller<br />

Breite zu öffnen sein, möglichst wenn die Kinder sich<br />

gerade nicht in den Gruppenräumen befinden, sonst nur<br />

unter Aufsicht.<br />

Eine Ausnahme bildet das Feuerwehrfenster:<br />

Feuerwehrfenster sind von außen anleiterbare Fenster,<br />

über die die Kinder im Notfall durch die Feuerwehr gerettet<br />

werden können. Feuerwehrfenster müssen sich im<br />

Gegensatz zu den anderen Fenstern jederzeit und in<br />

voller Breite öffnen lassen. Es dürfen sich also keine<br />

Gegenstände vor dem Fenster befinden, die die Öffnungsbreite<br />

des Flügels einschränken könnten. Das<br />

Feuerwehrfenster ist von innen und außen mit einem<br />

grünen Rechteck (8 x 4 cm) gekennzeichnet.<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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Schimmelpilze an den Wänden –<br />

unschön, giftig oder lästig<br />

Schimmelpilze kommen überall in der Natur vor. Sie sind<br />

natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und wichtig für die<br />

Funktion des Ökosystems, da sie abgestorbene Materie<br />

zersetzen. Schimmelpilzsporen aus der Umgebung finden<br />

sich, gerade im Sommer, auch in Innenräumen.<br />

Wenn Schimmelpilze jedoch im Innenraum wachsen,<br />

können sich die Sporen dort in Konzentrationen ansammeln,<br />

die gesundheitliche Probleme verursachen können.<br />

Die häufigste Erkrankung ist hierbei die Entwicklung einer<br />

Allergie mit Symptomen wie Fließschnupfen, Niesen,<br />

geröteten Augen, Schleimhautreizungen.<br />

Das Auftreten einer Schimmelpilzquelle im Raum bedeutet<br />

allerdings in der Regel nicht eine akute Gesundheitsgefährdung<br />

der Raumnutzer. Das gesundheitliche Risiko<br />

von Menschen mit gesunder Immunabwehr ist gering,<br />

wenn nicht ein allzu großer Befall besteht.<br />

Wo liegen die Ursachen für Schimmelpilzbefall?<br />

Schimmelpilze mögen es feucht - eine relative Luftfeuchtigkeit<br />

von mehr als 70 % im Raum oder mehr als 80 %<br />

entlang der Wandoberfläche bietet vielen Schimmelpilzarten<br />

gute Wachstumsbedingungen. Für eine erhöhte<br />

Feuchte im Raum kommen folgende Ursachen in Frage:<br />

bauliche Mängel, z.B.<br />

• Risse im Mauerwerk<br />

• defekte Dächer oder Fallrohre<br />

• Wasserschäden, z.B. durch Rohrbrüche,<br />

• falsche oder fehlende Außendämmung (Kältebrücken)<br />

falsche Nutzung der Räume, z.B.<br />

• unzureichende Lüftung, insbesondere bei sehr dicht<br />

schließenden Fenstern,<br />

• falsches Lüftungsverhalten (z.B. Dauerkippstellung<br />

im Winter)<br />

• zu geringe Raumtemperaturen<br />

Wie kann Schimmelpilzbefall vermieden werden?<br />

Wenn keine baulichen Mängel vorliegen, können folgende<br />

Maßnahmen einem Schimmelpilzbefall vorbeugen:<br />

• Mehrfach am Tag kurz und kräftig lüften, am besten<br />

mit Durchzug (Stoßlüftung, 5 – 10 Minuten). So wird<br />

die Feuchtigkeit, die durch Atmen, Schwitzen, Zimmerpflanzen,<br />

Kochen etc. entsteht, nach außen abgegeben.<br />

• Keine Dauerlüftung mit gekippten Fenstern in der<br />

kalten Jahreszeit – sonst ist Kondensation von Luftfeuchtigkeit<br />

an den ausgekühlten Fensterstürzen und<br />

Laibungen möglich<br />

• Möglichst keine Möbel direkt vor Außenwände stellen;<br />

andernfalls mindestens 10 cm Abstand von der<br />

Wand halten<br />

• Ausreichend Heizen – die Raumtemperatur sollte<br />

nicht unter 19 Grad liegen; sonst besteht die Gefahr,<br />

dass die Luftfeuchtigkeit an den Wänden kondensiert.<br />

Diese Maßnahmen sind vor allem dann wichtig, wenn die<br />

Räume mit sehr dicht schließenden Fenstern ausgestattet<br />

sind oder die Bausubstanz problematisch ist (z.B.<br />

schlechte Isolierung der Außenwand)<br />

Was hilft bei Schimmelpilzbefall?<br />

Als erstes: Die Ursachen klären und beheben! !<br />

Bei kleinflächigem Schimmelpilzbefall (oberflächlicher<br />

Befall bis 40 cm 2 ) kann dessen Beseitigung im allgemeinen<br />

ohne Beauftragung einer Fachfirma durchgeführt<br />

werden. Bitte folgende Sicherheitsmaßnahmen beachten:<br />

• Arbeiten nicht von Allergikern oder Personen mit<br />

geschwächten Immunsystem durchführen lassen.<br />

• Befallene Stellen möglichst ohne Staubaufwirbelung<br />

reinigen und desinfizieren<br />

• Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren -<br />

Schutzhandschuhe tragen<br />

• Schimmelpilzsporen nicht einatmen (ggf. Mundschutz<br />

tragen) und nicht in die Augen gelangen lassen<br />

• Nach Beendigung der Arbeiten duschen und Kleidung<br />

waschen<br />

• Nach der Sanierung intensive Reinigung in der Umgebung<br />

vornehmen<br />

• Bei der Verwendung von alkoholhaltigen Mitteln auf<br />

ausreichende Lüftung achten<br />

Als Reinigungsmittel sind diverse Anti-Schimmel-Mittel im<br />

Handel erhältlich – deren Hinweise auf die notwendigen<br />

Sicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt beachtet<br />

werden. Als Hausmittel bieten sich Isopropylalkohol<br />

(70%ig) oder Brennspiritus an; in diesem Fall ist die<br />

Brand- und Explosionsgefahr durch diese Mittel zu berücksichtigen<br />

(d.h. nur kleine Mengen verwenden, gut<br />

lüften, nicht rauchen).<br />

Achtung: Ohne Ursachenbeseitigung wirken alle Anti-<br />

Schimmel-Mittel maximal 3 bis 6 Monate.<br />

Dr. Ursula Franke - Gefahrstoffe - www.uk-nord.de<br />

Tel.:040/ 27153-217 // E-Mail: ursula.franke@uk-nord.de<br />

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Der Fehlerstromschutzschalter -<br />

ein Lebensretter<br />

Stromunfälle kommen leider immer wieder vor, im Beruf<br />

genauso wie im privaten Bereich. Etwa die Hälfte der<br />

Elektrounfälle wird durch Beschädigungen an Steckern<br />

und Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungsleitungen<br />

verursacht. Andere Fehlerquellen sind defekte Elektrogeräte<br />

sowie das Anbohren, Ansägen oder Anschleifen von<br />

unter Spannung stehenden Leitungen.<br />

durchgeführt, können die Kontakte verkleben und ein<br />

Auslösen im Fehlerfall ist dann nicht möglich.<br />

Empfehlenswert ist der Einsatz eines Fehlerstromschutzschalters<br />

mit 30 mA, da hier ein weitgehender Schutz<br />

auch bei direktem Berühren sichergestellt ist.<br />

Übrigens können auch Brände, die durch Erdschlussfehlerströme<br />

entstehen können, durch den Einbau von Fehlerstromschutzschaltern<br />

vermieden werden.<br />

Was passiert eigentlich bei einem Stromunfall?<br />

Kommt der menschliche Körper in Kontakt mit dem<br />

Strom, bewirkt dieser ab einer Stärke von 10 mA, dass<br />

normale Impulse vom Gehirn nicht mehr an die Muskeln<br />

gelangen können. Die Muskeln ziehen sich zusammen.<br />

Dadurch ist es nicht mehr möglich, den unter Spannung<br />

stehenden Gegenstand, wie z.B. einen Metallgriff, aus<br />

eigenem Willen loszulassen.<br />

Lebensgefährlich wird es ab einer Stromstärke von<br />

30 mA, die etwa 0,5 Sekunden über das Herz fließt. Dann<br />

kann Herzkammerflimmern entstehen, das die Pumpfunktion<br />

des Herzens aufhebt. Die Sauerstoffversorgung ist<br />

dann nicht mehr gewährleistet und es können nach etwa<br />

3 bis 5 Minuten irreparable Schäden auftreten.<br />

Prüftaste<br />

Wie können Stromunfälle verhindert werden?<br />

Die tragischen Folgen von Stromunfällen lassen sich<br />

verhindern, indem ein Fehlerstromschutzschalter von<br />

einem Elektriker in die Elektroverteilung eingebaut wird.<br />

Fehlerstromschutzschalter, kurz FI-Schalter (neue Bezeichnung<br />

RCD-Schalter) genannt, funktionieren folgendermaßen:<br />

Beim normalen Betrieb elektrischer Anlagen geht der von<br />

den Elektrogeräten benötigte Strom über die Zuleitung<br />

zum Gerät hin und in gleicher Größe wieder zurück. Der<br />

im Schutzschalter enthaltene Mechanismus vergleicht die<br />

in den Leitungen fließende Ströme. Ist die Summe der<br />

zufließenden Ströme nicht mehr die Summe der abfließenden<br />

Ströme, so löst der „verloren gegangene Strom“<br />

ein Auslöserelais aus, das den überwachten Stromkreis<br />

sofort abschaltet.<br />

Alle Fehlerstromschutzschalter sind mit einer Prüftaste<br />

ausgestattet, die einen Funktionstest erlaubt. Dieser Test<br />

soll monatlich (z.B. vom Hausmeister, Heimleitung, Erzieher)<br />

durchgeführt werden. Wird die Prüfung nicht<br />

Fehlerstromschutzschalter<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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Basteln im Gruppenraum<br />

Malen, Schneiden, Kleben ... das soll gefährlich sein?<br />

Nicht unbedingt, wenn Gefährdungsschwerpunkte erkannt<br />

und beseitigt werden.<br />

Aber wo gibt es denn beim Basteln Gefährdungsschwerpunkte?<br />

Einige Gefährdungsschwerpunkte mit Lösungsmöglichkeiten<br />

möchten wir Ihnen im Folgenden nennen:<br />

‣ Sind Ihre Regale eigentlich auch viel zu überladen<br />

mit Dingen, die man vielleicht noch einmal gebrauchen<br />

könnte? Hier hilft nur konsequentes Durchforsten<br />

und Entrümpeln. Hohe Regale müssen an der<br />

Wand befestigt werden, und um an die oberen Fächer<br />

zu gelangen, sollte eine Leiter (mit CE- und<br />

GS-Zeichen) bereit stehen.<br />

‣ Verglasungen in Vitrinen oder Schranktüren müssen<br />

aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas<br />

(VSG) bestehen. Alternativ kann<br />

auch eine Splitterschutzfolie von außen auf die<br />

Scheiben aufgeklebt werden.<br />

‣ Schubladen müssen mit Ausziehsperren ausgerüstet<br />

sein, damit ein vollständiges Herausziehen verhindert<br />

wird.<br />

‣ Haben Sie einen Brennofen? Da beim Brennen<br />

(auch von reinem Ton) gesundheitsschädliche Gase<br />

und Dämpfe frei werden, ist eine Entlüftung ins Freie<br />

bis über das Dach unbedingt erforderlich.<br />

‣ Kleber, Verdünner und Farben können Lösemittel<br />

enthalten und damit gesundheitsschädlich sein. Sie<br />

sollten diese Produkte nur verwenden, wenn sie mit<br />

dem Hinweis „Ohne Lösemittel“ versehen sind.<br />

‣ Verwenden Sie niemals Behälter, in denen sich<br />

normalerweise Lebensmittel befinden (wie z.B. Marmeladengläser)<br />

zum Aufbewahren von Farben oder<br />

ähnlichem. Hierfür sind nur neutrale und eindeutig<br />

beschriftete Behältnisse geeignet.<br />

‣ Papier- und Pappschneidemaschinen sollten ein<br />

CE- und GS-Zeichen haben und sind bei Nichtbenutzung<br />

stets mit einem Schloss zu sichern.<br />

‣ Speckstein (Steatit) ist die verfestigte Form von<br />

Talkum und kann wie dieses Asbestanteile enthalten.<br />

Auch wenn Lieferanten mit einer Analyse nachweisen,<br />

dass das gelieferte Produkt asbestfrei ist, kann<br />

die Asbestfreiheit wegen der oft ungeeigneten Analysemethoden<br />

nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.<br />

Wir empfehlen daher, auf die Bearbeitung von<br />

Speckstein in Kindertageseinrichtungen zu verzichten.<br />

Und wenn sich doch jemand verletzt, gibt es den Verbandschrank.<br />

Er ist mit einem weißen Kreuz auf grünem<br />

Grund gekennzeichnet und enthält Erste-Hilfe-Material,<br />

das dem Verbandkasten C nach DIN 13157 (wie ein Kfz.-<br />

Verbandkasten) entspricht. Außerdem muss eine Anleitung<br />

zur ersten Hilfe sowie ein Verbandbuch vorhanden<br />

sein, in dem Erste-Hilfe-Leistungen eingetragen werden,<br />

wenn kein Arzt in Anspruch genommen wurde. Zeichen,<br />

Anleitungen und Verbandbücher erhalten Sie kostenlos<br />

von uns (Tel.: 271 53-232, Herr Heimann).<br />

CE-Zeichen<br />

GS-Zeichen<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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Der sichere Bewegungsraum<br />

Häufig fehlt in Kindertageseinrichtungen ein Raum, in<br />

denen Kinder spielen und ihre koordinativen Fähigkeiten<br />

weiterentwickeln können. Ein geeigneter Gymnastikraum<br />

steht oft nicht oder nur selten zur Verfügung. Übungen<br />

und Spiele können auch in Räumen ausgeübt werden,<br />

die zuvor zu Bewegungsräumen umgebaut worden sind.<br />

Hier erfahren Sie, wie der sichere Bewegungsraum aussehen<br />

sollte:<br />

Fußboden<br />

Der Fußboden ist mit einem elastischen Belag z.B. einem<br />

Teppichboden mit nachgiebiger, punktelastischer Oberfläche<br />

ausgelegt (kein Naderfilz!). Die Oberfläche ist<br />

eben, rutschhemmend und trittsicher.<br />

Um Verletzungen durch Stürze zu verhindern, sind keine<br />

Stolperstellen wie Einzelstufen, Treppen, Türstopper,<br />

Kabel ohne oder mit Kabelkanal, Fußabstreifmatten etc.<br />

vorhanden.<br />

Wände und Decke<br />

Die Decke ist so beschaffen, dass die den zu erwartenden<br />

Belastungen wie z.B. einem Ballwurf oder daran<br />

montierten Spielgeräten stand hält. Die Deckenplatten<br />

von abgehängten Decken sind gegen Herabfallen gesichert.<br />

Auch die Abdeckungen von elektrischen Leuchten<br />

halten Ballwürfe aus und sind entsprechend befestigt.<br />

An den Wänden befinden sich bis zu einer Höhe von 2 m<br />

keine hervorstehenden Teile wie z.B. Haken, Schultafeln<br />

etc. Ausnahme: Sprossenwände.<br />

Hervorstehende Wandvorsprünge und im Raum befindliche<br />

Stützen sind abgepolstert oder verkleidet.<br />

Heizkörper<br />

Die Heizkörper sind verkleidet. Die Verkleidung besteht<br />

aus Holz (Metallverkleidungen heizen sich auf) und hat<br />

keine Öffnungen, die größer als 11 cm sind.<br />

Verglasungen<br />

Alle Glasflächen, an die die Kinder gelangen können wie<br />

z.B. Glasausschnitte in Türen, Fenster zu Gruppenräumen<br />

oder Fensterflächen hinter bespielbaren Fensterbänken,<br />

bestehen bis zu einer Höhe von 2 m aus Sicherheitsglas<br />

(ESG = Einscheibensicherheitsglas oder VSG =<br />

Verbundsicherheitsglas).<br />

Alternativ ist der Zugang zur Glasfläche durch eine davor<br />

angebrachte Verkleidung erschwert oder die Glasfläche<br />

ist mit einer Splitterschutzfolie beklebt.<br />

Glasflächen, an denen eine Absturzgefahr besteht (z.B.<br />

auf Fensterbänken an außenliegenden Fensterflächen)<br />

sind mit einer Absturzsicherung versehen. Sicherheitsglas<br />

allein ist hier nicht ausreichend. Die Absturzsicherung<br />

ist mindestens 1 m hoch und hat Öffnungen, die<br />

nicht größer als 11 cm sind.<br />

Die Spiegelflächen bestehen ebenfalls aus Sicherheitsglas<br />

bzw. sind vollflächig auf einer Hartfaserplatte oder<br />

auf der Wand verklebt. Auch das Bekleben mit einer<br />

Splitterschutzfolie bewirkt, dass die Scherben bei einem<br />

Bruch des Spiegels haften bleiben und es zu keiner<br />

Schnittverletzung kommt.<br />

Spielgeräte<br />

Für die an der Decke angebrachte Schaukel gibt es einen<br />

statistischen Nachweis, dass die Belastungen von der<br />

Decke und den Befestigungsmitteln aufgenommen werden<br />

kann.<br />

Im Fallbereich von Spielgeräten, bei denen eine Absturzhöhe<br />

von ≥ 1 m gegeben ist, ist ein Fallschutz vorhanden<br />

(z.B. Aufsprungmatten nach DIN 7914 Teil 1).<br />

Der Sicherheitsabstand der Spielgeräten untereinander<br />

sowie zu den Wänden und Stützen beträgt<br />

mindestens 2 m.<br />

Die Spielgeräte werden regelmäßig durch eine sachkundige<br />

Person (siehe Anhang) überprüft, gewartet und<br />

instandgesetzt.<br />

Lärmschutz<br />

Um die Lautstärke zu minimieren sind die Decke und ein<br />

Teil der Wände mit schallabsorbierenden Materialien<br />

verkleidet worden.<br />

Belüftung<br />

Zur Sicherung eines optimalen Sauerstoffgehaltes in der<br />

Atemluft ist die Möglichkeit einer Querlüftung gegeben.<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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Erhöhte Spielebenen<br />

Erhöhte Spielebenen in der Kindertageseinrichtung erhöhen die<br />

Spielfreude: die Kinder können sich neue Räume erobern und<br />

das Erlebnis der Höhe genießen. Damit die Freude lange anhält,<br />

sollten folgende Kriterien beachtet werden:<br />

Aufstiege<br />

Erhöhte, zweite Spielebenen sollten über sichere Aufstiege zu<br />

erreichen sein, wie z.B. über Treppen mit Geländern und beidseitigen<br />

Handläufen. Handläufe dürfen keine freien Enden haben;<br />

die Enden werden z.B. mit Bogenstücken an die Wand, auf<br />

den Boden oder an den Pfosten (siehe Bild) geführt.<br />

Um keine Verkehrswege einzuengen, sollten Aufstiege<br />

an einer Seitenwand des Raumes hochgeführt werden.<br />

Klettermöglichkeiten<br />

Wenn Klettermöglichkeiten an der zweiten Spielebene<br />

geschaffen werden, muss für ausreichenden Fallschutz gesorgt<br />

werden (Geräteturnmatten oder Niedersprungmatten im Fallbereich,<br />

d.h. im Umkreis von 2 m). Dieser Sicherheitsbereich muss<br />

von Gegenständen freigehalten werden.<br />

Geländer<br />

Auf Spielebenen ab 60 cm ( für Krippenkinder ab 30 cm ) bis zu<br />

einer Höhe von 100 cm müssen Geländer von mindestens 70<br />

cm Höhe vorhanden sein, auf Spielebenen von mehr als 100 cm<br />

Höhe müssen sie mindestens 100 cm hoch sein.<br />

Die Geländer sind so auszuführen, dass sie nicht zum Klettern<br />

verleiten, Kinder nicht hindurchfallen können und die erhöhte<br />

Spielebene von den Erzieher/innen einsehbar ist. Dieses erreicht<br />

man z.B. mit der Anordnung von senkrechten Stäben, deren<br />

Abstand kleiner ist als 9 cm.<br />

Soll die Hochebene dauerhaft zum Schlafen genutzt werden,<br />

darf der Stababstand max. 6,5 cm betragen.<br />

Auch Öffnungen zwischen 6 mm und 25 mm - z.B. zwischen<br />

Brüstungen - sind nicht zulässig (Fangstelle Finger).<br />

Geländer müssen mit Fußleisten von mindestens 5 cm Höhe<br />

versehen sein, damit Gegenstände nicht durchrutschen und<br />

Kinder unter der Spielebene verletzen können.<br />

Die Spielebenen sind so zu gestalten, dass auch Erwachsene,<br />

insbesondere Reinigungskräfte, überall problemlos hin gelangen<br />

können.<br />

Beleuchtung<br />

Der Aufstieg über eine Sprossenleiter eignet sich eher nicht und<br />

hat folgende Nachteile:<br />

‣ Es ist ein stoßdämpfender Untergrund erforderlich,<br />

was beim nachträglichen Einbau hohe Kosten verursacht<br />

und die Gefahr des Stolperns erhöht (wegen der<br />

Stolperkanten bei Matten und wegen unterschiedlicher<br />

Nachgiebigkeit zum angrenzenden Boden).<br />

‣ Für die Kinder ist eine besondere Anleitung und Aufsicht<br />

erforderlich.<br />

‣ Erzieher/innen und Reinigungspersonal können die<br />

erhöhten Spielebenen über Sprossenleitern nur<br />

schwer erreichen.<br />

Kabel, Verteilerdosen, Steckdosen und Leuchten im Bereich der<br />

erhöhten Spielebenen sind so zu gestalten und auszuwählen,<br />

dass sie von Kindern nicht manipuliert und beim Spiel nicht ohne<br />

weiteres beschädigt werden können (z.B. Kabel in Kabelkanälen,<br />

verschraubte Verteilerdosen).<br />

Leuchten müssen mit einer geschlossenen, bruchsicheren und<br />

verschraubten Abdeckung ausgestattet sein. Lichterketten dürfen<br />

nur verwendet werden, wenn sie mit einem Trafo ausgestattet<br />

sind.<br />

!!! Etwas unklar? – Bitte anrufen !!!<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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Glasbruch - immer schlimme Folgen?<br />

Besondere Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen<br />

bei Glasbruch sind überall dort erforderlich, wo Kinder in<br />

Bewegungs- und Verkehrsbereichen auf verglaste Wände,<br />

Türen oder Fenster treffen können.<br />

Ursachen für Unfälle sind häufig stolpern, gestoßen werden<br />

und Unachtsamkeit.<br />

Wir wollen Ihren Blick auf besondere Gefahrenpunkte<br />

lenken und Ihnen Vorschläge zur Verbesserung des<br />

Sicherheitsstandards machen. Zunächst einmal ein<br />

Überblick über die verschiedenen Glasarten mit Ihren<br />

Sicherheitseigenschaften.<br />

Fenster- und Spiegelglas (Floatglas)<br />

► Keine ausreichende Verkehrssicherheit<br />

► Nicht ballwurfsicher<br />

Drahtglas<br />

► Keine ausreichende Verkehrssicherheit<br />

► Nicht ballwurfsicher<br />

► Drahtnetz schwächt die Eigenstabilität<br />

► Drahteinlage reißt bei stärkerer Belastung<br />

► An der Bruchstelle entstehen Splitter und<br />

Drahtenden stehen vor<br />

Einscheibensicherheitsglas (ESG)<br />

► Ausreichende Verkehrssicherheit<br />

► Ballwurfsicher<br />

► Bei Bruch Zerfall in stumpfe Krümel<br />

► Erkennbar an eingebranntem Stempel<br />

Verbundsicherheitsglas (VSG)<br />

► Ausreichende Verkehrssicherheit<br />

► Ballwurfsicher (i.d.R. ab 8 mm Dicke).<br />

► Splitter- und scherbenbindend durch Folie.<br />

Schon diese Aufstellung lässt das Ziel erkennen:<br />

In allen nicht abgeschirmten Aufenthalts- und<br />

Bewegungsbereichen in der Kita müssen Verglasungen<br />

aus Einscheiben- oder Verbundsicherheitsglas<br />

bestehen.<br />

Bitte überprüfen Sie anhand der folgenden Auflistung die<br />

vorhandenen Verglasungen in Ihrer Kita. Wenn Sie Zweifel<br />

haben, rufen Sie uns doch einfach an; wir beraten Sie<br />

gerne.<br />

Türen mit Verglasungen<br />

Generell Sicherheitsglas. Vorzugsweise Verbundsicherheitsglas,<br />

da dieses Glas für Reparaturverglasungen<br />

zugeschnitten werden kann. Bei Eingangstüren mit Isolierverglasung<br />

ist darauf zu achten, dass die inneren und<br />

äußeren Scheiben aus Sicherheitsglas bestehen.<br />

Britta Muß Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

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Rauchschutz-/Brandschutztüren mit Verglasungen<br />

Generell Einscheiben- oder Verbundsicherheitsglas. Bei<br />

Brandschutzanforderungen ist eine Brandschutzverglasung<br />

in Kombination mit Sicherheitsglas erforderlich.<br />

Drahtgläser erfüllen in der Regel die Anforderungen an<br />

die Feuerwiderstandsdauer, nicht jedoch die Anforderungen<br />

an die Verkehrssicherheit.<br />

Fenster in Außenspielbereichen<br />

Fenster in Aufenthalts- und Verkehrsbereichen außerhalb<br />

des Gebäudes, die nicht abgeschirmt sind, müssen außen<br />

mit Sicherheitsglas verglast sein.<br />

Glastrennwände im Gebäude<br />

Wenn keine Abschirmung vorhanden ist, d. h. wenn Personen<br />

unmittelbar an die Glasfläche treten können, ist<br />

immer Sicherheitsglas bis zu einer Höhe von 2,00 m<br />

erforderlich. Bei einer wirksamen Abschirmung ist auch<br />

Floatglas möglich.<br />

Bis zum Boden reichende Fenster ohne Absturzgefahr<br />

Ausführung wie bei Glastrennwänden im Gebäude.<br />

Bis zum Boden reichende Fenster mit Absturzgefahr<br />

Generell Verbundsicherheitsglas. Allerdings erfüllt Sicherheitsglas<br />

grundsätzlich nicht die Anforderungen an<br />

eine Absturzsicherung. Dies kann nur mit einer Abschirmung<br />

durch ein innen oder außen angebrachtes, 1 m<br />

hohes Geländer oder durch eine außen liegende, 1 m<br />

hohe Absturzsicherung, z. B. mit 3 waagerechten Rundoder<br />

Vierkantrohren, erreicht werden.<br />

Verglaste Treppengeländer<br />

Hier wird generell eine Sicherheitsverglasung mit ESG<br />

oder VSG eingesetzt. Zulässige Scheibengrößen, Scheibendicke<br />

und Befestigungskonstruktionen müssen den<br />

Vorgaben in den Technischen Baubestimmungen entsprechen.<br />

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Regelmäßige Wartungsarbeiten in<br />

der Kita<br />

In einem Kindergarten gibt es eine ganze Reihe von<br />

Wartungsarbeiten, die durchgeführt werden sollten,<br />

um die Funktion von Geräten und Einrichtungen zu<br />

gewährleisten und unnötige Reparaturen verhindern.<br />

Solche Wartungsarbeiten können häufig von<br />

Hausmeistern, Zivildienstleistenden o.ä. durchgeführt<br />

werden. Es ist sinnvoll, eine Wartungsliste zu<br />

erstellen, die auf den jeweiligen Kindergarten genau<br />

zugeschnitten ist.<br />

Auf folgende Geräte und Einrichtungen im Innenbereich<br />

sollte regelmäßig „ein Auge geworfen“ werden:<br />

• Sitzen die Beschläge an Türen und Fenstern<br />

fest? Schrauben bei Bedarf nachziehen.<br />

• Sitzen die Türzapfen richtig? Bei Bedarf wieder<br />

hineindrücken.<br />

• Sitzen die Dichtungen an Fenstern und Türen<br />

richtig?<br />

• Falze an Fenstern und Türen (gerade an Terrassentüren)<br />

bei Bedarf reinigen, um die<br />

Schließfunktion zu erhalten.<br />

• Wasserablauföffnungen an Fenster- und Türrahmen<br />

offen halten.<br />

• Beschläge und Verriegelungen an Fenstern<br />

und Türen bei Bedarf ölen.<br />

• Wasserhähne, Heizkörperventile und Abflussleitungen<br />

unter Waschbecken auf Dichtigkeit<br />

kontrollieren.<br />

• Schläuche an Wasch- und Spülmaschinen regelmäßig<br />

überprüfen. Sind Schlauchplatzsicherungen<br />

eingebaut?<br />

• Siebe in Spülmaschinen und Flusensiebe in<br />

Waschmaschinen regelmäßig reinigen.<br />

• Bodenabläufe in Toiletten und Küchen regelmäßig<br />

reinigen.<br />

• Wenn in der Hauptabwasserleitung ein Rückstauventil<br />

eingebaut ist, dies regelmäßig reinigen.<br />

• Sind alle Abdeckungen an Schaltern und<br />

Steckdosen vorhanden und unbeschädigt?<br />

• Sind in allen Steckdosen Kindersicherungen<br />

vorhanden und alle Abdeckungen an Schaltern<br />

und Steckdosen unbeschädigt?<br />

Hier einige Beispiele:<br />

Bild 1<br />

Loser Türbeschlag durch fehlende Schrauben<br />

Bild 2<br />

Fehlende Scharnierschrauben an einem Spielhaus. Löst<br />

sich das Scharnier, bricht durch die Hebelwirkung der Tür<br />

auch das untere Scharnier und das wird dann teuer<br />

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Auch im Außenbereich gibt es Dinge, die man regelmäßig<br />

arten sollte:<br />

Bild 3: Defektes Lüftungsgitter in einer Tür<br />

Bild 4:Massive Durchfeuchtung unter einer Spüle durch<br />

undichtes Eckventil<br />

Bild 5: Defekte Fußleiste<br />

• Wenn man sieht, dass Dachrinnen überlaufen,<br />

müssen diese gereinigt werden. Bei dieser Gelegenheit<br />

sollten an den Einläufen der Fallrohre<br />

Laubfangsiebe angebracht werden, um ein<br />

Verstopfen der Fallrohre zu verhindern. Für<br />

Wartungsarbeiten an Dachrinnen nur sichere<br />

Leitern verwenden, bei höheren Gebäuden eine<br />

Reinigungsfirma einschalten.<br />

• Regenabläufe auf Flachdächern regelmäßig<br />

kontrollieren und reinigen lassen.<br />

• Sieleinläufe auf dem Grundstücks des Kindergartens<br />

regelmäßig überprüfen und bei Bedarf<br />

die Schlammfangeimer in den Einläufen reinigen.<br />

• Ist im Außenbereich eine Drainage verlegt,<br />

müssen die Ausläufe regelmäßige gereinigt<br />

werden. Eine Drainage sollte alle 5 Jahre von<br />

einer Spezialfirma gespült werden, um ein Versanden<br />

zu vermeiden.<br />

• Gestrichene oder lasierte Hölzer (z.B. Geräteschuppen,<br />

Holzzäune) regelmäßig streichen<br />

oder lasieren („Farbe erhält, was sonst verfällt“).<br />

Zusammenfassung<br />

Es gibt viele Bereiche im Kindergarten, in denen<br />

durch regelmäßige Wartung teure Reparaturen<br />

vermieden werden können. Für ein effektives Vorgehen<br />

sollte vom Kindergarten ein Wartungsplan<br />

erstellt werden. Beim Einsatz von Fachfirmen, z.B.<br />

bei der Dachrinnenreinigung an hohen Gebäuden<br />

oder beim Spülen der Drainage, sollten immer mehrere<br />

Angebote eingeholt werden und es kann sinnvoll<br />

sein, wenn sich mehrere Einrichtungen eines<br />

Trägers zusammentun und als Auftraggeber auftreten.<br />

Je größer das Auftragsvolumen, desto besser<br />

die Verhandlungsposition.<br />

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Computer – früh übt sich . . .<br />

Computer gehören zur heutigen Lebenswelt und<br />

werden immer häufiger auch in Kindertagesstätten,<br />

insbesondere in Horten, als Bildungsmittel eingesetzt.<br />

Die meisten Einrichtungen klagen über chronischen<br />

Platzmangel, so dass die Computer oftmals<br />

dicht zusammen in einer Ecke platziert werden.<br />

Arbeiten auf engem Raum macht keinen Spaß und<br />

kann in schlechter Haltung auf Dauer zu Nackenund<br />

Kopfschmerzen führen.<br />

Seien Sie Vorbild mit der Gestaltung Ihres Computerarbeitsplatzes!<br />

Tipps dazu bekommen Sie von<br />

uns:<br />

Auswahl des Raumes<br />

Für die Aufstellung eines Computers sollte ein<br />

Raum gewählt werden, deren Fensterfront nach<br />

<strong>Nord</strong>en zeigt. Dies verhindert, dass eine zu starke<br />

Sonneneinstrahlung zu Blendungen auf dem Bildschirm<br />

führt. Treten dennoch Blendungen oder<br />

Spiegelungen auf, lassen sich diese durch das Anbringen<br />

von Filterrollos, Jalousien mit möglichst<br />

vertikalen Lamellen oder hellen Vorhängen vermeiden.<br />

Größe des Raumes<br />

Neben den Bildschirmarbeitsplätzen der Kinder<br />

muss auch genügend Platz für Drucker und Scanner<br />

vorhanden sein. Außerdem sollten ausreichend<br />

Sitzmöglichkeiten für mehrere Kinder um den Computer<br />

herum vorhanden sein.<br />

Lüftung<br />

Die regelmäßige und intensive Lüftung ist durch die<br />

Wärmeabgabe der Rechner besonders wichtig. Die Fenster<br />

dürfen daher nicht verstellt werden.<br />

Stolperstellen<br />

Die Kabel und Zuführungen müssen so am Tisch,<br />

an der Wand oder am Boden befestigt werden,<br />

dass sie nicht zu Stolperstellen werden.<br />

Wichtig: Alle elektrischen Netzverbindungen müssen<br />

kindersicher ausgelegt und abgesichert werden.<br />

Dazu gehört auch die Steckdosenabsicherung.<br />

Bildschirm<br />

Der Bildschirm sollte so einzustellen sein, dass der<br />

Sehabstand zum Kind ca. 45 – 70 cm beträgt.<br />

Eine gute Bildschirmqualität ist wichtig für die Gesundheit<br />

der Augen. Die wichtigsten Merkmale sind<br />

Bildschärfe, Flimmerfreiheit, Strahlungsarmut und<br />

Bildschirmgröße. Flimmerfreiheit wird bei einer<br />

Bildwiederholfrequenz ab 70 Hz erfüllt. Darauf sind<br />

vor allem ältere Geräte zu überprüfen.<br />

Den Grad der Strahlungsarmut erkennt man am<br />

TCO-Prüfsiegel. Beim Neukauf sollte man auf<br />

TCO 99 bestehen.<br />

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Als Bildschirmgröße ist eine Bilddiagonale von 17<br />

Zoll zu empfehlen. Die modernen Flachbildschirme<br />

sind gestochen scharf, flimmer- und strahlungsfrei,<br />

allerdings auch noch deutlich teurer als Röhrenbildschirme.<br />

In der Kindertageseinrichtung, wo oft mehrere<br />

Kinder am Computer sitzen, ist ein Röhrenmonitor<br />

wegen seines größeren Blickwinkels günstiger.<br />

Der Monitor soll auf dem Tisch stehen und die<br />

Oberkante des Bildschirms sollte etwa in Augenhöhe<br />

sein. Deshalb bitte den Monitor nicht auf<br />

das Rechnergrundgerät stellen.<br />

Maße für Bildschirmarbeitsplätze (für Erwachsene)<br />

Maus<br />

Kinderhände sind kleiner als Erwachsenenhände.<br />

Es gibt „Mäuse für Kinder“ zu kaufen, die in der<br />

Anschaffung zwar teurer sind, aber wesentlich besser<br />

von Kinderhänden bedient werden können.<br />

Blickrichtung<br />

Damit keine direkte Blendung oder Spiegelung auf<br />

der Bildschirmoberfläche auftritt, sollte die Blickrichtung<br />

zum Bildschirm parallel zur Fensterfront verlaufen.<br />

Richtig sitzen<br />

Eine wichtige pädagogische Aufgabe besteht darin,<br />

den Kindern nicht nur den richtigen Umgang mit<br />

dem Rechner und der Software, sondern auch mit<br />

Tisch und Stuhl beizubringen und auf eine richtige<br />

Sitzhaltung hinzuwirken. Das prägt das Verhalten<br />

der Kinder für das „Rechnerleben“ zu Hause und im<br />

späteren Beruf.<br />

Da die Kinder unterschiedlich groß sind, sollten<br />

Tische und Stühle höhenverstellbar sein.<br />

Ausgleichsübungen<br />

Für die ergonomischen Einrichtung des Computerarbeitsplatzes,<br />

das Erlernen des dynamischen Sitzens<br />

und für Ausgleichsgymnastik steht heute eine<br />

breite Palette von Lernprogrammen zur Verfügung.<br />

Durch ihre zum Teil lustige Art sprechen sie Kinder<br />

und Jugendliche besonders an.<br />

Zum Schluss:<br />

Häufig kommt es vor, dass Kindertageseinrichtungen<br />

alte Computer geschenkt bekommen. Erzieher/innen<br />

sollten hierbei bedenken, dass viele veraltete<br />

Geräte die aktuellen Lern- und Spielsoftware<br />

nicht mehr unterstützen. Als überholt können Rechner<br />

bezeichnet werden, auf denen das Betriebssystem<br />

Windows XP nicht läuft.<br />

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Wickeltische<br />

sicher und ergonomisch<br />

Immer mehr Kindertageseinrichtungen erweitern ihr Betreuungsangebot<br />

und bieten Plätze für Krippenkinder an.<br />

Bei steigender Zahl der Kinder unter 3 Jahren erhöht sich<br />

entsprechend die Anzahl der Wickelvorgänge. Mit diesem<br />

Sicherheitstipp möchten wir Ihnen die sicherheitstechnischen<br />

und ergonomischen Aspekte erläutern, die beim<br />

Einrichten eines Wickelbereiches beachtet werden sollten.<br />

Werden in der Kindertagesstätte Kinder mit körperlichen<br />

Einschränkungen betreut, sollten höhenverstellbare Wickeltische<br />

verwendet werden.<br />

Abmessungen<br />

Um ein entspanntes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen,<br />

ist die Höhe und Größe des Wickeltisches von<br />

Bedeutung. Die Höhe richtet sich nach der Größe der<br />

Personen, die an ihm arbeiten werden. Als Richtmaß gilt<br />

eine Höhe zwischen 85 cm und 95 cm. Der Wickeltisch<br />

muss so groß sein, dass das zu wickelnde Kind mit seinem<br />

ganzen Körper aufliegen kann. Er sollte daher mindestens<br />

70 cm x 80 cm groß sein.<br />

Neu ist die Forderung, dass die seitlichen Aufkantungen<br />

des Wickeltisches mindestens 20 cm betragen müssen,<br />

damit ein seitliches Herunterfallen der Kinder vermieden<br />

wird. Günstig ist die Anordnung in einer Raumecke, so<br />

dass die Absturzsicherung durch die Wände gegeben ist.<br />

Aufstiegshilfen<br />

Eine Aufstiegshilfe, die den Kindern ermöglicht, selbst<br />

den Wickeltisch zu „erklimmen“, minimiert die körperliche<br />

Belastung der Erzieherinnen und Erzieher.<br />

Die Aufstiegshilfe muss bei Gebrauch fest mit dem Wickeltisch<br />

verbunden sein. Ausziehbare Treppchen auf<br />

Rollen haben sich als besonders praktisch erwiesen. Sie<br />

können schnell herausgezogen und nach Gebrauch wieder<br />

unter den Tisch geschoben werden. Damit ist sichergestellt,<br />

dass Kinder nicht unbeabsichtigt auf den Wickeltisch<br />

krabbeln können. Der Raum unter dem Treppchen<br />

kann als zusätzlicher Stauraum genutzt werden.<br />

Feststehende Treppchen sind gegebenenfalls mit einer<br />

Tür oder einem „Schott“ gegen Hochkrabbeln zu sichern.<br />

Hocker oder Tritte eignen sich nicht als Aufstiegshilfen.<br />

Wickeltisch mit ausziehbarer Aufstiegshilfe<br />

Waschmöglichkeit<br />

Unmittelbar neben dem Wickeltisch ist eine Waschmöglichkeit<br />

vorzusehen. Sofern Wasserarmaturen von Kindern<br />

erreicht werden können, muss die Wassertemperatur<br />

auf höchstens 45°C begrenzt sein, damit Verbrühungsunfälle<br />

verhindert werden.<br />

Alle Utensilien, die fürs Wickeln und Waschen benötigt<br />

werden, müssen sich in unmittelbarer Nähe des Wickeltisches<br />

befinden, denn:<br />

Eine Hand muss immer am Kind sein !<br />

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Verbrennungs- und Verbrühungsunfälle<br />

vermeiden<br />

SO BITTE NICHT!<br />

Schwere Verbrühungs- und Verbrennungsunfälle zählen<br />

zu den schrecklichsten Kinderunfällen. Oft ist ein solcher<br />

Unfall für die betroffenen Kinder mit einem jahrelangen<br />

Leiden, häufigen Operationen und zum Teil dauerhaften<br />

Entstellungen verbunden. In der Kindertageseinrichtung<br />

sind solche Unfälle denkbar, wenn – besonders Kleinkinder<br />

– die Möglichkeit haben, an kochendes Wasser zu<br />

kommen. Auch Küchen, in die Kinder gehen können,<br />

bergen hier nicht zu unterschätzende Gefahren.<br />

Gruppenräume<br />

Geräte, die kochendes Wasser erzeugen oder enthalten,<br />

gehören besonders in Krippen nicht in die Gruppenräume.<br />

Heißes Wasser sollte nur in Trinktemperatur in Griffbereich<br />

der Kinder gelangen.<br />

Bild 1 zeigt eine gefährliche Situation:<br />

Kleinkinder können hier das Kabel der Kaffeemaschine<br />

erreichen und die Maschine vom Tisch ziehen.<br />

Kaffeemaschinen und Wasserkocher gehören in die<br />

Teeküche und müssen dort so aufgestellt werden, dass<br />

sie von Kindern nicht erreicht werden können.<br />

Bild 2 zeigt eine Kaffeemaschine und einen Wasserkocher<br />

auf einer Anrichte im Krippenbereich. Erschwerend<br />

kommt hier hinzu, dass diese Anrichte in einer Höhe von<br />

etwa 40 cm montiert ist, damit sie von Krippenkindern<br />

erreicht werden kann – eine ganz gefährliche Situation.<br />

Bild 1<br />

Kaffeemaschine im Griffbereich<br />

Küchen<br />

Herde, an denen mit Kindern gekocht werden soll, benötigen<br />

einen Sicherheitsschalter in Erwachsenhöhe. Damit<br />

ist sichergestellt, dass Kinder den Herd nicht unbemerkt<br />

einschalten können.<br />

Außerdem sollte beim Kochen mit Kindern ein klappbares<br />

Herdgitter eingesetzt werden.<br />

Bild 2<br />

Kaffeemaschine und Wasserkocher im<br />

Krippenbereich (Arbeitsfläche in 40 cm<br />

Höhe)<br />

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2 – Kita – Außen<br />

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Der richtige Fallschutz – die Qual<br />

der Wahl<br />

Nachteil:<br />

Rasen ist nur für gering belastete Bereiche<br />

geeignet.<br />

Sturzunfälle stehen mit bis zu 50% an erster Stelle der<br />

Unfallursachen. Stürze können sowohl von einem erhöhten<br />

Standpunkt aus als auch auf gleichem Niveau erfolgen.<br />

Auf die Gestaltung des Bodens bezüglich der Falldämpfung<br />

ist daher besonders zu achten.<br />

Die Broschüre GUV-SI 8017 (alte Bezeichnung GUV<br />

26.14)„Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ und die<br />

DIN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ legen fest,<br />

welches Bodenmaterial bei unterschiedlichen Fallhöhen<br />

zugelassen ist<br />

(Tabelle siehe Anhang).<br />

Doch oft spielen bei der Wahl des Bodenmaterials auch<br />

noch andere Kriterien wie z.B. Befahrbarkeit, Wartungsintensität<br />

und Langlebigkeit eine Rolle.<br />

Um Ihnen die Qual der Wahl zu erleichtern hier nun einige<br />

Informationen zu den verschiedenen Bodenmaterialien:<br />

Oberboden<br />

Als Oberboden bezeichnet man natürliche Oberflächen<br />

mit einer Erddeckschicht. Die stoßdämpfenden Eigenschaften<br />

hängen vom Aufbau und der Beschaffenheit wie<br />

Humusdicke, Steine, Wurzeln und Feuchtigkeitsgehalt ab<br />

und können daher stark variieren. Oberboden ist bis zu<br />

einer Fallhöhe von 1,0 m zulässig.<br />

Nachteil:<br />

Vorteil:<br />

Rasen<br />

Oberboden ist nur für gering belastete<br />

Bereiche geeignet.<br />

Sehr geringer Pflegeaufwand, Befahrbarkeit<br />

für Rollstuhlfahrer ist gegeben.<br />

Rasen hat im Gegensatz zum Oberboden eine Humusschicht,<br />

die frei von größeren Steinen und Wurzeln ist.<br />

Für die Stoßdämpfung ist neben dem Aufbau der Humusschicht<br />

vor allem der vorhandene Feuchtigkeitsgehalt<br />

wichtig. Wird Rasen stark beansprucht läuft sich die<br />

Grasschicht ab, der Boden trocknet aus und die stoßdämpfenden<br />

Eigenschaften werden gemindert. Rasen ist<br />

bis zu einer Fallhöhe von 1,50 m zulässig.<br />

Vorteil:<br />

Fallschutzsand<br />

Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer ist<br />

gegeben.<br />

Fallschutzsand ist gewaschener Sand mit einer Korngröße<br />

bis zu 2 mm. Gewaschen bedeutet, dass keine bindigen<br />

Anteile vorhanden sind (Probe: man kann keine<br />

Sandkuchen formen) und somit ein Verdichten und Verhärten<br />

im trocknen Zustand vermieden wird. Die Füllhöhe<br />

sollte 40 cm betragen, damit auch beim Wegspielen noch<br />

eine Schichtdicke von mindestens 20 cm für die Stoßdämpfung<br />

erhalten bleibt. Fallschutzsand ist bis zu einer<br />

Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />

Nachteil:<br />

Vorteil:<br />

Spielsand<br />

Verunreinigungen durch Hunde und<br />

Katzen.<br />

Günstige regionale Beschaffung, leichte<br />

Pflege.<br />

Im Gegensatz zu Fallschutzsand besteht Spielsand zu<br />

mindestens 40% aus bindigen Anteilen (Lehm und Löss).<br />

Diese bindigen Anteile bewirken aber, dass sich der<br />

Spielsand schnell verdichtet und bei Regen Wasser bindet,<br />

so dass er bei Frost zu einer harten Schicht gefriert.<br />

Darum ist Spielsand als Fallschutz nicht geeignet. Aus<br />

den gegenläufigen Eigenschaften von Fallschutzsand<br />

und Spielsand wird klar, dass Spielgerätebereiche mit<br />

großer Fallhöhe und Sandspielbereiche nicht kombiniert<br />

werden können. Eine Vermischung dieser beiden Bereiche<br />

würde außerdem dazu führen, dass Kleinkinder sich<br />

immer wieder in die Nähe von dynamischen Spielgeräten<br />

wie z.B. Rutsche, Schaukel oder Schwingseile begeben.<br />

Werden Sandspiel und Bewegungsspiel räumlich klar<br />

voneinander getrennt, kann von vornherein ein hohes<br />

Sicherheitspotential erreicht werden.<br />

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Kies<br />

Kies sollte gewaschen und in einer Korngröße von 2 bis 8<br />

mm eingebaut werden. Durch sein Fließverhalten besitzt<br />

er einen geringen Wegspieleffekt, wodurch sich Löcher<br />

und Mulden selbstständig wieder schließen (erforderliche<br />

Schichtdicke 30 bis 40 cm). Kiesflächen können auch als<br />

natürliche Fußabstreifer zwischen Sandspielbereichen<br />

und Gruppenräumen Anwendung finden. In ruhigen Bereichen<br />

kann der Einbau von Kies dazu beitragen, dass<br />

die Befahrbarkeit mit Fahrrädern und die Laufgeschwindigkeit<br />

eingeschränkt werden. Kies ist bis zu einer Fallhöhe<br />

von 3,0 m zulässig.<br />

Nachteil:<br />

Vorteil:<br />

Rindenmulch<br />

erschwerte Reinigung<br />

sehr gute stoßdämpfende Eigenschaften,<br />

Austausch aus hygienischen Gründen<br />

nicht erforderlich, gute Wasserdurchlässigkeit<br />

Rindenmulch sollte ausschließlich aus Nadelholzrinde,<br />

bevorzugt aus Kiefernrinde bestehen. Als natürliches<br />

Material verrottet Rindenmulch, so dass sich eine evt.<br />

vorhandene Drainage zusetzen und versagen kann.<br />

Deshalb sollten Rindenmulchflächen von Zeit zu Zeit<br />

vollständig ausgekoffert und neu aufgebaut werden. Die<br />

Verrottung von Rindenmulch bewirkt außerdem eine<br />

starke Versauerung des Bodens, wodurch Geräteteile<br />

aus Holz im Boden angegriffen werden. Holzspielgeräte<br />

sollten deshalb niemals direkt, sondern mit Pfostenschuhen<br />

versehen eingebaut werden. Rindenmulch ist bis zu<br />

einer Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />

Holzschnitzel sind bis zu einer Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />

Nachteil: relativ hoher Anschaffungspreis<br />

Vorteil: geringere Wasseraufnahme und größere<br />

Sauberkeit als beim Rindenmulch,<br />

längere Lebensdauer der Holzspielgeräte,<br />

Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer ist<br />

gegeben<br />

Kunststoffbeläge<br />

Kunststoffbeläge werden entweder als Platten verlegt<br />

oder wie Asphalt direkt vor Ort fugenlos aufgebracht. Als<br />

Platten sollten sie nicht in die Nähe von Bäumen verlegt<br />

werden. Die Baumwurzeln können die Platten anheben<br />

und es würden Stolperstellen entstehen. Die Rutschfestigkeit<br />

von Kunststoffbelägen wird durch Sand (Sandkiste<br />

in unmittelbarer Nähe ist ungünstig) und Feuchtigkeit<br />

(Bildung von Moos) herabgesetzt. Geprüfte Kunststoffbeläge<br />

sind bis zu einer Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />

Nachteil:<br />

Vorteil:<br />

erschwerte Kontrolle von fest installierten<br />

Spielgeräten unterhalb der Belagsoberfläche<br />

im Zuge der Jahreskontrollen<br />

einfache Reinigung, Befahrbarkeit für<br />

Rollstuhlfahrer ist gegeben.<br />

Nachteil:<br />

Vorteil:<br />

muss häufig aufgefüllt werden, erschwerte<br />

Reinigung, Verrottung.<br />

Günstige regionale Beschaffung<br />

Holzschnitzel<br />

Holzschnitzel bestehen aus geschreddertem Holzmaterial<br />

ohne Rindenanteile, so dass die Verrottung wesentlich<br />

später einsetzt als bei Rindenmulch. Es sollte darauf<br />

geachtet werden (durch Bestätigung des Lieferanten),<br />

dass nur unbehandeltes Holz verwendet wurde (keine<br />

Leimreste, Farben, Lasuren oder Imprägnierungen).<br />

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Bodenarten in Abhängigkeit von den zulässigen freien Fallhöhen<br />

Mindest- Max.<br />

Lfd. Bodenmaterial Beschreibung schichtdicke Fallhöhe<br />

Nr mm mm<br />

1 Beton/Stein ≤ 600<br />

2 Bitumengebundene ≤ 600<br />

Böden<br />

3 Oberboden ≤ 1 000<br />

4 Wassergebundene ≤ 1 000<br />

Decken<br />

5 Rasen ≤ 1 500<br />

6 Holzschnitzel mechanisch zerkleinertes 400* ≤ 3 000<br />

Holz (keine Holzwerkstoffe),<br />

ohne Rinde und Laubanteile,<br />

Korngröße 5 mm bis 30 mm<br />

7 Rindenmulch zerkleinerte Rinde von 400* ≤ 3 000<br />

Nadelhölzern, Korngröße<br />

20 mm bis 80 mm<br />

8 Sand ohne schluffige bzw. tonige 400* ≤ 3 000<br />

Anteile, gewaschen, Korngröße<br />

0,2 mm bis 2 mm<br />

9 Kies rund und gewaschen 400* ≤ 3 000<br />

Korngröße 2 mm bis 8 mm<br />

10 Synthetischer Fallschutz<br />

entsprechend HIC-Prüfung ≤ 3 000<br />

nach Abschnitt 6<br />

* Wegspieleffekt mit einer Schichtdicke von 200 mm wurde bereits berücksichtigt.<br />

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Wartung von Spielgeräten<br />

Es kommt immer wieder vor, dass in den Medien von<br />

Spielplätzen berichtet wird, auf denen sich schadhafte<br />

Spielgeräte befinden: die Holzteile sind morsch, die<br />

Schrauben verrostet und stoßdämpfender Untergrund ist<br />

nicht mehr vorhanden. Die Betreiber wissen oft nicht,<br />

dass sie für die Sicherheit der Spielgeräte verantwortlich<br />

sind und sich bei einem Unfall nicht mit der Ausrede aus<br />

der Affäre ziehen können: „Ich habe gar nicht gewusst,<br />

dass das Spielgerät nicht in Ordnung ist.“ Denn gemäß<br />

der deutschen Rechtsprechung wird Unwissenheit nicht<br />

als Entschuldigung gewertet.<br />

Unfälle auf Grund von maroden Spielgeräten lassen sich<br />

vermeiden, indem diese regelmäßig kontrolliert und gewartet<br />

werden. Die DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“<br />

schreibt folgende regelmäßig wiederkehrenden Kontrollen<br />

vor:<br />

Sichtkontrolle<br />

Die Sichtkontrolle dient der Erkennung offensichtlicher<br />

Gefahrenquellen, die sich durch Vandalismus, Benutzung<br />

oder Witterungseinflüsse ergeben können. Gefahrenquellen<br />

können z.B. sein: zerbrochene Teile an Spielgeräten,<br />

Verschmutzungen wie zerbrochene Flaschen oder Fäkalien,<br />

Gegenstände (z.B. Spielzeug, Holzstücke) im Fallraum<br />

der Spielgeräte.<br />

Die Intervalle der Sichtkontrollen richten sich nach dem<br />

Umfeld und der Intensität der Nutzung des Spielplatzes.<br />

Sie bewegen sich normalerweise zwischen einer Woche<br />

und 14 Tagen. Bei besonderer Gefährdungssituation wie<br />

Vandalismus oder Drogenkonsum in der näheren Umgebung,<br />

kann eine tägliche Kontrolle erforderlich werden.<br />

Hinweis: Falls Spritzen im Außengelände aufgesammelt<br />

werden müssen, sollten eine Zange oder feste Lederhandschuhe<br />

verwendet werden (HIV, Hepatitis !). Die<br />

aufgesammelten Spritzen sollten nur in festen Behältern<br />

entsorgt werden.<br />

Sichtkontrollen können z.B. von Erziehern/innen oder<br />

Hausmeistern durchgeführt werden.<br />

Funktionskontrolle<br />

Zusätzlich zur Sichtkontrolle beinhaltet die Funktionskontrolle<br />

eine Überprüfung der Stabilität und der Verschleißerscheinungen<br />

an den Spielgeräten. Häufig werden im<br />

Rahmen dieser Prüfungen auch einfache Wartungsarbeiten<br />

durchgeführt wie z.B. Nachziehen von Schrauben,<br />

Schmieren von Gelenken.<br />

Die Intervalle der Funktionskontrollen richten sich nach<br />

den Angaben des Spielgeräteherstellers, ansonsten<br />

sollten sie alle 1 bis 3 Monate vorgenommen werden.<br />

Funktionskontrollen können z.B. von Erziehern/innen<br />

oder Hausmeistern durchgeführt werden.<br />

Jährliche Kontrollen<br />

Die jährliche Kontrolle dient der Feststellung des betriebssicheren<br />

Zustands der Anlage. Sämtliche Spielgeräte<br />

werden unter Berücksichtigung der DIN Normen (DIN<br />

EN 1176 „Spielplatzgeräte“, DIN EN 1177 „Stoßdämpfende<br />

Spielplatzböden“ etc.) überprüft. Besonderes Augenmerk<br />

wird auf die Bauteile gelegt, die sich unterhalb<br />

der Erdoberfläche befinden. Um festzustellen, in welchem<br />

Zustand sie sich befinden, wird die Ausgrabung bzw.<br />

Freilegung dieser Bauteile bis zum Fundament unerlässlich.<br />

Auch der Untergrund (Fallschutz) wird in die Prüfung<br />

mit einbezogen.<br />

Die jährlichen Kontrollen müssen von sachkundigen<br />

Personen (siehe Anhang) unter strenger Einhaltung der<br />

vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen<br />

werden. Als Zeitpunkt eignet sich der Jahresanfang, vor<br />

Beginn der Spielsaison.<br />

Für die Durchführung der Sichtkontrolle und der Funktionskontrolle<br />

ist keine Sachkunde erforderlich. Daher ist<br />

es hilfreich, die Kontrollen anhand einer Checkliste (siehe<br />

Anlage) durchzuführen.<br />

Als Nachweis dafür, dass Prüfungen stattgefunden haben,<br />

sollten alle Kontrollen, insbesondere die jährlichen<br />

Kontrollen dokumentiert werden. Hierbei sollte jedes<br />

Spielgerät einzeln mit Art der Kontrolle, Datum der Kontrolle,<br />

evt. vorhandener Mängel mit durchgeführter Reparatur<br />

und Name des Prüfers aufgeführt werden.<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

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Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de 1/2


Checkliste für die Inspektion und<br />

Wartung von Spielgeräten (Auszug)<br />

Untergrund<br />

Beträgt die maximale freie<br />

Fallhöhe 3,00 m?<br />

Sind die Mindestmaße der Aufprallflächen<br />

eingehalten?<br />

Ist die Schichtdicke des Fallschutzbelages<br />

(Wegspieleffekt) noch ausreichend?<br />

Sind die Fallräume frei von harten und kantigen<br />

Gegenständen?<br />

Oberflächen<br />

Sind die vorhandenen Holzoberflächen<br />

splitterarm?<br />

Sind überstehende Nägel, frei herausragende<br />

Drahtseilenden, spitze oder scharfkantige<br />

Teile vorhanden?<br />

Ist Schimmelbefall bei Holzbauteilen zu erkennen?<br />

Verankerungen<br />

Sind die Spielgeräte noch fest verankert?<br />

Reicht die Überdeckung der vorhandenen<br />

Fundamente noch aus?<br />

Sind eingegrabene Holzteile verrottet (dazu<br />

müssen die Holzteile frei gelegt werden)?<br />

Plattformen und Absturzsicherungen<br />

Sind Bretter, Verschraubungen und Beschläge<br />

fest montiert?<br />

Sind Bretter beschädigt oder fehlen Bretter?<br />

Verschraubungen<br />

Sind alle Schrauben fest angezogen?<br />

Sind alle Schrauben vollständig vorhanden?<br />

Treppen und Leitern<br />

Sind die Leitersprossen gegen Drehen gesichert?<br />

Sind verschlissene Treppenstufen oder Leitersprossen<br />

vorhanden?<br />

Bewegliche Teile<br />

Werden die beweglichen Teile regelmäßig<br />

geschmiert?<br />

Werden verschlissene Bauteile wie z.B.<br />

Kettenglieder regelmäßig ausgetauscht?<br />

Rutschen<br />

Haben sich durch Witterungseinflüsse<br />

Fangstellen für Kordeln gebildet?<br />

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Vogelnestschaukeln - nicht immer<br />

ganz ungefährlich<br />

Jede/r Erzieher/in wird bestätigen, dass Kinder gern Angebote<br />

zum Schaukeln nutzen: hoch schaukeln, weit<br />

schwingen, abspringen - soweit man kommt ...<br />

Besonders Vogelnestschaukeln sind ein beliebtes Spielgerät<br />

auf dem Außengelände; können doch mehrere<br />

Kinder gemeinsam dieses Vergnügen genießen.<br />

Schilderung des Unfallherganges:<br />

„M. und andere Jungs schaukelten auf der Nestschaukel,<br />

wobei sie sich gegenseitig Anschwung gaben. M. wollte<br />

im Schwung abspringen und blieb mit dem Fuß im Netz<br />

hängen. Das Bein verdrehte sich und er fiel aus dem<br />

Schwung rücklings in den Sand.<br />

Unfallfolgen:<br />

M. erlitt einen Wirbelsäulenbruch mit schwerstem Körperschaden.<br />

Um Unfälle zu vermeiden, werden an Aufstellung und<br />

Betrieb von Vogelnestschaukeln besondere Anforderungen<br />

gestellt, die im folgenden erläutert werden.<br />

Bitte nutzen Sie diese Hinweise für eine Überprüfung<br />

der Nestschaukeln, die bereits in Ihrem Außengelände<br />

errichtet wurden, aber auch für Planungen und<br />

Neuanschaffungen von Schaukeln.<br />

Vermeiden Sie Ein-Punkt-Nestschaukeln!<br />

Ganz ungefährlich sind diese Spielgeräte jedoch nicht,<br />

was Auszüge aus Unfallanzeigen bestätigen:<br />

Schilderung des Unfallherganges:<br />

„...Dort steht auf dem Pausenhof eine Vogelnestschaukel.<br />

... D. schaukelte und wollte von der Schaukel abspringen.<br />

Dabei geriet er zwischen die Maschen und verrenkte sich<br />

ein Bein. Da die Schaukel sehr schwer ist, konnte sie<br />

nicht gestoppt werden.“<br />

Unfallfolgen:<br />

D. erlitt Brüche im rechten Bein und musste mehrfach<br />

operiert werden.<br />

Schaukeln mit nur einer Aufhängung können sich in alle<br />

Richtungen bewegen. Die Schwungrichtung ist für die<br />

Kinder nur schwer einschätzbar.<br />

Birgit Wöhe - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />

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Tel.:040/ 27153-207 // E-Mail: birgit.woehe@uk-nord.de 1/2


Die Bodenfreiheit unter der Nestschaukel sollte mindestens<br />

0,40 m betragen.<br />

Der äußere Ring der Vogelnestschaukel muss stets<br />

stoßdämpfend gestaltet sein:<br />

Eines aber darf nicht vergessen werden:<br />

Es müssen zusätzliche Vorrichtungen zum Halten des<br />

Lagers vorhanden sein, falls die Hauptbefestigung versagen<br />

sollte.<br />

Nestschaukeln haben eine große Schwungmasse, die<br />

- unkontrolliert freigesetzt – beim Anprall zu schweren<br />

Verletzungen führen kann.<br />

Deshalb muss eine besondere Aufsicht gewährleistet<br />

werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Vogelnestschaukel<br />

jederzeit überblickt werden kann.<br />

Um auszuschließen, dass Kinder in den Schaukelbereich<br />

hineinlaufen, sollte der Standort einer Nestschaukel von<br />

anderen Spielflächen abgesetzt sein, so dass Überschneidungen<br />

mit Hauptlaufrichtungen der Kinder vermieden<br />

werden.<br />

Vereinbaren Sie mit den Kindern „Spielregeln“ für das<br />

schaukeln. So sollten maximal 3 Kinder gleichzeitig die<br />

Vogelnestschaukel benutzen.<br />

Als stoßdämpfender Untergrund unter der Schaukel<br />

und in ihrem Schwingbereich (Fallraum) eignet sich Fallschutzsand<br />

oder Kies.<br />

Faustformel für die Dimensionierung des Fallraumes:<br />

Fallraum = Kettenlänge + 2 m (in beide Richtungen).<br />

Wählen Sie ein möglichst engmaschiges Netz um zu<br />

verhindern, dass Kinderfüße beim Schaukeln durch die<br />

Maschen schlüpfen:<br />

Birgit Wöhe - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-207 // E-Mail: birgit.woehe@uk-nord.de 2/2<br />

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Sonne ist schön, aber . . .<br />

Gerade nach einem Sommer wie im letzten<br />

Jahr mit tropischen Temperaturen und einer<br />

langen täglichen Sonnenscheindauer fragen<br />

viele Kitas nach Möglichkeiten, wie der Sonnenschutz<br />

im Außenbereich gestaltet werden<br />

kann.<br />

Hierzu ein Beispiel aus einem Betriebskindergarten:<br />

Die Betriebshandwerker haben zwei gebrauchte<br />

Markisen, die in einem anderen Betriebsbereich<br />

durch einen Umbau frei geworden waren,<br />

an Stahlstützen montiert. Damit wird dann die<br />

Wasserspielanlage beschattet<br />

Die Markisen werden von Hand bedient und<br />

haben natürlich den Nachteil aller Markisen:<br />

Die Anlage ist windempfindlich, muss also bei<br />

stärkerem Wind eingefahren werden. Außerdem<br />

ist die Größe der zu beschattenden Fläche<br />

durch die Baugröße begrenzt.<br />

Wenn große Sandkisten beschattet werden<br />

sollen, ist eine solche Lösung sicher nicht optimal.<br />

Markise wird ausgefahren<br />

Hierzu eignen sich eher fest installierte Sonnensegel.<br />

Bei Verwendung einer üblichen Plane,<br />

wie sie auch an Marktständen benutzt wird,<br />

ist folgendes zu bedenken:<br />

Das Sonnensegel muss sturmsicher verspannt<br />

werden.<br />

‣ Bei starkem Regen können sich Wasserlachen<br />

auf der Plane bilden, die diese stark belasten<br />

und sturzbachartig herunter kommen<br />

können. Das kann man nur durch eine sehr<br />

stramme Verspannung mit Gefälle vermeiden.<br />

Eine solche Verspannung erfordert eine stabile<br />

Unterkonstruktion.<br />

Markise im ausgefahrenen Zustand<br />

Fred Babel - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de 1/2<br />

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Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung eines<br />

Gewebes, das Schatten wirft, dabei aber in hohem<br />

Maße wind- und wasserdurchlässig ist. Dieses Gewebe<br />

braucht nicht sturmsicher verankert zu werden,<br />

weil der Wind einfach durchbläst. Probleme<br />

mit Wasserlachen auf der Fläche gibt es nicht, weil<br />

der Regen durch das Gewebe geht.<br />

Hierzu ein Beispiel aus der Kita „Die Urmeli’s“,<br />

Redderblock 43, 22145 Hamburg, der Rudolf-Ballin-<br />

Stiftung.<br />

Die Holzkonstruktion wurde von einem Tischler<br />

aufgebaut, das Sonnensegel von dieser Firma angefertigt<br />

und montiert:<br />

Ullewaeh Gmbh<br />

Car-Mühlenpfordt-Str. 29<br />

23562 Lübeck<br />

Tel: 0 451 / 292 94 12<br />

Fax: 0 451 / 810 48 23<br />

Mail:<br />

Info@ullewaeh.de<br />

Internet: www.ullewaeh.de<br />

Ansprechpartner ist Herr Wagner.<br />

Anzumerken ist noch, dass die Sonnensegel in dieser<br />

Kita im Frühling von den Mitarbeitern eingehängt<br />

werden (Befestigung mit Karabinerhaken),<br />

den ganzen Sommer hängen bleiben und erst im<br />

Herbst abgenommen werden. Die Segel hängen<br />

locker.<br />

Das Gewebe heißt Deli-Scrim aus der Produktgruppe<br />

DELOTEX und wird von dieser Firma hergestellt:<br />

Sonnenschutz über der großen Sandkiste<br />

Delius GmbH<br />

Goldstr. 16-18<br />

33602 Bielefeld<br />

Tel: 0 52 06 / 91 07 – 63<br />

Fax: 0 52 06 / 91 07 – 60<br />

Mail:<br />

Techtex@deliustextiles.de<br />

Internet: www.deliustextiles.de<br />

Sonnenschutz über einer kleinen Sandkiste<br />

Fred Babel - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de 2/2<br />

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Absicherung kleiner Baustellen<br />

Baustellen sind in und an Kindertagesstätten keine Seltenheit:<br />

es wird neu gebaut, angebaut, renoviert und repariert. Die Arbeitnehmer<br />

sind dabei auf der Baustelle einer ganzen Reihe von<br />

Gefährdungen und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Deshalb gibt<br />

es im Baugewerbe zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften,<br />

die es von Seiten der Bauunternehmer einzuhalten<br />

gilt.<br />

Da Baustellentätigkeit oft während des laufenden Kita-Betriebes<br />

stattfindet, muss auch ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit<br />

der Personen gelegt werden, die sich um die Baustelle<br />

herum aufhalten. Das betrifft insbesondere Kita-Kinder, Erzieher/innen<br />

und Eltern.<br />

Als Leitung einer Kindertagesstätte sind Sie dafür verantwortlich,<br />

dass ein problemloser und sicherer Betrieb in Ihrer Einrichtung<br />

möglich ist. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) obliegt<br />

Ihnen die Verkehrssicherungspflicht. Hier heißt es im Titel „Unerlaubte<br />

Handlungen“ §823 (1) BGB:<br />

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die<br />

Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht<br />

eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum<br />

Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.<br />

Was bedeutet das konkret für die „Baustellensituation“?<br />

Baustelleneinrichtungsplan<br />

Vor Beginn der Bauarbeiten wird von Seiten der Baufirma ein<br />

Baustelleneinrichtungsplan erstellt. Neben der Ausweisung der<br />

Flächen für Maschinen, Geräte und Material enthält ein geeigneter<br />

Einrichtungsplan Angaben über die Ein- und Ausfahrtswege<br />

für Baustellenfahrzeuge sowie Angaben über die Verkehrswege<br />

für Personen.<br />

Lassen Sie sich als Leitung vor Beginn der Bauarbeiten den<br />

Baustelleneinrichtungsplan vom Bauleiter zeigen, damit Sie ihn<br />

auf die speziellen Gegebenheiten Ihrer Einrichtung hinweisen<br />

können.<br />

Flucht- und Rettungswege<br />

Die Flucht- und Rettungswege in Ihrem Gebäude<br />

und auf dem Außengelände (Feuerwehrzufahrten) dürfen durch<br />

die Baustelle nicht eingeengt oder versperrt werden. Gegebenenfalls<br />

müssen Flucht- und Rettungswege verlegt werden mit<br />

entsprechender Änderung der Sicherheitskennzeichnung und<br />

Unterweisung der Erzieher/innen und der Kinder.<br />

reiche, in denen Baustellenverkehr stattfindet, müssen zum<br />

Außenspielbereich hin z.B. mit einem Bauzaun abgesichert<br />

werden. Möglicherweise kann es erforderlich werden, Fußwege,<br />

Fahrradständer oder Parkplätze während der Baustellentätigkeit<br />

zu verlegen. Muss in Ausnahmefällen z.B. die Materialanlieferung<br />

über das Außengelände erfolgen, ohne dass eine entsprechende<br />

Einzäunung vorgehalten werden kann, darf die Anlieferung<br />

nur zu festgelegten Zeiten und mit Hilfe einer Person zur<br />

Einweisung des Fahrzeugs erfolgen.<br />

Sicherung der Baustelle<br />

Der gesamte Baustellenbereich muss so abgesichert sein, dass<br />

ihn unbefugte Personen nicht betreten können. Bauzäune sind<br />

ständig geschlossen zu halten. Damit die Baustelle auch im<br />

Dunkeln gut zu erkennen ist, ist eine ausreichende Beleuchtung<br />

erforderlich.<br />

Straßen und Fußwege<br />

Um Rutschgefahren zu vermeiden, sind die durch Baufahrzeuge<br />

verschmutzten Fußwege regelmäßig zu reinigen.<br />

Bürocontainer, Materiallager, Müllcontainer u.ä. müssen auf der<br />

Baustelle so platziert werden, dass die Kinder, die über die<br />

Straße gehen möchten, nicht in ihrer Sicht behindern<br />

Beteiligung am Baustellengeschehen<br />

Nehmen Sie als Kita-Leitung möglichst häufig an den Baubesprechungen<br />

teil. Nur so sind Sie über den Baufortschritt in Ihrer<br />

Einrichtung informiert und haben die Möglichkeit bei Entscheidungen<br />

Einfluss zu nehmen.<br />

Und lassen Sie sich auf der Baustelle einen kompetenten Ansprechpartner<br />

benennen, zu dem Sie jederzeit mit Ihren Problemen<br />

kommen können.<br />

Wer für die Durchführung der einzelnen Sicherheitsmaßnahmen<br />

verantwortlich ist, sollte vor Beginn der Baustellentätigkeit geklärt<br />

werden.<br />

Bei weiteren Fragen rufen Sie und gerne an !<br />

Baustellenverkehr<br />

Besprechen Sie mit dem Bauleiter, wie und wann z.B. die<br />

Materiallieferung für die Baustelle erfolgen soll. Die Be-<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

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Fluchttreppen in der Kita – Spindeltreppen<br />

aber nur, wenn …<br />

Tageseinrichtungen für Kinder müssen in jedem<br />

Geschoss über zwei voneinander unabhängige<br />

Rettungswege verfügen. Im Erdgeschoss kann das<br />

zum Beispiel ein weiterer Ausgang ins Freie sein.<br />

Im Obergeschoss ist der zweite Rettungsweg über<br />

einen weiteren Treppenraum oder eine Außentreppe<br />

zu führen, denn:<br />

Erfahrungen und Auswertungen der Feuerwehr aus<br />

der jüngeren Vergangenheit haben ergeben, dass<br />

es grundsätzlich nicht akzeptabel ist, eine größere<br />

Anzahl von Kindern über Leitern zu retten. Die Zeitspanne<br />

vom Erkennen des Brandes bis zur Rettung<br />

der Kinder über Drehleitern wird von der Feuerwehr<br />

als nicht mehr vertretbar gehalten.<br />

In den meisten Kindertagesstätten wird der zweite<br />

bauliche Rettungsweg als Metallaußentreppe ausgebildet.<br />

Bei der Planung der Treppe ist Folgendes<br />

zu beachten:<br />

- Die Mindestbreite von Fluchtwegen bemisst<br />

sich nach der Höchstzahl der Personen, die im<br />

Bedarfsfall den Fluchtweg nutzen. Bei bis zu 20<br />

Personen muss zwischen den beiden Handläufen<br />

eine nutzbare Breite von mindestens<br />

1,00 m vorhanden sein, bei mehr als 20 Personen<br />

beträgt das Maß mindestens 1,20 m.<br />

- An beiden Seiten des Treppenlaufes müssen<br />

Kinderhandläufe in ca. 60 cm Höhe ohne freie<br />

Enden vorhanden sein. Die Handläufe dürfen<br />

auf dem Podest nicht weitergeführt werden, da<br />

sie sonst als Aufstiegshilfe gelten.<br />

- Das Treppengeländer muss mindestens 1,00 m<br />

hoch sein, der Abstand der Gitterstäbe darf<br />

höchstens 9 cm betragen.<br />

- Der Raum zwischen den Stufen muss auf<br />

höchstens 9 cm begrenzt werden, da sonst eine<br />

Kopffangstelle vorhanden wäre.<br />

- Die einzelnen Stufen müssen gut erkennbar<br />

sein.<br />

Handlauf darf an<br />

dieser Stelle nicht<br />

weitergeführt<br />

werden!<br />

Stufen sind<br />

schlecht erkennbar!<br />

Scharfe Kanten<br />

sind ungeeignet!<br />

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- Die Stufenvorderkanten müssen rutschfest<br />

und abgerundet sein.<br />

- Gummibeläge auf den Stufen müssen sicher<br />

befestigt sein, die Stufen können z.B. durch<br />

Bürsteneinsätze gekennzeichnet werden.<br />

Können Spindeltreppen als zweite bauliche Rettungswege<br />

fungieren?<br />

Grundsätzlich ist die Information „Treppen“ GUV-I<br />

561 heranzuziehen.<br />

Neben den baulichen Anforderungen wird in Abschnitt<br />

4.2.2 Folgendes erwähnt:<br />

„geeignete Stufen-Vorderkante“<br />

„Spindeltreppen sind als Verkehrswege zur regelmäßigen<br />

Benutzung ungeeignet. Ihre Errichtung<br />

kann in Ausnahmefällen vertretbar sein, wenn sie<br />

zusätzlich zu notwendigen Treppen eingebaut werden<br />

und nur selten von wenigen Personen begangen<br />

werden müssen, ohne dass Lasten getragen<br />

werden.“<br />

Hilfestellung gibt auch die geltende Arbeitsstätten<br />

Richtlinie ASR A 2.3 „Fluchtwege, Notausgänge,<br />

Flucht- und Rettungsplan“ Nr.4.6, 6.6 . Darin wird<br />

festgestellt:<br />

„geeignete Stufen-Vorderkanten“<br />

„Fahrsteige, Fahrtreppen, Wendel- und Spindeltreppen<br />

sowie Steigleitern und Steigeisengänge<br />

sind im Verlauf eines ersten Fluchtweges nicht zulässig.<br />

Im Verlauf eines zweiten Fluchtweges sind<br />

sie nur dann zulässig, wenn die Ergebnisse der<br />

Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung<br />

im Gefahrenfall erwarten lassen.“...<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

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Ist aus baulichen Gründen die Gestaltung des<br />

zweiten Flucht- und Rettungsweges nur als Spindeltreppe<br />

möglich, sind folgende Konstruktionsmerkmale<br />

zu berücksichtigen:<br />

- Die Stufen müssen an der schmalsten Stelle<br />

einen Auftritt von mindestens 10 cm haben. Bei<br />

Spindeltreppen zählt deshalb der Teil der Stufen,<br />

der zur Spindel hin den Mindestauftritt unterschreitet,<br />

nicht zur nutzbaren Treppenlaufbreite.<br />

(Abschnitt 4.2 GUV-I 561).<br />

- Diese Forderungen führen zu einem Treppendurchmesser<br />

von 2,4 bis 2,5 m, der von den<br />

namhaften Herstellern auch als Standardausführung<br />

geliefert werden kann.<br />

- Die Spindeltreppe darf nur als Fluchttreppe<br />

genutzt werden und ist gegen unbefugtes Benutzen<br />

zu sichern. Als Sicherung hat sich die<br />

Einfriedung des Fußbereiches mit einem<br />

2,00 m hohen Metallgitterzaun und einer<br />

Fluchttür ohne Schließung, innen ein Drücker,<br />

außen ein Knauf, bewährt.<br />

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3 – Vorkehrungen für<br />

den Notfall<br />

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Medikamentengabe in der Kindertageseinrichtung<br />

Ist eine Medikamentengabe durch die Kindertageseinrichtung<br />

zulässig?<br />

Es ist zulässig, dass die Eltern die Einrichtung mit der<br />

Medikamentengabe betrauen dürfen. Es besteht aber<br />

keine Verpflichtung der Einrichtung, diesem Wunsch der<br />

Eltern nachzukommen. Vielmehr handelt es sich um<br />

eine individuelle privatrechtliche Vereinbarung zwischen<br />

Eltern und Kindertageseinrichtung.<br />

Regelmäßige Medikamentengabe<br />

Ein Kind benötigt beispielsweise aufgrund einer Stoffwechselerkrankung<br />

täglich zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

ein Medikament. Dies können Tabletten, Tropfen<br />

oder eine Injektion sein.<br />

Für eine praktikable Durchführung einer Medikamentengabe<br />

sollte folgendes geklärt werden:<br />

‣ Muss das Medikament während des Aufenthalts<br />

in der Einrichtung genommen werden o-<br />

der lässt sich der Zeitpunkt der Medikamentengabe<br />

so steuern, dass die Eltern sie durchführen<br />

können? Wenn das möglich ist, sollte diese<br />

Variante immer bevorzugt werden.<br />

Wenn das Medikament aber während des Aufenthalts in<br />

der Einrichtung genommen werden muss, ist folgendes<br />

zu klären:<br />

‣ Die Verabreichungsform (z.B. Tablette, Tropfen,<br />

Injektion), Dosierung und Uhrzeit<br />

‣ Informationen über die Risiken<br />

‣ Die Lagerung<br />

‣ Name und Rufnummer des behandelnden Arztes<br />

für Rückfragen<br />

Diese Angaben sollten schriftlich durch den Arzt erfolgen.<br />

Die Vereinbarung über die Medikamentengabe, in<br />

der die genannten Punkte festgelegt sind, sollte schriftlich<br />

erfolgen und von beiden Elternteilen unterschrieben<br />

werden.In diese Vereinbarung kann auch eine Regelung<br />

aufgenommen werden, die besagt, dass ein Kind die<br />

Kindertageseinrichtung nicht besuchen kann, wenn die<br />

Erzieher/innen, die die Injektion verabreichen sollten,<br />

nicht anwesend sind.<br />

In der Kindertageseinrichtung sind folgende Punkte<br />

zu regeln:<br />

‣ Das Medikament muss richtig und verwechselungssicher<br />

gelagert werden.<br />

Eine Aufbewahrung im Erste-Hilfe-Schrank ist<br />

unzulässig.<br />

‣ Erzieher/innen dürfen keine eigenständigen<br />

medizinischen Heilbehandlungen durchführen.<br />

Das bedeutet, dass Einrichtungen keine sogenannte<br />

„kleine Hausapotheke“ vorrätig haben<br />

dürfen, aus denen Kinder bei Schmerzen, kleinen<br />

Blessuren o.ä. Medikamente erhalten – frei<br />

nach dem Motto „Ich hab´ da was für dich“.<br />

‣ Erzieher/innen, die die Medikamentengabe<br />

durchführen, sind schriftlich zu benennen.<br />

‣ Eventuell müssen Erzieher/innen in Abstimmung<br />

mit dem behandelnden Arzt geschult<br />

werden, z.B. wenn regelmäßig Injektionen verabreicht<br />

werden sollen.<br />

‣ Die Medikamentengabe sollte schriftlich dokumentiert<br />

werden.<br />

Notfallmäßige Medikamentengabe<br />

Bei Erkrankungen, bei denen es zu lebensbedrohlichen<br />

Zustandsbildern kommen kann (Epilepsie, Allergie auf<br />

Insektenstiche etc.) ist die Vorgehensweise detailliert in<br />

Absprache zwischen Eltern, Arzt und Kindertageseinrichtung<br />

festzulegen. In solchen Situationen sollte immer<br />

der Einsatz eines Notarztes Vorrang vor allen anderen<br />

Maßnahmen haben.<br />

Zusammenfassung<br />

‣ Die Eltern können die Kindertageseinrichtung<br />

mit der Medikamentengabe für ihr Kind betrauen.<br />

‣ Die Einrichtung kann, sie muss diesem Wunsch<br />

aber nicht entsprechen.<br />

‣ Es besteht eine besondere Pflicht zur Sorgfalt.<br />

‣ Einzelheiten einer regelmäßigen Medikamentengabe<br />

sollten schriftlich geregelt werden.<br />

‣ Eine notfallmäßige Medikamentengabe, bei der<br />

es zu lebensbedrohlichen Krankheitsbildern<br />

kommen kann, muss vorher detailliert geklärt<br />

sein. Ein Notarzt ist immer zu bevorzugen.<br />

Dr. med. Andreas Dittmann Arbeitsmedizin - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-226 // E-Mail: andreas.dittmann@uk-nord.de<br />

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Vorbeugender Brandschutz<br />

Wenn man von einem Brand erfährt, fragt man sich: Wie<br />

konnte das passieren? Ist es bei uns auch möglich?<br />

Meist lautet die Antwort: Ausgeschlossen! Bei uns ist<br />

alles in Ordnung. Bei uns hat es noch nie gebrannt.<br />

Glücklicherweise kommen Brände in Kindertagesstätten<br />

tatsächlich eher selten vor. Aber falls es doch einmal<br />

brennen sollte, ist gerade in Kindertagesstätten das<br />

schnelle und richtige Reagieren der im Gebäude befindlichen<br />

Personen überlebenswichtig. Denn die größte<br />

Gefahr stellen neben dem Feuer die entstehenden und<br />

sich schnell ausbreitenden Rauch- und Brandgase dar.<br />

Damit ein Brand gar nicht erst ausbricht, sind folgende<br />

Punkte zu beachten:<br />

‣ Kerzen nicht im Zugriffsbereich der Kinder aufstellen<br />

und nur in Ausnahmefällen und unter ständiger<br />

Aufsicht anzünden. Keine Kerzen verwenden, die in<br />

brennbaren Kerzengestecken oder Kerzenhaltern<br />

stehen oder mit einem Kunststoffblumenring überzogen<br />

sind.<br />

‣ Ecken, in denen brennbare Materialien gelagert<br />

werden wie z.B. Zeichenpapier, Bastelmaterial,<br />

Stoffreste, regelmäßig aufräumen und entrümpeln.<br />

Unnötig aufbewahrte Materialien führen dazu, dass<br />

sich ein zunächst noch kleiner Entstehungsbrand<br />

sehr schnell ausbreiten kann.<br />

‣ Lampen nicht mit brennbaren Materialien behängen.<br />

Die Lampen heizen sich bei Betrieb auf und<br />

können die Materialien entzünden.<br />

Und was kann für den Fall getan werden, dass doch<br />

ein Brand ausbricht?<br />

‣ Treppenräume und Flure frei halten von Gegenständen<br />

und brennbaren Materialien wie z.B. Kinderwagen,<br />

Tischen, Kleidung und Dekorationen.<br />

Treppenräume und Flure sind zum einen Fluchtund<br />

Rettungswege, die ein sicheres und schnelles<br />

Verlassen des Gebäudes im Notfall ermöglichen sollen<br />

und zum anderen dienen sie den Rettungskräften<br />

als Angriffsweg zur Rettung von Personen, die<br />

das Gebäude nicht allein verlassen können. Sie<br />

müssen daher frei passierbar und rauchfrei sein. Türen<br />

müssen von innen jederzeit ohne Schlüssel zu<br />

öffnen sein.<br />

‣ Alarmplan aufstellen, aus dem hervorgeht , welche<br />

Maßnahmen im Brandfall zu treffen sind (siehe Anhang).<br />

‣ Feuerlöscher bereitstellen. Die Erzieher/innen<br />

sollten alle 4 Jahre im Umgang mit Feuerlöschern<br />

durch die Feuerwehr oder die Hersteller/Vertreiberfirma<br />

unterwiesen werden.<br />

‣ Die Räumung des Gebäudes mit den Kindern regelmäßig<br />

üben. Es sollte klar geregelt werden, wer<br />

welche Aufgaben übernimmt wie z.B. überprüfen, ob<br />

sich in den Sanitärbereichen noch Kinder befinden.<br />

Es muss festgelegt werden, an welcher Stelle sich<br />

die Erzieher mit den Kindern sammeln, um die Vollzähligkeitskontrolle<br />

durchzuführen.<br />

Nur durch Übung lernt man, sich richtig zu verhalten<br />

bzw. stellt Defizite z.B. in der Kennzeichnung der Rettungswege<br />

fest.<br />

‣ Den eingeschalteten Herd in der Küche niemals<br />

unbeaufsichtigt lassen, brennbare Gegenstände<br />

nicht in unmittelbarer Nähe des erhitzten Herdes<br />

abstellen.<br />

‣ Mit den Kindern immer wieder durchsprechen wie<br />

ein Brand entstehen kann und welche Gefahren ein<br />

Brand mit sich bringt.<br />

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Erste Hilfe<br />

Für den Fall der Fälle<br />

...muss die Leiterin oder der Leiter der Kita eine wirksame<br />

erste Hilfe organisieren. Erste Hilfe ist Nothilfe – die<br />

entscheidend für den Erfolg des späteren Heilverfahrens<br />

ist.<br />

Erste Hilfe Material<br />

Bei allen Veranstaltungen in der Kita ist geeignetes<br />

Erste-Hilfe-Material bereitzuhalten, das gilt auch für<br />

Ausflüge und sonstige Veranstaltungen außerhalb des<br />

Kita-Geländes.<br />

Erste Hilfe am Kind<br />

Grundsätzlich möglich und anerkannt ist der Kurs „Erste<br />

Hilfe am Kind“, wenn vorher wie oben beschrieben eine<br />

Grundausbildung in erster Hilfe erfolgt.<br />

Wer trägt die Kosten – wie ist das Verfahren?<br />

1. Kinder und Beschäftigte (z.B. Beschäftigte der<br />

„Vereinigung“) sind bei der UK <strong>Nord</strong> versichert:<br />

Die UK <strong>Nord</strong> finanziert die Ausbildung in erster<br />

Hilfe bis zum Erreichen der Anzahl „ein Ersthelfer<br />

pro Kindergruppe“, aber mindestens 2 Ersthelfer<br />

je Kita.<br />

2. Kinder sind bei der UK <strong>Nord</strong> versichert; Beschäftigte<br />

bei einer anderen Berufsgenossenschaft<br />

(BG):<br />

Die BG finanziert grundsätzlich 1 Ersthelfer pro<br />

Kita. Die darüber hinaus erforderliche Anzahl<br />

„... bis zu einem Ersthelfer pro Kindergruppe“<br />

finanziert die UK <strong>Nord</strong>.<br />

Als geeignetes Erste-Hilfe-Material gilt z.B. die Sanitätstasche<br />

nach DIN 13 160 (siehe GUV-Information „Erste<br />

Hilfe in Schulen“, GUV-SI 8065). Sportmediziner empfehlen<br />

als Sofortmaßnahme bei Verstauchungen, Verrenkungen,<br />

geschlossenen Frakturen, Quetschungen,<br />

Blutergüssen, Muskelzerrungen und Muskelrissen eine<br />

sofortige Kühlung. Deshalb sollte das Erste-Hilfe-<br />

Material um einen so genannten Kältepack ergänzt<br />

werden. (keine Kältesprays!)<br />

• Für die UK <strong>Nord</strong> gilt in einen formlosen schriftlicher<br />

Antrag vor Durchführung der Ausbildung<br />

einreichen/senden – an - :<br />

Frank Alster – Fax: 040 27153 1210<br />

E-Mail: frank.alster@uk-nord.de<br />

Sie erhalten anschließend eine Kostenübernahmeerklärung,<br />

die Sie dann bei der von Ihnen ausgewählten<br />

Organisation abgeben. Die Abrechnung erfolgt dann<br />

direkt zwischen UK <strong>Nord</strong> und der Ersten-Hilfe-<br />

Organisation.<br />

Erste Hilfe<br />

In der Kita muss eine ausreichende Anzahl Personen mit<br />

Erste-Hilfe-Kenntnissen vorhanden sein. Das heißt: pro<br />

Kindergruppe ein Ersthelfer, aber mindestens 2 Ersthelfer<br />

je Einrichtung.<br />

Ausreichende Kenntnisse der ersten Hilfe besitzt, wer in<br />

den vergangenen drei Jahren an einer 8 Doppelstunden<br />

(a’ 45 Min.) umfassenden „Grundausbildung in erster<br />

Hilfe“ teilgenommen hat. Die Ausbildungsinhalte müssen<br />

regelmäßig nach 2 Jahren in Erste-Hilfe-<br />

Traningskursen (4 Doppelstunden a’ 45 Min.) aufgefrischt<br />

werden.<br />

Sigrid Jacob - - Öffentlichkeitsarbeit www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-213 // E-Mail: sigrid jacob@uk-nord.de<br />

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Zeckenentfernung mit der Zecken-Card<br />

Mit den warmen Tagen werden auch die Zecken<br />

wieder aktiv. Der Biss einer Zecke kann alles andere<br />

als harmlos sein, wenn diese mit Krankheitserregern<br />

infiziert ist, was aber nur in Einzelfällen zu<br />

tatsächlichen Erkrankungen führt. Mit ihren Sekreten<br />

können nach mehrstündigem Saugen Bakterien<br />

und Viren in den Körper gelangen.<br />

Der Zeckenbiss kann in unseren Breiten insbesondere<br />

die Borreliose übertragen. Diese zunächst<br />

unscheinbar sich äußernde bakterielle Erkrankung<br />

(ringförmige Hautrötung ohne Juckreiz) kann in<br />

Einzelfällen erhebliche Spätschäden verursachen.<br />

Der wirksamste Schutz ist daher die sofortige Entfernung der<br />

Zecke, da über den Zeitfaktor des Blutsaugens die Infektionsgefahr<br />

ansteigt.<br />

Die Anwendung der Zecken-Card ist so einfach und zweckmäßig,<br />

dass die <strong>Unfallkasse</strong> es aus heutiger Sicht begrüßt, wenn<br />

Erzieher/innen die Zecke sogleich entfernen.<br />

Wichtig ist, dass die Zecke bei dieser Prozedur<br />

nicht gequetscht oder gar mit Chemikalien wie<br />

Nagellack oder Klebstoff betupft wird.<br />

Einsatz einer Zecken-Card<br />

Aus Gründen der Sorgfalt sollten die Eltern des<br />

Kindes über die Entfernung der Zecke unbedingt<br />

informiert werden, damit es nachbeobachtet und<br />

ggf. noch einem Arzt vorgestellt werden kann.<br />

Alarmierende Hinweise auf eine Borreliose sind die<br />

Wanderröte um die Bissstelle und grippeähnliche<br />

Symptome wie Abgeschlagenheit, Fieber und<br />

Kopfschmerzen.<br />

Vergrößerte Abbildung einer Zecke<br />

Die Entfernung von Zecken beim Kind durch Erzieher/innen und<br />

nicht durch den Arzt, sah die gesetzliche Unfallversicherung vor<br />

einigen Jahren noch mit Bedenken.<br />

Bitte klären Sie vor dem Naturaufenthalt, ob Eltern<br />

Einwände gegen den Einsatz der Zecken-Card<br />

haben und stimmen Sie für diesen Fall das Vorgehen<br />

ab.<br />

Dieses hat sich inzwischen vor dem Hintergrund<br />

der guten Erfahrungen mit den Zecken-Cards<br />

grundlegend gewandelt. Unsere Empfehlung gründet<br />

in der Feststellung, dass die Wahrscheinlichkeit<br />

von Spätschäden durch den sofortigen Einsatz<br />

der Zecken-Card gesenkt werden kann und die<br />

Zeckenentfernung nicht als therapeutische Behandlung<br />

angesehen wird.<br />

Birgit Wöhe - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-207 // E-Mail: birgit.woehe@uk-nord.de<br />

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4 – Und das noch ...<br />

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Nutzung von Privatfahrzeugen<br />

in der Kindertagesstätte<br />

Im Alltag von Kindertagesstätten kommt es immer wieder<br />

zu Fragen im Zusammenhang mit der Benutzung<br />

von Privatfahrzeugen:<br />

„Kann ich als Erzieherin Einkäufe für die Kita mit meinem<br />

eigenen Auto erledigen ?“<br />

„Darf ich in meinem eigenen Auto Kinder der Kita transportieren?“<br />

„Können wir bei Ausflügen Kinder in Privatautos von<br />

Eltern befördern lassen?“<br />

Diesen Fragen möchte ich im folgenden Text nachgehen.<br />

Die Beschäftigten einer Kindertagesstätte sind während<br />

der Arbeit und auf dem Weg von und zur Arbeit über die<br />

Berufsgenossenschaft, bei der der Träger Mitglied ist,<br />

unfallversichert. Außerdem sind die Beschäftigten bei<br />

Berufskrankheiten versichert. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />

werden in voller Höhe von den Arbeitgebern<br />

aufgebracht.<br />

Der Versicherungsschutz für die Kinder hat den gleichen<br />

Umfang. Sie sind also auf dem Weg von und zur Kita,<br />

beim Aufenthalt in der Kita, bei Ausflügen, Veranstaltungen<br />

usw., die von der Kita veranstaltet werden, gesetzlich<br />

unfallversichert. Als gesetzlicher Unfallversicherer<br />

für die Kinder treten die Unfallversicherungsträger der<br />

öffentlichen Hand ein, in Hamburg ist dies beispielsweise<br />

die Landesunfallkasse Hamburg. Die Beiträge für den<br />

gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Kinder<br />

werden aus Steuermitteln finanziert.<br />

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind grundsätzlich<br />

keine Sachschäden versichert, sondern nur<br />

Personenschäden. Beispielsweise sind Sachschäden<br />

an Autos von Beschäftigten, die einen Wegeunfall<br />

haben oder ihr Auto dienstlich einsetzen, nicht<br />

durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.<br />

Hier sind nun verschiedene Fallbeispiele aufgeführt, in<br />

denen das eigene Fahrzeug zu Dienstzwecken genutzt<br />

wird. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?<br />

1. Beispiel<br />

Eine Erzieherin tätigt die Einkäufe für ihre Einrichtung<br />

mit dem eigenen Auto.<br />

Die Erzieherin ist während der Fahrt und beim Einkauf<br />

gesetzlich unfallversichert.<br />

Aber: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf<br />

einen Sachschaden am Auto.<br />

Es sind folgende Sachverhalte denkbar:<br />

- 1. Sachverhalt<br />

Die Erzieherin trifft an dem Unfall keine Schuld.<br />

Der Schaden an ihrem Auto wird von der Versicherung<br />

des Unfallgegners reguliert.<br />

- 2. Sachverhalt<br />

Die Erzieherin hat den Unfall verursacht und ihr Auto<br />

ist vollkaskoversichert.<br />

Der Schaden am Auto der Erzieherin wird von ihrer<br />

Vollkaskoversicherung reguliert. Sie selbst trägt je<br />

nach Vertragsgestaltung eine sogenannte Selbstbeteiligung.<br />

Üblich ist häufig eine Selbstbeteiligung von<br />

300 €, d.h. diese Summe trägt die Erzieherin selber.<br />

Außerdem trägt sie die Kosten durch die Höherstufung<br />

der Kfz-Versicherung aufgrund des Unfalls.<br />

- 3. Sachverhalt<br />

Die Erzieherin hat den Unfall verursacht und ihr Auto<br />

ist teilkaskoversichert oder hat nur die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese<br />

Konstellation ist häufig bei älteren Fahrzeugen anzutreffen,<br />

um die teurere Vollkaskoversicherung zu<br />

sparen.<br />

In diesem Fall reguliert die Kfz-Versicherung der Erzieherin<br />

nur den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners.<br />

Der Sachschaden am eigenen Auto muss<br />

von der Erzieherin selber bezahlt werden. Außerdem<br />

trägt sie die Kosten für die Höherstufung in der Kfz-<br />

Versicherung aufgrund des Unfalls.<br />

Bei dem dritten Sachverhalt wird deutlich, welche Probleme<br />

sowohl für den betroffenen Beschäftigten als auch<br />

für die Einrichtung entstehen können.<br />

Welche Lösung gibt es?<br />

Der Träger sollte allen Beschäftigten, die ihre Privatautos<br />

für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, die<br />

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Tel.: 040/27153-224 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de 1/2<br />

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möglichen Konsequenzen anhand der beschriebenen<br />

drei Sachverhalte aufzeigen. Wenn der Träger ein Interesse<br />

an privaten Fahrzeugeinsätzen hat, sollte er hierzu<br />

eine schriftliche Vereinbarung mit dem Beschäftigten<br />

treffen. Es sollte in dieser Vereinbarung zugesagt werden,<br />

dass bei Unfällen, wie im 3.Sachverhalt beschrieben,<br />

der Träger die Kosten am Fahrzeug des Beschäftigten<br />

übernimmt oder hierzu eine entsprechende Versicherung<br />

abschließt.<br />

2. Beispiel<br />

Eine Erzieherin nimmt ein Kind ihrer Einrichtung auf dem<br />

Heimweg in ihrem Auto mit und bringt es bei den Eltern<br />

vorbei.<br />

In diesem Fall sind sowohl die Erzieherin als auch das<br />

Kind gesetzlich unfallversichert. Natürlich wird dabei<br />

angenommen, dass das Kind vorschriftsmäßig mit einem<br />

Kindersitz o.ä. gesichert ist.<br />

Gleichwohl kann es für Beschäftigte in einem derartigen<br />

Fall arbeitsrechtliche Probleme geben. Und zwar dann,<br />

wenn der Träger seinen Beschäftigten untersagt hat,<br />

Kinder in ihren Privatautos zu befördern. Also, ein Fall<br />

der versicherungsrechtlich unproblematisch ist, kann<br />

trotzdem für den Beschäftigten im Einzelfall zu arbeitsrechtlichen<br />

Konsequenzen führen.<br />

3. Beispiel<br />

Eine Kindertageseinrichtung plant einen Ausflug. Eltern<br />

mit Kleinbussen bieten sich an, die Kinder zu fahren.<br />

Auch in diesem Fall sind die Kinder durch die gesetzliche<br />

Unfallversicherung geschützt. Der Abschluss von<br />

Zusatzversicherungen durch die Besitzer der Kleinbusse<br />

ist nicht erforderlich. Natürlich müssen die Kinder ordnungsgemäß<br />

durch Kindersitze o. ä. gesichert werden.<br />

Für das Elternteil, das den Kleinbus fährt oder als Helfer<br />

an dem Ausflug teilnimmt, gibt es sogar einen kostenlosen<br />

Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft<br />

des Trägers. Im Schadenfall muss eine Unfallanzeige<br />

an die Berufsgenossenschaft gesandt werden,<br />

in der der Träger den Einsatz der Eltern für die<br />

Einrichtung bestätigt. Für Sachschäden an einem Privatauto<br />

von Eltern gelten die gleichen Aussagen wie<br />

schon im 1. Beispiel beschrieben.<br />

Praktische Hinweise für Kindertageseinrichtungen:<br />

Wenn Sie einen Ausflug planen, sollten vorher die Eltern<br />

darüber informiert werden, dass ihre Kinder in privaten<br />

Fahrzeugen anderer Eltern befördert werden. Bitten Sie<br />

die Eltern um ihr Einverständnis und den Kindersitz –<br />

welcher Besitzer eines Kleinbusses hat schon sechs<br />

Kindersitze. Als Einrichtung sollten Sie natürlich Fahrer<br />

ablehnen, die als Raser oder Verkehrsrowdies bekannt<br />

sind.<br />

4. Beispiel<br />

Zwei Erzieherinnen unternehmen am Wochenende eine<br />

Vorbereitungsfahrt für die bevorstehende Gruppenfahrt<br />

und benutzen dazu das eigene Auto.<br />

Unternehmen die Erzieherinnen die Fahrt ausschließlich<br />

oder überwiegend als Vorbereitung der Gruppenfahrt,<br />

sind sie dabei gesetzlich unfallversichert. Für Sachschäden<br />

am Privatauto gilt 1. Beispiel. Findet die Vorbereitung<br />

aber als „Nebenprodukt“ eines privaten Ausfluges<br />

statt, sind die Erzieherinnen nicht gesetzlich unfallversichert<br />

und mögliche Verletzungen müssen über ihre<br />

Krankenkasse reguliert werden.<br />

Es ist immer sinnvoll, solche Vorbereitungsfahrten außerhalb<br />

der regulären Arbeitszeit vorher beim Träger<br />

anzumelden und sein Einverständnis einzuholen. Der<br />

Träger hat im Schadensfall den Unfall an die Berufsgenossenschaft<br />

zu melden und bei Nachfragen auch zu<br />

vertreten.<br />

5. Beispiel<br />

Beförderung von Kindern ins Krankenhaus mit Privatautos.<br />

Finger weg von solchen Aktionen!<br />

Ein Transport von Kindern ins Krankenhaus sollte nie mit<br />

Privatautos vorgenommen werden. Ein Kind kann kollabieren,<br />

sich erbrechen, der Fahrer vor Aufregung einen<br />

Unfall verursachen und und und ... Außerdem kann der<br />

Schaden durch einen unsachgemäßen Transport noch<br />

verschlimmert werden. Deswegen: Kinder sollten bei<br />

Unfällen oder akuten Erkrankungen mit dem Krankenwagen<br />

befördert werden. Nach kleineren Unfällen oder<br />

leichten Erkrankungen kommt auch ein Transport mit<br />

dem Taxi in Begleitung einer Erzieherin in Frage. Die<br />

Kosten übernehmen wir.<br />

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Ausflüge mit privaten Pkw<br />

oder mit dem Reisebus<br />

Die Kita-Leitung und ihr Team planen für ihre Kinder<br />

einen Ausflug zu einem in ca. 10 km entfernten<br />

Streichelzoo. Einige Eltern bieten sich an, die Kinder<br />

in privaten Autos zu transportieren. Das ist toll,<br />

denn so können die Kosten für einen Reisebus<br />

eingespart werden. Dem Ausflugsteam stellen sich<br />

aber dann doch so einige Fragen:<br />

• Wie sind die Kinder im Auto zu sichern?<br />

• Wie ist das mit dem Versicherungsschutz?<br />

• Darf man Kita-Kinder überhaupt von Eltern<br />

fahren lassen?<br />

• Wenn doch ein Reisebus gebucht werden<br />

muss, müssen die Kinder dann besonders gesichert<br />

werden?<br />

Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten.<br />

Vorab ein paar grundlegende Details zwischen<br />

üblichen Pkw bis zu 9 Sitzplätzen, z.B. ein VW Bus<br />

wie in Bild 1, und „richtigen Reisebussen“, wie in<br />

Bild 2, mit mehr als 9 Sitzplätzen.<br />

Bild 2 2 )<br />

Warum diese Differenzierung?<br />

• Pkw mit bis zu 9 Plätzen (einschl. Fahrer) dürfen<br />

mit dem Führerschein B – früher Klasse 3 –<br />

gefahren werden. Wenn Eltern anbieten, ihr Auto<br />

einzusetzen, wird es sich in aller Regel um<br />

solche Fahrzeuge handeln.<br />

• Fahrzeuge mit mehr als 9 Plätzen sind Busse,<br />

für die der Führerschein D erforderlich ist.<br />

Einsatz von Privatfahrzeugen<br />

Kita-Kinder, die bei Ausflügen und anderen Kita-<br />

Aktivitäten von Eltern in privaten Autos transportiert<br />

werden, sind über die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> gesetzlich<br />

unfallversichert.<br />

Bild 1 1 )<br />

1<br />

Fred Babel - Präventionsabteilung<br />

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Beim Einsatz von Privatfahrzeugen ist folgendes<br />

zu beachten:<br />

• Von den Eltern, deren Kinder in Privatfahrzeugen<br />

gefahren werden sollen, ist eine Einverständnis-Erklärung<br />

einzuholen.<br />

• Es ist sinnvoll, wenn die Eltern der zu fahrenden<br />

Kinder die eigenen Kindersitze am Ausflugstag<br />

mit in die Kita bringen. Dann können<br />

sie sicher sein, dass ihr Kind vorschriftsmäßig<br />

im Auto gesichert wird.<br />

• Werden ältere Fahrzeuge für den Transport<br />

eingesetzt, die auf den mittleren Plätzen nur<br />

über Zweipunktgurte verfügen – wie der VW<br />

Bus in Bild 1 – können nur die Plätze mit Dreipunktgurten<br />

genutzt werden.<br />

• Grundsätzlich sind die Hinweise in der Bedienungsanleitung<br />

des eigenen Autos sowie die<br />

Einbauanleitung des Kindersitz-Herstellers unbedingt<br />

zu beachten.<br />

Deshalb empfehlen wir, dass mindestens Kinder<br />

bis zu 3 Jahren ihre eigenen Kindersitze von zu<br />

Hause mitbekommen. Bei der Anmietung des Reisebusses<br />

ist darauf zu achten, dass der Bus mit<br />

Dreipunktgurten ausgestattet ist. Denn nur so kann<br />

der Kindersitz vernünftig angeschnallt werden.<br />

Übrigens, die Gurtpflicht für Busse ab Baujahr<br />

1999 gilt nur für Reise- und nicht für Linienbusse.<br />

Auch in ganz neuen Linienbussen des HVV (Hamburger<br />

Verkehrsverbund) werden Sie also keine<br />

Sicherheitsgurte finden.<br />

Und zum Schluss noch dies…<br />

Eltern, die Ausflüge begleiten oder sich als Fahrerin<br />

oder Fahrer ihres eigenen Autos zur Verfügung<br />

stellen, sind automatisch über die Berufsgenossenschaft<br />

des Kita-Trägers gesetzlich unfallversichert.<br />

• Fahrzeuge mit Sitzen, die teilweise gegen die<br />

Fahrtrichtung eingebaut sind, können problematisch<br />

sein, da vielen Kindern – und auch Erwachsenen<br />

– auf diesen Plätzen leicht übel<br />

wird.<br />

Einsatz von Reisebussen<br />

Natürlich sind die Kinder auch in diesem Fall über<br />

die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> gesetzlich unfallversichert.<br />

Reisebusse ab Baujahr 1999 sind mindestens mit<br />

Beckengurten ausgerüstet. Kleine Kinder können<br />

damit aber nicht ausreichend gesichert werden.<br />

1 ) Bildnachweis: Thorsten Mayer / pixelio.de<br />

2 ) Bildnachweis: Fabio Sommeraruge / pixelio.de<br />

2<br />

Fred Babel - Präventionsabteilung<br />

Tel.: 040/27153-224 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de<br />

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Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz der UK <strong>Nord</strong><br />

Die Fragen<br />

Die Antworten<br />

Sind auch die Kinder über die Landesunfallkasse versichert, die auf<br />

Grund der Prioritätenregelung keinen Gutschein zur Verrechnung<br />

vorlegen können und deren Eltern zu 100%-igen Selbstzahlern des<br />

Platzes geworden sind ?<br />

Kinder sind während des Besuchs von Tageseinrichtungen,<br />

deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen eine Betriebserlaubnis<br />

besitzen, versichert. Der Versicherungsschutz in Tageseinrichtungen<br />

ist daher nicht davon abhängig, wie der<br />

Kindergartenplatz (von den Eltern) finanziert wird.<br />

Die Eltern eines Kindes können nur einen 4-Std.-Gutschein vorlegen,<br />

möchten ihr Kind aber 6 Stunden betreuen lassen, so dass sie die<br />

zusätzlichen 2 Stunden dazukaufen. Ist das Kind auch während<br />

dieser zwei Stunden versichert?<br />

Auch während der Stunden, die nach einem Kita-Gutschein<br />

privat finanziert werden, besteht Versicherungsschutz, der sich<br />

auf die Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Betreuungstätigkeit<br />

ausgeübt werden, erstreckt.<br />

Sind Schnupperkinder/Besuchskinder versichert?<br />

Sind alle Teilnehmer des Festes einer Kindertageseinrichtung versichert?<br />

Steht ein Übernachtungsfest einer Kindertageseinrichtung für die<br />

teilnehmenden Kinder unter Versicherungsschutz?<br />

Sind Eltern, die bei Betreuungsmaßnahmen mithelfen, unfallversichert?<br />

Mit welchem Transportmittel ist ein Kind nach einem Unfall zum Arzt<br />

bzw. Krankenhaus zu befördern?<br />

Schnupperkinder: ja<br />

Besucherkinder: ja, wenn eine bewusste und gewollte Aufnahme<br />

des Kindes durch das Kita-Personal stattfindet und wenn<br />

die Aufnahme in das Betreuungskonzept passt. Nein , wenn<br />

ein Geschwisterkind ohne Vereinbarung kommt oder ein ehemaliges<br />

Kita-Kind zufällig hereinschaut. Es besteht außerdem<br />

kein Versicherungsschutz für mitgebrachte Freunde oder<br />

Klassenkameraden.<br />

Bei einem von der Kindertageseinrichtung organisierten Fest<br />

sind die Kinder der Einrichtung und die beauftragten Eltern<br />

(Helfer) versichert, nicht aber eingeladene Gäste (nicht beauftragte<br />

Eltern, Geschwister oder Freunde der Kinder).<br />

Die teilnehmenden Kinder sind versichert, wenn das Fest von<br />

der Kindertageseinrichtung organisiert und durchgeführt wird.<br />

Eltern, die bei Betreuungsmaßnahmen (z.B. Ausflüge) mithelfen,<br />

stehen wie Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass sie die Aufgaben<br />

der Erzieher wahrnehmen. Ihre Tätigkeit muss allen<br />

Kindern zugute kommen und nicht nur im Interesse des eigenen<br />

Kindes erfolgen.<br />

Die Wahl des Transportmittels hängt grundsätzlich von den<br />

Verhältnissen im Einzelfall ab. Insbesondere sind Art und<br />

Schwere der Verletzung und das Alter des Kindes zu berücksichtigen.<br />

Die Beförderung mit einem Kranken-/Rettungswagen<br />

sollte nur nach schweren Unfällen erfolgen. Es gilt, den Grundsatz<br />

der Angemessenheit und Sparsamkeit zu beachten.<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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Die Verkehrssicherungspflicht<br />

der Heimleitung<br />

Als Betreiber einer Kindertagesstätte sind Sie dafür<br />

verantwortlich, dass ein problemloser und sicherer Betrieb<br />

in Ihrer Einrichtung möglich ist. Nach dem Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch (BGB) obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht.<br />

Hier heißt es im Titel „Unerlaubte Handlungen“<br />

§823 (1) BGB:<br />

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,<br />

die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein<br />

sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist<br />

dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden<br />

Schadens verpflichtet“.<br />

‣ In der Broschüre „Richtlinien für Kindergärten<br />

- Bau und Ausrüstung -“ sind Einfriedungen mit<br />

Zäunen und abschließbaren Toren gefordert.<br />

Zäune müssen aber auch an Stellen vorhanden<br />

sein, an denen Kinder besonderen Gefährdungen<br />

ausgesetzt sind wie z.B. an Teichen oder<br />

Baustellen.<br />

Was erwartet der Gesetzgeber konkret von Ihnen:<br />

‣ Sie müssen als Heimleitung die Verkehrssicherungspflicht<br />

besonders ernst nehmen. Die Eltern<br />

haben einen Anspruch darauf, dass ihre<br />

Kinder vor Gefahren geschützt werden, die sie<br />

nicht selbst übersehen und abwenden können.<br />

‣ Es ist Ihre Pflicht, für die regelmäßige Kontrolle<br />

Ihres Gebäudes auf Schäden, die die Verkehrssicherheit<br />

beeinträchtigen, zu sorgen. Bedienen<br />

Sie sich hierzu Ihrer „Sicherheitsfachleute“:<br />

der Sicherheitsbeauftragten Ihrer Einrichtung,<br />

der Fachkräfte für Arbeitssicherheit,<br />

und nehmen Sie die Beratung Ihrer zuständigen<br />

Aufsichtsperson und der anderen Sicherheitsexperten<br />

der Landesunfallkasse in Anspruch.<br />

‣ Wenn Ihnen Schäden aufgezeigt werden, die<br />

die Kinder gefährden könnten, haben Sie – je<br />

nach Grad der Gefährdung – die Pflicht, für<br />

entsprechende Abhilfe zu sorgen, Belehrungen<br />

durchzuführen, Verbote auszusprechen und deren<br />

Missachtung mit Konsequenzen zu belegen.<br />

‣ Wenn Kinder z.B. in einem Bewegungsraum<br />

dadurch gefährdet sind, dass beschädigte Deckenverkleidungen<br />

herabzufallen drohen, müssen<br />

Sie den Bewegungsraum bis zu einer erfolgreichen<br />

Reparatur für die Nutzung sperren.<br />

‣ Spielgeräte, die von engagierten Eltern im Außengelände<br />

nach eigenen Ideen errichtet werden,<br />

sollten Sie vor der Freigabe zum Bespielen<br />

von Fachleuten prüfen lassen. Beispielsweise<br />

der TÜV oder die DEKRA sind kompetente<br />

Ansprechpartner. Sinnvoll ist es auch,<br />

schon bei der Planung des Spielgerätes mit uns<br />

Kontakt aufzunehmen.<br />

‣ Zum Schluss: Der nächste Winter kommt bestimmt!<br />

Verkehrssicherungspflicht im wörtlichen<br />

Sinn bedeutet hier: Alle vereisten (Schlitter-)<br />

flächen müssen dauerhaft mit abstumpfendem<br />

Material abgestreut werden.<br />

Sie können sicher nicht alle Gefahren zuverlässig ausschalten,<br />

ein Restrisiko wird immer bleiben. Im Zweifelsfall<br />

sollten Sie eher etwas zu vorsichtig sein, um so dem<br />

Vorwurf einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht<br />

entgegenzuwirken.<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.:040/ 27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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Ergonomie für Erzieher/innen<br />

"Damit es nicht erst kommt zum Knackse,<br />

erfand der Mensch die Prophylaxe,<br />

doch lieber beugt der Mensch, der Tor,<br />

sich vor der Krankheit als ihr vor.“<br />

(Eugen Roth)<br />

Was Eugen Roth so treffend in Versform beschreibt<br />

entspricht der Wahrnehmung im Alltag. Die meisten<br />

Menschen handeln erst, wenn der Schaden schon eingetreten<br />

ist und die Lebensqualität erheblich einschränkt<br />

wird.<br />

Denn das Auto bringt man ja auch erst in die Werkstatt,<br />

wenn etwas defekt ist.<br />

Damit jedoch die Lebensqualität nach Möglichkeit gleich<br />

bleibt, oder sich sogar verbessert, sind nur einige wenige<br />

Maßnahmen notwendig, die jeder Einzelne für sich<br />

umsetzen kann.<br />

Heben und Tragen<br />

Täglich heben Erzieher/innen kleine und größere Kinder,<br />

die über 10 kg wiegen. Beim Vor- und Nachbereiten<br />

ihrer pädagogischen Aufgaben tragen sie ebenfalls<br />

schwere Gegenstände, z.B. beim Bereitstellen von<br />

Spielgeräten. Dadurch kommt es zu einer Belastung der<br />

Wirbelsäule und der Gelenke. Die körperliche Fähigkeit<br />

mit Lasten umzugehen ist beim Menschen jedoch individuell<br />

sehr unterschiedlich. Ergonomisches Heben und<br />

Tragen hilft in jedem Fall Wirbelsäulenleiden zu vermeiden.<br />

Maßnahmen:<br />

- Achten Sie beim Heben und Tragen auf eine gerade<br />

Wirbelsäule. Beugen Sie deshalb die Knie und halten<br />

den Rücken gerade und aufrecht.<br />

- Verwenden Sie höhenverstellbare Wickeltische oder<br />

nutzen Sie die bereits entwickelten Fähigkeiten des<br />

Kindes beim selbstständigen bewegen.<br />

- Heben oder tragen Sie schwere Lasten nicht allein.<br />

Verteilen Sie Lasten möglichst gleichmäßig auf beide<br />

Seiten des Körpers. Nutzen Sie Arbeitshilfen wie<br />

z.B. Transportwagen, Sackkarre usw.<br />

- Tragen Sie bequeme Arbeitsschuhe. Flache Absätze<br />

und Sohlen mit "Federungskomfort" verbessern<br />

die Statik der Wirbelsäule, federn Erschütterungen<br />

ab und geben einen besseren Stand.<br />

- Trainieren Sie ihre Wirbelsäule durch Rückengymnastik<br />

- (Rückenschule), Muskelaufbau (z.B. im Fitness-<br />

Studio) und rückenfreundlichen Sport (z.B.<br />

Schwimmen). Die Muskulatur des Körpers wird gestärkt<br />

und auf Beanspruchungen vorbereitet. Überforderungen<br />

und eine frühe Abnutzung der Wirbelsäule<br />

können so vermieden werden.<br />

- Versuchen Sie das Heben und Tragen von Kindern<br />

soweit wie möglich zu reduzieren. Trost und Zuwendung<br />

können auch im Sitzen oder aus der Hocke<br />

heraus geschenkt werden.<br />

Sitzen<br />

Ein weiterer Belastungsschwerpunkt für Erzieher/innen<br />

sind die überwiegend gesundheitsschädlichen Körperhaltungen<br />

beim Sitzen: gebeugt, gedreht oder beides.<br />

Viele pädagogische Konzepte verlangen ein Sitzen der<br />

Erzieher/innen auf gleicher Ebene mit den Kindern. Um<br />

dies zu erreichen, wird in der Regel der kleine Kinderstuhl<br />

genutzt. Dieser ist auf die Körpergröße der Kinder<br />

abgestimmt und für Erwachsenen auf Dauer ungeeignet.<br />

Das falsche Sitzen führt zu einer enormen Belastung<br />

des Körpers.<br />

Was passiert denn dann mit dem Körper, der Wirbelsäule,<br />

insbesondere den Bandscheiben? Schmerzhafte,<br />

muskuläre Beschwerden sind die Folge. Aus ergonomischer<br />

Sicht sollten deshalb als Sitzmöglichkeit für die<br />

Erzieher/innen (Dreh-) Arbeitsstühle mit folgenden Eigenschaften<br />

zur Verfügung stehen:<br />

- anpassbar an alle Sitzhaltungen (vorgeneigt, aufrecht,<br />

zurückgelehnt; sog. dynamisches Sitzen)<br />

- höhenverstellbare Sitzhöhe<br />

- höhenverstellbare Rückenlehne mit Lendenbausch<br />

- Sitz gepolstert und gedämpft<br />

- mindestens fünf Rollen<br />

- Stuhl darf beim Aufstehen oder durch unbeabsichtigtes<br />

Anstoßen nicht wegrollen.<br />

Solche Arbeitsstühle werden u.a. von der Firma ORG-<br />

DELTA GmbH angeboten.<br />

Angelika Schindler Präventionsabteilung<br />

Tel. 0431-6407417 // E-Mail: angelika.schindler@uk-nord.de 1/2<br />

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Erzieher/innen-Stuhl EZ - Entlastung für den Rücken!<br />

Falsche Sitzhaltungen gefährden die Gesundheit. Die<br />

Lösung heißt: Gesundes Sitzen auf Höhe der Kinder.<br />

Der Arbeitsstuhl für Erzieher/innen wirkt den typischen<br />

Rückenbelastungen bei der Arbeit im Kindergarten entgegen.<br />

Arbeitsstuhl "EZ" für Erzieher/innen<br />

Der Sitz ist in der Höhe von 35,5 bis 47,5 cm verstellbar.<br />

Er ermöglicht das bequeme sitzen zwischen den Kindern<br />

am Tisch oder im Spielkreis. Gleichzeitig dient er als<br />

Schreibtischstuhl. Für sehr niedrige Tische wurde ein<br />

weiteres Modell mit einer Sitzhöhenverstellung von 31<br />

bis 45 cm entwickelt. Die 35 cm hohe Rückenlehne kann<br />

in der Neigung eingestellt werden. Als Aufstehhilfe dienen<br />

stabile Armlehnen, die gleichzeitig Armauflagen im<br />

Sitzen sind. Das schwarze Fußkreuz hat 5 Rollen - zwei<br />

davon sind feststellbar.<br />

Neben der Ausstattung mit erwachsenengerechten Stühlen<br />

sollte man die sitzenden Tätigkeiten öfter durch<br />

regelmäßige Bewegungsübungen unterbrechen, z.B.<br />

durch gemeinsam mit den Kindern durchgeführte Gymnastikübungen<br />

oder Bewegungsspiele. Sie dienen der<br />

Kräftigung der Muskulatur. Haltungsschäden bei Kindern<br />

und Erzieher/innen kann auf diese Weise vorgebeugt<br />

werden.<br />

Hersteller: Firma ORG-DELTA GmbH<br />

Angelika Schindler - Präventionsabteilung<br />

Tel. 0431-6407417 // E-Mail: angelika.schindler@uk-nord.de 2/2<br />

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5 – Anhang<br />

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Definitionen<br />

Arbeitsunfälle<br />

sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten<br />

Tätigkeit. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf<br />

den Körper einwirkende Ergebnisse, die zu einem Gesundheitsschaden<br />

oder zum Tod führen.<br />

Berufskrankheiten<br />

sind die Krankheiten, die ein Versicherter in Folge seiner<br />

Tätigkeit erleidet und die der Gesetzgeber als Berufskrankheit<br />

in einer staatlichen Verordnung (Berufskrankheiten-Verordnung)<br />

benannt hat.<br />

Sachkundige<br />

sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung<br />

und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem<br />

Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen (z.B. Kinderspielgeräte)<br />

besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften<br />

bzw. Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen)<br />

vertraut sind, wie z.B. einschlägig vorgebildete Handwerker<br />

Versicherte<br />

sind alle Personen, die nach den §§ 2 ff SGB VII den<br />

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen.<br />

Wegeunfälle<br />

Unfälle, die auf dem Weg zwischen der Wohnung und<br />

dem Ort der beruflichen Tätigkeit geschehen. Wegeunfälle<br />

werden von der gesetzlichen Unfallversicherung wie<br />

Arbeitsunfälle entschädigt.<br />

Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />

Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />

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