PDF-Download - Unfallkasse Nord
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Kita – UK – Steine<br />
Informationen für Erzieherinnen und Erzieher auf den<br />
Punkt gebracht: siehe auch www.uk-nord.de/publikationen<br />
1 – Kita - Innen<br />
• Fenster – viele Funktionen ... viele Gefahren<br />
• Schimmelpilze an den Wänden – unschön, giftig<br />
oder lästig<br />
• Der Fehlerstromschutzschalter – ein Lebensretter<br />
• Basteln im Gruppenraum<br />
• Der sichere Bewegungsraum<br />
• Erhöhte Spielebenen<br />
• Glasbruch - immer schlimme Folgen?<br />
• Regelmäßige Wartungsarbeiten in der Kita<br />
• Computer - früh übt sich . . .<br />
• Wickeltische - sicher und ergonomisch<br />
• Verbrennungs- und Verbrühungsunfälle vermeiden<br />
2 – Kita – Außen<br />
• Der richtige Fallschutz – die Qual der Wahl<br />
• Wartung von Spielgeräten<br />
• Vogelnestschaukeln - nicht immer ganz ungefährlich<br />
• Sonne ist schön, aber<br />
• Absicherung kleiner Baustellen<br />
• Fluchttreppen in der Kita – Spindeltreppen aber nur<br />
…<br />
© Alle Rechte der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> vorbehalten. 2012
3 – Vorkehrungen für<br />
den Notfall<br />
4 – Und das noch ...<br />
5 – Anhang<br />
• Medikamentengabe in der Kindertageseinrichtung<br />
• Vorbeugender Brandschutz<br />
• Erste Hilfe<br />
• Zeckenentfernung mit der Zecken-Card<br />
• Nutzung von Privatfahrzeugen in der Kindertageseinrichtung<br />
• Ausflüge mit privaten Pkw oder mit dem Reisebus<br />
• Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz<br />
• Die Verkehrssicherungspflicht der Heimleitung<br />
• Ergonomie für Erzieher/innen<br />
• Definitionen<br />
© Alle Rechte der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> vorbehalten. 2012
1 Kita - Innen<br />
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Fenster - viele Funktionen . . . . . . .<br />
viele Gefahren<br />
Über viele Jahrhunderte hat sich das Fenster zu einem<br />
Bauelement mit vielfältigen Funktionen entwickelt. Licht,<br />
Lüftung, Aus- und Einblickmöglichkeiten, Wärmedämmung,<br />
Schalldämmung, Verdunkelung, Verschattung<br />
(Rollladen) und Gliederung des Gebäudes gehören heute<br />
zu den wesentlichsten Aufgaben und Anforderungen an<br />
dieses Bauteil.<br />
In der Kindertageseinrichtung sind insbesondere die<br />
sicherheitsrelevanten Aspekte zu beachten, um in den<br />
vollen Genuss dieser vielen Funktionen der Fenster zu<br />
gelangen.<br />
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen aufzeigen, welche<br />
Gefahren von Fenstern ausgehen:<br />
Gefahr der Verletzung durch Glasbruch<br />
Fenster, die bis zum Boden reichen und sich im unmittelbaren<br />
Bewegungsbereich der Kinder befinden, müssen<br />
bis zu einer Höhe von mindestens 2,0 m mit Sicherheitsglas<br />
(Einscheibensicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas)<br />
verglast sein. Ein besonderes Augenmerk ist<br />
hierbei auf die Fenster in Eingangsbereichen und Treppenhäusern<br />
zu legen.<br />
Normalglas ist nur dann zulässig, wenn der Zugang zur<br />
Glasfläche z.B. mit einem mindestens 1 m hohen Geländer<br />
erschwert wird. Fenster mit einer Brüstungshöhe von<br />
mindestens 80 cm und einer Fensterbank können mit<br />
Normalglas verglast sein.<br />
In Bewegungsräumen, in denen mit Bällen (außer Softbälle)<br />
gespielt wird, müssen auch die Fenster mit Brüstung<br />
und Fensterbank mit Sicherheitsglas verglast sein.<br />
Aber auch außerhalb des KiTa-Gebäudes besteht die<br />
Gefahr der Verletzung durch Glasbruch. Grenzt direkt am<br />
Gebäude (ohne bepflanzte Schutzzone) der Spielbereich<br />
an und befinden sich Fenster im unmittelbaren Bewegungsbereich<br />
der Kinder, müssen auch die äußeren<br />
Scheiben der Fensterverglasung aus Sicherheitsglas<br />
bestehen.<br />
Gefahr des Absturzes bei Glasbruch<br />
Bei bis zum Boden reichenden Fenstern mit Absturzgefahr<br />
(über 1 m Absturzhöhe) reicht eine Verglasung aus<br />
Sicherheitsglas als Absturzsicherung normalerweise nicht<br />
aus.<br />
Zusätzlich ist ein innen oder außen angebrachtes mindestens<br />
1 m hohes Geländer oder eine äußere mindestens<br />
1 m hohe Absturzsicherung in Form von 3 waagerechten<br />
Rund- oder Vierkantrohren erforderlich.<br />
Gefahr der Verletzung durch defekte Fensterteile<br />
Um das einwandfreie Funktionieren der Fenster zu gewährleisten,<br />
ist die regelmäßige Pflege der Beschläge<br />
unerlässlich. Die Pflege bezieht sich insbesondere auf<br />
das Ölen, Nachjustieren und Ersetzen von Beschlagsteilen.<br />
Lassen sich Fenster nur mit hohem Kraftaufwand<br />
öffnen, kann das zur Folge haben, dass Beschlagsteile<br />
abreißen und sich der Fensterflügel aus seiner Verankerung<br />
löst.<br />
Oberlichtfenster sollten regelmäßig dahingehend überprüft<br />
werden, ob beim Öffnen die Flügel sicher durch den<br />
Oberlichtbeschlag (Schere) gehalten werden.<br />
Gefahr der Verletzung durch Oberlichthebel<br />
Die Hebel zum Öffnen der Oberlichtflügel dürfen sich<br />
nicht im Laufbereich der Kinder befinden, sondern müssen<br />
entweder in einer Höhe von mindestens 2 m, in Nischen<br />
oder um 90° gedreht angebracht sein. Die Verletzungsgefahr<br />
in Fluren und Garderobenbereichen ist besonders<br />
groß, zumal in den Garderobenbereichen oft auf<br />
die Sitzbänke gestiegen wird und dadurch auch höher<br />
liegende Oberlichthebel erreicht werden können.<br />
Gefahr der Verletzung durch Fensterflügel<br />
Bei Fenstern mit Dreh-Kipp-Beschlägen ist darauf zu<br />
achten, dass sie sich von den Kindern nur in Kipp-<br />
Stellung öffnen lassen (z.B. durch Anbringung einer<br />
Drehsperre). Zum Lüften müssen die Fenster in voller<br />
Breite zu öffnen sein, möglichst wenn die Kinder sich<br />
gerade nicht in den Gruppenräumen befinden, sonst nur<br />
unter Aufsicht.<br />
Eine Ausnahme bildet das Feuerwehrfenster:<br />
Feuerwehrfenster sind von außen anleiterbare Fenster,<br />
über die die Kinder im Notfall durch die Feuerwehr gerettet<br />
werden können. Feuerwehrfenster müssen sich im<br />
Gegensatz zu den anderen Fenstern jederzeit und in<br />
voller Breite öffnen lassen. Es dürfen sich also keine<br />
Gegenstände vor dem Fenster befinden, die die Öffnungsbreite<br />
des Flügels einschränken könnten. Das<br />
Feuerwehrfenster ist von innen und außen mit einem<br />
grünen Rechteck (8 x 4 cm) gekennzeichnet.<br />
Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />
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Schimmelpilze an den Wänden –<br />
unschön, giftig oder lästig<br />
Schimmelpilze kommen überall in der Natur vor. Sie sind<br />
natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und wichtig für die<br />
Funktion des Ökosystems, da sie abgestorbene Materie<br />
zersetzen. Schimmelpilzsporen aus der Umgebung finden<br />
sich, gerade im Sommer, auch in Innenräumen.<br />
Wenn Schimmelpilze jedoch im Innenraum wachsen,<br />
können sich die Sporen dort in Konzentrationen ansammeln,<br />
die gesundheitliche Probleme verursachen können.<br />
Die häufigste Erkrankung ist hierbei die Entwicklung einer<br />
Allergie mit Symptomen wie Fließschnupfen, Niesen,<br />
geröteten Augen, Schleimhautreizungen.<br />
Das Auftreten einer Schimmelpilzquelle im Raum bedeutet<br />
allerdings in der Regel nicht eine akute Gesundheitsgefährdung<br />
der Raumnutzer. Das gesundheitliche Risiko<br />
von Menschen mit gesunder Immunabwehr ist gering,<br />
wenn nicht ein allzu großer Befall besteht.<br />
Wo liegen die Ursachen für Schimmelpilzbefall?<br />
Schimmelpilze mögen es feucht - eine relative Luftfeuchtigkeit<br />
von mehr als 70 % im Raum oder mehr als 80 %<br />
entlang der Wandoberfläche bietet vielen Schimmelpilzarten<br />
gute Wachstumsbedingungen. Für eine erhöhte<br />
Feuchte im Raum kommen folgende Ursachen in Frage:<br />
bauliche Mängel, z.B.<br />
• Risse im Mauerwerk<br />
• defekte Dächer oder Fallrohre<br />
• Wasserschäden, z.B. durch Rohrbrüche,<br />
• falsche oder fehlende Außendämmung (Kältebrücken)<br />
falsche Nutzung der Räume, z.B.<br />
• unzureichende Lüftung, insbesondere bei sehr dicht<br />
schließenden Fenstern,<br />
• falsches Lüftungsverhalten (z.B. Dauerkippstellung<br />
im Winter)<br />
• zu geringe Raumtemperaturen<br />
Wie kann Schimmelpilzbefall vermieden werden?<br />
Wenn keine baulichen Mängel vorliegen, können folgende<br />
Maßnahmen einem Schimmelpilzbefall vorbeugen:<br />
• Mehrfach am Tag kurz und kräftig lüften, am besten<br />
mit Durchzug (Stoßlüftung, 5 – 10 Minuten). So wird<br />
die Feuchtigkeit, die durch Atmen, Schwitzen, Zimmerpflanzen,<br />
Kochen etc. entsteht, nach außen abgegeben.<br />
• Keine Dauerlüftung mit gekippten Fenstern in der<br />
kalten Jahreszeit – sonst ist Kondensation von Luftfeuchtigkeit<br />
an den ausgekühlten Fensterstürzen und<br />
Laibungen möglich<br />
• Möglichst keine Möbel direkt vor Außenwände stellen;<br />
andernfalls mindestens 10 cm Abstand von der<br />
Wand halten<br />
• Ausreichend Heizen – die Raumtemperatur sollte<br />
nicht unter 19 Grad liegen; sonst besteht die Gefahr,<br />
dass die Luftfeuchtigkeit an den Wänden kondensiert.<br />
Diese Maßnahmen sind vor allem dann wichtig, wenn die<br />
Räume mit sehr dicht schließenden Fenstern ausgestattet<br />
sind oder die Bausubstanz problematisch ist (z.B.<br />
schlechte Isolierung der Außenwand)<br />
Was hilft bei Schimmelpilzbefall?<br />
Als erstes: Die Ursachen klären und beheben! !<br />
Bei kleinflächigem Schimmelpilzbefall (oberflächlicher<br />
Befall bis 40 cm 2 ) kann dessen Beseitigung im allgemeinen<br />
ohne Beauftragung einer Fachfirma durchgeführt<br />
werden. Bitte folgende Sicherheitsmaßnahmen beachten:<br />
• Arbeiten nicht von Allergikern oder Personen mit<br />
geschwächten Immunsystem durchführen lassen.<br />
• Befallene Stellen möglichst ohne Staubaufwirbelung<br />
reinigen und desinfizieren<br />
• Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren -<br />
Schutzhandschuhe tragen<br />
• Schimmelpilzsporen nicht einatmen (ggf. Mundschutz<br />
tragen) und nicht in die Augen gelangen lassen<br />
• Nach Beendigung der Arbeiten duschen und Kleidung<br />
waschen<br />
• Nach der Sanierung intensive Reinigung in der Umgebung<br />
vornehmen<br />
• Bei der Verwendung von alkoholhaltigen Mitteln auf<br />
ausreichende Lüftung achten<br />
Als Reinigungsmittel sind diverse Anti-Schimmel-Mittel im<br />
Handel erhältlich – deren Hinweise auf die notwendigen<br />
Sicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt beachtet<br />
werden. Als Hausmittel bieten sich Isopropylalkohol<br />
(70%ig) oder Brennspiritus an; in diesem Fall ist die<br />
Brand- und Explosionsgefahr durch diese Mittel zu berücksichtigen<br />
(d.h. nur kleine Mengen verwenden, gut<br />
lüften, nicht rauchen).<br />
Achtung: Ohne Ursachenbeseitigung wirken alle Anti-<br />
Schimmel-Mittel maximal 3 bis 6 Monate.<br />
Dr. Ursula Franke - Gefahrstoffe - www.uk-nord.de<br />
Tel.:040/ 27153-217 // E-Mail: ursula.franke@uk-nord.de<br />
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Der Fehlerstromschutzschalter -<br />
ein Lebensretter<br />
Stromunfälle kommen leider immer wieder vor, im Beruf<br />
genauso wie im privaten Bereich. Etwa die Hälfte der<br />
Elektrounfälle wird durch Beschädigungen an Steckern<br />
und Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungsleitungen<br />
verursacht. Andere Fehlerquellen sind defekte Elektrogeräte<br />
sowie das Anbohren, Ansägen oder Anschleifen von<br />
unter Spannung stehenden Leitungen.<br />
durchgeführt, können die Kontakte verkleben und ein<br />
Auslösen im Fehlerfall ist dann nicht möglich.<br />
Empfehlenswert ist der Einsatz eines Fehlerstromschutzschalters<br />
mit 30 mA, da hier ein weitgehender Schutz<br />
auch bei direktem Berühren sichergestellt ist.<br />
Übrigens können auch Brände, die durch Erdschlussfehlerströme<br />
entstehen können, durch den Einbau von Fehlerstromschutzschaltern<br />
vermieden werden.<br />
Was passiert eigentlich bei einem Stromunfall?<br />
Kommt der menschliche Körper in Kontakt mit dem<br />
Strom, bewirkt dieser ab einer Stärke von 10 mA, dass<br />
normale Impulse vom Gehirn nicht mehr an die Muskeln<br />
gelangen können. Die Muskeln ziehen sich zusammen.<br />
Dadurch ist es nicht mehr möglich, den unter Spannung<br />
stehenden Gegenstand, wie z.B. einen Metallgriff, aus<br />
eigenem Willen loszulassen.<br />
Lebensgefährlich wird es ab einer Stromstärke von<br />
30 mA, die etwa 0,5 Sekunden über das Herz fließt. Dann<br />
kann Herzkammerflimmern entstehen, das die Pumpfunktion<br />
des Herzens aufhebt. Die Sauerstoffversorgung ist<br />
dann nicht mehr gewährleistet und es können nach etwa<br />
3 bis 5 Minuten irreparable Schäden auftreten.<br />
Prüftaste<br />
Wie können Stromunfälle verhindert werden?<br />
Die tragischen Folgen von Stromunfällen lassen sich<br />
verhindern, indem ein Fehlerstromschutzschalter von<br />
einem Elektriker in die Elektroverteilung eingebaut wird.<br />
Fehlerstromschutzschalter, kurz FI-Schalter (neue Bezeichnung<br />
RCD-Schalter) genannt, funktionieren folgendermaßen:<br />
Beim normalen Betrieb elektrischer Anlagen geht der von<br />
den Elektrogeräten benötigte Strom über die Zuleitung<br />
zum Gerät hin und in gleicher Größe wieder zurück. Der<br />
im Schutzschalter enthaltene Mechanismus vergleicht die<br />
in den Leitungen fließende Ströme. Ist die Summe der<br />
zufließenden Ströme nicht mehr die Summe der abfließenden<br />
Ströme, so löst der „verloren gegangene Strom“<br />
ein Auslöserelais aus, das den überwachten Stromkreis<br />
sofort abschaltet.<br />
Alle Fehlerstromschutzschalter sind mit einer Prüftaste<br />
ausgestattet, die einen Funktionstest erlaubt. Dieser Test<br />
soll monatlich (z.B. vom Hausmeister, Heimleitung, Erzieher)<br />
durchgeführt werden. Wird die Prüfung nicht<br />
Fehlerstromschutzschalter<br />
Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />
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Basteln im Gruppenraum<br />
Malen, Schneiden, Kleben ... das soll gefährlich sein?<br />
Nicht unbedingt, wenn Gefährdungsschwerpunkte erkannt<br />
und beseitigt werden.<br />
Aber wo gibt es denn beim Basteln Gefährdungsschwerpunkte?<br />
Einige Gefährdungsschwerpunkte mit Lösungsmöglichkeiten<br />
möchten wir Ihnen im Folgenden nennen:<br />
‣ Sind Ihre Regale eigentlich auch viel zu überladen<br />
mit Dingen, die man vielleicht noch einmal gebrauchen<br />
könnte? Hier hilft nur konsequentes Durchforsten<br />
und Entrümpeln. Hohe Regale müssen an der<br />
Wand befestigt werden, und um an die oberen Fächer<br />
zu gelangen, sollte eine Leiter (mit CE- und<br />
GS-Zeichen) bereit stehen.<br />
‣ Verglasungen in Vitrinen oder Schranktüren müssen<br />
aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas<br />
(VSG) bestehen. Alternativ kann<br />
auch eine Splitterschutzfolie von außen auf die<br />
Scheiben aufgeklebt werden.<br />
‣ Schubladen müssen mit Ausziehsperren ausgerüstet<br />
sein, damit ein vollständiges Herausziehen verhindert<br />
wird.<br />
‣ Haben Sie einen Brennofen? Da beim Brennen<br />
(auch von reinem Ton) gesundheitsschädliche Gase<br />
und Dämpfe frei werden, ist eine Entlüftung ins Freie<br />
bis über das Dach unbedingt erforderlich.<br />
‣ Kleber, Verdünner und Farben können Lösemittel<br />
enthalten und damit gesundheitsschädlich sein. Sie<br />
sollten diese Produkte nur verwenden, wenn sie mit<br />
dem Hinweis „Ohne Lösemittel“ versehen sind.<br />
‣ Verwenden Sie niemals Behälter, in denen sich<br />
normalerweise Lebensmittel befinden (wie z.B. Marmeladengläser)<br />
zum Aufbewahren von Farben oder<br />
ähnlichem. Hierfür sind nur neutrale und eindeutig<br />
beschriftete Behältnisse geeignet.<br />
‣ Papier- und Pappschneidemaschinen sollten ein<br />
CE- und GS-Zeichen haben und sind bei Nichtbenutzung<br />
stets mit einem Schloss zu sichern.<br />
‣ Speckstein (Steatit) ist die verfestigte Form von<br />
Talkum und kann wie dieses Asbestanteile enthalten.<br />
Auch wenn Lieferanten mit einer Analyse nachweisen,<br />
dass das gelieferte Produkt asbestfrei ist, kann<br />
die Asbestfreiheit wegen der oft ungeeigneten Analysemethoden<br />
nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.<br />
Wir empfehlen daher, auf die Bearbeitung von<br />
Speckstein in Kindertageseinrichtungen zu verzichten.<br />
Und wenn sich doch jemand verletzt, gibt es den Verbandschrank.<br />
Er ist mit einem weißen Kreuz auf grünem<br />
Grund gekennzeichnet und enthält Erste-Hilfe-Material,<br />
das dem Verbandkasten C nach DIN 13157 (wie ein Kfz.-<br />
Verbandkasten) entspricht. Außerdem muss eine Anleitung<br />
zur ersten Hilfe sowie ein Verbandbuch vorhanden<br />
sein, in dem Erste-Hilfe-Leistungen eingetragen werden,<br />
wenn kein Arzt in Anspruch genommen wurde. Zeichen,<br />
Anleitungen und Verbandbücher erhalten Sie kostenlos<br />
von uns (Tel.: 271 53-232, Herr Heimann).<br />
CE-Zeichen<br />
GS-Zeichen<br />
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Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />
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Der sichere Bewegungsraum<br />
Häufig fehlt in Kindertageseinrichtungen ein Raum, in<br />
denen Kinder spielen und ihre koordinativen Fähigkeiten<br />
weiterentwickeln können. Ein geeigneter Gymnastikraum<br />
steht oft nicht oder nur selten zur Verfügung. Übungen<br />
und Spiele können auch in Räumen ausgeübt werden,<br />
die zuvor zu Bewegungsräumen umgebaut worden sind.<br />
Hier erfahren Sie, wie der sichere Bewegungsraum aussehen<br />
sollte:<br />
Fußboden<br />
Der Fußboden ist mit einem elastischen Belag z.B. einem<br />
Teppichboden mit nachgiebiger, punktelastischer Oberfläche<br />
ausgelegt (kein Naderfilz!). Die Oberfläche ist<br />
eben, rutschhemmend und trittsicher.<br />
Um Verletzungen durch Stürze zu verhindern, sind keine<br />
Stolperstellen wie Einzelstufen, Treppen, Türstopper,<br />
Kabel ohne oder mit Kabelkanal, Fußabstreifmatten etc.<br />
vorhanden.<br />
Wände und Decke<br />
Die Decke ist so beschaffen, dass die den zu erwartenden<br />
Belastungen wie z.B. einem Ballwurf oder daran<br />
montierten Spielgeräten stand hält. Die Deckenplatten<br />
von abgehängten Decken sind gegen Herabfallen gesichert.<br />
Auch die Abdeckungen von elektrischen Leuchten<br />
halten Ballwürfe aus und sind entsprechend befestigt.<br />
An den Wänden befinden sich bis zu einer Höhe von 2 m<br />
keine hervorstehenden Teile wie z.B. Haken, Schultafeln<br />
etc. Ausnahme: Sprossenwände.<br />
Hervorstehende Wandvorsprünge und im Raum befindliche<br />
Stützen sind abgepolstert oder verkleidet.<br />
Heizkörper<br />
Die Heizkörper sind verkleidet. Die Verkleidung besteht<br />
aus Holz (Metallverkleidungen heizen sich auf) und hat<br />
keine Öffnungen, die größer als 11 cm sind.<br />
Verglasungen<br />
Alle Glasflächen, an die die Kinder gelangen können wie<br />
z.B. Glasausschnitte in Türen, Fenster zu Gruppenräumen<br />
oder Fensterflächen hinter bespielbaren Fensterbänken,<br />
bestehen bis zu einer Höhe von 2 m aus Sicherheitsglas<br />
(ESG = Einscheibensicherheitsglas oder VSG =<br />
Verbundsicherheitsglas).<br />
Alternativ ist der Zugang zur Glasfläche durch eine davor<br />
angebrachte Verkleidung erschwert oder die Glasfläche<br />
ist mit einer Splitterschutzfolie beklebt.<br />
Glasflächen, an denen eine Absturzgefahr besteht (z.B.<br />
auf Fensterbänken an außenliegenden Fensterflächen)<br />
sind mit einer Absturzsicherung versehen. Sicherheitsglas<br />
allein ist hier nicht ausreichend. Die Absturzsicherung<br />
ist mindestens 1 m hoch und hat Öffnungen, die<br />
nicht größer als 11 cm sind.<br />
Die Spiegelflächen bestehen ebenfalls aus Sicherheitsglas<br />
bzw. sind vollflächig auf einer Hartfaserplatte oder<br />
auf der Wand verklebt. Auch das Bekleben mit einer<br />
Splitterschutzfolie bewirkt, dass die Scherben bei einem<br />
Bruch des Spiegels haften bleiben und es zu keiner<br />
Schnittverletzung kommt.<br />
Spielgeräte<br />
Für die an der Decke angebrachte Schaukel gibt es einen<br />
statistischen Nachweis, dass die Belastungen von der<br />
Decke und den Befestigungsmitteln aufgenommen werden<br />
kann.<br />
Im Fallbereich von Spielgeräten, bei denen eine Absturzhöhe<br />
von ≥ 1 m gegeben ist, ist ein Fallschutz vorhanden<br />
(z.B. Aufsprungmatten nach DIN 7914 Teil 1).<br />
Der Sicherheitsabstand der Spielgeräten untereinander<br />
sowie zu den Wänden und Stützen beträgt<br />
mindestens 2 m.<br />
Die Spielgeräte werden regelmäßig durch eine sachkundige<br />
Person (siehe Anhang) überprüft, gewartet und<br />
instandgesetzt.<br />
Lärmschutz<br />
Um die Lautstärke zu minimieren sind die Decke und ein<br />
Teil der Wände mit schallabsorbierenden Materialien<br />
verkleidet worden.<br />
Belüftung<br />
Zur Sicherung eines optimalen Sauerstoffgehaltes in der<br />
Atemluft ist die Möglichkeit einer Querlüftung gegeben.<br />
Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />
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Erhöhte Spielebenen<br />
Erhöhte Spielebenen in der Kindertageseinrichtung erhöhen die<br />
Spielfreude: die Kinder können sich neue Räume erobern und<br />
das Erlebnis der Höhe genießen. Damit die Freude lange anhält,<br />
sollten folgende Kriterien beachtet werden:<br />
Aufstiege<br />
Erhöhte, zweite Spielebenen sollten über sichere Aufstiege zu<br />
erreichen sein, wie z.B. über Treppen mit Geländern und beidseitigen<br />
Handläufen. Handläufe dürfen keine freien Enden haben;<br />
die Enden werden z.B. mit Bogenstücken an die Wand, auf<br />
den Boden oder an den Pfosten (siehe Bild) geführt.<br />
Um keine Verkehrswege einzuengen, sollten Aufstiege<br />
an einer Seitenwand des Raumes hochgeführt werden.<br />
Klettermöglichkeiten<br />
Wenn Klettermöglichkeiten an der zweiten Spielebene<br />
geschaffen werden, muss für ausreichenden Fallschutz gesorgt<br />
werden (Geräteturnmatten oder Niedersprungmatten im Fallbereich,<br />
d.h. im Umkreis von 2 m). Dieser Sicherheitsbereich muss<br />
von Gegenständen freigehalten werden.<br />
Geländer<br />
Auf Spielebenen ab 60 cm ( für Krippenkinder ab 30 cm ) bis zu<br />
einer Höhe von 100 cm müssen Geländer von mindestens 70<br />
cm Höhe vorhanden sein, auf Spielebenen von mehr als 100 cm<br />
Höhe müssen sie mindestens 100 cm hoch sein.<br />
Die Geländer sind so auszuführen, dass sie nicht zum Klettern<br />
verleiten, Kinder nicht hindurchfallen können und die erhöhte<br />
Spielebene von den Erzieher/innen einsehbar ist. Dieses erreicht<br />
man z.B. mit der Anordnung von senkrechten Stäben, deren<br />
Abstand kleiner ist als 9 cm.<br />
Soll die Hochebene dauerhaft zum Schlafen genutzt werden,<br />
darf der Stababstand max. 6,5 cm betragen.<br />
Auch Öffnungen zwischen 6 mm und 25 mm - z.B. zwischen<br />
Brüstungen - sind nicht zulässig (Fangstelle Finger).<br />
Geländer müssen mit Fußleisten von mindestens 5 cm Höhe<br />
versehen sein, damit Gegenstände nicht durchrutschen und<br />
Kinder unter der Spielebene verletzen können.<br />
Die Spielebenen sind so zu gestalten, dass auch Erwachsene,<br />
insbesondere Reinigungskräfte, überall problemlos hin gelangen<br />
können.<br />
Beleuchtung<br />
Der Aufstieg über eine Sprossenleiter eignet sich eher nicht und<br />
hat folgende Nachteile:<br />
‣ Es ist ein stoßdämpfender Untergrund erforderlich,<br />
was beim nachträglichen Einbau hohe Kosten verursacht<br />
und die Gefahr des Stolperns erhöht (wegen der<br />
Stolperkanten bei Matten und wegen unterschiedlicher<br />
Nachgiebigkeit zum angrenzenden Boden).<br />
‣ Für die Kinder ist eine besondere Anleitung und Aufsicht<br />
erforderlich.<br />
‣ Erzieher/innen und Reinigungspersonal können die<br />
erhöhten Spielebenen über Sprossenleitern nur<br />
schwer erreichen.<br />
Kabel, Verteilerdosen, Steckdosen und Leuchten im Bereich der<br />
erhöhten Spielebenen sind so zu gestalten und auszuwählen,<br />
dass sie von Kindern nicht manipuliert und beim Spiel nicht ohne<br />
weiteres beschädigt werden können (z.B. Kabel in Kabelkanälen,<br />
verschraubte Verteilerdosen).<br />
Leuchten müssen mit einer geschlossenen, bruchsicheren und<br />
verschraubten Abdeckung ausgestattet sein. Lichterketten dürfen<br />
nur verwendet werden, wenn sie mit einem Trafo ausgestattet<br />
sind.<br />
!!! Etwas unklar? – Bitte anrufen !!!<br />
Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />
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Glasbruch - immer schlimme Folgen?<br />
Besondere Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen<br />
bei Glasbruch sind überall dort erforderlich, wo Kinder in<br />
Bewegungs- und Verkehrsbereichen auf verglaste Wände,<br />
Türen oder Fenster treffen können.<br />
Ursachen für Unfälle sind häufig stolpern, gestoßen werden<br />
und Unachtsamkeit.<br />
Wir wollen Ihren Blick auf besondere Gefahrenpunkte<br />
lenken und Ihnen Vorschläge zur Verbesserung des<br />
Sicherheitsstandards machen. Zunächst einmal ein<br />
Überblick über die verschiedenen Glasarten mit Ihren<br />
Sicherheitseigenschaften.<br />
Fenster- und Spiegelglas (Floatglas)<br />
► Keine ausreichende Verkehrssicherheit<br />
► Nicht ballwurfsicher<br />
Drahtglas<br />
► Keine ausreichende Verkehrssicherheit<br />
► Nicht ballwurfsicher<br />
► Drahtnetz schwächt die Eigenstabilität<br />
► Drahteinlage reißt bei stärkerer Belastung<br />
► An der Bruchstelle entstehen Splitter und<br />
Drahtenden stehen vor<br />
Einscheibensicherheitsglas (ESG)<br />
► Ausreichende Verkehrssicherheit<br />
► Ballwurfsicher<br />
► Bei Bruch Zerfall in stumpfe Krümel<br />
► Erkennbar an eingebranntem Stempel<br />
Verbundsicherheitsglas (VSG)<br />
► Ausreichende Verkehrssicherheit<br />
► Ballwurfsicher (i.d.R. ab 8 mm Dicke).<br />
► Splitter- und scherbenbindend durch Folie.<br />
Schon diese Aufstellung lässt das Ziel erkennen:<br />
In allen nicht abgeschirmten Aufenthalts- und<br />
Bewegungsbereichen in der Kita müssen Verglasungen<br />
aus Einscheiben- oder Verbundsicherheitsglas<br />
bestehen.<br />
Bitte überprüfen Sie anhand der folgenden Auflistung die<br />
vorhandenen Verglasungen in Ihrer Kita. Wenn Sie Zweifel<br />
haben, rufen Sie uns doch einfach an; wir beraten Sie<br />
gerne.<br />
Türen mit Verglasungen<br />
Generell Sicherheitsglas. Vorzugsweise Verbundsicherheitsglas,<br />
da dieses Glas für Reparaturverglasungen<br />
zugeschnitten werden kann. Bei Eingangstüren mit Isolierverglasung<br />
ist darauf zu achten, dass die inneren und<br />
äußeren Scheiben aus Sicherheitsglas bestehen.<br />
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Rauchschutz-/Brandschutztüren mit Verglasungen<br />
Generell Einscheiben- oder Verbundsicherheitsglas. Bei<br />
Brandschutzanforderungen ist eine Brandschutzverglasung<br />
in Kombination mit Sicherheitsglas erforderlich.<br />
Drahtgläser erfüllen in der Regel die Anforderungen an<br />
die Feuerwiderstandsdauer, nicht jedoch die Anforderungen<br />
an die Verkehrssicherheit.<br />
Fenster in Außenspielbereichen<br />
Fenster in Aufenthalts- und Verkehrsbereichen außerhalb<br />
des Gebäudes, die nicht abgeschirmt sind, müssen außen<br />
mit Sicherheitsglas verglast sein.<br />
Glastrennwände im Gebäude<br />
Wenn keine Abschirmung vorhanden ist, d. h. wenn Personen<br />
unmittelbar an die Glasfläche treten können, ist<br />
immer Sicherheitsglas bis zu einer Höhe von 2,00 m<br />
erforderlich. Bei einer wirksamen Abschirmung ist auch<br />
Floatglas möglich.<br />
Bis zum Boden reichende Fenster ohne Absturzgefahr<br />
Ausführung wie bei Glastrennwänden im Gebäude.<br />
Bis zum Boden reichende Fenster mit Absturzgefahr<br />
Generell Verbundsicherheitsglas. Allerdings erfüllt Sicherheitsglas<br />
grundsätzlich nicht die Anforderungen an<br />
eine Absturzsicherung. Dies kann nur mit einer Abschirmung<br />
durch ein innen oder außen angebrachtes, 1 m<br />
hohes Geländer oder durch eine außen liegende, 1 m<br />
hohe Absturzsicherung, z. B. mit 3 waagerechten Rundoder<br />
Vierkantrohren, erreicht werden.<br />
Verglaste Treppengeländer<br />
Hier wird generell eine Sicherheitsverglasung mit ESG<br />
oder VSG eingesetzt. Zulässige Scheibengrößen, Scheibendicke<br />
und Befestigungskonstruktionen müssen den<br />
Vorgaben in den Technischen Baubestimmungen entsprechen.<br />
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Regelmäßige Wartungsarbeiten in<br />
der Kita<br />
In einem Kindergarten gibt es eine ganze Reihe von<br />
Wartungsarbeiten, die durchgeführt werden sollten,<br />
um die Funktion von Geräten und Einrichtungen zu<br />
gewährleisten und unnötige Reparaturen verhindern.<br />
Solche Wartungsarbeiten können häufig von<br />
Hausmeistern, Zivildienstleistenden o.ä. durchgeführt<br />
werden. Es ist sinnvoll, eine Wartungsliste zu<br />
erstellen, die auf den jeweiligen Kindergarten genau<br />
zugeschnitten ist.<br />
Auf folgende Geräte und Einrichtungen im Innenbereich<br />
sollte regelmäßig „ein Auge geworfen“ werden:<br />
• Sitzen die Beschläge an Türen und Fenstern<br />
fest? Schrauben bei Bedarf nachziehen.<br />
• Sitzen die Türzapfen richtig? Bei Bedarf wieder<br />
hineindrücken.<br />
• Sitzen die Dichtungen an Fenstern und Türen<br />
richtig?<br />
• Falze an Fenstern und Türen (gerade an Terrassentüren)<br />
bei Bedarf reinigen, um die<br />
Schließfunktion zu erhalten.<br />
• Wasserablauföffnungen an Fenster- und Türrahmen<br />
offen halten.<br />
• Beschläge und Verriegelungen an Fenstern<br />
und Türen bei Bedarf ölen.<br />
• Wasserhähne, Heizkörperventile und Abflussleitungen<br />
unter Waschbecken auf Dichtigkeit<br />
kontrollieren.<br />
• Schläuche an Wasch- und Spülmaschinen regelmäßig<br />
überprüfen. Sind Schlauchplatzsicherungen<br />
eingebaut?<br />
• Siebe in Spülmaschinen und Flusensiebe in<br />
Waschmaschinen regelmäßig reinigen.<br />
• Bodenabläufe in Toiletten und Küchen regelmäßig<br />
reinigen.<br />
• Wenn in der Hauptabwasserleitung ein Rückstauventil<br />
eingebaut ist, dies regelmäßig reinigen.<br />
• Sind alle Abdeckungen an Schaltern und<br />
Steckdosen vorhanden und unbeschädigt?<br />
• Sind in allen Steckdosen Kindersicherungen<br />
vorhanden und alle Abdeckungen an Schaltern<br />
und Steckdosen unbeschädigt?<br />
Hier einige Beispiele:<br />
Bild 1<br />
Loser Türbeschlag durch fehlende Schrauben<br />
Bild 2<br />
Fehlende Scharnierschrauben an einem Spielhaus. Löst<br />
sich das Scharnier, bricht durch die Hebelwirkung der Tür<br />
auch das untere Scharnier und das wird dann teuer<br />
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Auch im Außenbereich gibt es Dinge, die man regelmäßig<br />
arten sollte:<br />
Bild 3: Defektes Lüftungsgitter in einer Tür<br />
Bild 4:Massive Durchfeuchtung unter einer Spüle durch<br />
undichtes Eckventil<br />
Bild 5: Defekte Fußleiste<br />
• Wenn man sieht, dass Dachrinnen überlaufen,<br />
müssen diese gereinigt werden. Bei dieser Gelegenheit<br />
sollten an den Einläufen der Fallrohre<br />
Laubfangsiebe angebracht werden, um ein<br />
Verstopfen der Fallrohre zu verhindern. Für<br />
Wartungsarbeiten an Dachrinnen nur sichere<br />
Leitern verwenden, bei höheren Gebäuden eine<br />
Reinigungsfirma einschalten.<br />
• Regenabläufe auf Flachdächern regelmäßig<br />
kontrollieren und reinigen lassen.<br />
• Sieleinläufe auf dem Grundstücks des Kindergartens<br />
regelmäßig überprüfen und bei Bedarf<br />
die Schlammfangeimer in den Einläufen reinigen.<br />
• Ist im Außenbereich eine Drainage verlegt,<br />
müssen die Ausläufe regelmäßige gereinigt<br />
werden. Eine Drainage sollte alle 5 Jahre von<br />
einer Spezialfirma gespült werden, um ein Versanden<br />
zu vermeiden.<br />
• Gestrichene oder lasierte Hölzer (z.B. Geräteschuppen,<br />
Holzzäune) regelmäßig streichen<br />
oder lasieren („Farbe erhält, was sonst verfällt“).<br />
Zusammenfassung<br />
Es gibt viele Bereiche im Kindergarten, in denen<br />
durch regelmäßige Wartung teure Reparaturen<br />
vermieden werden können. Für ein effektives Vorgehen<br />
sollte vom Kindergarten ein Wartungsplan<br />
erstellt werden. Beim Einsatz von Fachfirmen, z.B.<br />
bei der Dachrinnenreinigung an hohen Gebäuden<br />
oder beim Spülen der Drainage, sollten immer mehrere<br />
Angebote eingeholt werden und es kann sinnvoll<br />
sein, wenn sich mehrere Einrichtungen eines<br />
Trägers zusammentun und als Auftraggeber auftreten.<br />
Je größer das Auftragsvolumen, desto besser<br />
die Verhandlungsposition.<br />
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Computer – früh übt sich . . .<br />
Computer gehören zur heutigen Lebenswelt und<br />
werden immer häufiger auch in Kindertagesstätten,<br />
insbesondere in Horten, als Bildungsmittel eingesetzt.<br />
Die meisten Einrichtungen klagen über chronischen<br />
Platzmangel, so dass die Computer oftmals<br />
dicht zusammen in einer Ecke platziert werden.<br />
Arbeiten auf engem Raum macht keinen Spaß und<br />
kann in schlechter Haltung auf Dauer zu Nackenund<br />
Kopfschmerzen führen.<br />
Seien Sie Vorbild mit der Gestaltung Ihres Computerarbeitsplatzes!<br />
Tipps dazu bekommen Sie von<br />
uns:<br />
Auswahl des Raumes<br />
Für die Aufstellung eines Computers sollte ein<br />
Raum gewählt werden, deren Fensterfront nach<br />
<strong>Nord</strong>en zeigt. Dies verhindert, dass eine zu starke<br />
Sonneneinstrahlung zu Blendungen auf dem Bildschirm<br />
führt. Treten dennoch Blendungen oder<br />
Spiegelungen auf, lassen sich diese durch das Anbringen<br />
von Filterrollos, Jalousien mit möglichst<br />
vertikalen Lamellen oder hellen Vorhängen vermeiden.<br />
Größe des Raumes<br />
Neben den Bildschirmarbeitsplätzen der Kinder<br />
muss auch genügend Platz für Drucker und Scanner<br />
vorhanden sein. Außerdem sollten ausreichend<br />
Sitzmöglichkeiten für mehrere Kinder um den Computer<br />
herum vorhanden sein.<br />
Lüftung<br />
Die regelmäßige und intensive Lüftung ist durch die<br />
Wärmeabgabe der Rechner besonders wichtig. Die Fenster<br />
dürfen daher nicht verstellt werden.<br />
Stolperstellen<br />
Die Kabel und Zuführungen müssen so am Tisch,<br />
an der Wand oder am Boden befestigt werden,<br />
dass sie nicht zu Stolperstellen werden.<br />
Wichtig: Alle elektrischen Netzverbindungen müssen<br />
kindersicher ausgelegt und abgesichert werden.<br />
Dazu gehört auch die Steckdosenabsicherung.<br />
Bildschirm<br />
Der Bildschirm sollte so einzustellen sein, dass der<br />
Sehabstand zum Kind ca. 45 – 70 cm beträgt.<br />
Eine gute Bildschirmqualität ist wichtig für die Gesundheit<br />
der Augen. Die wichtigsten Merkmale sind<br />
Bildschärfe, Flimmerfreiheit, Strahlungsarmut und<br />
Bildschirmgröße. Flimmerfreiheit wird bei einer<br />
Bildwiederholfrequenz ab 70 Hz erfüllt. Darauf sind<br />
vor allem ältere Geräte zu überprüfen.<br />
Den Grad der Strahlungsarmut erkennt man am<br />
TCO-Prüfsiegel. Beim Neukauf sollte man auf<br />
TCO 99 bestehen.<br />
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Als Bildschirmgröße ist eine Bilddiagonale von 17<br />
Zoll zu empfehlen. Die modernen Flachbildschirme<br />
sind gestochen scharf, flimmer- und strahlungsfrei,<br />
allerdings auch noch deutlich teurer als Röhrenbildschirme.<br />
In der Kindertageseinrichtung, wo oft mehrere<br />
Kinder am Computer sitzen, ist ein Röhrenmonitor<br />
wegen seines größeren Blickwinkels günstiger.<br />
Der Monitor soll auf dem Tisch stehen und die<br />
Oberkante des Bildschirms sollte etwa in Augenhöhe<br />
sein. Deshalb bitte den Monitor nicht auf<br />
das Rechnergrundgerät stellen.<br />
Maße für Bildschirmarbeitsplätze (für Erwachsene)<br />
Maus<br />
Kinderhände sind kleiner als Erwachsenenhände.<br />
Es gibt „Mäuse für Kinder“ zu kaufen, die in der<br />
Anschaffung zwar teurer sind, aber wesentlich besser<br />
von Kinderhänden bedient werden können.<br />
Blickrichtung<br />
Damit keine direkte Blendung oder Spiegelung auf<br />
der Bildschirmoberfläche auftritt, sollte die Blickrichtung<br />
zum Bildschirm parallel zur Fensterfront verlaufen.<br />
Richtig sitzen<br />
Eine wichtige pädagogische Aufgabe besteht darin,<br />
den Kindern nicht nur den richtigen Umgang mit<br />
dem Rechner und der Software, sondern auch mit<br />
Tisch und Stuhl beizubringen und auf eine richtige<br />
Sitzhaltung hinzuwirken. Das prägt das Verhalten<br />
der Kinder für das „Rechnerleben“ zu Hause und im<br />
späteren Beruf.<br />
Da die Kinder unterschiedlich groß sind, sollten<br />
Tische und Stühle höhenverstellbar sein.<br />
Ausgleichsübungen<br />
Für die ergonomischen Einrichtung des Computerarbeitsplatzes,<br />
das Erlernen des dynamischen Sitzens<br />
und für Ausgleichsgymnastik steht heute eine<br />
breite Palette von Lernprogrammen zur Verfügung.<br />
Durch ihre zum Teil lustige Art sprechen sie Kinder<br />
und Jugendliche besonders an.<br />
Zum Schluss:<br />
Häufig kommt es vor, dass Kindertageseinrichtungen<br />
alte Computer geschenkt bekommen. Erzieher/innen<br />
sollten hierbei bedenken, dass viele veraltete<br />
Geräte die aktuellen Lern- und Spielsoftware<br />
nicht mehr unterstützen. Als überholt können Rechner<br />
bezeichnet werden, auf denen das Betriebssystem<br />
Windows XP nicht läuft.<br />
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Wickeltische<br />
sicher und ergonomisch<br />
Immer mehr Kindertageseinrichtungen erweitern ihr Betreuungsangebot<br />
und bieten Plätze für Krippenkinder an.<br />
Bei steigender Zahl der Kinder unter 3 Jahren erhöht sich<br />
entsprechend die Anzahl der Wickelvorgänge. Mit diesem<br />
Sicherheitstipp möchten wir Ihnen die sicherheitstechnischen<br />
und ergonomischen Aspekte erläutern, die beim<br />
Einrichten eines Wickelbereiches beachtet werden sollten.<br />
Werden in der Kindertagesstätte Kinder mit körperlichen<br />
Einschränkungen betreut, sollten höhenverstellbare Wickeltische<br />
verwendet werden.<br />
Abmessungen<br />
Um ein entspanntes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen,<br />
ist die Höhe und Größe des Wickeltisches von<br />
Bedeutung. Die Höhe richtet sich nach der Größe der<br />
Personen, die an ihm arbeiten werden. Als Richtmaß gilt<br />
eine Höhe zwischen 85 cm und 95 cm. Der Wickeltisch<br />
muss so groß sein, dass das zu wickelnde Kind mit seinem<br />
ganzen Körper aufliegen kann. Er sollte daher mindestens<br />
70 cm x 80 cm groß sein.<br />
Neu ist die Forderung, dass die seitlichen Aufkantungen<br />
des Wickeltisches mindestens 20 cm betragen müssen,<br />
damit ein seitliches Herunterfallen der Kinder vermieden<br />
wird. Günstig ist die Anordnung in einer Raumecke, so<br />
dass die Absturzsicherung durch die Wände gegeben ist.<br />
Aufstiegshilfen<br />
Eine Aufstiegshilfe, die den Kindern ermöglicht, selbst<br />
den Wickeltisch zu „erklimmen“, minimiert die körperliche<br />
Belastung der Erzieherinnen und Erzieher.<br />
Die Aufstiegshilfe muss bei Gebrauch fest mit dem Wickeltisch<br />
verbunden sein. Ausziehbare Treppchen auf<br />
Rollen haben sich als besonders praktisch erwiesen. Sie<br />
können schnell herausgezogen und nach Gebrauch wieder<br />
unter den Tisch geschoben werden. Damit ist sichergestellt,<br />
dass Kinder nicht unbeabsichtigt auf den Wickeltisch<br />
krabbeln können. Der Raum unter dem Treppchen<br />
kann als zusätzlicher Stauraum genutzt werden.<br />
Feststehende Treppchen sind gegebenenfalls mit einer<br />
Tür oder einem „Schott“ gegen Hochkrabbeln zu sichern.<br />
Hocker oder Tritte eignen sich nicht als Aufstiegshilfen.<br />
Wickeltisch mit ausziehbarer Aufstiegshilfe<br />
Waschmöglichkeit<br />
Unmittelbar neben dem Wickeltisch ist eine Waschmöglichkeit<br />
vorzusehen. Sofern Wasserarmaturen von Kindern<br />
erreicht werden können, muss die Wassertemperatur<br />
auf höchstens 45°C begrenzt sein, damit Verbrühungsunfälle<br />
verhindert werden.<br />
Alle Utensilien, die fürs Wickeln und Waschen benötigt<br />
werden, müssen sich in unmittelbarer Nähe des Wickeltisches<br />
befinden, denn:<br />
Eine Hand muss immer am Kind sein !<br />
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Verbrennungs- und Verbrühungsunfälle<br />
vermeiden<br />
SO BITTE NICHT!<br />
Schwere Verbrühungs- und Verbrennungsunfälle zählen<br />
zu den schrecklichsten Kinderunfällen. Oft ist ein solcher<br />
Unfall für die betroffenen Kinder mit einem jahrelangen<br />
Leiden, häufigen Operationen und zum Teil dauerhaften<br />
Entstellungen verbunden. In der Kindertageseinrichtung<br />
sind solche Unfälle denkbar, wenn – besonders Kleinkinder<br />
– die Möglichkeit haben, an kochendes Wasser zu<br />
kommen. Auch Küchen, in die Kinder gehen können,<br />
bergen hier nicht zu unterschätzende Gefahren.<br />
Gruppenräume<br />
Geräte, die kochendes Wasser erzeugen oder enthalten,<br />
gehören besonders in Krippen nicht in die Gruppenräume.<br />
Heißes Wasser sollte nur in Trinktemperatur in Griffbereich<br />
der Kinder gelangen.<br />
Bild 1 zeigt eine gefährliche Situation:<br />
Kleinkinder können hier das Kabel der Kaffeemaschine<br />
erreichen und die Maschine vom Tisch ziehen.<br />
Kaffeemaschinen und Wasserkocher gehören in die<br />
Teeküche und müssen dort so aufgestellt werden, dass<br />
sie von Kindern nicht erreicht werden können.<br />
Bild 2 zeigt eine Kaffeemaschine und einen Wasserkocher<br />
auf einer Anrichte im Krippenbereich. Erschwerend<br />
kommt hier hinzu, dass diese Anrichte in einer Höhe von<br />
etwa 40 cm montiert ist, damit sie von Krippenkindern<br />
erreicht werden kann – eine ganz gefährliche Situation.<br />
Bild 1<br />
Kaffeemaschine im Griffbereich<br />
Küchen<br />
Herde, an denen mit Kindern gekocht werden soll, benötigen<br />
einen Sicherheitsschalter in Erwachsenhöhe. Damit<br />
ist sichergestellt, dass Kinder den Herd nicht unbemerkt<br />
einschalten können.<br />
Außerdem sollte beim Kochen mit Kindern ein klappbares<br />
Herdgitter eingesetzt werden.<br />
Bild 2<br />
Kaffeemaschine und Wasserkocher im<br />
Krippenbereich (Arbeitsfläche in 40 cm<br />
Höhe)<br />
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2 – Kita – Außen<br />
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Der richtige Fallschutz – die Qual<br />
der Wahl<br />
Nachteil:<br />
Rasen ist nur für gering belastete Bereiche<br />
geeignet.<br />
Sturzunfälle stehen mit bis zu 50% an erster Stelle der<br />
Unfallursachen. Stürze können sowohl von einem erhöhten<br />
Standpunkt aus als auch auf gleichem Niveau erfolgen.<br />
Auf die Gestaltung des Bodens bezüglich der Falldämpfung<br />
ist daher besonders zu achten.<br />
Die Broschüre GUV-SI 8017 (alte Bezeichnung GUV<br />
26.14)„Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ und die<br />
DIN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ legen fest,<br />
welches Bodenmaterial bei unterschiedlichen Fallhöhen<br />
zugelassen ist<br />
(Tabelle siehe Anhang).<br />
Doch oft spielen bei der Wahl des Bodenmaterials auch<br />
noch andere Kriterien wie z.B. Befahrbarkeit, Wartungsintensität<br />
und Langlebigkeit eine Rolle.<br />
Um Ihnen die Qual der Wahl zu erleichtern hier nun einige<br />
Informationen zu den verschiedenen Bodenmaterialien:<br />
Oberboden<br />
Als Oberboden bezeichnet man natürliche Oberflächen<br />
mit einer Erddeckschicht. Die stoßdämpfenden Eigenschaften<br />
hängen vom Aufbau und der Beschaffenheit wie<br />
Humusdicke, Steine, Wurzeln und Feuchtigkeitsgehalt ab<br />
und können daher stark variieren. Oberboden ist bis zu<br />
einer Fallhöhe von 1,0 m zulässig.<br />
Nachteil:<br />
Vorteil:<br />
Rasen<br />
Oberboden ist nur für gering belastete<br />
Bereiche geeignet.<br />
Sehr geringer Pflegeaufwand, Befahrbarkeit<br />
für Rollstuhlfahrer ist gegeben.<br />
Rasen hat im Gegensatz zum Oberboden eine Humusschicht,<br />
die frei von größeren Steinen und Wurzeln ist.<br />
Für die Stoßdämpfung ist neben dem Aufbau der Humusschicht<br />
vor allem der vorhandene Feuchtigkeitsgehalt<br />
wichtig. Wird Rasen stark beansprucht läuft sich die<br />
Grasschicht ab, der Boden trocknet aus und die stoßdämpfenden<br />
Eigenschaften werden gemindert. Rasen ist<br />
bis zu einer Fallhöhe von 1,50 m zulässig.<br />
Vorteil:<br />
Fallschutzsand<br />
Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer ist<br />
gegeben.<br />
Fallschutzsand ist gewaschener Sand mit einer Korngröße<br />
bis zu 2 mm. Gewaschen bedeutet, dass keine bindigen<br />
Anteile vorhanden sind (Probe: man kann keine<br />
Sandkuchen formen) und somit ein Verdichten und Verhärten<br />
im trocknen Zustand vermieden wird. Die Füllhöhe<br />
sollte 40 cm betragen, damit auch beim Wegspielen noch<br />
eine Schichtdicke von mindestens 20 cm für die Stoßdämpfung<br />
erhalten bleibt. Fallschutzsand ist bis zu einer<br />
Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />
Nachteil:<br />
Vorteil:<br />
Spielsand<br />
Verunreinigungen durch Hunde und<br />
Katzen.<br />
Günstige regionale Beschaffung, leichte<br />
Pflege.<br />
Im Gegensatz zu Fallschutzsand besteht Spielsand zu<br />
mindestens 40% aus bindigen Anteilen (Lehm und Löss).<br />
Diese bindigen Anteile bewirken aber, dass sich der<br />
Spielsand schnell verdichtet und bei Regen Wasser bindet,<br />
so dass er bei Frost zu einer harten Schicht gefriert.<br />
Darum ist Spielsand als Fallschutz nicht geeignet. Aus<br />
den gegenläufigen Eigenschaften von Fallschutzsand<br />
und Spielsand wird klar, dass Spielgerätebereiche mit<br />
großer Fallhöhe und Sandspielbereiche nicht kombiniert<br />
werden können. Eine Vermischung dieser beiden Bereiche<br />
würde außerdem dazu führen, dass Kleinkinder sich<br />
immer wieder in die Nähe von dynamischen Spielgeräten<br />
wie z.B. Rutsche, Schaukel oder Schwingseile begeben.<br />
Werden Sandspiel und Bewegungsspiel räumlich klar<br />
voneinander getrennt, kann von vornherein ein hohes<br />
Sicherheitspotential erreicht werden.<br />
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Kies<br />
Kies sollte gewaschen und in einer Korngröße von 2 bis 8<br />
mm eingebaut werden. Durch sein Fließverhalten besitzt<br />
er einen geringen Wegspieleffekt, wodurch sich Löcher<br />
und Mulden selbstständig wieder schließen (erforderliche<br />
Schichtdicke 30 bis 40 cm). Kiesflächen können auch als<br />
natürliche Fußabstreifer zwischen Sandspielbereichen<br />
und Gruppenräumen Anwendung finden. In ruhigen Bereichen<br />
kann der Einbau von Kies dazu beitragen, dass<br />
die Befahrbarkeit mit Fahrrädern und die Laufgeschwindigkeit<br />
eingeschränkt werden. Kies ist bis zu einer Fallhöhe<br />
von 3,0 m zulässig.<br />
Nachteil:<br />
Vorteil:<br />
Rindenmulch<br />
erschwerte Reinigung<br />
sehr gute stoßdämpfende Eigenschaften,<br />
Austausch aus hygienischen Gründen<br />
nicht erforderlich, gute Wasserdurchlässigkeit<br />
Rindenmulch sollte ausschließlich aus Nadelholzrinde,<br />
bevorzugt aus Kiefernrinde bestehen. Als natürliches<br />
Material verrottet Rindenmulch, so dass sich eine evt.<br />
vorhandene Drainage zusetzen und versagen kann.<br />
Deshalb sollten Rindenmulchflächen von Zeit zu Zeit<br />
vollständig ausgekoffert und neu aufgebaut werden. Die<br />
Verrottung von Rindenmulch bewirkt außerdem eine<br />
starke Versauerung des Bodens, wodurch Geräteteile<br />
aus Holz im Boden angegriffen werden. Holzspielgeräte<br />
sollten deshalb niemals direkt, sondern mit Pfostenschuhen<br />
versehen eingebaut werden. Rindenmulch ist bis zu<br />
einer Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />
Holzschnitzel sind bis zu einer Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />
Nachteil: relativ hoher Anschaffungspreis<br />
Vorteil: geringere Wasseraufnahme und größere<br />
Sauberkeit als beim Rindenmulch,<br />
längere Lebensdauer der Holzspielgeräte,<br />
Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer ist<br />
gegeben<br />
Kunststoffbeläge<br />
Kunststoffbeläge werden entweder als Platten verlegt<br />
oder wie Asphalt direkt vor Ort fugenlos aufgebracht. Als<br />
Platten sollten sie nicht in die Nähe von Bäumen verlegt<br />
werden. Die Baumwurzeln können die Platten anheben<br />
und es würden Stolperstellen entstehen. Die Rutschfestigkeit<br />
von Kunststoffbelägen wird durch Sand (Sandkiste<br />
in unmittelbarer Nähe ist ungünstig) und Feuchtigkeit<br />
(Bildung von Moos) herabgesetzt. Geprüfte Kunststoffbeläge<br />
sind bis zu einer Fallhöhe von 3,0 m zulässig.<br />
Nachteil:<br />
Vorteil:<br />
erschwerte Kontrolle von fest installierten<br />
Spielgeräten unterhalb der Belagsoberfläche<br />
im Zuge der Jahreskontrollen<br />
einfache Reinigung, Befahrbarkeit für<br />
Rollstuhlfahrer ist gegeben.<br />
Nachteil:<br />
Vorteil:<br />
muss häufig aufgefüllt werden, erschwerte<br />
Reinigung, Verrottung.<br />
Günstige regionale Beschaffung<br />
Holzschnitzel<br />
Holzschnitzel bestehen aus geschreddertem Holzmaterial<br />
ohne Rindenanteile, so dass die Verrottung wesentlich<br />
später einsetzt als bei Rindenmulch. Es sollte darauf<br />
geachtet werden (durch Bestätigung des Lieferanten),<br />
dass nur unbehandeltes Holz verwendet wurde (keine<br />
Leimreste, Farben, Lasuren oder Imprägnierungen).<br />
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Bodenarten in Abhängigkeit von den zulässigen freien Fallhöhen<br />
Mindest- Max.<br />
Lfd. Bodenmaterial Beschreibung schichtdicke Fallhöhe<br />
Nr mm mm<br />
1 Beton/Stein ≤ 600<br />
2 Bitumengebundene ≤ 600<br />
Böden<br />
3 Oberboden ≤ 1 000<br />
4 Wassergebundene ≤ 1 000<br />
Decken<br />
5 Rasen ≤ 1 500<br />
6 Holzschnitzel mechanisch zerkleinertes 400* ≤ 3 000<br />
Holz (keine Holzwerkstoffe),<br />
ohne Rinde und Laubanteile,<br />
Korngröße 5 mm bis 30 mm<br />
7 Rindenmulch zerkleinerte Rinde von 400* ≤ 3 000<br />
Nadelhölzern, Korngröße<br />
20 mm bis 80 mm<br />
8 Sand ohne schluffige bzw. tonige 400* ≤ 3 000<br />
Anteile, gewaschen, Korngröße<br />
0,2 mm bis 2 mm<br />
9 Kies rund und gewaschen 400* ≤ 3 000<br />
Korngröße 2 mm bis 8 mm<br />
10 Synthetischer Fallschutz<br />
entsprechend HIC-Prüfung ≤ 3 000<br />
nach Abschnitt 6<br />
* Wegspieleffekt mit einer Schichtdicke von 200 mm wurde bereits berücksichtigt.<br />
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Wartung von Spielgeräten<br />
Es kommt immer wieder vor, dass in den Medien von<br />
Spielplätzen berichtet wird, auf denen sich schadhafte<br />
Spielgeräte befinden: die Holzteile sind morsch, die<br />
Schrauben verrostet und stoßdämpfender Untergrund ist<br />
nicht mehr vorhanden. Die Betreiber wissen oft nicht,<br />
dass sie für die Sicherheit der Spielgeräte verantwortlich<br />
sind und sich bei einem Unfall nicht mit der Ausrede aus<br />
der Affäre ziehen können: „Ich habe gar nicht gewusst,<br />
dass das Spielgerät nicht in Ordnung ist.“ Denn gemäß<br />
der deutschen Rechtsprechung wird Unwissenheit nicht<br />
als Entschuldigung gewertet.<br />
Unfälle auf Grund von maroden Spielgeräten lassen sich<br />
vermeiden, indem diese regelmäßig kontrolliert und gewartet<br />
werden. Die DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“<br />
schreibt folgende regelmäßig wiederkehrenden Kontrollen<br />
vor:<br />
Sichtkontrolle<br />
Die Sichtkontrolle dient der Erkennung offensichtlicher<br />
Gefahrenquellen, die sich durch Vandalismus, Benutzung<br />
oder Witterungseinflüsse ergeben können. Gefahrenquellen<br />
können z.B. sein: zerbrochene Teile an Spielgeräten,<br />
Verschmutzungen wie zerbrochene Flaschen oder Fäkalien,<br />
Gegenstände (z.B. Spielzeug, Holzstücke) im Fallraum<br />
der Spielgeräte.<br />
Die Intervalle der Sichtkontrollen richten sich nach dem<br />
Umfeld und der Intensität der Nutzung des Spielplatzes.<br />
Sie bewegen sich normalerweise zwischen einer Woche<br />
und 14 Tagen. Bei besonderer Gefährdungssituation wie<br />
Vandalismus oder Drogenkonsum in der näheren Umgebung,<br />
kann eine tägliche Kontrolle erforderlich werden.<br />
Hinweis: Falls Spritzen im Außengelände aufgesammelt<br />
werden müssen, sollten eine Zange oder feste Lederhandschuhe<br />
verwendet werden (HIV, Hepatitis !). Die<br />
aufgesammelten Spritzen sollten nur in festen Behältern<br />
entsorgt werden.<br />
Sichtkontrollen können z.B. von Erziehern/innen oder<br />
Hausmeistern durchgeführt werden.<br />
Funktionskontrolle<br />
Zusätzlich zur Sichtkontrolle beinhaltet die Funktionskontrolle<br />
eine Überprüfung der Stabilität und der Verschleißerscheinungen<br />
an den Spielgeräten. Häufig werden im<br />
Rahmen dieser Prüfungen auch einfache Wartungsarbeiten<br />
durchgeführt wie z.B. Nachziehen von Schrauben,<br />
Schmieren von Gelenken.<br />
Die Intervalle der Funktionskontrollen richten sich nach<br />
den Angaben des Spielgeräteherstellers, ansonsten<br />
sollten sie alle 1 bis 3 Monate vorgenommen werden.<br />
Funktionskontrollen können z.B. von Erziehern/innen<br />
oder Hausmeistern durchgeführt werden.<br />
Jährliche Kontrollen<br />
Die jährliche Kontrolle dient der Feststellung des betriebssicheren<br />
Zustands der Anlage. Sämtliche Spielgeräte<br />
werden unter Berücksichtigung der DIN Normen (DIN<br />
EN 1176 „Spielplatzgeräte“, DIN EN 1177 „Stoßdämpfende<br />
Spielplatzböden“ etc.) überprüft. Besonderes Augenmerk<br />
wird auf die Bauteile gelegt, die sich unterhalb<br />
der Erdoberfläche befinden. Um festzustellen, in welchem<br />
Zustand sie sich befinden, wird die Ausgrabung bzw.<br />
Freilegung dieser Bauteile bis zum Fundament unerlässlich.<br />
Auch der Untergrund (Fallschutz) wird in die Prüfung<br />
mit einbezogen.<br />
Die jährlichen Kontrollen müssen von sachkundigen<br />
Personen (siehe Anhang) unter strenger Einhaltung der<br />
vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen<br />
werden. Als Zeitpunkt eignet sich der Jahresanfang, vor<br />
Beginn der Spielsaison.<br />
Für die Durchführung der Sichtkontrolle und der Funktionskontrolle<br />
ist keine Sachkunde erforderlich. Daher ist<br />
es hilfreich, die Kontrollen anhand einer Checkliste (siehe<br />
Anlage) durchzuführen.<br />
Als Nachweis dafür, dass Prüfungen stattgefunden haben,<br />
sollten alle Kontrollen, insbesondere die jährlichen<br />
Kontrollen dokumentiert werden. Hierbei sollte jedes<br />
Spielgerät einzeln mit Art der Kontrolle, Datum der Kontrolle,<br />
evt. vorhandener Mängel mit durchgeführter Reparatur<br />
und Name des Prüfers aufgeführt werden.<br />
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Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de 1/2
Checkliste für die Inspektion und<br />
Wartung von Spielgeräten (Auszug)<br />
Untergrund<br />
Beträgt die maximale freie<br />
Fallhöhe 3,00 m?<br />
Sind die Mindestmaße der Aufprallflächen<br />
eingehalten?<br />
Ist die Schichtdicke des Fallschutzbelages<br />
(Wegspieleffekt) noch ausreichend?<br />
Sind die Fallräume frei von harten und kantigen<br />
Gegenständen?<br />
Oberflächen<br />
Sind die vorhandenen Holzoberflächen<br />
splitterarm?<br />
Sind überstehende Nägel, frei herausragende<br />
Drahtseilenden, spitze oder scharfkantige<br />
Teile vorhanden?<br />
Ist Schimmelbefall bei Holzbauteilen zu erkennen?<br />
Verankerungen<br />
Sind die Spielgeräte noch fest verankert?<br />
Reicht die Überdeckung der vorhandenen<br />
Fundamente noch aus?<br />
Sind eingegrabene Holzteile verrottet (dazu<br />
müssen die Holzteile frei gelegt werden)?<br />
Plattformen und Absturzsicherungen<br />
Sind Bretter, Verschraubungen und Beschläge<br />
fest montiert?<br />
Sind Bretter beschädigt oder fehlen Bretter?<br />
Verschraubungen<br />
Sind alle Schrauben fest angezogen?<br />
Sind alle Schrauben vollständig vorhanden?<br />
Treppen und Leitern<br />
Sind die Leitersprossen gegen Drehen gesichert?<br />
Sind verschlissene Treppenstufen oder Leitersprossen<br />
vorhanden?<br />
Bewegliche Teile<br />
Werden die beweglichen Teile regelmäßig<br />
geschmiert?<br />
Werden verschlissene Bauteile wie z.B.<br />
Kettenglieder regelmäßig ausgetauscht?<br />
Rutschen<br />
Haben sich durch Witterungseinflüsse<br />
Fangstellen für Kordeln gebildet?<br />
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Vogelnestschaukeln - nicht immer<br />
ganz ungefährlich<br />
Jede/r Erzieher/in wird bestätigen, dass Kinder gern Angebote<br />
zum Schaukeln nutzen: hoch schaukeln, weit<br />
schwingen, abspringen - soweit man kommt ...<br />
Besonders Vogelnestschaukeln sind ein beliebtes Spielgerät<br />
auf dem Außengelände; können doch mehrere<br />
Kinder gemeinsam dieses Vergnügen genießen.<br />
Schilderung des Unfallherganges:<br />
„M. und andere Jungs schaukelten auf der Nestschaukel,<br />
wobei sie sich gegenseitig Anschwung gaben. M. wollte<br />
im Schwung abspringen und blieb mit dem Fuß im Netz<br />
hängen. Das Bein verdrehte sich und er fiel aus dem<br />
Schwung rücklings in den Sand.<br />
Unfallfolgen:<br />
M. erlitt einen Wirbelsäulenbruch mit schwerstem Körperschaden.<br />
Um Unfälle zu vermeiden, werden an Aufstellung und<br />
Betrieb von Vogelnestschaukeln besondere Anforderungen<br />
gestellt, die im folgenden erläutert werden.<br />
Bitte nutzen Sie diese Hinweise für eine Überprüfung<br />
der Nestschaukeln, die bereits in Ihrem Außengelände<br />
errichtet wurden, aber auch für Planungen und<br />
Neuanschaffungen von Schaukeln.<br />
Vermeiden Sie Ein-Punkt-Nestschaukeln!<br />
Ganz ungefährlich sind diese Spielgeräte jedoch nicht,<br />
was Auszüge aus Unfallanzeigen bestätigen:<br />
Schilderung des Unfallherganges:<br />
„...Dort steht auf dem Pausenhof eine Vogelnestschaukel.<br />
... D. schaukelte und wollte von der Schaukel abspringen.<br />
Dabei geriet er zwischen die Maschen und verrenkte sich<br />
ein Bein. Da die Schaukel sehr schwer ist, konnte sie<br />
nicht gestoppt werden.“<br />
Unfallfolgen:<br />
D. erlitt Brüche im rechten Bein und musste mehrfach<br />
operiert werden.<br />
Schaukeln mit nur einer Aufhängung können sich in alle<br />
Richtungen bewegen. Die Schwungrichtung ist für die<br />
Kinder nur schwer einschätzbar.<br />
Birgit Wöhe - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />
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Tel.:040/ 27153-207 // E-Mail: birgit.woehe@uk-nord.de 1/2
Die Bodenfreiheit unter der Nestschaukel sollte mindestens<br />
0,40 m betragen.<br />
Der äußere Ring der Vogelnestschaukel muss stets<br />
stoßdämpfend gestaltet sein:<br />
Eines aber darf nicht vergessen werden:<br />
Es müssen zusätzliche Vorrichtungen zum Halten des<br />
Lagers vorhanden sein, falls die Hauptbefestigung versagen<br />
sollte.<br />
Nestschaukeln haben eine große Schwungmasse, die<br />
- unkontrolliert freigesetzt – beim Anprall zu schweren<br />
Verletzungen führen kann.<br />
Deshalb muss eine besondere Aufsicht gewährleistet<br />
werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Vogelnestschaukel<br />
jederzeit überblickt werden kann.<br />
Um auszuschließen, dass Kinder in den Schaukelbereich<br />
hineinlaufen, sollte der Standort einer Nestschaukel von<br />
anderen Spielflächen abgesetzt sein, so dass Überschneidungen<br />
mit Hauptlaufrichtungen der Kinder vermieden<br />
werden.<br />
Vereinbaren Sie mit den Kindern „Spielregeln“ für das<br />
schaukeln. So sollten maximal 3 Kinder gleichzeitig die<br />
Vogelnestschaukel benutzen.<br />
Als stoßdämpfender Untergrund unter der Schaukel<br />
und in ihrem Schwingbereich (Fallraum) eignet sich Fallschutzsand<br />
oder Kies.<br />
Faustformel für die Dimensionierung des Fallraumes:<br />
Fallraum = Kettenlänge + 2 m (in beide Richtungen).<br />
Wählen Sie ein möglichst engmaschiges Netz um zu<br />
verhindern, dass Kinderfüße beim Schaukeln durch die<br />
Maschen schlüpfen:<br />
Birgit Wöhe - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />
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Sonne ist schön, aber . . .<br />
Gerade nach einem Sommer wie im letzten<br />
Jahr mit tropischen Temperaturen und einer<br />
langen täglichen Sonnenscheindauer fragen<br />
viele Kitas nach Möglichkeiten, wie der Sonnenschutz<br />
im Außenbereich gestaltet werden<br />
kann.<br />
Hierzu ein Beispiel aus einem Betriebskindergarten:<br />
Die Betriebshandwerker haben zwei gebrauchte<br />
Markisen, die in einem anderen Betriebsbereich<br />
durch einen Umbau frei geworden waren,<br />
an Stahlstützen montiert. Damit wird dann die<br />
Wasserspielanlage beschattet<br />
Die Markisen werden von Hand bedient und<br />
haben natürlich den Nachteil aller Markisen:<br />
Die Anlage ist windempfindlich, muss also bei<br />
stärkerem Wind eingefahren werden. Außerdem<br />
ist die Größe der zu beschattenden Fläche<br />
durch die Baugröße begrenzt.<br />
Wenn große Sandkisten beschattet werden<br />
sollen, ist eine solche Lösung sicher nicht optimal.<br />
Markise wird ausgefahren<br />
Hierzu eignen sich eher fest installierte Sonnensegel.<br />
Bei Verwendung einer üblichen Plane,<br />
wie sie auch an Marktständen benutzt wird,<br />
ist folgendes zu bedenken:<br />
Das Sonnensegel muss sturmsicher verspannt<br />
werden.<br />
‣ Bei starkem Regen können sich Wasserlachen<br />
auf der Plane bilden, die diese stark belasten<br />
und sturzbachartig herunter kommen<br />
können. Das kann man nur durch eine sehr<br />
stramme Verspannung mit Gefälle vermeiden.<br />
Eine solche Verspannung erfordert eine stabile<br />
Unterkonstruktion.<br />
Markise im ausgefahrenen Zustand<br />
Fred Babel - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de 1/2<br />
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Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung eines<br />
Gewebes, das Schatten wirft, dabei aber in hohem<br />
Maße wind- und wasserdurchlässig ist. Dieses Gewebe<br />
braucht nicht sturmsicher verankert zu werden,<br />
weil der Wind einfach durchbläst. Probleme<br />
mit Wasserlachen auf der Fläche gibt es nicht, weil<br />
der Regen durch das Gewebe geht.<br />
Hierzu ein Beispiel aus der Kita „Die Urmeli’s“,<br />
Redderblock 43, 22145 Hamburg, der Rudolf-Ballin-<br />
Stiftung.<br />
Die Holzkonstruktion wurde von einem Tischler<br />
aufgebaut, das Sonnensegel von dieser Firma angefertigt<br />
und montiert:<br />
Ullewaeh Gmbh<br />
Car-Mühlenpfordt-Str. 29<br />
23562 Lübeck<br />
Tel: 0 451 / 292 94 12<br />
Fax: 0 451 / 810 48 23<br />
Mail:<br />
Info@ullewaeh.de<br />
Internet: www.ullewaeh.de<br />
Ansprechpartner ist Herr Wagner.<br />
Anzumerken ist noch, dass die Sonnensegel in dieser<br />
Kita im Frühling von den Mitarbeitern eingehängt<br />
werden (Befestigung mit Karabinerhaken),<br />
den ganzen Sommer hängen bleiben und erst im<br />
Herbst abgenommen werden. Die Segel hängen<br />
locker.<br />
Das Gewebe heißt Deli-Scrim aus der Produktgruppe<br />
DELOTEX und wird von dieser Firma hergestellt:<br />
Sonnenschutz über der großen Sandkiste<br />
Delius GmbH<br />
Goldstr. 16-18<br />
33602 Bielefeld<br />
Tel: 0 52 06 / 91 07 – 63<br />
Fax: 0 52 06 / 91 07 – 60<br />
Mail:<br />
Techtex@deliustextiles.de<br />
Internet: www.deliustextiles.de<br />
Sonnenschutz über einer kleinen Sandkiste<br />
Fred Babel - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de 2/2<br />
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Absicherung kleiner Baustellen<br />
Baustellen sind in und an Kindertagesstätten keine Seltenheit:<br />
es wird neu gebaut, angebaut, renoviert und repariert. Die Arbeitnehmer<br />
sind dabei auf der Baustelle einer ganzen Reihe von<br />
Gefährdungen und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Deshalb gibt<br />
es im Baugewerbe zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften,<br />
die es von Seiten der Bauunternehmer einzuhalten<br />
gilt.<br />
Da Baustellentätigkeit oft während des laufenden Kita-Betriebes<br />
stattfindet, muss auch ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit<br />
der Personen gelegt werden, die sich um die Baustelle<br />
herum aufhalten. Das betrifft insbesondere Kita-Kinder, Erzieher/innen<br />
und Eltern.<br />
Als Leitung einer Kindertagesstätte sind Sie dafür verantwortlich,<br />
dass ein problemloser und sicherer Betrieb in Ihrer Einrichtung<br />
möglich ist. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) obliegt<br />
Ihnen die Verkehrssicherungspflicht. Hier heißt es im Titel „Unerlaubte<br />
Handlungen“ §823 (1) BGB:<br />
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die<br />
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht<br />
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum<br />
Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.<br />
Was bedeutet das konkret für die „Baustellensituation“?<br />
Baustelleneinrichtungsplan<br />
Vor Beginn der Bauarbeiten wird von Seiten der Baufirma ein<br />
Baustelleneinrichtungsplan erstellt. Neben der Ausweisung der<br />
Flächen für Maschinen, Geräte und Material enthält ein geeigneter<br />
Einrichtungsplan Angaben über die Ein- und Ausfahrtswege<br />
für Baustellenfahrzeuge sowie Angaben über die Verkehrswege<br />
für Personen.<br />
Lassen Sie sich als Leitung vor Beginn der Bauarbeiten den<br />
Baustelleneinrichtungsplan vom Bauleiter zeigen, damit Sie ihn<br />
auf die speziellen Gegebenheiten Ihrer Einrichtung hinweisen<br />
können.<br />
Flucht- und Rettungswege<br />
Die Flucht- und Rettungswege in Ihrem Gebäude<br />
und auf dem Außengelände (Feuerwehrzufahrten) dürfen durch<br />
die Baustelle nicht eingeengt oder versperrt werden. Gegebenenfalls<br />
müssen Flucht- und Rettungswege verlegt werden mit<br />
entsprechender Änderung der Sicherheitskennzeichnung und<br />
Unterweisung der Erzieher/innen und der Kinder.<br />
reiche, in denen Baustellenverkehr stattfindet, müssen zum<br />
Außenspielbereich hin z.B. mit einem Bauzaun abgesichert<br />
werden. Möglicherweise kann es erforderlich werden, Fußwege,<br />
Fahrradständer oder Parkplätze während der Baustellentätigkeit<br />
zu verlegen. Muss in Ausnahmefällen z.B. die Materialanlieferung<br />
über das Außengelände erfolgen, ohne dass eine entsprechende<br />
Einzäunung vorgehalten werden kann, darf die Anlieferung<br />
nur zu festgelegten Zeiten und mit Hilfe einer Person zur<br />
Einweisung des Fahrzeugs erfolgen.<br />
Sicherung der Baustelle<br />
Der gesamte Baustellenbereich muss so abgesichert sein, dass<br />
ihn unbefugte Personen nicht betreten können. Bauzäune sind<br />
ständig geschlossen zu halten. Damit die Baustelle auch im<br />
Dunkeln gut zu erkennen ist, ist eine ausreichende Beleuchtung<br />
erforderlich.<br />
Straßen und Fußwege<br />
Um Rutschgefahren zu vermeiden, sind die durch Baufahrzeuge<br />
verschmutzten Fußwege regelmäßig zu reinigen.<br />
Bürocontainer, Materiallager, Müllcontainer u.ä. müssen auf der<br />
Baustelle so platziert werden, dass die Kinder, die über die<br />
Straße gehen möchten, nicht in ihrer Sicht behindern<br />
Beteiligung am Baustellengeschehen<br />
Nehmen Sie als Kita-Leitung möglichst häufig an den Baubesprechungen<br />
teil. Nur so sind Sie über den Baufortschritt in Ihrer<br />
Einrichtung informiert und haben die Möglichkeit bei Entscheidungen<br />
Einfluss zu nehmen.<br />
Und lassen Sie sich auf der Baustelle einen kompetenten Ansprechpartner<br />
benennen, zu dem Sie jederzeit mit Ihren Problemen<br />
kommen können.<br />
Wer für die Durchführung der einzelnen Sicherheitsmaßnahmen<br />
verantwortlich ist, sollte vor Beginn der Baustellentätigkeit geklärt<br />
werden.<br />
Bei weiteren Fragen rufen Sie und gerne an !<br />
Baustellenverkehr<br />
Besprechen Sie mit dem Bauleiter, wie und wann z.B. die<br />
Materiallieferung für die Baustelle erfolgen soll. Die Be-<br />
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Fluchttreppen in der Kita – Spindeltreppen<br />
aber nur, wenn …<br />
Tageseinrichtungen für Kinder müssen in jedem<br />
Geschoss über zwei voneinander unabhängige<br />
Rettungswege verfügen. Im Erdgeschoss kann das<br />
zum Beispiel ein weiterer Ausgang ins Freie sein.<br />
Im Obergeschoss ist der zweite Rettungsweg über<br />
einen weiteren Treppenraum oder eine Außentreppe<br />
zu führen, denn:<br />
Erfahrungen und Auswertungen der Feuerwehr aus<br />
der jüngeren Vergangenheit haben ergeben, dass<br />
es grundsätzlich nicht akzeptabel ist, eine größere<br />
Anzahl von Kindern über Leitern zu retten. Die Zeitspanne<br />
vom Erkennen des Brandes bis zur Rettung<br />
der Kinder über Drehleitern wird von der Feuerwehr<br />
als nicht mehr vertretbar gehalten.<br />
In den meisten Kindertagesstätten wird der zweite<br />
bauliche Rettungsweg als Metallaußentreppe ausgebildet.<br />
Bei der Planung der Treppe ist Folgendes<br />
zu beachten:<br />
- Die Mindestbreite von Fluchtwegen bemisst<br />
sich nach der Höchstzahl der Personen, die im<br />
Bedarfsfall den Fluchtweg nutzen. Bei bis zu 20<br />
Personen muss zwischen den beiden Handläufen<br />
eine nutzbare Breite von mindestens<br />
1,00 m vorhanden sein, bei mehr als 20 Personen<br />
beträgt das Maß mindestens 1,20 m.<br />
- An beiden Seiten des Treppenlaufes müssen<br />
Kinderhandläufe in ca. 60 cm Höhe ohne freie<br />
Enden vorhanden sein. Die Handläufe dürfen<br />
auf dem Podest nicht weitergeführt werden, da<br />
sie sonst als Aufstiegshilfe gelten.<br />
- Das Treppengeländer muss mindestens 1,00 m<br />
hoch sein, der Abstand der Gitterstäbe darf<br />
höchstens 9 cm betragen.<br />
- Der Raum zwischen den Stufen muss auf<br />
höchstens 9 cm begrenzt werden, da sonst eine<br />
Kopffangstelle vorhanden wäre.<br />
- Die einzelnen Stufen müssen gut erkennbar<br />
sein.<br />
Handlauf darf an<br />
dieser Stelle nicht<br />
weitergeführt<br />
werden!<br />
Stufen sind<br />
schlecht erkennbar!<br />
Scharfe Kanten<br />
sind ungeeignet!<br />
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- Die Stufenvorderkanten müssen rutschfest<br />
und abgerundet sein.<br />
- Gummibeläge auf den Stufen müssen sicher<br />
befestigt sein, die Stufen können z.B. durch<br />
Bürsteneinsätze gekennzeichnet werden.<br />
Können Spindeltreppen als zweite bauliche Rettungswege<br />
fungieren?<br />
Grundsätzlich ist die Information „Treppen“ GUV-I<br />
561 heranzuziehen.<br />
Neben den baulichen Anforderungen wird in Abschnitt<br />
4.2.2 Folgendes erwähnt:<br />
„geeignete Stufen-Vorderkante“<br />
„Spindeltreppen sind als Verkehrswege zur regelmäßigen<br />
Benutzung ungeeignet. Ihre Errichtung<br />
kann in Ausnahmefällen vertretbar sein, wenn sie<br />
zusätzlich zu notwendigen Treppen eingebaut werden<br />
und nur selten von wenigen Personen begangen<br />
werden müssen, ohne dass Lasten getragen<br />
werden.“<br />
Hilfestellung gibt auch die geltende Arbeitsstätten<br />
Richtlinie ASR A 2.3 „Fluchtwege, Notausgänge,<br />
Flucht- und Rettungsplan“ Nr.4.6, 6.6 . Darin wird<br />
festgestellt:<br />
„geeignete Stufen-Vorderkanten“<br />
„Fahrsteige, Fahrtreppen, Wendel- und Spindeltreppen<br />
sowie Steigleitern und Steigeisengänge<br />
sind im Verlauf eines ersten Fluchtweges nicht zulässig.<br />
Im Verlauf eines zweiten Fluchtweges sind<br />
sie nur dann zulässig, wenn die Ergebnisse der<br />
Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung<br />
im Gefahrenfall erwarten lassen.“...<br />
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Ist aus baulichen Gründen die Gestaltung des<br />
zweiten Flucht- und Rettungsweges nur als Spindeltreppe<br />
möglich, sind folgende Konstruktionsmerkmale<br />
zu berücksichtigen:<br />
- Die Stufen müssen an der schmalsten Stelle<br />
einen Auftritt von mindestens 10 cm haben. Bei<br />
Spindeltreppen zählt deshalb der Teil der Stufen,<br />
der zur Spindel hin den Mindestauftritt unterschreitet,<br />
nicht zur nutzbaren Treppenlaufbreite.<br />
(Abschnitt 4.2 GUV-I 561).<br />
- Diese Forderungen führen zu einem Treppendurchmesser<br />
von 2,4 bis 2,5 m, der von den<br />
namhaften Herstellern auch als Standardausführung<br />
geliefert werden kann.<br />
- Die Spindeltreppe darf nur als Fluchttreppe<br />
genutzt werden und ist gegen unbefugtes Benutzen<br />
zu sichern. Als Sicherung hat sich die<br />
Einfriedung des Fußbereiches mit einem<br />
2,00 m hohen Metallgitterzaun und einer<br />
Fluchttür ohne Schließung, innen ein Drücker,<br />
außen ein Knauf, bewährt.<br />
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3 – Vorkehrungen für<br />
den Notfall<br />
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Medikamentengabe in der Kindertageseinrichtung<br />
Ist eine Medikamentengabe durch die Kindertageseinrichtung<br />
zulässig?<br />
Es ist zulässig, dass die Eltern die Einrichtung mit der<br />
Medikamentengabe betrauen dürfen. Es besteht aber<br />
keine Verpflichtung der Einrichtung, diesem Wunsch der<br />
Eltern nachzukommen. Vielmehr handelt es sich um<br />
eine individuelle privatrechtliche Vereinbarung zwischen<br />
Eltern und Kindertageseinrichtung.<br />
Regelmäßige Medikamentengabe<br />
Ein Kind benötigt beispielsweise aufgrund einer Stoffwechselerkrankung<br />
täglich zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />
ein Medikament. Dies können Tabletten, Tropfen<br />
oder eine Injektion sein.<br />
Für eine praktikable Durchführung einer Medikamentengabe<br />
sollte folgendes geklärt werden:<br />
‣ Muss das Medikament während des Aufenthalts<br />
in der Einrichtung genommen werden o-<br />
der lässt sich der Zeitpunkt der Medikamentengabe<br />
so steuern, dass die Eltern sie durchführen<br />
können? Wenn das möglich ist, sollte diese<br />
Variante immer bevorzugt werden.<br />
Wenn das Medikament aber während des Aufenthalts in<br />
der Einrichtung genommen werden muss, ist folgendes<br />
zu klären:<br />
‣ Die Verabreichungsform (z.B. Tablette, Tropfen,<br />
Injektion), Dosierung und Uhrzeit<br />
‣ Informationen über die Risiken<br />
‣ Die Lagerung<br />
‣ Name und Rufnummer des behandelnden Arztes<br />
für Rückfragen<br />
Diese Angaben sollten schriftlich durch den Arzt erfolgen.<br />
Die Vereinbarung über die Medikamentengabe, in<br />
der die genannten Punkte festgelegt sind, sollte schriftlich<br />
erfolgen und von beiden Elternteilen unterschrieben<br />
werden.In diese Vereinbarung kann auch eine Regelung<br />
aufgenommen werden, die besagt, dass ein Kind die<br />
Kindertageseinrichtung nicht besuchen kann, wenn die<br />
Erzieher/innen, die die Injektion verabreichen sollten,<br />
nicht anwesend sind.<br />
In der Kindertageseinrichtung sind folgende Punkte<br />
zu regeln:<br />
‣ Das Medikament muss richtig und verwechselungssicher<br />
gelagert werden.<br />
Eine Aufbewahrung im Erste-Hilfe-Schrank ist<br />
unzulässig.<br />
‣ Erzieher/innen dürfen keine eigenständigen<br />
medizinischen Heilbehandlungen durchführen.<br />
Das bedeutet, dass Einrichtungen keine sogenannte<br />
„kleine Hausapotheke“ vorrätig haben<br />
dürfen, aus denen Kinder bei Schmerzen, kleinen<br />
Blessuren o.ä. Medikamente erhalten – frei<br />
nach dem Motto „Ich hab´ da was für dich“.<br />
‣ Erzieher/innen, die die Medikamentengabe<br />
durchführen, sind schriftlich zu benennen.<br />
‣ Eventuell müssen Erzieher/innen in Abstimmung<br />
mit dem behandelnden Arzt geschult<br />
werden, z.B. wenn regelmäßig Injektionen verabreicht<br />
werden sollen.<br />
‣ Die Medikamentengabe sollte schriftlich dokumentiert<br />
werden.<br />
Notfallmäßige Medikamentengabe<br />
Bei Erkrankungen, bei denen es zu lebensbedrohlichen<br />
Zustandsbildern kommen kann (Epilepsie, Allergie auf<br />
Insektenstiche etc.) ist die Vorgehensweise detailliert in<br />
Absprache zwischen Eltern, Arzt und Kindertageseinrichtung<br />
festzulegen. In solchen Situationen sollte immer<br />
der Einsatz eines Notarztes Vorrang vor allen anderen<br />
Maßnahmen haben.<br />
Zusammenfassung<br />
‣ Die Eltern können die Kindertageseinrichtung<br />
mit der Medikamentengabe für ihr Kind betrauen.<br />
‣ Die Einrichtung kann, sie muss diesem Wunsch<br />
aber nicht entsprechen.<br />
‣ Es besteht eine besondere Pflicht zur Sorgfalt.<br />
‣ Einzelheiten einer regelmäßigen Medikamentengabe<br />
sollten schriftlich geregelt werden.<br />
‣ Eine notfallmäßige Medikamentengabe, bei der<br />
es zu lebensbedrohlichen Krankheitsbildern<br />
kommen kann, muss vorher detailliert geklärt<br />
sein. Ein Notarzt ist immer zu bevorzugen.<br />
Dr. med. Andreas Dittmann Arbeitsmedizin - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-226 // E-Mail: andreas.dittmann@uk-nord.de<br />
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Vorbeugender Brandschutz<br />
Wenn man von einem Brand erfährt, fragt man sich: Wie<br />
konnte das passieren? Ist es bei uns auch möglich?<br />
Meist lautet die Antwort: Ausgeschlossen! Bei uns ist<br />
alles in Ordnung. Bei uns hat es noch nie gebrannt.<br />
Glücklicherweise kommen Brände in Kindertagesstätten<br />
tatsächlich eher selten vor. Aber falls es doch einmal<br />
brennen sollte, ist gerade in Kindertagesstätten das<br />
schnelle und richtige Reagieren der im Gebäude befindlichen<br />
Personen überlebenswichtig. Denn die größte<br />
Gefahr stellen neben dem Feuer die entstehenden und<br />
sich schnell ausbreitenden Rauch- und Brandgase dar.<br />
Damit ein Brand gar nicht erst ausbricht, sind folgende<br />
Punkte zu beachten:<br />
‣ Kerzen nicht im Zugriffsbereich der Kinder aufstellen<br />
und nur in Ausnahmefällen und unter ständiger<br />
Aufsicht anzünden. Keine Kerzen verwenden, die in<br />
brennbaren Kerzengestecken oder Kerzenhaltern<br />
stehen oder mit einem Kunststoffblumenring überzogen<br />
sind.<br />
‣ Ecken, in denen brennbare Materialien gelagert<br />
werden wie z.B. Zeichenpapier, Bastelmaterial,<br />
Stoffreste, regelmäßig aufräumen und entrümpeln.<br />
Unnötig aufbewahrte Materialien führen dazu, dass<br />
sich ein zunächst noch kleiner Entstehungsbrand<br />
sehr schnell ausbreiten kann.<br />
‣ Lampen nicht mit brennbaren Materialien behängen.<br />
Die Lampen heizen sich bei Betrieb auf und<br />
können die Materialien entzünden.<br />
Und was kann für den Fall getan werden, dass doch<br />
ein Brand ausbricht?<br />
‣ Treppenräume und Flure frei halten von Gegenständen<br />
und brennbaren Materialien wie z.B. Kinderwagen,<br />
Tischen, Kleidung und Dekorationen.<br />
Treppenräume und Flure sind zum einen Fluchtund<br />
Rettungswege, die ein sicheres und schnelles<br />
Verlassen des Gebäudes im Notfall ermöglichen sollen<br />
und zum anderen dienen sie den Rettungskräften<br />
als Angriffsweg zur Rettung von Personen, die<br />
das Gebäude nicht allein verlassen können. Sie<br />
müssen daher frei passierbar und rauchfrei sein. Türen<br />
müssen von innen jederzeit ohne Schlüssel zu<br />
öffnen sein.<br />
‣ Alarmplan aufstellen, aus dem hervorgeht , welche<br />
Maßnahmen im Brandfall zu treffen sind (siehe Anhang).<br />
‣ Feuerlöscher bereitstellen. Die Erzieher/innen<br />
sollten alle 4 Jahre im Umgang mit Feuerlöschern<br />
durch die Feuerwehr oder die Hersteller/Vertreiberfirma<br />
unterwiesen werden.<br />
‣ Die Räumung des Gebäudes mit den Kindern regelmäßig<br />
üben. Es sollte klar geregelt werden, wer<br />
welche Aufgaben übernimmt wie z.B. überprüfen, ob<br />
sich in den Sanitärbereichen noch Kinder befinden.<br />
Es muss festgelegt werden, an welcher Stelle sich<br />
die Erzieher mit den Kindern sammeln, um die Vollzähligkeitskontrolle<br />
durchzuführen.<br />
Nur durch Übung lernt man, sich richtig zu verhalten<br />
bzw. stellt Defizite z.B. in der Kennzeichnung der Rettungswege<br />
fest.<br />
‣ Den eingeschalteten Herd in der Küche niemals<br />
unbeaufsichtigt lassen, brennbare Gegenstände<br />
nicht in unmittelbarer Nähe des erhitzten Herdes<br />
abstellen.<br />
‣ Mit den Kindern immer wieder durchsprechen wie<br />
ein Brand entstehen kann und welche Gefahren ein<br />
Brand mit sich bringt.<br />
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Erste Hilfe<br />
Für den Fall der Fälle<br />
...muss die Leiterin oder der Leiter der Kita eine wirksame<br />
erste Hilfe organisieren. Erste Hilfe ist Nothilfe – die<br />
entscheidend für den Erfolg des späteren Heilverfahrens<br />
ist.<br />
Erste Hilfe Material<br />
Bei allen Veranstaltungen in der Kita ist geeignetes<br />
Erste-Hilfe-Material bereitzuhalten, das gilt auch für<br />
Ausflüge und sonstige Veranstaltungen außerhalb des<br />
Kita-Geländes.<br />
Erste Hilfe am Kind<br />
Grundsätzlich möglich und anerkannt ist der Kurs „Erste<br />
Hilfe am Kind“, wenn vorher wie oben beschrieben eine<br />
Grundausbildung in erster Hilfe erfolgt.<br />
Wer trägt die Kosten – wie ist das Verfahren?<br />
1. Kinder und Beschäftigte (z.B. Beschäftigte der<br />
„Vereinigung“) sind bei der UK <strong>Nord</strong> versichert:<br />
Die UK <strong>Nord</strong> finanziert die Ausbildung in erster<br />
Hilfe bis zum Erreichen der Anzahl „ein Ersthelfer<br />
pro Kindergruppe“, aber mindestens 2 Ersthelfer<br />
je Kita.<br />
2. Kinder sind bei der UK <strong>Nord</strong> versichert; Beschäftigte<br />
bei einer anderen Berufsgenossenschaft<br />
(BG):<br />
Die BG finanziert grundsätzlich 1 Ersthelfer pro<br />
Kita. Die darüber hinaus erforderliche Anzahl<br />
„... bis zu einem Ersthelfer pro Kindergruppe“<br />
finanziert die UK <strong>Nord</strong>.<br />
Als geeignetes Erste-Hilfe-Material gilt z.B. die Sanitätstasche<br />
nach DIN 13 160 (siehe GUV-Information „Erste<br />
Hilfe in Schulen“, GUV-SI 8065). Sportmediziner empfehlen<br />
als Sofortmaßnahme bei Verstauchungen, Verrenkungen,<br />
geschlossenen Frakturen, Quetschungen,<br />
Blutergüssen, Muskelzerrungen und Muskelrissen eine<br />
sofortige Kühlung. Deshalb sollte das Erste-Hilfe-<br />
Material um einen so genannten Kältepack ergänzt<br />
werden. (keine Kältesprays!)<br />
• Für die UK <strong>Nord</strong> gilt in einen formlosen schriftlicher<br />
Antrag vor Durchführung der Ausbildung<br />
einreichen/senden – an - :<br />
Frank Alster – Fax: 040 27153 1210<br />
E-Mail: frank.alster@uk-nord.de<br />
Sie erhalten anschließend eine Kostenübernahmeerklärung,<br />
die Sie dann bei der von Ihnen ausgewählten<br />
Organisation abgeben. Die Abrechnung erfolgt dann<br />
direkt zwischen UK <strong>Nord</strong> und der Ersten-Hilfe-<br />
Organisation.<br />
Erste Hilfe<br />
In der Kita muss eine ausreichende Anzahl Personen mit<br />
Erste-Hilfe-Kenntnissen vorhanden sein. Das heißt: pro<br />
Kindergruppe ein Ersthelfer, aber mindestens 2 Ersthelfer<br />
je Einrichtung.<br />
Ausreichende Kenntnisse der ersten Hilfe besitzt, wer in<br />
den vergangenen drei Jahren an einer 8 Doppelstunden<br />
(a’ 45 Min.) umfassenden „Grundausbildung in erster<br />
Hilfe“ teilgenommen hat. Die Ausbildungsinhalte müssen<br />
regelmäßig nach 2 Jahren in Erste-Hilfe-<br />
Traningskursen (4 Doppelstunden a’ 45 Min.) aufgefrischt<br />
werden.<br />
Sigrid Jacob - - Öffentlichkeitsarbeit www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-213 // E-Mail: sigrid jacob@uk-nord.de<br />
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Zeckenentfernung mit der Zecken-Card<br />
Mit den warmen Tagen werden auch die Zecken<br />
wieder aktiv. Der Biss einer Zecke kann alles andere<br />
als harmlos sein, wenn diese mit Krankheitserregern<br />
infiziert ist, was aber nur in Einzelfällen zu<br />
tatsächlichen Erkrankungen führt. Mit ihren Sekreten<br />
können nach mehrstündigem Saugen Bakterien<br />
und Viren in den Körper gelangen.<br />
Der Zeckenbiss kann in unseren Breiten insbesondere<br />
die Borreliose übertragen. Diese zunächst<br />
unscheinbar sich äußernde bakterielle Erkrankung<br />
(ringförmige Hautrötung ohne Juckreiz) kann in<br />
Einzelfällen erhebliche Spätschäden verursachen.<br />
Der wirksamste Schutz ist daher die sofortige Entfernung der<br />
Zecke, da über den Zeitfaktor des Blutsaugens die Infektionsgefahr<br />
ansteigt.<br />
Die Anwendung der Zecken-Card ist so einfach und zweckmäßig,<br />
dass die <strong>Unfallkasse</strong> es aus heutiger Sicht begrüßt, wenn<br />
Erzieher/innen die Zecke sogleich entfernen.<br />
Wichtig ist, dass die Zecke bei dieser Prozedur<br />
nicht gequetscht oder gar mit Chemikalien wie<br />
Nagellack oder Klebstoff betupft wird.<br />
Einsatz einer Zecken-Card<br />
Aus Gründen der Sorgfalt sollten die Eltern des<br />
Kindes über die Entfernung der Zecke unbedingt<br />
informiert werden, damit es nachbeobachtet und<br />
ggf. noch einem Arzt vorgestellt werden kann.<br />
Alarmierende Hinweise auf eine Borreliose sind die<br />
Wanderröte um die Bissstelle und grippeähnliche<br />
Symptome wie Abgeschlagenheit, Fieber und<br />
Kopfschmerzen.<br />
Vergrößerte Abbildung einer Zecke<br />
Die Entfernung von Zecken beim Kind durch Erzieher/innen und<br />
nicht durch den Arzt, sah die gesetzliche Unfallversicherung vor<br />
einigen Jahren noch mit Bedenken.<br />
Bitte klären Sie vor dem Naturaufenthalt, ob Eltern<br />
Einwände gegen den Einsatz der Zecken-Card<br />
haben und stimmen Sie für diesen Fall das Vorgehen<br />
ab.<br />
Dieses hat sich inzwischen vor dem Hintergrund<br />
der guten Erfahrungen mit den Zecken-Cards<br />
grundlegend gewandelt. Unsere Empfehlung gründet<br />
in der Feststellung, dass die Wahrscheinlichkeit<br />
von Spätschäden durch den sofortigen Einsatz<br />
der Zecken-Card gesenkt werden kann und die<br />
Zeckenentfernung nicht als therapeutische Behandlung<br />
angesehen wird.<br />
Birgit Wöhe - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-207 // E-Mail: birgit.woehe@uk-nord.de<br />
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4 – Und das noch ...<br />
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Nutzung von Privatfahrzeugen<br />
in der Kindertagesstätte<br />
Im Alltag von Kindertagesstätten kommt es immer wieder<br />
zu Fragen im Zusammenhang mit der Benutzung<br />
von Privatfahrzeugen:<br />
„Kann ich als Erzieherin Einkäufe für die Kita mit meinem<br />
eigenen Auto erledigen ?“<br />
„Darf ich in meinem eigenen Auto Kinder der Kita transportieren?“<br />
„Können wir bei Ausflügen Kinder in Privatautos von<br />
Eltern befördern lassen?“<br />
Diesen Fragen möchte ich im folgenden Text nachgehen.<br />
Die Beschäftigten einer Kindertagesstätte sind während<br />
der Arbeit und auf dem Weg von und zur Arbeit über die<br />
Berufsgenossenschaft, bei der der Träger Mitglied ist,<br />
unfallversichert. Außerdem sind die Beschäftigten bei<br />
Berufskrankheiten versichert. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />
werden in voller Höhe von den Arbeitgebern<br />
aufgebracht.<br />
Der Versicherungsschutz für die Kinder hat den gleichen<br />
Umfang. Sie sind also auf dem Weg von und zur Kita,<br />
beim Aufenthalt in der Kita, bei Ausflügen, Veranstaltungen<br />
usw., die von der Kita veranstaltet werden, gesetzlich<br />
unfallversichert. Als gesetzlicher Unfallversicherer<br />
für die Kinder treten die Unfallversicherungsträger der<br />
öffentlichen Hand ein, in Hamburg ist dies beispielsweise<br />
die Landesunfallkasse Hamburg. Die Beiträge für den<br />
gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Kinder<br />
werden aus Steuermitteln finanziert.<br />
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind grundsätzlich<br />
keine Sachschäden versichert, sondern nur<br />
Personenschäden. Beispielsweise sind Sachschäden<br />
an Autos von Beschäftigten, die einen Wegeunfall<br />
haben oder ihr Auto dienstlich einsetzen, nicht<br />
durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.<br />
Hier sind nun verschiedene Fallbeispiele aufgeführt, in<br />
denen das eigene Fahrzeug zu Dienstzwecken genutzt<br />
wird. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?<br />
1. Beispiel<br />
Eine Erzieherin tätigt die Einkäufe für ihre Einrichtung<br />
mit dem eigenen Auto.<br />
Die Erzieherin ist während der Fahrt und beim Einkauf<br />
gesetzlich unfallversichert.<br />
Aber: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf<br />
einen Sachschaden am Auto.<br />
Es sind folgende Sachverhalte denkbar:<br />
- 1. Sachverhalt<br />
Die Erzieherin trifft an dem Unfall keine Schuld.<br />
Der Schaden an ihrem Auto wird von der Versicherung<br />
des Unfallgegners reguliert.<br />
- 2. Sachverhalt<br />
Die Erzieherin hat den Unfall verursacht und ihr Auto<br />
ist vollkaskoversichert.<br />
Der Schaden am Auto der Erzieherin wird von ihrer<br />
Vollkaskoversicherung reguliert. Sie selbst trägt je<br />
nach Vertragsgestaltung eine sogenannte Selbstbeteiligung.<br />
Üblich ist häufig eine Selbstbeteiligung von<br />
300 €, d.h. diese Summe trägt die Erzieherin selber.<br />
Außerdem trägt sie die Kosten durch die Höherstufung<br />
der Kfz-Versicherung aufgrund des Unfalls.<br />
- 3. Sachverhalt<br />
Die Erzieherin hat den Unfall verursacht und ihr Auto<br />
ist teilkaskoversichert oder hat nur die gesetzlich<br />
vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese<br />
Konstellation ist häufig bei älteren Fahrzeugen anzutreffen,<br />
um die teurere Vollkaskoversicherung zu<br />
sparen.<br />
In diesem Fall reguliert die Kfz-Versicherung der Erzieherin<br />
nur den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners.<br />
Der Sachschaden am eigenen Auto muss<br />
von der Erzieherin selber bezahlt werden. Außerdem<br />
trägt sie die Kosten für die Höherstufung in der Kfz-<br />
Versicherung aufgrund des Unfalls.<br />
Bei dem dritten Sachverhalt wird deutlich, welche Probleme<br />
sowohl für den betroffenen Beschäftigten als auch<br />
für die Einrichtung entstehen können.<br />
Welche Lösung gibt es?<br />
Der Träger sollte allen Beschäftigten, die ihre Privatautos<br />
für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, die<br />
Fred Babel - Präventionsabteilung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-224 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de 1/2<br />
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möglichen Konsequenzen anhand der beschriebenen<br />
drei Sachverhalte aufzeigen. Wenn der Träger ein Interesse<br />
an privaten Fahrzeugeinsätzen hat, sollte er hierzu<br />
eine schriftliche Vereinbarung mit dem Beschäftigten<br />
treffen. Es sollte in dieser Vereinbarung zugesagt werden,<br />
dass bei Unfällen, wie im 3.Sachverhalt beschrieben,<br />
der Träger die Kosten am Fahrzeug des Beschäftigten<br />
übernimmt oder hierzu eine entsprechende Versicherung<br />
abschließt.<br />
2. Beispiel<br />
Eine Erzieherin nimmt ein Kind ihrer Einrichtung auf dem<br />
Heimweg in ihrem Auto mit und bringt es bei den Eltern<br />
vorbei.<br />
In diesem Fall sind sowohl die Erzieherin als auch das<br />
Kind gesetzlich unfallversichert. Natürlich wird dabei<br />
angenommen, dass das Kind vorschriftsmäßig mit einem<br />
Kindersitz o.ä. gesichert ist.<br />
Gleichwohl kann es für Beschäftigte in einem derartigen<br />
Fall arbeitsrechtliche Probleme geben. Und zwar dann,<br />
wenn der Träger seinen Beschäftigten untersagt hat,<br />
Kinder in ihren Privatautos zu befördern. Also, ein Fall<br />
der versicherungsrechtlich unproblematisch ist, kann<br />
trotzdem für den Beschäftigten im Einzelfall zu arbeitsrechtlichen<br />
Konsequenzen führen.<br />
3. Beispiel<br />
Eine Kindertageseinrichtung plant einen Ausflug. Eltern<br />
mit Kleinbussen bieten sich an, die Kinder zu fahren.<br />
Auch in diesem Fall sind die Kinder durch die gesetzliche<br />
Unfallversicherung geschützt. Der Abschluss von<br />
Zusatzversicherungen durch die Besitzer der Kleinbusse<br />
ist nicht erforderlich. Natürlich müssen die Kinder ordnungsgemäß<br />
durch Kindersitze o. ä. gesichert werden.<br />
Für das Elternteil, das den Kleinbus fährt oder als Helfer<br />
an dem Ausflug teilnimmt, gibt es sogar einen kostenlosen<br />
Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft<br />
des Trägers. Im Schadenfall muss eine Unfallanzeige<br />
an die Berufsgenossenschaft gesandt werden,<br />
in der der Träger den Einsatz der Eltern für die<br />
Einrichtung bestätigt. Für Sachschäden an einem Privatauto<br />
von Eltern gelten die gleichen Aussagen wie<br />
schon im 1. Beispiel beschrieben.<br />
Praktische Hinweise für Kindertageseinrichtungen:<br />
Wenn Sie einen Ausflug planen, sollten vorher die Eltern<br />
darüber informiert werden, dass ihre Kinder in privaten<br />
Fahrzeugen anderer Eltern befördert werden. Bitten Sie<br />
die Eltern um ihr Einverständnis und den Kindersitz –<br />
welcher Besitzer eines Kleinbusses hat schon sechs<br />
Kindersitze. Als Einrichtung sollten Sie natürlich Fahrer<br />
ablehnen, die als Raser oder Verkehrsrowdies bekannt<br />
sind.<br />
4. Beispiel<br />
Zwei Erzieherinnen unternehmen am Wochenende eine<br />
Vorbereitungsfahrt für die bevorstehende Gruppenfahrt<br />
und benutzen dazu das eigene Auto.<br />
Unternehmen die Erzieherinnen die Fahrt ausschließlich<br />
oder überwiegend als Vorbereitung der Gruppenfahrt,<br />
sind sie dabei gesetzlich unfallversichert. Für Sachschäden<br />
am Privatauto gilt 1. Beispiel. Findet die Vorbereitung<br />
aber als „Nebenprodukt“ eines privaten Ausfluges<br />
statt, sind die Erzieherinnen nicht gesetzlich unfallversichert<br />
und mögliche Verletzungen müssen über ihre<br />
Krankenkasse reguliert werden.<br />
Es ist immer sinnvoll, solche Vorbereitungsfahrten außerhalb<br />
der regulären Arbeitszeit vorher beim Träger<br />
anzumelden und sein Einverständnis einzuholen. Der<br />
Träger hat im Schadensfall den Unfall an die Berufsgenossenschaft<br />
zu melden und bei Nachfragen auch zu<br />
vertreten.<br />
5. Beispiel<br />
Beförderung von Kindern ins Krankenhaus mit Privatautos.<br />
Finger weg von solchen Aktionen!<br />
Ein Transport von Kindern ins Krankenhaus sollte nie mit<br />
Privatautos vorgenommen werden. Ein Kind kann kollabieren,<br />
sich erbrechen, der Fahrer vor Aufregung einen<br />
Unfall verursachen und und und ... Außerdem kann der<br />
Schaden durch einen unsachgemäßen Transport noch<br />
verschlimmert werden. Deswegen: Kinder sollten bei<br />
Unfällen oder akuten Erkrankungen mit dem Krankenwagen<br />
befördert werden. Nach kleineren Unfällen oder<br />
leichten Erkrankungen kommt auch ein Transport mit<br />
dem Taxi in Begleitung einer Erzieherin in Frage. Die<br />
Kosten übernehmen wir.<br />
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Ausflüge mit privaten Pkw<br />
oder mit dem Reisebus<br />
Die Kita-Leitung und ihr Team planen für ihre Kinder<br />
einen Ausflug zu einem in ca. 10 km entfernten<br />
Streichelzoo. Einige Eltern bieten sich an, die Kinder<br />
in privaten Autos zu transportieren. Das ist toll,<br />
denn so können die Kosten für einen Reisebus<br />
eingespart werden. Dem Ausflugsteam stellen sich<br />
aber dann doch so einige Fragen:<br />
• Wie sind die Kinder im Auto zu sichern?<br />
• Wie ist das mit dem Versicherungsschutz?<br />
• Darf man Kita-Kinder überhaupt von Eltern<br />
fahren lassen?<br />
• Wenn doch ein Reisebus gebucht werden<br />
muss, müssen die Kinder dann besonders gesichert<br />
werden?<br />
Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten.<br />
Vorab ein paar grundlegende Details zwischen<br />
üblichen Pkw bis zu 9 Sitzplätzen, z.B. ein VW Bus<br />
wie in Bild 1, und „richtigen Reisebussen“, wie in<br />
Bild 2, mit mehr als 9 Sitzplätzen.<br />
Bild 2 2 )<br />
Warum diese Differenzierung?<br />
• Pkw mit bis zu 9 Plätzen (einschl. Fahrer) dürfen<br />
mit dem Führerschein B – früher Klasse 3 –<br />
gefahren werden. Wenn Eltern anbieten, ihr Auto<br />
einzusetzen, wird es sich in aller Regel um<br />
solche Fahrzeuge handeln.<br />
• Fahrzeuge mit mehr als 9 Plätzen sind Busse,<br />
für die der Führerschein D erforderlich ist.<br />
Einsatz von Privatfahrzeugen<br />
Kita-Kinder, die bei Ausflügen und anderen Kita-<br />
Aktivitäten von Eltern in privaten Autos transportiert<br />
werden, sind über die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> gesetzlich<br />
unfallversichert.<br />
Bild 1 1 )<br />
1<br />
Fred Babel - Präventionsabteilung<br />
Tel.: 040 / 27153-224 // E-Mail: fred.babel@uk-nord.de<br />
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Beim Einsatz von Privatfahrzeugen ist folgendes<br />
zu beachten:<br />
• Von den Eltern, deren Kinder in Privatfahrzeugen<br />
gefahren werden sollen, ist eine Einverständnis-Erklärung<br />
einzuholen.<br />
• Es ist sinnvoll, wenn die Eltern der zu fahrenden<br />
Kinder die eigenen Kindersitze am Ausflugstag<br />
mit in die Kita bringen. Dann können<br />
sie sicher sein, dass ihr Kind vorschriftsmäßig<br />
im Auto gesichert wird.<br />
• Werden ältere Fahrzeuge für den Transport<br />
eingesetzt, die auf den mittleren Plätzen nur<br />
über Zweipunktgurte verfügen – wie der VW<br />
Bus in Bild 1 – können nur die Plätze mit Dreipunktgurten<br />
genutzt werden.<br />
• Grundsätzlich sind die Hinweise in der Bedienungsanleitung<br />
des eigenen Autos sowie die<br />
Einbauanleitung des Kindersitz-Herstellers unbedingt<br />
zu beachten.<br />
Deshalb empfehlen wir, dass mindestens Kinder<br />
bis zu 3 Jahren ihre eigenen Kindersitze von zu<br />
Hause mitbekommen. Bei der Anmietung des Reisebusses<br />
ist darauf zu achten, dass der Bus mit<br />
Dreipunktgurten ausgestattet ist. Denn nur so kann<br />
der Kindersitz vernünftig angeschnallt werden.<br />
Übrigens, die Gurtpflicht für Busse ab Baujahr<br />
1999 gilt nur für Reise- und nicht für Linienbusse.<br />
Auch in ganz neuen Linienbussen des HVV (Hamburger<br />
Verkehrsverbund) werden Sie also keine<br />
Sicherheitsgurte finden.<br />
Und zum Schluss noch dies…<br />
Eltern, die Ausflüge begleiten oder sich als Fahrerin<br />
oder Fahrer ihres eigenen Autos zur Verfügung<br />
stellen, sind automatisch über die Berufsgenossenschaft<br />
des Kita-Trägers gesetzlich unfallversichert.<br />
• Fahrzeuge mit Sitzen, die teilweise gegen die<br />
Fahrtrichtung eingebaut sind, können problematisch<br />
sein, da vielen Kindern – und auch Erwachsenen<br />
– auf diesen Plätzen leicht übel<br />
wird.<br />
Einsatz von Reisebussen<br />
Natürlich sind die Kinder auch in diesem Fall über<br />
die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> gesetzlich unfallversichert.<br />
Reisebusse ab Baujahr 1999 sind mindestens mit<br />
Beckengurten ausgerüstet. Kleine Kinder können<br />
damit aber nicht ausreichend gesichert werden.<br />
1 ) Bildnachweis: Thorsten Mayer / pixelio.de<br />
2 ) Bildnachweis: Fabio Sommeraruge / pixelio.de<br />
2<br />
Fred Babel - Präventionsabteilung<br />
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Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz der UK <strong>Nord</strong><br />
Die Fragen<br />
Die Antworten<br />
Sind auch die Kinder über die Landesunfallkasse versichert, die auf<br />
Grund der Prioritätenregelung keinen Gutschein zur Verrechnung<br />
vorlegen können und deren Eltern zu 100%-igen Selbstzahlern des<br />
Platzes geworden sind ?<br />
Kinder sind während des Besuchs von Tageseinrichtungen,<br />
deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen eine Betriebserlaubnis<br />
besitzen, versichert. Der Versicherungsschutz in Tageseinrichtungen<br />
ist daher nicht davon abhängig, wie der<br />
Kindergartenplatz (von den Eltern) finanziert wird.<br />
Die Eltern eines Kindes können nur einen 4-Std.-Gutschein vorlegen,<br />
möchten ihr Kind aber 6 Stunden betreuen lassen, so dass sie die<br />
zusätzlichen 2 Stunden dazukaufen. Ist das Kind auch während<br />
dieser zwei Stunden versichert?<br />
Auch während der Stunden, die nach einem Kita-Gutschein<br />
privat finanziert werden, besteht Versicherungsschutz, der sich<br />
auf die Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Betreuungstätigkeit<br />
ausgeübt werden, erstreckt.<br />
Sind Schnupperkinder/Besuchskinder versichert?<br />
Sind alle Teilnehmer des Festes einer Kindertageseinrichtung versichert?<br />
Steht ein Übernachtungsfest einer Kindertageseinrichtung für die<br />
teilnehmenden Kinder unter Versicherungsschutz?<br />
Sind Eltern, die bei Betreuungsmaßnahmen mithelfen, unfallversichert?<br />
Mit welchem Transportmittel ist ein Kind nach einem Unfall zum Arzt<br />
bzw. Krankenhaus zu befördern?<br />
Schnupperkinder: ja<br />
Besucherkinder: ja, wenn eine bewusste und gewollte Aufnahme<br />
des Kindes durch das Kita-Personal stattfindet und wenn<br />
die Aufnahme in das Betreuungskonzept passt. Nein , wenn<br />
ein Geschwisterkind ohne Vereinbarung kommt oder ein ehemaliges<br />
Kita-Kind zufällig hereinschaut. Es besteht außerdem<br />
kein Versicherungsschutz für mitgebrachte Freunde oder<br />
Klassenkameraden.<br />
Bei einem von der Kindertageseinrichtung organisierten Fest<br />
sind die Kinder der Einrichtung und die beauftragten Eltern<br />
(Helfer) versichert, nicht aber eingeladene Gäste (nicht beauftragte<br />
Eltern, Geschwister oder Freunde der Kinder).<br />
Die teilnehmenden Kinder sind versichert, wenn das Fest von<br />
der Kindertageseinrichtung organisiert und durchgeführt wird.<br />
Eltern, die bei Betreuungsmaßnahmen (z.B. Ausflüge) mithelfen,<br />
stehen wie Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass sie die Aufgaben<br />
der Erzieher wahrnehmen. Ihre Tätigkeit muss allen<br />
Kindern zugute kommen und nicht nur im Interesse des eigenen<br />
Kindes erfolgen.<br />
Die Wahl des Transportmittels hängt grundsätzlich von den<br />
Verhältnissen im Einzelfall ab. Insbesondere sind Art und<br />
Schwere der Verletzung und das Alter des Kindes zu berücksichtigen.<br />
Die Beförderung mit einem Kranken-/Rettungswagen<br />
sollte nur nach schweren Unfällen erfolgen. Es gilt, den Grundsatz<br />
der Angemessenheit und Sparsamkeit zu beachten.<br />
Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />
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Die Verkehrssicherungspflicht<br />
der Heimleitung<br />
Als Betreiber einer Kindertagesstätte sind Sie dafür<br />
verantwortlich, dass ein problemloser und sicherer Betrieb<br />
in Ihrer Einrichtung möglich ist. Nach dem Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch (BGB) obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht.<br />
Hier heißt es im Titel „Unerlaubte Handlungen“<br />
§823 (1) BGB:<br />
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,<br />
die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein<br />
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist<br />
dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden<br />
Schadens verpflichtet“.<br />
‣ In der Broschüre „Richtlinien für Kindergärten<br />
- Bau und Ausrüstung -“ sind Einfriedungen mit<br />
Zäunen und abschließbaren Toren gefordert.<br />
Zäune müssen aber auch an Stellen vorhanden<br />
sein, an denen Kinder besonderen Gefährdungen<br />
ausgesetzt sind wie z.B. an Teichen oder<br />
Baustellen.<br />
Was erwartet der Gesetzgeber konkret von Ihnen:<br />
‣ Sie müssen als Heimleitung die Verkehrssicherungspflicht<br />
besonders ernst nehmen. Die Eltern<br />
haben einen Anspruch darauf, dass ihre<br />
Kinder vor Gefahren geschützt werden, die sie<br />
nicht selbst übersehen und abwenden können.<br />
‣ Es ist Ihre Pflicht, für die regelmäßige Kontrolle<br />
Ihres Gebäudes auf Schäden, die die Verkehrssicherheit<br />
beeinträchtigen, zu sorgen. Bedienen<br />
Sie sich hierzu Ihrer „Sicherheitsfachleute“:<br />
der Sicherheitsbeauftragten Ihrer Einrichtung,<br />
der Fachkräfte für Arbeitssicherheit,<br />
und nehmen Sie die Beratung Ihrer zuständigen<br />
Aufsichtsperson und der anderen Sicherheitsexperten<br />
der Landesunfallkasse in Anspruch.<br />
‣ Wenn Ihnen Schäden aufgezeigt werden, die<br />
die Kinder gefährden könnten, haben Sie – je<br />
nach Grad der Gefährdung – die Pflicht, für<br />
entsprechende Abhilfe zu sorgen, Belehrungen<br />
durchzuführen, Verbote auszusprechen und deren<br />
Missachtung mit Konsequenzen zu belegen.<br />
‣ Wenn Kinder z.B. in einem Bewegungsraum<br />
dadurch gefährdet sind, dass beschädigte Deckenverkleidungen<br />
herabzufallen drohen, müssen<br />
Sie den Bewegungsraum bis zu einer erfolgreichen<br />
Reparatur für die Nutzung sperren.<br />
‣ Spielgeräte, die von engagierten Eltern im Außengelände<br />
nach eigenen Ideen errichtet werden,<br />
sollten Sie vor der Freigabe zum Bespielen<br />
von Fachleuten prüfen lassen. Beispielsweise<br />
der TÜV oder die DEKRA sind kompetente<br />
Ansprechpartner. Sinnvoll ist es auch,<br />
schon bei der Planung des Spielgerätes mit uns<br />
Kontakt aufzunehmen.<br />
‣ Zum Schluss: Der nächste Winter kommt bestimmt!<br />
Verkehrssicherungspflicht im wörtlichen<br />
Sinn bedeutet hier: Alle vereisten (Schlitter-)<br />
flächen müssen dauerhaft mit abstumpfendem<br />
Material abgestreut werden.<br />
Sie können sicher nicht alle Gefahren zuverlässig ausschalten,<br />
ein Restrisiko wird immer bleiben. Im Zweifelsfall<br />
sollten Sie eher etwas zu vorsichtig sein, um so dem<br />
Vorwurf einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht<br />
entgegenzuwirken.<br />
Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />
Tel.:040/ 27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />
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Ergonomie für Erzieher/innen<br />
"Damit es nicht erst kommt zum Knackse,<br />
erfand der Mensch die Prophylaxe,<br />
doch lieber beugt der Mensch, der Tor,<br />
sich vor der Krankheit als ihr vor.“<br />
(Eugen Roth)<br />
Was Eugen Roth so treffend in Versform beschreibt<br />
entspricht der Wahrnehmung im Alltag. Die meisten<br />
Menschen handeln erst, wenn der Schaden schon eingetreten<br />
ist und die Lebensqualität erheblich einschränkt<br />
wird.<br />
Denn das Auto bringt man ja auch erst in die Werkstatt,<br />
wenn etwas defekt ist.<br />
Damit jedoch die Lebensqualität nach Möglichkeit gleich<br />
bleibt, oder sich sogar verbessert, sind nur einige wenige<br />
Maßnahmen notwendig, die jeder Einzelne für sich<br />
umsetzen kann.<br />
Heben und Tragen<br />
Täglich heben Erzieher/innen kleine und größere Kinder,<br />
die über 10 kg wiegen. Beim Vor- und Nachbereiten<br />
ihrer pädagogischen Aufgaben tragen sie ebenfalls<br />
schwere Gegenstände, z.B. beim Bereitstellen von<br />
Spielgeräten. Dadurch kommt es zu einer Belastung der<br />
Wirbelsäule und der Gelenke. Die körperliche Fähigkeit<br />
mit Lasten umzugehen ist beim Menschen jedoch individuell<br />
sehr unterschiedlich. Ergonomisches Heben und<br />
Tragen hilft in jedem Fall Wirbelsäulenleiden zu vermeiden.<br />
Maßnahmen:<br />
- Achten Sie beim Heben und Tragen auf eine gerade<br />
Wirbelsäule. Beugen Sie deshalb die Knie und halten<br />
den Rücken gerade und aufrecht.<br />
- Verwenden Sie höhenverstellbare Wickeltische oder<br />
nutzen Sie die bereits entwickelten Fähigkeiten des<br />
Kindes beim selbstständigen bewegen.<br />
- Heben oder tragen Sie schwere Lasten nicht allein.<br />
Verteilen Sie Lasten möglichst gleichmäßig auf beide<br />
Seiten des Körpers. Nutzen Sie Arbeitshilfen wie<br />
z.B. Transportwagen, Sackkarre usw.<br />
- Tragen Sie bequeme Arbeitsschuhe. Flache Absätze<br />
und Sohlen mit "Federungskomfort" verbessern<br />
die Statik der Wirbelsäule, federn Erschütterungen<br />
ab und geben einen besseren Stand.<br />
- Trainieren Sie ihre Wirbelsäule durch Rückengymnastik<br />
- (Rückenschule), Muskelaufbau (z.B. im Fitness-<br />
Studio) und rückenfreundlichen Sport (z.B.<br />
Schwimmen). Die Muskulatur des Körpers wird gestärkt<br />
und auf Beanspruchungen vorbereitet. Überforderungen<br />
und eine frühe Abnutzung der Wirbelsäule<br />
können so vermieden werden.<br />
- Versuchen Sie das Heben und Tragen von Kindern<br />
soweit wie möglich zu reduzieren. Trost und Zuwendung<br />
können auch im Sitzen oder aus der Hocke<br />
heraus geschenkt werden.<br />
Sitzen<br />
Ein weiterer Belastungsschwerpunkt für Erzieher/innen<br />
sind die überwiegend gesundheitsschädlichen Körperhaltungen<br />
beim Sitzen: gebeugt, gedreht oder beides.<br />
Viele pädagogische Konzepte verlangen ein Sitzen der<br />
Erzieher/innen auf gleicher Ebene mit den Kindern. Um<br />
dies zu erreichen, wird in der Regel der kleine Kinderstuhl<br />
genutzt. Dieser ist auf die Körpergröße der Kinder<br />
abgestimmt und für Erwachsenen auf Dauer ungeeignet.<br />
Das falsche Sitzen führt zu einer enormen Belastung<br />
des Körpers.<br />
Was passiert denn dann mit dem Körper, der Wirbelsäule,<br />
insbesondere den Bandscheiben? Schmerzhafte,<br />
muskuläre Beschwerden sind die Folge. Aus ergonomischer<br />
Sicht sollten deshalb als Sitzmöglichkeit für die<br />
Erzieher/innen (Dreh-) Arbeitsstühle mit folgenden Eigenschaften<br />
zur Verfügung stehen:<br />
- anpassbar an alle Sitzhaltungen (vorgeneigt, aufrecht,<br />
zurückgelehnt; sog. dynamisches Sitzen)<br />
- höhenverstellbare Sitzhöhe<br />
- höhenverstellbare Rückenlehne mit Lendenbausch<br />
- Sitz gepolstert und gedämpft<br />
- mindestens fünf Rollen<br />
- Stuhl darf beim Aufstehen oder durch unbeabsichtigtes<br />
Anstoßen nicht wegrollen.<br />
Solche Arbeitsstühle werden u.a. von der Firma ORG-<br />
DELTA GmbH angeboten.<br />
Angelika Schindler Präventionsabteilung<br />
Tel. 0431-6407417 // E-Mail: angelika.schindler@uk-nord.de 1/2<br />
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Erzieher/innen-Stuhl EZ - Entlastung für den Rücken!<br />
Falsche Sitzhaltungen gefährden die Gesundheit. Die<br />
Lösung heißt: Gesundes Sitzen auf Höhe der Kinder.<br />
Der Arbeitsstuhl für Erzieher/innen wirkt den typischen<br />
Rückenbelastungen bei der Arbeit im Kindergarten entgegen.<br />
Arbeitsstuhl "EZ" für Erzieher/innen<br />
Der Sitz ist in der Höhe von 35,5 bis 47,5 cm verstellbar.<br />
Er ermöglicht das bequeme sitzen zwischen den Kindern<br />
am Tisch oder im Spielkreis. Gleichzeitig dient er als<br />
Schreibtischstuhl. Für sehr niedrige Tische wurde ein<br />
weiteres Modell mit einer Sitzhöhenverstellung von 31<br />
bis 45 cm entwickelt. Die 35 cm hohe Rückenlehne kann<br />
in der Neigung eingestellt werden. Als Aufstehhilfe dienen<br />
stabile Armlehnen, die gleichzeitig Armauflagen im<br />
Sitzen sind. Das schwarze Fußkreuz hat 5 Rollen - zwei<br />
davon sind feststellbar.<br />
Neben der Ausstattung mit erwachsenengerechten Stühlen<br />
sollte man die sitzenden Tätigkeiten öfter durch<br />
regelmäßige Bewegungsübungen unterbrechen, z.B.<br />
durch gemeinsam mit den Kindern durchgeführte Gymnastikübungen<br />
oder Bewegungsspiele. Sie dienen der<br />
Kräftigung der Muskulatur. Haltungsschäden bei Kindern<br />
und Erzieher/innen kann auf diese Weise vorgebeugt<br />
werden.<br />
Hersteller: Firma ORG-DELTA GmbH<br />
Angelika Schindler - Präventionsabteilung<br />
Tel. 0431-6407417 // E-Mail: angelika.schindler@uk-nord.de 2/2<br />
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5 – Anhang<br />
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Definitionen<br />
Arbeitsunfälle<br />
sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten<br />
Tätigkeit. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf<br />
den Körper einwirkende Ergebnisse, die zu einem Gesundheitsschaden<br />
oder zum Tod führen.<br />
Berufskrankheiten<br />
sind die Krankheiten, die ein Versicherter in Folge seiner<br />
Tätigkeit erleidet und die der Gesetzgeber als Berufskrankheit<br />
in einer staatlichen Verordnung (Berufskrankheiten-Verordnung)<br />
benannt hat.<br />
Sachkundige<br />
sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung<br />
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem<br />
Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen (z.B. Kinderspielgeräte)<br />
besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften<br />
bzw. Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen)<br />
vertraut sind, wie z.B. einschlägig vorgebildete Handwerker<br />
Versicherte<br />
sind alle Personen, die nach den §§ 2 ff SGB VII den<br />
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen.<br />
Wegeunfälle<br />
Unfälle, die auf dem Weg zwischen der Wohnung und<br />
dem Ort der beruflichen Tätigkeit geschehen. Wegeunfälle<br />
werden von der gesetzlichen Unfallversicherung wie<br />
Arbeitsunfälle entschädigt.<br />
Britta Muß - Bauberatung - www.uk-nord.de<br />
Tel.: 040/27153-216 // E-Mail: britta.muss@uk-nord.de<br />
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