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Bau - Gemeinde Ufhusen

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Gebäudelänge:<br />

Empfindlichkeitsstufe;<br />

höchstens 25 m. Bei gut gestaffelten und gestalteten<br />

Fassaden kann der <strong>Gemeinde</strong>rat grössere Gebäudelängen<br />

gestatten, beispielsweise für zwei<br />

zusammengebaute Einfamilienhäuser mit dazwischen liegender<br />

Garage.<br />

II<br />

§ 48 PBG Gewerbezone<br />

Art. 9<br />

Gewerbezone A<br />

Nutzung:<br />

Überbauungsziffer: 0.4<br />

Firsthöhe:<br />

Gebäudelänge:<br />

Gestaltung und Bepflanzung:<br />

Empfindlichkeitsstufe:<br />

Nicht oder mässig störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe.<br />

Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber und<br />

für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt<br />

werden.<br />

Freie Lager- und Umschlagplätze sind nur in Verbindung<br />

mit Gewerbebauten gestattet.<br />

höchstens 11 m<br />

Gewerbezone GEA Ruefswil höchstens 9 m<br />

höchstens 30 m; der <strong>Gemeinde</strong>rat kann grössere Längen<br />

gestatten, wenn Gestaltung der Kuben, Gliederung der<br />

Fassade und Bepflanzung dies in Rücksicht auf die Landschaft<br />

und das Ortsbild gestatten<br />

<strong>Bau</strong>ten und Freiflächen sind gut zu gestalten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat legt in der Bewilligung die erforderlichen<br />

Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen fest.<br />

III<br />

Art. 10 Gewerbezone B<br />

Nutzung:<br />

Überbauungsziffer: 0.4<br />

Firsthöhe:<br />

Gebäudelänge:<br />

Gestaltung und Bepflanzung:<br />

Gewerbebetriebe; Wohnungen dürfen nur für betrieblich an<br />

den Standort gebundenes Personal erstellt werden.<br />

Freie Lager- und Umschlagplätze sind nur in Verbindung<br />

mit Gewerbebauten gestattet.<br />

höchstens 11 m (Technisch bedingte Mehrhöhen in der<br />

Gewerbezone GEB können vom <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligt<br />

werden. Darunter fallen untergeordnete <strong>Bau</strong>teile wie<br />

Kamine, Lüftungen, Aufbauten etc. vom max. 2 m Höhe).<br />

höchstens 50 m<br />

<strong>Bau</strong>ten und Freiflächen sind gut zu gestalten. Die<br />

Dachneigung muss min. 20° betragen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat legt in der <strong>Bau</strong>bewilligung die erforderlichen<br />

Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen fest.<br />

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