Bau - Gemeinde Ufhusen
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Art. 2<br />
<strong>Bau</strong>ziffern<br />
1. Für einzelne <strong>Bau</strong>zonen werden Ausnützungs- und/oder Überbauungsziffern festgelegt.<br />
Ihre Berechnung richtet sich nach der kantonalen Planungs- und <strong>Bau</strong>verordnung (PBV).<br />
Im Sinne von § 9 Abs. 2 PBV beträgt der Faktor zur Berechnung der Ausnützungsziffer<br />
für das ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet 1.0.<br />
2. Auf dem gleichen <strong>Bau</strong>grundstück darf jeweils nur eine der beiden <strong>Bau</strong>ziffern den<br />
festgelegten Wert überschreiten.<br />
3. Die Unterschreitung dieser <strong>Bau</strong>ziffern um mehr als 10% ist zulässig<br />
a) Beim Um- und Wiederaufbau, der Erweiterung und Nutzungsänderung von bestehenden<br />
<strong>Bau</strong>ten;<br />
b) bei etappenweiser Überbauung grösserer Grundstücke, wenn die Möglichkeit, die<br />
minimalen <strong>Bau</strong>ziffern mit späteren Etappen zu erreichen, durch einen Bebauungsoder<br />
Gestaltungsplan oder ein auf das betreffende Grundstück bezogenes Überbauungskonzept<br />
nachgewiesen ist;<br />
c) in der Dorfzone, soweit es um die Erhaltung von Gärten, Plätzen usw. geht.<br />
4. Abparzellierung und Aufteilung von <strong>Bau</strong>parzellen sind nur dann zulässig, wenn die<br />
neugeschaffenen Parzellen überbaubar sind. Ausgenommen sind Abparzellierungen für<br />
gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen.<br />
5. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann bei <strong>Bau</strong>projekten und Gestaltungsplänen einen maximalen<br />
Versiegelungsanteil vorschreiben.<br />
3. <strong>Bau</strong>- und Niveaulinien<br />
§ 30 PBG <strong>Bau</strong>linien<br />
§ 31 PBG Zweck und Bedeutung<br />
§ 33 PBG Niveaulinien<br />
4. Zonenplan<br />
Art. 3<br />
Zoneneinteilung, Zonenplan<br />
1. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird in folgende Nutzungszonen eingeteilt:<br />
a) <strong>Bau</strong>zonen<br />
− Dorfzone<br />
− Wohnzone Kreuzmatte<br />
− Zweigeschossige Wohnzone A (W2A)<br />
− Zweigeschossige Wohnzone B (W2B)<br />
− Zweigeschossige Wohnzone C (W2C)<br />
− Gewerbezone A<br />
− Gewerbezone B<br />
− Zone für öffentliche Zwecke<br />
− Grünzone<br />
− Sonderbauzone Steiberg<br />
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