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Bau - Gemeinde Ufhusen

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Art. 2<br />

<strong>Bau</strong>ziffern<br />

1. Für einzelne <strong>Bau</strong>zonen werden Ausnützungs- und/oder Überbauungsziffern festgelegt.<br />

Ihre Berechnung richtet sich nach der kantonalen Planungs- und <strong>Bau</strong>verordnung (PBV).<br />

Im Sinne von § 9 Abs. 2 PBV beträgt der Faktor zur Berechnung der Ausnützungsziffer<br />

für das ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet 1.0.<br />

2. Auf dem gleichen <strong>Bau</strong>grundstück darf jeweils nur eine der beiden <strong>Bau</strong>ziffern den<br />

festgelegten Wert überschreiten.<br />

3. Die Unterschreitung dieser <strong>Bau</strong>ziffern um mehr als 10% ist zulässig<br />

a) Beim Um- und Wiederaufbau, der Erweiterung und Nutzungsänderung von bestehenden<br />

<strong>Bau</strong>ten;<br />

b) bei etappenweiser Überbauung grösserer Grundstücke, wenn die Möglichkeit, die<br />

minimalen <strong>Bau</strong>ziffern mit späteren Etappen zu erreichen, durch einen Bebauungsoder<br />

Gestaltungsplan oder ein auf das betreffende Grundstück bezogenes Überbauungskonzept<br />

nachgewiesen ist;<br />

c) in der Dorfzone, soweit es um die Erhaltung von Gärten, Plätzen usw. geht.<br />

4. Abparzellierung und Aufteilung von <strong>Bau</strong>parzellen sind nur dann zulässig, wenn die<br />

neugeschaffenen Parzellen überbaubar sind. Ausgenommen sind Abparzellierungen für<br />

gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen.<br />

5. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann bei <strong>Bau</strong>projekten und Gestaltungsplänen einen maximalen<br />

Versiegelungsanteil vorschreiben.<br />

3. <strong>Bau</strong>- und Niveaulinien<br />

§ 30 PBG <strong>Bau</strong>linien<br />

§ 31 PBG Zweck und Bedeutung<br />

§ 33 PBG Niveaulinien<br />

4. Zonenplan<br />

Art. 3<br />

Zoneneinteilung, Zonenplan<br />

1. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird in folgende Nutzungszonen eingeteilt:<br />

a) <strong>Bau</strong>zonen<br />

− Dorfzone<br />

− Wohnzone Kreuzmatte<br />

− Zweigeschossige Wohnzone A (W2A)<br />

− Zweigeschossige Wohnzone B (W2B)<br />

− Zweigeschossige Wohnzone C (W2C)<br />

− Gewerbezone A<br />

− Gewerbezone B<br />

− Zone für öffentliche Zwecke<br />

− Grünzone<br />

− Sonderbauzone Steiberg<br />

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