15.10.2014 Aufrufe

Bau - Gemeinde Ufhusen

Bau - Gemeinde Ufhusen

Bau - Gemeinde Ufhusen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Gebäudeabstand<br />

§ 130 PBG Begriff<br />

§ 131 PBG Ordentlicher Gebäudeabstand<br />

§ 132 PBG Gebäudeabstand bei Kleinbauten<br />

3 Ausnahmen bei Grenz- und Gebäudeabständen<br />

§ 133 PBG Voraussetzungen<br />

§ 134 PBG Zuständigkeit<br />

4 Andere Abstände<br />

§135 PBG Strassenabstände; § 80 ff Strassengesetz<br />

§ 80 Strassengesetz<br />

Art. 25 Strassenabstände<br />

1 Wo kein genehmigter Bebauungs-, <strong>Bau</strong>linien- oder Strassenplan vorliegt, sind<br />

zwischen Gebäude und Strassengrenze folgende Mindestabstände einzuhalten.<br />

a) bei Kantons- und <strong>Gemeinde</strong>strassen 6 m;<br />

b) bei Quartierstrassen 5 m;<br />

c) Bei Hauptgütertrassen und bei den übrigen für<br />

den öffentlichen Verkehr bestimmten Strassen<br />

4 m<br />

mindestens aber 7 m ab Strassenmitte.<br />

Vom letztbenannten Mass (c) kann der <strong>Gemeinde</strong>rat Ausnahmen gestatten, sofern<br />

nicht mit einem späteren Ausbau der Strasse zu rechnen ist. Bei Kantonsstrassen<br />

werden Ausnahmen vom <strong>Bau</strong>departement bewilligt.<br />

2 Wo noch kein Trottoir besteht, jedoch mit der spätern Erstellung eines solchen zu<br />

rechnen ist, erhöhen sich die Abstände gemäss Abs. 1 um je 1.50 m, wenn mit beidseitigen<br />

Trottoirs, und um 2 m, wenn mit einseitigem Trottoir zu rechnen ist.<br />

3 Wo die spätere Erstellung eines Trottoirs vorgesehen ist, haben Ein-friedungen,<br />

Abschrankungen usw. je nach der vorgesehenen Trottoirbreite einen Abstand von<br />

1.50 m, beziehungsweise 2 m von der Strassengrenze einzuhalten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

kann ausnahmsweise kleinere Abstände bewilligen, sofern sich der<br />

Grundeigentümer verpflichtet, seine Anlagen beim <strong>Bau</strong> des Trottoirs auf eigene<br />

Kosten und ohne Entschädigung zurückzuversetzen.<br />

4 Für Einzelheiten wird auf §§ 84 ff. des kantonalen Strassengesetzes verwiesen.<br />

Art. 26 Abstände von Hecken und Feldgehölzen<br />

Von Hecken und Feldgehölzen haben <strong>Bau</strong>ten und Anlagen einen Mindestabstand von 6 m<br />

einzuhalten.<br />

§ 136 PBG Waldabstand, § 22 Forstgesetz<br />

§ 137 PBG Gewässerabstand, §§ 5f Wasserbaugesetz<br />

- 21 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!