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Bau - Gemeinde Ufhusen

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§ 58 PBG Freihaltezone<br />

Art. 16 Freihaltezone<br />

1 Die Freihaltezone ist der Landwirtschaftzone überlagert und dient der Freihaltung<br />

von Aussichtspunkten und typischen Landschaftsformen.<br />

2 Die Erstellung jeglicher, auch der Land- und Forstwirtschaft dienender Hochbauten<br />

ist untersagt. Wege und Tiefbauten sind so zu gestalten, dass sie das Landschaftsbild<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

§ 59 PBG Abbauzone (neu § 51 PBG)<br />

Art. 17 Abbau- und Deponiezone Ruefswil (überlagert)<br />

1 Die Abbau- und Deponiezone überlagert eine Grundnutzungszone. Nach abgeschlossenem<br />

Abbau bzw. fertigerstellter Deponie ist das Land der vorgesehenen<br />

Grundnutzung zuzuführen.<br />

2 In dieser Zone sind der Abbau von Rohstoffen, deren Lagerung und Aufbereitung,<br />

sowie die Deponie von bewilligten Materialien zulässig.<br />

3 Ausserhalb dieser Zone dürfen keine Abbau- und Deponiebewilligungen erteilt<br />

werden.<br />

4 Die Abbauzone wird in zwei Etappen gegliedert. Die erste Etappe umfasst Gebiete,<br />

für die Abbaubewilligungen vorliegen oder für die das Bewilligungsverfahren eingeleitet<br />

ist. Die zweite Etappe umfasst Gebiete, für die das Bewilligungsverfahren<br />

voraussichtlich innerhalb der nächsten 10 Jahre eingeleitet wird. Sie können vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat etappenweise der ersten Etappe zugeteilt werden.<br />

5 Für die Bewilligung von Gruben und Deponien kann der <strong>Gemeinde</strong>rat in seinem<br />

Kompetenzbereich bzw. ergänzend zum Kanton Auflagen und Bedingungen erlassen<br />

und insbesondere folgende Unterlagen verlangen:<br />

a) Zeit- und Etappenplan für den Abbau bzw. für die Deponie<br />

b) Rekultivierungsplan zur Ermöglichung der Grundnutzung gemäss Zonenplan<br />

c) Nachweis, dass die Rekultivierung, insbesondere finanziell, sichergestellt ist<br />

d) Weiter zur Beurteilung nötige Unterlagen.<br />

6 Wo die Voraussetzungen gegeben sind, soll bei der Rekultivierung von Abbau- und<br />

Deponiezonen eine angemessene Fläche naturnah gestaltet werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

überwacht den Schutz dieser Flächen.<br />

7 Empfindlichkeitsstufe IV<br />

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