Bau - Gemeinde Ufhusen
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die öffentlichen und privaten Interessen, insbesondere die Vorschriften in Art. 26<br />
und 27 dieses Reglementes.<br />
5 Empfindlichkeitsstufe: III<br />
§ 55 PBG <strong>Bau</strong>ernhofzone<br />
Art. 14 <strong>Bau</strong>ernhofzone<br />
1 Die <strong>Bau</strong>ernhofzone umfasst landwirtschaftliche Hofareale innerhalb des längerfristigen<br />
Siedlungsgebietes.<br />
2 Es gelten die Bestimmungen für die Landwirtschaftzone (Art. 13). Neue und die<br />
Erweiterung oder Nutzungsänderung bestehender Betriebsbauten sind nur zugelassen,<br />
wenn sie die Wohnnutzung in der Umgebung nur unwesentlich<br />
beeinträchtigen (siehe auch Art. 33).<br />
3 Für eine allfällige Umzonung vor Ablauf von 15 Jahren gelten die Bestimmungen<br />
des Planungs- und <strong>Bau</strong>gesetzes.<br />
4 Empfindlichkeitsstufe III<br />
§ 56 PBG Übriges Gebiet<br />
Art. 15 Übriges Gebiet<br />
1 Das übrige Gebiet umfasst diejenigen Gebiete, deren Nutzung nicht bestimmt ist.<br />
2 Bis zu einer Zuweisung in eine bestimmte Nutzungszone gelten die Bestimmungen<br />
der Landwirtschaftszone. Allenfalls zulässige <strong>Bau</strong>ten und Anlagen sind zudem nur<br />
gestattet, wenn sie eine mögliche künftige Nutzung nicht beeinträchtigen.<br />
3 Empfindlichkeitsstufe: III<br />
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