Vorstellung und Billigung der Erschließungsplanung für ... - Uffenheim

Vorstellung und Billigung der Erschließungsplanung für ... - Uffenheim Vorstellung und Billigung der Erschließungsplanung für ... - Uffenheim

15.10.2014 Aufrufe

Lfd. Nr. Seite Beschluss Abstimmungsergebnis 1365/13 Vollzug des Baugesetzbuches BauGB; - Vorstellung und Billigung der Erschließungsplanung für eine Stichstraße im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße (Baugebiet Nr. 31/94 „Nördlich der Adelhofer Straße II“ gegenüber Hs.Nr. 17 - Baubeschluss und Auftragsvergabe Auf die Grundsatzentscheidung vom 18. Oktober 2012 wird verwiesen. Aufgrund der weiteren Nachfrage nach kleineren Bauplätzen ist es notwendig, die 3 noch freien größeren Bauplätze in 5 kleinere neu aufzuteilen. Es sind schon einige Nachfragen nach den geplanten kleineren Grundstücken bei der Stadt Uffenheim eingegangen. Ein Bauplatz könnte sofort verkauft werden. Es ist geplant, die Stichstraße ähnlich dem 2008 bereits gebauten Stich zu gestalten. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Zur Entwässerung wird auf der nördlichen Seite eine 3-zeilige Homburger Kante als Wasserführung vorgesehen. Die südliche Randbefestigung besteht aus einem „3-zeiligen Abschluss“ (Betonleistenstein, Granitgroßpflasterzeile und Betonpflasterstein). Für 2 Bauplätze muss ein Kanalanschluss neu verlegt werden. Da im Bereich der geplanten Stichstraße kein Hauptkanal in der Straße liegt ist geplant, in einem ca. 2 m breiten Versorgungsstreifen im Bereich Konrad- Adenauer-Straße 6 den Kanal für die 2 zusätzlichen Bauplätze zu verlegen. Die Wasserleitung liegt in der Straße und die Strom- und Telekomleitungen im bestehenden Gehweg. Der geplante Versorgungsstreifen wird nicht als Bauplatz verkauft und bleibt im Eigentum der Stadt Uffenheim. Es ist geplant, dem Käufer des angrenzenden Grundstückes die Fläche zur Nutzung zu überlassen. Die Kosten für die Kanalerschließung mit den 2 geplanten Hausanschlüssen betragen ca. 21.000 Euro brutto. Die Kosten für den Straßenbau betragen ca. 37.000 Euro brutto. Die Kosten für die Straßenbeleuchtung betragen ca. 3.000 Euro brutto. Stellungnahme des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 18. Februar 2013: ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die vorgesehene Ausführungsplanung wird seitens des Bauamtes ergänzend erläutert. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der erforderliche Ausbauumfang und der Aufwand auf der Grundlage der Ausschreibung des Teilausbaus der Kurt-Schumacher-Straße ermittelt wurden. Nachdem die Fa. Hanika als Auftragnehmer für die Kurt-Schumacher-Straße die Fortführung als Anschlussauftrag ablehnte, erklärte sich die Fa. EHF bereit, auf der Grundlage des Angebotes, die i.R. der Ausschreibung als zweitgünstigster Bieter hervorging, die Ausbauarbeiten auszuführen.

Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

1365/13 Vollzug des Baugesetzbuches BauGB;<br />

- <strong>Vorstellung</strong> <strong>und</strong> <strong>Billigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Erschließungsplanung</strong> <strong>für</strong> eine Stichstraße<br />

im Bereich <strong>der</strong> Konrad-Adenauer-Straße (Baugebiet Nr. 31/94<br />

„Nördlich <strong>der</strong> Adelhofer Straße II“ gegenüber Hs.Nr. 17<br />

- Baubeschluss <strong>und</strong> Auftragsvergabe<br />

Auf die Gr<strong>und</strong>satzentscheidung vom 18. Oktober 2012 wird verwiesen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> weiteren Nachfrage nach kleineren Bauplätzen ist es notwendig,<br />

die 3 noch freien größeren Bauplätze in 5 kleinere neu aufzuteilen. Es<br />

sind schon einige Nachfragen nach den geplanten kleineren Gr<strong>und</strong>stücken<br />

bei <strong>der</strong> Stadt <strong>Uffenheim</strong> eingegangen. Ein Bauplatz könnte sofort verkauft<br />

werden.<br />

Es ist geplant, die Stichstraße ähnlich dem 2008 bereits gebauten Stich zu<br />

gestalten. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Zur Entwässerung<br />

wird auf <strong>der</strong> nördlichen Seite eine 3-zeilige Homburger Kante als Wasserführung<br />

vorgesehen. Die südliche Randbefestigung besteht aus einem<br />

„3-zeiligen Abschluss“ (Betonleistenstein, Granitgroßpflasterzeile <strong>und</strong> Betonpflasterstein).<br />

Für 2 Bauplätze muss ein Kanalanschluss neu verlegt werden. Da im Bereich<br />

<strong>der</strong> geplanten Stichstraße kein Hauptkanal in <strong>der</strong> Straße liegt ist geplant,<br />

in einem ca. 2 m breiten Versorgungsstreifen im Bereich Konrad-<br />

Adenauer-Straße 6 den Kanal <strong>für</strong> die 2 zusätzlichen Bauplätze zu verlegen.<br />

Die Wasserleitung liegt in <strong>der</strong> Straße <strong>und</strong> die Strom- <strong>und</strong> Telekomleitungen<br />

im bestehenden Gehweg.<br />

Der geplante Versorgungsstreifen wird nicht als Bauplatz verkauft <strong>und</strong> bleibt<br />

im Eigentum <strong>der</strong> Stadt <strong>Uffenheim</strong>. Es ist geplant, dem Käufer des angrenzenden<br />

Gr<strong>und</strong>stückes die Fläche zur Nutzung zu überlassen.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Kanalerschließung mit den 2 geplanten Hausanschlüssen<br />

betragen ca. 21.000 Euro brutto.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> den Straßenbau betragen ca. 37.000 Euro brutto.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Straßenbeleuchtung betragen ca. 3.000 Euro brutto.<br />

Stellungnahme des Verwaltungsausschusses in <strong>der</strong> Sitzung am<br />

18. Februar 2013:<br />

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Die vorgesehene Ausführungsplanung wird seitens des Bauamtes ergänzend<br />

erläutert. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />

Ausbauumfang <strong>und</strong> <strong>der</strong> Aufwand auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Ausschreibung<br />

des Teilausbaus <strong>der</strong> Kurt-Schumacher-Straße ermittelt wurden. Nachdem<br />

die Fa. Hanika als Auftragnehmer <strong>für</strong> die Kurt-Schumacher-Straße die Fortführung<br />

als Anschlussauftrag ablehnte, erklärte sich die Fa. EHF bereit, auf<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des Angebotes, die i.R. <strong>der</strong> Ausschreibung als zweitgünstigster<br />

Bieter hervorging, die Ausbauarbeiten auszuführen.


Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Die Preisdifferenz liegt unter 1.000,-- € im Vergleich zur Fa. Hanika.<br />

Nach eingehen<strong>der</strong> Aussprache <strong>und</strong> ergänzen<strong>der</strong> Erläuterung empfiehlt <strong>der</strong><br />

Ausschuss, dem beabsichtigten Ausbau <strong>der</strong> Stichstraße <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vergabe an<br />

die Fa. EHF zuzustimmen.<br />

8 : 0<br />

Entscheidung des Stadtrates in <strong>der</strong> Sitzung am 28. Februar 2013:<br />

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Die Ausschussempfehlung wird zum Beschluss erhoben.<br />

19 : 0

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