Der Gebäude-Energieausweis - TWO.de Technische Werke Osning ...
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<strong>Der</strong> Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />
Pflicht für Vermieter und Hausverkäufer<br />
Das müssen Immobilienbesitzer wissen<br />
Unser Service:<br />
BAFA Vor-Ort-Beratung<br />
<strong>Energieausweis</strong> mit<br />
Plausibilitätsprüfung
<strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong> – das müssen Sie wissen<br />
Bereits seit 2002 ist <strong>de</strong>r <strong>Energieausweis</strong> für<br />
Neubauten vorgeschrieben. Die Energieeinsparverordnung<br />
2007 weitet diese Regelung<br />
jetzt auf bestehen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> bei Verkauf<br />
o<strong>de</strong>r Vermietung aus. Grund: Potenzielle Käufer<br />
und Mieter sollen sich über die zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Betriebskosten einer Wohnung o<strong>de</strong>r<br />
eines Hauses informieren können. Wer also<br />
zukünftig Wohneigentum vermieten o<strong>de</strong>r verkaufen<br />
will, braucht <strong>de</strong>n <strong>Energieausweis</strong>.<br />
Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die<br />
ihr Eigentum selbst nutzen.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong> im Überblick<br />
– Ist Pflicht bei Neuvermietung o<strong>de</strong>r Verkauf<br />
– Kann als Bedarfs- o<strong>de</strong>r Verbrauchsausweis ausgestellt wer<strong>de</strong>n<br />
– Gilt für das gesamte Gebäu<strong>de</strong>, nicht für einzelne Wohneinheiten<br />
– Muss Informationen über die Gesamtenergieeffizienz und<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierungsempfehlungen enthalten<br />
– Ist zehn Jahre gültig<br />
Wann wird <strong>de</strong>r Ausweis zur Pflicht?<br />
– <strong>Energieausweis</strong>-Pflicht für Wohngebäu<strong>de</strong>, Baujahr bis 1965: ab 01.07.2008<br />
– <strong>Energieausweis</strong>-Pflicht für Wohngebäu<strong>de</strong> ab 1966: ab 01.01.2009<br />
– <strong>Energieausweis</strong>-Pflicht für Nichtwohngebäu<strong>de</strong>: ab 01.07.2009<br />
Die zwei Varianten <strong>de</strong>s <strong>Energieausweis</strong>es<br />
Grundsätzlich sind zwei Varianten <strong>de</strong>s <strong>Energieausweis</strong>es<br />
vorgesehen: <strong>de</strong>r Bedarfsausweis<br />
und <strong>de</strong>r Verbrauchsausweis. Die Trennlinie<br />
verläuft entlang <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Wohneinheiten<br />
und <strong>de</strong>m Baujahr bzw. <strong>de</strong>m Baustandard. Bei<br />
mehr als vier Wohneinheiten besteht generell<br />
Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr. Bei<br />
Gebäu<strong>de</strong>n mit bis zu vier Wohneinheiten<br />
muss ein Bedarfsausweis ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn das Gebäu<strong>de</strong> vor Inkrafttreten <strong>de</strong>r Wärmeschutzverordnung<br />
1977 errichtet wur<strong>de</strong><br />
und dieser Baustandard bislang auch nicht<br />
durch spätere Mo<strong>de</strong>rnisierungen erreicht wor<strong>de</strong>n<br />
ist. In allen an<strong>de</strong>ren Fällen besteht Wahlfreiheit<br />
zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.<br />
bis 30.9.2008<br />
Wann sollte <strong>de</strong>r <strong>Energieausweis</strong> beantragt wer<strong>de</strong>n?<br />
<strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong> für bestehen<strong>de</strong> Wohngebäu<strong>de</strong><br />
wird in mehreren Schritten eingeführt.<br />
Zum 1. Juli 2008 wird die Ausweispflicht zunächst<br />
für Wohngebäu<strong>de</strong> eingeführt, die bis<br />
einschließlich 1965 errichtet wor<strong>de</strong>n sind. In<br />
einer kurzen Übergangsphase können sich<br />
Hauseigentümer drei Monate lang entschei<strong>de</strong>n,<br />
ob ein Bedarfsausweis o<strong>de</strong>r ein Verbrauchsausweis<br />
ausgestellt wer<strong>de</strong>n soll. Am<br />
1. Oktober 2008 en<strong>de</strong>t diese Wahlfreiheit.<br />
Wer sicher gehen will, <strong>de</strong>n Stichtag nicht zu<br />
verpassen, kann schon jetzt seinen <strong>Energieausweis</strong><br />
beantragen. Wer warten will, sollte<br />
spätestens Anfang September 2008 han<strong>de</strong>ln.<br />
2
Wie unterschei<strong>de</strong>n sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis?<br />
Die Unterschie<strong>de</strong> zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis<br />
sind gravierend: Während<br />
beim Verbrauchsausweis <strong>de</strong>r tatsächliche<br />
Energieverbrauch gemessen und lediglich<br />
um witterungsbedingte Einflüsse bereinigt<br />
wird, basiert <strong>de</strong>r Bedarfsausweis auf Berechnungen<br />
<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen bauphysikalischen<br />
Konstruktion und Gebäu<strong>de</strong>rhülle mit normierten<br />
Klimadaten. Hier wird nicht <strong>de</strong>r bisherige,<br />
son<strong>de</strong>rn nach einer festgelegten<br />
Norm <strong>de</strong>r aktuelle und zukünftige Energiebedarf<br />
<strong>de</strong>s Hauses berechnet.<br />
Daher unterschei<strong>de</strong>n sich die bei<strong>de</strong>n<br />
Metho<strong>de</strong>n in einem aus<br />
Verbrauchersicht entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Punkt: <strong>Der</strong> auf Verbrauchswerten<br />
basieren<strong>de</strong> <strong>Energieausweis</strong> dokumentiert<br />
allein das Nutzerverhalten,<br />
<strong>de</strong>r Bedarfsausweis hingegen<br />
erfasst die energetische Qualität<br />
eines Gebäu<strong>de</strong>s und macht es vergleichbar<br />
mit an<strong>de</strong>ren Gebäu<strong>de</strong>n.<br />
Ein im Bedarfsausweis ausgewiesener<br />
geringer Energiebedarf hat eine höhere<br />
Glaubwürdigkeit und ist ein wichtiges<br />
Argument beim Verkauf eines Haus<br />
o<strong>de</strong>r einer Wohnung – für Eigentümer<br />
wie für Kaufinteressenten.<br />
<strong>Der</strong> Verbrauchsausweis im Überblick<br />
Kosten<br />
Was wird<br />
bewertet?<br />
Vorteile<br />
Nachteile<br />
Laut Empfehlung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums zwischen 40 und 60 Euro<br />
Es zählt <strong>de</strong>r gemessene Energieverbrauch eines Objektes anhand <strong>de</strong>s Baujahrs,<br />
<strong>de</strong>r Größe und <strong>de</strong>s Energieverbrauchs in <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n drei Jahren. Aus<br />
<strong>de</strong>m durchschnittlichen Verbrauch wird <strong>de</strong>r Energieverbrauchskennwert festgestellt.<br />
Geringer und somit kostengünstiger Aufwand. Die Ergebnisse entsprechen <strong>de</strong>m tatsächlichen<br />
(aber nur <strong>de</strong>m bisherigen) Verbrauch.<br />
In die Bewertung fließt auch das Verhalten <strong>de</strong>r Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise<br />
bei gekippten Fenstern heizen, hat das eine schlechtere Einstufung <strong>de</strong>s<br />
Gebäu<strong>de</strong>s zur Folge. Nicht zu empfehlen für alle, die gera<strong>de</strong> in Energiesparmaßnahmen<br />
investiert haben, weil die Verbrauchswerte <strong>de</strong>r letzten drei Jahre nichts über<br />
<strong>de</strong>n aktuellen o<strong>de</strong>r künftigen Energiebedarf <strong>de</strong>s Objekts sagen.<br />
<strong>Der</strong> Bedarfsausweis im Überblick<br />
Kosten<br />
Was wird<br />
bewertet?<br />
Vorteile<br />
Nachteile<br />
Wird nach Aufwand berechnet, je nach Anzahl Wohnungen und Komplexität <strong>de</strong>s<br />
zu bewerten<strong>de</strong>n Objekts ab ca. 250 Euro.<br />
Anhand genormter Kriterien wird von einem zertifizierten Energieberater vor Ort<br />
eine objektive Bewertung von Gebäu<strong>de</strong>- und Heizungstechnik vorgenommen und<br />
<strong>de</strong>r Primär- sowie <strong>de</strong>r En<strong>de</strong>nergiebedarf <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s ermittelt.<br />
Nur <strong>de</strong>r Bedarfsausweis bewertet richtig, wie viel Energie eine bestimmte Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahme<br />
wie z.B. neue Fenster o<strong>de</strong>r eine Dachdämmung einspart. <strong>Der</strong><br />
Verbrauchsausweis macht dazu keine Aussage. Wer sein Haus weiter mo<strong>de</strong>rnisieren<br />
will, fin<strong>de</strong>t durch Energieberatung und Bedarfsausweis eine vernünftige Entscheidungsgrundlage.<br />
Hohe Glaubwürdigkeit.<br />
Höherer Aufwand zur Erstellung, <strong>de</strong>shalb teurer als <strong>de</strong>r Verbrauchsausweis.<br />
3
So erhalten Sie Ihren <strong>Energieausweis</strong> bei <strong>de</strong>r <strong>TWO</strong><br />
<strong>Der</strong> Weg zu einem Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />
ist mit <strong>de</strong>r <strong>TWO</strong> ganz einfach. Sie brauchen<br />
nur einen <strong>de</strong>r beigefügten Kontaktbögen auszufüllen<br />
und an uns zurückzuschicken.<br />
Wenn Sie einen verbrauchsorientierten Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />
beantragen wollen,<br />
benötigen wir von Ihnen als Hauseigentümer<br />
einige Angaben. Dazu müssen Sie <strong>de</strong>n beiliegen<strong>de</strong>n<br />
Auftrag ausfüllen und an uns zurückschicken.<br />
Nach einer Plausibilitätsprüfung erhalten<br />
Sie Ihren <strong>Energieausweis</strong> per Post,<br />
ausgestellt von unseren zertifizierten Energieberatern.<br />
<strong>Der</strong> Preis beträgt 59 Euro.<br />
Für <strong>de</strong>n bedarfsorientierten Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />
füllen Sie bitte <strong>de</strong>n beigefügten Anfragebogen<br />
aus. Damit beauftragen Sie einen<br />
unserer zugelassenen <strong>Energieausweis</strong>-Aussteller,<br />
Ihnen auf <strong>de</strong>r Grundlage Ihrer Hausdaten<br />
ein individuelles und unverbindliches<br />
Angebot zu erstellen. Wenn Sie <strong>de</strong>m Angebot<br />
zustimmen, nimmt er anschließend Ihre Gebäu<strong>de</strong>daten<br />
vor Ort auf und erstellt einen<br />
<strong>Energieausweis</strong>.<br />
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere<br />
Energieberater gerne zur Verfügung. Rufen<br />
Sie uns an. Telefon: 05201-858-0.<br />
Bitte sen<strong>de</strong>n Sie die Unterlagen an:<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Werke</strong> <strong>Osning</strong> GmbH<br />
Energieberatung<br />
Gartnischer Weg 127<br />
33790 Halle in Westfalen<br />
Ihr Ansprechpartner ist Bernd Possehl<br />
Telefon: 05201-858-0<br />
Unser Angebot:<br />
– Neutrale Beratung in allen Umwelt- und Energiefragen<br />
– Rechtlich zugelassene <strong>Energieausweis</strong>-Aussteller für<br />
Wohngebäu<strong>de</strong><br />
– Mo<strong>de</strong>rnisierungstipps und Unterstützung bei <strong>de</strong>r<br />
Umsetzung<br />
– Beratung in Bau- und Heizungsfragen<br />
– Service vor Ort<br />
+++ AUS DER PRESSE +++<br />
Vorsicht Falle: <strong>Energieausweis</strong> zum Dumpingpreis<br />
"<strong>Energieausweis</strong> nur 9,90 Euro": So o<strong>de</strong>r ähnlich<br />
bewerben <strong>de</strong>rzeit einzelne Firmen die Erstellung<br />
von <strong>Energieausweis</strong>en für Gebäu<strong>de</strong>. <strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong><br />
zum Dumpingpreis erweist sich aber oft<br />
als eine Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine<br />
böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines<br />
nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgel<strong>de</strong>rn<br />
von bis zu 15.000 Euro geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Folgen<strong>de</strong> Kriterien helfen, Angebote zu beurteilen:<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierungsempfehlungen: Dem <strong>Energieausweis</strong><br />
müssen individuelle Mo<strong>de</strong>rnisierungsempfehlungen<br />
beigefügt wer<strong>de</strong>n - egal, ob er<br />
auf gemessenen Verbrauchswerten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte<br />
<strong>de</strong>r Aussteller die vorhan<strong>de</strong>ne Heiztechnik und<br />
die Qualität von Wän<strong>de</strong>n und Fenstern vor Ort<br />
prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist <strong>de</strong>r <strong>Energieausweis</strong><br />
ungültig. Aufnahme <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>daten:<br />
Die Gebäu<strong>de</strong>maße und <strong>de</strong>r Energieverbrauch<br />
dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und<br />
an <strong>de</strong>n <strong>Energieausweis</strong>-Aussteller übermittelt<br />
wer<strong>de</strong>n. Allerdings ist <strong>de</strong>r Aussteller gesetzlich<br />
verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben<br />
plausibel sind. Bei <strong>de</strong>r Übermittlung <strong>de</strong>r Daten<br />
über ein Internetformular kann diese Prüfung<br />
ohne Rücksprache kaum gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grun<strong>de</strong> gelegt<br />
wer<strong>de</strong>n, ist in diesem Fall sehr hoch.<br />
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