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Der Gebäude-Energieausweis - TWO.de Technische Werke Osning ...

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<strong>Der</strong> Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />

Pflicht für Vermieter und Hausverkäufer<br />

Das müssen Immobilienbesitzer wissen<br />

Unser Service:<br />

BAFA Vor-Ort-Beratung<br />

<strong>Energieausweis</strong> mit<br />

Plausibilitätsprüfung


<strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong> – das müssen Sie wissen<br />

Bereits seit 2002 ist <strong>de</strong>r <strong>Energieausweis</strong> für<br />

Neubauten vorgeschrieben. Die Energieeinsparverordnung<br />

2007 weitet diese Regelung<br />

jetzt auf bestehen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> bei Verkauf<br />

o<strong>de</strong>r Vermietung aus. Grund: Potenzielle Käufer<br />

und Mieter sollen sich über die zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Betriebskosten einer Wohnung o<strong>de</strong>r<br />

eines Hauses informieren können. Wer also<br />

zukünftig Wohneigentum vermieten o<strong>de</strong>r verkaufen<br />

will, braucht <strong>de</strong>n <strong>Energieausweis</strong>.<br />

Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die<br />

ihr Eigentum selbst nutzen.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong> im Überblick<br />

– Ist Pflicht bei Neuvermietung o<strong>de</strong>r Verkauf<br />

– Kann als Bedarfs- o<strong>de</strong>r Verbrauchsausweis ausgestellt wer<strong>de</strong>n<br />

– Gilt für das gesamte Gebäu<strong>de</strong>, nicht für einzelne Wohneinheiten<br />

– Muss Informationen über die Gesamtenergieeffizienz und<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsempfehlungen enthalten<br />

– Ist zehn Jahre gültig<br />

Wann wird <strong>de</strong>r Ausweis zur Pflicht?<br />

– <strong>Energieausweis</strong>-Pflicht für Wohngebäu<strong>de</strong>, Baujahr bis 1965: ab 01.07.2008<br />

– <strong>Energieausweis</strong>-Pflicht für Wohngebäu<strong>de</strong> ab 1966: ab 01.01.2009<br />

– <strong>Energieausweis</strong>-Pflicht für Nichtwohngebäu<strong>de</strong>: ab 01.07.2009<br />

Die zwei Varianten <strong>de</strong>s <strong>Energieausweis</strong>es<br />

Grundsätzlich sind zwei Varianten <strong>de</strong>s <strong>Energieausweis</strong>es<br />

vorgesehen: <strong>de</strong>r Bedarfsausweis<br />

und <strong>de</strong>r Verbrauchsausweis. Die Trennlinie<br />

verläuft entlang <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Wohneinheiten<br />

und <strong>de</strong>m Baujahr bzw. <strong>de</strong>m Baustandard. Bei<br />

mehr als vier Wohneinheiten besteht generell<br />

Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr. Bei<br />

Gebäu<strong>de</strong>n mit bis zu vier Wohneinheiten<br />

muss ein Bedarfsausweis ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn das Gebäu<strong>de</strong> vor Inkrafttreten <strong>de</strong>r Wärmeschutzverordnung<br />

1977 errichtet wur<strong>de</strong><br />

und dieser Baustandard bislang auch nicht<br />

durch spätere Mo<strong>de</strong>rnisierungen erreicht wor<strong>de</strong>n<br />

ist. In allen an<strong>de</strong>ren Fällen besteht Wahlfreiheit<br />

zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.<br />

bis 30.9.2008<br />

Wann sollte <strong>de</strong>r <strong>Energieausweis</strong> beantragt wer<strong>de</strong>n?<br />

<strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong> für bestehen<strong>de</strong> Wohngebäu<strong>de</strong><br />

wird in mehreren Schritten eingeführt.<br />

Zum 1. Juli 2008 wird die Ausweispflicht zunächst<br />

für Wohngebäu<strong>de</strong> eingeführt, die bis<br />

einschließlich 1965 errichtet wor<strong>de</strong>n sind. In<br />

einer kurzen Übergangsphase können sich<br />

Hauseigentümer drei Monate lang entschei<strong>de</strong>n,<br />

ob ein Bedarfsausweis o<strong>de</strong>r ein Verbrauchsausweis<br />

ausgestellt wer<strong>de</strong>n soll. Am<br />

1. Oktober 2008 en<strong>de</strong>t diese Wahlfreiheit.<br />

Wer sicher gehen will, <strong>de</strong>n Stichtag nicht zu<br />

verpassen, kann schon jetzt seinen <strong>Energieausweis</strong><br />

beantragen. Wer warten will, sollte<br />

spätestens Anfang September 2008 han<strong>de</strong>ln.<br />

2


Wie unterschei<strong>de</strong>n sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis?<br />

Die Unterschie<strong>de</strong> zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis<br />

sind gravierend: Während<br />

beim Verbrauchsausweis <strong>de</strong>r tatsächliche<br />

Energieverbrauch gemessen und lediglich<br />

um witterungsbedingte Einflüsse bereinigt<br />

wird, basiert <strong>de</strong>r Bedarfsausweis auf Berechnungen<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen bauphysikalischen<br />

Konstruktion und Gebäu<strong>de</strong>rhülle mit normierten<br />

Klimadaten. Hier wird nicht <strong>de</strong>r bisherige,<br />

son<strong>de</strong>rn nach einer festgelegten<br />

Norm <strong>de</strong>r aktuelle und zukünftige Energiebedarf<br />

<strong>de</strong>s Hauses berechnet.<br />

Daher unterschei<strong>de</strong>n sich die bei<strong>de</strong>n<br />

Metho<strong>de</strong>n in einem aus<br />

Verbrauchersicht entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Punkt: <strong>Der</strong> auf Verbrauchswerten<br />

basieren<strong>de</strong> <strong>Energieausweis</strong> dokumentiert<br />

allein das Nutzerverhalten,<br />

<strong>de</strong>r Bedarfsausweis hingegen<br />

erfasst die energetische Qualität<br />

eines Gebäu<strong>de</strong>s und macht es vergleichbar<br />

mit an<strong>de</strong>ren Gebäu<strong>de</strong>n.<br />

Ein im Bedarfsausweis ausgewiesener<br />

geringer Energiebedarf hat eine höhere<br />

Glaubwürdigkeit und ist ein wichtiges<br />

Argument beim Verkauf eines Haus<br />

o<strong>de</strong>r einer Wohnung – für Eigentümer<br />

wie für Kaufinteressenten.<br />

<strong>Der</strong> Verbrauchsausweis im Überblick<br />

Kosten<br />

Was wird<br />

bewertet?<br />

Vorteile<br />

Nachteile<br />

Laut Empfehlung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums zwischen 40 und 60 Euro<br />

Es zählt <strong>de</strong>r gemessene Energieverbrauch eines Objektes anhand <strong>de</strong>s Baujahrs,<br />

<strong>de</strong>r Größe und <strong>de</strong>s Energieverbrauchs in <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n drei Jahren. Aus<br />

<strong>de</strong>m durchschnittlichen Verbrauch wird <strong>de</strong>r Energieverbrauchskennwert festgestellt.<br />

Geringer und somit kostengünstiger Aufwand. Die Ergebnisse entsprechen <strong>de</strong>m tatsächlichen<br />

(aber nur <strong>de</strong>m bisherigen) Verbrauch.<br />

In die Bewertung fließt auch das Verhalten <strong>de</strong>r Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise<br />

bei gekippten Fenstern heizen, hat das eine schlechtere Einstufung <strong>de</strong>s<br />

Gebäu<strong>de</strong>s zur Folge. Nicht zu empfehlen für alle, die gera<strong>de</strong> in Energiesparmaßnahmen<br />

investiert haben, weil die Verbrauchswerte <strong>de</strong>r letzten drei Jahre nichts über<br />

<strong>de</strong>n aktuellen o<strong>de</strong>r künftigen Energiebedarf <strong>de</strong>s Objekts sagen.<br />

<strong>Der</strong> Bedarfsausweis im Überblick<br />

Kosten<br />

Was wird<br />

bewertet?<br />

Vorteile<br />

Nachteile<br />

Wird nach Aufwand berechnet, je nach Anzahl Wohnungen und Komplexität <strong>de</strong>s<br />

zu bewerten<strong>de</strong>n Objekts ab ca. 250 Euro.<br />

Anhand genormter Kriterien wird von einem zertifizierten Energieberater vor Ort<br />

eine objektive Bewertung von Gebäu<strong>de</strong>- und Heizungstechnik vorgenommen und<br />

<strong>de</strong>r Primär- sowie <strong>de</strong>r En<strong>de</strong>nergiebedarf <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s ermittelt.<br />

Nur <strong>de</strong>r Bedarfsausweis bewertet richtig, wie viel Energie eine bestimmte Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahme<br />

wie z.B. neue Fenster o<strong>de</strong>r eine Dachdämmung einspart. <strong>Der</strong><br />

Verbrauchsausweis macht dazu keine Aussage. Wer sein Haus weiter mo<strong>de</strong>rnisieren<br />

will, fin<strong>de</strong>t durch Energieberatung und Bedarfsausweis eine vernünftige Entscheidungsgrundlage.<br />

Hohe Glaubwürdigkeit.<br />

Höherer Aufwand zur Erstellung, <strong>de</strong>shalb teurer als <strong>de</strong>r Verbrauchsausweis.<br />

3


So erhalten Sie Ihren <strong>Energieausweis</strong> bei <strong>de</strong>r <strong>TWO</strong><br />

<strong>Der</strong> Weg zu einem Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />

ist mit <strong>de</strong>r <strong>TWO</strong> ganz einfach. Sie brauchen<br />

nur einen <strong>de</strong>r beigefügten Kontaktbögen auszufüllen<br />

und an uns zurückzuschicken.<br />

Wenn Sie einen verbrauchsorientierten Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />

beantragen wollen,<br />

benötigen wir von Ihnen als Hauseigentümer<br />

einige Angaben. Dazu müssen Sie <strong>de</strong>n beiliegen<strong>de</strong>n<br />

Auftrag ausfüllen und an uns zurückschicken.<br />

Nach einer Plausibilitätsprüfung erhalten<br />

Sie Ihren <strong>Energieausweis</strong> per Post,<br />

ausgestellt von unseren zertifizierten Energieberatern.<br />

<strong>Der</strong> Preis beträgt 59 Euro.<br />

Für <strong>de</strong>n bedarfsorientierten Gebäu<strong>de</strong>-<strong>Energieausweis</strong><br />

füllen Sie bitte <strong>de</strong>n beigefügten Anfragebogen<br />

aus. Damit beauftragen Sie einen<br />

unserer zugelassenen <strong>Energieausweis</strong>-Aussteller,<br />

Ihnen auf <strong>de</strong>r Grundlage Ihrer Hausdaten<br />

ein individuelles und unverbindliches<br />

Angebot zu erstellen. Wenn Sie <strong>de</strong>m Angebot<br />

zustimmen, nimmt er anschließend Ihre Gebäu<strong>de</strong>daten<br />

vor Ort auf und erstellt einen<br />

<strong>Energieausweis</strong>.<br />

Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere<br />

Energieberater gerne zur Verfügung. Rufen<br />

Sie uns an. Telefon: 05201-858-0.<br />

Bitte sen<strong>de</strong>n Sie die Unterlagen an:<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Werke</strong> <strong>Osning</strong> GmbH<br />

Energieberatung<br />

Gartnischer Weg 127<br />

33790 Halle in Westfalen<br />

Ihr Ansprechpartner ist Bernd Possehl<br />

Telefon: 05201-858-0<br />

Unser Angebot:<br />

– Neutrale Beratung in allen Umwelt- und Energiefragen<br />

– Rechtlich zugelassene <strong>Energieausweis</strong>-Aussteller für<br />

Wohngebäu<strong>de</strong><br />

– Mo<strong>de</strong>rnisierungstipps und Unterstützung bei <strong>de</strong>r<br />

Umsetzung<br />

– Beratung in Bau- und Heizungsfragen<br />

– Service vor Ort<br />

+++ AUS DER PRESSE +++<br />

Vorsicht Falle: <strong>Energieausweis</strong> zum Dumpingpreis<br />

"<strong>Energieausweis</strong> nur 9,90 Euro": So o<strong>de</strong>r ähnlich<br />

bewerben <strong>de</strong>rzeit einzelne Firmen die Erstellung<br />

von <strong>Energieausweis</strong>en für Gebäu<strong>de</strong>. <strong>Der</strong> <strong>Energieausweis</strong><br />

zum Dumpingpreis erweist sich aber oft<br />

als eine Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine<br />

böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines<br />

nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgel<strong>de</strong>rn<br />

von bis zu 15.000 Euro geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Folgen<strong>de</strong> Kriterien helfen, Angebote zu beurteilen:<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsempfehlungen: Dem <strong>Energieausweis</strong><br />

müssen individuelle Mo<strong>de</strong>rnisierungsempfehlungen<br />

beigefügt wer<strong>de</strong>n - egal, ob er<br />

auf gemessenen Verbrauchswerten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte<br />

<strong>de</strong>r Aussteller die vorhan<strong>de</strong>ne Heiztechnik und<br />

die Qualität von Wän<strong>de</strong>n und Fenstern vor Ort<br />

prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist <strong>de</strong>r <strong>Energieausweis</strong><br />

ungültig. Aufnahme <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>daten:<br />

Die Gebäu<strong>de</strong>maße und <strong>de</strong>r Energieverbrauch<br />

dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und<br />

an <strong>de</strong>n <strong>Energieausweis</strong>-Aussteller übermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n. Allerdings ist <strong>de</strong>r Aussteller gesetzlich<br />

verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben<br />

plausibel sind. Bei <strong>de</strong>r Übermittlung <strong>de</strong>r Daten<br />

über ein Internetformular kann diese Prüfung<br />

ohne Rücksprache kaum gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grun<strong>de</strong> gelegt<br />

wer<strong>de</strong>n, ist in diesem Fall sehr hoch.<br />

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