Aktiv 2012 - Turnverband Mittelrhein

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10.10.2014 Aufrufe

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Informationen zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übungsleiter-Ausbildung C oder einer Trainer-C-Ausbildung (1. Lizenzstufe): • Die Teilnehmer müssen einem Turn- und Sportverein angehören, der Mitglied in einem der drei rheinland-pfälzischen Turnverbände ist. • Teilnehmer aus Vereinen außerhalb von Rheinland-Pfalz zahlen höhere Teilnahmegebühren. • Die Lehrgangsteilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Nach erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle erhalten die Teilnehmer ihre Lizenz. • Bei schriftlichen Anmeldungen erbitten wir die Angabe aller Informationen, wie sie in den Anmeldeformularen ab Seite 112 aufgeführt sind. Die Anmeldung wird schriftlich nach dem Anmeldeschluss bestätigt. • Bei einer Online-Meldung über das DTB-Gymnet erhalten Sie eine automatisch generierte Buchungsbestätigung, die jedoch noch keine Anmeldebestätigung ist. • Es werden zwei Passbilder sowie ein Nachweis über einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre) benötigt. Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übungsleiter-/ Trainer-Ausbildung auf der 2. Lizenzstufe: • Besitz einer Lizenz auf der 1. Lizenzstufe • sowie o.g. Teilnahmevoraussetzungen für die 1. Lizenzstufe Detaillierte Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Geschäftsstellen. Für die Teilnahme an allen Aus- und Fortbildungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Turnverbände Rheinhessen und Mittelrhein (siehe S. 114). Service QualiScheck – Förderung beruflicher Weiterbildung Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt Ihre berufliche Weiterbildung mit dem QualiScheck. Gefördert werden im Wege der Anteilsfinanzierung 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildungsveranstaltung höchstens aber 500,- Euro einmal im Kalenderjahr. Es werden nur die direkten Kosten, d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren gefördert, nicht aber Unterbringungs- oder Verpflegungskosten. Weiterbildungsveranstaltungen, die weniger als 60,- Euro kosten, werden nicht gefördert. Weitere Informationen zum QualiScheck finden Sie unter: www.qualischeck.rlp.de Information zur Teilnahme Für die Verlängerung von ÜL-/Trainer-Lizenzen gilt: • Innerhalb des vierjährigen Gültigkeitszeitraums muss die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 15 profilbezogenen Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden. • Zur Verlängerung einer um bis zu einem Jahr abgelaufenen Lizenz ist es noch möglich, Nachweise über 15 profilbezogene LE einzureichen, sofern diese im darauffolgenden Kalenderjahr eingereicht werden (Kulanzfall). • Zur Verlängerung einer zwischen 1 Jahr und bis zu 2 Jahren abgelaufenen Lizenz müssen Nachweise von mindestens 30 profilbezogenen LEs eingereicht werden, damit die Lizenz wieder Gültigkeit erlangt. • Zur Verlängerung einer zwischen 2-5 Jahren abgelaufenen Lizenz müssen mindestens 45 LEs im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme des RhTB oder TVM absolviert werden. Das Ausbildungsprofil und das Lizenzprofil müssen übereinstimmen. Nach aktiver Teilnahme entscheidet das Referententeam der jeweiligen Ausbildung über die Verlängerung und Gültigkeit der Lizenz. • Ablauf der Lizenz zwischen 6 und 9 Jahren: - 1. Lizenzstufe: Kriterien wie unter 2-5 Jahren, jedoch mindestens 75 LE im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme. - 2. Lizenzstufe: ÜL-Lizenzen der 2. Lizenzstufe „Sport in der Prävention“ müssen in diesem Falle neu absolviert werden. • Ablauf der Lizenz über 10 Jahre: In diesem Fall ist keine Verlängerung möglich. Es muss eine Neuausbildung über 120 Lerneinheiten absolviert werden. Zusatzinformationen zum Erste Hilfe-Nachweis Die Kosten für den Erste Hilfe-Kurs über 16 LE können von der Verwaltungsberufsgenossenschaft bezuschusst werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de). Informationen über Sonderurlaub Nach dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit in seiner Fassung vom 05. Oktober 2001, haben ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, soweit sie in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, auf Antrag die Möglichkeit, Sonderurlaub gewährt zu bekommen. Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage jährlich. Die Freistellung kann auch in halben Arbeitstagen beantragt werden. Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung während der Zeit der Freistellung besteht nicht. Anträge auf Freistellung können nur von einem öffentlichen oder anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, bei unter 18-jährigen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, gestellt werden. Nicht anerkannte freie Träger der Jugendhilfe haben mit der Antragstellung eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Jugendamtes über die Förderungsfähigkeit des Antragstellers nach § 74 des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorzulegen. Der Antrag ist der Beschäftigungsstelle mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Freistellung vorzulegen. Die Freistellung kann nur verweigert werden, wenn ein unabweisbares betriebliches Bedürfnis entgegensteht. turnen bewegt

Informationen zur Teilnahme an<br />

Aus- und Weiterbildungen<br />

Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übungsleiter-Ausbildung<br />

C oder einer Trainer-C-Ausbildung (1. Lizenzstufe):<br />

• Die Teilnehmer müssen einem Turn- und Sportverein angehören,<br />

der Mitglied in einem der drei rheinland-pfälzischen<br />

Turnverbände ist.<br />

• Teilnehmer aus Vereinen außerhalb von Rheinland-Pfalz<br />

zahlen höhere Teilnahmegebühren.<br />

• Die Lehrgangsteilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt<br />

sein. Nach erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle erhalten<br />

die Teilnehmer ihre Lizenz.<br />

• Bei schriftlichen Anmeldungen erbitten wir die Angabe aller<br />

Informationen, wie sie in den Anmeldeformularen ab<br />

Seite 112 aufgeführt sind. Die Anmeldung wird schriftlich<br />

nach dem Anmeldeschluss bestätigt.<br />

• Bei einer Online-Meldung über das DTB-Gymnet erhalten<br />

Sie eine automatisch generierte Buchungsbestätigung,<br />

die jedoch noch keine Anmeldebestätigung ist.<br />

• Es werden zwei Passbilder sowie ein Nachweis über einen<br />

16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre)<br />

benötigt.<br />

Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übungsleiter-/ Trainer-Ausbildung<br />

auf der 2. Lizenzstufe:<br />

• Besitz einer Lizenz auf der 1. Lizenzstufe<br />

• sowie o.g. Teilnahmevoraussetzungen für die 1. Lizenzstufe<br />

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern<br />

der Geschäftsstellen.<br />

Für die Teilnahme an allen Aus- und Fortbildungen gelten die<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Turnverbände Rheinhessen<br />

und <strong>Mittelrhein</strong> (siehe S. 114).<br />

Service<br />

QualiScheck – Förderung beruflicher Weiterbildung<br />

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt Ihre berufliche<br />

Weiterbildung mit dem QualiScheck. Gefördert werden<br />

im Wege der Anteilsfinanzierung 50 Prozent der Kosten einer<br />

Weiterbildungsveranstaltung höchstens aber 500,- Euro einmal<br />

im Kalenderjahr.<br />

Es werden nur die direkten Kosten, d.h. die Teilnahme und eventuell<br />

anfallende Prüfungsgebühren gefördert, nicht aber Unterbringungs-<br />

oder Verpflegungskosten.<br />

Weiterbildungsveranstaltungen, die weniger als 60,- Euro kosten,<br />

werden nicht gefördert.<br />

Weitere Informationen zum QualiScheck finden Sie unter:<br />

www.qualischeck.rlp.de<br />

Information zur Teilnahme<br />

Für die Verlängerung von ÜL-/Trainer-Lizenzen gilt:<br />

• Innerhalb des vierjährigen Gültigkeitszeitraums muss die<br />

Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 15<br />

profilbezogenen Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden.<br />

• Zur Verlängerung einer um bis zu einem Jahr abgelaufenen<br />

Lizenz ist es noch möglich, Nachweise über 15 profilbezogene<br />

LE einzureichen, sofern diese im darauffolgenden<br />

Kalenderjahr eingereicht werden (Kulanzfall).<br />

• Zur Verlängerung einer zwischen 1 Jahr und bis zu 2 Jahren<br />

abgelaufenen Lizenz müssen Nachweise von mindestens<br />

30 profilbezogenen LEs eingereicht werden, damit die Lizenz<br />

wieder Gültigkeit erlangt.<br />

• Zur Verlängerung einer zwischen 2-5 Jahren abgelaufenen<br />

Lizenz müssen mindestens 45 LEs im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme<br />

des RhTB oder TVM absolviert werden.<br />

Das Ausbildungsprofil und das Lizenzprofil müssen übereinstimmen.<br />

Nach aktiver Teilnahme entscheidet das Referententeam<br />

der jeweiligen Ausbildung über die Verlängerung<br />

und Gültigkeit der Lizenz.<br />

• Ablauf der Lizenz zwischen 6 und 9 Jahren:<br />

- 1. Lizenzstufe: Kriterien wie unter 2-5 Jahren, jedoch<br />

mindestens 75 LE im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme.<br />

- 2. Lizenzstufe: ÜL-Lizenzen der 2. Lizenzstufe „Sport in der<br />

Prävention“ müssen in diesem Falle neu absolviert werden.<br />

• Ablauf der Lizenz über 10 Jahre: In diesem Fall ist keine Verlängerung<br />

möglich. Es muss eine Neuausbildung über 120<br />

Lerneinheiten absolviert werden.<br />

Zusatzinformationen zum Erste Hilfe-Nachweis<br />

Die Kosten für den Erste Hilfe-Kurs über 16 LE können von der<br />

Verwaltungsberufsgenossenschaft bezuschusst werden. Bei<br />

Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />

(www.vbg.de).<br />

Informationen über Sonderurlaub<br />

Nach dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der<br />

Jugendarbeit in seiner Fassung vom 05. Oktober 2001, haben<br />

ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen,<br />

die mindestens 16 Jahre alt sind, soweit sie in einem Dienst-,<br />

Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, auf Antrag die<br />

Möglichkeit, Sonderurlaub gewährt zu bekommen. Die Freistellung<br />

beträgt bis zu 12 Arbeitstage jährlich. Die Freistellung kann<br />

auch in halben Arbeitstagen beantragt werden. Ein Anspruch<br />

auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung während der Zeit<br />

der Freistellung besteht nicht.<br />

Anträge auf Freistellung können nur von einem öffentlichen<br />

oder anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, bei unter<br />

18-jährigen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, gestellt<br />

werden. Nicht anerkannte freie Träger der Jugendhilfe<br />

haben mit der Antragstellung eine schriftliche Bestätigung des<br />

zuständigen Jugendamtes über die Förderungsfähigkeit des<br />

Antragstellers nach § 74 des Achten Buches Sozialgesetzbuch<br />

vorzulegen. Der Antrag ist der Beschäftigungsstelle mindestens<br />

4 Wochen vor der beabsichtigten Freistellung vorzulegen.<br />

Die Freistellung kann nur verweigert werden, wenn ein unabweisbares<br />

betriebliches Bedürfnis entgegensteht.<br />

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