06/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband
06/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband
06/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Präsidium<br />
Verwirrung bei den Spielordnungen<br />
Die Beschlüsse des DTB beim Deutschen Turntag und<br />
ihre teilweise unterschiedliche Umsetzung durch die<br />
Fachgebiete sorgen zusammen mit den abweichenden<br />
Vorschriften der Landesspielordnung des BTSV für Verwirrung.<br />
Dazu ist folgendes festhalten:<br />
1. Beschlüsse des DTB und deren TKs gelten nicht automatisch<br />
für den Bereich des Bayerischen <strong>Turnspiel</strong>verbands.<br />
2. Das Präsidium des BTSV und die Landesfachausschüsse<br />
behalten sich abweichende Regelungen vor, die<br />
in der LSO bzw. der FGO explizit geregelt sind.<br />
3. Änderungen der Ordnungen werden vom <strong>Verband</strong>sausschuss<br />
oder vom <strong>Verband</strong>stag beschlossen.<br />
4. Regelungen in der Fachgebietsordnung des BTSV<br />
dürfen der übergeordneten Landesspielordnung des<br />
BTSV nicht widersprechen. Das gilt auch für die Fachgebiete,<br />
die in ihren FGOs nur den Passus: „Es gelten<br />
die entsprechenden Ordnungen des DTB“ enthalten.<br />
5. Im Fall der Jugendfreigabe wird der BTSV versuchen,<br />
mit den zuständigen DTB-Gremien eine Vereinbarung zu<br />
erreichen, dass die im Startpass eingetragene Ausnahmegenehmigung<br />
auch ohne die schriftliche Einverständniserklärung<br />
(Formular des DTB) ausreicht.<br />
In Bayern Jugendfreigabe notwendig<br />
Der DTB hat beim Deutschen Turntag zahlreiche Ordnungen<br />
geändert, unter anderem wurde auch die Jugendfreigabe<br />
abgeschafft. Das BTSV - Präsidium hat<br />
diese Regeländerung beim <strong>Verband</strong>sausschuss nicht<br />
beantragt, weil es der Meinung ist, dass die Gesundheit<br />
der Spieler/innen und auch die versicherungstechnische<br />
Komponente im Vordergrund stehen müssen!<br />
Die Jugendfreigabe kann nicht in der FGO für ein einzelnes<br />
Fachgebiet geändert werden, da dies der Landesspielordnung<br />
widersprechen würde!<br />
Wenn also in Bayern ein Schüler in der Jugendklasse,<br />
oder ein Jugendlicher in der Erwachsenenklasse mitspielen<br />
will, benötigt er einen Freigabevermerk im Spielerpass.<br />
Dieser wird bei der Geschäftsstelle in München<br />
beantragt, wobei ein ärztliches Attest und eine Einverständniserklärung<br />
der Eltern und des Vereinsjugendwarts<br />
beigefügt werden müssen (Unterschriften auf dem Passantrag).<br />
Präsidium des BTSV<br />
Schiedsrichterwesen<br />
8<br />
Änderungen im Faustball-Spielbetrieb<br />
Unterschiede DTB – DFBL – BTSV<br />
Die beim deutschen Turntag des DTB beschlossenen<br />
Änderungen wurden vom TK-Faustball bzw. von der DFBL<br />
umgesetzt, wobei die Regelungen in der Landesspielordnung<br />
des BTSV ebenfalls entsprechende Berücksichtigung<br />
finden müssen.<br />
Startpass<br />
In Startpässen, die nach dem 01.01.<strong>2007</strong> ausgestellt<br />
wurden, müssen gemäß Passordnung des DTB die Spielberechtigungen<br />
für Feld- und Hallenfaustball getrennt eingetragen<br />
sein. Ist dies nicht der Fall, ist der Pass ungültig!<br />
Vor dem 01.01.<strong>2007</strong> ausgestellte Pässe behalten auch<br />
ohne Trennung ihre Gültigkeit bis zur nächsten Änderung.<br />
Eintragungen bis <strong>2007</strong><br />
Startrechte<br />
Startrecht für den Verein Fachgebiet gültig für<br />
die Jahre<br />
Startberechtigt<br />
ab<br />
Unterschrift und<br />
Stempel der<br />
Paß-Stelle<br />
TSV Musterstadt Faust F/H 2004-2008 01. Dez 04 BTSV<br />
Eintragungen ab <strong>2007</strong><br />
Startrechte<br />
Startrecht für den Verein Fachgebiet gültig für<br />
die Jahre<br />
Startberechtigt<br />
ab<br />
Unterschrift und<br />
Stempel der<br />
Paß-Stelle<br />
TSV Musterstadt Faust F <strong>2007</strong>-2011 01. Jan 07 BTSV<br />
TSV Musterstadt Faust H <strong>2007</strong>-2011 01. Jan 07 BTSV<br />
Ausnahmegenehmigung<br />
Die Jugendfreigabe für Schüler in der Jugendklasse bis<br />
18 und für Jugendliche bis 18 in der Aktivenklasse wurde<br />
auf DTB-Ebene abgeschafft und durch eine schriftliche<br />
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten<br />
ersetzt. Sie gilt nur für eine Altersklasse. Wenn ein<br />
Spieler/in diese Erklärung nicht vorweisen kann ist er/<br />
sie nicht spielberechtigt.<br />
In Bayern muss die Freigabe unverändert bei der Passstelle<br />
beantragt werden, unter Vorlage eines ärztlichen<br />
Attestes und der schriftlichen Einverständniserklärung der<br />
Eltern und des Vereinsjugendwarts. Die Ausnahmegenehmigung<br />
wird im Pass eingetragen. Trotzdem muss<br />
bei süddeutschen oder deutschen Meisterschaften und<br />
bei Spielen in der 1. und 2. Bundesliga das entsprechende<br />
DTB-Formblatt vorgelegt werden.<br />
Der Vordruck kann hier heruntergeladen werden:<br />
http://www.dtb-faustball.de/upload/UserFiles/<br />
DTB%20Jgd-Freigabe.pdf<br />
Eintragungen<br />
Alle eingesetzten Spieler (max. 8 Spieler) müssen im<br />
Spielberichtsbogen eingetragen werden.<br />
Mannschaftsstärken<br />
Pro Mannschaft dürfen bei einer Meisterschaft oder einem<br />
Spieltag 10 Spieler zum Einsatz kommen, pro Spiel<br />
jedoch nur max. 8 Spieler.<br />
Thomas Mrugalla/Dieter Kiaubs