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06/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband

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Präsidium<br />

Verwirrung bei den Spielordnungen<br />

Die Beschlüsse des DTB beim Deutschen Turntag und<br />

ihre teilweise unterschiedliche Umsetzung durch die<br />

Fachgebiete sorgen zusammen mit den abweichenden<br />

Vorschriften der Landesspielordnung des BTSV für Verwirrung.<br />

Dazu ist folgendes festhalten:<br />

1. Beschlüsse des DTB und deren TKs gelten nicht automatisch<br />

für den Bereich des Bayerischen <strong>Turnspiel</strong>verbands.<br />

2. Das Präsidium des BTSV und die Landesfachausschüsse<br />

behalten sich abweichende Regelungen vor, die<br />

in der LSO bzw. der FGO explizit geregelt sind.<br />

3. Änderungen der Ordnungen werden vom <strong>Verband</strong>sausschuss<br />

oder vom <strong>Verband</strong>stag beschlossen.<br />

4. Regelungen in der Fachgebietsordnung des BTSV<br />

dürfen der übergeordneten Landesspielordnung des<br />

BTSV nicht widersprechen. Das gilt auch für die Fachgebiete,<br />

die in ihren FGOs nur den Passus: „Es gelten<br />

die entsprechenden Ordnungen des DTB“ enthalten.<br />

5. Im Fall der Jugendfreigabe wird der BTSV versuchen,<br />

mit den zuständigen DTB-Gremien eine Vereinbarung zu<br />

erreichen, dass die im Startpass eingetragene Ausnahmegenehmigung<br />

auch ohne die schriftliche Einverständniserklärung<br />

(Formular des DTB) ausreicht.<br />

In Bayern Jugendfreigabe notwendig<br />

Der DTB hat beim Deutschen Turntag zahlreiche Ordnungen<br />

geändert, unter anderem wurde auch die Jugendfreigabe<br />

abgeschafft. Das BTSV - Präsidium hat<br />

diese Regeländerung beim <strong>Verband</strong>sausschuss nicht<br />

beantragt, weil es der Meinung ist, dass die Gesundheit<br />

der Spieler/innen und auch die versicherungstechnische<br />

Komponente im Vordergrund stehen müssen!<br />

Die Jugendfreigabe kann nicht in der FGO für ein einzelnes<br />

Fachgebiet geändert werden, da dies der Landesspielordnung<br />

widersprechen würde!<br />

Wenn also in Bayern ein Schüler in der Jugendklasse,<br />

oder ein Jugendlicher in der Erwachsenenklasse mitspielen<br />

will, benötigt er einen Freigabevermerk im Spielerpass.<br />

Dieser wird bei der Geschäftsstelle in München<br />

beantragt, wobei ein ärztliches Attest und eine Einverständniserklärung<br />

der Eltern und des Vereinsjugendwarts<br />

beigefügt werden müssen (Unterschriften auf dem Passantrag).<br />

Präsidium des BTSV<br />

Schiedsrichterwesen<br />

8<br />

Änderungen im Faustball-Spielbetrieb<br />

Unterschiede DTB – DFBL – BTSV<br />

Die beim deutschen Turntag des DTB beschlossenen<br />

Änderungen wurden vom TK-Faustball bzw. von der DFBL<br />

umgesetzt, wobei die Regelungen in der Landesspielordnung<br />

des BTSV ebenfalls entsprechende Berücksichtigung<br />

finden müssen.<br />

Startpass<br />

In Startpässen, die nach dem 01.01.<strong>2007</strong> ausgestellt<br />

wurden, müssen gemäß Passordnung des DTB die Spielberechtigungen<br />

für Feld- und Hallenfaustball getrennt eingetragen<br />

sein. Ist dies nicht der Fall, ist der Pass ungültig!<br />

Vor dem 01.01.<strong>2007</strong> ausgestellte Pässe behalten auch<br />

ohne Trennung ihre Gültigkeit bis zur nächsten Änderung.<br />

Eintragungen bis <strong>2007</strong><br />

Startrechte<br />

Startrecht für den Verein Fachgebiet gültig für<br />

die Jahre<br />

Startberechtigt<br />

ab<br />

Unterschrift und<br />

Stempel der<br />

Paß-Stelle<br />

TSV Musterstadt Faust F/H 2004-2008 01. Dez 04 BTSV<br />

Eintragungen ab <strong>2007</strong><br />

Startrechte<br />

Startrecht für den Verein Fachgebiet gültig für<br />

die Jahre<br />

Startberechtigt<br />

ab<br />

Unterschrift und<br />

Stempel der<br />

Paß-Stelle<br />

TSV Musterstadt Faust F <strong>2007</strong>-2011 01. Jan 07 BTSV<br />

TSV Musterstadt Faust H <strong>2007</strong>-2011 01. Jan 07 BTSV<br />

Ausnahmegenehmigung<br />

Die Jugendfreigabe für Schüler in der Jugendklasse bis<br />

18 und für Jugendliche bis 18 in der Aktivenklasse wurde<br />

auf DTB-Ebene abgeschafft und durch eine schriftliche<br />

Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten<br />

ersetzt. Sie gilt nur für eine Altersklasse. Wenn ein<br />

Spieler/in diese Erklärung nicht vorweisen kann ist er/<br />

sie nicht spielberechtigt.<br />

In Bayern muss die Freigabe unverändert bei der Passstelle<br />

beantragt werden, unter Vorlage eines ärztlichen<br />

Attestes und der schriftlichen Einverständniserklärung der<br />

Eltern und des Vereinsjugendwarts. Die Ausnahmegenehmigung<br />

wird im Pass eingetragen. Trotzdem muss<br />

bei süddeutschen oder deutschen Meisterschaften und<br />

bei Spielen in der 1. und 2. Bundesliga das entsprechende<br />

DTB-Formblatt vorgelegt werden.<br />

Der Vordruck kann hier heruntergeladen werden:<br />

http://www.dtb-faustball.de/upload/UserFiles/<br />

DTB%20Jgd-Freigabe.pdf<br />

Eintragungen<br />

Alle eingesetzten Spieler (max. 8 Spieler) müssen im<br />

Spielberichtsbogen eingetragen werden.<br />

Mannschaftsstärken<br />

Pro Mannschaft dürfen bei einer Meisterschaft oder einem<br />

Spieltag 10 Spieler zum Einsatz kommen, pro Spiel<br />

jedoch nur max. 8 Spieler.<br />

Thomas Mrugalla/Dieter Kiaubs

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