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Nr. 08 / 19.04.2013 - Marquartstein

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<strong>Marquartstein</strong> - 10 -<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>08</strong>/13<br />

Baustein 11033<br />

Az.: B3-V7565 München, den <strong>08</strong>.04.2013<br />

Ländliche Entwicklung in Oberbayern<br />

Neuordnungsverfahren Raiten, Gemeinde Schleching, Landkreis<br />

Traunstein<br />

Bekanntmachung über die öffentliche<br />

Auflegung der Vorschlagsliste<br />

Siehe Seite 11<br />

Bekanntmachung<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Eingeschränktes Gewerbegebiet <strong>Marquartstein</strong><br />

Nord“ der Gemeinde <strong>Marquartstein</strong><br />

im Bereich der Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 306, 306/13, 306/15-25,<br />

T. a. 309 und T. a. 310 an der Hochlerchstraße - Billigung<br />

und Auslegung<br />

Der Gemeinderat <strong>Marquartstein</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

03.02.2011 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes<br />

„Eingeschränktes Gewerbegebiet <strong>Marquartstein</strong> Nord“ im<br />

Bereich der Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 306, 306/13, 306/15-25, T. a.<br />

309 und T. a. 310 an der Hochlerchstraße gemäß § 30 Abs. 1<br />

BauGB beschlossen. Zugleich wurde zu diesem Entwurf, mit<br />

den in der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2011 bestimmten<br />

Änderungen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §<br />

3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />

und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1<br />

BauGB beschlossen und in der Zeit vom 02.05. bis 03.06.2011<br />

durchgeführt.<br />

Mit Gemeinderatsbeschluss vom <strong>08</strong>.06.2011 wurden die vorgebrachten<br />

Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der<br />

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlussmäßig behandelt und in<br />

den Planentwurf des Planungsbüros Schuardt, Traunstein, in<br />

der Fassung vom <strong>08</strong>.06.2011 eingearbeitet. Daraufhin hat der<br />

Gemeinderat <strong>Marquartstein</strong> am 04.07.2011 den Planentwurf<br />

des Planungsbüros Schuardt, Traunstein, in der Fassung vom<br />

<strong>08</strong>.06.2011 samt Begründung mit Umweltbericht erstmals<br />

gebilligt und in der Zeit vom 25.07. bis 26.<strong>08</strong>.11 ausgelegt.<br />

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.02.2012 wurden die vorgebrachten<br />

Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen<br />

der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und<br />

der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.<br />

2 BauGB beschlussmäßig behandelt. Mit Gemeinderatsbeschluss<br />

vom 18.02.2013 und <strong>08</strong>.04.2013 wurden Änderungen<br />

für die Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/20 (Wittich) und /21 (Wertstoffhof)<br />

beschlossen. Diese Beschlüsse wurden in den Planentwurf<br />

des Planungsbüros Schuardt, Traunstein, in der Fassung vom<br />

<strong>08</strong>.04.2013 eingearbeitet. Daraufhin hat der Gemeinderat <strong>Marquartstein</strong><br />

am <strong>08</strong>.04.2013 den Planentwurf des Planungsbüros<br />

Schuardt, Traunstein, in der Fassung vom <strong>08</strong>.04.2013 samt<br />

Begründung mit Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung<br />

erneut gebilligt.<br />

Der Planenwurf „Eingeschränktes Gewerbegebiet <strong>Marquartstein</strong><br />

Nord“ samt Begründung mit Umweltbericht und schalltechnischer<br />

Untersuchung liegt in der Zeit vom<br />

29. April bis 31. Mai 2013<br />

in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Marquartstein</strong>,<br />

Zimmer Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden<br />

öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken<br />

und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht<br />

werden.<br />

<strong>Marquartstein</strong>, 19. April 2013<br />

gez. Oberhorner<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Raiten hat die Änderung<br />

des Flurbereinigungsplans beschlossen und gibt ihn hiermit<br />

bekannt.<br />

Zur Erörterung dieses Planes wird zu einem<br />

Anhörungstermin<br />

eingeladen.<br />

Versammlungsort:<br />

Versammlungszeit:<br />

Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde<br />

Schleching, Kirchplatz 1<br />

Dienstag, den 14. Mai 2013 von 09:00 Uhr<br />

bis 12:00 Uhr<br />

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder<br />

Auskünfte verlangt werden!<br />

Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens<br />

zusammen.<br />

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende geänderte<br />

Unterlagen ausgelegt:<br />

• der Textteil des Flurbereinigungsplans<br />

• der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen<br />

• die Abfindungskarte mit Änderungskarte zur Abfindungskarte<br />

Zeit der Auslegung: vom 26.04.2013 mit 13.05.2013<br />

(während der allgemeinen Öffnungszeiten)<br />

Ort der Auslegung: Verwaltung der Gemeinde Schleching<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan oder seine<br />

Bestandteile können nur innerhalb von zwei Wochen nach dem<br />

Terminstag schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstands der<br />

Teilnehmergemeinschaft Raiten beim Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Oberbayern (Hausanschrift: Infanteriestraße 1, 80797<br />

München; Postfachanschrift: Postfach 40 06 49, 80706 München)<br />

oder<br />

unmittelbar beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern<br />

(Adresse wie vor) vorgebracht werden.<br />

Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Jahr<br />

sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage ohne ein<br />

Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesem Fall<br />

nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten schriftlich zum<br />

Bayerischen Verwaltungsgerichtshof -Flurbereinigungsgerichtin<br />

München (Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München;<br />

Postfachanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) zulässig.<br />

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft<br />

Raiten) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll<br />

einen Antrag enthalten. Der Antrag braucht jedoch nach Art,<br />

Umfang und Höhe nicht bestimmt zu sein. Die zur Begründung<br />

dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.<br />

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften<br />

für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Oster<br />

Techn. Amtsrat

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