Nr. 08 / 19.04.2013 - Marquartstein
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<strong>Marquartstein</strong> - 10 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>08</strong>/13<br />
Baustein 11033<br />
Az.: B3-V7565 München, den <strong>08</strong>.04.2013<br />
Ländliche Entwicklung in Oberbayern<br />
Neuordnungsverfahren Raiten, Gemeinde Schleching, Landkreis<br />
Traunstein<br />
Bekanntmachung über die öffentliche<br />
Auflegung der Vorschlagsliste<br />
Siehe Seite 11<br />
Bekanntmachung<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Eingeschränktes Gewerbegebiet <strong>Marquartstein</strong><br />
Nord“ der Gemeinde <strong>Marquartstein</strong><br />
im Bereich der Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 306, 306/13, 306/15-25,<br />
T. a. 309 und T. a. 310 an der Hochlerchstraße - Billigung<br />
und Auslegung<br />
Der Gemeinderat <strong>Marquartstein</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
03.02.2011 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes<br />
„Eingeschränktes Gewerbegebiet <strong>Marquartstein</strong> Nord“ im<br />
Bereich der Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 306, 306/13, 306/15-25, T. a.<br />
309 und T. a. 310 an der Hochlerchstraße gemäß § 30 Abs. 1<br />
BauGB beschlossen. Zugleich wurde zu diesem Entwurf, mit<br />
den in der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2011 bestimmten<br />
Änderungen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §<br />
3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1<br />
BauGB beschlossen und in der Zeit vom 02.05. bis 03.06.2011<br />
durchgeführt.<br />
Mit Gemeinderatsbeschluss vom <strong>08</strong>.06.2011 wurden die vorgebrachten<br />
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der<br />
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlussmäßig behandelt und in<br />
den Planentwurf des Planungsbüros Schuardt, Traunstein, in<br />
der Fassung vom <strong>08</strong>.06.2011 eingearbeitet. Daraufhin hat der<br />
Gemeinderat <strong>Marquartstein</strong> am 04.07.2011 den Planentwurf<br />
des Planungsbüros Schuardt, Traunstein, in der Fassung vom<br />
<strong>08</strong>.06.2011 samt Begründung mit Umweltbericht erstmals<br />
gebilligt und in der Zeit vom 25.07. bis 26.<strong>08</strong>.11 ausgelegt.<br />
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.02.2012 wurden die vorgebrachten<br />
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen<br />
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und<br />
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.<br />
2 BauGB beschlussmäßig behandelt. Mit Gemeinderatsbeschluss<br />
vom 18.02.2013 und <strong>08</strong>.04.2013 wurden Änderungen<br />
für die Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/20 (Wittich) und /21 (Wertstoffhof)<br />
beschlossen. Diese Beschlüsse wurden in den Planentwurf<br />
des Planungsbüros Schuardt, Traunstein, in der Fassung vom<br />
<strong>08</strong>.04.2013 eingearbeitet. Daraufhin hat der Gemeinderat <strong>Marquartstein</strong><br />
am <strong>08</strong>.04.2013 den Planentwurf des Planungsbüros<br />
Schuardt, Traunstein, in der Fassung vom <strong>08</strong>.04.2013 samt<br />
Begründung mit Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung<br />
erneut gebilligt.<br />
Der Planenwurf „Eingeschränktes Gewerbegebiet <strong>Marquartstein</strong><br />
Nord“ samt Begründung mit Umweltbericht und schalltechnischer<br />
Untersuchung liegt in der Zeit vom<br />
29. April bis 31. Mai 2013<br />
in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Marquartstein</strong>,<br />
Zimmer Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden<br />
öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken<br />
und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht<br />
werden.<br />
<strong>Marquartstein</strong>, 19. April 2013<br />
gez. Oberhorner<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Raiten hat die Änderung<br />
des Flurbereinigungsplans beschlossen und gibt ihn hiermit<br />
bekannt.<br />
Zur Erörterung dieses Planes wird zu einem<br />
Anhörungstermin<br />
eingeladen.<br />
Versammlungsort:<br />
Versammlungszeit:<br />
Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde<br />
Schleching, Kirchplatz 1<br />
Dienstag, den 14. Mai 2013 von 09:00 Uhr<br />
bis 12:00 Uhr<br />
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder<br />
Auskünfte verlangt werden!<br />
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens<br />
zusammen.<br />
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende geänderte<br />
Unterlagen ausgelegt:<br />
• der Textteil des Flurbereinigungsplans<br />
• der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen<br />
• die Abfindungskarte mit Änderungskarte zur Abfindungskarte<br />
Zeit der Auslegung: vom 26.04.2013 mit 13.05.2013<br />
(während der allgemeinen Öffnungszeiten)<br />
Ort der Auslegung: Verwaltung der Gemeinde Schleching<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan oder seine<br />
Bestandteile können nur innerhalb von zwei Wochen nach dem<br />
Terminstag schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstands der<br />
Teilnehmergemeinschaft Raiten beim Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Oberbayern (Hausanschrift: Infanteriestraße 1, 80797<br />
München; Postfachanschrift: Postfach 40 06 49, 80706 München)<br />
oder<br />
unmittelbar beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern<br />
(Adresse wie vor) vorgebracht werden.<br />
Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Jahr<br />
sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage ohne ein<br />
Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesem Fall<br />
nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten schriftlich zum<br />
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof -Flurbereinigungsgerichtin<br />
München (Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München;<br />
Postfachanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) zulässig.<br />
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft<br />
Raiten) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll<br />
einen Antrag enthalten. Der Antrag braucht jedoch nach Art,<br />
Umfang und Höhe nicht bestimmt zu sein. Die zur Begründung<br />
dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.<br />
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften<br />
für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Oster<br />
Techn. Amtsrat