Nr. 14 / 12.07.2013 - Marquartstein
Nr. 14 / 12.07.2013 - Marquartstein
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<strong>Marquartstein</strong> - 6 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/13<br />
Müllabfuhrtermine<br />
<strong>Marquartstein</strong><br />
Die nächste Müllabfuhr in <strong>Marquartstein</strong> findet am Mittwoch,<br />
17.07.2013 bzw. Donnerstag, 18.07.2013 statt.<br />
Staudach-Egerndach<br />
Anmeldung von Feuern<br />
im Freien<br />
In den letzten Wochen hatte die Freiwillige<br />
Feuerwehr <strong>Marquartstein</strong> zwei Einsätze<br />
wegen nicht angemeldeter Feuer. Aus diesem<br />
Grund weisen wir auf die Pflicht eines<br />
jeden Bürgers hin, ein Feuer, das außerhalb<br />
einer Feuervorrichtungen stattfindet<br />
(z.B, Daxenfeuer, Räumfeuer,<br />
Oster-/Johannifeuer usw.)<br />
immer anzumelden.<br />
Der Vordruck für die Anmeldung<br />
ist erhältlich bei der Integrierten<br />
Leitstelle Traunstein<br />
(Tel. 0861 - 209350100): www.<br />
ils-traunstein.de unter Downloads<br />
/ Feuerwehr<br />
Bedrohliche Feuer sind unter der<br />
Notrufnummer 112 zu melden.<br />
Um dies zu vermeiden, beachten<br />
Sie bitte beim Abbrennen von<br />
offenen Feuern die folgenden Rechtsvorschriften:<br />
Rechtliche Hinweise zum Abbrennen von beaufsichtigten<br />
Feuern im Freien:<br />
1. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen<br />
pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie<br />
angefallen sind, auch verbrannt werden.<br />
2. Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8 Uhr bis 18 Uhr<br />
zulässig.<br />
3. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch<br />
Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über<br />
die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Hierzu<br />
sind die vorgeschriebenen und sonst zur Wahrung des<br />
Wohls der Allgemeinheit erforderlichen Abstände von<br />
Wohngebäuden und öffentlichen Verkehrswegen sowie von<br />
Waldrändern, Rainen, Hecken und sonstigen brandgefährdeten<br />
Gegenständen einzuhalten.<br />
4. Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät<br />
ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen<br />
über 16 Jahre ständig zu überwachen.<br />
5. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende<br />
Feuer sind unverzüglich zu löschen.<br />
6. Um die Brandfläche sind Bearbeitungsstreifen von drei<br />
Metern Breite zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen<br />
freizumachen sind.<br />
7. Zum Schutz der Bodendecke und der Tier- und Pflanzenwelt<br />
ist sicherzustellen, dass größere Flächen nicht gleichzeitig<br />
in Brand gesetzt werden und dass das Feuer auf die<br />
Bodendecke möglichst kurz und ohne stärkere Verbrennung<br />
einwirkt.<br />
8. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der<br />
Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit<br />
erloschen ist.<br />
9. Die Verbrennungsrückstände sind möglichst bald in den<br />
Boden einzuarbeiten. Das Verbrennen ist rechtzeitig, mindestens<br />
jedoch sieben Tage vor der beabsichtigten Verbrennung,<br />
bei der Integrierten Leitstelle Traunstein anzuzeigen.<br />
Die nächste Müllabfuhr in Staudach-Egerndach findet am Mittwoch,<br />
24.07.2013 statt.<br />
Redaktionsschluss/Erscheinungsdatum<br />
der nächsten Gemeindezeitung<br />
o Für die Veröffentlichung von Artikeln und Berichten in der<br />
Gemeindezeitung bitten wir um Übersendung der Texte und<br />
Fotos per E-Mail (Texte und Fotos in Papierform werden<br />
nicht angenommen) an<br />
ACHTUNG, NEUE E-MAIL ADRESSE: rathaus@marquartstein.de<br />
o Da nur eine begrenzte Textseitenzahl zur Verfügung steht<br />
und für jede Mehrseite hohe Mehrkosten entstehen, bitten<br />
wir die Texte kurz und bündig zu halten und maximal<br />
zwei Fotos (bitte auf ausreichende Auflösung achten)<br />
beizufügen.<br />
o Beiträge die nach Redaktionsschluss eingehen, werden für<br />
die aktuelle Ausgabe nicht mehr berücksichtigt.<br />
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (Erscheinungsdatum<br />
Freitag, 26.07.2013) ist Freitag, 19.07.2013<br />
um 10:00 Uhr.<br />
Bayerisches Landesamt für Statistik<br />
und Datenverarbeitung<br />
Wissen, was unter dem Strich bleibt! - Machen<br />
Sie mit bei Einkommens- und Verbrauchsstichprobe<br />
(EVS 2013)<br />
Insbesondere Haushalte von Selbständigen,<br />
Landwirten und Nichtberufstätigen sowie Haushalte<br />
mit mehreren Generationen sind derzeit noch nicht ausreichend<br />
vertreten.<br />
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) beim<br />
Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
ist erfolgreich angelaufen. Bereits über 2.000 ausgefüllte<br />
Haushaltsbücher hat das Bayerische Landesamt<br />
für Statistik und Datenverarbeitung zurückbekommen. Es<br />
werden aber jeweils für das dritte und vierte Quartal 2013<br />
dringend noch weitere Teilnehmer gesucht, vor allem<br />
Haushalte von Selbständigen, Landwirten und Nichtberufstätigen<br />
(Arbeitslose, Rentner, Studenten) sowie Mehrgenerationenhaushalte.<br />
Die Teilnehmer an der EVS, welche drei<br />
Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch<br />
aufschreiben, können nicht nur den finanziellen<br />
Überblick über ihren Haushalt wahren - sie erhalten dafür<br />
auch eine finanzielle Anerkennung von 60 Euro.<br />
Für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die in<br />
diesem Jahr wieder in Deutschland stattfindet, sucht das Bayerische<br />
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung noch<br />
weitere Teilnehmer auf freiwilliger Basis.