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Nr. 14 / 12.07.2013 - Marquartstein

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<strong>Marquartstein</strong> - 6 -<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/13<br />

Müllabfuhrtermine<br />

<strong>Marquartstein</strong><br />

Die nächste Müllabfuhr in <strong>Marquartstein</strong> findet am Mittwoch,<br />

17.07.2013 bzw. Donnerstag, 18.07.2013 statt.<br />

Staudach-Egerndach<br />

Anmeldung von Feuern<br />

im Freien<br />

In den letzten Wochen hatte die Freiwillige<br />

Feuerwehr <strong>Marquartstein</strong> zwei Einsätze<br />

wegen nicht angemeldeter Feuer. Aus diesem<br />

Grund weisen wir auf die Pflicht eines<br />

jeden Bürgers hin, ein Feuer, das außerhalb<br />

einer Feuervorrichtungen stattfindet<br />

(z.B, Daxenfeuer, Räumfeuer,<br />

Oster-/Johannifeuer usw.)<br />

immer anzumelden.<br />

Der Vordruck für die Anmeldung<br />

ist erhältlich bei der Integrierten<br />

Leitstelle Traunstein<br />

(Tel. 0861 - 209350100): www.<br />

ils-traunstein.de unter Downloads<br />

/ Feuerwehr<br />

Bedrohliche Feuer sind unter der<br />

Notrufnummer 112 zu melden.<br />

Um dies zu vermeiden, beachten<br />

Sie bitte beim Abbrennen von<br />

offenen Feuern die folgenden Rechtsvorschriften:<br />

Rechtliche Hinweise zum Abbrennen von beaufsichtigten<br />

Feuern im Freien:<br />

1. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen<br />

pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie<br />

angefallen sind, auch verbrannt werden.<br />

2. Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8 Uhr bis 18 Uhr<br />

zulässig.<br />

3. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch<br />

Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über<br />

die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Hierzu<br />

sind die vorgeschriebenen und sonst zur Wahrung des<br />

Wohls der Allgemeinheit erforderlichen Abstände von<br />

Wohngebäuden und öffentlichen Verkehrswegen sowie von<br />

Waldrändern, Rainen, Hecken und sonstigen brandgefährdeten<br />

Gegenständen einzuhalten.<br />

4. Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät<br />

ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen<br />

über 16 Jahre ständig zu überwachen.<br />

5. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende<br />

Feuer sind unverzüglich zu löschen.<br />

6. Um die Brandfläche sind Bearbeitungsstreifen von drei<br />

Metern Breite zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen<br />

freizumachen sind.<br />

7. Zum Schutz der Bodendecke und der Tier- und Pflanzenwelt<br />

ist sicherzustellen, dass größere Flächen nicht gleichzeitig<br />

in Brand gesetzt werden und dass das Feuer auf die<br />

Bodendecke möglichst kurz und ohne stärkere Verbrennung<br />

einwirkt.<br />

8. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der<br />

Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit<br />

erloschen ist.<br />

9. Die Verbrennungsrückstände sind möglichst bald in den<br />

Boden einzuarbeiten. Das Verbrennen ist rechtzeitig, mindestens<br />

jedoch sieben Tage vor der beabsichtigten Verbrennung,<br />

bei der Integrierten Leitstelle Traunstein anzuzeigen.<br />

Die nächste Müllabfuhr in Staudach-Egerndach findet am Mittwoch,<br />

24.07.2013 statt.<br />

Redaktionsschluss/Erscheinungsdatum<br />

der nächsten Gemeindezeitung<br />

o Für die Veröffentlichung von Artikeln und Berichten in der<br />

Gemeindezeitung bitten wir um Übersendung der Texte und<br />

Fotos per E-Mail (Texte und Fotos in Papierform werden<br />

nicht angenommen) an<br />

ACHTUNG, NEUE E-MAIL ADRESSE: rathaus@marquartstein.de<br />

o Da nur eine begrenzte Textseitenzahl zur Verfügung steht<br />

und für jede Mehrseite hohe Mehrkosten entstehen, bitten<br />

wir die Texte kurz und bündig zu halten und maximal<br />

zwei Fotos (bitte auf ausreichende Auflösung achten)<br />

beizufügen.<br />

o Beiträge die nach Redaktionsschluss eingehen, werden für<br />

die aktuelle Ausgabe nicht mehr berücksichtigt.<br />

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (Erscheinungsdatum<br />

Freitag, 26.07.2013) ist Freitag, 19.07.2013<br />

um 10:00 Uhr.<br />

Bayerisches Landesamt für Statistik<br />

und Datenverarbeitung<br />

Wissen, was unter dem Strich bleibt! - Machen<br />

Sie mit bei Einkommens- und Verbrauchsstichprobe<br />

(EVS 2013)<br />

Insbesondere Haushalte von Selbständigen,<br />

Landwirten und Nichtberufstätigen sowie Haushalte<br />

mit mehreren Generationen sind derzeit noch nicht ausreichend<br />

vertreten.<br />

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) beim<br />

Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

ist erfolgreich angelaufen. Bereits über 2.000 ausgefüllte<br />

Haushaltsbücher hat das Bayerische Landesamt<br />

für Statistik und Datenverarbeitung zurückbekommen. Es<br />

werden aber jeweils für das dritte und vierte Quartal 2013<br />

dringend noch weitere Teilnehmer gesucht, vor allem<br />

Haushalte von Selbständigen, Landwirten und Nichtberufstätigen<br />

(Arbeitslose, Rentner, Studenten) sowie Mehrgenerationenhaushalte.<br />

Die Teilnehmer an der EVS, welche drei<br />

Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch<br />

aufschreiben, können nicht nur den finanziellen<br />

Überblick über ihren Haushalt wahren - sie erhalten dafür<br />

auch eine finanzielle Anerkennung von 60 Euro.<br />

Für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die in<br />

diesem Jahr wieder in Deutschland stattfindet, sucht das Bayerische<br />

Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung noch<br />

weitere Teilnehmer auf freiwilliger Basis.

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