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Nr. 07 / 05.04.2013 - Marquartstein

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<strong>Marquartstein</strong> - 12 -<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>07</strong>/13<br />

Wasserkraft als grundlastfähige Energieform ist unverzichtbares<br />

Energiepotenzial für den Landkreis Traunstein, denkt der<br />

Landrat. „Wasserkraft, die an uns vorbei fließt, gilt es zu nutzen.“<br />

Das Ökomodell Achental mit seinen neun angeschlossenen<br />

Gemeinden sieht Steinmaßl als vorbildliche Einrichtung<br />

und einen der wichtigsten Aktionspartner auf dem Weg zur<br />

Energiewende.<br />

Der Umstand, dass jede Gemeinde jetzt erheblich Geld in die<br />

Hand genommen hat, die Hälfte der Machbarkeitsstudie zu<br />

finanzieren, und dass das Bayerische Wirtschaftsministerium -<br />

sehr angetan vom Vorhaben - die andere Hälfte übernommen<br />

hat, erweise, so Ökomodell-Geschäftsführer Wimmer, wie ernst<br />

es den Beteiligten mit dem Vorhaben ist. Auf Nachfrage konnte<br />

er aber keine Zeitvorgaben nennen. Jetzt komme es darauf an,<br />

die Planungen gemeinsam und Hand in Hand voranzutreiben.<br />

In der Diskussion erhoben sich zwei Bedenken aus den Reihen<br />

der Gemeinderäte. Nur die - nicht die Zuhörer - sind in Gemeinderatssitzungen<br />

redeberechtigt. Ein Ratsherr, nach eigenem<br />

Bekunden erfahrener Fischer, glaubt nicht, dass der Fischbestand<br />

der artenreichen Ache nach vier Kraftwerksneubauten<br />

zukünftig noch den gleichen Standard habe.<br />

Landwirte unter den Gemeinderäten gerade aus dem Bereich<br />

Staudach-Egerndach und Almau machten sich Sorgen über<br />

steigende Grundwasserspiegel im Staubereich und damit<br />

nasse Felder und Wiesen. Dazu meinte Prof. Aufleger, dass die<br />

Wissenschaftler und Planer das sehr genau im Auge behielten.<br />

Jetzt habe man gerade die Machbarkeitsprüfung, das anschließende<br />

Planungsverfahren bringe weit genauere Untersuchungen<br />

und eventuelle korrigierende Maßnahmen, wusste<br />

auch Dipl.-Ing. Spannring. Unter anderem machen sich die Planer<br />

mit einem Grundwasserprofil ein konkretes Bild. Und schon<br />

jetzt seien verschiedene Maßnahmen denkbar, mit denen auf<br />

so etwas reagiert werden könne wie Spundwände im Staubereich<br />

und Entlastungsentwässerungen am Kraftwerk, meinte<br />

Spannring.<br />

Den Anwurf eines Gemeinderates, mit diesen Bauwerken gäbe<br />

das Ökomodell eines seiner drei Ziele, die Landwirtschaft, auf,<br />

wies der Ökomodellvorsitzende Loferer scharf zurück. Es wäre<br />

keine Gemeinde hier durch ihre Räte vertreten, die nicht immer<br />

das Beste für Ihre Bürger vor Augen hätte. Keine wäre bereit,<br />

Maßnahmen zum Schaden der eigenen Gemeinde zuzulassen.<br />

Loferer rief zum Abschluss alle Bürger - auch abseits der Sitzungssäle<br />

- zu sachlicher Betrachtung und sorgfältiger Abwägung<br />

der Argumente auf. Er warnte, die Atmosphäre rund um<br />

die Herausforderungen und Chancen der Zukunft mit Stammtischparolen<br />

aufzuheizen.<br />

Text und Bild: Ludwig Flug<br />

Widmung der Verkehrsfläche Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/25<br />

an der Hochlerchstraße Nähe Achendamm<br />

zum Wanderparkplatz mit Widmungsbeschränkung<br />

(beschränkt öffentlicher Weg)<br />

Die in der Gemeinde <strong>Marquartstein</strong>, Landkreis Traunstein,<br />

Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Verkehrsfläche an<br />

der Hochlerchstraße Nähe Achendamm (Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/25) wird<br />

gemäß Art. 6 und 53 Ziff. 2 BayStrWG mit Wirkung vom 1.<br />

Mai 2013 zum Wanderparkplatz mit Widmungsbeschränkung<br />

(beschränkt öffentlicher Weg) gewidmet. Die Widmung ist auf<br />

die Benutzungsart des Parkens für Personenkraftwagen von<br />

Wanderern im Bereich der Tiroler Achen beschränkt. Der Wanderparkplatz<br />

umfasst 11 PKW-Stellplätze mit Zu- und Abfahrt<br />

von der Hochlerchstraße. Der Wanderparkplatz als beschränkt<br />

öffentlicher Weg besteht aus der Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/25. Träger der<br />

Straßenbaulast ist die Gemeinde <strong>Marquartstein</strong>.<br />

Die Eintragungsverfügung zu dieser Widmung ab Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Marquartstein</strong>, Zimmer Bauamt, während<br />

der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, und kann dort<br />

eingesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach seiner<br />

Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.)<br />

oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Marquartstein</strong>, Rathausplatz 1,<br />

83250 <strong>Marquartstein</strong> einzulegen. Sollte über den Widerspruch<br />

ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich<br />

nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen<br />

Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach<br />

200543, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30,<br />

80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten<br />

der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.<br />

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung<br />

des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen<br />

besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten<br />

ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde<br />

<strong>Marquartstein</strong>) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />

bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />

zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />

angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in<br />

Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen<br />

sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München,<br />

Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 München,<br />

Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich<br />

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />

dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den<br />

Beklagten (Gemeinde <strong>Marquartstein</strong>) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag<br />

enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und<br />

Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid<br />

soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage<br />

und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />

beigefügt werden.

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