Nr. 07 / 05.04.2013 - Marquartstein
Nr. 07 / 05.04.2013 - Marquartstein
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<strong>Marquartstein</strong> - 12 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>07</strong>/13<br />
Wasserkraft als grundlastfähige Energieform ist unverzichtbares<br />
Energiepotenzial für den Landkreis Traunstein, denkt der<br />
Landrat. „Wasserkraft, die an uns vorbei fließt, gilt es zu nutzen.“<br />
Das Ökomodell Achental mit seinen neun angeschlossenen<br />
Gemeinden sieht Steinmaßl als vorbildliche Einrichtung<br />
und einen der wichtigsten Aktionspartner auf dem Weg zur<br />
Energiewende.<br />
Der Umstand, dass jede Gemeinde jetzt erheblich Geld in die<br />
Hand genommen hat, die Hälfte der Machbarkeitsstudie zu<br />
finanzieren, und dass das Bayerische Wirtschaftsministerium -<br />
sehr angetan vom Vorhaben - die andere Hälfte übernommen<br />
hat, erweise, so Ökomodell-Geschäftsführer Wimmer, wie ernst<br />
es den Beteiligten mit dem Vorhaben ist. Auf Nachfrage konnte<br />
er aber keine Zeitvorgaben nennen. Jetzt komme es darauf an,<br />
die Planungen gemeinsam und Hand in Hand voranzutreiben.<br />
In der Diskussion erhoben sich zwei Bedenken aus den Reihen<br />
der Gemeinderäte. Nur die - nicht die Zuhörer - sind in Gemeinderatssitzungen<br />
redeberechtigt. Ein Ratsherr, nach eigenem<br />
Bekunden erfahrener Fischer, glaubt nicht, dass der Fischbestand<br />
der artenreichen Ache nach vier Kraftwerksneubauten<br />
zukünftig noch den gleichen Standard habe.<br />
Landwirte unter den Gemeinderäten gerade aus dem Bereich<br />
Staudach-Egerndach und Almau machten sich Sorgen über<br />
steigende Grundwasserspiegel im Staubereich und damit<br />
nasse Felder und Wiesen. Dazu meinte Prof. Aufleger, dass die<br />
Wissenschaftler und Planer das sehr genau im Auge behielten.<br />
Jetzt habe man gerade die Machbarkeitsprüfung, das anschließende<br />
Planungsverfahren bringe weit genauere Untersuchungen<br />
und eventuelle korrigierende Maßnahmen, wusste<br />
auch Dipl.-Ing. Spannring. Unter anderem machen sich die Planer<br />
mit einem Grundwasserprofil ein konkretes Bild. Und schon<br />
jetzt seien verschiedene Maßnahmen denkbar, mit denen auf<br />
so etwas reagiert werden könne wie Spundwände im Staubereich<br />
und Entlastungsentwässerungen am Kraftwerk, meinte<br />
Spannring.<br />
Den Anwurf eines Gemeinderates, mit diesen Bauwerken gäbe<br />
das Ökomodell eines seiner drei Ziele, die Landwirtschaft, auf,<br />
wies der Ökomodellvorsitzende Loferer scharf zurück. Es wäre<br />
keine Gemeinde hier durch ihre Räte vertreten, die nicht immer<br />
das Beste für Ihre Bürger vor Augen hätte. Keine wäre bereit,<br />
Maßnahmen zum Schaden der eigenen Gemeinde zuzulassen.<br />
Loferer rief zum Abschluss alle Bürger - auch abseits der Sitzungssäle<br />
- zu sachlicher Betrachtung und sorgfältiger Abwägung<br />
der Argumente auf. Er warnte, die Atmosphäre rund um<br />
die Herausforderungen und Chancen der Zukunft mit Stammtischparolen<br />
aufzuheizen.<br />
Text und Bild: Ludwig Flug<br />
Widmung der Verkehrsfläche Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/25<br />
an der Hochlerchstraße Nähe Achendamm<br />
zum Wanderparkplatz mit Widmungsbeschränkung<br />
(beschränkt öffentlicher Weg)<br />
Die in der Gemeinde <strong>Marquartstein</strong>, Landkreis Traunstein,<br />
Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Verkehrsfläche an<br />
der Hochlerchstraße Nähe Achendamm (Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/25) wird<br />
gemäß Art. 6 und 53 Ziff. 2 BayStrWG mit Wirkung vom 1.<br />
Mai 2013 zum Wanderparkplatz mit Widmungsbeschränkung<br />
(beschränkt öffentlicher Weg) gewidmet. Die Widmung ist auf<br />
die Benutzungsart des Parkens für Personenkraftwagen von<br />
Wanderern im Bereich der Tiroler Achen beschränkt. Der Wanderparkplatz<br />
umfasst 11 PKW-Stellplätze mit Zu- und Abfahrt<br />
von der Hochlerchstraße. Der Wanderparkplatz als beschränkt<br />
öffentlicher Weg besteht aus der Fl.-<strong>Nr</strong>. 306/25. Träger der<br />
Straßenbaulast ist die Gemeinde <strong>Marquartstein</strong>.<br />
Die Eintragungsverfügung zu dieser Widmung ab Veröffentlichung<br />
dieser Bekanntmachung in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Marquartstein</strong>, Zimmer Bauamt, während<br />
der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, und kann dort<br />
eingesehen werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach seiner<br />
Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.)<br />
oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Marquartstein</strong>, Rathausplatz 1,<br />
83250 <strong>Marquartstein</strong> einzulegen. Sollte über den Widerspruch<br />
ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich<br />
nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen<br />
Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach<br />
200543, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30,<br />
80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten<br />
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.<br />
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung<br />
des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen<br />
besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten<br />
ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde<br />
<strong>Marquartstein</strong>) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in<br />
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen<br />
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München,<br />
Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 München,<br />
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich<br />
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />
dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den<br />
Beklagten (Gemeinde <strong>Marquartstein</strong>) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag<br />
enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und<br />
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid<br />
soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage<br />
und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />
beigefügt werden.