Sandfeld
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ERHOLUNGSGEBIETSORDNUNG der Stadt TULLN<br />
für die SANDFELDSIEDLUNG in LANGENLEBARN<br />
1.<br />
Das Siedlungsgebiet erstreckt sich über ein Teilstück der Parzelle 909/5, KG Langenlebarn – Unteraigen und<br />
wird „<strong>Sandfeld</strong>“ genannt. Das Gelände ist in Parzellen aufgeteilt.<br />
2.<br />
Die Siedlung dient zur Erholung der Pächter, die ihrerseits dafür zu sorgen haben, dass dieser Widmung entsprochen<br />
wird. Bei widersprechenden Handlungen ist die Vereinsleitung verpflichtet, dies der Gemeinde als Grundeigentümer<br />
zu melden.<br />
3.<br />
Der Zufahrtsweg zur Siedlung ist mit einem Schranken abgesichert, der von den Siedlern stets versperrt zu halten<br />
ist. Die Schlüssel für die Bedienung des Schrankens werden von der Gemeinde Tulln (Forstverwaltung) dem<br />
Obmann der Siedlung ausgefolgt, der sie an die Siedler weitergibt. Jede Manipulation, die zur Beschädigung<br />
führt, wird als Beschädigung von Gemeindeeigentum angesehen und zur Anzeige gebracht werden.<br />
4.<br />
Im Siedlungsbereich ist nur mit Schrittgeschwindigkeit (15 km/h) zu fahren. Spazierfahrten sind im Siedlungsgebiet<br />
mit Fahrzeugen, welche mittels Verbrennungsmotoren angetrieben werden, zu unterlassen.<br />
5.<br />
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten auf den Siedlungswegen ist verboten, ebenso das<br />
Garagieren von nicht angemeldeten Fahrzeugen auf den Pachtflächen (wegen Behinderung im Katastrophenfall).<br />
Fahrzeuge von Gästen müssen, so sie auf der Parzelle keinen Platz haben, auf den Parkplätzen vor der Siedlung<br />
abgestellt werden.<br />
Jede Verunreinigung des Siedlungsgebietes und der angrenzenden Gewässer ist strengstens untersagt.<br />
6.<br />
7.<br />
Die Abfälle (Müll) sind von den Pächtern in den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mülltonnen zu<br />
deponieren und gemäß den Bestimmungen der Kehrrichtabfuhr unter Leistung der Müllbeseitigungsgebühr abführen<br />
zu lassen. In den von privaten Unternehmen aufgestellten Großcontainern darf nur Gras und Laub eingebracht<br />
werden. Das Einbringen von sperrigen Materialien und Müll ist verboten.<br />
8.<br />
Die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Motorpumpen, Heckenscheren und sonstigen Verbrennungs- und Elektromotoren<br />
ist in der Zeit vom 15.4. bis 30.9. zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 15:00 Uhr und<br />
19:00 Uhr an Werktagen und zwischen 9:00 und 11:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen gestattet. Zwischen 1.10.<br />
und 14.4. ist diese Beschränkung aufgehoben. Die Räumung der Senkgruben darf nur in den Morgen- und A-<br />
bendstunden erfolgen und ist an Sonn- und Feiertagen verboten.<br />
9.<br />
Hecken und Strauchwerke sind so zu gestalten, dass sie keine Belästigung oder Behinderung der Anrainer und<br />
des Fließverkehrs darstellen. Das Abrennen von Gras, Laub etc. ist im Siedlungsbereich in der Zeit vom 1.3. bis<br />
31.10. untersagt.
10.<br />
Lärmentwicklung jeglicher Art (Radio, Singen, etc.) ist im Hinblick auf Ruhe, Ordnung und Erholung zu unterlassen.<br />
Als Ruhezeit wird die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr bestimmt. Die Mittagsruhe gilt in der Zeit<br />
von 12.00 Uhr bis 15:00 Uhr.<br />
11.<br />
Hundehalter haben darauf zu achten, dass die anderen Mitglieder nicht belästigt werden (Verunreinigungen von<br />
Parzellen, Wiesen, Anlagen und Freizeitplatz). Hunde müssen im Siedlungsgebiet an der Leine geführt werden.<br />
12.<br />
Es wird angeordnet, dass für den Fall eines Schadensfeuers auf jeder Parzelle ein frostsicheres Feuerlöschgerät,<br />
eine Kiste mit Sand und ein Feuerpatschen zur Hand ist.<br />
13.<br />
Bauänderungen am bestehenden Objekt müssen durch Planvorlagen (dreifach) im Bauamt der Stadt Tulln eingereicht<br />
werden. Nach Fertigstellung ist dies dem Bauamt bekannt zu geben. Verbauungen unter dem Objekt sind<br />
derzeit verboten.<br />
14.<br />
Bestehende Badehütten dürfen nicht dauernd bewohnt werden. Die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes<br />
nach dem Meldegesetz ist nicht gestattet.<br />
Der Pächter haftet auch für die Einhaltung der Erholungsgebietsordnung durch seine Mitbewohner und Gäste.<br />
Der Beitritt zum Siedlerverein wir allen Pächtern empfohlen und von der Stadtgemeinde TULLN begrüßt.<br />
15.<br />
16.