Richtlinien Tullner SozialCard - Tulln an der Donau
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Anlage<br />
Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d<br />
Diese För<strong>der</strong>ung ist ein Zuschuss zum Aufw<strong>an</strong>d für das Wohnen in Mietwohnungen im<br />
großvolumigen Wohnungsbau.<br />
Geför<strong>der</strong>t werden Bürger und Bürgerinnen <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong>, die<br />
<br />
Inhaber einer aufrechten <strong><strong>Tulln</strong>er</strong> <strong>SozialCard</strong> sind, d.h. alle in <strong>der</strong> Wohnung<br />
gemeldeten Personen über 18 Jahre müssen Inhaber einer <strong>SozialCard</strong> sein.<br />
entwe<strong>der</strong> in den letzten drei Jahren o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> letzten 10 Jahre mindestens 5<br />
Jahre ihren Hauptwohnsitz in <strong>Tulln</strong> begründet hatten und die Hauptwohnsitzmeldung<br />
für alle im Haushalt lebenden Personen auf För<strong>der</strong>ungsdauer aufrechterhalten.<br />
<br />
Dieser Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n nur gewährt werden, wenn alle<br />
wohnraumbezogenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d be<strong>an</strong>tragt bzw. in Anspruch<br />
genommen wurden.<br />
Der Wohnzuschuss errechnet sich aus <strong>der</strong> Differenz von<br />
tatsächlicher Miete je m²<br />
max. jedoch die Höhe des aktuell verlautbarten Richtwertes abzüglich <strong>der</strong> allenfalls<br />
in Anspruch genommenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d zur<br />
Höhe des Kategorie-Mietzinses.<br />
Allfällige Erhöhungsbeträge aufgrund einer S<strong>an</strong>ierung min<strong>der</strong>n den Zuschuss.<br />
Es wird max. jedoch die Höhe <strong>der</strong> Differenz des aktuell verlautbarten Richtwertes<br />
aktuell verlautbarten Kategoriebeitrages geför<strong>der</strong>t.<br />
zum<br />
Pro Person (inkl. Kin<strong>der</strong>) gibt es eine maximal för<strong>der</strong>bare Nutzfläche. Ist die tatsächliche<br />
Nutzfläche geringer, wird dieser Wert für die Berechnung verwendet.<br />
1 Person höchstens 36 m²<br />
2 Personen höchstens 55 m²<br />
3 Personen höchstens 65 m²<br />
4 Personen höchstens 75 m²<br />
5 Personen höchstens 85 m²<br />
Für jede weitere, im gemeinsamen Haushalt lebende, hauptgemeldete, nahe stehende<br />
Person erhöht sich die för<strong>der</strong>bare Nutzfläche um jeweils 10 m² (Hauptwohnsitz ist<br />
Voraussetzung)<br />
För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d werden bei <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage in Abzug gebracht.<br />
Auszahlung<br />
Die Auszahlung erfolgt halbjährlich im Nachhinein auf Basis <strong>der</strong> tatsächlich bezahlten Miete<br />
und nach Vorlage und Überprüfung des vollständig ausgefüllten Antrages. Einreichfrist<br />
spätestens binnen Jahrfrist<br />
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