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Richtlinien Tullner SozialCard - Tulln an der Donau

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Anlage<br />

Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d<br />

Diese För<strong>der</strong>ung ist ein Zuschuss zum Aufw<strong>an</strong>d für das Wohnen in Mietwohnungen im<br />

großvolumigen Wohnungsbau.<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Bürger und Bürgerinnen <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong>, die<br />

<br />

Inhaber einer aufrechten <strong><strong>Tulln</strong>er</strong> <strong>SozialCard</strong> sind, d.h. alle in <strong>der</strong> Wohnung<br />

gemeldeten Personen über 18 Jahre müssen Inhaber einer <strong>SozialCard</strong> sein.<br />

entwe<strong>der</strong> in den letzten drei Jahren o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> letzten 10 Jahre mindestens 5<br />

Jahre ihren Hauptwohnsitz in <strong>Tulln</strong> begründet hatten und die Hauptwohnsitzmeldung<br />

für alle im Haushalt lebenden Personen auf För<strong>der</strong>ungsdauer aufrechterhalten.<br />

<br />

Dieser Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n nur gewährt werden, wenn alle<br />

wohnraumbezogenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d be<strong>an</strong>tragt bzw. in Anspruch<br />

genommen wurden.<br />

Der Wohnzuschuss errechnet sich aus <strong>der</strong> Differenz von<br />

tatsächlicher Miete je m²<br />

max. jedoch die Höhe des aktuell verlautbarten Richtwertes abzüglich <strong>der</strong> allenfalls<br />

in Anspruch genommenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d zur<br />

Höhe des Kategorie-Mietzinses.<br />

Allfällige Erhöhungsbeträge aufgrund einer S<strong>an</strong>ierung min<strong>der</strong>n den Zuschuss.<br />

Es wird max. jedoch die Höhe <strong>der</strong> Differenz des aktuell verlautbarten Richtwertes<br />

aktuell verlautbarten Kategoriebeitrages geför<strong>der</strong>t.<br />

zum<br />

Pro Person (inkl. Kin<strong>der</strong>) gibt es eine maximal för<strong>der</strong>bare Nutzfläche. Ist die tatsächliche<br />

Nutzfläche geringer, wird dieser Wert für die Berechnung verwendet.<br />

1 Person höchstens 36 m²<br />

2 Personen höchstens 55 m²<br />

3 Personen höchstens 65 m²<br />

4 Personen höchstens 75 m²<br />

5 Personen höchstens 85 m²<br />

Für jede weitere, im gemeinsamen Haushalt lebende, hauptgemeldete, nahe stehende<br />

Person erhöht sich die för<strong>der</strong>bare Nutzfläche um jeweils 10 m² (Hauptwohnsitz ist<br />

Voraussetzung)<br />

För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d werden bei <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage in Abzug gebracht.<br />

Auszahlung<br />

Die Auszahlung erfolgt halbjährlich im Nachhinein auf Basis <strong>der</strong> tatsächlich bezahlten Miete<br />

und nach Vorlage und Überprüfung des vollständig ausgefüllten Antrages. Einreichfrist<br />

spätestens binnen Jahrfrist<br />

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