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Richtlinien Tullner SozialCard - Tulln an der Donau

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Infoblatt <strong>SozialCard</strong> 2014<br />

(St<strong>an</strong>d 01.01.2014)<br />

Was bietet die <strong>SozialCard</strong>?<br />

Die <strong>SozialCard</strong> bietet Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben, sowie In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

vergünstigter Tarife bei <strong>der</strong> Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen.<br />

Stadtgemeinde<br />

<strong>Tulln</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong><br />

3430 <strong>Tulln</strong>/<strong>Donau</strong><br />

Minoritenplatz 1<br />

T 02272/690-0<br />

F 02272/690-100<br />

stadtamt@tulln.gv.at<br />

www.tulln.gv.at<br />

Wer ist <strong>an</strong>spruchsberechtigt?<br />

Personen, die den Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von <strong>Tulln</strong> haben und folgende Kriterien<br />

erfüllen:<br />

Österreichische Staatsbürger,<br />

EU-Bürger,<br />

sowie l<strong>an</strong>gfristig Aufenthaltsberechtigte in einem Mitgliedsstaat <strong>der</strong> Europäischen Union,<br />

Familien<strong>an</strong>gehörige <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten Personen,<br />

EWR-Bürger, die ihr gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht ausüben und <strong>der</strong>en Angehörige<br />

ohne Unterscheidung <strong>der</strong> Staatsbürgerschaft,<br />

Angehörige von Staaten, mit denen ein völkerrechtlicher Vertrag o<strong>der</strong> gesicherte<br />

Gegenseitigkeit besteht und Fremde, denen gemäß § 3 Asylgesetz 2005 Asyl gewährt<br />

wurde,<br />

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?<br />

Basis sind die Einkommenshöchstgrenzen des jeweils gültigen Heizkostenzuschusses <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Tulln</strong>.<br />

Einkommenshöchstgrenzen bei Bruttoeinkommen 14x jährlich<br />

Alleinstehend 970,00<br />

Alleinstehend + 1 Kind 1.455,00<br />

In Partnerschaft lebend ohne Kind 1.455,00<br />

In Partnerschaft lebend + 1 Kind 1.573,00<br />

3. erwachsene Person + 497,00<br />

Für jedes weitere Kind unter 18 J + 142,00<br />

Für jede weitere erwachsene Person<br />

wie auch für weitere Kin<strong>der</strong> im Haushalt<br />

ab 18 J + 497,00<br />

Einkommenshöchstgrenzen bei BezieherInnen von Leistungen nach dem<br />

Arbeitslosenversicherungsgesetz o<strong>der</strong> von Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld (Brutto 12x jährlich):<br />

Alleinstehend 1.131,00<br />

Alleinstehend + 1 Kind 1.697,00<br />

In Partnerschaft lebend ohne Kind 1.697,00<br />

In Partnerschaft lebend + 1 Kind 1.833,00<br />

3. erwachsene Person + 580,00<br />

Für jedes weitere Kind unter 18 J + 166,00<br />

Für jede weitere erwachsene Person<br />

wie auch für weitere Kin<strong>der</strong> im Haushalt<br />

ab 18 J + 580,00<br />

1/4


Folgende Personen, die in <strong>der</strong> Wohnung leben, werden für die Beurteilung des<br />

Einkommens her<strong>an</strong>gezogen:<br />

a) Angehörige: Als solche gelten Ehegatten, Kin<strong>der</strong> (einschließlich Wahl- und<br />

Pflegekin<strong>der</strong>), Enkelkin<strong>der</strong>, Eltern (einschließlich Wahl- und Pflegeeltern),<br />

Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Onkeln, T<strong>an</strong>ten, Neffen, Nichten,<br />

Schwäger u. Schwägerinnen.<br />

b) Personen, die mit dem Mieter dauernd in eheähnlicher Gemeinschaft leben<br />

c) Mitmieter<br />

Die Wertgrenze wird wie folgt ermittelt:<br />

als Einkommen wird gerechnet:<br />

Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit<br />

AMS-Bezug<br />

Pension<br />

Bedarfsorientierte Mindestsicherung - BMS (Sozialhilfe)<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld<br />

Unterhaltszahlungen (Alimente) *)<br />

Miet-, Pacht- und sonstige Einkünfte<br />

nicht als Einkommen gezählt werden<br />

Pflegegeld<br />

Familienbeihilfe<br />

Lehrlingsentschädigung<br />

Wohnzuschuss<br />

*) Unterhaltszahlungen (Alimente) werden beim Empfänger als Einkommen gezählt und beim Unterhaltsverpflichteten<br />

einkommensmin<strong>der</strong>nd berücksichtigt.<br />

Wo ist die <strong>SozialCard</strong> zu be<strong>an</strong>tragen bzw. erhältlich?<br />

Bürgerservice des Rathauses, Minoritenplatz 1 u. L<strong>an</strong>genlebarn, Wiener Str. 40<br />

Für die Ausstellung <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong> sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw.<br />

mitzubringen<br />

Einkommen <strong>der</strong> letzten 6 Monate<br />

Lichtbildausweis<br />

Passfoto<br />

Personen, welche aufgrund <strong>der</strong> bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) <strong>an</strong>spruchsberechtigt<br />

sind, erhalten die <strong>SozialCard</strong> nach Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise.<br />

Gültigkeit <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong><br />

Gilt jeweils für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr!<br />

Folgende Unterstützungen werden gewährt:<br />

K<strong>an</strong>al- u. Wassergebühr:<br />

Die Unterstützung erfolgt für das vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gene Verrechnungsjahr <strong>an</strong>teilsmäßig <strong>der</strong><br />

tatsächlich bezahlten Gebühren (volle Monate). Die Unterstützung wird frühestens nach <strong>der</strong><br />

Jahresabrechnung (15. Februar) ausbezahlt.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Unterstützung beträgt:<br />

K<strong>an</strong>albenützungsgebühr: Ermäßigung <strong>der</strong> Gebühr<br />

Im Jahr 2013 19,20% max. € 60,00 pro Jahr<br />

Wasserbezugsgebühr: Ermäßigung <strong>der</strong> Gebühr<br />

Im Jahr 2013 27,70% max. € 45,00 pro Jahr<br />

2/4


Friedhofsgebühr:<br />

Bei Verlängerung <strong>der</strong> Grabstellengebühr: Ratenzahlung ohne Zinsen<br />

Anruf-Sammel-Taxi<br />

Ermäßigungen bei Einzelfahrten im Stadtgebiet von <strong>Tulln</strong> (siehe Fol<strong>der</strong>).<br />

Wohnungen:<br />

Wohnungen werden ab dem 1.1.2013 durch den Verein „PRO TULLN“ geför<strong>der</strong>t. <strong>SozialCard</strong>-<br />

Besitzer können lt. den Kriterien dieses Vereines (siehe Anlage) einen Zuschuss<br />

be<strong>an</strong>tragen.<br />

Kosten für Essen in KG und VS:<br />

Für <strong>SozialCard</strong>-Besitzer: € 2,67 statt € 3,80<br />

Gilt auch für die Ferien!<br />

Freizeiteinrichtungen: (Hallenbad, Kunsteisbahn, Aubad)<br />

Kin<strong>der</strong> € 0,00<br />

Schüler 6 Jahre bis 14 Jahre € 0,00<br />

Jugendliche / Studenten bis 28 Jahre € 1,00<br />

Erwachsene / Senioren € 1,00<br />

Kulturver<strong>an</strong>staltungen <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong> mit Ausnahme <strong>der</strong> <strong>Donau</strong>bühne:<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong> können Ver<strong>an</strong>staltungen und Museen kostenlos besucht werden.<br />

Bücherei:<br />

<strong>SozialCard</strong>-Besitzer können kostenlos Bücher ausleihen.<br />

Musikschule:<br />

<strong>SozialCard</strong>-Besitzer erhalten 25 % Ermäßigung, für das 2. und 3. Kind werden 50 %<br />

Ermäßigung gewährt.<br />

Nicht in den <strong>Richtlinien</strong> <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong>, gilt aber trotzdem weiter, mit leichter Än<strong>der</strong>ung:<br />

Automatische Familienermäßigung: 10 % für ein zweites Kind, 20 % für ein drittes Kind, das<br />

die MS besucht. 10 % für den Besuch eines 2. Hauptfaches, 20 % Ermäßigung für den<br />

Besuch eines 3. Hauptfaches. Diese Familienermäßigung wird bei <strong>der</strong><br />

Schulgeldvorschreibung automatisch berücksichtigt. Bei M<strong>an</strong>gelinstrumenten (Oboe, Fagott,<br />

Posaune, Tenorhorn, Tuba, Horn, Orgel, Kontrabass und E-Bass): gilt eine 20%ige<br />

Schulgel<strong>der</strong>mäßigung.<br />

Für Schüler (Kin<strong>der</strong> und Jugendliche) in <strong>der</strong> Intensivausbildung (lt. Org<strong>an</strong>isationsstatut <strong>der</strong><br />

MS) können beson<strong>der</strong>e Ermäßigungen be<strong>an</strong>tragt werden. Stipendien auf Anfrage.<br />

Volkshochschule:<br />

Ermäßigung von 25% für Erwachsene<br />

(Kin<strong>der</strong>, Schüler, Studenten und Präsenzdiener zahlen schon jetzt nur die Hälfte, soll<br />

beibehalten werden. Kleinkin<strong>der</strong>kurse werden eigens berechnet und sind schon gestützt)<br />

Hinweis:<br />

Die In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong> vergünstigten Tarife erfolgt unter Vorlage eines Antrages und <strong>der</strong><br />

<strong>SozialCard</strong> in den jeweils dafür zuständigen Abteilungen. (K<strong>an</strong>al- u. Wassergebühr,<br />

Friedhofsgebühr, Wohnungen, ……)<br />

Der Bürgermeister<br />

<strong>Tulln</strong>, im Jänner 2014<br />

3/4


Anlage<br />

Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d<br />

Diese För<strong>der</strong>ung ist ein Zuschuss zum Aufw<strong>an</strong>d für das Wohnen in Mietwohnungen im<br />

großvolumigen Wohnungsbau.<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Bürger und Bürgerinnen <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong>, die<br />

<br />

Inhaber einer aufrechten <strong><strong>Tulln</strong>er</strong> <strong>SozialCard</strong> sind, d.h. alle in <strong>der</strong> Wohnung<br />

gemeldeten Personen über 18 Jahre müssen Inhaber einer <strong>SozialCard</strong> sein.<br />

entwe<strong>der</strong> in den letzten drei Jahren o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> letzten 10 Jahre mindestens 5<br />

Jahre ihren Hauptwohnsitz in <strong>Tulln</strong> begründet hatten und die Hauptwohnsitzmeldung<br />

für alle im Haushalt lebenden Personen auf För<strong>der</strong>ungsdauer aufrechterhalten.<br />

<br />

Dieser Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n nur gewährt werden, wenn alle<br />

wohnraumbezogenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d be<strong>an</strong>tragt bzw. in Anspruch<br />

genommen wurden.<br />

Der Wohnzuschuss errechnet sich aus <strong>der</strong> Differenz von<br />

tatsächlicher Miete je m²<br />

max. jedoch die Höhe des aktuell verlautbarten Richtwertes abzüglich <strong>der</strong> allenfalls<br />

in Anspruch genommenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d zur<br />

Höhe des Kategorie-Mietzinses.<br />

Allfällige Erhöhungsbeträge aufgrund einer S<strong>an</strong>ierung min<strong>der</strong>n den Zuschuss.<br />

Es wird max. jedoch die Höhe <strong>der</strong> Differenz des aktuell verlautbarten Richtwertes<br />

aktuell verlautbarten Kategoriebeitrages geför<strong>der</strong>t.<br />

zum<br />

Pro Person (inkl. Kin<strong>der</strong>) gibt es eine maximal för<strong>der</strong>bare Nutzfläche. Ist die tatsächliche<br />

Nutzfläche geringer, wird dieser Wert für die Berechnung verwendet.<br />

1 Person höchstens 36 m²<br />

2 Personen höchstens 55 m²<br />

3 Personen höchstens 65 m²<br />

4 Personen höchstens 75 m²<br />

5 Personen höchstens 85 m²<br />

Für jede weitere, im gemeinsamen Haushalt lebende, hauptgemeldete, nahe stehende<br />

Person erhöht sich die för<strong>der</strong>bare Nutzfläche um jeweils 10 m² (Hauptwohnsitz ist<br />

Voraussetzung)<br />

För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d werden bei <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage in Abzug gebracht.<br />

Auszahlung<br />

Die Auszahlung erfolgt halbjährlich im Nachhinein auf Basis <strong>der</strong> tatsächlich bezahlten Miete<br />

und nach Vorlage und Überprüfung des vollständig ausgefüllten Antrages. Einreichfrist<br />

spätestens binnen Jahrfrist<br />

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