Richtlinien Tullner SozialCard - Tulln an der Donau
Richtlinien Tullner SozialCard - Tulln an der Donau
Richtlinien Tullner SozialCard - Tulln an der Donau
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Infoblatt <strong>SozialCard</strong> 2014<br />
(St<strong>an</strong>d 01.01.2014)<br />
Was bietet die <strong>SozialCard</strong>?<br />
Die <strong>SozialCard</strong> bietet Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben, sowie In<strong>an</strong>spruchnahme<br />
vergünstigter Tarife bei <strong>der</strong> Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen.<br />
Stadtgemeinde<br />
<strong>Tulln</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong><br />
3430 <strong>Tulln</strong>/<strong>Donau</strong><br />
Minoritenplatz 1<br />
T 02272/690-0<br />
F 02272/690-100<br />
stadtamt@tulln.gv.at<br />
www.tulln.gv.at<br />
Wer ist <strong>an</strong>spruchsberechtigt?<br />
Personen, die den Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von <strong>Tulln</strong> haben und folgende Kriterien<br />
erfüllen:<br />
Österreichische Staatsbürger,<br />
EU-Bürger,<br />
sowie l<strong>an</strong>gfristig Aufenthaltsberechtigte in einem Mitgliedsstaat <strong>der</strong> Europäischen Union,<br />
Familien<strong>an</strong>gehörige <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten Personen,<br />
EWR-Bürger, die ihr gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht ausüben und <strong>der</strong>en Angehörige<br />
ohne Unterscheidung <strong>der</strong> Staatsbürgerschaft,<br />
Angehörige von Staaten, mit denen ein völkerrechtlicher Vertrag o<strong>der</strong> gesicherte<br />
Gegenseitigkeit besteht und Fremde, denen gemäß § 3 Asylgesetz 2005 Asyl gewährt<br />
wurde,<br />
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?<br />
Basis sind die Einkommenshöchstgrenzen des jeweils gültigen Heizkostenzuschusses <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Tulln</strong>.<br />
Einkommenshöchstgrenzen bei Bruttoeinkommen 14x jährlich<br />
Alleinstehend 970,00<br />
Alleinstehend + 1 Kind 1.455,00<br />
In Partnerschaft lebend ohne Kind 1.455,00<br />
In Partnerschaft lebend + 1 Kind 1.573,00<br />
3. erwachsene Person + 497,00<br />
Für jedes weitere Kind unter 18 J + 142,00<br />
Für jede weitere erwachsene Person<br />
wie auch für weitere Kin<strong>der</strong> im Haushalt<br />
ab 18 J + 497,00<br />
Einkommenshöchstgrenzen bei BezieherInnen von Leistungen nach dem<br />
Arbeitslosenversicherungsgesetz o<strong>der</strong> von Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld (Brutto 12x jährlich):<br />
Alleinstehend 1.131,00<br />
Alleinstehend + 1 Kind 1.697,00<br />
In Partnerschaft lebend ohne Kind 1.697,00<br />
In Partnerschaft lebend + 1 Kind 1.833,00<br />
3. erwachsene Person + 580,00<br />
Für jedes weitere Kind unter 18 J + 166,00<br />
Für jede weitere erwachsene Person<br />
wie auch für weitere Kin<strong>der</strong> im Haushalt<br />
ab 18 J + 580,00<br />
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Folgende Personen, die in <strong>der</strong> Wohnung leben, werden für die Beurteilung des<br />
Einkommens her<strong>an</strong>gezogen:<br />
a) Angehörige: Als solche gelten Ehegatten, Kin<strong>der</strong> (einschließlich Wahl- und<br />
Pflegekin<strong>der</strong>), Enkelkin<strong>der</strong>, Eltern (einschließlich Wahl- und Pflegeeltern),<br />
Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Onkeln, T<strong>an</strong>ten, Neffen, Nichten,<br />
Schwäger u. Schwägerinnen.<br />
b) Personen, die mit dem Mieter dauernd in eheähnlicher Gemeinschaft leben<br />
c) Mitmieter<br />
Die Wertgrenze wird wie folgt ermittelt:<br />
als Einkommen wird gerechnet:<br />
Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit<br />
AMS-Bezug<br />
Pension<br />
Bedarfsorientierte Mindestsicherung - BMS (Sozialhilfe)<br />
Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld<br />
Unterhaltszahlungen (Alimente) *)<br />
Miet-, Pacht- und sonstige Einkünfte<br />
nicht als Einkommen gezählt werden<br />
Pflegegeld<br />
Familienbeihilfe<br />
Lehrlingsentschädigung<br />
Wohnzuschuss<br />
*) Unterhaltszahlungen (Alimente) werden beim Empfänger als Einkommen gezählt und beim Unterhaltsverpflichteten<br />
einkommensmin<strong>der</strong>nd berücksichtigt.<br />
Wo ist die <strong>SozialCard</strong> zu be<strong>an</strong>tragen bzw. erhältlich?<br />
Bürgerservice des Rathauses, Minoritenplatz 1 u. L<strong>an</strong>genlebarn, Wiener Str. 40<br />
Für die Ausstellung <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong> sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw.<br />
mitzubringen<br />
Einkommen <strong>der</strong> letzten 6 Monate<br />
Lichtbildausweis<br />
Passfoto<br />
Personen, welche aufgrund <strong>der</strong> bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) <strong>an</strong>spruchsberechtigt<br />
sind, erhalten die <strong>SozialCard</strong> nach Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise.<br />
Gültigkeit <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong><br />
Gilt jeweils für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr!<br />
Folgende Unterstützungen werden gewährt:<br />
K<strong>an</strong>al- u. Wassergebühr:<br />
Die Unterstützung erfolgt für das vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gene Verrechnungsjahr <strong>an</strong>teilsmäßig <strong>der</strong><br />
tatsächlich bezahlten Gebühren (volle Monate). Die Unterstützung wird frühestens nach <strong>der</strong><br />
Jahresabrechnung (15. Februar) ausbezahlt.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Unterstützung beträgt:<br />
K<strong>an</strong>albenützungsgebühr: Ermäßigung <strong>der</strong> Gebühr<br />
Im Jahr 2013 19,20% max. € 60,00 pro Jahr<br />
Wasserbezugsgebühr: Ermäßigung <strong>der</strong> Gebühr<br />
Im Jahr 2013 27,70% max. € 45,00 pro Jahr<br />
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Friedhofsgebühr:<br />
Bei Verlängerung <strong>der</strong> Grabstellengebühr: Ratenzahlung ohne Zinsen<br />
Anruf-Sammel-Taxi<br />
Ermäßigungen bei Einzelfahrten im Stadtgebiet von <strong>Tulln</strong> (siehe Fol<strong>der</strong>).<br />
Wohnungen:<br />
Wohnungen werden ab dem 1.1.2013 durch den Verein „PRO TULLN“ geför<strong>der</strong>t. <strong>SozialCard</strong>-<br />
Besitzer können lt. den Kriterien dieses Vereines (siehe Anlage) einen Zuschuss<br />
be<strong>an</strong>tragen.<br />
Kosten für Essen in KG und VS:<br />
Für <strong>SozialCard</strong>-Besitzer: € 2,67 statt € 3,80<br />
Gilt auch für die Ferien!<br />
Freizeiteinrichtungen: (Hallenbad, Kunsteisbahn, Aubad)<br />
Kin<strong>der</strong> € 0,00<br />
Schüler 6 Jahre bis 14 Jahre € 0,00<br />
Jugendliche / Studenten bis 28 Jahre € 1,00<br />
Erwachsene / Senioren € 1,00<br />
Kulturver<strong>an</strong>staltungen <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong> mit Ausnahme <strong>der</strong> <strong>Donau</strong>bühne:<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong> können Ver<strong>an</strong>staltungen und Museen kostenlos besucht werden.<br />
Bücherei:<br />
<strong>SozialCard</strong>-Besitzer können kostenlos Bücher ausleihen.<br />
Musikschule:<br />
<strong>SozialCard</strong>-Besitzer erhalten 25 % Ermäßigung, für das 2. und 3. Kind werden 50 %<br />
Ermäßigung gewährt.<br />
Nicht in den <strong>Richtlinien</strong> <strong>der</strong> <strong>SozialCard</strong>, gilt aber trotzdem weiter, mit leichter Än<strong>der</strong>ung:<br />
Automatische Familienermäßigung: 10 % für ein zweites Kind, 20 % für ein drittes Kind, das<br />
die MS besucht. 10 % für den Besuch eines 2. Hauptfaches, 20 % Ermäßigung für den<br />
Besuch eines 3. Hauptfaches. Diese Familienermäßigung wird bei <strong>der</strong><br />
Schulgeldvorschreibung automatisch berücksichtigt. Bei M<strong>an</strong>gelinstrumenten (Oboe, Fagott,<br />
Posaune, Tenorhorn, Tuba, Horn, Orgel, Kontrabass und E-Bass): gilt eine 20%ige<br />
Schulgel<strong>der</strong>mäßigung.<br />
Für Schüler (Kin<strong>der</strong> und Jugendliche) in <strong>der</strong> Intensivausbildung (lt. Org<strong>an</strong>isationsstatut <strong>der</strong><br />
MS) können beson<strong>der</strong>e Ermäßigungen be<strong>an</strong>tragt werden. Stipendien auf Anfrage.<br />
Volkshochschule:<br />
Ermäßigung von 25% für Erwachsene<br />
(Kin<strong>der</strong>, Schüler, Studenten und Präsenzdiener zahlen schon jetzt nur die Hälfte, soll<br />
beibehalten werden. Kleinkin<strong>der</strong>kurse werden eigens berechnet und sind schon gestützt)<br />
Hinweis:<br />
Die In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong> vergünstigten Tarife erfolgt unter Vorlage eines Antrages und <strong>der</strong><br />
<strong>SozialCard</strong> in den jeweils dafür zuständigen Abteilungen. (K<strong>an</strong>al- u. Wassergebühr,<br />
Friedhofsgebühr, Wohnungen, ……)<br />
Der Bürgermeister<br />
<strong>Tulln</strong>, im Jänner 2014<br />
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Anlage<br />
Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d<br />
Diese För<strong>der</strong>ung ist ein Zuschuss zum Aufw<strong>an</strong>d für das Wohnen in Mietwohnungen im<br />
großvolumigen Wohnungsbau.<br />
Geför<strong>der</strong>t werden Bürger und Bürgerinnen <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong>, die<br />
<br />
Inhaber einer aufrechten <strong><strong>Tulln</strong>er</strong> <strong>SozialCard</strong> sind, d.h. alle in <strong>der</strong> Wohnung<br />
gemeldeten Personen über 18 Jahre müssen Inhaber einer <strong>SozialCard</strong> sein.<br />
entwe<strong>der</strong> in den letzten drei Jahren o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> letzten 10 Jahre mindestens 5<br />
Jahre ihren Hauptwohnsitz in <strong>Tulln</strong> begründet hatten und die Hauptwohnsitzmeldung<br />
für alle im Haushalt lebenden Personen auf För<strong>der</strong>ungsdauer aufrechterhalten.<br />
<br />
Dieser Zuschuss zum Wohnungsaufw<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n nur gewährt werden, wenn alle<br />
wohnraumbezogenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d be<strong>an</strong>tragt bzw. in Anspruch<br />
genommen wurden.<br />
Der Wohnzuschuss errechnet sich aus <strong>der</strong> Differenz von<br />
tatsächlicher Miete je m²<br />
max. jedoch die Höhe des aktuell verlautbarten Richtwertes abzüglich <strong>der</strong> allenfalls<br />
in Anspruch genommenen För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d zur<br />
Höhe des Kategorie-Mietzinses.<br />
Allfällige Erhöhungsbeträge aufgrund einer S<strong>an</strong>ierung min<strong>der</strong>n den Zuschuss.<br />
Es wird max. jedoch die Höhe <strong>der</strong> Differenz des aktuell verlautbarten Richtwertes<br />
aktuell verlautbarten Kategoriebeitrages geför<strong>der</strong>t.<br />
zum<br />
Pro Person (inkl. Kin<strong>der</strong>) gibt es eine maximal för<strong>der</strong>bare Nutzfläche. Ist die tatsächliche<br />
Nutzfläche geringer, wird dieser Wert für die Berechnung verwendet.<br />
1 Person höchstens 36 m²<br />
2 Personen höchstens 55 m²<br />
3 Personen höchstens 65 m²<br />
4 Personen höchstens 75 m²<br />
5 Personen höchstens 85 m²<br />
Für jede weitere, im gemeinsamen Haushalt lebende, hauptgemeldete, nahe stehende<br />
Person erhöht sich die för<strong>der</strong>bare Nutzfläche um jeweils 10 m² (Hauptwohnsitz ist<br />
Voraussetzung)<br />
För<strong>der</strong>ungen von Bund und L<strong>an</strong>d werden bei <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage in Abzug gebracht.<br />
Auszahlung<br />
Die Auszahlung erfolgt halbjährlich im Nachhinein auf Basis <strong>der</strong> tatsächlich bezahlten Miete<br />
und nach Vorlage und Überprüfung des vollständig ausgefüllten Antrages. Einreichfrist<br />
spätestens binnen Jahrfrist<br />
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