Vorsprung durch Qualifizierung - TÜV Nord

Vorsprung durch Qualifizierung - TÜV Nord Vorsprung durch Qualifizierung - TÜV Nord

07.10.2014 Aufrufe

Logistik – Gefahrgutfahrer Schulung der Gefahrgutfahrer Auf deutschen Straßen werden ca. 340 Mio. Tonnen gefährlicher Güter im Jahr transportiert. Dass dieser Transportzweig durch viele Gesetze und Verordnungen geregelt wird, versteht sich von selbst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Aus- und Weiterbildung der Kraftfahrer, die die Gefahrgüter sicher von A nach B bringen müssen. Weit mehr als 280.000 Gefahrgutfahrer wurden seit Einführung der Tankwagenfahrerschulung 1979 geschult. Seit 1991 sind auch andere Fahrzeugführer zu schulen, wenn sie Gefahrgut ab der kennzeichnungspflichtigen Menge auf öffentlichen Wegen und Plätzen transportieren. Seit dem 01.01.2007 müssen auch Führer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen, deren höchstzulässige Gesamtmasse unter 3,5 t liegt, im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein. Diese Schulungen dürfen nur die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannten Schulungsveranstalter durchführen. Die erforderlichen Prüfungen im Basiskurs und dem jeweils benötigten Aufbaukurs legt der Fahrzeugführer vor der zuständigen IHK ab. Basiskurs für Gefahrgutfahrer Einen Basiskurs benötigen Fahrer, wenn sie Gefahrgut (Stück- und Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge mit Kraftfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger bewegen. Er ist die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an den Aufbaukursen. Aufbaukurs Tank Diesen Aufbaukurs benötigen Fahrer, wenn sie gefährliche Güter in festverbundenen Tanks (z.B. Tankwagen) oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern befördern. Weiterhin berechtigt er zur Beförderung von Gefahrgut in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern sowie von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von 3.000 Litern auf einer Beförderungseinheit. Aufbaukurs Klasse 1 Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport explosiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs. Zusätzlich ist der Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Aufbaukurs Klasse 7 Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport radioaktiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs. Fortbildungsschulung Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung beträgt 5 Jahre, gerechnet ab bestandener Prüfung im Basiskurs. 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besteht die Möglichkeit, durch Besuch einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung die Bescheinigung zu verlängern. Eine Karenzzeit gibt es nicht. Die Bescheinigung läuft taggenau ab. 376

Logistik – Gefahrgutfahrer Aufbauende Module ermöglichen die flexible und praxisorientierte Ausbildung für die Fahrer von Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern. Basiskurs für Gefahrgutfahrer – Berechtigt zum Transport gefährlicher Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung. Aufbaukurs Tank: Berechtigt zum Transport gefährlicher Güter in Tankfahrzeugen, in Aufsetztanks, in Batterie-Fahrzeugen, in Tankcontainern, in ortsbeweglichen Tanks oderin Gascontainer mitmehreren Elementen (MEGC). Aufbaukurs Klasse 1 Berechtigt zum Transport explosiver Stoffe der Klasse 1 ADR. Aufbaukurs Klasse 7 Berechtigt zum Transport radioaktiver Stoffe der Klasse 7 ADR. Fortbildungs-Schulung für alle Gefahrgutfahrer: Für Personen mit gültiger ADR-Bescheinigung, die zur Verlängerung ihrer Bescheinigung eine Fortbildungsschulung besuchen müssen. 377

Logistik – Gefahrgutfahrer<br />

Aufbauende Module ermöglichen die flexible und praxisorientierte Ausbildung<br />

für die Fahrer von Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern.<br />

Basiskurs für Gefahrgutfahrer – Berechtigt zum Transport<br />

gefährlicher Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung.<br />

Aufbaukurs Tank:<br />

Berechtigt zum Transport<br />

gefährlicher Güter in Tankfahrzeugen,<br />

in Aufsetztanks,<br />

in Batterie-Fahrzeugen,<br />

in Tankcontainern,<br />

in ortsbeweglichen<br />

Tanks oderin Gascontainer<br />

mitmehreren Elementen<br />

(MEGC).<br />

Aufbaukurs Klasse 1<br />

Berechtigt zum Transport<br />

explosiver Stoffe<br />

der Klasse 1 ADR.<br />

Aufbaukurs Klasse 7<br />

Berechtigt zum Transport<br />

radioaktiver Stoffe<br />

der Klasse 7 ADR.<br />

Fortbildungs-Schulung für alle Gefahrgutfahrer:<br />

Für Personen mit gültiger ADR-Bescheinigung, die zur Verlängerung ihrer<br />

Bescheinigung eine Fortbildungsschulung besuchen müssen.<br />

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