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Vorsprung durch Qualifizierung - TÜV Nord

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Logistik – Gefahrgutfahrer<br />

Schulung der Gefahrgutfahrer<br />

Auf deutschen Straßen werden ca. 340 Mio. Tonnen gefährlicher Güter im Jahr transportiert. Dass dieser Transportzweig<br />

<strong>durch</strong> viele Gesetze und Verordnungen geregelt wird, versteht sich von selbst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt<br />

dabei auf der Aus- und Weiterbildung der Kraftfahrer, die die Gefahrgüter sicher von A nach B bringen müssen. Weit<br />

mehr als 280.000 Gefahrgutfahrer wurden seit Einführung der Tankwagenfahrerschulung 1979 geschult. Seit 1991 sind<br />

auch andere Fahrzeugführer zu schulen, wenn sie Gefahrgut ab der kennzeichnungspflichtigen Menge auf öffentlichen<br />

Wegen und Plätzen transportieren. Seit dem 01.01.2007 müssen auch Führer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen,<br />

deren höchstzulässige Gesamtmasse unter 3,5 t liegt, im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein.<br />

Diese Schulungen dürfen nur die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannten Schulungsveranstalter<br />

<strong>durch</strong>führen. Die erforderlichen Prüfungen im Basiskurs und dem jeweils benötigten Aufbaukurs legt<br />

der Fahrzeugführer vor der zuständigen IHK ab.<br />

Basiskurs für Gefahrgutfahrer<br />

Einen Basiskurs benötigen Fahrer, wenn sie Gefahrgut (Stück- und Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge mit<br />

Kraftfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger bewegen. Er ist die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an den Aufbaukursen.<br />

Aufbaukurs Tank<br />

Diesen Aufbaukurs benötigen Fahrer, wenn sie gefährliche Güter in festverbundenen Tanks (z.B. Tankwagen) oder Aufsetztanks<br />

mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern befördern. Weiterhin berechtigt er zur Beförderung von<br />

Gefahrgut in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern sowie von Tankcontainern,<br />

ortsbeweglichen Tanks oder Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von<br />

3.000 Litern auf einer Beförderungseinheit.<br />

Aufbaukurs Klasse 1<br />

Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport explosiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt<br />

sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs. Zusätzlich ist der Befähigungsschein nach § 20<br />

Sprengstoffgesetz erforderlich.<br />

Aufbaukurs Klasse 7<br />

Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport radioaktiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt<br />

sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs.<br />

Fortbildungsschulung<br />

Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung beträgt 5 Jahre, gerechnet ab bestandener Prüfung im Basiskurs. 12 Monate<br />

vor Ablauf der Gültigkeit besteht die Möglichkeit, <strong>durch</strong> Besuch einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung<br />

die Bescheinigung zu verlängern. Eine Karenzzeit gibt es nicht. Die Bescheinigung läuft taggenau ab.<br />

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