Vorsprung durch Qualifizierung - TÃV Nord
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Logistik – Gefahrgutfahrer<br />
Schulung der Gefahrgutfahrer<br />
Auf deutschen Straßen werden ca. 340 Mio. Tonnen gefährlicher Güter im Jahr transportiert. Dass dieser Transportzweig<br />
<strong>durch</strong> viele Gesetze und Verordnungen geregelt wird, versteht sich von selbst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt<br />
dabei auf der Aus- und Weiterbildung der Kraftfahrer, die die Gefahrgüter sicher von A nach B bringen müssen. Weit<br />
mehr als 280.000 Gefahrgutfahrer wurden seit Einführung der Tankwagenfahrerschulung 1979 geschult. Seit 1991 sind<br />
auch andere Fahrzeugführer zu schulen, wenn sie Gefahrgut ab der kennzeichnungspflichtigen Menge auf öffentlichen<br />
Wegen und Plätzen transportieren. Seit dem 01.01.2007 müssen auch Führer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen,<br />
deren höchstzulässige Gesamtmasse unter 3,5 t liegt, im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein.<br />
Diese Schulungen dürfen nur die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannten Schulungsveranstalter<br />
<strong>durch</strong>führen. Die erforderlichen Prüfungen im Basiskurs und dem jeweils benötigten Aufbaukurs legt<br />
der Fahrzeugführer vor der zuständigen IHK ab.<br />
Basiskurs für Gefahrgutfahrer<br />
Einen Basiskurs benötigen Fahrer, wenn sie Gefahrgut (Stück- und Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge mit<br />
Kraftfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger bewegen. Er ist die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an den Aufbaukursen.<br />
Aufbaukurs Tank<br />
Diesen Aufbaukurs benötigen Fahrer, wenn sie gefährliche Güter in festverbundenen Tanks (z.B. Tankwagen) oder Aufsetztanks<br />
mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern befördern. Weiterhin berechtigt er zur Beförderung von<br />
Gefahrgut in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern sowie von Tankcontainern,<br />
ortsbeweglichen Tanks oder Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von<br />
3.000 Litern auf einer Beförderungseinheit.<br />
Aufbaukurs Klasse 1<br />
Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport explosiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt<br />
sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs. Zusätzlich ist der Befähigungsschein nach § 20<br />
Sprengstoffgesetz erforderlich.<br />
Aufbaukurs Klasse 7<br />
Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport radioaktiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt<br />
sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs.<br />
Fortbildungsschulung<br />
Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung beträgt 5 Jahre, gerechnet ab bestandener Prüfung im Basiskurs. 12 Monate<br />
vor Ablauf der Gültigkeit besteht die Möglichkeit, <strong>durch</strong> Besuch einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung<br />
die Bescheinigung zu verlängern. Eine Karenzzeit gibt es nicht. Die Bescheinigung läuft taggenau ab.<br />
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