Vorsprung durch Qualifizierung - TÃV Nord
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Logistik – Berufskraftfahrer-Qualifikation<br />
Vorgeschriebene Weiterbildung für<br />
Berufskraftfahrer<br />
gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)<br />
Mit dem Ziel, eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und einen gemeinsamen<br />
Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU zu schaffen, wurden <strong>durch</strong> das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz<br />
(BKrFQG) neue Regelungen getroffen:<br />
Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von<br />
Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene<br />
Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses erfolgt <strong>durch</strong> eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern)<br />
und zusätzlich <strong>durch</strong> regelmäßige Weiterbildung.<br />
Dieses gilt ab dem 10.09.2008 für Busfahrer/alle D-Klassen<br />
und ab dem 10.09.2009 für Lkw-Fahrer/alle C-Klassen.<br />
Die TÜV NORD Akademie bietet als anerkannter Bildungsträger die vorgeschriebenen Weiterbildungen an.<br />
Betroffen sind alle Fahrer, die<br />
deutsche Staatsangehörige sind,<br />
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens<br />
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind oder<br />
Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder<br />
des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden.<br />
Die vorgeschriebene Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden sind auf<br />
einzelne Themenbereiche (Module) aufgeteilt. Jeder Fahrer muss somit Nachweise erbringen, dass er 5 Tagesveranstaltungen,<br />
mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag, in jeweils fünf Jahren besucht hat.<br />
Aus der Praxis – für die Praxis!<br />
In den vorgeschriebenen Weiterbildungs-Modulen der TÜV NORD Akademie wird kein „Pflichtprogramm“ abgespult.<br />
In unseren speziell zugeschnittenen Veranstaltungen vermitteln erfahrene Trainer neben den gesetzlichen und technischen<br />
Vorgaben praxisnah und gut verständlich zahlreiche konkrete Tipps und Hilfestellungen für die tägliche Arbeit.<br />
Der einwandfreie und sichere „Arbeitsplatz Straße“ steht dabei immer im Mittelpunkt. Die Fahrer werden so sensibilisiert<br />
und motiviert, dass sie ihre Aufgaben erkennen und das vermittelte Wissen positiv und sicher umsetzen.<br />
Ob offene Kurse oder maßgeschneiderte Inhouse-Seminare, wir helfen Ihnen den gesetzlich geforderten Anforderungen<br />
Ihr Wissen zu erweitern und zu festigen.<br />
Gibt es zeitlichen Spielraum für die vorgeschriebenen Weiterbildungen?<br />
Der § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) legt fest, dass die erste Weiterbildung fünf Jahre nach<br />
dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis<br />
Klasse D waren, muss die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 liegen. Für<br />
Inhaber der Klasse C liegen die Stichtage jeweils ein Jahr später.<br />
Die Angleichung der Termine kann auch da<strong>durch</strong> erfolgen, dass der Fahrer seine Weiterbildung nach dem Stichtag<br />
10.09.2008 bereits bei der ersten Verlängerung der Fahrerlaubnis nach § 24 FeV (Gesundheitsprüfung) nachweist: Der<br />
Busfahrer im Linien und Schülerverkehr Martin Meier (Name frei erfunden) ist Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse D. Diese<br />
wurde am 18.06.2007 um fünf Jahre bis zum 18.06.2012 verlängert. Legt Martin Meier bei dieser Verlängerung den<br />
Nachweis der fünftägigen Weiterbildung vor, wird in seinem Führerschein auch in Spalte 12 die Gültigkeit der Grundqualifikation<br />
bis zum 18.06.2017 eingetragen.<br />
Was gilt für neue Fahrer?<br />
Personen, die erst nach den oben genannten Stichtagen ihre Fahrerlaubnis erwerben, müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis<br />
die Grundqualifikation nachweisen. Für sie beginnt die Weiterbildungspflicht mit Erwerb dieser Grundqualifikation.<br />
Da die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die der Grundqualifikation jeweils auf fünf Jahre befristet sind, wird es<br />
bei diesen Fahrern in der Regel keine unterschiedlichen Termine geben.<br />
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