Industriezonen in der Türkei - Recht und Wirtschaft der Türkei
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2 – <strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />
E<strong>in</strong>führung<br />
Der e<strong>in</strong>fachste Weg, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> Investitionen<br />
im Zusammenhang mit Industrieanlagen<br />
<strong>und</strong> Produktionsstätten zu tätigen, ist <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Errichtung solcher Anlagen im Rahmen vorhandener<br />
<strong>und</strong> als solche ausgewiesener Industriegebiete.<br />
Der Gesetzgeber sieht hierfür zwei Möglichkeiten<br />
vor: Produktionsstätten können <strong>in</strong> den<br />
so genannten Industriegebieten (Endüstri<br />
Bölgeleri ‐ EB) o<strong>der</strong> den Organisierten Industriegebieten<br />
(Organize Sanayi Bölgerleri ‐ OSB)<br />
errichtet werden.<br />
Industrieansiedlungen <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> OSB verfolgen<br />
die Zielsetzung, zur Stadtentwicklung<br />
beizutragen, Zukunftstechnologien <strong>und</strong> die<br />
<strong>in</strong>dustrielle Entwicklung im Allgeme<strong>in</strong>en zu<br />
för<strong>der</strong>n.<br />
Die gesetzlichen Regelungen zu den EB wurden<br />
geschaffen, um Investitionsanreize <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
auch für ausländische Investoren<br />
zu schaffen. Diese Zielsetzung spiegelt sich<br />
vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgabe für die<br />
kurze Verfahrensdauer von drei Monaten ab<br />
vollständiger E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Unterlagen<br />
wie<strong>der</strong>. Vorteile für ausländische Investoren<br />
verspricht auch e<strong>in</strong>e Regelung über Erleichterungen<br />
bei <strong>der</strong> Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen<br />
für ausländisches Personal.<br />
Bei den EB werden Gr<strong>und</strong>stücke nicht zu Eigentum<br />
erworben, son<strong>der</strong>n den Investoren<br />
lediglich Nutzungsrechte an den verstaatlichten<br />
Parzellen bestellt. Gleichzeitig werden die<br />
Erschließungskosten des Gebietes vom Staat<br />
getragen. Damit ist die aufzubr<strong>in</strong>gende Investitionssumme<br />
um den Betrag reduziert, <strong>der</strong><br />
auf Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Erschließungskosten entfällt.<br />
Da <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Anwendungsverordnung<br />
mit ihren detaillierten Regelungen zur Durchführung<br />
des Genehmigungsverfahrens erst im<br />
Dezember 2004 erlassen wurde, fehlen <strong>der</strong>zeit<br />
noch repräsentative praktische Erfahrungen<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Investition <strong>in</strong><br />
Endüstri Bölgeleri.<br />
Organize Sanayi Bölgeleri (OSB)<br />
OSB s<strong>in</strong>d die wohl häufigste Form <strong>der</strong> konzentrierten<br />
Industrieansiedlung <strong>in</strong> ausgewiesenen<br />
Gewerbegebieten. Es handelt sich dabei um<br />
durch das Industriem<strong>in</strong>isterium o<strong>der</strong> durch Unternehmen<br />
mit entsprechenden Genehmigungen<br />
zur <strong>in</strong>dustriellen Nutzung erschlossene<br />
<strong>und</strong> anschließend durch e<strong>in</strong>e Zonenverwaltung<br />
verwaltete Gebiete, die von den Betreibern <strong>in</strong><br />
Absprache mit dem Industriem<strong>in</strong>isterium ausgewählt<br />
werden. Die Planung des Gebiets erfolgt<br />
durch das M<strong>in</strong>isterium, wobei dieses sich<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis damit begnügt, die Pläne <strong>der</strong> Kandidaten<br />
zu prüfen <strong>und</strong> abzusegnen.<br />
Der Vorteil für das e<strong>in</strong>zelne <strong>in</strong>vestierende Unternehmen<br />
besteht dar<strong>in</strong>, dass es bei <strong>der</strong> Ansiedlung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Gebiet auf e<strong>in</strong>e fertige<br />
Infrastruktur trifft <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> staatlichen<br />
Aufsicht unterstehenden Betreibergesellschaft<br />
als Dienstleister <strong>und</strong> Vermieter o<strong>der</strong><br />
Verpächter zu tun bekommet<br />
Ist die Genehmigung erteilt, können die Gründungsformalitäten<br />
beg<strong>in</strong>nen, an denen alle regional<br />
berührten Stellen, wie Geme<strong>in</strong>deverwaltungen,<br />
Handelskammern etc. mitwirken <strong>und</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong>en Ergebnis die Betreiber als Verwalter<br />
<strong>der</strong> Zone <strong>Recht</strong>spersönlichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft<br />
erwerben. Der Vorstand <strong>der</strong> auf<br />
diese Weise neu gegründeten OSB übernimmt<br />
anschließend die Projektleitung von <strong>der</strong> Bau<strong>und</strong><br />
Erschließungsplanung bis zum Verkauf <strong>der</strong><br />
Gr<strong>und</strong>stücke. Interessierte Investoren wenden<br />
sich dementsprechend an den Vorstand, <strong>der</strong><br />
über den Parzellenverkauf entscheidet. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
ist zusätzlich die Genehmigung des Handelsm<strong>in</strong>isteriums<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Im Genehmigungsverfahren<br />
s<strong>in</strong>d die OSB‐Organe zwischengeschaltet,<br />
die <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Genehmigungen<br />
mit dem M<strong>in</strong>isterium kommunizieren.<br />
Investoren müssen den Genehmigungs‐