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Industriezonen in der Türkei - Recht und Wirtschaft der Türkei

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2 – <strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />

E<strong>in</strong>führung<br />

Der e<strong>in</strong>fachste Weg, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> Investitionen<br />

im Zusammenhang mit Industrieanlagen<br />

<strong>und</strong> Produktionsstätten zu tätigen, ist <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Errichtung solcher Anlagen im Rahmen vorhandener<br />

<strong>und</strong> als solche ausgewiesener Industriegebiete.<br />

Der Gesetzgeber sieht hierfür zwei Möglichkeiten<br />

vor: Produktionsstätten können <strong>in</strong> den<br />

so genannten Industriegebieten (Endüstri<br />

Bölgeleri ‐ EB) o<strong>der</strong> den Organisierten Industriegebieten<br />

(Organize Sanayi Bölgerleri ‐ OSB)<br />

errichtet werden.<br />

Industrieansiedlungen <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> OSB verfolgen<br />

die Zielsetzung, zur Stadtentwicklung<br />

beizutragen, Zukunftstechnologien <strong>und</strong> die<br />

<strong>in</strong>dustrielle Entwicklung im Allgeme<strong>in</strong>en zu<br />

för<strong>der</strong>n.<br />

Die gesetzlichen Regelungen zu den EB wurden<br />

geschaffen, um Investitionsanreize <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch für ausländische Investoren<br />

zu schaffen. Diese Zielsetzung spiegelt sich<br />

vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgabe für die<br />

kurze Verfahrensdauer von drei Monaten ab<br />

vollständiger E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Unterlagen<br />

wie<strong>der</strong>. Vorteile für ausländische Investoren<br />

verspricht auch e<strong>in</strong>e Regelung über Erleichterungen<br />

bei <strong>der</strong> Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen<br />

für ausländisches Personal.<br />

Bei den EB werden Gr<strong>und</strong>stücke nicht zu Eigentum<br />

erworben, son<strong>der</strong>n den Investoren<br />

lediglich Nutzungsrechte an den verstaatlichten<br />

Parzellen bestellt. Gleichzeitig werden die<br />

Erschließungskosten des Gebietes vom Staat<br />

getragen. Damit ist die aufzubr<strong>in</strong>gende Investitionssumme<br />

um den Betrag reduziert, <strong>der</strong><br />

auf Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Erschließungskosten entfällt.<br />

Da <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Anwendungsverordnung<br />

mit ihren detaillierten Regelungen zur Durchführung<br />

des Genehmigungsverfahrens erst im<br />

Dezember 2004 erlassen wurde, fehlen <strong>der</strong>zeit<br />

noch repräsentative praktische Erfahrungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Investition <strong>in</strong><br />

Endüstri Bölgeleri.<br />

Organize Sanayi Bölgeleri (OSB)<br />

OSB s<strong>in</strong>d die wohl häufigste Form <strong>der</strong> konzentrierten<br />

Industrieansiedlung <strong>in</strong> ausgewiesenen<br />

Gewerbegebieten. Es handelt sich dabei um<br />

durch das Industriem<strong>in</strong>isterium o<strong>der</strong> durch Unternehmen<br />

mit entsprechenden Genehmigungen<br />

zur <strong>in</strong>dustriellen Nutzung erschlossene<br />

<strong>und</strong> anschließend durch e<strong>in</strong>e Zonenverwaltung<br />

verwaltete Gebiete, die von den Betreibern <strong>in</strong><br />

Absprache mit dem Industriem<strong>in</strong>isterium ausgewählt<br />

werden. Die Planung des Gebiets erfolgt<br />

durch das M<strong>in</strong>isterium, wobei dieses sich<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis damit begnügt, die Pläne <strong>der</strong> Kandidaten<br />

zu prüfen <strong>und</strong> abzusegnen.<br />

Der Vorteil für das e<strong>in</strong>zelne <strong>in</strong>vestierende Unternehmen<br />

besteht dar<strong>in</strong>, dass es bei <strong>der</strong> Ansiedlung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Gebiet auf e<strong>in</strong>e fertige<br />

Infrastruktur trifft <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> staatlichen<br />

Aufsicht unterstehenden Betreibergesellschaft<br />

als Dienstleister <strong>und</strong> Vermieter o<strong>der</strong><br />

Verpächter zu tun bekommet<br />

Ist die Genehmigung erteilt, können die Gründungsformalitäten<br />

beg<strong>in</strong>nen, an denen alle regional<br />

berührten Stellen, wie Geme<strong>in</strong>deverwaltungen,<br />

Handelskammern etc. mitwirken <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong>en Ergebnis die Betreiber als Verwalter<br />

<strong>der</strong> Zone <strong>Recht</strong>spersönlichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft<br />

erwerben. Der Vorstand <strong>der</strong> auf<br />

diese Weise neu gegründeten OSB übernimmt<br />

anschließend die Projektleitung von <strong>der</strong> Bau<strong>und</strong><br />

Erschließungsplanung bis zum Verkauf <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücke. Interessierte Investoren wenden<br />

sich dementsprechend an den Vorstand, <strong>der</strong><br />

über den Parzellenverkauf entscheidet. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

ist zusätzlich die Genehmigung des Handelsm<strong>in</strong>isteriums<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Im Genehmigungsverfahren<br />

s<strong>in</strong>d die OSB‐Organe zwischengeschaltet,<br />

die <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Genehmigungen<br />

mit dem M<strong>in</strong>isterium kommunizieren.<br />

Investoren müssen den Genehmigungs‐

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