Industriezonen in der Türkei - Recht und Wirtschaft der Türkei
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<strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />
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© 2012
2 – <strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />
E<strong>in</strong>führung<br />
Der e<strong>in</strong>fachste Weg, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> Investitionen<br />
im Zusammenhang mit Industrieanlagen<br />
<strong>und</strong> Produktionsstätten zu tätigen, ist <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Errichtung solcher Anlagen im Rahmen vorhandener<br />
<strong>und</strong> als solche ausgewiesener Industriegebiete.<br />
Der Gesetzgeber sieht hierfür zwei Möglichkeiten<br />
vor: Produktionsstätten können <strong>in</strong> den<br />
so genannten Industriegebieten (Endüstri<br />
Bölgeleri ‐ EB) o<strong>der</strong> den Organisierten Industriegebieten<br />
(Organize Sanayi Bölgerleri ‐ OSB)<br />
errichtet werden.<br />
Industrieansiedlungen <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> OSB verfolgen<br />
die Zielsetzung, zur Stadtentwicklung<br />
beizutragen, Zukunftstechnologien <strong>und</strong> die<br />
<strong>in</strong>dustrielle Entwicklung im Allgeme<strong>in</strong>en zu<br />
för<strong>der</strong>n.<br />
Die gesetzlichen Regelungen zu den EB wurden<br />
geschaffen, um Investitionsanreize <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
auch für ausländische Investoren<br />
zu schaffen. Diese Zielsetzung spiegelt sich<br />
vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgabe für die<br />
kurze Verfahrensdauer von drei Monaten ab<br />
vollständiger E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Unterlagen<br />
wie<strong>der</strong>. Vorteile für ausländische Investoren<br />
verspricht auch e<strong>in</strong>e Regelung über Erleichterungen<br />
bei <strong>der</strong> Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen<br />
für ausländisches Personal.<br />
Bei den EB werden Gr<strong>und</strong>stücke nicht zu Eigentum<br />
erworben, son<strong>der</strong>n den Investoren<br />
lediglich Nutzungsrechte an den verstaatlichten<br />
Parzellen bestellt. Gleichzeitig werden die<br />
Erschließungskosten des Gebietes vom Staat<br />
getragen. Damit ist die aufzubr<strong>in</strong>gende Investitionssumme<br />
um den Betrag reduziert, <strong>der</strong><br />
auf Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Erschließungskosten entfällt.<br />
Da <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Anwendungsverordnung<br />
mit ihren detaillierten Regelungen zur Durchführung<br />
des Genehmigungsverfahrens erst im<br />
Dezember 2004 erlassen wurde, fehlen <strong>der</strong>zeit<br />
noch repräsentative praktische Erfahrungen<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Investition <strong>in</strong><br />
Endüstri Bölgeleri.<br />
Organize Sanayi Bölgeleri (OSB)<br />
OSB s<strong>in</strong>d die wohl häufigste Form <strong>der</strong> konzentrierten<br />
Industrieansiedlung <strong>in</strong> ausgewiesenen<br />
Gewerbegebieten. Es handelt sich dabei um<br />
durch das Industriem<strong>in</strong>isterium o<strong>der</strong> durch Unternehmen<br />
mit entsprechenden Genehmigungen<br />
zur <strong>in</strong>dustriellen Nutzung erschlossene<br />
<strong>und</strong> anschließend durch e<strong>in</strong>e Zonenverwaltung<br />
verwaltete Gebiete, die von den Betreibern <strong>in</strong><br />
Absprache mit dem Industriem<strong>in</strong>isterium ausgewählt<br />
werden. Die Planung des Gebiets erfolgt<br />
durch das M<strong>in</strong>isterium, wobei dieses sich<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis damit begnügt, die Pläne <strong>der</strong> Kandidaten<br />
zu prüfen <strong>und</strong> abzusegnen.<br />
Der Vorteil für das e<strong>in</strong>zelne <strong>in</strong>vestierende Unternehmen<br />
besteht dar<strong>in</strong>, dass es bei <strong>der</strong> Ansiedlung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Gebiet auf e<strong>in</strong>e fertige<br />
Infrastruktur trifft <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> staatlichen<br />
Aufsicht unterstehenden Betreibergesellschaft<br />
als Dienstleister <strong>und</strong> Vermieter o<strong>der</strong><br />
Verpächter zu tun bekommet<br />
Ist die Genehmigung erteilt, können die Gründungsformalitäten<br />
beg<strong>in</strong>nen, an denen alle regional<br />
berührten Stellen, wie Geme<strong>in</strong>deverwaltungen,<br />
Handelskammern etc. mitwirken <strong>und</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong>en Ergebnis die Betreiber als Verwalter<br />
<strong>der</strong> Zone <strong>Recht</strong>spersönlichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft<br />
erwerben. Der Vorstand <strong>der</strong> auf<br />
diese Weise neu gegründeten OSB übernimmt<br />
anschließend die Projektleitung von <strong>der</strong> Bau<strong>und</strong><br />
Erschließungsplanung bis zum Verkauf <strong>der</strong><br />
Gr<strong>und</strong>stücke. Interessierte Investoren wenden<br />
sich dementsprechend an den Vorstand, <strong>der</strong><br />
über den Parzellenverkauf entscheidet. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
ist zusätzlich die Genehmigung des Handelsm<strong>in</strong>isteriums<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Im Genehmigungsverfahren<br />
s<strong>in</strong>d die OSB‐Organe zwischengeschaltet,<br />
die <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Genehmigungen<br />
mit dem M<strong>in</strong>isterium kommunizieren.<br />
Investoren müssen den Genehmigungs‐
<strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> – 3<br />
verfahren dabei ausführliche Informationen<br />
über die von ihnen geplante Investition beisteuern.<br />
Dort, wo die OSB den Erwerb von Eigentum<br />
an den e<strong>in</strong>zelnen Gr<strong>und</strong>stücken vorsehen,<br />
s<strong>in</strong>d die Kosten, die im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke anfallen,<br />
von den Investoren zu tragen. Die Gr<strong>und</strong>stücke<br />
können mit d<strong>in</strong>glichen <strong>Recht</strong>en belastet<br />
werden, allerd<strong>in</strong>gs hat die Zonenverwaltung<br />
im Falle von Verkauf <strong>und</strong> Zwangsversteigerung<br />
wichtige Mitspracherechte.<br />
Endüstri Bölgeleri (EB)<br />
Gr<strong>und</strong>stücke <strong>in</strong> Endüstri Bölgeleri können von<br />
den Investoren dagegen nicht erworben<br />
werden.<br />
Im Unterschied zu den Organize Sanayi<br />
Bölgeleri werden die Endüstri Bölgeleri im<br />
Anschluss an die Gebietsausweisung verstaatlicht.<br />
Alle im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung<br />
anfallenden Kosten werden bei<br />
dieser Variante vom Staat getragen.<br />
Den Investoren werden gegen e<strong>in</strong> Entgelt <strong>in</strong><br />
Höhe von 0,5 % <strong>der</strong> Investitionssumme Nutzungsrechte<br />
an den Gr<strong>und</strong>stücken <strong>in</strong> Form<br />
von Gr<strong>und</strong>dienstbarkeiten bestellt. Auf diese<br />
Weise erfolgt die Gegenf<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> von<br />
staatlicher Seite getätigten Ausgaben im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Erschließung des Gebietes.<br />
Soll die Neugründung e<strong>in</strong>er EB e<strong>in</strong>geleitet<br />
werden, s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen e<strong>in</strong>zureichen:<br />
Antrag an das Handelsm<strong>in</strong>isterium mit folgenden<br />
Informationen:<br />
‐ Gegenstand <strong>der</strong> Produktion<br />
‐ Investitionssumme<br />
‐ Informationen zu vorhandenem <strong>in</strong>bzw.<br />
ausländischen Kapital<br />
‐ F<strong>in</strong>anzierungsplan für die Investitionssumme<br />
‐ vom Vorhaben ausgehende, geplante<br />
Anreize für die Beschäftigung<br />
‐ geplanter Technologietransfer/ Technologieentwicklung<br />
‐ Devisene<strong>in</strong>nahmen aus Export<br />
‐ Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Importquote durch die<br />
geplante <strong>in</strong>ländische Produktion<br />
‐ erwartete Investitionsgew<strong>in</strong>ne <strong>und</strong><br />
Amortisationszeitraum<br />
‐ Begründung <strong>der</strong> Ortswahl für das Vorhaben<br />
‐ positive E<strong>in</strong>schätzung des Vorhabens<br />
durch den zuständigen Prov<strong>in</strong>zpräfekten<br />
<strong>und</strong> die örtlichen Handels‐ o<strong>der</strong> Industriekammern<br />
‐ Bekanntgabe des zu wählenden Vorstandsvorsitzenden<br />
Nach Übermittlung dieser Unterlagen an das<br />
M<strong>in</strong>isterium <strong>und</strong> dessen positiver Entscheidung<br />
trifft dieses <strong>in</strong>nerhalb von 3 Monaten e<strong>in</strong>e<br />
Auswahlentscheidung bezüglich des Ortes <strong>der</strong><br />
zukünftigen EB.<br />
Auch das Genehmigungsverfahren für Investitionen<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestehenden Endüstri<br />
Bölgesi unterscheidet sich von demjenigen für<br />
Aktivitäten, die <strong>in</strong> den Organize Sanayi<br />
Bölgeleri aufgenommen werden sollen. Folgende<br />
Genehmigungsschritte s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich:<br />
‐ Interessierte Investoren wenden sich mit<br />
e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Antrag an das für<br />
<strong>der</strong>artige Investitionen zuständige Handelsm<strong>in</strong>isterium.<br />
Nach dessen Prüfung<br />
erlässt das M<strong>in</strong>isterium zunächst e<strong>in</strong>en<br />
Vorbescheid.<br />
‐ Investoren s<strong>in</strong>d weiter verpflichtet, e<strong>in</strong>en<br />
Bericht über die Umweltverträglichkeit<br />
ihres Vorhabens beizubr<strong>in</strong>gen, <strong>der</strong> beim<br />
Umweltm<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>zureichen ist. Da<br />
die Ausweisung des Industriegebietes
4 – <strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />
selbst erst nach behördlicher Genehmigung<br />
erfolgt, s<strong>in</strong>d Ausführungen zur<br />
Auswahl des Gebietes für das Vorhaben<br />
hierbei entbehrlich. Das Umweltm<strong>in</strong>isterium<br />
beruft im weiteren Verlauf e<strong>in</strong>e<br />
Prüfkommission, die über den Antrag<br />
aus umweltrechtlicher Sicht entscheidet.<br />
‐ Fällt die Entscheidung des Umweltm<strong>in</strong>isteriums<br />
positiv aus, so weist das<br />
Handelsm<strong>in</strong>isterium die Kommission<br />
an, dem Investor im Rahmen <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Endüstri Bölgesi e<strong>in</strong><br />
Gr<strong>und</strong>stück zuzuweisen.<br />
Das Gesetz sieht weiter die Möglichkeit so<br />
genannter Son<strong>der</strong><strong>in</strong>vestitionen vor. Solche<br />
Son<strong>der</strong><strong>in</strong>vestitionen s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>e Investitionssumme<br />
von m<strong>in</strong>destens 75 Billionen TL bei<br />
e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destfläche von 150000 qm gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> müssen Zukunftstechnologien<br />
betreffen.<br />
Im Falle von Son<strong>der</strong><strong>in</strong>vestitionen ist es Sache<br />
des Investors, die geologische <strong>und</strong> geotechnischen<br />
Studien, Vor<strong>in</strong>formationen für die<br />
Bauplanung <strong>und</strong> die aktuelle Gebietskarte<br />
vorbereiten zu lassen <strong>und</strong> dem M<strong>in</strong>isterium<br />
zur Genehmigung vorzulegen. Gleiches gilt<br />
für die Erschließungspläne.<br />
allerd<strong>in</strong>gs, dass das Antragsverfahren so vorbereitet<br />
wurde, dass sämtliche Unterlagen den<br />
je‐weiligen entscheidenden Stellen vollständig<br />
vorliegen.<br />
E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>vestitionen<br />
Gesetz <strong>und</strong> Verordnung eröffnen auch die<br />
Möglichkeit, e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes Industrieanlagenprojekt<br />
größeren Volumens wie e<strong>in</strong>e Industriezone<br />
beplanen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>richten zu lassen.<br />
Son<strong>der</strong><strong>in</strong>dustriegebiete (IEB)<br />
Schließlich ist noch e<strong>in</strong>e weitere Son<strong>der</strong>kategorie<br />
zu erwähnen, für <strong>der</strong>en Genehmigungsverfahren<br />
sich allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong>e Abweichungen<br />
ergeben: die sogenannten Spezial<strong>in</strong>dustriegebiete<br />
(Ihtisas Endüstri Bölgeleri), <strong>in</strong> denen<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Ansiedlung von Informationstechnologie,<br />
Pharmazie o<strong>der</strong> aber landwirtschaftlicher<br />
Produktionen erfolgen soll.<br />
Genehmigungsdauer<br />
Der gesetzliche Richtwert für die Genehmigungsdauer<br />
<strong>in</strong> Endüstri Bölgeleri liegt bei <strong>in</strong>sgesamt<br />
3 Monaten – Voraussetzung ist hier<br />
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