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Industriezonen in der Türkei - Recht und Wirtschaft der Türkei

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<strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />

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2 – <strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />

E<strong>in</strong>führung<br />

Der e<strong>in</strong>fachste Weg, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> Investitionen<br />

im Zusammenhang mit Industrieanlagen<br />

<strong>und</strong> Produktionsstätten zu tätigen, ist <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Errichtung solcher Anlagen im Rahmen vorhandener<br />

<strong>und</strong> als solche ausgewiesener Industriegebiete.<br />

Der Gesetzgeber sieht hierfür zwei Möglichkeiten<br />

vor: Produktionsstätten können <strong>in</strong> den<br />

so genannten Industriegebieten (Endüstri<br />

Bölgeleri ‐ EB) o<strong>der</strong> den Organisierten Industriegebieten<br />

(Organize Sanayi Bölgerleri ‐ OSB)<br />

errichtet werden.<br />

Industrieansiedlungen <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> OSB verfolgen<br />

die Zielsetzung, zur Stadtentwicklung<br />

beizutragen, Zukunftstechnologien <strong>und</strong> die<br />

<strong>in</strong>dustrielle Entwicklung im Allgeme<strong>in</strong>en zu<br />

för<strong>der</strong>n.<br />

Die gesetzlichen Regelungen zu den EB wurden<br />

geschaffen, um Investitionsanreize <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch für ausländische Investoren<br />

zu schaffen. Diese Zielsetzung spiegelt sich<br />

vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgabe für die<br />

kurze Verfahrensdauer von drei Monaten ab<br />

vollständiger E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Unterlagen<br />

wie<strong>der</strong>. Vorteile für ausländische Investoren<br />

verspricht auch e<strong>in</strong>e Regelung über Erleichterungen<br />

bei <strong>der</strong> Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen<br />

für ausländisches Personal.<br />

Bei den EB werden Gr<strong>und</strong>stücke nicht zu Eigentum<br />

erworben, son<strong>der</strong>n den Investoren<br />

lediglich Nutzungsrechte an den verstaatlichten<br />

Parzellen bestellt. Gleichzeitig werden die<br />

Erschließungskosten des Gebietes vom Staat<br />

getragen. Damit ist die aufzubr<strong>in</strong>gende Investitionssumme<br />

um den Betrag reduziert, <strong>der</strong><br />

auf Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Erschließungskosten entfällt.<br />

Da <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Anwendungsverordnung<br />

mit ihren detaillierten Regelungen zur Durchführung<br />

des Genehmigungsverfahrens erst im<br />

Dezember 2004 erlassen wurde, fehlen <strong>der</strong>zeit<br />

noch repräsentative praktische Erfahrungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Investition <strong>in</strong><br />

Endüstri Bölgeleri.<br />

Organize Sanayi Bölgeleri (OSB)<br />

OSB s<strong>in</strong>d die wohl häufigste Form <strong>der</strong> konzentrierten<br />

Industrieansiedlung <strong>in</strong> ausgewiesenen<br />

Gewerbegebieten. Es handelt sich dabei um<br />

durch das Industriem<strong>in</strong>isterium o<strong>der</strong> durch Unternehmen<br />

mit entsprechenden Genehmigungen<br />

zur <strong>in</strong>dustriellen Nutzung erschlossene<br />

<strong>und</strong> anschließend durch e<strong>in</strong>e Zonenverwaltung<br />

verwaltete Gebiete, die von den Betreibern <strong>in</strong><br />

Absprache mit dem Industriem<strong>in</strong>isterium ausgewählt<br />

werden. Die Planung des Gebiets erfolgt<br />

durch das M<strong>in</strong>isterium, wobei dieses sich<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis damit begnügt, die Pläne <strong>der</strong> Kandidaten<br />

zu prüfen <strong>und</strong> abzusegnen.<br />

Der Vorteil für das e<strong>in</strong>zelne <strong>in</strong>vestierende Unternehmen<br />

besteht dar<strong>in</strong>, dass es bei <strong>der</strong> Ansiedlung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Gebiet auf e<strong>in</strong>e fertige<br />

Infrastruktur trifft <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> staatlichen<br />

Aufsicht unterstehenden Betreibergesellschaft<br />

als Dienstleister <strong>und</strong> Vermieter o<strong>der</strong><br />

Verpächter zu tun bekommet<br />

Ist die Genehmigung erteilt, können die Gründungsformalitäten<br />

beg<strong>in</strong>nen, an denen alle regional<br />

berührten Stellen, wie Geme<strong>in</strong>deverwaltungen,<br />

Handelskammern etc. mitwirken <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong>en Ergebnis die Betreiber als Verwalter<br />

<strong>der</strong> Zone <strong>Recht</strong>spersönlichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft<br />

erwerben. Der Vorstand <strong>der</strong> auf<br />

diese Weise neu gegründeten OSB übernimmt<br />

anschließend die Projektleitung von <strong>der</strong> Bau<strong>und</strong><br />

Erschließungsplanung bis zum Verkauf <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücke. Interessierte Investoren wenden<br />

sich dementsprechend an den Vorstand, <strong>der</strong><br />

über den Parzellenverkauf entscheidet. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

ist zusätzlich die Genehmigung des Handelsm<strong>in</strong>isteriums<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Im Genehmigungsverfahren<br />

s<strong>in</strong>d die OSB‐Organe zwischengeschaltet,<br />

die <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Genehmigungen<br />

mit dem M<strong>in</strong>isterium kommunizieren.<br />

Investoren müssen den Genehmigungs‐


<strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> – 3<br />

verfahren dabei ausführliche Informationen<br />

über die von ihnen geplante Investition beisteuern.<br />

Dort, wo die OSB den Erwerb von Eigentum<br />

an den e<strong>in</strong>zelnen Gr<strong>und</strong>stücken vorsehen,<br />

s<strong>in</strong>d die Kosten, die im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke anfallen,<br />

von den Investoren zu tragen. Die Gr<strong>und</strong>stücke<br />

können mit d<strong>in</strong>glichen <strong>Recht</strong>en belastet<br />

werden, allerd<strong>in</strong>gs hat die Zonenverwaltung<br />

im Falle von Verkauf <strong>und</strong> Zwangsversteigerung<br />

wichtige Mitspracherechte.<br />

Endüstri Bölgeleri (EB)<br />

Gr<strong>und</strong>stücke <strong>in</strong> Endüstri Bölgeleri können von<br />

den Investoren dagegen nicht erworben<br />

werden.<br />

Im Unterschied zu den Organize Sanayi<br />

Bölgeleri werden die Endüstri Bölgeleri im<br />

Anschluss an die Gebietsausweisung verstaatlicht.<br />

Alle im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung<br />

anfallenden Kosten werden bei<br />

dieser Variante vom Staat getragen.<br />

Den Investoren werden gegen e<strong>in</strong> Entgelt <strong>in</strong><br />

Höhe von 0,5 % <strong>der</strong> Investitionssumme Nutzungsrechte<br />

an den Gr<strong>und</strong>stücken <strong>in</strong> Form<br />

von Gr<strong>und</strong>dienstbarkeiten bestellt. Auf diese<br />

Weise erfolgt die Gegenf<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> von<br />

staatlicher Seite getätigten Ausgaben im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Erschließung des Gebietes.<br />

Soll die Neugründung e<strong>in</strong>er EB e<strong>in</strong>geleitet<br />

werden, s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen e<strong>in</strong>zureichen:<br />

Antrag an das Handelsm<strong>in</strong>isterium mit folgenden<br />

Informationen:<br />

‐ Gegenstand <strong>der</strong> Produktion<br />

‐ Investitionssumme<br />

‐ Informationen zu vorhandenem <strong>in</strong>bzw.<br />

ausländischen Kapital<br />

‐ F<strong>in</strong>anzierungsplan für die Investitionssumme<br />

‐ vom Vorhaben ausgehende, geplante<br />

Anreize für die Beschäftigung<br />

‐ geplanter Technologietransfer/ Technologieentwicklung<br />

‐ Devisene<strong>in</strong>nahmen aus Export<br />

‐ Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Importquote durch die<br />

geplante <strong>in</strong>ländische Produktion<br />

‐ erwartete Investitionsgew<strong>in</strong>ne <strong>und</strong><br />

Amortisationszeitraum<br />

‐ Begründung <strong>der</strong> Ortswahl für das Vorhaben<br />

‐ positive E<strong>in</strong>schätzung des Vorhabens<br />

durch den zuständigen Prov<strong>in</strong>zpräfekten<br />

<strong>und</strong> die örtlichen Handels‐ o<strong>der</strong> Industriekammern<br />

‐ Bekanntgabe des zu wählenden Vorstandsvorsitzenden<br />

Nach Übermittlung dieser Unterlagen an das<br />

M<strong>in</strong>isterium <strong>und</strong> dessen positiver Entscheidung<br />

trifft dieses <strong>in</strong>nerhalb von 3 Monaten e<strong>in</strong>e<br />

Auswahlentscheidung bezüglich des Ortes <strong>der</strong><br />

zukünftigen EB.<br />

Auch das Genehmigungsverfahren für Investitionen<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestehenden Endüstri<br />

Bölgesi unterscheidet sich von demjenigen für<br />

Aktivitäten, die <strong>in</strong> den Organize Sanayi<br />

Bölgeleri aufgenommen werden sollen. Folgende<br />

Genehmigungsschritte s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich:<br />

‐ Interessierte Investoren wenden sich mit<br />

e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Antrag an das für<br />

<strong>der</strong>artige Investitionen zuständige Handelsm<strong>in</strong>isterium.<br />

Nach dessen Prüfung<br />

erlässt das M<strong>in</strong>isterium zunächst e<strong>in</strong>en<br />

Vorbescheid.<br />

‐ Investoren s<strong>in</strong>d weiter verpflichtet, e<strong>in</strong>en<br />

Bericht über die Umweltverträglichkeit<br />

ihres Vorhabens beizubr<strong>in</strong>gen, <strong>der</strong> beim<br />

Umweltm<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>zureichen ist. Da<br />

die Ausweisung des Industriegebietes


4 – <strong>Industriezonen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />

selbst erst nach behördlicher Genehmigung<br />

erfolgt, s<strong>in</strong>d Ausführungen zur<br />

Auswahl des Gebietes für das Vorhaben<br />

hierbei entbehrlich. Das Umweltm<strong>in</strong>isterium<br />

beruft im weiteren Verlauf e<strong>in</strong>e<br />

Prüfkommission, die über den Antrag<br />

aus umweltrechtlicher Sicht entscheidet.<br />

‐ Fällt die Entscheidung des Umweltm<strong>in</strong>isteriums<br />

positiv aus, so weist das<br />

Handelsm<strong>in</strong>isterium die Kommission<br />

an, dem Investor im Rahmen <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Endüstri Bölgesi e<strong>in</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stück zuzuweisen.<br />

Das Gesetz sieht weiter die Möglichkeit so<br />

genannter Son<strong>der</strong><strong>in</strong>vestitionen vor. Solche<br />

Son<strong>der</strong><strong>in</strong>vestitionen s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>e Investitionssumme<br />

von m<strong>in</strong>destens 75 Billionen TL bei<br />

e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destfläche von 150000 qm gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> müssen Zukunftstechnologien<br />

betreffen.<br />

Im Falle von Son<strong>der</strong><strong>in</strong>vestitionen ist es Sache<br />

des Investors, die geologische <strong>und</strong> geotechnischen<br />

Studien, Vor<strong>in</strong>formationen für die<br />

Bauplanung <strong>und</strong> die aktuelle Gebietskarte<br />

vorbereiten zu lassen <strong>und</strong> dem M<strong>in</strong>isterium<br />

zur Genehmigung vorzulegen. Gleiches gilt<br />

für die Erschließungspläne.<br />

allerd<strong>in</strong>gs, dass das Antragsverfahren so vorbereitet<br />

wurde, dass sämtliche Unterlagen den<br />

je‐weiligen entscheidenden Stellen vollständig<br />

vorliegen.<br />

E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>vestitionen<br />

Gesetz <strong>und</strong> Verordnung eröffnen auch die<br />

Möglichkeit, e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes Industrieanlagenprojekt<br />

größeren Volumens wie e<strong>in</strong>e Industriezone<br />

beplanen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>richten zu lassen.<br />

Son<strong>der</strong><strong>in</strong>dustriegebiete (IEB)<br />

Schließlich ist noch e<strong>in</strong>e weitere Son<strong>der</strong>kategorie<br />

zu erwähnen, für <strong>der</strong>en Genehmigungsverfahren<br />

sich allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong>e Abweichungen<br />

ergeben: die sogenannten Spezial<strong>in</strong>dustriegebiete<br />

(Ihtisas Endüstri Bölgeleri), <strong>in</strong> denen<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Ansiedlung von Informationstechnologie,<br />

Pharmazie o<strong>der</strong> aber landwirtschaftlicher<br />

Produktionen erfolgen soll.<br />

Genehmigungsdauer<br />

Der gesetzliche Richtwert für die Genehmigungsdauer<br />

<strong>in</strong> Endüstri Bölgeleri liegt bei <strong>in</strong>sgesamt<br />

3 Monaten – Voraussetzung ist hier<br />

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