Beispiele der KZBV zu den Festzuschuss-Richtlinien
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<strong>KZBV</strong><br />
Vertrag<br />
Daher ist <strong>der</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss nach Befund 4.6 auch ansetzbar, wenn an<strong>der</strong>e Verbindungselemente<br />
wie Geschiebe, Anker, Riegel, Steg, u.ä. o<strong>der</strong> eine Suprakonstruktion<br />
eingeglie<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>. Durch die Protokollnotiz wird allerdings eine beson<strong>der</strong>s sorgfältige<br />
Indikationsstellung vorausgesetzt, wenn bei einem Restzahnbestand von bis <strong>zu</strong> 3 Zähnen<br />
an<strong>der</strong>e Verbindungselemente als Teleskopkronen für eine <strong>den</strong>tale Verankerung<br />
verwendet wer<strong>den</strong>. Ist die Kombinationsversorgung angezeigt, gehören nur Teleskop-<br />
/Konuskronen <strong>zu</strong>r Regelversorgung, an<strong>der</strong>e Verbindungselemente sind gleichartig. Die<br />
befundbezogene Regelversorgung muss einglie<strong>der</strong>ungsfähig sein.<br />
Beispiel 5<br />
Im Ober- und Unterkiefer liegt jeweils ein Restzahnbestand im Sinne <strong>der</strong> Beschreibung<br />
des Befundes 4.6 vor, <strong>der</strong> Kombinationszahnersatz ist im Sinne von Nr. 35<br />
<strong>der</strong> Zahnersatz-<strong>Richtlinien</strong>:<br />
... Kombinationsversorgungen sind angezeigt, wenn gegenüber an<strong>der</strong>en Zahnersatzformen<br />
eine statisch und funktionell günstigere Belastung <strong>der</strong> Restzähne und<br />
eine günstige Retention erreicht wer<strong>den</strong> kann.<br />
... innerhalb <strong>der</strong> Regelversorgung notwendig.<br />
Im Oberkiefer wird tatsächlich eine vestibulär verblendete Brücke mit endständigen<br />
Geschieben eingeglie<strong>der</strong>t, im Unterkiefer wer<strong>den</strong> vestibulär verblendete Kronen auf<br />
<strong>den</strong> Eckzähnen mit einem Steg verblockt, die Verbindung <strong>zu</strong>m Zahnersatz erfolgt<br />
über eine steggetragene Verbindungsvorrichtung. Der Befund 4.6 ist auch ansetzbar,<br />
wenn statt Teleskopkronen an<strong>der</strong>e Verbindungselemente wie Geschiebe, Anker,<br />
Riegel, Steg, u.ä. verwendet wer<strong>den</strong>. Die Versorgung im Ober- und Unterkiefer<br />
sind als gleichartiger Zahnersatz ein<strong>zu</strong>stufen, da die Regelversorgung einen Kombinationszahnersatz<br />
vorsieht und ein solcher auch tatsächlich eingeglie<strong>der</strong>t wird.<br />
I-0.907 Seite 9<br />
rds-aend-fzs-rili-12-2007-a.doc 14.12.2007