Beispiele der KZBV zu den Festzuschuss-Richtlinien
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<strong>KZBV</strong><br />
Vertrag<br />
Außerdem wurde klargestellt, dass <strong>der</strong> Befund ansetzbar ist, wenn die Notwendigkeit<br />
einer <strong>den</strong>talen Verankerung in <strong>der</strong> Regelversorgung im Sinne von Nr. 35 <strong>der</strong> Zahnersatz-<br />
<strong>Richtlinien</strong> in <strong>der</strong> Regelversorgung besteht:<br />
... Kombinationsversorgungen sind angezeigt, wenn gegenüber an<strong>der</strong>en Zahnersatzformen<br />
eine statisch und funktionell günstigere Belastung <strong>der</strong> Restzähne und eine günstige<br />
Retention erreicht wer<strong>den</strong> kann. ....<br />
Daher ist <strong>der</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss nach Befund 3.2 auch ansetzbar, wenn an<strong>der</strong>e Verbindungselemente<br />
wie Geschiebe, Anker, Riegel, Steg, u.ä. o<strong>der</strong> eine Suprakonstruktion<br />
eingeglie<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>. Außerdem ist auf Anlage 3 <strong>zu</strong>m BMV-Z, Vereinbarung zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>KZBV</strong> und <strong>den</strong> Spitzenverbän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Krankenkassen nach § 87 Abs. (1a) SGB V<br />
über die Versorgung mit Zahnersatz <strong>zu</strong> verweisen, wonach „<strong>zu</strong>sätzliche Verbindungselemente<br />
an Kombinationszahnersatz (Teleskopkrone, Konuskrone, Geschiebe, Anker,<br />
Riegel, Steg u.ä.) als gleichartige Versorgung gelten, wenn die jeweilige Befundsituation<br />
eine Regelversorgung mit Teleskopkronen vorsieht (Befunde 3.2a bis 3.2c). Gleiches<br />
gilt, wenn statt einer Konus- o<strong>der</strong> Teleskopkrone <strong>der</strong> Regelversorgung (Befunde 3.2a bis<br />
3.2c) ein an<strong>der</strong>es <strong>der</strong> oben genannten Verbindungselemente verwendet wird.“<br />
Beispiel 3<br />
Im Oberkiefer wird ein Kombinationszahnersatz innerhalb <strong>der</strong> Regelversorgung<br />
einge-glie<strong>der</strong>t. Die topografische Situation nach Befund 3.2a) liegt vor. Für die Versorgung<br />
des ersten Prämolaren (Zahn 24) kann durch die Neufassung <strong>der</strong> Befundbeschreibung<br />
ein Fest<strong>zu</strong>schuss nach Befund 3.2 angesetzt wer<strong>den</strong>. Im Unterkiefer<br />
wird ebenfalls ein Kombinationszahnersatz innerhalb <strong>der</strong> Regelversorgung<br />
eingeglie<strong>der</strong>t. Die topografische Situation nach Befund 3.2b) liegt vor. Für die Versorgung<br />
des ersten Prämolaren (Zahn 34) kann durch die Neufassung <strong>der</strong> Befundbeschreibung<br />
ein Fest<strong>zu</strong>schuss nach Befund 3.2 angesetzt wer<strong>den</strong>, wenn bei einer<br />
unterbrochenen Zahnreihe distal des ersten Prämolaren (bzw. distal des Eckzahnes)<br />
mindestens zwei Zähne nebeneinan<strong>der</strong> fehlen.<br />
I-0.907 Seite 6<br />
rds-aend-fzs-rili-12-2007-a.doc 14.12.2007