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Beispiele der KZBV zu den Festzuschuss-Richtlinien

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<strong>KZBV</strong><br />

Vertrag<br />

TP<br />

R<br />

E<br />

B* e e e e t t t e e x e e<br />

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

B* e e e ok b k k ko e x<br />

R E H<br />

TP<br />

* Bei Wie<strong>der</strong>herstellungen ist <strong>der</strong> Befund in <strong>der</strong> „B-Zeile“ des Heil- und Kostenplanes nicht aus<strong>zu</strong>füllen,<br />

die Darstellung dient hier nur <strong>der</strong> Verdeutlichung des Befundes und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellungsmaßnahmen.<br />

Fest<strong>zu</strong>schüsse: Oberkiefer: 6.5 (soweit eine Retention mit Metallverbindung<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist)<br />

Unterkiefer: 6.5<br />

Einstufung: Oberkiefer: Regelversorgung<br />

Unterkiefer:<br />

Regelversorgung<br />

7. Fest<strong>zu</strong>schuss-Befund Nr. 6.10<br />

In <strong>den</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss-<strong>Richtlinien</strong> in Teil B wird bei Befund 6.10 folgende Formulierung<br />

bestätigt:<br />

6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- o<strong>der</strong> Sekundärteleskop, je Zahn.<br />

Protokollnotiz: Die Versorgung ist bei Vorliegen <strong>der</strong> Befunde 3.2 o<strong>der</strong> 4.6 Regelversorgung.<br />

Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl<br />

Primär- als auch Sekundärteleskop erneuert o<strong>der</strong> erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

Der Sachverhalt wurde bereits in <strong>der</strong> ab 01.04.2006 gültigen Fassung <strong>der</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss-<br />

<strong>Richtlinien</strong> inhaltlich i<strong>den</strong>tisch geregelt. Die erneute Beschlussfassung war erfor<strong>der</strong>lich,<br />

da die damalige Begründung eine un<strong>zu</strong>treffende Feststellung enthielt. Nunmehr ist klargestellt,<br />

dass <strong>der</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss nach Befund 6.10 unabhängig <strong>der</strong> topografischen Situation<br />

und <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Teleskopkronen bei <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>her<strong>zu</strong>stellen<strong>den</strong><br />

Versorgung für jedes erneuerungsbedürftiges Primär- o<strong>der</strong> Sekundärteleskop ansetzbar<br />

ist. Der Befund ist allerdings nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl Primär- als<br />

auch Sekundärteleskop erneuert o<strong>der</strong> erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

I-0.907 Seite 12<br />

rds-aend-fzs-rili-12-2007-a.doc 14.12.2007

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