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Beispiele der KZBV zu den Festzuschuss-Richtlinien

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<strong>KZBV</strong><br />

Vertrag<br />

6. Fest<strong>zu</strong>schuss-Befundklasse 6<br />

In <strong>den</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss-<strong>Richtlinien</strong> in Teil B wird bei Befund 6 folgende Protokollnotiz eingefügt:<br />

Für die Einstufung einer Wie<strong>der</strong>herstellung als Regel-, gleich- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>sartige<br />

Versorgung ist nicht die Art <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>her<strong>zu</strong>stellen<strong>den</strong> Versorgung maßgeblich.<br />

Liegen die Vorausset<strong>zu</strong>ngen einer Befundbeschreibung nach 6.0 -<br />

6.10 vor und ist die jeweilige Wie<strong>der</strong>herstellungsmaßnahme als Regelversorgung<br />

abgebildet, handelt es sich um eine Wie<strong>der</strong>herstellung innerhalb <strong>der</strong><br />

Regelversorgung.<br />

Für die Art einer Wie<strong>der</strong>herstellungsmaßnahme (Regelversorgung, gleich- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>sartige<br />

Versorgung) ist nicht die Art <strong>der</strong> Versorgung, die wie<strong>der</strong>her<strong>zu</strong>stellen ist, maßgeblich,<br />

son<strong>der</strong>n allein die jeweilige Befundbeschreibung innerhalb <strong>der</strong> Befundklasse 6. Dies<br />

ergibt sich auch aus <strong>der</strong> Präambel <strong>der</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss-<strong>Richtlinien</strong>, wonach „dem zahnmedizinischen<br />

Befund unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Zahnersatz-<strong>Richtlinien</strong> ein Fest<strong>zu</strong>schuss-<br />

Befund <strong>zu</strong>geordnet wird“ sowie aus Nr. A 1 <strong>der</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss-<strong>Richtlinien</strong>, wonach „die<br />

dem zahnmedizinischen Befund <strong>zu</strong>geordneten Befunde von Teil B <strong>der</strong> Fest<strong>zu</strong>schuss-<br />

<strong>Richtlinien</strong> nur ansetzbar sind, wenn die in <strong>den</strong> Beschreibungen <strong>der</strong> nachfolgen<strong>den</strong> Befunde<br />

geregelten Vorausset<strong>zu</strong>ngen vorliegen“.<br />

Beispiel 6<br />

Im Oberkiefer wird nach Extraktion des Zahnes 26 die Funktion des vorhan<strong>den</strong>en<br />

teleskopieren<strong>den</strong> Kombinations-Zahnersatzes durch eine Erweiterung wie<strong>der</strong>hergestellt.<br />

Die Wie<strong>der</strong>herstellungsmaßnahmen sind in <strong>der</strong> Regelversorgung abgebildet,<br />

es handelt sich daher um eine Wie<strong>der</strong>herstellung innerhalb <strong>der</strong> Regelversorgung.<br />

Im Unterkiefer wird nach Extraktion des Zahnes 36 die Funktion des vorhan<strong>den</strong>en<br />

geschiebegestützten Kombinations-Zahnersatzes durch eine Erweiterung des Zahnes<br />

und durch Erweiterung um ein gegossenes Halte- und Stützelement an Zahn<br />

37 wie<strong>der</strong>hergestellt. Die Wie<strong>der</strong>herstellungsmaßnahmen sind in <strong>der</strong> Regelversorgung<br />

abgebildet, es handelt sich daher um eine Wie<strong>der</strong>herstellung innerhalb <strong>der</strong><br />

Regelversorgung.<br />

I-0.907 Seite 11<br />

rds-aend-fzs-rili-12-2007-a.doc 14.12.2007

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