30.09.2014 Aufrufe

Ausbildung zur Religionslehrkraft in der EKBO

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A - <strong>Ausbildung</strong>sordnungen<br />

1. Geltungsbereich AusbO/Ev. RL:<br />

Lehrkraft nach universitärem lehramtsbezogenen Studium - Referendariat<br />

Rechtsverordnung über die schulpraktische <strong>Ausbildung</strong> im Anschluss an<br />

universitäre lehramtsbezogene Studiengänge im Fach Evangelische<br />

Religionslehre (AusbO/Ev. RL) vom 08. Juni 2012 (KABl. S. 158)<br />

Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 5 Abs. 4 des Kirchengesetzes über die Regelung<br />

des Evangelischen Religionsunterrichts vom 14. November 1998 (KABl.-EKiBB S. 120)<br />

die nachstehende Rechtsverordnung erlassen:<br />

§ 1<br />

Ziel <strong>der</strong> schulpraktischen <strong>Ausbildung</strong><br />

(1) Die schulpraktische <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Lehramtsanwärter<strong>in</strong>nen und Lehramtsanwärter im<br />

Fach Evangelische Religionslehre wird nach Maßgabe von § 19 des Gesetzes über die<br />

<strong>Ausbildung</strong> und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrer<strong>in</strong>nen<br />

und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz -<br />

BbgLeBiG) vom 25. Juni 1999 (GVBl.I/99, [Nr. 13], S.242), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 17 des Gesetzes vom 03. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26, 59) und § 16a<br />

des Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung vom 13. Februar 1985 (GVBl.<br />

S. 434, ber. S. 948) BRV 2232-1, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. I 14. ÄndG vom 18. 9.<br />

2011 (GVBl. S. 491) von <strong>der</strong> Evangelischen Kirche durchgeführt. Sie nimmt teil an dem<br />

Auftrag, die Lehramtsanwärter<strong>in</strong>nen und Lehramtsanwärter mit den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Schul- und Unterrichtspraxis vertraut zu machen. Das heißt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e, dass sie<br />

berufliche Handlungsfähigkeit bezogen auf die Lehrerqualifikationen Unterrichten,<br />

Erziehen, Beraten, Beurteilen, Innovieren, Organisieren und Verwalten erwerben. Die<br />

organisatorische und <strong>in</strong>haltliche Gestaltung <strong>der</strong> schulpraktischen <strong>Ausbildung</strong> hat sich<br />

an diesen Zielen zu orientieren.<br />

(2) Die schulpraktische <strong>Ausbildung</strong> schließt mit <strong>der</strong> Abschließenden Kirchlichen Prüfung.<br />

Damit wird die Befähigung für folgende Lehrämter im Fach Evangelische Religionslehre<br />

erworben:<br />

1. das Lehramt für die Bildungsgänge <strong>der</strong> Sekundarstufe I und <strong>der</strong> Primarstufe<br />

an allgeme<strong>in</strong> bildenden Schulen;<br />

2. das Lehramt an Gymnasien;<br />

3. das Lehramt an beruflichen Schulen o<strong>der</strong><br />

4. das Lehramt für Son<strong>der</strong>pädagogik.<br />

§ 2<br />

Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />

(1) Die schulpraktische <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Lehramtsanwärter<strong>in</strong>nen und Lehramtsanwärter mit<br />

dem Fach Evangelische Religionslehre umfasst die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />

e<strong>in</strong>es für das jeweilige Lehramt zuständigen Fachsem<strong>in</strong>ars und die Durchführung von<br />

<strong>Ausbildung</strong>sunterricht.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!