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Ausbildung zur Religionslehrkraft in der EKBO

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

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§ 7<br />

Studienabschluss<br />

Aufgrund e<strong>in</strong>es erfolgreich abgeschlossenen Studiums wird e<strong>in</strong> Zertifikat erteilt, <strong>in</strong> dem<br />

alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen, alle den Studienleistungen und Prüfungen<br />

zugeordneten Leistungspunkte und Noten ausgewiesen werden sollen. Die Erteilung<br />

von Zertifikaten im Namen <strong>der</strong> Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong> setzt die m<strong>in</strong>destens<br />

hälftige Durchführung <strong>der</strong> satzungsgemäß vorgesehenen Lehrveranstaltungen durch<br />

die Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong> selbst voraus.<br />

§ 8<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 31. Oktober 2013 <strong>in</strong> Kraft.<br />

(2) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Student<strong>in</strong>nen und Studenten, die ihr Studium nach<br />

dem In-Kraft-Treten dieser Prüfungsordnung aufnehmen.<br />

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