Ausbildung zur Religionslehrkraft in der EKBO
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).
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§ 7<br />
Studienabschluss<br />
Aufgrund e<strong>in</strong>es erfolgreich abgeschlossenen Studiums wird e<strong>in</strong> Zertifikat erteilt, <strong>in</strong> dem<br />
alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen, alle den Studienleistungen und Prüfungen<br />
zugeordneten Leistungspunkte und Noten ausgewiesen werden sollen. Die Erteilung<br />
von Zertifikaten im Namen <strong>der</strong> Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong> setzt die m<strong>in</strong>destens<br />
hälftige Durchführung <strong>der</strong> satzungsgemäß vorgesehenen Lehrveranstaltungen durch<br />
die Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong> selbst voraus.<br />
§ 8<br />
In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 31. Oktober 2013 <strong>in</strong> Kraft.<br />
(2) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Student<strong>in</strong>nen und Studenten, die ihr Studium nach<br />
dem In-Kraft-Treten dieser Prüfungsordnung aufnehmen.<br />
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