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Ausbildung zur Religionslehrkraft in der EKBO

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

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Prüfung<br />

(Prüfungsform,<br />

SP)<br />

SP <strong>in</strong>sgesamt<br />

Dauer des Moduls<br />

Aufwand<br />

(Workload)<br />

1 SP kl. Schriftl. Arbeiten Religionsunterricht<br />

1 SP Unterrichtsplanung<br />

Sichtstunde mit Schriftlichem Unterrichtsentwurf und<br />

Reflexionsgespräch (2 SP)<br />

6 SP<br />

1 Semester<br />

180 Stunden<br />

Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Evangelische<br />

Theologie. Berufsbegleitendes Teilzeitstudium für Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer im<br />

Schuldienst.<br />

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 <strong>der</strong> Verfassung <strong>der</strong> Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Fassung vom 28.06.2011 (Amtliches Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong><br />

Nr. 16/2011) hat <strong>der</strong> Fakultätsrat <strong>der</strong> Theologischen Fakultät am 17.04.2013 die<br />

folgende Studienordnung erlassen:<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

§ 2 Beg<strong>in</strong>n des Studiums<br />

§ 3 Ziele des Studiums<br />

§ 4 Module des Studiums<br />

§ 5 In-Kraft-Treten<br />

Anlage 1: Modulbeschreibungen<br />

Anlage 2: Idealtypischer Studienverlaufsplan<br />

§1<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Studienordnung enthält die Regelungen für das weiterbildende Studium<br />

Evangelische Theologie. Sie gilt <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Prüfungsordnung für das<br />

weiterbildende Studium Evangelische Theologie, <strong>der</strong> Rechtsverordnung über die<br />

ergänzende Kirchliche Prüfung im Fach Evangelische Theologie für Lehrkräfte mit<br />

abgeschlossener Staatsprüfung im Schuldienst (EKLPO) vom 22. Februar 2013, <strong>der</strong><br />

Fächerübergreifenden Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnung <strong>der</strong> Humboldt-<br />

Universität zu Berl<strong>in</strong> (ZSP-HU) <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung und <strong>der</strong> Zugangs- und<br />

Zulassungsregelung für das weiterbildende Studium Evangelische Theologie.<br />

§2<br />

Beg<strong>in</strong>n des Studiums<br />

Das Studium kann zum W<strong>in</strong>tersemester aufgenommen werden.<br />

§ 3<br />

Ziele des Studiums<br />

(1) Das Studium zielt auf die kritische Aneignung <strong>der</strong> wissenschaftlichen Grundlagen,<br />

Pr<strong>in</strong>zipien und Methoden des Faches Evangelische Theologie und die eigenständige<br />

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