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Die Motive für Ihre Beteiligung 1 DWS ACCESS Wasserkraft Energie im Fluss DWS ACCESS Wasserkraft // 1

Die Motive für Ihre Beteiligung<br />

1<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

Energie im Fluss<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 1


<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

Energie im Fluss<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 3


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Die Motive für Ihre Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2. Erklärung <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

3. Das Beteiligungsangebot im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

4. Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

5. enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

6. Das <strong>Invest</strong>ment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

6.1 Die energetische Zukunft: Erneuerbare Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

6.2 <strong>Wasserkraft</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

6.3 Die Zielregionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

6.4 Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

6.5 <strong>Invest</strong>itionsstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104<br />

6.6 <strong>Invest</strong>itionsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108<br />

6.7 <strong>Invest</strong>itionstätigkeiten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111<br />

7. Wirtschaftliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

7.1 <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungspläne (Prognose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126<br />

7.2 Bewirtschaftungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />

7.3 Veräußerungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />

7.4 Angestrebter Gesamtmittelrückfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145<br />

7.5 Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146<br />

8. Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154<br />

8.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />

8.2 Struktur <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />

8.3 Die Fondsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />

8.4 Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170<br />

8.5 Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />

8.6 Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190<br />

8.7 Übersicht über Provisionen und Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />

4 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


9. Steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202<br />

9.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203<br />

9.2 Steuerliches Fondskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204<br />

9.3 Besteuerung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206<br />

9.4 Nutzungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209<br />

9.5 Beendigungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216<br />

9.6 Erbschaft- und Schenkungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218<br />

9.7 Steuerliche Mel<strong>de</strong>pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220<br />

9.8 Mögliche Rechtsän<strong>de</strong>rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220<br />

10. Angaben über die wesentlichen Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222<br />

11. Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228<br />

12. Glossar und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234<br />

Anhang Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249<br />

Anhang Treuhand- und Verwaltungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270<br />

Anhang Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />

Hinweis<br />

Die inhaltliche Richtigkeit <strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Prospekts durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

(§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermVerkProspV).<br />

Seit Inkrafttreten <strong>de</strong>r §§ 8f ff. Verkaufsprospektgesetz und <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV) am 01. Juli 2005 fin<strong>de</strong>t eine formale Vollständigkeitsprüfung durch die BaFin statt.<br />

Nachträge zum Verkaufsprospekt<br />

Sollte zu diesem Verkaufsprospekt ein Nachtrag erstellt wer<strong>de</strong>n, wird dies in <strong>de</strong>r Börsen-Zeitung bekannt<br />

gemacht. Der Nachtrag wird bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG,<br />

Mainzer Landstraße 178 –190, 60327 Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />

Bebil<strong>de</strong>rung<br />

Einige <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>r zeigen lediglich typisierend und zur Veranschaulichung <strong>Wasserkraft</strong>werke o<strong>de</strong>r<br />

Wasserflächen o<strong>de</strong>r Teile davon, die nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots sind.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 5


1Die Motive für<br />

Ihre Beteiligung<br />

6 Gebirgslandschaft in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsstandorts Kuyuma, Türkei, aufgenommen am 01. Juli 2010


Sehr geehrte Anlegerin,<br />

sehr geehrter Anleger,<br />

Europa braucht immer mehr Energie. Der wirtschaftliche<br />

Wohlstand und die Lebensqualität <strong>de</strong>r Menschen be ruhen<br />

seit Jahrzehnten ganz wesentlich darauf, dass wachsen<strong>de</strong><br />

Strommengen verfügbar sind. Die Politik steht heute in<br />

vielen Län<strong>de</strong>rn vor <strong>de</strong>r Aufgabe, die Rahmen bedingungen<br />

zu schaffen, um diesen wachsen<strong>de</strong>n Bedarf auch künftig<br />

zu <strong>de</strong>cken; die Herausfor<strong>de</strong>rung besteht meist darin, „<strong>de</strong>n<br />

Bedürfnissen <strong>de</strong>r heutigen Generation zu entsprechen,<br />

ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefähr<strong>de</strong>n,<br />

ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“ 1 . Die<br />

<strong>de</strong>utsche Bun<strong>de</strong>sregierung beispielsweise will eine nachhaltige<br />

Energieversorgung schaffen, die die Kriterien Versorgungssicherheit,<br />

Wirtschaftlichkeit sowie Klima- und<br />

Umweltverträglichkeit erfüllt 2 .<br />

Angesichts dieser Vorgaben ist vieles im Fluss: Vor allem<br />

wer<strong>de</strong>n die erneuerbaren Energien immer wichtiger. Sie<br />

sollen beitragen, das Klimaschutzziel <strong>de</strong>r Euro päischen<br />

Union von 2008 (Senkung <strong>de</strong>s CO 2<br />

-Ausstoßes bis 2020<br />

um 20 %) zu erreichen. Sie sollen nach und nach die<br />

Energieproduktion aus <strong>de</strong>n nicht unbeschränkt zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n fossilen Brennstoffen ersetzen. Und sie<br />

sollen zumin<strong>de</strong>st teilweise an die Stelle <strong>de</strong>r Kern energie<br />

treten: Deutschland und die Schweiz bspw. haben entschie<strong>de</strong>n,<br />

zukünftig auf diese Form <strong>de</strong>r Strom erzeugung<br />

zu verzichten.<br />

Eine <strong>de</strong>r wichtigsten Quelle erneuerbarer Energie ist<br />

und bleibt für die unmittelbare Zukunft die <strong>Wasserkraft</strong>.<br />

Sie hat heute in Europa einen Anteil von 15 % an <strong>de</strong>r<br />

elektrischen Energieversorgung und von 60 % unter <strong>de</strong>n<br />

erneuerbaren Energieträgern. <strong>Wasserkraft</strong> ist bewährt<br />

und ausgereift: Sie wird seit Jahrtausen<strong>de</strong>n ge nutzt, ihre<br />

Grundlagen sind gut erforscht. Seit über 100 Jahren<br />

dient sie <strong>de</strong>r Stromerzeugung und hier weist sie <strong>de</strong>n<br />

1<br />

vgl. UN-Kommission (1987)<br />

2<br />

vgl. BMBF (2011)<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 7


höchsten Wirkungsgrad auf. Sie erzeugt im Betrieb keine<br />

nennenswerten CO 2<br />

-Emissionen und keine Abfallprodukte.<br />

Ihr Ausbau stößt lediglich an natürliche Grenzen, <strong>de</strong>nn<br />

verkürzt ge sagt, braucht sie Nie<strong>de</strong>rschläge und Gefälle. In<br />

vier Regionen Europas ist die Natur durch Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />

und Topographie beson<strong>de</strong>rs günstig für <strong>Wasserkraft</strong>,<br />

und auf diese wird sich <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

konzentrieren: Skandinavien, <strong>de</strong>r Alpenraum, Südosteuropa<br />

und die Türkei.<br />

Norwegen beispielsweise <strong>de</strong>ckt bereits heute rund 98 %<br />

seines Bedarfs an elektrischer Energie aus <strong>Wasserkraft</strong> –<br />

und möchte nun Strom aus <strong>Wasserkraft</strong> exportieren 1 .<br />

Auch Österreich und die Schweiz haben die <strong>Wasserkraft</strong><br />

bereits zu einem hohen Grad erschlossen und sind an<br />

einem weiteren Ausbau interessiert, zumal bei<strong>de</strong> Län<strong>de</strong>r<br />

zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>r Zukunft ohne Kernkraftwerke auskommen<br />

wollen 2 .<br />

Geeignet erscheinen die natürlichen und gesellschaftlichen<br />

Bedingungen für <strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong><br />

auch in Teilen Südosteuropas und <strong>de</strong>r Türkei: Dort<br />

könnte bei anhalten<strong>de</strong>m wirtschaftlichen Aufschwung<br />

in vielen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Energiebedarf in <strong>de</strong>n nächsten<br />

Jahren <strong>de</strong>ut lich zunehmen 3 . Die Län<strong>de</strong>r sind bislang<br />

wachstums stark, ihr Bruttoinlandsprodukt stieg bereits<br />

in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren weit stärker als im europäischen<br />

Durchschnitt. Die Weltbank, die Europäische<br />

<strong>Invest</strong>itions bank sowie Einzelstaaten <strong>de</strong>r EU wie<br />

Deutschland o<strong>de</strong>r Österreich för<strong>de</strong>rn dort <strong>Invest</strong>itionen.<br />

Aufgrund ihrer geringen Bevölkerungsdichte bieten<br />

diese Regionen auch Raum für neue Projekte. Auch die<br />

politische Entwicklung schreitet dort voran. So haben<br />

die meisten südosteuropäischen Staaten bereits einen<br />

EU-Beitritt beantragt; die Türkei ist bereits offizieller<br />

Beitrittskandidat 4 .<br />

Welche Arten von <strong>Wasserkraft</strong>anlagen eignen sich nun<br />

für ein <strong>Invest</strong>ment in <strong>de</strong>n vier Zielregionen? Kleinere und<br />

mittelgroße Anlagen haben nur be grenzte nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Umwelt und weisen in <strong>de</strong>r Regel<br />

eine hohe Effizienz auf. Die Produktions kosten sind<br />

niedriger als bei an<strong>de</strong>ren Formen <strong>de</strong>r Energie gewinnung,<br />

die Nutzungsdauer ist im Vergleich <strong>de</strong>utlich länger:<br />

50 bis 80 Jahre kann ein typisches Kleinkraftwerk betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n und kostengünstig Strom erzeugen. Der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> investiert mittelbar in kleinere<br />

und mittlere Kraftwerke, die überwiegend auf <strong>de</strong>m Stand<br />

<strong>de</strong>r Technik errichtet wer<strong>de</strong>n sollen, wobei von Anfang<br />

an die Qualität <strong>de</strong>r Bauausführung überwacht wird. Bei<br />

<strong>Wasserkraft</strong>projekten fällt ein Großteil <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskosten<br />

erst bei Bauausführung an, weil im Wesentlichen<br />

keine Grundstücke, son<strong>de</strong>rn Lizenzen mit Nutzungsrechten<br />

an Flussläufen erworben wer<strong>de</strong>n. Aus heutiger<br />

Sicht bieten kleinere und mittlere Kraft werke voraussichtlich<br />

höhere Verwertungserlöse als größere.<br />

1<br />

Zwei Projekte, Norned und Norger, wollen Leitungen von Südnorwegen nach <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n bzw. Nord<strong>de</strong>utschland legen.<br />

2<br />

Österreich entschied sich in einer Volksabstimmung bereits am 05. November 1978 gegen die Inbetriebnahme seines ersten Kernkraftwerks Zwentendorf.<br />

Die Schweiz plant laut FAZ vom 25. Mai 2011 <strong>de</strong>n Atomausstieg. Die Regierung in Bern sprach sich dafür aus, bestehen<strong>de</strong> Atomkraftwerke nach Ablauf<br />

ihrer Betriebsdauer nicht zu ersetzen.<br />

3<br />

International Energy Agency (2010)<br />

4<br />

European Commission (2010), S. 14 ff<br />

8 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Die Motive für Ihre Beteiligung<br />

1<br />

<strong>Invest</strong>itionen in erneuerbare Energien haben bislang zumeist<br />

auf feste Einspeisevergütungen und somit auf staatliche<br />

Subventionen gesetzt. Die Gewinnung von Strom<br />

aus <strong>Wasserkraft</strong> war und ist jedoch sehr häufig auch ohne<br />

öffentliche För<strong>de</strong>rung wirtschaftlich. Die Liberalisierung<br />

<strong>de</strong>s europäischen Strommarkts vor rund einem Jahrzehnt<br />

– erkennbar etwa am Aufkommen von Strombörsen<br />

und am Wachsen <strong>de</strong>s grenzüber schreiten<strong>de</strong>n Verbundnetzes<br />

– hat <strong>Invest</strong>itionen in Stromerzeugung als Finanzanlage<br />

grundsätzlich attraktiver gemacht.<br />

Wer in <strong>Wasserkraft</strong> als Sachwertanlage investiert,<br />

betritt Neuland. Umso wichtiger ist die Auswahl <strong>de</strong>r<br />

Experten, die das Portfolio aufbauen und verwalten. Die<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> stützt sich auf über 40 Jahre Erfahrung<br />

im Bereich geschlossener Fonds. Um die ge eigneten<br />

Beteiligungsmöglichkeiten an <strong>Wasserkraft</strong>projekten zu<br />

fin<strong>de</strong>n, diese zu errichten und später zu betreiben, setzt<br />

<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> auf die enso GmbH<br />

als Asset Manager. Ihre Mitarbeiter verfügen über<br />

lang jährige und umfangreiche Erfahrungen im Bereich<br />

<strong>Wasserkraft</strong>.<br />

Daneben ist vorgesehen, dass Lahmeyer International –<br />

eine führen<strong>de</strong> Ingenieurgesellschaft in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Energie, Wasser, Transport, Infrastruktur, Umwelt,<br />

Techno logie – als Berater und Zweitgut achter im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s festgeschriebenen <strong>Invest</strong>itions prozesses die<br />

Planung <strong>de</strong>r Projekte überprüft und diese bei Bedarf<br />

während <strong>de</strong>s Baus und <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Betriebs technisch<br />

begutachtet.<br />

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />

das vorliegen<strong>de</strong> Angebot bietet Ihnen die Möglichkeit,<br />

durch eine unternehmerische Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />

GmbH & Co. KG mittelbar in ein noch aufzubauen<strong>de</strong>s<br />

Portfolio aus <strong>Wasserkraft</strong>werken und -projekten in<br />

aussichtsreichen Regionen Europas und in <strong>de</strong>r Türkei<br />

zu investieren; und damit die Chance, an <strong>de</strong>r Wertentwicklung<br />

diese Portfolios teilzuhaben: über künftige<br />

Erlöse aus <strong>de</strong>r Stromerzeugung und letztlich aus <strong>de</strong>m<br />

Verkauf <strong>de</strong>r Anlagen.<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Seiten informieren Sie ausführlich über<br />

unser Angebot.<br />

Wir wür<strong>de</strong>n uns freuen, Sie als Anleger <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> begrüßen zu dürfen.<br />

Ihre <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 9


2<br />

Erklärung<br />

<strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen<br />

10<br />

Wasserfall an einem Seitenfluss zur Lengarica (Albanien), an <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant,<br />

ein <strong>Wasserkraft</strong>werk zu errichten


Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH mit eingetragenem Sitz<br />

in Frankfurt am Main (im Folgen<strong>de</strong>n „Anbieterin“) übernimmt<br />

gemäß § 3 <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufs prospektverordnung<br />

die Verantwortung für <strong>de</strong>n Inhalt dieses<br />

Verkaufsprospekts (im Folgen<strong>de</strong>n „Verkaufs prospekt“<br />

o<strong>de</strong>r „Prospekt“) und erklärt, dass ihres Wissens die<br />

Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine<br />

wesentlichen Umstän<strong>de</strong> ausgelassen sind.<br />

Je<strong>de</strong>m Anleger wird empfohlen, im eigenen Interesse die<br />

in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Risikofaktoren (siehe Kapitel 4) und steuerlichen<br />

Rahmen bedingungen, unter Berücksichtigung<br />

seiner persönlichen Situation kritisch zu würdigen und<br />

gegebenenfalls fachkundigen Rat Dritter einzuholen.<br />

Für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospekts sind alle bis<br />

zum Datum <strong>de</strong>r Aufstellung dieses Verkaufsprospekts tatsäch<br />

lich bekannten o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Anbieterin erkenn baren<br />

Sachverhalte relevant. Alle Angaben und Sachverhalte<br />

wur<strong>de</strong>n sorgfältig geprüft und entsprechen <strong>de</strong>m Stand<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung. Das vor liegen<strong>de</strong><br />

Beteiligungsangebot wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Anbieterin nach<br />

bestem Wissen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Angebote<br />

und <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Verträge sowie <strong>de</strong>r einschlägi<br />

gen gesetzlichen Bestimmungen und <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r<br />

Finanzverwaltung erstellt.<br />

Datum <strong>de</strong>r Prospektaufstellung: 26. September 2011<br />

Anbieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Mainzer Landstraße 178 –190<br />

60327 Frankfurt am Main<br />

HRB-Nr. 35708 <strong>de</strong>s<br />

Amtsgerichts Frankfurt am Main<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Angaben zum <strong>Invest</strong>ment vertraut die<br />

Anbieterin auf die ihr von Beratern mitgeteilten Informationen.<br />

Des Weiteren sind Angaben, bei <strong>de</strong>nen Dritte als<br />

Quellen genannt wer<strong>de</strong>n, nicht von <strong>de</strong>r An bieterin geson<strong>de</strong>rt<br />

überprüft wor<strong>de</strong>n. Sämtliche zukunftsbezogenen<br />

Finanzangaben in diesem Verkaufsprospekt sind Prognosen.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gesetze und <strong>de</strong>ren Auslegung durch<br />

die Gerichte sowie Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis<br />

(jeweils auch rückwirkend) und <strong>de</strong>s wirtschaftlichen Umfel<strong>de</strong>s,<br />

die sich auf das Beteiligungsangebot auswirken,<br />

können nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Silvia Wagner<br />

Geschäftsführerin <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Jochen Wiesbach<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

12 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Erklärung <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen<br />

2<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 13


3<br />

Das<br />

Beteiligungsangebot<br />

im Überblick<br />

14<br />

Mittelalterliche Brücke über Seitenfluss zum Mati-Fluss, Albanien; In Höhe <strong>de</strong>s Zusammenflusses soll Ausleitung für<br />

erstes Kraftwerk einer Kaska<strong>de</strong> mit fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken entstehen


<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />

GmbH & Co. KG<br />

Fondstyp<br />

geschlossener <strong>Wasserkraft</strong>fonds<br />

Unterstelltes Fondsvolumen<br />

54 Mio. EUR (Eigenkapital zzgl. Agio)<br />

Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />

25.000 EUR; höhere Summen müssen<br />

ohne Rest durch 1.000 EUR teilbar sein<br />

Agio<br />

2,0 %<br />

Platzierungszeitraum<br />

Grundsätzlich bis zum 28. Juni 2012;<br />

eine o<strong>de</strong>r mehrere Verlängerungen sind möglich<br />

Beteiligungsdauer<br />

unbegrenzt; erstmalige Kündigungsmöglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Anleger zum 31. März 2029<br />

Angestrebter Gesamtmittelrückfluss<br />

angestrebt min<strong>de</strong>stens ca. 180 % <strong>de</strong>s Kommandit kapitals<br />

(ohne Agio) bei einer exemplarisch angenommenen<br />

Liquidation zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäfts jahres 2018 / 2019 vor<br />

individuellen Steuern und Quellensteuereinbehalten<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Asset Manager<br />

enso GmbH, Wildon / Österreich<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 15


3.1<br />

Das Anlageobjekt<br />

Ziel <strong>de</strong>s geschlossenen Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

ist die mittelbare <strong>Invest</strong>ition in vorwiegend noch zu<br />

planen<strong>de</strong>, zu entwickeln<strong>de</strong> und zu errichten<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

in Skandinavien, <strong>de</strong>m Alpenraum, in Südosteuropa<br />

und in <strong>de</strong>r Türkei. Insbeson<strong>de</strong>re in diesen Regionen<br />

eignen sich die Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen, die Topo grafie<br />

und das Ausbaupotenzial für die Energie erzeu gung aus<br />

<strong>Wasserkraft</strong>. Durch <strong>de</strong>n geplanten „Län<strong>de</strong>rmix“ wird eine<br />

geringere Abhängigkeit von <strong>de</strong>n speziellen klimatischen,<br />

topo grafischen und sonstigen Bedingungen einzelner<br />

Regionen angestrebt.<br />

Die Fondsgesellschaft soll nach <strong>de</strong>m Beteiligungskonzept<br />

unter Verwendung <strong>de</strong>r Nettoeinnahmen aus<br />

<strong>de</strong>m vor liegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot eine Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r enso hydro GmbH, Wildon / Öster reich<br />

(„<strong>Invest</strong>itions gesellschaft“) erwerben. Die Beteiligung an<br />

<strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft stellt das Anlageobjekt <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft dar. Die sich aus dieser GmbH-Beteiligung<br />

ergeben<strong>de</strong>n Rechte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />

in Abschnitt 8.4 dargestellt. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beabsichtigt, ein Portfolio aus mehreren <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

aufzubauen und hierzu Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

innerhalb <strong>de</strong>r geo grafischen Grenzen<br />

Europas und in <strong>de</strong>r Türkei zu erwerben. Es ist geplant, die<br />

<strong>Invest</strong>itionen in bestimmten Län<strong>de</strong>rn über so genannte<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften zu bün<strong>de</strong>ln. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaf<br />

ten sollen reine Zweckgesellschaften sein, <strong>de</strong>ren<br />

Gesell schaftszweck darin bestehen soll, wasserrechtliche<br />

Lizenzen zu er werben sowie eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

zu entwickeln, zu errichten und zu betreiben (Projektentwicklung).<br />

Es soll nur in kleine bis mittelgroße <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

investiert wer<strong>de</strong>n, je <strong>Wasserkraft</strong>werk wird<br />

eine maximal mögliche tech nische Leistung (installierte<br />

Leistung) zwischen 1 Megawatt (MW) und 30 MW angestrebt<br />

(siehe Abschnitt 6.2).<br />

Nach Abschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft<br />

soll diese zur Risikodiversi fizierung min<strong>de</strong>stens<br />

vier verschie<strong>de</strong>ne Beteiligungen an in min<strong>de</strong>stens<br />

drei verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn beheimateten <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

halten. Höchstens 70 % <strong>de</strong>s anteiligen<br />

Gesamtkapitals <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sollen dann in<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften investiert sein, die ihren Sitz in<br />

nicht <strong>de</strong>r EU angehören<strong>de</strong>n Staaten Südosteuropas o<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>r Türkei haben. Die <strong>Invest</strong>itionsphase <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

soll planmäßig bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />

2015 / 2016 abgeschlossen sein.<br />

Die Anlage ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, die Anlagedauer<br />

ist nicht befristet. Eine Veräußerung <strong>de</strong>s Portfolios<br />

ist frühestens nach einer min<strong>de</strong>stens drei bis fünf jährigen<br />

Betriebsphase in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n dann jeweils gegebenen<br />

Marktverhältnissen geplant, kann jedoch auch erst<br />

<strong>de</strong>utlich später in Betracht kommen. Rein vestitionen von<br />

Veräußerungserlösen sind nicht vorgesehen.<br />

Die Anleger <strong>de</strong>s Fonds partizipieren bei planmäßiger Umsetzung<br />

<strong>de</strong>s Fondskonzepts mittelbar an <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

und <strong>de</strong>r Wertentwicklung sowie <strong>de</strong>n Veräußerungserlösen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen <strong>Wasserkraft</strong>werke und <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

<strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n Portfolios von<br />

Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften.<br />

3.2<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

Die Beteiligungsstruktur<br />

Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über<br />

die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />

(„Treuhand-Kommanditistin“), die im eigenen Namen,<br />

aber auf Rechnung und nach Weisung <strong>de</strong>s Anlegers,<br />

Kommandit einlagen („Einlagen“) <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“),<br />

einer <strong>de</strong>utschen Kommanditgesellschaft,<br />

einge tragen im Han<strong>de</strong>lsregister Frankfurt am Main unter<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls registernummer HRA 46480 übernehmen<br />

soll. Der hierzu jeweils zwischen <strong>de</strong>m Anleger und <strong>de</strong>r<br />

Treuhand- Kommanditistin durch Unterzeichnung <strong>de</strong>r<br />

16 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

Beitritts erklärung abzuschließen<strong>de</strong> Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

ist diesem Verkaufsprospekt als Anhang<br />

beigefügt. Grundsätzlich kann je<strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>n Treuhandund<br />

Verwaltungs vertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Ablauf eines Kalen<strong>de</strong>rjahres schriftlich kündigen und<br />

in die Stellung <strong>de</strong>s Direkt kommanditisten wechseln (erstmals<br />

mit Wirkung zum 01. Januar 2013).<br />

An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind neben <strong>de</strong>n künftig<br />

mittel bar beteiligten Anlegern die Komplementärin <strong>DWS</strong><br />

<strong>ACCESS</strong> Hydro power Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

die keine Einlage leistet und am Vermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt ist, die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />

mit 500 EUR sowie die Treuhand-Kommanditistin DI<br />

Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH, die ihren<br />

Kommanditanteil i. H. v. 1.000 EUR für die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin hält, beteiligt.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft<br />

noch keine <strong>Invest</strong>itionen getätigt. Es wur<strong>de</strong>n<br />

allerdings die in Abschnitt 8.5 aufgeführten Verträge<br />

geschlossen.<br />

(„Schwestergesellschaft“) und <strong>de</strong>r enso GmbH & Co. KG<br />

(„Joint Venture-Partner“) in die enso hydro GmbH<br />

(„In vestitions gesellschaft“) investieren. Die Schwesterge<br />

sell schaft ist ebenfalls ein geschlossener Fonds <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (vgl. nach folgen<strong>de</strong> Ausführungen).<br />

Der Joint Venture-Partner ist Gründungsgesell<br />

schafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und hat<br />

zum Zeit punkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung bereits einen<br />

Kapital anteil an <strong>de</strong>r Inves titionsgesellschaft i. H. v.<br />

ca. 20,5 Mio. EUR über nommen, <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung bereits eingezahlte Anteil beläuft<br />

sich auf 12,675 Mio. EUR. Im Zuge <strong>de</strong>s Beitritts <strong>de</strong>r<br />

An leger zur Fondsgesellschaft soll diese eine Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein gehen, frühestens<br />

erstmals zum 20. Dezember 2011.<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

soll in <strong>de</strong>r Weise geschehen, dass die Fonds gesellschaft<br />

an einer o<strong>de</strong>r mehreren Kapital erhöhungen <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft teilnimmt und <strong>de</strong>n Kapitalanteil<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu einem geringen Teil<br />

als Stammeinlage und zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil als so<br />

genannte Gesellschaft er zuschüsse erbringt<br />

Die Fondsgesellschaft soll plangemäß gemeinsam mit<br />

<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />

Die Fondsgesellschaft hat zu diesem Zweck gemeinsam<br />

mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft eine Kooperations-<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 17


vereinbarung mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>m Joint<br />

Venture-Partner, und <strong>de</strong>r enso GmbH („Asset Manager“)<br />

abgeschlossen, mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sowie<br />

<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft das Recht eingeräumt<br />

wur<strong>de</strong>, sich entsprechend an Kapitalerhöhungen <strong>de</strong>r<br />

In vestitionsgesellschaft beteiligen zu können. Dabei kann<br />

die Fondsgesellschaft jeweils zum 20. Dezember 2011,<br />

20. März 2012 und 20. Juli 2012 einen Kapital anteil an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft übernehmen, <strong>de</strong>ssen Höhe sie bis<br />

zum jeweils vorangegangenen Monatsletzten verbindlich<br />

mitteilen muss.<br />

Die weiteren Vorbehalte und Bedingungen <strong>de</strong>s<br />

Ko opera tions vertrages sowie die Voraussetzungen <strong>de</strong>r<br />

Teil nahme an Kapitalerhöhungen sind in Kapitel 8 und<br />

insbeson<strong>de</strong>re in Abschnitt 8.5.4 beschrieben.<br />

Das nachfolgen<strong>de</strong> Strukturdiagramm zeigt die angestrebte Fondsstruktur nach erfolgreicher Platzierung und Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung durch die Fondsgesellschaft sowie nach <strong>de</strong>r ebenfalls planmäßig angestrebten Beteiligung <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (in Form einer vereinfachten Darstellung).<br />

<strong>Invest</strong>oren <strong>de</strong>s<br />

Joint Venture-Partners 1<br />

Fondsanleger<br />

enso GmbH<br />

persönlich<br />

Asset haften<strong>de</strong>r<br />

Manager Gesellschafter<br />

enso GmbH & Co. KG<br />

Joint Venture-Partner<br />

DI Deutsche<br />

Immobilien Treuhandgesellschaft<br />

mbH<br />

Treuhand-<br />

Kommanditistin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />

GmbH & Co. KG<br />

Fondsgesellschaft<br />

KUCERA<br />

Beteiligungen Holding<br />

GmbH<br />

geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

persönlich haften<strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> Beta<br />

GmbH & Co. KG<br />

Schwestergesellschaft<br />

enso hydro GmbH<br />

Österreich<br />

Vertreter<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>oren<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Beirat<br />

Weitere<br />

Gesellschafter<br />

Co-<strong>Invest</strong>oren<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

<strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong> in Europa und <strong>de</strong>r Türkei<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke, direkte und indirekte<br />

Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />

Vereinfachte Strukturdarstellung <strong>de</strong>s Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

1<br />

Hinter <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>oren <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung wirtschaftlich drei österreichische Unternehmerfamilien.<br />

18 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

An<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind Beteiligungen<br />

an <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft erst ab einem Min<strong>de</strong>stbe<br />

teiligungsbetrag von 1 Mio. EUR möglich. Die<br />

Konditionen für eine Beteili gung an <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

weichen von <strong>de</strong>nen im vorliegen<strong>de</strong>n Verkaufsprospekt<br />

beschriebenen Ausgestaltungs merkmalen<br />

einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ab. Die<br />

Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />

im Verhältnis zur In vestitions gesellschaft teil weise<br />

gemeinsam wie ein einziger Gesellschafter behan<strong>de</strong>lt und<br />

haben insoweit ein gemeinsames Vorgehen vereinbart<br />

(vgl. Abschnitt 8.5.5). Der Asset Mana ger ist persönlich<br />

haften<strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners. Zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospekt aufstellung sind sämtliche Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners gleichzeitig auch<br />

am Asset Manager beteiligt. Hinter <strong>de</strong>n Gesell schaftern<br />

<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung wirtschaftlich drei österreichische<br />

Unternehmerfamilien.<br />

(vgl. Abschnitt 3.3.2). Der Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

überwacht und berät die Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Dabei wer<strong>de</strong>n die wesentlichen<br />

stra tegischen Ent scheidungen und Maßnahmen <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats im Rahmen<br />

seiner Auf sichtsfunktion unter liegen (vgl. Abschnitt 6.4.2).<br />

Die konkreten <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung noch nicht<br />

fest. Bei <strong>de</strong>m Fondskonzept han<strong>de</strong>lt es sich überwiegend<br />

um einen so genannten Blindpool. Der Erfolg <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungs konzepts hängt daher wesentlich davon ab,<br />

dass Anlage möglichkeiten, die <strong>de</strong>r Anlage strategie entsprechen<br />

und die Anlagekriterien erfüllen, am Markt wie<br />

geplant erworben und entwickelt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Weitere Einzelheiten sind in Kapitel 8 dargestellt. Die mit<br />

<strong>de</strong>r Vermögens anlage verbun<strong>de</strong>nen Rechte können <strong>de</strong>n<br />

Abschnitten 8.3.5 und 8.3.10 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt, sich in erster<br />

Linie indirekt über so genannte Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

o<strong>de</strong>r unmittelbar an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit<br />

be stehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r noch zu errichten<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

zu beteiligen, <strong>de</strong>r Schwerpunkt liegt auf<br />

Projektent wicklungen. Es ist vorgesehen, dass, wenn<br />

dies vorteilhaft erscheint, diese Beteiligungen unter<br />

kapital mäßiger Beteiligung eines Co-<strong>Invest</strong>ors geschehen,<br />

die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft soll dabei jedoch<br />

vorzugsweise eine Mehrheitsbeteiligung halten. Co-<br />

<strong>Invest</strong>oren sind jedoch nur dann vorgesehen, wenn<br />

diese neben einer kapital mäßigen Beteiligung weitere<br />

strategische Vorteile für <strong>de</strong>n Fonds haben, wie dies z. B.<br />

bei regionalen Mitgesell schaftern o<strong>de</strong>r supranationalen<br />

Organisationen <strong>de</strong>r Fall sein kann. Beteiligungen von<br />

Co- <strong>Invest</strong>oren können sowohl auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

als auch <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

erfolgen. Die In vestitionsgesellschaft soll sich in Form<br />

von Eigenkapital und ggf. Gesellschafterdar lehen an<br />

diesen <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften beteiligen. Auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften ist die Aufnahme von<br />

Fremd kapital zu Finanzierungszwecken vorgesehen<br />

Der Asset Manager<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat einen Managementvertrag<br />

mit <strong>de</strong>r enso GmbH, Wildon / Österreich als Asset<br />

Manager abgeschlossen (vgl. Abschnitt 5.1 sowie Abschnitt<br />

8.6.2). Der Asset Manager berät die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beim Ankauf <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw.<br />

Beteiligungen an Waserkraftgesellschaften sowie bei<br />

<strong>de</strong>r Entwicklung von <strong>Wasserkraft</strong>werks projekten und<br />

optimiert die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s Portfolios. Zu <strong>de</strong>n<br />

zentralen Aufgaben zählt die I<strong>de</strong>ntifikation geeigneter<br />

Märkte und <strong>Invest</strong>itionsobjekte, die Leitung <strong>de</strong>r Planung<br />

und Errichtung <strong>de</strong>r Kraftwerke und die Organisation und<br />

Optimierung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Betriebs.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 19


Realisierte und vorbereitete Erstinvestitionen<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts wur<strong>de</strong> durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bereits eine Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Entwicklung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks projekts erworben. Bei <strong>de</strong>n geplanten Erstinvestitionen in die Projektentwicklungen<br />

in Norwegen (Bekk og Strøm), Albanien (Mati) und Türkei (Kuyuma), steht <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />

noch aus, Kaufverträge mit aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen wur<strong>de</strong>n abgeschlossen. Die aufschieben<strong>de</strong>n<br />

Be dingungen sind an die Erfüllung von bestimmten Kriterien gekoppelt, etwa die Neubeantragung und -erteilung einer<br />

Lizenz nach erkanntem Optimierungspotenzial und entsprechen<strong>de</strong>r Planungsän<strong>de</strong>rung. Ferner wur<strong>de</strong> ein Pachtvertrag<br />

über ein bestehen<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werk abgeschlossen.<br />

Albanien Norwegen Albanien Türkei Österreich<br />

Gesellschaft/Sitz<br />

Lengarica & Energji<br />

sh. p. k., Tirana<br />

Bekk og Strøm AS,<br />

Kristiansand<br />

Mati<br />

(SPV 1 in Gründung)<br />

Tirana<br />

Kuyuma Elektrik<br />

Üretim Lim. Şırketı,<br />

Ankara<br />

Wildon,<br />

Österreich<br />

(Geplante) Fertigstellung Okt. 2013<br />

1 Kraftwerk bereits<br />

in Betrieb, bis<br />

En<strong>de</strong> 2016 sollen<br />

alle Kraftwerke in<br />

Betrieb sein<br />

Feb. 2014 Juni 2013 1983<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Kraftwerke 1 6 5 1 1<br />

Geplante Nennleistung (in MW) ca. 9,0 ca. 10,4 ca. 29,8 ca. 18,5 ca. 0,7<br />

Geplante Jahresproduktion<br />

(für ein Regeljahr, in GWh)<br />

ca. 32 ca. 35 ca. 119 ca. 33 ca. 3<br />

Geschätzte Gesamt-<strong>Invest</strong>itionskosten<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong><br />

gesellschaft (in Mio. EUR)<br />

ca. 18,6 ca. 18,6 ca. 52,0 ca. 20,1 –<br />

Beteiligungsquote 80 % 50,8 % 90 % 51 % Pacht<br />

Projektstatus vor Baubeginn 1 in Betrieb,<br />

1 kurz vor<br />

Baubeginn,<br />

3 in Planung,<br />

1 in Lizenzierung<br />

in Planung in Entwicklung in Betrieb<br />

Vertraglicher Stand<br />

Kaufvertrag<br />

abgeschlossen<br />

und vollzogen<br />

Kaufvertrag<br />

ab geschlossen<br />

Aufschieben<strong>de</strong><br />

Bedingung aus<br />

Erwerbsvertrag<br />

noch nicht erfüllt.<br />

Kaufvertrag<br />

ab geschlossen<br />

Aufschieben<strong>de</strong><br />

Bedingung aus<br />

Erwerbsvertrag<br />

noch nicht erfüllt.<br />

Kaufvertrag<br />

ab geschlossen<br />

Aufschieben<strong>de</strong><br />

Bedingung aus<br />

Erwerbsvertrag<br />

noch nicht erfüllt.<br />

Pachtvertrag<br />

abgeschlossen<br />

Eine <strong>de</strong>taillierte Beschreibung ist in Abschnitt 6.7 auf geführt.<br />

1<br />

Special Purpose Vehicle (SPV), Zweckgesellschaft<br />

20 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt, weitere Beteili<br />

gungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften schrittweise<br />

zu erwerben. Bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016<br />

sollen plan mäßig alle Kraftwerke <strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n<br />

Portfolios betriebsbereit sein und durch <strong>de</strong>n Verkauf von<br />

Strom Erträge erwirtschaften.<br />

<strong>Invest</strong>itionsprozess<br />

Um einen geordneten <strong>Invest</strong>itionsprozess zu ermöglichen,<br />

wur<strong>de</strong> auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein in einzelne<br />

Phasen unterteilter <strong>Invest</strong>itionsprozess ver einbart.<br />

Der Prozess unterteilt sich regelmäßig in die Prüf- bzw.<br />

Selektionsphase und die Erwerbsphase, die je nach Zielinvestment<br />

unterschiedlich lang sind. Dem zufolge wer<strong>de</strong>n<br />

Verhandlungen über <strong>de</strong>n Erwerb von Be teiligungen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken erst aufgenommen, wenn zuvor ein<br />

Konzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen<br />

einer Entscheidungs vorlage erarbeitet wur<strong>de</strong>.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist ein Beirat eingerichtet.<br />

Der Beirat überwacht und berät die Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ferner erfor<strong>de</strong>rn<br />

bestimmte Geschäftshandlungen seine Zustimmung im<br />

Rahmen seiner Aufsichtsfunktion. Darunter fallen insbeson<strong>de</strong>re<br />

die wesentlichen <strong>Invest</strong>itionsentscheidungen<br />

(vgl. Abschnitt 6.4.2 und Abschnitt 8.4.6).<br />

In <strong>de</strong>r Erwerbsphase wird das Objekt technisch, wirtschaftlich<br />

und rechtlich geprüft und ein <strong>de</strong>tailliertes<br />

technisches und wirtschaftliches Konzept erarbeitet. Im<br />

Falle einer Projektentwicklung sind ergänzend insbeson<strong>de</strong>re<br />

eine technische Detailplanung, Angebote zur<br />

Bau ausführung, eine Finanzierungszusage und Abnahmeverträge<br />

für <strong>de</strong>n zu produzieren<strong>de</strong>n Strom erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Auf verschie<strong>de</strong>nen Stufen <strong>de</strong>s Erwerbsprozesses wird ein<br />

zusätzlicher technischer Sachverständiger zur Validierung<br />

herangezogen. Als Sachverständiger ist die Lahmeyer<br />

International GmbH vorgesehen (vgl. Abschnitt 6.6).<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 21


3.3<br />

Emissionskapital, Min<strong>de</strong>stbeteiligung, Finanzierung und Kosten<br />

Verkürzter <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

EUR<br />

in % <strong>de</strong>r Gesamtinvestition<br />

Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjekts 1 46.212.000 82,9 %<br />

Vergütungen 7.548.000 13,5 %<br />

Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 1.780.000 3,2 %<br />

Sonstiges 50.000 0,1 %<br />

Liquiditätsreserve 150.000 0,3 %<br />

Gesamtinvestition 55.740.000 100,0 %<br />

Verkürzter Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

EUR<br />

in % <strong>de</strong>r Gesamtinvestition<br />

Kommanditkapital 54.000.000 96,9 %<br />

Agio 1.080.000 1,9 %<br />

Zinserträge 660.000 1,2 %<br />

Gesamtfinanzierung 55.740.000 100,0 %<br />

Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Der ausführliche <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft fin<strong>de</strong>t sich in Abschnitt 7.1<br />

3.3.1<br />

Emissionskapital, Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />

Bei <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot stehen<br />

die konkreten <strong>Invest</strong>itionen und somit die Höhe<br />

<strong>de</strong>s er for<strong>de</strong>rlichen Emissionskapitals noch nicht<br />

fest. Die Fondsgesell schaft plant, zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

Schwester gesellschaft ein Eigenkapital i. H. v. min<strong>de</strong>stens<br />

25 Mio. EUR (Min<strong>de</strong>stplatzierungs volumen) und<br />

maximal i. H. v. 83 Mio. EUR (maximales Emissions kapital)<br />

ein zuwerben. Ziel ist es, dass die Fondsgesellschaft<br />

gemeinsam mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft und <strong>de</strong>m Joint<br />

Venture-Partner <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Eigenkapital<br />

von 100 Mio. EUR zur Verfügung stellen. Nach<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäfts führen <strong>de</strong>n Kommanditistin und<br />

unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, dass <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner<br />

sowie die Schwestergesellschaft und <strong>de</strong>r Asset Manager<br />

einer weiteren Kapitaler höhung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zustimmt, kann das maximale Emissionskapital auf<br />

bis zu 230 Mio. EUR erhöht wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>r Schwesterge<br />

sellschaft ein geworbene Kapital einlagen sind auf die<br />

Platzie rungs volumina <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft jeweils anzurechnen.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung plant<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ihr Eigenkapital auf insgesamt<br />

bis zu 100 Mio. EUR zu erhöhen. Die Fondsgesellschaft<br />

sowie die Schwestergesellschaft planen, sich insgesamt<br />

mit 70 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu<br />

beteiligen. Es ist nicht festgelegt, in welchem Verhältnis<br />

zueinan<strong>de</strong>r sich die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen<br />

1<br />

Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

22 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

wer<strong>de</strong>n, es ist auch möglich, dass sich ausschließlich<br />

die Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligt. Planmäßig soll sich die Fondsgesellschaft<br />

mit 45 Mio. EUR und die Schwestergesellschaft mit<br />

25 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen.<br />

Entsprechend wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Prognose <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsplans<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ein Kommanditkapital in Höhe von<br />

54 Mio. EUR zzgl. Agio zu Grun<strong>de</strong> gelegt.<br />

Sollte bis zum 30. November 2011 zusammen mit<br />

<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft ein Platzierungsvolumen<br />

i. H. v. 25 Mio. EUR nicht erreicht wer<strong>de</strong>n, kann die<br />

Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin entschei<strong>de</strong>n, das<br />

Beteiligungs angebot nicht fortzuführen und <strong>de</strong>n Fonds<br />

rückabzu wickeln. Gleiches gilt, wenn die Fondsgesellschaft<br />

selbst nicht ein Beteiligungskapital i. H. v.<br />

min<strong>de</strong>stens 5 Mio. EUR einwirbt.<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und / o<strong>de</strong>r die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

wer<strong>de</strong>n voraussichtlich zur Finanzierung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke Darlehen aufnehmen. Angestrebt<br />

wird ein Fremd finanzierungsanteil von ca. 60 % über das<br />

Gesamtportfolio, höchstens gestattet sind 65 %. Von<br />

dieser Begrenzung sollen Darlehen zur Vorfinanzierung<br />

<strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Belastung aus ge nommen sein. Einzelne<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften können mit bis zu 80 % Fremdkapital<br />

finanziert wer<strong>de</strong>n, jedoch nur in Euro, US-Dollar<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>swährung. Die Dar lehen sollen<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften und / o<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

besichert sein („Non-recourse-Finanzierung“).<br />

Sollte die Kredit geben<strong>de</strong> Bank zusätzlich von<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft verlangen, darüber hinaus gehen<strong>de</strong><br />

Sicherheiten zu stellen, so kann diese mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsaus schusses (vgl. Abschnitt 6.4.3)<br />

eine <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzte Haftung übernehmen.<br />

Die Min<strong>de</strong>stbeteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft be trägt<br />

für je<strong>de</strong>n Anleger 25.000 EUR zzgl. 2 % Agio. Höhere<br />

Anlagebeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />

Im Einzelfall kann die Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

hiervon Abweichungen zulassen. Zur Realisierung <strong>de</strong>s<br />

Fondskonzepts muss min<strong>de</strong>stens ein Anteil gezeichnet<br />

wer<strong>de</strong>n (Min<strong>de</strong>stanzahl), weshalb <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stbetrag<br />

25.000 EUR beträgt.<br />

3.3.2<br />

Fremdfinanzierung<br />

3.3.3<br />

Kosten<br />

3.3.3.1<br />

Wesentliche anfängliche Kosten und Vergütungen<br />

Die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungs<br />

provisionen (inkl. Agio) und vergleichbare Vergütungen<br />

steht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest, da diese maßgeblich von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s<br />

eingeworbenen Beteiligungskapitals abhängen.<br />

Die Fondsgesellschaft plant, selbst kein Fremdkapital<br />

aufzunehmen. Auch ist eine Zwischenfinanzierung nicht<br />

vorgesehen.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant ebenfalls, kein Fremdkapital<br />

aufzunehmen. Sie ist jedoch berechtigt, im Rahmen<br />

geschäftsüblicher Kontokorrentabre<strong>de</strong>n kurz fristige<br />

Fremdfinanzierungsmittel in Anspruch zu nehmen. Sollte<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft im Einzelfall <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

unmittelbar erwerben, ist sie be rechtigt, zur teilweisen<br />

Finanzierung <strong>de</strong>s Erwerbs Fremd mittel zu marktüblichen<br />

Bedingungen und Konditionen aufzunehmen.<br />

Auf Basis <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n Beteiligungskapitals<br />

in Höhe von 54 Mio. EUR zzgl. Agio beträgt<br />

die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />

(inkl. Agio) und vergleichbare<br />

Vergütungen 8.346.000 EUR inkl. Umsatzsteuer (dies<br />

entspricht rd. 15,46 % <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungskapitals (ohne Agio)). Die Summe setzt sich<br />

zusammen aus <strong>de</strong>r Vergütung für die Eigenkapital vermittlung<br />

(einschließlich <strong>de</strong>s darin als Teil <strong>de</strong>r Eigen kapitalver<br />

mittlungsprovision an die Vertriebspartner <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft weitergeleiteten Agios) i. H. v. 4 % <strong>de</strong>s<br />

geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n Beteiligungskapitals (ohne<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 23


Agio) und <strong>de</strong>r Vergütung für Konzeption und Marketing<br />

i. H. v. rd. 6,15 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals<br />

(ohne Agio) inkl. Umsatzsteuer, bestehend aus 3 % <strong>de</strong>s<br />

platzierten Beteiligungskapitals (ohne Agio), 2 % <strong>de</strong>s von<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft investierten<br />

Kapitals und 0,5 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals<br />

(ohne Agio) für Erstattungen von Beratungskosten<br />

Dritter im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Vermögensanlage, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Darüber hinaus sind in <strong>de</strong>r Gesamt höhe <strong>de</strong>r<br />

Provisionen die auf die prognostizierte <strong>Invest</strong>i tions phase<br />

entfallen<strong>de</strong>n laufen <strong>de</strong>n Vergütungen an die An bie terin<br />

und die ab <strong>de</strong>m Jahr 2012 jährlich zu ent richten<strong>de</strong><br />

Vermittlungsver gütung i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s vermittel ten<br />

Kommandit kapitals (ohne Agio) i. H. v. zu sammen<br />

rd. 5,31 % bezogen auf das Beteiligungskapital (ohne<br />

Agio) inkl. Umsatzsteuer enthalten.<br />

Diese Aufzählung ist nur eine Zusammenfassung <strong>de</strong>r<br />

wichtigsten anfänglichen Vergütungen, Kosten und Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und ersetzt nicht die<br />

ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zu tragen<strong>de</strong>n Vergütungen in Abschnitt 8.7.<br />

3.3.3.2<br />

Weitere Kosten <strong>de</strong>r Beteiligung; Steuern<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r gewählten Struktur fallen sowohl auf<br />

Anlegerebene als auch auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r- und<br />

24 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

Wasser kraftgesellschaften Kosten und Steuern an, die im<br />

Ergeb nis die Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>n<br />

Anleger min<strong>de</strong>rn (vgl. Kapitel 7 sowie Kapitel 9).<br />

Weitere Erläuterungen zu Gebühren, Kosten und Ver gütungen<br />

fin<strong>de</strong>n sich in Abschnitt 8.7.<br />

3.4<br />

Platzierungszeitraum, Platzierungsabschnitte<br />

und Vorzugsauszahlung<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach<br />

Ver öffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts. Der erste Platzierungs<br />

abschnitt en<strong>de</strong>t am 30. November 2011. Danach<br />

sind zwei weitere Platzierungsab schnitte bis zum 29. Februar<br />

2012 und bis zum 28. Juni 2012 vor gesehen („Platzierungszeitraum“).<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

ist berechtigt, <strong>de</strong>n Platzierungs zeitraum einmalig o<strong>de</strong>r<br />

mehrfach zu verlängern. In diesem Fall laufen ein o<strong>de</strong>r<br />

mehrere weitere Platzierungsabschnitte, die mit Ablauf<br />

<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin gesetzten<br />

Frist en<strong>de</strong>n. Die Treuhand- Kommanditistin ist bis<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Platzierungszeitraums bevoll mächtigt, ihr<br />

Kommandit kapital (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zu sätzlichen<br />

Pflichtein lagen) durch Aufnahme von Treugebern auf bis<br />

zu maximal 83 Mio. EUR bzw. nach Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Geschäfts führen<strong>de</strong>n Kommanditistin auf bis zu maxi mal<br />

230 Mio. EUR („maximales Platzierungs volumen“) zu<br />

erhöhen. Am En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts und<br />

Folge platzierungsabschnitts wird das Kapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

entsprechend erhöht. Ist das endgültige<br />

maximale Platzierungsvolumen erreicht, wird die Treuhand-<br />

Kommanditistin keine weiteren Beitritts angebote <strong>de</strong>r<br />

Anleger annehmen. Das von <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft<br />

einge worbene Kapital ist jeweils auf das maximale Platzierungsvolumen<br />

anzurechnen.<br />

Kapitalanteils pro Quartal (mit taggenauer Abgrenzung),<br />

gerechnet vom Zeitpunkt ihres Beitrittes an (bzw. vom<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernahme zusätzlicher Kommanditanteile)<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s – ggf. verlängerten – Platzierungszeitraums.<br />

Diese Vorzugszahlung erfolgt gleichzeitig mit <strong>de</strong>r<br />

ersten Auszahlung bzw. <strong>de</strong>n ersten Auszahlungen aus <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft an die Gesellschafter, soweit <strong>de</strong>r zur<br />

Auszahlung vorge sehene Barüberschuss <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

für eine solche Vorzugszahlung ausreicht.<br />

3.5<br />

Entgegennahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

Die Beitrittserklärung wird von <strong>de</strong>r DI Deutsche<br />

Immo bilien Treuhandgesellschaft mbH, Anlegerservice<br />

Closed End Funds (CEF), Mainzer Landstraße 178 –190,<br />

60327 Frankfurt am Main, als Treuhand-Kommanditistin<br />

entgegengenommen. Die Beitrittserklärung muss bei<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Platzierungs abschnitts zumin<strong>de</strong>st als Fax (an +49 69 71909-<br />

4994) und spätestens fünf Tage danach im Original eingegangen<br />

sein. Ist das maximale Platzierungsvolumen<br />

erreicht, wird die Treuhand-Kommanditistin keine weiteren<br />

Angebote <strong>de</strong>r Anleger entgegennehmen.<br />

Anleger, die mit Wirkung zum 30. November 2011 o<strong>de</strong>r<br />

zum 29. Februar 2012 (bzw. bei Verlängerung <strong>de</strong>s Platzierungs<br />

zeitraumes auch zu späteren Terminen, die noch vor<br />

<strong>de</strong>m letzten Beitrittstermin liegen) <strong>de</strong>r Gesellschaft beitreten,<br />

erhalten eine Vorzugsaus zahlung i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 25


3.6<br />

Einzahlung <strong>de</strong>r Einlage (Abwicklungshinweise)<br />

Die Beitrittserklärung gibt die vom Anleger zu leisten<strong>de</strong><br />

Einlage in die Fondsgesellschaft an. Die Anlagebeträge<br />

zzgl. 2 % Agio sind am letzten Bankarbeitstag eines je<strong>de</strong>n<br />

Platzierungsabschnitts in voller Höhe fällig. Sofern die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin <strong>de</strong>n Platzierungszeitraum<br />

verlängert, ist <strong>de</strong>r Anlagebetrag zzgl. 2 % Agio bis<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts in<br />

voller Höhe fällig. Die Anlagebeträge zzgl. <strong>de</strong>s er hobenen<br />

Agios müssen spätestens am Fälligkeitstag auf <strong>de</strong>m<br />

folgen <strong>de</strong>n Bankkonto <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin eingegangen<br />

sein:<br />

Empfänger:<br />

DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Kontonummer: 092 29 22 11<br />

Bank:<br />

Deutsche Bank AG,<br />

Frankfurt am Main<br />

BLZ: 500 700 10<br />

IBAN: DE31 5007 0010 0092 2922 11<br />

BIC / SWIFT-Co<strong>de</strong>: DEUTDEFFXXX<br />

Verwendungszweck: Name, Vorname <strong>de</strong>s Anlegers<br />

(nicht <strong>de</strong>s Kontoinhabers)<br />

Die Treuhand-Kommanditistin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

ent schei<strong>de</strong>t nach freiem Ermessen in Abstimmung mit <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin über die Annahme<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>s Anlegers. Ist das maximale<br />

Platzierungsvolumen erreicht, wird die Treuhand-<br />

Kommanditistin keine weiteren Angebote <strong>de</strong>r Anleger<br />

annehmen.<br />

Die Zahlstelle, die Zahlungen an <strong>de</strong>n Anleger ausführt, ist<br />

die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Mainzer Landstraße 178 –190, 60327 Frankfurt am Main.<br />

Sie hält auch <strong>de</strong>n Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereit.<br />

3.7<br />

Weitere Leistungen <strong>de</strong>r Anleger<br />

Die Zahlungsverpflichtung aus <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

beschränkt sich auf die Höhe <strong>de</strong>r Einlage zzgl. Agio. Eine<br />

Nachschusspflicht besteht nicht. Soweit <strong>de</strong>m Anleger<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Eingehung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

aufgrund eigener Disposition weitere Kosten entstehen<br />

(z. B. durch Beauftragung geeigneter Berater, Geldtransferkosten<br />

u. ä.), sind diese von ihm selber zu tragen.<br />

Der Abschluss <strong>de</strong>s jeweiligen Treuhand- und Verwaltungs -<br />

vertrags zwischen <strong>de</strong>m Anleger und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

und die Beteiligung als Treugeber (Beitritt)<br />

erfolgen mit Wirkung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Platzierungsabschnitts.<br />

Der Beitritt steht jedoch unter <strong>de</strong>r<br />

aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r vollständigen und frist gerechten<br />

Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags zzgl. <strong>de</strong>s er hobenen<br />

Agios durch <strong>de</strong>n Treugeber. Fällt die Zahlung in einen<br />

späteren Platzierungsabschnitt, wird <strong>de</strong>r Beitritt erst zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts vollzogen.<br />

Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage<br />

nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungs abschnitts<br />

ein, so wird <strong>de</strong>r Beitritt gegenstandslos.<br />

Davon unberührt bleiben Aufwendungen, die <strong>de</strong>r Anleger<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung seiner Beteiligung<br />

zu leisten hat. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer sind von <strong>de</strong>m Anleger grundsätzlich<br />

selbst zu entrichten. Einzelheiten hierzu sind im Abschnitt<br />

8.7 sowie im Kapitel 9 dargestellt. Eine etwaige Haftung<br />

<strong>de</strong>s Anlegers für Kapitalrückzahlungen bleibt hiervon<br />

unberührt (vgl. Abschnitt 8.3.11).<br />

26 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

3.8<br />

Mögliche Beteiligungsdauer,<br />

Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist zeitlich unbefristet.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um ein langfristiges <strong>Invest</strong>ment<br />

mit heute nicht abschätzbarem Beendigungszeitpunkt.<br />

Die Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist we<strong>de</strong>r zu einem festen<br />

Zeitpunkt vorgesehen noch gesichert und frühestens<br />

nach rd. sieben Jahren beabsichtigt.<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

beschließt mit einer Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r ab ge gebenen<br />

Stimmen über die Auflösung <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft. Eine<br />

Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist allerdings nur dann<br />

möglich, wenn auch die Be teiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

liquidiert bzw. ver wertet wer<strong>de</strong>n kann. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungsstruktur ist es nicht sichergestellt, dass<br />

im Falle einer Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auch die<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Mehrheit für eine Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ge geben ist. Der Asset Manager und die<br />

Geschäfts führung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft wer<strong>de</strong>n in<br />

diesem Falle zu gegebener Zeit <strong>de</strong>n Markt nach attraktiven<br />

Möglich keiten für einen Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligungen sondieren<br />

und ggf. <strong>de</strong>r Gesellschafter versammlung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

eine geeignete Verwertung empfehlen. Der<br />

Verkauf kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken,<br />

da davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n muss, dass das<br />

Port folio nicht als Ganzes veräußert wer<strong>de</strong>n kann, son<strong>de</strong>rn<br />

vielmehr nur Teil portfolio-Verkäufe, z. B. die Veräußerung<br />

einzelner Län<strong>de</strong>rgesellschaften o<strong>de</strong>r Veräußerungen einzelner<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, realisiert wer<strong>de</strong>n können.<br />

3.9<br />

Möglichkeit zur or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sollte als langfristige<br />

Vermögensanlage betrachtet wer<strong>de</strong>n. Die Laufzeit<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist gemäß <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

unbegrenzt. Entsprechend <strong>de</strong>r Regelung im Gesellschaftsvertrag<br />

unter § 17 kann ein Gesellschafter schriftlich unter<br />

Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong>,<br />

erstmals zum 31. März 2029 kündigen. In<br />

diesem Fall erhält <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter eine<br />

Abfindung in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswerts seiner Beteiligung,<br />

die in bis zu fünf jährlichen Raten ausgezahlt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Siehe hierzu auch Abschnitt 8.3.10.3. Die tatsächliche<br />

Beteiligungsdauer steht nicht fest.<br />

3.10<br />

Mögliche Performance<br />

Für <strong>de</strong>n <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> wur<strong>de</strong> auf die Darstellung<br />

einer Prognoserechnung verzichtet, da zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts die konkreten<br />

<strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft überwiegend<br />

noch nicht feststehen und somit nicht mit <strong>de</strong>r gebotenen<br />

Sorgfalt Aussagen über die mögliche zukünftige Entwicklung,<br />

insbeson<strong>de</strong>re in einzelnen Perio<strong>de</strong>n, getroffen wer<strong>de</strong>n<br />

können. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Auszahlungen<br />

an die Anleger frühestens nach Abschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

und somit voraussichtlich frühestens nach Ablauf<br />

<strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

können. Die Höhe <strong>de</strong>r anfänglichen Auszahlungen sowie<br />

die zukünftige Ent wicklung hängen von einer Vielzahl von<br />

Parametern und <strong>de</strong>ren Entwicklung ab (z. B. Bau kosten,<br />

Strom preis entwicklung, <strong>de</strong>n sich jährlich än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen,<br />

Betriebs kosten und Fremdkapital konditionen),<br />

die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nicht<br />

mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit abgeschätzt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Liquidationserlöses und damit <strong>de</strong>r Rückfluss<br />

an <strong>de</strong>n einzelnen Anleger hängen maßgeblich von <strong>de</strong>r<br />

Wertentwicklung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligungen<br />

sowie <strong>de</strong>r Situation auf <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Märkten ab.<br />

Auf Basis <strong>de</strong>r in Kapitel 7 dargestellten Annahmen,<br />

Schätzungen und grundsätzlichen Wirkungszusammenhänge<br />

sowie <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskriterien <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft (vgl. Abschnitt 6.5.2.1) besteht<br />

das Ziel, dass die Anleger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einen<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 27


Gesamtmittel rückfluss i. H. v. min<strong>de</strong>stens 180 % bezogen<br />

auf das Kommanditkapital (ohne Agio) über eine Laufzeit<br />

von ca. sieben Jahren vor individuellen Steuern sowie<br />

an rechenbarer o<strong>de</strong>r erstattbarer Quellensteuereinbehalte<br />

erreichen, vorausgesetzt, dass die Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligungen wie<br />

exemplarisch angenommen zum 31. März 2019 erfolgen<br />

sollte und sich die Annahmen wie in <strong>de</strong>n Abschnitten 7.1, 7.2<br />

und 7.3 dargestellt als zutreffend erweisen sollten. Dieser<br />

Zielwert ist nicht gesichert. Einzelheiten hierzu siehe Kapitel 7.<br />

3.11<br />

Steuerliche Einkünfte für in Deutschland<br />

steuerpflichtige Anleger<br />

Anlegern zuzurechnen sind, wird in Österreich eine<br />

Quellensteuer einbehalten, die grundsätzlich 25 % beträgt.<br />

Diese Quellensteuer ist i. H. v. 15 % im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Veranlagung <strong>de</strong>r Anleger grundsätzlich auf ihre <strong>de</strong>utsche<br />

Steuer schuld an rechenbar. Die darüber hinausgehen<strong>de</strong>n<br />

10 % können für <strong>de</strong>utsche Anleger aufgrund <strong>de</strong>s Doppelbesteuerungsab<br />

kommens in Österreich bei Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Abkommensberechtigung ermäßigt wer<strong>de</strong>n: Österreich<br />

beschränkt unter Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Steuerabzug von vornherein<br />

auf die anrechenbaren 15 %; Voraussetzung dafür<br />

ist, dass <strong>de</strong>r Anleger vor <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung auf<br />

amtlichem Formular eine aktuelle Wohnsitz bestätigung<br />

seines Finanzamtes zur Verfügung stellt. An<strong>de</strong>rnfalls kann<br />

<strong>de</strong>r Anleger nachträglich in Österreich Erstattung <strong>de</strong>r 10 %<br />

beantragen.<br />

Die Fondsgesellschaft ist als vermögensverwalten<strong>de</strong>, nicht<br />

gewerblich tätige Personengesellschaft konzipiert. Aufgrund<br />

ihrer Ausgestaltung ist sie auch nicht gewerblich<br />

geprägt und nicht gewerblich infiziert. Sie ist bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Einkommensteuer kein eigenes Steuer subjekt; dies<br />

sind vielmehr die Gesellschafter. Lediglich für die Bestimmung<br />

<strong>de</strong>r Einkunftsart und die Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

wird grundsätzlich auf die Fondsgesellschaft abgestellt.<br />

Die Anbieterin geht davon aus, dass die Fondsgesellschaft<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft vermittelt. In geringem<br />

Umfang wer<strong>de</strong>n zusätzlich Zinseinkünfte aus <strong>de</strong>r Anlage<br />

<strong>de</strong>r Liquiditätsreserve in Tages-, Termin- o<strong>de</strong>r Festgeld<br />

erzielt, die ebenfalls als Einkünfte aus Kapital vermögen zu<br />

werten sind.<br />

Anleger, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten<br />

und ausschließlich in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, versteuern<br />

diese Einkünfte konzeptionsgemäß mit <strong>de</strong>m so genannten<br />

Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritäts zuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer, und zwar im Rahmen ihrer<br />

Einkommensteuererklärung.<br />

Von <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, die die Fondsgesellschaft von<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erhält und die anteilig <strong>de</strong>n<br />

Anleger in Län<strong>de</strong>rn außerhalb Deutschlands o<strong>de</strong>r Anleger,<br />

die ihre Beteiligung im Betriebsvermögen halten,<br />

sollten ihre individuelle steuerliche Situation mit ihrem<br />

persönlichen Steuerberater bestimmen. Eine <strong>de</strong>taillierte<br />

Darstellung <strong>de</strong>r wesentlichen steuerlichen Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Konzeption befin<strong>de</strong>t sich im Kapitel 9.<br />

3.12<br />

Zielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die<br />

ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, diese nicht<br />

fremdfinanzieren und die – auch vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />

ihrer Vermögensverhältnisse – bereit und in <strong>de</strong>r Lage<br />

sind, eine lang fristige unternehmerische Beteiligung<br />

als mittelbarer o<strong>de</strong>r unmittelbarer Gesellschafter einer<br />

Kommandit gesellschaft einzugehen, die mit erheblichen<br />

unternehmerischen Risiken bis hin zum Totalverlust – einschließlich<br />

<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Bau und <strong>de</strong>r Entwicklung von<br />

neuen <strong>Wasserkraft</strong>werken in politisch und wirtschaftlich<br />

unterschiedlich entwickelten Zielregionen verbun<strong>de</strong>nen<br />

Projektentwicklungsrisiken – verbun<strong>de</strong>n ist (siehe hierzu<br />

Kapitel 4). Dabei muss <strong>de</strong>r Anleger berücksichtigen, dass<br />

Rückflüsse auf das eingesetzte Kapital hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Höhe <strong>de</strong>s Betrags und <strong>de</strong>s Zeitpunkts ungewiss sind.<br />

28 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

Das Beteiligungs angebot richtet sich an Interessenten,<br />

die we<strong>de</strong>r auf regelmäßige noch auf unregelmäßige<br />

Einkünfte aus <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>ment ange wiesen sind und die<br />

keine Rückzahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags in einer Summe<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten. Zu<strong>de</strong>m sollte<br />

<strong>de</strong>r Anleger die in diesem Verkaufsprospekt ge machten<br />

Angaben und Ein schätzungen teilen und u. a. bereit sein,<br />

mitunter erhebliche Unsicherheiten, insbeson<strong>de</strong>re bezüglich<br />

<strong>de</strong>r im Prospekt dargestellten <strong>Invest</strong>itionstätig keit und<br />

<strong>de</strong>r Projektdurchführung, im Hinblick auf die <strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>r,<br />

auf die Blindpool- Strategie, auf Strom-, Zins- und<br />

Devisenmärkte und auf die angestrebten Veräußerungserlöse<br />

aus Beteiligungs- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksverkäufen<br />

in Kauf zu nehmen. Zu<strong>de</strong>m sollten Anleger das Kapitel 4<br />

berück sichtigen. Aufgrund <strong>de</strong>s mit erhöhten Risiken<br />

verbun<strong>de</strong>nen Produktkonzepts sollte eine Be teiligung am<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> lediglich einen geringen Teil<br />

<strong>de</strong>s Gesamt portfolios <strong>de</strong>s Anlegers ausmachen.<br />

An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft darf sich ein Anleger (als Treugeber<br />

o<strong>de</strong>r Kommanditist) nur beteiligen, wenn er we<strong>de</strong>r<br />

Staatsbürger <strong>de</strong>r USA noch Inhaber einer dauerhaften<br />

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />

und auch aus keinem an<strong>de</strong>ren Grund in <strong>de</strong>n USA<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Er darf<br />

we<strong>de</strong>r einen Wohnsitz noch einen Zweitwohnsitz in <strong>de</strong>n<br />

USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten haben. Ferner muss er<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung han<strong>de</strong>ln<br />

und darf keine US-amerikanische Gesellschaft o<strong>de</strong>r eine<br />

sonstige nach <strong>de</strong>m US-amerikanischen Recht errichtete<br />

Vermögenseinheit, Vermögensmasse o<strong>de</strong>r ein Trust<br />

sein, welche(r) <strong>de</strong>r US-Bun<strong>de</strong>sbesteuerung unterliegt.<br />

Außer<strong>de</strong>m darf <strong>de</strong>r Anleger nicht Staatsbürger <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Kanada, Australien, Irland o<strong>de</strong>r Japan o<strong>de</strong>r eine natürliche<br />

und juristische Person, die ihren Wohnsitz, tatsächlichen<br />

Verwaltungssitz o<strong>de</strong>r statutarischen Sitz in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn hat, sein.<br />

Der mit diesem Beteiligungsangebot angesprochene<br />

Anleger muss bereit und wirtschaftlich in <strong>de</strong>r Lage<br />

sein, einen Totalverlust seiner Anlage einschließlich<br />

Agio ohne wesentliche Folgen für seine wirtschaftliche<br />

Situation hinnehmen zu können (siehe hierzu ausführlich<br />

Kapitel 4).<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 29


3.13<br />

Stark eingeschränkte Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />

In anspruchnahme freizustellen o<strong>de</strong>r Ersatz zu leisten.<br />

Näheres hierzu vgl. unter Abschnitt 8.3.11.<br />

Anleger können unter Beachtung <strong>de</strong>r Vorschriften über die<br />

Min<strong>de</strong>stbeteiligung und die Teilbarkeit eines Gesellschaftsanteils<br />

ihre Beteiligung o<strong>de</strong>r Teile davon mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin sowie im Falle<br />

von Treuhand-Beteiligungen daneben mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verpfän<strong>de</strong>n und auf einen<br />

Erwerber, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag uneingeschränkt<br />

anerkennt, übertragen. Zu <strong>de</strong>n weiteren Voraussetzungen<br />

vgl. Abschnitt 8.3.10.4. Auch gibt es keinen etablierten<br />

Zweitmarkt für Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds. Die freie Han<strong>de</strong>lbarkeit <strong>de</strong>r Beteiligung ist daher<br />

stark erschwert und ggf. nicht o<strong>de</strong>r nur mit erheblichen<br />

Preisabschlägen möglich. Vor <strong>de</strong>r Ver äußerung und<br />

Übertragung sollten die steuer lichen Konsequenzen<br />

mit <strong>de</strong>m persönlichen Steuerberater erörtert wer<strong>de</strong>n.<br />

Des wegen eignet sich das Beteiligungsangebot nicht zur<br />

Anlage von Mitteln, über die während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung verfügt wer<strong>de</strong>n soll. Näheres hierzu vgl. unter<br />

Abschnitt 4.5.12.<br />

3.15<br />

Angabenvorbehalte<br />

Dieser Verkaufsprospekt stellt wirtschaftliche und steuerliche<br />

Auswirkungen einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

typisierend dar, d. h. ohne auf die individuelle<br />

Situation eines Anlegers Bezug zu nehmen. Für die in dividuelle<br />

Beurteilung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>ments ist es<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, dass <strong>de</strong>r Anleger über entsprechen<strong>de</strong> Fachkompetenz<br />

verfügt o<strong>de</strong>r fach kundige Beratung unabhängiger<br />

Dritter einholt. Für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Verkaufs prospekts<br />

sind nur die bis zum Datum <strong>de</strong>r Prospekt aufstellung<br />

bekannten o<strong>de</strong>r erkennbaren Sach verhalte maßgebend.<br />

3.14<br />

Haftung<br />

Gegenüber Dritten haftet je<strong>de</strong>r Kommanditist mit 0,1 %<br />

seines gezeichneten Anlagebetrags (Hafteinlage). Die<br />

Haftung erlischt, soweit die Einlage geleistet ist. Sie<br />

lebt durch Auszahlungen wie<strong>de</strong>r auf, durch die sich die<br />

Ein lage unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Hafteinlage vermin<strong>de</strong>rt.<br />

Soweit Zahlungen aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Rückzahlungen<br />

o<strong>de</strong>r Entnahmen im Sinne von §§ 171, 172 Abs. 4 HGB<br />

dar stellen, lebt die Haftung in diesem Umfang gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Gläubigern wie<strong>de</strong>r auf. Im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. im Falle <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ist die vorgenannte Haftung auf einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n bzw. nach <strong>de</strong>r<br />

Liquidation beschränkt. Sich als Treugeber beteiligen<strong>de</strong><br />

Anleger sind gegenüber <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

verpflichtet, sie in entsprechen<strong>de</strong>m Maße von einer<br />

30 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 31


4<br />

Wesentliche<br />

Risiken<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung<br />

32 Fluss Vjosa in <strong>de</strong>r Nähe von Përmet (Albanien), unterhalb <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt <strong>de</strong>s Fonds an Nebenfluss Lengarica


Mit <strong>de</strong>r Beteiligung an einem geschlossenen Fonds<br />

wie <strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen<br />

Vermögens anlage sind auch Risiken verbun<strong>de</strong>n. Das<br />

Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die sich<br />

mittel bar als Treugeber an einer Kommanditgesellschaft,<br />

die indirekt vor allem in <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt-Entwicklungen<br />

und, zu einem geringen Teil, in bestehen<strong>de</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke investiert, beteiligen möchten. Hierbei<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um eine unternehme risch geprägte, langfristige<br />

<strong>Invest</strong>ition mit Projektentwicklungscharakter. Es<br />

können <strong>de</strong>shalb erheblich höhere Risiken als bei an<strong>de</strong>ren<br />

Anlagen auftreten, einschließlich solcher in beste hen<strong>de</strong><br />

Kraftwerke. Anlegern, die auf eine kurzfristige Verfügbarkeit<br />

<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals angewiesen sind und <strong>de</strong>n<br />

Totalverlust ihrer Anlage (inkl. Agio) nicht ohne wesentliche<br />

Fol gen für ihre wirtschaftliche Situation hinnehmen<br />

können, ist daher von einer Beteiligung abzu raten. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>s mit erhöhten Risiken verbun<strong>de</strong>nen Produktkonzepts<br />

sollte eine Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondgesellschaft<br />

zu<strong>de</strong>m lediglich einen geringen Teil <strong>de</strong>s Gesamtportfolios<br />

<strong>de</strong>s Anlegers ausmachen.<br />

Das Beteiligungsangebot wur<strong>de</strong> auf Grundlage <strong>de</strong>r zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung ver fügbaren wirtschaftlichen<br />

Daten und <strong>de</strong>r zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong>n<br />

rechtlichen und steuer lichen Rahmenbedingungen erstellt.<br />

Spätere Än<strong>de</strong>rungen z. B. in <strong>de</strong>r Rechtsprechung, <strong>de</strong>r<br />

Ge setzgebung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis (jeweils ggf.<br />

auch rückwirkend) sowie unvorhergese hene tatsächliche<br />

Entwicklungen können sich auf die Ertragslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

sowie die Werthaltigkeit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

nachteilig auswirken. Interessierte Anleger, die nicht<br />

über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für<br />

das in diesem Verkaufsprospekt vorge stellte <strong>Invest</strong>ment<br />

verfügen, sollten eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ohne die Einschaltung unabhängiger, fachkundiger<br />

Berater eingehen.<br />

Mit <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Darstellung sollen <strong>de</strong>m Anleger<br />

für seine persönliche Entscheidungsfin dung die wesentlichen<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung für die Anbieterin<br />

erkennbaren tatsächlichen und rechtlichen Risiken<br />

aufgezeigt wer<strong>de</strong>n. Es wird keine Aussage über die Gefahr<br />

<strong>de</strong>r Risikoverwirklichung o<strong>de</strong>r über die Auswirkungen<br />

einer Risikoverwirklichung beim An leger getroffen. Verschie<strong>de</strong>ne<br />

Risiken können zusammen auftreten und sich<br />

gegenseitig ver stärken, so dass Entwicklungen eintreten<br />

können, die von einem vollständigen o<strong>de</strong>r teilweisen Ausfall<br />

von Auszahlungen bis hin zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s<br />

gezeichneten Kapitals und <strong>de</strong>s Agios reichen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re zu beachten ist, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

plant, mehrere <strong>Wasserkraft</strong>an lagen in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Län<strong>de</strong>rn zu tätigen. Hierdurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit<br />

<strong>de</strong>s Eintritts eines o<strong>de</strong>r mehrerer Risiken:<br />

Mehr Anlagen be<strong>de</strong>uten auch mehr Risikoanknüpfungspunkte<br />

in Form von mehr Vertrags beziehungen, mehr<br />

Rechtsordnungen, mehr Währungen etc. Verwirklicht sich<br />

ein Risiko in Bezug auf mehrere Anlagen, kann dies bis<br />

zu einem Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />

Gleiches gilt, wenn verschie<strong>de</strong>ne Gefahren in Bezug auf<br />

mehrere Anlagen eintreten.<br />

Der Grad <strong>de</strong>r Diversifizierung <strong>de</strong>r Anlagen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

hängt auch von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s ihr zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n Kapitals ab. Das Risiko für <strong>de</strong>n Anleger<br />

kann sich <strong>de</strong>mnach erhöhen, wenn die Fondsgesellschaft<br />

weniger Kapital als geplant einwirbt und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zur Verfügung stellen kann.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird sich an Gesell schaften<br />

beteiligen, die im Besitz einer Lizenz zur Errichtung<br />

und zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks o<strong>de</strong>r im Besitz<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong> werks sind („<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften“).<br />

Dabei wird sie in Betracht ziehen, ihre (dann<br />

mittel baren) Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in ein und <strong>de</strong>mselben Staat in so genannten „Län <strong>de</strong>rgesellschaften“<br />

zu bün<strong>de</strong>ln. Gesellschaften, an <strong>de</strong>nen<br />

die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

beteiligt ist, wer<strong>de</strong>n als „Beteiligungsgesellschaften“<br />

bezeichnet. Darüber hin aus kann die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

auch selbst ein <strong>Wasserkraft</strong>werk errichten<br />

bzw. besitzen; in diesem Fall ist sie selbst auch eine<br />

„<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft“.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 33


4.1<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r Prospektierung und<br />

enthaltene Risiken<br />

4.1.1<br />

Ungewissheit zukünftiger Ergebnisse<br />

Der vorliegen<strong>de</strong> Verkaufsprospekt enthält Prognosen ,<br />

Schätzungen und Annahmen hinsichtlich <strong>de</strong>r zukünftigen<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions<br />

gesellschaft, <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rge sellschaften und <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften. Diese beruhen u. a. auf Prognosen,<br />

Schätzun gen und Annahmen hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Ent wicklung <strong>de</strong>s Strommarktes in <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>rn<br />

und <strong>de</strong>r tatsächlichen Wasserdarbietung. Hierbei<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um zukunftsbezogene Aussagen,<br />

die auf einer Reihe von Annahmen beruhen. Es ist<br />

nicht aus zu schließen, dass sich die zugrun<strong>de</strong> gelegten<br />

An nahmen später als unzutreffend erweisen. Künftige<br />

Ereignisse und Entwicklungen lassen sich nur schwer<br />

im Voraus einschätzen und wer<strong>de</strong>n unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

durch Faktoren beeinflusst, die nicht berücksich tigt wur<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r Kontrolle durch die Fondsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r sonstige Beteiligte entzie hen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re ist die Erreichung <strong>de</strong>r angestrebten Ziele,<br />

die <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions- und Finanzie rungsplänen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zugrun<strong>de</strong><br />

gelegt wur<strong>de</strong>n, von verschie<strong>de</strong>nen Variablen abhängig<br />

wie z. B. Strompreise, Währungskurse, Inflationsrate,<br />

Zinssätze von Darlehen und Anschlussfinanzierungen,<br />

Guthabenzinssätze, Kosten z. B. für die Errichtung und<br />

Instandhaltung sowie die angenommenen Verkaufs preise<br />

und -zeitpunkte von <strong>Wasserkraft</strong>wer ken. Die in <strong>de</strong>n<br />

Berechnungen ausgewiesenen absoluten Größen dieser<br />

Variablen basieren auf Erwartungswerten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

die sich im Wesentlichen auf Angaben<br />

<strong>de</strong>s Asset Managers stützen. Es ist jedoch keineswegs<br />

gesichert, dass diese vergangenheitsbezogenen Werte<br />

auch zukünftig Geltung haben wer<strong>de</strong>n. Inbeson<strong>de</strong>re sind<br />

die Kosten <strong>de</strong>r Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die<br />

Höhe <strong>de</strong>s zu erzeugen<strong>de</strong>n Stroms und damit die Erlöse<br />

aus seinem Verkauf sowie die Einnahmen aus einer<br />

Veräußerung von <strong>Wasserkraft</strong>werken zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung ungewiss. Verschlechterungen dieser<br />

und an<strong>de</strong>rer relevanter Faktoren können sich negativ auf<br />

das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis und<br />

die Werthal tigkeit seiner Beteiligung auswirken und bis<br />

zu einem Totalverlust führen.<br />

Allgemein muss <strong>de</strong>r Anleger berücksichtigen, dass die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Fondsaufle gung entstan<strong>de</strong>nen<br />

Kosten zunächst aufgeholt wer<strong>de</strong>n müssen, bevor sich für<br />

<strong>de</strong>n Anleger ein positiver Nettowertzuwachs ergeben kann.<br />

4.1.2<br />

Risiken aus Aussagen und Angaben Dritter<br />

Dieser Verkaufsprospekt enthält diverse Angaben und<br />

Aussagen Dritter (insbeson<strong>de</strong>re von technischen Gutachtern,<br />

<strong>de</strong>m As set Manager sowie von <strong>Wasserkraft</strong>sachverständigen),<br />

die auf <strong>de</strong>n subjektiven Einschätzungen<br />

dieser Dritten beruhen können und die die Prospektverantwortliche<br />

auf ihre Plausibilität geprüft hat. Trotz<strong>de</strong>m<br />

besteht das Risiko <strong>de</strong>r falschen, sinnent stellend verkürzten<br />

o<strong>de</strong>r unrichtigen Wie<strong>de</strong>r gabe dieser Angaben und<br />

Aussagen. Daneben kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sich die Angaben und Aussagen <strong>de</strong>r Dritten als<br />

unzutreffend erweisen, da sie bspw. aufgrund falscher<br />

Annahmen inhaltlich unrichtig sind o<strong>de</strong>r objektiv falsche<br />

Schlüsse gezogen wer<strong>de</strong>n. Eine Haftung <strong>de</strong>r externen<br />

Dritten, <strong>de</strong>ren Aussagen und Angaben übernommen<br />

wur <strong>de</strong>n, ist nicht in je<strong>de</strong>m Fall gegeben. In einigen Fällen<br />

sind im marktüblichen Umfang Haftungs beschränkungen<br />

vereinbart wor<strong>de</strong>n. Selbst wenn Ersatzansprüche bestehen<br />

sollten, ergibt sich das Risiko, dass diese sich nicht<br />

o<strong>de</strong>r nicht in vollem Umfang durchsetzen lassen. Eine<br />

Verwirk lichung vorgenannter Umstän<strong>de</strong> kann sich negativ<br />

auf das vom Anleger erzielbare wirt schaftliche Ergebnis<br />

sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken und<br />

bis zu einem Totalver lust führen.<br />

34 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

4.1.3<br />

Erhöhtes Marktrisiko aufgrund wirtschaftlicher<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die Folgen <strong>de</strong>r so genannten „Finanzkrise“ beeinträchtigen<br />

weiter und auf unabsehbare Zeit die weltwirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen. Inbeson<strong>de</strong>re hat sich die Finanzkrise<br />

mittlerweile zu einer Schul<strong>de</strong>nkrise ganzer Staaten<br />

ausgeweitet und stellt sogar die Stabilität ganzer Wäh -<br />

rungs räume in Frage. Auch die Entwicklung <strong>de</strong>s wirtschaftlichen<br />

Umfel<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>ions län<strong>de</strong>rn ist nicht<br />

vorhersehbar. Die Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Erwerb und die<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r ge planten Anlagen sind nicht sicher<br />

abschätzbar. So können bspw. Finanzierungen teu rer<br />

als geschätzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vorübergehend gar nicht erhältlich<br />

sein. Auch <strong>de</strong>r Wert bzw. die Veräußerbarkeit <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke können sich zeitweise o<strong>de</strong>r dauerhaft<br />

reduzieren bzw. erschweren. Dies kann sich negativ auf<br />

das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />

die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.2<br />

Spezifische Risiken <strong>de</strong>r Anlage in<br />

<strong>Wasserkraft</strong><br />

4.2.1<br />

Fondsspezifische Risiken <strong>de</strong>r Anlage in <strong>Wasserkraft</strong><br />

4.2.1.1<br />

Risiko <strong>de</strong>s Blindpools<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung hat die <strong>Invest</strong>itions<br />

gesellschaft nur in geringem Umfang bereits<br />

Was serkraf tinvestitionen getätigt o<strong>de</strong>r sich solche<br />

gesichert. Überwiegend stehen die Anlagen, die die <strong>Invest</strong>i<br />

tions gesellschaft tätigen wird, noch nicht fest (Blindpool).<br />

Folglich besteht das Risiko, dass die i<strong>de</strong>ntifizierten<br />

In vestitionsmöglichkeiten sich nicht realisieren lassen und<br />

sich nicht in ausreichen<strong>de</strong>m Maße weitere <strong>Invest</strong>itionsmög<br />

lichkeiten fin<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions kriterien und<br />

Ergebniserwartungen genügen, o<strong>de</strong>r sich diese wie<strong>de</strong>rum<br />

nicht durchführen lassen, wodurch sich zumin<strong>de</strong>st die<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase ver längern wür<strong>de</strong>. Folge kann jedoch<br />

auch sein, dass das Eigen kapital <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />

nicht vollständig investiert wer<strong>de</strong>n kann. Ferner wird je<strong>de</strong><br />

Projektevaluierung, die nicht in einer Inves tition mün<strong>de</strong>t,<br />

im Ergebnis wirtschaftlich nutzlose Aufwendungen verursachen.<br />

Auch können Anlagen zu ungünstigeren Konditionen<br />

als zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospekt aufstellung angestrebt,<br />

getätigt wer<strong>de</strong>n. Dies kann sich negativ auf das vom<br />

Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />

4.2.1.2<br />

Projektentwicklungsrisiken in Verbindung mit <strong>de</strong>r<br />

Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong> werken<br />

Es ist geplant, in ganz wesentlichem Umfang <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

erst zu errichten. Im Unter schied zu <strong>de</strong>m<br />

Erwerb von Bestandskraftwerken ergeben sich hierdurch<br />

erheb liche, zusätzliche Risiken.<br />

In <strong>de</strong>r Regel wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Be teiligungen<br />

an Gesellschaften erwerben, die eine o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Lizenzen zum Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken besitzen.<br />

Nach <strong>de</strong>m Erwerb und unter Umstän<strong>de</strong>n auch erst bei<br />

<strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>s Bauvorhabens kann sich ergeben, dass<br />

eine Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken entsprechend<br />

<strong>de</strong>r Lizenz(en) wirtschaftlich nicht o<strong>de</strong>r nicht aus reichend<br />

attraktiv ist und ggf. abhelfen<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen behördlicherseits<br />

nicht genehmigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Grün<strong>de</strong> wie<br />

z. B. standortbezogene einen Bau nicht hinreichend erfolgreich<br />

durchführbar erscheinen lassen. In diesem Fall wird<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft versuchen, die eingegangene<br />

Beteiligung wie<strong>de</strong>r zu veräußern. Dabei besteht das Risiko,<br />

dass ihr dies nicht gelingt o<strong>de</strong>r sie weniger erlöst als sie<br />

für <strong>de</strong>n Kauf und ihre Prüfungen aufge wen<strong>de</strong>t hat.<br />

Entschei<strong>de</strong>t die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

zu errichten, können sich in <strong>de</strong>r Planungsphase verschie<strong>de</strong>ne<br />

Risiken realisieren, die zu einer Verzögerung,<br />

einem Abbruch o<strong>de</strong>r Mängeln in <strong>de</strong>r Bauaus führung führen<br />

können. So können etwa bei <strong>de</strong>r Wahl und <strong>de</strong>n vorbereiten<strong>de</strong>n<br />

Untersuchungen <strong>de</strong>s Standorts Um stän<strong>de</strong> (wie z. B.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 35


hydrologische, geologische o<strong>de</strong>r rechtliche) falsch bewertet<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Baupläne Fehler gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n, z. B. weil sich die Arbeit <strong>de</strong>s beauftragten Planers<br />

als mangelhaft herausstellt. Typischerweise wer<strong>de</strong>n sich<br />

diese Mängel erst bei o<strong>de</strong>r nach Abschluß <strong>de</strong>r Bauausführung<br />

zeigen und können dann zu Mehrkosten bis hin zu<br />

einer Nichtnutzbarkeit <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werkes führen.<br />

Kommt es zur Errichtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks, sind<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Bauherrenrisiken zu tragen, ein schließlich<br />

<strong>de</strong>s Vertragserfüllungs- und Bonitätsrisikos <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Bauunternehmers. Im Rahmen <strong>de</strong>r Errichtung<br />

und endgültigen Abnahme <strong>de</strong>r Was serkraftwerke kann es<br />

zu zeitlichen Verzögerungen kommen, so dass die Erträge<br />

aus <strong>de</strong>r Stromproduktion erst später als zum <strong>Invest</strong>itionszeitpunkt<br />

kalkuliert fließen o<strong>de</strong>r ganz ausblei ben. Wur<strong>de</strong><br />

Fremdkapital in Anspruch genommen, fallen Zinsen für<br />

einen längeren als geplanten Zeitraum an, ohne dass diese<br />

(und ggf. auch Tilgungszahlungen) aus Erträgen bestritten<br />

wer<strong>de</strong>n können. Bei <strong>de</strong>r Bauausführung können Kostenüberschreitungen<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Planung eintreten, die<br />

zulasten <strong>de</strong>s angestrebten Ergebnisses gehen. Solche Zusatzkosten<br />

können auch aus Auf lagen entstehen, die einen<br />

Ausgleich von Schädigungen <strong>de</strong>r Natur verlangen, die bei<br />

<strong>de</strong>r Er richtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks ent stan<strong>de</strong>n sind.<br />

Während <strong>de</strong>r Errichtung kann es außer<strong>de</strong>m zu Schä<strong>de</strong>n<br />

am Bauwerk durch die Verwirklichung geo logischer (z. B.<br />

Erdbeben) o<strong>de</strong>r metero logischer (z. B. Hochwasser) Risiken<br />

kommen. Auch das geologische Risiko einer an<strong>de</strong>ren<br />

als <strong>de</strong>r erwarteten Beschaffenheit <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s kann<br />

zusätzliche Kosten verursachen. Können Zusatzkosten von<br />

einer Wasser kraftgesellschaft nicht finanziert bzw. ausbleiben<strong>de</strong><br />

Einnahmen ausgeglichen wer<strong>de</strong>n und erfolgen<br />

keine Eigenkapital-Nachschüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />

eine erhöhte Fremdkapitalaufnahme, kann dies bis zur<br />

Insolvenz <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft führen.<br />

Wesentlich ist auch, dass bei zu errichten<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

eine Unsicherheit hinsichtlich <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Durchflußmengen und <strong>de</strong>mzufolge <strong>de</strong>r Menge <strong>de</strong>s zu<br />

er zeugen<strong>de</strong>n Stroms besteht. An<strong>de</strong>rs als bei Bestandskraftwerken<br />

ist keine Betriebshistorie vorhan<strong>de</strong>n, auf die zurückgegriffen<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Gewässerbezogene Datenreihen<br />

sind unter Umstän<strong>de</strong>n nicht verfügbar o<strong>de</strong>r, wie oft in <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn Südosteuropas <strong>de</strong>r Fall, lückenhaft. Vorgenommene<br />

örtliche Zusatzmessungen und hydrologische Berechnungsverfahren<br />

können sich als fehlerhaft o<strong>de</strong>r nicht repräsentativ<br />

herausstellen. Es besteht damit das Risiko, dass die tat sächliche<br />

Stromproduktion geringer als geplant ausfällt.<br />

Je<strong>de</strong>s vorstehend genannte Risiko kann einzeln o<strong>de</strong>r kumuliert<br />

mit an<strong>de</strong>ren genannten auftre ten und sich negativ auf<br />

das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />

die Werthal tigkeit seiner Beteiligung auswirken und bis zu<br />

einem Totalverlust führen.<br />

4.2.1.3<br />

Eingeschränkte Erfahrung und Haftung <strong>de</strong>s<br />

Asset Managers<br />

Die enso GmbH, die gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

vertraglich die Funktion <strong>de</strong>s Asset Managers<br />

übernommen hat, hat bisher nur eingeschränkte Erfahrungen<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Durchführung von Projekten<br />

von <strong>Wasserkraft</strong>werken bzw. <strong>de</strong>m Erwerb entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Be teiligungen an projektentwickeln<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />

gesammelt. Auch konnte die enso GmbH bislang nur<br />

einzelne Projekte in verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn vorbereiten<br />

bzw. bereits zu einem Beteiligungserwerb führen. Eine<br />

Projektentwicklung von <strong>de</strong>r Planung über <strong>de</strong>n Bau bis<br />

zur Fertigstellung und In be triebnahme eines <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

hat sie bislang noch nicht durchgeführt und<br />

abgeschlossen. Es besteht damit das Risiko, dass sie die<br />

ihr übertragenen Tätigkeiten nicht so erfüllen kann, wie<br />

dies erwartet wird.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>s Asset Managers ist im Falle leichter Fahrlässigkeit<br />

auf 5 Mio. EUR pro Scha<strong>de</strong>n und Jahr beschränkt.<br />

Der Asset Manager ist verpflichtet, in dieser Höhe eine<br />

Betriebshaftpflicht- und Vermögensscha<strong>de</strong>nsversicherung<br />

abzuschließen und aufrechtzuerhalten, allerdings nur wenn<br />

und insoweit eine <strong>de</strong>rartige Versicherung zu wirtschaftlich<br />

zumutbaren Konditionen erhältlich ist. Generell ist die<br />

Haftung <strong>de</strong>s Asset Managers für ent gangenen Gewinn,<br />

36 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

indirekte Schä<strong>de</strong>n und Mangelfolgeschä<strong>de</strong>n ausgeschlossen.<br />

Es besteht damit das Risiko, dass nur unzureichen<strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r kein Ausgleich für vom Asset Manager verursachte<br />

Schä<strong>de</strong>n erlangt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

4.2.1.4<br />

Prüfungen (Due Diligence)<br />

Zwar wird bei je<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition eine ankaufs- bzw. investitionsbezogene<br />

Prüfung (Due Diligence) durchgeführt,<br />

es besteht jedoch das Risiko, dass die im Bereich <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong> zahlreich zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Aspekte<br />

(z. B. hydrologische, geologische, technische, lizenz- und<br />

sonstige rechtliche o<strong>de</strong>r steuerliche) und / o<strong>de</strong>r Risiken<br />

nicht angemessen bewertet wer<strong>de</strong>n. Dies gilt ins beson<strong>de</strong>re<br />

für <strong>de</strong>n Asset Manager und eingeschaltete Berater<br />

und Sachverständige.<br />

Wird sich, wie zumeist <strong>de</strong>r Fall, an bestehen<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />

beteiligt, besteht das Risiko, dass sich wertmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Faktoren (z. B. Rechtsmängel, For<strong>de</strong>rungen<br />

gegen die Gesellschaft etc.) erst nach Erwerb offenbaren<br />

und diese von <strong>de</strong>n – zumeist eingeschränkten – Garantien<br />

<strong>de</strong>s Verkäufers bzw. <strong>de</strong>r Altgesellschafter nur teilweise<br />

o<strong>de</strong>r gar nicht abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies kann zu fehlgeschlagenen <strong>Invest</strong>itionen führen und<br />

sich negativ auf das vom Anleger er zielbare wirtschaftliche<br />

Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung<br />

auswirken und bis zu einem Totalverlust führen.<br />

4.2.1.5<br />

Finanzierungsrisiko, insbeson<strong>de</strong>re Kapitalisierungsund<br />

Fremdfinanzierungsrisi ken<br />

Es ist beabsichtigt, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Verpflichtungen<br />

entsprechend ihrer Kapitalisierung eingeht.<br />

Allerdings hat <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner enso GmbH & Co. KG<br />

für auf seine vor <strong>de</strong>m 25. Juli 2011 rechtswirksam bei<br />

getretenen Kommanditisten ent fallen<strong>de</strong>n Gesellschafterzuschüsse<br />

an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keine Bankgarantie<br />

zu stellen. Insofern besteht das Risiko, dass<br />

die enso GmbH & Co. KG bzw. ihre vor <strong>de</strong>m 25. Juli 2011<br />

rechtswirksam beigetretenen Kommanditisten ihren<br />

Einschussverpflichtungen nicht nach kommen und<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Anlagen nicht in <strong>de</strong>m geplanten<br />

Umfang tätigen kann. Ist sie bereits eigene Verpflichtungen<br />

eingegangen und kann diese in <strong>de</strong>r Folge nicht<br />

erfüllen, kann sie zu<strong>de</strong>m erhebliche Verluste erlei<strong>de</strong>n, was<br />

sich negativ auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche<br />

Ergebnis sowie die Werthaltig keit seiner Beteiligung<br />

auswir ken und bis zu einem Totalverlust führen kann.<br />

Die Anlagen sollen zum Teil fremdfinanziert wer<strong>de</strong>n und<br />

dies ist <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions- und Finanzie rungsplänen zugrun<strong>de</strong><br />

gelegt. Es besteht das Risiko, dass die Gewährung<br />

von Bankkrediten nicht zustan<strong>de</strong> kommt o<strong>de</strong>r nur zu<br />

wesentlich ungünstigeren Konditionen als angenommen<br />

er langt wer<strong>de</strong>n kann. Bei Krediten mit variabler<br />

Verzinsung wer<strong>de</strong>n sich steigen<strong>de</strong> Kapitalmarktzinsen<br />

negativ auswirken. Eine unzureichen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nur zu<br />

ungünstigen Konditionen verfügbare Fremdfinanzierung<br />

kann die Ertragslage <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften bzw.<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft negativ beeinflussen o<strong>de</strong>r<br />

einen höheren Eigenkapitaleinsatz erfor<strong>de</strong>rn und damit<br />

<strong>Invest</strong>itionen in <strong>de</strong>m geplanten Umfang entgegenstehen,<br />

was sich jeweils negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />

wirtschaftliche Ergebnis auswirken kann.<br />

Es ist geplant, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften <strong>de</strong>n<br />

laufen<strong>de</strong>n Kapitaldienst ihrer Finanzierungen mit <strong>de</strong>n Erlösen<br />

aus <strong>de</strong>m Stromverkauf tätigen. Fallen diese Erlöse,<br />

etwa aufgrund geringeren Wasserdurchflusses, zu niedrig<br />

aus, besteht das Risiko, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

ihren Zahlungsverpflichtungen aus <strong>de</strong>r Finanzierung nicht<br />

nachkommen kann und es zu einer außer or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigung eines Darlehens durch die finanzieren<strong>de</strong> Bank<br />

und ggf. zu Zwangs verwertungen von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

kommt. Zu<strong>de</strong>m können negative Wertentwicklungen von<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken zu Verletzungen von Zusicherungen<br />

in Darlehensverträgen (z. B. <strong>de</strong>r Über schreitung <strong>de</strong>s<br />

Beleihungsrahmens) führen und ggf. die Nachfor<strong>de</strong>rung<br />

von Sicherheiten, <strong>de</strong>n Weiterverkauf <strong>de</strong>r Darlehen o<strong>de</strong>r<br />

außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigungen <strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n Bank<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 37


zur Folge haben. Dies kann sich negativ auf das vom Anleger<br />

erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />

seiner Beteiligung auswirken und bis zu einem<br />

Totalverlust führen.<br />

Soweit am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit eines Darlehens eine Anschlussfinanzierung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist, be steht das Risiko,<br />

dass eine solche nicht o<strong>de</strong>r nur zu ungünstigen Konditionen<br />

zu erlangen ist. Das wird etwa <strong>de</strong>r Fall sein, wenn sich<br />

die Finanzkrise weiter verschärft. Dies kann finanzielle<br />

Belastungen zur Folge haben und <strong>de</strong>n Verkauf von Beteiligungen<br />

bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werken – ggf. auch zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt und zu nachteiligen Konditionen –<br />

erzwingen, mit <strong>de</strong>r möglichen Folge, dass das ange streb te<br />

wirtschaftliche Ergebnis verfehlt wird.<br />

4.2.1.6<br />

Einfluss von Veräußerungserlösen und -zeitpunkten<br />

auf das Ergebnis<br />

Die für die Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften<br />

o<strong>de</strong>r bei einer eventuellen Veräußerung einer Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

für die Anteile an einer Län<strong>de</strong>r gesellschaft zu<br />

erzielen<strong>de</strong>n Veräußerungserlöse haben einen wesentlichen<br />

Einfluss auf das Ergebnis <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Erlöse – etwa aufgrund<br />

einer Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Marktver hältnisse, insbe son<strong>de</strong>re<br />

auf <strong>de</strong>m Strommarkt, aber auch aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache,<br />

dass die <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft plan gemäß insbeson<strong>de</strong>re<br />

Co-<strong>Invest</strong>ments mit Part nern eingehen wird und<br />

in solchen Fällen nur einen Teil <strong>de</strong>r Geschäftsanteile<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft und ggf. auch an einer<br />

Län<strong>de</strong>rgesell schaft wird anbieten können – nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht in <strong>de</strong>r geplanten Höhe erzielt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Auch ohne beson<strong>de</strong>ren Grund sind im Übrigen negative<br />

Ab weichungen eines realisierbaren Ver äußerungspreises<br />

von einer vor herigen Bewertung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft stets möglich. Außer<strong>de</strong>m besteht<br />

das Risiko, dass <strong>de</strong>r geplante Zeit rahmen für die Veräuße<br />

rungen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> in vestments <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

nicht eingehalten wird. So kann die Veräußerung<br />

aufgrund vorangegangener Ver zögerungen in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Bauaus führung, <strong>de</strong>r Marktlage, politischer<br />

Eingriffe o<strong>de</strong>r sonstiger ungüns tiger Rahmenbedingungen<br />

zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht möglich<br />

o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Der Joint Venture-<br />

Partner hat ab und nach <strong>de</strong>m 01. April 2021 das Recht,<br />

eine Verwertung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

(insgesamt o<strong>de</strong>r teilweise) zu verlangen, ohne<br />

dass es dabei auf <strong>de</strong>n Wunsch und die Interessen <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft ankäme. Auch die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft wird nur<br />

eingeschränkt fungibel sein, insbeson<strong>de</strong>re, wenn es sich<br />

um eine Min<strong>de</strong>rheitsbeteiligung han<strong>de</strong>lt. Auch können<br />

die <strong>de</strong>m Joint Venture-Partner eingeräumten Mitverkaufsund<br />

Vorkaufsrechte Veräuße rungen effektiv und prozessmäßig<br />

erschweren. Diese Elemente können sich negativ<br />

auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis<br />

sowie die Wert haltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.2.1.7<br />

Län<strong>de</strong>rrisiken<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird Anlagen in Län<strong>de</strong>rn<br />

tätigen, die nicht <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Europäischen<br />

Währungsraum angehören. Solche Anlagen<br />

können auch <strong>de</strong>n über wiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Anlagen ausmachen.<br />

Sie unterliegen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Staaten<br />

Süd osteuropas und <strong>de</strong>r Türkei, einem erhöhten Risiko.<br />

So können etwa staatliche Maß nahmen wie die Ent eignung<br />

o<strong>de</strong>r die Einschränkung von Rechten ausländischer<br />

<strong>Invest</strong>oren nicht ausge schlossen wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren<br />

ist allgemein das Umfeld für ge schäftliche Transaktionen<br />

in diesen Län <strong>de</strong>rn i. d. R. nicht so gesichert, wie es<br />

dies bspw. in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s republik Deutschland <strong>de</strong>r Fall<br />

ist. Dies umfasst auch die Funktionsweise von Behör<strong>de</strong>n<br />

und Justiz. Die Geltend machung und Durchsetzung von<br />

be rechtigten An sprüchen kann länger dauern und auch<br />

erfolglos bleiben. Auch ist in manchen Län<strong>de</strong>rn das<br />

Risiko eines Krieges, terroristischer Angriffe o<strong>de</strong>r eines<br />

Militär putsches höher als es etwa in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland <strong>de</strong>r Fall ist.<br />

38 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

So können etwa staatliche Maßnahmen wie die Ent eignung<br />

o<strong>de</strong>r die Einschränkung von Rechten aus ländischer<br />

<strong>Invest</strong>oren nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Zwar bestehen<br />

gegenwärtig zwischen Österreich und <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r<br />

für <strong>Wasserkraft</strong>investments <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

zulässigen südosteuropäischen Län<strong>de</strong>r sowie <strong>de</strong>r Türkei<br />

so genannte <strong>Invest</strong>itionsschutzab kommen, die <strong>Invest</strong>oren<br />

vor unfairer Behandlung schützen und die Einhaltung völkerrechtlicher<br />

Min<strong>de</strong>ststandards garantieren. Diese Abkommen<br />

haben jedoch zum einen eine begrenzte Laufzeit<br />

und ihr Neuabschluss kann nicht als gesichert betrachtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren sind ihr Inhalt, Bestimmtheit und<br />

Durchsetzbarkeit eingeschränkt. In diesem Zusammenhang<br />

von Be<strong>de</strong>utung ist das Risiko, dass <strong>de</strong>r jeweils bei<br />

einer Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an einer<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft in einem südosteuropäischen<br />

Nicht-EU-Staat o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Türkei geplante Abschluss einer<br />

Versicherung gegen politische Län<strong>de</strong>rrisiken wie z. B. Enteignung,<br />

Beschränkungen <strong>de</strong>s Kapitalverkehrs, Ein schränkung<br />

von Rechten aus ländischer Gesell schafter nicht<br />

erfolgt o<strong>de</strong>r einen Scha<strong>de</strong>n nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />

ab<strong>de</strong>ckt, auch etwa aufgrund vereinbarter Selbstbehalte.<br />

Län<strong>de</strong>rversicherungen können immer nur projektweise abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n und müssen für je<strong>de</strong>s einzelne <strong>Invest</strong>ment<br />

beantragt und vom Garantiegeber zugesagt wer<strong>de</strong>n.<br />

In ehemals kommunistisch regierten Staaten wie Albanien<br />

kam es zu Verstaatlichungen von Privateigentum. Ent eignete<br />

Eigentümer können (wie etwa in Albanien <strong>de</strong>r Fall)<br />

ein gesetzliches Restitutionsrecht haben. So fern sich ein<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk auf einem zu restitutieren<strong>de</strong>n Grundstück<br />

befin<strong>de</strong>t, fällt unter Umstän<strong>de</strong>n die Betriebs grundlage<br />

für das betreffen<strong>de</strong> Kraftwerk weg. Ein Totalverlust <strong>de</strong>s<br />

in vestierten Betrages kann die Folge sein. Auch soweit Restitutionsansprüche<br />

erhoben wer<strong>de</strong>n, die sich letztlich nicht<br />

durchsetzen lassen, kann dies erhöhte Kosten (z. B. durch<br />

Gerichts- und / o<strong>de</strong>r Verwaltungsver fahren, Anwaltskosten)<br />

für die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft nach sich zie hen.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die<br />

Standards hinsichtlich Publizität, Rechnungsle gung,<br />

Wirtschaftsprü fung und Berichtswesen können in <strong>de</strong>n<br />

Sitzlän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften in verschie<strong>de</strong>ner<br />

Hinsicht weniger streng sein und nicht <strong>de</strong>n gleichen<br />

Grad an Anlegerschutz und Publizität aufweisen, wie dies<br />

etwa in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland <strong>de</strong>r Fall ist. Dadurch<br />

besteht das Risiko, dass finanzielle Schieflagen, die<br />

sich negativ auf die Ertrags lage auswirken können, erst<br />

zu einem späten Zeitpunkt o<strong>de</strong>r gar nicht erkannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />

wirtschaft liche Ergebnis sowie die Werthal tigkeit seiner<br />

Beteiligung auswirken.<br />

Insofern können sich für die Anlagen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Risiken realisieren, die sich negativ auf das<br />

vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />

die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken können.<br />

4.2.1.8<br />

Rechtliche Risiken einer <strong>Invest</strong>ition in <strong>de</strong>n<br />

<strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>rn<br />

Aus <strong>de</strong>n lokalen Rechtsordnungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>r<br />

können sich beson<strong>de</strong>re rechtliche Risiken ergeben, die<br />

von <strong>de</strong>n Beteiligten als Auslän<strong>de</strong>r nicht o<strong>de</strong>r zu spät<br />

erkannt wer<strong>de</strong>n. Dies kann sich negativ auf das vom<br />

Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />

Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.2.1.9<br />

Vertragsrisiken<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und die einzelnen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

wer<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r Vielzahl <strong>de</strong>r Anlagen<br />

mit zahlreichen unterschiedlichen Vertrags partnern Verträge<br />

abschließen, sei es über Erwerbe, Bauvorhaben, Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung o<strong>de</strong>r sonstige Gegen stän<strong>de</strong>.<br />

Dadurch vervielfältigt sich das Risiko, dass Verträge nicht<br />

o<strong>de</strong>r nicht zu <strong>de</strong>n geplanten Konditionen abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n können, eingegangene Verträge an<strong>de</strong>rs als vereinbart<br />

o<strong>de</strong>r gedacht ausgelegt wer<strong>de</strong>n, Vertragspartner ihren<br />

Verpflichtungen nicht nachkommen o<strong>de</strong>r in solvent wer<strong>de</strong>n<br />

und / o<strong>de</strong>r vertragliche Verein barungen been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 39


unwirksam o<strong>de</strong>r an fechtbar sind. Einher geht das Risiko,<br />

dass es im Zusammenhang mit diesen Rechtsverhältnis sen<br />

zu Rechtsstreitigkeiten mit <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Prozessund<br />

Kostenrisiken kommt.<br />

Solche Störungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Durchführung von Verträgen<br />

können sich negativ auf die Er träge <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gesellschaft auswirken. Etwaige Scha<strong>de</strong>nsersatzan -<br />

s prüche gegenüber Vertragspartnern wegen Verletzung<br />

ihrer vertraglichen Pflichten sind möglicherweise nicht<br />

o<strong>de</strong>r nicht in vollem Umfang durchsetzbar. In Verträgen<br />

sind und wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m Haftungsbeschrän kungen<br />

enthalten sein und sofern ein Scha<strong>de</strong>n größer als <strong>de</strong>r zur<br />

Verfügung stehen<strong>de</strong> Haf tungsbetrag ist, ergibt sich ein<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Verlust.<br />

Ein beson<strong>de</strong>res Risiko ergibt sich vorliegend daraus, dass<br />

außer <strong>de</strong>n Verträgen <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft mit <strong>de</strong>utschen<br />

Vertragspartnern alle geschlossenen Verträge an<strong>de</strong>rem<br />

als <strong>de</strong>utschem Recht unterliegen. Dies wird zu<strong>de</strong>m auch<br />

auf Verträge zutreffen, die die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und<br />

die Beteiligungsgesellschaften in Ausführung ihrer <strong>Invest</strong>itionen<br />

eingehen wer<strong>de</strong>n und teil weise bereits eingangen<br />

sind: Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat ihren Sitz in Österreich,<br />

ihre Be teiligungsgesellschaften verteilen sich auf<br />

Skandinavien, <strong>de</strong>n Alpenraum, Südosteuropa und die Türkei.<br />

Sich ergeben<strong>de</strong> gerichtliche Verfahren wür<strong>de</strong>n sich<br />

daher nach ausländischem Recht richten und wären im<br />

Ausland zu führen. Dies kann eine Durchsetzung von Ansprüchen<br />

schwie riger, unsicherer und kostspieliger machen,<br />

als dies unter <strong>de</strong>utschem Recht vor <strong>de</strong>utschen Ge richten<br />

<strong>de</strong>r Fall wäre. Die Erfolgsaussichten von Klagen wer<strong>de</strong>n<br />

i. d. R. erst dann beurteilt wer<strong>de</strong>n können, nach<strong>de</strong>m kostenpflichtige<br />

Rechtsgutachten von Anwälten <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Sitz staates <strong>de</strong>s Vertragspartners eingeholt wor<strong>de</strong>n<br />

sind. Je<strong>de</strong> Verzögerung <strong>de</strong>r Vereinnahmung o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r<br />

endgültige Ausfall vereinbarter Leistungen und alle durch<br />

die Geltendmachung <strong>de</strong>r vorgenannten Ansprüche verursachten<br />

und nicht erstatteten Kosten min<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n Ertrag.<br />

Diese Umstän<strong>de</strong> können sich negativ auf das vom Anleger<br />

erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />

4.2.1.10<br />

Fremdwährungsrisiken und Kapitaltransfer<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften wer<strong>de</strong>n überwiegend<br />

im Nicht-Euro-Raum ansässig sein. So wohl Ausgaben<br />

(etwa für die Planung und Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken)<br />

als auch Erträge (aus <strong>de</strong>m Stromverkauf)<br />

und sonstige Verbindlichkeiten (etwa aufgrund einer<br />

Darlehens aufnahme) können in <strong>de</strong>r lokalen Währung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r in US-Dollar anfallen. Der Wert<br />

dieser lokalen Währung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s US-Dollar kann sich<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Euro für die <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />

negativ entwickeln, was mit einer Verschlechterung <strong>de</strong>r<br />

Ertragslage <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einher gehen<br />

wird. Zu<strong>de</strong>m können Erträge und Verbindlichkeiten<br />

von <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaf ten in unterschiedlichen<br />

Währungen anfallen bzw. eingegangen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Auswirkungen einer ungünstigen Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

Währungs kurse ver größern sich dann weiter für die<br />

betroffene Wasser kraftgesellschaft und können <strong>de</strong>ren<br />

Ertragslage verschlechtern und bis zu einer Insolvenz<br />

dieser Gesellschaft führen. Darüber hinaus kann es zu<br />

Beschränkungen <strong>de</strong>r Trans fe rierbarkeit von Gel<strong>de</strong>rn ins<br />

Ausland kommen, so dass ein Gewinn o<strong>de</strong>r Veräußerungserlös<br />

ei ner Beteiligungsgesellschaft nicht, nicht vollständig<br />

o<strong>de</strong>r nur zeitversetzt <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />

zufließen könnte, soweit das Risiko solcher Transferbeschränkungungen<br />

nicht von einer abgeschlossenen<br />

Versicherung abge<strong>de</strong>ckt ist. Dies kann sich negativ auf<br />

das vom Anleger er zielbare wirtschaft liche Ergebnis sowie<br />

die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken und<br />

bis zu einem Totalverlust führen.<br />

4.2.1.11<br />

Risiken aus <strong>de</strong>r Liquiditätsanlage<br />

Sowohl auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als auch<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft be steht das Risiko, dass<br />

die freie Liquidität nur gering o<strong>de</strong>r gar nicht verzinslich angelegt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Auch können die Liquiditätsan lagen<br />

an Wert verlieren. Dies kann sich negativ auf das vom<br />

Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />

40 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

4.2.2<br />

Allgemeine Risiken von <strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong><br />

4.2.2.1<br />

Marktverhältnisse und Wertentwicklung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke; Klumpenrisiko<br />

<strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong>werke wer<strong>de</strong>n von allge meinen<br />

wirtschaftlichen Entwicklungen e benso wie von Entwicklungen<br />

<strong>de</strong>s Energiesektors beeinflusst. Beispielsweise<br />

könnte sich ein Preisverfall bei Strom o<strong>de</strong>r eine steigen<strong>de</strong><br />

Risikoeinschätzung in Bezug auf in <strong>de</strong>r Zukunft lie gen<strong>de</strong><br />

Erträge negativ auf die zu erzielen<strong>de</strong>n Erträge aus <strong>de</strong>m<br />

Stromverkauf und die Werthal tigkeit <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

auswirken.<br />

Ob zugrun<strong>de</strong> gelegte Annahmen eintreten, wird außer<strong>de</strong>m<br />

wesentlich davon beeinflusst wer <strong>de</strong>n, wie sich <strong>de</strong>r<br />

nationale und internationale Energiemarkt und insbe son<strong>de</strong>re<br />

die Stromnach frage an <strong>de</strong>n jeweiligen Standorten<br />

entwickeln. Es besteht das Risiko, dass die <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

nicht die angenommenen Strommengen pro duzieren<br />

o<strong>de</strong>r nicht die angenommenen Strompreise erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n können und dass damit die Stromverkaufserlöse<br />

hinter <strong>de</strong>n Prog nosen zurückbleiben. Eine verstärkte<br />

<strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in einem<br />

bestimmten regionalen Markt kann sich be son<strong>de</strong>rs negativ<br />

auswirken, wenn sich gera<strong>de</strong> dieser Markt im Vergleich<br />

zu an<strong>de</strong>ren Märkten ungünstig entwickelt (so genanntes<br />

Klumpenrisiko).<br />

Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />

wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner<br />

Beteiligung auswirken.<br />

4.2.2.2<br />

Stromproduktion, hydrologische Risiken<br />

gelieferten Stromproduktionsmenge. Diese hängt maßgeblich<br />

von <strong>de</strong>m tatsächlichen Wasserdurchfluss <strong>de</strong>r<br />

Kraftwerksanlagen und damit von <strong>de</strong>n nutzbaren Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />

an <strong>de</strong>n jeweiligen Standorten ab. Abweichungen<br />

<strong>de</strong>r tatsächlichen jährlichen Wasserdurchflussmenge<br />

vom langjährigen Mittel sind üb lich und auch<br />

starke Schwankungen mit entsprechen<strong>de</strong>r Auswirkung<br />

auf die Menge <strong>de</strong>s er zeugten Stroms sind möglich. Es<br />

können sich auch Wetterzyklen von mehreren überdurchschnittlich<br />

trockenen Jahren in Folge ausbil<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m<br />

kann aufgrund von lokalen wie globalen Wetterän<strong>de</strong>rungen,<br />

hervorgerufen z. B. durch einen allgemeinen Klimawan<strong>de</strong>l,<br />

künftig in ein zelnen europäischen Regionen<br />

o<strong>de</strong>r in ganz Europa weniger Nie<strong>de</strong>rschlag nie<strong>de</strong>rgehen<br />

o<strong>de</strong>r vermehrte Extremwetterlagen können zu einer<br />

Ver än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zeitlichen Verteilung von Nie <strong>de</strong>r schlagsmengen<br />

führen. Neben einer Verringerung <strong>de</strong>s verarbeitbaren<br />

Wasserdurchflusses können diese auch Schä<strong>de</strong>n<br />

an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werken verursachen.<br />

Auch die Verwirklichung von geologischen Risiken, wie<br />

etwa Erdbeben, Hangabrutschungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Sickerverhaltens eines Nie<strong>de</strong>rschlagsgebiets,<br />

können erhebliche Aus wirkungen auf <strong>de</strong>n Wasserdurchfluß<br />

(etwa durch Än<strong>de</strong>rungen im Flusslauf) und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Be stand <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks haben. Eine flussaufwärts<br />

statt fin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Entnahme bzw. Umlei tung von Flusswasser<br />

durch Dritte hätte gleichfalls negative Auswirkungen.<br />

Vorstehend genannte Einflüsse können sich jeweils negativ<br />

auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis<br />

sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken<br />

und bis zu einem Totalverlust führen.<br />

4.2.2.3<br />

Strompreise, Stromverkauf, Bonität <strong>de</strong>r Stromkäufer<br />

und Ausfallwagnis<br />

Die Einnahmen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften bestehen<br />

nahezu ausschließlich aus <strong>de</strong>r Vergütung für die Ein -<br />

speisung <strong>de</strong>s erzeugten Stroms und sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

abhängig von <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n jeweiligen Netzbetreiber<br />

Soweit <strong>de</strong>r durch ein <strong>Wasserkraft</strong>werk erzeugte Strom am<br />

freien Markt verkauft wird, besteht das Risiko, dass die<br />

erzielbaren Strompreise niedriger ausfallen als erwartet.<br />

Die Strompreise können zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>utlichen Schwankungen<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 41


unterworfen sein und sich in verschie<strong>de</strong>nen Märkten sehr<br />

unterschiedlich entwickeln. Sollte sich die wirtschaftliche<br />

Situation <strong>de</strong>r Stromkun<strong>de</strong>n verschlechtern, kann das angestrebte<br />

Ergebnis verfehlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Lizenzen zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks beinhalten<br />

regelmäßig Stromerzeugungsvor gaben, mit <strong>de</strong>r Folge<br />

von Strafzahlungen o<strong>de</strong>r einem Entzug <strong>de</strong>r Lizenz bei<br />

Nichterfüllung.<br />

Gibt es in einem Land (wie z. B. in Albanien und <strong>de</strong>r Türkei)<br />

vorgeschriebene Einspeisetarife für aus <strong>Wasserkraft</strong><br />

gewonnenem Strom, können diese reduziert wer<strong>de</strong>n. Sie<br />

können auch ganz entfallen, wodurch sich ver min<strong>de</strong>rte<br />

Einnahmen für die betroffenen <strong>Wasserkraft</strong>ge sellschaften<br />

ergeben, soweit diese Einspeisetarife höher als <strong>de</strong>r Marktpreis<br />

waren.<br />

Zu<strong>de</strong>m besteht das Risiko, dass die technische Ausstattung<br />

<strong>de</strong>s Stromnetzes in manchen Län <strong>de</strong>rn nicht fortwährend<br />

eine Abnahme <strong>de</strong>s zu veräußern<strong>de</strong>n Stroms ermöglicht, so<br />

dass in <strong>de</strong>n Ausfallzeiten kein Strom verkauft wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die vorgenannten Umstän<strong>de</strong> können sich nega tiv auf das<br />

vom Anleger erzielbare wirtschaft liche Ergebnis sowie die<br />

Werthaltigkeit seiner Be teiligung auswirken.<br />

4.2.2.4<br />

Öffentlich- rechtliche Rechtsverhältnisse<br />

Zur Errichtung und <strong>de</strong>m Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

bedarf es verschie<strong>de</strong>ner Lizenzen und Genehmigungen<br />

(z. B. Lizenz zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks,<br />

Bau genehmigungen, Be triebsgenehmigungen, Stromein<br />

speisegenehmigungen). Es besteht das Risiko, dass<br />

solche Genehmigungen nicht erlangt wer<strong>de</strong>n können,<br />

unwirksam erteilt wur<strong>de</strong>n, erfolgreich angefoch ten o<strong>de</strong>r<br />

aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n später zurückgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

(auch infolge von Unregelmä ßigkeiten, einschließlich<br />

Korruption bei <strong>de</strong>r Genehmigungserteilung). So hat<br />

etwa zum Zeit punkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung keine <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, an <strong>de</strong>r sich die <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />

beteiligt hat o<strong>de</strong>r zu beteiligen beabsichtigt,<br />

bereits die zur Errichtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Baugenehmigung erhalten, so dass insoweit<br />

das Risiko besteht, dass das Errichtungsprojekt trotz<br />

hierfür angefallener Kosten nicht wie geplant durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Bei Übertragungen von Genehmigungen besteht das<br />

Risiko, dass Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstige Drit te diesen Übertragungen<br />

nicht zustimmen und dadurch Genehmigun -<br />

gen / Lizenzen unwirksam sind o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n. Auch kann<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die Übertragung einer<br />

Lizenz o<strong>de</strong>r Genehmigung trotz einer Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong> unwirksam ist o<strong>de</strong>r die Zustimmung<br />

nur einen Teil <strong>de</strong>r übertragenen Lizenz o<strong>de</strong>r Genehmigung<br />

betrifft. In diesem Fall sind zumin<strong>de</strong>st die bereits aufgewen<strong>de</strong>ten<br />

Transaktionskosten verloren, unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

je doch auch im Vertrauen auf <strong>de</strong>ren Bestand getätigte<br />

<strong>Invest</strong>itionen.<br />

Wird eine Genehmigung nicht erteilt und kommt es nicht<br />

zu einer Verwirklichung <strong>de</strong>s Projekts o<strong>de</strong>r entfällt eine<br />

Lizenz bzw. Genehmigung und kann ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

nicht mehr genutzt wer<strong>de</strong>n und muss ggf. sogar zurückgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n, verliert die eingegangene Betei ligung an<br />

Wert o<strong>de</strong>r wird wertlos. In diesem Fall hat die <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />

<strong>de</strong>n Kaufpreis für die Beteiligung, Kapitalisierungen<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft und eigene Aufwendungen<br />

vergebens getätigt.<br />

Darüber hinaus unterliegen die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

<strong>de</strong>m Risiko von behördlich angeord neten Betriebseinschränkungen.<br />

Eine Lizenz zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

beinhaltet im Übrigen üblicherweise Auflagen zum Ausgleich<br />

von gesellschaftlichen und ökologischen Ein schränkungen<br />

o<strong>de</strong>r z. B. die Begrenzung <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Gewässers<br />

nur bis zu einer festgelegten Min<strong>de</strong>stwassermenge,<br />

welche für landwirtschaftliche Bewässerung, zur Trinkwasserversorgung<br />

o<strong>de</strong>r als natür licher Lebensraum verbleiben<br />

soll. Sollte die Behör<strong>de</strong> diese Auflagen än<strong>de</strong>rn, könnte<br />

es zu ei ner Verringerung <strong>de</strong>r Stromerzeugung kommen.<br />

Die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung o<strong>de</strong>r zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Entscheidung über eine konkrete <strong>Invest</strong>ition<br />

in ein <strong>Wasserkraft</strong>werk gelten<strong>de</strong>n rechtlichen<br />

42 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

Be dingungen z. B. für die Einspeisung von erzeugtem<br />

Strom in das jeweilige Stromnetz <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionslan -<br />

<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r zu er füllen<strong>de</strong> Umweltstandards können sich<br />

än<strong>de</strong>rn. Mit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r ge än<strong>de</strong>rten Voraussetzungen<br />

können zu<strong>de</strong>m Mehrkosten für die betroffene<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft verbun<strong>de</strong>n sein. Diese können<br />

die Leistungs fähigkeit einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft auch<br />

übersteigen und / o<strong>de</strong>r zur Folge haben, dass ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

nicht mehr wirtschaftlich betrieben wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen nationalen Gesetzgebung, die auf <strong>de</strong>n Betrieb<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke und damit auf die finanziellen<br />

Beteiligungsergebnisse nachteilige Auswirkungen haben<br />

könnten. Beispielsweise sind dies nachteilige rechts-, wirtschafts-<br />

o<strong>de</strong>r geldpolitische Maßnahmen wie die Modifikationen<br />

<strong>de</strong>r Steuergesetzgebung, <strong>de</strong>s Eigentumsrechts<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Transferierbarkeit von Gel<strong>de</strong>rn ins Ausland.<br />

Diese Faktoren können sich negativ auf das vom Anleger<br />

erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />

seiner Beteiligung auswirken und bis zu einem<br />

Totalverlust führen.<br />

4.2.2.5<br />

Sicherung von Grundstücksrechten<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>r Erteilung o<strong>de</strong>r Übertragung öffentlich-rechtlicher<br />

Genehmigungen bedarf es zur Errichtung<br />

von <strong>Wasserkraft</strong>werken <strong>de</strong>r Sicherung grundstücksbezogener<br />

Rechte, auch im Hinblick auf <strong>de</strong>n Anschluß an<br />

das Stromnetz. Sollten die erfor<strong>de</strong>rlichen Rechte an <strong>de</strong>n<br />

betreffen<strong>de</strong>n Grundstücken nicht gesichert wer<strong>de</strong>n können,<br />

so besteht das Risiko, dass ein <strong>Wasserkraft</strong>projekt<br />

nicht realisiert wer<strong>de</strong>n kann und die hierfür aufgewen<strong>de</strong>ten<br />

Beträge verloren sind. Dies kann sich negativ auf das<br />

vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektauf stellung haben die<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, an <strong>de</strong>r sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligt hat o<strong>de</strong>r zu beteiligen beabsichtigt,<br />

die erfor<strong>de</strong>r lichen Grund stücks rechte nur zu einem ganz<br />

geringen Teil bereits gesichert.<br />

4.2.2.6<br />

Nutzungsrechte an <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

Es besteht das Risiko, dass geschlossene zivilrechtliche<br />

Verträge nicht wirksam sind o<strong>de</strong>r nicht vollzogen wer<strong>de</strong>n<br />

und ein Nutzungsrecht an <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

in <strong>de</strong>r Folge nicht besteht o<strong>de</strong>r entfällt. Im Falle<br />

<strong>de</strong>r Rückabwicklung von Verträgen sind zumin<strong>de</strong>st die<br />

be reits entstan<strong>de</strong>nen Transaktionskosten verloren, unter<br />

Um stän<strong>de</strong>n jedoch auch im Vertrauen auf <strong>de</strong>ren Bestand<br />

getätigte <strong>Invest</strong>itionen. Dies kann sich negativ auf das<br />

vom Anleger erziel bare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />

die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.2.2.7<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Es ist möglich, dass Grundstücke, Einzellizenzen und<br />

-rechte für ein <strong>Wasserkraft</strong>werk erworben wer<strong>de</strong>n, in<br />

Bezug auf die zuvor eine öffentliche Ausschreibung hätte<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n müssen. Ist diese Ausschreibung<br />

unterblieben, könnte <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Erwerb ange fochten<br />

wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ungültig sein. Ein Erwerb im Rahmen eines<br />

dann durchzuführen<strong>de</strong>n Ausschrei bungsverfahrens könnte<br />

mit höheren Kosten verbun<strong>de</strong>n sein o<strong>de</strong>r gar nicht zustan<strong>de</strong><br />

kommen. Bereits getätigte Aufwendungen blieben<br />

nutzlos. Dies kann sich negativ auf das vom Anleger<br />

erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />

seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.2.2.8<br />

Mängel an <strong>Wasserkraft</strong>werken, Altlasten<br />

Es besteht allgemein das Risiko, dass Bau- o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mängel<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>werks erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt erkannt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auftreten und nicht<br />

erfolgreich gegen über <strong>de</strong>m Planungsverant wortlichen,<br />

<strong>de</strong>m Bauunternehmer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verkäufer geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n können, z. B. weil Gewähr leistungsfristen<br />

abgelaufen sind, dieser nicht zah lungsfähig ist o<strong>de</strong>r weil<br />

die betreffen<strong>de</strong> Rechtsordnung bzw. die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

betreffen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s eine effektive Durchsetzung solcher<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 43


An sprüche nicht ermöglicht. Dies hätte einen nicht einkalkulierten<br />

Instandsetzungs- o<strong>de</strong>r -haltungsaufwand<br />

zur Folge. Bestehen Altlasten, kann die Beseitigung<br />

<strong>de</strong>rselben nur mit hohen Kosten o<strong>de</strong>r gar nicht möglich<br />

sein. Dieses Risiko be schränkt sich zu<strong>de</strong>m nicht nur auf<br />

Bau- o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mängel, son<strong>de</strong>rn betrifft insbeson<strong>de</strong>re<br />

auch die technische Ausstattung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks.<br />

Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />

wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner<br />

Beteiligung auswir ken.<br />

4.2.2.9<br />

Gewährleistung und Garantieleistungen<br />

Etwaige Ansprüche aus <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Lieferanten bzw.<br />

Herstellern <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werks-Bestandteile sowie<br />

von Generalunternehmern und Verkäufern abgegebenen<br />

Gewähr leistungen und Garantien können ggf. nicht o<strong>de</strong>r<br />

nur im Prozessweg mit <strong>de</strong>n damit ver bun<strong>de</strong>nen zeitlichen<br />

Risiken und Kosten risiken von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

durch gesetzt wer<strong>de</strong>n. Es kann grundsätzlich<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass in Zukunft Umstän <strong>de</strong><br />

eintreten, die trotz <strong>de</strong>r ab gegebenen Gewährleistungen<br />

und Garantien zu höheren Kosten und / o<strong>de</strong>r einer geringeren<br />

Leistung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werke führen. Dies kann<br />

sich negativ auf das vom Anleger erzielbare wirt schaftliche<br />

Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung<br />

aus wirken.<br />

4.2.2.10<br />

Laufen<strong>de</strong> Betriebskosten, Instandhaltung<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften wer<strong>de</strong>n im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Instandhaltung und Be triebsführung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werksanlagen<br />

eine Reihe von Verträgen schließen<br />

(Instandhal tungs- und Betriebsführungs ver träge, ggf.<br />

Grundstücksnutzungsrechtsverträge etc.), <strong>de</strong>ren Leistungsentgelte<br />

unabhängig von <strong>de</strong>r Vergütung <strong>de</strong>s erzeugten<br />

und eingespeisten Stroms zu zahlen sind. Somit besteht<br />

auch bei fehlen<strong>de</strong>n Einnahmen die Verpflichtung zur<br />

Zahlung dieser Leistungsentgelte fort und insoweit das<br />

Risiko geringerer Erträge. Hierbei besteht das Risiko,<br />

dass Kosten- und Preissteigerungen nicht durch höhere<br />

Einnahmen aus <strong>de</strong>m Be trieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

kompensiert wer<strong>de</strong>n können. Weiterhin besteht ein<br />

Kostenrisiko bei Be endigung <strong>de</strong>r Verträge (or<strong>de</strong>ntlich o<strong>de</strong>r<br />

außer or<strong>de</strong>ntlich, falls einer <strong>de</strong>r Vertragspartner von einem<br />

außeror<strong>de</strong>nt lichen Kündigungsrecht Gebrauch macht o<strong>de</strong>r<br />

nicht mehr zur Erfüllung <strong>de</strong>r Verträge in <strong>de</strong>r Lage ist), da<br />

in diesen Fällen die Wasser kraftgesellschaften an<strong>de</strong>re<br />

Partner zu ggf. schlechteren Konditionen (Preis, Leistungsprämien<br />

etc.) mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r ent sprechen<strong>de</strong>n<br />

Leistungen beauftragen müssen. Zu<strong>de</strong>m sind im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Instandhaltung und <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften solche Kosten<br />

zu tragen, die nicht vom Leistungs umfang <strong>de</strong>r Verträge<br />

ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, z. B. weil sie nicht vor hergesehen wur<strong>de</strong>n,<br />

weil die Ein beziehung in <strong>de</strong>n Leistungsumfang wirt schaftlich<br />

nicht sinnvoll ge wesen wäre o<strong>de</strong>r weil sie aufgrund<br />

externer Ein flüsse / höherer Gewalt entstan<strong>de</strong>n sind. Es<br />

besteht das Risiko, dass diese laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>n zum<br />

<strong>Invest</strong>itionszeit punkt kalkulierten Ansatz übersteigen.<br />

Bei Bestandskraftwerken basieren die Annahmen bei<br />

Erwerb bezüglich <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n lau fen<strong>de</strong>n Betrieb<br />

und die Instandhaltung auf Erfahrungswerten und Abschätzungen<br />

<strong>de</strong>r zukünfti gen Instandhaltungsaufwen -<br />

dungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Alters und <strong>de</strong>s Bauzustan<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>s Kraftwerks sowie allgemein steigen<strong>de</strong>r<br />

Kosten. Es besteht das Risiko, dass die tatsächlich entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten höher ausfallen als zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

Diese Faktoren können sich negativ auf das vom Anleger<br />

erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />

44 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

4.2.2.11<br />

Verschlechterung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke;<br />

Versicherungsschutz<br />

Diese Umstän<strong>de</strong> können sich negativ auf das vom<br />

Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />

Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften tragen das Risiko <strong>de</strong>r<br />

ganzen o<strong>de</strong>r teilweisen Zerstörung o<strong>de</strong>r Ver schlechterung<br />

ihrer <strong>Wasserkraft</strong>werke sowie eines ganzen o<strong>de</strong>r teilweisen<br />

Nutzungsaus schlusses. Unzureichen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

fehlen<strong>de</strong>r Versicherungsschutz kann sich hierbei nachteilig<br />

bis hin zum wirtschaftlichen Totalverlust eines<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werkes auswirken. Auch bei bestehen<strong>de</strong>m<br />

Versicherungsschutz wird gegen allgemeine<br />

Gefahren und Betriebs unterbrechungen die jeweilige<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesell schaft ggf. einen Selbstbehalt zu tragen<br />

haben. Auch besteht das Risiko, dass bei Auslaufen eines<br />

Versicherungs vertrages ein erneuter Abschluss lediglich<br />

zu <strong>de</strong>utlich ungünstigeren Bedingungen möglich ist.<br />

Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />

wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner<br />

Beteiligung auswirken.<br />

4.3<br />

Risiken im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

4.3.1<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

In <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag sind <strong>de</strong>r Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>ssen<br />

Modalitäten vereinbart wor<strong>de</strong>n. Die Beteiligten haben<br />

verschie<strong>de</strong>ne Leistungs pflichten übernommen. Die<br />

Nichterfüllung dieser Pflichten durch eine o<strong>de</strong>r mehrere<br />

<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Parteien kann das Funktionieren <strong>de</strong>r Beteili<br />

gungsstruktur beeinträchtigen.<br />

4.2.2.12<br />

Höhere Gewalt<br />

Auch das Risiko einer vollständigen bzw. partiellen Zerstörung<br />

von <strong>Wasserkraft</strong>werken wird von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und<br />

damit mittelbar von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und ihren Anlegern<br />

getragen. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass durch Gewalteinwirkung auf <strong>Wasserkraft</strong>werke (Hochwasser-<br />

und Erdbebenschä<strong>de</strong>n, Krieg, innere Unruhen und<br />

Terrorismus etc.) Schä<strong>de</strong>n an diesen eintreten, die nicht<br />

o<strong>de</strong>r nur zum Teil versichert bzw. nicht versicherbar sind.<br />

Der teilweise o<strong>de</strong>r vollständige Verlust eines o<strong>de</strong>r<br />

mehrerer <strong>Wasserkraft</strong>werke ginge – soweit kein Versicherungsschutz<br />

besteht, <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n (auch durch entgangene<br />

Gewinne) größer ist als die Versicherungssumme<br />

o<strong>de</strong>r eine Selbstbeteiligung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

zum Tra gen kommt – ganz o<strong>de</strong>r teilweise zu Lasten <strong>de</strong>r<br />

betreffen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft, die hier durch auch<br />

insolvent wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Der Fondsgesellschaften wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m bisherigen<br />

Alleingesellschafter und <strong>de</strong>m zukünftigen Joint Venture-<br />

Partner enso GmbH & Co. KG verschie<strong>de</strong>ne Garantien über<br />

<strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gegeben. Die<br />

Garantien umfassen vom Joint-Venture-Partner offengelegte<br />

Sachverhalte nicht. Die abgegebenen Garantien<br />

können sich als falsch herausstellen. Finan zielle Garantien<br />

wur<strong>de</strong>n nur in eingeschränktem Umfang erteilt, ein Ersatz<br />

kann zu<strong>de</strong>m an <strong>de</strong>n verein barten Bagatell- und Haftungsgrenzen<br />

scheitern. So löst die Verletzung einer Garantie<br />

nur dann einen Anspruch aus, wenn alle Einzelansprüche<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (zusammengenommen mit bereits<br />

von ihr geltend gemachten Ansprüchen) zusammen <strong>de</strong>n<br />

Betrag von 200.000 EUR (Schwellenwert) übersteigen.<br />

Übersteigt <strong>de</strong>r Anspruch diesen Schwellen wert, kann<br />

er (nur) in <strong>de</strong>m diesen Schwellenwert über steigen<strong>de</strong>n<br />

Betrag geltend gemacht wer<strong>de</strong>n (Freibetrag). Für Zwecke<br />

<strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Frei betrags wer<strong>de</strong>n Ansprüche <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft gegen<br />

<strong>de</strong>n Joint Venture-Partner zusammen gerechnet. Ansprüche<br />

wegen vorsätzlich falsch abgege bener Garantien<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 45


unterliegen gleichermaßen <strong>de</strong>m Schwellenwert, jedoch<br />

gilt für solche nicht <strong>de</strong>r Freibetrag. Bezüglich <strong>de</strong>r meisten<br />

Garantien ist die Haftung <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />

zu<strong>de</strong>m auf insgesamt 1,7 Mio. EUR beschränkt. Dieser<br />

Haftungshöchstbetrag gilt nicht für Ansprüche aufgrund<br />

vorsätzlich falsch abgegebener Garantien. Solche<br />

Haftungsansprüche sind auf insgesamt 5 Mio. EUR beschränkt.<br />

Unbeschränkt haftet <strong>de</strong>r Joint Venture-Part ner<br />

nur hinsichtlich <strong>de</strong>r Garantien zu <strong>de</strong>n gesellschaftsrechtlichen<br />

Verhältnissen, <strong>de</strong>m Nichtvor liegen von Zahlungsunfähigkeit<br />

o<strong>de</strong>r Überschuldung, <strong>de</strong>m Bestehen von<br />

Versicherungen, <strong>de</strong>m Nichtbestehen von Pensions- o<strong>de</strong>r<br />

Versorgungsverpflichtungen sowie <strong>de</strong>m Fehlen von<br />

Verpflichtungen zur Zahlung von Provisionen im Zusammen<br />

hang mit <strong>de</strong>m geplanten Beteiligungs erwerb <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft. Ein<br />

Ersatz eines Scha<strong>de</strong>ns kann zu<strong>de</strong>m an einer Zahlungsunfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Schuldnerin scheitern. Ein Rücktritt <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft von<br />

<strong>de</strong>m Kooperationsvertrag und ins beson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r sich aus<br />

diesem ergeben<strong>de</strong>n Verpflichtung zu einem Beitritt zur<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist nur bis zum 20. Dezember<br />

2011 und nur in <strong>de</strong>m Fall möglich, wenn sich min<strong>de</strong>stens<br />

eine durch <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner abgegebene Garantie<br />

als verletzt erweist und sich hieraus ein Anspruch <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft i. H. v.<br />

insgesamt mehr als 2 Mio. EUR ergibt. Erweisen sich<br />

von <strong>de</strong>m Joint Venture-Partner abgegebene Garantien als<br />

falsch, kann sich <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft min<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

bis auf null reduzieren. Dies kann sich negativ auf das<br />

vom An leger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />

Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken und bis zu<br />

einem Totalverlust führen.<br />

4.3.2<br />

Struktur <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionstätigkeit, an<strong>de</strong>re Beteiligte und<br />

Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft<br />

An<strong>de</strong>re Personen als die Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n auch<br />

nach ihrem Beitritt die <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft in starkem<br />

Maße bestimmen. So hat <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner etwa<br />

das Recht, bei<strong>de</strong> Geschäftsführer zu nominieren und das<br />

Recht einer Ablehnung durch die Fondsgesellschaften<br />

ist stark eingeschränkt. Der Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

wird eine starke Stellung haben, da wesentliche<br />

Entscheidungen seiner Zustimmung bedürfen und nur<br />

zum Teil einer Be schlussfassung durch die Gesellschafterversammlung<br />

zugänglich sind. Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Beirates wird vom Joint Venture-Partner nominiert, die<br />

Anbieterin hat das Recht zur Nominie rung <strong>de</strong>s Stellvertreters.<br />

Die Fondsgesellschaft und ihre Schwestergesellschaft<br />

nominieren nur einfache Mitglie<strong>de</strong>r. Beschlüsse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung schließlich bedürfen<br />

i. d. R. einer Mehrheit von 80 %, die die Fondsgesellschaft<br />

und ihre Schwestergesellschaft vor aussichtlich nicht<br />

erreichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Selbst wenn die Fondsgesellschaft alleine o<strong>de</strong>r zusammen<br />

mit ihrer Schwestergesellschaft die Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

Anteile <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft halten sollte, wird sie<br />

daher nicht im vollen Umfang üblicher weise mit einem<br />

Mehrheits besitz verbun<strong>de</strong>nen Gesellschafterrechte<br />

wahrnehmen können. Ins beson<strong>de</strong>re wird sie nicht die<br />

unter nehmerische Führung bestimmen können. Hieraus<br />

ergibt sich das Risiko, dass sich ggf. die Fondsgesellschaft<br />

nicht durchsetzen kann, wenn die Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft unterschiedlicher Auf fassung<br />

hinsichtlich einzelner unternehmerischer Ent scheidungen<br />

o<strong>de</strong>r insgesamt <strong>de</strong>r unter nehmerischen Führung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sind.<br />

Des weiteren führt die Anlage über mehrere Beteiligungsebenen<br />

(<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ggf. Län<strong>de</strong>r gesell schaften,<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften) dazu, dass die Möglichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Mitsprache und Mitentscheidung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

rechtlich und faktisch sehr beschränkt bzw.<br />

nicht vorhan<strong>de</strong>n sind. Auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />

kommt hinzu, dass die <strong>Invest</strong>itions gesell schaft<br />

plangemäß nicht Alleingesellschafterin sein wird, son<strong>de</strong>rn<br />

die Beteiligung auch lo kaler Mitgesellschafter anstrebt.<br />

Diese können rechtlich und faktisch die Fähigkeit <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft zur unternehmerischen Führung<br />

46 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

und Entscheidung in Einzelfragen ein schränken, auch<br />

wenn diese, wie angestrebt, die Mehrheit <strong>de</strong>r Anteile<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft hält. Dies wird gleichermaßen<br />

<strong>de</strong>r Fall sein, wenn an<strong>de</strong>re Gesellschafter in eine<br />

Län<strong>de</strong>rgesell schaft aufgenommen wer<strong>de</strong>n. In manchen<br />

Län<strong>de</strong>rn (wie z. B. Norwegen) ist die Beteiligung lo kaler<br />

Anteilseigner rechtlich vorgeschrieben.<br />

Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, ihre Zustimmung<br />

zu Übertragungen (nicht aber <strong>de</strong>r Teilung) von Geschäftsanteilen<br />

an<strong>de</strong>rer Gesellschafter mit Wirksamkeit ab bzw.<br />

nach <strong>de</strong>m 31. März 2019 zu erteilen. Sollte sich <strong>de</strong>r Joint<br />

Venture-Partner z. B. zu einer Veräußerung seiner Anteile<br />

entschei<strong>de</strong>n und die Fondsgesellschaft nicht von <strong>de</strong>m<br />

Mitverkaufs- o<strong>de</strong>r Vorkaufsrecht Gebrauch machen, das<br />

ihr zukommt, wird sie einen neuen Mitgesellschafter<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erhalten. Angesichts <strong>de</strong>r<br />

herausgehobenen Stellung <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird sie die Gesellschaft<br />

dann gemeinsam mit <strong>de</strong>m neuen Mitgesellschafter neu<br />

organisieren müssen, was mit erheblichen operativen und<br />

Kostenrisiken einhergehen kann.<br />

Die vorgenannten Aspekte können sich negativ auf das<br />

vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />

die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.3.3<br />

Der Asset Manager enso GmbH<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beauftragten<br />

Asset Managers, <strong>de</strong>r enso GmbH, ist entschei<strong>de</strong>nd<br />

für die Erreichung <strong>de</strong>r Anlageziele <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

da die Inves titionsgesellschaft auf <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>nkbar<br />

umfassen<strong>de</strong>r Weise für sie beratend und ausführend tätig<br />

wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Asset Manager angewiesen ist (siehe im Einzelnen<br />

die Beschreibung in Abschnitt 8.6.2).<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r ausschlaggeben<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

<strong>de</strong>s Asset Managers können sich Schlecht leistungen<br />

o<strong>de</strong>r ein Ausfall <strong>de</strong>s Asset Managers unmittelbar<br />

stark negativ auf die Inves titionsgesellschaft auswirken.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s ganz umfassen<strong>de</strong>n und beson<strong>de</strong>re<br />

wasser kraftbe zogene Fach- und Marktkenntnisse<br />

voraussetzen<strong>de</strong>n Aufgabenspektrums <strong>de</strong>s Asset Managers<br />

wür<strong>de</strong> die Notwendigkeit, einen gleichwertigen<br />

an<strong>de</strong>ren Dienstleister zu fin<strong>de</strong>n, die <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />

vor ganz erhebliche und nicht befriedigend<br />

lösbare Aufgaben stellen. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass bei Schlecht leistung o<strong>de</strong>r Ausfall <strong>de</strong>s<br />

Asset Mana gers kein an<strong>de</strong>rer gleichwertiger Vertragspartner<br />

beauftragt wer<strong>de</strong>n kann und infolge <strong>de</strong>ssen<br />

die Inves titionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />

stark beeinträchtigt wird und die Anlage ziele <strong>de</strong>utlich<br />

verfehlt wer<strong>de</strong>n, was sich negativ auf das vom Anleger<br />

erziel-bare wirtschaftliche Er gebnis sowie die Werthaltigkeit<br />

seiner Beteiligung auswirken wür<strong>de</strong>.<br />

4.3.4<br />

Interessenkonflikte auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

ihrer Beteiligungsgesellschaften und<br />

<strong>de</strong>s Asset Managers<br />

Der Anleger ist Risiken ausgesetzt, die sich aufgrund<br />

von Interessenkonflikten mehrerer Beteiligter<br />

ergeben. Es bestehen erhebliche Verflechtungen und<br />

wirtschaftliche Interessengemeinsamkeiten, die die<br />

<strong>Invest</strong>i tions gesell schaft und ihre Auftragnehmer betreffen<br />

und zwar Folgen<strong>de</strong>: Der Joint Venture-Partner<br />

enso GmbH & Co. KG und <strong>de</strong>r Asset Manager sind gesellschaftsrechtlich<br />

verflochten. Namentlich ist <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager gleichzeitig <strong>de</strong>r Komplementär <strong>de</strong>s Joint Venture-<br />

Part ners. Außer<strong>de</strong>m sind sämtliche Kommanditisten <strong>de</strong>s<br />

Joint Venture-Partners auch Gesellschafter <strong>de</strong>s Asset<br />

Managers. Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirates <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

Dr. Gilbert Frizberg, ist mittelbar sowohl an<br />

<strong>de</strong>m Joint Venture-Part ner als auch an <strong>de</strong>m Asset Manager<br />

beteiligt. Der Asset Manager wie<strong>de</strong>rum plant, baut<br />

und betreibt sowohl <strong>Wasserkraft</strong>werke für <strong>de</strong>r Familie von<br />

Dr. Frizberg (ganz o<strong>de</strong>r teilweise) zuzurechnen<strong>de</strong> Gesellschaften<br />

und für Dritte. Die Familie von Dr. Fritzberg ist<br />

zu<strong>de</strong>m an Gesellschaften beteiligt, die als Auftragnehmer<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in Frage kommen und <strong>de</strong>ren Auswahl faktisch<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 47


zumeist <strong>de</strong>r Asset Manager treffen wird. Auch ist die<br />

Familie von Dr. Fritzberg Eigentümerin <strong>de</strong>r Hereschwerke<br />

Frizberg KG, mit <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einen<br />

Pachtvertrag über ein <strong>Wasserkraft</strong>werk abgeschlossen hat.<br />

Insofern besteht auf allen Ebenen die Gefahr von Interessenkonflikten<br />

und es ist möglich, dass solche zum Nachteil<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Dies gilt umso mehr, als <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtliche<br />

Einfluss <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beschränkt ist (siehe Abschnitt<br />

4.3.2). Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />

wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />

seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.3.5<br />

Schlüsselpersonenrisiko und Managementrisiko<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

wird erheblich durch die Leistung<br />

ei nerseits ihrer Organe und an<strong>de</strong>rerseits <strong>de</strong>s Asset<br />

Managers bestimmt wer<strong>de</strong>n. Dies gilt glei chermaßen<br />

für die <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaf ten. Die Qualifikation,<br />

Erfahrung, Marktkenntnis und Geschäftsverbindungen<br />

<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Personen sind entschei<strong>de</strong>nd für <strong>de</strong>n<br />

Erfolg <strong>de</strong>r Anlage. Vorliegend kommt die bestehen<strong>de</strong><br />

Ver flechtung in Bezug auf die enso-Gruppe hinzu. Der<br />

Ver lust von Schlüsselpersonen in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>m Asset Manager kann so auch zu<br />

nachteiligen Folgen auf <strong>de</strong>r Ebene an<strong>de</strong>rer Beteiligter<br />

führen und Folgeverluste verur sachen.<br />

Insgesamt können sich diese Risiken negativ auf das vom<br />

Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />

Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />

4.4<br />

Risiken auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

4.4.1<br />

Risiken aus <strong>de</strong>r Gesellschafter vereinbarung<br />

mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

In <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung zwischen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Schwestergesell schaft wer<strong>de</strong>n sich<br />

die Parteien für <strong>de</strong>n Fall, dass bei<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beitreten, ver pflichten, als Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft be stimmte Rechte nur einheitlich<br />

wahrzunehmen und be stimmte Hand lungen<br />

nur einheitlich vorzunehmen. Zur Be stimmung <strong>de</strong>s<br />

einheitlichen Vorgehens wer<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Gesell schaften<br />

die Ergebnisse <strong>de</strong>r Ab stimmungen ihrer jeweiligen<br />

Gesellschafterver sammlungen zusammenfassen und ein<br />

einziges, konsolidier tes Abstimmungsergebnis ermitteln<br />

und dann diesem entsprechend einheitlich und mit allen<br />

ihren Stimmen auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

vorgehen. Hieraus resultiert das Risiko, dass die Stimmo<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Rechte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft an<strong>de</strong>rs ausgeübt wer<strong>de</strong>n,<br />

als es einem auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ge fassten<br />

Gesellschafterbeschluss entspricht.<br />

Allgemein können Geschäftsführungsfehler vor allem<br />

bei Vertragsabschluss und bei Vertrags durchführung<br />

o<strong>de</strong>r Fehlentscheidungen bei <strong>Invest</strong>itionen o<strong>de</strong>r Fehlverwendungen<br />

von Anleger gel<strong>de</strong>rn dazu führen, dass die<br />

angestrebten Erträge nicht erzielt o<strong>de</strong>r höhere Kosten<br />

verursacht wer<strong>de</strong>n. Auch kann in Bezug auf Entscheidungs<br />

träger, die in <strong>de</strong>r Vergangenheit durch ihre Entscheidungen<br />

wirtschaftliche Erfolge erzielt haben, nicht generell<br />

angenommen wer<strong>de</strong>n, dass sie auch zukünftig<br />

erfolgreiche Entscheidungen treffen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.4.2<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Treuhand-Kommanditistin DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH gehört e benso wie die<br />

An bieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH zur Deutsche<br />

Bank Gruppe. Nach <strong>de</strong>m Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

sollen <strong>de</strong>m Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zwei<br />

Mitarbeiter <strong>de</strong>s Deutsche Bank Konzerns angehören. Der<br />

stell vertreten<strong>de</strong> Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

soll dauerhaft von <strong>de</strong>r Anbieterin nominiert<br />

48 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

wer<strong>de</strong>n. Die An bieterin ist auch mit <strong>de</strong>r Vermittlung<br />

von Beteiligungskapital beauftragt und fungiert zu<strong>de</strong>m<br />

als Geschäfts besorgerin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft für die<br />

laufen<strong>de</strong> Verwaltung. Auch an<strong>de</strong>re Unternehmen <strong>de</strong>r<br />

Deutsche Bank Gruppe sollen mit <strong>de</strong>r Vermittlung von<br />

Beteiligungs kapital beauftragt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus<br />

sind die genannten Unternehmen auch bei einigen<br />

an<strong>de</strong>ren von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> initiierten Fondsgesellschaften,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG, in gleichen o<strong>de</strong>r in<br />

ähnlichen Funktionen wie bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

beteiligt o<strong>de</strong>r tätig.<br />

Aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen und personellen<br />

Verflechtungen mit Unternehmen und Mitarbeitern <strong>de</strong>r<br />

Deutsche Bank Gruppe besteht das Risiko, dass die<br />

han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Unternehmen o<strong>de</strong>r Personen ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen o<strong>de</strong>r bei<br />

wi<strong>de</strong>rstreiten<strong>de</strong>n Interessen die Interessen <strong>de</strong>r Deutsche<br />

Bank Gruppe o<strong>de</strong>r einzelner Konzernunternehmen über<br />

die Anlegerinteressen gestellt wer<strong>de</strong>n könnten, was die<br />

Anleger benachteiligen könnte.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin han<strong>de</strong>lt in gleicher<br />

Funktion auch für die Schwesterge sellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG. In die Schwestergesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n voraussichtlich in größerem Umfang auch<br />

institutionelle Anleger investieren. Die Inte ressen solcher<br />

institutioneller Anleger können <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Anleger in <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft zu wi<strong>de</strong>rlaufen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin kann daher in Interessenkonflikte geraten<br />

und es besteht das Risiko, dass sie dabei nicht allein die<br />

Interessen <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft berücksichtigt<br />

und ggf. Ent scheidungen trifft, die auch an<strong>de</strong>rsgeartete<br />

Interessen <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

berücksichtigen.<br />

Für <strong>de</strong>n Anleger besteht das Risiko, dass nicht alle Interessen<br />

konflikte erkannt o<strong>de</strong>r, sofern sie erkannt wer<strong>de</strong>n,<br />

nicht zugunsten <strong>de</strong>s Anlegers gelöst wer<strong>de</strong>n können, was<br />

sich jeweils negativ auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche<br />

Ergebnis auswirken kann.<br />

4.5<br />

Risiken aus <strong>de</strong>r Beteiligung als Treugeber<br />

o<strong>de</strong>r Kommanditist an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Nachstehend wer<strong>de</strong>n die Risiken beschrieben, die sich<br />

aus einer Beteiligung als Treugeber o<strong>de</strong>r Kommanditist an<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ergeben können. Sie wirken sich<br />

auf die Anleger (als Direktkommanditisten o<strong>de</strong>r Treugeber)<br />

aus und können sich nachteilig auf das wirtschaftli che<br />

Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung<br />

auswirken.<br />

4.5.1<br />

Platzierungsrisiko, Rückabwicklungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft alleine<br />

o<strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft bis zum<br />

30. November 2011 nicht ein Emissionskapital von min<strong>de</strong>stens<br />

25 Mio. EUR einwerben kann o<strong>de</strong>r diese Kapitalisierung<br />

zwar erreicht wird, <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

hieran allerdings geringer als 5 Mio. EUR ist, o<strong>de</strong>r<br />

sich das In vestitionsvorhaben aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n nicht<br />

verwirklichen lässt und die Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

daraufhin entschei<strong>de</strong>t, das Beteiligungsangebot<br />

nicht fortzuführen. In diesem Fall kann <strong>de</strong>r Anleger die<br />

von ihm gewünschte Anlage nicht tätigen und die erwarteten<br />

Erträge hieraus nicht erzielen. Zu<strong>de</strong>m kann ein<br />

Anleger, <strong>de</strong>r seine Einlage einschließlich <strong>de</strong>s Agios bereits<br />

geleistet hat, we<strong>de</strong>r eine Verzinsung <strong>de</strong>r mit Agio zurückzuerstatten<strong>de</strong>n<br />

Einlage noch einen Ersatz für entgangenen<br />

Gewinn verlangen. Kosten, die <strong>de</strong>m Anleger im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Zeichnung entstan<strong>de</strong>n sind, wer <strong>de</strong>n nicht zurückerstattet.<br />

Soweit die Fondsgesellschaft bereits Zahlungen<br />

an Dritte geleistet hat, besteht das Risiko, dass sie keinen<br />

Anspruch auf die Rückerstattung dieser Zahlungen hat<br />

o<strong>de</strong>r einen solchen nicht durchsetzen kann. Auch ist nicht<br />

gänzlich ausgeschlossen, dass sich die Fondsgesellschaft<br />

im Falle <strong>de</strong>r Rückabwicklung Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />

(bspw. aus <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag) ausgesetzt sehen<br />

kann. Diese Umstän<strong>de</strong> können dazu führen, dass die<br />

Einlage und das Agio <strong>de</strong>s Anlegers nicht in voller Höhe<br />

zurückerstattet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 49


4.5.2<br />

Versäumnis von Fristen; verspätete Gutschrift <strong>de</strong>s<br />

Anlagebetrags<br />

Wer<strong>de</strong>n die im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag<br />

vorgesehenen Fristen nicht ge wahrt, kann dies<br />

nachteilige Folgen für <strong>de</strong>n Anleger haben.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Gutschrift <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />

(zzgl. Agio) eines Treugebers nicht innerhalb<br />

von zehn Arbeitstagen nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten<br />

Platzierungs schlusses auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin gutgeschrieben wird. In diesem Fall<br />

wird <strong>de</strong>r Beitritt endgültig unwirksam.<br />

Im Falle einer Platzierungsverlängerung kommt es zu<br />

einer Verzögerung <strong>de</strong>s Beitritts, wenn die Gutschrift<br />

<strong>de</strong>s Anlagebetrags (zzgl. Agio) eines Treugebers nicht<br />

in <strong>de</strong>m Platzierungsabschnitt, in <strong>de</strong>m er seine Beitrittserklärung<br />

abge geben hat, son<strong>de</strong>rn erst in einem<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Plat zie rungsabschnitt erfolgt. Nach <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag wird <strong>de</strong>r Beitritt dann erst – je<br />

nach Eingang <strong>de</strong>s Anlagebetrags (zzgl. Agio) – zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n späteren Platzierungs abschnitts<br />

vollzogen, in welchem die Gutschrift <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />

(zzgl. Agio) erfolgt und <strong>de</strong>r Anleger erhält für <strong>de</strong>n<br />

Platzierungsabschnitt, in <strong>de</strong>m er seine Beitrittserklärung<br />

abgegeben hat, keine Vorzugs auszahlung.<br />

4.5.3<br />

Fremdfinanzierung <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />

Sofern Anleger ihre Kapitaleinlage entgegen <strong>de</strong>m Fondskonzept<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise dadurch finanzieren, dass sie<br />

persönlich Darlehen auf neh men (persönliche Anteilsfinanzierung),<br />

erhöht sich damit das Risiko für sie. Wenn <strong>de</strong>r<br />

Anleger <strong>de</strong>n Kapitaldienst <strong>de</strong>r persönlichen Anteilsfinanzierung<br />

nicht mehr zu leisten vermag, kann dies seitens<br />

<strong>de</strong>s Darlehensgebers zur Kündigung und Fälligstellung<br />

<strong>de</strong>r entspre chen<strong>de</strong>n Dar lehen, zur Verwertung <strong>de</strong>r Fondsbeteiligung<br />

und ggf. auch <strong>de</strong>s übrigen Vermögens <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen. Über <strong>de</strong>n Total verlust <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

hinaus kann dies eine Pri vatinsolvenz <strong>de</strong>s Anlegers<br />

zur Folge haben.<br />

4.5.4<br />

Wi<strong>de</strong>rruf von Beitrittserklärungen<br />

Soweit Anleger diese Beteiligung im Wege <strong>de</strong>s Fern absatzes<br />

o<strong>de</strong>r im Rahmen von Haustürge schäften (§§ 312 b ff. BGB)<br />

erwerben, besteht für die betreffen<strong>de</strong>n Anleger ein Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

nach erfolgter Zeichnung. Daher kann es zum Nichterreichen<br />

<strong>de</strong>s Platzierungsvolumens o<strong>de</strong>r zu nachträglichen<br />

Liquiditätsabflüssen kommen. Dies kann sich negativ auf das<br />

vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />

4.5.5<br />

Geschäftsführung und Gesellschafter beschlüsse;<br />

Majorisierung<br />

Die Mitspracherechte und Einflussnahmemöglichkeiten<br />

<strong>de</strong>s einzelnen Treugebers o<strong>de</strong>r Kom manditisten in <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft sind begrenzt, so dass sich das Risiko<br />

ergibt, dass Ge schäftsführungsentscheidungen und über<br />

das laufen<strong>de</strong> Geschäft hinausgehen<strong>de</strong> Gesellschafterbeschlüsse<br />

an<strong>de</strong>rs ausfallen als von <strong>de</strong>m einzelnen Treugeber<br />

o<strong>de</strong>r Kommanditisten erwar tet o<strong>de</strong>r gewünscht.<br />

Entscheidungen über das laufen<strong>de</strong> Geschäft <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Geschäftsführung getroffen.<br />

Dadurch ist <strong>de</strong>r Treugeber o<strong>de</strong>r Kommanditist zugleich<br />

<strong>de</strong>m Risiko ausgesetzt, dass aus seiner Sicht nicht<br />

optimale o<strong>de</strong>r fehlerhafte Geschäftsfüh rungs entscheidungen<br />

o<strong>de</strong>r Gesellschafterbeschlüsse getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Treugeber o<strong>de</strong>r Kommanditist muss davon ausgehen,<br />

dass er bei Gesellschafterbeschlüs sen aufgrund seiner<br />

individuellen Beteiligungsquote nur eine Min<strong>de</strong>rheitenposition<br />

innehat und die gefassten Beschlüsse nicht maßgeblich<br />

beeinflussen kann. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass nur wenige Gesellschafter ihr Stimm- und<br />

Mitspracherecht bei Gesellschafterbe schlüssen wahrnehmen.<br />

In einem solchen Fall kann bereits eine geringe<br />

Anzahl von anwesen <strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen Gesellschaftern<br />

Mehrheitsbeschlüsse fassen, die nur die Interessen die ser<br />

Mehrheit berücksichtigen, jedoch für alle Gesellschafter<br />

50 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

unabhängig von ihrer jeweiligen Teilnahme an <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />

verbindlich sind. Durch mit <strong>de</strong>r er for<strong>de</strong>rlichen<br />

Mehrheit gefasste Gesellschafterbe schlüsse kann<br />

auch die Gesellschaftsstruktur <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft geän<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, wodurch sich das Risikoprofil <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

zulasten <strong>de</strong>s Treugebers o<strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

verän<strong>de</strong>rn kann.<br />

Es besteht das Risiko, dass sich mehrere Gesellschafter<br />

in ihren Entscheidun gen koordinieren und so die Abstimmung<br />

in ihrem Sinne beeinflussen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Übernahme eines sehr hohen Zeichnungs betrages<br />

durch einen o<strong>de</strong>r mehrere einzelne Anleger besteht<br />

das Risiko, dass dieser / diese eine Stimmenmehrheit erlangt<br />

/ erlangen und da mit einen beherrschen<strong>de</strong>n Einfluss<br />

in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausüben kann / können. Hierbei<br />

kann es sich möglicherweise auch um strategische<br />

Anleger han<strong>de</strong>ln.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass sich auch<br />

Gesellschaften aus <strong>de</strong>m Deutsche Bank Konzern, an<strong>de</strong>re<br />

in Bezug auf das Beteiligungsangebot involvierte Gesellschaften<br />

(o<strong>de</strong>r diesen nahestehen<strong>de</strong> Personen) o<strong>de</strong>r<br />

sonstige institutionelle Anleger (wie Versicherungs unternehmen,<br />

Kreditinstitute o<strong>de</strong>r sonstige Gesellschaften)<br />

o<strong>de</strong>r Privatanleger direkt o<strong>de</strong>r indirekt ggf. auch mit hohen<br />

Beteiligungsbeträgen an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Hierdurch kann sich die Einflussnahme dieser Beteiligten<br />

auf die Struktur weiter erhöhen.<br />

verwen<strong>de</strong>n) angeboten wird, bspw. um regulatorische<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen einer be stimmten Anleger gruppe o<strong>de</strong>r in<br />

bestimmten Jurisdiktionen zu erfüllen. Hierdurch können<br />

sich mögli cherweise Interessengegen sätze zwischen<br />

unterschiedlichen <strong>Invest</strong>orengruppen ergeben.<br />

Es ist zu<strong>de</strong>m möglich, dass bestimmten Anlegern eine<br />

unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Anlage in die Fondsgesellschaft<br />

angeboten wird, <strong>de</strong>ren Konditionen von <strong>de</strong>nen im<br />

vor liegen<strong>de</strong>n Ver kaufsprospekt beschriebenen Ausgestaltungsmerkmalen<br />

abweichen. Dabei können die angebotenen<br />

Bedingungen <strong>de</strong>r Anlage (ein schließlich <strong>de</strong>r<br />

Gebührenbelastung) sowohl günstiger, als auch ungünstiger<br />

sein, so dass das wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />

Werthaltigkeit einer Be teiligung je nach Anleger abweichen<br />

kann.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung ist nicht vorgesehen,<br />

dass sich im Vorhinein bestimmte Anleger beteiligen.<br />

Es ist ebenfalls nicht vorgesehen, dass eine Beteiligung<br />

einiger Anleger nur für eine Übergangszeit erfolgt<br />

und diese dann ihre Geschäftsanteile an im Vorhinein<br />

bestimmte Anleger veräußern. Es kann aber nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass einzelne Anleger Beteili gungen<br />

veräußern o<strong>de</strong>r zusätzliche Beteiligungen übernehmen.<br />

Daher können sich während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

mitunter erhebliche Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n Beteiligungsverhält<br />

nissen ergeben und einzelne Anleger auch<br />

zu einem späteren Zeitpunkt einen beherrschen<strong>de</strong>n Einfluss<br />

auf die Fondsgesellschaft erlangen.<br />

4.5.6<br />

Alternative Beteiligungsstrukturen o<strong>de</strong>r -konditionen;<br />

Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Beteiligungsverhältnisse<br />

4.5.7<br />

Risiko in Bezug auf Veräußerungen von<br />

<strong>Wasserkraft</strong>investments<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmten An legern<br />

neben o<strong>de</strong>r statt <strong>de</strong>r Beteiligung als Treugeber o<strong>de</strong>r Direktkommanditist<br />

eine indirekte <strong>Invest</strong>ition in die Fondsgesellschaft<br />

über ge son<strong>de</strong>rte Strukturen (z. B. Eigenkapital- o<strong>de</strong>r<br />

Fremdkapitalbeteiligungen an Fee <strong>de</strong>r-Gesellschaften, d. h.<br />

solchen Gesellschaften, die ihr Kapital im Wesentlichen<br />

zum Erwerb einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Wer<strong>de</strong>n Veräußerungserlöse hinsichtlich <strong>Wasserkraft</strong>investments,<br />

die die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft getätigt<br />

hat, nicht in <strong>de</strong>r beabsichtigten Höhe o<strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>m<br />

beabsichtigten Zeitpunkt erzielt, kann sich dies negativ<br />

auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis<br />

sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

in Bezug auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss, auswirken.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 51


4.5.8<br />

Kostenrisiko<br />

Unter bestimmten Umstän<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Anleger nach <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>m Treu hand- und Verwaltungsvertrag<br />

Kosten und Aufwendungen zu er statten o<strong>de</strong>r selbst<br />

zu tragen, <strong>de</strong>ren Höhe nicht im Vo rhinein feststehen und<br />

die nicht in die Planung ein bezogen sind. Dies kann sich<br />

negativ auf die vom Anleger erzielbare Rendite auswirken.<br />

Dazu gehören die Kosten <strong>de</strong>r Verkehrswertermittlung bei<br />

Uneinigkeit über <strong>de</strong>n Abfindungsan spruch, die durch<br />

einen Erbfall bedingten Aufwendungen, die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Übertragung <strong>de</strong>r Be teiligung auf einen an<strong>de</strong>ren, die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Umwandlung einer Treugeber- in eine Direktkommanditisten<br />

beteiligung, die Kosten für die Teilnahme<br />

an Gesellschafterversammlungen und die Kosten, die sich<br />

aus <strong>de</strong>m etwaigen Ausschluss <strong>de</strong>s Anlegers ergeben. Insoweit<br />

trägt <strong>de</strong>r Anle ger auch das Risiko, dass sich diese<br />

Kosten im Zeitverlauf erhöhen, auch aufgrund von Inflation.<br />

4.5.9<br />

Datenschutz und Kommunikationsmöglichkeiten<br />

unter Anlegern<br />

Es besteht das Risiko, dass Datenschutzregelungen die<br />

Kontaktaufnahme, Kommunikation und Meinungs bildung<br />

unter <strong>de</strong>n Anlegern erschweren o<strong>de</strong>r unmöglich machen,<br />

soweit sich Anleger als Treugeber beteiligen und daher<br />

nicht im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen sind. Daten aus <strong>de</strong>m<br />

Treugeberregister bzw. aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister<br />

wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Treuhandvertrag bzw. <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Be troffenen<br />

herausgegeben. Anleger können dadurch letztlich an<br />

einem abgestimmten Vorgehen und einer gemein samen<br />

Wahr nehmung ihrer Interessen gehin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rer -<br />

seits kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass eine Offenlegung<br />

von anlegerbezogenen Infor mationen durch die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

erfolgt, wenn diese hierzu verpflichtet ist<br />

(bspw. aufgrund von Gerichtsentscheidungen o<strong>de</strong>r sonstiger<br />

rechtlicher Verpflichtungen).<br />

4.5.10<br />

Beteiligungsdauer, eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Der Zeitpunkt einer Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> investments<br />

bzw. einer Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist ungewiss. Lediglich für Zwecke<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Plaung wur<strong>de</strong> exemplarisch eine Veräußerung<br />

frühestens zum Jahresen<strong>de</strong> 2019 angenommen.<br />

Kommanditisten und Treugeber können aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

frühestens zum 31. März 2029 im Wege<br />

<strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung ausschei<strong>de</strong>n. Die Höhe <strong>de</strong>s<br />

Abfindungsanspruchs bemisst sich dann nach <strong>de</strong>m Verkehrswert<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung, <strong>de</strong>r unter Umstän<strong>de</strong>n geschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n muss; die Abfindung wird in bis zu fünf Jahresraten<br />

fällig. Dadurch kann die Auszahlung von Mitteln aus<br />

<strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

nicht die vom Anleger erwartete Höhe erreichen und<br />

sich zu<strong>de</strong>m verzögern, so dass die entsprechen<strong>de</strong>n Mittel<br />

nicht sofort für an<strong>de</strong>re Zwecke zur Verfügung stehen.<br />

4.5.11<br />

Beschränkung <strong>de</strong>r Abfindung, Liquiditäts belastung für<br />

die Fondsgesell schaft durch Abfindungsverpflichtungen<br />

Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Kommanditist o<strong>de</strong>r Treugeber aufgrund<br />

seiner Zahlungsunfähigkeit, <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens<br />

über sein Vermögen bzw. <strong>de</strong>r Ablehnung <strong>de</strong>r<br />

Eröffnung <strong>de</strong>sselben mangels Masse o<strong>de</strong>r aufgrund eines<br />

Gesellschafterbeschlusses vorzeitig aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

aus, steht ihm nur ein gekürzter Abfindungsanspruch<br />

i. H. v. 80 % <strong>de</strong>s Verkehrs wertes seiner Beteiligung<br />

zu, so dass er eine Vermögenseinbuße hinnehmen muss.<br />

Der Abfindungsanspruch ist nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag,<br />

soweit er noch offen ist, mit 3 % p. a. zu ver zinsen.<br />

Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter kann keine Sicherheit<br />

für seinen Abfin dungsanspruch verlangen. Die Aus zahlung<br />

von Abfindungen für ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Anleger kann sich<br />

aufgrund von Liquiditätsengpässen <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />

52 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

über die festgelegte zeitliche Staffelung hinaus verzögern<br />

o<strong>de</strong>r sogar ganz ausbleiben. Die Ab findungsverpflichtun<br />

gen ge genüber aus geschie<strong>de</strong>nen Anlegern können<br />

an<strong>de</strong>rerseits zu einer erheblichen Liquiditätsbe lastung für<br />

die Fondsgesellschaft und dadurch zu Nachteilen für die<br />

in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verbliebenen Anleger führen.<br />

Es besteht damit abhängig von <strong>de</strong>m Abfindungsvolumen<br />

und <strong>de</strong>n Fälligkeitsterminen das Risi ko, dass<br />

die Rentabilität <strong>de</strong>r Vermögensanlage sowohl für die<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n als auch für die in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

verbliebenen Anleger beeinträchtigt wird und die<br />

Fondsgesellschaft durch Zahlungs unfähigkeit in ihrer<br />

Existenz bedroht wird.<br />

4.5.12<br />

Kein Zweitmarkt; eingeschränkte Weiter veräußerbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Da kein etablierter Zweitmarkt für Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds existiert, besteht das Risiko, dass<br />

<strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligungen während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft schwie rig o<strong>de</strong>r sogar unmöglich sein<br />

kann. Der von einem potenziellen Erwerber angebotene<br />

Kauf preis für die Beteiligung kann erheblich geringer<br />

sein als <strong>de</strong>r ursprünglich von <strong>de</strong>m Anleger er brachte<br />

Betrag o<strong>de</strong>r ein ggf. ermittelter Nettoinventarwert (NAV).<br />

We<strong>de</strong>r die Komplementärin noch die Geschäfts führen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin noch ein sonstiger Dritter sind ver pflichtet,<br />

die Be teiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zurückzukaufen.<br />

Der Anleger muss daher davon ausgehen, dass er seine<br />

Beteiligung nicht o<strong>de</strong>r nur mit erheb lichem Verlust vorzeitig<br />

in Geld umsetzen kann.<br />

Selbst wenn sich eine Gelegenheit zur Weiterver äußerung<br />

ergeben sollte, ist <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>m Risiko ausgesetzt,<br />

dass eine nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>m Treuhand-<br />

und Verwal tungsvertrag für die Übertragung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung erfor<strong>de</strong>rliche Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäfts füh -<br />

ren<strong>de</strong>n Kommanditistin und ggf. <strong>de</strong>r Treuhand- Kommanditistin<br />

nicht ohne weiteres erteilt wird. Zu<strong>de</strong>m sind Übertragungen<br />

grundsätzlich nur zum 31. Dezember eines<br />

je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Eine weitere Voraussetzung ist die<br />

Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

über die Min<strong>de</strong>stbeteiligung und Stückelung von Anteilen.<br />

Hierdurch kann ein teilweiser o<strong>de</strong>r vollständiger Verkauf<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung erschwert o<strong>de</strong>r sogar unmöglich wer<strong>de</strong>n.<br />

4.5.13<br />

Haftung <strong>de</strong>s Anlegers als Kommanditist o<strong>de</strong>r<br />

Treugeber<br />

Für Anleger in <strong>de</strong>r Stellung eines Direktkommanditisten<br />

besteht das Risiko, dass sie von Gläu bigern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

in Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen Hafteinlage von 1 EUR<br />

je 1.000 EUR <strong>de</strong>s Anlagebetrags unmittelbar in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Die Kommanditistenhaftung ist ausgeschlossen,<br />

wenn eine Einlage in Höhe <strong>de</strong>r Hafteinlage<br />

geleistet wur<strong>de</strong>. Sie lebt jedoch durch Auszahlungen<br />

wie<strong>de</strong>r auf, durch die sich die Einlage unter <strong>de</strong>n Betrag<br />

<strong>de</strong>r Hafteinlage vermin<strong>de</strong>rt (§ 172 Abs. 4 HGB). Dies gilt<br />

auch für Auszahlungen im Rahmen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s<br />

Anlegers aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r ihrer Liquidation<br />

für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n<br />

bzw. <strong>de</strong>r Liquidation (Nachhaftung). Der Anleger<br />

hat keinen Anspruch auf Freistellung von <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

durch einen Gesellschaftsgläubiger.<br />

Sich als Treugeber beteiligen<strong>de</strong> Anleger sind gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin ver pflichtet, sie bis zur Höhe<br />

<strong>de</strong>s Teils <strong>de</strong>r Hafteinlage, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Treuge bers entfällt, von einer Inanspruchnahme durch<br />

Gläubiger freizustellen o<strong>de</strong>r ihr Ersatz zu leis ten. Hierdurch<br />

können Treugeber im wirtschaftlichen Ergebnis ebenfalls<br />

<strong>de</strong>r Kommanditisten haftung einschließlich <strong>de</strong>r Nachhaftung<br />

ausgesetzt sein.<br />

4.5.14<br />

Keine Beteiligung von Anlegern mit bestimmter<br />

Staatsbürgerschaft o<strong>de</strong>r Ansässigkeit; Vererbung<br />

An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft darf sich ein Anleger (als Treugeber<br />

o<strong>de</strong>r Kommanditist) nur beteiligen, wenn er nicht<br />

eine bestimmte Staatsbürgerschaft o<strong>de</strong>r Ansässigkeit<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 53


hat, z. B. kein Staatsbürger <strong>de</strong>r USA ist. Ein <strong>de</strong>nnoch beitreten<strong>de</strong>r<br />

Anleger hat <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH etwaige dadurch bedingte<br />

Schä<strong>de</strong>n zu ersetzen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

bzw. die Treuhand-Kommanditistin ist berechtigt,<br />

<strong>de</strong>m Anleger in <strong>de</strong>n vorgenannten Fällen mit sofortiger<br />

Wirkung zu kündigen. Hierdurch ergeben sich die bereits<br />

unter Abschnitt 4.5.10 beschriebenen Risiken in Hinblick<br />

auf die Abfindung.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Anleger durch eine qualifizierte Nachfolgeregelung<br />

sicherzustellen, dass die Beteiligung nicht<br />

an Personen vererbt wird, die sich an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligen dürfen. Sollten solche Personen<br />

mangels einer entsprechen<strong>de</strong>n Nachfolgeregelung <strong>de</strong>nnoch<br />

als Erben in die Stellung eines Kommanditisten o<strong>de</strong>r<br />

Treugebers gelangen, so kann ihre Betei ligung durch die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin bzw. die Treuhand-<br />

Kommanditistin mit so fortiger Wirkung gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierdurch ergeben sich die unter Abschnitt 4.5.10 beschriebenen<br />

Risiken in Hinblick auf die Abfindung.<br />

4.5.15<br />

Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Komplementärs<br />

aus <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

aus seinem Ausschluss entstehen<strong>de</strong>n Kosten hat <strong>de</strong>r ausgeschlossene<br />

Gesellschafter zu tragen. Hierdurch ergeben<br />

sich die bereits in Abschnitt 4.5.10 be schriebenen Risiken<br />

in Hinblick auf die Abfindung.<br />

4.5.17<br />

Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, keine Kapitalgarantie<br />

Die Anleger tragen das Risiko <strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Die Ansprüche <strong>de</strong>r Kom manditisten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Treugeber (mittelbar über die Treuhand-Kommanditistin)<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind nicht gesichert und<br />

in <strong>de</strong>r Insolvenz gegenüber <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen an<strong>de</strong> rer<br />

Gläubiger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nachrangig. An sprüche<br />

<strong>de</strong>r Anleger wer<strong>de</strong>n erst befriedigt, nach<strong>de</strong>m die An sprüche<br />

<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gläubiger beglichen wur<strong>de</strong>n. Dadurch können<br />

sich die Auszahlungen an die Anleger vermin<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r sogar entfallen.<br />

Für die Anlage in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>ren<br />

Anlage gibt es keine Kapitalgarantie. Je nach Eintritt <strong>de</strong>r<br />

je weiligen Risiken kann es <strong>de</strong>shalb auch zu einem Totalverlust<br />

<strong>de</strong>s Anlagebe trags nebst Agio kommen.<br />

Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r einzige Komplementär <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

aus dieser aus, z. B. infolge seiner Insolvenz, und<br />

ist es bis dahin nicht gelungen, ihn zu ersetzen, so wird<br />

die Fondsgesellschaft vorzeitig aufgelöst. Die Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bzw. (soweit dies die<br />

Fonds gesell schaft bewirken kann) die <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft müssen dann ggf.<br />

bereits vor <strong>de</strong>m geplanten Veräußerungszeitraum veräußert<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies kann sich negativ auf die Veräußerungserlöse<br />

auswirken.<br />

4.5.16<br />

Ausschluss eines Kommanditisten<br />

Ein Kommanditist o<strong>de</strong>r Treugeber kann aus wichtigem in<br />

seiner Person liegen<strong>de</strong>m Grund durch Gesellschafter beschluss<br />

mit min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen<br />

4.5.18<br />

Risiken in Bezug auf die Treuhand-Kommanditistin<br />

Die Treugeber halten ihre wirtschaftliche Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf Grundlage <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Treuhandvertrags mittelbar durch die Treuhand- Kommanditistin.<br />

Dadurch sind die Anleger <strong>de</strong>m Risiko <strong>de</strong>r nicht<br />

erwartungsgemäßen Vertragserfüllung seitens <strong>de</strong>r<br />

Treu hand-Kommanditistin ausgesetzt, insbeson<strong>de</strong>re im<br />

Hinblick auf die Weiterleitung <strong>de</strong>s Anlagebe trags an die<br />

Fondsgesellschaft sowie <strong>de</strong>r Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

mittelbar über die Treuhandkommanditistin an<br />

die Treugeber und die weisungsgemäße Wahrnehmung<br />

<strong>de</strong>r Treugeberinteressen in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

o<strong>de</strong>r von Einzelzwangsvollstre ckungsmaßnahmen gegen<br />

54 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

sie ist im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag<br />

vorgesehen, dass die von ihr treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Kommanditanteile auf die Treugeber (mit Wirkung ab ihrer<br />

Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister) übergehen. Dennoch ist<br />

nicht ausgeschlossen, dass die Interessen <strong>de</strong>r Treugeber<br />

in einem solchen Fall beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch eine nicht erwartungsgemäße Vertragserfüllung<br />

seitens <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin können <strong>de</strong>n Anlegern<br />

Auszahlungen entgehen, selbst wenn sie von <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft ge leistet wer<strong>de</strong>n.<br />

4.5.19<br />

Rechtsän<strong>de</strong>rungsrisiko<br />

Än<strong>de</strong>rungen (auch möglicherweise rückwirken<strong>de</strong>) von<br />

Rechtsvorschriften, <strong>de</strong>r Rechtsprechung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ver waltungspraxis<br />

können sich auch außerhalb <strong>de</strong>s Steuerrechts<br />

(vgl. Abschnitt 4.6) zum Nachteil <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r sonstiger Beteiligter auswirken und die Erträge aus<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage o<strong>de</strong>r ihre Wert haltigkeit vermin<strong>de</strong>rn.<br />

Am 21. Juli 2011 ist die europäischen Richtlinie zur Regulierung<br />

<strong>de</strong>r Manager von alternativen <strong>Invest</strong>mentfonds<br />

(sog. AIFM-Richtlinie) in Kraft getreten. Diese ist bis zum<br />

22. Juli 2013 in das natio nale Recht <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Union umzusetzen. Infolge <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in Deutschland und Österreich<br />

kann eine Umstrukturie rung <strong>de</strong>s Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

enso hydro GmbH erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n<br />

Fall, dass diese als alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds ergibt,<br />

vereinbart, dass <strong>de</strong>r Asset Manager die Aufgabe <strong>de</strong>s Verwalters<br />

(AIFM) übernimmt. Ist ihm dies jedoch nicht zumutbar,<br />

wird die <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft einen ge eigneten<br />

Dritten fin<strong>de</strong>n, integrieren und vergüten müssen, o<strong>de</strong>r<br />

die Aufgabe selbst übernehmen, was in bei<strong>de</strong>n Fällen zu<br />

erheblichem Mehraufwand führen wür<strong>de</strong>. Auch wenn <strong>de</strong>r<br />

Asset Manager die Funktion <strong>de</strong>s Verwalters übernimmt,<br />

wird er von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft einen Ausgleich<br />

für durch ergänzend zu erbringen<strong>de</strong> Leistungen ent stehen<strong>de</strong>n<br />

Aufwand erhalten. Im Übrigen wür<strong>de</strong>n etwa ein<br />

Bewerter und eine Verwahrstelle bestellt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

was gleichermaßen mit zusätzlichen Kosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft verbun<strong>de</strong>n wäre.<br />

Ähnliche Auswirkungen könnten von nationalen Regulierungsvorhaben<br />

wie bspw. <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>stag eingebrachten Kabinettsentwurf für ein<br />

Gesetz zur Novellierung <strong>de</strong>s Finanzanlagenver mittler- und<br />

Vermögensanlagenrechts mit Datum vom 06. Juni 2011<br />

ausgehen.<br />

Dadurch verursachte Kosten auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft können das<br />

Fondsvermögen und die Auszahlungen an die Anleger<br />

erheblich schmälern.<br />

4.6<br />

Steuerliche Risiken <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

4.6.1<br />

Allgemeine steuerliche Risiken im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Die steuerliche Konzeption <strong>de</strong>r Ver mögens anlage<br />

basiert auf <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r Finanzver waltungen, Rechtsprechung<br />

und <strong>de</strong>n Steuergesetzen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung. Es kann nicht aus geschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass sich durch künftige Än<strong>de</strong>run gen in <strong>de</strong>r<br />

Steuergesetzgebung, Rechtsprechung o<strong>de</strong>r Praxis<br />

<strong>de</strong>r Finanzver waltungen die wesentlichen Grundlagen<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption än<strong>de</strong>rn. Soweit sich hierdurch<br />

die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong><br />

gesellschaften, <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften, <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen an <strong>de</strong>n<br />

Anleger kommen. Auch kann eine Steuerbelastung auf<br />

Ebene <strong>de</strong>s Anlegers entstehen, ohne dass ihm gleichzeitig<br />

liqui<strong>de</strong> Mittel von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft hierzu<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 55


Die Anerkennung <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption durch<br />

die Finanzverwaltung im In- und Ausland erfolgt durch<br />

die Betriebsprüfung o<strong>de</strong>r ggf. durch <strong>de</strong>n rechtskräftigen<br />

Abschluss <strong>de</strong>s Rechtsmittelweges. Sollte das steuerliche<br />

Konzept hier nicht anerkannt wer<strong>de</strong>n, kann es<br />

unter Um stän<strong>de</strong>n zu Nachfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzamtes<br />

führen, die ggf. zu verzinsen sind. Soweit sich hierdurch<br />

die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften,<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>rgesellschaft, <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen an <strong>de</strong>n<br />

Anleger o<strong>de</strong>r ggf. einer Nachversteuerung auf <strong>de</strong>r Ebene<br />

<strong>de</strong>r Anleger kommen.<br />

4.6.2<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Durch die Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird <strong>de</strong>r Anleger mittelbar<br />

Berüh rung zu ausländischen Steuerrechts ordnungen<br />

haben und somit Einkünfte aus ausländischen<br />

Quellen beziehen. Zur Zuordnung <strong>de</strong>s Besteuerungsrechts<br />

und Ver meidung <strong>de</strong>r Doppelbesteuerung bei<br />

grenz überschreiten<strong>de</strong>n Sachverhalten schlossen<br />

Deutschland und Österreich bzw. Österreich mit <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Zielstaaten Abkommen zur Vermeidung <strong>de</strong>r<br />

Doppelbesteuerung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Steuern von<br />

Einkommen und von Vermögen (DBA). Es kann nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die für die Be steuerung<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage relevanten DBA zu künftig<br />

geän<strong>de</strong>rt, gekündigt o<strong>de</strong>r durch die Finanz verwaltung<br />

an<strong>de</strong>rs ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die Inan spruchnahme von<br />

DBA seitens <strong>de</strong>r Quellenstaaten und somit auch etwaige<br />

Ab kommensvergünstigungen versagt wer<strong>de</strong>n. Hier durch<br />

kann es zu einer steuerlichen Mehrbelastung auf <strong>de</strong>r<br />

Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anleger<br />

kommen, so dass Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger geringer<br />

ausfallen können bzw. eine höhere Steuer be lastung beim<br />

Anleger eintritt.<br />

4.6.3<br />

Abweichen<strong>de</strong> Rechtsanwendung im Ausland<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Anwendbarkeit mehrerer Steuerrechtsordnungen<br />

auf die Einkünfte aus <strong>de</strong>r Beteiligung kann<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Sachverhalt<br />

unterschiedlich beurteilt wird. In diesem Fall kann es zu<br />

Qualifikationskonflikten kommen, die zu einer zusätzlichen<br />

Steuerbelastung beim Anleger führen. Auch kann<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass es in Län<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>ren<br />

Erfahrungen mit rechtsstaatlicher Anwendung von Gesetzen<br />

und Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht sehr<br />

ausgeprägt sind, zu unerwarteten Auslegungen kommt.<br />

Hierdurch kann es zu einer steuerlichen Mehrbelastung<br />

auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Anleger kommen, so dass Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />

geringer ausfallen können bzw. eine höhere Steuerbelastung<br />

beim Anleger eintritt.<br />

4.6.4<br />

Verrechnungspreise<br />

Sollte es zu Leistungsbeziehungen zwischen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

und <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften kommen, ist<br />

<strong>de</strong>r Fremdvergleichsgrundsatz zu beachten. Danach müssen<br />

die vereinbarten Leistungskonditionen <strong>de</strong>n Marktbedingungen<br />

entsprechen. Es besteht das Risiko, dass dies<br />

nicht immer <strong>de</strong>r Fall ist. Der Teil <strong>de</strong>r Vergütung, <strong>de</strong>r das<br />

Fremdübliche übersteigt, ist steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

4.6.4.1<br />

Beteiligungsprivileg<br />

Die Steuerfreiheit von Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbezügen auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

kann von bestimmten Voraussetzungen (z. B.<br />

Min<strong>de</strong>stbeteiligungshöhe) abhängen. Wer<strong>de</strong>n diese<br />

Voraussetzungen nicht erreicht o<strong>de</strong>r im Laufe <strong>de</strong>r Zeit<br />

verän<strong>de</strong>rt, können die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbezüge auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

steuerpflichtig wer<strong>de</strong>n. Hierdurch kann es zu<br />

56 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

einer steuerlichen Mehrbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

kommen, so dass Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />

geringer ausfallen können.<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft im Zielstaat. Soweit sich<br />

hierdurch die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger kommen.<br />

4.6.5<br />

Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

4.6.5.3<br />

Vorsteuerabzug auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

4.6.5.1<br />

Geschäftsleitung und steuerliche Ansässigkeit<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong>- und Län<strong>de</strong>rgesellschaften haben ihren<br />

Sitz und Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung in <strong>de</strong>n jeweiligen Ziellän<strong>de</strong>rn<br />

und sind <strong>de</strong>shalb dort unbeschränkt steuerpflichtig.<br />

Sollte abweichend angenommen wer<strong>de</strong>n, dass ihre<br />

Geschäftsleitung entgegen <strong>de</strong>m Fondskonzept z. B. in<br />

Österreich o<strong>de</strong>r Deutschland liegt, unterlägen sie auch<br />

zusätzlich in Österreich o<strong>de</strong>r Deutschland <strong>de</strong>r unbeschränkten<br />

Körperschaftsteuerpflicht. Weiterhin kann sich<br />

hierdurch auch die abkommensrechtliche Ansässigkeit <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft än<strong>de</strong>rn.<br />

Durch eine unbeschränkte Steuerpflicht in zwei Staaten<br />

als auch eine abweichen<strong>de</strong> abkommensrechtliche Ansässigkeit<br />

kann sich die Steuerbelastung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gesellschaft erhöhen. Hierdurch können sich die Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />

4.6.5.2<br />

Unterkapitalisierung<br />

Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen wird in <strong>de</strong>n Ziel -<br />

staaten durch die lokalen Unterkapitalisierungsregelungen<br />

beschränkt. Dabei sind Schuldzinsen ggf. nicht<br />

abzugsfähig, soweit auf Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>rbzw.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft z. B. eine bestimmte Eigenkapitalquote<br />

unterschritten o<strong>de</strong>r ein bestimmer Fremdfinanzierungsaufwand<br />

überschritten wird. Es besteht das<br />

Risiko, dass diese Kriterien nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch die Nichtabzugsfähigkeit <strong>de</strong>r Zinsaufwendungen<br />

erhöht sich das zu versteuern<strong>de</strong> Einkommen auf Ebene<br />

Der Abzug <strong>de</strong>r auf Eingangsleistungen lasten<strong>de</strong>n Umsatzsteuer<br />

als Vorsteuer setzt voraus, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

als umsatzsteuerliche Unternehmer<br />

anzusehen sind und dass die Leistungen für die Unternehmenssphäre<br />

bezogen wer<strong>de</strong>n. Sollte dies bei <strong>de</strong>n<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften entgegen <strong>de</strong>m Fondskonzept<br />

nicht <strong>de</strong>r Fall sein, ist <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug nicht gegeben<br />

und die Umsatzsteuer stellt eine zusätzliche steuerliche<br />

Belastung dar. Hierdurch können sich die Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />

4.6.6<br />

Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

4.6.6.1<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an Substanz und Vorliegen außersteuerlicher<br />

Grün<strong>de</strong> für die Struktur in Österreich<br />

Die Finanzverwaltungen <strong>de</strong>r Zielstaaten machen die Anerkennung<br />

einer <strong>Invest</strong>itionsstruktur vom Vorliegen von<br />

Substanz und außersteuerlichen Grün<strong>de</strong>n abhängig.<br />

Sollten diese Erfor<strong>de</strong>rnisse nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n, kann <strong>de</strong>r<br />

Schutz durch die Doppelbesteuerungsabkommen o<strong>de</strong>r die<br />

Beanspruchung von nationalen Steuerbefreiungsvorschriften<br />

eingeschränkt o<strong>de</strong>r versagt wer<strong>de</strong>n. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />

dass <strong>de</strong>r Steueranspruch <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Quellenstaats<br />

nicht <strong>de</strong>n DBA-Einschränkungen unterliegt o<strong>de</strong>r<br />

nicht unter nationale Steuerbefreiungsvorschriften fällt.<br />

Hierdurch können sich die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />

reduzieren.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 57


4.6.6.2<br />

Geschäftsleitungsort <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat konzeptionsgemäß Sitz<br />

und Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung in Österreich und ist <strong>de</strong>shalb<br />

in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Sollte die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ihren Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung in<br />

Deutschland unterhalten, ist die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Durch<br />

eine unbeschränkte Steuerpflicht in zwei Staaten kann<br />

sich die Steuerbelastung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

erhöhen. Hierdurch können sich die Auszahlungen an <strong>de</strong>n<br />

Anleger reduzieren.<br />

Liegt <strong>de</strong>r Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

in Deutschland, besteht ferner das Risiko einer<br />

vollumfänglichen Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht<br />

<strong>de</strong>r durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erzielten Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

und Erträge aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in Deutschland, sofern die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als Finanzunternehmen im Sinne<br />

von § 8 b Abs. 7 KStG eingestuft wird. Soweit sich hierdurch<br />

die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger kommen.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

in Deutschland abkommensrechtlich ansässig<br />

ist. Dadurch kann es ebenfalls zu einer erhöhten Steuerbelastung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kommen (z. B. durch<br />

höhere Quellensteuersätze auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rbzw.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften). Hierdurch können sich<br />

die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />

4.6.6.3<br />

Vorsteuerabzug <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Der Abzug <strong>de</strong>r auf Eingangsleistungen lasten<strong>de</strong>n Umsatzsteuer<br />

als Vorsteuer setzt voraus, dass die <strong>Invest</strong>itions -<br />

gesellschaft als umsatzsteuerliche Unternehmerin anzusehen<br />

ist und dass die Leistungen für die Unternehmenssphäre<br />

bezogen wer<strong>de</strong>n. Konzeptionsgemäß wird von<br />

einer Abzugsfähigkeit von 75 % <strong>de</strong>r Vorsteuer ausgegangen.<br />

Liegt <strong>de</strong>r tatsächliche Anteil unterhalb dieses<br />

Schwellenwertes, ist insoweit <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug nicht<br />

gegeben und die Umsatzsteuer stellt eine zusätzliche<br />

steuerliche Belastung dar. Hierdurch können sich die Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />

4.6.6.4<br />

I<strong>de</strong>ntifizierte Risiken im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Prüfung<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Erwerbsprüfung erfolgte eine steuerliche<br />

Prüfung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft GmbH. Hierbei wur<strong>de</strong>n<br />

steuerliche Risiken beim Vorsteuerabzug sowie bei<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaftsteuer im Umfang von ca. 320.000 EUR<br />

i<strong>de</strong>ntifiziert. Für diese Risiken besteht keine steuerliche<br />

Haftung <strong>de</strong>r Altgesellschafter, vielmehr hat <strong>de</strong>r Initiator<br />

dies bei <strong>de</strong>r Preisbildung für die zu erwerben<strong>de</strong>n Gesellschaftsanteile<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berücksichtigt.<br />

Weiterhin können sich weitere steuerliche Risiken realisieren,<br />

die im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlichen Prüfung <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong><br />

und / o<strong>de</strong>r Höhe nach nicht i<strong>de</strong>ntifiziert wur<strong>de</strong>n. Auch in<br />

diesen Fällen können sich die Auszahlungen an die Anleger<br />

reduzieren.<br />

4.6.7<br />

Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft<br />

4.6.7.1<br />

An<strong>de</strong>re Qualifikation <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

(Einkommensteuer / Gewerbesteuer)<br />

Die Fondsgesellschaft ist konzeptionsgemäß eine<br />

ver mögensverwaltend tätige, nicht gewerblich geprägte<br />

und auch nicht gewerblich infizierte Personengesellschaft.<br />

Mit <strong>de</strong>m Halten einer Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft erzielt <strong>de</strong>r Anleger über die<br />

Fondsgesell schaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, die<br />

<strong>de</strong>r Abgeltungsteuer unterliegen. Wird diese steuerliche<br />

Würdigung von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung nicht nachvollzogen,<br />

besteht das Risiko einer steuerlichen Mehrbe-<br />

58 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

lastung, wenn insofern Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

angenommen wer<strong>de</strong>n sollten. Ein solches Risiko besteht<br />

insbeson<strong>de</strong>re, wenn die Finanzverwaltung aufgrund<br />

<strong>de</strong>s Venture Capital- und Private Equity-Erlasses (BMF-<br />

Schreiben vom 16. März. 2003, I V A 6 – S. 2240 -153 / 03)<br />

<strong>de</strong>n Fonds nicht mehr als vermögens verwaltend, son<strong>de</strong>rn<br />

als gewerblich ansähe. In diesem Fall wäre grundsätzlich<br />

auf <strong>de</strong>n Gewinn als Differenz von Betriebseinnahmen<br />

über die Betriebsausgaben <strong>de</strong>r indivi duelle Steuertarif<br />

<strong>de</strong>s Anlegers anzuwen<strong>de</strong>n, so dass es zu einer höheren<br />

Steuerbelastung kommen kann. Die Fondsgesellschaft<br />

erzielt konzeptionsgemäß haupt sächlich Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

und Liquidationsauskehrungen. Auf diese wäre das<br />

so genannte Teileinkünfteverfahren an zuwen<strong>de</strong>n, d. h.<br />

diese Einkünfte unterlägen auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers zu<br />

60 % <strong>de</strong>m individuellen Steuersatz und die hiermit im<br />

Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Betriebsausgaben wären zu<br />

60 % abzugsfähig. Zinseinkünfte unterlägen dagegen<br />

vollumfänglich <strong>de</strong>r Einkommensteuer. Für die etwaige<br />

Kirchensteuer wäre das Teileinkünfteverfahren ebenfalls<br />

nicht anwendbar.<br />

4.6.7.2<br />

Anwendung <strong>de</strong>s österreichischen Immobilienfondsgesetzes<br />

bzw. <strong>Invest</strong>mentfondsgesetzes<br />

Die Fondsgesellschaft sollte we<strong>de</strong>r vom Anwendungsbereich<br />

<strong>de</strong>s österreichischen Immobilien investmentfonds<br />

gesetzes noch <strong>de</strong>s österreichischen<br />

<strong>Invest</strong> mentfondsgesetzes erfasst sein. Sofern sich<br />

zu künftig Än<strong>de</strong>rungen innerhalb <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r<br />

Vermögens anlage ergeben, welche die Voraus setzungen<br />

für <strong>de</strong>n Anwendungsbereich schaffen bspw. eine<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tätigkeiten <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ausgestaltung <strong>de</strong>r rechtlichen und tat sächlichen<br />

Einflussnahme <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft auf die<br />

Wasser kraftgesellschaften – hat dies unmittelbaren<br />

Einfluss auf die Gesamtkosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions struktur.<br />

In diesem Fall entstehen insbeson<strong>de</strong>re zusätzliche<br />

administrative Kosten, welche die Liquidität auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft belasten und somit zu niedrigeren<br />

Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />

Darüber hinaus unterlägen sämtliche Einkünfte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

auch <strong>de</strong>r (auf Anlegerebene unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

nur teilweise anrechenbaren) Gewerbesteuer, soweit das<br />

gewerbesteuerliche Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 7 GewStG)<br />

nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />

für Zinseinkünfte und einen etwaigen Gewinn<br />

aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft. Diese Gewinne unterlägen<br />

vollumfänglich <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Es besteht das<br />

Risiko, dass hierdurch die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />

niedriger ausfallen könnten.<br />

4.6.8<br />

Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s<br />

Anlegers<br />

4.6.8.1<br />

An<strong>de</strong>re Qualifikation <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

(Einkünfte aus Gewerbebetrieb)<br />

Die Fondsgesellschaft ist konzeptionsgemäß eine<br />

vermögens verwalten<strong>de</strong> tätige, nicht gewerblich geprägt<br />

und auch nicht gewerblich infizierte Personengesellschaft.<br />

Wird diese steuerliche Würdigung von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

nicht nachvollzogen, besteht das Risiko einer<br />

steuerlichen Mehrbelastung, wenn insofern Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb angenommen wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall<br />

unterlägen die Einkünfte nicht mehr <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer,<br />

son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>m individuellen Steuersatz. Soweit die Einkünfte<br />

aus Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, einem etwaigen Gewinn aus <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

bzw. Liquidationsauskehrungen von dieser gespeist<br />

wer<strong>de</strong>n, wäre das sogenannte Teileinkünfteverfahren<br />

an zuwen<strong>de</strong>n, d. h. diese Einkünfte unterlägen auf Ebene<br />

<strong>de</strong>s Anlegers zu 60 % <strong>de</strong>m individuellen Steuersatz und<br />

die hiermit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Betriebsausgaben<br />

wären zu 60 % abzugsfähig. Zinseinkünfte unterlägen<br />

dagegen vollumfänglich <strong>de</strong>r Einkommensteuer. Für<br />

die etwaige Kirchensteuer wäre das Teileinkünfteverfahren<br />

ebenfalls nicht anwendbar.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 59


4.6.8.2<br />

Nichtanwendung <strong>de</strong>r Abgeltung steuer<br />

auf Veräußerungsgewinne bei Erreichen<br />

<strong>de</strong>r 1-%-Beteiligungsschwelle<br />

Vereinigen sich zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beitritts o<strong>de</strong>r während<br />

<strong>de</strong>r Fondslaufzeit durch Erbschaft, Schenkung o<strong>de</strong>r sonstige<br />

Erwerbungen innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre vor<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar min<strong>de</strong>stens<br />

1 % an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft auf einen Anleger, ist<br />

<strong>de</strong>r anteilige Veräußerungsgewinn <strong>de</strong>n Einkünften aus<br />

Gewerbebetrieb (§ 17 EStG) zuzurechnen. Der Veräußerungsgewinn<br />

unterliegt in diesem Fall unter Beachtung<br />

eines Freibetrages von max. 9.060 EUR zu 60 % <strong>de</strong>m<br />

individuellen Steuertarif <strong>de</strong>s Anlegers und nicht <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer<br />

(so genanntes Teileinkünfteverfahren). Eine<br />

Gewerbesteuerpflicht entsteht nicht. Durch die Besteuerung<br />

mit <strong>de</strong>m individuellen Steuertarif unter Anwendung<br />

<strong>de</strong>s Teileinkünfteverfahrens kann es für <strong>de</strong>n Anleger zu<br />

einer höheren steuerlichen Belastung kommen als im<br />

Vergleich zu einem Anleger, <strong>de</strong>r über die Fondsgesellschaft<br />

mit weniger als 1 % an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligt ist.<br />

4.6.8.3<br />

Außensteuergesetz<br />

Nach <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>s Initiators wird die Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften ausschließlich in <strong>de</strong>r Erzeugung<br />

von Elektrizität sowie <strong>de</strong>ren Verkauf bestehen.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bezieht in <strong>de</strong>r Haltephase<br />

mittelbar über die Län<strong>de</strong>rgesellschaften Gewinnausschüttungen<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften. Sowohl die<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften als auch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sowie die Län<strong>de</strong>rholdingesellschaften üben<br />

damit aktive Tätigkeiten i. S. d. Außensteuergesetzes aus.<br />

Deshalb unterliegen die Anleger grundsätzlich nicht <strong>de</strong>r<br />

Hinzurechnungsbesteuerung.<br />

In <strong>de</strong>r Beendigungsphase kann es zur Hinzurechnungsbesteuerung<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kommen. Dies setzt<br />

insbeson<strong>de</strong>re passive Einkünfte auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

voraus. Passive Einkünfte entstehen im Fall<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, sofern <strong>de</strong>m Anleger kein<br />

Gegenbeweis gelingt. Ein Gegenbeweis gelingt nicht, soweit<br />

<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn auf schädliche Wirtschaftsgüter<br />

(insbeson<strong>de</strong>re Zahlungsmittel und For<strong>de</strong>rungen)<br />

entfällt und zusätzlich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keiner<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 AStG) nachgeht.<br />

Liegen passive Einkünfte vor, erfolgt <strong>de</strong>r Ansatz eines<br />

Hinzurechnungsbetrages beim Anleger, wenn <strong>de</strong>r Anteil<br />

<strong>de</strong>r passiven Bruttoerträge an <strong>de</strong>n Gesamterträgen die<br />

10-%-Grenze auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

übersteigt und zusätzlich <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r passiven<br />

Bruttoerträge 80.000 EUR auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Anlegers übersteigt.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass <strong>de</strong>r Anleger mit zusätzlicher<br />

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer belastet wird, ohne dass ihm entsprechen<strong>de</strong><br />

Beträge von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausgeschüttet<br />

wer<strong>de</strong>n. Weiterhin kann die Hinzurechnungsbesteuerung<br />

weiteren Deklarationsaufwand und somit Kosten beim<br />

Anleger auslösen.<br />

4.6.8.4<br />

Steuerliche Ansässigkeit <strong>de</strong>r Anleger<br />

Ferner ist es <strong>de</strong>nkbar, dass die Anleger von Behör<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r Gerichten für steuerliche Zwecke – abweichend von<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Konzeption – in an<strong>de</strong>ren o<strong>de</strong>r mehreren<br />

Rechtsordnungen als ansässig eingestuft wer<strong>de</strong>n. Hierdurch<br />

ist es möglich, dass es auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

zu einer erhöhten Steuerbelastung kommt. Hierdurch<br />

können sich die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />

Schließlich kann es zu einer erhöhten Besteuerung auf<br />

Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kommen, wenn <strong>de</strong>r Anleger seine<br />

Abkommensberechtigung gegenüber <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Finanzverwaltung (i. d. R. durch eine Ansässigkeitsbeschei<br />

nigung) nicht nachweist. Kann <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Abkommens<br />

schutz nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, ist<br />

Österreich bei <strong>de</strong>r Besteuerung von Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, Liquida-<br />

60 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

4<br />

tionsauskehrungen o<strong>de</strong>r Veräußerungen nicht eingeschränkt.<br />

In Deutschland kann eine Anrechnung österreichischer<br />

Steuern nur in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, in <strong>de</strong>m<br />

Österreich bei Gewährung <strong>de</strong>s Abkommensschutzes zur<br />

Besteuerung berechtigt wäre.<br />

4.6.8.5<br />

Führung eines steuerlichen Einlagekontos auf <strong>de</strong>r<br />

Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

4.8<br />

Weitere tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Nach bestem Wissen und Gewissen <strong>de</strong>r Anbieterin wur<strong>de</strong>n<br />

vorstehend sämtliche wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen<br />

Risiken beschrieben.<br />

Für Zwecke <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Einkommensteuer ist die Führung<br />

eines steuerlichen Einlagekontos <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

von Be<strong>de</strong>utung. Liegen nicht <strong>de</strong>m Nennkapital<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zugeführte Einlagen vor und<br />

kann kein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis bei <strong>de</strong>r Rückzahlung<br />

geführt wer<strong>de</strong>n, gelten diese Einlagen als steuerpflichtige<br />

Kapitaleinkünfte. Hierdurch kann es zu einer Steuerbelastung<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kommen.<br />

4.7<br />

Maximales Risiko<br />

Das maximale Risiko <strong>de</strong>s Anlegers besteht im Totalverlust<br />

seines gesamten Anlagebetrags nebst Agio zzgl.<br />

vergeblicher Aufwendungen für Nebenkosten und<br />

Steuern für zwischenzeitlich auf Fondsebene erzielte<br />

Zinsen. Für <strong>de</strong>n Fall, dass ein Anleger seine Beteiligung<br />

durch das Darlehen eines Dritten ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

fremdfinanziert hat, be steht darüber hinaus das Risiko,<br />

dass er das Darlehen nebst Zinsen und weiteren Kosten<br />

o<strong>de</strong>r Ge bühren zurückzahlen muss, obwohl er keine Auszahlungen<br />

von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erhält. Dies kann zur<br />

privaten Insolvenz <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 61


5<br />

enso und die <strong>DWS</strong><br />

Finanz-Service GmbH<br />

62<br />

Tal <strong>de</strong>s Istavloz-Flusses, Nähe Samsun (Türkei), <strong>de</strong>r für das Kraftwerk Kuyuma genutzt wer<strong>de</strong>n soll


Für <strong>de</strong>n Erfolg eines geschlossenen Fonds, <strong>de</strong>r sich an<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken beteiligt, sind die I<strong>de</strong>ntifikation geeigneter<br />

Projekte, die Planung, das Design, die Errichtung<br />

und <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Be<strong>de</strong>utung. Die Aufgabe <strong>de</strong>s verantwortlichen Asset<br />

Managers ist es, die richtigen Projekte am Markt zu fin<strong>de</strong>n<br />

und zu sichern, eine technische und wirtschaftliche<br />

Prüfung durchzuführen und ein optimales Konzept für die<br />

Planung und Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>anlagen zu entwickeln<br />

und umzusetzen. Zu<strong>de</strong>m muss in <strong>de</strong>r Betriebsphase<br />

eine erfolgreiche Bewirtschaftung (Management)<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke (Assets) und ein verlässliches<br />

Beteiligungsmanagement gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist insbeson<strong>de</strong>re praktische<br />

Erfahrung mit <strong>de</strong>r Planung und Ausführung von Energieprojekten<br />

im internationalen Umfeld relevant. Von beson<strong>de</strong>rer<br />

Be<strong>de</strong>utung ist Kompetenz in <strong>de</strong>n Bereichen Engineering<br />

/ Planung / Projektierung vor allem in <strong>de</strong>n Disziplinen<br />

Elektromechanik, Wasser- und Turbinenbau sowie in <strong>de</strong>n<br />

Bereichen Betriebsführung, Beteiligung und Finanzierung.<br />

Der Markt für <strong>Wasserkraft</strong>werke wur<strong>de</strong> jahrzehntelang<br />

von Institutionen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand und großer Industrieunternehmen,<br />

die meist für ihren Eigenbedarf produzieren,<br />

beherrscht. Erst mit <strong>de</strong>r Liberalisierung <strong>de</strong>r Strommärkte<br />

und <strong>de</strong>r Einführung von Strombörsen ist es für<br />

private <strong>Invest</strong>oren attraktiv gewor<strong>de</strong>n, selbst in diesem<br />

Bereich tätig zu wer<strong>de</strong>n. Hierbei sind für private <strong>Invest</strong>oren,<br />

insbeson<strong>de</strong>re aufgrund geringerer Vorlaufszeiten,<br />

kleinere bis mittlere <strong>Wasserkraft</strong>werke interessant.<br />

Um attraktive Projekte verfolgen zu können, ist es wichtig,<br />

bereits in einem frühen Stadium <strong>de</strong>r Projektierung bzw.<br />

Vermarktung Kenntnis von diesen Gelegenheiten zu haben.<br />

Je eher <strong>de</strong>r Asset Manager Kenntnis über mögliche Beteiligungen<br />

erlangt, <strong>de</strong>sto früher kann er sie prüfen und<br />

<strong>de</strong>sto eher kann er tätig wer<strong>de</strong>n, um an <strong>de</strong>r weiteren<br />

Opti mierung und Entwicklung im Hinblick auf Wertschaffung<br />

zu partizipieren. Ein solcher zeitlicher Vorsprung<br />

kann die strategische Position <strong>de</strong>s Asset Managers im Vergleich<br />

zu möglichen Wettbewerbern erheblich stärken.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 63


Enge Kontakte zu regionalen Netzwerken und zu Partnerunternehmen<br />

insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r Planung, <strong>de</strong>r<br />

Fertigung und Ausstattung von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

können <strong>de</strong>m Asset Manager hierbei einen Wettbewerbsvorteil<br />

verschaffen.<br />

5.1<br />

Der Asset Manager<br />

Als Asset Manager ist die enso GmbH vorgesehen. Der<br />

Asset Manager wird im Auftrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase Projekte und Zielinvest ments<br />

i<strong>de</strong>n tifizieren und evaluieren, insbeson<strong>de</strong>re Projekt studien<br />

durchführen, die Akquisition von Beteiligungen an Projektgesellschaften<br />

betreuen, die Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

verantworten, während <strong>de</strong>r Betriebsphase bei <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Projektgesellschaften mitwirken und in <strong>de</strong>r<br />

Desinvestitionsphase die Veräußerung von Projektgesellschaften<br />

planen und betreuen.<br />

Die enso GmbH wur<strong>de</strong> 1999 zunächst mit <strong>de</strong>m Namen<br />

Energienetzwerk Südost von <strong>de</strong>r Frizberg-Familie und weiteren<br />

Mitgesellschaftern aus <strong>de</strong>r Energiewirtschaft und<br />

Industrie gegrün<strong>de</strong>t. Ziel <strong>de</strong>r enso war es, österreichischen<br />

Industrieunternehmen <strong>de</strong>n Zugang nach Südosteuropa<br />

zu öffnen und dort attraktive <strong>Invest</strong>itions- und Beteiligungsprojekte<br />

im Energie- und Infrastrukturbereich zu<br />

i<strong>de</strong>ntifizieren.<br />

Die Frizberg-Familie blickt auf eine mehr als 100-jährige<br />

<strong>Wasserkraft</strong>geschichte zurück. Franz Heresch, <strong>de</strong>r Urgroßvater<br />

von Gilbert Frizberg, baute im Jahr 1902 das zweite<br />

Elektrizitätswerk in <strong>de</strong>r Steiermark. Heute sind vier in<br />

Betrieb befindliche Kleinwasserkraftwerke im Besitz <strong>de</strong>r<br />

Hereschwerke Frizberg KG und <strong>de</strong>ren Muttergesellschaft.<br />

Rund um die Kraftwerke baute sich die Familie über<br />

Akquisitionen ein Portfolio an Planungs- und Fertigungsunternehmen<br />

im Bereich Energie und Infrastruktur auf<br />

(siehe Abschnitt 5.1.2).<br />

2004 erhöhte die Frizberg-Familie ihren Anteil am Energie -<br />

netzwerk Südost auf 100 %. Mit <strong>de</strong>r Übernahme aller<br />

Geschäftsanteile konzentrierte sich das Unter nehmen<br />

vorerst weiter auf <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Netzwerks in Südosteuropa<br />

mit <strong>de</strong>r Maßgabe, attraktive Projekte im Energie-<br />

und Infrastrukturbereich zu i<strong>de</strong>ntifizieren und an<br />

Industrieunternehmen und Planungsbüros zu vermitteln.<br />

Der regionale Schwerpunkt <strong>de</strong>r Tätigkeit lag in <strong>de</strong>n<br />

Län <strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s ehemaligen Jugoslawien und <strong>de</strong>r Türkei.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Neustrukturierung <strong>de</strong>r Frizberg-Gruppe<br />

wur<strong>de</strong> die enso Energienetzwerk Südost GmbH 2010 in<br />

enso GmbH umbenannt. Gleichzeitig hat die Frizberg-<br />

Familie ihren Anteil an <strong>de</strong>r enso GmbH reduziert, um <strong>de</strong>m<br />

Management sowie zwei bekannten österreichischen<br />

Unternehmerfamilien eine Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu ermöglichen. Die heutige enso GmbH hat <strong>de</strong>n Unternehmenszweck,<br />

Erfahrung und Kompetenz im Bereich <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong> zu bün<strong>de</strong>ln und als Asset Manager Dienstleistungen<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb, <strong>de</strong>n Bau und <strong>de</strong>n Betrieb von<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken anzubieten. Dabei greift sie oftmals<br />

noch auf die regionalen Kontakte zurück, welche sie sich<br />

bereits in ihrer Tätigkeit als Bera ter aufgebaut hat. Dazu<br />

zählen neben Kontakten aus <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>branche<br />

auch Beziehungen zu regionalen und internationalen<br />

Finanzierungs instituten und För<strong>de</strong>rstellen.<br />

Als Asset Manager zeichnet die enso GmbH für Aufgaben<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Errichtung<br />

und <strong>de</strong>m Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken verantwortlich.<br />

Dies erfor<strong>de</strong>rt ein hohes Maß an spezieller Marktkenntnis<br />

und an technischem Know-how. Die enso GmbH selber<br />

hat bisher nur eingeschränkte Erfahrungen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Projektentwicklung von <strong>Wasserkraft</strong>werken bzw. <strong>de</strong>m<br />

Erwerb entsprechen<strong>de</strong>r Beteiligungen an projektentwickeln<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaften gesammelt. Auch konnte die<br />

enso GmbH bislang erst einzelne Projekte in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Län<strong>de</strong>rn vorbereiten bzw. bereits zu einem Beteiligungserwerb<br />

führen. Eine Projektentwicklung von <strong>de</strong>r Planung<br />

über <strong>de</strong>n Bau bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>werks hat sie selber bislang noch nicht<br />

durchgeführt und abgeschlossen. enso stützt sich daher<br />

auf die Expertise qualifizierter und erfahrener eigener<br />

Mitarbeiter, die teilweise schon lange innerhalb <strong>de</strong>r Friz-<br />

64 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

5<br />

berg-Gruppe beschäftigt sind. In ihrer Vergangenheit<br />

haben sie bereits zahlreiche Projekte im In- und Ausland<br />

umgesetzt.<br />

Für die Aufgaben, beginnend bei <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifikation geeigneter<br />

Märkte und <strong>Invest</strong>itionsobjekte über die Leitung<br />

<strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Kraftwerke, bis hin<br />

zur Organisation und Optimierung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Betriebs<br />

<strong>de</strong>ckt enso alle Kernkompetenzen sowohl mit eigenem<br />

Personal als auch mit langjährigen Partnerunternehmen<br />

ab. Aktuell beträgt die Personalstärke von enso 15 Mitarbeiter,<br />

davon acht Bauingenieure bzw. Techniker. Ein Teil<br />

<strong>de</strong>s Personals sind langjährige Mitarbeiter in <strong>de</strong>r Frizberg-<br />

Gruppe, ein Teil <strong>de</strong>s Personals wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren<br />

zielgerichtet für die erweiterte Funktion <strong>de</strong>r enso GmbH<br />

eingestellt. Es ist geplant, die Anzahl <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

entsprechend <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>itionsfortschritt <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

weiter auszubauen.<br />

Seine eigene Kernkompetenz in spezifischen Fachdisziplinen<br />

ergänzt enso durch spezialisierte externe Experten,<br />

die je nach Fragestellung und lokalem Bezug zu einem<br />

Projekt zugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.1<br />

Das Führungsteam<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl, MBA, Geschäftsführer<br />

Dipl. Ing. Wolfgang Kröpfl hat in seinen 20 Berufsjahren<br />

neben <strong>de</strong>r Projektentwicklung umfangreiche Erfahrung vor<br />

allem in <strong>de</strong>r Automationstechnik sowie <strong>de</strong>r Elektro mechanik<br />

bei <strong>Wasserkraft</strong>werken erworben. Wolfgang Kröpfl war<br />

15 Jahre bei <strong>de</strong>n Hereschwerken tätig, davon 7 Jahre in <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r HW Elektrotechnik GmbH. Seit<br />

Beginn war er maßgeblich am Aufbau <strong>de</strong>r enso GmbH<br />

beteiligt und hat dort insbeson<strong>de</strong>re Akqui si tions tätigkeiten<br />

in Südosteuropa geleitet. Zuvor war er in <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r KONRAD Mess- und Regeltechnik GmbH,<br />

die überwiegend Projekte im Kraftwerks engineering für<br />

Hartmann & Braun sowie Siemens umgesetzt hat.<br />

Wolfgang Kröpfl ist Diplomingenieur für Elektrotechnik.<br />

Dr. Georg Kühhas, Geschäftsführer (CEO)<br />

Dr. Georg Kühhas ist seit vielen Jahren in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Funktionen in <strong>de</strong>r Finanzwirtschaft tätig. Nach<br />

einigen Jahren, in <strong>de</strong>nen er vorwiegend <strong>de</strong>n Börsengang<br />

mittelständischer Unternehmen ìn <strong>Invest</strong>mentbanken<br />

geleitet hat, wechselte er 1997 in die Industrie und übernahm<br />

die operative Führung eines weltweit agieren<strong>de</strong>n<br />

Markenartikelunternehmens. 2003 baute er die Beteiligungsgesellschaft<br />

Tyrol Equity AG auf, <strong>de</strong>ren Vorstandvorsitzen<strong>de</strong>r<br />

er 2007 wur<strong>de</strong>. Dr. Georg Kühhas ist seit<br />

über 20 Jahren in verschie<strong>de</strong>nen Management funktionen<br />

tätig und zeichnet sich durch umfassen<strong>de</strong>s Know-how<br />

in <strong>de</strong>r Strukturierung und Abwicklung von M & A-Transaktionen<br />

aus. Dr. Georg Kühhas ist promovierter Jurist.<br />

Mag. Birgit Hochenegger-Stoirer, Prokuristin<br />

Birgit Hochenegger-Stoirer ist seit Mitte 2008 für enso tätig.<br />

Zuvor hatte sie mehrere Management- und Geschäftsleitungspositionen<br />

im Bereich Finanzen <strong>de</strong>r börsennotierten<br />

Pankl Racing Systems AG und später als CFO <strong>de</strong>r<br />

ebenfalls an <strong>de</strong>r Wiener Börse gelisteten HTI High Tech<br />

Industries AG inne. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten hat sie<br />

mehrere Kapitalerhöhungen <strong>de</strong>r Gesellschaften durchgeführt<br />

und war für das Reporting und Controlling inkl.<br />

Bilanzerstellung und Konsolidierung <strong>de</strong>r Auslandsbetei ligungen<br />

zuständig. Birgit Hochenegger-Stoirer ist ausgebil<strong>de</strong>te<br />

Wirtschaftspädagogin.<br />

5.1.2<br />

Partnerunternehmen – lokale Präsenz<br />

Für die Marktbearbeitung <strong>de</strong>r einzelnen Regionen vor Ort<br />

hat enso GmbH ihr Team durch lokale Partnerunter nehmen<br />

verstärkt. Zu <strong>de</strong>ren Aufgaben zählen die Kontaktaufnahme<br />

mit potenziellen Akquisitionszielen, die Organisation <strong>de</strong>r<br />

Due Diligence, die Unterstützung bei Verhandlungen und<br />

ggf. das Projektmanagement vor Ort. Alle diese Partner<br />

sind international erfahrene Unternehmen, die ihren Markt<br />

sehr genau kennen und seit vielen Jahren in <strong>de</strong>r Energiewirtschaft<br />

tätig sind.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 65


In <strong>de</strong>r Türkei wird die enso GmbH bisher durch die Firma<br />

Convex, die Standorte in <strong>de</strong>r Türkei und Österreich unterhält,<br />

vertreten. Convex ist im internationalen Bau-Engineering<br />

tätig und hat Großprojekte, darunter auch <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekte,<br />

betreut. Zu <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Marktbearbeitung stehen, bringt<br />

Convex hohe technische Kompetenz mit und kann von<br />

enso GmbH auch für Bauaufsichtsaufgaben als Owners’<br />

Engineer o<strong>de</strong>r zur Projektsteuerung und -kontrolle beauftragt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

In Albanien ist enso durch ein eigenes Büro vertreten.<br />

Geschäftsführer sind Sokol Abazaj und Elton Beqi. Bei<strong>de</strong><br />

verfügen über ausgezeichnete Kontakte und Marktkenntnisse,<br />

was für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s regionalen Netzwerks von<br />

großer Be<strong>de</strong>utung ist.<br />

er sie prüfen und folglich eine <strong>Invest</strong>itionsentscheidung<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n. So kann aus einem zeitlichen Vorsprung<br />

ein Informationsvorteil entstehen, welcher die strategische<br />

Position <strong>de</strong>s Asset Managers im Vergleich zu möglichen<br />

Wettbewerbern stärkt – bspw. bei Ankaufsverhandlungen<br />

o<strong>de</strong>r in Genehmigungsverfahren.<br />

Neben <strong>de</strong>m Zugang zu Akquisitionsmöglichkeiten ist für<br />

<strong>de</strong>n Erfolg eines Projekts entschei<strong>de</strong>nd, das Kraftwerk<br />

optimal auszulegen und so zu planen und umzusetzen,<br />

dass es <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik entspricht und für <strong>de</strong>n<br />

weiteren Betrieb einen hohen Automatisierungsgrad (niedrige<br />

Personalkosten) erlangt. Dazu ist neben Bauplanungs-<br />

Know-how insbeson<strong>de</strong>re Expertise in <strong>de</strong>r Auslegung und<br />

Konzeption von Turbinen und sonstigem technischen<br />

Equipment notwendig.<br />

In geologischen und hydrologischen Fragen hat<br />

enso GmbH mit <strong>de</strong>m international agieren<strong>de</strong>n Ingenieurbüro<br />

Stangl mit Sitz in Österreich zusammengearbeitet<br />

und plant, diese Zusammenarbeit projektbezogen fortzusetzen.<br />

Stangl verfügt über ein weites Netz an Experten<br />

in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn und bin<strong>de</strong>t sie projektbezogen<br />

je nach Fragestellung ein. Für hydrologische<br />

Gutachten und zur Projektbeur teilung ist <strong>de</strong>r gerichtlich<br />

beei<strong>de</strong>te Sachverständige und langjährige Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />

Verbundgesellschaft DI Paul Ganahl für die enso GmbH<br />

projektbezogen im Einsatz.<br />

5.1.3<br />

Partnerunternehmen – Synergie-Effekte<br />

Von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für erfolgreiches Asset Management<br />

ist <strong>de</strong>r Zugang zu einer Vielzahl von <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

in einem frühen Stadium <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Projektierung bzw. Vermarktung. Nur so lässt sich ein attrak<br />

tives Portfolio aus <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten aufbauen,<br />

aus <strong>de</strong>m sukzessive Beteiligungen an Projektentwicklungen<br />

und an Bestandswasserkraftwerken zu erwerben sind.<br />

Vereinfacht gesagt: Je früher <strong>de</strong>r Asset Manager Kenntnis<br />

über mögliche Beteiligungen erlangt, <strong>de</strong>sto früher kann<br />

Als Teil <strong>de</strong>r Frizberg-Gruppe steht <strong>de</strong>r enso GmbH durch<br />

ihre Partnerunternehmen ein umfangreicher Ressourcenund<br />

Know-how-Pool im Bereich <strong>Wasserkraft</strong> zur Verfügung.<br />

Die Schwesterfirmen, mit <strong>de</strong>nen die enso GmbH aufgrund<br />

<strong>de</strong>r kapitalmäßigen Verflechtung mit <strong>de</strong>r Frizberg-Familie<br />

eng zusammenarbeitet, sind die Global Hydro Energy GmbH,<br />

die e 2 group umweltengineering GmbH, die Hereschwerke<br />

Frizberg KG und die automationX GmbH:<br />

» Die Global Hydro Energy GmbH ist als weltweit<br />

agieren<strong>de</strong>r Turbinenproduzent mit mehr als 100 Mitarbeitern<br />

Komplettanbieter im Bereich <strong>de</strong>r Kleinwasserkrafttechnologie.<br />

Als schlüsselfertige „water-to-wire“<br />

Lösungen wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m alle Leistungen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Elektromechanik, die zur Errichtung eines<br />

Kleinwasserkraftwerks notwendig sind, angeboten.<br />

» Anfang <strong>de</strong>r 1970er Jahre wur<strong>de</strong> die heutige<br />

e² group umweltengineering GmbH ge grün <strong>de</strong>t – ein<br />

Ingenieurbüro, das sich schon damals auf die Planung<br />

im Wasseranlagenbau konzentrierte. Die e² group<br />

ist als Planer für <strong>Wasserkraft</strong>werke sowie im Umwelt-,<br />

Gebäu<strong>de</strong>- und Energietechnikbereich tätig.<br />

66 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

5<br />

» Die Hereschwerke Frizberg KG und ihre Gesellschafter<br />

können auf eine über 100-jährige <strong>Wasserkraft</strong>werk-<br />

Geschichte zurückgreifen. Schon 1902 wur<strong>de</strong> das zweite<br />

Elektrizitätswerk <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Steiermark errichtet.<br />

Heute stehen vier in Betrieb befindliche Kleinwasserkraftwerke<br />

im Besitz <strong>de</strong>r Familie Frizberg.<br />

» 1998 ist die automationX GmbH aus <strong>de</strong>r 1989 gegrün<strong>de</strong>ten<br />

M&R Unternehmensgruppe entstan<strong>de</strong>n. Sie ist<br />

Spezialist für Automatisierungstechnik und bietet weltweit<br />

ausgereifte Lösungen in <strong>de</strong>r Prozessoptimierung<br />

und -simulation sowie in <strong>de</strong>r Netzleit- und Fernwirktechnik<br />

für Stromnetze, <strong>Wasserkraft</strong>werke, Tunnel und<br />

an<strong>de</strong>re Großanlagen an.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 67


5.2<br />

Die Anbieterin und Fondsverwalterin:<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Die Anbieterin dieses Beteiligungsangebots, die <strong>DWS</strong><br />

Finanz-Service GmbH, ist Teil <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong>-Gruppe und damit<br />

<strong>de</strong>s Deutsche Bank-Konzerns. Die <strong>DWS</strong>-Gruppe ist seit<br />

vielen Jahren einer <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n Anbieter von Publikumsfonds<br />

in Deutschland. Sie verfügt über langjährige Erfahrung<br />

in <strong>de</strong>r Konzeption, <strong>de</strong>m Management und <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

von Finanzprodukten.<br />

Erfahrener Fondsinitiator<br />

Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH, eine Gesellschaft <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong>-Gruppe, bietet seit Anfang 2008 geschlossene Beteiligungsmo<strong>de</strong>lle<br />

an. Im Herbst 2008 übernahm sie von<br />

<strong>de</strong>r ebenfalls zum Deutsche Bank-Konzern gehören<strong>de</strong>n<br />

RREEF Management GmbH (vormals DB Real Estate) das<br />

Team für die Entwicklung von geschlossenen Fonds, zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ersten Quartals 2009 <strong>de</strong>n gesamten Geschäftsbereich<br />

„Geschlossene Fonds“. Mit <strong>de</strong>m Übergang dieses<br />

Geschäfts bereichs einschließlich seiner erfahrenen Mitarbeiter<br />

hat die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH ihre Kompetenz<br />

bei geschlossenen Fonds ausgebaut. Das gesamte Angebot<br />

wird unter <strong>de</strong>m Namen <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> fortgeführt.<br />

Die umfassen<strong>de</strong> Kompetenz im Geschäft mit geschlossenen<br />

Fonds trägt seit 40 Jahren zur gelungenen Planung<br />

und Umsetzung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Fondsprodukte<br />

bei. Die 46 zwischen 1971 und En<strong>de</strong> 2010 aufgelegten<br />

und betreuten Fonds umfassen ein Gesamtvolumen von<br />

rd. 4,5 Mrd. EUR und ein platziertes Eigenkapital von<br />

rd. 2,4 Mrd. EUR.<br />

Die jüngsten Beteiligungsangebote <strong>de</strong>r Anbieterin sind<br />

<strong>de</strong>r im März 2010 mit einem Platzierungsvolumen von<br />

ca. 50 Mio. EUR Eigenkapital geschlossene Fonds „<strong>DWS</strong><br />

<strong>ACCESS</strong> Wohnen“, <strong>de</strong>r mit 86 Mio. EUR Eigenkapital im<br />

Mai 2011 geschlossene Nachfolgefonds „<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

Wohnen 2“ sowie <strong>de</strong>r im August 2011 geschlossene Fonds<br />

„<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Deutsche Bank Türme“ mit einem Platzierungsvolumen<br />

von rd. 334 Mio. EUR, <strong>de</strong>r die Anleger<br />

68 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

5<br />

mittelbar an einem <strong>de</strong>r bekanntesten Gebäu<strong>de</strong> in Deutschland<br />

beteiligt. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> im ersten Quartal 2011<br />

<strong>de</strong>r Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Marmarapark (Shoppingcenter-<br />

Projektentwicklung in <strong>de</strong>r Türkei) mit einem Betei ligungskapital<br />

von rd. 71,5 Mio. EUR privat platziert.<br />

Mit <strong>de</strong>r Produktplattform <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> ebnet die <strong>DWS</strong><br />

Anlegern <strong>de</strong>n Zugang zu Fondslösungen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Sachwertanlagen wie z. B. Immobilien, erneuerbare<br />

Energien und Infrastruktur. Geschlossene Fonds bieten<br />

Anle gern dabei im Vergleich zu Direktinvestitionen einen<br />

einfacheren Zugang zu Sachwertanlagen.<br />

Die Fonds haben weltweit in eine Reihe unterschiedlicher<br />

Märkte investiert. Schwerpunkt <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionstätigkeit<br />

waren häufig Fondsprodukte, die gemeinsam mit<br />

Asset-Management-Partnern konzipiert wur<strong>de</strong>n. Ein gutes<br />

Beispiel ist die seit vielen Jahren sehr erfolg reiche Zusammenarbeit<br />

bei Einkaufscentern mit einem <strong>de</strong>r europä ischen<br />

Marktführer im Bereich Entwicklung und Management.<br />

Eben so arbeitet sie seit einigen Jahren mit einem <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Marktführer im Bereich <strong>de</strong>r Wohnimmo bilienverwaltung<br />

und -privatisierung zusammen.<br />

Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH ist Mitglied im Verband<br />

„Geschlossene Fonds“ (VGF) und veröffentlicht in einer<br />

Leistungsbilanz jährlich umfangreiche Informationen zur<br />

Ent wicklung aller jemals im Hause aufgelegten geschlosse<br />

nen Fonds. Von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Leistungsbilanz 2011 (für<br />

das Geschäftsjahr 2010) aufgeführten 46 Fonds weisen<br />

43 Fonds im Verkaufsprospekt eine Prognoserechnung<br />

aus. Von diesen 43 Fonds haben 32 Fonds während <strong>de</strong>s<br />

Prognosezeitraums die prognostizierten Ausschüttungen<br />

erreicht o<strong>de</strong>r übertroffen, bei elf Fonds wur<strong>de</strong>n die prognostizierten<br />

Ausschüttungen nicht erreicht.<br />

In <strong>de</strong>r Vergangenheit konnten bereits mehrfach Marktentwicklungen<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n, um Fondsimmobilien zu<br />

verkaufen und so Wertsteigerungen für die Anleger zu<br />

realisieren. Von <strong>de</strong>n aufgelegten und in <strong>de</strong>r Leistungsbilanz<br />

aufgeführten 46 Fonds wur<strong>de</strong>n bereits 19 Fonds<br />

aufgelöst und die Immobilien verkauft. Zuletzt konnten in<br />

<strong>de</strong>n Jahren 2007, 2008 und 2010 Immobilien von sieben<br />

Fonds mit Erfolg verkauft wer<strong>de</strong>n. Dabei wur<strong>de</strong>n für mehr<br />

als 20.000 Anleger Liquidationserlöse zwischen rd. 121 %<br />

und rd. 203 % (zum Teil noch vorläufig, bezogen auf das<br />

nominale Eigenkapital) erzielt. 1<br />

Von <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionsgegenstän<strong>de</strong>n her lag <strong>de</strong>r Schwerpunkt<br />

<strong>de</strong>r bisherigen Tätigkeit auf <strong>de</strong>m Immobilienmarkt.<br />

Geschlossene Fonds wur<strong>de</strong>n mit Objekten in Europa (mit<br />

Schwerpunkt in Deutschland), in <strong>de</strong>n Vereinigten Staaten<br />

und in Asien aufgelegt. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Nutzungsarten<br />

wur<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen sowohl in Einzelhan<strong>de</strong>ls- und Büroimmobilien<br />

wie auch in Wohn- und Industrieimmobilien<br />

getätigt. In 2008 wur<strong>de</strong>n mit <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Global Timber<br />

und <strong>de</strong>n <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Global Timber 2 (letzerer als<br />

Privatplatzierung) auch erstmals Produkte ausserhalb <strong>de</strong>s<br />

Immobilienbereichs konzipiert, aufgelegt und platziert.<br />

Die aktuelle testierte Leistungsbilanz kann auf <strong>de</strong>n<br />

Internet seiten <strong>de</strong>r Anbieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

abgerufen o<strong>de</strong>r direkt bei <strong>de</strong>r Anbieterin angefor<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Aktives Fondsmanagement<br />

Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH verwaltet mit <strong>de</strong>r Produktplattform<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

insgesamt 27 geschlossene Fonds mit einem<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen von rd. 2,4 Mrd. EUR und einem<br />

platzierten Eigenkapital von rd. 1,3 Mrd. EUR.<br />

1<br />

Stand Leistungsbilanz 2011<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 69


6<br />

Das<br />

<strong>Invest</strong>ment<br />

70<br />

Bergbach in <strong>de</strong>r Nähe von Adana (Südtürkei), an <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>oren ein Kraftwerk planen


6.1<br />

Die energetische Zukunft:<br />

Erneuerbare Energien<br />

Im vergangenen Jahrhun<strong>de</strong>rt hat Strom <strong>de</strong>n Alltag <strong>de</strong>r<br />

Menschen in Europa fundamental vereinfacht. Im Haushalt<br />

sind uns Licht auf Knopfdruck, gekühlte Lebensmittel<br />

und Unterhaltungs- und Kommunikationsmittel zur<br />

Selbstverständlichkeit gewor<strong>de</strong>n. Auch aus <strong>de</strong>m wirtschaftlichen<br />

Leben ist Strom nicht mehr wegzu <strong>de</strong>nken.<br />

Zunächst war die <strong>Wasserkraft</strong> die einzige industriell genutzte<br />

Form <strong>de</strong>r Stromerzeugung. Inzwischen ergänzen<br />

Kohle-, Öl-, Kern- und Gaskraftwerke die <strong>Wasserkraft</strong>.<br />

Allerdings sind <strong>de</strong>ren Rohstoffe nicht unerschöpflich<br />

und sie sind wegen ihrer Umwelt wirkung umstritten.<br />

Nachhalti ge Möglichkeiten eröffnen <strong>de</strong>mgegenüber die<br />

erneuer baren Energieträger wie Solar kraft, Windkraft,<br />

Biomasse und auch die <strong>Wasserkraft</strong>.<br />

Wasser: Kraftquelle seit Jahrtausen<strong>de</strong>n<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong> ermöglichte zwar schon vor<br />

Jahr tausen<strong>de</strong>n eine Energiegewinnung, die <strong>de</strong>n<br />

Menschen unabhängig von seiner Muskelkraft<br />

machte. Bis vor wenigen Jahrzehnten war sie<br />

eine verbreitete Form <strong>de</strong>r Energie gewinnung, die<br />

für Getrei<strong>de</strong>-, Öl- und Schleif mühlen sowie Säge-,<br />

Pump- und Bergwerke genutzt wur<strong>de</strong>. Aber erst die<br />

Erfindung von Generatoren, Transformatoren, Stromnetzen<br />

und elektrisch ange triebenen Maschinen<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 19. Jahrhun<strong>de</strong>rts machte <strong>de</strong>n Ort <strong>de</strong>r<br />

Kraftnutzung vom Ort <strong>de</strong>r Energieerzeugung unabhängig<br />

und ermöglichte zahllose weitere Formen<br />

<strong>de</strong>r Energienutzung.<br />

Angesichts eines altern<strong>de</strong>n Kraftwerkparks stellt sich<br />

heute erst recht die Frage, wie Europa in Zukunft Strom<br />

erzeugen soll – und ob sich hieraus profitable <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

ergeben. Unerlässlich ist dabei ein soli<strong>de</strong>s<br />

Verständnis, woher <strong>de</strong>r Strom heute kommt, wie sich <strong>de</strong>r<br />

Strombedarf entwickelt und wie sich neue Technologien<br />

auf <strong>de</strong>n Strommarkt auswirken.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 71


Der Strombedarf ist in <strong>de</strong>n europäischen OECD-Län<strong>de</strong>rn in<br />

<strong>de</strong>n vergangenen 40 Jahren stetig gestiegen. Abgesehen<br />

von kurzen wirtschaftlichen Rezessionen – zuletzt 2009 –<br />

steigerten alle Verbraucher gruppen – Industrie, private<br />

Haushalte und Dienstleister – von Jahr zu Jahr ihren<br />

Stromkonsum. Hierfür war die fort schreiten<strong>de</strong> Elektrifizierung<br />

vieler Lebensbereiche verantwortlich, die mit<br />

stetigem Wachstum von Wohlstand und Lebens qualität<br />

einherging. Zwar wirken immer energie effizientere<br />

Apparaturen – also Elektro geräte, die mit immer weniger<br />

Stromverbrauch die gleiche Aufgabe erledigen – <strong>de</strong>m<br />

steigen<strong>de</strong>n Stromverbrauch ent gegen, <strong>de</strong>nnoch kann<br />

dieser <strong>Trend</strong> <strong>de</strong>n Stromverbrauch nicht eindämmen,<br />

da gleichzeitig immer mehr Aufgaben durch elektrische<br />

Apparate verrichtet wer<strong>de</strong>n. Heute ver breiten sich<br />

Elektro fahrzeuge und Wärme pumpen und erschließen<br />

neue Anwendungsfel<strong>de</strong>r für Strom, weswegen die IEA<br />

(International Energy Agency) auch für die Industrielän<strong>de</strong>r<br />

mit einem durchschnittlichen Verbrauchswachstum<br />

von 1 % p. a. bis 2030 rechnet. 1 In <strong>de</strong>n technologisch<br />

weniger ent wickelten Volkswirtschaften Europas kommt<br />

ein Aufholbedarf bei einfachen Anwendungen wie<br />

Waschmaschinen und Kühlschränken hinzu, wodurch <strong>de</strong>r<br />

Stromverbrauch dort noch stärker wächst. So stieg <strong>de</strong>r<br />

Stromverbrauch bspw. in Frankreich nach Angaben <strong>de</strong>r<br />

IEA zwischen 1990 und 2009 um rd. 40 %, in <strong>de</strong>r Türkei<br />

über diesen Zeitraum aber um rd. 244 %.<br />

Zu rund drei Viertel beruht die herkömmliche Energieerzeugung<br />

in Europa auf fossilen und nuklearen Brennstoffen.<br />

2 Die Abhängigkeit von Atomkraft ist angesichts<br />

<strong>de</strong>r möglichen Folgen für Mensch und Umwelt seit <strong>de</strong>m<br />

Reaktorunglück in Japan 2011 noch um strittener. Gleichzeitig<br />

nimmt auch <strong>de</strong>r politische Druck gegen <strong>de</strong>n Ausbau<br />

von Kohlekraftwerken europaweit zu. In An be tracht<br />

knapper wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Rohstoffe und steigen<strong>de</strong>r Rohstoffpreise,<br />

etwa bei Kohle, Gas o<strong>de</strong>r Erdöl, ist es aber ohnehin<br />

notwendig, über Alternativen nachzu <strong>de</strong>nken – zumal rund<br />

Stromverbrauch in OECD Europa nach Verursacher 3<br />

Stromverbrauch in TWh<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

An<strong>de</strong>re<br />

Dienstleister<br />

Haushalte<br />

Industrie<br />

1975 1980 1985 1990 1995<br />

2000<br />

2005 2010<br />

Quelle: IEA 2011<br />

1<br />

World Energy Outlook, 2009<br />

2<br />

IEA Electricity Information, 2011<br />

3<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />

72 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

die Hälfte <strong>de</strong>r euro päischen Großkraft werke in <strong>de</strong>n 1980er<br />

Jahren entstan<strong>de</strong>n und damit bereits ca. 30 Jahre alt<br />

sind. Ab sehbar ist, dass diese Kraftwerke in <strong>de</strong>n nächsten<br />

20 Jahren erneuert bzw. ersetzt wer<strong>de</strong>n müssen. Aus<br />

diesen Rahmen bedingungen – wachsen<strong>de</strong> Nachfrage und<br />

veraltete Kraftwerke – lässt sich für die EU bis zum Jahr<br />

2020 ein Neubaubedarf von 475.000 MW an Kraftwerksleistung<br />

abschätzen. Dies entspricht fast zwei Dritteln<br />

<strong>de</strong>r heutigen EU-Erzeugungsleistung und damit einem<br />

milliar<strong>de</strong>n schweren <strong>Invest</strong>itionsbedarf.<br />

Die europäische Politik for<strong>de</strong>rt die Energiewen<strong>de</strong> hin<br />

zu erneuerbaren Energien ein, ohne ihre traditionellen<br />

Ziele aus <strong>de</strong>n Augen zu verlieren: Versorgungs sicherheit<br />

und Preisstabilität. Daher hat sie zahlreiche Gesetze zur<br />

För<strong>de</strong> rung erneuer barer Energiequellen und zur Steigerung<br />

<strong>de</strong>r Energie effizienz verabschie<strong>de</strong>t, bspw. die europaweit<br />

gelten<strong>de</strong> Vorrangschaltung für erneuer bare Energien<br />

bei <strong>de</strong>r Stromabnahme. Beson<strong>de</strong>rs die so genannten<br />

20-20-20-Ziele sind einer breiten Öffentlichkeit bekannt:<br />

Der Europäische Rat beschloss im März 2007, die Treibhausgasemissionen<br />

<strong>de</strong>r EU-Län<strong>de</strong>r bis 2020 um min<strong>de</strong>stens<br />

20 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Gleichzeitig soll<br />

die Energieeffizienz um 20 % verbessert und <strong>de</strong>r Anteil<br />

erneuerbarer Energien um 20 % gesteigert wer<strong>de</strong>n. 1 Die<br />

langfristige Strategie <strong>de</strong>r EU im Bereich <strong>de</strong>r Energieinfrastruktur<br />

basiert auf <strong>de</strong>r Annahme eines zu nehmen<strong>de</strong>n<br />

Wettbewerbs um die Ressourcen <strong>de</strong>r Welt, einer Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r relativen Be <strong>de</strong>utung von Energiequellen sowie <strong>de</strong>r<br />

weiter zunehmen<strong>de</strong>n Abhängigkeit von Importen bei<br />

fossilen Brennstoffen wie vor allem Erdöl und Erdgas. Die<br />

EU geht dabei von einer erheb lichen Steigerung <strong>de</strong>r Nachfrage<br />

von Strom aus. Hierbei wird erwartet, dass die Bruttostromerzeugung<br />

in <strong>de</strong>r EU27 um min<strong>de</strong>stens 20 % bis 2030<br />

gesteigert wer<strong>de</strong>n muss, wobei noch höhere Steigerungsraten<br />

aufgrund möglicher Folgen einer starken Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Elektro mobilität dabei noch nicht einmal berücksich tigt<br />

sind. 2 Dank erneuer barer Energie quellen will sich Europa<br />

Stromquellen in Europa nach Brennstoff (Hochrechnung) 3, 4<br />

Stromproduktion in TWh<br />

3.500<br />

3.000<br />

Sonstige<br />

Gas<br />

Kohle<br />

2.500<br />

<strong>Wasserkraft</strong><br />

Öl<br />

Atomkraft<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Quelle: IEA Electricity Information 2011<br />

1975 1980 1985 1990 1995<br />

2000<br />

2005 2010<br />

1<br />

Rat <strong>de</strong>r Europäischen Union: Schlussfolgerungen <strong>de</strong>s Vorsitzes – Brüssel 8. / 9. März 2007<br />

2<br />

Europäische Kommission, 2010<br />

3<br />

Differenz zu Stromverbrauch (vgl. S. 72) ergibt sich überwiegend aus Übertragungsverlusten, aus Strom-Eigenbedarf <strong>de</strong>r Kraftwerke und aus <strong>de</strong>m Saldo<br />

aus Stromimporten und -exporten.<br />

4<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 73


unabhängiger von Energieimporten aus außereuro päischen<br />

Län<strong>de</strong>rn machen, CO 2<br />

-Emissionen reduzieren und die<br />

Energie kosten vom Ölpreis ab koppeln. Unter an<strong>de</strong>rem wur<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>n ver gangenen Jahren zu nehmend Kapazitäten an<br />

Wind-, Biomasse- und Solarstromerzeugung aufgebaut, die<br />

beginnen, einen signifikanten Beitrag zur Stromversorgung<br />

zu leisten, allerdings nicht zu allen Zeiten zur Verfügung<br />

stehen und daher nur in Kombination mit an<strong>de</strong>ren Energieerzeugungsformen<br />

zur Energieversorgung herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n können. Das volatilere Strom angebot sowie die<br />

häufige räumliche Distanz <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>r Stromerzeugung<br />

vom Ort <strong>de</strong>s Stromverbrauchs erfor<strong>de</strong>rn größere Netzkapazitäten<br />

zur besseren Verteilung.<br />

In Europa wur<strong>de</strong> ein technischer und regulatorischer<br />

Rahmen geschaffen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stromhan<strong>de</strong>l über Grenzen<br />

hinweg ermöglicht: In technischer Hinsicht wur<strong>de</strong><br />

dafür gesorgt, dass die nationalen Strom netze über<br />

leistungs fähige Konnektoren zusammenge schaltet und<br />

synchro nisiert wur<strong>de</strong>n. Min<strong>de</strong>stens ebenso wichtig<br />

ist, dass in ganz Europa die Rahmen bedingungen<br />

für einen grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Stromhan<strong>de</strong>l und<br />

-transfer geschaffen wur<strong>de</strong>n. Während sich <strong>de</strong>r europäische<br />

Stromverbrauch zwischen 1960 und 2009 in<br />

etwa versechsfacht hat, ist <strong>de</strong>r grenzüber schreiten<strong>de</strong><br />

Stromtransfer auf das weit über Zwanzigfache<br />

angewachsen.<br />

Europäischer Stromverbrauch und grenzüberschreiten<strong>de</strong>r Stromtransfer seit 1960 (OECD Europa) 1<br />

normiert (1960=100)<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

Stromtransfer<br />

Stromverbrauch<br />

P<br />

E<br />

IRL<br />

GB<br />

F<br />

NL<br />

B<br />

L<br />

CH<br />

I<br />

D<br />

N<br />

FIN<br />

EE<br />

S<br />

LV<br />

RU<br />

LT<br />

BY<br />

PL<br />

CZ<br />

UA<br />

SK<br />

A<br />

MD<br />

H<br />

HR<br />

RO<br />

BIH SCG<br />

BG<br />

GR<br />

AL<br />

TR<br />

0<br />

MA<br />

DZ<br />

TN<br />

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005<br />

Quelle: IEA Electricity Information 2011 (links) und europäisches Stromverbundnetz (rechts)<br />

1<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />

74 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Im Ergebnis kann <strong>de</strong>r Strom heute zunehmend dort<br />

produziert wer<strong>de</strong>n, wo dies wirtschaftlich und umweltschonend<br />

möglich ist. Über mit einan<strong>de</strong>r synchro nisierte<br />

Stromnetze kann <strong>de</strong>r Strom dorthin geliefert wer<strong>de</strong>n, wo er<br />

benötigt wird. Frei zu gängliche und unabhängige Börsen<br />

für <strong>de</strong>n Stromhan<strong>de</strong>l wie die European Energy Exchange<br />

AG (EEX) 1 erhöhen die Preis transparenz und sorgen<br />

für einen zunehmen<strong>de</strong>n Wett bewerb im Strommarkt.<br />

Begleiterscheinung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Strommärkte ist<br />

jedoch eine zunehmen <strong>de</strong> Volatilität <strong>de</strong>r Strompreise. Die<br />

Strompreisentwicklung lag seit 2002 stets oberhalb einer<br />

8-prozentigen Wachstumsrate, verbun<strong>de</strong>n mit einer gleichzeitig<br />

hohen Volatilität <strong>de</strong>r Strompreise im selben Zeitraum.<br />

Zwischen Juli 2002 und August 2011 stiegen die auf <strong>de</strong>n<br />

Monatsdurchschnitt berechneten Strompreise an <strong>de</strong>r<br />

Leipziger EEX von 23,75 EUR / MWh auf 57,00 EUR / MWh.<br />

In diesem Zeitraum unterlagen die Preise einer monatlichen<br />

Schwankung von durchschnittlich 2 % (Durchschnitt<br />

<strong>de</strong>r monatlichen Standardabweichungen) bezogen<br />

auf die jeweiligen Monatsmittelwerte.<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s Strompreises seit 2002 2, 3<br />

Euro / MWh<br />

100<br />

75<br />

Strompreis 4<br />

Wachstumsrate von 8 % p.a. (zum Vergleich)<br />

50<br />

25<br />

0<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

2011<br />

Quellen: Bloomberg, <strong>DWS</strong>-Analyse<br />

1<br />

Die European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig entstand im Jahr 2002 durch die Fusion <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Strombörsen Frankfurt und Leipzig.<br />

2<br />

Europäische OECD-Län<strong>de</strong>r außer Belgien, Island, Luxemburg und Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, volumensgewichtet<br />

3<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />

4<br />

Grundlage sind die Tagesschlusskurse <strong>de</strong>s jeweils nächsten Jahres-Baseload-Future, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Strombörse EEX. Bei Jahres-Baseload-Futures<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um Kontrakte, bei <strong>de</strong>nen eine festgelegte Strommenge für die Dauer von einem Jahr von einem Lieferanten an einen Abnehmer zu einem<br />

festen Preis geliefert wird.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 75


Wenn die wesentlichen heutigen <strong>Trend</strong>s im Strommarkt –<br />

wach sen<strong>de</strong>r Strombedarf, knappes Angebot, hohe Zu satzkosten<br />

aufgrund von politischen Entscheidungen – auch<br />

in <strong>de</strong>n nächsten Jahren fortbestehen, erscheint eine<br />

In vestition in Stromerzeugungskapazitäten aussichtsreich.<br />

In Europa bieten sich hierfür insbeson<strong>de</strong>re <strong>Invest</strong>itionen in<br />

erneuerbare Energien an, zumal dort, wo diese politisch<br />

und gesellschaftlich unterstützt wer<strong>de</strong>n. Von beson<strong>de</strong>rem<br />

Interesse ist hierbei das Segment <strong>Wasserkraft</strong>.<br />

6.2<br />

<strong>Wasserkraft</strong><br />

In OECD Europa wur<strong>de</strong>n in 2010 rd. 16 % <strong>de</strong>r erzeugten<br />

elektrischen Energie aus <strong>Wasserkraft</strong> gewonnen. <strong>Wasserkraft</strong><br />

repräsentiert damit innerhalb <strong>de</strong>s Segments <strong>de</strong>r<br />

regenerativen Energien einen Anteil von rd. 63 %. Demgegenüber<br />

betrug <strong>de</strong>r Anteil von Windkraft rd. 17 %, <strong>de</strong>r<br />

von Biomasse und Müll rd. 16 % und von Solar rd. 3 %.<br />

76 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Die Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> zur Energieerzeugung ist<br />

in Europa von Land zu Land sehr unterschiedlich und<br />

beträgt in Norwegen z. B. nahezu 100 % <strong>de</strong>r gesamten<br />

Energieerzeugung, in Deutschland hingegen lediglich<br />

3 %. Geeignete Standorte für <strong>Wasserkraft</strong>werke sind<br />

nur begrenzt verfügbar und aufgrund <strong>de</strong>r topografischen<br />

und klimatischen Anfor<strong>de</strong>rungen nur sehr unterschiedlich<br />

in <strong>de</strong>n einzelnen Län<strong>de</strong>rn Europas verfügbar. Europa<br />

besitzt ein theoretisch nutzbares <strong>Wasserkraft</strong>potenzial<br />

von insgesamt rd. 2.685 TWh / a, von <strong>de</strong>m allerdings<br />

lediglich ein Teil von rd. 1.113 TWh / a technisch tatsächlich<br />

nutzbar ist. Teilweise sind diese technisch<br />

nutzbaren Potenziale jedoch nicht wirtschaftlich nutzbar.<br />

Als wirtschaftlich nutzbar wird für 2010 in OECD Europa<br />

lediglich ein <strong>Wasserkraft</strong> potenzial von ca. 817 TWh / a<br />

ange sehen. Hiervon ist aktuell ein <strong>Wasserkraft</strong> potenzial<br />

von ca. 505 TWh / a bereits ausgebaut, so dass das<br />

realistisch zusätzlich nutzbare <strong>Wasserkraft</strong>potenzial in<br />

Europa noch rd. 312 TWh / a beträgt. 1 Dies ist das Potenzial,<br />

das mit <strong>de</strong>r aktuell vorhan<strong>de</strong>nen Technologie sowie<br />

im Hinblick auf die aktuellen und erwarteten zukünftigen<br />

wirtschaftlichen Bedingungen ausgebaut wer<strong>de</strong>n<br />

könnte. Der Großteil <strong>de</strong>s bislang in Europa ausgebauten<br />

<strong>Wasserkraft</strong>potenzials entfällt auf so genannte Großwasserkraftanlagen,<br />

überwiegend mit Talsperren und<br />

Stauseen. Das zukünftig noch ausbaubare <strong>Wasserkraft</strong>potenzial<br />

hingegen dürfte zunehmend von kleineren<br />

und mittleren <strong>Wasserkraft</strong>anlagen erschlossen wer<strong>de</strong>n<br />

können. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund erhöhter Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

Umweltbelange bei Gewässern ist es allerdings fraglich,<br />

in welchem Umfang dieses Potenzial zukünftig auch tatsächlich<br />

ausgebaut wer<strong>de</strong>n kann und wird. 2<br />

Regenerative Stromerzeugung in OECD Europa 2010<br />

Erneuerbare Stromerzeugung OECD Europa 881,1 TWh (2010)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Quelle: IEA Electricity Information 2011<br />

1,2<br />

World Energy Council, 2010<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 77


Physikalisch-technische Grundlagen<br />

<strong>Wasserkraft</strong> stellt eine etablierte Technologie für nachhaltige<br />

und kohlenstoffdioxidfreie Energieerzeugung dar.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke machen sich die natürliche Sonnen einstrahlung<br />

über Millionen Quadratkilometer Wasserfläche<br />

zu Nutze. Die Sonne ist <strong>de</strong>r Motor <strong>de</strong>s Wasserkreislaufs<br />

auf <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong>, ihre Wärme lässt das Wasser verdunsten.<br />

Als Wasserdampf wird es innerhalb <strong>de</strong>r Atmosphäre<br />

durch Wind und Wolken über weite Strecken transportiert<br />

und kon<strong>de</strong>nsiert vor allem in <strong>de</strong>n kälteren Höhenlagen,<br />

z. B. von Gebirgen, wo es sich als Regen o<strong>de</strong>r Schnee auf<br />

<strong>de</strong>r Er<strong>de</strong> nie<strong>de</strong>rschlägt. Dadurch wer<strong>de</strong>n Schneefel<strong>de</strong>r,<br />

Glet scher, Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasserströme<br />

gespeist. Die Fließgewässer führen das Wasser wie<strong>de</strong>r ins<br />

Meer – abgesehen von Verdunstung ein geschlossener<br />

Kreislauf. Weil sich dieser Vorgang ständig wie<strong>de</strong>rholt,<br />

spricht man von erneuerbarer Energie.<br />

Auf <strong>de</strong>m Weg in die Täler kann die Kraft <strong>de</strong>s Wassers<br />

je nach Gefälle und Fließgeschwindigkeit genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Durchfluss eines Fließgewässers ist dabei<br />

Zulauf<br />

Ein typisches Ausleitungskraftwerk<br />

kommt mit einem nur wenige Meter<br />

hohen Damm aus, <strong>de</strong>r quer in <strong>de</strong>n<br />

Flusslauf gestellt wird. Häufig wird<br />

das Wasser <strong>de</strong>s Gebirgsbachs seitlich<br />

durch einen Rechen entnommen.<br />

Entnahme<br />

mit Entsan<strong>de</strong>r und Tunneleinlauf<br />

Hinter <strong>de</strong>r Dammkrone liegt ein Rechen, durch <strong>de</strong>n ein Teil <strong>de</strong>s Wassers in einen Ausleitungsschacht<br />

fällt. Der Rechen verhin<strong>de</strong>rt, dass die Wasserentnahmestelle verstopft o<strong>de</strong>r beschädigt<br />

wird. Hinter <strong>de</strong>m Ausleitungsschacht schließt sich ein Entsan<strong>de</strong>r an, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Wasserfluss<br />

beruhigt, wodurch sich Schwebeteilchen absetzen. Von Zeit zu Zeit muss <strong>de</strong>r Entsan<strong>de</strong>r geflutet<br />

wer<strong>de</strong>n, damit die eingefangenen Schwebeteilchen ins Bachbett zurückgespült wer<strong>de</strong>n.<br />

Tunnel<br />

als Stun<strong>de</strong>nspeicher nutzbar<br />

Das Wasser wird unterirdisch über ein Einlaufbauwerk geleitet,<br />

bspw. in einen so genannten Freispiegeltunnel, in <strong>de</strong>m in Zeiten<br />

mit niedrigem Wasserdargebot genügend Wasser für einige<br />

Stun<strong>de</strong>n Volllastbetrieb gespeichert wer<strong>de</strong>n kann. Zusätzlich<br />

sind Tunnel teilweise geeignet, das Wasser stun<strong>de</strong>nweise zu<br />

speichern.<br />

Damit und über ganze Speicherseen im Bereich Flussaufwärts<br />

<strong>de</strong>r (Wasser-)entnahme kann Energie gespeichert wer<strong>de</strong>n, um<br />

in Zeiten von Spitzenlast hochwertig und mit erhöhten Preisen<br />

in Elektrizität umgewan<strong>de</strong>lt und verkauft zu wer<strong>de</strong>n. Der Tunnel<br />

kann mehrere Kilometer lang sein und führt das Wasser über ein<br />

Einlaufbauwerk in ein Druckrohr.<br />

Übergang<br />

Tunnel zu<br />

Druckrohr<br />

78 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

Illustrieren<strong>de</strong>s Beispiel


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

abhängig von <strong>de</strong>r Größe, <strong>de</strong>m Bewuchs, <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nbeschaffenheit<br />

und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlägen im Einzugsgebiet.<br />

<strong>Wasserkraft</strong> werke können unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

in Hochdruck anlagen (Fallhöhen von mehr als 200 m),<br />

Mitteldruckanlagen (Fallhöhen von 30 m bis 200 m)<br />

und Nie<strong>de</strong>rdruckanlagen (Fallhöhen von weniger als<br />

30 m). 1 Eben falls können <strong>Wasserkraft</strong>werke nach ihrer<br />

Bauart in Laufwasserkraftwerke und Speicherkraftwerke<br />

differenziert wer<strong>de</strong>n. 2 Speicherkraftwerke können unterschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n in Speicherkraftwerke mit natürlichem<br />

Zufluss und Pumpspeicherkraftwerke. In <strong>de</strong>r kleinen und<br />

mitt le ren <strong>Wasserkraft</strong> haben Laufwasserkraftwerke die<br />

größte Be<strong>de</strong>utung. Diese unterteilen sich in Flusskraftwerke<br />

und Ausleitungskraftwerke. Flusskraftwerke<br />

gewinnen die Nutzfallhöhe aus <strong>de</strong>r Stauanlage und<br />

zeichnen sich durch die räumliche Nähe von Wasserentnahme<br />

und Krafthaus aus. Bei Ausleitungskraftwerken<br />

sind Wehr und Kraftwerk oft mehrere Kilometer getrennt.<br />

Hierbei wird einem Fluss an einer Stelle eine gewisse<br />

Menge Wasser entnommen und einige hun<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r<br />

tausend Meter am Fluss vorbei geleitet, um Nutzfallhöhe<br />

zu gewinnen.<br />

1<br />

Patt / Gonsowski, 2011<br />

2<br />

Giesecke / Mosony, 2009<br />

Druckrohr<br />

Das Druckrohr (meist aus kohle faserverstärkten<br />

Verbundmaterialien o<strong>de</strong>r<br />

aus um manteltem Stahl) leitet das<br />

Wasser zum Krafthaus. Es wird entlang<br />

<strong>de</strong>s Bachbetts o<strong>de</strong>r unter irdisch<br />

mehrere Kilometer weit geführt und<br />

mit schweren Ankerblöcken aus<br />

Stahl beton im Bo<strong>de</strong>n befestigt.<br />

Krafthaus<br />

mit Turbinen<br />

und Generatoren<br />

Transformator<br />

zur Umsetzung<br />

in Hochspannung<br />

Illustrieren<strong>de</strong>s Beispiel<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 79


Bei Ausleitungskraftwerken fließt das Wasser durch<br />

Kanäle, Tunnel, Druckstollen und Rohre in ein Krafthaus<br />

im Tal. Dort wird es über Turbinen geleitet und wie<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n Fluss zurückgeführt. Das eigentliche Kraftwerk<br />

wird hierbei außerhalb <strong>de</strong>s Flusses errichtet. Die jeweils<br />

produzierte Energiemenge eines Laufwasserkraftwerks<br />

wird durch die Durchflussmenge <strong>de</strong>s Flusses bestimmt,<br />

an <strong>de</strong>m das Kraftwerk errichtet wird.<br />

In <strong>Wasserkraft</strong>werken wer<strong>de</strong>n hauptsächlich drei unterschied<br />

liche Turbinenarten verbaut: Kaplan turbinen,<br />

Francisturbinen und Peltonturbinen. Peltonturbinen<br />

wer<strong>de</strong>n bei Kraftwerken für mittlere und grössere<br />

Leistungen meist bei Fallhöhen von mehr als 300 m im<br />

Hochdruckbereich eingesetzt, während Francisturbinen<br />

einen üblichen Einsatzbereich bei Fallhöhen von 30 m bis<br />

300 m haben. Bei kleineren Leistungen wer<strong>de</strong>n Peltonturbinen<br />

häufig schon ab 50 m Fallhöhe und Francisturbinen<br />

sogar ab 6 m Fallhöhe eingesetzt. Kaplan turbinen<br />

wer<strong>de</strong>n meist im Bereich von 2 m bis 40 m Fallhöhe verwen<strong>de</strong>t<br />

(vgl. Kapitel 12). 1<br />

1<br />

Patt, Gonsowski, 2011<br />

Krafthaus<br />

mit Turbinen und Generatoren<br />

Im Krafthaus sind die zentralen Einrichtungen <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />

unter gebracht. Die Turbine wan<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>n Wasserfluss in eine Drehbe<br />

wegung um, die im Getriebe beschleunigt wird. Im Generator<br />

wird sie durch magnetische Fel<strong>de</strong>r abgebremst und dabei entsteht<br />

elektrischer Strom. Damit das Kraftwerk in allen Betriebssituationen<br />

optimal arbeitet, sind im Krafthaus zahlreiche Sensoren,<br />

Stellmotoren und elektrische Schaltanlagen untergebracht. Diese<br />

ermöglichen es, das Kraftwerk aus <strong>de</strong>r Ferne zu beobachten, zu<br />

steuern und in gewissem Umfang sogar zu warten.<br />

Zuletzt befin<strong>de</strong>t sich hinter <strong>de</strong>r Turbine ein Ausleitungskanal, <strong>de</strong>r<br />

das Wasser zurück ins Flussbett lenkt.<br />

Transformator<br />

zur Umsetzung<br />

in Hochspannung<br />

Mit einem Transformator wird <strong>de</strong>r elektrische Strom<br />

auf die geeignete Mittel- o<strong>de</strong>r Hochspannung im<br />

Leitungsnetz (z. B. 110.000 Volt) angehoben (transformiert)<br />

und dann in das Stromnetz eingespeist.<br />

80 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

Illustrieren<strong>de</strong>s Beispiel


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

6.2.1<br />

Vorzüge <strong>de</strong>r Energiegewinnung aus <strong>Wasserkraft</strong><br />

Langlebigkeit und hoher Wirkungsgrad<br />

Die Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> erfolgt mit einer erprobten<br />

und etablierten Technologie. Schon im Jahr 1880 wur<strong>de</strong><br />

sie industriell zur Stromerzeugung eingesetzt. 1 Die<br />

Lebens dauer von <strong>Wasserkraft</strong>werken ist i. d. R. sehr lang.<br />

Bei regel mäßiger fach gerechter Wartung und Instandhaltung<br />

halten Bauwerke oft 60 Jahre und länger. Einzelne<br />

wichtige Komponenten mo<strong>de</strong>rner <strong>Wasserkraft</strong> werke, wie<br />

Turbinen und Generatoren, können technisch ebenfalls auf<br />

bis zu 60, bei guter Konstruktion auch auf bis zu 80 Jahre<br />

ausgelegt wer<strong>de</strong>n. 2 Selbst die elektronischen Anlagen zur<br />

Steuerung und Fern wartung von <strong>Wasserkraft</strong>werken sind<br />

robust und müssen meist erst nach mehreren Jahr zehnten<br />

ersetzt wer<strong>de</strong>n. Vereinzelt gibt es <strong>Wasserkraft</strong>werke aus<br />

<strong>de</strong>m frühen 20. Jahrhun<strong>de</strong>rt, die noch heute Strom produzieren.<br />

Die durchschnittliche Lebenszeit eines <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

liegt somit <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>r von Anlagen<br />

an<strong>de</strong>rer Formen <strong>de</strong>r Stromerzeugung. <strong>Wasserkraft</strong> hat<br />

heute mit rd. 65 % – 88 % gleichzeitig auch <strong>de</strong>n höchsten<br />

Wirkungsgrad (Verhältnis von abgegebener zu zugeführter<br />

Energie) unter <strong>de</strong>n erneuerbaren Energien.<br />

Wirkungsgrad und technische Lebensdauer verschie<strong>de</strong>ner Kraftwerke<br />

Energieträger Nettowirkungsgrad in % Lebensdauer in Jahren<br />

<strong>Wasserkraft</strong> 65 – 88 60 – 90<br />

Photovoltaik 5 – 15 15 – 40<br />

Biomasse 40 15 – 35<br />

Kernkraft 40 40 – 60<br />

Kohlekraftwerk 25 – 42 35 – 40<br />

Windkraft 32 – 40 20 – 25<br />

Quellen: Giesecke, J. und Mosonyi, E. (2009) <strong>Wasserkraft</strong>anlagen – Planung, Bau und Betrieb, (5. Ed.). Springer Verlag; Ossberger GmbH, 2006; Sun Garant – Solare<br />

Energiesystem, 2010; AREVA, 2006; Universität Stuttgart: Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, 2005<br />

Wirtschaftliche Aspekte<br />

Ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>werks ist die erwartete Menge an zu<br />

produzieren<strong>de</strong>m Strom. Diese hängt bei <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

insbeson<strong>de</strong>re von <strong>de</strong>n jährlichen Durchflussmengen<br />

ab, die wie<strong>de</strong>rum Schwankungen unterliegen.<br />

Insofern wer<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>s Ankaufs eines bereits<br />

im Betrieb befind lichen Kraftwerks die Daten aus <strong>de</strong>r<br />

Betriebs historie und die vorhan<strong>de</strong>nen hydrologischen<br />

Berech nungen durch eigene Analysen verifiziert. Bei <strong>de</strong>r<br />

Prüfung von Projekt entwicklungen wird durch hydrologische<br />

Gutachten ermittelt, welche Werte durchschnittlich<br />

zu erwarten sein könnten. Dabei wird zunächst von<br />

einem „Regeljahr“ ausgegangen, für das Messungen<br />

gemittelt wer<strong>de</strong>n, möglichst mit einer Messdatengrundlage<br />

über mehrere Jahrzehnte. Die Betrachtung<br />

1<br />

Giesecke, Mosonyi, 2009<br />

2<br />

<strong>Wasserkraft</strong> Volk AG, Fakten zur <strong>Wasserkraft</strong>, 2011<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 81


umfasst aber auch Schwankungen zwischen beson<strong>de</strong>rs<br />

nie<strong>de</strong>rschlagsreichen und -armen Jahren. Dadurch<br />

lassen sich zu erwarten<strong>de</strong> Spannbreiten hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

jährlichen Durchflussmengen bestimmen. Wesentliche<br />

Grundlage für die Planung einer <strong>Wasserkraft</strong>anlage<br />

ist die sorgfältige Erhebung <strong>de</strong>s langjährigen Abflussverhaltens<br />

vor Ort sowie für das Einzugsgebiet. Dies<br />

erfolgt durch hydro logische Gutachten. Diese greifen<br />

auf Aufzeichnungen <strong>de</strong>r regionalen Wasserbehör<strong>de</strong>n<br />

zurück. Aus diesen wer<strong>de</strong>n die Bemessungsabflüsse<br />

sowie <strong>de</strong>r Mittelwasser abfluss und die Extremwerte<br />

(höchster Hochwasserabfluss und niedrigster Niedrigwasserabfluss)<br />

abgeleitet. Wassermengenwirtschaftliche<br />

Daten sollen für min<strong>de</strong>stens 10, besser jedoch für<br />

min<strong>de</strong>stens 25 Jahre vorliegen. Wenn bereits historische<br />

Messungen <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Flusslaufes vorliegen, kann<br />

auf dieser Basis die erwartete Spannbreite statistisch<br />

ausgewertet wer<strong>de</strong>n. Befin<strong>de</strong>t sich die Messstelle<br />

jedoch nicht un mittelbar in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Flusslauf<br />

o<strong>de</strong>r an einer nicht repräsentativen Stelle, wer<strong>de</strong>n<br />

Verfahren <strong>de</strong>r Analogie und Regression angewen<strong>de</strong>t.<br />

Auf Basis wassermengenwirtschaftlicher Erhebungen<br />

und einer Anlagenplanung wird ein Leistungsplan für<br />

ein Kraftwerk erstellt. Dieser Leistungsplan dient zur<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s so genannten Regelarbeitsvermögens,<br />

welches die Stromerzeugung in einem Durchschnittsjahr<br />

bezeichnet. Zur Dimensionierung <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />

wird ein Ausbaudurchfluss festgelegt, bei welchem das<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk die maximale Leistung mit <strong>de</strong>m besten<br />

Wirkungsgrad erbringt. Je nach hydrologischen Verhältnissen<br />

kann ein niedriger, ein mittlerer o<strong>de</strong>r ein hoher<br />

Ausbaugrad festgelegt wer<strong>de</strong>n. Die wichtigsten Parameter<br />

bei <strong>de</strong>r Auslegung einer Anlage sind Durchfluss,<br />

Fallhöhe, Gesamtwirkungsgrad und Benutzungsdauer.<br />

Die Durchflussmengen sind nicht konstant, son<strong>de</strong>rn<br />

schwanken vor allem in Abhängigkeit vom Nie<strong>de</strong>rschlag<br />

im Einzugsgebiet. Erfahrungsgemäß kann ein beson<strong>de</strong>rs<br />

nie<strong>de</strong>rschlagsreiches Jahr die produzierte Strommenge<br />

um bis zu 40 % ansteigen lassen, analog dazu kann ein<br />

beson<strong>de</strong>rs trockenes Jahr zu einer um bis zu 40% geringeren<br />

produzierten Strommenge führen, jeweils bezogen<br />

auf die produzierte Strommenge in einem Regeljahr. Eine<br />

Diversifikation über Kraft werke an verschie<strong>de</strong>nen Flussläufen<br />

in unterschiedlichen Nie<strong>de</strong>r schlagsgebieten kann<br />

diese Schwankungen über ein Portfolio reduzieren.<br />

Die variablen Kosten für die Stromproduktion aus <strong>Wasserkraft</strong><br />

sind vergleichsweise gering, nicht zuletzt <strong>de</strong>shalb,<br />

weil durch <strong>Wasserkraft</strong> keine Roh stoffe verbraucht<br />

wer<strong>de</strong>n und daher während <strong>de</strong>r Stromproduktion keine<br />

Rohstoff kosten entstehen. Demzufolge ist auch <strong>de</strong>r<br />

Subventionsbedarf für <strong>Wasserkraft</strong> gering. Einige Län<strong>de</strong>r,<br />

bspw. die Türkei, gewähren jedoch Ein speisetarife, die<br />

gegen wärtig unterhalb <strong>de</strong>r durch schnittlich erzielbaren<br />

Preise an <strong>de</strong>n Märkten liegen und daher ein „Sicherheitsnetz“<br />

in <strong>de</strong>r Wirtschaftlich keitsbetrachtung darstellen.<br />

Einspeiseregelungen sind zum Teil ähnlich <strong>de</strong>r Regelung<br />

gemäß <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Gesetz für <strong>de</strong>n Vorrang Erneuerbarer<br />

Energien (EEG), wonach Ökostrom ins Netz aufzunehmen<br />

und zu einem festen Min<strong>de</strong>sttarif zu vergüten ist.<br />

Diese Min<strong>de</strong>sttarife bestimmen sich häufig – da es sich<br />

um Subventionen han<strong>de</strong>lt – nach <strong>de</strong>n Produktions kosten<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Energieerzeugungs formen. So beträgt<br />

bspw. die Einspeisevergütung nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen EEG<br />

für Strom aus Solaranlagen min<strong>de</strong>stens 215,6 EUR / MWh,<br />

für Windkraftanlagen min<strong>de</strong>stens 50,2 EUR / MWh,<br />

für Wasser kraftanlagen jedoch nur min<strong>de</strong>stens<br />

43,4 EUR / MWh.<br />

Umweltaspekte<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke nutzen zum Zwecke <strong>de</strong>r Energie -<br />

erzeugung zu 100 % erneuerbare, CO 2<br />

-freie Ressourcen,<br />

ohne Rohstoffe zu verbrauchen, ihr laufen<strong>de</strong>r Betrieb<br />

ist weitgehend automatisiert und es entstehen keine<br />

schädlichen Emissionen. Dennoch beeinflusst die <strong>Wasserkraft</strong><br />

nutzung das ökologische Gleichgewicht. Je<strong>de</strong> Anlage<br />

unterbricht das Fließkontinuum, in<strong>de</strong>m es zum einen als<br />

Barriere für die Lebewesen im Gewässer wirkt und zum<br />

an<strong>de</strong>ren die Charakteristik eines frei fließen<strong>de</strong>n Flusses<br />

maßgeblich beeinflusst. Den positiven Aspekten stehen<br />

Eingriffe in <strong>de</strong>n Naturhaushalt wie Aufstau <strong>de</strong>s Gewässers<br />

verbun<strong>de</strong>n mit geringerer Fließgeschwindigkeit und<br />

Sedimentation, Ausleitung <strong>de</strong>s Wassers bei Ausleitungskraftwerken<br />

und eine Unterbrechung <strong>de</strong>s Fließkontinuums<br />

82 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

gegenüber. Beschränkungen in <strong>de</strong>r Stauhöhe, ökologisch<br />

vertretbare Min<strong>de</strong>stwasser reglungen und Umgehungsgewässer<br />

können diese Eingriffe reduzieren.<br />

Beim Bau von <strong>Wasserkraft</strong>anlagen wird daher angestrebt,<br />

die betroffenen Naturräume einer möglichst geringen<br />

Belastung auszusetzen. Bereits bei <strong>de</strong>r Planung wer<strong>de</strong>n<br />

geeig n ete Ausgleichsmaßnahmen vor bereitet und später<br />

umgesetzt.<br />

Zum Schutz von Gewässerflora und -fauna wird bei je<strong>de</strong>m<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk als Bestandteil <strong>de</strong>s Genehmigungs verfahrens<br />

die Umweltverträglichkeit geprüft. Vor Bau beginn<br />

wird untersucht, welche Wasserpflanzen und -tiere im<br />

Flussbett leben. Die Konzeption <strong>de</strong>r Anlage soll so gestaltet<br />

wer<strong>de</strong>n, dass in Bau und Betrieb die Gewässer flora<br />

und -fauna möglichst wenig beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r<br />

Bauphase ist bspw. darauf zu achten, dass Umleitungen<br />

<strong>de</strong>s Flussbettes nur von kurzer Dauer sind und nach Bauabschluss<br />

die Baustelle schnellstmöglich renaturiert wird.<br />

Neben <strong>de</strong>n ökologischen Auswirkungen behan<strong>de</strong>lt eine<br />

Umweltverträglichkeitsstudie auch soziale Belange.<br />

Für die anschließen<strong>de</strong> Betriebsphase sind vor allem zwei<br />

Punkte relevant: Auch bei niedrigsten Pegelstän<strong>de</strong>n<br />

muss noch ausreichend Wasser im Flussbett ver bleiben,<br />

so dass Wasserpflanzen, Insekten und Kleintiere ihren<br />

natürlichen Lebensraum nutzen können. Dies wird<br />

dadurch erreicht, dass nicht die gesamte Menge an<br />

verfügbarem Wasser verarbeitet wird, son<strong>de</strong>rn immer<br />

eine <strong>de</strong>finierte Rest wasser menge verbleibt. Zu<strong>de</strong>m<br />

sind manchmal an bestimmten Flüssen Fisch treppen<br />

notwendig, über die wan<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Fische zu je<strong>de</strong>r Jahreszeit<br />

die Höhenunterschie<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Stauwehren in bei<strong>de</strong><br />

Richtungen überwin<strong>de</strong>n können. Der notwendige Schutz<br />

<strong>de</strong>r Umwelt führt dazu, dass nicht je<strong>de</strong>r Standort, an<br />

<strong>de</strong>m Wasser kraft wirtschaftlich wäre, auch genutzt wird.<br />

Am 22. Dezember 2001 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />

in Kraft getreten. Sie soll nationale<br />

Wasserrichtlinien durch ein kohärentes europäisches<br />

Wasserrecht ersetzen. Ziel ist vor allem die Schaffung<br />

eines Ordnungsrahmens für <strong>de</strong>n Schutz aller Gewässer.<br />

Diese Richtlinie soll bis 2015 von allen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />

EU in nationales Recht umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Oberste<br />

Vorgabe <strong>de</strong>r Wasserrahmenrichtlinie ist sowohl ein<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 83


Verschlechterungsverbot als auch ein Verbesserungsgebot.<br />

Damit wird <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r EU nur noch dann möglich sein, wenn<br />

insbeson<strong>de</strong>re eine Verschlechterung <strong>de</strong>s Gewässerzustands<br />

durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen<br />

wird. Dies bedingt u. a. <strong>de</strong>n Einbau von Fischpässen,<br />

die Gewährleistung eines Min<strong>de</strong>stwasserabflusses und<br />

<strong>de</strong>n dynamischen und abflussabhängigen Betrieb von<br />

Stauanlagen. 1 Die Erfüllung dieser An for<strong>de</strong>rungen ist<br />

im Zuge einer Neu gestaltung einer Anlage technisch<br />

einfacher zu gewährleisten als bei einer Altanlage, da<br />

diese Maß nahmen bereits bei <strong>de</strong>r Planung berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Gleichzeitig wird jedoch <strong>de</strong>r<br />

Ge nehmigungsprozess für eine neue Anlage aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Wasserrahmenrichtlinie zunehmend schwieriger wer<strong>de</strong>n.<br />

Kleine <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> wird vornehmlich in kleine bis<br />

mittelgroße Lauf- und Ausleitungskraftwerke investieren.<br />

Als kleine bis mittelgroß wer<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke im<br />

Leistungsbereich zwischen 1– 30 MW angesehen. Es gibt<br />

jedoch keine weltweit anerkannte Definition für kleine<br />

<strong>Wasserkraft</strong>. So <strong>de</strong>finiert die EU kleine <strong>Wasserkraft</strong> anlagen<br />

im Leistungsbereich bis 10 MW. In an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn<br />

außerhalb Europas gelten Kraftwerke noch mit 50 MW<br />

Leistung als kleine <strong>Wasserkraft</strong>anlagen in Ab grenzung zu<br />

großen <strong>Wasserkraft</strong>anlagen. 2<br />

Kleine bis mittelgroße <strong>Wasserkraft</strong>werke bringen eine<br />

Reihe von spezifischen Vorteilen mit sich:<br />

» Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich daraus, dass<br />

kleine und mittlere <strong>Wasserkraft</strong>werke ab ca. 1 MW<br />

installierte Leistung aufgrund niedriger spezifischer<br />

Baukosten günstiger sind als Kleinstwasserkraftwerke<br />

mit installierten Leistungen von häufig nur<br />

ca. 250 KW. Gegenüber Großkraftwerken weisen<br />

kleinere und mittlere <strong>Wasserkraft</strong>werke in <strong>de</strong>r Regel<br />

geringere Planungs- und Errichtungszeiten auf und<br />

haben üblicherweise einen geringeren Einfluss auf die<br />

Umwelt. 3<br />

» Ökologische Vorteile ergeben sich durch <strong>de</strong>n im<br />

Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Formen erneuerbarer Energiegewinnung<br />

geringeren Landschafts- und Flächenverbrauch.<br />

Zusätzlich erhalten kleine <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

die Flussflora- und Fauna, und sie reichern bei ruhigen<br />

Gewässern das Wasser mit Sauerstoff an. Oft folgen<br />

<strong>de</strong>r Errichtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks die natürliche<br />

Befestigung <strong>de</strong>s Flussufers durch Bepflanzungen, so<br />

dass die Gewässerqualität insgesamt zunehmen kann.<br />

» Soziale Vorteile ergeben sich daraus, dass kleine<br />

Wasser kraftwerke <strong>de</strong>zentral Strom erzeugen – oft<br />

dort, wo ländliche Räume wenig erschlossen sind. In<br />

aller Regel wer<strong>de</strong>n für die Errichtung kleiner <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

örtliche Bauunternehmen beauftragt.<br />

Auch sind kleine <strong>Wasserkraft</strong>werke nicht mit großen<br />

Staumauern und -seen verbun<strong>de</strong>n, wie das von Großprojekten<br />

bekannt ist. Massenumsiedlungen, die bei<br />

Großpro jekten immer wie<strong>de</strong>r zu Protesten <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

führen, sind bei kleinen <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />

auszuschließen.<br />

1<br />

Strobl / Zunic, 2006<br />

2<br />

Intergovernmental Panel on Climate Change, 2011<br />

3<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt, 2002<br />

84 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

6.2.2<br />

Der Markt für <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />

Der Markt für <strong>Wasserkraft</strong>anlagen ist insbeson<strong>de</strong>re<br />

durch eine nur begrenzte Anzahl von Transaktionen<br />

gekennzeichnet. <strong>Wasserkraft</strong>werke stehen nur begrenzt<br />

am Markt zur Verfügung. Dabei ist <strong>de</strong>r Mark durch sehr<br />

heterogene Marktteilnehmergruppen geprägt: Großkraftwerke<br />

befin<strong>de</strong>n sich häufig im Besitz von staatlichen o<strong>de</strong>r<br />

teilstaatlichen Stellen o<strong>de</strong>r großer Energieversorgungsunternehmen.<br />

Kleinere bis mittlere <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />

hingegen befin<strong>de</strong>n sich häufig im Eigentum von Privatpersonen,<br />

Industrieunternehmen o<strong>de</strong>r kleineren regionalen<br />

Energieversorgern. Insbeson<strong>de</strong>re bei Privat personen,<br />

aber auch bei Industrieunternehmen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks nicht zum Kerngeschäft<br />

gehört, verfügen häufig nur über beschränkte Kenntnisse<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> und die ggf. erfor<strong>de</strong>rlichen finanziellen<br />

Mittel, beispielsweise für die Mo<strong>de</strong>rnisierung eines<br />

Altkraftwerks („Re-Powering“) o<strong>de</strong>r die Errichtung neuer<br />

<strong>Wasserkraft</strong>anlagen.<br />

Hier können sich Möglichkeiten ergeben, sich an <strong>Wasserkraft</strong>projekten<br />

zu beteiligen o<strong>de</strong>r diese zu übernehmen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn spezifisches Know-how und<br />

weiteres Kapital benötigt wer<strong>de</strong>n und zugleich die<br />

Transaktion für bspw. große Energie versorger zu gering<br />

sein sollten. In solchen Fällen können sich <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

realisieren lassen durch:<br />

» Erwerb einer Lizenz, welche die Projektierung, <strong>de</strong>n Bau<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Betrieb von Kraftwerken erlaubt. In vielen<br />

Län<strong>de</strong>rn Europas wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n letzten Jahren zahlreiche<br />

dieser Lizenzen ausgeschrieben und vergeben<br />

» Beteiligung an Kapitalerhöhungen von <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

zur Finanzierung von Instandhaltungsbzw.<br />

Renovierungsmaßnahmen bei älteren Kraftwerken,<br />

welche von Dritten gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Es besteht hierbei die Möglichkeit, sich auf Basis <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskosten<br />

an <strong>Wasserkraft</strong>projekten zu beteiligen. Bei<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung eines in Betrieb befind lichen <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mgegenüber für die Kaufpreisfindung<br />

üblicherweise ertragsorientierte Bewertungsverfahren<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt, insbeson<strong>de</strong>re das so genannte DCF-<br />

Verfahren (Discounted Cashflow- Verfahren), bei <strong>de</strong>m –<br />

vereinfacht ausgedrückt – die zu künftig zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

zahlungswirksamen Ein nahmen um die zukünftig zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

zahlungswirksamen Aus gaben in <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Perio<strong>de</strong>n reduziert wer<strong>de</strong>n, mithin <strong>de</strong>r Zahlungsüberschuss<br />

(Cashflow) in <strong>de</strong>n einzelnen Perio<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt<br />

wird. Die einzelnen Überschüsse <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

dann auf <strong>de</strong>n Be wertungs stichtag abgezinst (diskontiert).<br />

Der so ermittelte, so genannte Barwert <strong>de</strong>r zukünftigen<br />

Überschüsse, kann zur Ermittlung <strong>de</strong>s Kaufpreises eines<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werks dienen.<br />

Insofern wird bei <strong>de</strong>r Veräußerung eines fertig gestellten<br />

und in Betrieb befindlichen <strong>Wasserkraft</strong>werks nicht mehr<br />

auf die in <strong>de</strong>r Vergangenheit angefallenen Bau- und<br />

Ent wicklungskosten bzw. <strong>Invest</strong>itionskosten abgestellt,<br />

son<strong>de</strong>rn in erster Linie auf die aus <strong>de</strong>r Betriebs historie<br />

abgeleiteten zukünftig zu erwarten<strong>de</strong>n Erlöse aus <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung <strong>de</strong>s pro duzierten Stroms und einer Risikoeinschätzung<br />

<strong>de</strong>r Marktteil nehmer, die sich in <strong>de</strong>m<br />

Diskontierungszins ausdrückt. Das Verhältnis vom Veräußerungserlös<br />

zu <strong>de</strong>n Erlösen aus Stromver käufen eines<br />

Jahres wird auch als Vervielfältiger bezeichnet.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Heterogenität von <strong>Wasserkraft</strong>werken sind<br />

keine allgemein gültigen Aussagen über die mögliche<br />

Höhe dieser Vervielfältiger möglich. In ver gleichs weise<br />

jungen Märkten, bspw. in einigen Län<strong>de</strong>rn Süd ost europas,<br />

lassen sich unter Umstän<strong>de</strong>n keine Vergleichsdaten<br />

ermitteln, weil hier möglicherweise noch keine relevanten<br />

Transaktionen durchgeführt o<strong>de</strong>r dokumentiert wur<strong>de</strong>n.<br />

6.2.3<br />

Wasserrecht und Wasserwirtschaft<br />

In <strong>de</strong>r Regel hat <strong>de</strong>r Bau von wasserbaulichen Anlagen<br />

wie <strong>Wasserkraft</strong>werke weit reichen<strong>de</strong> Konsequenzen<br />

für die betroffenen Län<strong>de</strong>r, Kommunen und Bürger, aber<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 85


auch für Natur und Umwelt. Daher können <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

i. d. R. nur auf Basis von Lizenzen errichtet wer<strong>de</strong>n,<br />

mit <strong>de</strong>nen das Nutzungsrecht an <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Fließ gewässer durch staatliche Behör<strong>de</strong>n erteilt wird.<br />

Damit bei <strong>de</strong>r Projektierung sowohl Gemeinwohl als auch<br />

Umwelt schutz gebühren<strong>de</strong> Beachtung fin<strong>de</strong>n, sind eine<br />

Vielzahl an Gesetzen und Genehmigungsverfahren zu<br />

berücksichtigen. Somit fin<strong>de</strong>n sich bezüglich <strong>de</strong>s Wasserrechts<br />

Regelungen auf inter nationaler Ebene, EU-Ebene<br />

und auf nationaler Ebene, die <strong>de</strong>r komplexen Materie<br />

Rechnung tragen. Wenngleich internationale Regelungen<br />

für Gewässerschutz für internationale Gewässer existieren<br />

und die EU-Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft<br />

weitreichen<strong>de</strong> Befugnisse im Bereich <strong>de</strong>r Rechtsetzung<br />

und Anwendung von Gesetzen auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />

<strong>de</strong>s Gewässerschutzes übertragen haben, so beruht doch<br />

aktuell das Gewässerrecht noch sehr stark auf nationaler<br />

Gesetz gebung. Die aus führen<strong>de</strong>n und zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n, die not wendigen Verfahren, <strong>de</strong>r Erwerbsablauf<br />

und die Gebühren <strong>de</strong>r Wassernutzungs konzession (Lizenz)<br />

sowie die Be fugnis zur Er richtung eines Kleinwasserkraftwerks<br />

und von passen<strong>de</strong>n Strom leitungen unterliegen <strong>de</strong>n<br />

je weiligen nationalen Bestimmungen <strong>de</strong>r einzelnen Län<strong>de</strong>r.<br />

Auch die Laufzeiten <strong>de</strong>r Lizenzen zur Errichtung von Kraftwerken<br />

bzw. zur Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> für bestimmte<br />

Zwecke unterschei<strong>de</strong>n sich von Land zu Land und liegen<br />

in Europa meist zwischen 35 und 99 Jahren.<br />

Unterschie<strong>de</strong> bestehen auch in <strong>de</strong>n Regelungen nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Lizenz. Der Lizenzgeber hat regelmäßig die<br />

Möglichkeit, die Konzessionen zu verlängern o<strong>de</strong>r das<br />

Anlage ver mögen mit o<strong>de</strong>r ohne Entschädigung zu übernehmen.<br />

Das gewählte Verfahren steht in <strong>de</strong>n meisten<br />

Fällen bereits bei Lizenzvergabe fest und hat einen<br />

beträcht lichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s<br />

Projekts und <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r erworbenen Lizenz. Wenn<br />

<strong>de</strong>r Betreiber nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, während o<strong>de</strong>r nach<br />

Ablauf einer mit <strong>de</strong>r Lizenz vereinbarten Dauer Strom zu<br />

pro duzieren, kann diese neu ausgeschrieben wer<strong>de</strong>n. In<br />

einigen Fällen, bspw. in Nord- und Mitteleuropa, wer<strong>de</strong>n<br />

auch zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte vergeben,<br />

die so lange Bestand haben, wie sich <strong>de</strong>r Betreiber <strong>de</strong>s<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werks an seine Pflicht zur Strom erzeugung<br />

hält und alle zum Wasser kraftwerk gehören<strong>de</strong>n Bau werke<br />

durch regel mäßige Wartungsaufwendungen in betriebsfähigen<br />

Zustand verbleiben. Die Lizenzen um fassen<br />

i. d. R. neben <strong>de</strong>m Recht zur Nutzung <strong>de</strong>s Wassers zur<br />

Strom erzeugung ebenso das Recht, <strong>de</strong>n produzierten<br />

Strom ins Netz einzuspeisen sowie alle notwendigen<br />

Eigentumsrechte entlang <strong>de</strong>s Ge wässers. Gegebenenfalls<br />

besteht sogar die Pflicht zur Stromer zeugung und<br />

zur Einspeisung. Zusätzlich kann die Lizenz Auflagen<br />

zum Ausgleich von gesellschaft lichen und öko logischen<br />

Einschränkungen umfassen, wie z. B. die Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Gewässers nur bis zu einer fest gelegten Min<strong>de</strong>stwassermenge,<br />

welche für landwirtschaftliche Bewässerung o<strong>de</strong>r<br />

als natürlicher Lebensraum ver bleiben soll. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />

zahlreichen Unterschie<strong>de</strong> ist es unab dingbar, sich frühzeitig<br />

und vollumfänglich mit <strong>de</strong>n jeweiligen nationalen<br />

und lokalen Bestimmungen auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />

86 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

6.3<br />

Die Zielregionen<br />

6.3.1<br />

Zielmarkt Europa und das europäische<br />

Stromverbundsnetz<br />

6.3.1.1<br />

Stromhan<strong>de</strong>l in Europa<br />

In Europa war noch vor wenigen Jahrzehnten die Stromerzeugung<br />

fest in staatlicher Hand. Die EU-Binnenmarktrichtlinie<br />

Elektrizität 96 / 92 / EG vom 19. Dezember 1996<br />

hat eine Liberalisierung <strong>de</strong>r Märkte von leitungsgebun<strong>de</strong>nen<br />

Energien in <strong>de</strong>r EU eingeleitet. Oberstes Ziel<br />

<strong>de</strong>r Liberalisierung ist es, die Rahmenbedingungen für<br />

Wettbewerb und freien Han<strong>de</strong>l bei leitungs gebun<strong>de</strong>nen<br />

Energien zu schaffen. Dies beinhaltet die freie Wahl <strong>de</strong>s<br />

Versorgers für die Stromkun<strong>de</strong>n, die Entflechtung <strong>de</strong>r<br />

Bereiche Erzeugung, Netz und Vertrieb / Han<strong>de</strong>l, sowie<br />

einen diskriminierungs freien Netzzugang. Die Mitgliedsstaaten<br />

<strong>de</strong>r EU sind in Bezug auf ihre Energieversorgung<br />

nicht mehr völlig unabhängig, da die wichtigen energiepolitischen<br />

Rahmenbedingungen zunehmend durch die<br />

EU festgelegt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re geben EU-Richt linien<br />

<strong>de</strong>n EU-Einzelstaaten <strong>de</strong>n Rahmen für ihre nationale<br />

Energiegesetzgebung vor. Durch die vom Europäischen<br />

Rat im März 2007 vereinbarte Energiepolitik für Europa<br />

wur<strong>de</strong>n energie politische Kernziele <strong>de</strong>r Union in Bezug auf<br />

Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit<br />

festgelegt. Der gemeinsame Energiebinnenmarkt<br />

muss in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren vollen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

wobei angemessene, integrierte und zuverlässige Energienetze<br />

als unabdingbare Voraus setzung nicht für das<br />

Erreichen <strong>de</strong>r energiepolitischen Ziele <strong>de</strong>r EU, son<strong>de</strong>rn<br />

auch für die EU-Wirtschaftsstrategie gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu liefern die seit 2009 von <strong>de</strong>r EU verabschie<strong>de</strong>ten<br />

politischen und legislativen Maßnahmen bereits ein erstes<br />

starkes Fundament einer europäischen Infrastrukturplanung<br />

und verpflichten die Regulierungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

Auswirkungen ihrer Entscheidung auf <strong>de</strong>n EU-Binnenmarkt<br />

bereits jetzt als Ganzes Rechnung zu tragen.<br />

In einem liberalisierten Strommarkt existieren im Wesentlichen<br />

Kun<strong>de</strong>n, Netzbetreiber, Erzeuger, Lieferanten und<br />

Energiebörsen als Akteure am Energiemarkt. Weiterhin<br />

gibt es Makler, Broker und Portfoliomanager, die Stromhan<strong>de</strong>lsgeschäfte<br />

im Auftrag ihrer Kun<strong>de</strong>n abwickeln. In<br />

solch einem Markt, wie er in großen Teilen in Europa<br />

heutzutage vorherrscht, kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> über eine Vielzahl<br />

von Produkten mit unterschiedlichen Preis konditionen<br />

wählen, die über Strombörsen (Power Exchange) o<strong>de</strong>r<br />

in bilateralen Geschäften (over the counter – OTC)<br />

gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die liberalisierten Strommärkte sind<br />

inzwischen bereits weitgehend nach <strong>de</strong>m Börsenmo<strong>de</strong>ll<br />

organisiert. Börsenmo<strong>de</strong>lle sind durch eine <strong>de</strong>zentrale<br />

Markt organisation und <strong>de</strong>zentrale Entscheidungen<br />

charakterisiert. Der Stromhan<strong>de</strong>l fin<strong>de</strong>t in einer Sequenz<br />

von verknüpften aber separaten Märkten und Allokationsmechanismen<br />

für Erzeugung, Übertragung und Regelenergie<br />

statt. Die Stromerzeuger planen eigenständig<br />

ihren Kraftwerkseinsatz und koordinieren sich selbst mit<br />

<strong>de</strong>m Übertragungsnetzbetreiber. 1<br />

Der Strommarkt ist gekennzeichnet durch tageszeitlich<br />

und saisonal stark schwanken<strong>de</strong> Nachfrage. Da Strom im<br />

Wesentlichen nicht speicherbar ist, muss zu je<strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />

Angebot und Nachfrage nach Strom aus geglichen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies bedingt, dass je nach Stromverbrauch<br />

unterschiedliche Kraftwerke zur Deckung <strong>de</strong>r Nachfrage<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Grundsätzlich wer<strong>de</strong>n zur Deckung<br />

<strong>de</strong>r so genannten Grundlastversorgung Kraftwerke mit<br />

geringen Grenzkosten eingesetzt, d. h. die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Energie erzeugung sind bei diesen Kraftwerken gering, so<br />

dass sie nahezu zu je<strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>n produzierten Strom mit<br />

Gewinn verkaufen können. Dies trifft insbeson<strong>de</strong>re auf<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke zu. Lastspitzen hingegen wer<strong>de</strong>n mit<br />

flexibel fahrbaren Kraftwerken mit höheren Grenz kosten<br />

1<br />

Ockenfels, Grimm, Zoettl, 2008<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 87


ge<strong>de</strong>ckt, wie bspw. mit Gaskraftwerken. Da für <strong>de</strong>n<br />

Strompreis die variablen Grenzkosten entschei<strong>de</strong>nd sind,<br />

nimmt <strong>de</strong>r Strompreis mit zunehmen<strong>de</strong>r Nachfrage zu. So<br />

ist <strong>de</strong>r Strompreis im Lauf <strong>de</strong>s Tages zwischen 8:00 Uhr<br />

und 20:00 Uhr (Peak-Bereich) meist <strong>de</strong>utlich höher als<br />

im Tagesdurchschnitt (Base-Bereich). Auch wenn ein<br />

Großteil <strong>de</strong>s Stromhan<strong>de</strong>ls noch über direkte bilaterale<br />

Vertragsbeziehungen zwischen Strom erzeuger und z. B.<br />

Stromhändler erfolgt, so nimmt <strong>de</strong>nnoch die Be<strong>de</strong>utung<br />

von Strom börsen immer mehr zu. 1 In Deutschland hat<br />

sich die European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz<br />

in Leipzig als Energiebörse etabliert. Die EEX betreibt<br />

einen Spot- und Termin han<strong>de</strong>l für Energie produkte und<br />

energie nahe Produkte. Die EEX ist dabei <strong>de</strong>r Vertragspartner<br />

für alle Geschäfte und übernimmt <strong>de</strong>ren finanzielle<br />

Abwicklung und Absicherung. Die im Spot- und Terminhan<strong>de</strong>l<br />

gehan<strong>de</strong>lten Kontrakte sehen dabei jeweils die<br />

Lieferung einer festgelegten Energiemenge von einem<br />

Lieferanten an einen Abnehmer für einen <strong>de</strong>finierten<br />

Zeitraum vor. Die Preisgestaltung ist insbeson<strong>de</strong>re sehr<br />

stark davon ab hängig, wann und über welchen Zeitraum<br />

die Strom lieferung erfolgt. So ist <strong>de</strong>r Strompreis insbeson<strong>de</strong>re<br />

nachts und am Wochenen<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s dann<br />

jeweils nur geringen Verbrauchs regelmäßig sehr niedrig.<br />

Demgegenüber wer<strong>de</strong>n Werktags tagsüber Spitzenpreise<br />

erzielt. Zur Orientierung veröffentlicht die EEX entsprechen<strong>de</strong><br />

Indices, anhand <strong>de</strong>rer sich die Preisgestaltung und<br />

Preisentwicklung nachver folgen lässt. So geben bspw.<br />

die so genannten Base-Werte <strong>de</strong>n stun<strong>de</strong>ngewichteten<br />

Durchschnittspreis eines Tages wie<strong>de</strong>r. Die Peak-Werte<br />

hingegen <strong>de</strong>n stun<strong>de</strong>n gewichteten Durchschnittspreis<br />

nur für die Stun<strong>de</strong>n von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Daneben<br />

w er<strong>de</strong>n Angaben veröffentlicht, die diese Werte über<br />

längere Betrachtungs perio<strong>de</strong>n (z. B. Monat) reflektieren.<br />

Die im zweiten Quartal 2011 an <strong>de</strong>r Leipziger EEX<br />

ge han<strong>de</strong>lten Peakload Jahresfutures (vgl. Abschnitt<br />

6.3.1.1) bewegten sich in einer Spanne<br />

zwischen etwa 70,4 EUR / MWh und 74,4 EUR / MWh.<br />

Dem ge gen über schwankten die Baseload Jahresfutures<br />

(vgl. Abschnitt 6.3.1.1) im selben Zeitraum zwischen<br />

56,3 EUR / MWh und 60,7 EUR / MWh. Der Abstand<br />

zwischen <strong>de</strong>n Peakload- und Baseload-Preisen lag <strong>de</strong>mnach<br />

bei etwa 14 EUR / MWh, was einer Abweichung von<br />

rd. 24 % entspricht.<br />

Ebenfalls wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r EEX wer<strong>de</strong>n Emissionsberechtigungen<br />

von Treibhausgasen gehan<strong>de</strong>lt. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

dabei um die von <strong>de</strong>n EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s EU-Emissionshan<strong>de</strong>lssystems (EU-ETS) auf Basis<br />

<strong>de</strong>r natio nalen Allokationspläne an <strong>de</strong>n Anlagenbetreiber<br />

zugeteilte Emissionsberechtigungen.<br />

Weitere wichtige Strombörsen in Europa sind Nordpool<br />

(Skandinavien), APX Power NL (Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>), Powernext<br />

(Frankreich), APX Power UK (Groß britanien) und<br />

OMEL / OMIE (Spanien).<br />

Trotz <strong>de</strong>s liberalisierten Strommarktes in Europa wer<strong>de</strong>n<br />

regional noch sehr unterschiedliche Preise für Strom erzielt.<br />

Ursächlich dafür sind vor allem Kapazitätseng pässe<br />

<strong>de</strong>r Transportnetze zwischen einzelnen National staaten,<br />

die auf noch unzureichen<strong>de</strong> Netzausbaumaßnahmen<br />

zurückzuführen sind. Es dominieren hier nach wie vor<br />

regionale Erzeugungskosten, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Stromnetzen,<br />

bei <strong>de</strong>nen nur eingeschränkt physikalische Stromtransporte<br />

möglich sind.<br />

Im liberalisierten Energiemarkt sind Netzbetreiber dazu<br />

verpflichtet, allen Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien<br />

Netzzugang zu gewähren und neben <strong>de</strong>r Übertragung<br />

und <strong>de</strong>r Verteilung elektrischer Energie zusätzliche<br />

Systemdienstleistungen zu erbringen, z. B. zur Sicherung<br />

<strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Stromversorgung durch Frequenzhaltung,<br />

Spannungshaltung und Betriebsführung sowie <strong>de</strong>n Versorgungsaufbau<br />

nach Störungen.<br />

1<br />

Bun<strong>de</strong>skartellamt, 2011<br />

88 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

In Europa besteht ein Verbundnetz, in <strong>de</strong>m Kraftwerke<br />

miteinan<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>n sind. Bei Verbrauchsanstieg o<strong>de</strong>r<br />

bei Ausfall eines Kraftwerks wird zuerst durch Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>r in Betrieb be findlichen Kraftwerke<br />

und anschließend durch <strong>de</strong>n Einsatz von Spitzen- o<strong>de</strong>r<br />

Reserve kraft die Strom lieferung je<strong>de</strong>rzeit sichergestellt.<br />

Durch einen sinnvollen Einsatz verschie<strong>de</strong>ner Kraftwerke<br />

mit unterschiedlichen Strom produktionskosten sollen<br />

außer <strong>de</strong>m die Stromkosten optimiert wer<strong>de</strong>n. Für die<br />

Koordination und <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s europäischen Netzverbunds<br />

ist nunmehr seit Februar 2011 die ENTSO-E<br />

zuständig, die als Nachfolgeverband die UCTE (Union for<br />

the Co-Ordination of the Transmission of Electricity) und<br />

an<strong>de</strong>re europäische Verbän<strong>de</strong> abgelöst hat. ENTSO-E<br />

vertritt nunmehr die Netzbetreiber gegenüber <strong>de</strong>r europäischen<br />

Kommission und <strong>de</strong>n Energieregulierungsbehör<strong>de</strong>n.<br />

Daneben hat die ENTSO-E auch die Aufgabe,<br />

die Integration <strong>de</strong>r südosteuropäischen Staaten in das<br />

europäische Stromnetz zu unterstützen.<br />

Der regionale Markt <strong>de</strong>r südosteuropäischen Län<strong>de</strong>r soll<br />

mit <strong>de</strong>n restlichen europäischen Märkten verbun<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n. Die einzelnen Län<strong>de</strong>r in Südosteuropa sind dabei<br />

durch <strong>de</strong>n Vertrag zur Energiegemeinschaft verpflichtet,<br />

verschie<strong>de</strong>ne Direktiven <strong>de</strong>r EU umzusetzen, die Vorgaben<br />

bzgl. <strong>de</strong>r Implementierung von EU-Vorgaben bzgl. regionalem<br />

Strommarkt und grenzüberschreiten<strong>de</strong>m Stromtransfer<br />

geben. Ebenso sind Vorschriften <strong>de</strong>r EU bzgl.<br />

erneuerbarer Energien umzusetzen. 1<br />

Laufwasserkraftwerke können genauso wie Solar- o<strong>de</strong>r<br />

Windkraftanlagen nicht gemäß <strong>de</strong>n Lastanfor<strong>de</strong>rungen<br />

ohne weiteres zu- o<strong>de</strong>r abgeschaltet wer<strong>de</strong>n, ihre Kapazität<br />

ist grundsätzlich nicht reduzierbar. Als Form <strong>de</strong>r<br />

Erneuer baren Energien hat <strong>de</strong>r von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

produzierte Strom Netzvorrang vor an<strong>de</strong>ren Energieerzeugungsformen.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>swegen,<br />

aber auch aufgrund ihrer geringen variablen Strompro<br />

duktionskosten zur permanenten Bedarfs<strong>de</strong>ckung<br />

(Grund last) herangezogen. Der von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

produzierte Strom wird prinzipiell ganztags angeboten<br />

und veräußert, somit auch zu Zeiten mit nur geringen<br />

Strompreisen.<br />

Es erscheint sinnvoll, bei <strong>de</strong>r Konzeption neuer <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />

zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen,<br />

das Wasser für eine begrenzte Zeit auf stauen zu können,<br />

um die Stromproduktion an die jeweilige Nachfrage<br />

anpassen und am Markt in stärkerem Maße auch zu Peak-<br />

Preisen Strom verkaufen zu können.<br />

Durch <strong>de</strong>n zunehmen<strong>de</strong>n Anteil an erneuerbaren Energien<br />

an <strong>de</strong>r Stromversorgung wird die Grundlastversorgung<br />

komplexer, da aufgrund <strong>de</strong>r Vorrangschaltung für erneuerbare<br />

Energien zunehmend vom Wetter abhängige Stromerzeugungskomponenten,<br />

wie insbeson<strong>de</strong>re Solar- und<br />

Windkraftanlagen, herangezogen wer<strong>de</strong>n. Nie<strong>de</strong>r schläge,<br />

Sonne und Wind sind jedoch nicht perfekt miteinan<strong>de</strong>r<br />

korreliert, so dass die intelligente Kombination dieser<br />

Komponenten zur besseren Gesamtversorgung beitragen<br />

kann. Die <strong>Wasserkraft</strong> kann hier aufgrund ihrer<br />

spezifischen Eigenschaften eine wichtige Rolle spielen.<br />

Die Strommengen aus <strong>de</strong>m noch zu erwerben<strong>de</strong>n<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werks-Portfolio <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n ver mutlich zu gering sein, als dass sich <strong>de</strong>r für<br />

diesen Fall erfor<strong>de</strong>rliche zusätzliche Personalaufwand für<br />

einen akti ven Börsenhan<strong>de</strong>l lohnen wür<strong>de</strong>. Eine Lieferung<br />

an die Börse erfolgt in diesem Fall über Zwischenhändler<br />

und wird zum gelten<strong>de</strong>n Marktpreis abgerechnet. Durch<br />

<strong>de</strong>n Abschluss von Volumenskontrakten und Abnahmeverträgen<br />

mit kleineren Stromversorgern, Netzbetreibern<br />

und großen Einzelverbrauchern kann <strong>de</strong>r Erlös aus <strong>de</strong>m<br />

Stromverkauf optimiert wer<strong>de</strong>n.<br />

2<br />

Pöyry / Nordpool Consulting, 2010<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 89


6.3.1.2<br />

Geeignete Zielregionen in Europa für <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

Die Stromproduktion aus <strong>Wasserkraft</strong> ist ökonomisch<br />

insbeson<strong>de</strong>re an Standorten sinnvoll, die eine hohe Nie<strong>de</strong>rschlagsmenge<br />

erwarten lassen und ausreichen<strong>de</strong>s Höhengefälle<br />

aufweisen. I<strong>de</strong>ale Bedingungen fin<strong>de</strong>n sich in<br />

Gebirgslagen: Luftströme wer<strong>de</strong>n hier nach oben abgelenkt,<br />

dadurch kühlt sich die Luft ab und <strong>de</strong>r Wasserdampf in <strong>de</strong>r<br />

Luft kon<strong>de</strong>nsiert. Dies resultiert in höheren Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />

in Gebirgsregionen, wobei das Regenwasser<br />

gelän<strong>de</strong>bedingt talwärts abfließt. Solchermaßen vorteilhafte<br />

Bedingungen fin<strong>de</strong>n sich in Europa vor allem in<br />

Skandinavien, <strong>de</strong>m Alpenraum, in Südost europa und<br />

<strong>de</strong>r Türkei.<br />

Neben diesen meteorologischen und geologischen Eigenschaften<br />

sind auch sozio<strong>de</strong>mographische Parameter<br />

mm<br />

Nie<strong>de</strong>rschläge im Jahr<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

750<br />

500<br />

250<br />

100<br />

A<br />

Nie<strong>de</strong>rschlag<br />

B<br />

D<br />

C<br />

90 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

relevant, um die Eignung von Standorten für <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

beurteilen zu können: Eine niedrige Bevölkerungsdichte<br />

und eine hohe Akzeptanz in <strong>de</strong>r ortsansässigen<br />

Bevölkerung für <strong>Wasserkraft</strong> erleichtern die Errichtung<br />

von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die mit Eingriffen in die Natur<br />

und <strong>de</strong>n Lebensraum von Menschen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

Von Vorteil ist es, wenn in <strong>de</strong>m konkreten Gebiet eine regionale<br />

Nachfrage nach <strong>de</strong>m produzierten Strom besteht, da<br />

dies die Akzeptanz <strong>de</strong>r Bevölkerung für das Kraftwerk erhöht.<br />

Wachsen<strong>de</strong> Bevölkerungen und eine steigen<strong>de</strong> Wirtschaftsleistung<br />

begünstigen die Nachfrageent wicklung.<br />

Diese Voraussetzungen treffen insbeson<strong>de</strong>re auf die Län<strong>de</strong>r<br />

Südost europas und die Türkei zu. In Skandinavien ist<br />

<strong>de</strong>r Strommarkt zwar schon gesättigt, die guten meteoro<br />

logischen und geologischen Voraussetzungen sowie<br />

neue geplante Stromleitungen zur Anbindung an Mitteleuropa<br />

dürften jedoch neue Exportmöglichkeiten schaffen.<br />

Topografie<br />

Gefälle<br />

<strong>Wasserkraft</strong><br />

A<br />

Geeignete<br />

<strong>Wasserkraft</strong>-Standorte<br />

in Europa<br />

A Skandinavien<br />

Norwegen<br />

Schwe<strong>de</strong>n<br />

B Alpenraum<br />

Deutschland<br />

Frankreich<br />

Italien<br />

Österreich<br />

Schweiz<br />

B<br />

C<br />

D<br />

C Südosteuropa<br />

Albanien<br />

Bosnien<br />

Bulgarien<br />

Kroatien<br />

Montenegro<br />

Rumänien<br />

Serbien<br />

Slowenien<br />

D Türkei<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 91


Ausbaupotenzial für Wasser kraft in <strong>de</strong>n Zielregionen<br />

In Skandinavien, <strong>de</strong>m Alpenraum, Südosteuropa und <strong>de</strong>r<br />

Türkei sind die Potenziale für die Stromerzeugung durch<br />

<strong>Wasserkraft</strong> noch nicht überall ausgeschöpft. Rechnet<br />

man zu <strong>de</strong>n Zahlen für OECD Europa die für die Nicht-<br />

OECD-Ziellän<strong>de</strong>r in Südosteuropa hinzu, ergibt sich ein<br />

gesamtes <strong>Wasserkraft</strong>potenzial von ca. 2.948 TWh/a.<br />

Das hiervon wirtschaftlich nutzbare Potenzial beträgt<br />

rd. 898 TWh/a. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s bereits<br />

ausgebauten Potenzials ergibt sich für die Zielregion<br />

ein wirtschaftlich noch nutzbares Potenzial von<br />

rd. 352 TWh/a. Die für <strong>de</strong>n Fonds relevanten Zielregionen<br />

<strong>de</strong>cken von diesem noch nutzbaren wirtschaftlichen<br />

Potenzial rd. 80 % ab. Vor diesem Hintergrund erscheint<br />

es rat sam, bei <strong>de</strong>m Aufbau eines <strong>Wasserkraft</strong>werks-<br />

Portfolios auf diejenigen <strong>Wasserkraft</strong>werke mit möglichst<br />

hohem ökonomischen Ausbaupotenzial abzuzielen<br />

und dabei zeitnah eine größere Anzahl an potenziellen<br />

<strong>Invest</strong>i tionsmöglichkeiten zu i<strong>de</strong>nti fizieren und diese zu<br />

erwerben. Die Grün<strong>de</strong> dafür sind von Region zu Region<br />

unterschiedlich:<br />

Differenz zwischen ökonomisch realisierbarem Potenzial von <strong>Wasserkraft</strong> und Kraftwerksleistung 2008<br />

Ziellän<strong>de</strong>r<br />

An<strong>de</strong>re europäische Län<strong>de</strong>r<br />

Außerhalb Zielmarkt<br />

Zubaumöglichkeiten in TWh /a<br />

88<br />

45<br />

41<br />

107<br />

World Energy Council 2010 Survey of Energy Resources<br />

92 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

» Skandinavien produziert bereits heute einen Großteil<br />

<strong>de</strong>s benötigten Stroms aus <strong>Wasserkraft</strong>. Neue<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke erzeugen Strom für <strong>de</strong>n Export nach<br />

Mitteleuropa und sollen in <strong>de</strong>r Zukunft Strom produktions<br />

schwankungen <strong>de</strong>r geplanten Win<strong>de</strong>nergieparks<br />

in <strong>de</strong>r Nordsee und am Atlantik ausgleichen.<br />

» Im Alpenraum gibt es zwar noch zahlreiche Standorte,<br />

an <strong>de</strong>nen <strong>Wasserkraft</strong> ökonomisch wäre, aufgrund von<br />

ökologischen und touristischen Erwägungen wird aber<br />

oft auf <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Standorte verzichtet. Es bieten<br />

sich daher vor allem Erneuerungsprojekte an, im Zuge<br />

<strong>de</strong>rer alte Kraftwerke durch neue ersetzt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

» In Südosteuropa fehlte nach <strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>s Eisernen<br />

Vorhangs zunächst Kapital und das Know-how zum<br />

Ausbau <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>. Bei<strong>de</strong>s fließt <strong>de</strong>rzeit in<br />

die Region, wobei <strong>Invest</strong>oren bevorzugt wer<strong>de</strong>n,<br />

die – wie etwa <strong>de</strong>r Asset Manager bzw. die mit ihm<br />

ko operieren<strong>de</strong>n Unternehmen – die technische<br />

Expertise zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

mitbringen.<br />

» Die Türkei weist <strong>de</strong>rzeit ein starkes Wirtschaftswachstum<br />

auf, das mit einem kontinuierlichen weiteren<br />

Anstieg <strong>de</strong>r Energienachfrage einher geht. Die Türkei<br />

hat das Potenzial und die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r erneuerbaren<br />

Energien und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> für die<br />

türkische Wirtschaft frühzeitig erkannt und geeignete<br />

Voraussetzungen für ihre Nutzung geschaffen.<br />

6.3.2<br />

Absicherungsmöglichkeiten für <strong>Invest</strong>itionen<br />

Der Ausbau <strong>de</strong>r Energieinfrastruktur wird speziell in Südost<br />

europa und in <strong>de</strong>r Türkei durch zahlreiche För<strong>de</strong> run gen<br />

und Absicherungen unterstützt. <strong>Invest</strong>oren sollen dadurch<br />

von bestimmten politischen Unwägbarkeiten wie<br />

Enteignung, behördlicher Willkür, Unruhen, Kriegen und<br />

Einschränkung <strong>de</strong>s Kapitalverkehrs freigestellt wer<strong>de</strong>n<br />

können. Hierdurch sollen <strong>Invest</strong>itionen in diesen Regio -<br />

nen, insbeson<strong>de</strong>re in Nicht-EU-Staaten, sicherer und<br />

somit attraktiver wer<strong>de</strong>n. So machen etwa die European<br />

<strong>Invest</strong>ment Bank und die Weltbank Avale, Garantien o<strong>de</strong>r<br />

günstige Kredite zugänglich. 1 Die Bereitstellung von <strong>Invest</strong>itionsmitteln<br />

in Energie infrastruktur und Umweltschutz<br />

<strong>de</strong>r mittel- und ost europäischen Beitritts län<strong>de</strong>r unterstützt<br />

<strong>de</strong>ren Integration in die EU. Auch Kern europa soll davon<br />

durch ein verstärktes Export geschäft profitieren. Bilaterale<br />

In vestitions schutzabkommen, abgeschlossen zwischen<br />

souveränen Staaten, sollen für Gleichbehandlung und<br />

Schutz für im Ausland investieren<strong>de</strong> Unternehmen sorgen.<br />

Ihr Ziel ist die Vermeidung von unfairer Behandlung und<br />

die Einhaltung völkerrechtlicher Bestimmungen. So sind<br />

nach <strong>de</strong>n Abkommen Enteignungen durch das Gastgeberland<br />

nur gegen umgehen<strong>de</strong> Zahlung einer angemessenen<br />

und verwertbaren Entschädigung möglich. Außer<strong>de</strong>m<br />

ist darin vorgesehen, dass alle im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r In vestition stehen<strong>de</strong>n Zahlungen unbeschränkt<br />

und prompt durchgeführt wer<strong>de</strong>n können. Derzeit sind<br />

59 öster reichische <strong>Invest</strong>itionsschutzabkommen in Kraft,<br />

u. a. mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,<br />

Serbien, Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Rumänien,<br />

Slowakei, Slowenien und Türkei.<br />

Österreich för<strong>de</strong>rt speziell bestimmte Auslandsinvestitionen<br />

zu günstigen Konditionen durch Bürg schaften,<br />

die <strong>Invest</strong>oren von bestimmtem politischen Risiken<br />

freistellen. Bedingung dabei ist, dass auch für das Land<br />

Österreich eine Wertschöpfung durch verantwortliches<br />

Mitwirken österreichischer Unternehmen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

<strong>Invest</strong>itionen in „grüne Energie“ und in <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r<br />

1<br />

Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank: Finanzierungen für <strong>Invest</strong>itionsprojekte, 2001<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 93


Netzinfrastruktur genießen dabei Priorität. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Tatsache, dass es sich bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft um<br />

ein österreichisches Unternehmen han<strong>de</strong>lt, kann diese<br />

in <strong>de</strong>n Genuss dieser Absicherungsmöglichkeit kommen.<br />

Es ist geplant, dass die Beteiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

in <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Regionen, in <strong>de</strong>nen<br />

dies möglich ist und wirtschaftlich erscheint, solche o<strong>de</strong>r<br />

ähnliche Absicherungsmöglichkeiten nutzen.<br />

6.3.3<br />

Skandinavien<br />

Topografie und Meteorologie<br />

Die Region Skandinavien und hier insbeson<strong>de</strong>re<br />

Norwegen und Schwe<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n vom Skandinavischen<br />

Gebirge geprägt. Von <strong>de</strong>n felsigen und eisigen Hochebenen<br />

<strong>de</strong>s Gebirges ergießen sich Wasserfälle in die<br />

zahlreichen Flüsse und Seen. Die Atlantikküste im Westen<br />

Norwegens ist eine <strong>de</strong>r längsten weltweit. 1 Das ganze<br />

Jahr über ist es in <strong>de</strong>r Küstenregion regnerisch, <strong>de</strong>nn<br />

die vom Meer aufgenommene Feuchtigkeit regnet sich<br />

an <strong>de</strong>r Westseite <strong>de</strong>s Skandinavischen Gebirges ab. Hier<br />

bieten sich hervorragen<strong>de</strong> Bedingungen für die Nutzung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>. Bergen in Norwegen zählt bspw. zu<br />

<strong>de</strong>n regenreichsten Städten Europas, dort regnet es<br />

im Durchschnitt 2250 mm im Jahr – fast das Dreifache<br />

von Hamburg. 2 Über <strong>de</strong>n Westen Schwe<strong>de</strong>ns fließen<br />

die Nie<strong>de</strong>r schläge <strong>de</strong>s Skandinavischen Gebirgszugs<br />

teil weise auch zur Ostsee ab und bieten <strong>Wasserkraft</strong>-<br />

Unternehmern entsprechend hohes Potenzial.<br />

Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />

Norwegen hat innerhalb nur einer Generation eine enorme<br />

wirtschaftliche Entwicklung vollzogen. Das Land ist heute<br />

ein be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Öl- und Gasproduzent. Die Überschüsse<br />

aus <strong>de</strong>m Verkauf fossiler Rohstoffe wer<strong>de</strong>n langfristig im<br />

Staatsfonds „Statens Pensjonsfonds“ angelegt. 3 Derzeit<br />

bestehen Pläne, die noch brach liegen<strong>de</strong>n Potenziale<br />

für <strong>Wasserkraft</strong> zu nutzen, um das Land zusätzlich zum<br />

großen „Grünstrom“-Exporteur zu machen. Die heute<br />

hohen Leistungsbilanz- und Haushaltsüberschüsse 4 aus<br />

<strong>de</strong>m Öl- und Gasexport sollen dadurch verstetigt wer<strong>de</strong>n<br />

und auch in <strong>de</strong>r Zukunft eines <strong>de</strong>r weltweit höchsten<br />

Pro-Kopf-Einkommen sichern. 5 Sowohl die geplanten<br />

Exportsteigerungen als auch <strong>de</strong>r wachsen<strong>de</strong> Binnenbedarf<br />

erfor<strong>de</strong>rn neue Produktionskapazitäten für „grünen<br />

Strom“.<br />

Norwegen produziert seit jeher nahezu allen benötigten<br />

Strom aus <strong>Wasserkraft</strong>. Kein an<strong>de</strong>res Industrieland hat<br />

eine ähnlich hohe Quote. In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren<br />

wur<strong>de</strong>n die Netze in Norwegen so ausgebaut, dass Strom<br />

aus <strong>Wasserkraft</strong> in großem Maßstab exportiert wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die Kraftwerkskapazitäten könnten in <strong>de</strong>n nächsten<br />

Jahrzehnten noch auf etwa das Doppelte ausgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Ausbau <strong>de</strong>r großen Flüsse ist in Norwegen<br />

weitgehend abgeschlossen. Insbeson<strong>de</strong>re kleinere Projekte<br />

sind am Markt verfügbar (1 – 5 MW). Stromanbieter, an<br />

die <strong>de</strong>r produzierte Strom verkauft wird, sind staatliche<br />

o<strong>de</strong>r private Unternehmen mit staat licher Be teiligung. Der<br />

Strom wird in Skandinavien i. d. R. über die Strombörse<br />

Nordpool verkauft, die in Euro abrechnet und bereits 1993<br />

als erste Strombörse Europas ge grün <strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. 2008 lag<br />

<strong>de</strong>r durchschnittliche Strompreis an <strong>de</strong>r Börse Nordpool<br />

bei 44,84 EUR / MWh, 2009 bei 35,02 EUR / MWh und<br />

2010 bei 53,06 EUR / MWh. Schwe<strong>de</strong>n vergibt seit Mai<br />

2003 so genannte Green Certificates, d. h. CO 2<br />

-freie Stromproduzenten<br />

er halten zusätzlich zum Erlös vom Stromverkauf<br />

ein Zertifikat, welches <strong>de</strong>rzeit zu ca. 20 EUR / MW<br />

ver kauft wer<strong>de</strong>n kann. Diese „Green Certificates“ sollen<br />

1<br />

CIA World Factbook: Norway, 2010<br />

2<br />

Deutscher Wetterdienst: Mittelwerte 1961 – 1990, 2007<br />

3<br />

Norwegisches Finanzministerium: The Norwegian Economy, 2007<br />

4<br />

ZEIT Nr. 36, 2011<br />

5<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Wirtschaftstrends Norwegen 2009 / 10, 2010<br />

94 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

zum 01. Januar 2012 auch in Nor wegen eingeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

wobei ähnliche Zertifikatspreise erwartet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Preise für <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Börse Nordpool ge han<strong>de</strong>lten Strom<br />

lagen in <strong>de</strong>r Vergangenheit meist unter <strong>de</strong>n Kursen an <strong>de</strong>r<br />

EEX. Einen Preisauftrieb erwarten viele Markt teil nehmer<br />

aus <strong>de</strong>m geplanten Ausbau <strong>de</strong>r Strom leitungs kapazitäten<br />

von Skandinavien nach Mittel europa. Dies wür<strong>de</strong> zu einer<br />

Angleichung <strong>de</strong>s Strompreisniveaus in <strong>de</strong>n Strommärkten<br />

im Nor<strong>de</strong>n und in <strong>de</strong>r Mitte Europas führen. Norwegen för<strong>de</strong>rt<br />

erneuerbare Energien in erster Linie über die staatliche<br />

Agentur Enova, welche i. d. R. <strong>Invest</strong>itions zu schüsse für<br />

Neuan lagen, aber auch für Energieeffizienz maßnahmen vergibt.<br />

Hierfür wur<strong>de</strong>n im Jahr 2009 insgesamt 3,4 Mrd. NOK<br />

(das entspricht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung rd.<br />

436 Mio. EUR) ausgegeben, darin enthalten 1,9 Mrd. NOK<br />

(das entspricht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

rd. 244 Mio. EUR) aus <strong>de</strong>m Krisenpaket <strong>de</strong>r norwegischen<br />

Regierung. 1 Norwegen und Großbritannien planen ein Seekabel<br />

mit einer Länge von über 800 km zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn. Die Ver bindung wird voraussichtlich zwischen<br />

2017 und 2020 für <strong>de</strong>n Stromtransfer bereit sein und wird<br />

zusätzlich zu <strong>de</strong>n bereits bestehen<strong>de</strong>n Leitungen Norwegens<br />

Stromnetz enger mit <strong>de</strong>m Rest Europas verbin<strong>de</strong>n.<br />

6.3.4<br />

Der Alpenraum<br />

Topografie und Meteorologie<br />

Die Alpen sind das höchste Gebirge Zentraleuropas.<br />

Etwa 13 Millionen Menschen leben in <strong>de</strong>r Gebirgs region,<br />

die sich über 1.100 km zieht. 2 Die Alpen erstrecken<br />

sich von Monaco über die Schweiz und Österreich über<br />

insgesamt acht europäische Staaten bis in <strong>de</strong>n Nor<strong>de</strong>n<br />

Sloweniens. Sie bil<strong>de</strong>n eine wichtige Klima- und Wasserschei<strong>de</strong><br />

in Europa und trennen das kühl-gemäßigte<br />

Klima Zentral europas, in <strong>de</strong>m es in je<strong>de</strong>r Jahreszeit<br />

regnet, vom sub tropischen winterfeuchten Klima <strong>de</strong>s<br />

Mittelmeerraums. Die Alpenregion ist daher zu allen<br />

Jahreszeiten nie<strong>de</strong>rschlagsreich, jedoch verlagert sich das<br />

Nie<strong>de</strong>rschlags maximum in Nord-Süd-Richtung im Gang<br />

<strong>de</strong>r Jahreszeiten. Der Jahresnie<strong>de</strong>rschlag liegt mit <strong>de</strong>rzeit<br />

rd. 2.000 Millimetern im vor<strong>de</strong>ren Bereich Europas.<br />

Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />

Kennzeichnend für die Alpenregion sind die hohe Wirtschaftskraft<br />

<strong>de</strong>r Anrainerstaaten und ihre stabile politische<br />

Lage. Die Flächenstaaten <strong>de</strong>r Alpen sind Mit glied <strong>de</strong>r EU,<br />

bis auf die Schweiz, <strong>de</strong>ren Beziehungen zur EU über<br />

eine Vielzahl von bilateralen Abkommen geregelt sind. 3<br />

Ein Beispiel ist die Öffnung <strong>de</strong>s Schweizer Stromnetzes<br />

für Versorger in <strong>de</strong>r EU, das 2009 in Kraft getreten ist. 4<br />

Der Fokus <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> wird in <strong>de</strong>r<br />

Alpenregion vorrangig auf Österreich und auf <strong>de</strong>r Schweiz<br />

liegen, weil in diesen Staaten mehr Potenzial an ausbaufähiger<br />

<strong>Wasserkraft</strong> vorhan<strong>de</strong>n ist als in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Regionen <strong>de</strong>s Alpenraums.<br />

Nach Einschätzung <strong>de</strong>r Bank Credit Suisse zeichnet sich<br />

die Schweiz durch Spitzenpositionen in <strong>de</strong>r Forschung,<br />

hohe Arbeitsproduktivität und geographische diversifizierte<br />

Exporte aus. 5 In <strong>de</strong>r Schweiz trägt ins beson<strong>de</strong>re die weltweit<br />

wettbewerbsfähige Pharma- und Chemiein dustrie<br />

zum Wirtschaftswachstum bei. Des Weiteren ist die<br />

Schweiz mit ihrer Dichte an Banken und Ver sicherungen<br />

ein wichtiger Finanzstandort. 6 Seit <strong>de</strong>m 01. Januar 2009<br />

sind mit <strong>de</strong>m Schweizer Strom versorgungsgesetz die<br />

notwendigen Rahmenbedingungen für eine geregelte<br />

1<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Energiewirtschaft Norwegen, 2010<br />

2<br />

Internationale Alpenschutzkommission CIPRA: Leben in <strong>de</strong>n Alpen, 2010<br />

3<br />

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Außenpolitischer Bericht, 2009<br />

4<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetz über die Stromversorgung (StromVG), 2009<br />

5<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Chemieindustrie Schweiz, 2009<br />

6<br />

Eidgenössisches Finanz<strong>de</strong>partement EFD: Finanzstandort Schweiz Kennzahlen, 2009<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 95


Marktöffnung auch für Privatver braucher geschaffen<br />

wor<strong>de</strong>n. Die vollständige Markt öffnung ist in <strong>de</strong>r Schweiz<br />

bis 2014 anvisiert, dann können auch Schweizer Privathaus<br />

halte ihren Stromversorger frei wählen. 1<br />

In <strong>de</strong>r Schweiz trägt Strom aus <strong>Wasserkraft</strong> rd. 55 %<br />

zum Inlandsbedarf an Strom bei. Lediglich 1,2 % <strong>de</strong>s<br />

produzierten Stroms stammen aus Wind-, Biomasse und<br />

Solaranlagen.<br />

Seit Dezember 2006 kann für die Schweiz ebenfalls Strom<br />

an <strong>de</strong>r Strombörse EEX gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die Schweiz<br />

hat außer<strong>de</strong>m mit Frankreich langfristige Verträge abgeschlossen,<br />

mit <strong>de</strong>nen Strom zu tiefen Preisen importiert<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Diese Verträge laufen 2020 aus. Es ist wahrscheinlich,<br />

dass <strong>de</strong>r Strom dann zu höheren Kosten bezogen<br />

wer<strong>de</strong>n muss, was <strong>de</strong>n durchschnittlichen Strompreis<br />

in <strong>de</strong>r Schweiz erhöhen wür<strong>de</strong>.<br />

Österreich dient als Schnittstelle zu Osteuropa, und gewinnt<br />

zunehmend durch Exporte an Be<strong>de</strong>utung. 2 In Öster -<br />

reich trägt die <strong>Wasserkraft</strong> mit rd. 60 % zum Inlands bedarf<br />

an Strom bei. Der erzeugte Strom wird in Österreich –<br />

ähnlich wie in Norwegen – über die Börse verkauft. Der<br />

öster reichische Markt ist an die Strombörse EEX in Leipzig<br />

angeschlossen. 2008 lag <strong>de</strong>r durchschnittliche Börsen-<br />

Strompreis für Österreich bei 66,37 EUR / MWh, 2009 bei<br />

38,91 EUR / MWh und 2010 bei 44,81 EUR / MWh. Auch<br />

in Österreich gibt es För<strong>de</strong>rungen durch Einspeisevergütungen<br />

für die Produktion von erneuerbaren Energien aus<br />

<strong>Wasserkraft</strong>, wenngleich diese meist unterhalb <strong>de</strong>r am<br />

Markt erzielbaren Tarife für <strong>de</strong>n Stromverkauf liegen.<br />

Die Abnehmer <strong>de</strong>s erzeugten Stroms können Energieversorgungs<br />

unternehmen o<strong>de</strong>r sonstige Han<strong>de</strong>ls partner<br />

sein. Auch in Österreich sind Ab schlüsse von individuellen<br />

bilateralen Verträgen möglich, die zumeist mit großen<br />

Industrie betrieben abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

In Österreich und <strong>de</strong>r Schweiz haben Kleinwasserkraftanlagen<br />

(laut Gesetz <strong>Wasserkraft</strong>werke mit einer Engpassleistung<br />

bis 10 MW) einen hohen Stellenwert für<br />

die Versorgungssicherheit, da diese eine <strong>de</strong>zentrale<br />

Energieversorgung unterstützen. Außer<strong>de</strong>m garantiert die<br />

Nutzung von <strong>Wasserkraft</strong> Wertschöpfungseffekte für die<br />

jeweilige regionale Wirtschaft durch die Schaffung und<br />

Sicherung von Arbeitsplätzen beim Bau, <strong>de</strong>r Erweiterung<br />

und <strong>de</strong>r Revitalisierung von Anlagen. Gleichwohl<br />

stößt das Potenzial für <strong>Wasserkraft</strong> in bei<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

an Grenzen <strong>de</strong>r Ökologie und <strong>de</strong>s touristisch geprägten<br />

Landschaftsschutzes. <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten entstehen<br />

hier weniger aus Neubau als aus <strong>de</strong>r Revitalisierung und<br />

Erneuerung <strong>de</strong>r be stehen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke, die zu<br />

großen Teilen bereits vor 1950 errichtet wur<strong>de</strong>n.<br />

Österreich und die Schweiz sind be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Transitlän<strong>de</strong>r<br />

für Strom gera<strong>de</strong> von Deutschland und Tschechien nach<br />

Italien.<br />

6.3.5<br />

Südosteuropa<br />

Topografie und Meteorologie<br />

Südosteuropa ist seit <strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>s Eisernen Vorhangs<br />

und <strong>de</strong>m späteren Zerfall Jugoslawiens in <strong>de</strong>n 1990er<br />

Jahren durch viele kleinere Staaten geprägt. Der für die<br />

<strong>Wasserkraft</strong> interessante Teil Südosteuropas umspannt<br />

neun Staaten – die EU-Län<strong>de</strong>r Slowenien, Bulgarien und<br />

Rumänien – sowie die EU-Beitrittskandidaten Kroatien,<br />

Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien<br />

und die ehemals jugoslawische Republik Mazedonien.<br />

In Nord-Süd-Richtung <strong>de</strong>r östlichen Adriaküste liegen<br />

das Dinarische Gebirge und das Pindosgebirge, das von<br />

Slowenien im Nor<strong>de</strong>n bis zur Ägäis im Sü<strong>de</strong>n mehr als<br />

35 Berge mit min<strong>de</strong>stens 2.000 m Höhe aufweist. Mit <strong>de</strong>n<br />

1<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetz über die Stromversorgung (StromVG), 2009<br />

2<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Wirtschaftstrends Österreich, 2009<br />

96 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Karpaten, <strong>de</strong>m Balkangebirge und <strong>de</strong>n Rhodopen liegen<br />

weitere Gebirgszüge am südlichen Donau-Ufer, die in<br />

Bulgarien fast 3.000 m hoch sind. Dieses Neben einan<strong>de</strong>r<br />

von Hochgebirgen und Beckenlandschaften entlang<br />

<strong>de</strong>r Donau und ihrer Nebenflüsse verschafft <strong>de</strong>r Region<br />

eine reizvolle und vielseitige Landschaft, die zunehmend<br />

touristisch erschlossen wird.<br />

In Südosteuropa treffen kontinentales und mediterranes<br />

Klima aufeinan<strong>de</strong>r. Durch das Dinarische Gebirgs massiv<br />

entlang <strong>de</strong>r Westküste nimmt jedoch vom Küsten saum<br />

zum Lan<strong>de</strong>sinneren <strong>de</strong>r ozeanische Einfluss ab.<br />

Be son<strong>de</strong>rs viel Jahresnie<strong>de</strong>rschlag fällt mit mehr als<br />

4.600 mm entlang <strong>de</strong>r Adria-Küste, wo sich mit <strong>de</strong>r<br />

2.693 Meter hohen Jezerce auch die höchste Erhebung<br />

Albaniens befin<strong>de</strong>t. Diese Region zählt zu <strong>de</strong>n regenreichsten<br />

in Europa und bietet sehr gute Rahmenbedingungen<br />

für <strong>Wasserkraft</strong>werke. 1<br />

Erreichung von EU- Standards vorgegeben wer<strong>de</strong>n, soll zu<strong>de</strong>m<br />

die Basis für einen späteren EU-Beitritt <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Län<strong>de</strong>r ge schaffen wer<strong>de</strong>n. 2 Bulgarien, Slowenien und<br />

Rumänien wur<strong>de</strong>n bis 2007 in die EU aufgenommen.<br />

Kroatien, Serbien, Montenegro und Albanien sind offiziell<br />

potenzielle Beitrittskandidaten <strong>de</strong>r EU, was be<strong>de</strong>utet, dass<br />

die EU-Richtlinien Zug um Zug in nationales Recht umgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n sollen. 3<br />

Auch wirtschaftspolitisch lehnen sich die südosteuropäischen<br />

Staaten an die EU an. Die Ergebnisse sind ein<br />

freundliches <strong>Invest</strong>itionsklima für ausländische <strong>Invest</strong>oren,<br />

bislang relativ stabiles Wirtschaftswachstum in <strong>de</strong>r Region<br />

und enge Wirtschaftsverflechtungen.<br />

Politische Entwicklung<br />

Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Balkan seit <strong>de</strong>r Auflösung Jugoslawiens<br />

Anfang <strong>de</strong>r 1990er Jahre bis zur Jahrtausendwen<strong>de</strong> durch<br />

gewalttätige Konflikte gekennzeichnet war, liegt nunmehr<br />

das Augenmerk auf <strong>de</strong>r Schaffung von Frie<strong>de</strong>n, Stabilität<br />

und Wohlstand in <strong>de</strong>r Region. Wenngleich es Anzeichen<br />

gibt, dass das politische Umfeld auf <strong>de</strong>m Balkan stabiler<br />

gewor<strong>de</strong>n ist, so gibt es, wie aktuelle Ereignisse um <strong>de</strong>n<br />

Kosovo zeigen, weiterhin immer noch Konfliktpotenzial in<br />

<strong>de</strong>r Region. Die EU hat sich aktiv an <strong>de</strong>r internationalen<br />

Initiative im Rahmen <strong>de</strong>s im Juni 1989 unterzeichneten<br />

Stabilitätspakts beteiligt und ist <strong>de</strong>r bei weitem größte<br />

Einzelgeld geber für Südosteuropa. In individuell angepassten<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Län<strong>de</strong>r in Südosteuropa mit <strong>de</strong>r EU, in welchen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an die Errichtung einer Freihan<strong>de</strong>ls zone<br />

und <strong>de</strong>r schrittweisen Umsetzung von Reformen zur<br />

1<br />

Hydrological and Meteorological Service of Montenegro: Weather Station Crkvice (1961 – 1990), 2010<br />

2<br />

Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank, 2003<br />

3<br />

Europäische Kommission: Potenzielle Kandidatenlän<strong>de</strong>r, 2010<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 97


Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />

Mit Wachstumsraten von durchschnittlich 5,1 % zwischen<br />

2003 und 2008 gehören die Län<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s ehemaligen Jugoslawiens<br />

zu <strong>de</strong>n wachstumsstärksten Regionen Europas. 1<br />

Die weiteren Län<strong>de</strong>r Südosteuropas haben in <strong>de</strong>n vergangenen<br />

Jahren ebenfalls ein starkes Wirtschaftswachstum<br />

gesehen. So hat Albanien im Zeitraum von 1998 bis 2010<br />

ein jährliches Wirtschaftswachstum von 6 % aufweisen<br />

können, Bosnien-Herzogowina von 5 %, Slowenien von<br />

3,1 % und Serbien von immerhin noch 2,7 %, und dies ungeachtet<br />

<strong>de</strong>s gesamtwirtschaftlichen Rückgangs aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Finanzkrise. Damit haben es die Län<strong>de</strong>r geschafft, sich<br />

von Regionen mit geringerem Einkommen zu Regionen<br />

mit mittlerem Einkommen zu entwickeln, auch wenn ihre<br />

Wirtschaftskraft pro Kopf mit rd. 4.000 USD p. a. immer<br />

noch im europäischen Vergleich sehr niedrig liegt. 2<br />

Diese Staaten sind heute noch immer stark landwirt schaftlich<br />

geprägt und haben speziell bei Gütern <strong>de</strong>s Maschinenbaus,<br />

<strong>de</strong>r Elektro industrie und bei Infra struk turmaßnahmen<br />

einen großen Nachholbedarf. 3 Bedingt durch die Finanzkrise<br />

sehen sich zahlreiche (west-)europäische Staaten mit<br />

einer Ver schärfung <strong>de</strong>r eigenen Schul<strong>de</strong>nproblematik konfrontiert,<br />

wohingegen die Verschuldungsgra<strong>de</strong> von bspw.<br />

Serbien und Albanien unter <strong>de</strong>m europäischen Durchschnitt<br />

liegen. Nichts<strong>de</strong>stotrotz hat <strong>de</strong>r weltweite wirtschaftliche<br />

Abschwung <strong>de</strong>r letzten Jahre, aufgrund eines Rückgangs<br />

<strong>de</strong>r Exportnachfrage, <strong>de</strong>r ausländischen Direktinvestitionen<br />

und <strong>de</strong>r grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Kreditvergabe, ebenfalls<br />

einen Einfluss auf die Region gehabt, wenngleich dieser<br />

geringer war als bei <strong>de</strong>n am stärksten betroffenen EU-Mitglied<br />

staaten. Gera<strong>de</strong> einige EU-Erweiterungslän <strong>de</strong>r konnten<br />

aufgrund eingeleiteter Reformprozesse die Krise besser<br />

be wältigen. Lediglich Serbien und Bosnien-Herze gowina<br />

waren auf Unterstützung durch <strong>de</strong>n Internationalen Währungsfonds<br />

(IWF) angewiesen. Weitere Maßnahmen zur<br />

Festigung <strong>de</strong>r Rechtsstaatlichkeit einschließlich Korruptionsbekämpfung<br />

wer<strong>de</strong>n jedoch für die wei tere Entwicklung<br />

in diesen Län<strong>de</strong>rn notwendig bleiben. 4<br />

Der positiven Wirtschaftsentwicklung in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Südosteuropas<br />

steht zumeist ein veralteter Kraftwerkpark sowie<br />

veraltete Energienetze mit hohen Leitungsübertragungsverlusten<br />

gegenüber. Die meisten Staaten <strong>de</strong>r Region sind<br />

auf Energie- und Stromimporte angewiesen, gleichzeitig ist<br />

ihre Anbindung an das europäische Verbundnetz noch unzureichend.<br />

Die Energieerzeugung und -verteilung obliegt<br />

noch in hohem Maße staatlicher Kontrolle.<br />

Staatsverschuldung relativ zu Bruttoinlandsprodukt<br />

in Prozent, Stand: 2010<br />

Deutschland<br />

83,4 %<br />

Albaninen<br />

59,7 %<br />

Serbien<br />

44,0 %<br />

Türkei<br />

42,2 %<br />

Quelle: DB Research, 2011<br />

1<br />

World Bank: Annual Growth 2003 – 2008, 2010<br />

2<br />

World Bank, 2010<br />

3<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Wirtschaftsdaten von Montenegro, Mazedonien, Serbien, 2009<br />

4<br />

Kommission <strong>de</strong>r europäischen Gemeinschaften, 2009<br />

98 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Ungefähr 20 % <strong>de</strong>s Stromverbrauchs <strong>de</strong>r Region wur<strong>de</strong><br />

über Importe abge<strong>de</strong>ckt. Der Mangel an ver lässlicher<br />

Elektrizitätsversorgung wird als eines <strong>de</strong>r größten<br />

Probleme bei <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Region gesehen. Die<br />

gesamte Energieversorgung innerhalb <strong>de</strong>r Region ist<br />

aktuell ein Mix aus konventionellen Wärmekraftwerken,<br />

<strong>Wasserkraft</strong>anlagen und Atomkraftwerken. Die Struktur<br />

ist jedoch von Land zu Land zu sehr unterschiedlich.<br />

Während z. B. in Albanien nahezu die gesamte inländische<br />

Energieerzeugung auf <strong>Wasserkraft</strong> beruht, beträgt die<br />

Nutzung z. B. in Bosnien-Herzegowina, Kroatien o<strong>de</strong>r<br />

Serbien nur ein Drittel.<br />

Viele Staaten Südosteuropas haben erkannt, dass zur Absicherung<br />

ihrer Energieversorgung eine enge Anbindung<br />

an Europa unerlässlich ist und suchen eine enge strategische<br />

Anbindung an die EU im Hinblick auf die Energieversorgung<br />

sowie die Einbindung in <strong>de</strong>ren Stromnetz.<br />

In Folge <strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong>n in mehreren Staaten bereits Maßnahmen<br />

zur Liberalisierung <strong>de</strong>s Strommarkts eingeleitet,<br />

um eine Integration in <strong>de</strong>n europäischen Strommarkt erreichen<br />

zu können. In Südosteuropa ist das Übertragungsnetz<br />

im Vergleich zum Netz <strong>de</strong>s restlichen Kontinents<br />

relativ wenig ausgebaut. Gleichzeitig verfügt die gesamte<br />

Region über ein hohes Potenzial, gera<strong>de</strong> im Hinblick auf<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>, so dass von Seiten <strong>de</strong>r EU<br />

mittelfristig zusätzliche Kapazitäten für die Anbindung von<br />

Stromerzeugung zur Steigerung <strong>de</strong>r Lastflüsse zwischen<br />

<strong>de</strong>n südosteuropäischen Län<strong>de</strong>rn und Mitteleuropa als<br />

strategisch sinnvoll angesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

In 2004 wur<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>r EU und <strong>de</strong>n Staaten Südosteuropas<br />

ein Vertrag zur Gründung einer Energiegemeinschaft<br />

unterzeichnet, welcher die Staaten Südosteuropas<br />

verpflichtet, bestimmte Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EU bezüglich<br />

ihres Strommarkts umzusetzen. Dies ist Erfüllung aller<br />

notwendiger technischer Standards wie Netz kodizes,<br />

Buchführungssysteme und Informationsaustausch für <strong>de</strong>n<br />

Netzbetrieb und z. B. auch die Ermöglichung <strong>de</strong>s effektiven<br />

Zugangs Dritter zur Infrastruktur. 1 Die Energie gemeinschaft<br />

<strong>de</strong>r EU mit <strong>de</strong>n südosteuropäischen Wachstumsmärkten<br />

gilt als Vorgriff auf die kommen<strong>de</strong> EU-Erweiterung. 2 <strong>Invest</strong>itionen<br />

in die Energieinfrastruktur wer<strong>de</strong>n als eine <strong>de</strong>r wichtigsten<br />

Voraussetzungen für eine gesun<strong>de</strong> wirtschaftliche<br />

Entwicklung von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rregierungen und verschie<strong>de</strong>nen<br />

EU-Institutionen aktiv geför<strong>de</strong>rt.<br />

Internationale Finanzierungsinstitutionen, allen voran<br />

die European Bank for Reconstruction and Development,<br />

die European <strong>Invest</strong>ment Bank, die International Bank<br />

for Reconstruction and Development wie auch die Deutsche<br />

Kreditanstalt für Wie<strong>de</strong>raufbau sind in <strong>de</strong>r gesam ten<br />

Region aktiv und finanzieren Projekte zum Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Energie-, Verkehrs- und kommunalen Infrastruktur (Wasser,<br />

Abwasser, Abfall). Ein Schwerpunktbereich ist <strong>de</strong>r Ausbau<br />

von Kraftwerks- und Netzkapazitäten, wobei in letzter<br />

Zeit vor allem Projekte zur För<strong>de</strong>rung von Energie sparmaßnahmen<br />

und von erneuerbaren Energien in <strong>de</strong>n<br />

Vor<strong>de</strong>rgrund rücken. 3<br />

Ein Vorteil für die Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> ist die geringe<br />

Bevölkerungsdichte in vielen Teilen Südosteuropas. Die<br />

hohe gesellschaftliche Akzeptanz von <strong>Wasserkraft</strong>projek<br />

ten, die Arbeitsplätze schaffen und für einen Wissenstransfer<br />

und damit für die Anhebung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />

Wohlstandsniveaus sorgen, sind – neben <strong>de</strong>n sehr guten<br />

naturräumlichen Gegebenheiten – ein weiterer Standortfaktor<br />

für die <strong>Invest</strong>ition in die Regionen Sü<strong>de</strong>uropas.<br />

In <strong>de</strong>r gesamten Region steigt <strong>de</strong>r Strombedarf und es<br />

wird erwartet, dass er in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren stark<br />

wachsen wird. So geht die IEA von einer Steigerung <strong>de</strong>s<br />

Stromverbrauchs (inkl. Netzverlust) in z. B. Albanien von<br />

4,4 TWh in 2005 auf 7,1 TWh in 2015 aus und in Serbien<br />

1<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union: Vertrag zur Gründung <strong>de</strong>r Energiegemeinschaft, 2006<br />

2<br />

Ministry of economy, labour and entrepreneurship – Croatia: Stability Act for South Eastern Europe, 2004<br />

3<br />

Ost-Ausschuss <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Wirtschaft: Ost-Ausschuss Informationen 5 / 2011<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 99


von 31 TWh auf 37,5 TWh. 1 Im Ergebnis sollte lokal<br />

produzierter Strom auf eine ausgeprägte lokale Nachfrage<br />

treffen. Diese Angebotslücke wird nur sukzessive geschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n können. Ausländische <strong>Invest</strong>itionen in<br />

die Energieinfrastruktur sind beson<strong>de</strong>rs dann willkommen,<br />

wenn sie zusätzliches Know-how mitbringen. In <strong>de</strong>n vergangenen<br />

Jahrzehnten konnte aus Mangel an technischen<br />

und finanziellen Kapazitäten nur etwa ein Drittel <strong>de</strong>s<br />

Potenzials für <strong>Wasserkraft</strong> gehoben wer<strong>de</strong>n, insofern gibt<br />

es noch zahlreiche Standorte, an <strong>de</strong>nen sich <strong>Wasserkraft</strong>projekte<br />

realisieren lassen.<br />

In <strong>de</strong>n meisten Fällen ist <strong>de</strong>r Markt noch durch einen<br />

dominanten Energie versorger in Staatsbesitz bestimmt.<br />

Die rechtliche Trennung verschie<strong>de</strong>ner Funktionen im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Stromver sorgung, wie sie im liberalisierten<br />

euro päischen Strommarkt umgesetzt wur<strong>de</strong>, ist in<br />

Südost europa noch nicht konsequent vollzogen, wenngleich<br />

es in <strong>de</strong>n meisten Län<strong>de</strong>rn wie z. B. Albanien<br />

o<strong>de</strong>r Serbien formal unabhängige Übertragungsnetzbetreiber<br />

gibt, die sich allerdings weiterhin zu 100 % in<br />

Staatsbesitz befin<strong>de</strong>n.<br />

Die Strompreise in <strong>de</strong>r Region differieren von Land zu<br />

Land. Aufgrund staatlicher Eingriffe erscheinen diese<br />

jedoch insgesamt geringer zu sein, als wenn sie einem<br />

freien Markt und Wettbewerb unterworfen wären.<br />

Im Regelfall zahlen gewerbliche Stromabnehmer höhere<br />

Preise als private Haushalte. 2<br />

gelten<strong>de</strong>n europäischen Standards in nationales Recht<br />

überführen und erhofft sich davon nicht zuletzt eine<br />

beschleunigte Aufnahme in die Europäische Union. 3<br />

Albanien för<strong>de</strong>rt erneuerbare Energien durch vereinfachte<br />

Genehmigungsverfahren und vorrangigen Netzanschluss.<br />

Für Kleinwasserkraftanlagen bis 15 MW wird<br />

zu<strong>de</strong>m eine Einspeisevergütung gewährt, die seit 2004<br />

kontinuierlich angestiegen ist. Seit 2008 för<strong>de</strong>rt Albanien<br />

die Errichtung neuer Kleinwasserkraftanlagen zusätzlich<br />

durch einen separaten Einspeisetarif, <strong>de</strong>r sich an <strong>de</strong>n<br />

durchschnittlichen Strom importpreisen Albaniens in<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Vorperio<strong>de</strong> orientiert. Für die Jahre 2008<br />

und 2009 betrug diese Einspeisevergütung jeweils<br />

9370 ALL / MWh und ist 2010 in Folge <strong>de</strong>r Wirtschaftskrise<br />

und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen rückläufigen Stromimportpreise<br />

für Albanien auf 6000 ALL / MWh zurückgegangen.<br />

Für 2011 beträgt die Einspeisevergütung<br />

6890 ALL / MWh, dies entspricht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

rd. 49,2 EUR / MWh.<br />

6.3.6<br />

Türkei<br />

Topografie und Meteorologie<br />

Gewaltige Gebirgsmassive und hohe Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />

prägen gera<strong>de</strong> die östlichen Lan<strong>de</strong>steile.<br />

Hier, unweit <strong>de</strong>s 5.123 m hohen Ararat, ent springen<br />

Euphrat und Tigris.<br />

Serbien will die Abnahme von regenerativ erzeugtem<br />

Strom für zwölf Jahre garantieren. Zu<strong>de</strong>m soll <strong>de</strong>r staatliche<br />

Umweltschutzfonds neue För<strong>de</strong>rprojekte für die<br />

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und für die<br />

Lagerung von Biomasse auflegen. Mit <strong>de</strong>r Novelle <strong>de</strong>s<br />

Energiegesetzes möchte das Land bereits die aktuell<br />

Etwa vier Fünftel <strong>de</strong>r türkischen Lan<strong>de</strong>sgrenze sind<br />

Meeresküsten. In <strong>de</strong>n Küstenregionen von Schwarzem<br />

Meer und Mittelmeer können im Jahr über 2.000 mm<br />

Nie<strong>de</strong>rschläge fallen – hier vor allem im Pontus gebirge<br />

mit bis zu 3.900 Metern Höhe und im Taurus mit bis<br />

zu 3.700 Metern Höhe. Im Nordosten und in <strong>de</strong>n Gebirgs-<br />

1<br />

IAE, 2008 und Poeyry / Nordpool Consulting, 2010<br />

2<br />

Pöyry / Nordpool Consulting, 2010<br />

3<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie, Exportinitiative Erneuerbare Energien, 2011<br />

100 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

ebenen betragen die Regenmengen bis zu 2.500 mm. 1<br />

Entlang <strong>de</strong>r Flüsse Euphrat und Tigris wur<strong>de</strong>n seit En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r 1980er-Jahre etwa 20 große Dammbauten errichtet,<br />

viele Nebentäler sind aber noch unerschlossen. 2<br />

Politische Entwicklung<br />

Die Türkei gilt als Brücke zwischen Europa und Asien.<br />

Das Land ist Mitglied zahlreicher internationaler<br />

Organisationen, u. a. <strong>de</strong>r NATO und <strong>de</strong>r OECD. Seit 1949<br />

gehört die Türkei <strong>de</strong>m Europa-Rat an. 1963 schlossen<br />

die Türkei und die Europäische Gemeinschaft (EG) ein<br />

Assoziierungs abkommen. Seit 1996 besteht die Zollunion<br />

zwischen <strong>de</strong>r EU und <strong>de</strong>r Türkei – ein Novum, da die<br />

Türkei noch kein EU-Mitglied ist. Drei Jahre später erhielt<br />

die Türkei bei <strong>de</strong>m Treffen <strong>de</strong>s Europa-Rats in Helsinki<br />

offiziell <strong>de</strong>n Status als Beitrittskandidaten zuerkannt.<br />

Daraufhin wur<strong>de</strong>n 2005 offiziell Verhandlungen über <strong>de</strong>n<br />

EU-Beitritt aufgenommen. Seit 2009 laufen außer<strong>de</strong>m die<br />

Verhandlungen über einen möglichen Beitritt <strong>de</strong>r Türkei<br />

zur europäischen Energiegemeinschaft.<br />

Unabhängig davon, wie diese bereits lang andauern<strong>de</strong>n<br />

Verhandlungen laufen, wirtschaftlich ist die Türkei durch<br />

<strong>de</strong>n gemeinsamen Binnenmarkt mit <strong>de</strong>r EU bereits fest<br />

im europäischen Wirtschafts- und Rechtssystem verankert.<br />

Inzwischen hat auch <strong>de</strong>r Euro <strong>de</strong>n US-Dollar als<br />

wichtigste Auslandswährung in <strong>de</strong>r Türkei abgelöst. 3<br />

Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />

In <strong>de</strong>n 1980er Jahren <strong>de</strong>s vergangenen Jahrhun<strong>de</strong>rts<br />

startete die türkische Regierung ein marktorientiertes<br />

Entwick lungs programm und öffnete die Wirtschaft<br />

für die inter nationalen Märkte. Der staatliche Einfluss<br />

wur<strong>de</strong> vermin<strong>de</strong>rt und ein Privatisierungsprogramm<br />

in Angriff genommen; außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n Subventionen<br />

und Preiskontrollen abgebaut. Diese marktorientierten<br />

Reformen hatten maß geb lichen Anteil daran, dass sich<br />

die Türkei seither von einem überwiegend import -<br />

ab hängigen und landwirtschaftlich geprägten Land in<br />

ein dienst leistungsorientiertes Industrie land entwickelt<br />

hat. 4 Das Land verfügt mittlerweile über eine<br />

stark differenzierte Wirtschaftsstruktur mit zahlreichen<br />

inter national erfolgreichen Exportgütern. Im Jahr 2010<br />

wies die Türkei ein Wirtschaftswachstum auf, das zu<br />

<strong>de</strong>n stärksten in Europa zählt. Mit <strong>de</strong>r Türkei bestehen<br />

<strong>Invest</strong>itionsschutz abkommen, die aus ländischen Direktinvestoren<br />

rechtlichen Schutz, ins beson<strong>de</strong>re gegen<br />

eigentumsbeeinträchtigen<strong>de</strong> Maß nahmen wie entschädigungslose<br />

Enteignungen, gewähren. Die durchschnittliche<br />

Wirtschaftsleistung pro Kopf lag 2009 bei<br />

rd. 8.700 USD p. a. 5<br />

<strong>Wasserkraft</strong> ist mit durchschnittlich 20 % maßgeblich an<br />

<strong>de</strong>r Stromerzeugung beteiligt. 6 Die Türkei verfügt über<br />

eine soli<strong>de</strong> Gesetzeslage im Bereich <strong>de</strong>r Energiewirtschaft.<br />

Beispielsweise wer<strong>de</strong>n sämtliche benötigte Lizenzen<br />

und Genehmigungen für <strong>Wasserkraft</strong>anlagen von nur<br />

einer zuständigen Behör<strong>de</strong> vergeben, <strong>de</strong>r Energy Market<br />

Regulatory Authority (EMRA).<br />

Die Türkei hat einen sehr hohen Nachholbedarf im Hin blick<br />

auf <strong>de</strong>n Stromverbrauch. Innerhalb von nur neun Jahren<br />

ist <strong>de</strong>r Stromverbrauch um rd. 60 % gestiegen. 7 Auch<br />

für die Zukunft wird mit einem rasanten Wachstum <strong>de</strong>s<br />

Primär energieverbrauchs in <strong>de</strong>r Türkei gerechnet.<br />

1<br />

Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, 2007<br />

2<br />

Diercke: Euphrat und Tigris – Wassernutzung, 2008<br />

3, 4<br />

Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, 2007<br />

5<br />

IMF: GDP per Capita Turkey, 2010<br />

6, 7<br />

IEA Electricity Information 2011<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 101


Da wegen unzureichen<strong>de</strong>r Stromnetzanschlüsse noch<br />

keine ausreichen<strong>de</strong>n Importmöglichkeiten bestehen,<br />

muss das Land insbeson<strong>de</strong>re fossile Energieträger importieren<br />

und massiv in <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Energieinfrastruktur<br />

investieren, um <strong>de</strong>n Strombedarf zu <strong>de</strong>cken. Die Türkei<br />

verfolgt daher auch das Ziel, heimische Energieressourcen<br />

zu för<strong>de</strong>rn. Dies betrifft u. a. die För<strong>de</strong>rung von erneuerbaren<br />

Energien wie <strong>Wasserkraft</strong>. 1<br />

Die Türkei gewährt Einspeisevergütungen nunmehr auf<br />

US-Dollar-Basis. Im Dezember 2010 hat das türkische Parlament<br />

beschlossen, die Einspeisevergütung für Strom aus<br />

<strong>Wasserkraft</strong> von bislang 55 EUR / MWh auf 73 USD / MWh<br />

umzustellen. 2 Die am Markt erzielbaren Strompreise lagen<br />

2010 im Bereich von 33 – 150 USD / MWh 3 (dies entspricht<br />

rd. 25 – 113 EUR / MWh), wobei es <strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong><br />

zwischen <strong>de</strong>n Base- und <strong>de</strong>n Peak-Preisen gibt. Im Mittel<br />

lagen die Strompreise 2010 bei rd. 81 USD (rd. 61 EUR).<br />

Der Stromanbieter kann sich jährlich entschei<strong>de</strong>n, ob er<br />

einen Vertrag zum festen Einspeise tarif abschließt o<strong>de</strong>r<br />

zum variablen Tarif verkauft. Abnehmer sind staatliche<br />

Energiever sorger und Privatunternehmen, an die <strong>de</strong>r produzierte<br />

Strom verkauft wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r erzielbaren Jahresdurchschnittspreise im<br />

türkischen Strommarkt gibt es bislang wenige Pro duzen<br />

ten, die mit einem Fixpreisvertrag zum Min<strong>de</strong>stpreis<br />

agieren. Je<strong>de</strong>r Erzeuger kann <strong>de</strong>n von ihm produzierten<br />

Strom auch direkt auf Basis von bilateralen Verträgen an<br />

Endkun<strong>de</strong>n verkaufen.<br />

6.4<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Die enso hydro GmbH, eine 2009 gegrün<strong>de</strong>te Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung nach öster reichischem Recht,<br />

ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich über <strong>de</strong>n Erwerb<br />

von vorzugsweise Mehr heitsbeteiligungen mittelbar und<br />

unmittelbar an kleinen bis mittelgroßen <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekten<br />

bzw. Bestandskraftwerken in Skandinavien,<br />

im Alpenraum, in Südosteuropa und in <strong>de</strong>r Türkei beteiligen<br />

soll. Bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beteiligung durch die<br />

Fondsgesell schaft bzw. <strong>de</strong>ren Schwestergesellschaft ist<br />

als Alleingesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die<br />

enso GmbH & Co. KG beteiligt.<br />

6.4.1<br />

Geschäftsführung<br />

Dipl.-Ing. Stephan Gillich<br />

Stephan Gillich ist Dipl.-Ing. für Wasserwirtschaft und<br />

Kulturtechnik und war über 40 Jahren beim renommierten<br />

österreichischen Bauunternehmen Porr tätig. Seit über<br />

30 Jahren hatte er leiten<strong>de</strong> Funktionen inne. In <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

wird Stefan Gillich für alle technischen<br />

Fachbereiche verantwortlich sein.<br />

Dr. Hermann Pucher<br />

Dr. Hermann Pucher ist Jurist und seit über 35 Jahren<br />

selbstständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.<br />

Zu<strong>de</strong>m war er jahrelang in diversen Funktionen <strong>de</strong>s Hauptverbands<br />

<strong>de</strong>r allgemein beei<strong>de</strong>ten und gerichtlich zertifizierten<br />

Sachverständigen Österreichs und bei <strong>de</strong>r Kammer<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaftstreuhän<strong>de</strong>r tätig. Als CFO <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ist Dr. Hermann Pucher verantwortlich für die<br />

Finanzbelange <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

1<br />

Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, 2007<br />

2<br />

Institut für interkulturelle Management- und Politikberatung, 2011<br />

3<br />

TEIAS – Turkish Electricity Transmission Company<br />

102 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

6.4.2<br />

Beirat<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist ein Beirat eingerichtet.<br />

Dieser wird nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

neu besetzt und erhält eine neue Geschäfts ordnung.<br />

Näheres zur Ausgestaltung <strong>de</strong>s Beirats und seiner Zuständigkeiten<br />

kann Abschnitt 8.4.6 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Beirat überwacht und berät die Geschäfts führung<br />

<strong>de</strong>r enso hydro GmbH, ferner erfor<strong>de</strong>rn bestimmte Geschäftshandlungen<br />

die Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats. Dabei<br />

wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die wesentlichen strategischen<br />

Entscheidun gen und wesentliche Maßnahmen <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats unterliegen.<br />

Der Beirat soll sich zukünftig aus bis zu acht Mit glie<strong>de</strong>rn<br />

zusammensetzen. Jeweils drei Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r enso GmbH & Co. KG und <strong>de</strong>n Fondsgesellschaften<br />

bestimmt. Zusätzlich wählt die enso GmbH (als<br />

Komplementärin <strong>de</strong>r enso GmbH & Co. KG) ein Mitglied,<br />

das gleichzeitig Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats ist, und die<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH ebenso ein Mitglied, das<br />

gleichzeitig stellvertreten<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats ist.<br />

Als Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats ist Dr. Gilbert Frizberg vorgesehen,<br />

als sein Stellvertreter Dr. Hermann Wüstefeld.<br />

Dr. Gilbert Frizberg ist ein in Österreich angesehener<br />

Unter nehmer. Er ist u. a. als Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

Hereschwerke-Gruppe und als Alleinvorstand <strong>de</strong>r<br />

FI Beteiligungs- und Finanzierungs AG verantwortlich.<br />

Auch politisch war Dr. Frizberg tätig, er war Nationalrat<br />

und dort Energiesprecher <strong>de</strong>r ÖVP-Fraktion, Vizepräsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaftskammer Steiermark, Vizepräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s<br />

VEÖ (Verband <strong>de</strong>r Elektrizitäts unternehmen Österreichs).<br />

Im Vorstand <strong>de</strong>r Ver einigung österreichischer In dustrieller<br />

(VÖI) ist Dr. Frizberg seit 1983. Seit 2000 ist er im<br />

Aufsichtsrat <strong>de</strong>s größten österreichischen Energieversorgers,<br />

<strong>de</strong>m Verbund-Konzern, und seit 2007 <strong>de</strong>ssen<br />

Aufsichtsrats vorsitzen<strong>de</strong>r (Präsi<strong>de</strong>nt). Dr. Gilbert Frizberg<br />

ist promovierter Jurist.<br />

Dr. Hermann Wüstefeld ist seit Oktober 2008 bei<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> als Leiter Closed End Funds Production für<br />

die Konzeption geschlossener Fonds verantwortlich. Er<br />

war seit Februar 2001 bei RREEF beschäftigt. Vor seinem<br />

Wechsel zu RREEF war er viele Jahre bei Hochtief im<br />

Bereich Planung und Ausführung von Bauprojekten tätig.<br />

Dr. Hermann Wüstefeld ist promovierter Betriebswirt und<br />

diplomierter Bauingenieur.<br />

Als weitere Beiratsmitglie<strong>de</strong>r sind Dr. Christoph Leitl,<br />

Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Wirtschaftskammer Österreich, <strong>de</strong>r Unternehmer<br />

Christian Trierenberg, Dr. Franz Semmernegg,<br />

Finanzvorstand <strong>de</strong>r Kapsch AG, Dr. Josef Auer, Senior<br />

Economist für Energiemärkte bei Deutsche Bank Research,<br />

Ulrich Kastner, Unternehmensberater und Aufsichtsratsmitglied<br />

<strong>de</strong>r Strombörse EEX, sowie Prof. Dr. Peter<br />

Rutschmann, Ordinarius für Wasserbau und Wasserwirtschaft<br />

an <strong>de</strong>r TU München vorgesehen.<br />

6.4.3<br />

<strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />

Der Beirat bil<strong>de</strong>t nach <strong>de</strong>r für ihn vorge sehenen Geschäfts<br />

ordnung aus seiner Mitte einen <strong>Invest</strong>itionsausschuss,<br />

<strong>de</strong>r mit sechs paritätisch durch die<br />

Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

einerseits und <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner an<strong>de</strong>rerseits<br />

nominierten Mitglie<strong>de</strong>rn (siehe oben) zu besetzen ist.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats und sein Stellvertreter sind<br />

gleichzeitig Mitglied und Vorsitzen<strong>de</strong>r bzw. stellvertreten<strong>de</strong>r<br />

Vor sitzen<strong>de</strong>r dieses Ausschusses. Der <strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />

entschei<strong>de</strong>t über die Zustimmung zur<br />

Evaluierung und Akquisition von Ziel investments und<br />

wirkt an Ent scheidungen von be son<strong>de</strong>rer wirtschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung im Zusammenhang mit akquirierten<br />

Ziel investments mit.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 103


6.5<br />

<strong>Invest</strong>itionsstrategie<br />

(aber teilweise noch nicht vollzogen) sowie ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

in Österreich gepachtet.<br />

<strong>Invest</strong>itionsziel <strong>de</strong>s geschlossenen Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong> ist die indirekte Beteiligung an kleinen<br />

bis mittelgroßen <strong>Wasserkraft</strong>werken in Skandinavien,<br />

<strong>de</strong>m Alpenraum, in Südosteuropa und in <strong>de</strong>r Türkei.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionen sollen mittel bar über die in Österreich<br />

ansässige <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft getätigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird hauptsächlich Anteile an<br />

Gesellschaften erwerben, die Lizenzen für die Errichtung<br />

von <strong>Wasserkraft</strong>werken be sitzen und für die noch Planung<br />

und Bauerrichtung durchgeführt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Daneben können auch Beteiligungen an Gesellschaften<br />

eingegangen wer<strong>de</strong>n, die in Bau o<strong>de</strong>r in Betrieb befindliche<br />

Kraftwerke haben. Beteiligungs gesellschaften<br />

können auch sowohl Bestandskraftwerke, Kraftwerke<br />

im Bau und auch Lizenzen für <strong>de</strong>n Bau und Betrieb weiterer<br />

Kraftwerke halten. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann<br />

auch selbst solche Kraft werke betreiben und erwerben.<br />

Bei Beteiligungen an Projektentwicklungen bestehen<br />

grundsätzlich höhere Chancen, gleichzeitig aber auch<br />

höhere Unsicherheiten, als bei <strong>Invest</strong>itionen in Bestandskraftwerke.<br />

Demzufolge sollten auch die Renditen, die<br />

durch Projektentwicklungsbeteiligungen erzielt wer<strong>de</strong>n,<br />

in aller Regel höher sein.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, bereits parallel zur Platzierung<br />

<strong>de</strong>s Eigenkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft weitere<br />

<strong>Invest</strong>itionen zu tätigen. Sie wird in <strong>de</strong>r Folge Kapitalerhöhungen<br />

durchführen, an <strong>de</strong>r sich die Fonds gesellschaft<br />

in <strong>de</strong>m Umfang beteiligen wird, wie ihr selbst Kapital<br />

aus <strong>de</strong>r Platzierung ihrer Anteile zur Verfügung steht. Die<br />

letzte Kapitalerhöhung soll planmäßig am 20. Juli 2012<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Planung, <strong>de</strong>r Bau und die Inbetriebnahme<br />

von Kraftwerken wird sukzessive erfolgen.<br />

Bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahrs 2015 / 2016 sollen alle Kraftwerke<br />

errichtet und in Betrieb sein.<br />

<strong>Invest</strong>itionen können über <strong>de</strong>n gesamten Lebenszyklus<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>werks getätigt wer<strong>de</strong>n: Lizenz, Planung,<br />

Bau, Inbetriebnahme und Sanierung.<br />

Gesellschaften, an <strong>de</strong>nen sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

und die Län<strong>de</strong>rgesellschaften beteiligen können, können<br />

eine o<strong>de</strong>r mehrere wasserkraftbezogene Anlagen in<br />

einer o<strong>de</strong>r mehrerer dieser Stadien halten. Entsprechend<br />

unterschiedlich wer<strong>de</strong>n die Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

nach Beteiligungserwerb sein, die <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager wesentlich für sie ausführen wird.<br />

Die konkreten <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nur zu<br />

einem geringen Teil bereits fest. Vielmehr ist <strong>de</strong>r Großteil<br />

<strong>de</strong>r noch vorzunehmen<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen lediglich durch<br />

<strong>Invest</strong>itionskriterien (siehe nachfolgen<strong>de</strong>r Abschnitt)<br />

<strong>de</strong>finiert. Insofern han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Fondskonzept<br />

überwiegend um einen so genannten Blindpool.<br />

Der Asset Manager hat in <strong>de</strong>n vorgesehenen Zielregionen<br />

<strong>de</strong>n Markt sondiert und eine Reihe von Kraftwerkspro<br />

jekten und Bestandsanlagen im Hinblick auf<br />

ihre Eignung als <strong>Invest</strong>itionsobjekte überprüft. In <strong>de</strong>r<br />

Folge wur<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />

bereits in Albanien, Norwegen und <strong>de</strong>r<br />

Türkei Kaufver träge über Beteiligungen abgeschlossen<br />

In <strong>de</strong>r Regel wer<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen in Form von Be teiligungen<br />

an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften getätigt. Nur in<br />

Ausnahmefällen wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft selbst<br />

ein <strong>Wasserkraft</strong>werk erwerben o<strong>de</strong>r betreiben. Die zu<br />

erwerben<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sollen als Kapitalgesellschaften<br />

nach lokalem Recht <strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>s<br />

strukturiert sein und als reine Zweckgesellschaften dienen,<br />

welche mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar Eigentümer von einer<br />

o<strong>de</strong>r mehreren wasserrechtlichen Lizenzen o<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

sind. Wenn dies einen strategischen Vorteil<br />

verspricht, sollen Gesellschaften erworben wer<strong>de</strong>n,<br />

bei <strong>de</strong>nen Co-<strong>Invest</strong>oren eine Kapitalbeteiligung halten.<br />

Für <strong>de</strong>n Erfolg eines <strong>Wasserkraft</strong>fonds ist die Auswahl<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke von maßgeblicher Be<strong>de</strong>utung.<br />

104 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Sie erfor<strong>de</strong>rt ein großes Maß an Marktkenntnis und<br />

Ingenieurs sachverstand. In <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase besteht<br />

die Aufgabe <strong>de</strong>s Asset Managers vor allem in <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung<br />

und <strong>de</strong>m Erwerb geeigneter <strong>Wasserkraft</strong>werke.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat bestimmte Kriterien aufgestellt,<br />

die bei <strong>Invest</strong>ition erfüllt sein müssen o<strong>de</strong>r sollen.<br />

Die wesentlichen <strong>Invest</strong>itionskriterien wer<strong>de</strong>n nachfolgend<br />

beschrieben.<br />

6.5.1<br />

<strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

Nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Invest</strong>itionskriterien sind stets einzuhalten.<br />

Sie müssen, soweit bereits feststellbar, zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsentscheidung nach Überzeugung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft erfüllt sein.<br />

Allgemeine <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

» Gesellschaften, die ein Bestandkraftwerk besitzen,<br />

sind (mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar) Eigentümer o<strong>de</strong>r<br />

Nutzungsberechtigte dieses Kraftwerks. Erlöse wer<strong>de</strong>n<br />

über wiegend aus <strong>de</strong>m Verkauf von Strom erzielt.<br />

» Je<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werk ist in einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Zielregionen<br />

belegen o<strong>de</strong>r wird dort belegen sein:<br />

– „Skandinavien“, beschränkt auf die Län<strong>de</strong>r Norwegen<br />

und Schwe<strong>de</strong>n<br />

– „Alpenraum“, beschränkt auf die Län<strong>de</strong>r Deutschland,<br />

Frankreich, Italien, Österreich, Slowakei und Schweiz<br />

– „Südosteuropa“, beschränkt auf die Län<strong>de</strong>r Albanien,<br />

Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,<br />

Montenegro, Rumänien, Mazedonien, Serbien und<br />

Slowenien<br />

– „Türkei“, das sind sowohl die europäischen als auch<br />

die asiatischen Teile <strong>de</strong>r Türkei<br />

» Zum Zeitpunkt einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung<br />

ergibt sich auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r aktuellen Planung,<br />

dass zwischen <strong>de</strong>m 15. Dezember 2015 und <strong>de</strong>m<br />

Anfang <strong>de</strong>r Desinvestitionsphase folgen<strong>de</strong> Kriterien<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n:<br />

– Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hält min<strong>de</strong>stens vier<br />

verschie<strong>de</strong>ne Beteiligungen an Wasser kraftgesellschaften.<br />

– Es wer<strong>de</strong>n Beteiligungen an in min<strong>de</strong>stens drei<br />

verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn beheimateten <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

gehalten.<br />

– Höchstens 70 % <strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sind in <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit<br />

Sitz in einem nicht <strong>de</strong>r EU angehören<strong>de</strong>n Staat<br />

Südosteuropas und in <strong>de</strong>r Türkei investiert.<br />

Rechtliche <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

» Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft ist eine ordnungs -<br />

gemäß gegrün<strong>de</strong>te und bestehen<strong>de</strong> Gesellschaft nach<br />

<strong>de</strong>m lokalen Recht <strong>de</strong>s Ziellan<strong>de</strong>s. Der Geschäftsgegenstand<br />

einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft ist aus schließlich<br />

<strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung<br />

und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r langfristige Betrieb eines o<strong>de</strong>r mehrerer<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke.<br />

» Eine Haftung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft für die<br />

Verbindlichkeiten ihrer Beteiligungsgesellschaften ist<br />

nach <strong>de</strong>ren Rechtsform und Satzung ausgeschlossen.<br />

» Die Gesellschafterrechte <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

müssen in <strong>de</strong>n Beteiligungsverträgen (ggf. mittelbar,<br />

wenn die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht unmittelbar<br />

beteiligt ist) so ausgestaltet sein, dass gegen ihren<br />

Willen keine Entscheidungen über Satzungs än<strong>de</strong>rungen,<br />

die Errichtung / Sanierung / wesentliche<br />

Än<strong>de</strong>rung und Finanzierung von Kraftwerken, die<br />

Ausschüttungs politik und die Finanzierungsstruktur<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n können.<br />

» Die Nutzung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Grundstücke für die<br />

gesamte Lizenzdauer <strong>de</strong>s Kraftwerks wird zeitgerecht<br />

rechtlich gesichert sein.<br />

» Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft wird über die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Lizenz zur Errichtung und Betrieb je<strong>de</strong>s Kraftwerks<br />

verfügen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 105


106 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

» Sonstige erfor<strong>de</strong>rliche Genehmigungen o<strong>de</strong>r Rechte<br />

(z. B. Baugenehmigungen, Erlaubnis zur Einrichtung<br />

und Betrieb einer Stromleitung bis zum Übergabepunkt<br />

an das Versorgungsnetz, Zugangs- / Zufahrtsrechte)<br />

liegen vor o<strong>de</strong>r erscheinen erhältlich.<br />

» Der Erwerb von Anteilen an börsennotierten<br />

Gesellschaften ist ausgeschlossen.<br />

Objektbezogene <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

» Baulicher Zustand:<br />

– Kraftwerke halten ohne wesentliche Schä<strong>de</strong>n einem<br />

Jahrhun<strong>de</strong>rt-Hochwasser stand.<br />

» Umweltverträglichkeit:<br />

– Die Kraftwerke genügen <strong>de</strong>m lokalen Umweltrecht.<br />

– Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, sofern diese<br />

von entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s vorgeschrieben ist, ist mit positivem<br />

Ergebnis durchgeführt wor<strong>de</strong>n. Ist eine solche nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, so ist eine Umweltstudie (Screening)<br />

durchzuführen, die bestätigen soll, dass durch Bau<br />

und Betrieb <strong>de</strong>s Kraftwerks keine gravieren<strong>de</strong> und<br />

dauerhafte Beeinträchtigung von Lebensräumen<br />

seltener o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs schützenswerter Spezies in<br />

Flora und Fauna zu erwarten ist.<br />

6.5.1.1<br />

Anzustreben<strong>de</strong> <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

» Eine Mitverkaufsverpflichtung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gesellschafter<br />

einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft für <strong>de</strong>n Fall eines<br />

Verkaufs <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft soll<br />

bestehen.<br />

» Es soll eine Versicherung, die die so genannten<br />

politischen Län<strong>de</strong>rrisiken (z. B. Enteignung, Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s Kapitalverkehrs, Ein schränkung<br />

von Rechten ausländischer Gesellschafter) bei<br />

Be teiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in <strong>de</strong>n Zielregionen<br />

Südosteuropa und Türkei ab<strong>de</strong>ckt, abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

» Wirtschaftlichkeit / Preisniveau:<br />

– Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Prognoserechnung ist eine<br />

zufrie<strong>de</strong>n stellen<strong>de</strong> Rentabilität zu erwarten.<br />

– Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r aktuellen <strong>Invest</strong>itionsplanung<br />

beträgt <strong>de</strong>r Fremdfinanzierungsanteil zwischen<br />

<strong>de</strong>m 15. Dezember 2015 und <strong>de</strong>m Anfang <strong>de</strong>r<br />

Desinvestitions phase nicht mehr als 65 % über das<br />

Gesamtportfolio hinweg und nicht mehr als 80 %<br />

bezogen auf eine einzelne <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft.<br />

– Fremdfinanzierungen sind nur in Euro, in US-Dollar<br />

und in <strong>de</strong>r Währung <strong>de</strong>s Sitzstaates <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

zulässig.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 107


6.6<br />

<strong>Invest</strong>itionsprozess<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Bauleistungen zu vergeben und<br />

die Finanzierungsverträge abzuschließen.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat mit <strong>de</strong>m Asset Manager<br />

einen standardisierten <strong>Invest</strong>itions prozess vereinbart .<br />

Danach wer<strong>de</strong>n Verhandlungen über <strong>de</strong>n Erwerb von<br />

Beteiligungen o<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werken erst auf genommen,<br />

wenn zuvor ein tragfähiges Konzept im Rahmen eines<br />

Erwerbsvorschlags erarbeitet und zur Freigabe vorgelegt<br />

wur<strong>de</strong>. Oftmals wer<strong>de</strong>n die zum Erwerb <strong>de</strong>r Anteile einer<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft abgeschlossenen Verträge aufschieben<strong>de</strong><br />

Bedingungen erhalten, die es erlauben, weitere<br />

Untersuchungen und Analysen durchzuführen, bevor<br />

<strong>de</strong>r tatsächliche Erwerb erfolgt. Die Entscheidung, nach<br />

Erwerb einer Beteiligung auf Basis <strong>de</strong>r Lizenz ein Kraftwerk<br />

zu errichten, wird erst nach Vorlage eines weiteren<br />

<strong>Invest</strong>itionsvorschlags getroffen. Dies dient zur Freigabe<br />

<strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Projektentwicklung (Realisationsentscheidung)<br />

und befugt <strong>de</strong>n Asset Manager, im Auftrag <strong>de</strong>r<br />

Bis zur Realisationsentscheidung fallen in <strong>de</strong>r Regel nur<br />

ein relativ geringer Teil <strong>de</strong>r Projektkosten an. Dies sind<br />

Ausgaben für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft mit<br />

<strong>de</strong>r Lizenz und <strong>de</strong>n hiermit verbun<strong>de</strong>nen Transaktionskosten<br />

sowie die Kosten für die Due Diligence und die<br />

Planung. Nach Planungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

können bis zur Realisierungsentscheidung in <strong>de</strong>r Regel<br />

rd. 10 % <strong>de</strong>r gesamten Projektkosten anfallen, da die<br />

restlichen 90 % erst nach <strong>de</strong>r Vergabe <strong>de</strong>s Bauauftrags<br />

im Zuge <strong>de</strong>r tatsächlichen Bauausführung anfallen, wobei<br />

die Vergabe an einen Generalunternehmer zu einer festgelegten<br />

Pauschalsumme angestrebt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Die Gefahr einer Überschreitung <strong>de</strong>r geplanten Ausführungskosten<br />

nimmt mit <strong>de</strong>m Grad an Planung stark<br />

ab. Bei Abschluss von Generalunternehmer-Verträgen auf<br />

Schematische Darstellung <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r Kosten im Projektverlauf<br />

Errichtung und Inbetriebnahme<br />

Planung und Ausschreibung<br />

Prüfung und Erwerb<br />

Lieferung und Einbau <strong>de</strong>r Turbinen,<br />

Netzanschluss<br />

Tunnelbau, Rohrleitungen,<br />

Einlaufbauwerke, Krafthaus<br />

Beginn Straßenbau,<br />

Bestellung <strong>de</strong>r Turbinen<br />

Prüfung, Anteilserwerb,<br />

Feinplanung, Ausschreibung<br />

Ankaufsentscheidung<br />

Realisationsentscheidung<br />

Monat<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26<br />

108 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Basis einer <strong>de</strong>taillierten Planung ist die Gefahr, dass es zu<br />

Überschreitungen von Baukosten o<strong>de</strong>r Bauzeiten kommt,<br />

<strong>de</strong>utlich niedriger, als wenn bereits zu einem früheren<br />

Zeitpunkt ohne angemessene Vorbereitung Aufträge vergeben<br />

o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Ausführung begonnen wird.<br />

Auf verschie<strong>de</strong>nen Stufen <strong>de</strong>s Erwerbsprozesses wird ein<br />

unabhängiger technischer Sachverständiger zur Validierung<br />

herangezogen. Als Sachverständiger ist gegenwärtig<br />

Lahmeyer International beauftragt.<br />

Lahmeyer International ist eine <strong>de</strong>r zur Zeit weltweit führen<strong>de</strong>n<br />

Ingenieursgesellschaften. Technikern <strong>de</strong>s 1890<br />

von Wilhelm Lahmeyer in Frankfurt am Main gegrün<strong>de</strong>ten<br />

Unternehmens gelangen innovative Entwicklungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

im Kraftwerksbau, bei <strong>de</strong>r Fern übertragung<br />

und <strong>de</strong>r Stromverteilung. Lahmeyer International wur<strong>de</strong><br />

1966 aus <strong>de</strong>r Ingenieursab teilung <strong>de</strong>r ehemaligen Lahmeyer<br />

AG gegrün<strong>de</strong>t und ist heute mit 870 Mit arbeitern<br />

aus über 40 Nationen in <strong>de</strong>n Gebieten Energie, Wasser<br />

und <strong>Wasserkraft</strong> sowie Transport tätig.<br />

6.6.1<br />

Erwerbsprozess<br />

Im Einzelnen kann unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>m<br />

Erwerbsprozess, <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>m Erwerb einer Beteiligung an<br />

einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft führt, und <strong>de</strong>m sich im Falle<br />

einer Projektentwicklung (Bau, Sanierung) anschließen<strong>de</strong>n<br />

Projektdurchführungsprozess.<br />

Ein Erwerbsprozess wird in Selektionsphase, Prüfungsphase,<br />

Entscheidungsphase und Umsetzungsphase unterglie<strong>de</strong>rt.<br />

In <strong>de</strong>r Selektionsphase sondiert <strong>de</strong>r Asset Manager die<br />

Zielmärkte, i<strong>de</strong>ntifiziert geeignete <strong>Invest</strong>itions objekte und<br />

bespricht die Möglichkeit eines Erwerbs mit <strong>de</strong>r In vestitions -<br />

gesellschaft. Er wird <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft die Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>r Vorselektion mit teilen und für in Frage kommen<strong>de</strong><br />

Zielinvestments eine Entscheidungs vorlage inkl. einer<br />

vorläufigen Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Sofern<br />

<strong>de</strong>r Beirat zustimmt, beginnt die Prüfungsphase.<br />

Während <strong>de</strong>r Prüfungsphase wird <strong>de</strong>r Asset Manager<br />

eine Prüfung (so genannte Due Diligence) ins beson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r hydrologischen, geologischen, ingenieurswissen schaftlichen,<br />

steuerlichen, rechtlichen und wirtschaft lichen<br />

Parameter <strong>de</strong>s in Aussicht genommenen <strong>Invest</strong>ments<br />

beauftragen. Deren Ergebnisse wird <strong>de</strong>r Asset Manager<br />

auswerten und zusammen fassen. Auf ihrer Grundlage<br />

wird er sodann die end gültige energie wirtschaftliche<br />

Prognoserechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen.<br />

Sind die Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung zufrie<strong>de</strong>nstellend,<br />

wird das Vorhaben von <strong>de</strong>m unab hängigen technischen<br />

Sachverständigen überprüft. Kommt auch dieser zu einer<br />

positiven Einschätzung, erstellt <strong>de</strong>r Asset Manager eine<br />

Entscheidungsvorlage für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

In <strong>de</strong>r Entscheidungsphase gibt <strong>de</strong>r Beirat die <strong>Invest</strong>itions<br />

entscheidung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft frei.<br />

Auf die Entscheidung, die <strong>Invest</strong>ition durchzuführen, folgt<br />

die Umsetzungsphase. In dieser wer<strong>de</strong>n (weitgehend<br />

von <strong>de</strong>m Asset Manager) die für <strong>de</strong>n Erwerb erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Verträge verhan<strong>de</strong>lt. Parallel wird die Finanzierungs struktur<br />

festgelegt und vorbereitet. Vor einem Abschluss erfolgen<br />

ggf. eine Anpassung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

und eine Validierung <strong>de</strong>r zuvor noch nicht feststellbaren<br />

<strong>Invest</strong>itionskriterien.<br />

6.6.2<br />

Projektdurchführungsprozess<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich um die Errichtung o<strong>de</strong>r Sanierung eines<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werks, schließt sich an <strong>de</strong>n Erwerb ein Projektdurchführungsprozess<br />

an, <strong>de</strong>r in Planungs phase, Ausschreibungs-<br />

und Verhandlungsphase, Bauent scheidungsphase<br />

und Bauphase unterteilt ist.<br />

In <strong>de</strong>r Planungsphase erstellt <strong>de</strong>r Asset Manager für<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einen Planungsabschlussbericht<br />

einschließlich einer <strong>Invest</strong>itionskostenprognose<br />

und eines Zeitplans. Gibt <strong>de</strong>r Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

diesen frei, folgen die Ausschreibungs- und<br />

Verhandlungsphase.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 109


Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorgenannten Planung holt die<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft während <strong>de</strong>r Ausschreibungsund<br />

Verhandlungsphase Angebote zur Errichtung <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Gewerke ein und tritt ggf. in Finanzierungsverhandlungen.<br />

Angestrebt wird die Vergabe sämtlicher<br />

Leistungen an einen Generalunternehmer.<br />

Die Bauplanung und die eingeholten Angebote sollen<br />

während einer sich anschließen<strong>de</strong>n Bauentscheidungsphase<br />

durch einen unabhängigen technischen Sachverständigen<br />

bewertet wer<strong>de</strong>n. Der Asset Manager fasst<br />

sodann die Planung und die Angebote zusammen. Die<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ent schei<strong>de</strong>t<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats über die Beauftragung<br />

<strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Baufirmen und <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Finanzierungsverträge. Sollte die Entscheidung über die<br />

Realisierung <strong>de</strong>s Projekts negativ ausfallen, wird <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager beauftragt, das Projekt zu überarbeiten und zu<br />

optimieren. Bringt dies keine wesentliche Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Konzepts mit sich, so wird das Projekt, bestehend aus<br />

Lizenz und Planung, am Markt weiter verkauft.<br />

Unter <strong>de</strong>m Projektmanagement <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft,<br />

die vom Asset Manager unterstützt wird, wer<strong>de</strong>n<br />

während <strong>de</strong>r Bauphase und Inbetriebnahme die<br />

Bauleistungen ausgeführt. Es ist vorgesehen, dass ein<br />

unabhängiger technischer Sachverständiger insbe son<strong>de</strong>re<br />

bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Gewerke eingeschaltet wird. Nach<br />

Fertigstellung und Probelauf erfolgt die behördliche<br />

Abnahme <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks zwecks Erteilung <strong>de</strong>r<br />

Betriebsgenehmigung.<br />

110 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

6.7<br />

<strong>Invest</strong>itionstätigkeiten <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Der Asset Manager analysiert in <strong>de</strong>n vorgesehenen Zielregionen<br />

<strong>de</strong>n Markt und hat bereits zahlreiche Kraftwerks<br />

projekte und Bestandsanlagen auf ihre Eignung als<br />

<strong>Invest</strong>itionsobjekte überprüft. In <strong>de</strong>r Folge hat sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektauf stellung an<br />

einer albanischen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft beteiligt.<br />

6.7.1<br />

Zielregion Südosteuropa / Albanien / Lengarica<br />

Bei <strong>de</strong>m Projekt Lengarica han<strong>de</strong>lt es sich um eine Entwicklung<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>werks, welches auf Basis einer von<br />

<strong>de</strong>m albanischen Ministerium für Wirtschaft, Han<strong>de</strong>l und<br />

Energie vergebenen Lizenz am Flusslauf Lengarica errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Der Fluss Lengarica, im Südosten Albaniens in<br />

<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Grenzgebirges zu Griechenland gelegen, verfügt<br />

über ein Nie<strong>de</strong>rschlags-Einzugsgebiet von rd. 270 km².<br />

Durch diese verhältnismäßig große räumliche Aus<strong>de</strong>hnung<br />

kann eine relativ stetige Wasser darbietung für <strong>de</strong>n Betrieb<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>werks er wartet wer<strong>de</strong>n. Die Planung sieht<br />

eine installierte Leistung von rd. 9 MW vor und es wird eine<br />

Gesamtjahres produktion von 32 GWh sowie ca. 3.600 Volllaststun<strong>de</strong>n<br />

p. a. erwartet, was einer durchschnittlichen<br />

Auslastung von rd. 41 % entsprechen wür<strong>de</strong>. Das Projekt<br />

Lengarica wird eine Fall höhe von ca. 150 m aufweisen,<br />

die wirtschaftlich relevante Nutzfallhöhe soll rd. 148 m<br />

be tragen. Das <strong>Invest</strong>itions volumen (ohne Bauzinsen) wird<br />

sich planmäßig auf rd. 18,6 Mio. EUR belaufen, von <strong>de</strong>nen<br />

rd. 69 % für die Baukosten und rd. 26 % für die technische<br />

Ausstattung anfallen. Es sollen zwei Francisturbinen eingebaut<br />

und ein Ausbaudurchfluss von 7,15 m³ / s erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Turbinen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Global Hydro Energy<br />

GmbH ge liefert, nach<strong>de</strong>m sich die Gesellschaft in einer<br />

Ausschreibung gegen Mitbewerber durchgesetzt hatte.<br />

Die Länge <strong>de</strong>r Hochspannungsleitung beträgt 6,5 km, die<br />

Netz spannung soll sich auf 35 kV belaufen. Die Laufzeit <strong>de</strong>r<br />

Lizenz beträgt 35 Jahre und beginnt mit <strong>de</strong>r Konzessionserteilung<br />

im Jahr 2008. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenzdauer ist das<br />

Kraftwerk an <strong>de</strong>n albanischen Staat entschädigungslos zu<br />

übertragen.<br />

Bei <strong>Invest</strong>itionskosten i. H. v. 18,6 Mio. EUR (inkl. Bauzeitzinsen)<br />

und somit von 2.066 EUR / kW ergibt sich, bezo<br />

gen auf die angenommene Produktionsmenge von<br />

32.000 MWh pro Jahr, ein Wert von rd. 580 EUR / MWh.<br />

Die <strong>Invest</strong>itions kosten pro MWh entsprechen somit bei einem<br />

angenommenen durchschnittlichen Strompreis-Mittelwert<br />

für die Jahre 2011 bis 2018 i. H. v. 69,34 EUR / MWh<br />

<strong>de</strong>m rd. 8,4-fachen <strong>de</strong>s angenommenen Strompreises.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat sich mit rd. 688.000 EUR<br />

Eigenkapital beteiligt und hält 80 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Lengarica & Energy sh. p. k. Die<br />

restlichen 20 % hält die albanische Gesellschaft Hasi<br />

Energji sh. p. k., die für das Projekt Lengarica im Juni<br />

2009 bereits einen Rahmenvertrag zur Stromabnahme<br />

mit KESH abgeschlossen hat. Durch diese Rahmenvereinbarung<br />

hat sich die Kraftwerksgesellschaft die Möglichkeit<br />

gesichert, Strom unter <strong>de</strong>m Alternativenergiegesetz und<br />

<strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen jährlich festgesetzten Einspeisetarifen<br />

zu verkaufen. Die Kraftwerksgesellschaft behält<br />

aber gleichzeitig das Recht, am freien Markt zu verkaufen,<br />

wenn dies zu attraktiveren Preisen möglich ist. Mit Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Bauarbeiten, aber noch vor Inbetriebnahme<br />

<strong>de</strong>s Kraftwerks, soll die endgültige Vereinbarung planmäßig<br />

abgeschlossen sein. Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

wird durch <strong>de</strong>n Asset Manager geführt, wobei für das<br />

Tages geschäft ein albanischer Geschäftsführer eingestellt<br />

wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r auch die weiteren albanischen Be teiligungen<br />

betreuen soll und <strong>de</strong>m für die strategische Führung<br />

Wolfgang Kröpfl, Geschäftsführer <strong>de</strong>s Asset Managers, zur<br />

Seite gestellt wird.<br />

Das Projekt Lengarica war zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Erwerbs bereits<br />

in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Die<br />

nationale Unterstützung durch das zuständige albanische<br />

Ministerium sowie das immanente Optimierungs potenzial<br />

<strong>de</strong>s Projekts gaben <strong>de</strong>n Ausschlag, dass sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

für die Beteiligung entschied. Die<br />

ursprüngliche Konzeption eines 6 km langen Tunnels<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 111


wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>r Konzeptplanung verworfen und<br />

durch eine geän<strong>de</strong>rte Ausführung mit einer geringeren<br />

Tunnelstrecke und einer vollständig unter <strong>de</strong>r Oberflächeverlegten<br />

Druckrohrleitung ersetzt. Dadurch konnten die<br />

geplanten Ausführungskosten gesenkt wer<strong>de</strong>n, da zu<strong>de</strong>m<br />

ein Teil <strong>de</strong>r ursprünglich vorgesehenen Trassenführung<br />

<strong>de</strong>s Tunnels durch bautechnisch nachteilige Gesteinsschichten<br />

geführt hätte. Außer<strong>de</strong>m konnte hierdurch zusätzliche<br />

Nutzfall höhe geschaffen wer<strong>de</strong>n, die sich positiv<br />

auf die zu er warten<strong>de</strong> Stromproduktion auswirken sollte.<br />

Die Aus bildung <strong>de</strong>s Tunnels als Stun<strong>de</strong>nspeicher und die<br />

Ein führung einer entsprechen<strong>de</strong>n Blockbetriebsweise<br />

erlaubt es, auch in Niedrigwasserzeiten stun<strong>de</strong>nweise im<br />

optimalen Wirkungsgradbereich zu operieren und zu<strong>de</strong>m<br />

für die Produktion von Spitzenlaststrom gerüstet zu sein.<br />

Für die nahe am Projektstandort gelegene Gemein<strong>de</strong><br />

Përmet wird <strong>de</strong>r Kraftwerksbau in ökologischer Sicht<br />

erwartungsgemäß wesentliche Verbesserungen bringen.<br />

Bisher wur<strong>de</strong> Wasser für die Bewässerung <strong>de</strong>r Fel<strong>de</strong>r aus<br />

<strong>de</strong>m Mittellauf <strong>de</strong>s Flusses (ca. 3 km nach <strong>de</strong>m Wehrstandort<br />

<strong>de</strong>s Kraftwerks) entnommen, <strong>de</strong>r in Nie<strong>de</strong>rwasserzeiten<br />

im Wesentlichen durch die stark salzhaltigen<br />

Quellen gespeist wird. Nach Errichtung <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />

wird <strong>de</strong>r Bewässerungskanal gemäß <strong>de</strong>r Planung mit<br />

<strong>de</strong>m über <strong>de</strong>r Turbine abgearbeiteten Wasser dotiert und<br />

bekäme dadurch die Trinkwasserqualität, die am Einlauf<br />

vorhan<strong>de</strong>n war. Dies hat zwei Vorteile: Zum einen steht<br />

das Wasser zur Energieerzeugung zur Verfügung und zum<br />

an<strong>de</strong>ren enthält das zur Bewässerung verwen<strong>de</strong>te Wasser<br />

weniger Bo<strong>de</strong>n belasten<strong>de</strong> Salze.<br />

Durch die für <strong>de</strong>n Kraftwerksbau notwendige Erweiterung<br />

<strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur sollen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

planmäßig eine Brücke und eine befestigte Straße zur<br />

öffentlichen Benutzung nach Kraftwerksbau zur Verfügung<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>s<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werks wird geplant, eine Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

regionalen Versorgungs qualität und Versorgungs stabilität<br />

zu erreichen. Für das teilweise bereits eingesetzte Eigenkapital<br />

ist eine OeKB-Versicherung gegen politische<br />

Risiken abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Der Baubeginn soll<br />

planmäßig noch in diesem Jahr erfolgen, die Inbetriebnahme<br />

wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>mentsprechend in <strong>de</strong>r zweiten Jahreshälfte<br />

2013 möglich sein.<br />

6.7.2<br />

Weitere <strong>Invest</strong>itionstätigkeiten<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung hat <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager Kontakt zu weiteren Projekten mit insgesamt<br />

ca. 40 <strong>Wasserkraft</strong>werken und einer Gesamtleistung<br />

von ca. 300 MW sowie einem <strong>Invest</strong>itionsvolumen von<br />

rd. 490 Mio. EUR. Die Mehrzahl dieser Projekte befin<strong>de</strong>t<br />

sich in <strong>de</strong>r Selektionsphase.. Bei <strong>de</strong>r Zusammen stellung<br />

dieser <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten konnte <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager von seiner guten Marktvernetzung und Marktkenntnis<br />

profitieren.<br />

Von diesen Projekten befin<strong>de</strong>n sich insgesamt drei in<br />

einem bereits sehr weit fortgeschrittenen Akquisitionsstadium.<br />

Diese Projekte unterliegen einer sehr hohen<br />

Ankaufswahrscheinlichkeit und wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n<br />

ausführlicher dargestellt. Der Erwerb dieser Beteiligungen<br />

hängt noch von <strong>de</strong>r Erfüllung aufschieben<strong>de</strong>r Bedingungen<br />

in <strong>de</strong>n vereinbarten Verträgen ab. Dies betrifft die<br />

Beteiligung an einer norwegischen Gesellschaft, welche<br />

bereits ein <strong>Wasserkraft</strong>werk betreibt und fünf weitere geplant<br />

hat, eine Beteiligung an einer Projekt entwicklung am<br />

Fluss Istavloz in <strong>de</strong>r Türkei sowie die Beteiligung an einer<br />

weiteren albanischen Projekt entwicklung mit insgesamt<br />

fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken am Fluss Mati.<br />

Zielregion Skandinavien / Norwegen / Bekk og Strøm<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat am 25. August 2011 einen<br />

Vertrag zum Erwerb einer Beteiligung an <strong>de</strong>r norwegischen<br />

Bekk og Strøm AS mit Sitz in Kristiansand / Norwegen<br />

abgeschlossen. Bekk og Strøm hat im April 2011 ein<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk in Lindåna in Betrieb genommen, bei<br />

einem weiteren Projekt in Holldalbekk soll <strong>de</strong>r Baubeginn<br />

kurzfristig erfolgen. Für vier weitere Standorte hat Bekk og<br />

Strøm bereits die Rechte für die Wassernutzung erworben.<br />

Zur Ab<strong>de</strong>ckung ihrer Fixkosten hat Bekk og Strøm bisher<br />

auch Beratungsleistungen für Dritte erbracht. Zukünftig<br />

112 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Albanien, Lengarica, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />

Gesellschaft / Sitz<br />

Lengarica & Energy sh.p.k.,<br />

Geplante Jahresproduktion<br />

ca. 32 GWh<br />

Tirana<br />

(für ein Regeljahr)<br />

Beteiligungsquote 80 %<br />

Geplante Fertigstellung Oktober 2013<br />

<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />

8,96 MW<br />

Geschätzte Gesamt-<br />

<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Prognostizierter Jahresertrag<br />

(Bruttostromerlös)<br />

ca. 18,6 Mio. EUR<br />

1,98 Mio. EUR<br />

Status<br />

vor Baubeginn<br />

Lengarica 40°12‘43‘‘N, 20°24‘55‘‘E<br />

Montenegro<br />

Kosovo<br />

Mazedonien<br />

Durrës<br />

Tirana<br />

Vlorë<br />

Griechenland<br />

Mittelmeer<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 113


sollen jedoch alle Aktivitäten auf das Kerngeschäft<br />

fokussiert wer<strong>de</strong>n: <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>s eigenen Portfolios,<br />

weitere Akquisitionen von Projekten und die Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r bereits im Portfolio befindlichen Projekte sowie <strong>de</strong>r<br />

Betrieb <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Anlagen. 2011 benötigte Bekk<br />

og Strøm Eigenmittel zur Umsetzung bereits akquirierter<br />

Projekte. Auf Wunsch <strong>de</strong>s beteiligten Finanz investors<br />

Køhlergruppen AS, eine in Stavanger ansässige Finanzgruppe,<br />

wur<strong>de</strong> ein strategischer Partner gesucht, <strong>de</strong>r<br />

insbeson<strong>de</strong>re über Expertise im Bau und Betrieb von<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken verfügen sollte.<br />

Der Asset Manager hat im Auftrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

gemeinsam mit weiteren geeigneten Beratungsunternehmen<br />

eine umfangreiche wirtschaft liche,<br />

rechtliche und steuerliche Due Diligence durchgeführt.<br />

Im Kaufvertrag wur<strong>de</strong>n dabei einzelne Bedingungen aufgenommen,<br />

so dass <strong>de</strong>r Erwerb erst dann erfolgt, wenn<br />

diese Bedingungen erfüllt sind. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

hat das Recht, auf alle, auf einzelne und Teile von<br />

einzelnen aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen zu verzichten.<br />

Nach Erfüllung <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen wird<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung rd. 50,8 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erwerben und die Køhlergruppen AS rd. 30,4 %<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile halten. Die restlichen rd. 18,8 %<br />

<strong>de</strong>r Anteile wer<strong>de</strong>n die Gründungsgesellschafter sowie<br />

das Management <strong>de</strong>r Bekk og Strøm AS halten,<br />

insgesamt sind dies sechs natürliche Personen. Der<br />

Gesellschaft sollen aus <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung plan mäßig<br />

34,95 Mio. NOK (rd. 4,5 Mio. EUR) zufließen. In <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaftervereinbarung haben sich die Gesellschafter<br />

auf <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Portfolios <strong>de</strong>r Bekk og Strøm AS auf<br />

bis zu 300.000 MWh pro Jahr geeinigt. Die Køhlergruppen<br />

AS hat prinzipiell Interesse bekun<strong>de</strong>t, an dafür vorgesehenen<br />

Kapitalerhöhungen teilzunehmen, um auch<br />

weiterhin einen Stimmanteil von min<strong>de</strong>stens 30 % zu<br />

halten. Aufgrund <strong>de</strong>s angestrebten weiteren Ausbaus <strong>de</strong>s<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werks-Portfolios <strong>de</strong>r Bekk og Strøm soll diese<br />

aus Sicht <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Funktion einer<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaft übernehmen, über die die In vestitionen<br />

und Aktivitäten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in Norwegen<br />

gebün<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Das <strong>Wasserkraft</strong>werk Lindåna (Beteiligung <strong>de</strong>r Bekk og<br />

Strøm 51 %) liegt im Südwesten Norwegens und hat eine<br />

installierte Leistung von 1,66 MW sowie eine erwartete<br />

jährliche Gesamtproduktion von 4.400 MWh. Die Größe<br />

<strong>de</strong>s Einzugsgebiets beträgt ca. 17 km². Die Fallhöhe<br />

liegt bei 150 m, die Nutzfallhöhe beläuft sich auf 146 m.<br />

Der Wasser durchfluss pro Sekun<strong>de</strong> liegt bei 1,35 m³. Es<br />

wur<strong>de</strong> eine Peltonturbine <strong>de</strong>r Global Hydro Energy (GHE)<br />

eingebaut, über die GHE wur<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>r Erstkontakt<br />

zum Asset Manager hergestellt. Über die 300 m lange<br />

Hochspannungs leitung wird die Netzspannung von<br />

22,5 kV übertragen. Die Errichtung <strong>de</strong>s Kraftwerks wur<strong>de</strong><br />

nach Erteilung <strong>de</strong>r Bau genehmigung innerhalb von neun<br />

Monaten abge schlossen. Die Lizenz läuft unbefristet<br />

und hat die Genehmigung <strong>de</strong>s norwegischen Wasserressourcen-<br />

und Energieamts (Norges vassdrags- og<br />

energidirektorat, NVE) nach <strong>de</strong>n neuen Genehmigungsver<br />

fahren für Kraft werke dieser Größenordnung erhalten.<br />

Das Wasser nutzungsrecht entlang <strong>de</strong>r Flussläufe wird<br />

von norwegischen Privat personen gehalten, welche für<br />

die Nutzung <strong>de</strong>r Wasser kraft zeitlich befristete Nutzungsrechte<br />

vergeben haben. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenzlaufzeit von<br />

40 Jahren haben die Eigentümer <strong>de</strong>s Wassernutzungsrechtes,<br />

welche auch an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

Lindåna mit 49 % beteiligt sind, das Recht, die Anlage<br />

zum dann gültigen Marktwert zu erwerben. An<strong>de</strong>renfalls<br />

verlängert sich das Nutzungsrecht um weitere zehn Jahre.<br />

Das Kraftwerk befin<strong>de</strong>t sich seit April 2011 in Betrieb. Das<br />

Projekt mit Kosten von ca. 18 Mio. NOK (dies entspricht<br />

rd. 2,3 Mio. EUR) wur<strong>de</strong> mit rd. 13 Mio. NOK (dies entspricht<br />

rd. 1,7 Mio. EUR) von einer norwegischen Bank<br />

finanziert. Gegenwärtig wird die bestehen<strong>de</strong> kurzfristige<br />

Fremdfinanzierung für die Bau errichtungsphase<br />

in eine langfristige Fremdfinanzierung umgewan<strong>de</strong>lt.<br />

Damit soll insbeson<strong>de</strong>re eine Reduzierung <strong>de</strong>r Zinszahlungen<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions kosten<br />

von 2,3 Mio. EUR und somit 1.150 EUR / kW ergäbe sich<br />

bezogen auf die angenommene Produktions menge von<br />

4.400 MWh pro Jahr ein Wert von rd. 520 EUR / MWh.<br />

114 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Norwegen, Bekk og Strøm, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />

Gesellschaft / Sitz<br />

Bekk og Strøm AS,<br />

Geplante Jahresproduktion<br />

ca. 35 GWh<br />

Kristiansand, Norwegen<br />

(für ein Regeljahr)<br />

Beteiligungsquote (angestrebt) 50,8 %<br />

Geplante Fertigstellung März 2011 –<br />

<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks Dezember 2016<br />

Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />

10,4 MW<br />

Geschätzte Gesamt-<br />

<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Prognostizierter Jahresertrag<br />

(Bruttostromerlös)<br />

ca. 18,6 Mio. EUR<br />

1,83 Mio. EUR<br />

Status<br />

1 <strong>Wasserkraft</strong>werk in Betrieb,<br />

5 weitere geplant<br />

Stallemoelva<br />

58°48‘28‘‘N, 7°45‘54‘‘E<br />

Nord-Atlantik<br />

Herresbekken<br />

58°40‘40‘‘N, 7°27‘44‘‘E<br />

Holldalbekk<br />

59°43‘49‘‘N, 7°30‘48‘‘E<br />

Trondheim<br />

Lindåna<br />

Schwe<strong>de</strong>n<br />

Finland<br />

58°28‘12‘‘N, 7°45‘22‘‘E<br />

Skjersfossen<br />

Bergen<br />

Oslo<br />

58°31‘48‘‘N, 8°15‘4‘‘E<br />

Stavanger<br />

Kristiansand<br />

Skripelandsfossen<br />

58°33‘57‘‘N, 8°13‘30‘‘E<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 115


Die <strong>Invest</strong>itions kosten pro MWh wür<strong>de</strong>n somit bei einem<br />

angenommenen durchschnittlichen Strompreis-Mittelwert<br />

für die Jahre 2011 bis 2018 inkl. Grünstromzertifikate i. H. v.<br />

73,54 EUR / MWh <strong>de</strong>m rd. 7-fachen <strong>de</strong>s ange nommenen<br />

Strompreises ent sprechen. Langfristige Absatzverträge<br />

wur<strong>de</strong>n noch nicht abgeschlossen, da nach Ansicht <strong>de</strong>r<br />

Bekk og Strøm sowie <strong>de</strong>s Asset Managers in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Markt situation Veräußerungen über die Strombörse<br />

attraktiver erscheinen.<br />

Das <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt Holldalbekk (Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Bekk og Strøm 100 %) befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Umsetzungsphase,<br />

alle Land- und Zufahrtsrechte sowie die Lizenz zum<br />

Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks für 40 Jahre wur<strong>de</strong>n in<br />

2008 erworben. Das Einzugsgebiet beträgt hier rd. 9 km².<br />

Das Projekt Holldalbekk weist eine Fallhöhe von 225 m<br />

auf und soll später eine Nutzfallhöhe von 214 m nutzen<br />

können. Es wird von einem Wasserdurchfluss von<br />

rd. 0,75 m³ pro Sekun<strong>de</strong> ausgegangen. Die endgültige<br />

Genehmigung <strong>de</strong>r Planung von <strong>de</strong>r norwegischen NVE<br />

wird in Kürze erwartet. Bekk og Strøm AS geht von einem<br />

weiterhin positiv verlaufen<strong>de</strong>n Prozessablauf aus, daher<br />

wur<strong>de</strong>n bereits erste Anzahlungen für die technische<br />

Ausstattung geleistet. Auch hier soll eine Peltonturbine<br />

verbaut wer<strong>de</strong>n. Nach Fertigstellung soll die erwartete<br />

Netzspannung von 22 kV über eine 300 m lange Hochspannungsleitung<br />

weitergeleitet wer<strong>de</strong>n. Der Baubeginn<br />

soll nach Planungen <strong>de</strong>r Bekk og Strøm noch 2011<br />

erfolgen. Als jährliche Produktion wer<strong>de</strong>n 3.600 MWh<br />

erwartet, die installierte Leistung beträgt 1,6 MW. Die<br />

geschätzten Projekt kosten belaufen sich auf 17 Mio. NOK<br />

(dies entspricht rd. 2,2 Mio. EUR). Bei diesen <strong>Invest</strong>itionskosten,<br />

somit 1.375 EUR / kW, wür<strong>de</strong> sich bezogen auf<br />

die angenommene Produktionsmenge ein Wert von<br />

rd. 611 EUR / MWh ergeben. Die <strong>Invest</strong>itionskosten pro<br />

MWh wür<strong>de</strong>n somit bei einem ange nommenen durchschnittlichen<br />

Strompreis-Mittelwert für die Jahre 2011 bis<br />

2018 inkl. Grünstromzertifikate i. H. v. 73,54 EUR / MWh<br />

<strong>de</strong>m rd. 8,3-fachen <strong>de</strong>s angenommenen Strompreises<br />

entsprechen.<br />

Neben <strong>de</strong>n Projekten Lindåna und Holldalbekk hat sich Bekk og Strøm für folgen<strong>de</strong> weitere Projekte durch schuldrechtliche<br />

Vereinbarungen bereits die Lizenzen gesichert:<br />

Projekte<br />

Geplante Jahresproduktion<br />

(Prognose)<br />

Geplante installierte Leistung<br />

(Prognose)<br />

Geschätztes Projektvolumen<br />

(Prognose)<br />

Skripelandsfossen 12.400 MWh 2,5 MW 48,0 Mio. NOK (rd. 6,2 Mio. EUR)<br />

Skjersfossane<br />

5.000 MWh 1,4 MW 22,0 Mio. NOK (rd. 2,8 Mio. EUR)<br />

Herresbekken<br />

5.400 MWh 2,0 MW 19,0 Mio. NOK (rd. 2,4 Mio. EUR)<br />

Stallemoelva / Rysefossen 3.900 MWh 1,5 MW 21,0 Mio. NOK (rd. 2,7 Mio. EUR)<br />

116 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 117


Zielregion Südosteuropa / Mati / Albanien<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat ein bedingtes Kaufversprechen<br />

abgegeben, einen 90 %-Anteil an einer albanischen<br />

Gesellschaft zu erwerben, die sich <strong>de</strong>rzeit in<br />

Gründung befin<strong>de</strong>t und die planmäßig die wasserrechtlichen<br />

Lizenzen halten soll. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die<br />

Errichtung von fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken in einer Kaska<strong>de</strong>,<br />

die am Flusslauf Mati errichtet wer<strong>de</strong>n sollen. Insgesamt<br />

wird das Projekt ein Einzugsgebiet von rd. 675 km² umfassen.<br />

Das Projekt liegt am Oberlauf <strong>de</strong>s Flusses Mati,<br />

<strong>de</strong>r im Unterlauf bereits durch zwei große Talsperrenkraftwerke<br />

energetisch genutzt wird. Der Asset Manager<br />

plant, das Projekt zusammen mit vier lokalen Partnern<br />

zu ent wickeln, einem Konsortium bestehend aus <strong>de</strong>n<br />

albanischen Gesellschaften Riviera sh. p. k., EHW sh. p. k.,<br />

Energy Project sh. p. k. und Antlantik sh. p. k. Diese Gesellschaften<br />

sind alle mittelbar an <strong>de</strong>m Projekt beteiligt.<br />

Sämtliche Gesellschaften, auch die zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft,<br />

sind Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung nach albanischem Recht. Die gesamte installierte<br />

Leistung soll 29,75 MW (niedrigster Einzelwert 3,2 MW,<br />

höchster Einzelwert 12,3 MW) betragen und eine Gesamtjahresproduktion<br />

von 119 GWh ermöglichen. Das Kraftwerk<br />

mit <strong>de</strong>r geringsten Produktion soll hierbei ca. 12,2 GWh<br />

liefern, das mit <strong>de</strong>r höchsten Produktion rd. 54 GWh.<br />

Insgesamt sollen pro Kraftwerk jeweils zwei Turbinen<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, so dass in Summe sechs Kaplan-, zwei<br />

Francis- und zwei Peltonturbinen zum Einsatz kommen<br />

sollen. Die jähr lichen Produktions stun<strong>de</strong>n sollen von<br />

3.563 Stun<strong>de</strong>n bis 4.396 Stun<strong>de</strong>n reichen und plangemäß<br />

im (un ge wichteten) Mittel 3.872 Stun<strong>de</strong>n betragen. Dies<br />

wür<strong>de</strong> einer durchschnittlichen Auslastung von rd. 44 %<br />

entsprechen. Die höchste Fallhöhe <strong>de</strong>r fünf Kraftwerke<br />

beträgt 360 m (mit einer Nutzfallhöhe von 355 m), die niedrigste<br />

Fallhöhe 9 m, was gleichzeitig auch die niedrigste<br />

Nutzfallhöhe sein soll. Die erwarteten Durchflussmengen<br />

sollen zwischen 2 m³ / s und 42 m³ / s liegen, im ungewichteten<br />

Durchschnitt aller fünf Kraft werke bei 21,5 m³ / s. Die<br />

Länge <strong>de</strong>r Hochspannungs leitungen soll von 700 m bis hin<br />

zu 2,7 km, die Netz spannung von 20 kV bis hin zu 110 kV<br />

betragen. Die erwartete Laufzeit <strong>de</strong>r Lizenz beträgt 35 Jahre<br />

und beginnt mit Fertigstellung und In betriebnahme <strong>de</strong>s<br />

Kraftwerks. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenz dauer ist auch hier das<br />

Kraftwerk an <strong>de</strong>n albanischen Staat entschädigungslos zu<br />

übertragen. Die geschätzten <strong>Invest</strong>itionskosten sollen sich<br />

planmäßig auf rd. 52 Mio. EUR belaufen, rd. 55 % dieses<br />

Betrages entfallen auf die Baukosten, rd. 36 % auf die<br />

technische Ausstattung, <strong>de</strong>r Rest sind Planungs- und Verwaltungskosten.<br />

Auf Basis <strong>de</strong>r geplanten <strong>Invest</strong>itions kosten,<br />

umgerechnet rd. 1.750 EUR / kW, ergäbe sich, bezogen auf<br />

die angenommene Produktionsmenge von 119.000 MWh<br />

pro Jahr, ein Wert von rd. 437 EUR / MWh. Die <strong>Invest</strong>itionskosten<br />

pro MWh wür<strong>de</strong>n somit bei einem ange nommenen<br />

durchschnittlichen Strompreis-Mittelwert für die Jahre 2011<br />

bis 2018 i. H. v. 69,34 EUR / MWh <strong>de</strong>m rd. 6,3-fachen <strong>de</strong>s<br />

angenommenen Strompreises entsprechen.<br />

Die bestehen<strong>de</strong> Flussmorphologie bietet für die Ausbildung<br />

von Laufkraftwerken vorteilhafte Voraussetzungen,<br />

weil die energetische Nutzung ohne wesentliche Eingriffe<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnte. Ausuferungsbereiche wür<strong>de</strong>n<br />

auch ohne Uferbegleitmaßnahmen minimal bleiben.Dadurch<br />

wür<strong>de</strong> sich zum einen nur eingeschränkter Bedarf<br />

am Erwerb betroffener privater Grundstücke ergeben<br />

und zum an<strong>de</strong>ren könnten die veranschlagten Baukosten<br />

vergleichsweise niedrig gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die ursprünglich von <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m<br />

albanischen Ministerium für Wirtschaft, Han<strong>de</strong>l und<br />

Energie, ausgeschriebene Lizenz sah die zusätzliche Einbindung<br />

von drei unwirtschaftlicheren Oberlaufstandorten<br />

vor. Durch eine geän<strong>de</strong>rte und optimierte Ausführung<br />

sollen nun die zuvor genannten fünf <strong>Wasserkraft</strong> werke<br />

erstellt wer<strong>de</strong>n. Das neue Projektkonzept <strong>de</strong>s Asset<br />

Managers besteht aus zwei Hochdruckstufen, bei <strong>de</strong>nen<br />

jeweils durch die Ausleitung <strong>de</strong>s Flussabschnitts unzugängliche<br />

Steilschlucht bereiche umgangen wer<strong>de</strong>n und<br />

im Anschluss drei aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rdruck-<br />

Laufkraftwerksstufen entstehen sollen. Durch das neue<br />

Konzept sollten Potenziale zur Optimierung <strong>de</strong>s Projekts<br />

und zur insgesamt schonen<strong>de</strong>n energetischen Bewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>s konzessionierten Flussabschnitts gehoben<br />

wer<strong>de</strong>n können, so dass die ökologischen Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>s Kraftwerksbaus minimal bleiben könnten. Für<br />

118 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Albanien, Mati, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />

Gesellschaft / Sitz<br />

Mati (SPV 1 in Gründung),<br />

Geplante Jahresproduktion<br />

119 GWh<br />

Tirana<br />

(für ein Regeljahr)<br />

Beteiligungsquote 90 %<br />

Geplante Fertigstellung Februar 2014<br />

<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

Geplante Kraftwerks-<br />

29,75 MW in Kaska<strong>de</strong><br />

Nennleistung<br />

mit fünf Kraftwerken<br />

Geschätzte Gesamt-<br />

<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Prognostizierter Jahresertrag<br />

(Bruttostromerlös)<br />

Status<br />

ca. 52 Mio. EUR<br />

7,6 Mio. EUR<br />

in Planung<br />

Mati 41°28‘08‘‘N, 20°6‘11‘‘E bis 41°38‘37‘‘N, 20°0‘33‘‘E<br />

Montenegro<br />

Kosovo<br />

Mazedonien<br />

Durrës<br />

Tirana<br />

Vlorë<br />

Griechenland<br />

Mittelmeer<br />

1<br />

Special Purpose Vehicle (SPV), Zweckgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 119


die Optimierung <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Kraftwerk konzepts<br />

war es j edoch notwendig, eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lizenz zu<br />

veranlassen. Deswegen sind zahlreiche Bedingungen<br />

für <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Be teiligungserwerbs noch nicht<br />

erfüllt. So muss die technische Freigabe aller durch<br />

<strong>de</strong>n Asset Manager gefor<strong>de</strong>rten Konzept än<strong>de</strong>rungen<br />

durch Anpassung <strong>de</strong>r Konzession seitens <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n<br />

erfolgen. Dadurch soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass bei<br />

Baudurch führung weniger Unwägbarkeiten entstehen.<br />

Die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft kann von <strong>de</strong>r geplanten Beteiligung<br />

wie<strong>de</strong>r Abstand nehmen, sollte es nicht möglich<br />

sein, das geän<strong>de</strong>rte Konzept genehmigt zu bekommen.<br />

Während <strong>de</strong>s Detail-Engineerings, das plangemäß<br />

noch im vierten Quartal 2011 beginnen soll, wer<strong>de</strong>n<br />

ggf. noch weitere Verbesserungspotenziale umgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n können. So könnten bspw. Standardisierungen<br />

im Bereich <strong>de</strong>r drei Laufstufen sowie die betriebsoptimierte<br />

Aus legung <strong>de</strong>r Wasserwege, <strong>de</strong>s Tunnels und<br />

<strong>de</strong>s Zuleitungskanals zur gleichmäßigen Verteilung <strong>de</strong>r<br />

Energieproduktion umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Planungsphase<br />

ist mit ca. einem Jahr veranschlagt, die darauf folgen<strong>de</strong><br />

Bauzeit soll entsprechend gestaffelt wer<strong>de</strong>n und bis zur<br />

Inbetriebnahme <strong>de</strong>r letzten Kraftwerksstufe ca. drei Jahre<br />

in Anspruch nehmen. Wesentliche Erfahrungen mit <strong>de</strong>m<br />

Erstprojekt Lengarica könnten auch in das Projekt Mati<br />

einfließen.<br />

Zielregion Türkei / Kuyuma, Nähe Samsun<br />

Kuyuma liegt im nördlichen Teil <strong>de</strong>r Türkei in <strong>de</strong>r Nähe<br />

<strong>de</strong>s Schwarzen Meeres. Erworben wer<strong>de</strong>n sollen 51 %<br />

an einer türkischen Kapitalgesellschaft, die im Besitz <strong>de</strong>r<br />

von <strong>de</strong>r türkischen Energiemarkt-Aufsichtsbehör<strong>de</strong> ausgestellten<br />

Lizenz für die Errichtung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

ist. Der Kaufvertrag über die Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ist abgeschlossen, jedoch noch nicht vollzogen.<br />

Geplant ist die Errichtung eines Wasser kraftwerks<br />

mit einer installierten Leistung von 18,5 MW und einer<br />

Jahres produktion von ca. 33 GWh an <strong>de</strong>n Flüssen<br />

Durucay, Egribük, Elmali und Kücük, welche alle Zuflüsse<br />

<strong>de</strong>s Flusses Kizilmark sind, eines <strong>de</strong>s größten Flüsse<br />

in <strong>de</strong>r Türkei. Das Projekt, das drei Seiten täler in drei<br />

Wasser fassungen und ein Einzugs gebiet von rd. 160 km²<br />

umfasst, wur<strong>de</strong> von vier Privat personen ent wickelt,<br />

<strong>de</strong>nen das notwendige Eigenkapital zur Umsetzung<br />

<strong>de</strong>s Projekts fehlte. Einer <strong>de</strong>r Eigentümer war vormals<br />

Direktor <strong>de</strong>r türkischen Wasserbehör<strong>de</strong> DSI und ist daher<br />

mit <strong>de</strong>n Strukturen <strong>de</strong>r Genehmigungs institutionen vertraut.<br />

Die Planung für das Projekt soll plangemäß noch<br />

im vierten Quartal 2011 abge schlossen wer<strong>de</strong>n, so dass<br />

noch im ersten Quartal 2012 die Bauverträge abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n könnten. Es sollen zwei Peltonturbinen<br />

zum Einsatz kommen, die plangemäß rd. 2.500 Volllaststun<strong>de</strong>n<br />

pro Jahr erreichen sollen. Dies wür<strong>de</strong> einer<br />

durchschnittlichen Auslastung von rd. 29 % entsprechen.<br />

Die Fallhöhe beträgt knapp 400 m, die Nutzfallhöhe soll<br />

sich auf ca. 394 m belaufen. Der Wasser durchfluss soll<br />

bei rd. 5,2 m³ pro Sekun<strong>de</strong> liegen. Die Hochspannungsleitung<br />

soll 10,5 km betragen, die Netzspannung bei<br />

34,5 kV liegen. Die Lizenz dauer beträgt 49 Jahre, beginnend<br />

ab Februar 2010. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenz geht<br />

das Wasser kraftwerk in Besitz <strong>de</strong>s türkischen Staates<br />

über. Die Bauzeit ist mit 1,5 Jahren ver anschlagt, da<br />

in diesen Lagen auch <strong>de</strong>r Winter zum Bauen genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Das <strong>Invest</strong>itions volumen soll plan mäßig<br />

rd. 20,1 Mio. EUR betragen, von <strong>de</strong>nen rd. 65 % auf<br />

die Baukosten und rd. 30 % für die technische Ausstattung<br />

entfallen sollen. Bei <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionskosten<br />

(diese wür<strong>de</strong>n 1.086 EUR / kW entsprechen) wür<strong>de</strong> sich,<br />

bezogen auf die ange nommene Produktions menge von<br />

33.000 MWh pro Jahr, ein Wert von rd. 609 EUR / MWh<br />

ergeben. Die <strong>Invest</strong>itions kosten pro MWh entsprächen<br />

somit, bei einem angenommenen durchschnittlichen<br />

Strompreis-Mittelwert für die Jahre 2011 bis 2018<br />

i. H. v. 79,39 EUR / MWh, <strong>de</strong>m rd. 7,7-fachen <strong>de</strong>s angenommenen<br />

Strompreises.<br />

Das Kuyuma-Projekt weist einige Optimierungs potenziale<br />

auf. Durch <strong>de</strong>ren Umsetzung könnte es möglich sein,<br />

die Produktion zeitlich zu steuern und dadurch Strom<br />

zu Spitzen lastzeiten verkaufen zu können, in <strong>de</strong>nen<br />

höhere Preise erzielt wer<strong>de</strong>n können. Mit <strong>de</strong>m geplanten<br />

117.000 m³ großen Speicherbecken direkt vor <strong>de</strong>m<br />

Einlauf in die Druckleitung, die zum Krafthaus führt,<br />

120 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Türkei, Kuyuma, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />

Gesellschaft / Sitz<br />

Kuyuma Elektrik Üretim<br />

Geplante Jahresproduktion<br />

ca. 33 GWh<br />

Lim. Şırketı, Ankara<br />

(für ein Regeljahr)<br />

Beteiligungsquote (angestrebt) 51 %<br />

Geplante Fertigstellung Juni 2013<br />

<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />

18,5 MW<br />

Geschätzte Gesamt-<br />

<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Prognostizierter Jahresertrag<br />

(Bruttostromerlös)<br />

ca. 20,1 Mio. EUR<br />

2,26 Mio. EUR<br />

Status<br />

in Planung<br />

Kuyuma 41°2‘32‘‘N, 35°25‘43‘‘E<br />

Schwarzes Meer<br />

Bulgarien<br />

Georgien<br />

Istanbul<br />

Samsun<br />

Griechenland<br />

Izmir<br />

Ankara<br />

Antalya<br />

Adana<br />

Iran<br />

Syrien<br />

Irak<br />

Mittelmeer<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 121


könnten plangemäß 2 bis 6 Stun<strong>de</strong>n Strom mit optimalem<br />

Wirkungs grad produziert und verkauft wer<strong>de</strong>n. Zusätzliches<br />

Potenzial besteht in <strong>de</strong>r möglichen geregelten<br />

Nutzung <strong>de</strong>s oberhalb <strong>de</strong>s ersten Zulaufs gelegenen<br />

Be wässerungsdammes mit einem mehrere Millionen<br />

Kubik meter fassen<strong>de</strong>n Speichersee. Es ist geplant, bei<br />

<strong>de</strong>r türkischen Wasserbehör<strong>de</strong> zu beantragen, diesen<br />

Stausee als zusätzliches Speicherbecken für das geplante<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk Kuyuma zu nutzen. Dadurch könnte ein<br />

Tagesspeicher geschaffen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r in Niedrig wasserzeiten<br />

das Ausnutzen <strong>de</strong>r Spitzenlastzeiten an Werktagen<br />

ermöglicht. Die wirtschaftlich unattraktiveren Nacht- und<br />

Wochenendzeiten, die am Spotmarkt Preise <strong>de</strong>utlich unter<br />

<strong>de</strong>m Min<strong>de</strong>stpreis erzielen, könnten <strong>de</strong>mentsprechend<br />

produktionsfrei zur Speicherfüllung genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Führung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft soll unter <strong>de</strong>m<br />

Vorsitz <strong>de</strong>s Asset Managers gemeinsam mit einem zu<br />

ernennen<strong>de</strong>n türkischen Geschäftsführer organisiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Für diese Position soll eine Person gewonnen<br />

wer<strong>de</strong>n, die vor allem im Bereich Stromhan<strong>de</strong>l Erfahrung<br />

aufweisen kann.<br />

6.7.3<br />

Weitere Betätigungen<br />

Zielregion Alpenraum / Österreich / Obdach<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft betreibt auf Grundlage eines<br />

am 01. April 2011 abgeschlossenen Pachtvertrages in<br />

<strong>de</strong>r Nähe vom österreichischen Wildon ein <strong>Wasserkraft</strong>werk.<br />

Verpächter ist die Hereschwerke Frizberg KG, die<br />

das <strong>Wasserkraft</strong>werk zuvor selbst betrieben hat. Das<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk ist bereits 1983 ans Netz gegangen,<br />

insofern han<strong>de</strong>lt es sich hierbei um eine Bestandsanlage<br />

mit über Jahre zurückzuverfolgen<strong>de</strong>n Erfahrungs- und<br />

Durchschnittswerten. Die Fallhöhe beträgt 66 m, <strong>de</strong>r<br />

Ausbaudurchfluss 1,3 m³ pro Sekun<strong>de</strong>. Insgesamt erzeugt<br />

das Kraftwerk eine Jahresproduktion von durchschnittlich<br />

ca. 3 GWh und hat eine installierte Leistung von 0,74 MW.<br />

Es wur<strong>de</strong>n zwei Francis-Turbinen verbaut, die durchschnittlich<br />

3.480 Stun<strong>de</strong>n im Jahr unter Volllast laufen.<br />

Dies entspricht einer durchschnittlichen Aus lastung von<br />

rd. 40 %. Die Netzspannung beträgt 20 kV. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Pacht ist direkt gekoppelt an das Betriebser gebnis vor<br />

Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Tilgung (EBITDA).<br />

92 % <strong>de</strong>s EBITDA sind jährlich als Pacht fällig. Plangemäß<br />

könnten vor diesem Hintergrund nach allen Betriebskosten<br />

und <strong>de</strong>r Pachtzahlung für das Geschäftsjahr<br />

2011 / 2012 rd. 5.000 EUR netto erwirtschaftet wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Pachtverhältnis kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen<br />

Kündigungs frist jeweils zum 31. März und<br />

zum 30. September je<strong>de</strong>n Jahres gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Verpächterin kann jedoch erstmals zum 01. März 2018<br />

<strong>de</strong>n Pachtvertrag kündigen.<br />

122 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Das <strong>Invest</strong>ment<br />

6<br />

Obdach, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />

Gesellschaft / Sitz<br />

Wildon, Österreich<br />

Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />

0,743 MW<br />

Beteiligungsquote<br />

Pacht<br />

Fertigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks 1983<br />

Geplante Jahresproduktion<br />

(für ein Regeljahr)<br />

Status<br />

ca. 3 GWh<br />

in Betrieb<br />

Obdach 47°5‘28‘‘N, 14°41‘1‘‘E<br />

Tschechien<br />

Deutschland<br />

Slovakei<br />

Salzburg<br />

Wien<br />

Schweiz<br />

Innsbruck<br />

Wildon<br />

Graz<br />

Ungarn<br />

Slovenien<br />

Italien<br />

Adria<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 123


7<br />

Wirtschaftliche<br />

Grundlagen<br />

124<br />

Landschaft am Unterlauf <strong>de</strong>s Mati-Flusses, Albanien


Mit einer Beteiligung am <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> können<br />

sich Anleger plangemäß mit einer unternehmerischen<br />

Beteiligung indirekt an einer Vielzahl von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

beteiligen. Dazu soll von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ein Portfolio aus <strong>Wasserkraft</strong>werken in Skandinavien, Österreich,<br />

Südosteuropa und <strong>de</strong>r Türkei aufgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist geplant, überwiegend in neue, noch zu errichten<strong>de</strong><br />

<strong>Wasserkraft</strong>werksprojekte zu investieren. Da die einzelnen<br />

noch zu erwerben<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekte<br />

zum größten Teil noch nicht feststehen,<br />

han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Fondskonzept überwiegend um<br />

einen so genannten Blindpool. Demzufolge hängen die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen und Schätzwerte von <strong>de</strong>r<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r in Abschnitt 6.5 <strong>de</strong>finierten <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

und <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>itionskonzept ab.<br />

In <strong>de</strong>r ersten, so genannten <strong>Invest</strong>itionsphase, sollen insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke geplant, entwickelt und<br />

errichtet wer<strong>de</strong>n (Projektentwicklungsvorhaben). Insoweit<br />

ist es von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung, dass es <strong>de</strong>m Asset Manager gelingt, in ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Zahl geeignete Kraftwerksprojekte vertraglich<br />

zu sichern und die Entwicklungsphase bis zur Baufertigstellung<br />

erfolgreich zu gestalten. In <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n<br />

Bewirtschaftungsphase sollen die fertig gestellten <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

Strom produzieren, <strong>de</strong>r zu entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Erlösen aus Stromverkäufen führen soll. Nach einer Nutzungsdauer<br />

von min<strong>de</strong>stens drei bis fünf Jahren könnten<br />

die <strong>Wasserkraft</strong>werke dann planmäßig frühestens wie<strong>de</strong>r<br />

veräußert wer<strong>de</strong>n (Veräußerungsphase).<br />

Konzeptgemäß wird das wirtschaftliche Ergebnis einer<br />

Beteiligung am <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> maßgeblich<br />

vom Veräußerungserlös <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>- bzw. Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

abhängen. Insbeson<strong>de</strong>re aus <strong>de</strong>r Errichtung<br />

neuer <strong>Wasserkraft</strong> werke und <strong>de</strong>ren indirekten Verkauf<br />

könnten in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r jeweiligen Marktlage<br />

sowie <strong>de</strong>r gesamtwirtschaftlichen Entwicklung attraktive<br />

Ergebnisse realisiert wer<strong>de</strong>n. Dies hängt auch entschei<strong>de</strong>nd<br />

von <strong>de</strong>r Kompetenz <strong>de</strong>s Asset Managers sowie <strong>de</strong>r<br />

für ihn han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Personen ab.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 125


Daneben sollen auch Erträge aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n. Sowohl die laufen<strong>de</strong>n Erträge<br />

als auch <strong>de</strong>r Veräußerungserlös hängen wesentlich<br />

von <strong>de</strong>r zukünftigen Entwicklung <strong>de</strong>s Strommarktes in<br />

Europa und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Preisentwicklung für Stromverkäufe<br />

in <strong>de</strong>n einzelnen Zielregionen ab. Da die exemplarisch<br />

angenommene Veräußerung <strong>de</strong>r direkten und<br />

indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften im<br />

Jahr 2019 aus heutiger Sicht keineswegs gesichert ist, ist<br />

auch eine längerfristige Bewirtschaftung verbun<strong>de</strong>n mit<br />

einer späteren Veräußerung möglich.<br />

Nachfolgend sind die wesentlichen wirtschaftlichen<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> aufgeführt,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Planung für die <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>ren Finanzierung sowie<br />

die wesent lichen Annahmen, die <strong>de</strong>m wirtschaftlichen<br />

Konzept <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> zugrun<strong>de</strong><br />

gelegt wur<strong>de</strong>n.<br />

7.1<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungspläne<br />

(Prognose)<br />

Die <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungspläne sind in Euro aufgestellt,<br />

da die Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig in Euro erfolgen wird<br />

und die maßgeblichen Verträge <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (wie <strong>de</strong>r Managementvertrag<br />

sowie <strong>de</strong>r Kooperationsvertrag) auf Euro-Basis<br />

abge schlos sen wur<strong>de</strong>n bzw. abgeschlossen wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Euro-Währungsraumes besteht<br />

die Möglichkeit, dass diese Beteiligungen auf Basis<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>swährung (z. B. Norwegische Kronen,<br />

Türkische Lira, Albanischer Lek), US-Dollar o<strong>de</strong>r Euro<br />

erfolgt und die maßgeb lichen Verträge, laufen<strong>de</strong>n Erträge<br />

und Aufwendungen ebenfalls auf die jeweilige Lan<strong>de</strong>swährung,<br />

US-Dollar o<strong>de</strong>r Euro lauten. Soweit <strong>de</strong>rartige<br />

Aufwendungen und Erträge zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Prospektes bereits geleistet wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n diese in<br />

Euro umgerechnet.<br />

126 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

7.1.1<br />

Konsolidierter <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Konsolidierter <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb und die Herstellung<br />

<strong>de</strong>s geplanten <strong>Wasserkraft</strong>werksportfolios<br />

einschließlich Nebenkosten<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

(gesamt)<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

(gesamt)<br />

EUR EUR EUR<br />

Anteil Fondsgesellschaft<br />

in % <strong>de</strong>r<br />

Gesamtinvestition<br />

in % <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

1. Planungs- und Lizenzkosten 25.700.000 19.277.500 8.674.875 7,1 % 15,7 %<br />

2. Errichtungskosten 231.850.000 173.887.500 78.249.375 64,1 % 142,1 %<br />

3. Finanzierungskosten 10.420.000 7.812.500 3.515.625 2,9 % 6,4 %<br />

4. Umsatzsteuer 47.300.000 35.472.500 15.962.625 13,1 % 29,0 %<br />

5. Technische Prüfungs- und<br />

Beratungskosten<br />

1.115.000 501.750 0,4 % 0,9 %<br />

6. Erwerbsentgelt 5.760.000 2.592.000 2,1 % 4,7 %<br />

7. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

3.000.000 1.350.000 1,1 % 2,5 %<br />

8. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

625.000 281.250 0,2 % 0,5 %<br />

9. Sonstiges 200.000 90.000 0,1 % 0,2 %<br />

10. Liquiditätsreserve 250.000 112.500 0,1 % 0,2 %<br />

11. Aufgeld <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 0 850.000 0,7 % 1,5 %<br />

12. Avalgebühren 0 362.000 0,3 % 0,7 %<br />

Summe 315.270.000 247.400.000 112.542.000 92,2 % 204,3 %<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Vergütungen<br />

13. Eigenkapitalbeschaffung 3.348.000 2,7 % 6,1 %<br />

14. Konzeption und Marketing 2.790.000 2,3 % 5,1 %<br />

15. Geschäftsbesorgung in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase<br />

1.410.000 1,2 % 2,6 %<br />

Summe 7.548.000 6,2 % 13,7 %<br />

Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

16. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft 820.000 0,7 % 1,5 %<br />

17. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 960.000 0,8 % 1,7 %<br />

Summe 1.780.000 1,5 % 3,2 %<br />

18. Sonstiges 50.000 0,0 % 0,1 %<br />

19. Liquiditätsreserve 150.000 0,1 % 0,3 %<br />

Gesamtinvestition 315.270.000 247.400.000 122.070.000 100,0 % 221,6 %<br />

Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 127


Konsolidierter Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Eigenkapital<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

(gesamt)<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

(gesamt)<br />

EUR EUR EUR<br />

Anteil Fondsgesellschaft<br />

in % <strong>de</strong>r<br />

Gesamtinvestition<br />

in % <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

20. Kapitalanteil <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 89.055.000<br />

21. Kapitalanteil Co-<strong>Invest</strong>oren 29.685.000<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

22. Kapitalanteil Fondsgesellschaft 45.000.000<br />

23. Kapitalanteil Schwestergesellschaft 25.000.000<br />

24. Kapitalanteil Joint Venture-Partner 30.000.000<br />

Fondsgesellschaft<br />

25. Kommanditkapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft 54.000.000 44,2 % 98,0 %<br />

26. Agio 1.080.000 0,9 % 2,0 %<br />

Summe 118.740.000 100.000.000 55.080.000 45,1 % 100,0 %<br />

27. Zinserträge Fondsgesellschaft 660.000 0,5 % 1,2 %<br />

28. Umsatzsteuererstattung 18.070.000 13.550.000 6.097.500 5,0 % 11,1 %<br />

29. Fremdkapital 178.460.000 133.850.000 60.232.500 49,3 % 109,4 %<br />

Gesamtinvestition 315.270.000 247.400.000 122.070.000 100,0 % 221,6 %<br />

Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

ihr Eigenkapital auf insgesamt bis zu<br />

100 Mio. EUR zu erhöhen. Die Fondsgesellschaft sowie<br />

die Schwestergesellschaft planen, sich insgesamt mit<br />

70 Mio. EUR bzw. rd. 70,0 % an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zu beteiligen. Es ist nicht festgelegt, in welchem Verhältnis<br />

zueinan<strong>de</strong>r sich die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen<br />

wer<strong>de</strong>n, es ist auch möglich, dass sich aus schließlich<br />

die Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsge sellschaft<br />

beteiligt. Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

dass sich die Fondsgesellschaft und die Schwestergesell<br />

schaft mit insgesamt mehr als 70 Mio. EUR an<br />

<strong>de</strong>r Inves titionsgesellschaft beteiligen, sofern sämtliche<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager <strong>de</strong>m zustimmen (vgl. Abschnitt 8.4.3.1). Planmäßig<br />

soll sich die Fondsgesellschaft mit 45 Mio. EUR und<br />

die Schwestergesellschaft mit 25 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligen. Daneben ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner mit einem<br />

Eigenkapital i. H. v. rd. 20,5 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligt und plant, diesen Betrag auf insgesamt<br />

30 Mio. EUR zu erhöhen.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, ein diversifiziertes<br />

Portfolio aus <strong>Wasserkraft</strong>werken in Skandinavien, <strong>de</strong>m<br />

128 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Alpenraum, Südosteuropa und <strong>de</strong>r Türkei aufzubauen, zu<br />

entwickeln, zu errichten und zu bewirtschaften. Hierzu<br />

beabsichtigt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, sich überwiegend<br />

direkt o<strong>de</strong>r indirekt an Gesellschaften zu beteiligen,<br />

die eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke entwickeln, errichten und<br />

betreiben (<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften) und Erlöse aus <strong>de</strong>m<br />

Verkauf <strong>de</strong>s produzierten Stroms erzielen. Hierzu wird sie<br />

voraussichtlich Gesellschaftsanteile erwerben, sich an<br />

Kapitalerhöhungen beteiligen und / o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />

Zahlungen an die betreffen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

leisten, wie z. B. Einzahlungen in Kapitalrücklagen, Gesellschafterzuschüsse,<br />

Gesellschafterdarlehen o. ä. Daneben<br />

kann die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft <strong>Wasserkraft</strong>werke auch<br />

unmittelbar erwerben, entwickeln, errichten und betreiben.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Prospekts hat die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bereits eine Beteiligung an einer<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft erworben und für Beteiligungen<br />

an drei weiteren <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften Vereinbarungen<br />

zum Erwerb abgeschlossen, die jedoch noch unter<br />

aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen stehen o<strong>de</strong>r noch nicht<br />

vollzogen wur<strong>de</strong>n (vgl. Abschnitt 6.7). Das Beteiligungskapital,<br />

das die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an diesen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

direkt bzw. indirekt hält, soll planmäßig<br />

nach Fertigstellung <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

insgesamt rd. 89 Mio. EUR betragen. Der jeweilige Erwerb<br />

soll, wo es vorteilhaft erscheint, planmäßig über so genannte<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften als Zwischengesellschaften<br />

erfolgen. Eine Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r jeweiligen Geschäftstätigkeit<br />

innerhalb eines Lan<strong>de</strong>s über eine Län<strong>de</strong>rgesellschaft kann<br />

sich vorteilhaft auf Finanzierungsvorhaben auswirken.<br />

Auch bei einer späteren Veräußerung kann ein Verkauf <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren möglichen<br />

Veräußerungsstrategien attraktiver sein. Daher wur<strong>de</strong>n in<br />

Albanien und <strong>de</strong>r Türkei bereits solche Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

etabliert. Für Norwegen soll diese Funktion die Bekk<br />

og Strøm AS übernehmen, hinsichtlich <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

bereits einen Kaufvertrag über <strong>de</strong>n Erwerb<br />

einer Beteiligung abgeschlossen hat. Dieser sieht<br />

jedoch bis zum tatsächlichen Erwerb <strong>de</strong>s Anteils mehrere<br />

aufschieben<strong>de</strong> Bedingungen vor, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung noch nicht erfüllt sind (vgl. Abschnitt<br />

6.7.3).<br />

Der abgebil<strong>de</strong>te <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan weist<br />

zunächst die geplanten Gesamtkosten für die Planung,<br />

Entwicklung und Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften aus. Für Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsplans wur<strong>de</strong> angenommen,<br />

dass sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wirtschaftlich im<br />

Mittel zu 75 % an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften direkt<br />

o<strong>de</strong>r indirekt (z. B. über Län<strong>de</strong>rgesellschaften) beteiligen<br />

wird. In entsprechen<strong>de</strong>r Höhe wur<strong>de</strong>n die Kosten anteilig<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ausgewiesen. Auf<br />

dieser Basis sowie <strong>de</strong>r weiteren angenommenen Kostenpositionen<br />

plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine Kapitalerhöhung<br />

auf 100 Mio. EUR vorzunehmen. Planmäßig<br />

soll sich die Fondsgesellschaft hieran i. H. v. 45 Mio. EUR<br />

beteiligen. Entsprechend wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r wirtschaftlich auf die<br />

Fondsgesellschaft entfallen<strong>de</strong> Anteil <strong>de</strong>r auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ausgewiesenen Kosten dargestellt.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich dabei insgesamt um eine konsolidierte<br />

Darstellung, d. h. – vereinfacht ausgedrückt –, die Darstellung<br />

ist so erfolgt, als wäre die Fondsgesellschaft<br />

anteilig unmittelbar an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

und diese wie<strong>de</strong>rum anteilig unmittelbar an <strong>de</strong>n<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken beteiligt. Diese Darstellung erfolgt<br />

unabhängig davon, ob die Kosten bereits entstan<strong>de</strong>n sind<br />

o<strong>de</strong>r noch entstehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Im <strong>Invest</strong>itionsplan ist die vorgesehene Verwendung <strong>de</strong>r<br />

liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sowie <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase dargestellt. Län<strong>de</strong>rgesellschaften als<br />

Zwischengesellschaften wur<strong>de</strong>n nicht separat berücksichtigt,<br />

etwaige auf dieser Ebene anfallen<strong>de</strong> Kosten während<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wur<strong>de</strong>n aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />

und zum Zwecke <strong>de</strong>r besseren Übersichtlichkeit in <strong>de</strong>n<br />

Planungsansätzen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berücksichtigt.<br />

Soweit die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften o<strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase laufen<strong>de</strong><br />

Erträge erzielen (z. B. aus <strong>de</strong>r kurzfristigen verzinslichen<br />

Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel sowie Erträge aus Beteiligungen),<br />

sind diese nicht im <strong>Invest</strong>itionsplan abgebil<strong>de</strong>t.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 129


7.1.1.1<br />

Konsolidierter <strong>Invest</strong>itionsplan (Prognose)<br />

Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb und die Herstellung <strong>de</strong>s<br />

geplanten <strong>Wasserkraft</strong>werksportfolios einschließlich<br />

Nebenkosten<br />

Die dargestellten Positionen geben die geplanten Anschaffungs-<br />

und Anschaffungsnebenkosten sowie die Herstellungs-<br />

und Herstellungsnebenkosten <strong>de</strong>r noch zu errichten<strong>de</strong>n<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke sowie für die direkten und / o<strong>de</strong>r<br />

indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

wie<strong>de</strong>r.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Kosten für die Entwicklung und Errichtung<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>werkes richten sich im Wesentlichen nach<br />

<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Baukosten für die Errichtung <strong>de</strong>r Dämme,<br />

Tunnelbauten und sonstigen Hochbauten (z. B. Krafthaus)<br />

sowie die Kosten für die technische Ausrüstung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Turbinen, Transformatoren, Generatoren, Schaltanlagen<br />

und <strong>de</strong>n Stahlwasserbau. Daneben fallen üblicher weise<br />

Lizenzkosten, Planungs-, Steuerungs- und Überwachungskosten<br />

sowie weitere Baunebenkosten und Finanzierungskosten<br />

bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werkes an.<br />

1. Planungs- und Lizenzkosten<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> -<br />

werke sowie <strong>de</strong>r Beantragung und Erteilung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

wasserrechtlichen Lizenzen wer<strong>de</strong>n auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften entsprechen<strong>de</strong> Kosten anfallen.<br />

Bei angenommenen Herstellungskosten und Herstellungs<br />

nebenkosten ohne Umsatzsteuer auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften (Positionen 1. bis 3.) von<br />

rd. 268 Mio. EUR plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, dass<br />

hiervon durchschnittlich ca. 10 % auf die Planungs- und<br />

Lizenzerteilungskosten entfallen könnten, bezogen auf<br />

einzelne <strong>Wasserkraft</strong>projekte kann dieser Wert höher o<strong>de</strong>r<br />

niedriger ausfallen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

2. Errichtungskosten<br />

Die Errichtungskosten unterschei<strong>de</strong>n sich üblicherweise<br />

nach <strong>de</strong>n einzelnen Zielregionen bzw. Ziellän<strong>de</strong>rn. Ursächlich<br />

sind hierfür zum einen unterschiedliche Lohnkosten<br />

in verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn, daneben haben die natürlichen<br />

Gegebenheiten und insbeson<strong>de</strong>re die Beschaffenheit <strong>de</strong>s<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>ns (Sand- und Gesteins schichten) sowie<br />

die Topografie <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s einen entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Einfluss<br />

auf die Höhe <strong>de</strong>r Errichtungskosten. Den Planungen<br />

und Einschätzungen im Hinblick auf die <strong>Invest</strong>itionsstrategie<br />

wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Schätzungen <strong>de</strong>r Errichtungskosten<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt: In Skandinavien 1.200 – 1.300 EUR / kW,<br />

im Alpenraum 2.400 – 2.500 EUR / kW, in Südosteuropa<br />

1.500 –1.700 EUR / kW und in <strong>de</strong>r Türkei 1.500 –1.700 EUR / kW.<br />

Die unterstellten Kosten beziehen sich auf die planmäßig<br />

mögliche maximale Leistung <strong>de</strong>r Kraft werke (so genannte<br />

installierte Leistung) in <strong>de</strong>n jeweiligen Ziel regionen. Der<br />

Ausbaudurchfluss ist <strong>de</strong>r Durchfluss, für <strong>de</strong>n ein Kraftwerk<br />

ausgelegt ist, d.h. <strong>de</strong>r Durchfluss, bei <strong>de</strong>m es die maximale<br />

Leistung mit <strong>de</strong>m günstigsten Wirkungsgrad erbringt.<br />

Wenn <strong>de</strong>r Durchfluss gleich <strong>de</strong>m Ausbaudurchfluss ist,<br />

wird die sogenannte Maximalleistung <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />

erreicht. Falls <strong>de</strong>r Ausbaudurchfluss nicht permanent zur<br />

Verfügung steht, was bei Laufwasserkraftwerken aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Schwankungen <strong>de</strong>r Zuflussmengen regelmäßig <strong>de</strong>r<br />

Fall sein wird, wird das Kraftwerk nicht mit voller Auslastung<br />

son<strong>de</strong>rn im so genannten Teillastbetrieb gefahren.<br />

Hierzu wird <strong>de</strong>r Ausbaugrad <strong>de</strong>s Kraftwerks festgelegt.<br />

Der Ausbau grad eines Laufwasserkraftwerks ist das Verhältnis<br />

<strong>de</strong>s Ausbaudurchflusses zum Mittelwasserdurchfluss.<br />

Als Mittel wasserdurchfluss bezeichnet man dabei<br />

<strong>de</strong>n gemittelten jährlichen Abfluss. Der Ausbaudurchfluss<br />

ist die Größe, für welche die Turbinen ausgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Ausbau grad ist das Ergebnis einer individuellen Kosten-NutzenAnalyse<br />

für ein Kraftwerk und hängt stark von<br />

<strong>de</strong>r Charakteristik <strong>de</strong>r Durchflüsse ab. Der Ausbaugrad<br />

wird dabei in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r geplanten Stromerzeugung<br />

fest gelegt. Bei einem niedrigen Ausbaugrad wird<br />

eine hohe Auslastung angestrebt. Bei einem hohen Ausbaugrad<br />

hingegen sinkt die Vollauslastung <strong>de</strong>r installierten<br />

Leistung und die Auslastung ist geringer. <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

wer<strong>de</strong>n in Abhängigkeit <strong>de</strong>r spezifischen Gegebenheiten<br />

auf unterschiedlich hohe Maximalleistungen und<br />

damit Ausbaugra<strong>de</strong> ausgelegt. Beispielsweise wer<strong>de</strong>n in<br />

Norwegen die Kraftwerke auf eine vergleichsweise hohe<br />

Maximalleistung ausgelegt und weisen im Vergleich eine<br />

130 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

geringere durchschnittliche Auslastung auf. Entsprechen<br />

sind aber dadurch die spezifischen Errrichtungskosten<br />

in Bezug auf die installierte Maximalleistung ebenfalls<br />

geringer. Die unternehmerisch wesentliche Kenngröße<br />

ist die Angabe <strong>de</strong>r Kosten in Bezug auf die geplante<br />

durchschnittlich zu produzieren<strong>de</strong> Strommenge pro Jahr.<br />

Diese Kenngröße berücksichtigt neben <strong>de</strong>r installierten<br />

Leistung auch die angenommene durchschnittliche<br />

Auslastung <strong>de</strong>r Anlage bezogen auf die Maximalleistung.<br />

Bei 8.760 Stun<strong>de</strong>n pro Jahr und einer angenommenen<br />

durchschnittlichen Auslastung von 40 % pro Jahr ergibt<br />

sich somit rechnerisch eine jährliche Betriebsdauer <strong>de</strong>r<br />

Anlage von 3.504 Volllaststun<strong>de</strong>n. Es wird angestrebt, auf<br />

Portfolio-Ebene Kraftwerke mit einer installierten Leistung<br />

von insgesamt min<strong>de</strong>stens rd. 150 MW zu errichten.<br />

Bei einer angenommenen durchschnittlichen Auslastung<br />

von rd. 40 % könnte rechnerisch eine Strommenge von<br />

rd. 525.000 MWh pro Jahr produziert wer<strong>de</strong>n. Bei angenommenen<br />

Errichtungskosten <strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Wasserkraft</strong>portfolios von rd. 232 Mio. EUR (Position 2.)<br />

ergibt sich ein Wert von rd. 442 EUR / MWh. Die <strong>Invest</strong>itionskosten<br />

<strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n Portfolios von<br />

rd. 315 Mio. EUR (Positionen 1. bis 4.) entsprechen somit<br />

einem Wert von rd. 600 EUR / MWh. Im Einzelfall können<br />

die tatsächlichen Errichtungskosten in <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Regio nen <strong>de</strong>utlich von <strong>de</strong>n angenommenen Durch schnitts -<br />

werten abweichen.<br />

Auf Basis <strong>de</strong>r vorgenannten Annahmen sowie bei exemplarisch<br />

angenommenen Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften (Positionen<br />

1. bis 3.) von rd. 268 Mio. EUR plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

dass hiervon durchschnittlich rd. 86 % auf<br />

die Errichtungskosten entfallen könnten. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

um einen Schätzwert.<br />

3. Finanzierungskosten<br />

Für die beabsichtigte Fremdfinanzierung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften wer<strong>de</strong>n voraussichtlich marktübliche<br />

Kosten anfallen, insbeson<strong>de</strong>re für Bearbeitungsgebühren<br />

im Zusammenhang mit Darlehensgewährungen,<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gewährung von Sicherheiten<br />

sowie weitere laufen<strong>de</strong> Fremdfinanzierungskosten,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Zinsen während <strong>de</strong>r Bauerrichtungsphase.<br />

Bei angenommenen Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften (Positionen 1. bis<br />

3.) von rd. 268 Mio. EUR plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

dass hiervon durchschnittlich rd. 4 % auf Finanzierungskosten<br />

entfallen könnten. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

4. Umsatzsteuer<br />

Auf Errichtungskosten, Planungsleistungen und weitere<br />

Kostenbestandteile <strong>de</strong>r Positionen 1. bis 3. wird in <strong>de</strong>n<br />

einzelnen Ziellän<strong>de</strong>rn voraussichtlich Umsatzsteuer anfallen<br />

und zu entrichten sein. Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Türkei –<br />

aber auch in an<strong>de</strong>ren Staaten, wie bspw. Albanien – sind<br />

auf Bauleistungen anfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuerbeträge nur<br />

mit eingenommenen Umsatzsteuerzahlungen in <strong>de</strong>r Bewirtschaftungsphase<br />

verrechenbar, so dass diese regelmäßig<br />

zumin<strong>de</strong>st teilweise über einen Zeitraum von<br />

mehreren Jahren finanziert wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu plant<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

entsprechen<strong>de</strong> Fremdmittel zur Finanzierung<br />

dieser Umsatzsteuerbeträge zu marktüblichen Konditionen<br />

aufnehmen; die hierfür geplanten Fremdmittel sind in <strong>de</strong>r<br />

Position 29 enthalten. Soweit die angenommenen zu<br />

leisten<strong>de</strong>n Umsatzsteuerbeträge kurzfristig erstattungsfähig<br />

sein sollten, wur<strong>de</strong>n diese in <strong>de</strong>r Position 28 Umsatzsteuererstattung<br />

berücksichtigt. In Albanien und in <strong>de</strong>r<br />

Türkei wer<strong>de</strong>n Umsatzsteuer-Überhänge grundsätzlich<br />

nicht erstattet. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

5. Technische Prüfungs- und Beratungskosten<br />

Die Lahmeyer International GmbH wird von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beauftragt, diese im Rahmen von Ankaufsprüfungen<br />

zu beraten und als unabhängiger Zweitgutachter<br />

zu agieren (vgl. Abschnitt 8.6.3). Hierfür erhält<br />

die Lahmeyer International GmbH eine Vergütung auf<br />

Basis <strong>de</strong>s tatsächlichen Zeitaufwands. Die Vergütung<br />

soll sich plangemäß auf ca. 935.000 EUR zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer belaufen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen<br />

Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 131


Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

planmäßig keine Kosten für die Durchführung von<br />

Due Diligences anfallen. Aufgrund <strong>de</strong>r Vereinbarungen im<br />

Managementvertrag wer<strong>de</strong>n diese Kosten vom Asset Manager<br />

getragen. Kommt es jedoch aufgrund einer ablehnen<strong>de</strong>n<br />

Entscheidung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht zu<br />

einem Beteiligungserwerb o<strong>de</strong>r scheitert <strong>de</strong>r Erwerb aus<br />

sonstigen Grün<strong>de</strong>n, teilen sich <strong>de</strong>r Asset Manager und die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die externen Gutachter- und Beratungskosten<br />

sowie die weiteren Drittkosten (inkl. Reisekosten)<br />

zu gleichen Teilen. Für aufgrund <strong>de</strong>ssen nicht vom<br />

Asset Manager zu tragen<strong>de</strong> Due-Diligence-Kosten wur<strong>de</strong><br />

ein Betrag i. H. v. rd. 180.000 EUR berücksichtigt. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich um einen Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

6. Erwerbsentgelt<br />

Der Asset Manager erhält von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

für seine Leistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Akquisi tion von Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

ein Honorar i. H. v. 3 % <strong>de</strong>s angenommenen Werts<br />

<strong>de</strong>s Anlagevermögens <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

(soweit dieser auf <strong>de</strong>n Beteiligungsanteil <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

entfällt) nach Fertigstellung <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft zu errichten<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt<br />

8.6.2). Bei <strong>de</strong>m ausgewiesenen Betrag han<strong>de</strong>lt<br />

sich um einen Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

7. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, sich überwiegend an<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sowohl direkt als auch indirekt<br />

zu beteiligen, die eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke entwickeln<br />

bzw. errichten. Mithin wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

erst ab einem späteren Zeitpunkt nach Fertigstellung und<br />

Inbetriebnahme <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>werke Erträge<br />

aus <strong>de</strong>n Beteiligungen erzielen. Unabhängig davon muss<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft laufend ihren eigenen Verpflichtungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r operativen Geschäftstätigkeit<br />

nachkommen.<br />

Betreuungsvergütung<br />

Der Asset Manager erhält für seine Leistungen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligungen sowie<br />

<strong>de</strong>r Unterstützung von und Mitwirkung an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rund<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften eine Vergütung i. H. v. monatlich<br />

0,0833 % bezogen auf <strong>de</strong>n Anlagenwert <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften<br />

(bis 31. März 2016) bzw. bezogen<br />

auf <strong>de</strong>n Net Asset Value (Eigenkapital) <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

(ab 01. April 2016) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Dies könnte zum Schluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

einem Betrag von geschätzt rd. 1,95 Mio. EUR p. a. zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer entsprechen. Die Vergütung ist<br />

in monatlichen Raten zur Zahlung fällig.<br />

Vergütung für technische Prüfung und Überwachung<br />

Die Lahmeyer International GmbH wird von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beauftragt, die <strong>Wasserkraft</strong>werke einer<br />

laufen<strong>de</strong>n technischen Prüfung und Überwachung zu<br />

unterziehen (vgl. Abschnitt 8.6.3). Hierfür erhält die Lahmeyer<br />

International GmbH eine Vergütung auf Basis <strong>de</strong>s<br />

tatsächlichen Zeitaufwands. Die Vergütung soll sich plangemäß<br />

durchschnittlich auf ca. 40.000 EUR p. a. zzgl. Umsatzsteuer<br />

belaufen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

Versicherungsprämien<br />

Zur Absicherung gegen bestimmte län<strong>de</strong>rspezifische<br />

Unwägbarkeiten hat die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft für ihre<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>m Projekt Lengarica in Albanien eine<br />

Garantie mit <strong>de</strong>r OeKB Oesterreichische Kontrollbank AG<br />

vereinbart. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1 % p. a.<br />

<strong>de</strong>s investierten Eigenkapitals, dies entspricht bezogen auf<br />

das planmäßig in die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft zu leisten<strong>de</strong><br />

Eigenkapital einem Betrag von rd. 105.000 EUR. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

plant, ggf. auch für weitere Beteiligungen<br />

in Südosteuropa, aber auch in <strong>de</strong>r Türkei entsprechen<strong>de</strong><br />

Vereinbarungen abzuschließen. Dabei könnten<br />

sich die Kosten für albanische Kraftwerksbeteiligungen auf<br />

1 % p. a. und für türkische Kraftwerksbeteiligungen auf<br />

0,625 % p. a. bezogen auf das jeweils investierte Eigenkapital<br />

belaufen. Dies könnte zum Schluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

einem Betrag von geschätzt rd. 0,5 Mio. EUR<br />

p. a. entsprechen.<br />

132 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Gesellschaftskosten<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft muss weitere laufen<strong>de</strong> Kosten<br />

tragen, wie z. B. die Vergütung <strong>de</strong>r Geschäftsführung;<br />

Vergütungen, Sitzungsgel<strong>de</strong>r, Reisekosten und Spesen<br />

<strong>de</strong>s Beirats; Kosten für die Jahresabschlusserstellung und<br />

-prüfung sowie zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

unbekannte o<strong>de</strong>r unvorhersehbare Kosten. Diese Kosten<br />

sollen sich plangemäß anfänglich auf ca. 350.000 EUR p. a.<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer belaufen.<br />

Bei <strong>de</strong>m im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen Betrag (ggf.<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) han<strong>de</strong>lt es sich um einen<br />

Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, mit <strong>de</strong>m die<br />

voraussichtlich anfallen<strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

planmäßig soweit abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen, wie diese in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase voraussichtlich<br />

nicht aus realisierten Erträgen aus Beteiligungen abge<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Schätzungsweise könnten die<br />

laufen<strong>de</strong>n Kosten ab <strong>de</strong>m zweiten Halbjahr 2014 aus entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungserträgen aufgebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

8. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird aus <strong>de</strong>m Betrieb von<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken, die sie unmittelbar betreibt, voraussichtlich<br />

umsatzsteuerpflichtige Erlöse erzielen. Soweit<br />

<strong>de</strong>r Asset Manager gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Leistungen erbringen sollte, die originär auf die<br />

Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften gerichtet sind, beabsichtigt die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, diese Leistungen <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungsgesellschaften weiter zu belasten und<br />

hieraus ebenfalls umsatzsteuerpflichtige Erlöse zu erzielen.<br />

Insofern wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft voraussichtlich<br />

Unternehmer für umsatzsteuerliche Zwecke sein und<br />

gezahlte Vorsteuern erstattet bekommen können. Im<br />

<strong>Invest</strong>itionsplan wur<strong>de</strong> aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>nnoch<br />

berücksichtigt, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gezahlte<br />

Umsatzsteuerbeträge nicht vollständig, son<strong>de</strong>rn nur zu<br />

ca. 75 % erstattet bekommen kann. Es han<strong>de</strong>lt sich um<br />

einen Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

9. Sonstiges<br />

Bei Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in <strong>de</strong>r<br />

Türkei wer<strong>de</strong>n die auf <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

gerichteten Verträge voraussichtlich <strong>de</strong>r türkischen Stempelsteuer<br />

unterliegen. Die türkische Stempelsteuer wird<br />

grundsätzlich i. H. v. 0,825 % bezogen auf <strong>de</strong>n Gegenstandswert<br />

<strong>de</strong>s Vertrags erhoben. Je<strong>de</strong> unterschriebene<br />

Vertragsausfertigung unterliegt <strong>de</strong>r Besteuerung. Als<br />

Gegenstandswert wird <strong>de</strong>r höchste in <strong>de</strong>m Vertrag genannte<br />

Geldbetrag angesehen.<br />

Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an türkischen <strong>Wasserkraft</strong>ge<br />

sellschaften wur<strong>de</strong> ein Betrag i. H. v. pauschal<br />

190.000 EUR geschätzt. Für an<strong>de</strong>re Verträge wie Bauo<strong>de</strong>r<br />

Darlehensverträge wur<strong>de</strong> insgesamt ein Betrag<br />

i. H. v. rd. 1,1 Mio. EUR geschätzt, <strong>de</strong>r jedoch in <strong>de</strong>n<br />

Positionen 2. Errichtungskosten und 3. Finanzierungskosten<br />

berücksichtigt wur<strong>de</strong>. Da die Verträge zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen<br />

sind, han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen<br />

um Schätzwerte. Die tatsächliche Steuerbelastung kann<br />

höher ausfallen.<br />

Für nicht geplante Ausgaben o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Beträge während<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wur<strong>de</strong> ein Betrag i. H. v. 10.000 EUR<br />

(inkl. ggf. nicht abzugsfähiger gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />

vorgesehen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

10. Liquiditätsreserve<br />

Die anfängliche Liquiditätsreserve gibt <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />

liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bei planmäßigem<br />

Verlauf zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wie<strong>de</strong>r.<br />

11. Aufgeld <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Der Joint Venture-Partner hat sich bereits zu einem früheren<br />

Zeitpunkt an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligt<br />

und Kapitaleinlagen geleistet. Die Fondsgesellschaft<br />

und die Schwestergesellschaft wer<strong>de</strong>n sich planmäßig<br />

erstmalig zum 20. Dezember 2011 im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

voraussichtlich keine Gewinne erwirtschaften, jedoch<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 133


ereits einzelne <strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

getätigt haben. Für das durch <strong>de</strong>n Joint Venture-<br />

Partner bis zum 20. Dezember 2011 getragene Risiko im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>n bereits realisierten Beteiligungen<br />

an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften erhält dieser entsprechend<br />

<strong>de</strong>n Vereinbarungen im Kooperationsvertrag einen Ausgleich<br />

in <strong>de</strong>r Form, dass die Fondsgesellschaft und die<br />

Schwestergesellschaft mit ihrer erstmaligen Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Aufgeld an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zu entrichten haben, das bei taggenauer<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Zahlungen <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />

an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einer Verzinsung von<br />

15 % p. a. entspricht (vgl. Abschnitt 8.4.3.2). Das Aufgeld<br />

wird in die Kapitalrücklage <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

geleistet und dann im Wege <strong>de</strong>r Auflösung dieser Kapitalrück<br />

lage als Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner<br />

ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r anteilig auf<br />

die Fondsgesellschaft entfallen<strong>de</strong> Anteil an <strong>de</strong>m Aufgeld<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unter <strong>de</strong>r Annahme, dass<br />

sich die Fondsgesellschaft mit einem Kapitalanteil von<br />

45 Mio. EUR und die Schwestergesellschaft mit einem<br />

Kapitalanteil von 25 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

12. Avalgebühren<br />

Die Fondsgesellschaft sowie die Schwestergesellschaft<br />

haben sich gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft verpflichtet,<br />

dieser Bankbürgschaften in <strong>de</strong>r Höhe zur Verfügung<br />

zu stellen, in <strong>de</strong>r übernommene Kapitalanteile an<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft noch nicht eingezahlt wur<strong>de</strong>n.<br />

Dabei sind die zu übernehmen<strong>de</strong>n Stammeinlagen (planmäßig<br />

rd. 9,8 % <strong>de</strong>s übernommenen Kapitalanteils) jeweils<br />

unverzüglich einzuzahlen, die so genannten Gesellschafterzuschüsse<br />

(planmäßig rd. 90,2 % <strong>de</strong>s übernommenen<br />

Kapitalanteils) wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig<br />

erst sukzessive zur Finanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

abrufen. Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r mögliche<br />

Betrag <strong>de</strong>r im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Stellung<br />

von Bankbürgschaften üblicherweise anfallen<strong>de</strong>n Avalgebühren<br />

zugunsten <strong>de</strong>r bürgen<strong>de</strong>n Bank. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

um einen Schätzwert <strong>de</strong>r Anbieterin.<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Vergütungen<br />

13. Eigenkapitalbeschaffung<br />

Die Fondsgesellschaft zahlt <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

sowie ggf. weiteren mit <strong>de</strong>r Platzierung beauftragten<br />

Unternehmen eine Vermittlungsprovision von insgesamt<br />

4 % (inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />

jeweils platzierten Beteiligungskapitals ohne Agio <strong>de</strong>r neu<br />

beitreten<strong>de</strong>n Anleger (dies entspricht rd. 3,9 % bezogen<br />

auf das Eigenkapital inkl. Agio). In <strong>de</strong>r Vermittlungsprovision<br />

ist das Agio i. H. v. 2 % enthalten, das als Teil <strong>de</strong>r Kosten<br />

<strong>de</strong>r Eigenkapitalbeschaffung an die Vertriebspartner<br />

weitergezahlt wird. Aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong><br />

diese Vergütung auch auf die Kapital anteile <strong>de</strong>r Gründungskommanditistinnen<br />

berechnet (vgl. Abschnitt 8.5.2).<br />

Des Weiteren erhalten die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

und etwaige weitere Vertriebspartner bezüglich <strong>de</strong>r jeweils<br />

von ihnen vermittelten Kommanditanteile eine jährliche<br />

Vermittlungsvergütung von 0,55 % (inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s vermittelten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio). Die Vergütung entsteht erstmalig<br />

für das Geschäftsjahr 2012 / 2013 (vgl. Abschnitt 8.5.2).<br />

Im <strong>Invest</strong>itionsplan wur<strong>de</strong> die Vergütung für die <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

bis zum 31. März 2016 mit insgesamt 2,2 %<br />

(inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />

jeweils platzierten Beteiligungskapitals ohne Agio <strong>de</strong>r neu<br />

beitreten<strong>de</strong>n Anleger (dies entspricht rd. 2,16 % bezogen<br />

auf das Eigenkapital inkl. Agio) berücksichtigt.<br />

14. Konzeption und Marketing<br />

Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH erhält für die Konzeption<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebots und das Marketing eine Vergütung<br />

i. H. v. 3 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />

bis zum Platzierungsschluss insgesamt gezeichneten<br />

Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ohne Agio sowie<br />

i. H. v. 2,0 % (zzgl. gesetz licher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />

von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

inves tierten Kapitals (Summe <strong>de</strong>r geleisteten Stammeinlage<br />

sowie eingezahlter Gesell schafter zuschüsse, insge-<br />

134 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

samt: Kapitalabrufe). Daneben hat die <strong>DWS</strong> Finanz-Service<br />

GmbH Anspruch auf Erstattung nachgewiesener verauslagter<br />

Kosten für die Beauftragung von geeigneten Beratern<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Konzeption und Erstellung<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebots. Die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten ist<br />

begrenzt auf 0,5 % <strong>de</strong>s bis zum Platzierungsschluss insgesamt<br />

gezeichneten Kommanditkapitals (ohne Agio), maximal<br />

jedoch auf einen Betrag von 400.000 EUR, jeweils<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Ver gütung inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer entspricht insgesamt rd. 6,15 % bezogen<br />

auf das Eigen kapital ohne Agio. (vgl. Ab schnitt 8.5.3).<br />

15. Geschäftsbesorgung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

Gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-<br />

Service GmbH wird für die Übernahme <strong>de</strong>r lauf en<strong>de</strong>n<br />

administrativen Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ab<br />

<strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 2013 ein jährliches Honorar<br />

i. H. v. 0,6 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s bis zum<br />

Platzierungsschluss gezeichneten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) zur Zahlung fällig. Die Vergütung erhöht sich<br />

jährlich um 2 % (erstmals im Geschäftsjahr 2013 / 2014).<br />

Für das Geschäftsjahr 2011 / 2012 belaufen sich die<br />

Gebühren auf 0,05 % (zzgl. Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s bis zum<br />

30. November 2011 gezeichneten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) (vgl. Abschnitt 8.5.1). Im <strong>Invest</strong>itionsplan<br />

wur<strong>de</strong> die Vergütung für die <strong>Invest</strong>itionsphase bis zum<br />

31. März 2016 berücksichtigt. Bei <strong>de</strong>m ausge wiesenen<br />

Betrag han<strong>de</strong>lt sich teilweise um einen Schätzwert.<br />

Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

16. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft plant, neben geringfügigen Erträgen<br />

aus <strong>de</strong>r verzinslichen Anlage von Liquidität, im<br />

Wesentlichen Erträge aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zu erzielen. Da die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beabsichtigt, das geplante <strong>Wasserkraft</strong>werks-Portfolio<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 aufzubauen,<br />

wer<strong>de</strong>n erste Erträge aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft voraussichtlich erst nach <strong>de</strong>m<br />

Geschäftsjahr 2015 / 2016 erzielt wer<strong>de</strong>n können. Die<br />

Fondsgesellschaft muss ihren laufen <strong>de</strong>n Verpflichtungen<br />

jedoch unabhängig davon nachkommen, u. a. auch die<br />

jährliche Vermittlungsvergütung für die Eigenkapital vermittlung<br />

(siehe 13.) und die Vergütung für die Geschäftsbesorgung<br />

(siehe 15.) sowie die Vergütung <strong>de</strong>s Treuhandkommanditisten<br />

und weitere Gesellschaftskosten tragen.<br />

Treuhand-Kommanditistin<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erhält für ihre Leistungen<br />

eine jährliche Vergütung von 0,15 % (zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s verwalteten nominalen Anlagebetrags<br />

<strong>de</strong>r verwal teten Treugeber und Kommanditisten. Während<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase wird die Vergütung zeitanteilig<br />

berechnet.<br />

Gesellschaftskosten<br />

Die Komplementärin erhält eine Vergütung i. H. v. 8.000 EUR<br />

p. a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin i. H. v. 13.000 EUR p. a. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütungen wer<strong>de</strong>n vertraglich<br />

mit 2 % p. a. gesteigert, erstmals ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr<br />

2013 / 2014. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erhält<br />

zu<strong>de</strong>m als pauschalen Auslagenersatz 2,5 % ihrer jeweiligen<br />

Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Daneben wird die Fondsgesellschaft weitere laufen<strong>de</strong> Gesellschaftskosten<br />

tragen müssen, bspw. für die Testierung<br />

<strong>de</strong>s Jahresabschlusses, Steuerberatungskosten, Rechtsberatungskosten,<br />

Kosten von Gesellschafterversammlungen,<br />

<strong>de</strong>n Versand gesellschafterbezogener Schreiben u. ä.<br />

sowie zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung unbe kannte<br />

o<strong>de</strong>r unvorhersehbare Kosten. Diese Kosten sollen sich<br />

plangemäß anfänglich auf ca. 80.000 EUR p. a. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer belaufen. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei<br />

um Schätzwerte.<br />

Der im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesene Gesamtbetrag soll<br />

die voraussichtli chen laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase ab<strong>de</strong>cken. Voraussichtlich<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft frühestens nach Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 erstmals Erträge aus<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zufließen.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich zum Teil um einen Schätzwert.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 135


17. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft plant, sich ausschließlich an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu beteiligen und somit keine<br />

umsatzsteuerbaren Leistungen zu erbringen. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>ssen wird die Fondsgesellschaft wirtschaftlich mit allen<br />

Kosten inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

belastet. Alle weiteren auch im Rahmen <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />

zu leisten<strong>de</strong>n Vorsteuern können ebenfalls nicht<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n und verbleiben als endgültige<br />

Kostenbelastung bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (vgl. Abschnitt<br />

9.3.1.2.2). Die Summe <strong>de</strong>r voraussichtlich zu leisten<strong>de</strong>n<br />

Umsatzsteuer für die Positionen 14., 15. und 16. ist in<br />

dieser Position ausgewiesen.<br />

18. Sonstiges<br />

Für nicht geplante Ausgaben o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Beträge <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wur<strong>de</strong> ein Betrag<br />

in <strong>de</strong>r ausgewiesenen Höhe (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />

vorge sehen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

19. Liquiditätsreserve<br />

Die anfängliche Liquiditätsreserve gibt <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />

liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bei planmäßigem<br />

Verlauf <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft wie<strong>de</strong>r.<br />

7.1.1.2<br />

Konsolidierter Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Eigenkapital<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

20. Kapitalanteil <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Auf Basis angenommener Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

(Positionen 1. bis 3. von rd. 268 Mio. EUR sowie <strong>de</strong>r in<br />

diesem Zusammenhang zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Umsatzsteuerzahlungen<br />

plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, sich<br />

im Mittel zu rd. 75 % an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

direkt und indirekt zu beteiligen. Die konkreten direkten<br />

o<strong>de</strong>r indirekten Beteiligungen an einzelnen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

können von <strong>de</strong>m angenommenen Mittelwert<br />

<strong>de</strong>utlich abweichen.<br />

21. Kapitalanteil Co-<strong>Invest</strong>oren<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsstrategie sowie <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt<br />

diese, sich vorzugsweise gemeinsam mit Co-<strong>Invest</strong>oren<br />

an Wasser kraftgesellschaften direkt und indirekt zu beteiligen.<br />

Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r rechnerisch im Mittel verbleiben<strong>de</strong><br />

Anteil <strong>de</strong>r Co-<strong>Invest</strong>oren i. H. v. rd. 25 %.<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

22. Kapitalanteil Fondsgesellschaft<br />

Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r angenommene Anteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ohne Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Aufgelds bei planmäßigem Verlauf.<br />

23. Kapitalanteil Schwestergesellschaft<br />

Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r angenommene Anteil <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ohne Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Aufgelds bei planmäßigem Verlauf.<br />

24. Kapitalanteil Joint Venture-Partner<br />

Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r angenommene Anteil <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bei planmäßigem<br />

Verlauf. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

ist <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner mit einem Eigenkapital<br />

i. H. v. rd. 20,5 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligt. Es ist geplant, durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />

aus <strong>de</strong>m Umfeld <strong>de</strong>r Frizberg-Gruppe, die Beteiligung<br />

auf bis zu 30 Mio. EUR zu erhöhen.<br />

Fondsgesellschaft<br />

25. Kommanditkapital Fondsgesellschaft<br />

Das im <strong>Invest</strong>itionsplan aufgeführte Kommanditkapital<br />

(ohne Agio) beträgt nach Beitritt und Volleinzahlung<br />

aller Kommanditisten planmäßig 54 Mio. EUR. Hierin<br />

ist auch das Kapital <strong>de</strong>r Gründungskommanditistinnen<br />

enthalten.<br />

136 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

26. Agio<br />

Das Agio i. H. v. 2 % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r neu beitreten<strong>de</strong>n<br />

Anleger wird als Teil <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Eigen kapitalvermittlung<br />

(vgl. vorstehen<strong>de</strong> laufen<strong>de</strong> Nummer 13) an<br />

die Vertriebspartner weitergezahlt. Aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong> das kalkulierte Agio auch auf die Kapitalanteile<br />

<strong>de</strong>r Gründungskommanditistinnen berechnet.<br />

27. Zinserträge Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, aus <strong>de</strong>r verzinslichen<br />

Anlage von liqui<strong>de</strong>n Mitteln Zinserträge zu erwirtschaften.<br />

Diese sollen in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase neben <strong>de</strong>m Kommanditkapital<br />

sowie <strong>de</strong>m darauf zu entrichten<strong>de</strong>n Agio<br />

zur Finanzierung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionen – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft – herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n. Es wur<strong>de</strong> angenommen, dass die liqui<strong>de</strong>n Mittel<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durchschnittlich zu 2 % p. a. zinsbringend<br />

in Deutschland angelegt wer<strong>de</strong>n können und die<br />

Zinserträge in Deutschland <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer sowie<br />

<strong>de</strong>m darauf zu entrichten<strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag unterliegen.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 137


28. Umsatzsteuererstattung <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Soweit auf Bau- und Baunebenkosten, Planungsleistungen<br />

und weitere Kostenbestandteile <strong>de</strong>r Positionen 1. bis 3. in<br />

<strong>de</strong>n einzelnen Ziellän<strong>de</strong>rn voraussichtlich Umsatzsteuer anfallen<br />

und zu entrichten sein wird, ist diese unter <strong>de</strong>r Position<br />

Umsatzsteuererstattung ausgewiesen, soweit diese<br />

zu leisten<strong>de</strong>n Umsatzsteuerbeträge kurzfristig erstattungsfähig<br />

sein sollten. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

29. Fremdkapital<br />

Planmäßig wird angestrebt, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung und<br />

Errichtung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke Fremdkapital i. H. v. 55 %<br />

bis zu 80 % <strong>de</strong>r Gesamtinvestition <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

in Euro, <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>s währung<br />

o<strong>de</strong>r US-Dollar aufnehmen. In Südosteuropa und <strong>de</strong>r<br />

Türkei sollen Fremdmittel planmäßig in Euro o<strong>de</strong>r US-<br />

Dollar aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Der durchschnittliche<br />

Fremdkapitalanteil soll planmäßig über das gesamte Kraftwerks-Portfolio<br />

65 % nicht überschreiten wobei etwaige<br />

Fremdfinanzierungen von Umsatzsteuerzahlungen in diese<br />

Quote nicht einbezogen wer<strong>de</strong>n. Die Fremdkapitalquote<br />

hängt von <strong>de</strong>r Region ab, in <strong>de</strong>r das Kraftwerksprojekt<br />

realisiert wird. In Südosteuropa und <strong>de</strong>r Türkei wird eine<br />

Quote zwischen 55% und 65 % angestrebt, während in<br />

Skandinavien und <strong>de</strong>m Alpenraum eine Quote von bis<br />

zu 80 % erreicht wer<strong>de</strong>n darf. Im Finanzierungsplan wird<br />

exemplarisch angenommen, dass die Fremdfinanzierung<br />

(ohne etwaige Fremdfinanzierungen von Umsatzsteuerzahlungen)<br />

durchschnittlich rd. 60 % <strong>de</strong>r Herstellungskosten<br />

ohne Umsatzsteuer betragen könnte.<br />

Die Zinsen für die Fremdmittel richten sich nach <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Kapitalmarktverhältnissen. Kredite sollen nach<br />

Mög lichkeit langfristig aufgenommen und die Zinsen für<br />

Laufzeiten von bis zu acht Jahren fixiert wer<strong>de</strong>n. Zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung schätzt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

dass für die Bauphase Zinsen i. H. v. 5,5 %<br />

bis 6 % in Skandi navien und im Alpenraum 7,5 % bis 8,5 %<br />

in Südosteuropa vereinbart wer<strong>de</strong>n könnten. Es soll<br />

außer<strong>de</strong>m vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass die Zinsen nach Fertigstellung<br />

und Inbetriebnahme <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke um<br />

ca. 1 % reduziert wer<strong>de</strong>n, so dass für die langfris tige<br />

Finanzierung für Skandinavien und <strong>de</strong>n Alpenraum Zinsen<br />

i. H. v. 4,5 % bis 5 % und Südosteuropa und die Türkei<br />

i. H. v. 6,5 % bis 7,5 % angesetzt wer<strong>de</strong>n könnten. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich um Schätzwerte.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, dass Fremdmittel<br />

sukzessive im Errichtungsverlauf in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n und laufend auch Eigenkapital zur Finanzierung<br />

herangezogen wird.<br />

138 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Die durch die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften konzeptgemäß<br />

aufzunehmen<strong>de</strong>n Fremdfinanzierungen sollen planmäßig<br />

nach Fertigstellung und Inbetriebnahme <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werks laufend getilgt wer<strong>de</strong>n. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

geht davon aus, dass überwiegend gleichbleiben<strong>de</strong><br />

(lineare) Tilgungsleistungen vereinbart wer<strong>de</strong>n<br />

können. Für <strong>Wasserkraft</strong>werke in Skandinavien wird<br />

unterstellt, dass aufgenommene Fremdmittel innerhalb<br />

von 30 Jahren vollständig zurückgeführt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

für <strong>de</strong>n Alpenraum innerhalb von 25 Jahren und in Südosteuropa<br />

und <strong>de</strong>r Türkei innerhalb von 15 Jahren. Soweit<br />

Fremdmittel zur Finanzierung von Umsatzsteuerzahlungen<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n – bspw. in Albanien o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Türkei – geht die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft davon aus, dass<br />

diese aus eingenommenen verrechenbaren Umsatzsteuerbeträgen<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Verkauf von Strom<br />

zurückzuführen sind. Es han<strong>de</strong>lt sich um Schätzwerte.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft strebt an, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Fremdmittel vorzugsweise bei renommierten<br />

internationalen Banken und Finanzinstituten aufnehmen.<br />

In Südosteuropa könnten diese auch bei lokalen<br />

Banken und speziellen Fonds, die einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

öffentlichen Entwicklungsauftrag erfüllen, aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die Finanzierung<br />

lokal vergebener Gewerke bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

sollen vorzugsweise Fremdmittel bei internationalen<br />

Banken mit entsprechen<strong>de</strong>n lokalen Nie<strong>de</strong>rlassungen<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Hierzu strebt die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu gegebener Zeit an, dass die<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften Rahmenvereinbarungen mit<br />

geeigneten Finanzinstituten abschließen, die <strong>de</strong>n Aufwand<br />

für <strong>de</strong>n Abschluss einzelner Kreditverträge reduzieren<br />

und die Abwicklung erleichtern sollen.<br />

Daneben könnten Lieferantenkredite als Teil <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung<br />

vereinbart und in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus wird die Erlangung von staatlichen<br />

Exportför<strong>de</strong>r- o<strong>de</strong>r Entwicklungsgarantien zur Absicherung<br />

von Fremdkapitalteilen angestrebt.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird voraussichtlich keine<br />

langfristige Fremdfinanzierung aufnehmen. Für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einzelne <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

unmittelbar erwirbt, ist sie jedoch berechtigt, <strong>de</strong>n<br />

Erwerb, die Entwicklung und die Errichtung teilweise mit<br />

Fremdkapital zu finanzieren. Kurzfristige Fremdfinanzierungsmittel<br />

kann die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig<br />

nur im Umfang geschäftsüblicher Kontokorrentvereinbarungen<br />

aufnehmen. Von dritter Seite wur<strong>de</strong>n ihr keinerlei<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Fremdfinanzierungsmittel zugesagt.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 139


7.1.2<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Prognostizierter <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

EUR<br />

in % <strong>de</strong>s Eigenkapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjekts<br />

1. Kapitalanteil an <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 45.000.000 81,7 %<br />

2. Aufgeld 850.000 1,5 %<br />

3. Avalgebühren 362.000 0,7 %<br />

Summe 46.212.000 83,9 %<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Vergütungen<br />

4. Eigenkapitalbeschaffung 3.348.000 6,1 %<br />

5. Konzeption und Marketing 2.790.000 5,1 %<br />

6. Geschäftsbesorgung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase 1.410.000 2,6 %<br />

Summe 7.548.000 13,7 %<br />

Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

7. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft 820.000 1,5 %<br />

8. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 960.000 1,7 %<br />

Summe 1.780.000 3,2 %<br />

9. Sonstiges 50.000 0,1 %<br />

10. Liquiditätsreserve 150.000 0,3 %<br />

Gesamtinvestition 55.740.000 101,2 %<br />

Prognostizierter Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Eigenkapital<br />

11. Kommanditkapital 54.000.000 98,0 %<br />

12. Agio 1.080.000 2,0 %<br />

Summe 55.080.000 100,0 %<br />

13. Zinserträge 660.000 1,2 %<br />

Gesamtfinanzierung 55.740.000 101,2 %<br />

Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Im <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist ausschließlich die vorgesehene Verwendung <strong>de</strong>r liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase dargestellt.<br />

140 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

ihr Eigenkapital auf insgesamt bis zu<br />

100 Mio. EUR zu erhöhen. Die Fondsgesellschaft plant,<br />

hiervon einen Betrag von 45 Mio. EUR zu übernehmen.<br />

Der Kapitalanteil wird planmäßig zu einem geringen Teil<br />

als Stammeinlage (ca. 9,8 %) und zum überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Teil als Gesellschafterzuschüsse (ca. 90,2 %) geleistet.<br />

Das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft soll bei<br />

planungsgemäßem Verlauf <strong>de</strong>r Platzierung in drei Platzierungsabschnitten<br />

zum 30. November 2011, 29. Februar<br />

2012 und 28. Juni 2012 eingezahlt und damit spätestens<br />

vollständig im Jahr 2012 eingeworben wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, <strong>de</strong>n<br />

Platzierungszeitraum einmalig o<strong>de</strong>r mehrfach über <strong>de</strong>n<br />

28. Juni 2012 hinaus zu verlängern. In diesem Fall laufen<br />

ein o<strong>de</strong>r mehrere weitere Platzierungsabschnitte, die mit<br />

Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

gesetzten Frist en<strong>de</strong>n. Die Ausführungen in diesem Kapitel<br />

beruhen auf <strong>de</strong>r Annahme, dass das im <strong>Invest</strong>itionsplan<br />

angenommene Kommanditkapital i. H. v. 54 Mio. EUR<br />

zzgl. Agio vollständig bis zum 28. Juni 2012 platziert und<br />

eingezahlt wird.<br />

Die Fondsgesellschaft plant, we<strong>de</strong>r eine kurzfristige noch<br />

eine langfristige Fremdfinanzierung aufzunehmen. Eine<br />

Zwischenfinanzierung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Entsprechend<br />

wur<strong>de</strong>n ihr auch von Dritten keine solchen Fremdfinanzierungsmittel<br />

zugesagt. Planmäßig sollen jedoch die<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, an <strong>de</strong>nen sich die Fondsgesellschaft<br />

über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft mittelbar beteiligen<br />

soll, Fremdkapital aufnehmen (vgl. Abschnitt 7.1.1).<br />

Die prognostizierten Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Platzierung<br />

<strong>de</strong>r Kommanditanteile <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (d. h. die von<br />

<strong>de</strong>n Anlegern geleisteten Einlagen und Agios abzüglich <strong>de</strong>r<br />

fondsabhängigen Kosten (sog. Weichkosten)) wer<strong>de</strong>n ausschließlich<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />

und die Vorhaltung einer Liquiditätsreserve<br />

und für keine sonstigen Zwecke genutzt. Die prognostizierten<br />

Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Platzierung <strong>de</strong>r Komman ditanteile<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft reichen für die Erreichung<br />

<strong>de</strong>s Anlageziels nicht aus, vielmehr sollen planmäßig<br />

weitere Zinserträge, wie im Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

ausgewiesen, hierzu herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Zinserträge sind nicht gesichert.<br />

Soweit die geplanten Gesamtkosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaften<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n sollten, müssten diese durch<br />

die Aufnahme weiterer Eigenmittel und / o<strong>de</strong>r durch die<br />

Aufnahme von Fremdmitteln finanziert wer<strong>de</strong>n.<br />

An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

neben <strong>de</strong>r Komplementärin <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />

Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH, die keine<br />

Einlage leistet und am Vermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt ist, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

KUCERA Beteiligungen Holding GmbH mit 500 EUR sowie<br />

die Treuhand-Kommanditistin DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH, die ihren Kommanditanteil<br />

i. H. v. 1.000 EUR für die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

hält, beteiligt. Aufgrund ihrer geringen Anteile am<br />

geplanten Gesamtkapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />

die Kapitalanteile <strong>de</strong>r vorgenannten Gesellschafter im<br />

Folgen<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen o<strong>de</strong>r betrachtet.<br />

Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>s Kommanditkapitals (ohne<br />

Agio) bil<strong>de</strong>t stets ein Betrag von 54 Mio. EUR.<br />

Weitere Erläuterungen zu <strong>de</strong>n einzelnen Positionen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplans <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

fin<strong>de</strong>n sich im Abschnitt 7.1.1 zu <strong>de</strong>n jeweilig<br />

gleichlauten<strong>de</strong>n Positionen.<br />

7.2<br />

Bewirtschaftungsphase<br />

Auf die Darstellung einer Prognoserechnung wird verzichtet,<br />

da zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung die konkreten<br />

<strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft weitgehend<br />

noch nicht feststehen und insofern <strong>de</strong>taillierte Aussagen<br />

zur wirtschaftlichen Entwicklung <strong>de</strong>r Beteiligungen <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in einzelnen Perio<strong>de</strong>n nicht möglich sind.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 141


Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sollen planmäßig in dieser<br />

Phase Erlöse aus Stromverkäufen erzielen und wer<strong>de</strong>n<br />

laufen<strong>de</strong> Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke sowie für Fremdfinanzierungen (vgl.<br />

Abschnitt 7.1.1.2) und die operative Tätigkeit <strong>de</strong>r Gesellschaften<br />

tragen müssen.<br />

aus <strong>de</strong>n Erträgen aus Beteiligungen sowie etwaigen<br />

sonstigen Erträgen nach Bildung entsprechen<strong>de</strong>r gesetzlich<br />

vorgeschriebener o<strong>de</strong>r aus wirtschaftlich gebotenen<br />

Grün<strong>de</strong>n notwendigen Rücklagen in die Liquiditätsreserve<br />

sowie nach Zahlung von Zins und Tilgung vollständig<br />

auszukehren.<br />

Erlöse aus Stromverkauf<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Erlöse ist maßgeblich abhängig von <strong>de</strong>r<br />

produzierten Strommenge und <strong>de</strong>m jeweils erzielten Verkaufspreis<br />

für <strong>de</strong>n Strom.<br />

Betriebskosten<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

fallen üblicherweise Kosten für Personal, Wartung, Instandhaltung,<br />

technische Prüfungen, Lizenzgebühren u.ä.<br />

an. Nach Planungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft könnten<br />

diese Kosten je nach Zielland üblicherweise durchschnittlich<br />

ca. 10 % bis 25 % <strong>de</strong>r Erlöse aus Stromverkäufen<br />

betragen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />

Gesellschaftskosten<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften müssen voraussichtlich weitere<br />

laufen<strong>de</strong> Kosten tragen, wie z. B. die Kosten für die<br />

Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Prospektaufstellung unbekannte o<strong>de</strong>r unvorhersehbare<br />

Kosten und Steuern. Diese Kosten sollen sich<br />

plangemäß anfänglich auf durchschnittlich ca. 25.000 EUR<br />

p. a. je <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft zzgl. Umsatzsteuer belaufen.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um einen Schätzwert.<br />

Soweit die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften zukünftig Überschüsse<br />

erwirtschaften, die sie nicht für etwaige zukünftige<br />

Instandhaltungsmaßnahmen, eine angemessene<br />

Vorsorge o.ä benötigen und auch nicht aufgrund gesetzlicher<br />

Vorgaben bspw. als Kapitalrücklagen verwen<strong>de</strong>n,<br />

sollen diese planmäßig an die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

bzw. die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und die Co-<strong>Invest</strong>oren<br />

ausgekehrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Län<strong>de</strong>rgesellschaften und die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

wie<strong>de</strong>rum planen ebenfalls, entstehen<strong>de</strong> Überschüsse<br />

Soweit die Fondsgesellschaft aus <strong>de</strong>n Erträgen aus <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie aus Zinserträgen<br />

nach Abzug <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Kosten sowie einer<br />

angemessener Vorsorge einen Liquiditätsüberschuss erzielt,<br />

soll dieser an die Anleger ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Da die<br />

Fondsgesellschaft voraussichtlich erst nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erhält, wer<strong>de</strong>n Auszahlungen an<br />

die Anleger voraussichtlich nicht vor Abschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionphase<br />

erfolgen können.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zufließen, stellen diese –<br />

unabhängig von tatsächlichen Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

an die Anleger – bei <strong>de</strong>n Anlegern steuerlich<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (vgl. Abschnitt 9.4.4.1).<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist verpflichtet, von <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nzahlungen<br />

an die Fondsgesellschaft grundsätzlich<br />

eine Quellensteuer einzubehalten und an die österreichische<br />

Finanzverwaltung abzuführen. Der Quellensteuersatz<br />

beträgt grundsätzlich 25 % und kann bei Nachweis<br />

<strong>de</strong>r Abkommensberechtigung auf 15 % reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

In Deutschland unterliegen die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n in voller Höhe,<br />

d. h. ohne jeglichen Abzug, <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer von<br />

25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Auf die Abgeltungsteuerzahllast<br />

ist die in Österreich einbehaltene Quellensteuer<br />

in Höhe <strong>de</strong>s abkommensrechtlich zulässigen Betrags<br />

grundsätzlich anrechenbar, so dass nur noch <strong>de</strong>r Differenzbetrag<br />

zwischen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Ab geltungsteuer auf die<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r österreichischen Quellensteuer an das<br />

<strong>de</strong>utsche Finanzamt abzuführen ist (vgl. Abschnitt 9.4.2).<br />

Die Zinseinkünfte aus <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve unterliegen<br />

planmäßig <strong>de</strong>r vom Schuldner <strong>de</strong>r Zinsen einzubehalten<strong>de</strong>n<br />

Abgel tungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />

142 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Die persönliche Steuerlast <strong>de</strong>s Anlegers bezogen auf<br />

diese Einkünfte ist damit grundsätzlich abgegolten, so<br />

dass sie nicht weiter bei <strong>de</strong>n steuerlichen Einkünften zu<br />

berücksichtigen sind (vgl. Abschnitt 9.4.4.1).<br />

Es ist davon auszugehen, dass während <strong>de</strong>s Aufbaus<br />

<strong>de</strong>s Portfolios keine Auszahlungen an die Anleger erfolgen<br />

können. Plangemäß soll die <strong>Invest</strong>itionsphase am<br />

31. März 2016 abgeschlossen sein. Auszahlungen an die<br />

Anleger können voraussichtlich nicht vor Abschluss <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase erfolgen.<br />

7.3<br />

Veräußerungsphase<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke sind grundsätzlich langlebige <strong>Invest</strong>itionsgüter<br />

und entsprechend sind die <strong>Invest</strong>itionen in<br />

bestehen<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>werke üblicherweise langfristig<br />

orientiert. Demgegenüber könnten bei erfolgreichem<br />

Verlauf mit <strong>de</strong>r Entwicklung und <strong>de</strong>r Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

bereits nach <strong>de</strong>ren Fertigstellung und<br />

vollständiger Inbetriebnahme ggf. signifikante Wertstei gerungen<br />

realisiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt, die direkten o<strong>de</strong>r<br />

indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

frühestens nach einer Betriebsdauer <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

von min<strong>de</strong>stens ca. drei bis fünf Jahren zu veräußern.<br />

Nach Einschätzung <strong>de</strong>s Asset Managers ist die Veräußerung<br />

eines neu hergestellten <strong>Wasserkraft</strong>werks frühestens<br />

nach einer Betriebszeit von ca. drei bis fünf Jahren vorteilhafter,<br />

als dieses unmittelbar nach <strong>de</strong>r Fertigstellung<br />

zu veräußern. Zum einen kann <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werksbetrieb<br />

in <strong>de</strong>r Zeit optimiert und damit die Erlöse aus <strong>de</strong>m<br />

Stromverkauf verbessert wer<strong>de</strong>n, zum an<strong>de</strong>ren liegen<br />

nach einer Betriebszeit von ca. drei bis fünf Jahren bereits<br />

hinreichend dokumentierte Betriebsergebnisse vor, auf<br />

<strong>de</strong>ren Grundlage eine Kaufpreiseinschätzung mit ten<strong>de</strong>nziell<br />

weniger Unsicherheiten verbun<strong>de</strong>n ist und ten<strong>de</strong>nziell<br />

zu besseren Veräußerungsergebnissen führen kann. Als<br />

möglicher Zeitpunkt für <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligungen wur<strong>de</strong> exemplarisch<br />

<strong>de</strong>r 31. März 2019 gewählt. Zu diesem Zeitpunkt wären<br />

bei planmäßigem <strong>Invest</strong>itionsverlauf alle <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

min<strong>de</strong>stens drei Jahre im Betrieb, so dass potenziellen<br />

Käufern Dokumentationen einzelner Betriebsergebnisse<br />

vorgelegt wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Hierbei bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung:<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat für Albanien und die Türkei<br />

so genannte Län<strong>de</strong>rgesellschaften errichtet, in <strong>de</strong>nen<br />

die Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in diesen<br />

Ziellän<strong>de</strong>rn gebün<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n sollen, für Norwegen soll<br />

diese Funktion die Bekk og Strøm AS übernehmen, an<br />

<strong>de</strong>r sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig beteiligen<br />

wird (vgl. Abschnitt 6.7.3). Sie plant solche Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

ggf. für weitere Län<strong>de</strong>r zu errichten, soweit sich<br />

dies im Einzelnen als vorteilhaft darstellen sollte. Soweit<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften errichtet sein wer<strong>de</strong>n, könnten im<br />

Veräußerungsfalle die Beteiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

an diesen Län<strong>de</strong>rgesellschaften verkauft wer<strong>de</strong>n<br />

und in <strong>de</strong>r Folge die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft liquidiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies könnte eine Veräußerungsmöglichkeit darstellen,<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zeit- und Kostenaufwand vertretbar gestaltet<br />

wer<strong>de</strong>n könnte. Daneben könnte das potenzielle Kaufpreisvolumen<br />

für die einzelnen Län<strong>de</strong>rgesellschaften noch in<br />

einer Größenordnung sein, bei <strong>de</strong>m keine relevanten Marktteilnehmer<br />

als potenzielle Käufer ausschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />

Daneben gibt es auch noch weitere Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung, insbeson<strong>de</strong>re die Veräußerung einzelner<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke, die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligungen an<br />

<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften o<strong>de</strong>r die Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft selber durch<br />

die Fondsgesellschaft.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 143


144 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

7.4<br />

Angestrebter Gesamtmittelrückfluss<br />

Der Gesamtmittelrückfluss an die Anleger setzt sich<br />

grundsätzlich aus allen laufen<strong>de</strong>n Auszahlungen sowie<br />

<strong>de</strong>r Schlussauszahlung bei Liquidation zusammen.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Gesamtmittelrückflusses ist beim <strong>DWS</strong><br />

<strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> maßgeblich von <strong>de</strong>r erfolgreichen<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw. <strong>de</strong>r direkten<br />

und /o<strong>de</strong>r indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften,<br />

aber auch von <strong>de</strong>r Zeitdauer <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

abhängig.<br />

In <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionskriterien <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ist festgelegt, dass die jeweilige <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

eine zufrie<strong>de</strong>n stellen<strong>de</strong> Rentabilität erwarten lassen muss<br />

(vgl. Abschnitt 6.5.2.1, Nr. 11). Auf dieser Basis besteht<br />

das Ziel, dass die Anleger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einen<br />

Gesamtmittelrückfluss i. H. v. min<strong>de</strong>stens 180 % bezogen<br />

auf das Kommanditkapital (ohne Agio) vor individuellen<br />

Steuern sowie anrechenbarer o<strong>de</strong>r erstattbarer Quellensteuer<br />

ein behalte erreichen, vorausgesetzt, dass die Veräußerung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werke bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligun<br />

gen wie exemplarisch angenommen zum<br />

31. März 2019 erfolgen sollte und sich die Annahmen wie<br />

in <strong>de</strong>n Ab schnitten 7.1, 7.2 und 7.3 dargestellt als zutreffend<br />

erweisen sollten. Dieser Zielwert ist nicht gesichert.<br />

Ob dieses Ziel erreicht wer<strong>de</strong>n kann, hängt dabei maßgeblich<br />

vom Liquidationserlös und dieser wie<strong>de</strong>rum vom<br />

Veräußerungs erlös <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw. <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften ab. Dieser wie<strong>de</strong>rum<br />

wird maßgeblich von <strong>de</strong>r Menge <strong>de</strong>s produzierten<br />

Stroms, vom durchschnittlichen Strompreis im Veräußerungsjahr<br />

und vom Verkaufsfaktor abhängen.<br />

Planmäßig soll das Portfolio über eine installierte Leistung<br />

von min<strong>de</strong>stens 150 MW verfügen und somit bei einer angenommenen<br />

durchschnittlichen Auslastung von rd. 40 %<br />

min<strong>de</strong>stens eine Strommenge von rd. 525.000 MWh pro<br />

Jahr erzeugen (vgl. Abschnitt 7.1.1.1). Der Strom müsste<br />

sich plangemäß im Jahr 2019 durchschnittlich über<br />

alle Zielregionen für min<strong>de</strong>stens ca. 82 EUR / MWh<br />

verkaufen lassen, ausgehend von <strong>de</strong>m zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Prospektaufstellung angenommenen Strompreis von<br />

rd. 66 EUR / MWh wäre eine durchschnittliche jährliche<br />

Strompreissteigerung von ca. 3 % erfor<strong>de</strong>rlich, um diesen<br />

Strompreis zu erreichen. Ausführungen zur historischen<br />

Strompreisent wicklung fin<strong>de</strong>n sich in Abschnitt 6.1<br />

Vorausgesetzt wird ferner die in Abschnitt 7.1 dargestellte<br />

Platzierung eines Kommanditkapitals von 54 Mio. EUR<br />

zzgl. Agio, eine planmäßige Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

einschließlich <strong>de</strong>s Erwerbs geeigneter Beteiligungen<br />

an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und <strong>de</strong>r erfolgreiche<br />

Abschluss <strong>de</strong>r geplanten Projektentwicklungen in<br />

<strong>de</strong>n ein zelnen Zielmärkten.<br />

Im Ergebnis müsste im Veräußerungsjahr ein Verkaufsfaktor<br />

von rd. 9,5 auf <strong>de</strong>n angestrebten Bruttostromerlös<br />

bzw. von rd. 12 auf <strong>de</strong>n angestrebten Netto-Stromerlös<br />

(annahmegemäß könnte dieser rd. 75 % <strong>de</strong>s Bruttoerlöses<br />

entsprechen) erzielt wer<strong>de</strong>n können, damit nach Abzug<br />

<strong>de</strong>r geschätzten Restdarlehensvaluten von insgesamt<br />

rd. 110 Mio. EUR, mit <strong>de</strong>r Veräußerung und ggf. Liquidation<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gesellschaften verbun<strong>de</strong>nen Steuerzahlungen<br />

sowie Kosten (insbeson<strong>de</strong>re allgemeine Nebenkosten<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung und Liquidation, Verkaufsentgelt<br />

und Mehrerlösbeteiligung für <strong>de</strong>n Asset Manager (vgl.<br />

Abschnitt 8.6.2), Mehrerlösbeteiligung für die <strong>DWS</strong> Fi nanz-<br />

Service GmbH (vgl. Abschnitt 8.5.1) und Liquidationsgebühr<br />

für die Treuhandkommanditistin (vgl. Anhang 1,<br />

§ 19)) das Ziel, einen Gesamtmittelrückfluss von min <strong>de</strong>stens<br />

180 % bezogen auf das Kommanditkapital vor individuellen<br />

Steuern sowie anrechenbarer o<strong>de</strong>r erstattbarer Quellensteuereinbehalte<br />

zu erzielen, erreicht wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Rückflüsse an <strong>de</strong>n Anleger können zu Steuerzahlungen<br />

<strong>de</strong>r Anleger führen, die in diesem Kapitel nicht dargestellt<br />

sind (vgl. in diesem Zusammenhang Kapitel 9).<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 145


7.5<br />

Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

7.5.1<br />

Eröffnungsbilanz, Zwischenübersicht<br />

Eröffnungs- und Zwischenbilanz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Eröffnungsbilanz zum 24. Juli 2011 und Zwischenbilanz zum 31. August 2011 <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />

Aktiva 24.06.2011 31.08.2011<br />

A<br />

Umlaufvermögen<br />

I For<strong>de</strong>rungen gegen Gesellschafter 500 0<br />

II Guthaben bei Kreditinstituten 0 91<br />

Summe Aktiva 500 91<br />

Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Die Eröffnungsbilanz weist auf <strong>de</strong>r Passivseite <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin als Gründungskommanditistin<br />

übernommenen Kommanditanteil aus. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>r Gesellschaft war die Einlage<br />

nicht geleistet und wird auf <strong>de</strong>r Aktivseite als For<strong>de</strong>rungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. Zum 31. August war<br />

die Einlage <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistinnen vollständig geleistet.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erst nach <strong>de</strong>m 31. August 2011 beigetreten und hat somit die<br />

von ihr treuhän<strong>de</strong>risch für die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin gehaltene Einlage i. H. v. 1.000 EUR (Hafteinlage<br />

1 EUR / Pflichteinlage 999 EUR) ebenfalls erst nach diesem Zeitpunkt geleistet.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung waren die Einlagen <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin als auch <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

vollständig geleistet.<br />

146 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Passiva 24.06.2011 31.08.2011<br />

A<br />

Eigenkapital<br />

I Kapitalanteil <strong>de</strong>r Komplementärin 0 0<br />

II Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

Kommanditkapital 500 500<br />

Kapitalrücklage (Agio) 0 0<br />

Entnahmen 0 0<br />

Gewinnvortrag / Verlustvortrag 0 0<br />

Jahresüberschuss / -fehlbetrag 0 – 409<br />

B Rückstellungen 0 0<br />

C Verbindlichkeiten 0 0<br />

Summe Passiva 500 91<br />

Zwischenübersicht: Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Gewinn- und Verlustrechnung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG für <strong>de</strong>n Zeitraum 24.06.2011 – 31.08.2011<br />

1. Umsatzerlöse 0<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 409<br />

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0<br />

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0<br />

5. Abschreibungen 0<br />

6. Fehlbetrag 24.06.2011 – 31.08.2011 – 409<br />

Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Im Zeitraum 24. Juni 2011 bis 31. August 2011 hat die Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n von ihr zu tragen<strong>de</strong>n<br />

Kosten <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Gesellschaft einen Fehlbetrag i. H. v. rd. – 409 EUR erzielt. Weitere wesentliche Geschäftsvorfälle<br />

– mit Ausnahme <strong>de</strong>s Abschlusses <strong>de</strong>r in Abschnitt 8.5 dargestellten Verträge – haben sich im Zeitraum 24. Juni<br />

bis 31. August 2011 sowie bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nicht ereignet.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 147


7.5.2<br />

Voraussichtliche Vermögenslage für das laufen<strong>de</strong> und das folgen<strong>de</strong> Geschäftsjahr (Prognose)<br />

Planbilanzen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Planbilanzen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />

Aktiva 31.03.2012 31.03.2013<br />

A<br />

Anlagevermögen<br />

I Beteiligung an <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

1. Übernommener Kapitalanteil 28.600.000 45.000.000<br />

2. Aufgeld 850.000 850.000<br />

3. Kapitaleinlage ausstehend – 21.151.639 – 15.335.251<br />

8.298.361 30.514.749<br />

B<br />

Umlaufvermögen<br />

I Guthaben bei Kreditinstituten 24.280.207 18.499.841<br />

Summe Aktiva 32.578.568 49.014.590<br />

Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu <strong>de</strong>n Planbilanzen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Aktiva<br />

Anlagevermögen:<br />

Ausgewiesen ist die geplante Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. In <strong>de</strong>r Planbilanz zum 31. März 2012 wur<strong>de</strong><br />

angenommen, dass die Fondsgesellschaft einen Kapitalanteil von 28,6 Mio. EUR übernommen haben wird, auf diesen<br />

aber zunächst nur <strong>de</strong>n auf die Stammeinlage entfallen<strong>de</strong>n Betrag von rd. 2,8 Mio. EUR sowie einen Teilbetrag <strong>de</strong>s Gesellschafterzuschusses<br />

i. H. v. rd. 4,6 Mio. EUR tatsächlich eingezahlt haben wird und mithin die Kapitaleinlage i. H. v. rd.<br />

21,2 Mio. EUR noch nicht eingefor<strong>de</strong>rt und noch nicht geleistet sein wird. Daneben wur<strong>de</strong> angenommen, dass das Aufgeld<br />

in <strong>de</strong>r ausgewiesenen Höhe zum 31. März 2012 bereits vollständig entrichtet sein wird. Zum 31. März 2013 wur<strong>de</strong><br />

angenommen, dass die Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r geplanten Höhe von 45 Mio. EUR eine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />

übernommen haben wird, von <strong>de</strong>r geschätzt ca. 15,3 Mio. EUR noch nicht eingefor<strong>de</strong>rt sein könnten.<br />

Umlaufvermögen:<br />

Die liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft fin<strong>de</strong>n sich in dieser Position wie<strong>de</strong>r.<br />

148 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Passiva 31.03.2012 31.03.2013<br />

A<br />

Eigenkapital<br />

I Kapitalanteil <strong>de</strong>r Komplementärin 0 0<br />

II Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

Kommanditkapital 35.100.000 54.000.000<br />

Kapitalrücklage (Agio) 702.000 1.080.000<br />

Entnahmen – 6.344 – 151.317<br />

Gewinnvortrag / Verlustvortrag 0 – 3.246.838<br />

Jahresüberschuss / -fehlbetrag – 3.246.838 – 2.697.599<br />

B Rückstellungen 29.750 30.345<br />

C Verbindlichkeiten 0 0<br />

Summe Passiva 32.578.568 49.014.590<br />

Passiva<br />

Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten:<br />

Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin, <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin, das planmäßig einzuwerben<strong>de</strong> Kommanditkapital <strong>de</strong>r Anleger sowie das von diesen eingezahlte<br />

Agio, die Ent nahmen sowie die voraussichtlichen (kumulierten) Jahresergebnisse. Es wird von einer Vollplatzierung<br />

<strong>de</strong>s Emissionskapitals im Geschäftsjahr 2012 / 2013 ausgegangen. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, liqui<strong>de</strong> Mittel<br />

zinsbringend anzulegen. Annahmegemäß sollen die Zinserträge in Deutschland <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer sowie <strong>de</strong>m darauf<br />

zu ent richten<strong>de</strong>n Soli daritätszuschlag unterliegen. Die einbehaltenen Beträge <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer sowie <strong>de</strong>s darauf<br />

zu entrichten<strong>de</strong>n Solidaritätszuschlags sind grundsätzlich auf die Einkommensteuerschuld <strong>de</strong>r Anleger anrechenbar<br />

und stellen han<strong>de</strong>lsrechtlich Entnahmen dar. Bei <strong>de</strong>n ausgewiesenen Beträgen für die Entnahmen han<strong>de</strong>lt es sich ausschließlich<br />

um annahmegemäß auf Zinserträge einzubehalten<strong>de</strong> Abgeltungsteuer sowie <strong>de</strong>n darauf zu entrichten<strong>de</strong>n<br />

Solidaritätszuschlag.<br />

Rückstellungen:<br />

Für die Kosten <strong>de</strong>r Jahresabschlusserstellung und Prüfung wur<strong>de</strong> für das Geschäftsjahr 2011 / 2012 eine Rückstellung<br />

i. H. v. 25.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer berücksichtigt, da die Kosten zwar voraussichtlich erst im Geschäftsjahr<br />

2012 / 2013 anfallen wer<strong>de</strong>n, wirtschaftlich jedoch durch das Geschäftsjahr 2011 / 2012 veranlasst sind. Für das<br />

Geschäftsjahr 2012 / 2013 wur<strong>de</strong> die Rückstellung mit einem um 2 % gesteigerten Betrag berücksichtigt.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 149


Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG (Prognose)<br />

24.06.2011 – 31.3.2012 01.04.2012 – 31.03.2013<br />

1. Umsatzerlöse 0 0<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 3.270.890 – 3.247.267<br />

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 24.052 549.668<br />

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0<br />

5. Abschreibungen 0 0<br />

6. Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />

7. Jahresüberschuss / -fehlbetrag - 3.246.838 – 2.697.599<br />

Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

zu <strong>de</strong>n Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

1. Umsatzerlöse<br />

Die Fondsgesellschaft plant ausschließlich eine Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu erwerben und<br />

erzielt daher planmäßig keinerlei Umsatzerlöse.<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die sonstigen Aufwendungen bestehen aus <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />

gesellschaftsbezogenen Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(Geschäftsbesorgung, Treuhand-Vergütung, Gesellschaftskosten<br />

etc.) und zusätzlich han<strong>de</strong>lsrechtlich sofort<br />

als Aufwand zu behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n anfänglichen Kosten (Gebühr<br />

für Konzeption und Marketing, Eigenkapitalvermittlung<br />

usw.). Ausführliche Erläuterungen hierzu fin<strong>de</strong>n sich<br />

in Abschnitt 7.1. Alle Kosten sind inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer dargestellt.<br />

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

Bei <strong>de</strong>n sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um Zinsen aus <strong>de</strong>r Anlage <strong>de</strong>r liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft. Diese sind vor Abzug <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer<br />

dargestellt. Es han<strong>de</strong>lt sich um Schätzwerte.<br />

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Die Fondsgesellschaft plant, keine Fremdfinanzierung<br />

und keine Zwischenfinanzierung aufzunehmen, so dass<br />

planmäßig keine entsprechen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />

anfallen wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Abschreibungen<br />

Das Anlagevermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft besteht planmäßig<br />

ausschließlich aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Beteiligungen an Gesellschaften können<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlich nicht planmäßig abgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Erträge aus Beteiligungen<br />

Grundsätzlich beabsichtigt die Fondsgesellschaft, Erträge<br />

aus ihrer Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu<br />

erzielen. Aufgrund <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

voraussichtlich in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />

2011 / 2012 bis 2015 / 2016 wer<strong>de</strong>n voraussichtlich frühestens<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 Erträge<br />

aus <strong>de</strong>r Beteiligung erzielt.<br />

7. Jahresüberschuss /-fehlbetrag<br />

Für die Geschäftsjahre 2011 / 2012 und 2012 / 2013 wird<br />

davon ausgegangen, dass die Fondsgesellschaft han<strong>de</strong>lsrechtlich<br />

Jahresfehlbeträge erwirtschaftet.<br />

150 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

7.5.3<br />

Voraussichtliche Finanzlage für das laufen<strong>de</strong> und das folgen<strong>de</strong> Geschäftsjahr (Prognose)<br />

Cashflow-Prognose <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG (Prognose)<br />

Jahr 2011 / 2012 2012 / 2013<br />

A<br />

<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />

1. <strong>Invest</strong>itionen<br />

Kapitalanteil an <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 7.448.361 22.216.387<br />

Aufgeld 850.000 0<br />

Avalgebühren 20.646 256.895<br />

Eigenkapitalvermittlung 1.404.000 756.000<br />

Konzeption und Marketing 1.201.967 1.011.328<br />

Beratungsleistungen 175.500 94.500<br />

Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 261.719 210.107<br />

Sonstiges 32.500 17.500<br />

Summe <strong>Invest</strong>ition 11.394.693 24.562.717<br />

2. Finanzierung<br />

Kommanditkapital 35.100.000 18.900.000<br />

Agio 702.000 378.000<br />

Summe Finanzierung 35.802.000 19.278.000<br />

B<br />

Laufen<strong>de</strong> Bewirtschaftung<br />

1. Einzahlungen<br />

Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />

Zinserträge nach Abzug Abgeltungsteuer 17.708 404.693<br />

Summe <strong>de</strong>r Einzahlungen 17.708 404.693<br />

2. Auszahlungen<br />

Fondsadministration, Treuhand-Kommanditistin und Vermittler 96.188 702.000<br />

Gesellschaftskosten 25.500 102.010<br />

Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 23.121 96.332<br />

Summe <strong>de</strong>r Auszahlungen 144.808 900.342<br />

C<br />

Liquidität <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

1. Liqui<strong>de</strong> Mittel 01.04. 0 24.280.207<br />

2. <strong>Invest</strong>itionen – 11.394.693 – 24.562.717<br />

3. Finanzierung 35.802.000 19.278.000<br />

4. Einzahlungen 17.708 404.693<br />

5. Auszahlungen – 144.808 – 900.342<br />

6. Auszahlungen an Anleger 0 0<br />

Liqui<strong>de</strong> Mittel 31.03. 24.280.207 18.499.841<br />

Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 151


152 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

7<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

zu <strong>de</strong>r Cashflow-Prognose <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und Finanzierung stellt die nach <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen in <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft verbleiben<strong>de</strong> Liquiditätsreserve dar.<br />

A <strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />

Bei <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen han<strong>de</strong>lt es sich um die Einzahlungen<br />

auf <strong>de</strong>n planmäßig zu übernehmen<strong>de</strong>n Kapitalanteil <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die in<br />

diesem Zusammenhang entstehen<strong>de</strong>n Anschaffungsnebenkosten<br />

(insbeson<strong>de</strong>re das Aufgeld) sowie alle weiteren<br />

anfänglichen Fondskosten (Kosten für Konzeption und<br />

Marketing, die Eigenkapitalvermittlung etc.). Die Finanzierung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition erfolgt aus <strong>de</strong>m Kommanditkapital<br />

und Agio <strong>de</strong>r Gesellschafter sowie aus Zinserträgen, diese<br />

sind unter <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Einzahlungen ausgewiesen.<br />

Voraussichtlich wird die Fondsgesellschaft planmäßig<br />

bis zum Geschäftsjahr 2014 / 2015 Einzahlungen auf <strong>de</strong>n<br />

planmäßig zu übernehmen<strong>de</strong>n Kapitalanteil an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

leisten. Der Saldo aus <strong>Invest</strong>itionen<br />

B Laufen<strong>de</strong> Bewirtschaftung<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />

2011 / 2012 und 2012 / 2013 planmäßig keine Erlöse aus<br />

<strong>de</strong>r geplanten Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Sie erwirtschaftet voraussichtlich in geringem Umfang<br />

Zinseinnahmen aus <strong>de</strong>r Anlage freier Liquidität. Die Ausgaben<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beinhalten die laufen<strong>de</strong>n<br />

gesellschaftsbezogenen Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

C Liquidität <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Die Liquidität <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ergibt sich aus <strong>de</strong>n<br />

<strong>Invest</strong>itionen und <strong>de</strong>r Finanzierung sowie <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />

Einzahlungen und Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Die ersten Auszahlungen an die Anleger wer<strong>de</strong>n voraussichtlich<br />

frühestens nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />

2015 / 2016 erfolgen.<br />

7.5.4<br />

Planzahlen 2011 / 2012 – 2014 / 2015 (Prognose)<br />

Planzahlen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG (Prognose)<br />

2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015<br />

1. <strong>Invest</strong>itionen – Beteiligung an Gesellschaft 7.448.361 22.216.387 13.824.664 1.596.088<br />

2. Umsatzerlöse 0 0 0 0<br />

3. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0<br />

4. Produktion 0 0 0 0<br />

5. Ergebnis – 3.246.838 – 2.697.599 – 1.057.741 – 913.076<br />

Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

zu <strong>de</strong>n Planzahlen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft wird ihre <strong>Invest</strong>ition in die Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft voraussichtlich<br />

sukzessive bis zum Geschäftsjahr 2014 / 2015 tätigen.<br />

Da die Fondsgesellschaft beabsichtigt, ausschließlich in<br />

die geplante Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zu investieren, erzielt sie planmäßig keine Umsatzerlöse,<br />

son<strong>de</strong>rn Erträge aus Beteiligungen. Aufgrund <strong>de</strong>r planmäßigen<br />

<strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren 2011 / 2012 bis 2015 / 2016 wer<strong>de</strong>n<br />

voraussichtlich frühestens nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />

2015 / 2016 Erträge aus <strong>de</strong>r Beteiligung erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Fondsgesellschaft übt keine Produktion aus.<br />

Planmäßig wird sie voraussichtlich in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />

2011 / 2012 bis 2014 / 2015 negative Ergebnisse<br />

erwirtschaften.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 153


8<br />

Rechtliche<br />

Grundlagen<br />

154<br />

Kanalbauwerk am Abfluss von Stausee in <strong>de</strong>r Nähe von Haukeli, Norwegen (Nähe Projekt Holldalbekk)


8.1<br />

Allgemeines<br />

Die folgen<strong>de</strong> Beschreibung stellt lediglich eine Zusammenfassung<br />

<strong>de</strong>r rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />

dar. Je<strong>de</strong>m Anleger wird daher dringend<br />

empfohlen, sich nicht ausschließlich auf diese Beschreibung<br />

zu verlassen, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n gesamten Verkaufsprospekt<br />

mit Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag, die diesem Verkaufsprospekt als<br />

Anhänge beigefügt sind, aufmerksam zu lesen. Gleiches<br />

gilt für die Beitrittserklärung ein schließlich <strong>de</strong>r<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung.<br />

Nach<strong>de</strong>m in Abschnitt 8.2 die Struktur <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

umrissen wird, wer<strong>de</strong>n in Ab schnitt 8.3 die<br />

rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft dargestellt.<br />

Die rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n in Abschnitt 8.4 beschrieben. Die wesentlichen<br />

Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft fin<strong>de</strong>n sich in<br />

Abschnitt 8.5 und die wesentlichen Ver tragsverhältnisse<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in Abschnitt 8.6 wie<strong>de</strong>r. Die<br />

rechtlichen Grundla gen schließen mit einer Übersicht<br />

über die Provisionen und Vergütungen in Abschnitt 8.7.<br />

8.2<br />

Struktur <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />

Der Anleger kann sich an <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

Alpha GmbH & Co. KG zunächst nur mittelbar als Treu -<br />

geber über die Treuhand-Kommanditistin, die DI Deutsche<br />

Immobilien Treu handgesellschaft mbH, beteiligen.<br />

Der Anleger hat jedoch die Möglichkeit, seine indirekte<br />

Betei ligung zu einem späteren Zeitpunkt (frühestens zum<br />

01. Januar 2013, durch Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Kalen<strong>de</strong>rjahresen<strong>de</strong>) in eine direkte Beteiligung als<br />

Kommanditist umzuwan<strong>de</strong>ln, die dann ebenfalls von<br />

<strong>de</strong>r Treu hand-Kommanditistin verwaltet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Rechte und Pflichten eines Anlegers gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft, an<strong>de</strong>ren Gesellschaftern sowie <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 155


Treuhand-Kommanditistin sind im Gesellschaftsvertrag<br />

und im Treuhand- und Verwaltungsvertrag nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />

8.3<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Zweckgesellschaft. Neben<br />

<strong>de</strong>n Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot<br />

führt die Fondsgesellschaft keine weiteren<br />

Geschäftstätigkeiten aus; sie beabsichtigt dies auch nicht<br />

in <strong>de</strong>r Zukunft. Bisher wur<strong>de</strong>n keine Vermögensbeteiligun<br />

gen ausgegeben.<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Personengesellschaft in<br />

<strong>de</strong>r Rechtsform einer Kommanditgesell schaft und in <strong>de</strong>r<br />

Ausgestaltung als GmbH & Co. KG organisiert, die <strong>de</strong>utschem<br />

Recht und ins beson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches unterliegt. Sie wur<strong>de</strong> am 24. Juni<br />

2011 gegrün<strong>de</strong>t und am 05. August 2011 im Han<strong>de</strong>lsre<br />

gister <strong>de</strong>s Amtgerichts Frankfurt am Main einge tragen.<br />

Die Han<strong>de</strong>lsregisternummer lautet HRA 46480. Persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage<br />

(Komplementärin) ist die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower<br />

Verwaltungsge sellschaft mbH mit Sitz in Darmstadt,<br />

Han<strong>de</strong>lsregisternummer HRB 89140. Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin ist die KUCERA Beteiligungen Holding<br />

GmbH mit Sitz in Darmstadt. Die Han <strong>de</strong>lsregisternummer<br />

lautet HRB 87991. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

hat einen Kom manditanteil (Haft- und Pflichteinlage)<br />

i. H. v. 500 EUR gezeichnet und vollständig eingezahlt.<br />

Im Hinblick auf die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

gegebene beherrschen<strong>de</strong> Stellung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, die zugleich Alleingesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin ist, han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zunächst um ein Konzernunternehmen. Die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin als herrschen<strong>de</strong>s<br />

Unternehmen und die Komplementärin sowie die Fondsgesellschaft<br />

als ihre Tochtergesellschaften bil<strong>de</strong>n einen<br />

Konzern. Der Konzern ist im Bereich <strong>de</strong>r Beteiligung an<br />

Gesellschaften, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar im Besitz<br />

o<strong>de</strong>r Eigentum von <strong>Wasserkraft</strong>werken o<strong>de</strong>r von Lizenzen<br />

zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong> werken sind, tätig.<br />

Die Stellung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als Konzernunternehmen<br />

en<strong>de</strong>t jedoch, sobald die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

zusammen mit <strong>de</strong>r Komplementärin infolge<br />

<strong>de</strong>s Beitritts von Anlegern nicht mehr über die Mehrheit<br />

<strong>de</strong>r Stimmrechte verfügt.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Frankfurt am Main,<br />

Han<strong>de</strong>lsregisternummer HRB 36832, hat eine Einlage<br />

i. H. v. 1.000 EUR (davon Hafteinlage 1 EUR) gezeichnet<br />

und vollständig eingezahlt, die sie treuhän<strong>de</strong>risch<br />

für die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hält. Bei <strong>de</strong>r<br />

Komplementärin, <strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />

Gründungsgesell schafter <strong>de</strong>r Emittentin. Die Kommanditanteile<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin entsprechen <strong>de</strong>m Gesamtbetrag<br />

<strong>de</strong>r gezeichneten Einlagen <strong>de</strong>r Gründungsge sellschafter.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die Treuhand-<br />

Kommanditistin waren als Gründungsgesellschafter von<br />

<strong>de</strong>r Zahlung eines Agios befreit. Die Komplementärin ist<br />

am Kapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Die Fondsgesellschaft wird ihren Jahresabschluss gemäß<br />

<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuchs aufstellen und<br />

prüfen lassen. Das Geschäftsjahr <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

weicht vom Ka len<strong>de</strong>rjahr ab: Es beginnt am 01. April eines<br />

Jahres und en<strong>de</strong>t am 31. März <strong>de</strong>s Folgejahres. Das erste<br />

Geschäftsjahr 2011/12 ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Die<br />

Anbieterin hält zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

we<strong>de</strong>r direkt noch mittelbar Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin, die zum Deutsche<br />

Bank Konzern gehört, hält ihre Anteile treuhän<strong>de</strong>risch auf<br />

frem<strong>de</strong> Rechnung.<br />

156 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

8.3.1<br />

Unternehmensgegenstand / wichtigste Tätigkeitsbereiche<br />

Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Anteile einer o<strong>de</strong>r<br />

mehrerer Gesellschaften, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />

im Besitz o<strong>de</strong>r Eigentum von <strong>Wasserkraft</strong>werken o<strong>de</strong>r von<br />

Lizenzen zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

sind, zu erwerben, zu halten und alle damit in Zusammenhang<br />

stehen<strong>de</strong>n Geschäfte zu tätigen. Zu diesem Zweck<br />

beteiligt sie sich langfristig an <strong>de</strong>r österreichischen Gesellschaft<br />

enso hydro GmbH („<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft“).<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen,<br />

die <strong>de</strong>r Erreichung <strong>de</strong>s Gesellschaftszwecks<br />

unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar för<strong>de</strong>rlich sind, mit Ausnahme<br />

erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in<br />

§ 34 c GewO und <strong>de</strong>r in § 1 KWG genannten Tätigkeiten,<br />

soweit diese nach § 32 KWG erlaubnispflichtig sind.<br />

Die Gesellschaft kann Zweignie<strong>de</strong>rlassungen im In- und<br />

Ausland errichten. Die Gesellschaft ist konzeptionsgemäß<br />

nicht gewerblich tätig. Der Unternehmensgegenstand<br />

stimmt mit <strong>de</strong>n wichtigsten Tätigkeitsbereichen <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft überein.<br />

8.3.2<br />

Gesellschafter / Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile<br />

Die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG hat zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung folgen<strong>de</strong> Gesellschafter:<br />

Firma<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

mit Sitz in Darmstadt<br />

KUCERA Beteiligungen<br />

Holding GmbH<br />

mit Sitz in Darmstadt<br />

DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhand gesellschaft mbH<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main<br />

Gesellschafterstatus Komplementärin Kommanditistin Kommanditistin<br />

Funktion in <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft<br />

Persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin<br />

Treuhand-Kommanditistin<br />

Eingezahlte Kapitalbeteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(Kapitalanteil)<br />

Keine<br />

500 EUR (Hafteinlage) 1.000 EUR treuhän<strong>de</strong>risch<br />

für die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin<br />

(davon 1 EUR Hafteinlage)<br />

Stimmrechte in <strong>de</strong>r<br />

Fonds gesellschaft<br />

10 Stimmen 10 Stimmen 1 Stimme je 1.000 EUR Kapital<br />

Geschäftsführer<br />

Matthias Frank<br />

Rolf Krauß<br />

Dr. Stefan Kucera<br />

Rolf Krauß<br />

Iris Racke<br />

Thomas Schnei<strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an Gewinn und Verlust Keine In Höhe <strong>de</strong>s Kapitalanteils In Höhe <strong>de</strong>s Kapitalanteils<br />

Die Treuhand-Kommanditistin hält ihren Kommanditanteil zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung treuhän<strong>de</strong>risch für die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin. Die Kommanditisten haben insgesamt Kommanditanteile i. H. v. 1.500 EUR gezeichnet<br />

(gezeichnetes Kapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft) und in voller Höhe eingezahlt. Die Komplementärin zeichnet keine<br />

Kapitalanteile und erbringt keine Einlage.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 157


8.3.2.1<br />

Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

Die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung und die mit diesen Anteilen<br />

verbun<strong>de</strong>nen wesentlichen Rechte weichen von <strong>de</strong>n<br />

in Abschnitt 8.3.10 dargestellten mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

verbun<strong>de</strong>nen Rechten <strong>de</strong>r Anleger in <strong>de</strong>m nachfolgend<br />

dargestellten Umfang ab.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die Persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin haben je zehn Stimmen unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Höhe ihrer Kapitalanteile. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin hat je 1.000 EUR Einlage eine Stimme.<br />

Für die Ausübung <strong>de</strong>r Stimmrechte <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

gelten dabei die Regelungen <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Treuhand- und Verwaltungsver trags.<br />

Außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen fin<strong>de</strong>n auf Antrag<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin statt. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin beantragt eine außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassung<br />

insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn sie dazu von Treugebern<br />

angewiesen wird, <strong>de</strong>ren mittelbare Beteiligungen an <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

entsprechen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

entschei<strong>de</strong>t über die Form <strong>de</strong>r Beschlussfassung und<br />

hat dabei die in § 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags festgelegten<br />

Funktionen. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihr<br />

Stimmrecht gespalten auszuüben (vgl. Abschnitt 8.3.9).<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die Persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin sind al leinvertretungsberechtigt<br />

und für die Rechtsgeschäfte mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

von <strong>de</strong>n Be schränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin ist allein zur Ge schäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft berechtigt.<br />

Die Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist am Gewinn<br />

und Verlust sowie am Liquidationserlös nicht beteiligt und<br />

haftet unbeschränkt.<br />

Für das Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

ist gemäß § 17 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags ein<br />

abweichen<strong>de</strong>r Zeitpunkt vorgesehen.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist bevollmächtigt, ihr<br />

Kommanditkapital durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter im vorgegebenen<br />

zeitlichen Rahmen zu erhöhen (vgl. § 4 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />

Bei <strong>de</strong>r Übertragung ihres Kommanditanteils<br />

o<strong>de</strong>r Teilen davon und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Rechte<br />

ist sie von Beschränkungen, wie z. B. <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis<br />

eines zustimmen<strong>de</strong>n Gesellschafterbeschlusses, teilweise<br />

befreit (vgl. § 6 Ziffer 2 und 6 sowie § 7 Ziffer 4 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags).<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält unter bestimmten<br />

Umstän<strong>de</strong>n keine Abfindung im Falle ih res Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

(vgl. § 18 Ziffer 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags). Ihr stehen<br />

die in <strong>de</strong>n Abschnit ten 8.3.2.2 und 8.7 dargestellten Vergütungen<br />

und Kostenerstattungen zu.<br />

8.3.2.2<br />

Vergütungen, Zahlungen an die Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

Der Komplementärin und <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

stehen Vergütungen in einer Gesamthöhe von<br />

21.000 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) pro Geschäftsjahr zu.<br />

Dabei entfällt auf die Komplementärin für die Übernahme<br />

<strong>de</strong>r persönlichen Haftung eine Vergütung von 8.000 EUR<br />

und auf die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin für die<br />

Geschäftsführung eine Vergütung von 13.000 EUR. Diese<br />

Vergütungen wer<strong>de</strong>n jährlich um 2 % erhöht, erstmalig für<br />

das Geschäftsjahr 2013 /14. Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

2011/12 erhalten die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin eine volle Vergütung. Zusätzlich<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditi stin ihre Auslagen<br />

mit 2,5 % zzgl. Umsatzsteuer <strong>de</strong>r ihr zustehen<strong>de</strong>n<br />

Vergütung i. H. v. 13.000 EUR pro Geschäftsjahr pauschal<br />

erstattet.<br />

158 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erhält für ihre Leistungen<br />

eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,15 % <strong>de</strong>s auf die<br />

Treu geber und Kommanditisten mit Verwaltungsmandat<br />

entfallen<strong>de</strong>n nominalen An lagebetrags (zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer). In Abhängigkeit von <strong>de</strong>n verwalteten<br />

Anlagebe trägen ergibt sich eine maximale jährliche<br />

Ver gütung von 124.500 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

bei einem maximalen Platzierungsvolumen von<br />

83 Mio. EUR bzw. eine maximale jährliche Vergütung von<br />

345.000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei einem<br />

maximalen Platzierungsvolumen von 230 Mio. EUR. Die<br />

Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschaft getragen und <strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verwalteten Treugebern und<br />

Kommanditisten zugerechnet. Sollte die Treuhandkommanditistin<br />

als Liquidator tätig wer<strong>de</strong>n, so erhält sie 0,5 %<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase <strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung<br />

an die Anleger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Liquidität<br />

(vgl. Abschnitt 8.3.9.3). Eine Angabe <strong>de</strong>s Gesamtbetra ges<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin zustehen<strong>de</strong>n Vergütung<br />

ist nicht möglich, weil <strong>de</strong>r Fonds eine unbegrenzte Laufzeit<br />

hat und die in <strong>de</strong>r Liquidationsphase zur Verteilung<br />

an die Anleger zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Liquidität zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Pros pektaufstellung nicht bestimmbar<br />

ist. Der Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin (für frem<strong>de</strong> Rechnung) stehen<br />

ferner eine Beteiligung am Gewinn <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft<br />

im Verhältnis ihres Kapitalanteils an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

sowie ein Entnahmerecht bezüglich <strong>de</strong>s Barüberschusses<br />

im Verhältnis ihres Kapitalanteils an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zu (vgl. zu <strong>de</strong>n Einzelheiten und <strong>de</strong>r Berechnung<br />

§ 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft).<br />

Darüber hinaus stehen <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />

innerhalb und außerhalb <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und auch<br />

keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbeson<strong>de</strong>re keine<br />

Ge hälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädi gungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

je<strong>de</strong>r Art, im Zusammen hang mit <strong>de</strong>m Fonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>.<br />

8.3.2.3<br />

Sonstige Angaben zu <strong>de</strong>n Gesellschaftern zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

Die Gründungsgesellschafter <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung we<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

noch mittelbar an (a) Unternehmen, die mit <strong>de</strong>m<br />

Vertrieb dieses Beteili gungsangebots beauftragt sind,<br />

(b) Unternehmen, die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen, und (c) Unternehmen, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen, beteiligt. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

und die mit <strong>de</strong>m Vertrieb betraute Anbieterin<br />

gehören zum Deutsche Bank Konzern. Auch von <strong>de</strong>r<br />

Anbieterin eingeschaltete weitere Vertriebspartner können<br />

<strong>de</strong>m Deutsche Bank Konzern angehören. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin ist jedoch nicht – we<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

noch mittelbar – an <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Vertrieb beauftragten<br />

Gesellschaft beteiligt. Die Anbieterin als Prospektverantwortliche<br />

erbringt Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r Konzeption<br />

und <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Beteiligungsstruktur, <strong>de</strong>s Marketings,<br />

<strong>de</strong>r Eigenkapitalvermittlung und <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n<br />

Fondsverwaltung. Die Treu hand-Kommanditistin erbringt<br />

Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r Anlegerverwaltung für das<br />

Beteili gungsangebot und ggf. im Rahmen <strong>de</strong>r Liquidation<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (vgl. Abschnitt 8.3.9.3). Darüber<br />

hinaus wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Anbieterin als Prospektverantwortlichen,<br />

<strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin, <strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

sowie <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

keine nicht nur ge ringfügigen Lieferungen und Leistungen<br />

erbracht.<br />

Die Anbieterin und die Treuhand-Kommanditistin sind<br />

Tochterunternehmen <strong>de</strong>r Deutschen Bank AG bzw. einer<br />

Konzerngesellschaft. Auch wenn für solche Anleger in<br />

erster Linie die Schwestergesellschaft zur Verfügung steht,<br />

können sich auch Gesellschaften <strong>de</strong>s Konzerns <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Bank AG sowie an<strong>de</strong>re institutionelle Inves toren<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 159


wie Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Kapital<br />

anlagegesellschaften direkt o<strong>de</strong>r indirekt an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

be teiligen.<br />

Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches nicht zum Deutsche Bank Konzern.<br />

Zu Einzelheiten zu <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Gesellschaften siehe<br />

Kapitel 10.<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin enthält von<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung abwei chen<strong>de</strong> Bestimmungen.<br />

In Abweichung vom GmbH-Gesetz kann bei Bestellung<br />

mehrerer Ge schäftsführer die Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

durch zwei Geschäftsführer bzw. einen Geschäfts führer<br />

zusammen mit einem Prokuristen erfolgen (§ 3.2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

<strong>de</strong>r Komple mentärin).<br />

Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern<br />

die Befugnis zur Alleinvertre tung übertragen (§ 3.2<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Komplementärin). Außer<strong>de</strong>m<br />

sieht <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

vor, dass die Gesellschafter keinem Wettbewerbs verbot<br />

unterliegen und dass die Gesellschafterversammlung mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s betroffenen Gesellschafters generell o<strong>de</strong>r<br />

im Einzelfall eine davon abweichen<strong>de</strong> Bestimmung treffen<br />

kann (§ 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Komplementärin).<br />

Im Übrigen enthält <strong>de</strong>r Gesellschaftsver trag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

keine Abweichungen von <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Regelung.<br />

Die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

wer<strong>de</strong>n nicht von <strong>de</strong>r Deut schen Bank AG<br />

beherrscht und gehören nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt.<br />

Vorliegend ist die Komple mentärin eine GmbH<br />

und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

8.3.3<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Emittentin / abweichen<strong>de</strong><br />

Bestimmungen von gesetzli chen Regelungen<br />

Die Rechte und Pflichten eines Anlegers gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft sowie gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Gesellschaftern<br />

sind im Gesellschaftsvertrag nie<strong>de</strong>rgelegt, <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschem Recht unterliegt; <strong>de</strong>r Text <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

ist diesem Verkaufsprospekt beigefügt (Anhang).<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen nach <strong>de</strong>utschem Recht,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Bestimmungen <strong>de</strong>s BGB und <strong>de</strong>s HGB,<br />

gelten ergänzend zu <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

Von <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung enthält <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Emittentin zahlreiche Ab weichungen, die im<br />

Folgen<strong>de</strong>n kurz dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

160 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Gesetzliche Vorschrift<br />

Abweichung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Nach §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 708 BGB haben Gesellschafter<br />

bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r ihnen obliegen<strong>de</strong>n Verpflichtungen für<br />

diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten<br />

anzuwen<strong>de</strong>n pflegen.<br />

Die Komplementärin, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und<br />

die Treuhand-Kommanditistin haften nach Maßgabe von § 10 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags nur eingeschränkt und zwar beschränkt auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nicht für das Verhalten Dritter.<br />

Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften die genannten<br />

Gesellschafter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für <strong>de</strong>n<br />

typischerweise vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n.<br />

Nach allgemeinen Grundsätzen gilt für Ansprüche gegen die Gesellschafter<br />

eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit <strong>de</strong>m Schluss <strong>de</strong>s<br />

Jahres zu laufen beginnen, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n ist und<br />

<strong>de</strong>r Gläubiger von <strong>de</strong>n anspruchsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

Person <strong>de</strong>s Schuldners Kenntnis erlangt o<strong>de</strong>r ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

erlangen müsste.<br />

Nach § 10 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags verjähren Ansprüche gegen die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin und die<br />

Treuhand-Kommanditistin im Fall einfacher Fahrlässigkeit kenntnisunabhängig<br />

drei Jahre nach Entstehen <strong>de</strong>s Anspruchs, soweit nicht kraft<br />

Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt, und sind zusätzlich innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

schriftlich geltend zu machen.<br />

Nach § 161 Abs. 1 HGB i. V. m. § 110 HGB haben Gesellschafter einen<br />

Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen in Gesellschaftsangelegenheiten<br />

sowie von Verlusten, die durch die Geschäftsführung entstan<strong>de</strong>n<br />

sind.<br />

Die Komplementärin, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die<br />

Treuhand-Kommanditistin haben nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 7 Ziffer 6 und<br />

9 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags Anspruch auf eine beson<strong>de</strong>re<br />

Vergütung.<br />

Nach § 161 Abs. 1 HGB i. V. m. § 112 HGB besteht für Gesellschafter<br />

ein Wettbewerbsverbot.<br />

Das Wettbewerbsverbot nach § 112 HGB ist für alle Gesellschafter ausgeschlossen<br />

(§ 9 Ziffer 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />

Nach § 164 HGB sind Kommanditisten von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist zur Geschäftsführung befugt<br />

(§ 9 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />

Nach § 170 HGB ist ein Kommanditist nicht zur Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ermächtigt.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist zur Vertretung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

kraft Vollmacht berechtigt (§ 9 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />

Nach <strong>de</strong>n für Personengesellschaften gelten<strong>de</strong>n gesellschaftsrechtlichen<br />

Grundsätzen setzt die Übertragung eines Kommanditanteils die<br />

Zustimmung aller Gesellschafter voraus.<br />

Die Übertragung eines Kommanditanteils eines Anlegers bedarf nach<br />

§ 6 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags grundsätzlich <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin. Der Zustimmung <strong>de</strong>r jeweils<br />

übrigen Gesellschafter bedarf es nicht.<br />

Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen erfor<strong>de</strong>rt die<br />

Kapitalerhöhung eines Gesellschafters eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin kann gemäß § 4 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

ihre Beteiligung durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter erhöhen.<br />

Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r<br />

Beitritt eines Gesellschafters eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

Treugeber haben ab <strong>de</strong>m in § 4 Ziffer 7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

festgelegten Zeitpunkt die Wahl, sich als Direktkommanditisten an <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zu beteiligen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 161


Gesetzliche Vorschrift<br />

Abweichung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Gemäß § 119 HGB bedarf es für die von <strong>de</strong>n Gesellschaftern zu<br />

fassen<strong>de</strong>n Beschlüsse <strong>de</strong>r Zustimmung aller zur Mitwirkung bei <strong>de</strong>r<br />

Beschlussfassung berufenen Gesellschafter.<br />

Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n gemäß § 11 Ziffer 6 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

mit <strong>de</strong>r einfachen Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen gefasst,<br />

wenn nicht im Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r gesetzlich zwingend eine höhere<br />

Mehrheit vorgesehen ist. Der Gesellschaftsvertrag sieht für die in § 11<br />

Abs. 2 a), b), c) (i), (iii), (iv), (ix), (x), (xi), g), k), l) <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

genannten Geschäftsvorfälle die Zustimmung einer Mehrheit von<br />

75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen vor. Eine Nachschusspflicht und eine<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot können nur mit<br />

<strong>de</strong>n Stimmen aller Gesellschafter beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen ist für die<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r Gesellschafterbeschlüsse eine ordnungsgemäße<br />

Ladung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist nach § 11 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

beschlussfähig, wenn alle Treugeber und Gesellschafter<br />

ordnungsgemäß gela<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r von einer mangelhaften<br />

Ladung betroffene Treugeber o<strong>de</strong>r Gesellschafter in <strong>de</strong>r Versammlung<br />

anwesend o<strong>de</strong>r vertreten ist und <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Ladung nicht rügt und<br />

die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin und die<br />

Treuhand-Kommanditistin anwesend bzw. vertreten sind. Im Falle eines<br />

Treugebers reicht statt <strong>de</strong>r Anwesenheit in <strong>de</strong>r Versammlung eine<br />

zuvor erfolgte Weisung an die Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Wahrnehmung seiner Rechte in <strong>de</strong>r Versammlung aus, soweit er<br />

darin die mangelhafte Ladung nicht rügt.<br />

Gemäß § 168 HGB i. V. m. § 121 HGB gebührt je<strong>de</strong>m Gesellschafter<br />

zunächst ein Anteil am Gewinn <strong>de</strong>r Gesellschaft i. H. v. 4 % seines Kapitalanteils;<br />

<strong>de</strong>r nach Verteilung verbleiben<strong>de</strong> Gewinn wird in einem nach<br />

<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n angemessenen Verhältnis verteilt. Im Jahr <strong>de</strong>r Einlage<br />

wird zeitanteilig berücksichtigt, wann die Einlage erbracht wur<strong>de</strong>.<br />

Die Gewinnverteilung erfolgt nach <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Regelungen in<br />

§ 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags. Im Jahr <strong>de</strong>s Beitritts kommt es nicht auf<br />

<strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einlageerbringung an.<br />

Gemäß §§ 167, 168 i. V. m. §§ 120, 121 HGB wer<strong>de</strong>n Gewinn und<br />

Verlust <strong>de</strong>m Kapitalanteil zu- bzw. von ihm abgeschrieben.<br />

Nach § 15 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags besteht ein festes Kapitalkonto<br />

I, auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kapitalanteil <strong>de</strong>s Gesellschafters erfasst wird. Der<br />

Kapitalanteil ist fix. Gewinn und Verlust wer<strong>de</strong>n gemäß § 15 Ziffer 3 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags auf einem Son<strong>de</strong>rkonto (Kapitalkonto II) erfasst.<br />

Die Beteiligung <strong>de</strong>s Gesellschafters am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Liquidationserlöses richtet sich gemäß § 14 Ziffer 1 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags nicht nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Kapitalkonten, son<strong>de</strong>rn<br />

nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile zueinan<strong>de</strong>r.<br />

Gemäß § 169 Abs. 1 HGB hat <strong>de</strong>r Kommanditist lediglich Anspruch auf<br />

die Auszahlung <strong>de</strong>s ihm zukommen<strong>de</strong>n Gewinns, <strong>de</strong>r sich nach §§ 167,<br />

168 i. V. m. §§ 120, 121 HGB bestimmt. Auszahlungen können nicht<br />

erfolgen, wenn das Kapitalkonto eines Kommanditisten negativ ist o<strong>de</strong>r<br />

wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />

Nach § 14 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags steht ein negatives Kapitalkonto<br />

einer Auszahlung nicht entgegen; die Auszahlung ist nicht auf<br />

<strong>de</strong>n Gewinnanteil beschränkt.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung bestimmt sich grundsätzlich nach <strong>de</strong>m<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile. Abweichend davon steht einem Gesellschafter<br />

bzw. <strong>de</strong>m hinter ihm stehen<strong>de</strong>n Treugeber, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m letzten<br />

Beitrittstermin <strong>de</strong>r Gesellschaft beitritt, eine Vorzugsausschüttung<br />

i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s Kapitalanteils pro Quartal zu.<br />

162 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Gesetzliche Vorschrift<br />

Abweichung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Gemäß § 738 BGB i. V. m. §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB haben ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Gesellschafter einen Anspruch auf eine Abfindung nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens, das sofort fällig ist.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht in § 18 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

in bestimmten Fällen eine Abfindung i. H. v. 80 % <strong>de</strong>s Verkehrswerts <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung vor. In allen Fällen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

kann <strong>de</strong>r Abfindungsanspruch in mehreren Raten zur Auszahlung<br />

kommen (§ 18 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />

Gemäß § 132 HGB kann die Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschafters, wenn die<br />

Gesellschaft für eine unbestimmte Zeit eingegangen ist, mit einer Frist<br />

von sechs Monaten für <strong>de</strong>n Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht in § 17 vor, dass ein Gesellschafter mit einer<br />

Frist von 12 Monaten zum En<strong>de</strong> eines Geschäftsjahres, frühestens jedoch<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2028/29 kündigen kann.<br />

Die gesetzlichen Regelungen <strong>de</strong>s HGB sehen keinen Beirat vor.<br />

Nach § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags besteht die Möglichkeit, durch<br />

Gesellschafterbeschluss einen Beirat einzurichten.<br />

Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen können Gesellschafter<br />

ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist nach § 11 Ziffer 6 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

berechtigt, ihr Stimmrecht gespalten nach Maßgabe <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

<strong>de</strong>r hinter ihr stehen<strong>de</strong>n Treugeber bzw. Anleger auszuüben.<br />

Das Gesetz sieht eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung <strong>de</strong>r<br />

Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen nicht vor. Eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Klage ist gegen die Mitgesellschafter zu richten.<br />

Gemäß § 11 Ziffer 7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags besteht eine Ausschlussfrist<br />

von einem Monat ab Kenntnis <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r Beschlussfassung.<br />

Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten.<br />

Nach <strong>de</strong>m Gesetz hat <strong>de</strong>r Kommanditist zur Überprüfung <strong>de</strong>r Richtigkeit<br />

<strong>de</strong>s Jahresabschlusses einen Anspruch auf Einsicht in die Papiere<br />

und Bücher <strong>de</strong>r Gesellschaft (§ 166 HGB). Ferner kann er Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

die über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, wi<strong>de</strong>rsprechen (§ 164 HGB).<br />

Die Kommanditisten haben nach § 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags über<br />

das Überwachungsrecht nach § 166 HGB hinaus das Recht, je<strong>de</strong>rzeit<br />

die Han<strong>de</strong>lsbücher und die Papiere <strong>de</strong>r Gesellschaft durch einen zur<br />

Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen auf eigene Kosten<br />

einsehen zu lassen sowie von <strong>de</strong>r Geschäftsführung alle erfor<strong>de</strong>rlich<br />

erscheinen<strong>de</strong>n Aufklärungen zu verlangen. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

aus § 164 HGB entfällt, sofern die Gesellschafter mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Mehrheit ihre Zustimmung zu <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Maßnahme erteilt haben<br />

o<strong>de</strong>r eine Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafter nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

8.3.4<br />

Beitritt <strong>de</strong>r Anleger im Wege <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist unter Befreiung von<br />

<strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB be vollmächtigt, ihr<br />

Kommanditkapital (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen<br />

Pflichteinlagen) durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter nach Maßgabe von § 4<br />

Zif fer 6 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags bis zum 28. Juni 2012<br />

(Platzierungszeitraum) auf bis zu 83 Mio. EUR und nach<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

weiter auf bis zu 230 Mio. EUR (jeweils das „maximale<br />

Platzierungsvolumen“) zu erhöhen. Eine Kapitalerhöhung<br />

erfolgt jeweils nach Abschluss <strong>de</strong>r einzelnen Platzierungsabschnitte,<br />

die am 30. November 2011, am 29. Februar<br />

2012 und am 28. Juni 2012 en<strong>de</strong>n.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />

<strong>de</strong>n Platzierungszeitraum einmalig o<strong>de</strong>r mehrfach zu<br />

verlängern. In diesem Fall laufen ein o<strong>de</strong>r mehrere weitere<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 163


Platzierungsabschnitte, die mit Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin gesetzten Frist en<strong>de</strong>n.<br />

Ist das maximale Platzierungsvolumen erreicht, wird die<br />

Treuhand-Kommanditistin keine weite ren Angebote <strong>de</strong>r<br />

Anleger annehmen. Die Zeichnungsfrist en<strong>de</strong>t daher mit<br />

<strong>de</strong>r Vollplatzierung.<br />

Platzierungsabschnitts (Beitrittstermin). Der Beitritt steht<br />

jedoch unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r vollständigen<br />

und fristgerechten Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />

zzgl. <strong>de</strong>s erhobenen Agios durch <strong>de</strong>n Treugeber. Fällt die<br />

Zahlung in einen späteren Platzierungsabschnitt, wird <strong>de</strong>r<br />

Beitritt erst zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n späteren Platzierungsabschnitts<br />

vollzogen.<br />

Von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />

(„Schwestergesellschaft“) einge worbene Kapitalbeteiligungen<br />

sind auf das maximale Platzierungsvolumen<br />

anzurechnen. Die Treuhand-Kommanditistin wird Angebote<br />

von Anlegern daher nur insoweit annehmen, als die<br />

Summe <strong>de</strong>r Kapitalbeteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft das maxi male Platzierungsvolumen<br />

nicht übersteigt. Liegen darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Angebote vor, wer <strong>de</strong>n die Angebote in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />

ihres Eingangs bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommandistin bzw. bei<br />

<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft berücksichtigt; eine teilweise<br />

Annahme eines Angebotes ist in diesen Fällen möglich.<br />

Anleger können sich an <strong>de</strong>r Gesellschaft mittelbar über<br />

die Treuhand-Kommanditistin als Treu geber beteiligen.<br />

Die Beteiligung <strong>de</strong>r Treugeber an <strong>de</strong>r Gesellschaft über die<br />

Treuhand-Kommanditistin ist in einem zweiseitigen Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>m Treugeber geregelt.<br />

Die Einlage je<strong>de</strong>s sich über <strong>de</strong>n Abschluss eines Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags mit <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

indirekt beteiligen<strong>de</strong>n Treugebers muss min<strong>de</strong>stens<br />

auf 25.000 EUR o<strong>de</strong>r einen höheren, durch 1.000<br />

ohne Rest teilbaren Betrag lauten. Der Erwerbspreis<br />

einer Be teiligung beträgt daher min<strong>de</strong>stens 25.000 EUR.<br />

Zusätzlich ist ein Agio von 2 % zu entrichten. Ausnahmen<br />

hiervon bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin.<br />

Der Abschluss <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

mit <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>r Beitritt als<br />

Treugeber erfolgen mit Wirkung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage nach<br />

<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierung sabschnitts ein, so wird<br />

<strong>de</strong>r Beitritt gegenstandslos. Bei rechtzeitigem Zahlungseingang<br />

inner halb dieser Nachfrist bleibt es beim Beitritt<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts.<br />

Weitere Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu<br />

schließen o<strong>de</strong>r Zeichnungen zu kürzen, be stehen nicht.<br />

8.3.5<br />

Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treugeber<br />

Der Treugeber beauftragt und ermächtigt die Treuhand-<br />

Kommanditistin unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB, im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft für ihn eine Kommanditbeteiligung an<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben, zu halten und zu verwalten<br />

(Treuhandmandat).<br />

Der Treugeber übernimmt im Innenverhältnis zur Treuhand-<br />

Kommanditistin in Höhe seiner Be teiligung alle Rechte<br />

und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag, mit Ausnahme <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen<br />

Son<strong>de</strong>rrechte <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin,<br />

insbe son<strong>de</strong>re ihres Rechts zur Erhöhung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

und auf Begründung von Treu handverhältnissen,<br />

ihres je<strong>de</strong>rzeitigen Verfügungsrechts über <strong>de</strong>n Kommanditanteil,<br />

ihres Rechts auf gespaltene Stimmrechtsausübung<br />

und <strong>de</strong>r ihr in ihrer Eigenschaft als Treuhand-Kommanditistin<br />

nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag eingeräumten<br />

Entscheidungs- und Zustim mungsbefugnisse. Unter<br />

<strong>de</strong>n vorgenannten Einschränkungen wird die Treuhand-<br />

Kommanditistin <strong>de</strong>m Treugeber unwi<strong>de</strong>rruflich Vollmacht<br />

zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen Rechte <strong>de</strong>s<br />

164 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Gesellschafters, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Stimm-, Informations-,<br />

Kontroll- und Wi<strong>de</strong>r spruchsrechte aus <strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung erteilen.<br />

ergeben<strong>de</strong>n Risiken wer<strong>de</strong>n in Abschnitt 4.5.1 geschil<strong>de</strong>rt.<br />

Weitere Möglichkeiten, Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen zu<br />

kürzen, bestehen nicht.<br />

Die Treugeber sind Teilgläubiger i. S. d. § 420 BGB. Eine Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts be steht zwischen ihnen nicht.<br />

Auf ihr Verhältnis untereinan<strong>de</strong>r sind die §§ 705 ff. und<br />

741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />

8.3.6<br />

Mögliche Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Beteiligungs -<br />

angebots<br />

Sollten die Gesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

zusammengenommen bis zum 30. No vember 2011 nicht<br />

ein Min<strong>de</strong>stplatzierungsvolumen i. H. v. 25 Mio. EUR erreichen,<br />

steht <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin die<br />

Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>r Gesell schaft<br />

und zur Rückabwicklung <strong>de</strong>r bisherigen Zeichnungen zu.<br />

Dieses Recht steht <strong>de</strong>r Ge schäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

auch zu, wenn eine solche Min<strong>de</strong>stkapitalisierung<br />

zwar er reicht wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Gesellschaft hieran<br />

allerdings geringer als 5 Mio. EUR ist.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />

das Beteiligungsangebot nicht fortzu führen, wird die<br />

Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich <strong>de</strong>r Anleger, <strong>de</strong>ren<br />

in <strong>de</strong>r Beitrittserklä rung enthaltenes Angebot auf Beteiligung<br />

noch nicht angenommen ist, dieses Angebot auf<br />

Be teiligung nicht annehmen. Anleger, <strong>de</strong>ren Angebot auf<br />

Beteiligung durch die Treuhand-Kommanditistin bereits<br />

angenommen wur<strong>de</strong>, die ihrer Einlageverpflichtung jedoch<br />

noch nicht nachgekommen sind, schei<strong>de</strong>n in diesem<br />

Fall aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus. Ihre Verpflichtung zur Erbringung<br />

<strong>de</strong>r Pflichteinlage besteht nicht weiter fort. In Bezug<br />

auf Anleger, die ihrer Einlage verpflichtung bereits nachgekommen<br />

sind, erfolgt die Rückabwicklung in <strong>de</strong>r Weise,<br />

dass diese Anleger ihre bereits eingezahlte Pflichteinlage<br />

und das Agio zurückerhalten. Eine zusätzliche Abfindung<br />

o<strong>de</strong>r Verzinsung erfolgt nicht. Vom Anleger individuell<br />

getätigte Ausgaben wer<strong>de</strong>n nicht erstattet. Die sich aus<br />

einer Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />

8.3.7<br />

Kapitaleinlagen<br />

Die Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten entsprechen ihren<br />

eingezahlten Einlagen ohne Agio. Die Einlagen wer<strong>de</strong>n<br />

in eine Hafteinlage, die als Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

einzutragen ist, und eine zusätzliche Pflichteinlage<br />

unterteilt. Die Hafteinlage eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

be trägt stets 0,1 %, die zusätzliche Pflichteinlage 99,9 %<br />

seiner Einlage. Die Einlage eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

muss darüber hinaus nach <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung stets<br />

min<strong>de</strong>stens 25.000 EUR betragen. Höhere Beteiligungsanteile<br />

müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein (zu<br />

weiteren Einzelheiten siehe § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft). Abweichend davon beträgt die<br />

mit <strong>de</strong>r Hafteinlage i<strong>de</strong>ntische unmittelbare Pflichteinlage<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin 500 EUR (§ 4 Ziffer<br />

2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags) und die von <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin treuhän<strong>de</strong>risch für die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin gehaltene Einlage 1.000 EUR (Hafteinlage<br />

1 EUR / Pflichteinlage 999 EUR).<br />

8.3.8<br />

Vertretung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft / Geschäftsführung<br />

Der Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin wird Alleinvertretungsberechtigung<br />

kraft Vollmacht eingeräumt. Daneben<br />

ist die Komplementärin kraft Gesetzes alleinvertretungsberechtigt.<br />

Zur Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist allein<br />

die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin berechtigt und<br />

verpflichtet. Zu weiteren Einzelheiten hierzu siehe § 9 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, die<br />

in § 9 Ziffer 1 a) bis k) <strong>de</strong>s Gesell schaftsvertrags genannten<br />

Handlungen sowie alle übrigen Handlungen vorzunehmen,<br />

die nicht über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 165


Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen<br />

sämtliche wesentlichen Geschäfts vorgänge, sofern im<br />

Einzelfall ein Geschäftswert von 5 Mio. EUR überschritten<br />

wird und nicht eine Zuständigkeit <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin nach § 9 Ziffer 1 a) bis k) <strong>de</strong>s<br />

Ge sellschaftsvertrags gegeben ist. Unabhängig vom<br />

Geschäftswert bedürfen die in § 11 Ziffer 2 a) bis o) <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages aufgeführten Fälle <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />

durch die Gesell schafter.<br />

8.3.9<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag / Wesentliche<br />

Rechte und Pflichten<br />

Vollmacht zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen Rechte,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Stimm-, Informati ons-, Kontroll- und<br />

Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte aus <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Kommanditbeteili gung. Soweit <strong>de</strong>r Treugeber unmittelbar<br />

han<strong>de</strong>lt, übt die Treuhand-Kommanditistin ihre mit gliedschaftlichen<br />

Rechte nicht aus. Soweit <strong>de</strong>r Treugeber<br />

die ihm eingeräumten Gesellschafter rechte nicht selbst<br />

wahrnimmt, wird die Treuhand-Kommanditistin die Rechte<br />

nach <strong>de</strong>n Wei sungen <strong>de</strong>s Treugebers ausüben. Weisungen<br />

müssen schriftlich erfolgen. Erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />

keine Weisung o<strong>de</strong>r erhält sie die Weisung nach<br />

einer von ihr gesetzten ange messenen Frist verspätet,<br />

wird sie sich bei Abstimmungen <strong>de</strong>r Stimme enthalten.<br />

8.3.9.1<br />

Aufgaben in Bezug auf Treugeber<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist die DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt<br />

am Main. Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin ist <strong>de</strong>r jeweils zwischen Treugeber und<br />

Treuhand-Kommanditistin abgeschlossene Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag in Form eines zweiseitigen Geschäftsbesorgungsvertrags<br />

(siehe Anhang) in Verbindung mit<br />

<strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (siehe<br />

Anhang). Die Treuhand-Kommanditistin hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

Sie hält ihre Kommanditeinlage für die Dauer <strong>de</strong>r<br />

Lauf zeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil im eigenen Namen, han<strong>de</strong>lt<br />

aber, soweit sie ihre Kommanditeinlage treuhän<strong>de</strong>risch<br />

aufgrund eines Treu hand- und Verwaltungsvertrags mit<br />

einem Treugeber hält, im Auftrag und für Rechnung <strong>de</strong>s<br />

je weiligen Treugebers. Die Haftsumme <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

und die Haftsumme je<strong>de</strong>s direkt beteiligten<br />

Anlegers betragen jeweils 0,1 % <strong>de</strong>s jeweils gezeichneten<br />

Kapitals. Die Treu hand-Kommanditistin hat die folgen<strong>de</strong>n<br />

wesentlichen Rechte und Pflichten: Die Treuhand-<br />

Kommanditistin wird ihre mitgliedschaftlichen Rechte<br />

und Pflichten gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft nach <strong>de</strong>n<br />

Weisungen <strong>de</strong>s jeweils als Treugeber beteiligten Anlegers<br />

ausüben. Die Treu hand-Kommanditistin erteilt im Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag <strong>de</strong>m jeweiligen Treugeber<br />

Erhält die Treuhand-Kommanditistin von unterschiedlichen<br />

Treugebern unterschiedliche Wei sungen zur Stimmabgabe,<br />

hat sie entsprechend gespalten abzustimmen.<br />

In dringen<strong>de</strong>n Fällen und bei Gefahr im Verzug ist die Treuhand-Kommanditistin<br />

berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen auch ohne Weisung <strong>de</strong>s Treugebers für diesen<br />

zu han<strong>de</strong>ln.<br />

8.3.9.2<br />

Aufgaben in Bezug auf Direkt-Kommanditisten<br />

Die Treuhand-Kommanditistin nimmt ferner die mit <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung verbun<strong>de</strong>nen Rechte und Pflichten für direkt<br />

beteiligte Kommanditisten in offener Stellvertretung wahr,<br />

wenn diese sich für die Fortführung <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags entschei<strong>de</strong>n. Anleger, die sich dazu<br />

entschei<strong>de</strong>n, in die Stellung <strong>de</strong>s Direktkommanditisten zu<br />

wechseln, können die Treuhand-Kommanditistin beauftragen,<br />

die aus <strong>de</strong>r dann direkt gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

resultie ren<strong>de</strong>n Rechte, insbeson<strong>de</strong>re Stimm-,<br />

Informations-, Kontroll- und Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte, im<br />

Na men und auf Weisung <strong>de</strong>s Kommanditisten auszuüben.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin macht von dieser Vollmacht<br />

Gebrauch, soweit <strong>de</strong>r Kommanditist nicht selbst o<strong>de</strong>r<br />

durch einen Vertre ter seine Rechte ausübt. Weisungen<br />

müssen schriftlich erfolgen. Erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />

im Vorfeld einer Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

keine Weisung o<strong>de</strong>r er hält sie die Weisung nach einer<br />

166 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

von ihr gesetzten angemessenen Frist verspätet, wird sie<br />

sich <strong>de</strong>r Stimme enthalten (vgl. Abschnitt 8.3.9.1).<br />

8.3.9.3<br />

Aufgaben im Rahmen <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Treuhandkommanditistin (o<strong>de</strong>r ein von ihr bestimmter<br />

Dritter) ist entsprechend § 19 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

im Falle <strong>de</strong>r Auflösung (Liquidation) <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft Liquidator, es sei <strong>de</strong>nn, es wird durch<br />

einen Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von<br />

75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen ein an<strong>de</strong>rer Liquidator<br />

bestimmt. Sollte die Treuhandkommanditistin als Liquidator<br />

tätig wer<strong>de</strong>n, so erhält sie 0,5 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung an die Anleger<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Liquidität (§ 19 Ziffer 3 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags).<br />

8.3.10<br />

Mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>ne Rechte <strong>de</strong>r<br />

Treugeber / Kommanditisten<br />

Treugeber hat sich spätestens bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Kündigung dazu zu erklären, ob er das Verwaltungsmandat<br />

annehmen o<strong>de</strong>r seine Direktbeteili gung selbst<br />

verwalten möchte. Unbescha<strong>de</strong>t dieser Wahlmöglichkeit<br />

ist <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Treu geber auf Verlangen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

verpflichtet, dieser eine notariell<br />

be glaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht auf Basis eines<br />

von ihr übersandten Formblatts zu erteilen.<br />

8.3.10.2<br />

Jährliche Möglichkeit <strong>de</strong>r Kündigung ab <strong>de</strong>m<br />

31. März 2029<br />

Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann mit einer Kündigungsfrist<br />

von zwölf Monaten zum En<strong>de</strong> eines Ge schäftsjahres sein<br />

Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin erklären, frühestens<br />

jedoch zum 31. März 2029. Die Kündigung ist schriftlich<br />

unter Einhaltung <strong>de</strong>r vorstehend genannten Frist von<br />

zwölf Monaten zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zu erklären und an die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin zu rich ten.<br />

8.3.10.1<br />

Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags;<br />

Kosten<br />

Grundsätzlich kann je<strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>n Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum<br />

Ablauf eines Kalen<strong>de</strong>rjahres gegenüber <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin schriftlich kündigen. Die Kündigung ist<br />

erstmals zum Ablauf <strong>de</strong>s 31. Dezember 2012 zulässig.<br />

Treugeber können sich somit erstmals ab <strong>de</strong>m 01. Januar<br />

2013 (früheste Anmeldung zum Han <strong>de</strong>lsregister) nach<br />

eigener Wahl auch persönlich und unmittelbar als Kommanditist<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligen (vgl. zu<br />

<strong>de</strong>n hiermit verbun<strong>de</strong>nen Kosten Abschnitt 8.7).<br />

Kündigt ein Treugeber, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Treugeber entfallen<strong>de</strong>n Teilkommanditanteil<br />

an ihn übertragen und ihm ein Verwaltungsmandat<br />

für seine Direktbeteili gung anbieten. Der kündigen<strong>de</strong><br />

8.3.10.3<br />

Abfindung bei Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Schei<strong>de</strong>t ein Kommanditist zum 31. März 2029 o<strong>de</strong>r danach<br />

im Wege <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündi gung aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aus (siehe oben unter Abschnitt 8.3.10.2),<br />

steht ihm ein Abfin dungsan spruch gegen die Gesellschaft<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswerts seines Kommanditanteils zu.<br />

Für an <strong>de</strong>rweitig ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter beträgt<br />

<strong>de</strong>r Abfindungs anspruch 80 % <strong>de</strong>s Verkehrs werts ihrer<br />

Beteiligung.<br />

Sofern innerhalb eines Monats seit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n<br />

keine Einigung über die Höhe <strong>de</strong>s Ver kehrswerts erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n kann, wird <strong>de</strong>r Verkehrswert von einem vom<br />

Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Indu strie- und Han<strong>de</strong>lskammer Frankfurt<br />

am Main zu bestimmen<strong>de</strong>n Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für alle Beteiligten verbindlich<br />

durch Schätzung ermittelt. Die Abfindung wird<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 167


unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Liquidität <strong>de</strong>r Gesellschaft in<br />

bis zu fünf jährlichen Raten gezahlt. Die erste Rate wird<br />

im Folgejahr zusammen mit <strong>de</strong>r Auszahlung <strong>de</strong>s Barüberschusses<br />

an die verbliebenen Gesellschafter für das betreffen<strong>de</strong><br />

Geschäftsjahr, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Ge sellschafter ausgeschie<strong>de</strong>n<br />

ist, zur Auszahlung fällig. Auch die folgen <strong>de</strong>n<br />

Raten sind jeweils zu sammen mit <strong>de</strong>r jährlichen Auszahlung<br />

<strong>de</strong>s Barüberschusses durch die Gesellschaft an<br />

die ver bliebenen Gesellschafter zur Zahlung fällig. In Ermangelung<br />

von Ausschüttungszahlungen wer<strong>de</strong>n die Abfindungsraten<br />

zum 30. September <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Jahres<br />

fällig. Die noch offe nen Teile <strong>de</strong>s Abfindungsanspruchs<br />

wer<strong>de</strong>n bis zur Auszahlung mit 3 % p. a. verzinst. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Gesellschafter kann we<strong>de</strong>r Sicherheit für seinen<br />

Abfindungsanspruch, noch Frei stellung von <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

durch einen Gesellschaftsgläubiger verlangen.<br />

8.3.10.4<br />

Übertragung und Belastung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber können unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r Vorschriften über die Min<strong>de</strong>stbe teiligung und<br />

die Teilbarkeit eines Gesellschaftsanteils (vgl. § 5 Ziffern 1<br />

und 2 <strong>de</strong>s Gesell schaftsvertrags) und ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Mitgesellschafter ihre Kommanditanteile<br />

o<strong>de</strong>r Teile davon mit Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin verpfän<strong>de</strong>n sowie auf einen Erwerber, <strong>de</strong>r<br />

diesen Gesellschaftsvertrag uneingeschränkt anerkennt,<br />

übertragen. Dies gilt entsprechend für sonstige Verfügungen<br />

über Kommanditanteile.<br />

Die Übertragung <strong>de</strong>r Kommanditanteile erfolgt grundsätzlich<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften über die Ab tretung gemäß<br />

§§ 398 ff. BGB und erfor<strong>de</strong>rt, ebenso wie sonstige Verfügungen<br />

über sie, eine vertragliche Absprache zwischen<br />

<strong>de</strong>m Veräußerer und <strong>de</strong>m Erwerber <strong>de</strong>s Kommanditanteils.<br />

Die Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

kann nur aus wichtigem Grund ver sagt wer<strong>de</strong>n. Sie kann<br />

insbeson<strong>de</strong>re verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn durch die Übertragung<br />

Beteili gungen entstehen, die gegen die Vorschriften<br />

über die Min<strong>de</strong>stbeteiligung und Stückelung ver stoßen<br />

o<strong>de</strong>r die Beitrittsvoraussetzungen <strong>de</strong>s § 4 Ziffer 5 bzw. § 4<br />

Ziffer 7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsver trags nicht gegeben sind. Alle<br />

durch die Verfügungen über Kommanditanteile entstehen<strong>de</strong>n<br />

Ko sten trägt <strong>de</strong>r Kommanditist bzw. im Fall <strong>de</strong>s<br />

Wechsels <strong>de</strong>s Treugebers in die Stellung <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />

<strong>de</strong>r Treugeber.<br />

Die Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung eines Treugebers bedarf<br />

auch <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

(§ 5 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags). Die<br />

Treuhand-Kommanditistin stimmt <strong>de</strong>r Übertragung nur<br />

zu, sofern <strong>de</strong>r Erwerber die Bedingungen <strong>de</strong>s Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

anerkennt und insbeson<strong>de</strong> re die mit <strong>de</strong>r Übertragung<br />

verbun<strong>de</strong>nen zusätzlichen Kosten übernimmt.<br />

Übertragungen sind nur mit Wirkung zum En<strong>de</strong> eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahrs zulässig. Die Übertragung für das laufen<strong>de</strong><br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr soll <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

bis zum 30. Novem ber angezeigt wer<strong>de</strong>n. Bei nicht fristgemäßer<br />

Anzeige kann die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

die Zustimmung zur Übertragung im laufen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr versagen. Die Geschäftsfüh ren<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

ist ermächtigt und bevollmächtigt, Übertragungen<br />

unabhängig von die sem Zeitpunkt auch während <strong>de</strong>s<br />

laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahrs mit von ihr zu bestimmen<strong>de</strong>m<br />

Zeit punkt zu gestatten, wenn dies mit <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft in Einklang zu brin gen ist.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Übertragung einer Beteiligung sind vom<br />

Erwerber zu tragen. Dessen ungeachtet haftet auch <strong>de</strong>r<br />

Verfügen<strong>de</strong> für alle Kosten, die mit einer Übertragung<br />

o<strong>de</strong>r einer sonstigen Ver fügung über die Beteiligungen<br />

verbun<strong>de</strong>n sind. Für die Übertragung von Beteiligungen<br />

ein schließlich <strong>de</strong>r Umschreibung im Treugeber- bzw.<br />

Kommanditistenregister erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />

eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,5 % <strong>de</strong>s<br />

übertragenen nominalen Anlage betrags, min<strong>de</strong>stens<br />

jedoch 300 EUR sowie <strong>de</strong>n Ersatz ihrer Auslagen (z. B.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister gebühren) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

vom Erwerber. Die Gebühren und Auslagen können bei<br />

<strong>de</strong>r Auszahlung in Abzug gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

168 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Im Falle <strong>de</strong>s Eintritts eines Treugebers als Kommanditist<br />

in die Gesellschaft ist dieser zum Er satz <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kosten verpflichtet. Eine Verwaltungsgebühr wird<br />

darüber hinaus nicht erhoben.<br />

Die Übertragbarkeit und Han<strong>de</strong>lbarkeit von Anteilen an<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist durch die vor stehend beschriebenen<br />

Bedingungen und Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnisse<br />

eingeschränkt. Die freie Han<strong>de</strong>lbarkeit ist ferner dadurch<br />

stark eingeschränkt, dass ein etablierter Zweitmarkt nicht<br />

be steht. Auf Abschnitt 4.5.11 wird verwiesen.<br />

8.3.10.5<br />

Beteiligung am Ergebnis und Ausschüttungen<br />

Grundsätzlich nehmen die Gesellschafter am Gewinn<br />

und Verlust sowie am Liquidationserlös im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile teil. Für die Geschäftsjahre 2011 / 12 und<br />

2012 / 13 und, sofern <strong>de</strong>r Platzierungszeitraum darüber<br />

hinaus verlängert wird, für das Geschäftsjahr, in <strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r je weilige Anlegerbeitritt erfolgt, gelten abweichen<strong>de</strong><br />

Gewinnverteilungsabre<strong>de</strong>n (siehe dazu § 14 Ziffer 2 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags).<br />

Für die jährliche Auszahlung gilt:<br />

Der gemäß <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags zu ermitteln<strong>de</strong><br />

Barüberschuss, abzüglich et waiger Zuführungen<br />

zur Liquiditätsreserve bzw. zzgl. etwaiger Entnahmen aus<br />

<strong>de</strong>r Liquiditäts reserve, wird auf Basis <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

für das betreffen<strong>de</strong> Geschäftsjahr jeweils zum 30. September<br />

<strong>de</strong>s Folgejahres an die Gesellschafter ausgezahlt,<br />

soweit nicht die Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

einen Gesellschafterbeschluss hierüber herbeiführt o<strong>de</strong>r<br />

zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen <strong>de</strong>m entgegenstehen.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung bestimmt sich grundsätzlich<br />

nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile. Abweichend<br />

davon steht einem Gesell schafter bzw. <strong>de</strong>m hinter ihm<br />

stehen<strong>de</strong>n Treugeber, <strong>de</strong>r mit Wirkung zum 30. November<br />

2011 o<strong>de</strong>r zum 29. Februar 2012 (bzw. bei Verlängerung<br />

<strong>de</strong>s Platzierungszeitraumes auch zu späte ren Terminen,<br />

die noch vor <strong>de</strong>m letzten Beitrittstermin liegen) <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

beitritt, eine Vor zugsausschüttung i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s<br />

Kapitalanteils pro Quartal (mit taggenauer Abgren zung)<br />

zu, gerechnet von <strong>de</strong>m Zeitpunkt seines Beitritts an<br />

(bzw. <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernah me zusätzlicher Kommanditanteile)<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s – ggf. verlängerten –<br />

Platzierungszei traums.<br />

8.3.10.6<br />

Weitere mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>ne Rechte<br />

<strong>de</strong>r Treugeber / Kommanditisten<br />

Die Kommanditisten haben über das Überwachungsrecht<br />

nach § 166 HGB hinaus das Recht, je<strong>de</strong>rzeit die Han<strong>de</strong>lsbücher<br />

und die Papiere <strong>de</strong>r Gesellschaft durch einen<br />

zur Verschwiegen heit verpflichteten Sachverständigen<br />

auf eigene Kosten einsehen zu lassen sowie von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

alle erfor<strong>de</strong>rlich erscheinen<strong>de</strong>n Aufklärungen<br />

zu verlangen. Treugeber können Rechte aus §§ 164,<br />

166 HGB (Wi<strong>de</strong>rspruchs- und Kontrollrecht) sowie das<br />

Einsichts- und Auf klärungsrecht namens <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin kraft <strong>de</strong>r ihnen im jeweiligen Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag eingeräumten Vollmacht ausüben.<br />

Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht aus § 164 HGB entfällt, sofern<br />

die Gesellschafter mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Mehrheit ihre<br />

Zustimmung zu <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Maßnahme erteilt haben<br />

o<strong>de</strong>r eine Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafter nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist.<br />

Den Anlegern steht das Recht zur Teilnahme an <strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterversammlungen und zur Beschlussfassung<br />

über sämtliche wesentlichen Geschäftsvorgänge, sofern<br />

im Einzelfall ein Geschäftswert von 5 Mio. EUR überschritten<br />

wird, sowie – unabhängig vom Geschäftswert – in<br />

<strong>de</strong>n in § 11 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags genannten<br />

Fällen zu. Für je 1.000 EUR Kapital anteil wird eine Stimme<br />

gewährt. Kapitalanteile unter 1.000 EUR gewähren einen<br />

entsprechen <strong>de</strong>n Bruchteil einer Stimme. Auf Antrag von<br />

Gesellschaftern / Treugebern, <strong>de</strong>ren Gesellschafts einlagen<br />

zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

entsprechen, fin<strong>de</strong>n außeror <strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen<br />

statt. Die Treuhand-Kommanditistin beantragt eine<br />

außeror<strong>de</strong>nt liche Beschlussfassung insbeson<strong>de</strong>re dann,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 169


wenn sie dazu von Treugebern angewiesen wird, <strong>de</strong>ren<br />

mittelbare Beteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft zusammen<br />

min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesell schaftskapitals entsprechen.<br />

Den Rechten <strong>de</strong>r Gesellschafter und Treugeber stehen<br />

Pflichten wie die Erbringung <strong>de</strong>r Einlage und <strong>de</strong>s Agios<br />

sowie weitere Treuepflichten gegenüber. Nachschusspflichten<br />

bestehen nicht.<br />

Die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung und die mit diesen Anteilen<br />

verbun<strong>de</strong>nen wesentlichen Rechte weichen in <strong>de</strong>m<br />

in Abschnitt 8.3.2.1 dargestellten Umfang von <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>nen Rechten <strong>de</strong>r Anleger ab.<br />

8.3.11<br />

Haftung<br />

Die Haftung eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten gegenüber Dritten<br />

ist vom Zeitpunkt seiner Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

an für danach entstehen<strong>de</strong> Verbindlichkeiten auf die<br />

Höhe <strong>de</strong>r vereinbar ten und als Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragenen Hafteinlage beschränkt. Die Hafteinlage<br />

beträgt 0,1 % <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitalanteils. Die<br />

Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage geleistet<br />

ist. Soweit Zahlungen aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Rückzahlungen<br />

o<strong>de</strong>r Entnahmen im Sinne von §§ 171, 172 Abs. 4 HGB<br />

darstellen, lebt die Haftung in diesem Umfang gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft wie<strong>de</strong>r auf. Im Falle <strong>de</strong>s<br />

Ausschei<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die vorgenannte<br />

Haftung gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 HGB auf einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n beschränkt.<br />

Der Anleger hat keinen Anspruch auf Freistellung von <strong>de</strong>r<br />

Inanspruchnahme durch einen Gesellschaftsgläubiger.<br />

Für die als Treugeber beteiligten Anleger gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

Je<strong>de</strong>r Treugeber hat die Treuhand-Kommanditistin von<br />

allen seine Beteiligung betreffen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten<br />

freizustellen, die diese für ihn bei pflichtgemäßer Erfüllung<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r<br />

Drit ten eingeht o<strong>de</strong>r die aus <strong>de</strong>r Haftung als Kommanditist<br />

resultieren. Hiervon ausgenommen sind die Kosten <strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong>n Verwaltung, die mit <strong>de</strong>r Vergütung gemäß § 10<br />

<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags abgegolten sind<br />

(vgl. § 4 Ziffer 5 <strong>de</strong>s jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrags).<br />

Sofern durch Rückzahlungen <strong>de</strong>r Einlage<br />

an <strong>de</strong>n Treugeber eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

aus <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

gemäß § 171 ff. HGB entsteht, ist <strong>de</strong>r Treugeber<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin nach <strong>de</strong>ren Wahl zur Freistellung<br />

o<strong>de</strong>r zum Ersatz verpflichtet.<br />

Über die Zahlung <strong>de</strong>r Einlage und <strong>de</strong>s Agios und die hier<br />

angegebenen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r Anleger hinaus<br />

sind Anleger nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu<br />

erbringen, insbeson <strong>de</strong>re weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Gegen über <strong>de</strong>n Anlegern und <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die Haftung<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>r Geschäftsfüh ren<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin weitgehend<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sowie<br />

eine Haftung für das Verhalten Dritter ausgeschlossen<br />

(siehe § 10 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />

8.4<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

8.4.1<br />

Geschäftsgegenstand / Tätigkeit<br />

Die enso hydro GmbH (die „<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft“) ist<br />

eine Gesellschaft mit beschränkter Haf tung mit Sitz<br />

in Franz-Heresch-Straße 2, 8410 Wildon / Republik Österreich,<br />

errichtet am 22. Juni 2009 und eingetragen im<br />

Firmenbuch <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgerichts für Zivilrechtssachen<br />

Graz zu FN 329036 b. Ihr Unternehmensgegenstand ist<br />

die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an, sowie die<br />

Gründung von Unternehmen, <strong>de</strong>ren Geschäftszweck<br />

<strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb<br />

von Kleinwasserkraftwerken im In- und Ausland ist.<br />

170 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Im Rahmen dieses Unternehmensgegenstan<strong>de</strong>s wird die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft entsprechend <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsstrategie<br />

und in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionskrite<br />

rien (Abschnitt 6.5) <strong>Wasserkraft</strong>investments tätigen.<br />

In <strong>de</strong>r Regel wird sie sich an Gesellschaf ten beteiligen,<br />

die im Besitz einer Lizenz o<strong>de</strong>r mehrerer Lizenzen zur<br />

Errichtung und zum Betrieb einer o<strong>de</strong>r mehrerer <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

o<strong>de</strong>r im Besitz mehrerer <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

sind („<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften“). Dabei wird sie in<br />

Betracht ziehen, ihre (dann mittelbaren) Beteiligungen an<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in ein und <strong>de</strong>mselben Staat<br />

in so genannten „Län<strong>de</strong>rgesellschaften“ zu bün<strong>de</strong>ln.<br />

Gesellschaften, an <strong>de</strong>nen die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

mittelbar o<strong>de</strong>r unmittel bar beteiligt ist, wer<strong>de</strong>n als „Beteiligungsgesell<br />

schaften“ bezeichnet. Darüber hinaus<br />

kann die <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft auch selbst ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

errichten bzw. besitzen; in diesem Fall ist sie<br />

selbst auch eine „Wasser kraftgesell schaft“. Soweit die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft selbst Leistungen <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

einer <strong>Wasserkraft</strong> ge sellschaft für eine Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

übernimmt, wird sie eine Leistungsverrechnung an die<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaft vornehmen. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

hat ihre Tätigkeit bereits aufge nommen.<br />

Der Jahresabschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und ihrer<br />

Beteiligungsgesellschaften wird durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

zu prüfen sein. Für die Gesellschaft wird <strong>de</strong>r Grundsatz<br />

<strong>de</strong>r Voll ausschüttung im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Vorschriften vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

8.4.2<br />

Gesellschafter<br />

An <strong>de</strong>r enso hydro GmbH ist <strong>de</strong>rzeit die enso GmbH & Co. KG<br />

(<strong>de</strong>r „Joint Venture-Partner“), eine Kommanditgesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>m Sitz Franz- Heresch-Straße 2, 8410 Wildon / Republik<br />

Öster reich, errichtet am 25. Mai 2009 und eingetragen<br />

im Firmenbuch <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgerichts für Zivil rechtssachen<br />

Graz zu FN 327852k, als Alleingesellschafterin beteiligt.<br />

Ihr Geschäftszweck ist die Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

und <strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung und <strong>de</strong>r Betrieb<br />

von Kraftwerken.<br />

Komplementärin <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners ist die<br />

enso GmbH, eine Gesellschaft mit be schränkter Haftung<br />

mit <strong>de</strong>m Sitz in Franz-Heresch-Straße 2, 8410 Wildon<br />

/ Republik Österreich, errichtet am 30. August 2001<br />

und eingetragen im Firmenbuch <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgerichtes für<br />

Zivilrechtssa chen Graz zu FN 218693 h. Die enso GmbH<br />

hat auch die Auf gabe eines Asset Managers für die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft übernommen. Kommanditisten<br />

<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners sind die TFI Industrie- und<br />

Unternehmensbeteiligung GmbH und die Kapsch Immobilien<br />

GmbH. Die CTI <strong>Invest</strong> AG hat die für einen Beitritt<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen abgegeben, <strong>de</strong>r Beitritt ist<br />

jedoch noch nicht rechtswirksam. Die Kommanditisten<br />

sind <strong>Invest</strong>itionsvehikel, die Anteilseignern großer österreichischer<br />

Indus trieunternehmen zuzuordnen sind.<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebotes<br />

wird die Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft<br />

als Gesellschafterin beitreten. Unabhängig hiervon<br />

kann auch die Schwe stergesellschaft in Durchführung<br />

ihres eigenen Beteiligungsangebots Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />

In vestitionsgesellschaft wer<strong>de</strong>n. Die Bedingungen <strong>de</strong>s<br />

Beitritts zur und die Gesellschafterstellung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sind dabei für die Fondsgesellschaft und<br />

die Schwestergesell schaft i<strong>de</strong>ntisch ausgestaltet.<br />

Von Be<strong>de</strong>utung ist, dass die Fondsgesellschaft und die<br />

Schwestergesellschaft in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft in<br />

Bezug auf bestimmte Rechte und Pflichten als einheitlicher<br />

Gesellschafter behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Beschreibungen wer<strong>de</strong>n die betreffen<strong>de</strong>n Tatbestän <strong>de</strong><br />

dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Fondsgesellschaft<br />

als auch die Schwestergesell schaft als Berechtigte<br />

o<strong>de</strong>r Verpflichtete genannt wer<strong>de</strong>n. Die Fondsgesellschaft<br />

und die Schwestergesellschaft wer<strong>de</strong>n sich Regeln zur<br />

gemeinsamen Entscheidungsfindung und -umsetzung<br />

geben, die ausführlich in Abschnitt 8.5.5 beschrieben sind.<br />

Der Joint Venture-Partner wird auch nach Beitritt <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft eine herausgehobene Stellung in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft innehaben. Auch dies wird im<br />

Folgen<strong>de</strong>n näher ausge führt.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 171


8.4.3<br />

Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zur <strong>Invest</strong>itions -<br />

gesellschaft<br />

in Bezug auf von ihnen zu leisten<strong>de</strong> Gesellschafterzuschüsse<br />

an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die nicht spätestens<br />

14 Tage nach Unterfertigung zu leisten sind.<br />

8.4.3.1<br />

Beteiligungserwerb<br />

Gesellschafterzuschüsse sind auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zu leisten.<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich (vorbehaltlich <strong>de</strong>r Durchführung<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebots) verpflichtet, eine<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einzugehen.<br />

Als Stichtage für einen Beitritt bzw. die Teilnahme an<br />

einer Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sind<br />

zunächst <strong>de</strong>r 20. Dezember 2011, <strong>de</strong>r 20. März 2012 und<br />

<strong>de</strong>r 20. Juli 2012 vorgesehen. Spätere Anteils erwerbe<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Parteien <strong>de</strong>s (nachstehend<br />

in Abschnitt 8.5.4 dargestellten) Kooperationsvertrags.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung beträgt das Stammkapital<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 2 Mio. EUR. Die Summe<br />

<strong>de</strong>r vom Joint Venture-Partner in die Kapitalrücklage<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft geleisteten und unter abgeschlossenen<br />

Zuschussvereinbarungen noch offenen Beträge<br />

beträgt 20.515.130,57 EUR. Dieses Verhältnis wird bei<br />

zukünftigen Kapitalisierungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beibehalten, so dass die Fondsgesellschaft Einlagen zu<br />

9,75 % in das Stammkapital einzahlen und zu 90,25 % in<br />

Form von Gesellschafterzuschüssen leisten wird.<br />

Dieses Verhältnis wird allerdings angepasst, wenn <strong>de</strong>r<br />

Joint Venture-Partner von <strong>de</strong>m ihm ein geräumten Recht<br />

Gebrauch macht, bis vier Wochen vor <strong>de</strong>m 20. Dezember<br />

2011 weitere Zu schussvereinbarungen über unmittelbare<br />

Gesellschafterzuschüsse mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />

abzuschließen. Solche Gesellschafterzuschüsse können<br />

auch von Kommanditisten <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />

geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Für noch nicht geleistete Gesellschafterzuschüsse hat die<br />

Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft eine Bankgarantie<br />

zu stellen (und <strong>de</strong>ren Kosten zu tragen). Gleiches<br />

gilt (nur) für ab <strong>de</strong>m 25. Juli 2011 rechtswirksam zum<br />

Joint Venture-Partner beigetretene Kommanditisten<br />

Die Kapitalisierung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird<br />

(einschließlich <strong>de</strong>r bereits zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung<br />

dieses Verkaufsprospekts bestehen<strong>de</strong>n Kapitalisierung<br />

i. H. v. 20.515.130,57 EUR) auf 100 Mio. EUR (die „Zielkapitalisierung“)<br />

beschränkt. Bis zum 20. März 2012 sind<br />

die Fonds gesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

berechtigt, 70 % <strong>de</strong>r Zielkapitalisierung zu überneh men,<br />

und <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner 30 %. Danach sind die<br />

Leistungszusagen nach <strong>de</strong>m Zeit punkt ihres Eingangs bei<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu priorisieren. Eine Kapitalisierung<br />

über die Zielkapitalisierung hinaus bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

aller Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />

sowie <strong>de</strong>r enso GmbH in ihrer Funktion als Asset Manager.<br />

8.4.3.2<br />

Aufgeld<br />

Zum Ausgleich von im Zusammenhang mit vorbereiteten<br />

und bereits getätigten <strong>Wasserkraft</strong>investments getragenen<br />

Risiken, haben die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

bei Bei tritt zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ein Aufgeld an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu leisten.<br />

Dieses entspricht <strong>de</strong>m Betrag einer Vorzugsverzinsung<br />

von 15 % p. a. bei taggenauer Abgrenzung auf die Summe<br />

<strong>de</strong>s zeitlich vor <strong>de</strong>m Beitritt zumin<strong>de</strong>st einer <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaften in die Inve stitionsgesellschaft eingezahlten<br />

Stammkapitals und <strong>de</strong>r eingezahlten Gesellschafterzuschüsse.<br />

Das Aufgeld ist von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

an <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner als Vorzugsdivi <strong>de</strong>n<strong>de</strong> auszuzahlen,<br />

sobald und soweit ein ausschüttungsfähiger<br />

Bilanzgewinn in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft anfällt. Es ist<br />

geplant, einen solchen zeitnah nach Beitritt durch eine<br />

Auflösung von Kapitalrücklagen zu bil<strong>de</strong>n.<br />

172 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Das Aufgeld ist in voller Höhe bei <strong>de</strong>m Beitritt auch nur<br />

einer <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

zu zahlen. Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n daher einen Ausgleich untereinan<strong>de</strong>r<br />

vereinbaren (siehe Abschnitt 8.5.5).<br />

8.4.3.3<br />

Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Kommt es zu Kapitalisierungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zum 20. März 2012 bzw. zum 20. Juli 2012, steht<br />

<strong>de</strong>n sich zu einem früheren Termin bereits beteiligt haben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern eine Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> zu. Diese wird<br />

auf die jeweils an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als Stammkapital<br />

o<strong>de</strong>r als Gesellschafterzuschuss (gleichgültig, ob<br />

ein solcher lediglich übernommen o<strong>de</strong>r bereits geleistet<br />

wur<strong>de</strong>) erbrachten Beträge berechnet und zwar von <strong>de</strong>m<br />

Tage <strong>de</strong>r Leistung o<strong>de</strong>r Übernahme ihrer Leistungsverpflichtung,<br />

jedoch frühestens ab <strong>de</strong>m 20. Dezember 2011,<br />

bis zum letzten tatsächlichen Kapitalisierungstermin. Die<br />

Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> entspricht 10 % p. a. (bei taggenauer<br />

Abgrenzung). Sie ist von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an<br />

die jeweiligen Gesell schafter auszuzahlen, sobald und soweit<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Jahresüberschuss<br />

anfällt, aus <strong>de</strong>m ein entsprechen<strong>de</strong>r Bilanzgewinn dotiert<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Eine Auflösung von Ka pitalrücklagen zu<br />

diesem Zweck fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />

8.4.5<br />

Geschäftsführung<br />

Die zukünftigen Gesellschafter haben vereinbart, dass<br />

zwei Geschäftsführer zu bestellen sind, die die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

gemeinsam vertreten wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Joint Venture-Partner wird das alleinige Vorschlagsrecht<br />

(und die entsprechen<strong>de</strong> Pflicht) in Bezug auf die<br />

Geschäftsführer haben. Die Fondsgesellschaft wird verpflichtet<br />

sein – wie die an <strong>de</strong>ren Gesellschafter auch – die<br />

vorgeschlagenen Personen durch Gesellschafterversammlungsbeschluss<br />

zu Geschäftsführern zu bestellen. Die<br />

Fondsgesellschaft und die Schwesterge sellschaft können<br />

<strong>de</strong>r Bestellung eines Geschäftsführers nur gemeinsam<br />

und aus wesentlichem Grund wi<strong>de</strong>rsprechen bzw. eine<br />

Abberufung verlangen.<br />

Wird ein Geschäftsführer nicht bestellt bzw. abberufen,<br />

steht <strong>de</strong>m Joint Venture-Partner erneut das Vorschlagsrecht<br />

zu. Sollte diesem Vorschlag von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft gemeinsam<br />

wi<strong>de</strong>rsprochen wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n diese eine Person bestimmen,<br />

die sodann als Geschäftsführer zu bestellen<br />

ist. Dem Joint Venture-Partner kommt für <strong>de</strong>n zweiten<br />

Geschäftsführer das gleiche Recht zu. Ein Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

besteht dabei jeweils nicht.<br />

8.4.4<br />

Gesellschaftsvertrag / Geschäftsordnungen<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sowie die Geschäftsordnungen <strong>de</strong>r Ge schäftsführung und<br />

<strong>de</strong>s Beirates wer<strong>de</strong>n nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft neugefasst. Aufgrund<br />

seiner beson<strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung für die Durchfüh rung <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungskonzepts ist die Neufassung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

diesem Verkaufsprospekt als Anhang im<br />

Wortlaut beigefügt. Nachstehend wird auf <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />

und die Geschäftsord nungen in ihrer neugefassten<br />

Form Bezug genommen und die sich ergeben<strong>de</strong><br />

Ausgestaltung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beschrieben.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung sind Dipl.-Ing.<br />

Stefan Gillich und Dr. Hermann Pucher zu Geschäftsführern<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bestellt. Diese Personen<br />

sollen auch nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im Amt<br />

verbleiben.<br />

8.4.6<br />

Der Beirat<br />

Bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist ein Beirat eingerichtet.<br />

Dieser wird nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft paritätisch<br />

neu besetzt und erhält eine neue Geschäftsordnung.<br />

Seine Ausgestaltung kann Punkt Achtens <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft entnommen<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 173


wer<strong>de</strong>n (vgl. Anhang 3). Im Wesentlichen berät er die<br />

Geschäftsführung und hat ergänzend Zustimmungs- und<br />

Weisungsrechte. Er entschei<strong>de</strong>t über die Erteilung von<br />

Prokura und Handlungsvollmacht zum gesamten Geschäftsbetrieb<br />

und das Budget <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Den Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Beirats wird die Komplementärin <strong>de</strong>s<br />

Joint Venture-Partners nominieren, hierfür ist Dr. Gilbert<br />

Frizberg vorgesehen. Den Stellvertreter <strong>de</strong>s Vorsit zen<strong>de</strong>n<br />

wird die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH nominieren, vorgesehen<br />

ist Dr. Hermann Wüstefeld, ein Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH. Die weiteren Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Beirates wer<strong>de</strong>n paritätisch von <strong>de</strong>m Joint Venture-<br />

Partner einerseits als auch <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Schwester gesellschaft an<strong>de</strong>rerseits nominiert. Die Abberufung<br />

eines Beirates durch die Gesellschafterversammlung<br />

kann nur aus einem wesentlichen Grund erfolgen.<br />

8.4.6.1<br />

Zustimmungsrechte<br />

» <strong>de</strong>r Abschluss von Verträgen mit Gesellschaftern, <strong>de</strong>m<br />

Asset Manager o<strong>de</strong>r diesen nahe stehen<strong>de</strong>n Personen<br />

bei Überschreitung eines Schwellenwerts;<br />

» die Einleitung, Evaluierung und Durchführung von<br />

Veräußerungsvorgängen sowie<br />

» die Struktur <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berühren<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r sonstige außerhalb <strong>de</strong>s üblichen Geschäfts gangs<br />

liegen<strong>de</strong> Handlungen.<br />

8.4.6.2<br />

Uneinigkeit im Beirat<br />

Der Beirat entschei<strong>de</strong>t mit einfacher Mehrheit. Kommt ein<br />

Beschluss nicht zustan<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats,<br />

<strong>de</strong>ssen Stellvertreter und auch je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />

berechtigt, eine Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

zu verlangen (Punkt Achtens Absatz 11 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags, vgl. Anhang 3).<br />

Nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />

Geschäftsordnung <strong>de</strong>r Geschäftsfüh rung wer<strong>de</strong>n bestimmte<br />

Handlungen und Maßnahmen <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>m Zustim mungsvorbehalt <strong>de</strong>s Beirates unterliegen.<br />

Im Wesentlichen sind dies die Folgen<strong>de</strong>n:<br />

» Die Entscheidung über Einleitung, Durchführung und<br />

Finanzierung von Erwerben und damit im Zusammenhang<br />

stehen<strong>de</strong>r Verträge;<br />

» Kapitalisierungen von und die Freigabe <strong>de</strong>r Budgets für<br />

die Beteiligungsgesellschaften;<br />

» die Ausübung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsgesellschaften<br />

und Geschäftsfüh rungshandlungen<br />

durch von <strong>de</strong>r Gesellschaft in die Organe<br />

dieser Gesellschaften entsandte Personen in Bezug auf<br />

bestimmte zustimmungspflichtige Maßnahmen;<br />

» die Nominierung bzw. Bestellung und Abberufung von<br />

Organen in Beteiligungsgesellschaf ten;<br />

8.4.6.3<br />

<strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />

Der Beirat wird aus seiner Mitte einen paritätisch zu be setzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Invest</strong>itionsausschuss mit bis zu sechs Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

bil<strong>de</strong>n. Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirates und sein Stellvertreter<br />

wer<strong>de</strong>n Mit glied dieses Ausschusses und gleichzeitig <strong>de</strong>ssen<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r bzw. Stellvertreter. Der <strong>Invest</strong>i tionsausschuss<br />

entschei<strong>de</strong>t über die Zustimmung zur Evaluierung<br />

und Akquisition von Zielinvestments und über bestimmte<br />

Geschäftsführungshandlungen im Zusammenhang mit<br />

akquirierten Zielinvestments. Beschlüsse wer<strong>de</strong>n mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst.<br />

8.4.6.4<br />

Vergütung<br />

Die Beiratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n eine Vergütung erhalten.<br />

Dabei erhält <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats eine Vergütung<br />

von bis zu 100.000 EUR p. a. (<strong>de</strong>r voraussichtliche<br />

erste Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats, Dr. Gilbert Frizberg, wird<br />

174 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

planmäßig diesen Höchstbetrag erhalten), je<strong>de</strong>s an<strong>de</strong>re<br />

Beiratsmitglied erhält pro Teilnahme an einer Sitzung<br />

<strong>de</strong>s Beirats bzw. seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von<br />

1.500 EUR. Dem <strong>Invest</strong>itionsausschuss angehörige, von<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Gesellschaftern unabhängige Experten erhalten<br />

auf Antrag <strong>de</strong>s nominieren<strong>de</strong>n Gesellschafters eine<br />

zusätzliche einmalige Vergütung von bis zu 2.000 EUR<br />

pro vorgeschlagenem und <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />

zur Prüfung vorgelegtem <strong>Invest</strong>ment. Die Vergütungen<br />

sind in<strong>de</strong>xiert und wer<strong>de</strong>n jährlich angepasst. Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Beirats, die <strong>de</strong>m Deutsche Bank Konzern angehören,<br />

erhalten keine Vergütung.<br />

Auf Verlangen <strong>de</strong>r sie nominieren<strong>de</strong>n Partei hat die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung<br />

für die Beiratsmitglie<strong>de</strong>r abzuschließen und die Kosten<br />

zu tragen.<br />

8.4.7<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

(Punkt Neuntens <strong>de</strong>s Gesell schaftsvertrags, vgl. Anhang<br />

3, dort als „Generalversammlung“ bezeichnet) fasst<br />

die nach <strong>de</strong>m Gesetz und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse. Beson <strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung für die Führung <strong>de</strong>r Geschäfte <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

haben dabei die fol gen<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>:<br />

Nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag beschließt sie insbeson<strong>de</strong>re<br />

über die in Punkt Neuntens Absatz 13 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

(vgl. Anhang 3) bezeichneten Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

vor allem Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzungen,<br />

Einbringungen und vergleichbare Maßnahmen,<br />

die Auflösung o<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft, Kapitalerhöhungen<br />

und / o<strong>de</strong>r Kapitalherabsetzungen und sonstige<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

8.4.7.1<br />

Zustimmung zu Geschäften und Handlungen<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bedür fen<br />

für die folgen<strong>de</strong>n Geschäfte und Handlungen <strong>de</strong>r vorherigen<br />

Zustimmung durch Gesell schafterbeschluss:<br />

» Unternehmensverträge, wie Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsverträge, Betriebs pacht- o<strong>de</strong>r Betriebsüberlassungsverträge<br />

o<strong>de</strong>r vergleichbare Vereinbarungen,<br />

im Rahmen <strong>de</strong>ssen sich die Gesellschaft<br />

verpflichtet, ihren ganzen o<strong>de</strong>r einen Teil ihres Gewinns<br />

an ein an<strong>de</strong>res Unternehmen abzuführen;<br />

» Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von min <strong>de</strong>stens<br />

75 % <strong>de</strong>r unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar über Tochtergesellschaften<br />

gehaltenen Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft (nach Verkehrswerten und einschließlich<br />

nicht aktivierter und nicht aktivierbarer Wirtschaftsgüter)<br />

in einer o<strong>de</strong>r mehreren aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />

Transaktionen sowie<br />

» je<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m 01. April 2019 vorgenommene Veräußerung<br />

o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von unmittelbar o<strong>de</strong>r<br />

mittelbar über Tochtergesellschaften gehaltenen Beteiligungen<br />

an Unter nehmen o<strong>de</strong>r Gesellschaften sowie<br />

von diesen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft gehaltenen <strong>Wasserkraft</strong>werken.<br />

8.4.7.2<br />

Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse<br />

Nach Punkt Neuntens Absatz 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsver trags<br />

(vgl. Anhang 3) bedürfen Be schlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

grundsätzlich einer Mehrheit von 80 % <strong>de</strong>r abgegebenen<br />

Stimmen.<br />

Eine einfache Mehrheit in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

genügt nur in <strong>de</strong>n in Punkt Neuntens Absatz 12 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags aufgeführten Angelegenheiten.<br />

Beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung hat <strong>de</strong>ssen Buchstabe (d), <strong>de</strong>r auf<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 175


Punkt Achtens Absatz 7 (f) verweist. Im Zusammenspiel<br />

dieser Regelungen kann die Gesellschafterversammlung<br />

damit grundsätzlich solche Angele genheiten mit einfacher<br />

Mehrheit entschei<strong>de</strong>n, die nach <strong>de</strong>r Geschäftsordnung<br />

für die Ge schäftsführer <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats<br />

bedürfen, <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung jedoch mangels<br />

mehr heitlicher Entscheidung <strong>de</strong>sselben vorgelegt wer<strong>de</strong>n<br />

(Punkt Achtens Absatz 11).<br />

8.4.7.3<br />

Son<strong>de</strong>rbeschlüsse<br />

Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

sowie <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner wer<strong>de</strong>n sich verpflichten,<br />

bis zum 31. Juli 2012 Beschlüsse in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

über fol gen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> nur einvernehmlich<br />

zu fassen:<br />

» Gegenstän<strong>de</strong> gemäß Punkt Neuntens Absatz 13 (a)<br />

bis (e) <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags (vgl. Anhang 3);<br />

<strong>de</strong>r letzten durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gehaltenen<br />

Beteiligung ist ein Auflösungsbeschluss zu fassen und<br />

die Gesellschaft abzuwickeln.<br />

Veräußert ein Gesellschafter seinen Anteil an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r folgt ihm in son stiger Weise<br />

ein Dritter nach, wird dieser Dritte <strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter als Partei <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />

ersetzen.<br />

8.4.8.2<br />

Übertragung von Anteilen<br />

Eine Belastung, Übertragung und sonstige Verfügung über<br />

<strong>de</strong>n Geschäftsanteil eines Gesell schafters an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r Teilen hiervon wird die Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gesellschafter erfor<strong>de</strong>rn. Die Gesellschafter<br />

sind verpflichtet, ihre Zustimmung zu Übertragun gen<br />

(nicht aber <strong>de</strong>r Teilung) von Geschäftsanteilen mit Wirksamkeit<br />

ab bzw. nach <strong>de</strong>m 31. März 2019 zu erteilen.<br />

» <strong>de</strong>n Ausschluss von Gesellschaftern;<br />

» sonstige Beschlüsse, die nach gesetzlichen Bestimmungen<br />

einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, sowie<br />

» Weisungen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung an die<br />

Geschäftsführung.<br />

8.4.8<br />

Veräußerung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvermögens / Übertragung<br />

von Anteilen an <strong>de</strong>r Inve stitionsgesellschaft<br />

8.4.8.1<br />

Veräußerung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvermögens<br />

Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

haben das Recht, gemeinsam zu verlan gen, dass ab o<strong>de</strong>r<br />

nach <strong>de</strong>m 01. April 2019 eine Verwertung <strong>de</strong>s Vermögens<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft (insgesamt o<strong>de</strong>r teilweise)<br />

erfolgt. Dem Joint Venture-Partner kommt dieses Recht<br />

ab und nach <strong>de</strong>m 01. April 2021 zu. Nach Verwertung<br />

Die Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft räumen<br />

einan<strong>de</strong>r ein Vorkaufsrecht und ein Mit verkaufsrecht für<br />

die (Gesamtheit <strong>de</strong>r) von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile<br />

ein. Aufgriffs rechte sind gleichfalls vereinbart. Übertragungen<br />

zwischen Gesellschaftern und an ein verbun<strong>de</strong>nes<br />

Unternehmen wer<strong>de</strong>n nicht erfasst.<br />

8.4.9<br />

Der Asset Manager<br />

Der Asset Manager enso GmbH wird in ganz umfassen<strong>de</strong>r<br />

Weise für die <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft beratend und<br />

ausführend tätig. Auf <strong>de</strong>r Grundlage seiner Expertise im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Was serkraft wird er – jeweils im Auftrag <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft – Anlagemöglichkeiten i<strong>de</strong>ntifizieren<br />

und evaluieren, erwerbsvorbereiten<strong>de</strong> Prüfungen<br />

durchführen, Vertragsverhandlungen führen, bei <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften mitwirken und<br />

diese insbeson<strong>de</strong>re bei Planung und Bau von <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

unterstützen und schließlich einen Verkauf vorberei<br />

ten und durchführen.<br />

176 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Nachstehend wird ein Überblick über die Leistungen<br />

gegeben, die <strong>de</strong>r Asset Manager in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Phasen <strong>de</strong>r Anlagetätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

erbringt. Ihre Ausprä gung und Einfügung in <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionsprozess<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann <strong>de</strong>r<br />

Beschrei bung in Abschnitt 6.6 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

8.4.9.1<br />

Leistungen im Erwerbsprozess<br />

Im Erwerbsprozess erbringt <strong>de</strong>r Asset Manager die folgen<strong>de</strong>n<br />

Aufgaben:<br />

» I<strong>de</strong>ntifizierung möglicher Zielinvestments und Co-<br />

<strong>Invest</strong>oren und zu diesem Zweck geeigne ter Berater<br />

und sonstiger Beauftragter;<br />

» Projektevaluierung;<br />

» Vorbereitung indikativer Angebote, Verhandlung von<br />

Absichtserklärungen;<br />

» Beauftragung, Überwachung und Koordination <strong>de</strong>r<br />

Prüfung von in Aussicht genommenen Zielinvestments<br />

(Due Diligence), insbeson<strong>de</strong>re für die Bereiche<br />

Hydrologie, Geologie, Technisches Equipment, Recht,<br />

Finanzen und Steuern;<br />

» Einholen einer Zweitbegutachtung, Erstellung einer<br />

Entscheidungsvorlage;<br />

» Prüfung und ggf. Durchführung von Fremdfinanzierungen;<br />

» Prüfung und ggf. Durchführung <strong>de</strong>s Abschlusses einer<br />

Län<strong>de</strong>rrisikoversicherung und<br />

8.4.9.2<br />

Leistungen in und für die Beteiligungsgesellschaften<br />

Der Asset Manager übernimmt die laufen<strong>de</strong> Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Steuerung dieser Gesellschaften im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Vor gaben <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Zu<br />

diesem Zweck wird er in <strong>de</strong>r Regel auch die <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti<br />

onsgesellschaft zustehen<strong>de</strong>n Organe (Geschäftsführer<br />

und ggf. Aufsichtsräte) in diesen Gesell schaften stellen<br />

und gewährleisten, dass diese bestimmte wesentlichen<br />

Entscheidungen nicht ohne die Zustimmung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

treffen.<br />

Der Asset Manager überwacht und unterstützt die<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften bei folgen<strong>de</strong>n Ge schäftsführungsaufgaben:<br />

» Kraftwerkssteuerung und Stromverkauf, Optimierung<br />

<strong>de</strong>r Strom-Produktionsmenge und <strong>de</strong>r Verkaufserlöse;<br />

» technisches Kraftwerksmanagement;<br />

» Erstellung und Umsetzung von Plänen zur Weiterentwicklung<br />

und Optimierung von Kraftwerken zum<br />

Zwecke <strong>de</strong>r Ertragssteigerung und <strong>de</strong>s Werterhalts;<br />

» Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen;<br />

» Wahrung steuerlicher Belange, einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Abläufe zur Erklärung und Zahlung von Steuern und<br />

bei behördlichen Prüfungen;<br />

» Durchführung von Verfahren mit Behör<strong>de</strong>n, Verbän<strong>de</strong>n,<br />

Stromabnehmern, Netzbetreibern und an<strong>de</strong>ren öffentlichen<br />

Einrichtungen;<br />

» Verhandlung aller für das Eingehen eines Zielinvestments<br />

relevanten Verträge und Verein barungen<br />

einschließlich Finanzierungsverträge, Vorbereitung<br />

aller transaktionsbezogenen Dokumente und<br />

Rechtshandlungen.<br />

» Abschluss und Durchführung <strong>de</strong>r Versicherungsverträge<br />

sowie Abwicklung von Scha<strong>de</strong>nsfällen mit <strong>de</strong>n<br />

Versicherern;<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 177


» Abschluss und Durchführung <strong>de</strong>r Verträge <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften<br />

einschließlich aller Dienstleistungs-,<br />

Stromeinspeise-, Liefer-, Wartungs-, Instandhaltungs-<br />

und Versicherungsverträge;<br />

» Steuerung <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung (Verhandlung, Erfüllung<br />

und Anpassung von Fremdfinanzierungsverträgen),<br />

Reporting an die finanzieren<strong>de</strong>n Banken, Sicherstellen<br />

von Anschlussfinanzierungen und<br />

» laufen<strong>de</strong>s Controlling, Rechnungswesen, Finanz- und<br />

technisches Reporting, Erstellung <strong>de</strong>r Budgets, Erstellung<br />

<strong>de</strong>s Jahresabschlusses.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit zu planen<strong>de</strong>n, zu bauen<strong>de</strong>n<br />

und / o<strong>de</strong>r zu sanieren<strong>de</strong>n Kraftwer ken wird <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager wie folgt unterstützen:<br />

» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Detailplanung <strong>de</strong>s Kraftwerksbaus,<br />

einschließlich bei <strong>de</strong>r Einholung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

Kraftwerksbau erfor<strong>de</strong>rlichen Gutachten und bei <strong>de</strong>r<br />

Erstellung eines Projekt plans;<br />

» Koordinierung und Unterstützung <strong>de</strong>r Evaluierung<br />

durch <strong>de</strong>n unabhängigen technischen Sachverständigen;<br />

» Erstellung eines Planungsberichts für die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft;<br />

» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Einholung <strong>de</strong>r zum Bau erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Genehmigungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Baugenehmigung<br />

und wasserrechtlichen Genehmigungen;<br />

» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Ausschreibungsunterlagen<br />

für die wesentlichen Ge werke, ggf. durch<br />

einen Generalunternehmer, sowie <strong>de</strong>r Einholung und<br />

Evaluierung <strong>de</strong>r Ge bote;<br />

» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Aufnahme einer Fremdfinanzierung<br />

und <strong>de</strong>r Beantragung von Sub ventionen,<br />

Zuschüssen o<strong>de</strong>r Finanzierungshilfen;<br />

» Erstellung einer Entscheidungsvorlage für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

zur Ausführung <strong>de</strong>r baulichen<br />

Maßnahmen;<br />

» Auswahl <strong>de</strong>r lokalen Bauaufsicht und Sicherstellung<br />

<strong>de</strong>r adäquaten Beauftragung, Unter stützung bei<br />

<strong>de</strong>r Kontrolle <strong>de</strong>r lokalen Bauaufsicht und bei <strong>de</strong>r<br />

Steuerung <strong>de</strong>s Reporting-Prozesses dieser Bauaufsicht,<br />

Erstellung von periodischen Berichten über <strong>de</strong>n<br />

Baufort schritt;<br />

» Mitwirkung an und Unterstützung bei <strong>de</strong>r (Teil-) Abnahme<br />

von Bauausführungen und <strong>de</strong>r In betriebnahme<br />

<strong>de</strong>s Kraftwerks, einschließlich <strong>de</strong>r Erstellung von<br />

Abnahme- und Inbetrieb nahmeberichten;<br />

» allgemeine Unterstützung <strong>de</strong>s Projektmanagements<br />

und<br />

» Erstellung eines Abschlussberichts.<br />

8.4.9.3<br />

Berichts- und Unterstützungsleistungen an die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Der Asset Manager wird für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine konsolidierte Jahresplanung<br />

zusammen mit einem Plan-Ist-Vergleich für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr und eine konsolidierte, fortgeschriebe<br />

ne Fünf-Jahres-Planung auf Basis individualisierter Fünf-<br />

Jahres-Pläne aller Beteiligungsgesellschaften erstellen;<br />

letztere dienen zugleich als Handlungsrahmen für die<br />

Beteiligungsgesellschaften und die diesbezügliche Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>s Asset Managers.<br />

Jährlich und erstmalig zum 31. Dezember 2016 wird <strong>de</strong>r<br />

Asset Manager <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft Hold- / Sell-<br />

Analysen und entsprechen<strong>de</strong> Empfehlungen für die einzelnen<br />

Beteiligungsge sellschaften und das Gesamtportfolio<br />

vorlegen.<br />

178 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Des Weiteren wird <strong>de</strong>r Asset Manager Kurzberichte über<br />

die Beteiligungsgesellschaften und die Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Hydroenergiemarktes in <strong>de</strong>n Zielregionen zum Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Anlegerinformation erstellen. Während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

kommt ein Kurzbericht über <strong>Invest</strong>itionsfortschritt<br />

und -ausblick hinzu.<br />

8.4.9.4<br />

Leistungen im Desinvestitionsprozess<br />

In <strong>de</strong>r Desinvestitionsphase wird <strong>de</strong>r Asset Manager<br />

Verkäufe für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft vorbereiten und<br />

diese durchführen. Im Einzelnen wird er – jeweils nach<br />

Entscheidung <strong>de</strong>r Inve stitionsgesellschaft – geeignete<br />

Verkaufsstrategien, Marktanalysen und Verkaufsexposés<br />

er stellen, Gebote einholen, Vertragsverhandlungen führen,<br />

eine ggf. durchgeführte verkäuferseiti ge Due Diligence<br />

koordinieren und die Transaktion durchführen.<br />

8.4.10<br />

Bereits realisierte o<strong>de</strong>r vorbereitete <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />

(Art <strong>de</strong>s Erwerbs, wesentliche Rechte<br />

und Pflich ten, wesentliche Verträge)<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung dieses Verkaufsprospekts<br />

hat die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bereits Beteiligun gen<br />

erworben und Absichtserklärungen abgegeben.<br />

8.4.10.1<br />

Albanien<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

Die enso hydro Energji sh.p.k. mit Sitz in Rruga “Eqrem<br />

Çabej”, Nd. 6-H. 2, Njesia Bashkiake Nr. 5, 1022 Tirana,<br />

Albanien wur<strong>de</strong> am 03. August 2011 als Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung nach <strong>de</strong>m Recht Albaniens<br />

errichtet. Gründungsgesellschafterin war die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

die weiterhin 100 % <strong>de</strong>s Grundkapitals<br />

von 2,8 Mio. ALL (rd. 20.000 EUR). hält. Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Bau, <strong>de</strong>r Betrieb und die Veräußerung<br />

von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die Erzeugung von Energie und<br />

<strong>de</strong>ren Verkauf an Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rverkäufer, in o<strong>de</strong>r<br />

außerhalb von Albanien sowie an<strong>de</strong>rer, nicht notwendigerweise<br />

damit verbun<strong>de</strong>ner Tätigkeiten. Geschäftsführer ist<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Lengarica<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat mit Kaufvertrag vom<br />

27. Januar 2010 einen Anteil von 58 % und mit Kaufvertrag<br />

vom 26. Januar 2011 einen weiteren Anteil von 22 %<br />

an <strong>de</strong>r Lengarica & Energji sh.p.k., einer Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung nach <strong>de</strong>m Recht Albaniens mit Sitz<br />

in Rruga “Eqrem Çabej”, Nd. 6-H.2, Njesia Bashkiake Nr. 5,<br />

1022 Tirana, Albanien erworben. Ver käuferin war jeweils<br />

die Hasi Energji sh.p.k., die Gründungs- und Alleingesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r Ge sellschaft. Das (vollständig eingezahlte)<br />

Stammkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt 100.000 ALL<br />

(rd. 700 EUR). Den Anteilserwerben durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>m zuständigen albanischen<br />

Ministerium für Wirtschaft, Han<strong>de</strong>l und Energie am<br />

23. Februar 2010 und am 26. Oktober 2010 zugestimmt.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, die Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Lengarica & Energji sh.p.k. auf die enso hydro Energji<br />

sh.p.k. zu übertragen.<br />

Die Gesellschaft ist im Besitz einer Lizenz zu Errichtung<br />

und Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks, die im Jahre 2008<br />

auf Antrag <strong>de</strong>r Hasi Energji sh.p.k. erteilt wur<strong>de</strong>. Das zuständige<br />

albanische Ministerium hat die Lengarica & Energji<br />

sh.p.k als Lizenzberechtigte anerkannt.<br />

Im Hinblick auf die Errichtung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks hat<br />

die Gesellschaft einige erfor<strong>de</strong>rliche Genehmigungen<br />

bereits eingeholt und Prüfungen durchgeführt, an<strong>de</strong>re<br />

hingegen stehen noch aus, so etwa die Baugenehmigung.<br />

Auch ist das Grundstücksrecht noch nicht hinreichend<br />

gesi chert, um mit <strong>de</strong>m Bau beginnen zu können.<br />

Zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Mati<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat am 03. Juni 2010 gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaften Riviera sh.p.k., EHW sh.p.k. und<br />

Energy Project sh.p.k. ein Versprechen abgegeben, 90 %<br />

<strong>de</strong>r Anteile einer noch zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

zu einem (ggf. in Abhängigkeit von <strong>de</strong>m nach<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 179


hy drologischer Begutachtung zu erwarten<strong>de</strong>n Wasserdurchfluss<br />

zu adjustieren<strong>de</strong>n) Preis von 3.423.600 EUR<br />

zu erwerben, nach<strong>de</strong>m bestimmte Bedingungen erfüllt<br />

sind. Im We sentlichen die Gründung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

und Li zenz <strong>de</strong>ren Berechtigung aus einer<br />

zur Errichtung und Betrieb von fünf in Kaska<strong>de</strong> gebauten<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken, die <strong>de</strong>n Vertragspartnern erteilt wur<strong>de</strong>,<br />

sowie <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Lizenzvertrages mit <strong>de</strong>m<br />

zuständigen Ministerium. Diese Bedingungen waren zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung noch nicht er füllt.<br />

8.4.10.2<br />

Türkei<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

Am 16. August 2011 wur<strong>de</strong> die enso hydro enerji Limited<br />

Şirketi, eine Gesellschaft mit beschränk ter Haftung<br />

nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Türkei, von <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />

enso hydro GmbH und TFI Industrie- und<br />

Unter nehmensbeteiligung GmbH (letztere ist auch Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners und <strong>de</strong>s Asset<br />

Managers) gegrün<strong>de</strong>t. Unternehmensgegenstand dieser<br />

Gesellschaft ist, ggf. auch mittelbar über Beteiligungen<br />

an an<strong>de</strong>ren Gesellschaften, <strong>de</strong>r Bau, Betrieb, Erwerb<br />

und Verkauf von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die Erzeugung von<br />

Energie und <strong>de</strong>ren Veräußerung an Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rverkäufer<br />

sowie sämtliche damit verbun<strong>de</strong>ne Leistungen.<br />

Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Av. Sürejja Agaoglu Sok. 2 / 2,<br />

34365 Tesvikiye, ŞiŞli, Istanbul, Türkei. Das Grund kapital<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt 45.000 TRY (rd. 18.000 EUR),<br />

hieran hält die In vestitionsgesellschaft einen Anteil von<br />

99 % und die TFI Industrie- und Unternehmensbeteiligung<br />

GmbH einen Anteil von 1 %. Geschäftsführer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

sind Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl und Murat Gökçe.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Kuyuma<br />

Die enso hydro Enerji Limited Şirketi hat unter Datum vom<br />

05. August 2011 einen Kaufvertrag unter türkischem Recht<br />

über 51 % <strong>de</strong>s Anteile an <strong>de</strong>r Kuyuma Elektrik Üretim<br />

Limited Şirketi mit <strong>de</strong>n bisherigen Gesellschaftern (vier in<br />

<strong>de</strong>r Türkei ansässige Privatpersonen) geschlossen, die mit<br />

einer Beteiligung von je 12,25 % in <strong>de</strong>r Gesellschaft verbleiben.<br />

Als Kaufpreis wur<strong>de</strong> die Summe von 98.289 TRY<br />

(rd. 39.000 EUR) vereinbart.<br />

Die Kuyuma Elektrik Üretim Limited Şirketi, eine Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r<br />

Türkei, wur<strong>de</strong> am 01. Oktober 2007 gegrün<strong>de</strong>t und hat<br />

ihren Sitz in Atatürk Ma hallesi Melek, Sok. No. 12 / 2, Sincan<br />

/ Ankara, Türkei. Geschäftsgegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ist <strong>de</strong>r Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken und<br />

sämtliche damit zusammenhän gen<strong>de</strong>n Geschäfte. Die<br />

Gesellschaft darf auch Beteiligungen an an<strong>de</strong>ren Gesellschaften<br />

einge hen. Die Gesellschaft hat ein (nicht vollständig<br />

eingezahltes) Stammkapital von 2,3 Mio. TRY<br />

(rd. 915.000 EUR).<br />

Der Vollzug <strong>de</strong>s Kaufvertrages hat noch nicht stattgefun<strong>de</strong>n.<br />

Die Gesellschaft soll noch vor Vollzug in eine<br />

Aktiengesellschaft nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Türkei (Anonim<br />

Şirket) umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> eine<br />

Gesellschaftervereinbarung abgeschlossen, in <strong>de</strong>r die<br />

Neufas sung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags und einer Geschäftsordnung<br />

sowie allgemeine Regeln für die gemeinsame<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Gesellschaft verabre<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Gesellschaft ist in Besitz einer Lizenz für ein noch zu<br />

errichten<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werk in Kuyuma, Türkei. Die zur<br />

Errichtung <strong>de</strong>s geplanten <strong>Wasserkraft</strong>werks erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Genehmi gungen sind noch nicht erteilt. Das Recht<br />

an <strong>de</strong>m Betriebsgrundstück ist noch nicht gesichert.<br />

8.4.10.3<br />

Norwegen<br />

Die Aktiengesellschaft nach <strong>de</strong>m Recht Norwegens<br />

Bekk og Strøm AS mit Sitz in Tretjønnveien 1, 4633 Kristiansand,<br />

Norwegen wur<strong>de</strong> 2006 gegrün<strong>de</strong>t. Die <strong>Invest</strong>itions<br />

gesellschaft hat unter Datum vom 25. August<br />

2011 mit <strong>de</strong>ren Gesellschaftern einen Zeich nungsvertrag<br />

abgeschlossen, nach <strong>de</strong>m sie sich an einer <strong>de</strong>mnächst<br />

durchzuführen<strong>de</strong>n Kapi talerhöhung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

beteiligen und in <strong>de</strong>r Folge einen Anteil von 50,8 % an<br />

<strong>de</strong>r Gesell schaft zu einem Preis von 27.524.000 NOK<br />

(ca. 3,5 Mio. EUR) übernehmen wird. Mitgesell schafter<br />

180 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

sollen die Køhlergruppen AS mit 30,4 % sowie die vier<br />

Gründungsgesellschafter persönlich und einzelne Angestellte<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft sein. Auch hat sich die <strong>Invest</strong>i -<br />

tionsgesellschaft (wie auch die Mitgesellschafter) verpflichtet,<br />

für die Dauer von drei Jahren nach Vollzug <strong>de</strong>s Zeichnungsvertrags<br />

nicht mit <strong>de</strong>r Gesellschaft in Wettbewerb auf<br />

<strong>de</strong>m norwegischen Markt zu treten (auch nicht durch die<br />

Beteiligung an an<strong>de</strong>ren wasserkrafterzeugen<strong>de</strong>n Gesellschaften).<br />

Diese (unter norwegischem Recht geschlossenen)<br />

Verträge wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedin gung<br />

<strong>de</strong>r Erfüllung verschie<strong>de</strong>ner in <strong>de</strong>r wirtschaft lichen, rechtlichen<br />

und steuerlichen Due-Dili gence-Prü fung noch offen<br />

gebliebener Punkte zur Befriedigung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ge schlossen.<br />

31. März o<strong>de</strong>r 30. September gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Verpächterin hat für die Dauer von sieben Jahren auf ihr<br />

Kündigungsrecht verzichtet, eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

ist ihr erstmals zum 01. März 2018 erlaubt. Außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Kündigungs rechte stehen <strong>de</strong>r Verpächterin u. a.<br />

zu, wenn die Inves titionsgesellschaft die vertraglichen<br />

Betriebspflichten nicht erfüllt, eine nicht nur geringfügige<br />

Vertragsverletzung begeht, ein Insolvenzverfahren über<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eröffnet o<strong>de</strong>r ein <strong>de</strong>rartiges<br />

Verfahren mangels kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>m Vermögen abgewiesen<br />

wird.<br />

Der Pachtzins beläuft sich auf 92 % <strong>de</strong>s Betriebsergebnisses<br />

<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks.<br />

Die Bekk og Strøm AS hat einen mehrheitlichen Besitz an<br />

einem im April 2011 in Betrieb genom menen <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

und plant die Errichtung von fünf weiteren. Für eines<br />

dieser Projekte wur<strong>de</strong>n bereits die Lizenz (im Jahre 2008<br />

für eine Dauer von 40 Jahren) und die erfor<strong>de</strong>rlichen Landund<br />

Zufahrtsrechte erworben. Die behördliche Genehmigung<br />

<strong>de</strong>r Planung steht noch aus. Für die an<strong>de</strong>ren vier<br />

Projekte hat sich die Gesellschaft bislang nur die Wasserrechte<br />

gesichert.<br />

8.4.10.4<br />

Österreich<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat am 01. April 2011 einen<br />

Pachtvertrag über ein in Granitzen / Österreich gelegenes<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk einschließlich <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Nutzungs- und Dienstbarkeitsrechte an Grundstücken,<br />

Bauten und Leitungen mit <strong>de</strong>r Hereschwerke Frizberg KG,<br />

Rötsch 13, 8742 Obdach / Österreich (Verpächterin) geschlossen.<br />

Der Pachtvertrag wur<strong>de</strong> durch einen Vertrag<br />

vom 12. September 2011 ergänzt und klargestellt. Die<br />

Verpächterin ist im Besitz von Dr. Gilbert Frizberg und<br />

seiner Familie.<br />

Der Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />

und mit Vertragsschluss in Kraft getreten. Er kann unter<br />

Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zu je<strong>de</strong>m<br />

Die Verpächterin hat einen Vertrag über die Abnahme und<br />

Vergütung von Ökostrom mit <strong>de</strong>r OeMAG Abwicklungsstelle<br />

für Ökostrom AG, Wien geschlossen. Dieser soll auf<br />

die Pächterin übertragen wer<strong>de</strong>n. Erst ab Wirksamkeit <strong>de</strong>r<br />

Übertragung wird <strong>de</strong>r vereinbarte Pachtzins erstmals zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Die Pächterin ist zum Betrieb <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

verpflichtet. Als Betriebsleiter hat sie einen namentlich<br />

bezeichneten Mitarbeiter <strong>de</strong>s Asset Managers einzusetzen.<br />

Die Baulichkeiten, Anlagen und Maschinen hat die<br />

Pächterin auf eigene Kosten bis zu einem Betrag von<br />

120.000 EUR jährlich instand zu halten. Über die Tragung<br />

darüber hinausgehen<strong>de</strong>r Kosten wer<strong>de</strong>n sich die Parteien<br />

verständigen. Kommt ein Einverständnis nicht zustan<strong>de</strong>,<br />

hat je<strong>de</strong> Partei ein außeror<strong>de</strong>ntliches Kündigungsrecht.<br />

<strong>Invest</strong>itionen und aktivierungspflichtige Instandhaltungen<br />

<strong>de</strong>r Pächterin, die im Einzelfall mehr als 5.000 EUR betragen,<br />

sind bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Pachtzinses in Abzug zu<br />

bringen. Kosten zur Herstellung ökologischer Zustän<strong>de</strong><br />

gemäß <strong>de</strong>r europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind von<br />

<strong>de</strong>r Verpächterin zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Streitigkeiten<br />

sind nach <strong>de</strong>r Schieds- und Schlichtungsordnung<br />

für die Ständigen Schiedsgerichte <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Wirtschaftskammern zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 181


8.5<br />

Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft<br />

8.5.1<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat am<br />

12. September 2011 mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

(als Auftragnehmerin; nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) einen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag über die laufen<strong>de</strong> Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft abgeschlossen. Zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen Fondsverwaltung gehören u. a. das Erstellen,<br />

Führen und Pflegen eines internen Anlegerregi sters, die<br />

Wahrnehmung von Han<strong>de</strong>lsregisterangelegenheiten, die<br />

Unterstützung <strong>de</strong>r Fondsge schäftsführung im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Durchführung von Auszahlungen an die<br />

Gesellschaf ter, die technische und organisatorische Vorbereitung<br />

und administrative Durchführung von Ge sellschafterversammlungen<br />

sowie Gesellschafterbeschlüssen im<br />

schriftlichen Verfahren, die Führung <strong>de</strong>s gesellschafterbezogenen<br />

Rechnungswesens inkl. <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>s steuerlichen<br />

Ergebnisses auf die Gesellschafter und Führung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterkonten in <strong>de</strong>m gesetzlich zu lässigen<br />

Umfang, die technische und organisatorische Unterstützung<br />

bei <strong>de</strong>r Berichterstattung gegenüber <strong>de</strong>n Gesellschaftern,<br />

die versandfertige Aufbereitung und Versendung<br />

aller gesell schafterbezogenen Anschreiben, die technische<br />

Abwicklung <strong>de</strong>r Kommunikation mit und zwi schen <strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern, die Unterstützung bei <strong>de</strong>r Vorbereitung<br />

<strong>de</strong>r Steuererklärungen be züglich <strong>de</strong>r Einkommen- und<br />

Umsatzbesteuerung, in <strong>de</strong>m gesetzlich zulässigen Umfang,<br />

die Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel in Tages-, Fest- o<strong>de</strong>r Termingeldanlagen<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in Ab sprache mit <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft, Rechnungswesen, Budget und Jahresabschlussarbeiten,<br />

die Benachrichtigung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

über das Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres, Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit Gesellschafterwechseln, die<br />

kaufmännische Überwachung <strong>de</strong>r Durch führung <strong>de</strong>r von<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft geschlossenen Verträge sowie <strong>de</strong>r<br />

sich daraus erge ben<strong>de</strong>n Aufgaben, das Risikomanagement<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und die Führung <strong>de</strong>s sonsti gen<br />

Schriftverkehrs, soweit er zur Erledigung <strong>de</strong>r aufgeführten<br />

Aufgaben erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Haftung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> ist auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DWS</strong> für das Geschäftsjahr<br />

2011 / 12 eine laufen<strong>de</strong> Vergütung (jeweils zzgl. Umsatzsteuer)<br />

von 0,05 % <strong>de</strong>s bis zum 30. November 2011<br />

gezeichne ten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinla gen ohne<br />

Agio) und ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 13 erhält sie eine<br />

Vergütung i. H. v. 0,6 % <strong>de</strong>s zum 28. Juni 2012 bzw. im<br />

Falle einer Verlängerung <strong>de</strong>s Platzierungszeitraums zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnittes gezeichneten<br />

Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Summe <strong>de</strong>r<br />

Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen ohne Agio). In <strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahren erhöht sich die se Gebühr um<br />

2,0 % p. a. (das heißt auf 0,612 % für das Jahr 2013 / 14,<br />

0,62424 % für das Jahr 2014 / 15 usw.).<br />

Zum an<strong>de</strong>ren erhält die <strong>DWS</strong> eine einmalige erfolgsabhängige<br />

Vergütung („Mehrerlösbeteiligung“), die wie folgt<br />

berechnet und fällig wird:<br />

Die Mehrerlösbeteiligung fällt mit Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments<br />

(wie nachfolgend <strong>de</strong>finiert) an, wenn die<br />

prozentuale durchschnittliche Auszahlung (wie nachfolgend<br />

<strong>de</strong>finiert) mehr als 11,9 % beträgt. Beträgt die prozentuale<br />

durchschnittliche Auszahlung 11,9 % o<strong>de</strong>r weniger, entsteht<br />

kein Anspruch auf eine Mehrerlösbeteiligung.<br />

Die Mehrerlösbeteiligung errechnet sich aus <strong>de</strong>m maßgeblichen<br />

Auszahlungsfaktor (wie nachfolgend <strong>de</strong>finiert)<br />

multipliziert mit <strong>de</strong>m gesamten Auszahlungsbetrag (wie<br />

nachfolgend <strong>de</strong>finiert).<br />

„Anleger“ sind alle Treugeber und Direktkommanditisten<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

„Prozentuale durchschnittliche Auszahlung“ ist das<br />

Ver hältnis (ausgedrückt in Prozent) <strong>de</strong>s Betrags <strong>de</strong>r<br />

annualisierten durchschnittlichen Auszahlung zu <strong>de</strong>m<br />

182 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kapitalanteile (nominal) <strong>de</strong>r Anleger<br />

(ohne Agio).<br />

„Annualisierte durchschnittliche Auszahlung“ ist <strong>de</strong>r Gesamte<br />

Auszahlungsbetrag dividiert durch die Fondslaufzeit<br />

in Monaten multipliziert mit zwölf.<br />

„Gesamter Auszahlungsbetrag“ ist die Summe aller Auszahlungen<br />

an die Anleger einschließlich etwaiger Teilliquidationszahlungen<br />

und <strong>de</strong>s tatsächlich an die Anleger<br />

auszuzahlen<strong>de</strong>n Liquidationserlöses (Abschläge und<br />

Schlussverteilungsguthaben) vor Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

Mehrerlösbeteiligung, abzüglich <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile<br />

(nominal) <strong>de</strong>r Anleger (ohne Agio),<br />

Als „Fondslaufzeit“ gilt – aufgerun<strong>de</strong>t auf volle Monate –<br />

<strong>de</strong>r Zeitraum vom En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts<br />

bis zur Kaufpreiszahlung für <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments,<br />

auch wenn die Verteilung <strong>de</strong>s Liquidationsüberschusses<br />

an die Anleger im Zuge <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />

Abwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erst später erfolgt.<br />

„Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments“ ist die unmittelbare<br />

o<strong>de</strong>r mittelbare Veräußerung <strong>de</strong>s letzten <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r letzten <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r letzten Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft im Wege<br />

<strong>de</strong>s Asset- o<strong>de</strong>r Share-Deals.<br />

Der „Auszahlungsfaktor“ beträgt 5,0 % <strong>de</strong>r Differenz<br />

zwischen 11,9 % und <strong>de</strong>r prozentualen durchschnittlichen<br />

Auszahlung (ausgedrückt in Prozent) mal die Fondslaufzeit<br />

geteilt durch zwölf.<br />

Anhand fiktiver Zahlen soll folgen<strong>de</strong>s Beispiel die Berechnung<br />

ver<strong>de</strong>utlichen: Beträgt die Ausschüttung an die<br />

Anleger in Summe über die Fondslaufzeit 15 Mio. EUR,<br />

<strong>de</strong>r Liquidationserlös aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r Zielinvestments<br />

95 Mio. EUR, die Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile (nominal)<br />

<strong>de</strong>r Anleger (ohne Agio) 53,5 Mio. EUR und die Fondslaufzeit<br />

81 Monate, errechnet sich <strong>de</strong>r gesamte Auszahlungsbetrag<br />

als 110 Mio. EUR minus 53,5 Mio. EUR<br />

gleich 56,5 Mio. EUR. Dann beträgt die annualisierte<br />

durchschnitt liche Ausschüttung 56,5 Mio. EUR geteilt<br />

durch 81 Monate, mal zwölf, gleich 8,37 Mio. EUR. Die<br />

prozentuale durchschnittliche Auszahlung beträgt dann<br />

15,65 % und es ergibt sich ein Auszahlungsfaktor von<br />

1,265625 %. Gerechnet auf <strong>de</strong>n gesamten Auszahlungsbetrag<br />

von 56,5 Mio. EUR ergäbe sich in diesem Beispiel<br />

eine Mehrerlösbeteiligung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> i. H. v. 715.078 EUR.<br />

Die Mehrerlösbeteiligung wird zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Verkaufs<br />

<strong>de</strong>s letzten Zielinvestments vorläufig ermittelt und<br />

mit Beendigung <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

endgültig festgelegt. Für Zwecke <strong>de</strong>r vorläufigen Ermittlung<br />

<strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung wird <strong>de</strong>r erwartete Liquidationserlös<br />

nach <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments<br />

zunächst geschätzt. Ein Abschlag von 80 % auf die sich<br />

nach diesem geschätzten Liquididationserlös ergeben<strong>de</strong><br />

Mehrerlösbeteiligung wird sodann innerhalb von sechs<br />

Wochen nach <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments<br />

(Eingang <strong>de</strong>r letzten Kaufpreiszahlung) an die <strong>DWS</strong> ausgezahlt,<br />

die restlichen 20 % erhält die <strong>DWS</strong> im Zuge <strong>de</strong>s<br />

weiteren Fortschritts <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>s Fonds, ggf. in<br />

mehreren Abschlags- bzw. Teilbeträgen. Mit Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (d. h. in <strong>de</strong>r Regel mit<br />

<strong>de</strong>r Schlussverteilung an die Anleger) wird die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Mehrerlösbeteiligung endgültig festgelegt. Sollte sich <strong>de</strong>r<br />

Liquidationserlös gegenüber <strong>de</strong>r erfolgten Schätzung än<strong>de</strong>rn,<br />

än<strong>de</strong>rt sich die Mehrerlösbeteiligung entsprechend.<br />

Etwaige Überzahlungen sind von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> zu erstatten.<br />

Alle vorstehend genannten Vergütungen verstehen sich<br />

zzgl. <strong>de</strong>r jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung i. H. v.19 %). Die von <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Versendung aller gesellschafts-<br />

und gesellschafterbezogenen Anschreiben und<br />

Briefe verauslagten Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

auf Nachweis erstattet.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />

gemäß § 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags das Beteiligungsangebot<br />

nicht fortzuführen o<strong>de</strong>r rückabzuwickeln,<br />

so entfällt <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> auf Vergütung; dies<br />

gilt auch, soweit Anleger bereits <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 183


eigetreten waren. Die <strong>DWS</strong> wird evtl. bereits erhaltene<br />

Vergütungen unverzüglich nach entsprechen<strong>de</strong>r Mitteilung<br />

durch die Fondsgesellschaft an diese zurückzahlen.<br />

Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31. März 2029 („Festlaufzeit“).<br />

Innerhalb dieser Zeit ist nur eine Kündigung aus<br />

wichtigem Grund zulässig. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Festlaufzeit<br />

verlängert sich <strong>de</strong>r Vertrag jeweils um weitere zwei Jahre,<br />

sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Festlaufzeit o<strong>de</strong>r eines Verlängerungszeitraums<br />

gekündigt wird. Der Vertrag en<strong>de</strong>t, ohne dass<br />

es einer Kündigung bedarf, mit Auflösung (Liquidationseröffnung)<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

8.5.2<br />

Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat mit <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (als Auf tragnehmerin; nachfolgend<br />

„<strong>DWS</strong>“) unter Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

am 23. September 2011 einen Vertrag über<br />

die Vermittlung von Beteiligungskapital geschlossen. Die<br />

<strong>DWS</strong> verpflichtet sich darin als Dienstleisterin gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, unter Ausnutzung <strong>de</strong>r ihr zur<br />

Verfügung stehen<strong>de</strong>n Möglichkeiten nach besten Kräften<br />

darauf hinzuwirken, dass in größtmög lichem Umfang<br />

Gesellschaftskapital zu einem Preis in Höhe <strong>de</strong>s Nominalbetrages<br />

<strong>de</strong>r jeweili gen Beteiligung zzgl. eines Agios<br />

i. H. v. 2 % vermittelt wird. Eine Verpflichtung zur Vermittlung<br />

besteht nicht und ein Vermittlungserfolg wird nicht<br />

geschul<strong>de</strong>t. Die Haftung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> ist auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Die <strong>DWS</strong> hat gegen die Fondsgesellschaft aus ihrer Vermittlungsdienstleistung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

einen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Vermittlungsgebühr<br />

i. H. v. 4,0 % <strong>de</strong>s im Zuge <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung<br />

durch die <strong>DWS</strong> vermittelten Kommanditkapitals<br />

(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen) ohne<br />

Agio. Darüber hinaus erhält die <strong>DWS</strong> für die Dauer von<br />

sieben Jahren erstmals für das Geschäftsjahr 2012 / 2013<br />

eine jährliche Vermittlungsvergütung i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s<br />

von ihr vermittelten Kommanditkapitals (Summe <strong>de</strong>r<br />

Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen) ohne Agio. Diese<br />

Vergütungen verstehen sich jeweils inkl. einer ggf. anfallen<strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Der Anspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

auf die Vermittlungsvergütung ent steht, wenn und soweit<br />

vollständig ausgefüllte und rechtswirksam unterzeichnete<br />

Beitrittsdoku mente <strong>de</strong>s Anlegers, mitsamt geson<strong>de</strong>rt<br />

unterzeichneter Belehrung über das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht sowie<br />

<strong>de</strong>s Legitimationsnachweises gemäß Beitrittserklärung,<br />

vorliegen. Der Anspruch entsteht auch insoweit, als Beteiligungen<br />

an eine <strong>de</strong>r Deutsche Bank Gruppe angehören<strong>de</strong><br />

Gesellschaft vermittelt wer<strong>de</strong>n. Die <strong>DWS</strong> ist berechtigt,<br />

Dritte namens und für Rechnung <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft<br />

mit Vermittlungsleistungen zu beauftragen, die dann die<br />

Vermittlungsleistungen direkt gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

erbringen und direkt von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

nach Maßga be <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Vermittlungsvereinbarung<br />

vergütet wer<strong>de</strong>n.<br />

Der <strong>DWS</strong> ist es gestattet, ihre Aufgaben Dritten ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise zur Ausführung zu übertra gen. Die Kosten<br />

Dritter gehen zu Lasten <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong>.<br />

Der Anspruch auf die Vermittlungsvergütung entfällt, wenn<br />

die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft und / o<strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin <strong>de</strong>m Beitritt<br />

nicht zustim men o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anleger von seinem vertraglichen<br />

o<strong>de</strong>r gesetzlichen Wi<strong>de</strong>rrufsrecht Gebrauch macht.<br />

Der Anspruch auf die Vermittlungsvergütung entfällt außer<strong>de</strong>m,<br />

wenn <strong>de</strong>r Anleger nach zwei maliger schriftlicher<br />

Mahnung und Fristablauf seiner Einzahlungsverpflichtung<br />

gemäß Beitritts erklärung und Gesellschafts- bzw. Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag nicht nachkommt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beitritt<br />

nach <strong>de</strong>n Vertragsbestimmungen gegenstandslos wird.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />

gemäß § 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags das Beteili<br />

gungsangebot nicht fortzuführen o<strong>de</strong>r rückabzuwickeln,<br />

184 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

so entfällt <strong>de</strong>r Vergütungsanspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> insgesamt.<br />

Die <strong>DWS</strong> wird die erhaltenen Vergütungen unverzüglich<br />

nach Mitteilung über die Rückabwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

an diese zurückzahlen.<br />

8.5.3<br />

Vertrag über Konzeption und Marketing mit <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat mit<br />

<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (als Auf tragnehmerin;<br />

nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) am 12. September 2011 einen<br />

Vertrag über die Erstellung <strong>de</strong>r Fondskon zeption und<br />

die Erbringung von Marketingleistungen geschlossen.<br />

Zu <strong>de</strong>n Konzeptionsaufga ben gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />

vorbereiten<strong>de</strong> Maßnahmen (z. B. Projektsteuerung und<br />

Erarbeitung <strong>de</strong>r Beteiligungsstruktur), die Erstellung <strong>de</strong>s<br />

Fondskonzepts sowie die <strong>de</strong>taillierte Prognose rechnung<br />

unter Einbeziehung <strong>de</strong>r rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und steuerrechtlichen Rahmen daten, die Auswahl <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die Erarbeitung einer <strong>Invest</strong>itionsrechnung<br />

und die Vorbereitung und Unterstützung von<br />

Vertragsverhandlungen in Zusammenarbeit mit exter nen<br />

Beratern. Marketingaufgaben sind u. a. die Erstellung<br />

eines Verkaufsprospekts, Werbe- und Marketingmaßnahmen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Erstellung von Zeitungsanzeigen,<br />

Internetveröffentli chungen sowie sonstige Vertriebsmaterialien<br />

(z. B. Flyer, Broschüren), und die Schulung <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlageberater <strong>de</strong>r platzieren<strong>de</strong>n Vertriebspartner<br />

und <strong>de</strong>r zuständigen Mitarbeiter für Vertriebsunterstützung.<br />

Die <strong>DWS</strong> hat ferner die Beauftragung von<br />

qualifizierten Beratern für die Due Diligence <strong>de</strong>s Anlageobjekts,<br />

die Konzeption, die Erstellung und Prüfung von<br />

Verkaufsprospekt und Verträgen sowie die Klärung von<br />

diversen Einzelfragen übernommen. Die von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beauftragung von Beratern verauslagten<br />

Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf<br />

Nachweis bis i. H. v. 0,5 % <strong>de</strong>s bis zum Platzierungsschluss<br />

insge samt gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzli chen Pflichteinlagen<br />

ohne Agio), maximal jedoch 400.000 EUR, erstattet.<br />

Die Vergütung für die <strong>DWS</strong> setzt sich aus einer vom Platzierungserfolg<br />

abhängigen und einer vom <strong>Invest</strong>itionsfortschritt<br />

abhängigen Komponente zusammen.<br />

Die vom Platzierungserfolg abhängige Vergütungskomponente<br />

beträgt 3,0 % <strong>de</strong>s bis zum Plat zierungsschluss<br />

insgesamt gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen<br />

) ohne Agio, zzgl. <strong>de</strong>r jeweils gültigen gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die <strong>DWS</strong> kann nach En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n<br />

Platzierungsabschnitts Abschläge auf die vorgenannte<br />

Vergütung nach Maßgabe <strong>de</strong>s innerhalb <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Platzierungsabschnitts ge zeichneten Kommanditkapitals<br />

(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen) ohne<br />

Agio verlangen.<br />

Die vom <strong>Invest</strong>itionsfortschritt abhängige Vergütungskomponente<br />

beträgt 2,0 % <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in<br />

die enso Hydro GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft) investierten<br />

Kapitals zzgl. <strong>de</strong>r jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Zuführung <strong>de</strong>s investierten Kapitals (z. B.<br />

durch Kapitalerhöhung, Gesellschaf terzuschuss o<strong>de</strong>r Gewährung<br />

von Gesellschafterdarlehen). Diese Vergütungskomponente<br />

ist nach <strong>Invest</strong>itionsfortschritt zahlbar und<br />

kann bei je<strong>de</strong>m Kapitalabruf <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>s infolge <strong>de</strong>s Kapitalabrufs investierten<br />

Kapitals in Rechnung gestellt wer <strong>de</strong>n.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />

gemäß § 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags das Beteiligungsangebot<br />

nicht fortzuführen o<strong>de</strong>r rückabzuwickeln,<br />

so entfällt <strong>de</strong>r Vergütungsanspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> insgesamt.<br />

Die <strong>DWS</strong> wird die erhaltenen Vergütungen unverzüglich<br />

nach Mitteilung über die Rückabwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

an diese zurückzahlen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 185


8.5.4<br />

Kooperationsvertrag<br />

8.5.4.2<br />

Garantien<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 29. Juli 2011 zusammen<br />

mit ihrer Schwestergesellschaft einen aufschiebend<br />

bedingten Kooperationsvertrag mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>m Joint Ven ture-Partner, <strong>de</strong>m Asset Manager<br />

und <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH („<strong>DWS</strong>“) geschlossen.<br />

Die Bedingung ist am 08. August 2011 eingetreten und<br />

<strong>de</strong>r Vertrag an diesem Tag in Kraft getre ten.<br />

Der Kooperationsvertrag regelt <strong>de</strong>n Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Schwestergesell schaft zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

und die sich dabei und in <strong>de</strong>r Folge<br />

ergeben<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Parteien. Dabei ist<br />

vereinbart wor<strong>de</strong>n, wie <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft neu gefasst wer<strong>de</strong>n wird, ihr<br />

Beirat neu konstituiert und welche Geschäftsordnungen<br />

dieser und die Geschäftsführung erhalten. Des Weiteren<br />

ist <strong>de</strong>r Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung<br />

festgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />

8.5.4.1<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners vor Beitritt<br />

einer Fondsgesellschaft<br />

Der Joint Venture-Partner hat sich verpflichtet, bis zum<br />

Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r ihrer Schwestergesellschaft<br />

ihre Gesellschafterrechte nur unter Wahrung <strong>de</strong>r<br />

Rechtsposition dieser bei<strong>de</strong>n Gesellschaften als (potentielle)<br />

künftige Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

aus zuüben und sie über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

laufend informiert zu hal ten. Weiter<br />

wird <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner sicherstellen, dass bis zum<br />

20. Dezember 2011 nur bestimmte Projekte zu festgelegten<br />

Rahmenbedingungen und unter Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions kriterien (siehe dazu Abschnitt 6.5.1) durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n; Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r Zustim mung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft.<br />

Der Joint Venture-Partner hat gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

in Bezug auf die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft bestimmte<br />

Garantien auf <strong>de</strong>n 29. Juli 2011 abgegeben und wird<br />

diese am 20. De zember 2011 wie<strong>de</strong>rholen, im Wesentlichen<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Verhältnis -<br />

se, <strong>de</strong>m Nichtvorliegen von Zahlungsunfähigkeit o<strong>de</strong>r<br />

Überschuldung, ihres Jahresabschlusses, Steuererklärungen,<br />

Steuerzahlungen und Steuerverbindlichkeiten sowie<br />

<strong>de</strong>r Richtigkeit und Vollständigkeit im Rahmen <strong>de</strong>r Due-<br />

Diligence-Prüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

und Informationen. Die Garantien umfassen hierbei durch<br />

<strong>de</strong>n Joint Venture-Partner im Rahmen <strong>de</strong>r Due-Diligence-<br />

Prüfung offengelegte Sachverhalte nicht.<br />

Die Rechtsfolgen <strong>de</strong>r Verletzung einer Garantie sind im<br />

Wesentlichen wie folgt bestimmt und eingeschränkt:<br />

Die Fondsgesellschaft hat das Recht, vom Joint Venture-<br />

Partner die ordnungs gemäße Herstellung <strong>de</strong>s zugesagten<br />

rechtlichen o<strong>de</strong>r tatsächlichen Zustands zu verlangen.<br />

Erfolgt dies nicht o<strong>de</strong>r ist dies nicht möglich, steht ihr ein<br />

Gel<strong>de</strong>rsatzanspruch im Verhältnis ihrer Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu, <strong>de</strong>r jedoch ausschließlich <strong>de</strong>n<br />

entstan<strong>de</strong>nen posi tiven Scha<strong>de</strong>n umfasst; die Haftung für<br />

indirekte Schä<strong>de</strong>n, Mangelfolgeschä<strong>de</strong>n, entgangenen<br />

Gewinn o<strong>de</strong>r immaterielle Schä<strong>de</strong>n ist ausgeschlossen.<br />

Die Verletzung einer Garantie löst nur dann einen Anspruch<br />

aus, wenn alle Einzelansprüche <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (zusammengenommen<br />

mit bereits von ihr geltend gemachten<br />

Ansprü chen) zusammen <strong>de</strong>n Betrag von 200.000 EUR<br />

(Schwellenwert) übersteigen. Übersteigt <strong>de</strong>r Anspruch<br />

diesen Schwellenwert, kann er (nur) in <strong>de</strong>m diesen<br />

Schwellenwert übersteigen<strong>de</strong>n Betrag geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n (Freibetrag). Für Zwecke <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Freibetrags<br />

wer<strong>de</strong>n Ansprüche <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Schwestergesellschaft gegen <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Joint Venture-Partner<br />

zusammengerechnet. Ansprüche wegen vorsätzlich falsch<br />

abgegebener Ga rantien unterliegen gleichermaßen <strong>de</strong>m<br />

Schwellenwert, jedoch gilt für solche nicht <strong>de</strong>r Freibe trag.<br />

186 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r meisten Garantien ist die Haftung <strong>de</strong>s<br />

Joint Venture-Partners auf insgesamt 1,7 Mio. EUR beschränkt.<br />

Dieser Haftungshöchstbetrag gilt nicht für<br />

Ansprüche aufgrund vorsätz lich falsch abgegebener<br />

Garantien. Solche Haftungsansprüche sind auf insgesamt<br />

5 Mio. EUR beschränkt. Unbeschränkt haftet <strong>de</strong>r Joint<br />

Venture-Partner hinsichtlich <strong>de</strong>r Garantien zu <strong>de</strong>n gesellschaftsrechtlichen<br />

Verhältnissen, <strong>de</strong>m Nichtvorliegen von<br />

Zahlungsunfähigkeit o<strong>de</strong>r Über schuldung, <strong>de</strong>m Bestehen<br />

von Versicherungen, <strong>de</strong>m Nichtbestehen von Pensionso<strong>de</strong>r<br />

Ver sorgungsverpflichtungen sowie <strong>de</strong>m Fehlen<br />

von Verpflichtungen zur Zahlung von Provisionen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m geplanten Beteiligungserwerb <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft.<br />

Die Haftung aus <strong>de</strong>n meisten Garantien verjährt am<br />

31. Dezember 2013. Garantien hinsichtlich <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse verjähren<br />

am 31. Dezember 2016. Ansprüche aus <strong>de</strong>n Garantien<br />

zu Steuern verjähren frühestens zum 31. Dezember 2016,<br />

nicht jedoch vor <strong>de</strong>m Ablauf von sechs Monaten ab<br />

Bestand- o<strong>de</strong>r Rechtskraft <strong>de</strong>s eine etwaige Steuernachfor<strong>de</strong>rung<br />

festsetzen<strong>de</strong>n Bescheids.<br />

Erweist sich min<strong>de</strong>stens eine durch <strong>de</strong>n Joint Venture-<br />

Partner abgegebene Garantie als verletzt und folgt hieraus<br />

ein Anspruch <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

i. H. v. insgesamt mehr als 2 Mio. EUR, können<br />

diese bis zum 20. Dezember 2011 von <strong>de</strong>m Ko operationsvertrag<br />

zurücktreten und sind dann nicht zum<br />

Beitritt zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ver pflichtet.<br />

8.5.4.3<br />

Weitere Inhalte<br />

Die Parteien <strong>de</strong>s Kooperationsvertrages haben ihre Aufgaben<br />

und ihre Leistungen mit <strong>de</strong>r Sorg falt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmanns zu erfüllen. Sie haften nur für vorsätzliche<br />

o<strong>de</strong>r grob fahr lässige Pflichtverletzungen. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner<br />

haben sich im Übrigen verpflichtet, bei ihren Geschäftsaktivitäten<br />

die Regeln <strong>de</strong>r Anti-Korruptions-Richtlinie <strong>de</strong>r<br />

OECD (Convention on combatting bribery of foreign public<br />

officials in international business transactions) einzuhalten<br />

und sind weitere Verpflichtungen im Hinblick auf die<br />

ordnungsgemäße Führung <strong>de</strong>r Ge schäfte eingegangen.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r notariellen Beurkundung wur<strong>de</strong>n zur Hälfte<br />

von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und zu je einem Viertel<br />

von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

getragen.<br />

Der Kooperationsvertrag ist nicht or<strong>de</strong>ntlich kündbar und<br />

dauert bis zur Löschung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft im<br />

Firmenbuch an.<br />

In <strong>de</strong>r Präambel <strong>de</strong>s Kooperationsvertrag haben die<br />

Parteien festgeschrieben, dass <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ein<br />

Rücktrittsrecht zustehen soll, wenn sie zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

Schwestergesellschaft bis zum ersten Platzierungsschluss<br />

(30. November 2011) nicht in ausreichen<strong>de</strong>m Maße<br />

Kapital platziert hat, um mit einem Betrag von min<strong>de</strong>stens<br />

20 Mio. EUR zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beizutreten. Die<br />

an<strong>de</strong>ren Parteien haben nach <strong>de</strong>r Präambel ein Rücktrittsrecht<br />

nur, wenn dieser Betrag geringer als 15 Mio. EUR ist.<br />

Abschnitt A <strong>de</strong>s Kooperationsvertrags enthält insoweit die<br />

Regelung, dass die Fondsgesellschaft zurücktreten kann,<br />

wenn sie zusammen mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft bis<br />

zum 20. Dezember 2011 durch Anlegerbeitritte nicht mit<br />

einem Kapital von min<strong>de</strong>stens 20 Mio. EUR ausgestattet<br />

ist. Nach Abschnitt A <strong>de</strong>s Kooperationsvertrags haben die<br />

an<strong>de</strong>ren Parteien ein Rücktrittsrecht, wenn dieses Kapital<br />

am 20. Dezember 2011 nicht min<strong>de</strong>stens 15 Mio. EUR<br />

beträgt.<br />

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand<br />

ist Wien.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 187


8.5.5<br />

Gesellschaftervereinbarung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n (vorausgesetzt, bei<strong>de</strong> treten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

auch tatsächlich bei) in Bezug auf ihre Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft eine Gesellschaftervereinbarung<br />

nach <strong>de</strong>utschem Recht mit <strong>de</strong>n nachfolgend<br />

be schriebenen Inhalten schließen.<br />

8.5.5.1<br />

Stimmbindung<br />

Nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>n zu erlassen<strong>de</strong>n Ge schäftsordnungen (zusammen<br />

die „Maßgeblichen Regelungen“) wer<strong>de</strong>n die<br />

Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft verschie<strong>de</strong>ntlich<br />

wie ein einziger Gesellschafter behan<strong>de</strong>lt.<br />

So weit die Maßgeblichen Regelungen bestimmen, dass<br />

die Fondsgesellschaft und die Schwester gesellschaft als<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Rechte nur<br />

gemeinsam bzw. einheit lich wahrnehmen können o<strong>de</strong>r<br />

Handlungen gemeinsam bzw. einheitlich vornehmen<br />

müssen (jeweils ein „gemeinschaftliches Vorgehen“),<br />

und erfolgen zu einem entsprechen<strong>de</strong>n Gegen stand<br />

Beschlussfassungen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />

sowohl <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als auch <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft,<br />

wer<strong>de</strong>n diese einheitlich und mit allen Stimmen<br />

das jeweilige Recht so wahrnehmen o<strong>de</strong>r die jeweilige<br />

Handlung so vornehmen, wie sich dies aus einem Konsolidierten<br />

Abstimmungsergebnis ergibt, das wie nachfolgend<br />

beschrieben ermittelt wird.<br />

Im Vorfeld wer<strong>de</strong>n sich die Fondsgesellschaft und die<br />

Schwestergesellschaft darüber ins Be nehmen setzen,<br />

ob eine Beschlussfassung ihrer jeweiligen Gesellschafter<br />

durchzuführen ist und bejahen<strong>de</strong>nfalls diese Beschlussfassungen<br />

möglichst zeitlich parallel und mit inhaltlich<br />

<strong>de</strong> ckungsgleichen Beschlussgegenstän<strong>de</strong>n durchführen.<br />

Auch kann je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gesellschaften von <strong>de</strong>r jeweils<br />

an<strong>de</strong>ren verlangen, eine solche Beschlussfassung ihrer<br />

Gesellschafter herbei zuführen, um ein Konsolidiertes Abstimmungsergebnis<br />

ermitteln zu können.<br />

Das Konsolidierte Abstimmungsergebnis wird durch<br />

die Geschäftsführungen <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft und <strong>de</strong>r<br />

Schwestergesellschaft wie folgt ermittelt und <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

unverzüglich mitgeteilt: Die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Beschlussfassungen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />

bei<strong>de</strong>r Gesellschaften zu einem Gegenstand abgegebenen<br />

Ja-Stimmen und Nein-Stimmen wer<strong>de</strong>n zusammengerechnet,<br />

wobei gemäß <strong>de</strong>n insoweit gleichlauten<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftsverträgen für je 1.000 EUR Kapitalanteil<br />

eine Stimme und für Kapitalanteile unter 1.000 EUR <strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong> Bruchteil einer Stimme gewährt wird.<br />

Die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Fondsgesellschaft haben unabhängig<br />

von ihrer kapitalmäßigen Betei ligung zehn Stimmen.<br />

Stimmenthaltungen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig abgegebene<br />

Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Beschlussgegenstand o<strong>de</strong>r<br />

die Handlung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnis löst bereits ein Konsolidiertes<br />

Abstim mungsergebnis mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

abgegebenen Stimmen die Stimmbindung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft aus. Dies gilt<br />

auch, wenn <strong>de</strong>r jeweilige Be schlussgegenstand o<strong>de</strong>r die<br />

Handlung nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag nur einer <strong>de</strong>r<br />

bei<strong>de</strong>n Ge sellschaften eine an<strong>de</strong>re Mehrheit erfor<strong>de</strong>rt.<br />

Allein wenn die Gesellschaftsverträge bei<strong>de</strong>r Ge sellschaften<br />

übereinstimmend ein an<strong>de</strong>res Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnis im<br />

Hinblick auf <strong>de</strong>n jeweiligen Beschlussgegenstand o<strong>de</strong>r<br />

die jeweilige Handlung vorsehen, muss eine solche Mehrheit<br />

auch in <strong>de</strong>m Konsolidierten Abstimmungsergebnis<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n, um eine Stimmbindung auszulö sen.<br />

8.5.5.2<br />

Ausgleich von geleistetem Aufgeld<br />

Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />

schul<strong>de</strong>n das bei Beitritt zur <strong>Invest</strong>itions gesellschaft zu<br />

zahlen<strong>de</strong> Aufgeld (siehe Abschnitt 8.4.3.2) als Teilschuld-<br />

188 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

ner im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligungen. Da dieses<br />

Aufgeld in voller Höhe bei <strong>de</strong>m ersten Beitritt auch nur<br />

einer <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Gesellschaften zu entrichten ist, wer<strong>de</strong>n<br />

die Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft<br />

einen gegenseitigen Ausgleich wie folgt vornehmen: Unverzüglich<br />

im Anschluss an die letzte Kapitalisierung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (gegenwärtig für <strong>de</strong>n 20. Juli 2012<br />

geplant) wer<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Gesellschaften das Verhältnis<br />

ihrer jeweiligen Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti ons gesellschaft<br />

feststellen. Ergibt sich dann, dass eine von ihnen einen<br />

höheren Teil <strong>de</strong>s Auf gel<strong>de</strong>s gezahlt hat, als es diesem Verhältnis<br />

entspricht, wird ihr die an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n überschießen<strong>de</strong>n<br />

Betrag unverzüglich und mit taggenauer Verzinsung<br />

seit Leistung <strong>de</strong>s Aufgel<strong>de</strong>s erstatten. Der anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Zinssatz ist <strong>de</strong>r im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>s Aufgel<strong>de</strong>s<br />

gelten<strong>de</strong> Sechs-Monats-EURIBOR-Satz.<br />

8.5.5.3<br />

Übertragung von Geschäftsanteilen<br />

Sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Schwestergesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n eine Übertragung von Geschäftsanteilen<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an einen Dritten<br />

erst vornehmen, wenn <strong>de</strong>r Erwerber dieser Gesellschaftervereinbarung<br />

beigetreten ist. Kommt ein Erwerber<br />

o<strong>de</strong>r Rechtsnachfolger seinen Verpflichtungen nach <strong>de</strong>r<br />

Vereinbarung nicht nach, so haftet die aus geschie<strong>de</strong>ne<br />

Gesellschaft.<br />

8.5.5.4<br />

Laufzeit<br />

Die Gesellschaftervereinbarung besteht für die Dauer <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung zumin<strong>de</strong>st einer <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Gesellschaften<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Sie ist nur aus wichtigem<br />

Grund kündbar.<br />

8.5.5.5<br />

Maßgebliches Recht, Gerichtsstand<br />

8.5.6<br />

Vereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

In <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag wur<strong>de</strong> vereinbart, dass die<br />

Fondsgesellschaft und ihre Schwester gesellschaft bei<br />

Beitritt zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine Gesellschaftervereinbarung<br />

in bereits festgelegter Fassung mit <strong>de</strong>m<br />

Joint Venture-Partner abschließen wer<strong>de</strong>n. In dieser<br />

Gesellschaf tervereinbarung wer<strong>de</strong>n im Wesentlichen die<br />

Rahmenbedingungen für die Verwaltung <strong>de</strong>r Ge sellschaft<br />

durch (ergänzen<strong>de</strong>) Bestimmungen über die Bestellung<br />

und Abberufung <strong>de</strong>r Organe (Geschäftsführung und<br />

Beirat), die Festlegung <strong>de</strong>r Geschäftsordnungen für <strong>de</strong>n<br />

Beirat und die Geschäftsführung und gemeinsame Beschlussfassungen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter, die Bedingungen<br />

für Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttungen, die Aufnahme von Fremdkapital,<br />

die Abschlussprüfung, die Be dingungen künftiger<br />

Anteilsübertragungen an Dritte sowie die einer etwaigen<br />

Liquidation <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft vorgeschaltete<br />

Verwertung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gehaltenen<br />

Beteiligungen bestimmt.<br />

Die Gesellschaftervereinbarung zwischen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft tritt mit Unterzeichnung<br />

<strong>de</strong>r Beitritts- und Übernahmeerklärung und Zahlung<br />

<strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>ten Stammeinlage durch min<strong>de</strong>stens eine<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaften in Kraft. Sollte eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Ge sellschaften<br />

bis zum letzten im Kooperationsvertrag vorgesehenen<br />

Kapitalisierungstermin keine Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erwerben, schei<strong>de</strong>t sie aus <strong>de</strong>r<br />

Vereinbarung aus. Die Vereinbarung bleibt in Kraft, solange<br />

zumin<strong>de</strong>st zwei Parteien an <strong>de</strong>r Gesellschaft betei ligt sind.<br />

Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.<br />

Die Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.<br />

Gerichtsstand ist Wien.<br />

Die Gesellschaftervereinbarung unterliegt <strong>de</strong>utschem<br />

Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 189


8.6<br />

Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

8.6.1<br />

Kooperationsvertrag<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist Partei <strong>de</strong>s vorstehend in<br />

Abschnitt 8.5.4 bzw. 8.5.6 beschriebenen Kooperationsvertrags<br />

und <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung.<br />

8.6.2<br />

Managementvertrag<br />

Zwischen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>m Asset Manager<br />

besteht ein Managementvertrag, <strong>de</strong>r am 23. August<br />

2011 mit <strong>de</strong>m in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen<br />

Inhalt neu gefasst wur<strong>de</strong>. Zur Vermeidung von Überschneidungen<br />

wur<strong>de</strong> vereinbart, dass die Neufassung mit wirtschaftlicher<br />

Rückwirkung zum Beginn <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft am 01. Ap ril 2011<br />

in Kraft tritt.<br />

Inhaltlich bestimmt <strong>de</strong>r Managementvertrag die näher in<br />

Abschnitt 8.4.9 beschriebenen Leistun gen <strong>de</strong>s Asset<br />

Managers für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in Verfolgung<br />

ihrer Anlagetätigkeit.<br />

Erwerbsentgelt<br />

Für seine Leistungen im Rahmen eines Erwerbsprozesses<br />

erhält <strong>de</strong>r Asset Manager ein Erwerbsentgelt. Mit diesem<br />

sind auch die Vergütungen Dritter abgegolten, die <strong>de</strong>r<br />

Asset Manager im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung („Due Diligence“)<br />

<strong>de</strong>s Erwerbs beauftragt hat. Das Erwerbs entgelt beträgt<br />

3 % <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unterbreiteten<br />

Entscheidungsvorlage angenommenen anteiligen Werts<br />

<strong>de</strong>s Anlagevermögens <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft nach<br />

Fer tigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks. Dieser „Anlagenwert“<br />

entspricht <strong>de</strong>r Summe aus (i) <strong>de</strong>m Kaufpreis für die<br />

Gesellschaftsanteile zzgl. anteilige Fremdkapital in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>ge sellschaft und Kaufnebenkosten und<br />

abzüglich anteilige Netto-Umlaufvermögen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

und (ii) allen <strong>Invest</strong>itionen (ohne Abzug<br />

von Fremdverbindlichkeiten), die nach <strong>de</strong>n Annahmen <strong>de</strong>r<br />

Entscheidungsvorlage nach Abschluss <strong>de</strong>s Kaufvertrags<br />

das Anlagevermö gen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft erhöhen<br />

(z. B. unter einem Generalunternehmervertrag ge schul<strong>de</strong>te<br />

Entgelte, Planungskosten, Kaufpreise für Turbinen, Stromnetzanschlusskosten,<br />

be triebsnotwendige Genehmigungen<br />

und Rechte). Diese Summe ist mit <strong>de</strong>m Prozentsatz<br />

<strong>de</strong>r er worbenen Beteiligung am Kapital <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

zu multiplizieren. Bei <strong>de</strong>r Ermitt lung <strong>de</strong>s<br />

Anlagenwerts wer<strong>de</strong>n Maklergebühren, Beratungs- und<br />

Verwaltungskosten <strong>de</strong>r Inve stitionsgesellschaft und Steuern<br />

(einschließlich Umsatzsteuern) nicht berücksichtigt.<br />

8.6.2.1<br />

Vergütung<br />

Der Asset Manager erhält unter <strong>de</strong>m Managementvertrag<br />

eine Vergütung, die sich aus Er werbsentgelt, Betreuungsvergütung,<br />

Mehrerlösbeteiligung und Verkaufsentgelt<br />

zusammensetzt. Im Übrigen kann er Kostenersatz für die<br />

vorab von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft genehmigte Beauftragung<br />

Dritter und Barauslagen erhalten. Alle nachstehend<br />

aufgeführten Vergütungen ver stehen sich zzgl. <strong>de</strong>r<br />

jeweils anfallen<strong>de</strong>n gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütungen Dritter, die <strong>de</strong>r Asset Manager im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Due-Diligence-Prüfung beauftragt hat, wer<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>m Fall hälftig zwischen <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und<br />

Asset Manager geteilt, wenn sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

in <strong>de</strong>r Entscheidungsphase (vgl. Abschnitt 6.6.1)<br />

entschei<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n beabsichtigten Erwerb doch nicht<br />

durchzuführen.<br />

Das Erwerbsentgelt wird 14 Tage nach <strong>de</strong>m rechtswirksamen<br />

Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

fällig. Bestehen vertragliche Rechte zum Rücktritt<br />

vom Vertrag, so tritt die Fälligkeit erst 14 Tage nach Wegfall<br />

<strong>de</strong>s Rücktrittsrechts ein.<br />

190 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Betreuungsvergütung<br />

Für die Verwaltung und Unterstützung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

erhält <strong>de</strong>r Asset Manager eine Betreuungsvergütung<br />

i. H. v. monatlich 0,0833 % (entspricht ca. 1 % p. a.)<br />

<strong>de</strong>r jeweili gen Bemessungsgrundlage.<br />

Dabei entspricht für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zum 31. März 2016<br />

die Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>r Sum me <strong>de</strong>r Anlagenwerte<br />

(wie für das Erwerbsentgelt <strong>de</strong>finiert) <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften,<br />

für die <strong>de</strong>m Asset Manager bis zum Ablauf<br />

<strong>de</strong>s Vormonats ein Erwerbsentgelt zusteht.<br />

Ab <strong>de</strong>m 01. April 2016 entspricht die Bemessungsgrundlage<br />

<strong>de</strong>m Net Asset Value (Eigenkapital) <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Der Net Asset Value wird aus <strong>de</strong>n Jahresabschlüssen<br />

<strong>de</strong>r Beteili gungsgesellschaften und <strong>de</strong>r Fünf-<br />

Jahresplanung ermittelt. Er wird jeweils zum 31. März<br />

eines Jahres festgestellt und ist bis zum 31. März <strong>de</strong>s<br />

Folgejahres maßgeblich. Der Net Asset Value entspricht<br />

<strong>de</strong>r Differenz <strong>de</strong>r „Marktwerte <strong>de</strong>s Vermögens“ <strong>de</strong>r<br />

enso hydro GmbH und <strong>de</strong>r „Netto-Finanzverbindlichkeiten“<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Dabei setzt sich <strong>de</strong>r<br />

„Marktwert <strong>de</strong>s Ver mögens“ aus <strong>de</strong>r Summe aus (i) <strong>de</strong>n<br />

Marktwerten <strong>de</strong>r Beteiligungen an Beteiligungsgesellschaften,<br />

die <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>r jeweiligen Free Cashflows,<br />

welche nach gewichteten Kapital kosten zu diskontieren<br />

sind und von <strong>de</strong>nen die „Netto-Finanzverbindlichkeiten“<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Beteiligungsgesellschaft abgezogen wer<strong>de</strong>n;<br />

die Free Cashflows für die ersten fünf Jahre entsprechen<br />

dabei <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r für das jeweils laufen<strong>de</strong><br />

Geschäftsjahr maßgeblichen Fünf-Jahresplanung ausgewiesenen<br />

Werten, (ii) <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>s übrigen Vermögens<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft, <strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>n<br />

Festlegungen gemäß (i) zu ermitteln ist (ohne Abzug <strong>de</strong>r<br />

„Netto-Finanzverbindlichkeiten“); und (iii) <strong>de</strong>m Barwert<br />

einer eventuellen operativen Tätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r ebenfalls entsprechend <strong>de</strong>n Festlegungen<br />

gemäß Punkt (i) zu ermitteln ist (ohne Abzug <strong>de</strong>r „Netto-<br />

Finanzverbindlichkeiten“).<br />

Die „Marktwerte <strong>de</strong>s Vermögens“ wer<strong>de</strong>n dabei unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r oben angeführten Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

durch Anwendung <strong>de</strong>r IFRS-Metho<strong>de</strong>n zur Feststellung<br />

von Marktwerten ermit telt. Die „Netto-Finanzverbindlichkeiten“<br />

wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Jah resabschluss anwendbaren Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften<br />

nach einem geson<strong>de</strong>rt vereinbarten<br />

Schema ermittelt.<br />

Die Richtigkeit <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Asset Manager zu erstellen<strong>de</strong>n<br />

Berechnung <strong>de</strong>s Net Asset Value ist von einem<br />

beei<strong>de</strong>ten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesell schaft), <strong>de</strong>ssen Kosten von<br />

enso GmbH und enso hydro GmbH jeweils zur Hälfte zu<br />

tragen sind, zu bestätigen. Auf Antrag einer Partei ist ein<br />

Schiedsgutachter zu bestellen, <strong>de</strong>r die Höhe <strong>de</strong>r fälligen<br />

Betreuungsvergütung verbindlich feststellt. Die Kosten<br />

<strong>de</strong>s Gutachters wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Parteien im umgekehrten<br />

Verhältnis ihres Obsiegens getragen.<br />

Nach Umsetzung <strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in österreichisches<br />

Recht ist die Bewertung <strong>de</strong>s externen Bewerters für die<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Net Asset Value abschließend maßgeblich.<br />

Auf die Betreuungsvergütung wer<strong>de</strong>n Beträge angerechnet,<br />

die <strong>de</strong>r Asset Manager unter mit <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />

abgeschlossenen Beratungs- und Dienstleistungsverträgen<br />

für ver gleichbare Tätigkeiten erhält.<br />

Die Betreuungsvergütung ist am Monatsletzten fällig.<br />

Ab April 2016 wer<strong>de</strong>n monatlich in Höhe <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

März <strong>de</strong>s vorhergehen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres zustehen<strong>de</strong>n<br />

Vergütung Abschlagszah lungen bis zur Festellung <strong>de</strong>s<br />

maßgeblichen Net Asset Value geleistet.<br />

Mehrerlösbeteiligung<br />

Ergibt sich nach <strong>de</strong>r Veräußerung einer Beteiligung an<br />

einer Beteiligungsgesellschaft bzw. ei nem <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Ergebnis auf<br />

diese Anlage von mehr als 15 % p. a., stehen <strong>de</strong>m Asset<br />

Manager von <strong>de</strong>r diesen Schwellenwert übersteigen<strong>de</strong>n<br />

„Ren dite“ (wie nachstehend <strong>de</strong>finiert) ein Teil von 15 %<br />

als Mehrerlösbeteiligung zu. Bei <strong>de</strong>r Be rechnung bleibt<br />

<strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zuführung von Mitteln an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

durch ih re Gesellschafter außer Betracht.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 191


Dabei errechnet sich die „Rendite“ aus <strong>de</strong>m zeitgewichteten<br />

Verhältnis <strong>de</strong>s auf die Beteiligung an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />

entfallen<strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss<br />

nach Steuern, insbeson<strong>de</strong>re aus Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m<br />

Verkaufserlös zu <strong>de</strong>m für diese Beteiligung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft bis zur Veräußerung eingesetzten<br />

Kapital. Der „Verkaufserlös“ entspricht <strong>de</strong>m vereinbarten<br />

und gezahlten Kaufpreis abzüglich zur Vorbereitung bzw.<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Ver kaufs durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

aufgewen<strong>de</strong>ter Kosten und Steuern. Bei Asset<br />

Deals ist ein Fremdkapitalanteil abzuziehen.<br />

Das „eingesetzte Kapital“ entspricht <strong>de</strong>m gesamten<br />

bilanzierten Aufwand auf die jeweilige Be teiligung, und<br />

umfasst somit die Summe aus (i) <strong>de</strong>m Kaufpreis für die<br />

Beteiligung samt Er werbsnebenkosten (d. h. sämtliche zur<br />

Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>s Erwerbs aufgewen<strong>de</strong>te<br />

Kosten einschließlich solcher für Beratung, Due Diligence,<br />

Makler etc. und Steuern) und (ii) die von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r einer Beteiligungsgesellschaft<br />

geleisteten Zahlun gen in das Eigenkapital <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gesellschaft, einschließlich das Stammkapital, geleistete<br />

Zuschüsse sowie abgerufene Garantien bzw. Haftungen<br />

(falls kein Rückerstattungsanspruch gegen die Gesellschaft<br />

besteht). Der auf eine Beteiligung entfallen<strong>de</strong><br />

Aufwand wird in je<strong>de</strong>m Geschäftsjahr <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

festgestellt und vom Bericht <strong>de</strong>s Abschlussprüfers<br />

umfasst.<br />

Wird ein Kaufpreisbestandteil gemäß <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>m<br />

Käufer vereinbarten Bedingungen erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt berechnet, so wird die Mehrerlösbeteiligung<br />

zunächst auf <strong>de</strong>r Grund lage <strong>de</strong>s ursprünglich vereinbarten<br />

Kaufpreises berechnet. Falls später vom Käufer eine Kaufpreisnachbesserung<br />

zu bezahlen ist o<strong>de</strong>r eine Kaufpreismin<strong>de</strong>rung<br />

stattfin<strong>de</strong>t, fin<strong>de</strong>t eine Nachverrechnung statt.<br />

Eine Mehrerlösbeteiligung steht <strong>de</strong>m Asset Manager<br />

jedoch nur dann zu, wenn sich in einer kumulierten Betrachtung<br />

unter Berücksichtigung aller bis dahin erfolgten<br />

Verkäufe eine „Rendite“ von mehr als 15 % p. a. ergibt.<br />

Ergibt sich nach einem Verkauf eine Differenz zwischen<br />

<strong>de</strong>r zuletzt berechneten Höhe <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung<br />

und <strong>de</strong>r sich aktuell ergeben<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n positive Sal<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an <strong>de</strong>n Asset Manager gezahlt.<br />

Sofern sich nach einer Veräußerung in einer kumulierten<br />

Betrachtung unter Berücksichtigung aller bis dahin<br />

erfolgten Verkäufe eine „Rendite“ von weniger als 15 %<br />

p. a. ergibt, steht <strong>de</strong>m Asset Manager solange keine<br />

Mehrerlösbeteiligung zu, wie sich nicht aufgrund späterer<br />

Verkäufe in einer kumulierten Betrachtung (wie<strong>de</strong>r) eine<br />

„Rendite“ von mehr als 15 % p. a. ergibt. Zur Rückerstattung<br />

bereits erhaltener Mehrerlösbeteiligungen ist <strong>de</strong>r<br />

Asset Manager jedoch nicht verpflichtet.<br />

Die Mehrerlösbeteiligung ist vom Asset Manager zu<br />

berechnen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Bestäti gung <strong>de</strong>r Richtigkeit<br />

durch einen beei<strong>de</strong>ten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

sowie die Ein schaltung eines Schiedsgutachters<br />

gilt das zuvor für die Betreuungsvergütung ausgeführte.<br />

Zahlungen <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung sind 14 Tage nach<br />

abschließen<strong>de</strong>r Feststellung fällig.<br />

Veräußern zu einem Zeitpunkt alle Gesellschafter die<br />

Gesamtheit ihrer Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />

gemeinsam, haben diese <strong>de</strong>m Asset Manager ein Entgelt<br />

in Höhe <strong>de</strong>r (fiktiv zu berechnen<strong>de</strong>n) Mehrerlösbeteiligung<br />

und <strong>de</strong>s Verkaufsentgelts zu zahlen. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

schul<strong>de</strong>t (nur) <strong>de</strong>n auf seine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

entfallen<strong>de</strong>n Teil dieses Entgelts. Der<br />

Asset Manager wird die Gesellschafter bei einer solchen<br />

Veräußerung im Übrigen vergütungsfrei unterstützen.<br />

Besitzt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft am 31. März 2027<br />

noch Beteiligungen an einer Beteiligungs gesellschaft bzw.<br />

einem <strong>Wasserkraft</strong>werk, hat <strong>de</strong>r Asset Manager Anspruch<br />

auf Berechnung und Zahlung einer etwaig anfallen<strong>de</strong>n<br />

Mehrerlösbeteiligung. Als Verkaufserlös wird <strong>de</strong>r zuletzt<br />

festgestellte Net Asset Value zugrun<strong>de</strong> gelegt, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat <strong>de</strong>n Asset Manager mit<br />

<strong>de</strong>r Durchführung eines Desinvestionsprozesses hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Anlagege genstands beauftragt und <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager indikative Angebote eingeholt hat, die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

aber in <strong>de</strong>r Folge von einer Weiterver-<br />

192 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

folgung <strong>de</strong>s Verkaufsprozesses absieht. In diesem Fall<br />

hat <strong>de</strong>r Bewerter eine neuerliche Ermittlung <strong>de</strong>s Net Asset<br />

Value durchzuführen und dieser neu festgestellte Net<br />

Asset Value ist dann für die Ermittlung <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteili<br />

gung maßgeblich. Auf die anfallen<strong>de</strong> Mehrerlösbeteiligung<br />

sind Beträge anzurechnen, die <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager aus Anlass <strong>de</strong>r gemeinsamen Veräußerung von<br />

Beteiligungen an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft erhalten hat.<br />

Verkaufsentgelt<br />

Für <strong>de</strong>n erfolgten Verkauf von Anteilen an Beteiligungsgesellschaften<br />

bzw. einzelner Wasser kraftwerken steht<br />

<strong>de</strong>m Asset Manager ein Verkaufsentgelt zu, das 1 % <strong>de</strong>s<br />

erzielten Verkaufser löses beträgt. Der „Verkaufserlös“ entspricht<br />

dabei <strong>de</strong>m vereinbarten und gezahlten Kaufpreis<br />

abzüglich zur Vorbereitung bzw. Durchführung <strong>de</strong>s Verkaufs<br />

durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft aufgewen<strong>de</strong>ter<br />

Kosten und Steuern; bei Asset Deals ist ein Fremdkapitalanteil<br />

abzuziehen.<br />

Das Verkaufsentgelt ist 14 Tage nach Bezahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />

durch <strong>de</strong>n Käufer fällig.<br />

Überleitungsregelungen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass die Vergütungssystematik<br />

<strong>de</strong>s neu gefassten Managementvertra gs von <strong>de</strong>r zuvor<br />

vereinbarten abweicht, ist in Bezug auf laufen<strong>de</strong> Projekte<br />

ergänzend Folgen <strong>de</strong>s vereinbart wor<strong>de</strong>n:<br />

Wird für die bei Neufassung <strong>de</strong>s Vertrags laufen<strong>de</strong><br />

Projekte zukünftig ein Erwerbsentgelt fällig, so sind von<br />

diesem Erwerbsentgelt auch diejenigen vor <strong>de</strong>m 01. April<br />

2011 angefallenen Kosten in Abzug zu bringen, die nach<br />

<strong>de</strong>r neuen Fassung von <strong>de</strong>m Asset Manager zu tragen<br />

wären, die dieser jedoch nicht getragen hat. Ergänzend<br />

wer<strong>de</strong>n die Parteien seit <strong>de</strong>m 01. April 2011 an gefallene<br />

Kosten, die nach <strong>de</strong>r vorherigen Fassung von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

und nach <strong>de</strong>r neuen Fassung <strong>de</strong>s<br />

Managementvertrags von <strong>de</strong>m Asset Manager zu tragen<br />

sind, ent sprechend verrechnen. Können die Parteien keine<br />

Einigung erzielen, wird <strong>de</strong>r Abschlussprüfer <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beigezogen.<br />

8.6.2.2<br />

Beauftragung mit <strong>de</strong>m Asset Manager verbun<strong>de</strong>ne<br />

Personen für frem<strong>de</strong> Rechnung<br />

Der Asset Manager darf mit ihm verbun<strong>de</strong>ne Personen für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft o<strong>de</strong>r einer Beteiligungsgesellschaft<br />

nur dann beauftragen, wenn dies <strong>de</strong>m<br />

besten Inter esse <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />

entspricht. Eine solche Ab sicht ist <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft anzuzeigen. Bei einem 10.000 EUR<br />

übersteigen<strong>de</strong>n Auf tragsvolumen sind Vergleichsangebote<br />

einzuholen und bei einem 50.000 EUR übersteigen<strong>de</strong>n<br />

Auftragsumfang hat eine Ausschreibung stattzufin<strong>de</strong>n; die<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft zur Auftragsvergabe<br />

ist erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

8.6.2.3<br />

AIFM-Richtlinie<br />

Wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nach einer Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer In vestmentfonds<br />

(AIFM-Richtlinie) in österreichisches Recht als<br />

„alternati ver <strong>Invest</strong>mentfonds“ (AIF) angesehen, soll nach<br />

<strong>de</strong>m Managementvertrag <strong>de</strong>r Asset Manager als Verwalter<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bestellt gelten. Ein möglicherweise<br />

erfor<strong>de</strong>rlicher ge son<strong>de</strong>rter Akt <strong>de</strong>r Bestellung und / o<strong>de</strong>r<br />

Anpassungen <strong>de</strong>s Managementvertrages sollen vorge nommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fall, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Anpassungen wesentlich sind und das vereinbarte<br />

Leistungsbild und die Zuordnung von Entscheidungskompetenzen<br />

verän<strong>de</strong>rn. Eine Ausnahme besteht nur für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass die Übernahme zusätzlicher Leistun gen o<strong>de</strong>r die Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r regulatorischen Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Asset Manager<br />

unzumutbar o<strong>de</strong>r unmöglich ist. Soweit <strong>de</strong>r Asset Manager<br />

hierzu ergänzen<strong>de</strong> Leistungen erbringen muss und ihm<br />

dadurch in diesem Zusammenhang zusätzli cher Aufwand<br />

entsteht, ist dies durch eine angemessene Anpassung <strong>de</strong>r<br />

Betreuungsvergütung zu vergüten. Ausgenommen hiervon<br />

ist <strong>de</strong>r Aufwand für das Zulassungsverfahren sowie für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau und <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>de</strong>r für die Tä tigkeit als Verwalter<br />

eines AIF erfor<strong>de</strong>rlichen Struktur, soweit sie sich jeweils nach<br />

österreichi schem Recht für <strong>de</strong>n Verwalter eines AIF ergibt.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 193


Nach Umsetzung <strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in österreichisches<br />

Recht wird ein externer Bewerter für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

bestellt. Außer<strong>de</strong>m wird ggf. eine Verwahrstelle<br />

zu beauftragen sein.<br />

8.6.2.4<br />

Exklusivität<br />

Der Asset Manager hat sich verpflichtet, dass bis zur Vollinvestition<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n Mittel (wobei die Zusage entsprechen<strong>de</strong>r Mittel<br />

für <strong>Invest</strong>itions vorhaben genügt) we<strong>de</strong>r er selbst noch<br />

ein mit ihm verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen in einer mit <strong>de</strong>m<br />

Inhalt <strong>de</strong>s Managementvertrages vergleichbaren Art und<br />

Weise auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> für Dritte tätig wird.<br />

Jedoch darf <strong>de</strong>r Asset Manager nicht <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>i tionskriterien<br />

(siehe Ab schnitt 6.3) entsprechen<strong>de</strong> bzw. von <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft abgelehnte <strong>Invest</strong>itionen (zu vergleichbaren<br />

Konditionen) Dritten zum Erwerb anbieten.<br />

Auch ist es <strong>de</strong>m Asset Manager erlaubt, im Rahmen eines<br />

an<strong>de</strong>ren von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH initiier ten<br />

geschlossenen Fondsprojekts tätig wer<strong>de</strong>n.<br />

8.6.2.5<br />

Haftung<br />

Der Asset Manager hat seine Aufgaben unter <strong>de</strong>m Managementvertrag<br />

mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes<br />

zu erbringen. Er haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.<br />

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte<br />

Schä<strong>de</strong>n und Mangelfolgeschä<strong>de</strong>n ist ausgeschlossen.<br />

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist seine Haftung auf<br />

5 Mio. EUR pro Scha<strong>de</strong>n und Jahr be schränkt. Der Asset<br />

Manager ist verpflichtet, in dieser Höhe eine Betriebshaftpflicht-<br />

und Ver mögensscha<strong>de</strong>nsversicherung abzuschließen<br />

und aufrechtzuerhalten, wenn und insoweit<br />

eine <strong>de</strong>rartige Versicherung zu wirtschaftlich zumutbaren<br />

Konditionen erhältlich ist. Ist dies nicht mehr <strong>de</strong>r Fall, ist<br />

das weitere Vorgehen mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

einvernehmlich festzu legen.<br />

8.6.2.6<br />

Laufzeit, Kündigung<br />

Der Managementvertrag en<strong>de</strong>t am 31. Dezember 2027,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, die Parteien verlängern ihn einvernehmlich.<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung während <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

o<strong>de</strong>r verlängerten Laufzeit wird ausgeschlossen. Wichtige<br />

Grün<strong>de</strong>, die zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung berechtigen,<br />

bestehen im Wesentlichen<br />

» wenn die an<strong>de</strong>re Partei trotz schriftlicher Abmahnung<br />

und angemessener Nachfristsetzung nachhaltig wesentliche<br />

o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt einfache Pflichten nach <strong>de</strong>m<br />

Vertrag verletzt, und dies geeignet war, das Vertrauen<br />

<strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong>n Partei in die an<strong>de</strong>re Partei nachhaltig<br />

und schwer zu erschüttern;<br />

» für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, wenn bis zum 31. Dezember<br />

2015 weniger als 80 % <strong>de</strong>s ihr für <strong>Invest</strong>ments<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Kapitals auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

abgeschlossener Beteiligungsverträge nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r jeweiligen Entscheidungsvorlage ausgewiesenen<br />

Eigenkapitalerfor<strong>de</strong>rnisse investiert wur<strong>de</strong>n,<br />

ohne dass dies durch unsachliches Han<strong>de</strong>ln ihrerseits<br />

(z. B. durch Ablehnung vorgeschlagener <strong>Invest</strong>ments<br />

ohne sachlichen Grund) verursacht wur<strong>de</strong>, wobei von<br />

<strong>de</strong>m Asset Manager das Vorliegen eines solchen unsachlichen<br />

Grunds nachzuweisen ist; dieser wichtige<br />

Grund kann nur in <strong>de</strong>n sechs Monaten nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase geltend gemacht wer<strong>de</strong>n;<br />

» für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, wenn ein o<strong>de</strong>r mehrere<br />

neu beitreten<strong>de</strong> Gesellschafter, die keine Organmitglie<strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r leiten<strong>de</strong> Angestellte <strong>de</strong>s Asset Managers<br />

sind, zusammenge rechnet 25 % o<strong>de</strong>r mehr an <strong>de</strong>n Geschäftsanteilen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stimmrechten an <strong>de</strong>m Asset<br />

Manager erwerben;<br />

» für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Asset<br />

Manager gemäß <strong>de</strong>r Vereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bei einer gesamthaften<br />

Veräußerung aller Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell-<br />

194 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

schaft das gesamte dort festgesetzte Entgelt erhalten<br />

hat. Dieses Recht kann bis zu acht Wochen nach<br />

Bezahlung dieser Entgelte ausgeübt wer<strong>de</strong>n;<br />

» für <strong>de</strong>n Asset Manager, wenn <strong>de</strong>r Dienstleistungsvertrag<br />

zwischen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH und <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und ihrer Schwestergesellschaft<br />

vor <strong>de</strong>m 31. März 2019 been<strong>de</strong>t wird und anstelle<br />

<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH nicht entwe<strong>de</strong>r ein ihr<br />

gleichwer tiger an<strong>de</strong>rer Dienstleister o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>res<br />

Unternehmen <strong>de</strong>s Deutsche Bank Konzerns beauftragt<br />

wird, <strong>de</strong>r nicht zugleich ein Wettbewerber <strong>de</strong>s Asset<br />

Manager sein o<strong>de</strong>r einen solchen beraten darf, und<br />

» für <strong>de</strong>n Asset Manager bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Mehrheitsverhältnisse bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft,<br />

sofern ein neuer Gesellschafter ihm die Fortführung<br />

<strong>de</strong>s Managementvertrages unzumutbar macht, bspw.,<br />

weil es sich bei ihm um einen Wettbewerber <strong>de</strong>s Asset<br />

Managers o<strong>de</strong>r eines ihm nahestehen<strong>de</strong>n Unternehmens<br />

o<strong>de</strong>r eine durch einen Wettbewer ber kontrollierte<br />

Person han<strong>de</strong>lt, o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n neuen Gesellschafter<br />

mit erheblichen Inter essenskonflikten zu rechnen ist.<br />

Bei einer solchen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mehrheitsverhältnisse<br />

ent fallen im Übrigen die Exklusivitätsverpflichtungen,<br />

die <strong>de</strong>r Asset Manager eingegangen ist.<br />

8.6.2.7<br />

Maßgebliches Recht, Gerichtsstand<br />

Der Managementvertrag unterliegt österreichischem<br />

Recht. Gerichtsstand ist Graz.<br />

8.6.3<br />

Vertrag mit einem technischen Sachverständigen<br />

Die Lahmeyer International GmbH („Lahmeyer“), Friedberger<br />

Straße 173, 61118 Bad Vilbel soll für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

als unabhängiger technischer Sachverständiger<br />

unter einem „Vertrag zur Prüfung von Due-<br />

Diligence-Dokumentationen im Rahmen geschlossener<br />

<strong>Wasserkraft</strong>fonds“ (<strong>de</strong>r „Prüfungsvertrag“) tätig wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Prüfungsvertrag ist durch die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds<br />

GmbH, Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt, in Vorbereitung<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes unter Datum vom<br />

02. August 2010 geschlossen wor<strong>de</strong>n. Es ist beabsichtigt,<br />

dass nach <strong>de</strong>m Datum <strong>de</strong>r Prospektaufstellung die Parteien<br />

<strong>de</strong>s Prüfungsvertrages eine Vereinbarung (<strong>de</strong>r „Überleitungsvertrag“)<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft treffen,<br />

nach <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft anstelle <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds GmbH Partei <strong>de</strong>s<br />

Prüfungsvertrages als Auftraggeberin wird. Zugleich soll<br />

auch <strong>de</strong>r Prüfungsvertrag angepasst und ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Prüfungsvertrag soll nach <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Überleitungsvertrages<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berechtigen,<br />

als Auftraggeberin bestimmte Sachverständigen-<br />

Leistungen zu zumeist festgelegten Preisen in Anspruch<br />

zu nehmen. Diese Leistungen soll sie im Wesentlichen<br />

zur Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang<br />

mit einem Erwerb, einer Bauplanung, einer Bauabnahme<br />

und Funktionsprüfungen von <strong>Wasserkraft</strong>werken in Anspruch<br />

nehmen. Dabei beschränkt sich die Aufgabe von<br />

Lahmeyer in <strong>de</strong>r Regel auf die Prüfung von Unterlagen,<br />

die Dritte erstellt haben.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft soll sich in <strong>de</strong>m Überleitungsvertrag<br />

verpflichten, anstelle <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds<br />

GmbH bestimmte Leistungen zu vergüten, die<br />

Lahmeyer bereits unter <strong>de</strong>m Prüfungsvertrag in Zusammenhang<br />

mit einem von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

verfolgten <strong>Invest</strong>i tionsprojekt erbracht hat.<br />

Der Vertrag unterliegt <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Fédération<br />

Internationale <strong>de</strong>s Ingénieurs Conseils (FIDIC), die ergänzend<br />

ausgestaltet wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Haftung von Lahmeyer ist auf die Deckungssumme<br />

<strong>de</strong>r abgeschlossenen Haftungspflichtversicherung<br />

i. H. v. 5 Mio. EUR bei vierfacher Maximierung bei maximal<br />

zwei Scha<strong>de</strong>nsfällen pro Jahr beschränkt. Die Versiche<br />

rungsprämie soll die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft tragen.<br />

Diese soll auch <strong>de</strong>n Selbstbehalt unter <strong>de</strong>r Versicherung<br />

übernehmen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 195


Der Prüfungsvertrag unterliegt <strong>de</strong>utschem Recht, Gerichtsstand<br />

ist Frankfurt am Main. Der Überleitungsvertrag soll<br />

gleichfalls <strong>de</strong>utschem Recht unterliegen, als Gerichtsstand<br />

soll Darmstadt vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Jahr 2012 jährlich zu entrichten<strong>de</strong> Vermittlungsvergütung<br />

i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s vermittelten Kommandit kapitals<br />

(ohne Agio) i. H. v. zusammen rd. 5,31 % bezogen auf<br />

das Beteiligungskapital (ohne Agio) inkl. Umsatzsteuer<br />

enthalten.<br />

8.7<br />

Übersicht über Provisionen und Vergütungen<br />

Kosten, die <strong>de</strong>n Anlegern auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

bei Fondsauflage entstehen, sind nachfolgend aufgeführt:<br />

Die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />

(inkl. Agio) und vergleichbare<br />

Vergütungen steht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest, da diese maßgeblich von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s<br />

eingeworbenen Beteiligungskapitals abhängen.<br />

Auf Basis <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n Beteiligungskapitals<br />

i. H. v. 54 Mio. EUR zzgl. Agio beträgt die<br />

Gesamt höhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />

(inkl. Agio) und vergleichbare Vergütungen<br />

8.346.000 EUR inkl. Umsatzsteuer (dies entspricht<br />

rd. 15,46 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals (ohne<br />

Agio)). Die Summe setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>r Vergütung<br />

für die Eigenkapitalvermittlung (einschließlich<br />

<strong>de</strong>s darin als Teil <strong>de</strong>r Eigenkapitalvermittlungspro vision<br />

an die Vertriebspartner <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft weitergeleiteten<br />

Agios) i. H. v. 4 % <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungskapitals (ohne Agio) und <strong>de</strong>r Vergütung<br />

für Konzeption und Marketing i. H. v. rd. 6,15 % <strong>de</strong>s<br />

platzierten Beteiligungskapitals (ohne Agio) inkl. Umsatzsteuer,<br />

bestehend aus 3 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals<br />

(ohne Agio), 2 % <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

in die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft investierten Kapitals<br />

und 0,5 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals (ohne<br />

Agio) für Er stattungen von Beratungskosten Dritter im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Vermögens anlage, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Darüber<br />

hinaus sind in <strong>de</strong>r Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen die<br />

auf die prognos tizierte <strong>Invest</strong>itionsphase entfallen<strong>de</strong>n<br />

laufen <strong>de</strong>n Ver gütungen an die Anbieterin und die ab <strong>de</strong>m<br />

Mit <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Vermögensanlage)<br />

verbun<strong>de</strong>ne weitere Kosten:<br />

Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung hat <strong>de</strong>r Anleger ein Agio<br />

i. H. v. 2 % <strong>de</strong>s Anlagebetrages zu zahlen. Anleger als<br />

Treugeber haben im Falle <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 0,5 % <strong>de</strong>s übertragenen<br />

nominalen Anlagebetrags, min<strong>de</strong>stens jedoch 300 EUR<br />

sowie <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Auslagen (z. B. Han<strong>de</strong>lsregistergebühren)<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an die Treuhand-<br />

Kommanditistin zu entrichten.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin behält sich vor, bei verspätet<br />

eingehen<strong>de</strong>n Mitteilungen <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />

für <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Bearbei tungsmehraufwand für<br />

das jeweils betroffene Jahr eine Vergütung i. H. v. 200 EUR<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer <strong>de</strong>m Treugeber in Rechnung<br />

zu stel len.<br />

Als weitere Kosten fallen bei persönlicher und unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist alle durch die<br />

Übertragung <strong>de</strong>s Kommanditanteils, beim Aus schei<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Anlegers und bei Auskünften aus <strong>de</strong>m Kommanditisten-<br />

und <strong>de</strong>m Treugeberregister entstehen<strong>de</strong>n Kosten,<br />

Auslagen und Gebühren (ein schließlich Notar- und Gerichtsgebühren),<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Kosten <strong>de</strong>r notariellen<br />

Beglaubigung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht, Kosten <strong>de</strong>r<br />

evtl. vereinbar ten Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung durch die<br />

Treuhand-Kommanditistin sowie Kosten <strong>de</strong>r eventuellen<br />

Schätzung <strong>de</strong>r Beteiligung beim Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Anlegers<br />

aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an. Die durch <strong>de</strong>n Erbfall<br />

verursachten Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin trägt jeweils <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n verstorbenen<br />

Anleger (in seiner Funktion als Kommanditist o<strong>de</strong>r<br />

Treugeber) eintreten<strong>de</strong> Kommanditist / Treugeber.<br />

196 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Bei nicht fristgerechter Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags trägt <strong>de</strong>r<br />

säumige Anleger alle durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht<br />

erbrachte Einlage bzw. ein nicht fristgerecht erbrachtes<br />

Agio verursachten Kosten und Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin sowie eigene Aufwendungen,<br />

die ihm im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Beteiligungsangebot<br />

entstan<strong>de</strong>n sind, es sei <strong>de</strong>nn, er hat die Säumnisse nicht<br />

zu vertreten. Säumige Treugeber haben vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Fälligkeit an auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r verspäteten Einlagezahlung<br />

(zzgl. Agio) Verzugszinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über<br />

<strong>de</strong>m jeweils gelten <strong>de</strong>n Basiszins gemäß § 247 BGB zu zahlen,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, sie haben die Säumnis nicht zu vertreten.<br />

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kosten für die<br />

Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen, etc.<br />

hat <strong>de</strong>r Anleger selbst zu tragen. Ferner hat er die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Überweisung seiner Einlage nebst Agio zu tragen.<br />

Nicht alle Kosten können zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

genau beziffert wer <strong>de</strong>n, da sie sich nach <strong>de</strong>r<br />

Höhe <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Anlegern zu leisten<strong>de</strong>n Einlage und<br />

nach an<strong>de</strong>ren Gesichtspunkten richten, die von <strong>de</strong>n<br />

individuellen Verhält nissen <strong>de</strong>s jeweiligen Anlegers abhängen.<br />

Der Anleger trägt die in Bezug auf <strong>de</strong>n Erwerb,<br />

das Halten und die Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung etwa<br />

anfallen <strong>de</strong>n persönlichen Steuern.<br />

Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Vergütungen für die Vermittlung<br />

von Eigenkapital verstehen sich alle in diesem Abschnitt<br />

aufgeführten Vergütungen zzgl. Umsatzsteuer, soweit<br />

diese Kraft gesetzlicher Bestimmungen anfällt.<br />

Über die hier genannten Kosten hinaus entstehen mit<br />

<strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage keine weiteren Kosten.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 197


8.7.1<br />

Kosten <strong>de</strong>r Fondsauflage<br />

Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />

Kosten <strong>de</strong>r Fondsauflage<br />

Eigenkapitalvermittlung Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

o<strong>de</strong>r weitere Vertriebspartner<br />

Vermittlung von Eigenkapital<br />

Konzeption und Marketing Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH Konzeption und Vermarktung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Wasserkraft</strong>fonds<br />

8.7.2<br />

Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />

Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Geschäftsbesorgung Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH Laufen<strong>de</strong> Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Haftungsvergütung Fondsgesellschaft Komplementärin Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen Haftung<br />

Geschäftsführung Fondsgesellschaft Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin Geschäftsführungstätigkeiten für die<br />

Fondsgesellschaft<br />

Treuhandgebühr Fondsgesellschaft Treuhand-Kommanditistin Treuhandverwaltung<br />

198 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />

Höhe und Bemessungsgrundlage<br />

teilweise einmalig<br />

teilweise jährlich<br />

einmalig<br />

Einmalig 4,0 % <strong>de</strong>s im Zuge <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung vermittelten Gesellschaftskapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(gezeichnete Kapitalanteile ohne Agio)<br />

Ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 1013 zu<strong>de</strong>m für die Dauer von sieben Jahren eine jährliche Vermittlungsvergütung<br />

i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s vermittelten Kommanditkapitals (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflicht einlagen)<br />

ohne Agio<br />

3,0 % <strong>de</strong>s bis zum Platzierungsschluss <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft insgesamt gezeichneten Kommanditkapitals (Summe <strong>de</strong>r<br />

Kapitalanteile ohne Agio) und 2,0 % <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft investierten Kapitals<br />

Von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beauftragung von Beratern verauslagten Kosten bis i. H. v. 0,5 % <strong>de</strong>s bis<br />

zum Platzierungsschluss insgesamt gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Summe <strong>de</strong>r Haft- und<br />

zusätzlichen Pflichteinlagen ohne Agio), maximal jedoch 400.000 EUR<br />

Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />

Höhe und Bemessungsgrundlage<br />

jährlich<br />

mit <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s<br />

letzten Zielinvestments<br />

jährlich<br />

jährlich<br />

jährlich<br />

Geschäftsjahr 2011 / 12: 0,05 % <strong>de</strong>s bis zum 30. November 2011 gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile ohne Agio)<br />

Ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 2013: 0,60 % <strong>de</strong>s bis zum 28. Juni 2012 bzw. im Falle einer Verlängerung <strong>de</strong>s<br />

Platzierungszeitraums zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile ohne Agio)<br />

In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahren, erstmals jedoch im Geschäftsjahr 2013 /14, erhöht sich diese Gebühr um 2,0 %<br />

p. a. (d. h. auf 0,612 % für das Jahr 2013 / 14, 0,62424 % für das Jahr 2014 /15 usw.)<br />

5 % <strong>de</strong>s Mehrerlöses, wenn die prozentuale durchschnittliche Auszahlung (wie in Abschnitt 8.5.1 <strong>de</strong>finiert) an<br />

die Anleger mehr als 11,9 % beträgt.<br />

8.000 EUR<br />

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 / 12 entsteht die volle Vergütung. Erstmals ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2013 / 14 wer<strong>de</strong>n<br />

diese Vergütungen jährlich um 2 % erhöht<br />

13.000 EUR<br />

Zusätzlich wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin ihre Auslagen mit 2,5 % <strong>de</strong>r Geschäftsführungsvergütung<br />

pauschal erstattet. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 / 12 entsteht die volle Vergütung.<br />

Erstmals ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2013 / 14 wer<strong>de</strong>n diese Vergütungen jährlich um 2 % erhöht<br />

0,15 % <strong>de</strong>s nominalen Anlagebetrages <strong>de</strong>r verwalteten Treugeber und Kommanditisten<br />

1<br />

Die Mehrerlösbeteiligung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH wird in Abschnitt 8.5.1 im Detail beschrieben.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 199


8.7.3<br />

Gebühren für Liquidation o<strong>de</strong>r teilweise Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />

Gebühren für Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Liquidationsgebühr Fondsgesellschaft Liquidator Durchführung <strong>de</strong>r Liquidation<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (siehe § 19<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags)<br />

8.7.4<br />

Kosten <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>r Zielinvestments / <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />

Kosten <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>r Zielinvestments / <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Erwerbsentgelt<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Asset Manager<br />

Vorschlag und Durchführung eines<br />

<strong>Wasserkraft</strong>investments<br />

8.7.5<br />

Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />

Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Betreuungsvergütung<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Asset Manager<br />

Verwaltung und Unterstützung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ionsgesellschaft<br />

Mehrerlösbeteiligung<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Asset Manager<br />

Erfolgreiche Erfüllung <strong>de</strong>s Managementvertrages<br />

Verkaufsentgelt<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Asset Manager<br />

Vorschlag und Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung eines <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />

200 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Rechtliche Grundlagen<br />

8<br />

Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />

Höhe und Bemessungsgrundlage<br />

einmalig<br />

0,5 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase <strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung an die Anleger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Liquidität<br />

(Nettoliquidationserlös)<br />

Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />

Höhe und Bemessungsgrundlage<br />

einmalig<br />

je <strong>Wasserkraft</strong>investment<br />

3 % <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Entscheidungsvorlage angenommenen anteiligen Werts <strong>de</strong>s Anlagevermögens <strong>de</strong>r<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft nach Fertigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />

Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />

Höhe und Bemessungsgrundlage<br />

monatlich<br />

ggf. nach je<strong>de</strong>r Veräußerung<br />

eines <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />

bzw. bestimmter<br />

an<strong>de</strong>rer Umstän<strong>de</strong><br />

nach Veräußerung eines<br />

<strong>Wasserkraft</strong>investments<br />

0,0833 % bezogen auf (i) bis zum 31. März 2016: die Summe <strong>de</strong>r Anlagenwerte <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften,<br />

für die <strong>de</strong>m Asset Manager bis zum Ablauf <strong>de</strong>s Vormonates ein Erwerbsentgelt zusteht und (ii) ab <strong>de</strong>m<br />

01. April 2016: <strong>de</strong>m Net Asset Value (Eigenkapital) <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 1<br />

15 % einer 15 % p. a. übersteigen<strong>de</strong>n kumulierten „Rendite“ <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft aus <strong>de</strong>r Veräußerung von<br />

<strong>Wasserkraft</strong>investments 1<br />

1 % <strong>de</strong>s Verkaufserlöses 1<br />

1<br />

Die genaue Berechnungsweise <strong>de</strong>s Erwerbsentgelts, <strong>de</strong>r Betreuungsvergütung, <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung und <strong>de</strong>s Verkaufsentgelts wird in<br />

Abschnitt 8.6.2.1 beschrieben.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 201


9<br />

Steuerliche<br />

Grundlagen<br />

202<br />

Fjordlandschaft bei Engesland, Norwegen, zwischen <strong>de</strong>n Kraftwerksstandorten Skjersfossen und Skripelandsfossen


9.1<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen stellen die wesentlichen<br />

steuerlichen Folgen einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

dar. Die Darstellung beschränkt sich auf natürliche<br />

Personen, die nur in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten und diese ausschließlich mit Eigenmitteln<br />

finanzieren (im Folgen<strong>de</strong>n „Anleger“). Bei Personen,<br />

die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. Stiftungen<br />

und an<strong>de</strong>re Körperschaften o<strong>de</strong>r natürliche Personen,<br />

die die Vermögensanlage im Betriebsvermögen halten),<br />

können die nachfolgend beschriebenen Steuerfolgen nicht<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs eintreten. Die Darstellung <strong>de</strong>r Besteuerungsfolgen<br />

für Anleger berücksichtigt sowohl die unmittelbare<br />

Beteiligung als Kommanditist an <strong>de</strong>r Vermögensanlage als<br />

auch die mittelbare Beteiligung über die Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Es ist zu beachten, dass die Darstellung die wesentlichen<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

betrifft und nur anlagebezogene Aspekte, nicht jedoch<br />

individuelle anlegerbezogene Kriterien berück sichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Je<strong>de</strong>m Anleger ist daher anzuraten, die individuellen<br />

Steuerfolgen aus einer Beteiligung an dieser Vermögensanlage<br />

mit seinem persönlichen steuerlichen<br />

Berater zu besprechen. Die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

Alpha GmbH & Co. KG sowie <strong>de</strong>r Anbieter übernehmen<br />

nicht die Zahlung von Steuern für <strong>de</strong>n Anleger.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen Grundlagen berücksichtigt<br />

die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung gelten<strong>de</strong><br />

Rechtslage, die sich aus <strong>de</strong>n maßgeben<strong>de</strong>n Steuergesetzen,<br />

Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen<br />

ergibt. Die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(nachfolgend auch kurz DBA) wur<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />

Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassungen<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen<br />

unterliegen einer ständigen Entwicklung. Eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 203


während <strong>de</strong>r Fondslaufzeit ist <strong>de</strong>shalb wahrscheinlich.<br />

Durch eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesetze, <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung können<br />

sich die in diesem Prospekt beschriebenen steuerlichen<br />

Folgen än<strong>de</strong>rn, was auch zu einer Erhöhung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Belastung führen kann. Eine Haftung für <strong>de</strong>n<br />

Eintritt <strong>de</strong>r dargestellten steuerrechtlichen Folgen wird<br />

nicht übernommen. Die steuerlichen Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />

sind in Abschnitt 4.6 dargestellt.<br />

9.2<br />

Steuerliches Fondskonzept<br />

Da das Fondskonzept eine mehrstufige Beteiligungsstruktur<br />

vorsieht, sind steuerlich mehrere Ebenen zu<br />

betrachten. Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an<br />

<strong>de</strong>r österreichischen enso hydro GmbH (nachfolgend<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft).<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, <strong>de</strong>r jeweiligen lokalen Län<strong>de</strong>rgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anleger.<br />

9.2.1<br />

Steuerliche Behandlung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (KG)<br />

<strong>de</strong>utschen Rechts. Sie unterliegt in Deutschland nicht<br />

selbst <strong>de</strong>r Einkommen- o<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer, so dass<br />

ausschließlich die Anleger steuerpflichtig sind. Der Anleger<br />

unterliegt mit <strong>de</strong>n Einkünften entsprechend seinem<br />

Anteil am Ergebnis <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

(zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).<br />

Die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte <strong>de</strong>r<br />

Anleger wer<strong>de</strong>n gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2<br />

Buchst. a AO zunächst auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

einheitlich und sodann für <strong>de</strong>n Ergebnisanteil eines<br />

je<strong>de</strong>n Anlegers geson<strong>de</strong>rt festgestellt.<br />

Diese beteiligt sich nicht nur kurzfristig an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn, entwe<strong>de</strong>r<br />

unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar über Län<strong>de</strong>rgesellschaften,<br />

die län<strong>de</strong>rweit die jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

halten. Derzeit vorhan<strong>de</strong>n bzw. geplant sind <strong>Wasserkraft</strong>werksgesellschaften<br />

in Albanien, Österreich, Norwegen<br />

und <strong>de</strong>r Türkei. Sowohl die Län<strong>de</strong>rgesellschaften als<br />

auch die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sind Kapitalgesellschaften.<br />

Die unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

soll in Südosteuropa und in <strong>de</strong>r Türkei eine Mehrheitsbeteiligung<br />

sein, in Norwegen und Österreich besteht die<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>s Erwerbs von Min<strong>de</strong>rheitsbeteiligungen.<br />

In Österreich beabsichtigt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

selbst das Betreiben eines <strong>Wasserkraft</strong>werks. Sie ist in<br />

diesem Fall selbst eine <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft.<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> steuerliche Betrachtung erfolgt – soweit<br />

zum Verständnis erfor<strong>de</strong>rlich – auf Ebene <strong>de</strong>r lokalen<br />

9.2.2<br />

Steuerliche Behandlung <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligung<br />

Grundsätzlich wer<strong>de</strong>n die aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erzielten<br />

Einkünfte für steuerliche Zwecke <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

zugerechnet. Beteiligen sich Anleger über die Treuhand-<br />

Kommanditistin nur mittelbar an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, ist<br />

diese in Höhe <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>s Anlegers zivilrechtlich Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Sie wird dabei als Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

<strong>de</strong>n Anteil an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im eigenen<br />

Namen, aber im Auftrag, im Interesse und auf Rechnung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers, d. h. <strong>de</strong>s Anlegers, halten.<br />

Einkommensteuerlich wer<strong>de</strong>n diese Anleger wie Direktkommanditisten<br />

behan<strong>de</strong>lt, da <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />

entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s BMF-Schreibens vom<br />

01. September 1994 1 ausgestaltet ist. Bei einer Beteiligung<br />

über die Treuhand-Kommanditistin wer<strong>de</strong>n die von <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft erzielten Einkünfte somit diesen Anlegern<br />

1<br />

Vgl. BMF-Schreiben vom 01. September 1994, IV B 3-S 2253a-15 / 94, BStBl. I 1994, S. 604<br />

204 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

als eigene Einkünfte zugerechnet. Aus einkommensteuerlicher<br />

Sicht besteht somit kein Unterschied zwischen einer<br />

direkten Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers als Kommanditist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

mittelbaren über die Treuhand-Kommanditistin.<br />

9.2.3<br />

Anwendung <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>mentsteuergesetzes<br />

Das <strong>Invest</strong>mentsteuergesetz fin<strong>de</strong>t auf das vorliegen<strong>de</strong><br />

Beteiligungskonzept keine Anwendung, da es sich bei<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht um ein ausländisches<br />

<strong>Invest</strong>ment vermögen o<strong>de</strong>r ausländische <strong>Invest</strong>mentanteile<br />

i. S. d. § 2 Abs. 8 und 9 InvG han<strong>de</strong>lt.<br />

1. Hs. DBA Österreich – Türkei). Die Zielstaaten können<br />

auch eingeschränkt die von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>- bzw. Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ausgeschütteten<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n besteuern (Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich<br />

– Norwegen, Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich – Albanien,<br />

Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich – Türkei). Ein eingeschränktes<br />

Besteuerungs recht besteht in Albanien und <strong>de</strong>r Türkei<br />

ebenfalls für Zinsen (Art. 11 Abs. 2 DBA Österreich – Albanien,<br />

Art. 11 Abs. 2 DBA Österreich – Türkei). Für die<br />

von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft an die über die Fonds-KG<br />

beteiligten Anleger ausgeschütteten Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n hat<br />

Österreich ein eingeschränktes Besteuerungsrecht (Art. 10<br />

Abs. 2 DBA Österreich – Deutschland).<br />

9.2.4<br />

Doppelbesteuerungsrecht<br />

Zur Zuordnung <strong>de</strong>s Besteuerungsrechts und Vermeidung<br />

<strong>de</strong>r Doppelbesteuerung bei grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Sachverhalten<br />

schloss Deutschland mit Österreich beziehungsweise<br />

Österreich mit <strong>de</strong>n jeweiligen Zielstaaten Abkommen<br />

zur Vermeidung <strong>de</strong>r Doppelbesteuerung auf <strong>de</strong>m<br />

Gebiet <strong>de</strong>r Steuern vom Einkommen und vom Vermögen<br />

(DBA) ab.<br />

Für die Besteuerung <strong>de</strong>r Vermögensanlage sind dabei die<br />

folgen<strong>de</strong>n DBA relevant:<br />

» DBA Österreich – Deutschland vom 24. August 2000<br />

» DBA Österreich – Norwegen vom 28. November 1995<br />

geän<strong>de</strong>rt durch das Protokoll vom 14. November 2005<br />

» DBA Österreich – Albanien vom 14. Dezember 2007<br />

» DBA Österreich – Türkei vom 28. März 2008<br />

Für Gewinne aus <strong>de</strong>r Veräußerung von Anteilen an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft durch die Fondsgesellschaft steht<br />

nur Deutschland ein Besteuerungsrecht zu (Art. 13 Abs. 5<br />

DBA Österreich – Deutschland), ein österreichisches<br />

Besteuerungsrecht bestün<strong>de</strong> nur, wenn die Aktiva <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft überwiegend aus in Österreich<br />

belegenem unbeweglichem Vermögen bestehen (Art. 13<br />

Abs. 3 DBA Österreich – Deutschland).<br />

Im Fall <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an einer lokalen<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft durch eine Län<strong>de</strong>rgesellschaft hat<br />

nur <strong>de</strong>r jeweilige Quellenstaat ein Besteuerungsrecht. Veräußert<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft entwe<strong>de</strong>r die Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r bei einer unmittelbaren Beteiligung die<br />

jeweilige <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft, hat nur Österreich ein<br />

Besteuerungsrecht (Art. 13 Abs. 4 DBA Österreich – Albanien,<br />

Art. 13 Abs. 5 DBA Österreich – Norwegen, Art. 13<br />

Abs. 4 DBA Österreich – Türkei (im letzteren Fall bei einer<br />

mehr als einjährigen Haltedauer)).<br />

9.2.5<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Nach diesen DBA dürfen die Zielstaaten vollumfänglich<br />

die Gewinne aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften besteuern (Art. 7 Abs. 1<br />

S. 1, 1. Hs. DBA Österreich – Norwegen, Art. 7 Abs. 1 S. 1<br />

1. Hs. DBA Österreich – Albanien, Art. 7 Abs. 1 S. 1,<br />

Die steuerliche Relevanz <strong>de</strong>r zu erzielen<strong>de</strong>n Einkünfte<br />

setzt eine Einkunftserzielungsabsicht voraus. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />

dass objektiv erkennbar sein muss, dass <strong>de</strong>r Anleger<br />

bei einer langfristigen Prognose damit rechnen kann,<br />

dass die Einkunftsquellen aus dieser Vermögensanlage<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 205


nach ihrer Wesensart und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Bewirtschaftung auf<br />

Dauer geeignet sind, einen Überschuss zu erwirtschaften.<br />

9.3.1.2<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

Diese Einkunftserzielungsabsicht muss sowohl auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als auch auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

vorliegen.<br />

Vorliegend erzielt die Fondsgesellschaft ausschließlich Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen, wobei einkommensteuerlich<br />

zu beachten ist, dass <strong>de</strong>r Abzug tatsächlicher Werbungskosten<br />

ausgeschlossen ist. Den Anlegern wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mnach<br />

über die Totalperio<strong>de</strong> positive Einkünfte vermittelt, so dass<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als auch <strong>de</strong>r Anleger von<br />

einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen ist.<br />

9.3<br />

Besteuerung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

9.3.1<br />

Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

durch die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

9.3.1.1<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

hat grundsätzlich keine steuerlichen Folgen<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften. Ertragsteuerlich<br />

wer<strong>de</strong>n bspw. die Buchwerte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r er worbenen Gesellschaft<br />

gehören<strong>de</strong>n Wirtschaftsgüter fortgeführt. Im Einzelfall<br />

kann es zu abweichen<strong>de</strong>n Steuer folgen kommen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

kann ein Untergang bestehen<strong>de</strong>r Verlustvorträge eintreten.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft das <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

erst noch erwirbt, können hierdurch ebenfalls<br />

weitere Steuern (insbeson<strong>de</strong>re Stempelsteuern) ausgelöst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />

die Län<strong>de</strong>rgesellschaften hat steuerliche Folgen auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften.<br />

9.3.1.2.1<br />

Körperschaftsteuer<br />

In ertragsteuerlicher Hinsicht wer<strong>de</strong>n grundsätzlich<br />

die Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit <strong>de</strong>n<br />

Anschaffungskosten, d. h. mit <strong>de</strong>m Preis <strong>de</strong>r Anteile<br />

sowie etwaiger Nebenkosten aktiviert. Die Nebenkosten<br />

setzen sich u. a. aus Beratungskosten, Gebühren sowie<br />

auch Steuern anlässlich <strong>de</strong>s Erwerbs zusammen (z. B.<br />

Stempelsteuern o<strong>de</strong>r Umsatzsteuern im Fall fehlen<strong>de</strong>n<br />

Vorsteuerabzugs). Die Erwerbsnebenkosten sind i. d. R.<br />

mit <strong>de</strong>n Anteilen an <strong>de</strong>n Beteiligungen zu aktivieren und<br />

unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.<br />

9.3.1.2.2<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />

selbst unterliegt grundsätzlich nicht <strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Der<br />

Umsatzsteuer können jedoch die Nebenkosten <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />

unterliegen. Hierfür besteht für Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

grundsätzlich keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit.<br />

9.3.1.2.3<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft hat<br />

grundsätzlich keine grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen Folgen in<br />

<strong>de</strong>n Zielstaaten. In Österreich kann jedoch bei Erwerb<br />

von 100 % <strong>de</strong>r Anteile einer grundbesitzen<strong>de</strong>n Gesellschaft<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer i. H. v. 3,5 % bezogen auf das<br />

Dreifache <strong>de</strong>s steuerlichen Einheitswertes anfallen. Der<br />

Einheitswert entspricht ca. 10 – 20 % <strong>de</strong>s Verkehrswertes.<br />

206 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

9.3.1.2.4<br />

Weitere Steuern, insbeson<strong>de</strong>re Verkehrsteuern<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

kann weiteren Steuern, insbeson<strong>de</strong>re Verkehrssteuern unterliegen.<br />

Dies ist insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Türkei im Hinblick<br />

auf die Stempelsteuer sowie in Österreich im Hinblick<br />

auf die Gesellschaftsteuer von Be<strong>de</strong>utung.<br />

Ertragsteuerlich wer<strong>de</strong>n bspw. die Buchwerte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

erworbenen Gesellschaft gehören<strong>de</strong>n Wirtschafts güter<br />

fortgeführt. Im Einzelfall kann es zu abweichen<strong>de</strong>n<br />

Steuerfolgen kommen, insbeson<strong>de</strong>re kann ein Untergang<br />

be stehen<strong>de</strong>r Verlustvorträge eintreten.<br />

9.3.2.2<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Die türkische Stempelsteuer wird i. H. v. 0,825 % bezogen<br />

auf <strong>de</strong>n Gegenstandswert <strong>de</strong>s Vertrags erhoben.<br />

Je<strong>de</strong> unterschriebene Vertragsausfertigung unterliegt<br />

<strong>de</strong>r Besteuerung. Als Gegenstandswert wird <strong>de</strong>r höchste<br />

in <strong>de</strong>m Vertrag genannte Geldbetrag angesehen. Die<br />

Stempel steuer ist jeweils <strong>de</strong>r Höhe nach auf maximal<br />

1.251.383 TRY (ca. 498.000 EUR) begrenzt. In <strong>de</strong>r Türkei<br />

kann unter bestimmten Voraussetzungen <strong>de</strong>r Anteilskauf<br />

auch <strong>de</strong>r Umsatzsteuer unterliegen.<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat steuerliche Folgen auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Es gelten die unter Abschnitt<br />

9.3.1.2 gemachten Ausführungen entsprechend.<br />

9.3.3<br />

Alternativer Direkterwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Im Rahmen einer etwaigen Eigenkapitalerhöhung <strong>de</strong>r<br />

öster reichischen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft kann Gesellschaftsteuer<br />

i. H. v. 1 % <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Eigenkapitals<br />

ausgelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

9.3.2<br />

Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen gehen von <strong>de</strong>m Erwerb<br />

<strong>de</strong>r Anteile bereits bestehen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften aus.<br />

Müssen diese erst noch von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

gegrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, gelten grundsätzlich die gleichen Ausführungen.<br />

Im Einzelfall können sich jedoch zusätzliche<br />

Steuern ergeben.<br />

9.3.3.1<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat grundsätzlich keine<br />

steuerlichen Folgen auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften.<br />

Ertragsteuerlich wer<strong>de</strong>n bspw. die Buchwerte<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r erworbenen Gesellschaft gehören<strong>de</strong>n Wirtschaftsgüter<br />

fortgeführt. Im Einzelfall kann es zu abweichen<strong>de</strong>n<br />

Steuer folgen kommen, insbeson<strong>de</strong>re kann ein Untergang<br />

bestehen<strong>de</strong>r Verlustvorträge eintreten.<br />

9.3.3.2<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

9.3.2.1<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesell schaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />

die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft hat grundsätzlich keine<br />

steuerlichen Folgen auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesell schaften.<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat steuerliche Folgen auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Es gelten die unter<br />

Abschnitt 9.3.1.2 gemachten Ausführungen zur Körperschaft-,<br />

Umsatz- und Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer sowie zu <strong>de</strong>n<br />

weiteren Steuern, insb. Verkehrsteuern entsprechend.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 207


9.3.4<br />

Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft<br />

9.3.4.1<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft hat grundsätzlich keine<br />

steuerlichen Folgen auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Die Verlustvorträge bleiben erhalten, sofern diese nicht<br />

unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>r österreichischen Mantelkaufregelung<br />

entfallen.<br />

Weiterhin löst die Eigenkapitalerhöhung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge<br />

sellschaft österreichische Gesellschaftsteuer i. H. v. 1 %<br />

<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Eigenkapitals aus. Steuerschuldner ist<br />

die Kapital gesellschaft.<br />

9.3.4.2<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

unterliegt nicht <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Umsatz steuer. Der Umsatzsteuer können jedoch die<br />

Nebenkosten <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs unter liegen.<br />

Hierfür besteht für die Fondsgesellschaft keine<br />

Vorsteuerabzugsmöglichkeit.<br />

Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

hat grundsätzlich keine grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen<br />

Folgen. Jedoch kann bei Erwerb von 100 % <strong>de</strong>r Anteile<br />

einer grundbesitzen<strong>de</strong>n Gesellschaft Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

i. H. v. 3,5 % bezogen auf das Dreifache <strong>de</strong>s steuerlichen<br />

Einheitswertes anfallen. Der Einheitswert entspricht<br />

ca. 10 – 20 % <strong>de</strong>s Verkehrswertes.<br />

Ertragsteuerliche Folgen treten aufgrund <strong>de</strong>r Transparenz<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bei dieser nicht ein.<br />

9.3.5<br />

Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />

durch <strong>de</strong>n Anleger<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durch<br />

die Anleger unterliegt nicht <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Umsatzsteuer.<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durch<br />

<strong>de</strong>n Anleger ist ertragsteuerlich als anteiliger Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsgüter <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu werten<br />

(§ 20 Abs. 2 S. 3 EStG).<br />

Der Erwerb löst auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

keine steuerlichen Folgen aus.<br />

208 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

9.4<br />

Nutzungsphase<br />

Bislang wur<strong>de</strong>n Albanien, Österreich, Norwegen und<br />

die Türkei als Zielstaaten für die <strong>Wasserkraft</strong>projekte<br />

i<strong>de</strong>ntifiziert. Nachfolgend wird die Besteuerung in <strong>de</strong>r<br />

Nutzungsphase für diese Län<strong>de</strong>r dargestellt.<br />

9.4.1<br />

Besteuerung in <strong>de</strong>n Zielstaaten<br />

9.4.1.1<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

Grundsteuer<br />

In <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn unterliegt <strong>de</strong>r Besitz von Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Grundsteuer. Die Höhe <strong>de</strong>r Steuer ist abhängig<br />

von verschie<strong>de</strong>nen Faktoren (z. B. Belegenheit <strong>de</strong>r Im mobilie,<br />

<strong>de</strong>r Bebauung und <strong>de</strong>m Wert). Die Grundsteuer ist<br />

ertragsteuerlich sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.<br />

Vermögensteuer<br />

Eine Vermögensteuer wird in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn nicht erhoben.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Lieferung von Elektrizität unterliegt in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Auf Eingangsleistungen lasten<strong>de</strong> Umsatzsteuer<br />

ist grundsätzlich als Vorsteuer abzugsfähig.<br />

9.4.1.1.1<br />

Für alle <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften gelten<strong>de</strong><br />

Grundsätze<br />

Körperschaftsteuer<br />

Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sind in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn<br />

jeweils mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig,<br />

da sie dort <strong>de</strong>n Sitz als auch <strong>de</strong>n<br />

Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung haben. Bemessungs grundlage<br />

ist das zu versteuern<strong>de</strong> Einkommen.<br />

Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung<br />

ist jeweils <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtliche Gewinn <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

aus <strong>de</strong>m unter Hinzu- und Abrechnungen das<br />

steuer liche Ergebnis (Bemessungsgrundlage) ermittelt<br />

wird. Grundsätzlich können alle mit <strong>de</strong>r Erzeugung<br />

von Elektrizität zusammen hängen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />

abgesetzt wer<strong>de</strong>n, z. B. Abschreibungen, Instand -<br />

haltung, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie<br />

Zinsen. Ins beson<strong>de</strong>re die Abzugsfähigkeit <strong>de</strong>r Zinsen<br />

kann z. B. durch Unter kapitalisierungsregelungen<br />

beschränkt sein.<br />

Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />

Wer<strong>de</strong>n die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

direkt gehalten, wird bei <strong>de</strong>r Aus schüttung<br />

<strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n grundsätzlich eine Quellensteuer<br />

einbehalten. Bemessungsgrundlage für die Quellensteuer<br />

ist die Bruttodivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> (d. h. ohne Abzug). Der innerstaatliche<br />

Steuersatz kann abkommensrechtlich unter<br />

bestimmten Voraussetzungen reduziert wer<strong>de</strong>n). Die<br />

Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Abkommens berechtigung seitens<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft kann in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn von<br />

Substanzer for<strong>de</strong>rnissen abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Wer<strong>de</strong>n die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften von einer Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

gehalten, wird bei <strong>de</strong>r Ausschüttung <strong>de</strong>r<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n keine Quellensteuer einbehalten.<br />

9.4.1.1.2<br />

Besteuerung in Albanien<br />

Körperschaftsteuer<br />

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %. Verluste sind drei<br />

Jahre vortragsfähig. Ein Verlustrücktrag ist ausge schlossen.<br />

Weitere Ertragsteuern<br />

Abhängig vom Ort und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeiten<br />

können Steuern anfallen, die von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />

erhoben wer<strong>de</strong>n (lokale Steuern).<br />

Grundsteuer<br />

In Albanien unterliegt <strong>de</strong>r Besitz von Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

jährlich zu entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Steuer ist ab hängig von <strong>de</strong>r Belegenheit <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 209


Die Steuer liegt zwischen 50 (ca. 0,36 EUR) und 200 ALL<br />

(ca. 1,42 EUR) / m².<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Umsatzsteuersatz beträgt 20 %. Eine etwaiger<br />

Vorsteuerüberhang wird grundsätzlich ohne zeitliche<br />

Beschränkung vorgetragen. Eine Vorsteuererstattung ist<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />

Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />

Der innerstaatliche Quellensteuersatz auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

beträgt 10 %. Dieser Steuersatz kann abkommensrechtlich<br />

auf 5 % reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

9.4.1.1.3<br />

Besteuerung in <strong>de</strong>r Türkei<br />

Körperschaftsteuer<br />

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 20 %. Verluste können<br />

fünf Jahre vorgetragen wer<strong>de</strong>n. Ein Verlustrücktrag ist<br />

nicht möglich.<br />

Zusätzlich kann die Darlehnsaufnahme einer Abgabe<br />

von 3 % für <strong>de</strong>n so genannten Unterstützungsfonds<br />

unterliegen. In <strong>de</strong>r Türkei operieren<strong>de</strong> Banken unterliegen<br />

einer Transaktionssteuer für Bank- und Versicherungsgeschäfte.<br />

Sie beträgt 5 % <strong>de</strong>r Zinsen. In <strong>de</strong>r Praxis wird<br />

damit <strong>de</strong>r Darlehensnehmer belastet. Des Weiteren<br />

können Zinszahlungen <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (18 %) auf Ebene<br />

<strong>de</strong>s Darlehens gebers unterliegen. Die Umsatzsteuer kann<br />

beim Darlehnsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen<br />

als Vorsteuer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />

Der innerstaatliche Quellensteuersatz auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

beträgt 15 %. Dieser Steuersatz kann abkommensrechtlich<br />

auf 5 % reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

9.4.1.1.4<br />

Besteuerung in Norwegen<br />

Körperschaftsteuer<br />

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 28 %.<br />

Grundsteuer<br />

In <strong>de</strong>r Türkei unterliegt <strong>de</strong>r Grundbesitz <strong>de</strong>r jährlich zu<br />

entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer von 0,2 % auf Gebäu<strong>de</strong> und<br />

0,1 % auf Grund und Bo<strong>de</strong>n. Die Bemessungsgrundlage<br />

wird von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n festgelegt und entspricht<br />

grundsätzlich <strong>de</strong>m Verkehrswert.<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Umsatzsteuersatz beträgt 18 %. Ein etwaiger Vorsteuerüberhang<br />

wird grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung<br />

vorgetragen. Eine Vorsteuererstattung ist nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />

Stempelsteuer und Abgabe für Unterstützungsfonds<br />

Die Darlehensaufnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

<strong>de</strong>r Stempelsteuer von 0,825 % auf <strong>de</strong>n<br />

Gegenstandswert erhoben wer<strong>de</strong>n. Als Gegenstandswert<br />

wird <strong>de</strong>r höchste in <strong>de</strong>m Vertrag genannte Geldbetrag<br />

angesehen. Je<strong>de</strong> unterschriebene Vertragsausfertigung<br />

unterliegt <strong>de</strong>r Besteuerung.<br />

Verluste können unbeschränkt vorgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Verlustrücktrag von zwei Jahren ist unter bestimmten<br />

Voraussetzungen möglich.<br />

Steuer auf natürliche Ressourcen und<br />

Steuer auf die Energieerzeugung<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>r regulären Körperschaftsteuer wird in<br />

Norwegen eine Steuer auf natürliche Ressourcen erhoben.<br />

Diese Steuer hat <strong>de</strong>n Charakter einer körperschaftsteuerlichen<br />

Min<strong>de</strong>ststeuer, da die Körperschaftsteuer hierauf<br />

angerechnet wer<strong>de</strong>n kann. Darüber hinaus wird eine<br />

Steuer auf die Energieerzeugung erhoben. Bei<strong>de</strong> Steuerarten<br />

wer<strong>de</strong>n erst bei einer Kraftwerkgröße von mind.<br />

5.500 kVA erhoben. Nach <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Initiatorin erreichen<br />

die jeweiligen Kraftwerke diese Größe nicht.<br />

Grundsteuer<br />

In Norwegen unterliegt <strong>de</strong>r Grundbesitz <strong>de</strong>r jährlich zu<br />

entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer. Die örtlichen Steuersätze<br />

betragen je nach Gemein<strong>de</strong> zwischen 0 % und 0,7 %.<br />

210 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

Für <strong>Wasserkraft</strong>werke wird die Bemessungsgrundlage<br />

auf Basis <strong>de</strong>r voraussichtlichen Ertragswerte jährlich<br />

festgelegt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Umsatzsteuersatz beträgt 20 %. Eine Erstattung <strong>de</strong>s<br />

Vorsteuerüberhangs ist möglich.<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Umsatzsteuersatz beträgt 25 %. Eine Erstattung <strong>de</strong>s<br />

Vorsteuerüberhangs ist möglich.<br />

Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />

Zurzeit unterliegen nach innerstaatlichem Recht Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n -<br />

ausschüttungen an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keiner<br />

Quellensteuer.<br />

9.4.1.1.5<br />

Besteuerung in Österreich<br />

Körperschaftsteuer<br />

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %. Verluste sind<br />

uneingeschränkt vortragsfähig, können jedoch nur zu<br />

75 % mit <strong>de</strong>n Einkünften eines Wirtschaftsjahres verrechnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Ein Verlustrücktrag ist ausgeschlossen.<br />

Es wird eine Min<strong>de</strong>ststeuer von 1.750 EUR bei Kapitalgesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer GmbH erhoben.<br />

Die gezahlte Min<strong>de</strong>stkörperschaftsteuer kann jedoch auf<br />

die in späteren Jahren tatsächlich anfallen<strong>de</strong> Körperschaftsteuer<br />

solange angerechnet wer<strong>de</strong>n, als dadurch<br />

die Min<strong>de</strong>stkörperschaftsteuer nicht unterschritten wird.<br />

Kommunalsteuer<br />

Der Kommunalsteuer von 3 % (Gemein<strong>de</strong>abgabe) unterliegen<br />

die Bruttoarbeitslöhne, die jeweils in einem<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonat an die Dienstnehmer einer inländischen<br />

Betriebsstätte <strong>de</strong>s Unternehmens geleistet wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Sollte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigen,<br />

wird in Österreich keine Kommunalsteuer anfallen.<br />

9.4.1.2<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

Die nachfolgend beschriebenen Steuerfolgen sind nur<br />

dann relevant, wenn die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften von<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht direkt, son<strong>de</strong>rn indirekt<br />

über die Län<strong>de</strong>rgesellschaften gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Län<strong>de</strong>rgesellschaften sind so genannte Verwaltungsholdinggesellschaften,<br />

d. h. es erfolgt eine Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungen an <strong>de</strong>n operativen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften,<br />

ohne dass die Län<strong>de</strong>rgesellschaft Führungsaufgaben<br />

übernimmt. Umsatzsteuerlich ist eine<br />

Ver wal tungsholdinggesellschaft kein Unternehmer. Ein<br />

Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen.<br />

Grundsteuer / Bo<strong>de</strong>nwertabgabe<br />

In Österreich unterliegt <strong>de</strong>r Grundbesitz <strong>de</strong>r jährlich zu<br />

entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer. Die Höhe <strong>de</strong>r Steuerlast<br />

richtet sich nach <strong>de</strong>m steuerlichen Einheitswert <strong>de</strong>s<br />

betreffen<strong>de</strong>n Grundbesitzes, <strong>de</strong>r Steuermesszahl sowie<br />

<strong>de</strong>m Hebesatz, welcher durch die zuständige Gemein<strong>de</strong><br />

festgelegt wird.<br />

Neben <strong>de</strong>r Grundsteuer wird auch eine jährliche Bo<strong>de</strong>nwertabgabe<br />

von 1 % <strong>de</strong>s steuerlichen Einheitswerts<br />

er hoben. Die effektive Steuerbelastung beträgt i. d. R.<br />

zwischen 0,1 % und 0,2 % <strong>de</strong>s Verkehrswerts <strong>de</strong>s unbeweglichen<br />

Vermögens.<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>neinkünfte<br />

Die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>neinkünfte von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

sind auf Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>r gesell schaft<br />

aufgrund innerstaatlicher Regelungen steuer befreit.<br />

In Norwegen sind 3 % <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbezüge auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaft als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe<br />

<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer von 28 % zu unterwerfen.<br />

Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n ausschüttung<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />

Gewinnausschüttungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften an die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unterliegen grundsätzlich einer<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 211


Quellensteuer. Die Bemessungsgrundlage ist jeweils die<br />

Bruttodivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>. Der Quellensteuersatz kann unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

abkommensrechtlich weiter reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung seitens<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn<br />

von Substanzerfor<strong>de</strong>rnissen abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

In Norwegen wird nach <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>r Lage nach<br />

innerstaatlichem Recht keine Quellensteuer auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

ausschüttungen erhoben. Der innerstaat liche Quellensteuersatz<br />

in <strong>de</strong>r Türkei von 15 % bzw. in Albanien von<br />

10 % auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttungen an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

kann abkommensrechtlich auf jeweils 5 %<br />

reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

9.4.2<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Es gelten grundsätzlich die unter 9.4.1.1.5 gemachten<br />

Ausführungen zur Körperschaftsteuer, Grundsteuer / Bo<strong>de</strong>nabgabe,<br />

Umsatz- und Kommunalsteuer entsprechend.<br />

Nachfolgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>rheiten sind zu beachten.<br />

Körperschaftsteuer<br />

Die Einkünfte aus <strong>de</strong>n Beteiligungen an <strong>de</strong>n albanischen,<br />

norwegischen und türkischen Län<strong>de</strong>r- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

sowie etwaiger österreichischer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

sind unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s<br />

internationalen bzw. nationalen Beteiligungsprivilegs<br />

steuerfrei. Eine etwaige ausländische Quellensteuer auf<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n kann nicht angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Einkünfte aus <strong>de</strong>r Bewirtschaftung eines eigenen o<strong>de</strong>r<br />

gepachteten Kraftwerkparks unterliegen <strong>de</strong>r regulären<br />

Besteuerung. Es gelten grundsätzlich die unter Abschnitt<br />

9.4.1.1.5 gemachten Ausführungen zur Körperschaftsteuer<br />

ent sprechend.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt neben <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

auch ein eigenes Kraftwerk zu betreiben<br />

sowie Beratungsdienstleistungen zu erbringen. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

geht daher von einer zumin<strong>de</strong>st teilweisen<br />

Vorsteuerabzugsberechtigung aus.<br />

Gewinnausschüttungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

an die Fondsgesellschaft<br />

Eine Gewinnausschüttung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an<br />

die Fondsgesellschaft unterliegt in Österreich grundsätzlich<br />

einer Quellensteuer. Bemessungsgrundlage ist die<br />

(Brutto-)Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich<br />

25 %. Die Quellensteuer hat abgelten<strong>de</strong> Wirkung, d. h.<br />

eine Veranlagung fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />

Der Quellensteuersatz von 25 % kann unter <strong>de</strong>r Geltung<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utsch-österreichischen Doppelbesteuerungsab kommens<br />

(Art. 10 Abs. 2 S. 1 Buchst. b) auf einen Quellensteuersatz<br />

von 15 % ermäßigt wer<strong>de</strong>n. Die Fondsgesell schaft als<br />

Personengesellschaft ist selbst nicht abkommensberechtigt.<br />

Allerdings kann <strong>de</strong>r Anleger abkommensberechtigt sein.<br />

Die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Doppel besteuerungsabkommens<br />

durch <strong>de</strong>n Anleger und die Steuerentlastung an <strong>de</strong>r Quelle<br />

<strong>de</strong>r Erträge setzt <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r österreichischen Finanzverwaltung<br />

voraus. Der Nachweis <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung durch<br />

<strong>de</strong>n Anleger ist i. d. R. erfüllt, wenn er eine so genannte<br />

Ansässigkeits bescheinigung seines Wohnsitzfinanzamts<br />

vorlegt. Dieser Nachweis erfolgt grundsätzlich durch eine<br />

Bestätigung <strong>de</strong>s Wohnsitzfinanzamts auf einem von <strong>de</strong>r<br />

öster reichischen Finanzverwaltung bereitgestellten Formular.<br />

Dies erlaubt es <strong>de</strong>m Anleger das <strong>de</strong>utsch-österreichische<br />

Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu<br />

nehmen und die Reduktion <strong>de</strong>s Quellensteuersatzes auf<br />

15 % bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zu erreichen. Die Bestätigung <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Finanzverwaltung darf im Moment <strong>de</strong>r Abkommens<br />

inanspruchnahme nicht älter als ein Jahr sein. Abweichend<br />

von <strong>de</strong>m Vorgesagten kann gegenüber <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Finanzverwaltung die Abkommensberechtigung<br />

unter bestimmten erleichterten Bedingungen glaubhaft<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n, wenn die zu leisten<strong>de</strong>n Vergütungen<br />

nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Versäumt <strong>de</strong>r Anleger<br />

die Erbringung <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung<br />

und ist eine Entlastung an <strong>de</strong>r Quelle <strong>de</strong>shalb nicht<br />

212 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

möglich, kann er im nachhinein bei <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Finanzverwaltung eine Erstattung in Höhe <strong>de</strong>r Differenz<br />

zwischen <strong>de</strong>m tatsächlich erhobenen Quellensteuersatz<br />

und <strong>de</strong>m abkommensrechtlich zu lässigen Quellensteuersatz<br />

beantragen, sofern er dann seine Abkommensberechtigung<br />

nachweist.<br />

9.4.3<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

9.4.3.1<br />

Nichtanwendbarkeit <strong>de</strong>s Immobilieninvestmentfondsgesetzes<br />

und <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>mentfondsgesetzes<br />

Auf die Fondsgesellschaft sollte in Österreich we<strong>de</strong>r das<br />

Immobilieninvestmentfondsgesetz noch das <strong>Invest</strong>mentfondsgesetz<br />

anwendbar sein.<br />

9.4.3.2<br />

Einkommensteuer<br />

Steuerpflicht <strong>de</strong>r Anleger<br />

Die Fondsgesellschaft unterliegt in Deutschland nicht<br />

selbst <strong>de</strong>r Einkommen- o<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig<br />

sind die Anleger, die mit ihrem Anteil am Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r Einkommensteuer zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen.<br />

Beteiligen sich die Anleger als Kommanditisten über die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, sind sie – nach<br />

<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Treuhand- und Gesellschaftsvertrags<br />

– so gestellt wie ein sich unmittel bar beteiligen<strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter. Die Einkünfte sind daher gemäß<br />

BMF-Schreiben vom 01. September 1994 1 , unmittelbar<br />

<strong>de</strong>n Treugebern zuzurechnen.<br />

Die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

geson<strong>de</strong>rt und einheitlich festgestellt.<br />

Vermögensverwalten<strong>de</strong>r Charakter <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft beschränkt sich auf die Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r als Kapitalgesellschaft organisierten <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Sie beabsichtigt, sich auf die Wahrnehmung<br />

ihrer Rechte als Gesellschafterin zu beschränken und<br />

nicht in die Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

einzugreifen. Demnach übt die Fondsgesellschaft eine<br />

ausschließlich vermögensverwalten<strong>de</strong> Tätigkeit aus. Die<br />

Fondsgesellschaft ist ferner nicht gewerblich geprägt und<br />

auch nicht gewerblich infiziert.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft abweichend von <strong>de</strong>m Vor gesagtem<br />

gewerbliche Einkünfte erzielen, ergäben sich die<br />

unter Abschnitt 4.6.7.1 dargestellten steuerlichen Folgen.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlagen<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte erfolgt mehrstufig. Zunächst<br />

erfolgt die einheitliche und geson<strong>de</strong>rte Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Ergebnis anteile<br />

<strong>de</strong>r Anleger an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Anlegern<br />

entsprechend ihrer Beteiligungsverhältnisse zugewiesen.<br />

9.4.3.3<br />

Gewerbesteuer<br />

Da die Fondsgesellschaft vermögensverwaltend tätig,<br />

nicht gewerblich geprägt und nicht gewerblich infiziert<br />

ist, unterhält sie keinen Gewerbebetrieb i. S. d. § 2 Abs. 1<br />

GewStG. Die Fondsgesellschaft unterliegt <strong>de</strong>shalb nicht<br />

<strong>de</strong>r Gewerbesteuer.<br />

1<br />

BMF-Schreiben vom 01. September 1994, IV B 3-S 2253a-15 / 94, BStBl. I 1994 S. 604<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 213


214 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

9.4.4<br />

Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

9.4.4.1<br />

Einkommensteuer<br />

Die Abgeltungsteuer ist vom Anleger zu entrichten. Ein<br />

Einbehalt von Kapitalertragsteuer durch die Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nicht. Deshalb ist <strong>de</strong>r Anleger verpflichtet,<br />

eine Einkommensteuererklärung abzugeben und die<br />

Kapital einkünfte in <strong>de</strong>r Anlage KAP zu erklären.<br />

Gewinnausschüttungen durch die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist aus <strong>de</strong>utscher Sicht als<br />

Kapitalgesellschaft einzuordnen 1 . Gewinne <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions<br />

gesellschaft wer<strong>de</strong>n nicht besteuert, wenn sie<br />

thesauriert wer<strong>de</strong>n. Eine Besteuerung erfolgt erst bei Ausschüttung<br />

<strong>de</strong>r Gewinne (so genannte Ab schirmwirkung<br />

<strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft).<br />

Die Anleger erzielen anteilig aus <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n) grundsätzlich<br />

einem abgelten<strong>de</strong>n Steuersatz i. H. v. 25 % zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen.<br />

Die Abgeltungsteuer wird dabei auf die Bruttoeinnahmen<br />

aus Kapitalvermögen erhoben, d. h. <strong>de</strong>r Abzug <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen (§ 20<br />

Abs. 9 S. 1 Hs. 2 EStG). Der Anleger kann jedoch bei <strong>de</strong>r<br />

Ermittlung seiner gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

(hierzu gehören auch Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />

die <strong>de</strong>m Anleger nicht aus <strong>de</strong>r Beteiligung an<br />

<strong>de</strong>r Fonds-KG, son<strong>de</strong>rn aus an<strong>de</strong>ren Quellen zufließen)<br />

einen so genannten Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801 EUR<br />

geltend machen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt<br />

wer<strong>de</strong>n, beträgt dieser Sparer-Pauschbetrag 1.602 EUR<br />

(§ 20 Abs. 9 S. 1 Hs. 1 bzw. S. 2 EStG).<br />

Liegt <strong>de</strong>r persönliche Einkommensteuersatz <strong>de</strong>s Anlegers<br />

bei Anwendung <strong>de</strong>r tariflichen Einkommensteuer unterhalb<br />

<strong>de</strong>s Abgeltungsteuersatzes von 25 %, kann <strong>de</strong>r<br />

Anleger die Besteuerung seiner gesamten Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen mit diesem niedrigeren persönlichen<br />

Steuersatz beantragen (so genannte Günstigerprüfung).<br />

Auf die Abgeltungsteuer <strong>de</strong>s Anlegers (§ 32 d Abs. 5 Satz 1<br />

EStG) wird die auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />

einbehaltene Quellensteuer nur i. H. v. 15 % angerechnet,<br />

unabhängig davon, ob gemäß <strong>de</strong>m DBA Österreich<br />

– Deutschland die Quellensteuer reduziert wur<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r – in Ermangelung <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung<br />

– nicht. Gegebenenfalls kann in Österreich<br />

bei Nachweis <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung <strong>de</strong>r Antrag<br />

auf Erstattung <strong>de</strong>s Differenz betrages zwischen einbehaltener<br />

Quellensteuer und <strong>de</strong>m ab kommensrechtlich<br />

zulässigen Satz von 15 % gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zinseinkünfte<br />

Die Zinseinnahmen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, welche ggf.<br />

aus <strong>de</strong>r Anlage einer Liquiditätsrücklage resultieren, unterliegen<br />

beim Anleger als Kapitalerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 7<br />

EStG) ebenfalls <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer. Insoweit gelten die<br />

vor stehend genannten Grundsätze für die Besteuerung mit<br />

<strong>de</strong>r Abgeltungsteuer entsprechend. Bei Anlage im Inland<br />

wird die Steuer bereits durch das Kreditinstitut einbehalten.<br />

Legt die Fondsgesellschaft die Liquiditätsrücklage<br />

im Ausland an, ist die entsprechen<strong>de</strong> Steuer vom Anleger<br />

selbst im Rahmen seiner Veran lagung zu entrichten.<br />

(Son<strong>de</strong>r-)Werbungskosten<br />

Tatsächliche Kosten auf Anlegerebene, die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>n Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />

stehen (Werbungskosten), sind bei Anwendung <strong>de</strong>r<br />

Abgeltungsteuer nicht zu berücksichtigen.<br />

Verluste<br />

Da die Fondsgesellschaft ausschließlich Einkünfte aus Kapital<br />

vermögen erzielt und die damit zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

1<br />

Vgl. BMF-Schreiben vom 24. Dezember 2009, IV B 4-S 1300 –111 / 99, BStBl I 1999, S. 1076, Tabelle 1, Österreich<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 215


Kosten steuerlich nicht abzugsfähig sind, kann <strong>de</strong>r Anleger<br />

bei <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Einkünften aus <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />

(d. h. <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und ggf. Zinsen) keinen Verlust<br />

erzielen. Die beson<strong>de</strong>ren Vorschriften zu Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />

(§ 15 a bzw. § 15 b in Verbindung<br />

mit § 20 Abs. 7 EStG) kommen nicht zur Anwendung.<br />

9.4.4.2<br />

Hinzurechnungsbesteuerung<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fonds-KG, an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell<br />

schaft und <strong>de</strong>n nachgeschalteten Kapitalgesellschaften<br />

(Län<strong>de</strong>r- und <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften) löst<br />

im Hinblick auf die Haltephase keine Hinzurechnungsbesteuerung<br />

aus, da das Halten von Beteiligungen an<br />

Kapitalgesellschaften als aktive Tätigkeit im Sinne von<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG angesehen wird. Auch ist die Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften aktiv im Sinne von § 8<br />

Abs. 1 Nr. 2 AStG.<br />

9.4.4.3<br />

Kirchensteuer<br />

Bei Anlegern, die Mitglie<strong>de</strong>r einer kirchensteuer pflichtigen<br />

Religionsgemeinschaft sind, wird eine Kirchensteuer<br />

nach <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchensteuergesetzen erhoben. Der<br />

Steuer tarif beträgt in Abhängigkeit vom Bun<strong>de</strong>sland 8 %<br />

o<strong>de</strong>r 9 % <strong>de</strong>r tariflichen Einkommensteuer. Die gezahlte<br />

Kirchensteuer ist als Son<strong>de</strong>rausgabe im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Ein kommensteuer jedoch berücksichtigungsfähig (so<br />

genannte Insichabzugsfähigkeit).<br />

9.5<br />

Beendigungsphase<br />

9.5.1<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

und nachfolgen<strong>de</strong> Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />

durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie<br />

ihre Liquidation<br />

Veräußert die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Anteile an <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. in <strong>de</strong>ren Ermangelung die<br />

jeweiligen ausländischen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, kann<br />

eine Besteuerung <strong>de</strong>s Veräußerungsgewinns abkommensrechtlich<br />

nur in Österreich erfolgen.<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sind die Gewinne<br />

aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r ausländischen Län<strong>de</strong>r- bzw.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft unter bestimmten innerstaatlichen<br />

Voraussetzungen steuerbefreit, die konzeptionsgemäß<br />

erfüllt sein sollten. Dementsprechend wer<strong>de</strong>n<br />

Veräußerungsverluste nicht berücksichtigt.<br />

Ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung österreichischer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

unterliegt dagegen auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft <strong>de</strong>r Besteuerung mit <strong>de</strong>r Körperschaftsteuer<br />

von 25 %.<br />

Verfügt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nach Veräußerung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungen an Län<strong>de</strong>r- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />

über weitere Wirtschaftsgüter, insbeson<strong>de</strong>re eigene<br />

Kraftwerke, und erfolgt eine Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

unterliegt ein im Rahmen <strong>de</strong>r Liquidation<br />

erzielter Gewinn ebenfalls <strong>de</strong>r 25 %igen Körperschaftsteuer.<br />

Erfolgt nach Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>bzw.<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften und entsprechen<strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />

die Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

erhält <strong>de</strong>r Anleger über die Fondsgesellschaft ggf. weitere<br />

Liquidationsauskehrungen. Eine solche Liquidationsauskehr<br />

wird nach österreichischem Ver ständnis als Veräußerungsvorgang<br />

gewertet, wofür Österreich abkommensrechtlich<br />

kein Besteuerungsrecht zusteht. Der Anleger hat<br />

216 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

seine Abkommensberechtigung nachzu weisen, um eine<br />

Besteuerung in Österreich zu ver mei<strong>de</strong>n.<br />

Bei Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten, ist die Erfassung als gewerbliche Einkünfte bzw.<br />

Kapitaleinkünfte bei einer Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

davon abhängig, ob die durchgerechnete<br />

Beteiligung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb <strong>de</strong>r<br />

letzten fünf Jahre vor Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile durchgerechnet<br />

min<strong>de</strong>stens 1 % betrug.<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

beträgt während <strong>de</strong>r gesamten Beteiligungslaufzeit<br />

weniger als 1 %<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers unterliegen die Auskehrungen,<br />

soweit keine Rückzahlung <strong>de</strong>s Nennkapitals vorliegt,<br />

als Einkünfte aus Kapitalvermögen <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer<br />

i. H. v. 25 %, <strong>de</strong>m Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 %<br />

und ggf. <strong>de</strong>r Kirchensteuer (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG).<br />

Auskehrungen an<strong>de</strong>rer Eigenkapitalpositionen wie z. B.<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterzuschüsse unterliegen nicht <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer,<br />

wenn gegenüber <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Finanz -<br />

verwaltung ein Nachweis <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Einlagebestands<br />

erbracht wird. Zu <strong>de</strong>n weiteren steuerlichen<br />

Folgen <strong>de</strong>r Auskehrungen vgl. die Aus führungen unter<br />

Abschnitt 9.4.4.1, sofern <strong>de</strong>r Anleger im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Auflösung und <strong>de</strong>n fünf vorherigen Jahren nicht mit min<strong>de</strong>stens<br />

1 % beteiligt ist.<br />

Der Liquidationsgewinn ergibt sich als Differenz zwischen<br />

ausgekehrtem Vermögen und Anschaffungskosten nebst<br />

etwaiger Veräußerungskosten.<br />

Hinzurechnungsbesteuerung<br />

Veräußert die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Anteile an <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaften o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ren Ermangelung die<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, sollte auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

eine Hinzurechnungsbesteuerung nicht eintreten.<br />

9.5.2<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Der Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung von Anteilen an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann abkommensrechtlich<br />

nur in Deutschland besteuert wer<strong>de</strong>n (Art. 13 Abs. 5<br />

DBA Österreich – Deutschland), sofern die Aktiva<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft nicht überwiegend aus<br />

in Österreich belegenen Immobilien bestehen (Art. 13<br />

Abs. 3 DBA Österreich – Deutschland).<br />

Die Einkünfte wer<strong>de</strong>n über die Fondsgesellschaft <strong>de</strong>n<br />

Anlegern zugerechnet und unterliegen bei <strong>de</strong>n Anlegern<br />

<strong>de</strong>r Besteuerung. Die Besteuerung von Gewinnen aus<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Anteils an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft ist abhängig vom<br />

individuellen Steuerstatus <strong>de</strong>s Anlegers.<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />

betrug innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre vor <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung min<strong>de</strong>stens 1 %<br />

Ist <strong>de</strong>r Anleger mit min<strong>de</strong>stens 1 % beteiligt o<strong>de</strong>r war<br />

er in <strong>de</strong>n vorherigen fünf Jahren mit min<strong>de</strong>stens 1 %<br />

be teiligt, liegen gewerbliche Einkünfte vor (§ 17 Abs. 4<br />

EStG). In diesem Fall wird die Liquidation ebenfalls<br />

als Veräußerungsvorgang gewertet, soweit die Auskehrun<br />

gen nicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />

führen. Somit hat eine Aufteilung <strong>de</strong>r Auskehrungen in<br />

Kapital rückzahlungen im engeren Sinne (Nennkapital<br />

und Beträge <strong>de</strong>s Einlagekontos i. S. v. § 27 KStG) und<br />

eine Auskehrung thesaurierter Gewinne zu erfolgen.<br />

Bei Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten, ist die Erfassung als gewerbliche Einkünfte bzw.<br />

Kapitaleinkünfte bei einer Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

davon abhängig, ob die durchgerechnete<br />

Beteiligung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb <strong>de</strong>r<br />

letzten fünf Jahre vor Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile durchgerechnet<br />

min<strong>de</strong>stens 1 % betrug.<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

beträgt während <strong>de</strong>r gesamten Beteiligungslaufzeit<br />

weniger als 1 %<br />

Der Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unterliegt unabhängig von <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 217


Haltedauer <strong>de</strong>r Beteiligung in voller Höhe <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

als Kapitalertrag (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG).<br />

Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Veräußerung stehen (z. B. Maklerkosten bei einer<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile) min<strong>de</strong>rn dabei die steuerliche<br />

Bemessungsgrundlage (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Die<br />

Einkünfte unterliegen bei <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

mit <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer i. H. v. 25 %, <strong>de</strong>m Solidaritätszuschlag<br />

i. H. v. 5,5 % und ggf. <strong>de</strong>r Kirchensteuer. Die Ausführungen<br />

zur Besteuerung von Kapitalerträgen nach<br />

<strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer gelten entsprechend<br />

(siehe Abschnitt 9.4.4.1).<br />

Verluste aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft sind we<strong>de</strong>r im Jahr <strong>de</strong>r Verlustentstehung<br />

noch durch Verlustvor- o<strong>de</strong>r -rücktrag in<br />

an<strong>de</strong>ren Veranlagungszeiträumen mit Einkünften aus<br />

an<strong>de</strong>ren Einkunftsarten verrechenbar (§ 20 Abs. 6<br />

Satz 2 EStG). Die Verlustverrechnung ist nur innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Kapitaleinkünfte im Rahmen <strong>de</strong>s Verlustvortrags<br />

möglich, wobei <strong>de</strong>r Verlustvortrag geson<strong>de</strong>rt festzustellen<br />

ist (§ 20 Abs. 6 Satz 3 i. V. m. § 10 d Abs. 4 EStG).<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />

betrug innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre vor<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung min<strong>de</strong>stens 1 %<br />

Die Gewinne aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wer<strong>de</strong>n als Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb qualifiziert und nach § 17 i. V. m. § 3<br />

Nr. 40 Buchst. c EStG nach <strong>de</strong>m Teileinkünfteverfahren<br />

besteuert. Der Veräußerungsgewinn wird nur insoweit<br />

zur Besteuerung herangezogen, als er <strong>de</strong>n Teil von<br />

9.060 EUR übersteigt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m veräußerten Anteil an<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungs gesellschaft entspricht. Der Freibetrag<br />

ermäßigt sich um <strong>de</strong>n Betrag, um <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ver äußerungsgewinn<br />

<strong>de</strong>n Teil von 36.100 EUR übersteigt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

veräußerten Anteil an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft entspricht.<br />

Dieser verbleiben<strong>de</strong> Betrag wird zu 60 % mit<br />

<strong>de</strong>m individuellen Steuersatz <strong>de</strong>s Anlegers besteuert.<br />

Gewerbesteuer fällt nicht an.<br />

Verluste aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions<br />

gesellschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen<br />

steuerlich zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 2 S. 6 EStG).<br />

Kein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kann es aufgrund <strong>de</strong>s<br />

Trennungsprinzips bei Kapitalgesell schaften grundsätzlich<br />

nicht zu einem gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

kommen, unabhängig davon, ob die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Im mobilien o<strong>de</strong>r Anteile an immobilienhalten<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaften veräußert.<br />

Hinzurechnungsbesteuerung<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

löst keine Hinzurechnungsbesteuerung auf Ebene<br />

<strong>de</strong>s Anlegers aus.<br />

9.5.3<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fonds KG<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

wird in Deutschland wie die anteilige Veräußerung<br />

<strong>de</strong>r Anteile an Wirtschaftsgütern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft behan<strong>de</strong>lt<br />

(§ 20 Abs. 2 S. 3 EStG), siehe Abschnitt 9.5.2.<br />

9.6<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft von<br />

To<strong>de</strong>s wegen o<strong>de</strong>r die Schenkung unter Leben<strong>de</strong>n kann<br />

erbschaft- und schenkungsteuerlich relevant sein.<br />

9.6.1<br />

Österreich<br />

In Österreich wird eine Erbschaftsteuer nicht mehr<br />

erhoben. Für Schenkungen besteht eine Mel<strong>de</strong>pflicht,<br />

die jedoch bei Schenkungen zwischen ausschließlich<br />

in Deutschland wohnhaften und sich gewöhnlich in<br />

Deutschland aufhalten<strong>de</strong>n Personen nicht gilt.<br />

218 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

9.6.2<br />

Deutschland<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft von<br />

To<strong>de</strong>s wegen o<strong>de</strong>r die Schenkung unter Leben<strong>de</strong>n unterliegt<br />

<strong>de</strong>r Erbschaft- o<strong>de</strong>r Schenkungsteuer (§ 1 ErbStG).<br />

9.6.2.1<br />

Erbfall<br />

Im Fall <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Anlegers unterliegt <strong>de</strong>r Erwerb<br />

<strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft grundsätzlich <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Erbschaftsteuer, auch wenn die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

ihren Sitz o<strong>de</strong>r die Geschäftsleitung nicht in<br />

Deutschland hat.<br />

9.6.2.2<br />

Direktbeteiligung<br />

Ist <strong>de</strong>r Erblasser Direktkommanditist und tritt <strong>de</strong>r Erbe<br />

in diese Rechtsstellung ein, erwirbt dieser für erbschaftsteuerliche<br />

Zwecke die anteiligen Wirtschaftsgüter an<br />

<strong>de</strong>r vermögensverwalten<strong>de</strong>n Fondsgesellschaft (§ 10<br />

Abs.1 S. 4, 1. Hs. ErbStG), d. h. insbeson<strong>de</strong>re die Anteile<br />

an <strong>de</strong>r in Österreich ansässigen <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sowie etwaige Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Die Bewertung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />

erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s gemeinen Werts (Verkehrswert).<br />

Dieser ist vornehmlich aus Verkäufen unter<br />

frem<strong>de</strong>n Dritten abzuleiten, die weniger als ein Jahr vor<br />

<strong>de</strong>m Bewertungsstichtag zurückliegen. Sind <strong>de</strong>rartige<br />

zeitnahe Verkäufe nicht ermittelbar, ist <strong>de</strong>r gemeine Wert<br />

anhand betriebswirtschaftlich gängiger Unternehmensbe<br />

wertungen (Discounted Cashflow- Verfahren, Ertragswertverfahren,<br />

Multiplikatoren metho<strong>de</strong>) zu ermitteln.<br />

Die untere Grenze <strong>de</strong>r Be wertung stellt <strong>de</strong>r Substanzwert,<br />

d. h. die Summe aller Teilwerte <strong>de</strong>r einzelnen Wirtschaftsgüter<br />

<strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft abzüglich <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n<br />

und sonstigen Abzüge, dar.<br />

Ein Verschonungsabschlag (§ 13 a Abs. 1 ErbStG) und <strong>de</strong>r<br />

Abzugsbetrag (§ 13 a Abs. 2 ErbStG) als auch die Tarifbegrenzung<br />

(§ 19 a ErbStG) für begünstigtes Vermögen kann<br />

nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, da die Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft annahmegemäß nicht in einem<br />

Betriebsvermögen gehalten wird und auch keine unmittelbare<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft i. H. v.<br />

min<strong>de</strong>stens 25 % begrün<strong>de</strong>t wird.<br />

9.6.2.3<br />

Treuhandbeteiligung<br />

Nach einer von einem Teil <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rfinanzverwaltungen<br />

vertretenen Auffassung (u. a. Bayern 1 ) orientiert sich –<br />

abweichend von <strong>de</strong>r früher vertretenen Auffassung – die<br />

steuerliche Beurteilung <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Beteiligung, insbeson<strong>de</strong>re die Bewertung, sich an <strong>de</strong>r<br />

Vermögensart <strong>de</strong>s Treugutes. Es erfolgt somit eine Gleichstellung<br />

mit einer Direktbeteiligung, es gelten daher<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Bewertung die unter Abschnitt 9.6.2.2<br />

gemachten Ausführungen. In <strong>de</strong>n übrigen Län<strong>de</strong>rn erfolgt<br />

die Bewertung <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligung als Herausgabeanspruch<br />

ebenfalls mit <strong>de</strong>m gemeinen Wert.<br />

9.6.2.4<br />

Freibeträge und Steuersätze<br />

Von <strong>de</strong>r Bereicherung <strong>de</strong>s Erwerbers sind Freibeträge –<br />

abhängig von <strong>de</strong>r Steuerklasse <strong>de</strong>s Erwerbers im Verhältnis<br />

zum Erblasser – abzuziehen.<br />

1<br />

Bayerisches Finanzministerium, Erlass vom 16. September 2010, 34 – S 3811 – 035 – 38 476 / 10, DStR 2010 S. 2084<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 219


9.6.2.4<br />

Freibeträge und Steuersätze<br />

9.7<br />

Steuerliche Mel<strong>de</strong>pflichten<br />

Von <strong>de</strong>r Bereicherung <strong>de</strong>s Erwerbers sind Freibeträge –<br />

abhängig von <strong>de</strong>r Steuerklasse <strong>de</strong>s Erwerbers im Verhältnis<br />

zum Erblasser – abzuziehen.<br />

Zusätzlich wird in bestimmten Fällen ein Versorgungsfreibetrag<br />

gewährt (§ 17 Abs. 1 ErbStG).<br />

Die Fondsgesellschaft wird <strong>de</strong>r steuerlichen Mel<strong>de</strong>pflicht<br />

nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO nachkommen.<br />

9.8<br />

Mögliche Rechtsän<strong>de</strong>rungen<br />

Der steuerpflichtige Erwerb wird mit einem Steuersatz<br />

belastet, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>s steuerpflichtigen Erwerbs<br />

und <strong>de</strong>r Steuerklasse abhängig ist (7 % – 50 %).<br />

9.6.3<br />

Schenkung<br />

Bei einer Schenkung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft durch einen Anleger unterliegt <strong>de</strong>r<br />

Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft grund sätzlich<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Schenkungsteuer.<br />

In Albanien ist <strong>de</strong>rzeit die Erhöhung <strong>de</strong>s Körperschaftsteuersatzes<br />

von 10 % auf 30 % geplant. Dem Fondsinitiator<br />

sind <strong>de</strong>s Weiteren keine wesentlichen Steuerreformen<br />

in <strong>de</strong>n Zielstaaten o<strong>de</strong>r in Deutschland bekannt, die<br />

Auswirkungen auf das Fondskonzept haben könnten.<br />

Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassungen <strong>de</strong>r<br />

Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen<br />

jedoch einer ständigen Entwicklung. Eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

während <strong>de</strong>r Fondslaufzeit ist <strong>de</strong>shalb wahrscheinlich.<br />

Hier ist allerdings zu beachten, dass bei einer direkt o<strong>de</strong>r<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligung sowohl die übernommenen<br />

Verbindlichkeiten auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

als auch die evtl. über nommenen Verbindlichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Schenkers für <strong>de</strong>n Schenkungsempfänger ein<br />

Entgelt darstellen. In diesen Fällen liegt eine so genannte<br />

gemischte Schenkung vor. Der entgeltliche Anteil unterliegt<br />

<strong>de</strong>n allgemeinen ertragsteuerlichen Vorschriften und<br />

kann insoweit ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft<br />

darstellen. Die schenkungsteuerliche Bereicherung unterliegt<br />

<strong>de</strong>r Schenkungsteuer.<br />

220 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Steuerliche Grundlagen<br />

9<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 221


10<br />

Angaben über<br />

die wesentlichen<br />

Beteiligten<br />

222<br />

Ausgang <strong>de</strong>r Schlucht <strong>de</strong>r Lengarica (Albanien) kurz vor touristisch genutzten Thermalquellen


<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 223


10.1 Fondsgesellschaft<br />

Firma<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />

Sitz / Geschäftsadresse<br />

Frankfurt am Main / Mainzer Landstraße 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />

Erstes Eintragungsdatum 05. August 2011<br />

Kommanditkapital<br />

1.500 EUR (vollständig eingezahlt)<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46480<br />

Komplementärin<br />

Kommanditisten<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH, Darmstadt<br />

KUCERA Beteiligungen Holding GmbH, Darmstadt (geschäftsführend)<br />

DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH, Frankfurt am Main<br />

10.2 Komplementärin (Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin)<br />

Firma<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz / Geschäftsadresse<br />

Darmstadt / Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt<br />

Erstes Eintragungsdatum 16. August 2010<br />

Stammkapital<br />

25.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 89140<br />

Geschäftsführer<br />

Matthias Frank, Rolf Krauß (geschäftsansässig Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt)<br />

Gesellschafter<br />

KUCERA Beteiligungen Holding GmbH, Darmstadt<br />

10.3 Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

Firma<br />

KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />

Sitz / Geschäftsadresse<br />

Darmstadt /Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt<br />

Erstes Eintragungsdatum 07. Juli 2009<br />

Stammkapital<br />

25.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 87991<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Rolf Krauß, Dr. Stefan Kucera (geschäftsansässig Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt)<br />

Matthias Frank, Rolf Krauß, Dr. Stefan Kucera, Milena Vassilev<br />

(geschäftsansässig Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt)<br />

224 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Angaben über die wesentlichen Beteiligten<br />

10<br />

10.4 Treuhand-Kommanditistin / Zahlstelle<br />

Firma<br />

DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />

Sitz / Geschäftsadresse Frankfurt am Main / Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />

Erstes Eintragungsdatum 18. Mai 1993<br />

Stammkapital<br />

127.822,97 EUR (vollständig eingezahlt)<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 36832<br />

Geschäftsführer Iris Racke, Thomas Schnei<strong>de</strong>r (geschäftsansässig Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main)<br />

Gesellschafter<br />

RREEF Management GmbH<br />

10.5 Schwestergesellschaft<br />

Firma<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />

Sitz / Geschäftsadresse Frankfurt am Main / Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />

Erstes Eintragungsdatum 05. August 2011<br />

Kommanditkapital<br />

500 EUR (vollständig eingezahlt)<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46479<br />

Komplementärin<br />

Kommanditisten zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

Beitritt <strong>de</strong>r<br />

Treuhandkommanditistin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds GmbH, Darmstadt<br />

KUCERA Beteiligungen Holding GmbH, Darmstadt (geschäftsführend)<br />

Es ist geplant, die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

beitreten zu lassen. Die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft wird das auf sie entfallen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital in Höhe von 1.000 EUR vollständig einzahlen.<br />

10.6 <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Firma<br />

enso hydro GmbH<br />

Sitz / Geschäftsadresse<br />

Wildon (Republik Österreich) / Franz-Heresch-Straße 2, A-8410 Wildon<br />

Erstes Eintragungsdatum 25. Juni 2009<br />

Stammkapital<br />

2.000.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />

Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Lan<strong>de</strong>sgericht für Zivilrechtssachen Graz, FN 329036b<br />

Geschäftsführer<br />

Dipl.-Ing. Stefan Gillich, Dr. Hermann Pucher<br />

Gesellschafter<br />

enso GmbH & Co. KG<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 225


10.7 Joint Venture - Partner<br />

Firma<br />

enso GmbH & Co. KG<br />

Sitz / Geschäftsadresse<br />

Wildon (Republik Österreich) / Franz-Heresch-Straße 2, A-8410 Wildon<br />

Erstes Eintragungsdatum 29. Mai 2009<br />

Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Lan<strong>de</strong>sgericht für Zivilrechtssachen Graz, FN 327852k<br />

Komplementärin<br />

Kommanditisten<br />

enso GmbH<br />

TFI Industrie- und Unternehmensbeteiligung GmbH, Kapsch Immobilien GmbH<br />

Beitritt noch nicht rechtswirksam: CTI <strong>Invest</strong> AG<br />

10.8 Asset Manager<br />

Firma<br />

enso GmbH<br />

Sitz / Geschäftsadresse<br />

Wildon (Republik Österreich) / Franz-Heresch-Straße 2, A-8410 Wildon<br />

Erstes Eintragungsdatum: 20. Februar 2002<br />

Stammkapital<br />

200.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />

Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Lan<strong>de</strong>sgericht für Zivilrechtssachen Graz, FN 218693h<br />

Geschäftsführer<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl, Dipl.-Ing. Nikolaus Schäfer<br />

Gesellschafter<br />

TFI Industrie- und Unternehmensbeteiligung GmbH, Franz Heresch & Co. GmbH, Kapsch Immobilien GmbH,<br />

QUIN-TUS Unternehmensberatung GmbH, Lion Beratungs- und Beteiligungs GmbH, CTI <strong>Invest</strong> AG<br />

10.9 Anbieterin dieses Produktes und Herausgeberin <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />

sowie beauftragt mit Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

Eigenkapitalvermittlung und <strong>de</strong>r Konzeption und <strong>de</strong>s Marketings<br />

Firma<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Sitz / Geschäftsadresse<br />

Frankfurt am Main / Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />

Erstes Eintragungsdatum: 11. Februar 1992<br />

Stammkapital<br />

5 Mio. EUR<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 35708<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Steffen Leipold, Silvia Wagner, Jochen Wiesbach, Dr. Asoka Wöhrmann<br />

(geschäftsansässig Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main)<br />

<strong>DWS</strong> Holding & Service GmbH<br />

226 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Angaben über die wesentlichen Beteiligten<br />

10<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 227


11<br />

Sonstige<br />

Pflicht angaben,<br />

Negativ -<br />

fest stellungen<br />

228<br />

Steile Gebirgstäler in <strong>de</strong>r Nähe von Stavanger (Norwegen)


Am 1. Juli 2005 ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />

(AnSVG) neben <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV) in Kraft getreten.<br />

Nach diesen Regelungen besteht u. a. die Pflicht zur<br />

Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts bevor Anteile an<br />

geschlossenen Fonds o<strong>de</strong>r Treuhandvermögen öffentlich<br />

angeboten wer<strong>de</strong>n. Das Gesetz und die Verordnung<br />

regeln <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stinhalt <strong>de</strong>s Prospekts. Der vorliegen<strong>de</strong><br />

Prospekt wur<strong>de</strong> nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesetzes und <strong>de</strong>r Verordnung<br />

erstellt und enthält die gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stangaben.<br />

Nach folgen<strong>de</strong>r Aufstellung sind die Angaben <strong>de</strong>r<br />

Verordnung zu entnehmen, die für dieses Beteiligungsangebot<br />

nicht zutreffen bzw. nicht relevant sind. Die<br />

Glie<strong>de</strong>rung und Nummerierung entsprechen hierbei <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.<br />

§ 2<br />

VermVerkProspV: Allgemeine Grundsätze<br />

Absatz 1 Satz 5<br />

Der Verkaufsprospekt wur<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise in<br />

einer an<strong>de</strong>ren in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen<br />

Sprache abgefasst. Zusammenfassungen <strong>de</strong>r<br />

wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Angaben zu<br />

Emittenten, Vermögenslage und Anlageobjekt in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Sprache entfallen daher.<br />

§ 4<br />

VermVerkProspV: Angaben über<br />

die Vermögensanlagen<br />

Satz 1 Ziffer 2<br />

We<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anbieter noch die Fondsgesellschaft übernimmt<br />

die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />

Satz 1 Ziffer 7<br />

Eine Möglichkeit, die für die Zeichnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erwerb<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlagen vorgesehene Frist vorzeitig zu<br />

schließen o<strong>de</strong>r Zeichnungen, Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

zu kürzen, besteht außer in <strong>de</strong>n in Abschnitt 8.3.4 und in<br />

Abschnitt 8.3.6 geschil<strong>de</strong>rten Fällen nicht.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 229


Satz 1 Ziffer 8<br />

Die Vermögensanlage wird nicht nur in Deutschland, son<strong>de</strong>rn<br />

soll auch – ggf. zu abweichen<strong>de</strong>n Bedingungen – in<br />

Österreich zum Erwerb angeboten wer<strong>de</strong>n, wobei ein auf<br />

Österreich bzw. Deutschland entfallen<strong>de</strong>r Teilbetrag zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nicht feststeht.<br />

§ 5<br />

VermVerkProspV: Angaben über die Fondsgesellschaft<br />

Ziffer 2<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht für eine bestimmte Zeit<br />

gegrün<strong>de</strong>t.<br />

§ 6<br />

VermVerkProspV: Angaben über das Kapital <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft<br />

Satz 1 Ziffer 1<br />

Das Kapital <strong>de</strong>r Gesellschaft ist vollständig eingezahlt.<br />

Es bestehen keine ausstehen<strong>de</strong>n Einlagen.<br />

Satz 1 Ziffer 2<br />

Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere<br />

und / o<strong>de</strong>r Vermögensanlagen i. S. d. § 8 f Abs. 1 <strong>de</strong>s<br />

Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Die Treuhand-<br />

Kommandistin hält ihren Anteil treuhän<strong>de</strong>risch für die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin.<br />

Satz 2 und 3<br />

Die Fondsgesellschaft ist we<strong>de</strong>r eine Aktiengesellschaft<br />

noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien; folglich sind<br />

keine Wan<strong>de</strong>l- und Bezugsrechte auf Aktien vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, <strong>de</strong>n Nennbetrag<br />

<strong>de</strong>r umlaufen<strong>de</strong>n Wertpapiere, die <strong>de</strong>n Gläubigern ein<br />

Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht auf Aktien einräumen, sowie<br />

die Bedingungen und das Verfahren für <strong>de</strong>n Umtausch zu<br />

nennen.<br />

§ 7<br />

VermVerkProspV: Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Absatz 2 Ziffer 1 bis 3<br />

Die Gründungsgesellschafter haben keine unmittelbaren<br />

o<strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die<br />

mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen sowie die in Zusammenarbeit mit<br />

<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen.<br />

§ 8<br />

VermVerkProspV: Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Absatz 1 Ziffer 2<br />

Die Fondsgesellschaft ist von <strong>de</strong>m Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die laufen<strong>de</strong> Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>r Anbieterin (vgl. Abschnitt 8.5.1), <strong>de</strong>m<br />

Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin mit<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin (vgl. Abschnitt 8.5.2), <strong>de</strong>m Vertrag über<br />

Konzeption und Marketing mit <strong>de</strong>r Anbieterin (vgl. Abschnitt<br />

8.5.3), <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>m Joint<br />

Venture-Partner, <strong>de</strong>m Asset Manager und <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

(vgl. Abschnitt 8.5.4), <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />

mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.5) und<br />

<strong>de</strong>r Kooperationsvereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itions gesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.6) abhängig.<br />

Eine solche Abhängigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft besteht<br />

darüber hinaus mittelbar in Bezug auf <strong>de</strong>n Managementvertrag<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft mit <strong>de</strong>m Asset<br />

Manager (vgl. Abschnitt 8.6.2), <strong>de</strong>n Vertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>m technischen Sachverständigen<br />

(vgl. Abschnitt 8.6.3) sowie in Bezug auf die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>n bereits realisierten o<strong>de</strong>r sich in<br />

<strong>de</strong>r Realisierungsphase befindlichen <strong>Invest</strong>itionen durch<br />

die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft abgeschlossenen bzw. abzu-<br />

230 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen<br />

11<br />

schließen<strong>de</strong>n Verträgen (vgl. Abschnitt 8.4.10), weil auch<br />

diese Vereinbarungen von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung für die<br />

Ertragslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind.<br />

wesentlichen Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

sowie aus Abschnitt 6.7 und 8.4.10 die bereits<br />

realisierten <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Da es sich bei <strong>de</strong>m Beteiligungskonzept im Hinblick auf<br />

die <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ganz überwiegend<br />

um einen so genannten Blindpool han<strong>de</strong>lt, d. h.<br />

noch eine Vielzahl zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektauf stellung<br />

nicht feststehen<strong>de</strong>r weiterer <strong>Invest</strong>itionen durch die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft getätigt wer<strong>de</strong>n sollen, können<br />

über die geschil<strong>de</strong>rten Abhängigkeiten hinaus innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Fondslaufzeit weitere Abhängigkeiten entstehen. Zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung ist die Fondsgesellschaft<br />

von keinen weiteren Verträgen sowie von keinen<br />

Patenten, Lizenzen o<strong>de</strong>r neuen Herstellungsverfahren<br />

abhängig. Die (mittelbaren) Abhängigkeiten wer<strong>de</strong>n im<br />

einzelnen in <strong>de</strong>n Abschnitten 4.2.1.2, 4.2.1.3, 4.2.1.4,<br />

4.2.1.9, 4.2.2.8, 4.2.2.9, 4.2.2.10, 4.2.2.11, 4.3.1, 4.3.2,<br />

4.3.3 und 4.4.1 geschil<strong>de</strong>rt.<br />

Absatz 1 Ziffer 3<br />

Es sind keine Gerichts- o<strong>de</strong>r Schiedsverfahren anhängig,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft haben können.<br />

Absatz 1 Ziffer 4<br />

Es existieren keine laufen<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Absatz 2<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wur<strong>de</strong> durch keinerlei<br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />

§ 9<br />

VermVerkProspV: Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik <strong>de</strong>r Vermögensanlagen<br />

Absatz 1<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung sind die Anlageziele<br />

und die Anlagepolitik nur teilweise realisiert: Aus<br />

Abschnitt 8.5 ergeben sich die bereits abgeschlossenen<br />

Verträge <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, aus Abschnitt 8.6 die<br />

Absatz 2 Ziffer 2<br />

Der Prospektverantwortlichen (<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

als Anbieterin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots), <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern,<br />

<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

stand o<strong>de</strong>r steht das Eigentum an <strong>de</strong>m Anlageobjekt o<strong>de</strong>r<br />

wesentlichen Teilen <strong>de</strong>sselben nicht zu und es steht diesen<br />

Personen auch aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n eine dingliche<br />

Berechtigung an <strong>de</strong>m Anlageobjekt nicht zu.<br />

Absatz 2 Ziffer 3<br />

Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen <strong>de</strong>s Anlageobjekts.<br />

Absatz 2 Ziffer 4<br />

Über die sich aus <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag mit <strong>de</strong>r<br />

Schwestergesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>m<br />

Joint Venture-Partner, <strong>de</strong>m Asset Manager und <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

(vgl. Abschnitt 8.5.4), aus <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />

mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.5)<br />

und aus <strong>de</strong>r Kooperationsvereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.6) ergeben<strong>de</strong>n<br />

Beschränkungen hinaus bestehen keine weiteren<br />

rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen <strong>de</strong>r Verwendungsmöglichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Anlageobjekts.<br />

Absatz 2 Ziffer 5<br />

Behördliche Genehmigungen sind zum Betrieb <strong>de</strong>s Anlageobjektes<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Absatz 2 Ziffer 6<br />

Die Fondsgesellschaft hat die in Abschnitt 8.5 dargestellten<br />

Verträge abgeschlossen bzw. plant diese abzuschließen.<br />

Weitere Verträge über die Anschaffung o<strong>de</strong>r<br />

Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts hat die Fondsgesellschaft<br />

nicht abgeschlossen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 231


Absatz 2 Ziffer 7<br />

Bewertungsgutachten wur<strong>de</strong>n für das Anlageobjekt nicht<br />

erstellt. Daher sind auch keine Angaben über Namen <strong>de</strong>r<br />

Personen o<strong>de</strong>r Gesellschaften, die ein Bewertungsgutachten<br />

für ein potenzielles Anlageobjekt erstellt haben,<br />

o<strong>de</strong>r Datum <strong>de</strong>s Bewertungsgutachtens und Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>s Bewertungsgutachtens möglich.<br />

Absatz 2 Ziffer 8<br />

Außer <strong>de</strong>n in Abschnitt 8.3.2.3 genannten Leistungen<br />

wer<strong>de</strong>n keine nicht nur geringfügigen Leistungen und<br />

Lieferungen von <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen, <strong>de</strong>n<br />

Gründungsgesellschaftern, <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r erbracht.<br />

§ 12<br />

VermVerkProspV: Angaben über Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s, Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

über <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r und sonstige Personen<br />

Absatz 1 Ziffer 1<br />

Es gibt we<strong>de</strong>r einen Beirat noch ein Aufsichtsgremium<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Herr Rolf Krauß und<br />

Herr Dr. Stefan Kucera sind als Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und Herr Matthias<br />

Frank (sowie ebenso Herr Rolf Krauß) als Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft i. S. d. § 12 Abs. 1<br />

VermVerkProspV. Geschäftsanschrift <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung ist Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt.<br />

Als Geschäftsführer <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

vertretungsberechtigten und zur Geschäftsführung allein<br />

berechtigten Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin haben<br />

Herr Rolf Krauß und Herr Dr. Stefan Kucera bei <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft Funktionen innerhalb <strong>de</strong>r Vertretung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nach außen und <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />

Herr Matthias Frank hat aufgrund seiner Eigenschaft<br />

als Geschäftsführer <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

ausgeschlossenen Komplementärin keine Geschäftsführungsfunktion<br />

bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Absatz 1 Ziffer 2<br />

Den Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

i. S. d. § 12 Abs. 1 VermVerkProspV wur<strong>de</strong>n für das<br />

letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen je<strong>de</strong>r Art, gewährt. Allerdings fließt <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, die in Abschnitt 8.3.2.2<br />

beschriebene Vergütung für die Geschäftsführung nebst<br />

Auslagenerstattung zu.<br />

Absatz 2 Ziffer 1, 2 und 3<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung sind in keiner Art und<br />

Weise für Unternehmen tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r<br />

angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft Fremdkapital geben o<strong>de</strong>r die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjektes nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen.<br />

Absatz 3<br />

Über die in Abschnitt 4.4.2 und in Abschnitt 8.3.2.3 geschil<strong>de</strong>rten<br />

Umstän<strong>de</strong> und Beziehungen hinaus bestehen<br />

keine Umstän<strong>de</strong> und Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

<strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>n können.<br />

Absatz 4<br />

Es gibt keine solchen Personen, die nicht in <strong>de</strong>n Kreis <strong>de</strong>r<br />

nach <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Prospekts o<strong>de</strong>r die Abgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Inhalt <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r Vermögensanlage aber wesentlich<br />

beeinflusst haben.<br />

§ 14<br />

VermVerkProspV: Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für die angebotenen Vermögensanlagen hat keine juristische<br />

Person o<strong>de</strong>r Gesellschaft eine Gewährleistung <strong>de</strong>r<br />

Verzinsung o<strong>de</strong>r Rückzahlung übernommen.<br />

232 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen<br />

11<br />

§ 15<br />

VermVerkProspV: Verringerte Prospektanfor<strong>de</strong>rungen<br />

Da die Fondsgesellschaft erst am 24. Juni 2011 gegrün<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong> und somit zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

vor weniger als 18 Monaten gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n<br />

ist und noch keinen Jahresabschluss im Sinne von<br />

§ 10 VermVerkProspV erstellt hat, muss <strong>de</strong>r Verkaufsprospekt<br />

abweichend von <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen nach <strong>de</strong>n<br />

§§ 10, 11 und 13 VermVerkProspV nur <strong>de</strong>n verringerten<br />

Prospekt anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 15 VermVerkProspV<br />

entsprechen.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 233


12<br />

Glossar<br />

und<br />

Literatur verzeichnis<br />

234<br />

Stausee am Unterlauf <strong>de</strong>s Flusses Mati (Albanien)


235


Glossar<br />

Agio<br />

Anbieterin<br />

Asset Management<br />

Asset Manager<br />

Aufgeld<br />

Ausuferungen<br />

Beitrittserklärung<br />

Aufgeld auf das Beteiligungskapital, siehe auch Aufgeld<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

bezeichnet die Betreuung und Verwaltung von Vermögenswerten;<br />

Ziel <strong>de</strong>s Asset Manager ist es, <strong>de</strong>n Vermögensbestand <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n auf einem hohen<br />

gewinnorientierten Niveau zu halten.<br />

enso GmbH, Wildon / Österreich<br />

2 % auf <strong>de</strong>n Nominalbetrag <strong>de</strong>r Kommanditbeteiligung<br />

Bereiche, in <strong>de</strong>nen Wasser unkontrolliert über <strong>de</strong>n Uferrand tritt<br />

die von je<strong>de</strong>m Anleger abzugeben<strong>de</strong> Erklärung, mit <strong>de</strong>r er <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

seinen Beitritt zur Fondsgesellschaft anbietet;<br />

Die vor bereitete Beitritts erklärung ist als Formular <strong>de</strong>m Verkaufsprospekt beigefügt.<br />

Beteiligungskapital das im Rahmen <strong>de</strong>r Platzierung zur Beteiligung an gebotene Kapital <strong>de</strong>r Fonds -<br />

gesellschaft ohne Agio<br />

Bewegungsenergie<br />

Chief Financial Officer<br />

(CFO)<br />

Dammkrone<br />

DBA<br />

Diffusor<br />

Due Diligence (DD)<br />

Einlagen<br />

Einlaufbauwerk<br />

Bewegungsenergie ist die Energie, die ein Objekt aufgrund seiner Bewegung enthält.<br />

Sie entspricht <strong>de</strong>r Arbeit, die aufgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss, um das Objekt aus <strong>de</strong>r<br />

Ruhe in die momentane Bewegung zu versetzen.<br />

Finanzvorstand<br />

die Dammkrone ist <strong>de</strong>r obere Abschluss eines Damms<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Ein Diffusor ist ein Bauteil im Maschinen-, Elektrizitätswerks-, Ventilator-, Fahrzeug-,<br />

Flugzeug- und Schiffbau, das Gas- / Flüssigkeitsströmungen verlangsamt und <strong>de</strong>n<br />

Gas- / Flüssigkeitsdruck erhöht. Es stellt im Prinzip die Umkehr einer Düse dar.<br />

Untersuchung beim Kauf bzw. Verkauf eines Anlagegegenstands (z. B. <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />

o<strong>de</strong>r Beteiligung an einer Gesellschaft) und die Bewertung <strong>de</strong>r<br />

damit verbun<strong>de</strong>nen Eigenschaften und Risiken<br />

vom Anleger aufzubringen<strong>de</strong>s Beteiligungskapital, das sich in eine Haft- und eine<br />

Pflichteinlage unterteilt<br />

Ein Einlaufbauwerk dient zur Entnahme größerer Wassermengen aus Oberflächengewässern.<br />

Vom Einlaufbauwerk wird das Wasser in ent sprechend dimensionierten<br />

Kanälen, Stollen o<strong>de</strong>r Rohren weitergeleitet.<br />

236 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Glossar und Literaturverzeichnis<br />

12<br />

Emittentin<br />

Emissionskapital<br />

Flussmorphologie<br />

För<strong>de</strong>rmaßnahmen<br />

Fondsgesellschaft<br />

Fondsverwaltung<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin<br />

Gesellschaftskapital<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Gigawattstun<strong>de</strong> (GWh)<br />

Green Certificates<br />

Hafteinlage (Haftsumme)<br />

IEA<br />

die Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />

siehe Beteiligungskapital<br />

Flussmorphologie ist die Gesamtheit <strong>de</strong>r Eigenschaften eines Fließgewässers,<br />

wie z. B. Quer- und Längsprofil, Linienführung, Sohlenform, Sohlengefälle und<br />

Feststoffhaushalt, sowie <strong>de</strong>r Prozesse, welche die Form <strong>de</strong>r Erdoberfläche<br />

(<strong>de</strong>s Gewässerbetts) verän<strong>de</strong>rn.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung erneuerbarer Energie sind die<br />

wesentlichsten Maßnahmen:<br />

– Einspeisetarife, also feste Abnahmepreise für Strom aus erneuerbaren Energien<br />

– Einspeisevorrang, also Abnahmegarantien für Strom aus erneuerbaren Energien<br />

– CO 2<br />

-Zertifikate, also frei veräußerbare Verschmutzungs rechte für<br />

Kohlendioxi<strong>de</strong>missionen<br />

– Grünstromzertifikate, also frei veräußerbare Herkunftsnachweise für<br />

Strom aus CO 2<br />

-freien Quellen<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />

Kapital <strong>de</strong>r Gesellschaft bestehend aus <strong>de</strong>m Emissions kapital <strong>de</strong>r Anleger, <strong>de</strong>r Einlage<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und ggf. <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern,<br />

die sich zum Ziel <strong>de</strong>r Verfolgung eines gemein samen Zwecks in einer Gesellschaft<br />

zusammengeschlossen haben.<br />

Einheit für Arbeit, siehe Wattstun<strong>de</strong><br />

Green Certifikates (Grünstromzertifikate) sind offizielle, han<strong>de</strong>l bare Bescheinigungen,<br />

dass eine bestimmte Menge elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen<br />

produziert wur<strong>de</strong>.<br />

<strong>de</strong>r im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Teil <strong>de</strong>r Einlage eines Kommanditisten;<br />

Die Hafteinlage bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beträgt 0,1 % <strong>de</strong>r Einlage. Bis zu diesem<br />

Betrag kann <strong>de</strong>r Kommanditist im Falle <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>rauflebens <strong>de</strong>r Kommanditistenhaftung<br />

von Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

International Electricity Agency<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 237


Initiatorin<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Joint Venture-Partner<br />

Kilowatt (kW)<br />

Kommanditist<br />

Komplementärin<br />

siehe Anbieterin<br />

enso hydro GmbH, Wildon / Österreich<br />

enso GmbH & Co. KG<br />

Einheit für Leistung, siehe Watt<br />

Gesellschafter, <strong>de</strong>r sich unmittelbar als Kommanditist an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt<br />

und als solcher im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Kraftwerksarten<br />

Laufwasserkraftwerk<br />

Ein Laufwasserkraftwerk, Laufkraftwerk o<strong>de</strong>r auch Flusskraftwerk ist ein<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werk ohne Speichermöglichkeit für das Betriebswasser. Es zeichnet<br />

sich aus durch die räumliche Nähe zwischen Wassereinlass und Turbine. Ein<br />

weiteres Merkmal ist die mit 2 – 15 m vergleichsweise geringe Stauhöhe. Mitunter<br />

können bei diesen Kraftwerken geringe Speicherfähigkeiten genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Oberwasser<br />

Generator<br />

Turbine<br />

Unterwasser<br />

Ausleitungskraftwerk<br />

Son<strong>de</strong>rform <strong>de</strong>s Laufkraftwerks: Im ursprünglichen Flussbett verbleibt nur das nicht<br />

genutzte Min<strong>de</strong>stwasser. Die Zuleitung <strong>de</strong>s für die Energiegewinnung genutzten<br />

Wassers zum abseits <strong>de</strong>s Gewässers liegen<strong>de</strong>n Kraftwerk und ebenso die Rückleitung<br />

in <strong>de</strong>n Fluss erfolgt mittels Kanalbauwerken, Tunnel und Rohrleitungen.<br />

238 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Glossar und Literaturverzeichnis<br />

12<br />

Speicherkraftwerke<br />

Speicherkraftwerke sperren geeignete Täler ab und halten das Wasser für mehrere<br />

Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gar mehrere Monate zurück. Dadurch können sie Strom dann<br />

produ zieren, wenn er am meisten benötigt wird.<br />

Speicher<br />

Wasserschloss<br />

Generator<br />

Turbine<br />

Druckstollen<br />

Druckrohrleitung<br />

Rückgabe<br />

Pumpspeicherkraftwerke<br />

Pumpspeicherkraftwerke haben zwei natürliche o<strong>de</strong>r künstliche Becken (Ober- und<br />

Unterbecken) mit möglichst großem Höhenunterschied. Zu Niedrig verbrauchs -<br />

zeiten wer<strong>de</strong>n die geringen Stromkosten dazu genutzt, um Wasser vom Unter- in<br />

das Oberbecken zu pumpen. In Zeiten hohen Verbrauchs und hohen Tarifs wird<br />

das Wasser wie<strong>de</strong>r heruntergeleitet und dabei Energie erzeugt.<br />

Einlaufbauwerk<br />

Oberbecken<br />

Generator<br />

Turbine<br />

Pumpe<br />

Druckstollen<br />

Unterbecken<br />

Druckrohrverteilleitung<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 239


Lageenergie<br />

Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />

Megawatt (MW)<br />

Megawattstun<strong>de</strong> (MWh)<br />

Net Asset Value<br />

Nettoeinnahmen aus<br />

<strong>de</strong>m Beteiligungsangebot<br />

Performance<br />

Persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin<br />

Pflichteinlage<br />

Platzierungszeitraum<br />

Projektgesellschaft<br />

Schwestergesellschaft<br />

Stauwehre<br />

Subventionen<br />

Treugeber<br />

Treuhand-Kommanditistin<br />

Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Die Lageenergie bezeichnet die potentielle Energie eines Körpers. In <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen<br />

<strong>Wasserkraft</strong> wird ausschließlich die Lageenergie für die Energieerzeugung genutzt,<br />

die Bewegungsenergie spielt keine Rolle.<br />

Gesellschaft in einem Zielland, über die die einzelnen Beteiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften gebün<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />

Einheit für Leistung, siehe Watt<br />

Einheit für Arbeit, siehe Wattstun<strong>de</strong><br />

entspricht <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Begriff Nettoinventarwert und bezeichnet <strong>de</strong>n Verkehrswert<br />

von Vermögensgegen stän<strong>de</strong>n abzüglich <strong>de</strong>r hierauf entfallen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten<br />

Emissionskapital abzüglich <strong>de</strong>r anfänglichen Provisionen und Vergütungen<br />

Leistungsfähigkeit<br />

siehe Komplementärin<br />

die im Verhältnis zur Gesellschaft insgesamt geschul<strong>de</strong>te Einlage<br />

Der erste Platzierungsabschnitt en<strong>de</strong>t am 30. November 2011. Danach sind zwei weitere<br />

Platzierungsabschnitte bis zum 29. Februar 2012 und bis zum 28. Juni 2012 vorgesehen.<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft, die <strong>Wasserkraft</strong>werke errichtet bzw. betreibt<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />

mauerartige Bauwerke, die quer zur Stromrichtung in ein Flussbett gestellt wer<strong>de</strong>n<br />

und das Wasser auf eine <strong>de</strong>finierte Pegelhöhe bringen<br />

Subventionen sind materielle Vorteile ohne unmittelbare Gegenleistung, die von<br />

einem Staat an Unternehmen, Vereinigungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Staaten geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Anleger, <strong>de</strong>r sich mittelbar an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt, in<strong>de</strong>m er einen Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag mit <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin abschließt<br />

DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />

Treuhandvereinbarung zwischen <strong>de</strong>r Treuhand- Kommanditistin und je<strong>de</strong>m Treugeber<br />

o<strong>de</strong>r Kommanditisten, <strong>de</strong>ssen Beteiligung von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

ver waltet wird<br />

240 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Glossar und Literaturverzeichnis<br />

12<br />

Turbinenarten<br />

Kaplanturbinen<br />

Der typische Leistungsbereich reicht bis<br />

zu 75 MW, <strong>de</strong>r typische Fallhöhe bereich<br />

2 – 40 m. Sie besitzen am Rotor (Bild)<br />

und auch im Zulauf regelbare Turbinenschaufeln.<br />

Ihre Neigung passt sich <strong>de</strong>r<br />

gefor<strong>de</strong>rten Leistung und <strong>de</strong>r Wasserspiegeldifferenz<br />

an. Kaplanturbinen<br />

wer<strong>de</strong>n bei großen Schwankungen von<br />

Wasserspiegel und Drehfluss eingesetzt,<br />

speziell in Flusskraftwerken. Die Anströmung<br />

<strong>de</strong>r Turbine erfolgt in axialer<br />

Richtung.<br />

Francisturbinen<br />

Der typische Leistungsbereich reicht<br />

bis zu 800 MW, bei typischen Fallhöhen<br />

von 30 – 300 m. Das Wasser strömt in<br />

tangentialer Richtung zwischen regulierbaren<br />

Leitschaufeln ein, passiert die<br />

die Turbinenachse antreiben<strong>de</strong>n Laufschaufeln<br />

und tritt in axialer Richtung<br />

wie<strong>de</strong>r aus. Die LeitschaufelStellung<br />

passt sich <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Erzeugung an.<br />

Peltonturbinen<br />

Der typische Leistungsbereich reicht<br />

bis zu 150 MW, bei einer typischen Fallhöhe<br />

von 300 – 1000 m. Pelton turbinen<br />

be sitzen Düsen, die Wasser strahlen<br />

hoher Be wegungsenergie erzeugen.<br />

Die Wasser strahlen treffen auf becher -<br />

förmige als Laufrad ange ordnete Schaufeln,<br />

die die Turbinenachse an treiben.<br />

Peltonturbinen passen <strong>de</strong>n Wasserstrom<br />

mit einer Regulierungs na<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten<br />

Leistung an. Das Bild zeigt eine<br />

eindüsige Turbine.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 241


Uferbegleitmaßnahmen<br />

Währungsbezeichnungen<br />

Maßnahmen bei <strong>de</strong>r Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken zum Schutz <strong>de</strong>r natürlichen<br />

Gegebenheiten im und am Fluss, z. B. Fischaufstiegshilfen, Bewässerungskanäle,<br />

Schwemmgutverwertung u. ä.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Währung Euro erfolgt im Prospekt in <strong>de</strong>r Form von EUR,<br />

TEUR für tausend Euro o<strong>de</strong>r Mio. EUR für Millionen Euro.<br />

NOK wird für norwegische Krone verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechselkurs<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs<br />

für August 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />

(1 EUR = rd. 7,79 NOK)<br />

CHF wird für Schweizer Franken verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechselkurs<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs<br />

für August 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />

(1 EUR = rd. 1,12 CHF)<br />

ALL wird für Albanische Lek verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechsel kurs<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs für<br />

Juli 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />

(1 EUR = rd. 140,19 ALL)<br />

TRY wird für Türkische Lira verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechselkurs<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs für<br />

August 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />

(1 EUR = rd. 2,51 TRY)<br />

<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />

Watt<br />

Wattstun<strong>de</strong><br />

Gesellschaft in einem Zielland, die eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke plant, entwickelt,<br />

errichtet und betreibt<br />

Einheit für Leistung,<br />

1 Kilowatt sind 1.000 Watt, 1 Megawatt sind 1 Million Watt<br />

Die Wattstun<strong>de</strong> (Einheitenzeichen: Wh) ist eine Maßeinheit <strong>de</strong>r Arbeit und damit<br />

eine Energieeinheit. Eine Wattstun<strong>de</strong> entspricht <strong>de</strong>r Energie, welche eine<br />

Maschine mit einer Leistung von einem Watt in einer Stun<strong>de</strong> aufnimmt o<strong>de</strong>r<br />

abgibt. 1 Mega wattstun<strong>de</strong> sind 1 Mio. Wattstun<strong>de</strong>n, eine Gigawattstun<strong>de</strong> sind<br />

1 Mrd. Wattstun<strong>de</strong>n.<br />

242 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Glossar und Literaturverzeichnis<br />

12<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 243


Literaturverzeichnis<br />

Arbeitsgemeinschaft Alpine <strong>Wasserkraft</strong> e. V.<br />

(Hrsg.) (2008) Landshut.<br />

Abrufbar unter: http://www.alpine-wasserkraft.com<br />

Bun<strong>de</strong>skartellamt (Hrsg.) (2011)<br />

Sektoruntersuchung Stromerzeugung<br />

und Stromgroßhan<strong>de</strong>l, Bonn<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt (Hrsg.) (2002)<br />

Bericht über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Markteinführung und<br />

<strong>de</strong>r Kostenentwicklung von Anlagen zur Erzeugung<br />

von Strom aus erneuerbaren Energien – Erfahrungsbericht<br />

zum EEG, Berlin<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt (Hrsg.) (2007)<br />

Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, Berlin<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft, Familie und Jugend<br />

(Hrsg.) (2010)<br />

Verrechnungspreis-Verordnung 2011, o. O.<br />

Bun<strong>de</strong>samt für Energie (Hrsg.) (2010)<br />

Statistik <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>anlagen <strong>de</strong>r Schweiz, Bern<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

(Hrsg.) (2011)<br />

Exportinitiative Erneuerbare Energien, Berlin.<br />

Abrufbar unter: http://www.bmwi.<strong>de</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

(Hrsg.) (2011)<br />

Exportinitiative Erneuerbare Energien, Län<strong>de</strong>rprofil<br />

Albanien 2011, Berlin<br />

Abrufbar unter: http://www.exportinitiative.<strong>de</strong><br />

Deutscher Wetterdienst (Hrsg.) (2007) Mittelwerte 1961–1990.<br />

Abrufbar unter: http://www.dwd.<strong>de</strong><br />

Die Bun<strong>de</strong>sversammlung <strong>de</strong>r Schweizerischen<br />

Eidgenossenschaft (Hrsg.) (2009)<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetz über die Stromversorgung<br />

(StromVG), o. O.<br />

Diercke Verlag (2008)<br />

Euphrat und Tigris – Wassernutzung, Braunschweig<br />

Europäisches Parlament und Rat <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Union (Hrsg.) (2003)<br />

Richtlinie 2003 / 54 / EG: Vorschriften für <strong>de</strong>n<br />

gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt, Brüssel<br />

Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank (Hrsg.) (2001)<br />

Finanzierungen für <strong>Invest</strong>itionsprojekte, o.O.<br />

Abrufbar unter: http://www.eib.org<br />

Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank (Hrsg.) (2003)<br />

Mittelfristige Strategie <strong>de</strong>r EIB für <strong>de</strong>n Westbalkan,<br />

Luxemburg<br />

244 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Glossar und Literaturverzeichnis<br />

12<br />

Eidgenössisches Departement für<br />

auswärtige Angelegenheiten (Hrsg.) (2009)<br />

Eidgenössisches Finanz<strong>de</strong>partement EFD<br />

(Hrsg.) (2009)<br />

Europäische Kommission (Hrsg.) (2009)<br />

Europäische Kommission (2010)<br />

Europäische Kommission (Hrsg.) (2010)<br />

Europäische Union (Hrsg.) (2006)<br />

Giesecke, J. und Mosony, E. (2009)<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2009)<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2010)<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2009)<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2011)<br />

Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2011)<br />

Hydrological and Meteorological<br />

Service of Montenegro (2010)<br />

Institut für interkulturelle Managementund<br />

Politikberatung (Hrsg.) (2011)<br />

Intergovernmental Panel on Climate<br />

Change (Hrsg.) (2009)<br />

International Energy Agency (Hrsg.) (2007)<br />

International Energy Agency (Hrsg.) (2007)<br />

Außenpolitischer Bericht, Bern<br />

Finanzstandort Schweiz Kennzahlen, Bern<br />

Erweiterungsstrategie und wichtigste<br />

Herausfor<strong>de</strong>rungen 2009 – 2010, Brüssel<br />

Potenzielle Kandidatenlän<strong>de</strong>r, Brüssel<br />

Abrufbar unter: http://ec.europa.eu<br />

Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und<br />

danach – ein Konzept für ein integriertes<br />

europäisches Energie netz, Brüssel<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union: Vertrag zur<br />

Gründung <strong>de</strong>r Energiegemeinschaft, Brüssel<br />

<strong>Wasserkraft</strong>anlagen – Planung, Bau und Betrieb, Berlin<br />

Wirtschaftsdaten von Montenegro, Mazedonien,<br />

Serbien, Bonn<br />

Wirtschaftstrends Norwegen 2010 / 11, Bonn<br />

Wirtschaftstrends Österreich, Bonn<br />

Energiewirtschaft Norwegen, Bonn<br />

Chemieindustrie Schweiz, Bonn<br />

Weather Station Crkvice (1961–1990), o. O.<br />

Abrufbar unter www.inter-kultur.<strong>de</strong><br />

Special report on renewable energy sources<br />

and climate change mitigation, o. O.<br />

Energy Use in the New Millennium, Paris<br />

Electricity Information, Paris<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 245


International Energy Agency (Hrsg.) (2008)<br />

International Energy Agency (Hrsg.) (2009)<br />

International Energy Agency (Hrsg.) (2009)<br />

International Energy Agency (Hrsg.) (2010)<br />

International Energy Agency (Hrsg.) (2011)<br />

Internationale Alpenschutzkommission<br />

CIPRA (Hrsg.) (2010)<br />

Institut für ökologische Wirtschaftsforschung<br />

(IÖW) (Hrsg.) (2007)<br />

Ockenfels, A., Grimm, V., Zöttl, G. (2008)<br />

Ost-Ausschuss <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Wirtschaft (Hrsg.) (2011)<br />

Patt, H. und Gonsowski, P. (2011)<br />

Energy in the Western Balkans, Paris<br />

Electricity Information, Paris<br />

World Energy Outlook, Paris<br />

Electricity Information, Paris<br />

Electricity Information, Paris<br />

Leben in <strong>de</strong>n Alpen, Schaan<br />

Abrufbar unter: http://www.cipra.org<br />

Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, Berlin<br />

Strommarkt<strong>de</strong>sign, Preisbildungsmechanismen im<br />

Auktionsverfahren für Stromkun<strong>de</strong>n kontrakte<br />

an <strong>de</strong>r EEX, Köln<br />

Ost-Ausschuss Informationen 5 / 2011, Berlin<br />

Wasserbau, Berlin<br />

Pöyry / Nordpool Consulting (2010) South East Europe Wholesale Market Opening –<br />

Final Report, o. O.<br />

Strobl, T. und Zunic, F. (2006) Wasserbau – aktuelle Grundlagen –<br />

Neue Entwicklungen, Berlin<br />

Rat <strong>de</strong>r Europäischen Union (2007)<br />

The Ministry of Finance of Norway (Hrsg.) (2007)<br />

Schlussfolgerungen <strong>de</strong>s Vorsitzes – Brüssel<br />

8. / 9. März 2007, Brüssel<br />

The Norwegian Economy, Oslo<br />

<strong>Wasserkraft</strong> Volk AG (Hrsg.) (2011) Fakten zur <strong>Wasserkraft</strong>, o. O.<br />

Abrufbar unter: http://www.wkv-ag.com<br />

World Bank (Hrsg.) (2010)<br />

World Bank (Hrsg.) (2010)<br />

World Energy Council (Hrsg.) (2007)<br />

Albania – the new growth agenda, Tirana<br />

Annual Growth<br />

Abrufbar unter: www.worldbank.org<br />

Survey of Energy Resources, London<br />

246 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Glossar und Literaturverzeichnis<br />

12<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 247


Anhang<br />

Gesellschafts verträge<br />

und Treuhand- und<br />

Verwaltungs vertrag<br />

248 Detailbild einer Kaplanturbine


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />

GmbH & Co. KG<br />

Inhalt<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

§ 2 Gegenstand<br />

§ 3 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapital, Beitritt<br />

§ 5 Einlage, Kapitalanteile, Ausschluss<br />

<strong>de</strong>r Nachschusspflicht, Haftung<br />

§ 6 Verfügung über Kommanditanteile<br />

§ 7 Aufgaben, Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r<br />

Treuhand- Kommanditistin, Rechtsstellung<br />

<strong>de</strong>r Treugeber, Kosten<br />

§ 8 Wi<strong>de</strong>rspruchs-, Kontroll- und Einsichtsrecht<br />

§ 9 Geschäftsführung und Vertretung<br />

§ 10 Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaftsorgane<br />

§ 11 Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung;<br />

schriftliches Verfahren<br />

§ 12 Beirat<br />

§ 13 Jahresabschluss<br />

§ 14 Ergebnisverteilung und Ausschüttung<br />

§ 15 Konten <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

§ 16 Tod eines Kommanditisten / Treugebers<br />

§ 17 Kündigung / Ausschei<strong>de</strong>n eines Gesellschafters<br />

§ 18 Abfindungsansprüche bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />

eines Gesellschafters<br />

§ 19 Liquidation; Veräußerung von<br />

Gesellschafts vermögen<br />

§ 20 Kommanditistenregister, Vertraulichkeit,<br />

Daten herausgabe, Mitteilungen<br />

§ 21 Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

§ 22 Schriftform<br />

§ 23 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />

Gerichtsstand, Rechtswahl<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 249


§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

a. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

Die Firma lautet: <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />

GmbH & Co. KG.<br />

b. Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Frankfurt am Main.<br />

§ 2<br />

Gegenstand<br />

Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Anteile einer o<strong>de</strong>r mehrerer<br />

Gesellschaften, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar im<br />

Besitz o<strong>de</strong>r Eigentum von <strong>Wasserkraft</strong>werken o<strong>de</strong>r von<br />

Lizenzen zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

sind, zu erwerben, zu halten und alle damit in Zusammenhang<br />

stehen<strong>de</strong>n Geschäfte zu tätigen. Zu diesem Zweck<br />

beteiligt sie sich langfristig an <strong>de</strong>r österreichischen Gesellschaft<br />

enso hydro GmbH („Beteiligungsgesellschaft“).<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen,<br />

die <strong>de</strong>r Erreichung <strong>de</strong>s Gesellschaftszwecks<br />

unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar för<strong>de</strong>rlich sind, mit Ausnahme<br />

erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in § 34 c<br />

GewO und <strong>de</strong>r in § 1 KWG genannten Tätigkeiten, soweit<br />

diese nach § 32 KWG erlaubnispflichtig sind. Die Gesellschaft<br />

kann Zweignie<strong>de</strong>rlassungen im In- und Ausland<br />

errichten. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig.<br />

§ 3<br />

Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

ist die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

<strong>de</strong>s Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 89140. Sie<br />

leistet keine Einlage und ist nicht am Kapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

beteiligt. Soweit <strong>de</strong>r Komplementärin nach diesem<br />

Gesellschaftsvertrag die Vertretung von Gesellschaftern,<br />

Treugebern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft obliegt, ist sie von <strong>de</strong>n<br />

Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

2. Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist die KUCERA<br />

Beteiligungen Holding GmbH (im Folgen<strong>de</strong>n „Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin“ genannt) mit Sitz in Darmstadt,<br />

eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Darmstadt unter HRB 87991. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin hält eine Hafteinlage / Pflichteinlage von<br />

500 EUR. Soweit <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

nach diesem Gesellschaftsvertrag die Vertretung von Gesellschaftern,<br />

Treugebern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft obliegt, ist<br />

sie von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

3. Treuhand-Kommanditistin<br />

Treuhand-Kommanditistin (im Folgen<strong>de</strong>n „Treuhand-<br />

Kommanditistin“) ist die DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am<br />

Main, eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Frankfurt am Main unter HRB 36832. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin ist zunächst mit einer Pflichteinlage von<br />

999 EUR und ei ner zusätzlichen Hafteinlage von 1 EUR an<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt.<br />

1. Die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft ist zeitlich nicht beschränkt.<br />

2. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. (ersten) April<br />

und en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m 31. (einunddreißigsten) März<br />

<strong>de</strong>s Folgejahres. Das Geschäftsjahr 2011 / 12 ist ein<br />

Rumpfgeschäftsjahr.<br />

§ 4<br />

Gesellschafter, Kapital, Beitritt<br />

1. Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin („Komplementärin“)<br />

4. Kapitalerhöhung<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist unter Befreiung von<br />

<strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB bevollmächtigt, ihr<br />

Kommanditkapital (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen<br />

Pflichteinlagen) durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter nach Maßgabe von § 4<br />

Ziffer 6 bis zum 28. Juni 2012 („Platzierungszei traum“) auf<br />

bis zu 83 Mio. EUR und nach Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin weiter auf bis zu 230 Mio. EUR<br />

(jeweils das „maximale Platzierungsvolumen“) zu erhöhen.<br />

Eine Kapitalerhöhung erfolgt jeweils nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />

250 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

einzelnen Platzierungsabschnitte, die am 30. November<br />

2011, am 29. Februar 2012 und am 28. Juni 2012 en<strong>de</strong>n.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />

<strong>de</strong>n Platzierungszeitraum ein malig o<strong>de</strong>r mehrfach zu<br />

verlängern. In diesem Fall laufen ein o<strong>de</strong>r mehrere weitere<br />

Platzierungsabschnitte, die mit Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditi stin gesetzten Frist en<strong>de</strong>n.<br />

Sie wird die Treuhand-Kommanditistin über eine etwaige<br />

Platzierungsverlängerung rechtzeitig informieren.<br />

Ist das maximale Platzierungsvolumen erreicht, wird die<br />

Treuhand-Kommanditistin keine weiteren Angebote <strong>de</strong>r<br />

Anleger annehmen.<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung enthaltenes Angebot auf Beteiligung<br />

noch nicht angenommen ist, dieses Angebot auf<br />

Beteiligung nicht annehmen. Anleger, <strong>de</strong>ren Angebot auf<br />

Be teiligung durch die Treuhand-Kommanditistin bereits<br />

angenommen wur<strong>de</strong>, die ihrer Einlageverpflichtung je doch<br />

noch nicht nachgekommen sind, schei<strong>de</strong>n in diesem Fall<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus. Ihre Verpflichtung zur Er bringung<br />

<strong>de</strong>r Pflichteinlage besteht nicht weiter fort. In Bezug auf<br />

Anleger, die ihrer Einlageverpflichtung bereits nachgekommen<br />

sind, erfolgt die Rückabwicklung in <strong>de</strong>r Weise,<br />

dass diese Anleger ihre be reits eingezahlte Pflichteinlage<br />

und das Agio zurückerhalten. Eine zusätzliche Abfin dung<br />

o<strong>de</strong>r Verzinsung <strong>de</strong>r Einlage erfolgt nicht. Vom Anleger<br />

individuell getätigte Ausgaben wer<strong>de</strong>n nicht erstattet.<br />

Von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />

(„Schwestergesellschaft“) eingeworbene Kapitalbeteiligungen<br />

sind auf das maximale Platzierungsvolumen anzurechnen.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin wird Angebote<br />

von Anlegern daher nur in soweit annehmen, als die<br />

Summe <strong>de</strong>r Kapitalbeteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft das maximale Platzierungsvolumen<br />

nicht übersteigt. Lie gen darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Angebote vor, wer<strong>de</strong>n die Angebote in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />

ihres Eingangs bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin bzw. bei<br />

<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft berücksichtigt; eine teilweise<br />

Annahme eines Angebotes ist in diesen Fällen möglich.<br />

Sollten die Gesellschaft und die Schwestergesellschaft zusammengenommen<br />

bis zum 30. November 2011 nicht ein<br />

Min<strong>de</strong>stplatzierungsvolumen i. H. v. 25 Mio. EUR er reichen,<br />

steht <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin die Möglichkeit<br />

zur vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

zur Rückabwicklung <strong>de</strong>r bisherigen Zeichnungen zu. Dieses<br />

Recht steht <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

auch zu, wenn eine solche Min<strong>de</strong>st kapitalisierung zwar erreicht<br />

wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Ge sellschaft hieran allerdings<br />

geringer als 5 Mio. EUR ist.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />

das Beteiligungsangebot nicht fortzuführen, wird die<br />

Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich <strong>de</strong>r Anleger, <strong>de</strong>ren in<br />

5. Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft, Anlagebetrag<br />

Anleger können sich im Zuge <strong>de</strong>r Kapitalerhöhungen<br />

gemäß vorstehen<strong>de</strong>m § 4 Ziffer 4 an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

mittel bar über die Treuhand-Kommanditistin als Treugeber<br />

beteiligen. Die Beteiligung <strong>de</strong>r Treugeber an <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft über die Treuhand-Kommanditistin ist in<br />

einem zweiseitigen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

zwi schen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m Treugeber<br />

geregelt. Die Treuhand-Kommanditistin wird die<br />

Beteiligungen in eigenem Namen, jedoch treuhän<strong>de</strong>risch<br />

für Rechnung <strong>de</strong>r Treugeber, übernehmen und halten. Im<br />

Außenverhältnis zu Dritten und <strong>de</strong>r Gesellschaft wird die<br />

Treuhand-Kommanditistin die Beteiligungen <strong>de</strong>r Treugeber<br />

als einheitliche Kommanditbeteiligung halten.<br />

Der Anlagebetrag je<strong>de</strong>s sich über <strong>de</strong>n Abschluss eines<br />

Treuhand- und Verwaltungs vertrags mit <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin indirekt beteiligen<strong>de</strong>n Treugebers muss<br />

min<strong>de</strong>stens auf 25.000 EUR o<strong>de</strong>r einen höheren, durch<br />

1.000 ohne Rest teilbaren Betrag lauten. Ausnahmen<br />

hiervon bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin. Neben <strong>de</strong>m Anlagebetrag hat <strong>de</strong>r Treugeber<br />

auch ein Agio von 2 % an die Gesellschaft zu leisten;<br />

die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin leistet kein Agio.<br />

Als Anleger können sich natürliche und juristische Personen<br />

(z. B. auch institutionelle <strong>Invest</strong>oren, Verbriefungsvehikel<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 251


usw.) beteiligen. Eine Beteiligung von Personengesellschaften,<br />

insbeson<strong>de</strong>re von Gesellschaften bürgerlichen Rechts,<br />

o<strong>de</strong>r von Gemeinschaften setzt jedoch die ausdrückliche<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r TreuhandKommanditistin voraus. Der<br />

Erwerb o<strong>de</strong>r das Halten von Kommanditanteilen o<strong>de</strong>r mittelbaren<br />

Beteiligungen für Rechnung Dritter, insbeson<strong>de</strong>re<br />

als Treuhän<strong>de</strong>r für Dritte, ist nicht zulässig. Abweichungen<br />

bedürfen <strong>de</strong>r ausdrücklichen Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin. Ausgenommen von dieser Beschränkung<br />

sind die Treuhand-Kommanditistin, die ausdrücklich<br />

berechtigt ist, ihren Kommanditanteil für eine Mehrzahl von<br />

Treugebern treuhän<strong>de</strong>risch zu halten, und je<strong>de</strong>r etwaige<br />

Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolger <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Treugeber, die ihre treuhän<strong>de</strong>rische Beteiligung<br />

durch Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

in eine direkte Beteiligung umgewan<strong>de</strong>lt haben.<br />

Es kann <strong>de</strong>r Gesellschaft nur beitreten, wer we<strong>de</strong>r Staatsbürger<br />

<strong>de</strong>r USA noch Inha ber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und<br />

nicht aus einem an<strong>de</strong>ren Grund in <strong>de</strong>n USA unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig ist und we<strong>de</strong>r einen Wohnsitz<br />

noch einen Zweitwohnsitz in <strong>de</strong>n USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten<br />

hat. Es darf sich bei <strong>de</strong>m Anleger nicht um<br />

eine US-amerikanische Ge sellschaft o<strong>de</strong>r sonstige nach<br />

<strong>de</strong>m US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />

Vermögensmasse o<strong>de</strong>r einen Trust, welche(r) <strong>de</strong>r<br />

US-Bun<strong>de</strong>s besteuerung unterliegt, han<strong>de</strong>ln. Der Anleger<br />

muss in eigenem Namen und auf eigene Rechnung han<strong>de</strong>ln.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass eine o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist <strong>de</strong>r Anleger<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m Anbieter <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungsangebots, <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />

scha<strong>de</strong>ns ersatzpflichtig, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Anleger hat<br />

dies nicht zu vertreten. Die Treuhand-Kommanditistin ist<br />

berechtigt, <strong>de</strong>m Treugeber in <strong>de</strong>n vorgenannten Fällen mit<br />

sofortiger Wirkung zu kün digen. § 18 fin<strong>de</strong>t Anwendung.<br />

6. Beitritt <strong>de</strong>r Treugeber<br />

Die Treuhand-Kommanditistin kann das Angebot eines<br />

Anlegers auf mittelbaren Bei tritt zur Gesellschaft als<br />

Treugeber durch Gegenzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Annahmeerklärung annehmen. Das<br />

Angebot kann nur durch Einrei chung <strong>de</strong>r ausgefüllten<br />

Beitrittserklärung bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

erfolgen. Die Annahme <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r Anleger durch<br />

die Treuhand-Kommanditistin erfolgt in <strong>de</strong>ren freiem<br />

Ermessen. Die Treuhand-Kommanditistin ist nicht zur<br />

Annahme <strong>de</strong>s Angebots eines Anlegers auf mittelbaren<br />

Beitritt zur Gesellschaft verpflichtet. Das Nähere regelt<br />

<strong>de</strong>r Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m Treugeber.<br />

7. Beteiligung als Kommanditist<br />

Treugeber können sich erstmals ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2013<br />

(früheste Anmeldung zum Han<strong>de</strong>lsregister) nach eigener<br />

Wahl auch persönlich und unmittelbar als Kommandi tist<br />

an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligen und sich entschei<strong>de</strong>n, ob<br />

sie in diesem Fall ihre Be teiligung gemäß Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag durch die Treuhand-Kommanditistin<br />

verwalten lassen (Verwaltungsmandat) o<strong>de</strong>r selbst<br />

verwalten möch ten. Die Ausübung dieses Wahlrechts<br />

hat zusammen mit <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrags gemäß § 13 Ziffer 2 <strong>de</strong>s<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrags durch <strong>de</strong>n Treugeber<br />

zu erfolgen. Die Übertragung <strong>de</strong>s entspre chen<strong>de</strong>n Teilkommanditanteils<br />

an <strong>de</strong>n Treugeber richtet sich nach § 7<br />

Ziffer 4.<br />

Die Beitrittsvoraussetzungen und -beschränkungen<br />

<strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Ziffer 5 gelten für die Beteiligung als<br />

Kommanditist entsprechend mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass<br />

bei Ver stößen gegen Ziffer 5 die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin die Kündigung mit sofortiger Wirkung<br />

aussprechen kann.<br />

Vorstehen<strong>de</strong>r Absatz gilt entsprechend für Staatsbürger<br />

sowie für natürliche und juri stische Personen, die ihren<br />

Wohnsitz o<strong>de</strong>r Sitz in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Kanada, Australien,<br />

Ir land o<strong>de</strong>r Japan haben.<br />

252 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

§ 5<br />

Einlage, Kapitalanteile, Ausschluss <strong>de</strong>r<br />

Nachschusspflicht, Haftung<br />

1. Einlagen<br />

Die Einlagen wer<strong>de</strong>n in eine Hafteinlage, die als<br />

Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen ist, und<br />

eine zusätzliche Pflichteinlage unterteilt. Die Haf teinlage<br />

eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten beträgt stets 0,1 % seines<br />

gezeichneten Kapitalanteils. Der über die Hafteinlage<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Einlage ist Pflichteinlage. Davon<br />

abwei chend hält die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

eine einheitliche Haft- / Pflichteinlage i. H. v. 500 EUR.<br />

2. Kapitalanteile<br />

Die Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten entsprechen<br />

ihren eingezahlten Einlagen ohne Agio. Nach Volleinzahlung<br />

<strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>ten Einlagen sind die Kapitalanteile<br />

fest.<br />

Der Kapitalanteil eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten – mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n Kommanditistin –<br />

muss darüber hinaus nach <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung stets<br />

min<strong>de</strong> stens 25.000 EUR betragen. Höhere Kapital anteile<br />

müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Aus nahmen<br />

hiervon bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin.<br />

Kontoinhaber: DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Kontonummer: 092 292 211<br />

Bank:<br />

Deutsche Bank AG<br />

BLZ: 500 700 10<br />

IBAN: DE85 5007 0010 0092 2922 11<br />

BIC / SWIFT-Co<strong>de</strong>: DEUTDEFFXXX<br />

Verwendungszweck: Name, Vorname <strong>de</strong>s Anlegers<br />

(nicht <strong>de</strong>s Kontoinhabers)<br />

Für die Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Einzahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />

ist die Gutschrift auf <strong>de</strong>m oben genannten Konto maßgeblich.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin prüft, ob <strong>de</strong>r Treugeber<br />

seine in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung angegebene Einlage<br />

zzgl. eines erhobenen Agios vollständig und fristgerecht<br />

geleistet hat und leitet diese zum Schluss <strong>de</strong>s je weiligen<br />

Platzierungsabschnitts, ggf. zzgl. etwaiger Zinsen, an die<br />

Gesellschaft weiter.<br />

Alle durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht erbrachte<br />

Einlage bzw. ein nicht fristge recht erbrachtes Agio<br />

verursachten Kosten und Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin sowie seine eigenen<br />

Auf wendungen, die ihm im Zusam menhang mit <strong>de</strong>m<br />

Beteiligungsangebot entstan<strong>de</strong>n sind, trägt <strong>de</strong>r säumige<br />

Anleger, es sei <strong>de</strong>nn, er hat die Säumnis nicht zu<br />

vertreten.<br />

3. Keine Nachschusspflicht<br />

Der Anspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft auf Leistung <strong>de</strong>r Einlage<br />

erlischt mit <strong>de</strong>ren Einzahlung endgültig. Er lebt auch<br />

dann nicht wie<strong>de</strong>r auf, wenn Einlagen durch Ausschüttungen<br />

o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise zurückgezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die nachfolgen<strong>de</strong> Regelung unter Ziffer 5 bleibt<br />

unberührt.<br />

4. Leistung <strong>de</strong>r Einlage<br />

Soweit kein Bankeinzug vereinbart wur<strong>de</strong>, hat <strong>de</strong>r An leger<br />

<strong>de</strong>n Anlagebetrag zzgl. eines erhobenen Agios spätestens<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungs abschnitts<br />

(§ 4 Ziffer 4) auf das nachfolgend genannte Konto zu<br />

überweisen:<br />

Einzahlungen von Teilbeträgen wer<strong>de</strong>n zunächst auf die<br />

Hafteinlage, anschließend auf die Pflichteinlage und zuletzt<br />

auf das Agio angerechnet. Säumige Kommanditisten<br />

haben vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Fälligkeit an auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r<br />

verspäteten Einlagezahlung (zzgl. Agio) Verzugszinsen<br />

i. H. v. fünf Prozentpunkten über <strong>de</strong>m jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />

Basiszins gemäß § 247 BGB zu zahlen, es sei <strong>de</strong>nn, sie<br />

haben die Säum nis nicht zu vertreten.<br />

5. Haftung<br />

Die Haftung eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten gegenüber<br />

Dritten ist vom Zeitpunkt seiner Eintragung in das<br />

Han<strong>de</strong>ls register an für danach entstehen<strong>de</strong> Verbindlichkeiten<br />

auf die Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten und als Haft summe<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 253


in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Hafteinlage beschränkt.<br />

Die Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage<br />

geleistet ist. Soweit Ausschüttungen Rück zahlungen<br />

o<strong>de</strong>r Entnahmen im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB darstellen,<br />

lebt die Haftung in diesem Umfang wie<strong>de</strong>r auf. Die<br />

Komplementärin haftet unbeschränkt.<br />

§ 6<br />

Verfügung über Kommanditanteile<br />

1. Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnis, Übertragungszeitpunkt<br />

Kommanditisten können unter Beachtung von § 5<br />

Ziffern 1 und 2 und ohne Zustim mung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Mitgesellschafter<br />

ihre Kommanditanteile o<strong>de</strong>r Teile davon<br />

mit Zu stimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

verpfän<strong>de</strong>n sowie auf einen Er werber, <strong>de</strong>r diesen Gesellschaftsvertrag<br />

uneingeschränkt anerkennt, übertragen.<br />

Dies gilt entsprechend für sonstige Verfügungen über<br />

Kommanditanteile.<br />

Die Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

kann nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Sie<br />

kann insbeson<strong>de</strong>re verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn durch die<br />

Übertragung Beteiligungen entstehen, die gegen die<br />

Vorschriften über die Min<strong>de</strong>stbe teiligung und Stückelung<br />

gemäß § 5 Ziffern 1 und 2 verstoßen o<strong>de</strong>r die Beitrittsvoraussetzungen<br />

<strong>de</strong>s § 4 Ziffer 5 bzw. § 4 Ziffer 7 nicht<br />

gegeben sind. Alle durch die Verfügungen über Kommanditanteile<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kosten trägt <strong>de</strong>r Kommanditist<br />

bzw. im Fall <strong>de</strong>s Wechsels <strong>de</strong>s Treugebers in die Stellung<br />

<strong>de</strong>s Kommanditisten <strong>de</strong>r Treugeber.<br />

Übertragungen sind nur mit Wirkung zum En<strong>de</strong> eines<br />

Kalen<strong>de</strong>r jahres zulässig. Die Übertragung für das laufen<strong>de</strong><br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr soll <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditi stin<br />

bis zum 30. November angezeigt wer<strong>de</strong>n. Bei nicht fristgemäßer<br />

Anzeige kann die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

die Zustimmung zur Übertragung im laufen <strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr versagen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

wird ermächtigt und bevollmächtigt, Übertragungen<br />

unabhängig von diesem Zeitpunkt auch während <strong>de</strong>s<br />

laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres mit von ihr zu bestimmen<strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt zu gestatten, wenn dies mit <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft in Einklang zu bringen ist.<br />

2. Übertragung <strong>de</strong>r Kommandit anteile<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Die vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Übertragung <strong>de</strong>s<br />

Kommandit anteils <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin ist mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

ohne Zustimmung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gesellschafter und ohne<br />

die in vorstehen<strong>de</strong>r Ziffer 1 ge nannten weiteren Beschränkungen<br />

möglich.<br />

Die Zustimmung soll von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn durch die<br />

Übertragung Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer ausgelöst wird und die<br />

Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Erwerber die Gesellschaft<br />

und die Anleger nicht von <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

freistellt.<br />

3. Anzeige <strong>de</strong>r Verfügungsabsicht<br />

Je<strong>de</strong> beabsichtigte Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung<br />

ist, soweit sie <strong>de</strong>r Zustim mung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin bedarf, dieser zur Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

mit angemessener Frist vorab anzuzeigen. Die<br />

Fristenregelung <strong>de</strong>r Ziffer 1 bleibt unberührt.<br />

4. Fortführung <strong>de</strong>r Konten<br />

Bei Übertragung o<strong>de</strong>r bei je<strong>de</strong>m sonstigen Übergang<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig,<br />

ob im Rahmen von Gesamtrechts- o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge,<br />

wer<strong>de</strong>n alle Konten (§ 15) im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Bestimmungen unverän<strong>de</strong>rt und einheitlich<br />

fortgeführt. Bei <strong>de</strong>r teilweisen Übertragung erfolgt die<br />

Fortführung auf getrennten Konten in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Teilung entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verhältnis. Die Übertragung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Übergang<br />

einzelner Rechte und / o<strong>de</strong>r Pflichten hinsichtlich nur<br />

einzelner Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen<br />

Kapitalanteil nicht möglich.<br />

5. Freistellung<br />

Der eintreten<strong>de</strong> Kommanditist / Treugeber stellt die Gesellschaft<br />

und die übrigen Kommanditisten / Treugeber von<br />

254 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

allen Vermögensnachteilen aufgrund <strong>de</strong>s Gesell schafterbzw.<br />

Treugeberwechsels frei.<br />

6. Son<strong>de</strong>rregelungen für die Treuhand-Kommanditistin<br />

Abweichend von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen ist es <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin gestattet, ihren Kommanditanteil<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsver trages<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf ihre Treugeber zu übertragen sowie<br />

Auszahlungsan sprüche, Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben,<br />

Abfindungen und sonstige Rechte aus <strong>de</strong>r Gesellschafterstellung<br />

im rechtlich zulässigen Rahmen jeweils anteilig an<br />

ihre Treu geber abzutreten. Die vorgenannten Abtretungen<br />

und Übertragungen sind ohne ge son<strong>de</strong>rte Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin möglich.<br />

Stimmrechte in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n ihr von <strong>de</strong>n Treugebern<br />

erteilten Weisun gen unterschiedlich auszuüben<br />

(gespaltenes Stimmrecht). Die Treugeber sind be rechtigt,<br />

an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen bzw. am schriftlichen<br />

Abstimmungs verfahren kraft <strong>de</strong>r ihnen erteilten<br />

Vollmacht teilzunehmen und die auf ihre Beteili gung entfallen<strong>de</strong>n<br />

mitgliedschaftlichen Rechte selbst o<strong>de</strong>r durch<br />

Bevollmächtigte auszuüben. Bevollmächtigt wer<strong>de</strong>n können<br />

nur an<strong>de</strong>re Kommanditisten, Treugeber o<strong>de</strong>r Personen,<br />

die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind.<br />

Die weitere Ausgestaltung <strong>de</strong>r Rechtsstellung <strong>de</strong>s<br />

Treugebers bestimmt sich nach <strong>de</strong>m Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag.<br />

§ 7<br />

Aufgaben, Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin, Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treugeber, Kosten<br />

1. Verwaltungstreuhand<br />

Die Treuhandverhältnisse zwischen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>n Treuge bern wer<strong>de</strong>n jeweils in einem geson<strong>de</strong>rten<br />

zweiseitigen Treuhand- und Verwaltungs vertrag<br />

geregelt, <strong>de</strong>r auf Basis <strong>de</strong>r Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />

zwischen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Treugeber abgeschlossen wird.<br />

Existenz und Inhalt <strong>de</strong>r Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />

sind allen Gesellschaf tern bekannt.<br />

2. Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treugeber<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erteilt <strong>de</strong>n Treugebern in<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrag und<br />

nach näherer Maßgabe dieses jeweiligen Vertrags Vollmacht<br />

zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen Rechte.<br />

Die Gesellschaft und ihre Ge sellschafter sind mit dieser<br />

Rechtsausübung einverstan<strong>de</strong>n. Die Treugeber bil<strong>de</strong>n untereinan<strong>de</strong>r<br />

keine Gesellschaft.<br />

3. Or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags<br />

Je<strong>de</strong>r Treugeber kann nach or<strong>de</strong>ntlicher Kündigung<br />

<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungs vertrags als Kommanditist<br />

in die Gesellschaft eintreten. Näheres bestimmen<br />

§ 4 Ziffer 7, folgen<strong>de</strong> Ziffer 4 sowie <strong>de</strong>r Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag.<br />

4. Eintritt eines Treugebers als Kommanditist<br />

Verlangt ein Treugeber seinen Eintritt als Kommanditist<br />

in die Gesellschaft, ist die Treuhand-Kommanditistin<br />

unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB<br />

be vollmächtigt und verpflichtet – ohne Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren Mitgesellschafter –, nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrags <strong>de</strong>n für diesen Treugeber<br />

gehaltenen Teil ihres Kommanditanteils auf <strong>de</strong>n dann als<br />

Kommanditist in die Gesell schaft eintreten<strong>de</strong>n Treugeber<br />

unter Beachtung von § 5 Ziffern 1 und 2 aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers als Kommanditist<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregi ster mit Rechtsnachfolgevermerk<br />

zu übertragen. Zuvor hat <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>r Treu hand-<br />

Kommanditistin eine über <strong>de</strong>n Tod hinaus gelten<strong>de</strong><br />

Han<strong>de</strong>ls registervollmacht zu erteilen (vgl. § 21).<br />

Soweit die Treuhand-Kommanditistin für die Treugeber<br />

han<strong>de</strong>lt, ist die Treuhand-Kommanditistin berechtigt und<br />

verpflichtet, die auf ihren Kommanditanteil entfallen <strong>de</strong>n<br />

Alle durch die Übertragung entstehen<strong>de</strong>n Kosten,<br />

Aus lagen und Gebühren (ein schließlich Notar- und<br />

Gerichts gebühren) trägt <strong>de</strong>r bisherige Treugeber. Die<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 255


Treuhand-Kommanditistin steht als Geschäftsbesorgerin<br />

für die Verwaltung seines Kom manditanteils und<br />

Wahrnehmung seiner mitgliedschaftlichen Rechte zur<br />

Verfügung.<br />

Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten ent sprechend,<br />

wenn die Treuhand-Kommanditistin von ihrem<br />

Kündigungs recht gemäß § 13 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags Gebrauch macht.<br />

aus §§ 164, 166 HGB (Wi<strong>de</strong>rspruchs- und Kontrollrecht)<br />

sowie das Einsichts- und Aufklärungsrecht im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Satz 1 namens <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin kraft <strong>de</strong>r<br />

ihnen im jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

eingeräumten Vollmacht ausüben. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

aus § 164 HGB entfällt, sofern die Gesellschafter mit <strong>de</strong>r<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Mehrheit ihre Zu stimmung zu <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahme erteilt haben o<strong>de</strong>r eine Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

5. Wechsel eines Kommanditisten in<br />

die Stellungeines Treugebers<br />

Je<strong>de</strong>r Kommanditist kann durch Übertragung seines<br />

Kommanditanteils unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen von § 5<br />

Ziffern 1 und 2 auf die Treuhand-Kommanditistin in die<br />

Stellung eines Treugebers wechseln. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin wird die Übertra gung annehmen und <strong>de</strong>n<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag abschließen, sofern<br />

nicht wichtige Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>m entgegenstehen.<br />

6. Kosten <strong>de</strong>r Verwaltung durch die<br />

Treuhand-Kommanditistin<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erhält für die Übernahme<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungstreuhand für die Treugeber und das Verwaltungsmandat<br />

für die Direktkommanditisten die im<br />

Treu hand- und Verwaltungsvertrag festgesetzte Vergütung.<br />

Die Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschaft getragen und <strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verwalteten Treu gebern<br />

und Kommanditisten in <strong>de</strong>r jeweils vereinbarten Höhe<br />

(siehe § 10 Ziffer 1 Treuhand- und Verwaltungsvertrag)<br />

zugerechnet.<br />

§ 8<br />

Wi<strong>de</strong>rspruchs-, Kontroll- und Einsichtsrecht<br />

Die Kommanditisten haben über das Überwachungsrecht<br />

nach § 166 HGB hinaus das Recht, je<strong>de</strong>rzeit die<br />

Han<strong>de</strong>lsbücher und die Papiere <strong>de</strong>r Gesellschaft durch<br />

einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen<br />

auf eigene Kosten einsehen zu lassen sowie<br />

von <strong>de</strong>r Geschäftsführung alle erfor<strong>de</strong>rlich erscheinen<strong>de</strong>n<br />

Aufklärun gen zu verlangen. Treugeber können Rechte<br />

§ 9<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Wahrnehmung <strong>de</strong>r Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft erfolgt alleinvertretungsbe<br />

rechtigt durch die Komple mentärin. Der<br />

Geschäfts führen<strong>de</strong>n Kommanditistin wird daneben<br />

Alleinvertretungsbe rechtigung kraft Vollmacht eingeräumt.<br />

Die Komplementärin, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

sowie die jeweiligen Geschäftsführer dieser Gesellschaften<br />

sind für Rechtsgeschäfte mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB be freit.<br />

Zur Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist allein die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditi stin berechtigt und verpflichtet.<br />

Sie ist verpflichtet, die Geschäfte <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns zu<br />

führen. Sie ist je<strong>de</strong>rzeit berechtigt und unter Befreiung<br />

von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

Geschäfte <strong>de</strong>r Gesellschaft ganz o<strong>de</strong>r teilweise von Dritten,<br />

die namens und für Rechnung <strong>de</strong>r Gesellschaft han<strong>de</strong>ln,<br />

besorgen zu lassen, entsprechen<strong>de</strong> Verträge mit Wirkung<br />

für die Gesellschaft abzuschließen und entsprechen<strong>de</strong><br />

Vollmachten zu erteilen. Die durch die Beauftragung<br />

Dritter entstehen<strong>de</strong>n Kosten trägt die Gesellschaft. Die<br />

Kom plementärin erteilt <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

hiermit für die Gesell schaft die Vollmacht, die<br />

Gesellschaft bei allen nach diesem Vertrag vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Handlungen, Geschäften o<strong>de</strong>r zu ergreifen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen allein zu vertreten. Die Komplementärin<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig, von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

ausge schlossen.<br />

256 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, alle<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Handlungen vorzunehmen:<br />

a) Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung gemäß <strong>de</strong>m Verkaufsprospekt;<br />

b) Abschluss aller für die Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Verträge;<br />

c) Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel in Tages-, Fest- o<strong>de</strong>r<br />

Termingeldanlagen;<br />

d) Festlegung <strong>de</strong>r auszuschütten<strong>de</strong>n Barüberschüsse<br />

und <strong>de</strong>r Zuführungen zur Liquiditätsreserve bzw. <strong>de</strong>r<br />

Entnahmen aus <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve;<br />

e) Abschluss und Durchführung einer Gesellschaftervereinbarung<br />

mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />

betreffend die Beteiligungsgesellschaft mit Regelungen<br />

zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

<strong>de</strong>r Beteili gungsgesellschaft<br />

(„Gesellschaftervereinbarung“);<br />

f) Zustimmung bei Gesellschafterbeschlüssen über<br />

die Zuführung zu und Ent nahmen aus <strong>de</strong>m nicht gebun<strong>de</strong>nen<br />

Eigenkapital <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft;<br />

g) Abschluss und Än<strong>de</strong>rungen von Vereinbarungen mit<br />

Dritten (z. B. Geschäfts besorgungs-, Eigenkapitalvermittlungs-,<br />

Fondsverwaltungs- sowie Kon zeptions- und<br />

Marketingvertrag) im Rahmen <strong>de</strong>s prospektierten<br />

<strong>Invest</strong>itions vorhabens;<br />

h) Beauftragung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Rechts- und Steuerberatung<br />

sowie die Erstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />

i) Zuführung von Gesellschafterdarlehen an die<br />

Beteiligungsgesellschaft;<br />

j) Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte in <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />

(z. B. bei Gesellschafterbeschlussfassungen),<br />

soweit hierfür nicht eine Beschluss fassung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter gemäß § 11 Ziffer 2 erfor<strong>de</strong>rlich ist;<br />

k) Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen – einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Abschlus ses und <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von<br />

Vereinbarungen mit Dritten und <strong>de</strong>r Wahrnehmung von<br />

Gesellschafterrechten in <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft –<br />

zur Umsetzung künftiger Vorgaben <strong>de</strong>s Aufsichtsrechts<br />

(etwa im Zuge <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in<br />

nationales Recht o<strong>de</strong>r aufgrund sonstiger Gesetzgebung<br />

zur Regulierung geschlossener Beteiligungsmo<strong>de</strong>lle);<br />

l) alle übrigen Maßnahmen und Handlungen <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Ge sellschaft, soweit nicht die Zuständigkeit<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung ge geben ist.<br />

Im Übrigen ist die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

zu allen Maßnahmen berech tigt, die nicht über<br />

<strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

hinausgehen.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist ferner zur<br />

Durchführung sämtlicher Maß nahmen und Geschäftsvorgänge<br />

berechtigt und verpflichtet, <strong>de</strong>nen die Gesellschafter<br />

gemäß § 11 Ziffer 2 durch Beschluss zugestimmt<br />

haben. Dabei hat sie ggf. die in <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />

geregelte Stimmbindung zu beachten.<br />

2. Vergütung <strong>de</strong>r Komplementärin und <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>de</strong>r<br />

persönlichen Haftung eine Vergü tung von 8.000 EUR<br />

pro Geschäftsjahr. Die Vergütung wird bis zur Vollbeendigung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft (Abschluss <strong>de</strong>r Liquidation)<br />

gewährt.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erhält für die<br />

Geschäftsführung eine Vergü tung von 13.000 EUR pro<br />

Geschäftsjahr. Der Vergütungsanspruch für die Geschäftsführung<br />

entfällt mit <strong>de</strong>r Auflösung (Liquidationseröffnung)<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Zusätzlich wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

ihre Auslagen mit 2,5 % <strong>de</strong>r vorgenannten Vergütung<br />

pauschal erstattet.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 257


Die vorgenannten Vergütungen einschließlich Auslagenersatz<br />

verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, soweit diese ohne<br />

Option kraft Gesetzes anfällt. Bei unterjährigem Eintritt<br />

o<strong>de</strong>r Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Komplementärin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kom manditistin bzw. bei unterjährigem<br />

Wegfall <strong>de</strong>s Vergütungsanspruchs wird die Haf tungs- o<strong>de</strong>r<br />

die Geschäftsführungsvergütung pro rata temporis für<br />

je<strong>de</strong>n vollen Monat <strong>de</strong>r Zugehörigkeit als Komplementärin<br />

o<strong>de</strong>r als Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin gewährt. Für<br />

das Rumpfgeschäftsjahr 2011 / 12 erhalten die Komplementärin<br />

und die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin eine<br />

volle Vergütung. Alle Vergütungen <strong>de</strong>r Kom plementärin<br />

und <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin sind zu Beginn<br />

<strong>de</strong>s Ge schäftsjahres fällig, für das sie zu leisten sind.<br />

Die Vergütungen für das Rumpfge schäftsjahr 2011 / 2012<br />

sind am 1. Januar 2012 fällig. Die vorgenannten Vergütungen<br />

wer<strong>de</strong>n jährlich um 2 % erhöht, erstmalig für<br />

das Geschäftsjahr 2013 / 14.<br />

Folgen bei <strong>de</strong>n Kommanditisten / Treugebern und für das<br />

Verhalten Dritter wird nicht übernommen.<br />

Etwaige Ansprüche gegen die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin, die Komplementä rin und die Treuhand-<br />

Kommanditistin verjähren drei Jahre nach Entstehen<br />

<strong>de</strong>s An spruchs, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere<br />

Verjährung gilt. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach Kenntniserlangung gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Anspruchsverpflichteten schriftlich geltend zu<br />

machen. Die vorgenannten Verjäh rungs- und Ausschlussfristen<br />

gelten nicht, soweit die Haftung in einem<br />

vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Han<strong>de</strong>ln begrün<strong>de</strong>t<br />

ist o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung ver tragswesentlicher<br />

Pflichten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit,<br />

die auf einer fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Pflichtverletzung<br />

beruhen, geltend gemacht wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r soweit<br />

gesetzlich längere Fristen zwingend bestimmt sind.<br />

3. Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Durch diesen Gesellschaftsvertrag wer<strong>de</strong>n für die Gesellschafter<br />

keine Wettbewerbs verbote begrün<strong>de</strong>t. Die Gesellschafter<br />

sind vom Wettbewerbsverbot gemäß § 112 HGB<br />

entbun<strong>de</strong>n.<br />

§ 10<br />

Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaftsorgane<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin<br />

und die Treuhand-Kommanditistin haften<br />

nicht für Schä<strong>de</strong>n und Verluste <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Ge sellschafter, die infolge pflichtwidriger o<strong>de</strong>r fehlerhafter<br />

Erfüllung ihrer Pflichten ent stehen. Hiervon ausgenommen<br />

sind Ansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit<br />

o<strong>de</strong>r Vorsatz beruhen. Bei Verletzung vertragswesentlicher<br />

Pflichten haften die genannten Gesellschafter auch bei<br />

einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für <strong>de</strong>n typischerweise<br />

vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n. Sie haften weiter für<br />

Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Le bens, <strong>de</strong>s Körpers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer fahrlässigen o<strong>de</strong>r<br />

vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für<br />

<strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Ziele und <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

§ 11<br />

Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung;<br />

schriftliches Verfahren<br />

1. Beschlussfassung<br />

Die von <strong>de</strong>n Gesellschaftern in <strong>de</strong>n Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zu treffen<strong>de</strong>n Bestimmungen erfolgen durch<br />

Beschlussfassung. Es fin<strong>de</strong>t jährlich min<strong>de</strong>stens eine Beschlussfassung<br />

statt. Die Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n<br />

im schriftlichen Verfah ren (Regelfall) o<strong>de</strong>r in Gesellschafterversammlungen<br />

am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r in Frankfurt<br />

am Main gefasst. An <strong>de</strong>r Beschlussfassung nehmen die<br />

Gesellschafter bzw. – namens <strong>de</strong>r Treuhand- Kommanditistin<br />

– die Treugeber kraft <strong>de</strong>r ihnen im jeweiligen Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag erteilten Vollmacht teil. Anleger<br />

können sich bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung nur durch an<strong>de</strong>re<br />

Kommanditisten, Treugeber o<strong>de</strong>r Personen aus <strong>de</strong>m Kreis<br />

<strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Berufe, die zur<br />

Berufsver schwiegenheit verpflichtet sind, vertreten lassen.<br />

Über die Beschlussfassungen <strong>de</strong>r Gesellschafter wird<br />

ein Protokoll angefertigt, das <strong>de</strong>n Kommanditisten bzw.<br />

Treugebern im Rahmen <strong>de</strong>r üblichen Korrespon<strong>de</strong>nz<br />

258 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

ü bermittelt und von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin an die<br />

Treugeber entsprechend wei tergeleitet wird.<br />

Beteiligungsge sellschaft gehaltenen<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n;<br />

2. Zuständigkeit<br />

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen<br />

sämtliche wesentlichen Geschäftsvorgänge, sofern<br />

im Einzelfall ein Geschäftswert von 5 Mio. EUR überschritten<br />

wird. Gleiches gilt – unabhängig vom Geschäftswert<br />

– in folgen<strong>de</strong>n Fällen:<br />

a) Veräußerung von Anteilen an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie Liquidation <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft;<br />

b) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an<br />

an<strong>de</strong>ren Unternehmen und Verfügung über und<br />

Liquidation von solchen Beteiligungen;<br />

(v) Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungs verträge, Betriebs pacht- o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsüberlassungsverträge o<strong>de</strong>r vergleichbarer<br />

Vereinbarungen, im Rahmen <strong>de</strong>ssen sich<br />

die Beteili gungsgesellschaft ver pflichtet, ihren<br />

Gewinn ganz o<strong>de</strong>r teilweise an ein an<strong>de</strong>res<br />

Unter nehmen abzuführen;<br />

(vi) Kapitalerhöhungen und / o<strong>de</strong>r<br />

Kapitalherabsetzungen;<br />

(vii) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungsgesellschaft;<br />

c) Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungsgesellschaft in Bezug auf folgen<strong>de</strong><br />

Gegenstän<strong>de</strong>:<br />

(i) Entscheidungen, die Abweichungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s prospektier ten <strong>Invest</strong>itionsplans o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r prospektierten <strong>Invest</strong>itionskriterien bein halten;<br />

(ii) Angelegenheiten, in <strong>de</strong>nen die Generalversammlung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungs gesellschaft wegen<br />

mangeln<strong>de</strong>r Einigung <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Organe<br />

(Geschäftsführung, Beirat) angerufen wird;<br />

(iii) Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von<br />

min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />

von <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft gehaltenen<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n (nach Verkehrswerten<br />

und einschließlich nicht aktivierter und nicht<br />

aktivierbarer Vermögensgegenstän<strong>de</strong>) in ei ner<br />

o<strong>de</strong>r mehreren aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />

Transaktionen;<br />

(viii) Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzungen,<br />

Einbringungen und vergleichbare<br />

Maßnahmen in Bezug auf die<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

(ix) Liquidation <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft;<br />

(x) Ausschluss eines Gesellschafters aus <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungsgesellschaft;<br />

(xi) je<strong>de</strong>r Beschluss, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Stimmen aller<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r Beteili gungsgesellschaft zu<br />

treffen ist und<br />

(xii) alle sonstigen von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin zur Ent scheidung vorgelegten<br />

Angelegenheiten.<br />

d) Abschluss, Kündigung, Än<strong>de</strong>rung und Verlängerung<br />

von Darlehensverträgen sowie vorzeitige Rückzahlung<br />

von Darlehen;<br />

(iv) je<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m 1. April 2019 vor genommene<br />

Veräußerung o<strong>de</strong>r sonsti ge Über tragung<br />

von unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar von <strong>de</strong>r<br />

e) Kreditgewährungen mit Ausnahme <strong>de</strong>r Gewährung<br />

von Gesellschafterdarle hen und han<strong>de</strong>lsüblicher<br />

Zahlungsziele;<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 259


f) Übernahme von Bürgschaften und Garantien;<br />

g) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags;<br />

h) Bestellung <strong>de</strong>s Abschlussprüfers;<br />

i) Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />

j) Entlastung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />

k) Ausschluss von Gesellschaftern;<br />

l) Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />

m) Zustimmung zu Verfügungen über <strong>de</strong>n Kommanditanteil<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />

Abberufung und Neubestellung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, <strong>de</strong>s Komplementärs und<br />

<strong>de</strong>s Liquidators;<br />

n) Än<strong>de</strong>rung, Kündigung o<strong>de</strong>r Neuabschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

mit <strong>de</strong>r Fondsverwaltung;<br />

o) alle sonstigen nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r<br />

Gesetz zugewiesenen o <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin zur Entscheidung<br />

vorgeleg ten Angelegenheiten.<br />

Ausgenommen vom Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter sind, auch wenn ein Geschäftswert von<br />

5 Mio. EUR überschritten wird, Maßnahmen gemäß § 9<br />

Ziffer 1.<br />

Gesellschafterbeschlüsse gemäß vorstehend a), b), c) (i),<br />

(iii), (iv), (ix), (x), (xi), g), k), l) bedürfen einer Mehrheit von<br />

75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen. Eine Nachschuss pflicht<br />

und eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot<br />

(§ 9 Ziffer 3) können nur mit <strong>de</strong>n Stimmen aller<br />

Gesellschafter beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Soweit ein Beschlussgegenstand <strong>de</strong>s § 11 Ziffer 2<br />

Buchst. c) einer Stimmbindungs vereinbarung zwischen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft unterfällt,<br />

er folgt die Beschlussfassung durch die Gesellschafter <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft ausschließlich zur Ermittlung <strong>de</strong>s konsolidierten<br />

Abstimmungsergebnisses <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Schwestergesellschaft, nach <strong>de</strong>m dann bei<strong>de</strong> einheitlich<br />

in <strong>de</strong>r Beteiligungsgesell schaft zu han<strong>de</strong>ln haben.<br />

3. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin führt die Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Verfahren herbei. Sie<br />

kann damit auch die Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Fondsverwalter betrauen.<br />

Die Einladung <strong>de</strong>r Gesellschafter zu einer Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Verfah ren erfolgt durch schriftliche<br />

Mitteilung unter Angabe <strong>de</strong>r einzelnen Beschlussvorlagen<br />

an die zuletzt <strong>de</strong>r Gesellschaft benannte Adresse<br />

eines je<strong>de</strong>n Gesellschafters. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

leitet die Einladung taggleich an die ihr zuletzt benann te<br />

Adresse eines je<strong>de</strong>n Treugebers weiter. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin bestimmt die Frist zur Abgabe<br />

<strong>de</strong>r Stimmen, die nicht vor Ablauf von drei Wochen nach<br />

Absendung <strong>de</strong>r Beschlussunterlagen (Aufgabe bei <strong>de</strong>r Post)<br />

liegen darf. In drin gen<strong>de</strong>n Fällen kann die Frist angemessen<br />

verkürzt wer<strong>de</strong>n. Die Einladung hat die Beschlussgegenstän<strong>de</strong>,<br />

das Verfahren und <strong>de</strong>n letzten Abstimmungstag zu<br />

bezeich nen. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Frist zur Abgabe <strong>de</strong>r Stimmen<br />

ist <strong>de</strong>r rechtzeitige Zugang (Post- o<strong>de</strong>r Faxeingang)<br />

<strong>de</strong>r Abstimmungsunterlagen bei <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin bzw. <strong>de</strong>m von ihr mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Abstimmung beauftragten Dritten maßgeblich.<br />

Die Beschlussfähigkeit im schriftlichen Verfahren ist<br />

gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen Formalien<br />

gewahrt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

4. Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann nach eigenem<br />

Ermessen statt <strong>de</strong>r Be schlussfassung im schriftlichen<br />

Verfahren eine Gesellschafterversammlung anbe raumen.<br />

Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

durch schriftliche Einladung unter Angabe <strong>de</strong>r Tages-<br />

260 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

ordnung an die <strong>de</strong>r Gesellschaft zuletzt benannte Adresse<br />

eines je<strong>de</strong>n Gesellschafters mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens<br />

drei Wochen, ge rechnet vom Datum <strong>de</strong>r Absendung (Aufgabe<br />

bei <strong>de</strong>r Post). In dringen<strong>de</strong>n Fällen kann die Frist angemessen<br />

verkürzt wer<strong>de</strong>n. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

leitet die Einladung taggleich an die ihr zuletzt benannte<br />

Adresse eines je<strong>de</strong>n Treugebers wei ter.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r ein von<br />

ihr mit <strong>de</strong>r Vertretung beauftrag ter und bevollmächtigter<br />

Dritter leitet die Gesellschafterversammlung<br />

(Versammlungs leiter). Der Versammlungsleiter unterzeichnet<br />

das Protokoll.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn alle Gesellschafter ord nungsgemäß gela<strong>de</strong>n sind<br />

o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r von einer mangelhaften Ladung betroffene<br />

Ge sellschafter in <strong>de</strong>r Versammlung anwesend o<strong>de</strong>r<br />

vertreten ist und <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r La dung nicht rügt und<br />

die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin<br />

und die Treuhand-Kommanditistin anwesend bzw.<br />

vertreten sind. Im Falle eines Treuge bers reicht statt <strong>de</strong>r<br />

Anwesenheit in <strong>de</strong>r Versammlung eine zuvor erfolgte<br />

Weisung an die Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Wahr nehmung seiner Rechte in <strong>de</strong>r Ver sammlung aus,<br />

soweit er darin die mangelhafte Ladung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin nicht rügt. Ist die Versammlung beschlussunfähig,<br />

so ist danach eine neue Versammlung mit<br />

gleicher Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen<br />

ab Zugang <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r neuen Versammlung<br />

festzusetzen. Diese neue Ver sammlung ist bei ordnungsgemäßer<br />

Ladung aller Gesellschafter beschlussfähig,<br />

wenn auf diese Bestimmung in <strong>de</strong>r Ladung hingewiesen<br />

wur<strong>de</strong> und ihre Tagesord nung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r vorangegangenen<br />

beschlussunfähigen Versammlung entspricht.<br />

zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

entsprechen, sowie auf Antrag <strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin. Die Treuhand-Kommanditistin bean tragt<br />

eine außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassung insbe son<strong>de</strong>re<br />

dann, wenn sie dazu von Treugebern angewiesen wird,<br />

<strong>de</strong>ren mittelbare Beteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu sammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

entsprechen. Der Zweck, die Grün<strong>de</strong> und die Art <strong>de</strong>s<br />

Beschlussverfahrens (Gesellschafterversammlung o<strong>de</strong>r<br />

schriftliches Verfahren) sind in <strong>de</strong>m Antrag anzugeben.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin soll eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Beschlussfassung herbeiführen, wenn die<br />

ordnungsgemäße Fortführung <strong>de</strong>r Geschäfte <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

gefähr<strong>de</strong>t ist o<strong>de</strong>r dies an<strong>de</strong>rweitig im Interesse <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft liegt.<br />

6. Erfor<strong>de</strong>rliche Mehrheiten, Stimmrecht<br />

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

abgegebenen Stimmen, so weit sich nicht aus diesem<br />

Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen<br />

etwas an<strong>de</strong>res ergibt. Für je 1.000 EUR Kapitalanteil<br />

wird eine Stimme ge währt. Kapitalanteile unter<br />

1.000 EUR gewähren einen entsprechen<strong>de</strong>n Bruchteil<br />

ei ner Stimme. Die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin haben unabhängig von ihrer<br />

kapitalmäßigen Beteiligung jeweils zehn Stimmen. Die<br />

Treu hand-Kommanditistin ist berechtigt, ihr Stimmrecht<br />

gespalten auszuüben. Im Übrigen kann ein Gesellschafter<br />

o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter das Stimmrecht nur einheitlich ausüben<br />

Stimmenthaltungen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitige Stimmabgaben<br />

gelten bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Abstimmungsergebnisses<br />

als nicht abgegebene Stimmen.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

trägt je<strong>de</strong>r Gesell schafter / Treugeber selbst.<br />

5. Außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen<br />

Außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen fin<strong>de</strong>n auf Antrag<br />

von Gesellschaftern statt, <strong>de</strong>ren Gesellschaftseinlagen<br />

7. Ausschlussfrist für die Geltendmachung <strong>de</strong>r<br />

Unwirksamkeit von Gesellschaf terbeschlüssen<br />

Die im schriftlichen Verfahren o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Be schlüsse können nur binnen einer<br />

Ausschlussfrist von einem Monat ab Kenntnis <strong>de</strong>s Ergebnisses<br />

<strong>de</strong>r Beschlussfassung ausschließlich durch gerichtliche<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 261


Klageerhebung gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft angefochten<br />

wer<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist gilt ein etwai ger Mangel als<br />

geheilt. Die Kenntnis <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />

ist ge geben, wenn <strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber an einer<br />

Gesellschafterversammlung per sönlich teilgenommen hat<br />

o<strong>de</strong>r ihm das Protokoll gemäß § 11 Ziffer 1 übersandt wur <strong>de</strong>.<br />

§ 12<br />

Beirat<br />

Durch Gesellschafterbeschluss kann ein Beirat zur Beratung<br />

und Unterstützung <strong>de</strong>r Geschäftsführung, ggf.<br />

auch zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben berufen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Anzahl und die Amtszeit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r, die<br />

konkrete Besetzung sowie die Aufga ben <strong>de</strong>s Beirats<br />

wer<strong>de</strong>n durch Gesellschafterbeschluss festgelegt.<br />

§ 13<br />

Jahresabschluss<br />

1. Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung)<br />

und die steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung<br />

sind von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

innerhalb von sechs Monaten nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />

aufzustellen. Die Ge schäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

o<strong>de</strong>r die Komplementärin können sich bei <strong>de</strong>r<br />

Erstel lung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses auf Kosten <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>r Unterstützung Dritter bedienen. Der Jahresabschluss<br />

ist durch einen durch Gesellschafterbeschluss zu<br />

be stellen<strong>de</strong>n Abschlussprüfer zu prüfen und zu testieren.<br />

2. Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

Nach Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

die Gewinn- und Verlust-Rechnung sowie<br />

die Bilanz, ggf. in Kurzform, mitgeteilt. Die Treuhandkommanditistin<br />

leitet diese Unterlagen unverzüglich<br />

an die Treugeber weiter. Bis zur Feststellung <strong>de</strong>s<br />

Jahresab schlusses ist <strong>de</strong>r vollständige und geprüfte<br />

Jahresab schluss auf Wunsch <strong>de</strong>r Gesellschafter in <strong>de</strong>n<br />

Geschäftsräumen <strong>de</strong>r Gesellschaft einzusehen. Auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

eines Gesellschafters, o<strong>de</strong>r eines Treugebers<br />

kraft <strong>de</strong>r ihm im jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

erteilten Vollmacht, wird <strong>de</strong>r ge prüfte Jahresabschluss<br />

diesem in Kopie zugesen<strong>de</strong>t. Der Jahresabschluss<br />

wird durch Gesellschafterbeschluss festgestellt.<br />

§ 14<br />

Ergebnisverteilung und Ausschüttung<br />

1. Beteiligung am Gewinn und Verlust<br />

Am Gewinn und Verlust nehmen die Gesellschafter vorbehaltlich<br />

<strong>de</strong>r Regelungen in Ziffer 2 im Verhältnis ihrer<br />

Kapital anteile teil. Die anteiligen Kostenübernahmen gemäß<br />

§ 7 Ziffer 6 sind zu berücksichtigen.<br />

2. Abweichen<strong>de</strong> Gewinn- und Verlustverteilungsabre<strong>de</strong><br />

Das Ergebnis <strong>de</strong>r Geschäftsjahre 2011 / 12 und 2012 / 13<br />

und sofern <strong>de</strong>r Platzie rungszeitraum darüber hinaus<br />

verlängert wird, das Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres, in <strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r jeweilige Anlegerbeitritt erfolgt, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rart verteilt,<br />

dass allen Gesell schaftern und ggf. <strong>de</strong>n hinter ihnen<br />

stehen<strong>de</strong>n Treugebern, unabhängig von ihrem Beitrittstermin<br />

und <strong>de</strong>m Termin etwaiger Teilkapitalerhöhungen,<br />

Einzahlungen o<strong>de</strong>r Ausschüttungen, soweit möglich, im<br />

Ergebnis ein Anteil zugerechnet wird, <strong>de</strong>r dazu führt, dass<br />

das Kapitalkonto II aller Gesellschafter (und entsprechend<br />

<strong>de</strong>r Treugeber) gemessen an ihrem Anteil am endgültigen<br />

Gesellschaftskapital, nach Möglichkeit an nähernd auf <strong>de</strong>m<br />

gleichen Stand ist.<br />

3. Ausschüttung (Entnahmen)<br />

Der gemäß nachstehen<strong>de</strong>n Regeln ermittelte Barüberschuss,<br />

abzüglich etwaiger Zu führungen zur<br />

Liquiditäts reserve bzw. zzgl. etwaiger Entnahmen aus<br />

<strong>de</strong>r Liquiditätsreserve, ist auf Basis <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

für das betreffen<strong>de</strong> Geschäftsjahr jeweils<br />

bis zum 30. September <strong>de</strong>s Folgejahres an die Gesellschafter<br />

auszuzahlen, soweit nicht die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin einen Gesellschafterbeschluss hierüber<br />

herbeiführt o<strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen<br />

<strong>de</strong>m entgegenstehen. Die vorgenannten perio disierten<br />

Entnahmen wer<strong>de</strong>n als „Ausschüttungen“ im Sinne dieses<br />

Vertrags be zeichnet. Zu <strong>de</strong>n Ausschüttungen rechnen<br />

262 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

ferner sämtliche Beträge, die gemäß <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Bestimmungen von Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

einbehalten wer<strong>de</strong>n (Steuervorauszahlungen etc.) sowie<br />

etwaige einbehaltene Abzugssteuern (Kapitalertrag steuern,<br />

Zinsabschlagssteuern nebst Solidaritätszuschlag), die<br />

eben falls als Entnahmen gebucht wer<strong>de</strong>n. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin soll ei nen Gesellschafterbeschluss<br />

herbeiführen, wenn durch die Ausschüttung die<br />

ord nungsgemäße Fortführung <strong>de</strong>r Gesellschaft gefähr<strong>de</strong>t<br />

wäre o<strong>de</strong>r dies an<strong>de</strong>rweitig im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

liegt. Wenn die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin keinen<br />

Gesellschafterbeschluss einholt, entschei<strong>de</strong>t sie über die<br />

Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung und veranlasst die Auszahlung.<br />

4. Negative Kapitalkonten<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter können auch<br />

dann erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r Kapitalkonten die<br />

Haftsumme unterschreitet bzw. die Haftsumme durch<br />

Ausschüttungen unterschritten wird. Für ein et waiges<br />

Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung gilt § 172 Abs. 4 HGB.<br />

5. Vergütung für Geschäftsbesorgung<br />

Die vertragsgemäßen Vergütungen an die Komplemen tärin,<br />

die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Treuhand-<br />

Kommanditistin und an mit <strong>de</strong>r Geschäfts besorgung beauftragte<br />

Dritte (z. B. Fondsverwaltung, Asset Management)<br />

sind als Kosten <strong>de</strong>r Gesellschaft zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung bestimmt sich grundsätzlich<br />

nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile. Abweichend<br />

davon steht einem Gesellschafter bzw. <strong>de</strong>m hinter ihm<br />

stehen<strong>de</strong>n Treugeber, <strong>de</strong>r mit Wirkung zum 30. November<br />

2011 o<strong>de</strong>r zum 29. Febru ar 2012 (bzw. bei Verlängerung<br />

<strong>de</strong>s Platzierungs zeitraumes auch zu späteren Termi nen, die<br />

noch vor <strong>de</strong>m letzten Beitrittstermin liegen) <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

beitritt, eine Vorzugsausschüttung i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s Kapitalanteils<br />

pro Quartal (mit tagge nauer Abgrenzung) zu, gerechnet<br />

von <strong>de</strong>m Zeitpunkt seines Beitrittes an (bzw. <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernahme zusätzlicher Kommanditanteile)<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s – ggf. verlängerten – Platzierungszeitraumes.<br />

§ 7 Ziffer 6 wird gleichfalls berücksichtigt.<br />

Der Barüberschuss errechnet sich grundsätzlich aus <strong>de</strong>m<br />

Han<strong>de</strong>lsbilanzergebnis zzgl. aller Aufwendungen, die<br />

nicht liquiditätswirksam sind (wie z. B. Abschreibun gen),<br />

abzüglich aller Erträge, die nicht liquiditätswirksam sind<br />

(wie z. B. Auflösung von Rückstellungen), und abzüglich<br />

aller Ausgaben, die nicht aufwandswirksam sind (wie<br />

z. B. <strong>Invest</strong>itionen in Sachanlagen). Bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s Barüberschusses sind etwaige Beteiligungserträge,<br />

Kapitalrückführungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Zahlungen, die die<br />

Gesellschaft von an<strong>de</strong>ren Gesellschaften für das betreffen<strong>de</strong><br />

Geschäftsjahr erhal ten hat o<strong>de</strong>r noch erhalten wird, mit<br />

einzubeziehen. Des Weiteren sind etwaige Son <strong>de</strong>reffekte<br />

zu berücksichtigen. Zum Barüberschuss rechnet nicht die<br />

für künftige In vestitionen vorgehaltene Liquidität.<br />

§ 15<br />

Konten <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

1. Kapitalkonten<br />

Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter wer<strong>de</strong>n ein Gesellschafter konto<br />

(Kapitalkonto I) und ein Son<strong>de</strong>rkonto (Kapitalkonto II)<br />

geführt.<br />

2. Kapitalkonto I<br />

Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) erfasst <strong>de</strong>n<br />

Kapital anteil <strong>de</strong>s Gesellschafters gemäß § 5 Ziffer 2; nach<br />

Volleinzahlung <strong>de</strong>r Einlage wird es als Festkonto geführt.<br />

Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) ist allein maßgebend<br />

für die Beteiligung <strong>de</strong>r Gesellschafter am Vermögen<br />

und an Gewinn und Verlust (§ 14), für das Stimmrecht<br />

(§ 11 Ziffer 6) sowie für alle sonstigen Gesellschafterrechte.<br />

3. Kapitalkonto II<br />

Auf <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rkonto (Kapitalkonto II) wer<strong>de</strong>n alle<br />

sonstigen Buchungen, insbeson <strong>de</strong>re das Agio, die Ausschüttungen<br />

sowie die Gewinne und Verluste erfasst.<br />

§ 16<br />

Tod eines Kommanditisten / Treugebers<br />

1. Qualifizierte Nachfolgeregelung<br />

Verstirbt ein Kommanditist / Treugeber, wird die Gesellschaft<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r fol gen<strong>de</strong>n Vorschriften mit<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 263


seinen Erben fortgesetzt. Je<strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber<br />

ist verpflichtet, durch eine entsprechen<strong>de</strong> qualifizierte<br />

Nachfolgeregelung sicherzustel len, dass<br />

a) im Falle seines To<strong>de</strong>s keine Aufspaltung seines Gesamtbeteiligungsbetrags<br />

in Beträge eintritt, die <strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 5 Ziffer 2 (Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />

von 25.000 EUR und höhere Beträge durch 1.000 teilbar)<br />

nicht genügen;<br />

nicht getroffen, ist – im Falle eines Kommanditisten – die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin bzw. – im Falle eines<br />

Treugebers – die Treu hand-Kommanditistin unwi<strong>de</strong>rruflich<br />

bevollmächtigt, die Beteiligung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Erben,<br />

sofern dieser unter die Regelung in Ziffer 1b) fällt, als<br />

Kommanditist bzw. Treugeber durch einseitige schriftliche<br />

Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die<br />

Be stimmungen <strong>de</strong>s § 17 Ziffer 5 und <strong>de</strong>s § 18 gelten in<br />

diesem Fall entspre chend.<br />

b) keiner <strong>de</strong>r Erben Staatsbürger <strong>de</strong>r USA o<strong>de</strong>r Inhaber<br />

einer dauerhaften Auf enthalts- und Arbeitserlaubnis<br />

für die USA (Greencard) ist o<strong>de</strong>r seinen Wohn sitz in<br />

<strong>de</strong>n USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten hat bzw. eine<br />

Körperschaft o<strong>de</strong>r sonstige Vermögensmasse ist, die<br />

unter <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r USA organisiert ist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren<br />

Einkommen <strong>de</strong>m US-Steuerrecht unterliegt. Gleiches<br />

gilt für Staatsbürger / juristische Personen mit Sitz in<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Kanada, Japan, Ir land o<strong>de</strong>r Australien.<br />

2. Folgen <strong>de</strong>r Nichtbeachtung<br />

Hat <strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber für seinen To<strong>de</strong>sfall<br />

eine Nachfolgeregelung im Sin ne von vorstehen<strong>de</strong>r<br />

Ziffer 1a) nicht getroffen, gilt Folgen<strong>de</strong>s: Die Erben sind<br />

verpflichtet, eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung herbeizuführen,<br />

bei <strong>de</strong>r Gesamtbeteiligungsbeträ ge entstehen, die <strong>de</strong>n<br />

An for<strong>de</strong>rungen von § 5 Ziffern 1 und 2 genügen. Über<br />

etwaige begrün<strong>de</strong>te Ausnahmen entschei<strong>de</strong>n die Treuhand-<br />

Kommanditistin und die Ge schäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

einvernehmlich nach eigenem Ermessen. Bis dahin ruhen<br />

sämtliche Gesellschafter- / Treugeberrechte mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung an Gewinn und Verlust. Ausschüttungen<br />

können von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Komman ditistin, für<br />

Treugeber von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin, einbehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, bis die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung ordnungsgemäß<br />

ab geschlossen ist und <strong>de</strong>r / die eintreten<strong>de</strong>(n) Erbe(n)<br />

sämtliche nach <strong>de</strong>m Dafürhalten <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin notwendigen<br />

Nachweise und Unterlagen über reicht hat / haben.<br />

Hat <strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber für seinen To<strong>de</strong>sfall eine<br />

Nachfolgeregelung im Sin ne von vorstehen<strong>de</strong>r Ziffer 1 b)<br />

3. Legitimation<br />

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Rechtsnachfolger<br />

<strong>de</strong>s verstorbenen Kommandi tisten / Treugebers, wer sich<br />

durch Vorlage eines geeigneten Legitimationsnachwei ses<br />

(i. d. R. Erbschein) legitimiert. Bei ausländischen Urkun<strong>de</strong>n<br />

hat <strong>de</strong>r Erbe die Kosten für Übersetzungen und etwa<br />

erfor<strong>de</strong>rliche weitere Nachweise (z. B. Rechts gutachten)<br />

zu tragen.<br />

4. Gemeinsamer Vertreter bei mehreren Erben<br />

Wer<strong>de</strong>n mehrere Erben, die bislang noch nicht an <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft beteiligt waren, im Wege <strong>de</strong>s Erbfalls zu<br />

einer Erbengemeinschaft von Treugebern, so können sie<br />

ihre Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte nur<br />

durch einen gemeinsamen Ver treter ausüben, solange<br />

die Erbengemeinschaft nicht <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Gesell schaftsvertrags gemäß auseinan<strong>de</strong>rgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />

Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Mitglied <strong>de</strong>r Erbengemeinschaft,<br />

<strong>de</strong>r Testamentsvollstrecker o<strong>de</strong>r ein kraft<br />

Geset zes zur Verschwiegenheit verpflichtetes Mitglied<br />

<strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r steuerberaten<strong>de</strong>n Berufe sein. Solange<br />

ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhen die<br />

Stimm rechte und sonstigen Gesellschafterrechte mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Beteiligung an Gewinn und Verlust; die<br />

Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin ist jedoch berechtigt,<br />

Aus schüttungen an die Erben während dieser Zeit unverzinslich<br />

einzubehalten.<br />

Die Regelungen dieser Ziffer 4 gelten für eine Mehrheit<br />

von Erben eines Direktkom manditisten sinngemäß, wenn<br />

die Son<strong>de</strong>rerbfolge aller Erben gegen die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s § 5 Ziffer 2 (Min<strong>de</strong>stbeteiligung bzw. Stückelung)<br />

264 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

verstößt und daher ein Bei tritt aller Erben als Kommanditisten<br />

nicht möglich ist.<br />

5. Kosten<br />

Die bei <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

durch <strong>de</strong>n Erbfall verur sachten Kosten trägt <strong>de</strong>r jeweils für<br />

<strong>de</strong>n Erblasser eintreten<strong>de</strong> Kommandi tist / Treugeber.<br />

§ 17<br />

Kündigung / Ausschei<strong>de</strong>n eines Gesellschafters<br />

1. Or<strong>de</strong>ntliche Kündigung durch Gesellschafter<br />

Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann mit einer Kündigungsfrist von<br />

zwölf Monaten zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres sein Ausschei<strong>de</strong>n<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft erklären, frühestens je doch<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2028 / 29. Die Kündigung<br />

ist schriftlich unter Ein haltung <strong>de</strong>r vorstehend genannten<br />

Frist von zwölf Monaten zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zu erklären und an die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditis tin zu richten.<br />

Auf Verlangen <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin hat<br />

<strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesell schafter seine Beteiligung auf eine<br />

von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin als Nachfolger<br />

bestimmte Person zu übertragen, sofern <strong>de</strong>r Kaufpreis<br />

min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>m Entschädigungsanspruch gemäß<br />

§ 18 entspricht. Ist bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Kündigungs frist kein<br />

Nachfolger bestimmt wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Übertragung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung nicht er folgt, schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

aus. Die Beteiligung wächst <strong>de</strong>n übri gen Gesellschaftern<br />

entsprechend <strong>de</strong>n gesetz lichen Regelungen zu.<br />

Die Abfindung richtet sich nach § 18.<br />

Wenn Gesellschafter, die insgesamt min<strong>de</strong>stens 75 %<br />

<strong>de</strong>r Kapitalanteile, bezogen auf das nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Kapitalerhöhungen gemäß § 4 Ziffer 4 insgesamt vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Beteiligungskapital, auf sich vereinigen, wirksam<br />

kündigen, ist die Gesell schaft aufgelöst. Die Abwicklung<br />

richtet sich nach § 19.<br />

2. Ausschei<strong>de</strong>n aus wichtigem Grund<br />

Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig, wird über sein<br />

Vermögen das Insolvenzver fahren eröffnet o<strong>de</strong>r die<br />

Eröffnung <strong>de</strong>sselben mangels Masse abgelehnt (Ausschei<strong>de</strong>nsgrund),<br />

so schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

mit sofortiger Wirkung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus,<br />

ohne dass es einer Kündigung, eines Gesellschafterbeschlus<br />

ses o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gerichtlichen Klage bedarf. Dies gilt<br />

auch während <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft. Treten die<br />

vorgenannten Umstän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

ein, treten die Treugeber an ihrer Stelle unmittelbar als<br />

Direktkommanditisten – unter Übernahme <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin – in die Gesellschaft ein.<br />

3. Ausschluss<br />

Im Übrigen kann ein Gesellschafter nur aus wichtigem in<br />

seiner Person liegen<strong>de</strong>m Grund durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stim men<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die aus<br />

seinem Ausschluss ent stehen<strong>de</strong>n Kosten hat <strong>de</strong>r ausgeschlossene<br />

Gesellschafter zu tragen. Weitere An sprüche,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

bleiben unbe rührt.<br />

4. Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Ein Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft er folgt erst zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu<br />

<strong>de</strong>m eine neue Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin in die<br />

Gesellschaft aufgenommen wur<strong>de</strong> bzw. einem an<strong>de</strong>ren<br />

Kommanditisten die Ge schäftsführungsbefugnis eingeräumt<br />

wur<strong>de</strong>. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für die Komplemen tärin.<br />

Ein Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft erfolgt – abgesehen von <strong>de</strong>m in § 17 Ziffer 2<br />

geregelten Son<strong>de</strong>rfall – erst zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m<br />

eine neue Treuhand-Kommanditistin in die Gesellschaft<br />

aufgenommen wur<strong>de</strong> und ihr im Wege <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge<br />

die treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteili gungen<br />

sowie die Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>n Treuhand- und<br />

Verwaltungsverträgen mit <strong>de</strong>n Treugebern übertragen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 265


5. Folgen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

In allen vorgenannten Fällen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns von Gesellschaftern<br />

wird die Gesell schaft fortgesetzt und <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteil<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters wächst<br />

<strong>de</strong>n übrigen Gesellschaftern anteilig an, soweit <strong>de</strong>r Anteil<br />

nicht auf einen Drit ten übertragen wur<strong>de</strong>. Sobald ein<br />

Treugeber ausschei<strong>de</strong>t, ist die Treuhand- Kommanditistin<br />

berechtigt und bevollmächtigt, ihre treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene<br />

Kom manditbeteiligung entsprechend teilweise<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kom manditistin zu<br />

kündigen und damit ihren Kommanditanteil anteilig herabzusetzen.<br />

In diesem Fall nimmt die Treuhand-Kommanditistin<br />

mit ihrem übrigen für Rechnung von Treugebern<br />

gehaltenen Kommanditanteil an <strong>de</strong>r Anwachsung teil.<br />

Sofern innerhalb eines Monats seit <strong>de</strong>m Abfindungsangebot<br />

keine Einigung über die Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswerts<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n kann, wird <strong>de</strong>r Verkehrswert auf Antrag<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin von einem vom Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>r Indust rie- und Han<strong>de</strong>lskammer Frankfurt am Main zu<br />

bestimmen<strong>de</strong>n Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

für alle Beteiligten verbindlich durch<br />

Schätzung ermittelt. Die hieraus entstehen<strong>de</strong>n Kosten<br />

trägt <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter, es sei <strong>de</strong>nn, die<br />

Schätzung <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers ergibt einen gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Ab findungsangebot <strong>de</strong>r Gesellschaft um mehr als<br />

10 % höheren Verkehrswert. Im letz teren Fall trägt die<br />

Gesellschaft die Kosten <strong>de</strong>r Wertermittlung.<br />

Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter hat <strong>de</strong>r Gesellschaft alle<br />

Aufwendungen zu erset zen, die durch das Aus schei<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters entstehen. Der Aufwendungsersatzanspruch<br />

wird mit <strong>de</strong>m Abfindungsanspruch <strong>de</strong>s<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters gemäß § 18 verrechnet.<br />

Ansprüche <strong>de</strong>r Gesellschaft auf Scha<strong>de</strong>nsersatz bleiben<br />

un berührt, wenn <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter sein<br />

vorzeitiges Ausschei<strong>de</strong>n zu vertreten hat.<br />

§ 18<br />

Abfindungsansprüche bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />

eines Gesellschafters<br />

1. Höhe <strong>de</strong>r Abfindung<br />

Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter zum Geschäftsjahres en<strong>de</strong><br />

2028 / 29 o<strong>de</strong>r danach im We ge <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />

gemäß § 17 Ziffer 1 aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, steht<br />

ihm ein Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes seiner Beteiligung zu. Für<br />

an<strong>de</strong>rweitig ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter beträgt <strong>de</strong>r<br />

Ab findungsanspruch 80 % <strong>de</strong>s Verkehrswerts ihrer<br />

Beteiligung.<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin wird <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Anleger rechtzeitig ein Abfindungsangebot<br />

unterbreiten und hierfür erfor<strong>de</strong>rlichenfalls eine aktuelle<br />

ex terne Feststellung <strong>de</strong>s Verkehrswerts veranlassen.<br />

2. Zahlungsweise; Fälligkeit <strong>de</strong>s Abfindungsanspruchs<br />

Die Abfindung wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Liquidität<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft in bis zu fünf gleichen Raten ausgezahlt.<br />

Die Festlegung <strong>de</strong>r Raten trifft die Geschäfts führen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin. Die erste Rate wird im Folgejahr zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r Ausschüttung <strong>de</strong>s Barüberschusses<br />

an die verbliebenen Gesellschafter für das betreffen<strong>de</strong><br />

Ge schäftsjahr, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gesellschafter ausgeschie<strong>de</strong>n<br />

ist, zur Auszahlung fällig. Auch die folgen<strong>de</strong>n Raten sind<br />

jeweils zusammen mit <strong>de</strong>r jährlichen Ausschüttung <strong>de</strong>s<br />

Barüberschusses durch die Gesellschaft an die verbliebenen<br />

Gesellschafter zur Zah lung fällig. In Ermangelung von<br />

Ausschüttungszahlungen wer<strong>de</strong>n die Abfindungsraten<br />

zum 30. September <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Jahres fällig. Die<br />

noch offenen Teile <strong>de</strong>s Abfin dungsanspruchs wer<strong>de</strong>n bis<br />

zur Auszahlung mit 3 % p. a. verzinst. Der ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong><br />

Gesellschafter kann we<strong>de</strong>r Sicherheit für seinen Abfindungsanspruch<br />

noch Frei stellung von <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

durch einen Gesellschaftsgläubiger verlangen.<br />

3. Abfindungsanspruch <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Der Treuhand-Kommanditistin steht eine Abfindung<br />

für die von ihr treuhän<strong>de</strong>risch ge haltenen Anteile im<br />

Falle ihres Ausschei<strong>de</strong>ns nicht zu, wenn und soweit<br />

die Treu handverhältnisse mit einem neuen Treuhand-<br />

Kommanditisten fortgesetzt wer<strong>de</strong>n o <strong>de</strong>r die von <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin gehaltenen Anteile auf die Treu-<br />

266 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

geber als Direktkommanditisten übertragen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Treuhand-Kommanditistin kann eine Abfindung nur insoweit<br />

beanspruchen, als sie Anteile im eigenen Namen und<br />

für ei gene Rechnung hält o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

– nach entsprechen <strong>de</strong>r Herab setzung<br />

ihres Kommanditanteils – zur Auszahlung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>s<br />

treuhän <strong>de</strong>risch verwalteten Teilkommandit anteils an <strong>de</strong>n<br />

Treugeber verpflichtet ist. Die Er mittlung <strong>de</strong>s Verkehrswerts<br />

und die Auszahlung richten sich nach <strong>de</strong>n § 18<br />

Ziffern 1 und 2, wobei die Einigung gemäß Ziffer 1 Satz<br />

5 zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Treugebern<br />

zu erzielen ist. Die hieraus entstehen<strong>de</strong>n Kosten<br />

trägt <strong>de</strong>r Treugeber nach Maßgabe von Ziffer 1 Satz 6.<br />

nachfolgt. Die Liquidationsvergütung wird fällig, sobald<br />

die erste Abschlagszahlung auf das Liquidationsguthaben<br />

an die Gesellschafter zur Auszahlung kommt.<br />

4. Auszahlung <strong>de</strong>s Liquidationserlöses<br />

Der verbleiben<strong>de</strong> Liquidationserlös ist an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapi talanteile in mehreren<br />

Raten nach Liquidationsfortschritt auszuzahlen. Der<br />

Liquidator hat nach pflichtgemäßem Ermessen für die<br />

Dauer <strong>de</strong>r Liquidation angemessene Li quiditätsreserven<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschaft zu belassen, um die erwarteten Kosten<br />

<strong>de</strong>r Ab wicklung aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvermögen bedienen<br />

zu können.<br />

§ 19<br />

Liquidation; Veräußerung von Gesellschaftsvermögen<br />

1. Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit<br />

einer Mehrheit von min<strong>de</strong>s tens 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen<br />

Stimmen aufgelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Liquidator<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Auflösung (Liquidation) ist die Treuhandkommanditistin<br />

o<strong>de</strong>r ein von ihr bestimmter Dritter<br />

alleiniger Liquidator. Durch Gesellschafterbeschluss mit<br />

einer Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen kann<br />

ein an<strong>de</strong>rer Liquidator bestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 20<br />

Kommanditistenregister, Vertraulichkeit,<br />

Datenherausgabe, Mitteilungen<br />

1. Daten <strong>de</strong>s Kommanditistenregisters<br />

Die Treuhand-Kommanditistin führt für alle Kommanditisten<br />

ein Register mit ihren personenbezogenen und<br />

beteiligungsbezogenen Daten. Personenbezogene Daten<br />

sind <strong>de</strong>r Name, das Geburtsdatum, die Adresse, das<br />

Wohnsitzfinanzamt, die Steuer nummer, die persönliche<br />

Steueri<strong>de</strong>ntifikationsnummer sowie die Bankverbindung.<br />

Die personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n nur zum Zwecke<br />

<strong>de</strong>r Anlegerverwaltung im Rah men <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses<br />

verarbeitet und genutzt.<br />

3. Vergütung <strong>de</strong>s Liquidators<br />

Der Liquidator verwertet das Vermögen unter Wahrung<br />

<strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r Gesell schafter mit wirtschaftlich vertretbarer<br />

Beschleunigung. Der Liquidator erhält zu Las ten<br />

<strong>de</strong>s Liquidationserlöses eine aus Sicht <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

marktübliche Vergütung von 0,5 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung an die Anleger zur<br />

Verfügung stehen<strong>de</strong> Liquidität (Nettoliquidationserlös).<br />

Auf die Vergütung ist zusätzlich die Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe zu entrichten. Die vorstehen<strong>de</strong> Regelung<br />

gilt auch, wenn über die Veräußerung <strong>de</strong>s Anlageobjekts<br />

be reits vor <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft ein Vertrag<br />

geschlossen wur<strong>de</strong> und die Li quidationseröffnung zeitlich<br />

2. Mitteilungspflicht bei Än<strong>de</strong>rungen<br />

Dem Kommanditisten obliegt es, alle Än<strong>de</strong>rungen seiner<br />

personenbezogenen Daten unverzüglich <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin bekannt zu geben und ggf. durch Vorlage<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Urkun<strong>de</strong>n (z. B. Erbschein, Übertragungsvertrag)<br />

nachzuweisen.<br />

3. Auskünfte aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister,<br />

Vertraulichkeit<br />

Auskünfte aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister, insbeson<strong>de</strong>re<br />

über die Beteiligung und die eingetragenen Daten<br />

<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Kommanditisten, darf die Treuhand-<br />

Kommanditistin in <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang nur <strong>de</strong>r<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 267


Geschäftsleitung <strong>de</strong>r Gesell schaft, <strong>de</strong>m zu ständigen<br />

Finanzamt sowie beruflich zur Verschwiegenheit<br />

verpflichte ten Prüfern und Beratern (z. B. Rechtsan wälte,<br />

Steuerberater) <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten und an etwaige sonstige von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

beauftragte Dienstleister, die sie bei<br />

<strong>de</strong>r Wahrnehmung ihrer Treu handaufgaben unter stützen,<br />

erteilen. Im Übrigen sind diese Informationen von <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln. Die<br />

Treuhand-Kommanditistin wird insoweit die Vertraulichkeit<br />

durch geeignete Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n Empfän gern<br />

sicherstellen. Der einzelne Kommanditist ist nur in Bezug<br />

auf seine eigenen Da ten auskunftsberechtigt. Weitere<br />

Auskünfte in Bezug auf Daten aus <strong>de</strong>m Kommandi tistenregister<br />

können nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Ziffer dieses<br />

§ 20 erfolgen.<br />

4. Herausgabe von persönlichen Daten<br />

Der Kommanditist hat nach diesem Vertrag keinen<br />

Anspruch auf Einsicht in das Kommanditistenregister<br />

o<strong>de</strong>r auf Angaben über die im Kommanditistenregister<br />

ent haltenen persönlichen Daten <strong>de</strong>r übrigen Kommanditisten.<br />

Soweit es sich nicht um Angaben han<strong>de</strong>lt, die im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister einsehbar sind, darf die Treuhand-Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>n Kommanditisten keine Auskünfte über die<br />

im Kommanditistenre gister enthaltenen Daten <strong>de</strong>r übrigen<br />

Kommanditisten erteilen, soweit nicht die von <strong>de</strong>r Auskunft<br />

betroffenen Kommanditisten ausdrücklich schriftlich<br />

zugestimmt haben o<strong>de</strong>r hierzu eine rechtliche o<strong>de</strong>r gesetzliche<br />

Verpflichtung besteht. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

wird auf Verlangen eines Kommanditisten, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Grund<br />

seines Be gehrens angeben muss, auf <strong>de</strong>ssen Kosten um<br />

die Zustimmung zur Datenherausga be bei <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Kommanditisten ersuchen.<br />

Falls ein Kommanditist die Herausgabe von nicht im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister einsehbaren persönlichen Daten an<strong>de</strong>rer<br />

Kommanditisten begehrt, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>n betroffenen Kommanditisten das Begehren unter<br />

Mitteilung <strong>de</strong>s hierfür angegebenen Grun<strong>de</strong>s innerhalb<br />

von zehn Kalen<strong>de</strong>rtagen übermitteln und um das jeweilige<br />

Einverständnis zur Informationsherausgabe ersuchen.<br />

Sobald dieses Einverständnis vorliegt, wird die Treuhand-<br />

Kommanditistin die Daten im Umfang <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Einverständnisses an <strong>de</strong>n informationsbegehren<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten wei terleiten. Sofern kein Einverständnis<br />

eines Kommanditisten erfolgt, wird die Treu hand-<br />

Kommanditistin die Daten dieses Kommanditisten nicht<br />

weiterleiten, es sei <strong>de</strong>nn, dass hierzu eine rechtliche o<strong>de</strong>r<br />

gesetzliche Verpflichtung besteht. Informati onsbegehren<br />

von Treugebern richten sich nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

Für Auskünfte <strong>de</strong>r Kommanditisten aus <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin eben falls geführten Treugeberregister<br />

gelten die obigen Vorschriften entsprechend.<br />

Die durch das Informationsbegehren anfallen<strong>de</strong>n Kosten<br />

(z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von <strong>de</strong>m anfragen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten zu tragen. Auf Verlangen <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin hat <strong>de</strong>r anfragen<strong>de</strong> Kommanditist die<br />

voraussichtlich entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorschüssig zu<br />

bezahlen.<br />

5. Mitteilungen<br />

Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin wird Informationen<br />

und Nachrichten, die ein Kommanditist <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Kommanditisten zukommen lassen will, im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r üblichen Korrespon<strong>de</strong>nz übermitteln. Entsprechend<br />

wird die Treuhand-Kommanditistin mit Informationen und<br />

Nachrichten verfahren, die ein Treugeber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Treugebern zukommen lassen will. Hierdurch anfallen<strong>de</strong><br />

zusätzliche Kosten (z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von<br />

<strong>de</strong>m beauftragen<strong>de</strong>n Kommanditisten bzw. Treugeber zu<br />

tragen. Auf Verlangen <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

hat <strong>de</strong>r beauftragen<strong>de</strong> Kommanditist und auf Verlangen<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin hat <strong>de</strong>r beauftragen<strong>de</strong><br />

Treugeber die entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorab zu erstatten.<br />

6. Datenschutz<br />

Je<strong>de</strong>r Gesellschafter erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n,<br />

dass seine personenbezoge nen Daten im Wege <strong>de</strong>r elektronischen<br />

Datenverarbeitung gespeichert und dass die<br />

in die Anlegerverwaltung einbezogenen Parteien über die<br />

Verhältnisse <strong>de</strong>r Gesell schaft und seine Person informiert<br />

268 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Anhang<br />

wer<strong>de</strong>n, soweit dies zur Verwaltung und Betreu ung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s jeweiligen Anlegers erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

§ 21<br />

Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

Alle Kommanditisten, auch im Wege einer Rechtsnachfolge<br />

neu eintreten<strong>de</strong> Kom manditisten, bevollmächtigen<br />

die Treuhand-Kommanditistin, alle Anmeldungen zum<br />

Han<strong>de</strong>lsregister vorzunehmen. Die Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

berechtigt zur Vornah me sämtlicher künftiger<br />

Anmeldungen zum Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin übermittelt <strong>de</strong>m Kommanditisten<br />

hierfür ein Formblatt. Die Vollmacht ist auf<br />

Kosten <strong>de</strong>s beitreten<strong>de</strong>n Kommanditisten in notariell<br />

beglaubigter Form unverzüglich auszustellen und an die<br />

Treuhand- Kommanditistin zu übersen<strong>de</strong>n. Näheres ist <strong>de</strong>m<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu entnehmen. Die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragung <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />

Kommandit einlage <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aufgrund<br />

eines Treugeberbeitritts trägt die Gesellschaft.<br />

kommt, was die Vertragspar teien gewollt haben o<strong>de</strong>r<br />

nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben<br />

wür<strong>de</strong>n, wenn sie die Angelegenheit bedacht hätten.<br />

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Rechtswahl<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie<br />

über das Zustan<strong>de</strong>kommen dieses Vertrags ist, soweit<br />

dies rechtlich zulässig vereinbart wer<strong>de</strong>n kann, Frankfurt<br />

am Main.<br />

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>utschem Recht.<br />

Frankfurt am Main, 07. September 2011<br />

§ 22<br />

Schriftform<br />

Nebenabre<strong>de</strong>n zu diesem Vertrag sowie Än<strong>de</strong>rungen und<br />

Ergänzungen dieses Ver trags bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss nach <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen dieses Vertrags getroffen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

aber kraft Gesetzes nota rielle Form erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Rolf G. Krauß (Geschäftsführer)<br />

– Komplementärin –<br />

§ 23<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />

Gerichtsstand, Rechtswahl<br />

1. Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise unwirksam sein bzw. wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sollte sich<br />

in <strong>de</strong>m Vertrag eine Lücke befin<strong>de</strong>n, so soll hierdurch<br />

die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen nicht berührt<br />

wer<strong>de</strong>n. Anstelle <strong>de</strong>r unwirk samen Bestimmung o<strong>de</strong>r zur<br />

Auffüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene Regelung<br />

gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />

DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />

Iris Racke (Geschäftsführerin), Tanner Kaymakci (Prokurist)<br />

– Treuhand-Kommanditistin –<br />

KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />

Rolf G. Krauß (Geschäftsführer)<br />

– Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin –<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 269


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />

GmbH & Co. KG<br />

Inhalt<br />

§ 1 Vertragsparteien; Vertragsgrundlage<br />

Abschnitt A<br />

Treuhandmandat für indirekt<br />

beteiligte Anleger (Treugeber)<br />

§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandmandats<br />

§ 3 Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags für Treugeber<br />

§ 4 Aufgaben und Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>s Treugebers<br />

§ 5 Übertragung von Beteiligungen,<br />

sonstige Verfügungen, Kosten<br />

Abschnitt B<br />

Verwaltungsmandat für direkt beteiligte<br />

Anleger (Direktkommanditisten)<br />

§ 6 Verwaltungsverhältnis<br />

§ 7 Freistellung<br />

Abschnitt C<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 8 Vertragspartner<br />

§ 9 Rechtsverhältnis <strong>de</strong>r Anleger untereinan<strong>de</strong>r<br />

§ 10 Vergütung<br />

§ 11 Wirksamwer<strong>de</strong>n von Erklärungen<br />

§ 12 Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

§ 13 Laufzeit und Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags<br />

§ 14 Rechenschaftsbericht<br />

§ 15 Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

§ 16 Treugeberregister, Vertraulichkeit,<br />

Datenheraus gabe, Mitteilungen<br />

§ 17 Tod <strong>de</strong>s Anlegers<br />

§ 18 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />

Gerichtsstand, Datenschutz<br />

§ 1<br />

Vertragsparteien; Vertragsgrundlage<br />

1. Vertragsparteien<br />

Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend<br />

„Treuhand- und Verwaltungsvertrag“ genannt) regelt die<br />

Rechtsbeziehungen zwischen <strong>de</strong>r<br />

DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />

(nachfolgend „Treuhand-Kommanditistin“ genannt)<br />

und<br />

a) je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Treugeber, die gemäß <strong>de</strong>n Bedingungen<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospekts vom 26. September 2011 einschließlich<br />

etwaiger Nachträge (nachfolgend „Verkaufspros<br />

pekt“ genannt) an <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />

Alpha GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“<br />

genannt), eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Frankfurt am Main, HRA 46480, mittelbar<br />

über die Treuhand-Kommanditistin eine Beteiligung<br />

er werben o<strong>de</strong>r eine solche Treugeberbeteiligung später<br />

an<strong>de</strong>rweitig erwerben („Treuhandmandat“, siehe dazu<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Abschnitt A),<br />

sowie<br />

b) je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kommanditisten, die zunächst als Treugeber<br />

beteiligt waren und dann von ihrem Recht auf Übertragung<br />

<strong>de</strong>r Treugeberbeteiligung in eine unmittelbare<br />

Beteiligung Gebrauch machen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig einen<br />

Kommanditanteil an <strong>de</strong>r Gesellschaft erwerben, sich<br />

selbst als Kommanditisten in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eintragen lassen und eine Verwaltung ihrer Beteiligung<br />

durch die Treuhand-Kommanditistin wünschen („Verwaltungsmandat“,<br />

siehe nachfolgen<strong>de</strong>n Abschnitt B),<br />

und zwar jeweils im Sinne eines zweiseitigen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrags.<br />

Treugeber im Sinne von a) und Kommanditisten im Sinne<br />

von b) wer<strong>de</strong>n nachfolgend auch einheitlich als „Anleger“<br />

bezeichnet. Gemeinsame Bestimmungen für das Treuhandmandat<br />

und für das Verwaltungsmandat wer<strong>de</strong>n in<br />

Abschnitt C aufgeführt.<br />

270 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anhang<br />

2. Vertragsgrundlage<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>r im<br />

Verkaufsprospekt abgedruckten Fassung (nachfolgend<br />

„Gesellschaftsvertrag“ genannt) ist – vorbehaltlich und<br />

einschließlich etwaiger späterer von <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

beschlossener Än<strong>de</strong>rungen – Grundlage und Bestandteil<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags.<br />

Der Treugeber bestätigt mit Unterzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

Erhalt, Kenntnisnahme und Verständnis <strong>de</strong>s<br />

Inhalts <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags. Anleger, die diesen<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag später im Zuge <strong>de</strong>s<br />

Zweiterwerbs von Anteilen abschließen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />

Vertrag <strong>de</strong>s Veräußerers eintreten, bestätigen<br />

mit Abschluss o<strong>de</strong>r Eintritt in diesen Vertrag ebenfalls,<br />

<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags zur Kenntnis<br />

genommen zu haben und diesen zu akzeptieren.<br />

Abschnitt A<br />

Treuhandmandat für indirekt<br />

beteiligte Anleger (Treugeber)<br />

§ 2<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandmandats<br />

verwaltet. Die Treuhandverträge sind in ihrem Bestand<br />

voneinan<strong>de</strong>r unabhängig.<br />

Die gezeichnete Einlage <strong>de</strong>s Treugebers ohne Agio<br />

(„Anlagebetrag“) unterteilt sich in eine Hafteinlage, die als<br />

Haftsumme von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin auf <strong>de</strong>ren<br />

Namen in das Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen ist, und eine<br />

zusätzliche Pflichteinlage. Die Hafteinlage eines je<strong>de</strong>n<br />

Treugebers beträgt stets 0,1 %, die zusätzliche Pflichteinlage<br />

99,9 % seiner Einlage. Die Höhe <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />

bestimmt sich nach <strong>de</strong>r Beitrittserklärung und muss<br />

min<strong>de</strong>stens 25.000 EUR betragen. Höhere Anlagebeträge<br />

müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Ausnahmen<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin hält die Kommanditbeteiligung<br />

im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil<br />

und ist als Kommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen. Sie tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen<br />

auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur Gesellschaft.<br />

§ 3<br />

Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags für Treugeber<br />

Die Treuhand-Kommanditistin übernimmt und verwaltet<br />

für <strong>de</strong>n Treugeber einen seiner Beteiligung entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Teilkommanditanteil (im Folgen<strong>de</strong>n auch<br />

„Kommandit beteiligung“) an <strong>de</strong>r Gesellschaft und hält<br />

diesen treuhän<strong>de</strong>risch im eigenen Namen, aber im<br />

Auftrag, im Interesse und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers.<br />

Die Begründung <strong>de</strong>r Kommanditbeteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

im Auftrag und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers<br />

kommt mit Unterzeichnung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Beitrittserklärung<br />

und Annahme durch die Treuhand-Kommanditistin<br />

gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Vorschriften zustan<strong>de</strong>.<br />

Der Treugeber ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Treuhand-<br />

Kommanditistin Treuhandverträge auch mit an<strong>de</strong>ren<br />

Treugebern abschließt und für diese weitere Kommanditbeteiligungen<br />

an <strong>de</strong>r Gesellschaft treuhän<strong>de</strong>risch hält und<br />

1. Abschluss und Wi<strong>de</strong>rruf<br />

Mit Blick darauf, dass eine <strong>Invest</strong>ition in <strong>de</strong>n im Verkaufsprospekt<br />

beschriebenen Anlagegegenstän<strong>de</strong>n nur erfolgt,<br />

sofern die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin nicht von<br />

ihrem Recht zur Rückabwicklung nach § 4 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

Gebrauch macht, sowie im Hinblick auf<br />

abwicklungstechnische Umstän<strong>de</strong> (u. a. die Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Möglichkeit eventueller Zeichnungswi<strong>de</strong>rrufe<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist) ist <strong>de</strong>r Anleger für die Dauer<br />

von zwei Monaten (Annahmefrist) ab Unterzeichnung<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung an das Vertragsangebot gebun<strong>de</strong>n,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, er wi<strong>de</strong>rruft seine Beitrittserklärung nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>r ihm erteilten Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung fristgerecht.<br />

In diesem Fall schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rrufen<strong>de</strong> Anleger,<br />

sofern sein Beitritt bereits vollzogen war, mit Zugang <strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rrufs bei <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung genannten<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 271


Empfänger aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus und erhält etwaige<br />

bereits an die Treuhand-Kommanditistin geleistete Zahlungen<br />

erstattet.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt mit Gegenzeichnung<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>s Treugebers o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rweitige Annahmeerklärung durch die Treuhand-<br />

Kommanditistin unter <strong>de</strong>n in § 3 Ziffer 2 genannten Bedingungen<br />

und zu <strong>de</strong>m dort bestimmten Zeitpunkt zustan<strong>de</strong>.<br />

Eines Zugangs <strong>de</strong>r Annahmeerklärung beim Treugeber<br />

bedarf es hierfür nicht. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

teilt <strong>de</strong>m Treugeber jedoch mit geson<strong>de</strong>rtem Schreiben<br />

die Annahme seines Beitrittsangebots und somit <strong>de</strong>s<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrags mit. Spätestens die<br />

Ab buchung <strong>de</strong>s Anlagebetrags <strong>de</strong>s Anlegers gilt als Mitteilung<br />

<strong>de</strong>r Annahme.<br />

2. Erbringung <strong>de</strong>s Anlagebetrags und Beitrittstermin<br />

Der Treugeber leistet seinen Anlagebetrag nach <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>r Beitrittserklärung und <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags spätestens zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin prüft, ob <strong>de</strong>r Treugeber seine in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

angegebene Einlage zzgl. eines erhobenen<br />

Agios vollständig und fristgerecht geleistet hat.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag und die Beteiligung<br />

als Treugeber wer<strong>de</strong>n stets mit Wirkung zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts (Beitrittstermin)<br />

wirksam. Der Beitritt steht jedoch unter<br />

<strong>de</strong>r auf schieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r vollständigen und<br />

frist gerechten Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags zzgl. <strong>de</strong>s<br />

erhobenen Agios gemäß § 5 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

Fällt die Zahlung in <strong>de</strong>n nächsten Platzierungsabschnitt,<br />

wird <strong>de</strong>r Beitritt erst zum En<strong>de</strong> dieses nächsten<br />

Platzierungs abschnitts vollzogen.<br />

Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage nach<br />

<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts auf <strong>de</strong>m in<br />

§ 5 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages bezeichneten Konto<br />

ein, so wird <strong>de</strong>r Beitritt gegenstandslos (auflösen<strong>de</strong> Bedingung).<br />

Bei rechtzeitigem Zahlungseingang innerhalb<br />

dieser Nachfrist bleibt es beim Beitritt zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

letzten Platzierungsabschnitts.<br />

Einzahlungen von Teilbeträgen wer<strong>de</strong>n zunächst auf die<br />

Hafteinlage, anschließend auf die Pflichteinlage und zuletzt<br />

auf das Agio angerechnet. Säumige Treugeber haben<br />

vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Fälligkeit an Verzugszinsen i. H. v. fünf<br />

Prozentpunkten über <strong>de</strong>m jeweils gelten<strong>de</strong>n Basiszins<br />

gemäß § 247 BGB zu zahlen, es sei <strong>de</strong>nn, sie haben die<br />

Säumnis nicht zu vertreten. Ferner trägt <strong>de</strong>r säumige Treugeber<br />

sämtliche durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht<br />

erbrachte Einlage bzw. ein nicht fristgerecht erbrachtes<br />

Agio verursachten Kosten und Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist berechtigt, mit<br />

Ersatzansprüchen, auch im Namen und für Rechnung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft, gegen eventuelle Rückzahlungsan sprüche<br />

<strong>de</strong>s Treugebers aufzurechnen.<br />

§ 4<br />

Aufgaben und Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>s Treugebers<br />

1. Aufgaben <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Der Treugeber beauftragt und ermächtigt die Treuhand-<br />

Kommanditistin unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB, im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft für ihn eine Kommanditbeteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zu erwerben, zu halten und zu verwalten (Treuhandmandat).<br />

Die Treuhand-Kommanditistin nimmt alle<br />

zur Durchführung <strong>de</strong>s rechtswirksamen Erwerbs sowie <strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Kommanditbeteiligung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Maßnahmen vor. Sie wird, soweit <strong>de</strong>r Treugeber seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, gemäß<br />

<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

die Einlagen in die Gesellschaft einzahlen und ihren<br />

Kapital anteil an <strong>de</strong>r Gesellschaft entsprechend erhöhen. Sie<br />

ist berechtigt, sich zur Ausführung <strong>de</strong>r ihr übertragenen<br />

Aufgaben geeigneter Dritter zu bedienen und entsprechen<strong>de</strong><br />

Vollmachten zu erteilen. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

ist nicht verpflichtet, für <strong>de</strong>n Treugeber Steuererklärungen<br />

im Ausland zur Geltendmachung von etwa einbehaltener<br />

ausländischer Quellensteuer abzugeben o<strong>de</strong>r zu erstellen.<br />

272 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anhang<br />

2. Stellung <strong>de</strong>s Treugebers; Rechtsausübung<br />

nach Weisung; For<strong>de</strong>rungsabtretung<br />

Der Treugeber übernimmt im Innenverhältnis in Höhe<br />

seiner Beteiligung alle Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag, mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Son<strong>de</strong>rrechte<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin, insbeson<strong>de</strong>re ihres Rechts<br />

zur Erhöhung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals und auf Begründung<br />

von Treuhandverhältnissen, ihres je<strong>de</strong>rzeitigen<br />

Verfügungs rechts über <strong>de</strong>n Kommanditanteil, ihres Rechts<br />

auf gespaltene Stimmrechtsausübung und <strong>de</strong>r ihr in<br />

ihrer Eigenschaft als Treuhand-Kommanditistin nach <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag eingeräumten Entscheidungs- und<br />

Zustimmungsbefugnisse.<br />

Unter <strong>de</strong>n vorgenannten Einschränkungen erteilt die<br />

Treuhand-Kommanditistin hiermit <strong>de</strong>m Treugeber unwi<strong>de</strong>rruflich<br />

Vollmacht zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen<br />

Rechte <strong>de</strong>s Gesellschafters, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Stimm-,<br />

Informations-, Kontroll- und Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte aus<br />

<strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligung.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Treugeber die ihm hiernach eingeräumten<br />

Gesellschafterrechte selbst wahrnimmt, übt sie<br />

ihre mitgliedschaftlichen Rechte aus <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditbeteiligung nicht aus. Treugeber können sich<br />

bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung im übrigen nur durch an<strong>de</strong>re<br />

Kommanditisten, Treugeber o<strong>de</strong>r Personen aus <strong>de</strong>m Kreis<br />

<strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Berufe, die zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, vertreten lassen.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Treugeber seine Rechte nicht selbst wahrnimmt,<br />

wird die Treuhand-Kommanditistin diese Rechte<br />

nach <strong>de</strong>n Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers ausüben. Weisungen<br />

müssen schriftlich erfolgen. Wi<strong>de</strong>rspricht die<br />

Weisung eines Treugebers gesetzlichen Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen Treuepflichten, kann die<br />

Treuhand-Kommanditistin die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte verweigern.<br />

Erhält die Treuhand-Kommanditistin im Vorfeld<br />

einer Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafter keine Weisung<br />

o<strong>de</strong>r erhält sie die Weisung nach einer von ihr gesetzten<br />

angemessenen Frist verspätet, wird sie sich <strong>de</strong>r Stimme<br />

insoweit enthalten. Erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />

von verschie<strong>de</strong>nen Treugebern unterschiedliche Weisungen<br />

zur Stimmabgabe, hat sie entsprechend gespalten<br />

abzustimmen. In dringen<strong>de</strong>n Fällen und bei Gefahr im<br />

Verzug ist die Treuhand-Kommanditistin berechtigt, nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen auch ohne Weisung <strong>de</strong>s Treugebers<br />

für diesen zu han<strong>de</strong>ln.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin tritt hiermit <strong>de</strong>m Treugeber<br />

sämtliche Vermögensrechte aus <strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Rechte aus <strong>de</strong>r Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

am Gewinn und Verlust, an Ausschüttungen<br />

und sonstigen Auszahlungen (Entnahmen) sowie einem<br />

Liquidations erlös <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>m Umfange ab,<br />

wie diese <strong>de</strong>m Treugeber nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

und dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

gebühren. Die Treuhand-Kommanditistin zeigt<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft die Abtretung an. Die Abtretung ist<br />

auflösend bedingt durch eine Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

bleibt ermächtigt, die an <strong>de</strong>n Treugeber abgetretenen<br />

Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin ist verpflichtet, sämtliche Ausschüttungen<br />

und sonstigen Auszahlungen gemäß <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags von <strong>de</strong>r Gesellschaft an <strong>de</strong>n<br />

Treugeber weiterzuleiten.<br />

3. Weiterleitung von Gesellschafterkorrespon<strong>de</strong>nz<br />

Die Treuhand-Kommanditistin leitet unverzüglich<br />

nach Erhalt sämtliche für <strong>de</strong>n Treugeber bestimmten<br />

Dokumente und Informationen, die die Treuhand-<br />

Kommanditistin in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin zur Verfügung gestellt bekommt, an<br />

diesen weiter.<br />

4. Rechtsverhältnis <strong>de</strong>r Treugeber untereinan<strong>de</strong>r<br />

Die Treugeber sind Teilgläubiger i. S. d. § 420 BGB. Eine<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht zwischen<br />

ihnen nicht. Auf ihr Verhältnis untereinan<strong>de</strong>r sind<br />

die §§ 705 ff. und 741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend<br />

– anwendbar.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 273


5. Freistellung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Der Treugeber stellt die Treuhand-Kommanditistin von allen<br />

seine Beteiligung betreffen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten frei, die<br />

diese für ihn bei pflichtgemäßer Erfüllung dieses Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r Dritten eingeht o<strong>de</strong>r die<br />

aus <strong>de</strong>r Haftung als Kommanditist resultieren. Hiervon<br />

ausgenommen sind die Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung,<br />

die mit <strong>de</strong>r Vergütung gemäß § 10 abgegolten sind.<br />

Sofern durch Rückzahlungen <strong>de</strong>r Einlage an <strong>de</strong>n Treugeber<br />

eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>r<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligung gemäß<br />

§ 171 ff. HGB entsteht, ist <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin nach <strong>de</strong>ren Wahl zur Freistellung o<strong>de</strong>r<br />

zum Ersatz verpflichtet.<br />

6. Übertragung <strong>de</strong>r Kommandit beteiligung<br />

auf <strong>de</strong>n Treugeber bei Insolvenz<br />

Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über ihr<br />

Vermögen sowie für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Ablehnung <strong>de</strong>r Eröffnung<br />

<strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens mangels Masse tritt die Treuhand-<br />

Kommanditistin hiermit die für <strong>de</strong>n Treugeber treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltene Kommanditbe teiligung im Wege <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge<br />

unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r<br />

Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers als Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

an diesen ab. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, wenn von<br />

Privatgläubigern <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Einzelzwangsvollstreckung in die Kommanditbeteiligung<br />

ausgebracht wer<strong>de</strong>n und nicht innerhalb eines Monats<br />

aufgehoben o<strong>de</strong>r eingestellt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand- und<br />

Ver waltungsvertrag sonst aus einem wichtigen Grund en<strong>de</strong>t,<br />

<strong>de</strong>r nicht vom Treugeber zu vertreten ist. Der Treugeber<br />

nimmt die aufschiebend bedingte Abtretung hiermit an.<br />

und verpfändbar. Die Übertragung darf nur erfolgen, sofern<br />

<strong>de</strong>r Abtretungsempfänger in die Rechte und Pflichten<br />

aus <strong>de</strong>m Treuhand- und Verwaltungsvertrag und <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag eintritt.<br />

2. Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Die Übertragung bedarf neben <strong>de</strong>r im Gesellschaftsvertrag<br />

genannten Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin auch <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin. Die Treuhand-Kommanditistin stimmt <strong>de</strong>r<br />

Übertragung zu, sofern <strong>de</strong>r Erwerber die Bedingungen<br />

<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

anerkennt und insbeson<strong>de</strong>re die mit <strong>de</strong>r<br />

Übertragung verbun<strong>de</strong>nen zusätzlichen Kosten übernimmt.<br />

3. Anzeige sonstiger Belastungen<br />

Belastungen <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers und sonstige<br />

Verfügungen darüber sind <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

4. Kosten<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Übertragung einer Beteiligung richten<br />

sich nach § 10 Ziffer 3 und sind vom Erwerber zu tragen.<br />

Dessen ungeachtet haftet auch <strong>de</strong>r Verfügen<strong>de</strong> für alle<br />

Kosten, die mit einer Übertragung o<strong>de</strong>r einer sonstigen<br />

Verfügung über die Beteiligung verbun<strong>de</strong>n sind.<br />

Abschnitt B<br />

Verwaltungsmandat für direkt beteiligte<br />

Anleger (Direktkommanditisten)<br />

§ 6<br />

Verwaltungsverhältnis<br />

§ 5<br />

Übertragung von Beteiligungen,<br />

sonstige Verfügungen, Kosten<br />

1. Übertragung von Beteiligungen<br />

Die Beteiligungen <strong>de</strong>r Treugeber sind nur nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Gesellschaft übertragbar<br />

1. Gegenstand <strong>de</strong>s Verwaltungsmandats<br />

Die Treuhand-Kommanditistin nimmt die mit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

verbun<strong>de</strong>nen Rechte und Pflichten für <strong>de</strong>n direkt<br />

beteiligten Kommanditisten in offener Stellvertretung<br />

wahr. Anleger, die sich dazu entschei<strong>de</strong>n, unter Fortführung<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags in<br />

die Stellung <strong>de</strong>s Direktkommanditisten zu wechseln,<br />

274 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anhang<br />

beauftragen die Treuhand-Kommanditistin und bevollmächtigen<br />

sie unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Verwaltungsverhältnisses, die aus <strong>de</strong>r dann<br />

direkt gehaltenen Kommanditbeteiligung resultieren<strong>de</strong>n<br />

Rechte, insbeson<strong>de</strong>re Stimm-, Informations-, Kontroll- und<br />

Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte, im Namen und auf Weisung <strong>de</strong>s<br />

Kommanditisten auszuüben (Verwaltungsmandat).<br />

dieser Vollmacht o<strong>de</strong>r die Vornahme von an<strong>de</strong>rweitig<br />

gebotenen Mitwirkungshandlungen, so haftet er für alle<br />

daraus resultieren<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, er hat dies<br />

nicht zu vertreten. Dies gilt nicht allein für Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin, son<strong>de</strong>rn auch für etwaige bei<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r bei Mitgesellschaftern eintreten<strong>de</strong><br />

Schä<strong>de</strong>n.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin macht von dieser Vollmacht<br />

Gebrauch, soweit <strong>de</strong>r Kommanditist nicht selbst o<strong>de</strong>r<br />

durch einen Vertreter seine Rechte ausübt. Weisungen<br />

müssen schriftlich erfolgen. Wi<strong>de</strong>rspricht die Weisung<br />

eines Kommanditisten gesetzlichen Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen Treuepflichten, kann die<br />

Treuhand-Kommanditistin die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte verweigern.<br />

Erhält die Treuhand-Kommanditistin im Vorfeld<br />

einer Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafter keine Weisung<br />

o<strong>de</strong>r erhält sie die Weisung nach einer von ihr gesetzten<br />

angemessenen Frist verspätet, wird sie sich <strong>de</strong>r Stimme<br />

enthalten.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin bietet die Verwaltung auch<br />

solchen Kommanditisten an, die ihren Kommanditanteil<br />

an<strong>de</strong>rweitig (z. B. im Zweitmarkt) erworben haben<br />

und sich durch Neuabschluss dieses Vertrags für das<br />

Ver waltungsmandat entschei<strong>de</strong>n. In diesem Fall gilt Vorstehen<strong>de</strong>s<br />

entsprechend.<br />

2. Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

Der Kommanditist ist verpflichtet, alle für eine ordnungsgemäße<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Er ist verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin unverzüglich eine<br />

auf diese lauten<strong>de</strong>, unwi<strong>de</strong>rrufliche und über <strong>de</strong>n Tod<br />

hinaus gelten<strong>de</strong> Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht in notariell<br />

be glaubigter Form auszustellen und vorzulegen. Die<br />

Han<strong>de</strong>ls registervollmacht berechtigt zur Vornahme<br />

sämtlicher künftiger Anmeldungen zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

über mittelt <strong>de</strong>m Kommanditisten hierfür ein Formblatt.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Beglaubigung trägt <strong>de</strong>r Kommanditist.<br />

Verweigert o<strong>de</strong>r verzögert <strong>de</strong>r Kommanditist die Vorlage<br />

3. Anmeldungen zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Die Treuhand-Kommanditistin wird auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

ihr von <strong>de</strong>m Kommanditisten erteilten Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

sämtliche Anmeldungen <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />

zum Han<strong>de</strong>lsregister besorgen und die ordnungsgemäße<br />

Eintragung kontrollieren. Sie ist jedoch nicht verpflichtet,<br />

die Eintragung gegenüber <strong>de</strong>m Kommanditisten schriftlich<br />

anzuzeigen. Sie wird zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n weiteren Schriftverkehr<br />

mit <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsregister für <strong>de</strong>n Kommanditisten führen,<br />

soweit ihr eine Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht erteilt wur<strong>de</strong>.<br />

4. Übertragung von Beteiligungen<br />

durch <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

Der Kommanditist darf gemäß <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags seine Beteiligung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

durch Abtretung übertragen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig<br />

darüber verfügen. Der Kommanditist verpflichtet sich, mit<br />

<strong>de</strong>m Erwerber <strong>de</strong>n Eintritt in alle Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu vereinbaren.<br />

Sämtliche Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich<br />

Ausschüttungen, die die Treuhand-Kommanditistin bis<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Umschreibung im Kommanditistenregister<br />

zugunsten <strong>de</strong>s bisherigen Kommanditisten in<br />

Bezug auf die Kommanditbeteiligung durchgeführt o<strong>de</strong>r<br />

veranlasst hat, muss <strong>de</strong>r Erwerber gegen sich gelten<br />

lassen. Die Treuhand-Kommanditistin wird die Übertragung<br />

im Kommanditistenregister vermerken und <strong>de</strong>n<br />

neuen Kommanditisten hiervon unterrichten, wenn die<br />

für die Umschreibung erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben, wie Name,<br />

Vorname, Anschrift, Beteiligungshöhe, Bankverbindung,<br />

Finanzamt und Steuernummer <strong>de</strong>s neuen Kommanditisten,<br />

vollständig vorliegen. Ferner wird die Treuhand-<br />

Kommanditistin, soweit ihr die erfor<strong>de</strong>rlichen Vollmachten<br />

vorliegen, die Umschreibung im Han<strong>de</strong>ls register<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 275


veranlassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags, insbeson<strong>de</strong>re die dortigen<br />

Regelungen, betreffend die Min<strong>de</strong>stbeteiligungssumme<br />

und Stückelung <strong>de</strong>s Anlagebetrags.<br />

5. Einziehungsbefugnis<br />

Der Kommanditist ermächtigt die Treuhand-Kommanditistin,<br />

<strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s Kommanditisten an Auszahlungen <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft für diesen im eigenen Namen einzuziehen<br />

und anschließend an <strong>de</strong>n Kommanditisten auszukehren.<br />

§ 7<br />

Freistellung<br />

Der Kommanditist stellt die Treuhand-Kommanditistin<br />

von allen Verbindlichkeiten frei, die bei pflichtgemäßer<br />

Erfüllung <strong>de</strong>s Verwaltungsverhältnisses und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung entstehen (z. B. Han<strong>de</strong>lsregisterkosten,<br />

Beglaubigungskosten). Hiervon ausgenommen sind die<br />

Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung, die mit <strong>de</strong>r Vergütung<br />

gemäß § 10 abgegolten sind.<br />

Abschnitt C<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 8<br />

Vertragspartner<br />

zu halten, und je<strong>de</strong>r etwaige Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolger <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin mit Ausnahme <strong>de</strong>r Treugeber,<br />

die ihre treuhän<strong>de</strong>rische Beteiligung durch Kündigung<br />

<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags in eine direkte<br />

Beteiligung umgewan<strong>de</strong>lt haben.<br />

Ferner kann sich nur beteiligen, wer we<strong>de</strong>r Staatsbürger<br />

<strong>de</strong>r USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsund<br />

Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und nicht<br />

aus einem an<strong>de</strong>ren Grund in <strong>de</strong>n USA unbeschränkt<br />

einkommen steuerpflichtig ist und we<strong>de</strong>r einen Wohnsitz<br />

noch einen Zweitwohnsitz in <strong>de</strong>n USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten<br />

hat. Es darf sich bei <strong>de</strong>m Anleger nicht um<br />

eine US-amerikanische Gesellschaft o<strong>de</strong>r sonstige nach<br />

<strong>de</strong>m US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />

Vermögensmasse o<strong>de</strong>r einen Trust, welche(r) <strong>de</strong>r<br />

US-Bun<strong>de</strong>s besteuerung unterliegt, han<strong>de</strong>ln. Der Anleger<br />

muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung han<strong>de</strong>ln.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass eine o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist <strong>de</strong>r Anleger<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m Anbieter <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungsangebots, <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />

scha<strong>de</strong>nsersatzpflichtig, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Anleger hat dies<br />

nicht zu vertreten.<br />

Vorstehen<strong>de</strong>r Absatz gilt entsprechend für Staatsbürger<br />

sowie für natürliche und juristische Personen, die ihren<br />

Wohnsitz o<strong>de</strong>r Sitz in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Kanada, Australien,<br />

Irland o<strong>de</strong>r Japan haben.<br />

Als Vertragspartner <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

kommen grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen<br />

in Betracht. Ein Beitritt von Personengesellschaften, insbeson<strong>de</strong>re<br />

von BGB-Gesellschaften, o<strong>de</strong>r von Gemeinschaften<br />

als Treugeber ist ausgeschlossen, sofern die<br />

Treuhand-Kommanditistin einem solchen Beitritt nicht<br />

ausdrücklich zustimmt. Der Erwerb o<strong>de</strong>r das Halten von<br />

Kommanditanteilen für Rechnung Dritter, insbeson<strong>de</strong>re als<br />

Treuhän<strong>de</strong>r für Dritte, ist nicht zulässig. Ausgenommen<br />

von dieser Beschränkung sind die Treuhand-Kommanditistin,<br />

die ausdrücklich berechtigt ist, ihren Kommanditanteil<br />

für eine Mehrzahl von Treugebern treuhän<strong>de</strong>risch<br />

§ 9<br />

Rechtsverhältnis <strong>de</strong>r Anleger untereinan<strong>de</strong>r<br />

Die Treuhand- und Verwaltungsverträge bestehen jeweils<br />

unabhängig voneinan<strong>de</strong>r als zweiseitige Verträge zwischen<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m Anleger. Im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Anleger zueinan<strong>de</strong>r besteht keine Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts. Die §§ 705 ff. und 741 ff. BGB<br />

sind nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />

276 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anhang<br />

§ 10<br />

Vergütung<br />

Kosten entstan<strong>de</strong>n sind. Diese Kostenpauschale kann<br />

auch bei <strong>de</strong>r Ausschüttung in Abzug gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

1. Vergütung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erhält für ihre Leistungen<br />

eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,15 % <strong>de</strong>s auf die<br />

Treugeber und Kommanditisten mit Verwaltungsmandat<br />

entfallen<strong>de</strong>n nominalen Anlagebetrags (zzgl.<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Kosten<br />

wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschaft getragen und <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Treuhand- Kommanditistin verwalteten Treugebern und<br />

Kommanditisten zugerechnet. Während <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

wird die Vergütung zeitanteilig für <strong>de</strong>n<br />

Zeitraum ab <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres auf das<br />

bereits eingeworbene Emissionskapital berechnet. Die<br />

Vergütung ist während <strong>de</strong>r Platzierungs phase zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>r jahres und danach zu Beginn<br />

<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres, für welches die Vergütung erhoben<br />

wird, zur Zahlung fällig. Die Treuhand-Kommanditistin<br />

kann statt<strong>de</strong>ssen auch eine vierteljährliche Zahlung <strong>de</strong>r<br />

Vergütung anfor<strong>de</strong>rn.<br />

Zusätzliche Leistungen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

zugunsten eines einzelnen Anlegers (z. B. im Zusammenhang<br />

mit Anteilsübertragungen, Erbfällen o<strong>de</strong>r Nachmeldungen<br />

von Son<strong>de</strong>rwerbungskosten) wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Anleger geson<strong>de</strong>rt in Rechnung gestellt.<br />

2. Mitteilungsfrist für Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />

Bei <strong>de</strong>m Anleger in einem Kalen<strong>de</strong>rjahr etwa entstehen<strong>de</strong><br />

persönliche Son<strong>de</strong>rwerbungskosten im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Beteiligung sind <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin bis<br />

spätestens 25. März <strong>de</strong>s jeweiligen Folgejahres schriftlich<br />

mitzuteilen. Für eine Berücksichtigung <strong>de</strong>r verspätet eingehen<strong>de</strong>n<br />

Mitteilungen kann keine Gewähr über nommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Treuhand-Kommanditistin behält sich vor,<br />

bei verspätet eingehen<strong>de</strong>n Mitteilungen für <strong>de</strong>n damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen Bearbeitungsmehraufwand für das jeweils<br />

betroffene Jahr eine Kostenpauschale i. H. v. 200 EUR zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, sofern<br />

<strong>de</strong>r Anleger nicht nachweist, dass keine o<strong>de</strong>r geringere<br />

3. Kosten <strong>de</strong>r Übertragung<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Umschreibung im Treugeber- bzw. Kommanditistenregister<br />

erhält die Treuhand-Kommanditistin eine Verwaltungsgebühr<br />

von bis zu 0,5 % <strong>de</strong>s übertragenen nominalen<br />

Anlagebetrags, min<strong>de</strong>stens jedoch 300 EUR sowie <strong>de</strong>n<br />

Ersatz ihrer Auslagen (z. B. Han<strong>de</strong>lsregistergebühren) zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer vom Erwerber. Die Gebühren<br />

und Auslagen können bei <strong>de</strong>r Ausschüttung in Abzug<br />

gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s Eintritts eines Treugebers als Kommanditist<br />

in die Gesellschaft ist dieser zum Ersatz <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kosten verpflichtet. Eine Verwaltungsgebühr<br />

wird darüber hinaus nicht erhoben.<br />

§ 11<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n von Erklärungen<br />

1. Wirksamkeit von Erklärungen<br />

Erklärungen <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Anlegern wer<strong>de</strong>n drei Werktage nach<br />

Absendung an die zuletzt mitgeteilte und im Treu geberbzw.<br />

Kommanditistenregister eingetragene Anschrift<br />

wirksam.<br />

2. Genehmigung von Erklärungen<br />

Sind solche Erklärungen zugegangen bzw. wird ihr<br />

Zugang gemäß Ziffer 1 fingiert, gelten sie als genehmigt,<br />

wenn <strong>de</strong>r Anleger nicht innerhalb eines Monats nach<br />

Zugang <strong>de</strong>r Erklärung schriftlich gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

wi<strong>de</strong>rspricht, sofern ihn die Gesellschaft, die<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r die Treuhand-<br />

Kommanditistin auf diese Folge bei <strong>de</strong>r Bekanntgabe<br />

beson<strong>de</strong>rs hingewiesen hat.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 277


§ 12<br />

Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Schei<strong>de</strong>t die Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

aus, wird dieser Vertrag unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

<strong>de</strong>s § 17 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags, ohne dass es<br />

<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Anlegers bedarf, mit einer neuen<br />

Treuhand-Kommanditistin fortgesetzt. § 17 Ziffer 2 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages bleibt unberührt.<br />

§ 13<br />

Laufzeit und Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags<br />

1. Beendigung <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist für die Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eingegangen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

en<strong>de</strong>t, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, mit Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft (Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Liquidation). Eine vorzeitige Beendigung ist nur in <strong>de</strong>n in<br />

diesem Vertrag o<strong>de</strong>r im Gesellschaftsvertrag geregelten<br />

Fällen zulässig.<br />

2. Or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

Je<strong>de</strong>r Anleger kann <strong>de</strong>n Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres gegenüber <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

schriftlich kündigen. Abweichend hiervon ist in <strong>de</strong>n<br />

Jahren 2011 und 2012 die Kündigung mit einer Frist von<br />

drei Monaten erstmals zum Ablauf <strong>de</strong>s 31. Dezember<br />

2012 zulässig. Maßgeblich zur Wahrung <strong>de</strong>r Frist ist das<br />

Datum <strong>de</strong>s Zugangs bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin.<br />

Kündigt ein Treugeber, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Treugeber entfallen<strong>de</strong>n Teilkommanditanteil<br />

gemäß § 7 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags an ihn<br />

übertragen und ihm ein Verwaltungsmandat (Abschnitt B)<br />

anbieten. Der kündigen<strong>de</strong> Treugeber hat sich spätestens<br />

bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung dazu zu erklären,<br />

ob er das Verwaltungsmandat annehmen o<strong>de</strong>r seine<br />

Direktbeteiligung selbst verwalten möchte. Unbescha<strong>de</strong>t<br />

dieser Wahlmöglichkeit ist <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Treugeber<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verpflichtet,<br />

dieser eine notariell beglaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

auf Basis eines von ihr übersandten Formblatts zu erteilen.<br />

§ 6 Ziffer 2 gilt entsprechend.<br />

Für die Kündigung <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Treugeber<br />

übergehen<strong>de</strong>n Gesellschafterverhältnisses als Direktkommanditist<br />

gilt § 17 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

Liegen die Voraussetzungen <strong>de</strong>r § 17 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Treugebers vor,<br />

bleibt es ihm unbenommen, mit <strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrags zugleich auch die<br />

Treuhand- Kommanditistin zur anteiligen Kündigung <strong>de</strong>r<br />

auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Gesellschafterstellung zu ersuchen.<br />

Die Folgen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns bestimmen sich nach § 17<br />

Ziffer 5 und § 18 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

3. Kündigung durch <strong>de</strong>n Anleger aus wichtigem Grund<br />

Das Recht <strong>de</strong>s Anlegers zur Kündigung dieses Vertrags<br />

durch schriftliche Erklärung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt. Der Anleger ist in diesem Falle verpflichtet, die<br />

Kommanditbeteiligung – ggf. nach Übertragung durch die<br />

Treuhand-Kommanditistin auf <strong>de</strong>n ehemaligen Treugeber –<br />

auf seine Kosten selbst fortzuführen und für die Wahrnehmung<br />

seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten<br />

eigenständig Sorge zu tragen.<br />

4. Kündigung durch die Treuhand-<br />

Kommanditistin aus wichtigem Grund<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist berechtigt, <strong>de</strong>n Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag aus wichtigem Grund mit<br />

sofortiger Wirkung zu kündigen; ein wichtiger Grund<br />

liegt insbeson<strong>de</strong>re dann vor, wenn bei einem Anleger ein<br />

Ausschei<strong>de</strong>nsgrund i. S. d. § 17 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

vorliegt.<br />

§ 14<br />

Rechenschaftsbericht<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erstattet <strong>de</strong>m Anleger jährlich<br />

anhand <strong>de</strong>r von einem Wirtschaftsprüfer geprüften<br />

278 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anhang<br />

Rechnungslegung <strong>de</strong>r Gesellschaft unverzüglich nach<br />

<strong>de</strong>ren Erhalt einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

Der Bericht enthält Angaben über alle wesentlichen<br />

Vorgänge <strong>de</strong>r Gesellschaft im Geschäftsjahr. Die<br />

Treuhand-Kommanditistin bedient sich hierbei <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen.<br />

§ 15<br />

Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

Die Treuhand-Kommanditistin haftet nicht für Schä<strong>de</strong>n<br />

und Verluste <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r Gesellschafter und <strong>de</strong>r<br />

Treugeber, die infolge pflichtwidriger o<strong>de</strong>r fehlerhafter<br />

Erfüllung ihrer Pflichten entstehen. Hiervon ausgenommen<br />

sind Ansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit<br />

o<strong>de</strong>r Vorsatz beruhen. Bei Verletzung vertragswesentlicher<br />

Pflichten haftet die Treuhand-Kommanditistin auch bei<br />

einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für <strong>de</strong>n typischerweise<br />

vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n. Sie haftet weiter für<br />

Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen<br />

Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für<br />

<strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Ziele und <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Folgen bei <strong>de</strong>n Treugebern wird nicht übernommen.<br />

Etwaige Ansprüche gegen die Treuhand-Kommanditistin<br />

verjähren drei Jahre nach Entstehen <strong>de</strong>s Anspruchs, soweit<br />

nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt. Sie<br />

sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung gegenüber <strong>de</strong>m Anspruchsverpflichteten<br />

schriftlich geltend zu machen. Die vorgenannten<br />

Verjährungs- und Ausschlussfristen gelten nicht,<br />

soweit die Haftung in einem vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob<br />

fahrlässigen Han<strong>de</strong>ln begrün<strong>de</strong>t ist o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>r Verletzung vertragswesentlicher Pflichten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer<br />

fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r soweit gesetzlich längere<br />

Fristen zwingend bestimmend sind.<br />

§ 16<br />

Treugeberregister, Vertraulichkeit,<br />

Datenherausgabe, Mitteilungen<br />

1. Daten <strong>de</strong>s Treugeberregisters<br />

Die Treuhand-Kommanditistin führt für alle Treugeber<br />

ein Treugeberregister mit ihren personenbezogenen und<br />

beteiligungsbezogenen Daten. Personenbezogene Daten<br />

sind <strong>de</strong>r Name, das Geburtsdatum, die Adresse, das<br />

Wohnsitzfinanzamt, die Steuernummer, die persönliche<br />

Steueri<strong>de</strong>ntifikationsnummer sowie die Bankverbindung.<br />

Die personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n nur zum Zwecke<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung im Rahmen <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

verarbeitet und genutzt.<br />

2. Mitteilungspflicht bei Än<strong>de</strong>rungen<br />

Dem Treugeber obliegt es, alle Än<strong>de</strong>rungen seiner<br />

personenbezogenen Daten unverzüglich <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin bekannt zu geben und gegebenenfalls<br />

durch Vorlage entsprechen<strong>de</strong>r Urkun<strong>de</strong>n (z. B. Erbschein,<br />

Übertragungsvertrag) nachzuweisen.<br />

3. Auskünfte aus <strong>de</strong>m Treugeberregister,<br />

Vertraulichkeit<br />

Auskünfte aus <strong>de</strong>m Treugeberregister, insbeson<strong>de</strong>re über<br />

die treugeberische Beteiligung und die eingetragenen<br />

Daten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Treugebers, darf die Treuhand-<br />

Kommanditistin in <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang nur <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsleitung <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>m zuständigen<br />

Finanzamt sowie beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Prüfern und Beratern (z. B. Rechtsanwälte,<br />

Steuerberater) <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Treugebers und an etwaige sonstige von <strong>de</strong>r Treuhand-<br />

Kommanditistin beauftragte Dienstleister, die sie bei<br />

<strong>de</strong>r Wahrnehmung ihrer Treuhandaufgaben unterstützen,<br />

erteilen. Im Übrigen sind diese Informationen von<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin wird insoweit die<br />

Vertraulichkeit durch geeignete Vereinbarungen mit<br />

<strong>de</strong>n Empfängern sicherstellen. Der einzelne Treugeber<br />

ist nur in Bezug auf seine eigenen Daten auskunftsberechtigt.<br />

Weitere Auskünfte in Bezug auf Daten aus <strong>de</strong>m<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 279


Treugeberregister können nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />

Ziffer dieses § 16 erfolgen.<br />

4. Herausgabe von persönlichen Daten<br />

Der Treugeber hat nach diesem Vertrag keinen Anspruch<br />

auf Einsicht in das Treugeberregister o<strong>de</strong>r auf Angaben<br />

über die im Treugeberregister enthaltenen persönlichen<br />

Daten (z. B. Name und Anschrift) <strong>de</strong>r übrigen Treugeber.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin darf <strong>de</strong>m Treugeber keine<br />

Auskünfte über die im Treugeberregister enthaltenen<br />

Daten <strong>de</strong>r übrigen Treugeber erteilen, soweit nicht die<br />

von <strong>de</strong>r Auskunft betroffenen Treugeber ausdrücklich<br />

schriftlich zugestimmt haben o<strong>de</strong>r hierzu eine rechtliche<br />

o<strong>de</strong>r gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Treuhand-<br />

Kommanditistin wird auf Verlangen <strong>de</strong>s Treugebers, <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Grund seines Begehrens angeben muss, auf <strong>de</strong>ssen<br />

Kosten um die Zustimmung zur Datenherausgabe bei<br />

<strong>de</strong>n betroffenen Treugebern ersuchen. Falls ein Treugeber<br />

die Herausgabe von persönlichen Daten (d. h. Name und<br />

Anschrift) an<strong>de</strong>rer Treugeber begehrt, wird die Treuhand-<br />

Kommanditistin <strong>de</strong>n betroffenen Treugebern Begehren<br />

unter Mitteilung <strong>de</strong>s hierfür angegebenen Grun<strong>de</strong>s<br />

innerhalb von 10 Kalen<strong>de</strong>rtagen übermitteln und um das<br />

jeweilige Einverständnis zur Datenherausgabe ersuchen.<br />

Sobald dieses Einverständnis vorliegt, wird die Treuhand-<br />

Kommanditistin die Daten im Umfang <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Einverständnisses an <strong>de</strong>n informationsbegehren<strong>de</strong>n<br />

Treugebers weiterleiten. Sofern kein Einverständnis eines<br />

Treugebers erfolgt, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />

die Daten dieses Treugebers nicht weiterleiten, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, dass hierzu eine rechtliche o<strong>de</strong>r gesetzliche Verpflichtung<br />

besteht. Die durch das Informationsbegehren<br />

anfallen<strong>de</strong>n Kosten (z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von<br />

<strong>de</strong>m anfragen<strong>de</strong>n Treugeber zu tragen. Auf Verlangen <strong>de</strong>r<br />

Treuhand-Kommanditistin hat <strong>de</strong>r anfragen<strong>de</strong> Treugeber<br />

die voraussichtlich entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorschüssig zu<br />

bezahlen.<br />

§ 20 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Gesellschaft. Bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Daten von Treugebern gelten die Regelungen<br />

dieses § 16.<br />

Für Auskunftsverlangen <strong>de</strong>s Treugebers aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister<br />

gilt § 20 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft sinngemäß.<br />

5. Mitteilungen<br />

Die Treuhand-Kommanditistin wird Informationen und<br />

Nachrichten, die ein Treugeber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Treu gebern<br />

und <strong>de</strong>n Kommanditisten <strong>de</strong>r Gesellschaft zukommen<br />

lassen will, im Rahmen <strong>de</strong>r üblichen Korrespon<strong>de</strong>nz<br />

übermitteln. Die durch die Weiterleitung an fallen<strong>de</strong>n<br />

zusätzlichen Kosten (z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von<br />

<strong>de</strong>m beauftragen<strong>de</strong>n Treugeber zu tragen. Auf Verlangen<br />

<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin hat <strong>de</strong>r beauftragen<strong>de</strong><br />

Treugeber die entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorab zu erstatten.<br />

6. Datenschutz<br />

Der Treugeber erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass seine<br />

personenbezogenen Daten im Wege <strong>de</strong>r elektronischen<br />

Datenverarbeitung gespeichert und dass die in die<br />

An leger verwaltung einbezogenen Parteien über die Verhältnisse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und seine Person informiert<br />

wer<strong>de</strong>n, soweit dies zur Verwaltung und Betreuung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

§ 17<br />

Tod <strong>de</strong>s Anlegers<br />

Beim Tod eines Anlegers wird dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

mit <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erben fortgesetzt. Die<br />

Erben tragen sämtliche <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />

hieraus entstehen<strong>de</strong>n Kosten sowie die nach § 10 Ziffer 3<br />

anfallen<strong>de</strong> Verwaltungsgebühr. Im Übrigen bestimmen<br />

sich die Rechtsfolgen nach § 16 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />

Für Auskunftsverlangen <strong>de</strong>s Direktkommanditisten, <strong>de</strong>r<br />

Partei dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags ist, gilt<br />

mit Blick auf die Daten an<strong>de</strong>rer Direktkommanditisten<br />

280 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anhang<br />

§ 18<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />

Gerichtsstand, Datenschutz<br />

Treuhand-Kommanditistin, soweit dies rechtlich zulässig<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n kann. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich<br />

<strong>de</strong>utschem Recht.<br />

1. Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise unwirksam sein o<strong>de</strong>r sollte sich in <strong>de</strong>m Vertrag<br />

eine Lücke befin<strong>de</strong>n, so soll hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r<br />

übrigen Bestimmungen nicht berührt wer<strong>de</strong>n. Anstelle<br />

<strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmung o<strong>de</strong>r zur Auffüllung <strong>de</strong>r<br />

Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit<br />

rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die<br />

Vertragsparteien gewollt haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und<br />

Zweck dieses Vertrags gewollt haben wür<strong>de</strong>n, wenn sie<br />

die Angelegenheit bedacht hätten.<br />

Frankfurt am Main<br />

DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />

Iris Racke (Geschäftsführerin),<br />

Thomas Schnei<strong>de</strong>r (Geschäftsführer)<br />

– Treuhand-Kommanditistin –<br />

2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über<br />

das Zustan<strong>de</strong>kommen dieses Vertrags ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r<br />

– Anleger –<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 281


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

(in <strong>de</strong>r nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Schwestergesellschaft neu zufassen<strong>de</strong>n Form)<br />

in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Generalversammlung<br />

vom<br />

Erstens: Firma<br />

Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />

enso hydro GmbH<br />

Zweitens: Sitz<br />

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wildon.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweignie<strong>de</strong>rlassungen im<br />

In- und Ausland zu errichten.<br />

Drittens: Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

(1) Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist:<br />

(a) <strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung und<br />

<strong>de</strong>r Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken im In- und<br />

Ausland, einschließlich auch auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

von Pacht- und Unternehmensführungsverträgen;<br />

(b) die unmittelbare und mittelbare Beteiligung<br />

an, sowie die Gründung von Unternehmen und<br />

Gesellschaften, im In- und Ausland, <strong>de</strong>ren Geschäftszweck<br />

<strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die<br />

Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />

im In- und Ausland ist.<br />

(2) Die Gesellschaft ist zu allen geschäftlichen Maßnahmen<br />

berechtigt, die zur Verfolgung <strong>de</strong>s Unternehmensgegenstan<strong>de</strong>s<br />

notwendig o<strong>de</strong>r nützlich<br />

erscheinen, insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>Wasserkraft</strong>werke,<br />

Beteiligungen und Unternehmen im Sinne von<br />

Absatz 1 zu erwerben, verwalten und veräußern,<br />

diese im Rahmen von <strong>de</strong>ren Geschäftszweck bei <strong>de</strong>r<br />

Entwicklung, <strong>de</strong>r Errichtung und <strong>de</strong>m Betrieb von<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werken zu unterstützten, und sämtliche<br />

damit zusammenhängen<strong>de</strong> Geschäfte durchzuführen.<br />

Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand sind<br />

Bankgeschäfte im Sinne <strong>de</strong>s Bankwesengesetzes.<br />

Viertens: Stammkapital und Stammeinlagen<br />

(1) Das Stammkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt<br />

und ist zur Gänze bar geleistet.<br />

(2) An <strong>de</strong>r Gesellschaft sind beteiligt:<br />

(a) enso GmbH & Co KG mit einem Geschäftsanteil,<br />

<strong>de</strong>r einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage<br />

in Höhe von<br />

entspricht;<br />

(b) <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />

mit einem Geschäftsanteil, <strong>de</strong>r einer zur Gänze<br />

einbezahlten Stammeinlage in Höhe von<br />

entspricht.<br />

(c) <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />

mit einem Geschäftsanteil, <strong>de</strong>r einer zur Gänze<br />

einbezahlten Stammeinlage in Höhe von<br />

entspricht.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG und die<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG wer<strong>de</strong>n<br />

in weiterer Folge gemeinsam auch als die „Fondsgesellschaften“<br />

o<strong>de</strong>r jeweils einzeln als „Fondsgesellschaft“<br />

bezeichnet.<br />

Die Fondsgesellschaft 1 und die Fondsgesellschaft 2<br />

wer<strong>de</strong>n in weiterer Folge gemeinsam auch als die „Fondsgesellschaften“<br />

o<strong>de</strong>r jeweils einzeln als „Fondsgesellschaft“<br />

bezeichnet.<br />

Fünftens: Dauer und Geschäftsjahr<br />

(1) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />

(2) Die Geschäftsjahre beginnen jeweils mit 1. (ersten)<br />

April und en<strong>de</strong>n mit 31. (einunddreißigsten) März <strong>de</strong>s<br />

Folgejahres.<br />

282 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Anhang<br />

Sechstens: Organe<br />

Die Gesellschaft hat folgen<strong>de</strong> Organe:<br />

(1) die Geschäftsführung<br />

durch die Generalversammlung o<strong>de</strong>r, wenn ein<br />

solcher eingerichtet ist, <strong>de</strong>s Beirats bedürfen. Der Ort<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung ist am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

(2) <strong>de</strong>n Beirat (falls ein solcher gemäß Punkt Achtens<br />

eingerichtet wird); sowie<br />

(6) Folgen<strong>de</strong> Geschäftsführungsmaßnahmen bedürfen<br />

<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Generalversammlung:<br />

(3) die Generalversammlung.<br />

Siebentens: Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Die Gesellschaft hat einen o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Geschäftsführer.<br />

(2) Gemäß § 18 Abs. 3 GmbHG (Paragraph achtzehn<br />

Absatz drei <strong>de</strong>s Gesetzes über Gesellschaften mit<br />

beschränkter Haftung) die Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

durch einen kollektiv vertretungsbefugten<br />

Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Gesamtprokuristen<br />

– ohne die Einschränkung <strong>de</strong>s § 49 UGB<br />

(Paragraph neunundvierzig <strong>de</strong>s Unternehmensgesetzbuches)<br />

– zulässig.<br />

(3) Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer<br />

bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten.<br />

Sind zwei o<strong>de</strong>r mehr Geschäftsführer bestellt, sind<br />

jeweils zwei Geschäftsführer o<strong>de</strong>r ein Geschäftsführer<br />

gemeinsam mit einem Prokuristen kollektiv<br />

vertretungsbefugt.<br />

(4) Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft wird <strong>de</strong>rart gezeichnet,<br />

dass <strong>de</strong>r Zeichnen<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Firmenwortlaut seine<br />

Unterschrift beisetzt. Prokuristen zeichnen mit einem<br />

die Prokura an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Zusatz.<br />

(5) Die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Geschäftsführer können<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Regelungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />

in einer Geschäftsordnung näher bestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>r Generalversammlung o<strong>de</strong>r, wenn<br />

ein Beirat eingerichtet ist, von diesem, be schlossen<br />

wird. Diese Geschäftsordnung kann auch eine<br />

Ressort verteilung festlegen, Geschäfte und Maßnahmen<br />

festlegen, die <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung<br />

(a) Unternehmensverträge, wie Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsverträgen, Betriebspacht- o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsüberlassungsverträge o<strong>de</strong>r vergleichbarer<br />

Vereinbarungen, im Rahmen <strong>de</strong>ssen sich<br />

die Gesellschaft verpflichtet, einen ihren ganzen<br />

o<strong>de</strong>r einen Teil ihres Gewinns an ein an<strong>de</strong>res<br />

Unternehmen abzuführen;<br />

(b) Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von<br />

min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />

über Tochtergesellschaften gehaltenen Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft (nach Verkehrswerten<br />

und einschließlich nicht aktivierter<br />

und nicht aktivierbarer Wirtschaftsgüter) in<br />

einer o<strong>de</strong>r mehreren aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />

Transaktionen.<br />

(c) Je<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m 1. April 2019 vorgenommene<br />

Ver äußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von<br />

unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar über Tochtergesellschaften<br />

gehaltenen Beteiligungen an Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Gesellschaften o<strong>de</strong>r von diesen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft gehaltenen <strong>Wasserkraft</strong>werken.<br />

Achtens: Der Beirat<br />

(1) Die Generalversammlung kann einen Beirat einrichten,<br />

<strong>de</strong>r sich aus acht Mitglie<strong>de</strong>rn zusammensetzen soll.<br />

(2) Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats können nur natürliche Personen<br />

sein und wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Generalversammlung<br />

wie folgt gewählt und abberufen:<br />

(a) Ein Mitglied wird über Vorschlag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterin enso GmbH & Co KG<br />

gewählt;<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 283


(b) Drei weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats wer<strong>de</strong>n<br />

über Vorschlag <strong>de</strong>r Gesellschafterin enso<br />

GmbH & Co KG gewählt.<br />

(c) Drei weitere Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n über gemeinsamen<br />

Vorschlag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaften<br />

gewählt.<br />

(d) Ein Mitglied <strong>de</strong>s Beirats wird über Vorschlag<br />

<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (HRB 35708 <strong>de</strong>s<br />

Amtsgerichts Frankfurt am Main) gewählt<br />

(e) Sofern die Fondsgesellschaften o<strong>de</strong>r die enso<br />

GmbH & Co KG nur zwei Mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r ein Mitglied<br />

vorschlagen, können sie jedoch bestimmen,<br />

dass für je<strong>de</strong>s zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />

nicht vorgeschlagene Mitglied eines <strong>de</strong>r von<br />

ihnen vorgeschlagenen Mitglie<strong>de</strong>r jeweils eine<br />

zusätzliche Stimme erhält. Im Beirat wird somit<br />

stets die Stimmparität zwischen <strong>de</strong>n Beiratsmitglie<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>r Gesellschafterin<br />

enso GmbH & Co. KG und enso KG einerseits<br />

und <strong>de</strong>n Fondsgesellschaften und <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong><br />

Finanz-Service GmbH an<strong>de</strong>rerseits unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r auf Vorschlag <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n<br />

Fondsgesellschaften bzw <strong>de</strong>r enso GmbH & Co KG<br />

gewählten Mitglie<strong>de</strong>rn gewahrt sein. Dieselbe<br />

Regelung gilt für allenfalls gemäß Absatz (13) eingesetzte<br />

Ausschüsse, welche ebenfalls stets im<br />

vorgenannten Sinne stimmenparitätisch besetzt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Gesellschafter geltend gemachte Grün<strong>de</strong> gegen<br />

<strong>de</strong>ren Bestellung vorliegen.<br />

(h) Den gemäß lit (a) bis (d) vorschlagsberechtigten<br />

Personen steht auch das Recht zu, die<br />

Ab berufung <strong>de</strong>r von Ihnen vorgeschlagenen Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Beirats durch die Generalver sammlung<br />

zu verlangen. Die Generalver sammlung hat dann<br />

einen entsprechen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen.<br />

(i) Ein Beiratsmitglied ist auch dann abzuberufen,<br />

wenn dies ein Gesellschafter verlangt, weil ein<br />

wichtiger Grund gegen die weitere Tätigkeit<br />

dieser Person als Beiratsmitglied vorliegt.<br />

(3) Die Beiratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n für die Dauer von je weils<br />

vier Jahren bestellt und üben ihre Funktion darüber<br />

hinaus bis zur nächsten Generalver sammlung aus, in<br />

<strong>de</strong>r dann über die Nachfolge entschie<strong>de</strong>n wird. Die<br />

auch wie<strong>de</strong>rholte Wie<strong>de</strong>rbestellung von Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r Funktionsperio<strong>de</strong> ist zulässig.<br />

(4) Schei<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Funktions perio<strong>de</strong> aus, so bedarf es <strong>de</strong>r Ersatzwahl<br />

erst in <strong>de</strong>r nächsten or<strong>de</strong>ntlichen Generalversammlung.<br />

Eine Ersatzwahl durch eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Generalversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen,<br />

wenn die Zahl <strong>de</strong>r Beiratsmitglie<strong>de</strong>r unter<br />

drei sinkt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschafter bzw. die Gesellschaftergruppe,<br />

die das ausgeschie<strong>de</strong>ne Beiratsmitglied<br />

vorgeschlagen hat, dies verlangt.<br />

(f) Sofern und solange die Beteiligung <strong>de</strong>r enso<br />

GmbH & Co KG o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>r Fondsgesellschaften<br />

gemeinsam jeweils auf weniger als 10 % <strong>de</strong>s<br />

Stammkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft absinken sollte,<br />

entfällt das Vorschlagsrecht gemäß lit b) bzw.<br />

lit c);<br />

(g) Die gemäß lit (a) bis (d) vorgeschlagenen Mitglie<strong>de</strong>r<br />

sind von <strong>de</strong>r Generalversammlung zu wählen,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, dass wichtige, von einem an<strong>de</strong>ren<br />

(5) Bei <strong>de</strong>r Ersatzwahl und bei <strong>de</strong>r Neuwahl nach Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Funktionsperio<strong>de</strong> ist wie<strong>de</strong>rum <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

bzw. die Gesellschaftergruppe, die das<br />

ausge schie<strong>de</strong>ne Mitglied vorgeschlagen hat, zur<br />

Nominierung berechtigt. Im Übrigen gelten die Vorschriften<br />

dieses Punkt Achtens über die Bestellung<br />

und Abberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats.<br />

(6) Der Beirat hat einen Vorsitzen<strong>de</strong>n und einen<br />

Stell vertreter <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n. Das über Vorschlag<br />

284 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Anhang<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>r Gesellschafterin enso<br />

GmbH & Co KG gewählte Beiratsmitglied (Abs (2)<br />

lit (a)) ist gleichzeitig Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats, das<br />

über Vorschlag <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz Service GmbH<br />

gewählte Mitglied (Abs (2) lit (d)) sein Stell vertreter.<br />

(7) Der Beirat ist nicht Aufsichtsrat im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§§ 29 ff GmbHG. Die Zuständigkeit <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

für die tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen<br />

Hand lungen, die <strong>de</strong>r gewöhnliche<br />

Betrieb <strong>de</strong>r Gesellschaft mit sich bringt, und solche<br />

organisatorische Maßnahmen, die zur gewöhnlichen<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Gesellschaft gehören, wird<br />

durch die Tätigkeit <strong>de</strong>s Beirats nicht berührt. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

hat <strong>de</strong>r Beirat die folgen<strong>de</strong>n Aufgaben<br />

und Befugnisse:<br />

(f) die Zustimmung zu nach einer Geschäftsordnung<br />

für die Geschäftsführer allenfalls zustimmungspflichtigen<br />

Geschäften und Maßnahmen, wobei<br />

<strong>de</strong>r Beirat nicht an die Beschlussvorlage <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung gebun<strong>de</strong>n ist, son<strong>de</strong>rn auch<br />

Weisungen an die Geschäftsführung in Bezug auf<br />

die vorgeschlagenen Geschäfte und Maßnahmen<br />

erteilen kann, sowie generell die Erteilung von<br />

Weisungen mit Bezug auf solche zustimmungspflichtigen<br />

Geschäfte und Maßnahmen, bezüglich<br />

<strong>de</strong>rer bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung<br />

eine Vorlage zur Entscheidung <strong>de</strong>s Beirates erwartet<br />

wer<strong>de</strong>n kann;<br />

(g) Beschlussfassung über das Budget <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft;<br />

(a) die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft zu beraten,<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei Fragen <strong>de</strong>r Geschäftspolitik und<br />

sonstigen die Gesellschaft und Gesellschaften, an<br />

welchen die Gesellschaft direkt o<strong>de</strong>r indirekt beteiligt<br />

ist (Beteiligungsunternehmen) betreffen<strong>de</strong>n<br />

Themen;<br />

(b) Erlass, Än<strong>de</strong>rung und Aufhebung einer Geschäftsordnung<br />

für die Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft (Punkt Siebentens Abs 5 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrags);<br />

(c) Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Geschäftsführern, einschließlich <strong>de</strong>s Abschlusses,<br />

<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen<br />

o<strong>de</strong>r Konsulentenverträgen<br />

mit Geschäftsführern;<br />

(h) die Erteilung von sonstigen, nicht auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>s Abs 7 lit (f) erfolgen<strong>de</strong>n Weisungen an<br />

die Geschäftsführung.<br />

(8) Sitzungen <strong>de</strong>s Beirates sind vom Vorsitzen<strong>de</strong>n einzuberufen<br />

und zu leiten, im Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung<br />

vom Stellvertreter <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n. Dem Stellvertreter<br />

<strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n ist es auch möglich, Sitzungen<br />

<strong>de</strong>s Beirats einzuberufen, wenn <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong><br />

eine solche Sitzung nicht innerhalb angemessener<br />

Frist einem diesbezüglichen Verlangen <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />

<strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n nachkommt.<br />

(10) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn Mitglie<strong>de</strong>r, die<br />

zusammen über min<strong>de</strong>stens 6 Stimmen verfügen, anwesend<br />

o<strong>de</strong>r vertreten sind. Ein Beiratsmitglied kann<br />

sich durch ein an<strong>de</strong>res Mitglied vertreten lassen.<br />

(d) die Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsführung sowie<br />

die Festlegung von Berichtspflichten <strong>de</strong>r<br />

Geschäfts führung;<br />

(e) die Entscheidung, ob Prokura o<strong>de</strong>r Handlungsvollmacht<br />

zum gesamten Geschäftsbetriebe<br />

erteilt wer<strong>de</strong>n darf;<br />

(11) Beschlüsse <strong>de</strong>s Beirats bedürfen <strong>de</strong>r einfachen Mehrheit<br />

<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

vertretenen Stimmen, es sei <strong>de</strong>nn, die Geschäftsordnung<br />

<strong>de</strong>s Beirats sieht ein höheres Anwesenheitso<strong>de</strong>r<br />

Mehrheitsquorum vor. Bei Stimmengleichheit<br />

kommt ein Beschluss nicht zustan<strong>de</strong>. Sofern in Angelegenheiten<br />

über die <strong>de</strong>r Beirat zu entschei<strong>de</strong>n hat,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 285


insbeson<strong>de</strong>re gemäß Abs. 7 lit (f) o<strong>de</strong>r in sonstigen<br />

Fällen, in <strong>de</strong>nen die Geschäftsführung <strong>de</strong>m Beirat<br />

ein Geschäft o<strong>de</strong>r eine Maßnahme zur Entscheidung<br />

vorlegt, wegen Stimmengleichheit kein Beschluss<br />

zur Zustimmung o<strong>de</strong>r Erteilung einer Weisung gefasst<br />

wer<strong>de</strong>n kann, ist sowohl <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Beirats als auch sein Stellvertreter und auch je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführer berechtigt, eine Beschlussfassung<br />

<strong>de</strong>r Generalversammlung zu verlangen. Diesfalls ist<br />

unverzüglich eine Generalversammlung gemäß Punkt<br />

Neuntens einzuberufen, die über die Angelegenheit<br />

zu beschließen hat.<br />

(12) Der Beirat kann Beschlüsse auch schriftlich, per<br />

Email o<strong>de</strong>r fernmündlich fassen, es sei <strong>de</strong>nn, zumin<strong>de</strong>st<br />

zwei Mitglie<strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rsprechen diesem<br />

Verfahren <strong>de</strong>r Beschlussfassung. Die Maßgaben und<br />

Beschlussquoren <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Absätze 9 und 10<br />

gelten sinngemäß. Im Falle eines ordnungsge mäßen<br />

Wi<strong>de</strong>r spruchs gegen diese Art <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />

ist unverzüglich eine Sitzung <strong>de</strong>s Beirats<br />

einzuberufen.<br />

(13) Willenserklärungen <strong>de</strong>s Beirats sind vom Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Beirats, im Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung<br />

von seinem Stellvertreter abzugeben.<br />

Reisekosten und Aufwendungen, die im Interesse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen<br />

entstan<strong>de</strong>n sind. Darüber hinaus kann die Generalversammlung<br />

alljährlich beschließen, dass einzelne<br />

o<strong>de</strong>r alle Beiratsmitglie<strong>de</strong>r eine angemessene Vergütung<br />

erhalten.<br />

(16) Der Beirat wird seine Tätigkeit stets in Österreich<br />

wahrnehmen, es sei <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> bestimmt<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>s Stellvertreters <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

ausnahmsweise einen abweichen<strong>de</strong>n Sitzungsort.<br />

Neuntens: Die Generalversammlung<br />

(1) Die nach <strong>de</strong>m Gesetz und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse<br />

wer<strong>de</strong>n in Generalversammlungen gefasst. Die<br />

schriftliche Beschlussfassung gemäß § 34 GmbHG<br />

(Paragraph vierunddreißig <strong>de</strong>s Gesetzes über Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung) ist zulässig.<br />

(2) Den Vorsitz in <strong>de</strong>r Generalversammlung führt <strong>de</strong>r<br />

jeweilige Vertreter <strong>de</strong>r Gesellschafterin mit <strong>de</strong>r<br />

höchsten Stammeinlage bzw. die von dieser Gesellschafterin<br />

zu seiner Vertretung bevollmächtigte<br />

Person, wobei die Fondsgesellschaften diesbezüglich<br />

als eine einzige Gesellschafterin gelten.<br />

(14) Der Beirat kann sich – im Rahmen <strong>de</strong>r Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags und <strong>de</strong>r sonstigen in Hinblick<br />

auf die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft zwischen<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaftern allenfalls geschlossenen Vereinbarungen<br />

– selbst eine Geschäftsordnung geben,<br />

die von <strong>de</strong>r Generalversammlung zu genehmigen ist.<br />

Dasselbe gilt für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Geschäftsordnung.<br />

Die Geschäftsordnung <strong>de</strong>s Beirats kann vorsehen,<br />

dass bestimmte Angelegenheiten zur Beschlussfassung<br />

an einen Ausschuss <strong>de</strong>s Beirats <strong>de</strong>legiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(15) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats haben gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen<br />

und erfor<strong>de</strong>rlichen baren Auslagen, einschließlich<br />

(3) Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Generalversammlung bestimmt<br />

die Reihenfolge <strong>de</strong>r Verhandlungsgegenstän<strong>de</strong> sowie<br />

Art und Form <strong>de</strong>r Abstimmung.<br />

(4) Die Generalversammlung hat min<strong>de</strong>stens einmal<br />

in je<strong>de</strong>m Geschäftsjahr am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r in einer österreichischen Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />

stattzufin<strong>de</strong>n.<br />

(5) Je<strong>de</strong>r Gesellschafter und auch je<strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />

ist zur Einberufung <strong>de</strong>r Generalversammlung<br />

berechtigt.<br />

(6) Die Generalversammlung wird mittels eingeschriebenen<br />

Briefes an die <strong>de</strong>r Gesellschaft zuletzt be-<br />

286 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Anhang<br />

kannt gegebenen Anschriften <strong>de</strong>r Gesellschafter mit<br />

Angabe <strong>de</strong>r Tagesordnung einberufen. Zwischen <strong>de</strong>m<br />

Tag <strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>r Briefe zur Post und <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />

Generalversammlung muss min<strong>de</strong>stens ein Zeitraum<br />

von 14 (vierzehn) Tagen liegen, wobei die bei<strong>de</strong>n<br />

vorgenannten Tage nicht mitgezählt wer<strong>de</strong>n. Sofern<br />

ein Gesellschafter wegen eines Tagesordnungspunkts<br />

selbst eine Entscheidung seiner Gesellschafterversammlung<br />

benötigt, um in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

einen Beschluss fassen zu können, kann<br />

dieser Gesellschafter binnen 8 (acht) Tagen nach<br />

Zugang <strong>de</strong>r Einladung zur Generalversammlung verlangen,<br />

dass ein an<strong>de</strong>rer Termin für die Generalversammlung<br />

bestimmt wird und einen frühesten Termin<br />

benennen, <strong>de</strong>r bis zu 6 (sechs) Wochen nach <strong>de</strong>m Tag<br />

<strong>de</strong>r Kundgabe dieses Verlangens liegen darf. Der Gesellschafter<br />

hat diesfalls auch zu begrün<strong>de</strong>n, warum<br />

die Ver schiebung erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

(Euro eins) einer übernommenen Stammeinlage eine<br />

Stimme gewähren.<br />

(11) Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter bedürfen, insofern<br />

im Folgen<strong>de</strong>n nicht Abweichen<strong>de</strong>s festgelegt wird,<br />

einer Mehrheit von 80 % (achtzig Prozent) <strong>de</strong>r<br />

ab gegebenen Stimmen. Gesetzlich vorgesehene<br />

höhere o<strong>de</strong>r zusätzliche Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse<br />

bleiben unberührt. Stimmenthaltungen bleiben<br />

bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Mehrheit<br />

unberücksichtigt.<br />

(12) Abweichend von Abs (11) ist ausschließlich in<br />

folgen<strong>de</strong>n Angelegenheiten für eine Beschlussfassung<br />

die einfache Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen<br />

Stimmen ausreichend:<br />

(a) Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />

(7) Die Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts durch einen<br />

Bevollmächtigten ist zulässig, doch bedarf es hierzu<br />

einer schriftlichen auf die Ausübung dieses Rechtes<br />

lauten<strong>de</strong>n Vollmacht, wobei auch die Vorlage einer<br />

Kopie genügt, wenn das Original nachgereicht wird.<br />

(8) Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

zumin<strong>de</strong>st 90 % (neunzig Prozent) <strong>de</strong>s Stammkapitals<br />

anwesend o<strong>de</strong>r rechtsgültig vertreten sind.<br />

(9) Sollten nicht zumin<strong>de</strong>st 90 % (neunzig Prozent) <strong>de</strong>s<br />

Stammkapitals anwesend o<strong>de</strong>r rechtsgültig vertreten<br />

sein, ist unter Hinweis auf die Beschlussunfähigkeit<br />

eine weitere Generalversammlung gemäß <strong>de</strong> Punkten<br />

Neuntens (5) und (6) dieses Gesellschaftsvertrages<br />

einzuberufen, wobei <strong>de</strong>r dritte Satz von Punkt (6)<br />

keine Anwendung fin<strong>de</strong>t, die auf die Behandlung <strong>de</strong>r<br />

Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ersten einberufenen Versammlung<br />

beschränkt und unabhängig vom Anwesenheitsquorum<br />

beschlussfähig ist.<br />

(10) Das Stimmrecht richtet sich nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />

über nommenen Stammeinlage, wobei je 1 Euro<br />

(b) Auswahl <strong>de</strong>s Prüfers <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />

(c) Bestellung, Entlastung und Abberufung <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführer.<br />

(d) Beschlussfassungen über die Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Punkt Achtens Abs. 7 lit (f), die gemäß Punkt<br />

Achtens Abs. 11 an die General ver sammlung<br />

verwiesen wur<strong>de</strong>n, mit Ausnahme von Beschlussfassungen<br />

über die Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige<br />

Übertragung <strong>de</strong>s ganzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Teils <strong>de</strong>s Gesellschafts vermögens gemäß<br />

Punkt Siebentens Abs. 6 lit (b) und sonstigen<br />

Vermögenswerten gemäß Abs 6 lit. (c).<br />

(13) Die Generalversammlung beschließt insbeson<strong>de</strong>re<br />

über:<br />

(a) Umwandlungen, Formwechsel,<br />

Verschmelzungen, Einbringungen und<br />

ver gleichbare Maßnahmen;<br />

(b) Auflösung o<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 287


(c) Kapitalerhöhungen und o<strong>de</strong>r<br />

Kapitalherabsetzungen;<br />

einsehen und prüfen, er kann dabei für bestimmte<br />

Aufgaben beson<strong>de</strong>re Sachverständige beauftragen.<br />

(d) Sonstige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags;<br />

(e) Zustimmung zu gemäß Punkt Siebentens Abs. (6)<br />

zustimmungspflichtigen Geschäften.<br />

Zwölftens: Geschäftsanteile<br />

(1) Der Geschäftsanteil je<strong>de</strong>s Gesellschafters bestimmt<br />

sich nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r von ihm übernommenen<br />

Stammeinlage (Nominalwert).<br />

(14) Gemäß § 35 (2) GmbHG unterliegen ab <strong>de</strong>m zweiten<br />

Jahrestag <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Gesellschaft im<br />

Firmen buch Beschlussfassungen gemäß § 35 (1) Z. 7<br />

GmbHG nicht mehr <strong>de</strong>r Beschlussfassung durch die<br />

Generalversammlung.<br />

Zehntens: Jahresabschluss und Gewinnverteilung<br />

(1) Der Jahresabschluss ist nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />

Rechnungslegungsvorschriften unter Verantwortlichkeit<br />

<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführer innerhalb <strong>de</strong>r<br />

ersten 5 (fünf) Monate <strong>de</strong>s Geschäftsjahres für das<br />

abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und nach<br />

Erstellung unverzüglich sämtlichen Gesellschaftern<br />

vorzulegen.<br />

(2) Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

zu prüfen und <strong>de</strong>r Generalversammlung zur<br />

Feststellung vorzulegen. Diese beschließt auch die<br />

Verwendung <strong>de</strong>s Bilanzgewinnes. Die Gesellschafter<br />

können einstimmig beschließen, <strong>de</strong>n Bilanzgewinn<br />

abweichend vom Verhältnis <strong>de</strong>r übernommenen<br />

Stammeinlagen an die Gesellschafter auszuschütten<br />

(„alineare Gewinnverteilung“).<br />

(3) Über die Entlastung <strong>de</strong>r Geschäftsführer beschließt<br />

die Generalversammlung.<br />

Elftens: Pflichten <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

(1) Die Geschäftsführung hat eine Generalversammlung<br />

einzuberufen, wenn es das Wohl <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erfor<strong>de</strong>rt.<br />

(2) Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann die Bücher und Schriften<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

(2) Die Geschäftsanteile sind verpfändbar und auch<br />

sonst belastbar und nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen teilbar, übertragbar, vererbbar.<br />

(3) Die Teilung eines Geschäftsanteils bedarf <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter.<br />

(4) Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einen<br />

Nichtgesellschafter bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

übrigen Gesellschafter.<br />

(5) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters treten<br />

<strong>de</strong>ssen Rechtsnachfolger (Erben, Legatare) voll<br />

und uneingeschränkt in die Rechte und Pflichten<br />

dieses Vertrages ein. Sofern mehrere Personen<br />

als Rechtsnachfolger <strong>de</strong>n Geschäftsanteil <strong>de</strong>s<br />

ver storbenen Gesellschafters übernehmen, so<br />

können sie ihre Rechte daraus nur gemeinschaftlich<br />

ausüben und haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zur Ausübung dieser Rechte zu bestellen.<br />

Bis zu einer solchen Bestellung ruhen sämtliche<br />

Gesellschafterrechte.<br />

(6) Für sonstige Verfügungen über Geschäftsanteile<br />

einschließlich treuhän<strong>de</strong>rische Verfügungen, die<br />

Einräumung von Unterbeteiligungen und ähnliche<br />

Vereinbarungen über Geschäftsanteile gilt Absatz (4)<br />

entsprechend.<br />

(7) Klarstellend wird festgehalten, dass bei einer Übertragung<br />

von Geschäftsanteilen auch die mit <strong>de</strong>m jeweiligen<br />

Geschäftsanteil verbun<strong>de</strong>nen Son<strong>de</strong>r rechte<br />

auf <strong>de</strong>n Erwerber übergehen.<br />

288 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

Anhang<br />

(8) Die Zustimmung gemäß Absatz (4) und Absatz (6)<br />

darf nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn die diesbezüglichen<br />

Regelungen <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung eingehalten<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Dreizehntens: Bekanntmachungen<br />

Sämtliche gesetzlich und gesellschaftsvertraglich vorgesehenen<br />

Bekanntmachungen (Zusendungen, Erklärungen,<br />

Mitteilungen) wer<strong>de</strong>n durch eingeschriebenen Brief an die<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zuletzt bekannt gegebenen Anschriften<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter vorgenommen.<br />

Vierzehntens: Gerichtsstand<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag<br />

im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Rechtsstreitigkeiten<br />

ist das sachlich für <strong>de</strong>n ersten Wiener Gemein<strong>de</strong>bezirk<br />

zuständige Gericht insoweit nicht gesetzliche Zuständigkeitsvorschriften<br />

zwingend einen an<strong>de</strong>ren Gerichtsstand<br />

begrün<strong>de</strong>n.<br />

Fünfzehntens: Subsidiäre Bestimmungen<br />

Soweit durch diesen Gesellschaftsvertrag in seiner<br />

jeweils gültigen Fassung nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist,<br />

gelten für die Gesellschaft die Vorschriften <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

über Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie<br />

die sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 289


290 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>


Fotonachweis<br />

Standort <strong>de</strong>s Krafthauses im Projekt Skripelandsfossen, Norwegen (Titel), Schlucht am Oberlauf <strong>de</strong>r Mati, kurz vor Wassereinlass <strong>de</strong>r ersten<br />

Stufe in Kaska<strong>de</strong> von fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken, Albanien (S.13), Hügellandschaft oberhalb <strong>de</strong>s Flusses Lengarica, Albanien (S. 17), Geologe bei<br />

<strong>de</strong>r Höhenmessung für Projekt Kuyuma, Türkei (S. 21), Gebirgsbach in <strong>de</strong>r Nähe von Adana, Südtürkei (S. 24), Mooslandschaft in Wald bei<br />

Kraftwerksstandort Stallemoelva, Byglandsfjord, Norwegen (S. 29), Fjordlandschaft im Bereich <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft geplanten<br />

<strong>Wasserkraft</strong>werke Skripelandsfossen und Skjersfossen, Norwegen (S. 31), Ingenieure bei Projektbesprechung an Kraftwerksstandort Kuyuma,<br />

Türkei (S. 67), Landschaft am Byglandsfjord, Norwegen (S. 68), Fluss Mati am Mittellauf, Albanien (S. 76), Bachzufluss zur Lengarica, Albanien<br />

(S. 83), Gebirgslandschaft im Bereich <strong>de</strong>s Kraftwerks Lindåna, Norwegen (S. 86), Gebirgslandschaft in Nähe von Projekt Kuyuma, Türkei (S.<br />

97), Blick ins Istavloz-Tal, Projekt Kuyuma, Türkei (S. 106), Staussee am Unterlauf <strong>de</strong>r Mati, Albanien (S. 110), Laufrad einer Francisturbine mit<br />

Turbinengehäuse im Hintergrund (S. 117), <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt Kuyuma – Die Skizze eines Kanals wird von Ingenieuren vor Ort studiert<br />

(S. 126), Laufrad einer Francisturbine (S. 137), Fertigung eines Francis-Laufra<strong>de</strong>s aus einem geschmie<strong>de</strong>ten Stahlblock und Detailbild <strong>de</strong>r<br />

fertigen Turbine (S. 138), Francis-Laufrad während Produktion auf einer Drehmaschine und nach Entgratung (S. 139), Kaplan-Turbine mit<br />

Leitradstelleinrichtung (S. 144), Gebirgsbach in Nähe von Kozan, Südtürkei (S.152), Gebirgsfluss bei Hov<strong>de</strong>n, Norwegen (S. 160), Becher einer<br />

Peltonturbine (S. 197), Am Oberlauf <strong>de</strong>s Mati-Flusses, Albanien (S. 208), Fußgängerbrücke über die Mati, Albanien (S. 214), Landschaft am<br />

Mittellauf <strong>de</strong>r Mati, Albanien (S. 221), Landschaft oberhalb Mati-Tals, Albanien (S. 227), Projektstandort Lengarica, Albanien – Landschaft im<br />

Bereich von Thermalquellen am Mittellauf <strong>de</strong>s Flusses (S. 233), Stausee im Unterlauf <strong>de</strong>s Flusses Mati, Albanien (S. 243), Quelle bei Rasthof<br />

an Straße entlang <strong>de</strong>s Flusses Mati, Albanien (S. 247), Wasserfall in Höhe <strong>de</strong>r Wasserfassung von geplantem <strong>Wasserkraft</strong>werk Stallemoelva,<br />

Norwegen (S. 281), Druck und Temperaturmessung für Hydrauliköl bei Kraftwerk Lindåna, Norwegen (S. 290)<br />

Papier<br />

Gedruckt auf FSC-zertifiziertem 115 g / m 2 Papier<br />

<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 291


<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Mainzer Landstraße 178 –190<br />

60612 Frankfurt am Main<br />

016 10578 10 · Stand: 09 / 2011<br />

292 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>

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