Handbuch für den Berufsbildungsbereich der ... - aktionbildung
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> Wismarer Werkstätten gGmbH Revision 1.1, 23.09.2002<br />
Der Bildungsauftrag des SGB IX erstreckt sich auch auf die ständige Weiterbildung des Fachpersonals.<br />
Um diesem Auftrag gerecht zu wer<strong>den</strong>, fin<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Wismarer Werkstätten gGmbH regelmäßig berufsbegleitende<br />
Weiterbildungsveranstaltungen zu <strong>den</strong> Handlungsebenen Berufsfachlichkeit, Pädagogik,<br />
Didaktik, Methodik usw. statt.<br />
3.2 Gesetzliche Grundlagen <strong>der</strong> beruflichen Bildung in <strong>den</strong><br />
Werkstätten <strong>für</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
SGB IX<br />
Das SGB IX, als neue Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die Rehabilitation und Teilhabe, verankert gleichzeitig mehrere<br />
Bildungsaufträge.<br />
Diese sind im § 136 SGB IX als Pflichtleistungen verankert.<br />
Dementsprechend hat die WfbM:<br />
� eine angemessene berufliche Bildung anzubieten<br />
� zu ermöglichen, die Leistungs- o<strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen o<strong>der</strong><br />
wie<strong>der</strong>zugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln<br />
� über Qualifiziertes Personal und begleitende Dienste zu verfügen<br />
§ 40 Leistungen im Eingangsverfahren und im <strong>Berufsbildungsbereich</strong><br />
"Die Leistungen im Eingangsverfahren und im <strong>Berufsbildungsbereich</strong> einer anerkannten Werkstatt <strong>für</strong><br />
behin<strong>der</strong>te Menschen erhalten behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
1. im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung <strong>für</strong> die Teilhabe<br />
des behin<strong>der</strong>ten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche <strong>der</strong> Werkstatt und welche Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben <strong>für</strong> <strong>den</strong> behin<strong>der</strong>ten Menschen in Betracht kommen, und um einen<br />
Einglie<strong>der</strong>ungsplan zu erstellen,<br />
2. im <strong>Berufsbildungsbereich</strong>, wenn die Leistungen erfor<strong>der</strong>lich sind, um die Leistungs- o<strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit<br />
des behin<strong>der</strong>ten Menschen so weit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen<br />
und erwartet wer<strong>den</strong> kann, dass <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in<br />
<strong>der</strong> Lage ist, wenigstens ein Mindestmass wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des §<br />
136 zu erbringen.<br />
(2) Die Leistungen im Eingangsverfahren können im Einzelfall bis zu drei Monaten erbracht wer<strong>den</strong>.<br />
Sie wer<strong>den</strong> bis zu vier Wochen erbracht, wenn die notwendigen Feststellungen in dieser Zeit getroffen<br />
wer<strong>den</strong> können.<br />
(3) Die Leistungen im <strong>Berufsbildungsbereich</strong> wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> zwei Jahre erbracht. Sie wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Regel<br />
<strong>für</strong> ein Jahr bewilligt. Sie wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> ein weiteres Jahr bewilligt, wenn die Leistungsfähigkeit des behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen weiterentwickelt o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gewonnen wer<strong>den</strong> kann."<br />
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