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Handbuch für den Berufsbildungsbereich der ... - aktionbildung

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> Wismarer Werkstätten gGmbH Revision 1.1, 23.09.2002<br />

Wer bezahlt meine berufsför<strong>der</strong>nde Maßnahme?<br />

► Die Ausbildung und För<strong>der</strong>ung im <strong>Berufsbildungsbereich</strong> können<br />

vom Arbeitsamt, von <strong>der</strong> Landesversicherungsanstalt<br />

(LVA) o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesversicherungsanstalt <strong>für</strong> Angestellte<br />

(BfA) finanziert wer<strong>den</strong>.<br />

Habe ich während dieser Zeit irgendwelche Einkünfte?<br />

► Nach <strong>den</strong> <strong>der</strong>zeitigen Bestimmungen zahlt das Arbeitsamt ein<br />

Ausbildungsgeld im ersten Jahr monatlich von 57,- EUR und<br />

im zweiten Jahr 67,- EUR.<br />

Wird die berufliche Bildung von <strong>der</strong> LVA o<strong>der</strong> BfA finanziert,<br />

erhalten Sie von <strong>der</strong> Wismarer Werkstätten GmbH ein Ausbildungsgeld<br />

in gleicher Höhe.<br />

Welchen Abschluss erhalte ich als Mitarbeiter<br />

nach Beendigung <strong>der</strong> beruflichen Bildungsmaßnahme?<br />

► Die Wismarer Werkstätten GmbH bescheinigt Ihnen die im<br />

jeweiligen Ausbildungsbereich erworbenen Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten mit einem Zertifikat.<br />

Wie komme ich zur Arbeit?<br />

► Es besteht die Möglichkeit, <strong>für</strong> <strong>den</strong> Weg zur Arbeit die öffentlichen<br />

Verkehrsmittel zu nutzen. Die Werkstatt bezahlt Ihnen<br />

eine Monatskarte <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bus. In beson<strong>der</strong>en Fällen kann <strong>der</strong><br />

Fahrdienst <strong>der</strong> Werkstatt in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Was passiert, wenn ich krank werde?<br />

► Im Krankheitsfall ist am ersten Tag bis 8.30 Uhr eine Mitteilung<br />

an die Werkstatt zu geben. Der Krankenschein muss <strong>der</strong><br />

Werkstatt spätestens nach 3 Tagen vorgelegt wer<strong>den</strong>. Auch<br />

ein stun<strong>den</strong>weises Fernbleiben von <strong>der</strong> Arbeit aufgrund eines<br />

Arztbesuches ist schriftlich nachzuweisen.<br />

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