Handbuch für den Berufsbildungsbereich der ... - aktionbildung
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> Wismarer Werkstätten gGmbH Revision 1.1, 23.09.2002<br />
Wer bezahlt meine berufsför<strong>der</strong>nde Maßnahme?<br />
► Die Ausbildung und För<strong>der</strong>ung im <strong>Berufsbildungsbereich</strong> können<br />
vom Arbeitsamt, von <strong>der</strong> Landesversicherungsanstalt<br />
(LVA) o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesversicherungsanstalt <strong>für</strong> Angestellte<br />
(BfA) finanziert wer<strong>den</strong>.<br />
Habe ich während dieser Zeit irgendwelche Einkünfte?<br />
► Nach <strong>den</strong> <strong>der</strong>zeitigen Bestimmungen zahlt das Arbeitsamt ein<br />
Ausbildungsgeld im ersten Jahr monatlich von 57,- EUR und<br />
im zweiten Jahr 67,- EUR.<br />
Wird die berufliche Bildung von <strong>der</strong> LVA o<strong>der</strong> BfA finanziert,<br />
erhalten Sie von <strong>der</strong> Wismarer Werkstätten GmbH ein Ausbildungsgeld<br />
in gleicher Höhe.<br />
Welchen Abschluss erhalte ich als Mitarbeiter<br />
nach Beendigung <strong>der</strong> beruflichen Bildungsmaßnahme?<br />
► Die Wismarer Werkstätten GmbH bescheinigt Ihnen die im<br />
jeweiligen Ausbildungsbereich erworbenen Fähigkeiten und<br />
Fertigkeiten mit einem Zertifikat.<br />
Wie komme ich zur Arbeit?<br />
► Es besteht die Möglichkeit, <strong>für</strong> <strong>den</strong> Weg zur Arbeit die öffentlichen<br />
Verkehrsmittel zu nutzen. Die Werkstatt bezahlt Ihnen<br />
eine Monatskarte <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bus. In beson<strong>der</strong>en Fällen kann <strong>der</strong><br />
Fahrdienst <strong>der</strong> Werkstatt in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />
Was passiert, wenn ich krank werde?<br />
► Im Krankheitsfall ist am ersten Tag bis 8.30 Uhr eine Mitteilung<br />
an die Werkstatt zu geben. Der Krankenschein muss <strong>der</strong><br />
Werkstatt spätestens nach 3 Tagen vorgelegt wer<strong>den</strong>. Auch<br />
ein stun<strong>den</strong>weises Fernbleiben von <strong>der</strong> Arbeit aufgrund eines<br />
Arztbesuches ist schriftlich nachzuweisen.<br />
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