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Handbuch für den Berufsbildungsbereich der ... - aktionbildung

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> Wismarer Werkstätten gGmbH Revision 1.1, 23.09.2002<br />

10. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben<br />

11. Der Vertrag<br />

a) Ihre Aufgaben und Verantwortung<br />

Sie nehmen regelmäßig an <strong>den</strong> Unterweisungen<br />

während Ihrer "Ausbildung" teil.<br />

Sie erfüllen die Ihnen übertragenen Aufgaben und<br />

Tätigkeiten so gut wie Sie können.<br />

Sie bemühen sich, Ihre berufliche Bildung erfolgreich<br />

abzuschließen.<br />

b) Än<strong>der</strong>ungen des Vertrages<br />

Die Werkstatt unterstützt Sie bei <strong>der</strong> Teilnahme<br />

am gesellschaftlichen Leben.<br />

Sie organisiert und vermittelt Angebote aus<br />

<strong>den</strong> Bereichen Kultur, Bildung, Erholung<br />

und Freizeit.<br />

Wenn ein Teil des Vertrages nicht mehr gültig ist, gelten die an<strong>der</strong>en Teile trotzdem<br />

noch. Die ungültigen Teile wer<strong>den</strong> neu geschrieben.<br />

Vertragsän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen müssen aufgeschrieben wer<strong>den</strong> und sind von<br />

<strong>den</strong> Vertragspartnern neu zu unterschreiben.<br />

c) Beendigung des Vertrages<br />

Der Bildungsvertrag endet,<br />

� wenn Sie die Bildungsmaßnahme beendet haben<br />

� wenn Sie (o<strong>der</strong> Ihr gesetzlicher Betreuer) <strong>den</strong> Vertrag<br />

durch eine schriftliche Erklärung kündigen. Der Vertrag<br />

kann nur zum Monatsende gekündigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vorher<br />

beim Leiter <strong>für</strong> Berufliche Bildung abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

� wenn die Werkstatt <strong>den</strong> Vertrag kündigt. Es müssen<br />

wichtige Gründe vorliegen und <strong>der</strong> Fachausschuss<br />

muss die Kündigung beschließen.<br />

Außerdem muss <strong>der</strong> Werkstattrat informiert wer<strong>den</strong>.<br />

Der Bildungsvertrag endet auch, wenn die Werkstatt kein Geld mehr vom Arbeitsamt<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Einrichtungen bekommt, o<strong>der</strong> wenn die Werkstatt keine Werkstatt mehr<br />

ist.<br />

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