Handbuch für den Berufsbildungsbereich der ... - aktionbildung
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> Wismarer Werkstätten gGmbH Revision 1.1, 23.09.2002<br />
§ 8 Beendigung des Vertrages<br />
Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Vertragsverhältnis je<strong>der</strong>zeit beendet wer<strong>den</strong>.<br />
Der Vertrag endet mit dem Tag, an dem Frau/ Herr ............................... die Eingangs- bzw. Berufsbildungsmaßnahme<br />
beendet hat.<br />
Der Vertrag kann von Frau/ Herrn............................... je<strong>der</strong>zeit durch schriftliche Erklärung mit einer<br />
Frist von vier Wochen zum Monatsende beendet wer<strong>den</strong>. Die Werkstatt unterrichtet hierüber unverzüglich<br />
<strong>den</strong> zuständigen Träger <strong>der</strong> beruflichen Rehabilitationsmaßnahme.<br />
Die Werkstatt kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, unter<br />
Nennung <strong>der</strong> Gründe und unter Wahrung des Beschlusses des Fachausschusses, been<strong>den</strong>.<br />
Vor Beendigung des Vertragsverhältnisses wird <strong>der</strong> Werkstattrat informiert und dazu angehört.<br />
Beendet <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> beruflichen Rehabilitationsmaßnahme seine Kostenzusage o<strong>der</strong> nimmt er sie<br />
zurück, endet dieser Vertrag mit dem Tag, <strong>der</strong> im bestandskräftigen Bescheid des Maßnahmeträgers<br />
genannt ist.<br />
Der Vertrag endet mit dem Tag des Verlustes <strong>der</strong> amtlichen Anerkennung <strong>der</strong> Werkstatt.<br />
Die Benachrichtigung des Maßnahmeteilnehmers darüber hat unverzüglich schriftlich und spätestens<br />
nach Ablauf von fünf Arbeitstagen durch die Werkstatt zu erfolgen.<br />
(7) Jede Vertragsbeendigung muss in schriftlicher Form erfolgen und unterschrieben sein.<br />
§ 9 Abschlussbestimmungen<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieses Vertrages und Nebenabre<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Vertragsparteien schriftlich bestätigt.<br />
Sollte eine Vertragsbestimmung aus materiellen o<strong>der</strong> formellen Grün<strong>den</strong> rechtsungültig sein o<strong>der</strong> wer<strong>den</strong>,<br />
so sind sich die Vertragsparteien einig, dass hierdurch die Gültigkeit <strong>der</strong> übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt wird. An Stelle <strong>der</strong> ungültigen Bestimmungen tritt eine vertragliche Vereinbarung, die<br />
dem erkennbaren Willen <strong>der</strong> Beteiligten entspricht.<br />
(Ort) (Datum)<br />
Wismarer Werkstätten gGmbH<br />
Sylvia Hölscher Hartmut Bunge<br />
Geschäftsführerin Geschäftsführer<br />
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Auszubil<strong>den</strong><strong>der</strong>/e gesetzlich bestellter Betreuer/ in<br />
Anlagen<br />
Individueller Bildungsplan<br />
Beschäftigungszeit, Pausen- und Urlaubsregelung im <strong>Berufsbildungsbereich</strong><br />
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