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März 2010: Seite 1-37 (pdf, 7 Mb) - Trafikantenzeitung

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Lotto/Toto/Sportwette<br />

Mindestpreis –<br />

keine Überraschung<br />

Der EuGH hat in seinem Urteil vom<br />

4.März entschieden, daß der Mindestpreis<br />

in einigen EU-Ländern gegen<br />

EU-Recht verstößt. Damit hält er fest,<br />

daß in der EU der ungehemmte Wettbewerb<br />

oberste Maxime ist – und<br />

gesundheitspolitischen Interessen vorgeht.<br />

Dies erscheint in Anbetracht ständiger<br />

Beteuerungen nicht nur überraschend,<br />

sondern auch entlarvend:<br />

Obgleich sonst keine Maßnahme im<br />

Kampf gegen den Tabakkonsum radikal<br />

genug erscheint und man in letzter Zeit<br />

den Eindruck erlangt, daß dies zu den<br />

vordringlichsten Zielen der EU zählt,<br />

geht man hier genau in die gegenteilige<br />

Richtung. Während Studien belegen,<br />

daß eine Mindestpreisregulierung ein<br />

wirkungsvolles gesundheitspolitisches‘<br />

Instrument insbesondere hinsichtlich des<br />

Jugendschutzes ist, erachtet man den<br />

Mindestpreis als EU-rechtswidrig.<br />

Lieber fordert man einen „Pranger für<br />

prominente Raucher“, den Ausschluß<br />

eines Drittels der Bürger vom öffentlichen<br />

Leben (Rauchverbot in der Gastronomie)<br />

oder ein zunehmendes Werbeverbot<br />

– sogar im Tabakfachgeschäft.<br />

Selbstverständlich begrüßen<br />

auch wir den freien Wettbewerb in der<br />

EU. Es geht aber offenbar nicht mehr<br />

um Jugend- oder Gesundheitsschutz,<br />

sondern: Die EU will das totale Rauchverbot<br />

– der erste Schritt zur Entmündigung<br />

der EU-Bürger.<br />

Bleiben Sie uns gewogen,<br />

EuGH-Generalanwalt-Schlußantrag zum Fall C-64/08<br />

Glücksspiel: „Es soll<br />

mehr möglich werden“<br />

Die strengen Vorschriften in Österreich für Casinos und Lotterien<br />

werden seit Jahren von ausländischen Anbietern und Unternehmen<br />

wie bwin und Novomatic attackiert. In der EU zeigt sich ein Trend<br />

zur Liberalisierung. Zuletzt hatte aber Portugal sein Monopol vor<br />

dem EuGH verteidigen können. Dort fließen die Gewinne aus der<br />

staatlichen Lotterie allerdings in gemeinnütze Einrichtungen. Der<br />

heimische Gesetzgeber rechtfertigt das Monopol nach wie vor mit<br />

ordnungspolitischer und steuerlicher Kontrolle. Dennoch stellt<br />

nunmehr Dr. Ján Mazak, Generalanwalt am Europäischen<br />

Gerichtshof, das rotweißrote Glücksspielmonopol in Frage.<br />

ie Anforderung, wonach Glücksspiel-Gesellschaften<br />

ihren Sitz in<br />

D<br />

Österreich haben müssen, sei eine Beschränkung<br />

der Niederlassungsfreiheit,<br />

mit der unmittelbar eine Diskriminierung<br />

von Spielbanken mit Sitz in<br />

einem anderen EU-Land eingeführt<br />

werde, betonte der Generalanwalt am<br />

Europäischen Gerichtshof. Im vorliegenden<br />

Fall sei die Beschränkung<br />

auch durch Gründe der öffentlichen<br />

Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit<br />

nicht zu rechtfertigen. Jedes in einem<br />

EU-Staat niedergelassene Unternehmen<br />

könne unabhängig vom Wohnsitz seiner<br />

Führungskräfte kontrolliert und Sanktionen<br />

unterworfen werden. Somit könne<br />

die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit<br />

nicht gerechtfertigt werden, argumentiert<br />

der EuGH-Anwalt.<br />

Auch der Ausschluß von Mitbewerbern<br />

im EU-Ausland bei der Ausschreibung<br />

für Konzessionen für Glücksspiele und<br />

Spielbanken sei diskriminierend und<br />

Heiß umkämpft ist vor allem der Sportwetten-Markt<br />

Hagen von Wedel<br />

JTI/Austria Tabak General Manager<br />

12 trafikantenzeitung 3/<strong>2010</strong>

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