März 2010: Seite 1-37 (pdf, 7 Mb) - Trafikantenzeitung
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Lotto/Toto/Sportwette<br />
Mindestpreis –<br />
keine Überraschung<br />
Der EuGH hat in seinem Urteil vom<br />
4.März entschieden, daß der Mindestpreis<br />
in einigen EU-Ländern gegen<br />
EU-Recht verstößt. Damit hält er fest,<br />
daß in der EU der ungehemmte Wettbewerb<br />
oberste Maxime ist – und<br />
gesundheitspolitischen Interessen vorgeht.<br />
Dies erscheint in Anbetracht ständiger<br />
Beteuerungen nicht nur überraschend,<br />
sondern auch entlarvend:<br />
Obgleich sonst keine Maßnahme im<br />
Kampf gegen den Tabakkonsum radikal<br />
genug erscheint und man in letzter Zeit<br />
den Eindruck erlangt, daß dies zu den<br />
vordringlichsten Zielen der EU zählt,<br />
geht man hier genau in die gegenteilige<br />
Richtung. Während Studien belegen,<br />
daß eine Mindestpreisregulierung ein<br />
wirkungsvolles gesundheitspolitisches‘<br />
Instrument insbesondere hinsichtlich des<br />
Jugendschutzes ist, erachtet man den<br />
Mindestpreis als EU-rechtswidrig.<br />
Lieber fordert man einen „Pranger für<br />
prominente Raucher“, den Ausschluß<br />
eines Drittels der Bürger vom öffentlichen<br />
Leben (Rauchverbot in der Gastronomie)<br />
oder ein zunehmendes Werbeverbot<br />
– sogar im Tabakfachgeschäft.<br />
Selbstverständlich begrüßen<br />
auch wir den freien Wettbewerb in der<br />
EU. Es geht aber offenbar nicht mehr<br />
um Jugend- oder Gesundheitsschutz,<br />
sondern: Die EU will das totale Rauchverbot<br />
– der erste Schritt zur Entmündigung<br />
der EU-Bürger.<br />
Bleiben Sie uns gewogen,<br />
EuGH-Generalanwalt-Schlußantrag zum Fall C-64/08<br />
Glücksspiel: „Es soll<br />
mehr möglich werden“<br />
Die strengen Vorschriften in Österreich für Casinos und Lotterien<br />
werden seit Jahren von ausländischen Anbietern und Unternehmen<br />
wie bwin und Novomatic attackiert. In der EU zeigt sich ein Trend<br />
zur Liberalisierung. Zuletzt hatte aber Portugal sein Monopol vor<br />
dem EuGH verteidigen können. Dort fließen die Gewinne aus der<br />
staatlichen Lotterie allerdings in gemeinnütze Einrichtungen. Der<br />
heimische Gesetzgeber rechtfertigt das Monopol nach wie vor mit<br />
ordnungspolitischer und steuerlicher Kontrolle. Dennoch stellt<br />
nunmehr Dr. Ján Mazak, Generalanwalt am Europäischen<br />
Gerichtshof, das rotweißrote Glücksspielmonopol in Frage.<br />
ie Anforderung, wonach Glücksspiel-Gesellschaften<br />
ihren Sitz in<br />
D<br />
Österreich haben müssen, sei eine Beschränkung<br />
der Niederlassungsfreiheit,<br />
mit der unmittelbar eine Diskriminierung<br />
von Spielbanken mit Sitz in<br />
einem anderen EU-Land eingeführt<br />
werde, betonte der Generalanwalt am<br />
Europäischen Gerichtshof. Im vorliegenden<br />
Fall sei die Beschränkung<br />
auch durch Gründe der öffentlichen<br />
Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit<br />
nicht zu rechtfertigen. Jedes in einem<br />
EU-Staat niedergelassene Unternehmen<br />
könne unabhängig vom Wohnsitz seiner<br />
Führungskräfte kontrolliert und Sanktionen<br />
unterworfen werden. Somit könne<br />
die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit<br />
nicht gerechtfertigt werden, argumentiert<br />
der EuGH-Anwalt.<br />
Auch der Ausschluß von Mitbewerbern<br />
im EU-Ausland bei der Ausschreibung<br />
für Konzessionen für Glücksspiele und<br />
Spielbanken sei diskriminierend und<br />
Heiß umkämpft ist vor allem der Sportwetten-Markt<br />
Hagen von Wedel<br />
JTI/Austria Tabak General Manager<br />
12 trafikantenzeitung 3/<strong>2010</strong>